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Ausgabe 13 / 2013 - Treuen

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Amtsblatt der Stadt <strong>Treuen</strong> einschließlich der Ortschaften und Ortsteile<br />

AUSGABE NUMMER <strong>13</strong> 4. JULI 20<strong>13</strong><br />

20. JAHRGANG<br />

Zweite Grundsteinlegung nach 111 Jahren<br />

an der „Roten Schule“<br />

Mit einer Feier aller Schüler und Lehrer der Lessinggrundschule,<br />

an der auch Stadträte, Mitglieder des<br />

Schulverbandes „<strong>Treuen</strong>er Land“, Elternvertreter, Unternehmer<br />

und Bauarbeiter sowie Vertreter der Sächsischen<br />

Bildungsagentur, des Landratsamtes, der KiKo<br />

„Nesthäkchen“ und der Landtagsabgeordnete Jürgen<br />

Petzold anwesend waren, fand am 18. Juni die Grundsteinlegung<br />

für den Erweiterungsbau an der <strong>Treuen</strong>er<br />

Lessinggrundschule statt.<br />

Mit Gesang des Schulchores, Rezitation und Aufführung<br />

eines kleinen Theaterstückes der Schüler wurde<br />

die Feier im Pausenhof eröffnet.<br />

111 Jahre mussten vergehen, zwei Weltkriege, Wiederaufbau,<br />

Geldnot, Gesellschaftsordnungen kamen und<br />

gingen, bis die Ideen der Altvorderen, die diesen Gebäudeteil<br />

als „zukünftige Erweiterung“ planten, in die<br />

Tat umgesetzt werden konnte.<br />

„Für die Mädchen und Jungen werden sich dadurch die<br />

Lernbedingungen verbessern; für die Lehrer die Arbeitsbedingungen“,<br />

sagte Schulleiter Steffen Thümmler.<br />

Bürgermeisterin und Schulverbandsvorsitzende<br />

Andrea Jedzig betonte, dass dieser Anbau seit Jahren<br />

notwendig sei. Vor allem die sanitären Anlagen entsprechen<br />

nicht mehr der Zeit. „4,1 Mio Gesamtkosten sind<br />

geplant. Das Geld geben wir aber gerne aus, für unsere<br />

Kinder, die die Zukunft für eine Stadt sind. Der Grundstein<br />

ist ein festes Fundament für unsere Zukunft“,<br />

sagte sie.<br />

Unterstützt wird die Gesamtmaßnahme mit Fördermitteln<br />

aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung<br />

(EFRE) der Europäischen Union und aus<br />

Mitteln des Freistaates Sachsen mit 40 %. Den Eigenanteil<br />

i. H. von 60 % finanziert der Schulverband „<strong>Treuen</strong>er<br />

Land“ sowie für die Integration des Hortes die Stadt<br />

<strong>Treuen</strong>.<br />

Ende April wurde die Baugrube für den Erweiterungsbau<br />

ausgehoben. In ihm sollen moderne Toilettenanlagen,<br />

ein zweites Treppenhaus, ein Aufzug, Garderoben<br />

und weitere Nebenräume untergebracht werden. Schon<br />

im Oktober des vergangenen Jahres wurden die Keller<br />

entkernt. Im Kellerbereich entsteht eine Mensa für beide<br />

<strong>Treuen</strong>er Schulen. Im Erdgeschoss wird auf 140 Qua-<br />

Mit Gesang, Rezitation und Theater feiern<br />

die Schüler die Grundsteinlegung.<br />

BINDER<br />

Fahrschule<br />

August-Bebel-Straße 30 · 08233 <strong>Treuen</strong> · Tel.: 037468/2105<br />

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SEITE 2<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />

<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

dratmeter ein Hort integriert. Er soll 40 Plätze umfassen und als<br />

Außenstelle zur Kiko „Nesthäkchen“ gehören. Weiterhin wird<br />

die im Originalzustand erhaltene, zum großen Teil stark schadhafte<br />

Fassade aus Klinkermauerwerk und Sandstein komplett<br />

saniert. Und das Schulgebäude und die Turnhalle erhalten neue<br />

Dächer. Errichtet wird auch ein neuer Verbindungsbau und Anbauten<br />

zur bzw. an die alte Turnhalle, in den Grenzen der Errichtung<br />

aus der Erbauungszeit. Mit Beginn der nächsten<br />

Heizperiode soll der herzustellende Wärmeverbund mittels<br />

Trasse zwischen Lessingschule und Marienschule genutzt werden.<br />

Die Neugestaltung der Außenanlagen mit Befestigung der<br />

Flächen nach dem Rückbau aller Flachbauten runden die Baumaßnahme<br />

ab. 2015 sollen alle Arbeiten realisiert sein.<br />

Tageszeitungen, Postkarten, <strong>Ausgabe</strong>n des <strong>Treuen</strong>er Amtsblattes und<br />

Münzen werden in der Zeitkapsel verstaut.<br />

Klempnermeister Frank Lorenz (links) verlötet die Kapsel zur Grundsteinlegung<br />

des Nordwestflügels am 18. Juni 20<strong>13</strong>. Schon sein Urgroßvater<br />

Bruno Lorenz tat dies bei der Grundsteinlegung zum<br />

Schulgebäude am 18. September 1902.<br />

Andrea Jedzig, Schulverbandsvorsitzende und Bürgermeisterin der Stadt<br />

<strong>Treuen</strong>, legt mit Landtagsabgeordneten Jürgen Petzold (links)<br />

die Kapsel in die vorbereitete Nische. Polier Frank Schädlich von der Fa.<br />

IGW (rechts) verschließt anschließend die Öffnung mit Ziegel und Mörtel.<br />

ÖFFENTLICHE<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

RATHAUS-NACHRICHTEN<br />

Standesamt<br />

Das Standesamt <strong>Treuen</strong> ist bis auf Widerruf<br />

nur nach Terminvereinbarung geöffnet.<br />

Tel.-Nr. 037468 – 63835 oder 037468 – 63834.<br />

Wir bitten um Verständnis.<br />

Nächste Sitzungen!<br />

Stadtrat<br />

10.07.20<strong>13</strong>, 18.30 Uhr<br />

Ort: Sitzungssaal Rathaus<br />

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung<br />

wird rechtzeitig auf der Website von <strong>Treuen</strong><br />

und ortsüblich als Aushang an den Anschlagtafeln<br />

bekannt gegeben.<br />

Öffentliche Bekanntmachung derHaushaltssatzung<br />

des Schulverbandes „<strong>Treuen</strong>er Land“<br />

für das Haushaltsjahr 20<strong>13</strong><br />

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<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 3<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Satzung der Stadt <strong>Treuen</strong> über die Regelung von<br />

Kostenersatz und zur Gebührenerhebung für<br />

Leistungen der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong><br />

(Feuerwehrkostensatzung – FwKS)<br />

Auf Grund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntgabe vom 18. März 2003 (SächsGVBl.<br />

S 55, 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S.<br />

562,563), der §§ 22 und 69 Abs. 1, 2 und 3 des Gesetzes zur Neuordnung des<br />

Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen<br />

(SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 674), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 22. August 2012 (SächsGVBl. S. 454), des § 17 der Verordnung des<br />

Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau<br />

im Freistaat Sachsen (SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005<br />

(Sächs-GVBl. S. 291), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. August 2012<br />

(SächsGVBl. S. 458) sowie § 25 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates<br />

Sachsen (SächsVwKG) vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 689), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. <strong>13</strong>0) hat der Stadtrat<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong> in seiner Sitzung am 12.06.20<strong>13</strong> folgende Satzung beschlossen.<br />

§ 1 Begriffsbestimmung<br />

(1) Kosten im Sinne des Sächs. BRKG sind:<br />

- Aufwendungen für die Durchführung von Pflichtleistungen der Feuerwehr.<br />

Wird unter den in der Satzung bestimmten Voraussetzungen ihre Erstattung<br />

verlangt, handelt es sich um Kostenersatz und<br />

- Aufwendungen der Feuerwehr für die Durchführung von anderen freiwilligen<br />

Leistungen. Die Gegenleistung der Leistungsnehmer sind Gebühren.<br />

(2) Ein Einsatz im Sinne dieser Satzung ist jede auf die Durchführung einer Feuerwehrleistung<br />

gerichtete Tätigkeit der Feuerwehr, die auf Anforderung oder<br />

von Amtswegen erfolgt.<br />

Die einsatztaktisch notwendigen Kräfte und Mittel für den Einsatz bestimmt<br />

die Feuerwehr unter Berücksichtigung der Alarm- und Ausrückeordnung. Ein<br />

Einsatz beginnt mit der Alarmierung/Anforderung der Feuerwehr und endet<br />

entweder mit Beginn eines folgenden Einsatzes oder mit der Erklärung des<br />

Einsatzleiters über das Ende des Einsatzes, spätestens aber mit dem Wiedereinrücken<br />

in die jeweilige Feuerwache.<br />

(3) Die Pflichtaufgaben der Feuerwehr sind in § 16 Abs. 1 und 2, § 22 und § 23<br />

SächsBRKG und die weiteren Aufgaben in § 2 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong> in der jeweils gültigen Fassung genannt.<br />

<strong>Treuen</strong>, am 24. Juni 20<strong>13</strong><br />

§ 2 Geltungsbereich<br />

Diese Satzung gilt für Leistungen der Gemeindefeuerwehr der Stadt <strong>Treuen</strong> im<br />

Sinne der §§ 6, 22, 23 und § 69 des SächsBRKG und des § 2 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong>. Als Leistung gilt auch das Ausrücken der Feuerwehr<br />

bei missbräuchlicher Alarmierung, bei Fehlalarmierung durch automatische<br />

Brandmeldeanlagen sowie die im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes gem.<br />

§ 2 Abs. 1 Satz 1 SächsBRKG erbrachten Leistungen.<br />

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§ 3 Kostenersatz für Pflichtleistungen der Feuerwehr<br />

Für folgende Leistungen der Feuerwehr der Stadt <strong>Treuen</strong> wird gemäß § 69 Abs.<br />

2 SächsBRKG und § 22 SächsBRKG in Verbindung mit § 17 der Verordnung des<br />

!


