Ausgabe 13 / 2013 - Treuen
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Amtsblatt der Stadt <strong>Treuen</strong> einschließlich der Ortschaften und Ortsteile<br />
AUSGABE NUMMER <strong>13</strong> 4. JULI 20<strong>13</strong><br />
20. JAHRGANG<br />
Zweite Grundsteinlegung nach 111 Jahren<br />
an der „Roten Schule“<br />
Mit einer Feier aller Schüler und Lehrer der Lessinggrundschule,<br />
an der auch Stadträte, Mitglieder des<br />
Schulverbandes „<strong>Treuen</strong>er Land“, Elternvertreter, Unternehmer<br />
und Bauarbeiter sowie Vertreter der Sächsischen<br />
Bildungsagentur, des Landratsamtes, der KiKo<br />
„Nesthäkchen“ und der Landtagsabgeordnete Jürgen<br />
Petzold anwesend waren, fand am 18. Juni die Grundsteinlegung<br />
für den Erweiterungsbau an der <strong>Treuen</strong>er<br />
Lessinggrundschule statt.<br />
Mit Gesang des Schulchores, Rezitation und Aufführung<br />
eines kleinen Theaterstückes der Schüler wurde<br />
die Feier im Pausenhof eröffnet.<br />
111 Jahre mussten vergehen, zwei Weltkriege, Wiederaufbau,<br />
Geldnot, Gesellschaftsordnungen kamen und<br />
gingen, bis die Ideen der Altvorderen, die diesen Gebäudeteil<br />
als „zukünftige Erweiterung“ planten, in die<br />
Tat umgesetzt werden konnte.<br />
„Für die Mädchen und Jungen werden sich dadurch die<br />
Lernbedingungen verbessern; für die Lehrer die Arbeitsbedingungen“,<br />
sagte Schulleiter Steffen Thümmler.<br />
Bürgermeisterin und Schulverbandsvorsitzende<br />
Andrea Jedzig betonte, dass dieser Anbau seit Jahren<br />
notwendig sei. Vor allem die sanitären Anlagen entsprechen<br />
nicht mehr der Zeit. „4,1 Mio Gesamtkosten sind<br />
geplant. Das Geld geben wir aber gerne aus, für unsere<br />
Kinder, die die Zukunft für eine Stadt sind. Der Grundstein<br />
ist ein festes Fundament für unsere Zukunft“,<br />
sagte sie.<br />
Unterstützt wird die Gesamtmaßnahme mit Fördermitteln<br />
aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung<br />
(EFRE) der Europäischen Union und aus<br />
Mitteln des Freistaates Sachsen mit 40 %. Den Eigenanteil<br />
i. H. von 60 % finanziert der Schulverband „<strong>Treuen</strong>er<br />
Land“ sowie für die Integration des Hortes die Stadt<br />
<strong>Treuen</strong>.<br />
Ende April wurde die Baugrube für den Erweiterungsbau<br />
ausgehoben. In ihm sollen moderne Toilettenanlagen,<br />
ein zweites Treppenhaus, ein Aufzug, Garderoben<br />
und weitere Nebenräume untergebracht werden. Schon<br />
im Oktober des vergangenen Jahres wurden die Keller<br />
entkernt. Im Kellerbereich entsteht eine Mensa für beide<br />
<strong>Treuen</strong>er Schulen. Im Erdgeschoss wird auf 140 Qua-<br />
Mit Gesang, Rezitation und Theater feiern<br />
die Schüler die Grundsteinlegung.<br />
BINDER<br />
Fahrschule<br />
August-Bebel-Straße 30 · 08233 <strong>Treuen</strong> · Tel.: 037468/2105<br />
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DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
dratmeter ein Hort integriert. Er soll 40 Plätze umfassen und als<br />
Außenstelle zur Kiko „Nesthäkchen“ gehören. Weiterhin wird<br />
die im Originalzustand erhaltene, zum großen Teil stark schadhafte<br />
Fassade aus Klinkermauerwerk und Sandstein komplett<br />
saniert. Und das Schulgebäude und die Turnhalle erhalten neue<br />
Dächer. Errichtet wird auch ein neuer Verbindungsbau und Anbauten<br />
zur bzw. an die alte Turnhalle, in den Grenzen der Errichtung<br />
aus der Erbauungszeit. Mit Beginn der nächsten<br />
Heizperiode soll der herzustellende Wärmeverbund mittels<br />
Trasse zwischen Lessingschule und Marienschule genutzt werden.<br />
Die Neugestaltung der Außenanlagen mit Befestigung der<br />
Flächen nach dem Rückbau aller Flachbauten runden die Baumaßnahme<br />
ab. 2015 sollen alle Arbeiten realisiert sein.<br />
Tageszeitungen, Postkarten, <strong>Ausgabe</strong>n des <strong>Treuen</strong>er Amtsblattes und<br />
Münzen werden in der Zeitkapsel verstaut.<br />
Klempnermeister Frank Lorenz (links) verlötet die Kapsel zur Grundsteinlegung<br />
des Nordwestflügels am 18. Juni 20<strong>13</strong>. Schon sein Urgroßvater<br />
Bruno Lorenz tat dies bei der Grundsteinlegung zum<br />
Schulgebäude am 18. September 1902.<br />
Andrea Jedzig, Schulverbandsvorsitzende und Bürgermeisterin der Stadt<br />
<strong>Treuen</strong>, legt mit Landtagsabgeordneten Jürgen Petzold (links)<br />
die Kapsel in die vorbereitete Nische. Polier Frank Schädlich von der Fa.<br />
IGW (rechts) verschließt anschließend die Öffnung mit Ziegel und Mörtel.<br />
ÖFFENTLICHE<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
RATHAUS-NACHRICHTEN<br />
Standesamt<br />
Das Standesamt <strong>Treuen</strong> ist bis auf Widerruf<br />
nur nach Terminvereinbarung geöffnet.<br />
Tel.-Nr. 037468 – 63835 oder 037468 – 63834.<br />
Wir bitten um Verständnis.<br />
Nächste Sitzungen!<br />
Stadtrat<br />
10.07.20<strong>13</strong>, 18.30 Uhr<br />
Ort: Sitzungssaal Rathaus<br />
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung<br />
wird rechtzeitig auf der Website von <strong>Treuen</strong><br />
und ortsüblich als Aushang an den Anschlagtafeln<br />
bekannt gegeben.<br />
Öffentliche Bekanntmachung derHaushaltssatzung<br />
des Schulverbandes „<strong>Treuen</strong>er Land“<br />
für das Haushaltsjahr 20<strong>13</strong><br />
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<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 3<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Satzung der Stadt <strong>Treuen</strong> über die Regelung von<br />
Kostenersatz und zur Gebührenerhebung für<br />
Leistungen der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong><br />
(Feuerwehrkostensatzung – FwKS)<br />
Auf Grund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntgabe vom 18. März 2003 (SächsGVBl.<br />
S 55, 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S.<br />
562,563), der §§ 22 und 69 Abs. 1, 2 und 3 des Gesetzes zur Neuordnung des<br />
Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen<br />
(SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 674), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 22. August 2012 (SächsGVBl. S. 454), des § 17 der Verordnung des<br />
Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau<br />
im Freistaat Sachsen (SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005<br />
(Sächs-GVBl. S. 291), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. August 2012<br />
(SächsGVBl. S. 458) sowie § 25 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates<br />
Sachsen (SächsVwKG) vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 689), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. <strong>13</strong>0) hat der Stadtrat<br />
der Stadt <strong>Treuen</strong> in seiner Sitzung am 12.06.20<strong>13</strong> folgende Satzung beschlossen.<br />
§ 1 Begriffsbestimmung<br />
(1) Kosten im Sinne des Sächs. BRKG sind:<br />
- Aufwendungen für die Durchführung von Pflichtleistungen der Feuerwehr.<br />
Wird unter den in der Satzung bestimmten Voraussetzungen ihre Erstattung<br />
verlangt, handelt es sich um Kostenersatz und<br />
- Aufwendungen der Feuerwehr für die Durchführung von anderen freiwilligen<br />
Leistungen. Die Gegenleistung der Leistungsnehmer sind Gebühren.<br />
(2) Ein Einsatz im Sinne dieser Satzung ist jede auf die Durchführung einer Feuerwehrleistung<br />
gerichtete Tätigkeit der Feuerwehr, die auf Anforderung oder<br />
von Amtswegen erfolgt.<br />
Die einsatztaktisch notwendigen Kräfte und Mittel für den Einsatz bestimmt<br />
die Feuerwehr unter Berücksichtigung der Alarm- und Ausrückeordnung. Ein<br />
Einsatz beginnt mit der Alarmierung/Anforderung der Feuerwehr und endet<br />
entweder mit Beginn eines folgenden Einsatzes oder mit der Erklärung des<br />
Einsatzleiters über das Ende des Einsatzes, spätestens aber mit dem Wiedereinrücken<br />
in die jeweilige Feuerwache.<br />
(3) Die Pflichtaufgaben der Feuerwehr sind in § 16 Abs. 1 und 2, § 22 und § 23<br />
SächsBRKG und die weiteren Aufgaben in § 2 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung<br />
der Stadt <strong>Treuen</strong> in der jeweils gültigen Fassung genannt.<br />
<strong>Treuen</strong>, am 24. Juni 20<strong>13</strong><br />
§ 2 Geltungsbereich<br />
Diese Satzung gilt für Leistungen der Gemeindefeuerwehr der Stadt <strong>Treuen</strong> im<br />
Sinne der §§ 6, 22, 23 und § 69 des SächsBRKG und des § 2 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung<br />
der Stadt <strong>Treuen</strong>. Als Leistung gilt auch das Ausrücken der Feuerwehr<br />
bei missbräuchlicher Alarmierung, bei Fehlalarmierung durch automatische<br />
Brandmeldeanlagen sowie die im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes gem.<br />
§ 2 Abs. 1 Satz 1 SächsBRKG erbrachten Leistungen.<br />
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§ 3 Kostenersatz für Pflichtleistungen der Feuerwehr<br />
Für folgende Leistungen der Feuerwehr der Stadt <strong>Treuen</strong> wird gemäß § 69 Abs.<br />
2 SächsBRKG und § 22 SächsBRKG in Verbindung mit § 17 der Verordnung des<br />
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SEITE 4<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau<br />
im Freistaat Sachsen (SächsFwVO) Kostenersatz verlangt:<br />
a) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt verursachte Leistungen,<br />
b) Leistungen die durch den Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder<br />
Wasserfahrzeuges erforderlich werden,<br />
c) Leistungen, wenn der Einsatz auf einem Grundstück oder durch eine Anlage<br />
mit besonderem Gefahrenpotenzial erforderlich geworden ist,<br />
d) Brandsicherheitswachen,<br />
e) Brandverhütungsschauen und<br />
f) abgebrochener Einsatz infolge missbräuchlicher Alarmierung der Feuerwehr<br />
oder der Fehlalarmierung durch automatische Brandmeldeanlagen.<br />
§ 4 Gebühren für freiwillige Leistungen der Feuerwehr<br />
Für alle anderen Leistungen die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehren<br />
gehören wird auf der Grundlage des § 69 Abs. 3 SächsBRKG und dieser<br />
Satzung Ersatz der Kosten verlangt. Dies gilt unter anderem für:<br />
1. die Beseitigung von Kraftstoffen, Ölen und umweltgefährdenden oder gefährlichen<br />
Stoffen sowie durch sie verursachte Schäden, deren sofortige<br />
Beseitigung möglich ist, bei Straßenverkehrs- und anderen Unfällen,<br />
2. die Mitwirkung bei und die Durchführung von Räum-, Aufräum/Sicherungsarbeiten,<br />
3. die zeitweise Überlassung von Fahrzeugen, Geräten und Materialien zum<br />
Gebrauch und Verbrauch,<br />
4. das Einfangen von Tieren bzw. die Beseitigung von Insektennestern,<br />
5. die Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen und ähnlichen Einrichtungen<br />
und<br />
6. andere Leistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr<br />
gehören und/oder deren Erforderlichkeit sich auf Anforderung einzelner<br />
ergibt.<br />
§ 5 Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren<br />
(1) Der Kostenersatz wird nach dem Kostenverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr,<br />
welches Anlage dieser Satzung ist, berechnet. Die Anlage ist Bestandteil<br />
dieser Satzung. Der Kostenersatz wird nach dem Zeitaufwand, Art und<br />
Anzahl des in Anspruch genommenen Personals, der Fahrzeuge und des Materials<br />
erhoben.<br />
Die Kostensätze der Fahrzeuge beinhalten auch die Kosten für die auf den<br />
Fahrzeugen integriertem Geräte.<br />
(2) Für Leistungen, die nicht in den §§ 22 und 69 SächsBRKG geregelt sind,<br />
kann Kostenersatz abweichend vom Kostenverzeichnis vertraglich vereinbart<br />
werden. Der Auftrag für diese Leistungen soll schriftlich erfolgen.<br />
(3) Die Kostenerstattungssätze setzen sich, soweit nicht anders bestimmt ist, zusammen<br />
aus:<br />
1. den Personalkosten für die eingesetzten Angehörigen der Feuerwehr,<br />
2. den Stundensätzen für die eingesetzten Fahrzeuge und<br />
3. den Wiederbeschaffungskosten für die eingesetzten Verbrauchsmaterialien.<br />
(4) Tätigkeiten im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes beinhalten den<br />
Zeitansatz für die Kontroll- und Beratungszeit, die Vor- und Nachbereitungszeit<br />
und bei Ortsbegehungen die Hin- und Rückfahrtzeit.<br />
(5) Bei der Erhebung von Kostenersatz und Gebühren nach Stundensätzen bildet<br />
die Einsatzzeit die Berechnungsgrundlage, wobei die Einsatzzeit<br />
- bei angefangenen Stunden auf die nächste halbe Stunde aufzurunden ist<br />
und<br />
- bei Tagessätzen zählt jeder angefangene Kalendertag als voller Tag.<br />
(6) Für die beim Einsatz verbrauchten Materialien werden die jeweiligen Wiederbeschaffungskosten<br />
und gegebenenfalls Entsorgungskosten berechnet. Zusätzlich<br />
wird ein Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von 10 Prozent erhoben.<br />
(7) Werden durch den Einsatz Geräte oder Ausrüstungsgegenstände unbrauchbar,<br />
so können die Kosten für den Zeitwert der Kostenschuldnerin/dem Kostenschuldner<br />
berechnet werden.<br />
(8) Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeugen,<br />
Geräten und Ausrüstungsgegenständen Dritter zusätzliche Kosten, so sind<br />
diese zusätzlich zu den Kosten nach § 3 zu erstatten, sofern sie dort nicht<br />
enthalten sind. Zusätzliche Kosten im Sinne dieser Satzung entstehen u. a.<br />
durch die Inanspruchnahme von Spezialdienstleistungen Dritter und speziellen<br />
Materialien bzw. Geräten, die nicht von der Feuerwehr <strong>Treuen</strong> vorgehalten<br />
werden.<br />
(9) Kostenersatz und Gebühren werden nur in dem Umfang vom Kostenschuldner<br />
gefordert, wie Personal und Gerät zum Einsatz gekommen sind. Wird mehr<br />
Personal und Gerät am Einsatzort bereitgestellt als tatsächlich erforderlich<br />
und hat der Kostenschuldner dies zu vertreten, können auch für das nicht erforderliche<br />
Personal und Gerät Kosten verlangt werden.<br />
(10) Für Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von benachbarten Gemeinden<br />
oder durch Werkfeuerwehren entstehen, werden unabhängig von dieser Satzung<br />
Kosten in der Höhe verlangt, wie sie der Stadt <strong>Treuen</strong> in Rechnung gestellt<br />
werden.<br />
(11) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte<br />
wäre.<br />
§ 6 Kostenschuldnerin/Kostenschuldner<br />
(1) Kostenersatz für Leistungen nach § 3 dieser Satzung wird<br />
- in den Fällen des § 3 Buchstaben a) und f) vom Verursacher bzw. Betreiber<br />
einer automatischen Brandmeldeanlage,<br />
- in den Fällen des § 3 Buchstaben b) und c) vom Halter des Fahrzeuges<br />
bzw. Eigentümer, Besitzer oder Betreiber der Anlage und<br />
- in den Fällen § 3 Buchstaben d) und e) vom Veranstalter oder Einrichtungsträger<br />
verlangt.<br />
(2) Gebühren für Leistungen nach § 4 dieser Satzung werden entsprechend §<br />
69 Abs. 3 SächsBRKG verlangt von:<br />
1. demjenigen, dessen Verhalten die Leistung/den Einsatz erforderlich gemacht<br />
hat, sowie die in § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 des Polizeigesetzes<br />
des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung vom <strong>13</strong>. August<br />
1999 ( SächGVBl. S 466), das zuletzt durch Artikel 20 und 20a des Gesetzes<br />
vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. <strong>13</strong>0, 141) geändert worden ist,<br />
in der jeweils geltenden Fassung, genannten Personen,<br />
2. dem Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung/den Einsatz erforderlich<br />
gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über<br />
die Sache ausübt,<br />
3. demjenigen, in dessen Interesse der Einsatz erfolgt ist.
