Weißbuch Alterssicherung: Alternativen zur Rente mit 67 - Arbeit ...
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Gleitender Ausstieg aus dem Erwerbsleben<br />
Da<strong>mit</strong> ältere <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen bis zum<br />
65. Lebensjahr am <strong>Arbeit</strong>sleben teilnehmen<br />
können, müssen rechtliche und arbeitsorganisatorische<br />
Voraussetzungen für einen<br />
abgesicherten gleitenden Ausstieg aus<br />
dem Erwerbsleben geschaffen werden.<br />
Die Gewerkschaften wollen, dass ältere<br />
Erwerbstätige bis zum gesetzlichen <strong>Rente</strong>nalter<br />
von 65 Jahren am <strong>Arbeit</strong>sleben teilhaben<br />
können. Das bedeutet aber nicht, bis zum<br />
<strong>Rente</strong>neintritt in Vollzeit arbeiten zu müssen.<br />
Wir brauchen angepasste <strong>Arbeit</strong>szeiten für<br />
ältere <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen. Deshalb fordern<br />
die Gewerkschaften, dass Teilzeitarbeit bei älteren<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmerinnen und <strong>Arbeit</strong>nehmern<br />
besonders gefördert wird. Dazu gehört die<br />
Aufstockung der Nettoeinkommen ebenso<br />
wie die Höherwertung des Einkommens bei<br />
der <strong>Rente</strong>nberechnung. Nötig ist deshalb ein<br />
modernisiertes Altersteilzeitgesetz, das die<br />
Verkürzung der <strong>Arbeit</strong>szeit für ältere <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen<br />
ermöglicht und fördert.<br />
Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, dass<br />
Erwerbstätige <strong>mit</strong> 45 Versicherungsjahren<br />
ab dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge in<br />
<strong>Rente</strong> gehen können. Die Gewerkschaften<br />
kritisieren diesen Vorschlag: Die Belastungen<br />
durch ein auf <strong>67</strong> Jahre heraufgesetztes<br />
<strong>Rente</strong>neintrittsalter werden auf diesem<br />
Weg nicht ausgeglichen. Außerdem hat eine<br />
solche Regelung eine geschlechterpolitische<br />
Schlagseite. Eine Simulationsrechnung auf<br />
der Basis von Daten aus dem Jahr 2004 zeigt,<br />
dass zwar 30 Prozent der Männer, aber nur<br />
10 Prozent der Frauen 45 Versicherungsjahre<br />
erreicht, wenn die Defi nition der Versicherungsjahre<br />
sich auf Pfl ichtbeitragsjahre aus<br />
Beschäftigung, Kindererziehung und Pfl ege<br />
beschränken soll.<br />
Versicherungsbeiträge auf <strong>Arbeit</strong>slosengeld<br />
I und <strong>Arbeit</strong>slosengeld II sollten nach den<br />
Plänen der schwarz-roten Bundesregierung<br />
nicht berücksichtigt werden. Wegen der hohen<br />
Zahl von (Langzeit-)<strong>Arbeit</strong>slosen ist das<br />
vor allem für Versicherte in Ostdeutschland<br />
bedeutend. Doch auch SaisonarbeiterInnen<br />
wären benachteiligt.<br />
Abschläge treffen Frauen<br />
Mit der Einführung des <strong>Rente</strong> <strong>mit</strong> <strong>67</strong> sollen<br />
nach den Plänen der großen Koalition<br />
nur noch Versicherte, die mindestens 45<br />
Pfl ichtbeitragsjahre erreicht haben, weiter<br />
<strong>mit</strong> 65 Jahren abschlagsfrei in <strong>Rente</strong> gehen.<br />
Auch das diskriminiert Frauen: Nur knapp<br />
elf Prozent der Frauen unter den NeurentnerInnen<br />
2004 konnten 45 Versicherungsjahre<br />
vorweisen. Und: Ältere Frauen sind<br />
überdurchschnittlich häufi g arbeitslos.<br />
Frauenerwerbstätigkeit fördern<br />
Frauen sind weit stärker auf die gesetzliche<br />
<strong>Rente</strong> angewiesen als Männer. Schließlich<br />
haben 85 Prozent der Frauen im <strong>Rente</strong>nalter<br />
neben der eigenen oder der Witwenrente<br />
keine weiteren Einkünfte. Deshalb treffen<br />
weitere Leistungseinschränkungen oder auch<br />
die Erhöhung des <strong>Rente</strong>nalters Frauen besonders.<br />
Da<strong>mit</strong> Frauen künftig eine Chance auf<br />
eine eigenständige <strong>Alterssicherung</strong> haben,<br />
muss in verschiedenen Bereichen gegengesteuert<br />
werden:<br />
– Die Erwerbsbeteiligung von Frauen muss<br />
erhöht werden. Zwar sind inzwischen<br />
rund 60 Prozent von ihnen erwerbstätig,<br />
doch ein Großteil arbeitet in Teilzeit, in<br />
Mini- oder Midijobs, lediglich 39 Prozent<br />
in Vollzeit. Deshalb muss nicht nur die Zahl<br />
Unterschiede nach Geschlecht im Westen höher<br />
Zusammensetzung der für die gesetzliche <strong>Rente</strong> maßgeblichen Entgeltpunkte<br />
von NeurentnerInnen nach Geschlecht 2003 (in Entgeltpunkten)<br />
vollwertige<br />
Beitragszeiten<br />
Beitragsgeminderte<br />
Zeit<br />
17<br />
15<br />
11<br />
12<br />
3<br />
6<br />
3<br />
9<br />
4<br />
8<br />
West Ost West Ost<br />
Frauen<br />
Männer<br />
<strong>Rente</strong> wegen verminderter Erwerbstätigkeit<br />
Quelle: VDR-Statistik 2004/Deutsche <strong>Rente</strong>nversicherung/Gender-Datenreport des BUFSJ 2005<br />
70 71<br />
27<br />
sonstige Zeiten<br />
Berechnungsvorschriften<br />
24<br />
der berufstätigen Frauen steigen, sondern<br />
auch ihre <strong>Arbeit</strong>szeit.<br />
– Gleiches gilt für ihr Einkommen. Nach wie<br />
vor verdienen Frauen im Schnitt rund 25<br />
Prozent weniger als Männer. Entsprechend<br />
geringer sind später ihre <strong>Rente</strong>n. Deshalb<br />
brauchen Frauen diskriminierungsfreie Bezahlung,<br />
besser bezahlte Berufe und mehr<br />
vollzeitnahe Teilzeitarbeit.<br />
– Insbesondere brauchen sie sozialversicherte<br />
Beschäftigung. Nur sozialversicherte<br />
<strong>Arbeit</strong>splätze lassen eine eigenständige<br />
Existenzsicherung zu.<br />
– Zudem müssen Kindererziehungs- und<br />
Pfl egezeiten noch stärker in der <strong>Rente</strong>nversicherung<br />
berücksichtigt werden als bisher<br />
schon umgesetzt.<br />
15<br />
1 2<br />
28<br />
41<br />
4 2 2 1<br />
43<br />
West Ost West Ost<br />
Frauen<br />
Männer<br />
<strong>Rente</strong> wegen Alters<br />
3<br />
1