SEITE 4<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />

<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau<br />

im Freistaat Sachsen (SächsFwVO) Kostenersatz verlangt:<br />

a) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt verursachte Leistungen,<br />

b) Leistungen die durch den Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder<br />

Wasserfahrzeuges erforderlich werden,<br />

c) Leistungen, wenn der Einsatz auf einem Grundstück oder durch eine Anlage<br />

mit besonderem Gefahrenpotenzial erforderlich geworden ist,<br />

d) Brandsicherheitswachen,<br />

e) Brandverhütungsschauen und<br />

f) abgebrochener Einsatz infolge missbräuchlicher Alarmierung der Feuerwehr<br />

oder der Fehlalarmierung durch automatische Brandmeldeanlagen.<br />

§ 4 Gebühren für freiwillige Leistungen der Feuerwehr<br />

Für alle anderen Leistungen die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehren<br />

gehören wird auf der Grundlage des § 69 Abs. 3 SächsBRKG und dieser<br />

Satzung Ersatz der Kosten verlangt. Dies gilt unter anderem für:<br />

1. die Beseitigung von Kraftstoffen, Ölen und umweltgefährdenden oder gefährlichen<br />

Stoffen sowie durch sie verursachte Schäden, deren sofortige<br />

Beseitigung möglich ist, bei Straßenverkehrs- und anderen Unfällen,<br />

2. die Mitwirkung bei und die Durchführung von Räum-, Aufräum/Sicherungsarbeiten,<br />

3. die zeitweise Überlassung von Fahrzeugen, Geräten und Materialien zum<br />

Gebrauch und Verbrauch,<br />

4. das Einfangen von Tieren bzw. die Beseitigung von Insektennestern,<br />

5. die Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen und ähnlichen Einrichtungen<br />

und<br />

6. andere Leistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr<br />

gehören und/oder deren Erforderlichkeit sich auf Anforderung einzelner<br />

ergibt.<br />

§ 5 Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren<br />

(1) Der Kostenersatz wird nach dem Kostenverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr,<br />

welches Anlage dieser Satzung ist, berechnet. Die Anlage ist Bestandteil<br />

dieser Satzung. Der Kostenersatz wird nach dem Zeitaufwand, Art und<br />

Anzahl des in Anspruch genommenen Personals, der Fahrzeuge und des Materials<br />

erhoben.<br />

Die Kostensätze der Fahrzeuge beinhalten auch die Kosten für die auf den<br />

Fahrzeugen integriertem Geräte.<br />

(2) Für Leistungen, die nicht in den §§ 22 und 69 SächsBRKG geregelt sind,<br />

kann Kostenersatz abweichend vom Kostenverzeichnis vertraglich vereinbart<br />

werden. Der Auftrag für diese Leistungen soll schriftlich erfolgen.<br />

(3) Die Kostenerstattungssätze setzen sich, soweit nicht anders bestimmt ist, zusammen<br />

aus:<br />

1. den Personalkosten für die eingesetzten Angehörigen der Feuerwehr,<br />

2. den Stundensätzen für die eingesetzten Fahrzeuge und<br />

3. den Wiederbeschaffungskosten für die eingesetzten Verbrauchsmaterialien.<br />

(4) Tätigkeiten im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes beinhalten den<br />

Zeitansatz für die Kontroll- und Beratungszeit, die Vor- und Nachbereitungszeit<br />

und bei Ortsbegehungen die Hin- und Rückfahrtzeit.<br />

(5) Bei der Erhebung von Kostenersatz und Gebühren nach Stundensätzen bildet<br />

die Einsatzzeit die Berechnungsgrundlage, wobei die Einsatzzeit<br />

- bei angefangenen Stunden auf die nächste halbe Stunde aufzurunden ist<br />

und<br />

- bei Tagessätzen zählt jeder angefangene Kalendertag als voller Tag.<br />

(6) Für die beim Einsatz verbrauchten Materialien werden die jeweiligen Wiederbeschaffungskosten<br />

und gegebenenfalls Entsorgungskosten berechnet. Zusätzlich<br />

wird ein Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von 10 Prozent erhoben.<br />

(7) Werden durch den Einsatz Geräte oder Ausrüstungsgegenstände unbrauchbar,<br />

so können die Kosten für den Zeitwert der Kostenschuldnerin/dem Kostenschuldner<br />

berechnet werden.<br />

(8) Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeugen,<br />

Geräten und Ausrüstungsgegenständen Dritter zusätzliche Kosten, so sind<br />

diese zusätzlich zu den Kosten nach § 3 zu erstatten, sofern sie dort nicht<br />

enthalten sind. Zusätzliche Kosten im Sinne dieser Satzung entstehen u. a.<br />

durch die Inanspruchnahme von Spezialdienstleistungen Dritter und speziellen<br />

Materialien bzw. Geräten, die nicht von der Feuerwehr <strong>Treuen</strong> vorgehalten<br />

werden.<br />

(9) Kostenersatz und Gebühren werden nur in dem Umfang vom Kostenschuldner<br />

gefordert, wie Personal und Gerät zum Einsatz gekommen sind. Wird mehr<br />

Personal und Gerät am Einsatzort bereitgestellt als tatsächlich erforderlich<br />

und hat der Kostenschuldner dies zu vertreten, können auch für das nicht erforderliche<br />

Personal und Gerät Kosten verlangt werden.<br />

(10) Für Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von benachbarten Gemeinden<br />

oder durch Werkfeuerwehren entstehen, werden unabhängig von dieser Satzung<br />

Kosten in der Höhe verlangt, wie sie der Stadt <strong>Treuen</strong> in Rechnung gestellt<br />

werden.<br />

(11) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte<br />

wäre.<br />

§ 6 Kostenschuldnerin/Kostenschuldner<br />

(1) Kostenersatz für Leistungen nach § 3 dieser Satzung wird<br />

- in den Fällen des § 3 Buchstaben a) und f) vom Verursacher bzw. Betreiber<br />

einer automatischen Brandmeldeanlage,<br />

- in den Fällen des § 3 Buchstaben b) und c) vom Halter des Fahrzeuges<br />

bzw. Eigentümer, Besitzer oder Betreiber der Anlage und<br />

- in den Fällen § 3 Buchstaben d) und e) vom Veranstalter oder Einrichtungsträger<br />

verlangt.<br />

(2) Gebühren für Leistungen nach § 4 dieser Satzung werden entsprechend §<br />

69 Abs. 3 SächsBRKG verlangt von:<br />

1. demjenigen, dessen Verhalten die Leistung/den Einsatz erforderlich gemacht<br />

hat, sowie die in § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 des Polizeigesetzes<br />

des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung vom <strong>13</strong>. August<br />

1999 ( SächGVBl. S 466), das zuletzt durch Artikel 20 und 20a des Gesetzes<br />

vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. <strong>13</strong>0, 141) geändert worden ist,<br />

in der jeweils geltenden Fassung, genannten Personen,<br />

2. dem Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung/den Einsatz erforderlich<br />

gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über<br />

die Sache ausübt,<br />

3. demjenigen, in dessen Interesse der Einsatz erfolgt ist.


<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 5<br />

(3) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 7 Entstehung und Fälligkeit<br />

(1) Der Anspruch auf Kostenersatz bzw. Gebühren entsteht mit Beendigung der<br />

Leistung/des Einsatzes der Feuerwehr.<br />

(2) Der Kostenersatz wird durch Bescheid erhoben. Der Kostenbescheid wird<br />

spätestens 4 Wochen nach Bekanntgabe an die Kostenschuldnerin/den Kostenschuldner<br />

fällig.<br />

§ 8 Schlussbestimmungen<br />

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Feuerwehrkostensatzung vom 16. Dezember 2004 außer<br />

Kraft.<br />

<strong>Treuen</strong>, <strong>13</strong>.06.20<strong>13</strong><br />

Das gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die<br />

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit<br />

widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />

oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,<br />

schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann<br />

auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen.<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

Anlage zur Feuerwehrkostensatzung<br />

Kostenverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr<br />

I. Stundensätze für den Einsatz von Fahrzeugen<br />

Fahrzeug<br />

€/Stunde<br />

Tanklöschfahrzeug 200,00<br />

Löschgruppenfahrzeug 90,00<br />

Vorausrüstwagen 175,00<br />

Schlauchwagen 120,00<br />

Kommandowagen 90,00<br />

Boot/Trailer 140,00<br />

Mannschaftstransportwagen 95,00<br />

Tragkraftspritzenfahrzeug 80,00<br />

II. Personalkosten<br />

Stundensatz Personal<br />

27,00 €/Stunde<br />

III. Kosten für Verbrauchsmaterialen<br />

Kosten für:<br />

Ölbindemittel, Chemikalienbindemittel, Absperrmittel, Rüstmaterialien,<br />

Abdichtmaterialien, Türschlösser, Zieh-Fix-Zubehör, Einsatzkleidung/<br />

Schutzausrüstung, Schaumbildner etc.<br />

und deren Entsorgung richtet sich nach den jeweils gültigen Angeboten und<br />

Preisen der Anbieter und Vertragspartner.<br />

IV. Leistungen im vorbeugenden Brandschutz<br />

- Durchführung von regelmäßigen und außerordentlichen Brandverhütungsschauen<br />

werden nach den vorgenannten Sätzen je Person und Stunde berechnet,<br />

zzgl. dem Stundensatz für die Fahrzeugnutzung (i. d. Regel. MTW).<br />

- Brandsicherheitswachen<br />

Die Verrechnung erfolgt unter den vorgenannten Sätzen je Person und<br />

Stunde zzgl. dem Stundensatz für die Fahrzeugnutzung/Bereitstellung.<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-<br />

GemO)<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von<br />

Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein<br />

Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Auf Grund von § 4 Abs. 2 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntgabe vom 18. März<br />

2003 (SächsGVBl. S 55, 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober<br />

2012 (SächsGVBl. S. 562,563) und § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über<br />

den Brandschutz-, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen<br />

(SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 674), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 22. August 2012 (SächsGVBl. S. 454), hat der Stadtrat der<br />

Stadt <strong>Treuen</strong> in seiner Sitzung am 12.06.20<strong>13</strong> folgende Satzung beschlossen.<br />

§ 1 Begriff, Gliederung der Feuerwehr<br />

(1) Die Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> ist eine Einrichtung der Gemeinde ohne eigene<br />

Rechtspersönlichkeit. Sie ist eine Freiwillige Feuerwehr und besteht aus der<br />

- Ortsfeuerwehr <strong>Treuen</strong><br />

- Ortsfeuerwehr Altmannsgrün<br />

- Ortsfeuerwehr Eich<br />

- Ortsfeuerwehr Schreiersgrün<br />

- Ortsfeuerwehr Hartmannsgrün<br />

(2) In der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> ist ein hauptberuflicher Angestellter tätig.<br />

(3) Jede Ortsfeuerwehr besteht aus einer aktiven Abteilung und kann eine Jugendfeuerwehr<br />

sowie eine Alters- und Ehrenabteilung unterhalten.<br />

§ 2 Aufgaben, Pflichten der Gemeindefeuerwehr<strong>Treuen</strong><br />

(1) Die Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> hat die Aufgaben<br />

- Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen,<br />

- Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen und der Beseitigung<br />

von Umweltgefahren zu leisten,<br />

- Nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen<br />

und Brandsicherheitswachen durchzuführen, soweit geeignetes Personal<br />

zur Verfügung steht,<br />

- eine Wasserwehr laut Wasserwehrsatzung zu stellen.