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 5<br />
(3) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 7 Entstehung und Fälligkeit<br />
(1) Der Anspruch auf Kostenersatz bzw. Gebühren entsteht mit Beendigung der<br />
Leistung/des Einsatzes der Feuerwehr.<br />
(2) Der Kostenersatz wird durch Bescheid erhoben. Der Kostenbescheid wird<br />
spätestens 4 Wochen nach Bekanntgabe an die Kostenschuldnerin/den Kostenschuldner<br />
fällig.<br />
§ 8 Schlussbestimmungen<br />
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Feuerwehrkostensatzung vom 16. Dezember 2004 außer<br />
Kraft.<br />
<strong>Treuen</strong>, <strong>13</strong>.06.20<strong>13</strong><br />
Das gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die<br />
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit<br />
widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />
oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,<br />
schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann<br />
auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen.<br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
Anlage zur Feuerwehrkostensatzung<br />
Kostenverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr<br />
I. Stundensätze für den Einsatz von Fahrzeugen<br />
Fahrzeug<br />
€/Stunde<br />
Tanklöschfahrzeug 200,00<br />
Löschgruppenfahrzeug 90,00<br />
Vorausrüstwagen 175,00<br />
Schlauchwagen 120,00<br />
Kommandowagen 90,00<br />
Boot/Trailer 140,00<br />
Mannschaftstransportwagen 95,00<br />
Tragkraftspritzenfahrzeug 80,00<br />
II. Personalkosten<br />
Stundensatz Personal<br />
27,00 €/Stunde<br />
III. Kosten für Verbrauchsmaterialen<br />
Kosten für:<br />
Ölbindemittel, Chemikalienbindemittel, Absperrmittel, Rüstmaterialien,<br />
Abdichtmaterialien, Türschlösser, Zieh-Fix-Zubehör, Einsatzkleidung/<br />
Schutzausrüstung, Schaumbildner etc.<br />
und deren Entsorgung richtet sich nach den jeweils gültigen Angeboten und<br />
Preisen der Anbieter und Vertragspartner.<br />
IV. Leistungen im vorbeugenden Brandschutz<br />
- Durchführung von regelmäßigen und außerordentlichen Brandverhütungsschauen<br />
werden nach den vorgenannten Sätzen je Person und Stunde berechnet,<br />
zzgl. dem Stundensatz für die Fahrzeugnutzung (i. d. Regel. MTW).<br />
- Brandsicherheitswachen<br />
Die Verrechnung erfolgt unter den vorgenannten Sätzen je Person und<br />
Stunde zzgl. dem Stundensatz für die Fahrzeugnutzung/Bereitstellung.<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-<br />
GemO)<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von<br />
Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein<br />
Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Auf Grund von § 4 Abs. 2 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat<br />
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntgabe vom 18. März<br />
2003 (SächsGVBl. S 55, 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober<br />
2012 (SächsGVBl. S. 562,563) und § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über<br />
den Brandschutz-, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen<br />
(SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 674), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 22. August 2012 (SächsGVBl. S. 454), hat der Stadtrat der<br />
Stadt <strong>Treuen</strong> in seiner Sitzung am 12.06.20<strong>13</strong> folgende Satzung beschlossen.<br />
§ 1 Begriff, Gliederung der Feuerwehr<br />
(1) Die Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> ist eine Einrichtung der Gemeinde ohne eigene<br />
Rechtspersönlichkeit. Sie ist eine Freiwillige Feuerwehr und besteht aus der<br />
- Ortsfeuerwehr <strong>Treuen</strong><br />
- Ortsfeuerwehr Altmannsgrün<br />
- Ortsfeuerwehr Eich<br />
- Ortsfeuerwehr Schreiersgrün<br />
- Ortsfeuerwehr Hartmannsgrün<br />
(2) In der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> ist ein hauptberuflicher Angestellter tätig.<br />
(3) Jede Ortsfeuerwehr besteht aus einer aktiven Abteilung und kann eine Jugendfeuerwehr<br />
sowie eine Alters- und Ehrenabteilung unterhalten.<br />
§ 2 Aufgaben, Pflichten der Gemeindefeuerwehr<strong>Treuen</strong><br />
(1) Die Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> hat die Aufgaben<br />
- Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen,<br />
- Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen und der Beseitigung<br />
von Umweltgefahren zu leisten,<br />
- Nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen<br />
und Brandsicherheitswachen durchzuführen, soweit geeignetes Personal<br />
zur Verfügung steht,<br />
- eine Wasserwehr laut Wasserwehrsatzung zu stellen.
SEITE 6<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
(2) Die Ortsfeuerwehr <strong>Treuen</strong> wirkt im Katastrophenschutz des Vogtlandkreises mit.<br />
(3) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemeindefeuerwehr<br />
<strong>Treuen</strong> nach Absprache mit dem Gemeindewehrleiter zu Hilfeleistungen bei<br />
der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen.<br />
§ 3 Aufnahme in die Feuerwehr<br />
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Gemeindefeuerwehr<br />
<strong>Treuen</strong> sind:<br />
1. die Vollendung des 16. Lebensjahres,<br />
2. die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst,<br />
3. die charakterliche Eignung,<br />
4. die Bereitschaft zur Teilnahme an der Aus- und Fortbildung<br />
(2) Die Bewerber sollen im Gebiet der Gemeinde <strong>Treuen</strong> wohnhaft sein und dürfen<br />
in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der Gemeindefeuerwehrausschuss<br />
kann Ausnahmen zulassen.<br />
(3) Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 3 SächsBRKG<br />
sein.<br />
(4) Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen.<br />
(5) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den jeweiligen Ortswehrleiter zu richten.<br />
Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindewehrleiter im Einvernehmen<br />
mit dem Ortswehrleiter nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses.<br />
Bei Aufnahme erhält der Angehörige einen Dienstausweis. Im Übrigen<br />
gilt § 18 Abs. 1 und 2 SächsBRKG.<br />
(6) Die Probezeit beträgt ein halbes Jahr. Wenn Angehörige der Jugendfeuerwehr<br />
oder aus einer anderen Feuerwehr übernommen werden und dort mehr als<br />
1 Jahr Dienst verrichtet haben, entfällt die Probezeit.<br />
(7) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für die Ablehnung<br />
des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.<br />
§ 4 Beendigung des ehrenamtlichen aktiven<br />
Feuerwehrdienstes<br />
(1) Der Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige der Gemeindefeuerwehr<br />
<strong>Treuen</strong><br />
a) gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig<br />
ist,<br />
b) ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs. 3 SächsBRKG<br />
wird oder<br />
c) aus der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> aufgrund fortgesetzter Nachlässigkeit<br />
im Dienst aus schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht sowie grob unkameradschaftlichen<br />
Verhaltens entlassen oder ausgeschlossen wird.<br />
(2) Über die Entlassung und den Ausschluss entscheidet der Bürgermeister mit<br />
dem Gemeindewehrleiter nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses.<br />
Der Ausschluss ist durch schriftlichen Bescheid unter Angabe<br />
der Gründe bekannt zu geben.<br />
Auf Antrag kann eine Bescheinigung über die Dauer der Dienstzeit, Dienstgrad<br />
und die zuletzt ausgeübte Funktion erstellt werden.<br />
(3) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in<br />
der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> für ihn aus persönlichen oder beruflichen<br />
Gründen eine besondere Härte bedeutet.<br />
(4) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes<br />
in eine andere Gemeinde unverzüglich dem jeweiligen Ortswehrleiter schriftlich<br />
anzuzeigen. Auf schriftlichen Antrag ist er aus dem Feuerwehrdienst zu<br />
entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feuerwehrangehörigen<br />
die Dienstausübung in der Ortsfeuerwehr aufgrund der Verlegung<br />
des Wohnsitzes nicht mehr möglich ist.<br />
§ 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr<br />
(1) Die aktiven Angehörigen der jeweiligen Ortsfeuerwehren haben das Recht:<br />
- den Ortswehrleiter,<br />
- seinen Stellvertreter,<br />
- den Jugendfeuerwehrwart,<br />
- die Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses,<br />
- die Mitglieder des Gemeindefeuerwehrausschusses,<br />
- den Gemeindewehrleiter und<br />
- den stellvertretenden Gemeindewehrleiter zu wählen.<br />
(2) Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> sind für die Teilnahme an<br />
Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus und Fortbildung nach Maßgabe<br />
des § 61 Abs. 1 SächsBRKG von der Arbeit freizustellen. Die Freistellung ist<br />
von der Stadt beim Arbeitgeber oder Dienstherren zu erwirken.<br />
(3) Angehörige der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong>, die regelmäßig aktiven Feuerwehrdienst<br />
leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Entschädigung<br />
regelt § 19 dieser Satzung. Die Entschädigung wird nach<br />
Maßgabe der SächsFwVO vom 21.10.2005 in der jeweils gültigen Fassung<br />
gewährt.<br />
(4) Angehörige der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> erhalten auf Antrag die Auslagen,<br />
die ihnen durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme<br />
an der Aus und Fortbildung entstehen von der Stadt erstattet, sowie Sachschäden,<br />
die ihnen in Ausübung des Feuerwehrdienstes entstehen, ersetzt.<br />
(5 Jeder aktive Angehörige der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> soll im Jahr mindestens<br />
40 Ausbildungsstunden absolvieren.<br />
(6) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> haben die ihnen<br />
aus der Mitgliedschaft erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.<br />
Sie sind insbesondere verpflichtet:<br />
a) am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig und<br />
pünktlich teilzunehmen,<br />
b) sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus einzufinden,<br />
c) den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen,<br />
d) im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu zeigen<br />
und sich den anderen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> gegenüber<br />
kameradschaftlich zu verhalten,<br />
e) die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den<br />
Feuerwehrdienst zu beachten und<br />
f) die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen<br />
gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen.<br />
(7) Verletzt ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> schuldhaft die ihm<br />
obliegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter nach Anhörung<br />
des jeweiligen Ortswehrleiters<br />
a) einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen,<br />
b) die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder<br />
c) den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen.<br />
Dem Angehörigen ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten<br />
Vorwürfen zu äußern.<br />
§ 6 Jugendfeuerwehr<br />
(1) In die Jugendfeuerwehr können in der Regel Kinder und Jugendliche zwischen<br />
dem 10. und vollendetem 16. Lebensjahr aufgenommen werden. Bei körper-
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 7<br />
licher und gesundheitlicher Eignung ist eine Aufnahme ab dem 8. Lebensjahr<br />
möglich, § 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag<br />
muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt<br />
sein.<br />
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen<br />
mit dem jeweiligen Ortswehrleiter. Bei Kindern unter 10 Jahren entscheidet<br />
der Ortswehrleiter im Einvernehmen mit dem Jugendfeuerwehrwart und dem<br />
Bürgermeister. Im Übrigen gelten die Festlegungen des § 3 entsprechend.<br />
(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied<br />
a) in die aktive Abteilung aufgenommen wird,<br />
b) aus der Jugendfeuerwehr austritt,<br />
c) den allgemeinen körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen<br />
ist,<br />
d) aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird oder<br />
e) wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Abs. 1<br />
schriftlich zurücknehmen.<br />
Jugendfeuerwehrmitglieder, die mit 16 Jahren in die aktive Abteilung übernommen<br />
werden, können auf eigenen Wunsch bis zum Ende des Kalenderjahres<br />
in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, Mitglied der Jugendfeuerwehr<br />
bleiben.<br />
(4) Die aktiven Mitglieder der jeweiligen Ortsfeuerwehr wählen den Jugendfeuerwehrwart<br />
für die Dauer von 5 Jahren entsprechend den Festlegungen in §<br />
16 Abs. 5, Wiederwahl ist zulässig. Der Jugendfeuerwehrwart muss Angehöriger<br />
der aktiven Abteilung der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> sein und muss<br />
neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrungen<br />
im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er vertritt die Jugendfeuerwehr vor<br />
der Ortswehrleitung und nach außen.<br />
(5) Der Jugendfeuerwehrwart ist stimmberechtigtes Mitglied des jeweiligen Ortsfeuerwehrausschusses<br />
und kann in die Arbeit der jeweiligen Ortswehrleitung<br />
einbezogen werden.<br />
(6) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr bestimmen einen Jugendsprecher für<br />
die Dauer von zwei Jahren. Das Ergebnis ist dem Jugendfeuerwehrwart der<br />
betreffenden Ortsfeuerwehr zur Bestätigung vorzulegen.<br />
§ 7 Alters und Ehrenabteilung<br />
(1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Gemeindefeuerwehr<br />
<strong>Treuen</strong> bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie<br />
aus dem aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschieden sind.<br />
(2) Der Ortsfeuerwehrauschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven Abteilungen<br />
den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten, wenn der<br />
Dienst in der Ortsfeuerwehr für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen<br />
eine besondere Härte bedeutet.<br />
(3) Der Leiter der Alters- und Ehrenabteilung wird vom Ortswehrleiter für die<br />
Dauer von 5 Jahren berufen.<br />
(4) Der Leiter der Alters- und Ehrenabteilung kann in die Arbeit des Ortsfeuerwehrausschusses<br />
einbezogen werden.<br />
§ 8 Ehrenmitglieder<br />
(1) Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Gemeindewehrleiter nach Anhörung<br />
des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche<br />
Angehörige der Feuerwehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen<br />
oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern<br />
der Feuerwehr ernennen.<br />
(2) Der Betreffende erhält über die Ernennung eine Urkunde.<br />
§ 9 Organe der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Organe der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> sind:<br />
- Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong><br />
- Gemeindewehrleitung<br />
- Gemeindefeuerwehrausschuss<br />
- Hauptversammlung der jeweiligen Ortsfeuerwehr<br />
- Ortswehrleitung<br />
- Ortsfeuerwehrausschuss (unter Beachtung § 11 Abs. 1)<br />
§ 10 Hauptversammlung<br />
(1) Unter dem Vorsitz des jeweiligen Ortswehrleiters ist jährlich eine ordentliche<br />
Hauptversammlung durchzuführen. In der Hauptversammlung sind alle wichtigen<br />
Angelegenheiten der betreffenden Feuerwehr, so weit zu ihrer Behandlung<br />
und Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung<br />
und Beschlussfassung vorzulegen.<br />
In der Hauptversammlung hat der jeweilige Ortswehrleiter einen Bericht über<br />
die Tätigkeit der betreffenden Ortsfeuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben.<br />
In der Hauptversammlung der Ortsfeuerwehren werden die Funktionen<br />
Ortswehrleiter, Stellv. Ortswehrleiter, Jugendfeuerwehrwart und die Mitglieder<br />
des Ortsfeuerwehrausschusses sowie des Gemeindefeuerwehrausschusses<br />
gewählt. In der Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> werden<br />
der Gemeindewehrleiter und der Stellv. Gemeindewehrleiter gewählt.<br />
(2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom zuständigen Ortswehrleiter einzuberufen.<br />
Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen,<br />
wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen der<br />
jeweiligen Ortsfeuerwehr schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird.<br />
Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Angehörigen<br />
der Ortsfeuerwehr und dem Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung<br />
bekannt zu geben.<br />
(3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer<br />
Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats<br />
eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl<br />
der anwesenden Angehörigen der Ortsfeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse<br />
der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.<br />
(4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister<br />
und dem Gemeindewehrleiter vorzulegen ist.<br />
§ 11 Ortsfeuerwehrausschüsse<br />
(1) Jede Ortsfeuerwehr kann bei Erfordernis, insbesondere, wenn dies mindestens<br />
die Hälfte der Mitglieder der jeweiligen Ortsfeuerwehr fordert, einen Ortsfeuerwehrausschuss<br />
bilden. Wenn kein Ortsfeuerwehrausschuss gebildet<br />
wird, übernimmt die jeweilige Ortswehrleitung diese Aufgabe.<br />
(2) Der Ortsfeuerwehrausschuss besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:<br />
Dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden, dem Jugendfeuerwehrwart<br />
und bis zu 6 auf die Dauer von 5 Jahren zu wählenden aktiven Mitgliedern.<br />
Ein zu berufender Schriftführer nimmt ohne Stimmberechtigung an den Beratungen<br />
teil.<br />
(3) Der Ortsfeuerwehrausschuss muss mindestens zweimal im Jahr tagen. Die<br />
Beratungen sind vom jeweiligen Ortswehrleiter, unter Bekanntgabe der vorgesehenen<br />
Tagesordnung, einzuberufen. Weiterhin ist der Ortsfeuerwehrausschuss<br />
einzuberufen, wenn dies mindestens zwei seiner Mitglieder unter<br />
Angabe der geforderten Tagesordnung verlangen.<br />
Der Ortsfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel<br />
seiner Mitglieder anwesend sind.<br />
(4) Der Bürgermeister oder zuständige Ortsvorsteher kann zu Beratungen des<br />
Ortsfeuerwehrausschusses eingeladen werden.
