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SEITE 12 DONNERSTAG, 22. NOVEMBER 2012<br />

23. AUSGABE<br />

INFO-ECKE<br />

Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder von 6 bis 16<br />

Jahren<br />

Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen), organisiert<br />

erlebnisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder und<br />

Jugendliche von 6-16 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen<br />

Programm stehen u.a. Erlebnisbad, Grillabende, Sportfest,<br />

Bowling, Nachtwanderung, Disco, Neptunfest, Lagerfeuer, Fußball,<br />

Tischtennis, Ausflug im Reisebus zum Sonnenlandpark,<br />

Spiel & Spaß und vieles mehr. Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen<br />

Bungalows mit Doppelstockbetten. Wir haben ein riesiges<br />

Freigelände mit vielen Spielmöglichkeiten!<br />

Termine:<br />

13.07. - 20.07.2013<br />

20.07. - 27.07.2013<br />

27.07. - 03.08.2013<br />

03.08. - 10.08.2013<br />

10.08. - 17.08.2013<br />

Infos & Anmeldungen:<br />

Tel. 0 37 31 - 21 56 89 oder www.ferien-abenteuer.de<br />

Adresse des Ferienlagers:<br />

Kinder- und Jugendcamp Naundorf, Dorfstr. 60,<br />

09627 Bobritzsch OT Naundorf<br />

Information des Amtes für Abfallwirtschaft:<br />

HINWEISE zu den Umtauschmöglichkeiten für Müllbanderolen<br />

und Restabfallsäcke aus dem Jahr<br />

2012<br />

Das Amt für Abfallwirtschaft weist vorsorglich auf den Nutzungszeitraum<br />

der Banderolen bzw. Restabfallsäcke hin. Dieser erstreckt<br />

sich vom 01. 01. bis 31. 12. eines laufenden Jahres.<br />

Danach sind die Banderolen und Restabfallsäcke nicht mehr<br />

gültig.<br />

Bitte beachten Sie dies bei der Bevorratung von Müllbanderolen<br />

und denken Sie deshalb daran, Ihre überzähligen Banderolen<br />

oder Restabfallsäcken rechtzeitig umzutauschen. Umgetauscht<br />

werden können nur unbeschädigte Banderolen der gleichen Behältergröße<br />

an den bekannten Vertriebsstellen (im Abfallwegweiser<br />

im Regionalteil benannt).<br />

Für ungenutzte 2012er Banderolen/Restabfallsäcke besteht die<br />

Möglichkeit, diese spätestens bis 31. 01. 2013 in den folgenden<br />

Einrichtungen gegen die für das Jahr 2013 gültigen zu tauschen:<br />

1. Adorf, Schuhhaus Trautloff, Bürgermeister-Todt-Str. 3<br />

2. Auerbach, Geschäftsstelle „Freie Presse“ Auerbach, Nicolaistraße<br />

3<br />

3. Bad Elster, Trautloff Schuhe, Badstraße 5<br />

4. Elsterberg, Schreib- und Spielwaren W. Krumm, Marktplatz 2<br />

5. Falkenstein, Stadtverwaltung Falkenstein (Pforte), Willy-Rudert-Platz<br />

6. Klingenthal, Böhme Vogtl. Entsorgung GmbH & Co. KG,<br />

Auerbacher Straße 13<br />

7. Markneukirchen, Bürobedarf Bauer & Jeske, Unterer Markt 20<br />

8. Oelsnitz, Stadt Oelsnitz Anmeldung, Markt 1<br />

9. Pausa, Elektro-Center Kleinert, Freiheitsstraße 2<br />

10. Reichenbach, Bürgerbüro Stadt Reichenbach, Markt 6<br />

11. Weischlitz, Globus Handelshof GmbH & Co. KG, Taltitzer<br />

Straße 60<br />

Achtung! In Ausnahmefällen können Banderolen/Restabfallsäcke<br />

2012 noch bis zum 28.02. 2013 persönlich im Amt für Abfallwirtschaft,<br />

Theumaer Straße 3 in Oelsnitz umgetauscht<br />

werden. Senden Sie uns keinesfalls Banderolen per Post!<br />

Ab dem 01. 03. 2013 ist jeglicher Tausch ausgeschlossen.<br />

Aktuelles aus dem Steuerrecht<br />

Schenkungsteuer auf dem Prüfstand – jetzt handeln<br />

sichert Vorteile<br />

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wackelt, und das<br />

bedrohlich zu Lasten der Steuerpflichtigen. So nutzten die<br />

Münchner Richter des Bundesfinanzhof in einem Beschluss<br />

vom 27.09.2012 ein vorgelegtes Verfahren zum Rundumschlag<br />

gegen das Gesetz, welches in den letzten Jahren verschiedene<br />

Reformen erlebte. Das Gericht stellte fest, dass Erben von Betrieben<br />

aufgrund der Befreiungsvorschriften der §§ 13a und 13b<br />

ErbStG in Deutschland nur selten Erbschaftsteuer zahlten, gleiches<br />

gilt für Beschenkte. Dies sei eine Überprivilegierung, eine<br />

Benachteiligung der privaten Erben und Beschenkten, eine verfassungswidrige<br />

Ungleichbehandlung.<br />

Die Begründung des Bundesfinanzhof ist dabei nachvollziehbar:<br />

die Ausnahme der Steuerbefreiung für betriebliches Vermögen<br />

wurde praktisch zur Regel. Die Befreiungsvorschrift wird zudem<br />

genutzt, um privates Vermögen als begünstigungsfähiges Betriebsvermögen<br />

zu erklären und somit die Besteuerung vollständig<br />

zu vermeiden. Gerade vermögende Steuerpflichtige können<br />

so umfangreiche Barmittel im Kleid einer Kapitalgesellschaft<br />

steuerfrei übertragen, der sogenannten Cash-GmbH. Dass die<br />

Steuervergünstigung dabei an Eingangsvoraussetzungen, aber<br />

auch Fortführungsklauseln gekoppelt ist, die leicht zu umgehen<br />

sind, erzürnt Deutschlands höchstes Steuergericht gewaltig.<br />

Fast 90 Prozent aller Betriebe erfüllen beispielsweise die Bedingung,<br />

nicht mehr als 20 Personen zu beschäftigen. Ein Erhalt<br />

der Arbeitsplätze ist nach der Übertragung für diese Unternehmen<br />

nicht mehr vorgeschrieben.<br />

Am Rande bemerkt: der wachgerüttelte Gesetzgeber nahm das<br />

noch immer offene Steuerschlupfloch der Cash-GmbHs zum Anlass,<br />

eine Vermeidungsregelung im Entwurf zum Jahressteuergesetz<br />

2013 kurzfristig aufzunehmen. Die Umsetzung scheiterte<br />

allerdings an der Zustimmung des Bundestages am 25.10.2012.<br />

Es liegt nun an den Karlsruher Richtern des Bundesverfassungsgerichts,<br />

das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu<br />

überprüfen. Bis zu einer Entscheidung gilt es unverändert fort.<br />

Lars Meinel<br />

Dipl.-Betriebswirt (BA)<br />

Steuerberater<br />

www.taxco-steuerberatung.de

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