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SEITE 12 DONNERSTAG, 22. NOVEMBER 2012<br />
23. AUSGABE<br />
INFO-ECKE<br />
Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder von 6 bis 16<br />
Jahren<br />
Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen), organisiert<br />
erlebnisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder und<br />
Jugendliche von 6-16 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen<br />
Programm stehen u.a. Erlebnisbad, Grillabende, Sportfest,<br />
Bowling, Nachtwanderung, Disco, Neptunfest, Lagerfeuer, Fußball,<br />
Tischtennis, Ausflug im Reisebus zum Sonnenlandpark,<br />
Spiel & Spaß und vieles mehr. Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen<br />
Bungalows mit Doppelstockbetten. Wir haben ein riesiges<br />
Freigelände mit vielen Spielmöglichkeiten!<br />
Termine:<br />
13.07. - 20.07.2013<br />
20.07. - 27.07.2013<br />
27.07. - 03.08.2013<br />
03.08. - 10.08.2013<br />
10.08. - 17.08.2013<br />
Infos & Anmeldungen:<br />
Tel. 0 37 31 - 21 56 89 oder www.ferien-abenteuer.de<br />
Adresse des Ferienlagers:<br />
Kinder- und Jugendcamp Naundorf, Dorfstr. 60,<br />
09627 Bobritzsch OT Naundorf<br />
Information des Amtes für Abfallwirtschaft:<br />
HINWEISE zu den Umtauschmöglichkeiten für Müllbanderolen<br />
und Restabfallsäcke aus dem Jahr<br />
2012<br />
Das Amt für Abfallwirtschaft weist vorsorglich auf den Nutzungszeitraum<br />
der Banderolen bzw. Restabfallsäcke hin. Dieser erstreckt<br />
sich vom 01. 01. bis 31. 12. eines laufenden Jahres.<br />
Danach sind die Banderolen und Restabfallsäcke nicht mehr<br />
gültig.<br />
Bitte beachten Sie dies bei der Bevorratung von Müllbanderolen<br />
und denken Sie deshalb daran, Ihre überzähligen Banderolen<br />
oder Restabfallsäcken rechtzeitig umzutauschen. Umgetauscht<br />
werden können nur unbeschädigte Banderolen der gleichen Behältergröße<br />
an den bekannten Vertriebsstellen (im Abfallwegweiser<br />
im Regionalteil benannt).<br />
Für ungenutzte 2012er Banderolen/Restabfallsäcke besteht die<br />
Möglichkeit, diese spätestens bis 31. 01. 2013 in den folgenden<br />
Einrichtungen gegen die für das Jahr 2013 gültigen zu tauschen:<br />
1. Adorf, Schuhhaus Trautloff, Bürgermeister-Todt-Str. 3<br />
2. Auerbach, Geschäftsstelle „Freie Presse“ Auerbach, Nicolaistraße<br />
3<br />
3. Bad Elster, Trautloff Schuhe, Badstraße 5<br />
4. Elsterberg, Schreib- und Spielwaren W. Krumm, Marktplatz 2<br />
5. Falkenstein, Stadtverwaltung Falkenstein (Pforte), Willy-Rudert-Platz<br />
6. Klingenthal, Böhme Vogtl. Entsorgung GmbH & Co. KG,<br />
Auerbacher Straße 13<br />
7. Markneukirchen, Bürobedarf Bauer & Jeske, Unterer Markt 20<br />
8. Oelsnitz, Stadt Oelsnitz Anmeldung, Markt 1<br />
9. Pausa, Elektro-Center Kleinert, Freiheitsstraße 2<br />
10. Reichenbach, Bürgerbüro Stadt Reichenbach, Markt 6<br />
11. Weischlitz, Globus Handelshof GmbH & Co. KG, Taltitzer<br />
Straße 60<br />
Achtung! In Ausnahmefällen können Banderolen/Restabfallsäcke<br />
2012 noch bis zum 28.02. 2013 persönlich im Amt für Abfallwirtschaft,<br />
Theumaer Straße 3 in Oelsnitz umgetauscht<br />
werden. Senden Sie uns keinesfalls Banderolen per Post!<br />
Ab dem 01. 03. 2013 ist jeglicher Tausch ausgeschlossen.<br />
Aktuelles aus dem Steuerrecht<br />
Schenkungsteuer auf dem Prüfstand – jetzt handeln<br />
sichert Vorteile<br />
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wackelt, und das<br />
bedrohlich zu Lasten der Steuerpflichtigen. So nutzten die<br />
Münchner Richter des Bundesfinanzhof in einem Beschluss<br />
vom 27.09.2012 ein vorgelegtes Verfahren zum Rundumschlag<br />
gegen das Gesetz, welches in den letzten Jahren verschiedene<br />
Reformen erlebte. Das Gericht stellte fest, dass Erben von Betrieben<br />
aufgrund der Befreiungsvorschriften der §§ 13a und 13b<br />
ErbStG in Deutschland nur selten Erbschaftsteuer zahlten, gleiches<br />
gilt für Beschenkte. Dies sei eine Überprivilegierung, eine<br />
Benachteiligung der privaten Erben und Beschenkten, eine verfassungswidrige<br />
Ungleichbehandlung.<br />
Die Begründung des Bundesfinanzhof ist dabei nachvollziehbar:<br />
die Ausnahme der Steuerbefreiung für betriebliches Vermögen<br />
wurde praktisch zur Regel. Die Befreiungsvorschrift wird zudem<br />
genutzt, um privates Vermögen als begünstigungsfähiges Betriebsvermögen<br />
zu erklären und somit die Besteuerung vollständig<br />
zu vermeiden. Gerade vermögende Steuerpflichtige können<br />
so umfangreiche Barmittel im Kleid einer Kapitalgesellschaft<br />
steuerfrei übertragen, der sogenannten Cash-GmbH. Dass die<br />
Steuervergünstigung dabei an Eingangsvoraussetzungen, aber<br />
auch Fortführungsklauseln gekoppelt ist, die leicht zu umgehen<br />
sind, erzürnt Deutschlands höchstes Steuergericht gewaltig.<br />
Fast 90 Prozent aller Betriebe erfüllen beispielsweise die Bedingung,<br />
nicht mehr als 20 Personen zu beschäftigen. Ein Erhalt<br />
der Arbeitsplätze ist nach der Übertragung für diese Unternehmen<br />
nicht mehr vorgeschrieben.<br />
Am Rande bemerkt: der wachgerüttelte Gesetzgeber nahm das<br />
noch immer offene Steuerschlupfloch der Cash-GmbHs zum Anlass,<br />
eine Vermeidungsregelung im Entwurf zum Jahressteuergesetz<br />
2013 kurzfristig aufzunehmen. Die Umsetzung scheiterte<br />
allerdings an der Zustimmung des Bundestages am 25.10.2012.<br />
Es liegt nun an den Karlsruher Richtern des Bundesverfassungsgerichts,<br />
das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu<br />
überprüfen. Bis zu einer Entscheidung gilt es unverändert fort.<br />
Lars Meinel<br />
Dipl.-Betriebswirt (BA)<br />
Steuerberater<br />
www.taxco-steuerberatung.de