SEITE 6<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />

<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

(2) Die Ortsfeuerwehr <strong>Treuen</strong> wirkt im Katastrophenschutz des Vogtlandkreises mit.<br />

(3) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemeindefeuerwehr<br />

<strong>Treuen</strong> nach Absprache mit dem Gemeindewehrleiter zu Hilfeleistungen bei<br />

der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen.<br />

§ 3 Aufnahme in die Feuerwehr<br />

(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Gemeindefeuerwehr<br />

<strong>Treuen</strong> sind:<br />

1. die Vollendung des 16. Lebensjahres,<br />

2. die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst,<br />

3. die charakterliche Eignung,<br />

4. die Bereitschaft zur Teilnahme an der Aus- und Fortbildung<br />

(2) Die Bewerber sollen im Gebiet der Gemeinde <strong>Treuen</strong> wohnhaft sein und dürfen<br />

in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der Gemeindefeuerwehrausschuss<br />

kann Ausnahmen zulassen.<br />

(3) Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 3 SächsBRKG<br />

sein.<br />

(4) Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen.<br />

(5) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den jeweiligen Ortswehrleiter zu richten.<br />

Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindewehrleiter im Einvernehmen<br />

mit dem Ortswehrleiter nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses.<br />

Bei Aufnahme erhält der Angehörige einen Dienstausweis. Im Übrigen<br />

gilt § 18 Abs. 1 und 2 SächsBRKG.<br />

(6) Die Probezeit beträgt ein halbes Jahr. Wenn Angehörige der Jugendfeuerwehr<br />

oder aus einer anderen Feuerwehr übernommen werden und dort mehr als<br />

1 Jahr Dienst verrichtet haben, entfällt die Probezeit.<br />

(7) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für die Ablehnung<br />

des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.<br />

§ 4 Beendigung des ehrenamtlichen aktiven<br />

Feuerwehrdienstes<br />

(1) Der Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige der Gemeindefeuerwehr<br />

<strong>Treuen</strong><br />

a) gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig<br />

ist,<br />

b) ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs. 3 SächsBRKG<br />

wird oder<br />

c) aus der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> aufgrund fortgesetzter Nachlässigkeit<br />

im Dienst aus schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht sowie grob unkameradschaftlichen<br />

Verhaltens entlassen oder ausgeschlossen wird.<br />

(2) Über die Entlassung und den Ausschluss entscheidet der Bürgermeister mit<br />

dem Gemeindewehrleiter nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses.<br />

Der Ausschluss ist durch schriftlichen Bescheid unter Angabe<br />

der Gründe bekannt zu geben.<br />

Auf Antrag kann eine Bescheinigung über die Dauer der Dienstzeit, Dienstgrad<br />

und die zuletzt ausgeübte Funktion erstellt werden.<br />

(3) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in<br />

der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> für ihn aus persönlichen oder beruflichen<br />

Gründen eine besondere Härte bedeutet.<br />

(4) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes<br />

in eine andere Gemeinde unverzüglich dem jeweiligen Ortswehrleiter schriftlich<br />

anzuzeigen. Auf schriftlichen Antrag ist er aus dem Feuerwehrdienst zu<br />

entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feuerwehrangehörigen<br />

die Dienstausübung in der Ortsfeuerwehr aufgrund der Verlegung<br />

des Wohnsitzes nicht mehr möglich ist.<br />

§ 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr<br />

(1) Die aktiven Angehörigen der jeweiligen Ortsfeuerwehren haben das Recht:<br />

- den Ortswehrleiter,<br />

- seinen Stellvertreter,<br />

- den Jugendfeuerwehrwart,<br />

- die Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses,<br />

- die Mitglieder des Gemeindefeuerwehrausschusses,<br />

- den Gemeindewehrleiter und<br />

- den stellvertretenden Gemeindewehrleiter zu wählen.<br />

(2) Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> sind für die Teilnahme an<br />

Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus und Fortbildung nach Maßgabe<br />

des § 61 Abs. 1 SächsBRKG von der Arbeit freizustellen. Die Freistellung ist<br />

von der Stadt beim Arbeitgeber oder Dienstherren zu erwirken.<br />

(3) Angehörige der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong>, die regelmäßig aktiven Feuerwehrdienst<br />

leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Entschädigung<br />

regelt § 19 dieser Satzung. Die Entschädigung wird nach<br />

Maßgabe der SächsFwVO vom 21.10.2005 in der jeweils gültigen Fassung<br />

gewährt.<br />

(4) Angehörige der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> erhalten auf Antrag die Auslagen,<br />

die ihnen durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme<br />

an der Aus und Fortbildung entstehen von der Stadt erstattet, sowie Sachschäden,<br />

die ihnen in Ausübung des Feuerwehrdienstes entstehen, ersetzt.<br />

(5 Jeder aktive Angehörige der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> soll im Jahr mindestens<br />

40 Ausbildungsstunden absolvieren.<br />

(6) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> haben die ihnen<br />

aus der Mitgliedschaft erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.<br />

Sie sind insbesondere verpflichtet:<br />

a) am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig und<br />

pünktlich teilzunehmen,<br />

b) sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus einzufinden,<br />

c) den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen,<br />

d) im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu zeigen<br />

und sich den anderen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> gegenüber<br />

kameradschaftlich zu verhalten,<br />

e) die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den<br />

Feuerwehrdienst zu beachten und<br />

f) die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen<br />

gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen.<br />

(7) Verletzt ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> schuldhaft die ihm<br />

obliegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter nach Anhörung<br />

des jeweiligen Ortswehrleiters<br />

a) einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen,<br />

b) die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder<br />

c) den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen.<br />

Dem Angehörigen ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten<br />

Vorwürfen zu äußern.<br />

§ 6 Jugendfeuerwehr<br />

(1) In die Jugendfeuerwehr können in der Regel Kinder und Jugendliche zwischen<br />

dem 10. und vollendetem 16. Lebensjahr aufgenommen werden. Bei körper-


<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 7<br />

licher und gesundheitlicher Eignung ist eine Aufnahme ab dem 8. Lebensjahr<br />

möglich, § 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag<br />

muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt<br />

sein.<br />

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen<br />

mit dem jeweiligen Ortswehrleiter. Bei Kindern unter 10 Jahren entscheidet<br />

der Ortswehrleiter im Einvernehmen mit dem Jugendfeuerwehrwart und dem<br />

Bürgermeister. Im Übrigen gelten die Festlegungen des § 3 entsprechend.<br />

(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied<br />

a) in die aktive Abteilung aufgenommen wird,<br />

b) aus der Jugendfeuerwehr austritt,<br />

c) den allgemeinen körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen<br />

ist,<br />

d) aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird oder<br />

e) wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Abs. 1<br />

schriftlich zurücknehmen.<br />

Jugendfeuerwehrmitglieder, die mit 16 Jahren in die aktive Abteilung übernommen<br />

werden, können auf eigenen Wunsch bis zum Ende des Kalenderjahres<br />

in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, Mitglied der Jugendfeuerwehr<br />

bleiben.<br />

(4) Die aktiven Mitglieder der jeweiligen Ortsfeuerwehr wählen den Jugendfeuerwehrwart<br />

für die Dauer von 5 Jahren entsprechend den Festlegungen in §<br />

16 Abs. 5, Wiederwahl ist zulässig. Der Jugendfeuerwehrwart muss Angehöriger<br />

der aktiven Abteilung der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> sein und muss<br />

neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrungen<br />

im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er vertritt die Jugendfeuerwehr vor<br />

der Ortswehrleitung und nach außen.<br />

(5) Der Jugendfeuerwehrwart ist stimmberechtigtes Mitglied des jeweiligen Ortsfeuerwehrausschusses<br />

und kann in die Arbeit der jeweiligen Ortswehrleitung<br />

einbezogen werden.<br />

(6) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr bestimmen einen Jugendsprecher für<br />

die Dauer von zwei Jahren. Das Ergebnis ist dem Jugendfeuerwehrwart der<br />

betreffenden Ortsfeuerwehr zur Bestätigung vorzulegen.<br />

§ 7 Alters und Ehrenabteilung<br />

(1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Gemeindefeuerwehr<br />

<strong>Treuen</strong> bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie<br />

aus dem aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschieden sind.<br />

(2) Der Ortsfeuerwehrauschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven Abteilungen<br />

den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten, wenn der<br />

Dienst in der Ortsfeuerwehr für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen<br />

eine besondere Härte bedeutet.<br />

(3) Der Leiter der Alters- und Ehrenabteilung wird vom Ortswehrleiter für die<br />

Dauer von 5 Jahren berufen.<br />

(4) Der Leiter der Alters- und Ehrenabteilung kann in die Arbeit des Ortsfeuerwehrausschusses<br />

einbezogen werden.<br />

§ 8 Ehrenmitglieder<br />

(1) Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Gemeindewehrleiter nach Anhörung<br />

des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche<br />

Angehörige der Feuerwehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen<br />

oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern<br />

der Feuerwehr ernennen.<br />

(2) Der Betreffende erhält über die Ernennung eine Urkunde.<br />

§ 9 Organe der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Organe der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> sind:<br />

- Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong><br />

- Gemeindewehrleitung<br />

- Gemeindefeuerwehrausschuss<br />

- Hauptversammlung der jeweiligen Ortsfeuerwehr<br />

- Ortswehrleitung<br />

- Ortsfeuerwehrausschuss (unter Beachtung § 11 Abs. 1)<br />

§ 10 Hauptversammlung<br />

(1) Unter dem Vorsitz des jeweiligen Ortswehrleiters ist jährlich eine ordentliche<br />

Hauptversammlung durchzuführen. In der Hauptversammlung sind alle wichtigen<br />

Angelegenheiten der betreffenden Feuerwehr, so weit zu ihrer Behandlung<br />

und Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung<br />

und Beschlussfassung vorzulegen.<br />

In der Hauptversammlung hat der jeweilige Ortswehrleiter einen Bericht über<br />

die Tätigkeit der betreffenden Ortsfeuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben.<br />

In der Hauptversammlung der Ortsfeuerwehren werden die Funktionen<br />

Ortswehrleiter, Stellv. Ortswehrleiter, Jugendfeuerwehrwart und die Mitglieder<br />

des Ortsfeuerwehrausschusses sowie des Gemeindefeuerwehrausschusses<br />

gewählt. In der Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> werden<br />

der Gemeindewehrleiter und der Stellv. Gemeindewehrleiter gewählt.<br />

(2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom zuständigen Ortswehrleiter einzuberufen.<br />

Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen,<br />

wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen der<br />

jeweiligen Ortsfeuerwehr schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird.<br />

Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Angehörigen<br />

der Ortsfeuerwehr und dem Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung<br />

bekannt zu geben.<br />

(3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer<br />

Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats<br />

eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl<br />

der anwesenden Angehörigen der Ortsfeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse<br />

der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.<br />

(4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister<br />

und dem Gemeindewehrleiter vorzulegen ist.<br />

§ 11 Ortsfeuerwehrausschüsse<br />

(1) Jede Ortsfeuerwehr kann bei Erfordernis, insbesondere, wenn dies mindestens<br />

die Hälfte der Mitglieder der jeweiligen Ortsfeuerwehr fordert, einen Ortsfeuerwehrausschuss<br />

bilden. Wenn kein Ortsfeuerwehrausschuss gebildet<br />

wird, übernimmt die jeweilige Ortswehrleitung diese Aufgabe.<br />

(2) Der Ortsfeuerwehrausschuss besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:<br />

Dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden, dem Jugendfeuerwehrwart<br />

und bis zu 6 auf die Dauer von 5 Jahren zu wählenden aktiven Mitgliedern.<br />

Ein zu berufender Schriftführer nimmt ohne Stimmberechtigung an den Beratungen<br />

teil.<br />

(3) Der Ortsfeuerwehrausschuss muss mindestens zweimal im Jahr tagen. Die<br />

Beratungen sind vom jeweiligen Ortswehrleiter, unter Bekanntgabe der vorgesehenen<br />

Tagesordnung, einzuberufen. Weiterhin ist der Ortsfeuerwehrausschuss<br />

einzuberufen, wenn dies mindestens zwei seiner Mitglieder unter<br />

Angabe der geforderten Tagesordnung verlangen.<br />

Der Ortsfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel<br />

seiner Mitglieder anwesend sind.<br />

(4) Der Bürgermeister oder zuständige Ortsvorsteher kann zu Beratungen des<br />

Ortsfeuerwehrausschusses eingeladen werden.


