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Hygienische Anforderungen an die stationäre Wundversorgung

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Technik des Verb<strong>an</strong>dwechsels erhebliche Mengen <strong>an</strong> Keimen <strong>an</strong> <strong>die</strong> Umgebung abgegeben<br />

werden können“ (Ohgke und K<strong>an</strong>z, 1980 zit. aus Schwarzkopf, Schw<strong>an</strong>zkopf und Blacky,<br />

2007, S. 154). Um <strong>die</strong> Gefahr einer Kontamination zu reduzieren, sollten nach Schaperdoth<br />

und Lunau (2006) beim Verb<strong>an</strong>dwechsel bevorzugt wasserundurchlässige Unterlagen unter<br />

das betroffene Körperteil gelegt werden (eigener Vorschlag: Kategorie II, da eine<br />

Keimstreuung in <strong>die</strong> Umgebung so minimiert werden k<strong>an</strong>n).<br />

Sitzm<strong>an</strong>n und Ullrich (2004) empfehlen, Material direkt in einen Abwurfbehälter zu<br />

entsorgen. Deshalb muss wie im vorhergehenden Absatz überlegt werden, ob nicht <strong>an</strong>sonsten<br />

<strong>die</strong> Umgebung kontaminiert würde und deshalb nur noch mit H<strong>an</strong>dschuhen am Patienten<br />

gearbeitet werden dürfte (siehe Kapitel 3.3.1). Ein solcher Abwurfbehälter soll möglichst<br />

nahe der Wunde sein, jedoch eine Kontamination der Umgebung und insbesondere des<br />

Patienten auszuschließen sein (eigener Vorschlag: Kategorie II, da <strong>die</strong>se Forderung logisch<br />

erscheint).<br />

3.3 Durchführung eines Verb<strong>an</strong>dwechsels<br />

Die Durchführung des Verb<strong>an</strong>dwechsels benötigt einiges mehr <strong>an</strong> Wissen als das hygienische<br />

H<strong>an</strong>deln. Es ist auch wichtig, über <strong>die</strong> Wundheilungsphasen und <strong>die</strong> in jeder Phase nötigen<br />

Verb<strong>an</strong>dmaterialien bescheid zu wissen. Dazu seien Fachbücher wie Voggenreiter und Dold<br />

(2004) sowie Wild und Auböck (2007) empfohlen.<br />

Einen Sonderfall zu <strong>die</strong>ser Thematik stellt <strong>die</strong> primär verheilende OP-Wunde dar:<br />

„Die primär verschlossene, nicht sezernierende OP-Wunde wird am Ende der<br />

Operation bzw. des Eingriffs mit einer geeigneten sterilen Wundauflage für 24-48 h<br />

(ggf. insbesondere zur Vermeidung mech<strong>an</strong>ischer Belastung auch länger, z.B. in der<br />

plastischen Chirurgie) einmalig abgedeckt, sofern nicht Hinweise auf eine<br />

Komplikation bzw. eine <strong>die</strong>sbezügliche notwendige Kontrolle/Überwachung zu einem<br />

frühen Verb<strong>an</strong>dwechsel zwingen (Kategorie IB)“<br />

(Kommission für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene und Infektionsprävention, 2007, S. 388).<br />

Dies bedeutet, dass nach spätestens 48 Stunden bereits geduscht werden darf, sofern keine<br />

große mech<strong>an</strong>ische Belastung auf <strong>die</strong> Wunde wirkt. Dies zu entscheiden ist jedoch Arztsache:<br />

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