Tätigkeitsbegleitende Fortbildung für ... - Frühe Chancen
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chen Grundlagen 5 - wie viele Kinder in welcher Altersgruppe sie fördern möchte und ob sie<br />
eine Auswahl in Bezug auf das Geschlecht oder den kulturellen, religiösen oder sozialen<br />
Hintergrund treffen möchte.<br />
Hier schließt sich die Frage an, nach welchen Aspekten sich die Tagespflegeperson bei ihrer<br />
Arbeit und Konzeption leiten lassen sollte, wenn sie ein auf der inhaltlich-fachlichen und<br />
strukturell-organisatorischen Ebene ausgerichtetes und geplantes Betreuungsangebot schaffen<br />
will, das die Qualität der Tagespflegestelle steigert.<br />
Will man die Bedürfnisse von Kindern in den ersten drei Lebensjahren und die Sozialisationsprozesse<br />
in der kleinen Kindergruppe in der Kindertagespflege im Blick behalten, so ist<br />
es wichtig, über entsprechende grundlegende Kenntnisse zu verfügen. Für eine an den Entwicklungs-<br />
und Bildungsprozessen der Kinder orientierte pädagogische Konzeption ist es<br />
von grundsätzlicher Bedeutung zu wissen, wie sich Kinder sozial entwickeln, was sie <strong>für</strong> ihre<br />
soziale Entwicklung benötigen und welche Möglichkeiten und <strong>Chancen</strong> das regelmäßige und<br />
kontinuierliche Zusammensein mit anderen Kindern bietet. Ausgangspunkt ist dabei, dass<br />
jeder kleinen bzw. überschaubaren Kindergruppe ein Fundus an möglichen sozialen Kontakten<br />
innewohnt. Diese ermöglichen dem Kind, seinem Wunsch nach Anschluss, Gemeinsamkeit<br />
und Verbundenheit zu erfüllen. Hier werden besonders Einzelkinder angesprochen, die<br />
zu den anderen Kindern in der Tagespflegestelle eine geschwisterähnliche Beziehung aufbauen<br />
können und so von den sozialen Erfahrungen profitieren. Die Zugehörigkeit zu einer<br />
Kindergruppe und dem sozialen Gefüge einer Tagespflegestelle erweitert die Familien- und<br />
Lebensform aller Kinder über Mutter, Vater und Geschwister hinaus.<br />
Kinder in die Tagespflegestelle aufzunehmen und eine kleine Kindergruppe zusammenzufügen<br />
und sorgfältig aufzubauen, „passiert“ nicht einfach, sondern ist eine sensible und anspruchsvolle<br />
Aufgabe <strong>für</strong> jede Tagesmutter und jeden Tagesvater. Die Kinder verbringen mit<br />
dem Start in der Kindertagespflege - oft erstmals - eine lange Zeit während des Tages mit<br />
anderen Kindern. Diese Veränderung im Leben der Kinder, wird sich, wie jede andere außerfamiliale<br />
Betreuungserfahrung auch, auf ihren Entwicklungsverlauf auswirken. Sie agieren<br />
nun in einem geteilten Betreuungsfeld, bei der die Familie allerdings nach wie vor eine –<br />
wenn nicht die – zentrale Rolle spielt.<br />
Damit die Betreuung in Kindertagespflege nicht zu einer großen Belastung <strong>für</strong> das Kind wird,<br />
sollte es das Betreuungssetting den Kindern ermöglichen, ihre Bindungsbedürfnisse an die<br />
Tagespflegeperson und ihr gleichzeitiges Bedürfnis nach Kontakten, Freundschaften und<br />
Spielbeziehungen zu anderen Kinder zu verwirklichen. Begünstigend <strong>für</strong> das Kind sind hier<br />
Beständigkeit, Verlässlichkeit, Kontinuität, Voraussehbarkeit und Harmonie im Lebensrhythmus,<br />
also auch im Betreuungsrhythmus. Doch gibt es auf Seiten der Eltern Flexibilitätsanforderungen<br />
des Arbeitsmarktes, die diese Aufgabe dann erschweren, wenn beispielsweise die<br />
Betreuungszeiten eines Kindes von Woche zu Woche unterschiedlich sind. Davon sind auch<br />
die Arbeitsstrukturen und Arbeitsinhalte der „klassischen“ Aufgabenfelder der Tagespflegestelle<br />
wie Eingewöhnung, Tagesstruktur, Förderung und die Zusammenarbeit mit Eltern betroffen.<br />
Weitere Herausforderungen können auftreten, wenn die Tagespflegeperson sich bei<br />
Neubelegungen eher von finanziellen, als von pädagogischen Gesichtspunkten leiten lässt<br />
und frei werdende Plätze u. U. zu schnell oder nicht adäquat neu besetzt. Qualitative Einbußen<br />
bergen hier die Gefahr, der Meinung Vorschub zu leisten, außerfamiliäre Betreuungserfahrungen<br />
bergen negative Entwicklungsvoraussetzungen <strong>für</strong> die Kinder und diese gehören<br />
in den ersten drei Lebensjahren, insbesondere im ersten Lebensjahr, zwangsläufig zur Mutter.<br />
5 Erlaubnispflicht gem. § 43 SGB VIII gilt <strong>für</strong> öffentlich geförderte Formen der Kindertagespflege, bei der ein oder<br />
mehrere Kinder und dabei bis zu fünf fremden Kindern gleichzeitig, betreut werden.<br />
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