SEITE 8<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />

<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

(5) Der Ortsfeuerwehrausschuss ist beratendes Organ des Ortswehrleiters. Er<br />

berät zur Finanz- und Einsatzplanung, über die Aufnahme in die jeweilige Ortsfeuerwehr<br />

oder den Ausschluss Angehöriger aus der Ortsfeuerwehr.<br />

(6) Beschlüsse des Ortsfeuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />

(7) Die Beratungen des Ortsfeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über<br />

die Beratungen ist eine Niederschrift zu fertigen.<br />

§ 12 Gemeindefeuerwehrausschuss<br />

(1) Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Gemeindewehrleitung.<br />

Er behandelt Fragen der Finanzplanung für die Gemeindefeuerwehr<br />

<strong>Treuen</strong>, beschließt und berät zu Angelegenheiten der Gemeindefeuerwehr<br />

<strong>Treuen</strong> wie Dienst- und Einsatzplanung. Vorschläge zur Satzungsänderung<br />

bedürfen einer schriftlichen Eingabe.<br />

Die Mitglieder des Gemeindefeuerwehrausschusses werden für die Dauer<br />

von 5 Jahren gewählt.<br />

(2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss besteht aus folgenden stimmberechtigten<br />

Mitgliedern: dem Gemeindewehrleiter als Vorsitzenden, den Ortswehrleitern<br />

und einem weiterem aktiven Mitglied je Ortsfeuerwehr. Das weitere Mitglied<br />

ist durch die jeweilige Ortsfeuerwehr auf die Dauer von 5 Jahren zu wählen<br />

und dem Gemeindewehrleiter namentlich zu benennen. Ein durch den Gemeindewehrleiter<br />

zu berufender Schriftführer nimmt, ohne Stimmberechtigung,<br />

an den Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses teil.<br />

(3) Der Gemeindefeuerwehrausschuss muss mindestens zweimal im Jahr tagen.<br />

Der Gemeindefeuerwehrausschuss wird vom Gemeindewehrleiter unter Angabe<br />

der vorgesehenen Tagesordnungspunkte einberufen. Der Gemeindefeuerwehrausschuss<br />

muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner<br />

Mitglieder bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der<br />

Gemeindefeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte<br />

aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlüssen zählt die einfache<br />

Mehrheit, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />

(4) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses,<br />

unter Angabe der Tagesordnungspunkte, einzuladen. Er kann sich vertreten<br />

lassen.<br />

(5) Die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich.<br />

Über die Beratung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die jeweiligen Ortswehrleiter<br />

erhalten ein Exemplar der Niederschrift.<br />

§ <strong>13</strong> Ortswehrleitung<br />

(1) Zur Ortswehrleitung der jeweiligen Ortsfeuerwehren gehören die Ortswehrleiter<br />

und dessen Stellvertreter. Bei Bedarf können weitere durch den Ortswehrleiter<br />

zu berufende Unterführer Mitglied der Ortswehrleitung sein.<br />

(2) Die Ortswehrleitung wird in der Hauptversammlung entsprechend §10 und<br />

§16 (5) dieser Satzung in geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.<br />

(3) Gewählt werden kann nur, wer der Feuerwehr aktiv angehört, über die für<br />

diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen<br />

und die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt.<br />

(4) Der Ortswehrleiter und sein Stellvertreter werden nach der Wahl in der Hauptversammlung<br />

durch den Bürgermeister bestellt.<br />

(5) Ein durch den Ortswehrleiter zu berufender Schriftführer nimmt ohne Stimmrecht<br />

an den Beratungen der Ortswehrleitung teil. Eine Niederschrift ist anzufertigen.<br />

(6) Der Ortswehrleiter und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf der<br />

Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis<br />

zur Berufung eines Nachfolgers weiter zu führen. Steht kein Nachfolger zur<br />

Verfügung, kann der Bürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen<br />

Leitung der Ortsfeuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats<br />

nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl zu Stande, setzt der<br />

Bürgermeister bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen<br />

Feuerwehrangehörigen als Ortswehrleiter oder Stellvertreter ein.<br />

(7) Der Ortswehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit seiner Ortsfeuerwehr verantwortlich<br />

und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen<br />

Aufgaben aus.<br />

Er hat insbesondere:<br />

- auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen<br />

der Ortsfeuerwehr entsprechend der Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,<br />

- Dienst- und Ausbildungspläne nach den geltenden Rechtsverordnungen<br />

und FwDV zu erstellen und dem Gemeindewehrleiter vorzulegen,<br />

- die Tätigkeit der Zug- und Gruppenführer und der Gerätewarte zu kontrollieren,<br />

- auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung<br />

seiner Ortsfeuerwehr hinzuwirken,<br />

- für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der einschlägigen<br />

Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,<br />

- bei dem Einsatz minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der<br />

Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Gesetzes zum<br />

Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und<br />

- Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit betreffend, dem Gemeindewehrleiter<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

(8) Der stellvertretende Ortswehrleiter unterstützt den Ortswehrleiter bei der Erfüllung<br />

seiner Aufgaben und vertritt diesen bei Abwesenheit mit allen Rechten<br />

und Pflichten.<br />

(9) Die Ortswehrleiter haben den Gemeindewehrleiter bei seiner Arbeit zu unterstützen.<br />

(10) Der Ortswehrleiter oder dessen Stellvertreter kann bei groben Verstößen<br />

gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Abs. 3 geforderten Voraussetzungen<br />

nicht mehr erfüllen, vom Bürgermeister nach Anhörung des Ortsfeuerwehrausschusses<br />

und des Gemeindewehrleiters abberufen werden.<br />

(11) Die Ortswehrleiter unterliegen der Weisung des Gemeindewehrleiters.<br />

§ 14 Gemeindewehrleitung<br />

(1) Der Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter<br />

an.<br />

(2) Der Gemeindewehrleiter und der stellvertretende Gemeindewehrleiter werden<br />

aus den Reihen der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> in<br />

einer Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong> gemäß § 16 Abs.<br />

5 gewählt. Die zu wählenden müssen die erforderlichen Qualifikationen<br />

gemäß § <strong>13</strong> Abs. 3 besitzen.<br />

(3) Die Gemeindewehrleitung wird in der Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr<br />

<strong>Treuen</strong> in geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der Gemeindewehrleiter<br />

und sein Stellvertreter werden nach der Wahl durch den<br />

Bürgermeister bestellt.<br />

(4) Für die Dauer der Amtszeit gilt der § <strong>13</strong> Abs. 6 entsprechend.<br />

(5) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr<br />

<strong>Treuen</strong> verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen<br />

Aufgaben aus. Er hat insbesondere


<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 9<br />

- auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes unter Einhaltung<br />

der Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,<br />

- die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und Einsätzen zu<br />

regeln,<br />

- die Kontrolle über die Dienst- und Ausbildungspläne,<br />

- auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung<br />

der Ortsfeuerwehren hinzuwirken und<br />

- Beanstandungen, die die Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr betreffen,<br />

dem Bürgermeister mitzuteilen.<br />

Der Bürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter weitere Aufgaben des<br />

Brandschutzes übertragen.<br />

(6) Der Gemeindewehrleiter soll den Bürgermeister und dem Stadtrat in allen feuerwehr-<br />

und brandschutztechnischen Angelegenheiten beraten.<br />

(7) Er ist zu allen Beratungen in der Stadt zu Angelegenheiten der Feuerwehr<br />

und des Brandschutzes zu hören.<br />

(8) Der stellvertretende Gemeindewehrleiter hat den Gemeindewehrleiter bei der<br />

Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei dessen Abwesenheit<br />

mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.<br />

(9) Der Gemeindewehrleiter oder dessen Stellvertreter kann bei groben Verstößen<br />

gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im § <strong>13</strong> Abs. 3 geforderten<br />

Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses<br />

vom Bürgermeister abberufen werden.<br />

(10) Ein durch den Gemeindewehrleiter zu berufender Schriftführer nimmt an den<br />

Beratungen ohne Stimmrecht teil.<br />

(11) Die Gemeindewehrleitung berät über alle Angelegenheiten der Feuerwehr.<br />

(12) Die Gemeindewehrleitung erstellt den Vorschlag für den Haushaltsplanansatz<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong> für den Brandschutz sowie Vorschläge zum Investitionsplan<br />

der Stadt nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses.<br />

(<strong>13</strong>) Die Beratungen der Gemeindewehrleitung sind nicht öffentlich. Über die Beratung<br />

ist eine Niederschrift anzufertigen.<br />

§ 15 Zug-, Gruppenführer, Gerätewarte, Schriftführer<br />

(1) Als Zug- und Gruppenführer dürfen nur aktive Angehörige der Gemeindefeuerwehr<br />

<strong>Treuen</strong> eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische<br />

Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche<br />

Qualifikation besitzen.<br />

Die Qualifikation muss insbesondere durch die erfolgreiche Teilnahme an den<br />

vorgeschriebenen Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Sachsen nachgewiesen<br />

werden. Sie werden nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses<br />

auf die Dauer von 5 Jahren bestellt.<br />

(2) Für Gerätewarte gilt Abs. 1 entsprechend. Sie haben die Ausrüstung und Einrichtung<br />

der jeweiligen Ortsfeuerwehr zu verwahren und zu warten. Alle prüfpflichtigen<br />

Geräte sind zum festgelegten Termin zu prüfen oder zur Prüfung<br />

vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Ortswehrleiter zu<br />

melden.<br />

(3) Der Schriftführer wird durch die jeweiligen Ortswehrleiter auf die Dauer von<br />

5 Jahren berufen. Die berufenen Schriftführer erstellen Niederschriften zu<br />

den jeweiligen Beratungen.<br />

§ 16 Wahlen<br />

(1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen sind mindestens<br />

zwei Wochen vorher zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen<br />

der jeweiligen Ortsfeuerwehr bekannt zu machen. Zur Aufstellung des Wahlvorschlages<br />

wird durch einen Beauftragten der Stadtverwaltung, im jeweiligen<br />

Gerätehaus, mindestens 6 Wochen vor dem Wahltermin eine versiegelte<br />

Wahlurne aufgestellt. Hierin können Vorschläge und Bewerbungen abgegeben<br />

werden. Die Wahlurne wird 3 Wochen vor dem Wahltermin durch einen<br />

Beauftragten der Stadtverwaltung, welcher nicht Mitglied der wählenden<br />

Ortsfeuerwehr sein darf, geöffnet. Er setzt die Namen aller vorgeschlagenen<br />

Bewerber auf den Wahlvorschlag. Über die Anzahl der Nennungen ist<br />

Stillschweigen zu bewahren. Erhebt ein im Wahlvorschlag Aufgenommener<br />

bis zum Ablauf des 6. Tages vor der Wahl gegenüber dem jeweiligen Ortswehrleiter<br />

keinen Widerspruch, so gilt er als wählbar. Der Widerspruch ist<br />

schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen. Der Wahlvorschlag<br />

sollte mehr Nennungen erhalten, als zu wählen sind.<br />

(2) Wahlen sind geheim durchzuführen.<br />

(3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem von ihm<br />

benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer,<br />

die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen.<br />

(4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte<br />

der Wahlberechtigten anwesend sind.<br />

(5) Die Wahl des:<br />

- Ortswehrleiters,<br />

- seines Stellvertreters,<br />

- Jugendfeuerwehrwartes,<br />

- weiteren Mitgliedes im Gemeindefeuerwehrauschuss,<br />

- Gemeindewehrleiters und<br />

- Stellv. Gemeindewehrleiters<br />

erfolgt in getrennten Wahlgängen.<br />

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten<br />

erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute<br />

Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit<br />

den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet.<br />

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />

(6) Die Wahl der Mitglieder des Ortsfeuerwehrauschusses ist als Mehrheitswahl<br />

ohne Stimmenhäufung durchzuführen. In den Ortsfeuerwehrauschuss ist gewählt,<br />

wer die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

das Los.<br />

(7) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.<br />

(8) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl<br />

durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zu übergeben. Stimmt der Bürgermeister<br />

dem Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl<br />

durchzuführen.<br />

(9) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeindewehrleiters, des stellv.<br />

