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Wanderung, Wohnen und Wohlstand - Mieterverband

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lich aussehen. Die breit thematisierte Veränderungsdynamik (Zürcher Kan-<br />

tonalbank 2010) – die Rede ist vom Austausch der Bewohnerschaft ganzer<br />

Stadtquartiere – spielt sich vornehmlich in den restlichen 25 % der Woh-<br />

nungen ab.<br />

4.2 _ Wie die Bodenrente umverteilt wird<br />

Gemeinsames Merkmal der Wohnungsmarktpolitik in der Schweiz ist<br />

das Konzept der Kostenmiete. Nicht nur die Mietpreisgestaltung im gemeinnützigen<br />

Wohnungsbau der Städte beruht auf dieser Idee, auch das<br />

Schweizer Mietrecht lehnt sich stark daran an (Zihlmann 1995). Die Unterschiede<br />

sind graduell <strong>und</strong> liegen in der Konsequenz der Durchsetzung<br />

<strong>und</strong> den zugelassenen Ausnahmen. Im Kern gilt das Prinzip, dass der<br />

Eigentümer nur Veränderungen seiner Kosten auf die Mieter überwälzen<br />

darf. Als Berechnungsbasis dienen die (historischen) Anlagekosten.<br />

Mögliche Anpassungen aufgr<strong>und</strong> einer gestiegenen Nachfrage werden<br />

ausgeschlossen <strong>und</strong> als «missbräuchlich» taxiert | 10 .<br />

Der Gr<strong>und</strong>satz, wonach sich Mieten ausschliesslich an den Kosten zu<br />

orientieren haben, lässt sich auf die Verteilungstheorie der klassischen<br />

Ökonomen zurückführen, besonders auf die Theorie der Bodenrente<br />

von Ricardo (vgl. Anhang 4). In weit gefasster Auslegung dieser alten Erkenntnisse<br />

ist die Bodenrente ein unnötiger <strong>und</strong> unverdienter Einkommensbestandteil.<br />

Die Eingriffe in den Wohnungsmarkt dienen in dieser Sichtweise<br />

einer «gerechtfertigten» Umverteilung von Einkommen von den<br />

Bodenbesitzern hin zu den Mietern. Dies entspricht dem Selbstverständnis<br />

der Baugenossenschaften, die gerne betonen, dass die Aufwertung<br />

des Bodens (die Bodenrente) allein ihren Mietern zugutekomme. Ihre<br />

Vertreter sehen in der «Stadt als Genossenschaft» denn auch eine visionäre<br />

Zukunftsperspektive (Zulliger 2009).<br />

Tatsächlich kreieren der gemeinnützige Wohnungsbau <strong>und</strong> das Mietrecht<br />

eine Umverteilung in grossem Stil. Für eine grobe Schätzung dieser<br />

Geldflüsse in der Stadt Zürich wird angenommen, dass die Mieten auf<br />

einem (hypothetischen) freien Markt 10 % unter dem Niveau des Neu<strong>und</strong><br />

Wiedervermietungssegments zu liegen kämen. Aus dem Vergleich<br />

der effektiv bezahlten Mieten mit dieser Messlatte <strong>und</strong> der Zahl der<br />

Wohnungen lässt sich die implizite Subvention abschätzen, welche die<br />

Altmieter <strong>und</strong> die Bewohner des gemeinnützigen Bestandes in Summe<br />

10 Eine Ausnahme von diesem Prinzip ist das Kriterium der «Orts- <strong>und</strong> Quartierüblichkeit».<br />

Dieses wurde als marktnahes Element im Mietrecht eingeführt. Dessen genaue Wirkung<br />

ist allerdings unklar. Erstens sind die Schwellen für die Inanspruchnahme hoch, denn<br />

oft sind die Informationen zu vergleichbaren Wohnungen eines anderen Eigentümers in<br />

der engeren Umgebung nicht verfügbar. Zweitens unterliegen die möglichen Vergleichswohnungen<br />

ebenfalls den Regeln der Kostenmiete.<br />

Tatsächlich kreieren<br />

der gemeinnützige<br />

Wohnungsbau <strong>und</strong><br />

das Mietrecht<br />

eine Umverteilung<br />

in grossem Stil.<br />

26 <strong>Wanderung</strong>, <strong>Wohnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohlstand</strong>

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