Weißbuch Alterssicherung: Alternativen zur Rente mit 67 - Arbeit ...
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Beamten-<br />
Versorgung<br />
Gleitender Ausstieg für Beamtinnen und Beamte<br />
Statt Frühpensionierung in Anspruch zu<br />
nehmen, könnten mehr Beamte und Beamtinnen<br />
bis <strong>zur</strong> Regelpensionszeit arbeiten.<br />
Voraussetzung ist allerdings, dass Gesundheitsprävention<br />
und die Möglichkeiten,<br />
in Altersteilzeit zu gehen, nicht weiter<br />
verschlechtert werden.<br />
Altersteilzeit<br />
Die Möglichkeit der Altersteilzeit ist im Bundesbeamtengesetz<br />
und in den Landesbeamtengesetzen<br />
von Baden-Württemberg, Brandenburg,<br />
Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,<br />
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein<br />
und Thüringen geregelt; jedoch <strong>mit</strong> der<br />
Einschränkung, dass die Teilzeitbeschäftigung<br />
bis zum 1. Januar 2010 beginnt. In Bayern gilt<br />
diese Regelung grundsätzlich für Beamtinnen<br />
und Beamte, die das 60. Lebensjahr vollendet<br />
haben. Für Beamte auf Stellen, die abgebaut<br />
werden sollen, gilt die Altersgrenze von 55<br />
Jahren. In einigen anderen Bundesländern läuft<br />
die Altersteilzeitregelung aus.<br />
In weiteren Bundesländern und im Bund<br />
können Beamtinnen und Beamte in der Regel<br />
bereits nach Vollendung des 55. Lebensjahres<br />
auf Antrag in Altersteilzeit gehen. Nach den<br />
Regelungen des Bundes und des Landes Berlin<br />
ist Beamtinnen und Beamten, die das 60.<br />
Lebensjahr vollendet haben, die Altersteilzeit<br />
zu gewähren. Die Altersteilzeit kann sowohl<br />
im Blockmodell als auch im Teilzeitmodell<br />
beantragt und bewilligt werden.<br />
76 77<br />
Leider sind in einigen Bundesländern und<br />
im Bund Rundschreiben der Ministerien<br />
ergangen, wonach die Altersteilzeit trotz<br />
der bestehenden gesetzlichen Regelungen<br />
für 55- bis 59-Jährige nicht mehr zu gewähren<br />
ist. Auch Beamten ab 60 Jahre soll sie<br />
unter Hinweis auf die Haushaltslage versagt<br />
werden können. Altersteilzeit soll nur noch<br />
auf Stellen möglich sein, die im Wege des<br />
Personalabbaus wegfallen sollen.<br />
Der DGB befürwortet eine Fortführung<br />
der Altersteilzeitregelungen im Blockmodell<br />
oder im Teilzeitmodell auch über den<br />
1. Januar 2010 hinaus. Sie ermöglicht es<br />
vielen Beamtinnen und Beamten, die Regelaltersgrenze<br />
zu erreichen. Dies belegt auch<br />
eine vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte<br />
Studie, wonach Mitte 2004 knapp<br />
21 Prozent der Beamtinnen und Beamten<br />
einschließlich Richterinnen und Richtern über<br />
55 Jahren Altersteilzeit beansprucht haben.<br />
Bei einem Wegfall der Altersteilzeit dürfte<br />
es voraussichtlich zu einem dramatischen<br />
Anstieg der Frühpensionierungen auf Grund<br />
von Dienstunfähigkeit kommen. Das Teilzeitmodell<br />
ermöglicht Beamtinnen und Beamten,<br />
bis zum regelmäßigen Ruhestandeintrittsalter<br />
am aktiven <strong>Arbeit</strong>sleben teilzunehmen. Deshalb<br />
sollte dies ausgebaut werden.<br />
Teildienstfähigkeit<br />
Die Teildienstfähigkeit wird auch begrenzte<br />
Dienstunfähigkeit genannt. Sie liegt vor,<br />
wenn der Beamte oder die Beamtin die