Gemeindewehrleiters sowie des Ortswehrleiters oder seines Stellvertreters<br />

und des Jugendfeuerwehrwartes nicht zustande, hat der Gemeindefeuerwehrausschuss<br />

dem Bürgermeister eine Liste der Angehörigen der jeweiligen<br />

Ortsfeuerwehren vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine der Funktionen<br />

in Frage kommen. Der Bürgermeister kann dann geeignete Personen mit der<br />

kommissarischen Leitung der jeweiligen Funktion beauftragen.<br />

§ 17 Finanzmittel für die Kameradschaftspflege<br />

(1) Für die Ortsfeuerwehren werden durch die Stadt <strong>Treuen</strong> finanzielle Mittel für<br />

die Kameradschaftspflege zur Verfügung gestellt, die ausschließlich für folgenden<br />

Verwendungszweck einzusetzen sind:<br />

- Durchführung von Jahreshauptversammlungen,<br />

- Präsente, Geschenke, Zuwendungen bei Dienstjubiläen,


SEITE 10<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />

<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

- Auszeichnungen und Beförderungen,<br />

- sonstige Ehrungen,<br />

- die Durchführung von Veranstaltungen z.B. Tag der offenen Tür,<br />

- Ausfahrten,<br />

- Kameradschaftspflege,<br />

- Weihnachtsfeiern,<br />

- Krankenbesuche,<br />

- Gastgeschenke und<br />

- Festveranstaltungen<br />

(2) Von der Stadt <strong>Treuen</strong> werden im Haushalt Produktsachkonten für die Kameradschaftspflege<br />

eingerichtet. Als Haushaltansatz werden jeweils<br />

- pro Jahr und Angehörigen der Jugendfeuerwehr 15,00 €<br />

- pro Jahr und Angehörigen der Ortsfeuerwehr 50,00 €<br />

veranschlagt.<br />

(3) Der Ansatz erhöht sich um bewilligte zweckgebundene Zuwendungen, Einnahmen<br />

Dritter (z.B. Spenden) und Erträgen aus eigenen Veranstaltungen.<br />

(4) Über das Produktsachkonto „Kameradschaftspflege“ dürfen keine Gegenstände<br />

und Materialien angeschafft werden, die in das Anlagevermögen fallen.<br />

(5) Über die Verwendung der Mittel beschließt die Ortswehrleitung. Die Ortswehrleitung<br />

kann den Ortswehrleiter und den Stellvertreter ermächtigen über<br />

die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe zu entscheiden. Die<br />

Verwendung der Mittel und die Auftragsvergabe haben in enger Abstimmung<br />

mit dem Budgetverantwortlichen zu erfolgen.<br />

(6) Über die Verwendung der Mittel der Kameradschaftspflege für die Jugendfeuerwehr<br />

entscheidet der Jugendfeuerwehrwart in Absprache mit dem jeweiligen<br />

Ortswehrleiter.<br />

Die Verwendung der Mittel und die Auftragsvergabe haben in enger Abstimmung<br />

mit dem Budgetverantwortlichen zu erfolgen.<br />

(7) Für die Bewirtschaftung der Produktsachkonten „Kameradschaftspflege“<br />

gelten die Regelungen der Dienstanweisung über das Bewirtschaftungs- und<br />

Anordnungswesen der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

(8) Im Rahmen der geltenden Haushaltsvorschriften können Mittel der Kameradschaftspflege<br />

in das nächste Haushaltsjahr für übertragbar erklärt werden.<br />

§ 18 Auszeichnungen, Beförderungen, Ehrungen<br />

Auszeichnungen und Beförderungen werden nach Maßgabe der SächsFwVO §<br />

6, vom 21. Oktober 2005, in der jeweils gültigen Fassung, auf Vorschlag des Gemeindewehrleiters<br />

und nach Anhörung des jeweiligen Ortswehrleiters durch den<br />

Bürgermeister oder seinen Stellvertreter anlässlich der Hauptversammlung vorgenommen.<br />

§ 19 Aufwandsentschädigungen<br />

Gemäß der Verordnung des Sächs. Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren<br />

und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (SächsFwVO vom<br />

21. Oktober 2005 § <strong>13</strong>), werden folgende Aufwandsentschädigungen gezahlt:<br />

- Gemeindewehrleiter 85,00 €/Monat<br />

- Stellvertreter des Gemeindewehrleiters 45,00 €/Monat<br />

- Leiter der Ortsfeuerwehr <strong>Treuen</strong> 70,00 €/Monat<br />

- Stellvertreter der Ortsfeuerwehr <strong>Treuen</strong> 50,00 €/Monat<br />

- zwei Gerätewarte der Ortsfeuerwehr <strong>Treuen</strong> a 40,00 €/Monat<br />

- Leiter der Ortsfeuerwehren Eich, Hartmannsgrün,<br />

Altmannsgrün und Schreiersgrün<br />

50,00 €/Monat<br />

- Stellvertreter des Ortswehrleiters Eich, Hartmannsgrün,<br />

Altmannsgrün und Schreiersgrün<br />

30,00 €/Monat<br />

- Gerätewart der Ortsfeuerwehr Eich, Hartmannsgrün,<br />

Altmannsgrün und Schreiersgrün<br />

25,00 €/Monat<br />

- Jugendfeuerwehrwart der jeweiligen Ortsfeuerwehr<br />

35,00 €/Monat<br />

Die Aufwandsentschädigung wird quartalsweise ausgezahlt.<br />

- Einsätze werden mit 3,00 € pro Stunde für aktive Mitglieder vergütet<br />

(je angerissene halbe Stunde 1,50 €).<br />

- Bei einer Einsatzzeit von über 2 Stunden steht jedem aktiven Mitglied ein<br />

Kostensatz für Verpflegung in Höhe von 3,50 € zu.<br />

- Übersteigt die Einsatzdauer 6 Stunden, wird der Kostensatz für Verpflegung<br />

von 7,50 € pro aktiven Mitglied angewendet.<br />

Die Zahlung der Einsatzvergütung erfolgt zum Ende eines jeden Haushaltjahres<br />

und wird an die jeweiligen Mitglieder überwiesen. Über die Anzahl der Einsätze<br />

und den damit anfallenden Kosten ist eine Übersicht zu fertigen, welche durch<br />

den Gemeindewehrleiter vor der Auszahlung zu prüfen und gegenzuzeichnen sind.<br />

§ 20 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt<br />

die Feuerwehrsatzung vom 06.03.2009 außer Kraft.<br />

<strong>Treuen</strong>, <strong>13</strong>.06.20<strong>13</strong><br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO)<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von<br />

Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein<br />

Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Das gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die<br />

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit<br />

widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />

oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen<br />

soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann<br />

auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen.<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin


<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 11<br />

Der Stadtrat fasste auf seiner Sitzung am 12.06.20<strong>13</strong> folgende Beschlüsse:<br />

Beschluss 17 / 03 / <strong>13</strong><br />

Beschluss über den Antrag auf Ausscheiden aus dem Stadtrat, gemäß § 18 Abs.<br />

1, Ziffer 1 und 3 SächsGemO<br />

Sachlage:<br />

Herr Peter Jattke teilte schriftlich mit, sein Mandat als Stadtrat aus wichtigen persönlichen<br />

Gründen nicht weiter ausüben zu können (der Antrag kann durch die<br />

Stadträte in der Verwaltung eingesehen werden).<br />

Die Prüfung des Antrages ergab unter Berücksichtigung des § 18, Abs. 1, Textziffer<br />

1 und 3 SächsGem0 rechtfertigende Tatbestände.<br />

Dem Antrag von Herrn Peter Jattke kann also unter dieser Maßgabe stattgegeben<br />

werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat stimmt der Mandatsniederlegung von Herrn Peter Jattke i. S. v. §<br />

18, Abs. 1, Textziffer 1 und 3 SächsGemO zu.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 15<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 18 / 03 / <strong>13</strong><br />

Beschluss zur Neubesetzung des Verwaltungsausschusses<br />

Sachlage:<br />

Durch das Nachrücken von Frau Lauer lt. § 34 Abs. 2 Sächs GemO als ordentliches<br />

Stadtratsmitglied ist eine Neubesetzung des Verwaltungsausschusses erforderlich.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat einigt sich auf folgende namentliche Besetzung des Verwaltungsausschusses:<br />

Stellvertreter<br />

CDU: (3) Mutschmann, Thomas Lupprian, Andrè<br />

Schubert, Matthias<br />

Möckel, Steve<br />

Löwenhagen, Daniel Kropfgans, Knut<br />

FW: (2) Jacobi, Gerhard Bäß, Heiko<br />

Galle, Marcus<br />

Forner, Torsten<br />

Die Linke.: (1) Jahn, Jürgen Lauer, Renate<br />

DSU: (1) Rink, Roberto Gruschwitz, Ulrich<br />

SPD: (1) Puschmann, Manfred Leipoldt, Matthias<br />

FDP: (1) Dr. Schultze, Michael Andermann, Herbert<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 16<br />

Ja-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 19 / 03 / <strong>13</strong><br />

Beschluss zur Neubesetzung des Technischen Ausschusses<br />

Sachlage:<br />

Durch das Nachrücken von Frau Lauer lt. § 34 Abs. 2 Sächs GemO als ordentliches<br />

Stadtratsmitglied ist eine Neubesetzung des Technischen Ausschusses erforderlich.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat einigt sich auf folgende namentliche Besetzung des Technischen<br />

Ausschusses:<br />

Stellvertreter:<br />

CDU: (3) Kropfgans, Knut Löwenhagen, Daniel<br />

Lippmann, André<br />

Lupprian, André<br />

Berndt, Marco<br />

Schubert, Matthias<br />

Die Linke.: (1) Ritter, Longin Jahn, Jürgen<br />

DSU: (1) Gruschwitz, Ulrich Rink, Roberto<br />

FW: (2) Leipoldt, Matthias Petzold, Frank<br />

Forner, Torsten<br />

Jacobi, Gerhard<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 16<br />

Ja-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 20 / 03 / <strong>13</strong><br />

Beschluss zur Neubesetzung des Aufsichtsrates der TWV<br />

Sachlage:<br />

Durch das Nachrücken von Frau Lauer lt. § 34 Abs. 2 Sächs GemO als ordentliches<br />

Stadtratsmitglied ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der TWV erforderlich.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat einigt sich auf folgende namentliche Besetzung des Aufsichtsrates<br />

der TWV:<br />

CDU: (2)<br />

Die Linke.: (1)<br />

DSU: (1)<br />

FW: (1)<br />

Mutschmann, Thomas<br />

Andermann, Herbert<br />

Lauer, Renate<br />

Gruschwitz, Ulrich<br />

Jacobi, Gerhard<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 16<br />

Ja-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0


SEITE 12<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />

<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

Beschluss 21 / 03 / <strong>13</strong><br />

Beschluss zur Neubesetzung des Schulverbandes „<strong>Treuen</strong>er Land“<br />