SEITE 8<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
(5) Der Ortsfeuerwehrausschuss ist beratendes Organ des Ortswehrleiters. Er<br />
berät zur Finanz- und Einsatzplanung, über die Aufnahme in die jeweilige Ortsfeuerwehr<br />
oder den Ausschluss Angehöriger aus der Ortsfeuerwehr.<br />
(6) Beschlüsse des Ortsfeuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br />
gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />
(7) Die Beratungen des Ortsfeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über<br />
die Beratungen ist eine Niederschrift zu fertigen.<br />
§ 12 Gemeindefeuerwehrausschuss<br />
(1) Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Gemeindewehrleitung.<br />
Er behandelt Fragen der Finanzplanung für die Gemeindefeuerwehr<br />
<strong>Treuen</strong>, beschließt und berät zu Angelegenheiten der Gemeindefeuerwehr<br />
<strong>Treuen</strong> wie Dienst- und Einsatzplanung. Vorschläge zur Satzungsänderung<br />
bedürfen einer schriftlichen Eingabe.<br />
Die Mitglieder des Gemeindefeuerwehrausschusses werden für die Dauer<br />
von 5 Jahren gewählt.<br />
(2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss besteht aus folgenden stimmberechtigten<br />
Mitgliedern: dem Gemeindewehrleiter als Vorsitzenden, den Ortswehrleitern<br />
und einem weiterem aktiven Mitglied je Ortsfeuerwehr. Das weitere Mitglied<br />
ist durch die jeweilige Ortsfeuerwehr auf die Dauer von 5 Jahren zu wählen<br />
und dem Gemeindewehrleiter namentlich zu benennen. Ein durch den Gemeindewehrleiter<br />
zu berufender Schriftführer nimmt, ohne Stimmberechtigung,<br />
an den Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses teil.<br />
(3) Der Gemeindefeuerwehrausschuss muss mindestens zweimal im Jahr tagen.<br />
Der Gemeindefeuerwehrausschuss wird vom Gemeindewehrleiter unter Angabe<br />
der vorgesehenen Tagesordnungspunkte einberufen. Der Gemeindefeuerwehrausschuss<br />
muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner<br />
Mitglieder bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der<br />
Gemeindefeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte<br />
aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlüssen zählt die einfache<br />
Mehrheit, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />
(4) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses,<br />
unter Angabe der Tagesordnungspunkte, einzuladen. Er kann sich vertreten<br />
lassen.<br />
(5) Die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich.<br />
Über die Beratung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die jeweiligen Ortswehrleiter<br />
erhalten ein Exemplar der Niederschrift.<br />
§ <strong>13</strong> Ortswehrleitung<br />
(1) Zur Ortswehrleitung der jeweiligen Ortsfeuerwehren gehören die Ortswehrleiter<br />
und dessen Stellvertreter. Bei Bedarf können weitere durch den Ortswehrleiter<br />
zu berufende Unterführer Mitglied der Ortswehrleitung sein.<br />
(2) Die Ortswehrleitung wird in der Hauptversammlung entsprechend §10 und<br />
§16 (5) dieser Satzung in geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.<br />
(3) Gewählt werden kann nur, wer der Feuerwehr aktiv angehört, über die für<br />
diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen<br />
und die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt.<br />
(4) Der Ortswehrleiter und sein Stellvertreter werden nach der Wahl in der Hauptversammlung<br />
durch den Bürgermeister bestellt.<br />
(5) Ein durch den Ortswehrleiter zu berufender Schriftführer nimmt ohne Stimmrecht<br />
an den Beratungen der Ortswehrleitung teil. Eine Niederschrift ist anzufertigen.<br />
(6) Der Ortswehrleiter und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf der<br />
Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis<br />
zur Berufung eines Nachfolgers weiter zu führen. Steht kein Nachfolger zur<br />
Verfügung, kann der Bürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen<br />
Leitung der Ortsfeuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats<br />
nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl zu Stande, setzt der<br />
Bürgermeister bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen<br />
Feuerwehrangehörigen als Ortswehrleiter oder Stellvertreter ein.<br />
(7) Der Ortswehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit seiner Ortsfeuerwehr verantwortlich<br />
und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen<br />
Aufgaben aus.<br />
Er hat insbesondere:<br />
- auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen<br />
der Ortsfeuerwehr entsprechend der Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,<br />
- Dienst- und Ausbildungspläne nach den geltenden Rechtsverordnungen<br />
und FwDV zu erstellen und dem Gemeindewehrleiter vorzulegen,<br />
- die Tätigkeit der Zug- und Gruppenführer und der Gerätewarte zu kontrollieren,<br />
- auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung<br />
seiner Ortsfeuerwehr hinzuwirken,<br />
- für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der einschlägigen<br />
Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,<br />
- bei dem Einsatz minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der<br />
Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Gesetzes zum<br />
Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und<br />
- Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit betreffend, dem Gemeindewehrleiter<br />
schriftlich mitzuteilen.<br />
(8) Der stellvertretende Ortswehrleiter unterstützt den Ortswehrleiter bei der Erfüllung<br />
seiner Aufgaben und vertritt diesen bei Abwesenheit mit allen Rechten<br />
und Pflichten.<br />
(9) Die Ortswehrleiter haben den Gemeindewehrleiter bei seiner Arbeit zu unterstützen.<br />
(10) Der Ortswehrleiter oder dessen Stellvertreter kann bei groben Verstößen<br />
gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Abs. 3 geforderten Voraussetzungen<br />
nicht mehr erfüllen, vom Bürgermeister nach Anhörung des Ortsfeuerwehrausschusses<br />
und des Gemeindewehrleiters abberufen werden.<br />
(11) Die Ortswehrleiter unterliegen der Weisung des Gemeindewehrleiters.<br />
§ 14 Gemeindewehrleitung<br />
(1) Der Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter<br />
an.<br />
(2) Der Gemeindewehrleiter und der stellvertretende Gemeindewehrleiter werden<br />
aus den Reihen der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> in<br />
einer Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> gemäß § 16 Abs.<br />
5 gewählt. Die zu wählenden müssen die erforderlichen Qualifikationen<br />
gemäß § <strong>13</strong> Abs. 3 besitzen.<br />
(3) Die Gemeindewehrleitung wird in der Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr<br />
<strong>Treuen</strong> in geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der Gemeindewehrleiter<br />
und sein Stellvertreter werden nach der Wahl durch den<br />
Bürgermeister bestellt.<br />
(4) Für die Dauer der Amtszeit gilt der § <strong>13</strong> Abs. 6 entsprechend.<br />
(5) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr<br />
<strong>Treuen</strong> verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen<br />
Aufgaben aus. Er hat insbesondere
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 9<br />
- auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes unter Einhaltung<br />
der Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,<br />
- die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und Einsätzen zu<br />
regeln,<br />
- die Kontrolle über die Dienst- und Ausbildungspläne,<br />
- auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung<br />
der Ortsfeuerwehren hinzuwirken und<br />
- Beanstandungen, die die Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr betreffen,<br />
dem Bürgermeister mitzuteilen.<br />
Der Bürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter weitere Aufgaben des<br />
Brandschutzes übertragen.<br />
(6) Der Gemeindewehrleiter soll den Bürgermeister und dem Stadtrat in allen feuerwehr-<br />
und brandschutztechnischen Angelegenheiten beraten.<br />
(7) Er ist zu allen Beratungen in der Stadt zu Angelegenheiten der Feuerwehr<br />
und des Brandschutzes zu hören.<br />
(8) Der stellvertretende Gemeindewehrleiter hat den Gemeindewehrleiter bei der<br />
Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei dessen Abwesenheit<br />
mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.<br />
(9) Der Gemeindewehrleiter oder dessen Stellvertreter kann bei groben Verstößen<br />
gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im § <strong>13</strong> Abs. 3 geforderten<br />
Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses<br />
vom Bürgermeister abberufen werden.<br />
(10) Ein durch den Gemeindewehrleiter zu berufender Schriftführer nimmt an den<br />
Beratungen ohne Stimmrecht teil.<br />
(11) Die Gemeindewehrleitung berät über alle Angelegenheiten der Feuerwehr.<br />
(12) Die Gemeindewehrleitung erstellt den Vorschlag für den Haushaltsplanansatz<br />
der Stadt <strong>Treuen</strong> für den Brandschutz sowie Vorschläge zum Investitionsplan<br />
der Stadt nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses.<br />
(<strong>13</strong>) Die Beratungen der Gemeindewehrleitung sind nicht öffentlich. Über die Beratung<br />
ist eine Niederschrift anzufertigen.<br />
§ 15 Zug-, Gruppenführer, Gerätewarte, Schriftführer<br />
(1) Als Zug- und Gruppenführer dürfen nur aktive Angehörige der Gemeindefeuerwehr<br />
<strong>Treuen</strong> eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische<br />
Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche<br />
Qualifikation besitzen.<br />
Die Qualifikation muss insbesondere durch die erfolgreiche Teilnahme an den<br />
vorgeschriebenen Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Sachsen nachgewiesen<br />
werden. Sie werden nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses<br />
auf die Dauer von 5 Jahren bestellt.<br />
(2) Für Gerätewarte gilt Abs. 1 entsprechend. Sie haben die Ausrüstung und Einrichtung<br />
der jeweiligen Ortsfeuerwehr zu verwahren und zu warten. Alle prüfpflichtigen<br />
Geräte sind zum festgelegten Termin zu prüfen oder zur Prüfung<br />
vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Ortswehrleiter zu<br />
melden.<br />
(3) Der Schriftführer wird durch die jeweiligen Ortswehrleiter auf die Dauer von<br />
5 Jahren berufen. Die berufenen Schriftführer erstellen Niederschriften zu<br />
den jeweiligen Beratungen.<br />
§ 16 Wahlen<br />
(1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen sind mindestens<br />
zwei Wochen vorher zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen<br />
der jeweiligen Ortsfeuerwehr bekannt zu machen. Zur Aufstellung des Wahlvorschlages<br />
wird durch einen Beauftragten der Stadtverwaltung, im jeweiligen<br />
Gerätehaus, mindestens 6 Wochen vor dem Wahltermin eine versiegelte<br />
Wahlurne aufgestellt. Hierin können Vorschläge und Bewerbungen abgegeben<br />
werden. Die Wahlurne wird 3 Wochen vor dem Wahltermin durch einen<br />
Beauftragten der Stadtverwaltung, welcher nicht Mitglied der wählenden<br />
Ortsfeuerwehr sein darf, geöffnet. Er setzt die Namen aller vorgeschlagenen<br />
Bewerber auf den Wahlvorschlag. Über die Anzahl der Nennungen ist<br />
Stillschweigen zu bewahren. Erhebt ein im Wahlvorschlag Aufgenommener<br />
bis zum Ablauf des 6. Tages vor der Wahl gegenüber dem jeweiligen Ortswehrleiter<br />
keinen Widerspruch, so gilt er als wählbar. Der Widerspruch ist<br />
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen. Der Wahlvorschlag<br />
sollte mehr Nennungen erhalten, als zu wählen sind.<br />
(2) Wahlen sind geheim durchzuführen.<br />
(3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem von ihm<br />
benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer,<br />
die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen.<br />
(4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte<br />
der Wahlberechtigten anwesend sind.<br />
(5) Die Wahl des:<br />
- Ortswehrleiters,<br />
- seines Stellvertreters,<br />
- Jugendfeuerwehrwartes,<br />
- weiteren Mitgliedes im Gemeindefeuerwehrauschuss,<br />
- Gemeindewehrleiters und<br />
- Stellv. Gemeindewehrleiters<br />
erfolgt in getrennten Wahlgängen.<br />
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten<br />
erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute<br />
Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit<br />
den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet.<br />
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
(6) Die Wahl der Mitglieder des Ortsfeuerwehrauschusses ist als Mehrheitswahl<br />
ohne Stimmenhäufung durchzuführen. In den Ortsfeuerwehrauschuss ist gewählt,<br />
wer die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
das Los.<br />
(7) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.<br />
(8) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl<br />
durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zu übergeben. Stimmt der Bürgermeister<br />
dem Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl<br />
durchzuführen.<br />
(9) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeindewehrleiters, des stellv.<br />
Gemeindewehrleiters sowie des Ortswehrleiters oder seines Stellvertreters<br />
und des Jugendfeuerwehrwartes nicht zustande, hat der Gemeindefeuerwehrausschuss<br />
dem Bürgermeister eine Liste der Angehörigen der jeweiligen<br />
Ortsfeuerwehren vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine der Funktionen<br />
