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Weißbuch Alterssicherung: Alternativen zur Rente mit 67 - Arbeit ...

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Beamten-<br />

Versorgung<br />

Gleitender Ausstieg für Beamtinnen und Beamte<br />

Statt Frühpensionierung in Anspruch zu<br />

nehmen, könnten mehr Beamte und Beamtinnen<br />

bis <strong>zur</strong> Regelpensionszeit arbeiten.<br />

Voraussetzung ist allerdings, dass Gesundheitsprävention<br />

und die Möglichkeiten,<br />

in Altersteilzeit zu gehen, nicht weiter<br />

verschlechtert werden.<br />

Altersteilzeit<br />

Die Möglichkeit der Altersteilzeit ist im Bundesbeamtengesetz<br />

und in den Landesbeamtengesetzen<br />

von Baden-Württemberg, Brandenburg,<br />

Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,<br />

Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein<br />

und Thüringen geregelt; jedoch <strong>mit</strong> der<br />

Einschränkung, dass die Teilzeitbeschäftigung<br />

bis zum 1. Januar 2010 beginnt. In Bayern gilt<br />

diese Regelung grundsätzlich für Beamtinnen<br />

und Beamte, die das 60. Lebensjahr vollendet<br />

haben. Für Beamte auf Stellen, die abgebaut<br />

werden sollen, gilt die Altersgrenze von 55<br />

Jahren. In einigen anderen Bundesländern läuft<br />

die Altersteilzeitregelung aus.<br />

In weiteren Bundesländern und im Bund<br />

können Beamtinnen und Beamte in der Regel<br />

bereits nach Vollendung des 55. Lebensjahres<br />

auf Antrag in Altersteilzeit gehen. Nach den<br />

Regelungen des Bundes und des Landes Berlin<br />

ist Beamtinnen und Beamten, die das 60.<br />

Lebensjahr vollendet haben, die Altersteilzeit<br />

zu gewähren. Die Altersteilzeit kann sowohl<br />

im Blockmodell als auch im Teilzeitmodell<br />

beantragt und bewilligt werden.<br />

76 77<br />

Leider sind in einigen Bundesländern und<br />

im Bund Rundschreiben der Ministerien<br />

ergangen, wonach die Altersteilzeit trotz<br />

der bestehenden gesetzlichen Regelungen<br />

für 55- bis 59-Jährige nicht mehr zu gewähren<br />

ist. Auch Beamten ab 60 Jahre soll sie<br />

unter Hinweis auf die Haushaltslage versagt<br />

werden können. Altersteilzeit soll nur noch<br />

auf Stellen möglich sein, die im Wege des<br />

Personalabbaus wegfallen sollen.<br />

Der DGB befürwortet eine Fortführung<br />

der Altersteilzeitregelungen im Blockmodell<br />

oder im Teilzeitmodell auch über den<br />

1. Januar 2010 hinaus. Sie ermöglicht es<br />

vielen Beamtinnen und Beamten, die Regelaltersgrenze<br />

zu erreichen. Dies belegt auch<br />

eine vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte<br />

Studie, wonach Mitte 2004 knapp<br />

21 Prozent der Beamtinnen und Beamten<br />

einschließlich Richterinnen und Richtern über<br />

55 Jahren Altersteilzeit beansprucht haben.<br />

Bei einem Wegfall der Altersteilzeit dürfte<br />

es voraussichtlich zu einem dramatischen<br />

Anstieg der Frühpensionierungen auf Grund<br />

von Dienstunfähigkeit kommen. Das Teilzeitmodell<br />

ermöglicht Beamtinnen und Beamten,<br />

bis zum regelmäßigen Ruhestandeintrittsalter<br />

am aktiven <strong>Arbeit</strong>sleben teilzunehmen. Deshalb<br />

sollte dies ausgebaut werden.<br />

Teildienstfähigkeit<br />

Die Teildienstfähigkeit wird auch begrenzte<br />

Dienstunfähigkeit genannt. Sie liegt vor,<br />

wenn der Beamte oder die Beamtin die

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