Sachlage:<br />

Durch das Nachrücken von Frau Lauer lt. § 34 Abs. 2 Sächs GemO als ordentliches<br />

Stadtratsmitglied ist eine Neubesetzung des Schulverbandes „<strong>Treuen</strong>er<br />

Land“ erforderlich.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat einigt sich auf folgende namentliche Besetzung des Schulverbandes<br />

„<strong>Treuen</strong>er Land“:<br />

<strong>Treuen</strong>:<br />

Jedzig, Andrea<br />

Stellvertreter:<br />

CDU: (1) Schubert, Matthias Berndt, Marco<br />

Die Linke.: (1) Lauer, Renate Jahn, Jürgen<br />

DSU: (1) Gruschwitz, Ulrich Rink, Roberto<br />

FW: (1) Bäß, Heiko Leipoldt, Matthias<br />

Neuensalz:<br />

Künzel, Carmen<br />

Stellvertreter:<br />

CDU: (1) Kern, Petra Kuder, Gottfried<br />

Die Linke: (1) Pfau, Janina Kademann, Stefan<br />

Ev. Kirche: (1) Schaarschmidt, Arnd Schuster, Jörg<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 16<br />

Ja-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 22 / 03 / <strong>13</strong><br />

Beschluss zur Neubesetzung des Gemeinschaftsausschusses <strong>Treuen</strong>/Neuensalz<br />

Sachlage:<br />

Durch das Nachrücken von Frau Lauer lt. § 34 Abs. 2 Sächs GemO als ordentliches<br />

Stadtratsmitglied ist eine Neubesetzung des Gemeinschaftsausschusses<br />

<strong>Treuen</strong>/Neuensalz erforderlich.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat einigt sich auf folgende namentliche Besetzung Gemeinschaftsausschusses<br />

<strong>Treuen</strong>/Neuensalz:<br />

<strong>Treuen</strong>:<br />

Jedzig, Andrea<br />

Stellvertreter<br />

CDU: (2) Lupprian, André Lippmann, André<br />

Schubert, Matthias<br />

Dr. Schultze, Michael<br />

Die Linke.: (1) Jahn, Jürgen Ritter, Longin<br />

DSU: (1) Rink, Roberto Gruschwitz, Ulrich<br />

FW: (1) Petzold, Frank Galle, Marcus<br />

Neuensalz:<br />

CDU: (1)<br />

Künzel, Carmen<br />

Kuder, Gottfried<br />

Stellvertreter<br />

WVZ: (1) Thrum, Matthias Jahnsmüller, Heiko<br />

IG FFW: (1) Kempf, Holger Bauer, Wolfgang<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 16<br />

Ja-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 23 / 03 / <strong>13</strong><br />

Beschluss über die Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Sachlage:<br />

Die Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Treuen</strong> wurde am 04.03.2009 neu beschlossen.<br />

Mit der Einführung des neuen HH-Systems Doppik musste der bisherige § 17,<br />

- Finanzmittel der Kameradschaftskasse - überarbeitet werden und wird unter der<br />

neuen Bezeichnung - Finanzmittel der Kameradschaftspflege - im Produktplan<br />

geführt.<br />

In diesem Zuge wurde durch die Verwaltung die Feuerwehrsatzung der Stadt<br />

<strong>Treuen</strong> einer rechtlichen Prüfung unterzogen und entsprechende Hinweise der<br />

Rechtsaufsichtsbehörde wurden eingearbeitet.<br />

Den Ortsfeuerwehren wurde die Möglichkeit gegeben Änderungsvorschläge oder<br />

Ergänzungen zur Feuerwehrsatzung bei der Verwaltung einzureichen. Diese wurden<br />

in die Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Treuen</strong> eingearbeitet.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 16<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 1<br />

Beschluss 24 / 03 / <strong>13</strong><br />

Beschluss über die Satzung der Stadt <strong>Treuen</strong> über die Regelung des Kostenersatzes<br />

und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Gemeindefeuerwehr <strong>Treuen</strong><br />

Sachlage:<br />

Die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong> wurde am 15.12.2004 beschlossen.<br />

Bei der örtlichen Prüfung der Haushaltwirtschaft der letzten 5 Jahre wurde die<br />

Stadt <strong>Treuen</strong> angehalten die Satzung zu überarbeiten, gegebenenfalls anzupassen<br />

und vom Stadtrat beschließen zu lassen.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Satzung der Stadt <strong>Treuen</strong> über die<br />

Regelung von Kostenersatz und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Gemeindefeuerwehr<br />

<strong>Treuen</strong>.


<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE <strong>13</strong><br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 18<br />

Ja-Stimmen: 17<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 1<br />

Beschluss 25 / 03 / <strong>13</strong><br />

Winterdienst<br />

Beschluss zur Salzbestellung zum Frühbezugsrabatt für die Winterperiode<br />

20<strong>13</strong>/2014<br />

Sachlage:<br />

Um für die nächste Winterdienstperiode 20<strong>13</strong>/14 die sogenannten Frühbezugsrabattkonditionen<br />

für Streusalz beziehen zu können, wurden seitens der Verwaltung<br />

Angebote bei Streusalzlieferanten eingeholt.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, den Zuschlag zum Ankauf von Streusalz<br />

an die Firma SALZAG Handelsgesellschaft Hamburg zum Frühbezugsrabatt von<br />

74,97 €/t (75,00 €/t) Streusalz zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 18<br />

Ja-Stimmen: 18<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 26-1 / 03 / <strong>13</strong><br />

Winterdienst<br />

Beschlüsse über die Annahme der Option auf Verlängerung der Übertragungsverträge<br />

verbunden mit einer Preisanpassung<br />

Sachlage:<br />

Im Haushaltsjahr 2010 wurden nach einer europaweiten VOL-Ausschreibung die<br />

Winterdienstverträge für die Winterperioden 2010/2011, 2011/2012 und<br />

2012/20<strong>13</strong> mit einer Option für weitere 2 Jahre geschlossen.<br />

Die Verträge liefen vom 01.11.2010 bis 31.03.20<strong>13</strong>. Den Auftragnehmern wurde<br />

im Vertrag das Recht für die Ausübung der Option für die Ausübung des Winterdienstes<br />

für weitere zwei Jahre eingeräumt.<br />

Vor Beendigung der Vertragsdauer wurde von allen unter Vertrag stehenden Firmen<br />

die Möglichkeit der Optionsverlängerung beantragt.<br />

Die Fa. Haus- und Grünanlagenservice Ieff Koblitz beantragte für das Los 6 keine<br />

Verlängerung mit der Folge, dass dieses Los erneut ausgeschrieben werden muss.<br />

Von der Fa. SGT Containerdienst Bauservice GmbH wurde eine Preiserhöhung<br />

von jeweils 0,15 € pro Minute netto und von der Arbeitsgemeinschaft<br />

Pammler/Jacob eine Preisanpassung in Höhe von 0,22 € pro Minute netto beantragt.<br />

Begründet wird die Preiserhöhung mit einem enormen Anstieg der Kraftstoff-,<br />

Ersatzteil- und Lohnkosten.<br />

Die Verträge kamen aufgrund des Zuschlages auf eine europaweite Ausschreibung<br />

nach VOL zustande. Infolgedessen sind die Vertragsparteien an die im Rahmen dessen<br />

angebotenen Preise gebunden. Es darf nicht nachverhandelt werden. Nach<br />

Rücksprache mit der Nachprüfungsbehörde wäre bei einem Vertrag dieser Art nach<br />

3 Jahren jedoch grundsätzlich eine Anpassung der Stundenlöhne, in denen hier<br />

auch Gemeinkosten für Fahrzeuge und Kraftstoff mit einkalkuliert sind, vertretbar.<br />

Allerdings darf dies maximal zu einer Kostensteigerung von 10 % führen.<br />

Seitens der Stadt <strong>Treuen</strong> wurden die Firmen nochmals angeschrieben und die<br />

Rechtslage dargestellt. Die Fa. SGT Containerdienst Bauservice GmbH, <strong>Treuen</strong><br />

erklärte darauf hin, dass sie die Option auf Verlängerung des Vertrages für das<br />

Los 4 bei einer Preisanpassung des Stundensatzes von 54,47 € brutto auf<br />

59,92 € brutto geltend macht. Dies liegt im Rahmen der vorstehend erklärten<br />

Toleranz. Eine erneute Ausschreibung lässt eine Kostensteigerung von mehr als<br />

10 % vermuten und deshalb wird von der Verwaltung vorgeschlagen, dem Antrag<br />

zu folgen.<br />

1. Die Fa. Haus- und Grünanlagenservice Ieff Koblitz, <strong>Treuen</strong> erklärte, dass sie<br />

die Option auf Verlängerung des Vertrages für das Los 7 bei einer Preisanpassung<br />

des Stundensatzes von 37,84 € brutto auf 41,63 € brutto geltend<br />

macht. Dies liegt im Rahmen der vorstehend erklärten Toleranz. Hinsichtlich<br />

der Befürwortung der Annahme wird auf oben angeführte Erklärung verwiesen.<br />

2. Das Mitglied der Arbeitsgemeinschaft, Fa. Fred Pammler, erklärte, dass eine<br />

Preisanpassung von 10 % für ihn nicht auskömmlich ist. Die Fa. Jacob erklärte<br />

sich jedoch mit einer Preisanpassung des Stundensatzes von<br />

61,64 € brutto auf 67,80 € brutto einverstanden und versichert, die Gesamtleistung<br />

der Lose 1, 2, 3 und 5 vertragsgemäß in eigener Regie durchführen<br />

zu können.<br />

Dieser Sachverhalt wurde seitens der Verwaltung mit dem RA Herrn Treeck<br />

erörtert. Im Ergebnis dessen kann eine Übertragung der Gesamtleistung auf<br />

einen Partner der Arbeitsgemeinschaft erfolgen, wenn der andere Partner<br />

schriftlich erklärt, dass er aus dem Vertrag austritt und daraus keine Rechte<br />

gegenüber der Stadt <strong>Treuen</strong> geltend macht.<br />

Die Fa. Fred Pammler hat sich Bedenkzeit auserbeten, um der Stadt mitzuteilen,<br />

ob sie zu einer solchen schriftlichen Erklärung bereit sind. Sollte diese<br />

Erklärung nicht abgegeben werden, so müsste umgehend für die Lose 1, 2,<br />

3 und 5 und Los 6 eine europaweite Ausschreibung aufgrund der Überschreitung<br />

der Schwellenwerte vorbereitet werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Verlängerung des Winterdienstvertrages<br />

Los 4 mit der Fa. SGT Containerdienst Bauservice GmbH, <strong>Treuen</strong> für weitere<br />

2 Jahre (20<strong>13</strong>/2014 und 2014/2015), verbunden mit der Preisanpassung<br />

des Stundensatzes auf 59,92 € brutto.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 18<br />

Ja-Stimmen: 17<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 1<br />

Beschluss 26-2 / 03 / <strong>13</strong><br />

Winterdienst<br />

Beschlüsse über die Annahme der Option auf Verlängerung der Übertragungsverträge<br />

verbunden mit einer Preisanpassung<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Verlängerung des Winterdienstvertrages<br />