in Frage kommen. Der Bürgermeister kann dann geeignete Personen mit der<br />
kommissarischen Leitung der jeweiligen Funktion beauftragen.<br />
§ 17 Finanzmittel für die Kameradschaftspflege<br />
(1) Für die Ortsfeuerwehren werden durch die Stadt <strong>Treuen</strong> finanzielle Mittel für<br />
die Kameradschaftspflege zur Verfügung gestellt, die ausschließlich für folgenden<br />
Verwendungszweck einzusetzen sind:<br />
- Durchführung von Jahreshauptversammlungen,<br />
- Präsente, Geschenke, Zuwendungen bei Dienstjubiläen,
SEITE 10<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
- Auszeichnungen und Beförderungen,<br />
- sonstige Ehrungen,<br />
- die Durchführung von Veranstaltungen z.B. Tag der offenen Tür,<br />
- Ausfahrten,<br />
- Kameradschaftspflege,<br />
- Weihnachtsfeiern,<br />
- Krankenbesuche,<br />
- Gastgeschenke und<br />
- Festveranstaltungen<br />
(2) Von der Stadt <strong>Treuen</strong> werden im Haushalt Produktsachkonten für die Kameradschaftspflege<br />
eingerichtet. Als Haushaltansatz werden jeweils<br />
- pro Jahr und Angehörigen der Jugendfeuerwehr 15,00 €<br />
- pro Jahr und Angehörigen der Ortsfeuerwehr 50,00 €<br />
veranschlagt.<br />
(3) Der Ansatz erhöht sich um bewilligte zweckgebundene Zuwendungen, Einnahmen<br />
Dritter (z.B. Spenden) und Erträgen aus eigenen Veranstaltungen.<br />
(4) Über das Produktsachkonto „Kameradschaftspflege“ dürfen keine Gegenstände<br />
und Materialien angeschafft werden, die in das Anlagevermögen fallen.<br />
(5) Über die Verwendung der Mittel beschließt die Ortswehrleitung. Die Ortswehrleitung<br />
kann den Ortswehrleiter und den Stellvertreter ermächtigen über<br />
die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe zu entscheiden. Die<br />
Verwendung der Mittel und die Auftragsvergabe haben in enger Abstimmung<br />
mit dem Budgetverantwortlichen zu erfolgen.<br />
(6) Über die Verwendung der Mittel der Kameradschaftspflege für die Jugendfeuerwehr<br />
entscheidet der Jugendfeuerwehrwart in Absprache mit dem jeweiligen<br />
Ortswehrleiter.<br />
Die Verwendung der Mittel und die Auftragsvergabe haben in enger Abstimmung<br />
mit dem Budgetverantwortlichen zu erfolgen.<br />
(7) Für die Bewirtschaftung der Produktsachkonten „Kameradschaftspflege“<br />
gelten die Regelungen der Dienstanweisung über das Bewirtschaftungs- und<br />
Anordnungswesen der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
(8) Im Rahmen der geltenden Haushaltsvorschriften können Mittel der Kameradschaftspflege<br />
in das nächste Haushaltsjahr für übertragbar erklärt werden.<br />
§ 18 Auszeichnungen, Beförderungen, Ehrungen<br />
Auszeichnungen und Beförderungen werden nach Maßgabe der SächsFwVO §<br />
6, vom 21. Oktober 2005, in der jeweils gültigen Fassung, auf Vorschlag des Gemeindewehrleiters<br />
und nach Anhörung des jeweiligen Ortswehrleiters durch den<br />
Bürgermeister oder seinen Stellvertreter anlässlich der Hauptversammlung vorgenommen.<br />
§ 19 Aufwandsentschädigungen<br />
Gemäß der Verordnung des Sächs. Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren<br />
und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (SächsFwVO vom<br />
21. Oktober 2005 § <strong>13</strong>), werden folgende Aufwandsentschädigungen gezahlt:<br />
- Gemeindewehrleiter 85,00 €/Monat<br />
- Stellvertreter des Gemeindewehrleiters 45,00 €/Monat<br />
- Leiter der Ortsfeuerwehr <strong>Treuen</strong> 70,00 €/Monat<br />
- Stellvertreter der Ortsfeuerwehr <strong>Treuen</strong> 50,00 €/Monat<br />
- zwei Gerätewarte der Ortsfeuerwehr <strong>Treuen</strong> a 40,00 €/Monat<br />
- Leiter der Ortsfeuerwehren Eich, Hartmannsgrün,<br />
Altmannsgrün und Schreiersgrün<br />
50,00 €/Monat<br />
- Stellvertreter des Ortswehrleiters Eich, Hartmannsgrün,<br />
Altmannsgrün und Schreiersgrün<br />
30,00 €/Monat<br />
- Gerätewart der Ortsfeuerwehr Eich, Hartmannsgrün,<br />
Altmannsgrün und Schreiersgrün<br />
25,00 €/Monat<br />
- Jugendfeuerwehrwart der jeweiligen Ortsfeuerwehr<br />
35,00 €/Monat<br />
Die Aufwandsentschädigung wird quartalsweise ausgezahlt.<br />
- Einsätze werden mit 3,00 € pro Stunde für aktive Mitglieder vergütet<br />
(je angerissene halbe Stunde 1,50 €).<br />
- Bei einer Einsatzzeit von über 2 Stunden steht jedem aktiven Mitglied ein<br />
Kostensatz für Verpflegung in Höhe von 3,50 € zu.<br />
- Übersteigt die Einsatzdauer 6 Stunden, wird der Kostensatz für Verpflegung<br />
von 7,50 € pro aktiven Mitglied angewendet.<br />
Die Zahlung der Einsatzvergütung erfolgt zum Ende eines jeden Haushaltjahres<br />
und wird an die jeweiligen Mitglieder überwiesen. Über die Anzahl der Einsätze<br />
und den damit anfallenden Kosten ist eine Übersicht zu fertigen, welche durch<br />
den Gemeindewehrleiter vor der Auszahlung zu prüfen und gegenzuzeichnen sind.<br />
§ 20 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt<br />
die Feuerwehrsatzung vom 06.03.2009 außer Kraft.<br />
<strong>Treuen</strong>, <strong>13</strong>.06.20<strong>13</strong><br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />
(SächsGemO)<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von<br />
Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein<br />
Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Das gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die<br />
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit<br />
widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />
oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen<br />
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann<br />
auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen.<br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 11<br />
Der Stadtrat fasste auf seiner Sitzung am 12.06.20<strong>13</strong> folgende Beschlüsse:<br />
Beschluss 17 / 03 / <strong>13</strong><br />
Beschluss über den Antrag auf Ausscheiden aus dem Stadtrat, gemäß § 18 Abs.<br />
1, Ziffer 1 und 3 SächsGemO<br />
Sachlage:<br />
Herr Peter Jattke teilte schriftlich mit, sein Mandat als Stadtrat aus wichtigen persönlichen<br />
Gründen nicht weiter ausüben zu können (der Antrag kann durch die<br />
Stadträte in der Verwaltung eingesehen werden).<br />
Die Prüfung des Antrages ergab unter Berücksichtigung des § 18, Abs. 1, Textziffer<br />
1 und 3 SächsGem0 rechtfertigende Tatbestände.<br />
Dem Antrag von Herrn Peter Jattke kann also unter dieser Maßgabe stattgegeben<br />
werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat stimmt der Mandatsniederlegung von Herrn Peter Jattke i. S. v. §<br />
18, Abs. 1, Textziffer 1 und 3 SächsGemO zu.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 15<br />
Ja-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 18 / 03 / <strong>13</strong><br />
Beschluss zur Neubesetzung des Verwaltungsausschusses<br />
Sachlage:<br />
Durch das Nachrücken von Frau Lauer lt. § 34 Abs. 2 Sächs GemO als ordentliches<br />
Stadtratsmitglied ist eine Neubesetzung des Verwaltungsausschusses erforderlich.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat einigt sich auf folgende namentliche Besetzung des Verwaltungsausschusses:<br />
Stellvertreter<br />
CDU: (3) Mutschmann, Thomas Lupprian, Andrè<br />
Schubert, Matthias<br />
Möckel, Steve<br />
Löwenhagen, Daniel Kropfgans, Knut<br />
FW: (2) Jacobi, Gerhard Bäß, Heiko<br />
Galle, Marcus<br />
Forner, Torsten<br />
Die Linke.: (1) Jahn, Jürgen Lauer, Renate<br />
DSU: (1) Rink, Roberto Gruschwitz, Ulrich<br />
SPD: (1) Puschmann, Manfred Leipoldt, Matthias<br />
FDP: (1) Dr. Schultze, Michael Andermann, Herbert<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 16<br />
Ja-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 19 / 03 / <strong>13</strong><br />
Beschluss zur Neubesetzung des Technischen Ausschusses<br />
Sachlage:<br />
Durch das Nachrücken von Frau Lauer lt. § 34 Abs. 2 Sächs GemO als ordentliches<br />
Stadtratsmitglied ist eine Neubesetzung des Technischen Ausschusses erforderlich.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat einigt sich auf folgende namentliche Besetzung des Technischen<br />
Ausschusses:<br />
Stellvertreter:<br />
CDU: (3) Kropfgans, Knut Löwenhagen, Daniel<br />
Lippmann, André<br />
Lupprian, André<br />
Berndt, Marco<br />
Schubert, Matthias<br />
Die Linke.: (1) Ritter, Longin Jahn, Jürgen<br />
DSU: (1) Gruschwitz, Ulrich Rink, Roberto<br />
FW: (2) Leipoldt, Matthias Petzold, Frank<br />
Forner, Torsten<br />
Jacobi, Gerhard<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 16<br />
Ja-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 20 / 03 / <strong>13</strong><br />
Beschluss zur Neubesetzung des Aufsichtsrates der TWV<br />
Sachlage:<br />
Durch das Nachrücken von Frau Lauer lt. § 34 Abs. 2 Sächs GemO als ordentliches<br />
Stadtratsmitglied ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der TWV erforderlich.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat einigt sich auf folgende namentliche Besetzung des Aufsichtsrates<br />
der TWV:<br />
CDU: (2)<br />
Die Linke.: (1)<br />
DSU: (1)<br />
FW: (1)<br />
Mutschmann, Thomas<br />
Andermann, Herbert<br />
Lauer, Renate<br />
Gruschwitz, Ulrich<br />
Jacobi, Gerhard<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 16<br />
Ja-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0
SEITE 12<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
Beschluss 21 / 03 / <strong>13</strong><br />
Beschluss zur Neubesetzung des Schulverbandes „<strong>Treuen</strong>er Land“<br />
Sachlage:<br />
Durch das Nachrücken von Frau Lauer lt. § 34 Abs. 2 Sächs GemO als ordentliches<br />
Stadtratsmitglied ist eine Neubesetzung des Schulverbandes „<strong>Treuen</strong>er<br />
Land“ erforderlich.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat einigt sich auf folgende namentliche Besetzung des Schulverbandes<br />
„<strong>Treuen</strong>er Land“:<br />
<strong>Treuen</strong>:<br />
Jedzig, Andrea<br />
Stellvertreter:<br />
CDU: (1) Schubert, Matthias Berndt, Marco<br />
Die Linke.: (1) Lauer, Renate Jahn, Jürgen<br />
DSU: (1) Gruschwitz, Ulrich Rink, Roberto<br />
FW: (1) Bäß, Heiko Leipoldt, Matthias<br />
Neuensalz:<br />
Künzel, Carmen<br />
Stellvertreter:<br />
CDU: (1) Kern, Petra Kuder, Gottfried<br />
Die Linke: (1) Pfau, Janina Kademann, Stefan<br />
Ev. Kirche: (1) Schaarschmidt, Arnd Schuster, Jörg<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 16<br />
Ja-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 22 / 03 / <strong>13</strong><br />
Beschluss zur Neubesetzung des Gemeinschaftsausschusses <strong>Treuen</strong>/Neuensalz<br />
Sachlage:<br />
Durch das Nachrücken von Frau Lauer lt. § 34 Abs. 2 Sächs GemO als ordentliches<br />
Stadtratsmitglied ist eine Neubesetzung des Gemeinschaftsausschusses<br />
<strong>Treuen</strong>/Neuensalz erforderlich.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat einigt sich auf folgende namentliche Besetzung Gemeinschaftsausschusses<br />
<strong>Treuen</strong>/Neuensalz:<br />
<strong>Treuen</strong>:<br />
Jedzig, Andrea<br />
Stellvertreter<br />
CDU: (2) Lupprian, André Lippmann, André<br />
Schubert, Matthias<br />
Dr. Schultze, Michael<br />
Die Linke.: (1) Jahn, Jürgen Ritter, Longin<br />
DSU: (1) Rink, Roberto Gruschwitz, Ulrich<br />
FW: (1) Petzold, Frank Galle, Marcus<br />
Neuensalz:<br />
CDU: (1)<br />
Künzel, Carmen<br />
Kuder, Gottfried<br />
Stellvertreter<br />
WVZ: (1) Thrum, Matthias Jahnsmüller, Heiko<br />
IG FFW: (1) Kempf, Holger Bauer, Wolfgang<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 16<br />
Ja-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 23 / 03 / <strong>13</strong><br />
Beschluss über die Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Sachlage:<br />
Die Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Treuen</strong> wurde am 04.03.2009 neu beschlossen.<br />
Mit der Einführung des neuen HH-Systems Doppik musste der bisherige § 17,<br />
- Finanzmittel der Kameradschaftskasse - überarbeitet werden und wird unter der<br />
neuen Bezeichnung - Finanzmittel der Kameradschaftspflege - im Produktplan<br />
geführt.<br />
In diesem Zuge wurde durch die Verwaltung die Feuerwehrsatzung der Stadt<br />
<strong>Treuen</strong> einer rechtlichen Prüfung unterzogen und entsprechende Hinweise der<br />
Rechtsaufsichtsbehörde wurden eingearbeitet.<br />
Den Ortsfeuerwehren wurde die Möglichkeit gegeben Änderungsvorschläge oder<br />
Ergänzungen zur Feuerwehrsatzung bei der Verwaltung einzureichen. Diese wurden<br />
in die Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Treuen</strong> eingearbeitet.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 16<br />
Ja-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 1<br />
Beschluss 24 / 03 / <strong>13</strong><br />
Beschluss über die Satzung der Stadt <strong>Treuen</strong> über die Regelung des Kostenersatzes<br />
und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong><br />
Sachlage:<br />
Die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
der Stadt <strong>Treuen</strong> wurde am 15.12.2004 beschlossen.<br />
Bei der örtlichen Prüfung der Haushaltwirtschaft der letzten 5 Jahre wurde die<br />
Stadt <strong>Treuen</strong> angehalten die Satzung zu überarbeiten, gegebenenfalls anzupassen<br />
und vom Stadtrat beschließen zu lassen.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Satzung der Stadt <strong>Treuen</strong> über die<br />
Regelung von Kostenersatz und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Gemeindefeuerwehr<br />
<strong>Treuen</strong>.
