LE12_2002.pdf - Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik
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Begriff der Prozesskostenrechnung<br />
• Definition:<br />
Eine Prozesskostenrechnung wird definiert als ein System der<br />
Kostenrechnung, das Gemeinkosten von Vorgängen (Aktivitäten)<br />
über quantitative Bezugsgrößen (Driver) verrechnet, welche<br />
Maßausdrücke <strong>für</strong> die Vorgangs(Aktivitäts)mengen darstellen bzw.<br />
als solche ausgedrückt werden.<br />
• Merkmale der Prozesskostenrechnung:<br />
Die Verrechnung von Gemeinkosten erfolgt über abgegrenzte<br />
Prozesse und deren mengenmäßige Wiederholung, und nicht über<br />
Kostenstellen und die dort ermittelbaren wertmäßigen Bezugsgrößen<br />
(Quelle: Schweitzer M./Küpper H.-U., 1998, S. 323)<br />
© Prof. Dr. H. Krcmar<br />
Zielsetzungen der Prozesskostenrechnung<br />
(1) Detaillierte Abbildung der Unternehmensprozesse (insbesondere<br />
im indirekten Leistungsbereich)<br />
(2) Bereitstellung von Kosteninformationen <strong>für</strong> die mittel- und<br />
langfristige Planung und Steuerung zu deren Umsetzung<br />
(3) Bereitstellung von Informationen <strong>für</strong> die Kontrolle und Sicherung<br />
der Wirtschaftlichkeit im indirekten Leistungsbereich<br />
Quantitative und strukturgleiche Abbildung der Teile des<br />
Unternehmensprozesses<br />
Setzt präzise Erfassung der realisierten Kosten im indirekten<br />
Leistungsbereich und die verursachungsgerechte Verteilung der<br />
Kosten auf die Prozesse voraus<br />
(Quelle: Schweitzer M./Küpper H.-U., 1998, S. 324)<br />
© Prof. Dr. H. Krcmar