Los 7 mit der Fa. Haus- und Grünanlagenservice Ieff Koblitz, <strong>Treuen</strong> für<br />

weitere 2 Jahre (20<strong>13</strong>/2014 und 2014/2015), verbunden mit der Preisanpassung<br />

des Stundensatzes auf 41,63 € brutto.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 18<br />

Ja-Stimmen: 17<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 1


SEITE 14<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />

<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

Beschluss 26-3 / 03 / <strong>13</strong><br />

Winterdienst<br />

Beschlüsse über die Annahme der Option auf Verlängerung der Übertragungsverträge<br />

verbunden mit einer Preisanpassung<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Übertragung des Winterdienstvertrages<br />

Lose 1, 2, 3 und 5 auf die Fa. Jacob, Pfaffengrün für weitere 2 Jahre<br />

(20<strong>13</strong>/2014 und 2014/2015), verbunden mit der Preisanpassung des Stundensatzes<br />

auf 67,80 € brutto, vorbehaltlich der schriftlichen Erklärung bis zum<br />

17.06.20<strong>13</strong> zum Austritt aus dem Vertrag durch Herrn Pammler.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 18<br />

Ja-Stimmen: 10<br />

Nein-Stimmen: 3<br />

Stimmenthaltungen: 5<br />

Beschluss 27 / 03 / <strong>13</strong><br />

Sanierung „Stadtkern <strong>Treuen</strong>“<br />

hier: Beschluss über die Vorbereitung der Abrechnung des Sanierungsgebietes<br />

und Gewährung eines Verfahrensnachlasses bei der vorzeitigen Ablösung von<br />

Ausgleichsbeträgen<br />

Sachlage:<br />

Der Gutachterausschuss des Vogtlandkreises hat auf Antrag der Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Gutachten zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung (Ermittlung<br />

der zonalen Anfangs- und Endwerte) nach § 154 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) für das Sanierungsgebiet „Stadtkern <strong>Treuen</strong>“ einschließlich der „Südlichen<br />

Erweiterung“ angefertigt und diese der Stadt am 12.03.20<strong>13</strong> vorgelegt. Es<br />

wurden vorläufige, sanierungsbedingte zonale Bodenwertsteigerungen per<br />

31.12.2010 für 19 Zonen ermittelt. Der Stadtrat wurde in seiner Sitzung am<br />

27.03.20<strong>13</strong> darüber informiert und ihm Gelegenheit gegeben die zonalen Einzelgutachten<br />

in der Bauverwaltung einzusehen.<br />

Die Stadt ist zur Erhebung der Ausgleichsbeträge (Differenz zwischen Anfangswert<br />

und Endwert) gesetzlich gemäß § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB verpflichtet, ein<br />

Ermessen besteht nicht. Mit § 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB liegen die gesetzlichen<br />

Voraussetzungen vor, den Ausgleichsbetrag bereits vor Abschluss des Sanierungsverfahrens<br />

mittels einer Vereinbarung abzulösen. Mit dem Abschluss der<br />

Ablösevereinbarung wird eine endgültige und sowohl für den Grundstückseigentümer<br />

wie auch die Kommune verbindliche Regelung getroffen. Für die Beteiligten<br />

besteht nach Abschluss Rechtssicherheit. Weitere Vorteile einer Ablösung sind:<br />

1 Einsparung von Aufwand der Verwaltung für Einzelgutachten und Kosten<br />

im Rahmen der späteren Bescheiderteilung sowie für die Beitreibung,<br />

1 Einsatz/ Verbleib der Mittel im Fördergebiet<br />

1 Vermeidung von Prozessrisiko<br />

1 Leichtere kommunalpolitische Durchsetzbarkeit.<br />

Bei Anwendung der Regelung zum Verfahrensnachlass nach der Verwaltungsvorschrift<br />

zur Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen<br />

(VwV StBauE vom 20.08.2009, Abschnitt B, Ziff. 21.3) ist darüber hinaus für die<br />

Grundstückseigentümer ein finanzieller „Bonus“ in Form eines Nachlasses bis zu<br />

20 % möglich. In den Hinweisen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern<br />

(SMI) vom 18.04.2011 zu Verfahrensabschlägen bei vorzeitiger Ablösung wird<br />

erklärt, dass keine Verpflichtung der Stadt zur Gewährung von Verfahrensnachlässen<br />

besteht.<br />

Vor dem Hintergrund der umfassenden Ausschöpfung der gesetzlichen Einnahmemöglichkeiten<br />

und Deckung des notwendigen Finanzbedarfes für die städtebaulichen<br />

Maßnahmen liegt die Entscheidung über den Nachlass in der Ausübung<br />

des pflichtgemäßen Ermessens der Stadt. Mit dem Verfahrensnachlass soll das<br />

Risiko, dass Sanierungsziele und damit die gutachterlich prognostizierten Bodenwertsteigerungen<br />

nicht erreicht werden, zugunsten der Ausgleichsbetragspflichtigen<br />

verringert werden. Für die Stadt <strong>Treuen</strong> rechtfertigt sich der Nachlass, da<br />

zum Einen die Verwirklichung der Sanierungsmaßnahmen im Areal Dunkelgasse<br />

noch nicht als gesichert gilt. Zum Anderen hat die Stadt <strong>Treuen</strong> eine Vielzahl von<br />

Maßnahmen gemäß der Rahmenplanung der Stadt <strong>Treuen</strong> in der Fassung vom<br />

01.05.2009 „auf Eis gelegt“.<br />

Die Ablösung mit Nachlass kann bis maximal 1 Jahr vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme<br />

„Stadtkern <strong>Treuen</strong>“ eingeräumt werden. Zu diesem Zeitpunkt<br />

ist hinreichend bekannt, welche wertbeeinflussenden Maßnahmen noch offen<br />

sind. Deshalb wird vom SMI angeregt, die Verfahrensnachlässe sachgerecht,<br />

unter Berücksichtigung der im Zeitverlauf sich stetig reduzierenden Wertermittlungsunsicherheit<br />

zu staffeln. Vor dem Hintergrund des Abschlusses der Sanierungsdurchführung<br />

zum 31.12.2016 wird vorgeschlagen, den Verfahrensnachlass<br />

wie folgt zu staffeln:<br />

1 bei Abschluss der Vereinbarung bis 31.01.2014 => 20 % Nachlass<br />

1 bei Abschluss der Vereinbarung bis 30.06.2014 => 10 % Nachlass<br />

1 Vereinbarung ab 01.07.2014 => ohne Nachlass.<br />

Dazu soll durch die Stadtverwaltung an jeden Eigentümer im Sanierungsgebiet<br />

ein Informationsschreiben und die Ablösevereinbarung versandt werden. Vorab<br />

erfolgt eine Information im <strong>Treuen</strong>er Landbote.<br />

Zur Vermeidung unbilliger Härten ist § 155 Abs. 4 BauGB und für Stundung und<br />

Erlass nach landesrechtlichen Vorschriften § 155 Abs. 5 BauGB die rechtliche<br />

Grundlage.<br />

Beschluss:<br />

1. Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> nimmt die zum Stichtag 31.12.2010 vom Gutachterausschuss<br />

Vogtlandkreis festgestellten, sanierungsbedingten zonalen<br />

Bodenwertsteigerungen zur Kenntnis.<br />

2. Zur vorzeitigen und endgültigen Ablösung des gemäß § 154 BauGB zu entrichtenden<br />

Ausgleichsbetrages wird der Abschluss von Vereinbarungen zwischen<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong> und den Eigentümern unter Anwendung des gemäß<br />

VwV StBauE vom 20.08.2009, Abschnitt B, Ziff. 21.3 zulässigen Verfahrensnachlasses<br />

angeboten.<br />

Der Nachlass wird wie folgt gestaffelt:<br />

1 bei Abschluss der Vereinbarung bis 31.01.2014 => 20 % Nachlass<br />

1 bei Abschluss der Vereinbarung bis 30.06.2014 => 10 % Nachlass<br />

1 Vereinbarung ab 01.07.2014 => ohne Nachlass.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die betreffenden Grundstückseigentümer zu<br />

informieren und eine Ablösevereinbarung anzubieten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 18<br />

Ja-Stimmen: 9<br />

Nein-Stimmen: 3<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung waren 6 Stadträte von der Beratung<br />

und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Beschluss 28 / 03 / <strong>13</strong><br />

Beschluss zur Grundstücksveräußerung<br />

hier: Flurstück-Nr. 103/6, Gemarkung Schreiersgrün<br />

Sachlage:<br />

Das unbebaute Flurstück 103/6 der Gemarkung Schreiersgrün in Größe von<br />

829 m² befindet sich „Am Wartenberg“ und steht im Eigentum der Stadt <strong>Treuen</strong><br />

(Grundbuch <strong>13</strong>37-565-0).<br />

Mit Schreiben vom 01.10.2012 stellte Herr Steffen Stranz für sich und seine Frau<br />

Susann Stranz (wohnhaft Am Fronberg 11, Schreiersgrün) einen Antrag zum Erwerb<br />

des Flurstückes für eine spätere Bebauung.


<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 15<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Veräußerung des städtischen Flurstückes<br />

103/6 (829 m²) der Gemarkung Schreiersgrün (Grundbuchblatt <strong>13</strong>37-<br />

565-0). Alle anfallenden Nebenkosten und Gebühren tragen die Erwerber<br />

(Beschluss ist gekürzt).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 18<br />

Ja-Stimmen: 17<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 1<br />

Beschluss 29 / 03 / <strong>13</strong><br />

Stadtumbau Ost „Obere Stadt“<br />

hier: Sanierung und Modernisierung Friedrich-Engels-Straße 7 (Gaststätte Marsalla)<br />

hier: Beschluss über die Durchführung der Bauleistungen Modul <strong>13</strong> - Trockenlegung<br />

der Außen- und Innenwände<br />

Sachlage:<br />

Im Rahmen der Vorbesprechungen mit dem beauftragten Planungsbüro Fugmann<br />

Architekten GmbH wurde empfohlen, das Modul <strong>13</strong> - Trockenlegung noch vor der<br />

Sommerpause zu vergeben, da nach nochmaliger Inaugenscheinnahme des Projektingenieurs<br />

am 30.05.20<strong>13</strong> (daher keine Vorberatung im Technischen Ausschuss)<br />

eingeschätzt wird, dass diese Maßnahme große Trockenzeiten benötigt und<br />

deshalb zwingend im Sommer abgearbeitet werden muss. Dabei wird baulich die<br />

Trockenlegung durch Injektage der durchnässten Außen- und Innenwände erfolgen.<br />

Anschließend wird je nach Bausubstanz ein punktueller Beiputz notwendig.<br />

Zudem wurde bei dieser Ortsbesichtigung festgestellt, dass im Keller die Grundmauern<br />

Risse von bis zu 2 cm zeigen und empfohlen dies bei der Ausführung des<br />

Moduls <strong>13</strong> mit zu beheben, da die Injektionslinie auch diese Rissbereiche tendiert.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Durchführung des Moduls <strong>13</strong> – Trockenlegung<br />

im Rahmen der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme am<br />

stadteigenen Gebäude Friedrich-Engels-Straße 7, <strong>Treuen</strong>, Teil Gaststätte Marsalla,<br />

vorbehaltlich des Beschlusses des Haushalts 20<strong>13</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 18<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 3<br />

Beschluss 30 / 03 / <strong>13</strong><br />

Jahresrechnung 2012<br />

hier: Deckung von über- und außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n<br />