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE <strong>13</strong><br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 18<br />
Ja-Stimmen: 17<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 1<br />
Beschluss 25 / 03 / <strong>13</strong><br />
Winterdienst<br />
Beschluss zur Salzbestellung zum Frühbezugsrabatt für die Winterperiode<br />
20<strong>13</strong>/2014<br />
Sachlage:<br />
Um für die nächste Winterdienstperiode 20<strong>13</strong>/14 die sogenannten Frühbezugsrabattkonditionen<br />
für Streusalz beziehen zu können, wurden seitens der Verwaltung<br />
Angebote bei Streusalzlieferanten eingeholt.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, den Zuschlag zum Ankauf von Streusalz<br />
an die Firma SALZAG Handelsgesellschaft Hamburg zum Frühbezugsrabatt von<br />
74,97 €/t (75,00 €/t) Streusalz zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 18<br />
Ja-Stimmen: 18<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 26-1 / 03 / <strong>13</strong><br />
Winterdienst<br />
Beschlüsse über die Annahme der Option auf Verlängerung der Übertragungsverträge<br />
verbunden mit einer Preisanpassung<br />
Sachlage:<br />
Im Haushaltsjahr 2010 wurden nach einer europaweiten VOL-Ausschreibung die<br />
Winterdienstverträge für die Winterperioden 2010/2011, 2011/2012 und<br />
2012/20<strong>13</strong> mit einer Option für weitere 2 Jahre geschlossen.<br />
Die Verträge liefen vom 01.11.2010 bis 31.03.20<strong>13</strong>. Den Auftragnehmern wurde<br />
im Vertrag das Recht für die Ausübung der Option für die Ausübung des Winterdienstes<br />
für weitere zwei Jahre eingeräumt.<br />
Vor Beendigung der Vertragsdauer wurde von allen unter Vertrag stehenden Firmen<br />
die Möglichkeit der Optionsverlängerung beantragt.<br />
Die Fa. Haus- und Grünanlagenservice Ieff Koblitz beantragte für das Los 6 keine<br />
Verlängerung mit der Folge, dass dieses Los erneut ausgeschrieben werden muss.<br />
Von der Fa. SGT Containerdienst Bauservice GmbH wurde eine Preiserhöhung<br />
von jeweils 0,15 € pro Minute netto und von der Arbeitsgemeinschaft<br />
Pammler/Jacob eine Preisanpassung in Höhe von 0,22 € pro Minute netto beantragt.<br />
Begründet wird die Preiserhöhung mit einem enormen Anstieg der Kraftstoff-,<br />
Ersatzteil- und Lohnkosten.<br />
Die Verträge kamen aufgrund des Zuschlages auf eine europaweite Ausschreibung<br />
nach VOL zustande. Infolgedessen sind die Vertragsparteien an die im Rahmen dessen<br />
angebotenen Preise gebunden. Es darf nicht nachverhandelt werden. Nach<br />
Rücksprache mit der Nachprüfungsbehörde wäre bei einem Vertrag dieser Art nach<br />
3 Jahren jedoch grundsätzlich eine Anpassung der Stundenlöhne, in denen hier<br />
auch Gemeinkosten für Fahrzeuge und Kraftstoff mit einkalkuliert sind, vertretbar.<br />
Allerdings darf dies maximal zu einer Kostensteigerung von 10 % führen.<br />
Seitens der Stadt <strong>Treuen</strong> wurden die Firmen nochmals angeschrieben und die<br />
Rechtslage dargestellt. Die Fa. SGT Containerdienst Bauservice GmbH, <strong>Treuen</strong><br />
erklärte darauf hin, dass sie die Option auf Verlängerung des Vertrages für das<br />
Los 4 bei einer Preisanpassung des Stundensatzes von 54,47 € brutto auf<br />
59,92 € brutto geltend macht. Dies liegt im Rahmen der vorstehend erklärten<br />
Toleranz. Eine erneute Ausschreibung lässt eine Kostensteigerung von mehr als<br />
10 % vermuten und deshalb wird von der Verwaltung vorgeschlagen, dem Antrag<br />
zu folgen.<br />
1. Die Fa. Haus- und Grünanlagenservice Ieff Koblitz, <strong>Treuen</strong> erklärte, dass sie<br />
die Option auf Verlängerung des Vertrages für das Los 7 bei einer Preisanpassung<br />
des Stundensatzes von 37,84 € brutto auf 41,63 € brutto geltend<br />
macht. Dies liegt im Rahmen der vorstehend erklärten Toleranz. Hinsichtlich<br />
der Befürwortung der Annahme wird auf oben angeführte Erklärung verwiesen.<br />
2. Das Mitglied der Arbeitsgemeinschaft, Fa. Fred Pammler, erklärte, dass eine<br />
Preisanpassung von 10 % für ihn nicht auskömmlich ist. Die Fa. Jacob erklärte<br />
sich jedoch mit einer Preisanpassung des Stundensatzes von<br />
61,64 € brutto auf 67,80 € brutto einverstanden und versichert, die Gesamtleistung<br />
der Lose 1, 2, 3 und 5 vertragsgemäß in eigener Regie durchführen<br />
zu können.<br />
Dieser Sachverhalt wurde seitens der Verwaltung mit dem RA Herrn Treeck<br />
erörtert. Im Ergebnis dessen kann eine Übertragung der Gesamtleistung auf<br />
einen Partner der Arbeitsgemeinschaft erfolgen, wenn der andere Partner<br />
schriftlich erklärt, dass er aus dem Vertrag austritt und daraus keine Rechte<br />
gegenüber der Stadt <strong>Treuen</strong> geltend macht.<br />
Die Fa. Fred Pammler hat sich Bedenkzeit auserbeten, um der Stadt mitzuteilen,<br />
ob sie zu einer solchen schriftlichen Erklärung bereit sind. Sollte diese<br />
Erklärung nicht abgegeben werden, so müsste umgehend für die Lose 1, 2,<br />
3 und 5 und Los 6 eine europaweite Ausschreibung aufgrund der Überschreitung<br />
der Schwellenwerte vorbereitet werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Verlängerung des Winterdienstvertrages<br />
Los 4 mit der Fa. SGT Containerdienst Bauservice GmbH, <strong>Treuen</strong> für weitere<br />
2 Jahre (20<strong>13</strong>/2014 und 2014/2015), verbunden mit der Preisanpassung<br />
des Stundensatzes auf 59,92 € brutto.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 18<br />
Ja-Stimmen: 17<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 1<br />
Beschluss 26-2 / 03 / <strong>13</strong><br />
Winterdienst<br />
Beschlüsse über die Annahme der Option auf Verlängerung der Übertragungsverträge<br />
verbunden mit einer Preisanpassung<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Verlängerung des Winterdienstvertrages<br />
Los 7 mit der Fa. Haus- und Grünanlagenservice Ieff Koblitz, <strong>Treuen</strong> für<br />
weitere 2 Jahre (20<strong>13</strong>/2014 und 2014/2015), verbunden mit der Preisanpassung<br />
des Stundensatzes auf 41,63 € brutto.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 18<br />
Ja-Stimmen: 17<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 1
SEITE 14<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
Beschluss 26-3 / 03 / <strong>13</strong><br />
Winterdienst<br />
Beschlüsse über die Annahme der Option auf Verlängerung der Übertragungsverträge<br />
verbunden mit einer Preisanpassung<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Übertragung des Winterdienstvertrages<br />
Lose 1, 2, 3 und 5 auf die Fa. Jacob, Pfaffengrün für weitere 2 Jahre<br />
(20<strong>13</strong>/2014 und 2014/2015), verbunden mit der Preisanpassung des Stundensatzes<br />
auf 67,80 € brutto, vorbehaltlich der schriftlichen Erklärung bis zum<br />
17.06.20<strong>13</strong> zum Austritt aus dem Vertrag durch Herrn Pammler.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 18<br />
Ja-Stimmen: 10<br />
Nein-Stimmen: 3<br />
Stimmenthaltungen: 5<br />
Beschluss 27 / 03 / <strong>13</strong><br />
Sanierung „Stadtkern <strong>Treuen</strong>“<br />
hier: Beschluss über die Vorbereitung der Abrechnung des Sanierungsgebietes<br />
und Gewährung eines Verfahrensnachlasses bei der vorzeitigen Ablösung von<br />
Ausgleichsbeträgen<br />
Sachlage:<br />
Der Gutachterausschuss des Vogtlandkreises hat auf Antrag der Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Gutachten zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung (Ermittlung<br />
der zonalen Anfangs- und Endwerte) nach § 154 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) für das Sanierungsgebiet „Stadtkern <strong>Treuen</strong>“ einschließlich der „Südlichen<br />
Erweiterung“ angefertigt und diese der Stadt am 12.03.20<strong>13</strong> vorgelegt. Es<br />
wurden vorläufige, sanierungsbedingte zonale Bodenwertsteigerungen per<br />
31.12.2010 für 19 Zonen ermittelt. Der Stadtrat wurde in seiner Sitzung am<br />
27.03.20<strong>13</strong> darüber informiert und ihm Gelegenheit gegeben die zonalen Einzelgutachten<br />
in der Bauverwaltung einzusehen.<br />
Die Stadt ist zur Erhebung der Ausgleichsbeträge (Differenz zwischen Anfangswert<br />
und Endwert) gesetzlich gemäß § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB verpflichtet, ein<br />
Ermessen besteht nicht. Mit § 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB liegen die gesetzlichen<br />
Voraussetzungen vor, den Ausgleichsbetrag bereits vor Abschluss des Sanierungsverfahrens<br />
mittels einer Vereinbarung abzulösen. Mit dem Abschluss der<br />
Ablösevereinbarung wird eine endgültige und sowohl für den Grundstückseigentümer<br />
wie auch die Kommune verbindliche Regelung getroffen. Für die Beteiligten<br />
besteht nach Abschluss Rechtssicherheit. Weitere Vorteile einer Ablösung sind:<br />
1 Einsparung von Aufwand der Verwaltung für Einzelgutachten und Kosten<br />
im Rahmen der späteren Bescheiderteilung sowie für die Beitreibung,<br />
1 Einsatz/ Verbleib der Mittel im Fördergebiet<br />
1 Vermeidung von Prozessrisiko<br />
1 Leichtere kommunalpolitische Durchsetzbarkeit.<br />
Bei Anwendung der Regelung zum Verfahrensnachlass nach der Verwaltungsvorschrift<br />
zur Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen<br />
(VwV StBauE vom 20.08.2009, Abschnitt B, Ziff. 21.3) ist darüber hinaus für die<br />
Grundstückseigentümer ein finanzieller „Bonus“ in Form eines Nachlasses bis zu<br />
20 % möglich. In den Hinweisen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern<br />
(SMI) vom 18.04.2011 zu Verfahrensabschlägen bei vorzeitiger Ablösung wird<br />
erklärt, dass keine Verpflichtung der Stadt zur Gewährung von Verfahrensnachlässen<br />
besteht.<br />
Vor dem Hintergrund der umfassenden Ausschöpfung der gesetzlichen Einnahmemöglichkeiten<br />
und Deckung des notwendigen Finanzbedarfes für die städtebaulichen<br />
Maßnahmen liegt die Entscheidung über den Nachlass in der Ausübung<br />
des pflichtgemäßen Ermessens der Stadt. Mit dem Verfahrensnachlass soll das<br />
Risiko, dass Sanierungsziele und damit die gutachterlich prognostizierten Bodenwertsteigerungen<br />
nicht erreicht werden, zugunsten der Ausgleichsbetragspflichtigen<br />
verringert werden. Für die Stadt <strong>Treuen</strong> rechtfertigt sich der Nachlass, da<br />
zum Einen die Verwirklichung der Sanierungsmaßnahmen im Areal Dunkelgasse<br />
noch nicht als gesichert gilt. Zum Anderen hat die Stadt <strong>Treuen</strong> eine Vielzahl von<br />
Maßnahmen gemäß der Rahmenplanung der Stadt <strong>Treuen</strong> in der Fassung vom<br />
01.05.2009 „auf Eis gelegt“.<br />
Die Ablösung mit Nachlass kann bis maximal 1 Jahr vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme<br />
„Stadtkern <strong>Treuen</strong>“ eingeräumt werden. Zu diesem Zeitpunkt<br />
ist hinreichend bekannt, welche wertbeeinflussenden Maßnahmen noch offen<br />
sind. Deshalb wird vom SMI angeregt, die Verfahrensnachlässe sachgerecht,<br />
unter Berücksichtigung der im Zeitverlauf sich stetig reduzierenden Wertermittlungsunsicherheit<br />
zu staffeln. Vor dem Hintergrund des Abschlusses der Sanierungsdurchführung<br />
zum 31.12.2016 wird vorgeschlagen, den Verfahrensnachlass<br />
wie folgt zu staffeln:<br />
1 bei Abschluss der Vereinbarung bis 31.01.2014 => 20 % Nachlass<br />
1 bei Abschluss der Vereinbarung bis 30.06.2014 => 10 % Nachlass<br />
1 Vereinbarung ab 01.07.2014 => ohne Nachlass.<br />
Dazu soll durch die Stadtverwaltung an jeden Eigentümer im Sanierungsgebiet<br />
ein Informationsschreiben und die Ablösevereinbarung versandt werden. Vorab<br />
erfolgt eine Information im <strong>Treuen</strong>er Landbote.<br />
Zur Vermeidung unbilliger Härten ist § 155 Abs. 4 BauGB und für Stundung und<br />
Erlass nach landesrechtlichen Vorschriften § 155 Abs. 5 BauGB die rechtliche<br />
Grundlage.<br />
Beschluss:<br />
1. Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> nimmt die zum Stichtag 31.12.2010 vom Gutachterausschuss<br />
Vogtlandkreis festgestellten, sanierungsbedingten zonalen<br />
Bodenwertsteigerungen zur Kenntnis.<br />
2. Zur vorzeitigen und endgültigen Ablösung des gemäß § 154 BauGB zu entrichtenden<br />
Ausgleichsbetrages wird der Abschluss von Vereinbarungen zwischen<br />
der Stadt <strong>Treuen</strong> und den Eigentümern unter Anwendung des gemäß<br />
VwV StBauE vom 20.08.2009, Abschnitt B, Ziff. 21.3 zulässigen Verfahrensnachlasses<br />
angeboten.<br />
Der Nachlass wird wie folgt gestaffelt:<br />
1 bei Abschluss der Vereinbarung bis 31.01.2014 => 20 % Nachlass<br />
1 bei Abschluss der Vereinbarung bis 30.06.2014 => 10 % Nachlass<br />
1 Vereinbarung ab 01.07.2014 => ohne Nachlass.<br />
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die betreffenden Grundstückseigentümer zu<br />
informieren und eine Ablösevereinbarung anzubieten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 18<br />
Ja-Stimmen: 9<br />
Nein-Stimmen: 3<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Bemerkung:<br />
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung waren 6 Stadträte von der Beratung<br />
und Abstimmung ausgeschlossen.<br />
Beschluss 28 / 03 / <strong>13</strong><br />
Beschluss zur Grundstücksveräußerung<br />
hier: Flurstück-Nr. 103/6, Gemarkung Schreiersgrün<br />
Sachlage:<br />
Das unbebaute Flurstück 103/6 der Gemarkung Schreiersgrün in Größe von<br />
829 m² befindet sich „Am Wartenberg“ und steht im Eigentum der Stadt <strong>Treuen</strong><br />
(Grundbuch <strong>13</strong>37-565-0).<br />
Mit Schreiben vom 01.10.2012 stellte Herr Steffen Stranz für sich und seine Frau<br />
Susann Stranz (wohnhaft Am Fronberg 11, Schreiersgrün) einen Antrag zum Erwerb<br />
des Flurstückes für eine spätere Bebauung.
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 15<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Veräußerung des städtischen Flurstückes<br />
103/6 (829 m²) der Gemarkung Schreiersgrün (Grundbuchblatt <strong>13</strong>37-<br />
565-0). Alle anfallenden Nebenkosten und Gebühren tragen die Erwerber<br />
(Beschluss ist gekürzt).<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 18<br />
Ja-Stimmen: 17<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 1<br />
Beschluss 29 / 03 / <strong>13</strong><br />
Stadtumbau Ost „Obere Stadt“<br />
hier: Sanierung und Modernisierung Friedrich-Engels-Straße 7 (Gaststätte Marsalla)<br />
hier: Beschluss über die Durchführung der Bauleistungen Modul <strong>13</strong> - Trockenlegung<br />
der Außen- und Innenwände<br />
Sachlage:<br />
Im Rahmen der Vorbesprechungen mit dem beauftragten Planungsbüro Fugmann<br />
Architekten GmbH wurde empfohlen, das Modul <strong>13</strong> - Trockenlegung noch vor der<br />
Sommerpause zu vergeben, da nach nochmaliger Inaugenscheinnahme des Projektingenieurs<br />
am 30.05.20<strong>13</strong> (daher keine Vorberatung im Technischen Ausschuss)<br />
eingeschätzt wird, dass diese Maßnahme große Trockenzeiten benötigt und<br />
deshalb zwingend im Sommer abgearbeitet werden muss. Dabei wird baulich die<br />
Trockenlegung durch Injektage der durchnässten Außen- und Innenwände erfolgen.<br />
Anschließend wird je nach Bausubstanz ein punktueller Beiputz notwendig.<br />
Zudem wurde bei dieser Ortsbesichtigung festgestellt, dass im Keller die Grundmauern<br />
Risse von bis zu 2 cm zeigen und empfohlen dies bei der Ausführung des<br />
Moduls <strong>13</strong> mit zu beheben, da die Injektionslinie auch diese Rissbereiche tendiert.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Durchführung des Moduls <strong>13</strong> – Trockenlegung<br />
im Rahmen der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme am<br />
stadteigenen Gebäude Friedrich-Engels-Straße 7, <strong>Treuen</strong>, Teil Gaststätte Marsalla,<br />
vorbehaltlich des Beschlusses des Haushalts 20<strong>13</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 18<br />
Ja-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 3<br />
Beschluss 30 / 03 / <strong>13</strong><br />
Jahresrechnung 2012<br />
hier: Deckung von über- und außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n<br />
Sachlage:<br />
In Vorbereitung der Jahresrechnung 2012 für die Stadt <strong>Treuen</strong> wurde festgestellt,<br />
dass die in der Anlage aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n 2012<br />
noch nicht gedeckt sind.<br />
Zum überwiegenden Teil resultieren die Mittelüberschreitungen aus der geänderten<br />
Rechnungsabgrenzung zum Jahresende 2012.<br />
Mit der Umstellung auf die Doppik werden die Aufwendungen und Erträge nicht<br />
nach dem Fälligkeitsprinzip verbucht, sondern nach dem Zeitraum der Leistungserbringung.<br />
Deshalb wurden zum 31.12.2012 der Verbrauch von Strom, Gas und Wasser und<br />
andere Leistungen endabgerechnet und noch dem Jahr 2012 zugeordnet, auch<br />
wenn die tatsächlichen Zahlungen im Jahr 20<strong>13</strong> getätigt worden sind. Damit wird<br />
gewährleistet, dass im Haushaltsjahr 20<strong>13</strong> nur die für diesen Zeitraum anfallenden<br />
Leistungen abgerechnet werden.<br />
Weil diese Verfahrensweise zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2012 noch keine<br />
Berücksichtigung finden konnte, entstanden so die dargestellten Mittelüberschreitungen.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt, die über- und außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n gemäß<br />
Anlage im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 in Höhe von insgesamt<br />
27.298,89 € aus überplanmäßigen Einnahmen aus Gemeindeanteilen an der<br />
Umsatzsteuer zu decken.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 18<br />
Ja-Stimmen: 18<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 31 / 03 / <strong>13</strong><br />
Haushaltsplanung 20<strong>13</strong><br />
hier: Beschluss zur Festlegung von Schlüsselprodukten im Jahr 20<strong>13</strong><br />
Sachlage:<br />
Mit Beschluss des Gesetzes über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen<br />
hat der Sächsische Landtag am 7. November 2007 die Reform des<br />
kommunalen Haushaltsrechts beschlossen. Ziel der Reform ist die Umstellung<br />
von einem zahlungsorientierten auf ein ressourcenorientiertes Haushalts- und<br />
Rechnungswesen.<br />
Die in der Folge geänderten gesetzlichen Bestimmungen zum kommunalen Haushaltsrecht<br />
im Freistaat Sachsen sind spätestens für das Haushaltsjahr 20<strong>13</strong> anzuwenden.<br />
Die Gliederung des neuen doppischen Haushalts der Stadt <strong>Treuen</strong> erfolgte in 4<br />
Teilhaushalte, 10 Budgets und 64 Produkte.<br />
Gemäß § 75 Abs. 1 SächsGemO i.V.m. § 4 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik sollen<br />
zusätzlich zur Bildung der Teilhaushalte, Budgets und Produkte so genannte<br />
Schlüsselprodukte sowie deren Leistungsziele und Kennzahlen zur Messung der<br />
Zielerreichung dargestellt werden.<br />
Schlüsselprodukte sind nach der Definition von § 59 Nr. 45 SächsKomHVO Produkte,<br />
die örtlich von finanzieller oder kommunalpolitischer Bedeutung sind.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage von § 75 Abs. 1 SächsGemO SächsGemO<br />
i.V.m. § 4 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik das Produkt 54.10.01 Gemeindestraßen<br />
als Schlüsselprodukte im Haushalt 20<strong>13</strong> auszuweisen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 18<br />
Ja-Stimmen: 18<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 32 / 03 / <strong>13</strong><br />
Haushaltsplanung 20<strong>13</strong><br />
hier: Beschluss der Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans 20<strong>13</strong><br />
Sachlage:<br />
Mit Beschluss des Gesetzes über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen<br />
hat der Sächsische Landtag am 7. November 2007 die Reform des<br />
kommunalen Haushaltsrechts beschlossen. Ziel der Reform ist die Umstellung<br />
von einem zahlungsorientierten auf ein ressourcenorientiertes Haushalts- und<br />
Rechnungswesen.
SEITE 16<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
Die in der Folge geänderten gesetzlichen Bestimmungen zum kommunalen Haushaltsrecht<br />
im Freistaat Sachsen sind spätestens für das Haushaltsjahr 20<strong>13</strong> anzuwenden.<br />
Somit liegt nunmehr die erste doppische Haushaltssatzung samt<br />
Haushaltsplan 20<strong>13</strong> dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.<br />
Voran gegangen war der Aufbau eines neuen Haushaltssytems. Dabei erfolgte<br />
die Gliederung des Haushalts in 4 Teilhaushalte, 10 Budgets und 64 Produkte.<br />
Die Bildung der Budgets entspricht der Verwaltungsstruktur. Die Zuordnung der<br />
Produkte zu den jeweiligen Budgets erfolgte deshalb in erster Linie organisationsbezogen.<br />
Innerhalb der Budgets wurde die Bildung der Planansätze produkt- bzw. kostenstellenbezogen<br />
entsprechend der zugrunde liegenden Sachkonten vorgenommen.<br />
Mit Verweis auf die Übergangsregelungen des § <strong>13</strong>1 SächsGemO sind die nicht<br />
zahlungswirksamen Positionen, wie Abschreibungen und die Auflösung von Sonderposten<br />
noch nicht veranschlagt worden. Da die aufzustellende Eröffnungsbilanz<br />
noch nicht vorliegt, fehlt hierzu die erforderliche Datenbasis.<br />
Die Struktur des neuen Gemeindehaushalts und ersten Eckdaten des Planentwurfs<br />
wurden dem Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 10.04.20<strong>13</strong> vorgestellt<br />
und dort diskutiert. Eine weitere Beratung anhand des ausgelegten<br />
Planexemplars erfolgte am 22.05.20<strong>13</strong>.<br />
Der Ergebnishaushalt weist für den Planungszeitraum bis 2016 jeweils ein positives<br />
ordentliches Ergebnis aus.<br />
Unter Berücksichtigung der investiven Einzahlungen und Auszahlungen entsteht<br />
für 20<strong>13</strong> ein veranschlagter Finanzierungsmittelfehlbetrag in Höhe von 661,2 T€,<br />
der aus dem verfügbaren Bestand an Zahlungsmitteln zum Beginn des Haushaltsjahres<br />
gedeckt werden kann.<br />
Auch in den Folgejahren können mit dem verfügbaren Zahlungsmittelbestand sowohl<br />
das zahlungswirksame ordentliche Ergebnis als auch die investiven Maßnahmen<br />
finanziert werden.<br />
Für 20<strong>13</strong> ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 400 T€ vorgesehen. Gleichzeitig<br />
sind Zahlungen für die Kredittilgung in Höhe von 496,7 T€ zu leisten.<br />
Im Jahr 2014 ist die Ablösung der Außerhaushaltsfinanzierung zur Erschließung<br />
des Industrie- und Gewerbegebietes „Goldene Höhe - Teilgebiet 4“, 2. Bauabschnitt,<br />
mit einem Betrag von 742,4 T€, ebenfalls über eine Kreditaufnahme berücksichtigt<br />
worden.<br />
Bei Tilgungsleistungen in Höhe von 536,5 T€ werden 2015 erneut 400 T€ an<br />
Kreditmitteln benötigt, um die geplanten Gesamtausgaben finanzieren zu können.<br />
Der Umfang der Investitionstätigkeit erfordert für 2016 vorerst keine weiteren<br />
Kreditmittel.<br />
Der ausgeglichene Entwurf der Haushaltssatzung 20<strong>13</strong> lag gemäß § 76 Abs. 1<br />
SächsGemO in der Zeit vom <strong>13</strong>.05.20<strong>13</strong> bis 26.05.20<strong>13</strong> öffentlich zur Einsichtnahme<br />
aus. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gegeben. Einwohner<br />
und Abgabepflichtige konnten in der Zeit von 24.05.20<strong>13</strong> bis 04.06.20<strong>13</strong><br />
Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben.<br />
Von der Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen, wurde innerhalb der Einwendungsfrist<br />
kein Gebrauch gemacht.<br />
Beschluss:<br />
Auf der Grundlage der §§ 74 bis 76 der Sächsischen Gemeindeordnung und Abschnitt<br />
1 der SächsKomHVO-Doppik in der jeweils gültigen Fassung beschließt<br />
der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> die vorliegende Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan<br />
der Stadt <strong>Treuen</strong> für das Haushaltsjahr 20<strong>13</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 18<br />
Ja-Stimmen: 11<br />
Nein-Stimmen: 2<br />
Stimmenthaltungen: 5<br />
Hinweis: Die Sachverhalte der einzelnen Beschlüsse wurden nur teilweise wieder<br />
gegegeben.<br />
Beschlüsse, die im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 12.06.20<strong>13</strong> gefasst<br />
wurden:<br />
Beschluss-Nr. 01/03/20<strong>13</strong> n. ö.:<br />
Der Stadtrat stimmt einer Veräußerung von Teilflächen der Flurstücke-Nr. 410/4,<br />
411, 412, 496/1, 497 (Gemarkung Pfaffengrün) in Größe von ca. 58.100 m² zu.<br />
Beschluss-Nr. 02/03/20<strong>13</strong> n. ö.:<br />
Der Stadtrat beschließt einem Stundungsantrag stattzugeben.<br />
INFORMATIONEN<br />
AUS DER STADT TREUEN<br />
Vuchtlännische Schnookn<br />
von Herrn Siegfried Petzold.<br />
Nummer 50<br />
Dös is doch e Alts<br />
Dr klaane Fritzl hot e neies Briederle kricht. Is hot natierlich<br />
kaane Hoar un kaane Zäh gehabbt. Goanz vrschrumpelt sahs<br />
aa aus. Do socht dr Gung: „Dös is doch e alter Mah!“<br />
Nummer 51<br />
Do gibbs doch Probleme mitn Noame<br />
Ne Fabrikant Schieß sei glei de zwee Stellvertreter gesturm. Der<br />
aane hieß Runge und dr annere Kampf. Dr Pfarrer hält ne herzzerreißende<br />
Red. Am Schluss socht r bei denn ann: „Du hast<br />
ausgerungen!“ un zim annern; „Du hast ausgekämpt!“<br />
Do socht dr Chef ze seiner Fraa: „Vun demm Pfarrer lös iech<br />
miech net beer-ding!“<br />
Nummer 52<br />
In der Mausfall<br />
De Fraa speißelt: „Iech bie Dir net noochgeloffn!“<br />
Socht dr Mah drauf: „ De Mausfall laaft ne Meisn aa net nooch,<br />
abber fängt se doch!“<br />
Nummer 53<br />
Im siebenden Himmel<br />
Sie: „De Ehen wern im Himmel geschlossn.“<br />
Er: „Hoffentlich fall iech in ne poar Gahrne net ass alln Wolkn!“<br />
Un watter: „Hoffentlich wird’s net su-e, dass jemand socht, iech<br />
wird Diech nein Himmel hebn, wenn iech wist, dass de obn<br />
(uhm) bleibn wirst!“<br />
Nachtrag:<br />
Ganz vergessen zu erwähnen, habe ich die Feuerwehr unserer<br />
Stadt, die mit Spritzburg und Feuerwehrauto, trotz<br />
Hochwasser, bei unserem Kindertag mit zur Gestaltung dieses<br />
schönen Vormittags beigetragen haben. Nochmals<br />
herzlichen Dank an Euch, Jung`s.<br />
Grit Naranjo, DRK Kita " Märchenland"
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 17<br />
Kunst in der Sparkasse:<br />
Dresdener Künstler zeigt seine Werke in <strong>Treuen</strong><br />
Am vergangenen Donnerstag, dem 20. Juni 20<strong>13</strong>, wurde in der<br />
Geschäftsstelle <strong>Treuen</strong> der Sparkasse Vogtland eine neue Ausstellung<br />
eröffnet.<br />
Hier werden Bilder des gebürtigen Schreiersgrüner Dr. Werner<br />
Petzold gezeigt. Der Dresdener Architekt beschäftigte sich in seiner<br />
Freizeit mit der Malerei. Ein Hauptmotiv seiner Arbeiten ist<br />
seine vogtländische Heimat.<br />
Die Ausstellung zeigt Bilder zum Thema 600 Jahre Schreiersgrün.<br />
Neben verschiedenen Schreiersgrüner Ansichten werden Motive<br />
zu ehemaligen und bestehenden Gasthäusern gezeigt.<br />
Ergänzt wird die Ausstellung durch Bilder, für die Herr Dr. Petzold<br />
auf seinen Reisen durch Deutschland und Europa Inspirationen<br />
fand.<br />
Noch bis zum 31. August<br />
ist die Ausstellung während<br />
der Geschäftszeiten<br />
in der Geschäftsstelle<br />
<strong>Treuen</strong> der Sparkasse<br />
Vogtland, Pfarrstraße 11,<br />
zu besichtigen.<br />
Sven Dittmann, Marktbereichsleiter<br />
<strong>Treuen</strong>, freut<br />
sich ganz besonders über<br />
die Ausstellung des Künstlers.<br />
„Gern bietet die Sparkasse<br />
Vogtland in ihren<br />
zahlreichen Geschäftsstellen<br />
regionalen Künstlern<br />
eine Plattform zur Präsentation<br />
ihrer kreativen<br />
Werke“.<br />
Neuerwerbung der Stadtbibliothek<br />
<strong>Treuen</strong> Juli 20<strong>13</strong>, Teil 1<br />
Belletristik:<br />
Arenz, Ewald: Der Duft von Schokolade (Liebe, Frauenroman)<br />
Barrett-Lee: E-Mail ans Glück (Liebe, Frauenroman)<br />
Bennett, Ben: Nachtmahl im Paradie (Unterhaltungsliteratur)<br />
Boyne, John: Das Haus zur Besonderen Verwendung (Schicksal,<br />
Russ. Literatur)<br />
Buxton, Jayne: Gib den Kerlen Zucker (Liebe, Humor)<br />
Cornwell, Patricia: Totenbuch (Krimi)<br />
Dübell, Richard: Die Wächter der Teufelsbibel (Historischer<br />
Roman)<br />
Eberstadt, Fernanda: Liebeswut (Liebe, Erotik, Familie)<br />
Fischer, Claus C.: Erlösung (Thriller)<br />
Franz, Andreas: Todesmelodie (Krimi)<br />
Fritz, Astrid: Die Vagabundin (Historischer Roman)<br />
Gaskin, Catherine: Das Familiengeheimnis (Familiendrama)<br />
Grafton, Sue: Nichts zu verlieren. In aller Stille (Krimi)<br />
Hannah, Kristin: Was wir aus Liebe tun (Frauenroman, Liebe)<br />
James, P.D.: Ein reizender Job für eine Frau (Krimi)<br />
Kling, Marc-Uwe: Die Känguru-Chroniken (Humor)<br />
Kolosowa, Wlada: Russland to Go (Reisebericht, Russland)<br />
Lanfermann, Mechthild: We rim Trüben fischt (Krimi)<br />
Lehmann, Christine: Die Rache-Engel (Liebe, Frauenroman)<br />
MacFadyen, Cody: Die Blutlinie (Thriller)<br />
McDermid, Val: Alle Rache will Ewigkeit (Krimi)<br />
Mosse, Kate: Das verlorene Labyrinth (Historischer Krimi)<br />
O’Connell, Carol: Such mich (Thriller)<br />
Patterson, James: Die Rache des Kreuzfahrers (Historischer<br />
Krimi)<br />
Pattison, Eliot: Der fremde Tibeter (Krimi, Kultur)<br />
Sack, John: Im Zeichen der Seraphim (Historischer Krimi)<br />
Scott, Lisa: Alte Schuld (Gerichtverhandlung, Krimi)<br />
Seksik, Laurent: Vorgefühl der nahen Nacht (Biographischer<br />
Roman)<br />
Sheldon, Sidney: Kalte Glut (Spannungsroman)<br />
Slaughter, Karin: Verstummt (Thriller)<br />
Uschmann, Oliver: Feindesland (Männerroman, Humor)<br />
Sullivan, Mark T.: Panic (Thriller)<br />
Twining, James: Der letzte Coup (Thriller)<br />
Voorhoeve, Anne C.: Unterland (Krieg, Nachkriegszeit)<br />
Voss, Louise: Der Duft in meinem Leben (Liebe)<br />
Kinder- und Jugendliteratur:<br />
Adrian, Lara: Gesandte des Zwielichts (Jugendbuch, Band 6 der<br />
Midnight Breed Serie)<br />
Bravo, Èmile: Die Schöne und die sieben Zwergbären (Comic,<br />
ab 8 Jahren)<br />
Chapman, Linda: Wald der tausend Augen (Schattenwald Geheimnisse<br />
Bd.1 ; ab 8 Jahren)<br />
DiTerlizzi, Tony: Eine unglaubliche Entdeckung (Die Spiderwick<br />
Geheimnisse Bd.1 ; ab 8 Jahren)<br />
DiTerlizzi, Tony: Der eiserne Baum (Die Spiderwick Geheimnisse<br />
Bd.4 ; ab 8 Jahren)<br />
Das große Mädchen Bastel-ABC (Basteln, ab 7 Jahren)<br />
Hardy’s Zauberschule<br />
Michalski, Martin: Das neue Zauberbuch<br />
Noël, Alyson: Soul Seeker-Vom Schicksal bestimmt (Fantasy)<br />
Die Pyramidenbauer (Geschichte)<br />
Preuß, Gunter: Die Zaubermaus im Klassenzimmer (Erstleser,<br />
ab 7 Jahren)<br />
Rahlens, Holly-Jane: Prinz William, Maximilian Minsky und ich<br />
(ab 12 Jahren)<br />
Ramses I bis Kleopatra (Geschichte)<br />
Sachliteratur:<br />
!%167.*\?&#")*3&"*89:V,"*4,2*2&"*'&"=",*Q0"%H=U%",*;R7?&9.*1=*]*J1:%",@*<br />
Ahrndt, Susanne: Hochzeitsfeiern<br />
Baxter, Ian: Die Waffen-SS an der Ostfront<br />
Erstaunliche 31'*H%7a"*BU29:",*!1'$"#A+!R*;!1'$"#,.*1=*b*J1:%",@*<br />
Instinkte der Tiere<br />
K1%2IY'*Q14="%'9:4#"*<br />
Liesner, Franziska: B&9:1#'(&.*B1%$&,)*31'*,"4"*Q14="%=49:*<br />
Mein Beckenbodenbuch<br />
E7c#.*+#I'7,)*874#*8""("%AL7?*89:&9('1#*="'$&??$*;>1,$1'I@*<br />
Plodeck, Karin: Politischer Radikalismus bei Jugendlichen<br />
3&"*FI%1?&2",=14"%*;C"'9:&9:$"@*<br />
Das Weinbuch F%"4a.*C4,$"%)*3&"*Q14="%?14'*&?*P#1''",-&??"%*;/%'$#"'"%.*1=*b*J1:%",@*<br />
R:1Z?1,.*,!&#.,#%!?/-,@!$(*!A#%2-$>,!B.(*#%>./C#!<br />
Kinderfilme -$>!DE+FD.*#0FB-
SEITE 18<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
ORTSCHAFT HARTMANNSGRÜN/<br />
PFAFFENGRÜN<br />
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
5. Pfaffengrüner Kleinfeldturnier für Alte Herren/ Ü60<br />
Am Freitag, dem 05.07.<strong>13</strong>, 18:00 Uhr findet auf dem Sportplatz<br />
in Pfaffengrün das 5. Kleinfeld- Turnier für AH/Ü 60 Mannschaften<br />
statt. Das Turnier gilt gleichzeitig als offizielle Vogtlandmeisterschaft<br />
des VFV im Kleinfeld.<br />
Eingeladen sind folgende Mannschaften:<br />
RFC<br />
Reichenbach<br />
Kreisauswahl Plauen<br />
Auswahl<br />
Zeulenroda/Triebes<br />
Sachsenring Zwickau<br />
Frankenauswahl Hof<br />
Auswahl<br />
Göltzschtal<br />
SG<br />
Pfaffengrün<br />
und<br />
WEMA Plauen Junioren des Spieljahres 1965/66<br />
ORTSCHAFT EICH<br />
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
Gärten zu vergeben<br />
Verein Kleingärtner Eich e. V.<br />
Haben Sie Interesse an Kleingärten in ruhiger<br />
und angenehmer Umgebung in Eich, dann rufen Sie bitte die<br />
Telefon-Nr. (01 52) 03 07 08 72 abends ab 18:00 Uhr an.<br />
Die Gärten haben eine Größe von:<br />
480 m! und 150 m! ohne Strom- und Wasseranschluss und<br />
ohne Laube 200 m! ohne Stromanschluss aber mit Laube.<br />
Stromanschlüsse sind jederzeit auf eigene Kosten möglich.<br />
Die Zufahrt ist per Pkw und auch Lkw möglich.<br />
Gerhard Jacobi, SG Pfaffengrün<br />
KINDER & JUGEND<br />
INFO-ECKE<br />
Sprechtag „Bürgschaften und<br />
Beteiligungen“ am 9. Juli 20<strong>13</strong><br />
Reiseziel: Nordhausen<br />
Jugendherberge<br />
Rothleimmühle<br />
wenige Min. von der Altstadt<br />
empfohlenes Alter<br />
ca. von 8 bis 15 Jahren<br />
Freizeitangebote:<br />
˘ Baden, Sport und Spiel<br />
˘ Nacht im Museum<br />
˘ Kanufahrt, Kletterfelsen<br />
˘ Sehenswürdigkeiten der<br />
Umgebung<br />
!!! Nur noch wenige Plätze frei !!!<br />
Kosten: 155,00 ! für:<br />
˘ Unterkunft & Vollpension<br />
˘ Bettwäsche & Fahrtkosten<br />
˘ Eintrittsgelder<br />
Reisezeit:<br />
Abreise: Mo, 12. August 20<strong>13</strong><br />
09.00 Uhr<br />
Rückkehr: Frei, 16. August 20<strong>13</strong><br />
gegen 16.00 Uhr<br />
Interessenten melden sich bitte im:<br />
Kinder- & Jugendzentrum <strong>Treuen</strong> (Tel.: 037468 / 2398)<br />
Friedensstrasse 3 / 08233 <strong>Treuen</strong><br />
In Sachen Beantragung von Zuschüssen, Ratenzahlung u.ä. helfen wir<br />
gern. Fragen Sie nach!<br />
Die IHK in Plauen bietet einmal im Monat<br />
einen kostenfreien Sprechtag mit der<br />
Bürgschaftsbank Sachsen und der Mittelständischen<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Sachsen an. Unternehmer und Existenzgründer,<br />
die ein konkretes Investitionsvorhaben<br />
bzw. Finanzierungskonzept<br />
haben und zur Absicherung der Finanzierung<br />
eine Bürgschaft bzw. Beteiligung<br />
einbeziehen wollen, können sich bei<br />
einem Beratungstermin in der IHK in<br />
Plauen, Friedensstraße 32, umfassend informieren<br />
lassen.<br />
Der nächste Sprechtag findet am 9. Juli<br />
statt. Anmeldungen bitte bis 5. Juli 20<strong>13</strong><br />
unter Tel. 03741/214-3210, Frau Rausch.<br />
SAB-Informationsveranstaltung<br />
zu ESF-Förderprogrammen für<br />
Existenzgründer in Plauen<br />
Information und Beratung zur Gründungsberatung,<br />
zum ESF-Mikrodarlehen<br />
und Einzel-betrieblichen Förderverfahren<br />
erhalten Existenzgründer und junge Unternehmen<br />
am Mittwoch, dem<br />
10.07.20<strong>13</strong>, 11:00-12:00 Uhr, im Raum 11<br />
(1. UG), in der IHK in Plauen.<br />
Nähere Informationen unter:<br />
www.vonex.de<br />
Anmeldung über Tel. 03741 214-3301,<br />
Frau Karaschewski.
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
Nachträglich herzliche Glückwünsche<br />
von der Bürgermeisterin der Stadt <strong>Treuen</strong><br />
an unsere Geburtstagsjubilare<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
21. Juni<br />
74 Jahre Renate Baer<br />
79 Jahre Ingeburg Kruppa<br />
78 Jahre Valentina Rudolf<br />
22. Juni<br />
79 Jahre Johann Hartmann<br />
22. Juni<br />
73 Jahre Günter Pätzold<br />
23. Juni<br />
71 Jahre Anneruth Gnüchtel<br />
72 Jahre Ernst Hilbert<br />
70 Jahre Monika Kober<br />
72 Jahre Ingeborg Oeser<br />
84 Jahre Theresia Ott<br />
24. Juni<br />
75 Jahre Käthe Eismann<br />
91 Jahre Frieda Gehda<br />
80 Jahre Gisela Kaluza<br />
72 Jahre Brunhilde Ross<br />
76 Jahre Alexander Rudolf<br />
79 Jahre Lieselotte Schmelzer<br />
25. Juni<br />
76 Jahre Annerose Hölzel<br />
71 Jahre Ursula Puffke<br />
80 Jahre Ingeburg Rannacher<br />
87 Jahre Margot Schmidt<br />
78 Jahre Margot Tencz<br />
26. Juni<br />
84 Jahre Siegfried Päßler<br />
88 Jahre Isolde Zenner<br />
28. Juni<br />
72 Jahre Gieseltraud Hanpeter<br />
29. Juni<br />
74 Jahre Margitta Albersdörfer<br />
77 Jahre Peter Masur<br />
79 Jahre Anita Mertgen<br />
85 Jahre Ilse Przibilla<br />
30. Juni<br />
76 Jahre Friedrich Bäß<br />
79 Jahre Ursula Glaß<br />
86 Jahre Käthe Reißmann<br />
91 Jahre Heinz Rußig<br />
92 Jahre Walter Unger<br />
01. Juli<br />
85 Jahre Käte Fickert<br />
83 Jahre Erika Haftmann<br />
82 Jahre Christa Klein<br />
81 Jahre Friedrich Mey<br />
72 Jahre Lothar Stumhöfer<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 19<br />
02. Juli<br />
82 Jahre Gertraude Ehrhardt<br />
78 Jahre Karl Rotter<br />
03. Juli<br />
84 Jahre Ilse Franz<br />
70 Jahre Helmut Rudolph<br />
04. Juli<br />
84 Jahre Gerda Hölzel<br />
90 Jahre Elsa Patzelt<br />
72 Jahre Konrad Tschirschwitz<br />
Ortschaft Altmannsgrün<br />
24. Juni<br />
77 Jahre Dieter Birner<br />
27. Juni<br />
73 Jahre Hanna Wappler<br />
Ortschaft Eich<br />
22. Juni<br />
82 Jahre Lothar Riedel<br />
27. Juni<br />
88 Jahre Melanie Geyer<br />
02. Juli<br />
73 Jahre Gertraud Herbst<br />
Ortschaft Hartmannsgrün/<br />
Pfaffengrün<br />
Hartmannsgrün<br />
27. Juni<br />
84 Jahre Christa Bauer<br />
28. Juni<br />
76 Jahre Armin Blei<br />
03. Juli<br />
78 Jahre Ilse Seifert<br />
Pfaffengrün<br />
23. Juni<br />
84 Jahre Erwin Mau<br />
30. Juni<br />
81 Jahre Annerose Petzoldt<br />
Ortschaft Schreiersgrün<br />
23. Juni<br />
93 Jahre Elfriede Geßner<br />
75 Jahre Erika Stöß<br />
25. Juni<br />
92 Jahre Magdalena Fiedler<br />
74 Jahre Helga Kallaucke<br />
26. Juni<br />
81 Jahre Klaus Stoppa<br />
27. Juni<br />
72 Jahre Magdalena Zelend<br />
29. Juni<br />
73 Jahre Karl-Heinz Jedzig<br />
01. Juli<br />
74 Jahre Günter Hallbauer<br />
02. Juli<br />
79 Jahre Roselinde Richter<br />
KIRCHEN-<br />
NACHRICHTEN<br />
Gottesdienste und<br />
Veranstaltungen<br />
Ev.-luth. Kirche<br />
Sonntag, 07. Juli 20<strong>13</strong><br />
09:30 Uhr Familiengottesdienst<br />
Sonntag, 14. Juli 20<strong>13</strong><br />
09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst<br />
Landeskirchliche Gemeinschaft<br />
Gemeinschaftshaus, Marienstraße 10<br />
Sonntag, 07. Juli 20<strong>13</strong><br />
15:30 Uhr Nachmittags Gemeinschaftsstunde<br />
Sonntag, 14. Juli 20<strong>13</strong><br />
19:30 Uhr Gemeinschaftsstunde<br />
Gottesdienste der Ev.-method.<br />
Kirche<br />
Gemeindezentrum Eben-Ezer-Kirche<br />
<strong>Treuen</strong>, W.-Rathenau-Straße 18<br />
Sonntag, 07. Juli 20<strong>13</strong><br />
09:15 Uhr Gottesdienst<br />
Sonntag, 14. Juli 20<strong>13</strong><br />
10:00 Uhr Musikalischer Gottesdienst in<br />
Netzschkau mit dem Kammerorchester<br />
Robert Schumann aus Zwickau<br />
Katholische Kirche<br />
St. Joseph Kapelle <strong>Treuen</strong>, Fr.- Engels-<br />
Straße<br />
Samstag, 06. Juli 20<strong>13</strong><br />
17:00 Uhr Heilige Messe
SEITE 20<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
Samstag, <strong>13</strong>. Juli 20<strong>13</strong><br />
17:00 Uhr Heilige Messe<br />
Evang.-Freikirchliche Gemeinde<br />
<strong>Treuen</strong>, Goethestraße 5<br />
Sonntag<br />
10:00 Uhr Gottesdienst<br />
Gemeinschaft der 7.-Tags-Adventisten<br />
<strong>Treuen</strong>, Bahnhofstraße 22<br />
Jeden Sonnabend<br />
09:00 Uhr Gottesdienst<br />
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
WAS-WANN-WO?<br />
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
am<br />
Donnerstag, 04.Juli<br />
19.30 Uhr<br />
Informationen Telefon: 037468 2561<br />
Der Eintritt ist frei.<br />
Veranstalter: Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde <strong>Treuen</strong><br />
29. Juli 20<strong>13</strong><br />
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
Redaktionsschluss<br />
für Beiträge, Veranstaltungsmeldungen,<br />
Infos etc .in die nächste <strong>Ausgabe</strong><br />
Wanderkalender des <strong>Treuen</strong>er Heimatvereines<br />
Plauen-Syratal-Zwoschwitz-Plauen<br />
Sonntag, 21.07.20<strong>13</strong> • Beginn 09.00 Uhr<br />
Treffpunkt: Parkplatz Hohe Straße, Nähe Oberer Bahnhof<br />
Der Wanderleiter<br />
Rolf Seidel<br />
17. April 20<strong>13</strong><br />
Redaktionsschluss<br />
für Beiträge, Veranstaltungsmeldungen,<br />
Infos etc. in die nächste <strong>Ausgabe</strong><br />
10. Juli 20<strong>13</strong>
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 21<br />
AUS DEM SCHULVERBAND<br />
Tag der offenen Tür an der Talsperrenschule<br />
Thoßfell<br />
„Herzlich Willkommen“ hieß es am 21.06.20<strong>13</strong> an der Talsperrenschule<br />
Thoßfell.<br />
In der Zeit von 15.30 - 18.00 Uhr konnten Interessierte sich die<br />
Schule ansehen und etwas herumstöbern. Vielfältige Angebote<br />
erwarteten die Besucher. Es wurde Theater gespielt, mit Specksteinen<br />
gestaltet, gefilzt und gebastelt. Es gab einen Geschicklichkeitsparcours,<br />
die Feuerwehr Neuensalz war zu Gast und<br />
man konnte seine Treffsicherheit unter Beweis stellen.<br />
Für die musikalische Unterhaltung sorgte die Musikschule Fröhlich.<br />
Rasuli, die uns tatkräftig unterstützte. Es wurde getanzt, gespielt<br />
und mit verschiedenen Gedichten in die Projektwoche eingeführt.<br />
Im Anschluss begaben sich alle Kinder in ihre Klassen.<br />
Dort gab es vielfältige Anregungen, sich mit diesem großen<br />
Thema auseinander zu setzen. Es wurden Fische auf verschiedene<br />
Arten hergestellt, das Umweltmobil war zu Gast, Frau Zimmer<br />
von der Bibliothek <strong>Treuen</strong> las die Geschichte „Bruno der<br />
Regentropfen“ und zeigte den Kindern anschließend eine Wasserspiel.<br />
Die Schüler der 4. Klasse sammelten Müll rund um die Talsperre<br />
Pöhl auf, es wurden Plakate gestaltet, sich mit dem Regenbogenfisch<br />
beschäftigt und es gab auch eine Sportstaffel zum<br />
Thema Hochwasser.<br />
Es war eine gelungene Woche, die mit der Aufführung des „Regenbogenfisches“<br />
einen schönen Abschluss fand.<br />
K. Ferter<br />
WAS SONST NOCH<br />
INTERESSIERT<br />
Aktuelles aus dem Steuerrecht<br />
Entlastung der Steuerzahler um ganze 24 € beschlossen<br />
Natürlich kam auch das leibliche Wohl nicht zu kurz. Bei herrlichem<br />
Wetter gab es Kaffee und Kuchen, selbstgebackene Waffeln,<br />
Würstchen und vieles mehr. Dafür sorgten engagierte<br />
Eltern, die sich an diesem Tag Zeit nahmen, unsere Schule zu<br />
unterstützen. Alle waren begeistert und die Zeit verging wie im<br />
Flug. Wir bedanken uns auf diesem Weg ganz herzlich bei allen<br />
fleißigen Helfern und freuen uns schon jetzt auf den nächsten<br />
Tag der offenen Tür im Jahr 2015.<br />
K. Ferter<br />
Die Talsperrenschule steht im Zeichen des Wassers<br />
Vom 17.06.–21.06.<strong>13</strong> fand an der Talsperrenschule Thoßfell eine<br />
Projektwoche zum Thema Wasser statt. Eröffnet wurde die Veranstaltung<br />
durch die Asse-Kinder der 1. und 2. Klasse und Frau<br />
Im Gesetzgebungsverfahren zu einem Gesetz zum Abbau der<br />
kalten Progression wurde eine spürbare Entlastung der Steuerpflichtigen<br />
diskutiert. Der infolge von Inflation und Lohnerhöhungen<br />
entstehende Anstieg der Progression sollte den<br />
Steuerzahlern durch eine insgesamt rund 6,1 Mrd. € umfassende<br />
Erleichterung „zurückgegeben“ werden. Dazu sollten die<br />
Tarifzonen für 20<strong>13</strong> um 1,6% und für 2014 um 2,75% verschoben<br />
werden. Der prozentuale Steueranteil auf das zu versteuernde<br />
Einkommen wäre damit niedriger als bisher.<br />
Dieses Vorhaben ist nun gescheitert. Übrig geblieben ist lediglich<br />
eine Erhöhung des Grundfreibetrags von bisher 8.004 ⇔<br />
auf 8.<strong>13</strong>0 € für 20<strong>13</strong> und auf 8.354 € für 2014. Das Einkommen<br />
bis zu diesen Beträgen bleibt steuerfrei. Rechnet man den Erhöhungsbetrag<br />
in eine steuerliche Entlastung um, ergibt sich<br />
eine Ersparnis von i.d.R. 24 € für 20<strong>13</strong>. Bei Einkünften unter<br />
20.000 € ist der Entlastungsbetrag noch geringer. Diese marginale<br />
steuerliche Entlastung ist zu begrüßen, wenngleich sie das<br />
absolut minimalste Zugeständnis an die Steuerzahler darstellt,<br />
welches verfassungsrechtlich zulässig ist. So hat das Bundesverfassungsgericht<br />
in seiner ständigen Rechtsprechung entschieden,<br />
das der Grundfreibetrag zumindest dem Existenzminimum<br />
entsprechen muss. Die Höhe des steuerlich nicht zu<br />
berücksichtigenden Einkommens orientiert sich also an dem<br />
vom Gesetzgeber im Sozialhilferecht anerkannten Mindestbedarf.<br />
Dieses Existenzminimum wurde nach dem Neunten Existenzminimumbericht<br />
für das Jahr 20<strong>13</strong> auf 8.124 € und für das<br />
Jahr 2014 auf 8.352 € festgelegt.<br />
Es ist unschwer zu erkennen, dass der Gesetzgeber den Grundfreibetrag<br />
nur ganz knapp über diese verfassungsrechtlich zwingend<br />
gebotenen Beträge festlegte. Die Bereitschaft zu einer<br />
Entlastung der Steuerzahler ist offensichtlich entgegen aller Bekundungen<br />
nicht sonderlich ausgeprägt. Auch macht die nur
SEITE 22<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
knappe Einhaltung der Mindestgrenzen zukünftig weitere Anpassungen<br />
– analog der Erhöhung des Existenzminimums – erforderlich,<br />
was nicht gerade zu einer Vereinfachung und<br />
Konstanz des Steuerrechts führt. Mit den umgesetzten Fragmenten<br />
des Gesetzes zur Abbau der kalten Progression vom<br />
20.2.20<strong>13</strong> ist dem Gesetzgeber daher kein großer Wurf gelungen.<br />
Lars Meinel, Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater, www.taxcosteuerberatung.de<br />
Anzeigenannahmeschluss<br />
für die nächste <strong>Ausgabe</strong>:<br />
11. Juli 20<strong>13</strong><br />
AUS DEM VEREINSLEBEN<br />
Oldies weiter auf Erfolgskurs<br />
Die Jüngsten und die Ältesten schreiben mittlerweile die Erfolgsgeschichte<br />
des TC <strong>Treuen</strong>.<br />
Die Herren 60 siegten beim TC Chemnitz Altendorf souverän<br />
mit 6 : 0 und kletterten damit auf den 2. Tabellenplatz in der Bezirksklasse<br />
Chemnitz.<br />
Egon Fuchs, Klaus Ochsmann, K.-Heinz Groll, Thomas Loos<br />
sowie Jürgen Lange sorgten für den zweiten zu Null Sieg nacheinander<br />
und avancieren mittlerweile zum Geheimfavoriten der<br />
Staffel.<br />
Ihnen gleich taten es die beiden Mädchen bei den unter 10 jährigen<br />
in der Bezirksliga Chemnitz. Mit 23 : 5 gingen Sie wie<br />
schon in den beiden Vorwochen als Sieger vom Platz.<br />
Mit gleich 2 Niederlagen ist es das schwere Los des Aufsteigers,<br />
was derzeit den Herren des TC <strong>Treuen</strong> in der Bezirksliga Chemnitz<br />
wiederfährt. Konnte zu Hause Maik Vital gegen TC Limbach<br />
wenigstens den Ehrenpunkt erkämpfen, reichte es am Sonntag<br />
bei der USG Chemnitz nicht und man verlor glatt mit 0 : 6.<br />
In den letzten beiden Spielen gegen direkte Tabellennachbarn<br />
hat man es allerdings noch in der eigenen Hand die Klasse zu<br />
halten.<br />
Rockelmann Schwarzenberg gilt es designierter Aufstiegskandidat<br />
in der Herren 40 Bezirksklasse. Dies stellten sie bei ihrem<br />
Auftritt am Sonntag in <strong>Treuen</strong> eindeutig unter Beweis.<br />
Mit 1 : 5 verlor der TC <strong>Treuen</strong>, einzig Sören Strauß gewann sein<br />
Einzel und sorgte für das einzige Erfolgsmoment der <strong>Treuen</strong>er<br />
an diesem Sonntagmorgen. Mit 2 Siegen aus den letzten beiden<br />
Spielen ist aber sogar noch die Vizemeisterschaft zu erreichen.<br />
Auch bei den Damen kann man nur in die Zukunft schauen und<br />
auf ein gutes Saisonende nach den drei noch ausstehenden<br />
Spielen hoffen.<br />
Nach der erneuten Niederlage gegen den TC Rot Weiß aus<br />
Glauchau bleibt aktuell nur der letzte Tabellenplatz. Ähnlich wie<br />
bei den Herren sorgte hier Sandra Strauß in drei Gewinnsätzen<br />
für den <strong>Treuen</strong>er Punktgewinn.<br />
Zu guter Letzt die beiden Jungs der unter 12 jährigen. Mit 1 : 2<br />
verloren Robin Scholz und Ronny Svadlenka denkbar knapp<br />
gegen den Nachwuchs aus Markneukirchen. pgo<br />
Tennis Club <strong>Treuen</strong> mit erfolgreichem Wochenende<br />
weiterhin hervorragend in der Spielsaison<br />
20<strong>13</strong> unterwegs!<br />
Im Spiel der Bezirksklasse Herren 60 I ist der TCT weiter erfolgreich<br />
in der Liga unterwegs. Trotz sehr ausgeglichener Spiele<br />
konnten Klaus Ochsmann und Karl-Heinz Groll mit den gewonnenen<br />
Einzeln und dem Sieg im Doppel den Gesamtsieg gegen<br />
den TC Limbach mit einem Spiel Unterschied nach Hause<br />
holen.<br />
Weiterhin mit Kurs auf die Tabellenspitze bleibt das Herren 40 I<br />
Team in der Bezirksklasse Chemnitz. Mit 4:2 gewann man letztes<br />
Wochenende beim Auswärtsspiel gegen den TC Lok Aue.<br />
Erfolgreich waren auch diese Woche Robby Winefeld im Einzel,<br />
sowie Bernd Binder und Sören Strauß im Einzel und im Doppel.<br />
Auch die <strong>Treuen</strong>er Herren in der Bezirksliga konnten letztes Wochenende<br />
einen Auswärtssieg gegen den TC Chemnitz-Altendorf<br />
II feiern. Marcel Kluge, Mike Tröbst, Maik Vital und Christian<br />
Krumsdorf ließen den Gegnern weder in den Einzeln noch bei<br />
den Doppeln eine Chance und holten den Sieg mit 6:0 für den<br />
TC <strong>Treuen</strong> 1. Damit kommt es am kommenden Samstag zum<br />
Showdown um den Klassenerhalt auf der <strong>Treuen</strong>er Anlage<br />
gegen den Chemnitzer TC Küchwald II.<br />
Die zweite Mannschaft des TCT erkämpfte diesmal ein 3:3 Unentschieden.<br />
Leider gewann der VTC 1892 Reichenbach III<br />
dann doch noch knapp mit einem Satz Unterschied. Trotz der<br />
Siege von Christian Krumsdorf und Jan Marquardt in den Einzeln<br />
sowie im Doppel reichte es am Ende nicht für den Mannschaftssieg.<br />
Auch die <strong>Treuen</strong>er Damen hatten am letzten Sonntag wieder<br />
etwas Pech. Sie verloren im Auswärtsspiel gegen den Eibenstocker<br />
TC mit 5 : 1 in knappen Entscheidungen. Nur Sandra<br />
Strauß schaffte im Einzel den Ehrenpunkt. f.e.<br />
WISSENSWERTES<br />
Notruf: Polizei: 110<br />
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112<br />
Giftnotruf: (0361) 730730<br />
wichtige Telefonnummern:<br />
Polizeiposten <strong>Treuen</strong>: Tel.: 679380, Fax: 2328<br />
Polizeirevier Auerbach: 03744/2550<br />
Rettungsleitstelle Plauen: 03741/19222, 226162 oder 224666<br />
Klinikum Obergöltzsch: 03744/3610<br />
Telefon-Seelsorge: 0800-111 0 111/0800-111 0 222<br />
Tag und Nacht 24 Stunden kostenfrei erreichbar<br />
Dienste:<br />
ärztlicher Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechzeit: 116117<br />
Störungs- und Bereitschaftsdienste<br />
Gas: am Tag: 03744/2600; rund um die Uhr: 0371/451444;<br />
Wasser/Abwasser: 03741/4020<br />
MITNETZ Strom, kostenlose Entstörungshotline 0800 2 305070<br />
Montag bis Sonntag 0.00 bis 24.00 Uhr
<strong>13</strong>. AUSGABE<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 23<br />
Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt <strong>Treuen</strong>:<br />
Montag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und <strong>13</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und <strong>13</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Tel.: 037468/638-0, Fax: 037468/63860<br />
E-Mail: stadtverwaltung@treuen.de, Internet: www.stadt-treuen.de<br />
Beratungen und Sprechstunden:<br />
… im Rathaus Beratungsraum (2. Stock)<br />
Friedensrichter<br />
Beratungssprechstunde jeden 3. Donnerstag im Monat<br />
in der Zeit von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />
Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen u. a. zu folgenden Themen:<br />
Heizkostenabrechnung<br />
Gasanbieter-/Stromanbieterwechsel<br />
energiesparende Heizsysteme<br />
Wärmepumpe, Solar, Holzheizung<br />
Stromsparberatung, Haushaltgeräte<br />
baulicher Wärmeschutz<br />
Gebäude-Energieausweis<br />
Fördermittel<br />
In <strong>Treuen</strong> findet die Energieberatung jeden 2. Dienstag im Monat von 14–18 Uhr<br />
statt. Termine können vereinbart werden unter 0180-5-797777, Zentrales Servicetelefon<br />
der Verbraucherzentrale Sachsen, Montag–Freitag 09.00–16.00 Uhr<br />
(Festnetzpreis 14 Cent/Min.; andere Mobilfunkpreise möglich, ab 01.03.2010 Mobilfunkpreis<br />
maximal 42 Cent/Min.). oder unter 037467-20<strong>13</strong>5.<br />
Suchtberatung<br />
Jeden Donnerstag von <strong>13</strong>.00 bis 17.00 Uhr<br />
… in anderen Einrichtungen:<br />
Verbraucherzentrale Sachsen – Beratungsstelle Auerbach<br />
Am Graben 12, 08209 Auerbach<br />
Fax: 03744/ 219643<br />
Mail: VZV.AUBA@t-online.de<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo. <strong>13</strong>.00 – 18.00 Uhr<br />
Die. 09.00 – 12.00 / <strong>13</strong>.00 – 18.00 Uhr<br />
Mi. / Do. 10.00 – 12.00 / <strong>13</strong>.00 – 16.00 Uhr<br />
Termintelefon: 03744 / 219 641<br />
Mo. – Do. 10.00 – 12.00 Uhr<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Auerbach/Vogtland e. V. – Schuldnerberatung<br />
Eisenbahnstr. 14, Haus II, 08209 Auerbach, Tel. 03744/2722764<br />
Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen gGmbH<br />
Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Auerbach<br />
Herrenwiese 9, Tel. 03744/831215<br />
Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e. V.<br />
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung<br />
sowie Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />
Beratungsstelle Auerbach, Blumenstr. 34, Tel.: 03744/831260<br />
Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen<br />
Auerbach, Herrenwiese 9a, Tel.: 03744/831214<br />
Jugendberufshilfe im Jugendzentrum <strong>Treuen</strong><br />
1. Dienstag im Monat, 16.00 Uhr. Terminvereinbarung über Tel.: 03744/831283<br />
Spieltage in den Kindereinrichtungen für Kinder,<br />
die keine Einrichtung besuchen:<br />
Kinderkombination „Villa Kunterbunt“, Innere Herlasgrüner Str. 11<br />
Tel. 037468/2623. Jeden 1. Mittwoch im Monat von 9 Uhr bis 10.30 Uhr<br />
Kindergarten „Nesthäkchen“ Lengenfelder Str. 4<br />
Tel. 037468/2361. Jeden 3. Dienstag im Monat von 09.30 Uhr bis 11 Uhr<br />
Spielgruppe in der Kindertagesstätte „Märchenland“, Oststr. 88<br />
Termine 20<strong>13</strong>: 09.07., 03.09., 24.09., 15.10., 29.10., 12.11., 26.11., 10.12.<br />
in der Zeit zwischen 09.00 – 10.30 Uhr. Tel. 037468 / 2622<br />
Kinderkombination „Pfiffikus“ Schreiersgrün, Auerbacher Str. 10<br />
Tel. 037468/2439. Jeden 1. Montag im Monat von 9 Uhr bis 10.30 Uhr<br />
Kindergarten „Spatzenburg“ Hartmannsgrün, Dorfstr. 53<br />
Tel. 037468/2703. Jeden 2. Dienstag im Monat von 09.00 bis 10.30 Uhr. In den<br />
Schulferien findet kein Spieltag statt.<br />
Kinderkombination „Kleine Strolche“ Eich, Schulstr. 15<br />
Tel. 037468/2123. Jeden 3. Mittwoch im Monat von 15.30 bis 16.30 Uhr.<br />
Evangelische Kindertagesstätte „Schatzinsel“, Pfarrstr. 4 b<br />
Tel. 037468 /2816. Jeden 1. Dienstag im Monat vormittags und<br />
nach tel. Absprache individuelle Schnuppertage<br />
Kindertagesstätte „Grashüpfer“ Neuensalz, Genossenschaftsweg 8<br />
Tel. 03741/4<strong>13</strong>166. Jeden 1. Dienstag im Monat von 09.30 bis 11.00 Uhr<br />
Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“, Mechelgrün, Schulberg 1, Tel. 037463/89038<br />
Jeden 1. Mittwoch im Monat von 09.30 bis 10.45 Uhr<br />
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Tel. 09191-5070.<br />
Impressum<br />
Der <strong>Treuen</strong>er Landbote erscheint 14-tägig (jeweils donnerstags), liegt in Geschäften und Einrichtungen des Verbreitungsgebietes zur kostenlosen Mitnahme aus und kann im<br />
Sachgebiet Zentrale Verwaltung/Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong> eingesehen werden. Die namentliche Aufstellung der Geschäfte und Einrichtungen, in denen das Amtsblatt<br />
ausliegt, wird in regelmäßigen Abständen im <strong>Treuen</strong>er Landboten veröffentlicht.<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, Tel. 037468/63839, Fax: 037468/63854, E-Mail: info@treuen.de,, Internet: www.stadt-treuen.de<br />
Verantwortlich für amtlichen Inhalt: Bürgermeisterin Andrea Jedzig. Nichtamtliche Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.<br />
Druck: Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Str. 83, 08233 <strong>Treuen</strong>
SEITE 24<br />
DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />
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