Sachlage:<br />

In Vorbereitung der Jahresrechnung 2012 für die Stadt <strong>Treuen</strong> wurde festgestellt,<br />

dass die in der Anlage aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n 2012<br />

noch nicht gedeckt sind.<br />

Zum überwiegenden Teil resultieren die Mittelüberschreitungen aus der geänderten<br />

Rechnungsabgrenzung zum Jahresende 2012.<br />

Mit der Umstellung auf die Doppik werden die Aufwendungen und Erträge nicht<br />

nach dem Fälligkeitsprinzip verbucht, sondern nach dem Zeitraum der Leistungserbringung.<br />

Deshalb wurden zum 31.12.2012 der Verbrauch von Strom, Gas und Wasser und<br />

andere Leistungen endabgerechnet und noch dem Jahr 2012 zugeordnet, auch<br />

wenn die tatsächlichen Zahlungen im Jahr 20<strong>13</strong> getätigt worden sind. Damit wird<br />

gewährleistet, dass im Haushaltsjahr 20<strong>13</strong> nur die für diesen Zeitraum anfallenden<br />

Leistungen abgerechnet werden.<br />

Weil diese Verfahrensweise zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2012 noch keine<br />

Berücksichtigung finden konnte, entstanden so die dargestellten Mittelüberschreitungen.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt, die über- und außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n gemäß<br />

Anlage im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 in Höhe von insgesamt<br />

27.298,89 € aus überplanmäßigen Einnahmen aus Gemeindeanteilen an der<br />

Umsatzsteuer zu decken.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 18<br />

Ja-Stimmen: 18<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 31 / 03 / <strong>13</strong><br />

Haushaltsplanung 20<strong>13</strong><br />

hier: Beschluss zur Festlegung von Schlüsselprodukten im Jahr 20<strong>13</strong><br />

Sachlage:<br />

Mit Beschluss des Gesetzes über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen<br />

hat der Sächsische Landtag am 7. November 2007 die Reform des<br />

kommunalen Haushaltsrechts beschlossen. Ziel der Reform ist die Umstellung<br />

von einem zahlungsorientierten auf ein ressourcenorientiertes Haushalts- und<br />

Rechnungswesen.<br />

Die in der Folge geänderten gesetzlichen Bestimmungen zum kommunalen Haushaltsrecht<br />

im Freistaat Sachsen sind spätestens für das Haushaltsjahr 20<strong>13</strong> anzuwenden.<br />

Die Gliederung des neuen doppischen Haushalts der Stadt <strong>Treuen</strong> erfolgte in 4<br />

Teilhaushalte, 10 Budgets und 64 Produkte.<br />

Gemäß § 75 Abs. 1 SächsGemO i.V.m. § 4 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik sollen<br />

zusätzlich zur Bildung der Teilhaushalte, Budgets und Produkte so genannte<br />

Schlüsselprodukte sowie deren Leistungsziele und Kennzahlen zur Messung der<br />

Zielerreichung dargestellt werden.<br />

Schlüsselprodukte sind nach der Definition von § 59 Nr. 45 SächsKomHVO Produkte,<br />

die örtlich von finanzieller oder kommunalpolitischer Bedeutung sind.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt auf Grundlage von § 75 Abs. 1 SächsGemO SächsGemO<br />

i.V.m. § 4 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik das Produkt 54.10.01 Gemeindestraßen<br />

als Schlüsselprodukte im Haushalt 20<strong>13</strong> auszuweisen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 18<br />

Ja-Stimmen: 18<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 32 / 03 / <strong>13</strong><br />

Haushaltsplanung 20<strong>13</strong><br />

hier: Beschluss der Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans 20<strong>13</strong><br />

Sachlage:<br />

Mit Beschluss des Gesetzes über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen<br />

hat der Sächsische Landtag am 7. November 2007 die Reform des<br />

kommunalen Haushaltsrechts beschlossen. Ziel der Reform ist die Umstellung<br />

von einem zahlungsorientierten auf ein ressourcenorientiertes Haushalts- und<br />

Rechnungswesen.


SEITE 16<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />

<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

Die in der Folge geänderten gesetzlichen Bestimmungen zum kommunalen Haushaltsrecht<br />

im Freistaat Sachsen sind spätestens für das Haushaltsjahr 20<strong>13</strong> anzuwenden.<br />

Somit liegt nunmehr die erste doppische Haushaltssatzung samt<br />

Haushaltsplan 20<strong>13</strong> dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.<br />

Voran gegangen war der Aufbau eines neuen Haushaltssytems. Dabei erfolgte<br />

die Gliederung des Haushalts in 4 Teilhaushalte, 10 Budgets und 64 Produkte.<br />

Die Bildung der Budgets entspricht der Verwaltungsstruktur. Die Zuordnung der<br />

Produkte zu den jeweiligen Budgets erfolgte deshalb in erster Linie organisationsbezogen.<br />

Innerhalb der Budgets wurde die Bildung der Planansätze produkt- bzw. kostenstellenbezogen<br />

entsprechend der zugrunde liegenden Sachkonten vorgenommen.<br />

Mit Verweis auf die Übergangsregelungen des § <strong>13</strong>1 SächsGemO sind die nicht<br />

zahlungswirksamen Positionen, wie Abschreibungen und die Auflösung von Sonderposten<br />

noch nicht veranschlagt worden. Da die aufzustellende Eröffnungsbilanz<br />

noch nicht vorliegt, fehlt hierzu die erforderliche Datenbasis.<br />

Die Struktur des neuen Gemeindehaushalts und ersten Eckdaten des Planentwurfs<br />

wurden dem Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 10.04.20<strong>13</strong> vorgestellt<br />

und dort diskutiert. Eine weitere Beratung anhand des ausgelegten<br />

Planexemplars erfolgte am 22.05.20<strong>13</strong>.<br />

Der Ergebnishaushalt weist für den Planungszeitraum bis 2016 jeweils ein positives<br />

ordentliches Ergebnis aus.<br />

Unter Berücksichtigung der investiven Einzahlungen und Auszahlungen entsteht<br />

für 20<strong>13</strong> ein veranschlagter Finanzierungsmittelfehlbetrag in Höhe von 661,2 T€,<br />

der aus dem verfügbaren Bestand an Zahlungsmitteln zum Beginn des Haushaltsjahres<br />

gedeckt werden kann.<br />

Auch in den Folgejahren können mit dem verfügbaren Zahlungsmittelbestand sowohl<br />

das zahlungswirksame ordentliche Ergebnis als auch die investiven Maßnahmen<br />

finanziert werden.<br />

Für 20<strong>13</strong> ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 400 T€ vorgesehen. Gleichzeitig<br />

sind Zahlungen für die Kredittilgung in Höhe von 496,7 T€ zu leisten.<br />

Im Jahr 2014 ist die Ablösung der Außerhaushaltsfinanzierung zur Erschließung<br />

des Industrie- und Gewerbegebietes „Goldene Höhe - Teilgebiet 4“, 2. Bauabschnitt,<br />

mit einem Betrag von 742,4 T€, ebenfalls über eine Kreditaufnahme berücksichtigt<br />

worden.<br />

Bei Tilgungsleistungen in Höhe von 536,5 T€ werden 2015 erneut 400 T€ an<br />

Kreditmitteln benötigt, um die geplanten Gesamtausgaben finanzieren zu können.<br />

Der Umfang der Investitionstätigkeit erfordert für 2016 vorerst keine weiteren<br />

Kreditmittel.<br />

Der ausgeglichene Entwurf der Haushaltssatzung 20<strong>13</strong> lag gemäß § 76 Abs. 1<br />

SächsGemO in der Zeit vom <strong>13</strong>.05.20<strong>13</strong> bis 26.05.20<strong>13</strong> öffentlich zur Einsichtnahme<br />

aus. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gegeben. Einwohner<br />

und Abgabepflichtige konnten in der Zeit von 24.05.20<strong>13</strong> bis 04.06.20<strong>13</strong><br />

Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben.<br />

Von der Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen, wurde innerhalb der Einwendungsfrist<br />

kein Gebrauch gemacht.<br />

Beschluss:<br />

Auf der Grundlage der §§ 74 bis 76 der Sächsischen Gemeindeordnung und Abschnitt<br />

1 der SächsKomHVO-Doppik in der jeweils gültigen Fassung beschließt<br />

der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> die vorliegende Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong> für das Haushaltsjahr 20<strong>13</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 18<br />

Ja-Stimmen: 11<br />

Nein-Stimmen: 2<br />

Stimmenthaltungen: 5<br />

Hinweis: Die Sachverhalte der einzelnen Beschlüsse wurden nur teilweise wieder<br />

gegegeben.<br />

Beschlüsse, die im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 12.06.20<strong>13</strong> gefasst<br />

wurden:<br />

Beschluss-Nr. 01/03/20<strong>13</strong> n. ö.:<br />

Der Stadtrat stimmt einer Veräußerung von Teilflächen der Flurstücke-Nr. 410/4,<br />

411, 412, 496/1, 497 (Gemarkung Pfaffengrün) in Größe von ca. 58.100 m² zu.<br />

Beschluss-Nr. 02/03/20<strong>13</strong> n. ö.:<br />

Der Stadtrat beschließt einem Stundungsantrag stattzugeben.<br />

INFORMATIONEN<br />

AUS DER STADT TREUEN<br />

Vuchtlännische Schnookn<br />

von Herrn Siegfried Petzold.<br />

Nummer 50<br />

Dös is doch e Alts<br />

Dr klaane Fritzl hot e neies Briederle kricht. Is hot natierlich<br />

kaane Hoar un kaane Zäh gehabbt. Goanz vrschrumpelt sahs<br />

aa aus. Do socht dr Gung: „Dös is doch e alter Mah!“<br />

Nummer 51<br />

Do gibbs doch Probleme mitn Noame<br />

Ne Fabrikant Schieß sei glei de zwee Stellvertreter gesturm. Der<br />

aane hieß Runge und dr annere Kampf. Dr Pfarrer hält ne herzzerreißende<br />

Red. Am Schluss socht r bei denn ann: „Du hast<br />

ausgerungen!“ un zim annern; „Du hast ausgekämpt!“<br />

Do socht dr Chef ze seiner Fraa: „Vun demm Pfarrer lös iech<br />

miech net beer-ding!“<br />

Nummer 52<br />

In der Mausfall<br />

De Fraa speißelt: „Iech bie Dir net noochgeloffn!“<br />

Socht dr Mah drauf: „ De Mausfall laaft ne Meisn aa net nooch,<br />

abber fängt se doch!“<br />

Nummer 53<br />

Im siebenden Himmel<br />

Sie: „De Ehen wern im Himmel geschlossn.“<br />

Er: „Hoffentlich fall iech in ne poar Gahrne net ass alln Wolkn!“<br />

Un watter: „Hoffentlich wird’s net su-e, dass jemand socht, iech<br />

wird Diech nein Himmel hebn, wenn iech wist, dass de obn<br />

(uhm) bleibn wirst!“<br />

Nachtrag:<br />

Ganz vergessen zu erwähnen, habe ich die Feuerwehr unserer<br />

Stadt, die mit Spritzburg und Feuerwehrauto, trotz<br />

Hochwasser, bei unserem Kindertag mit zur Gestaltung dieses<br />

schönen Vormittags beigetragen haben. Nochmals<br />

herzlichen Dank an Euch, Jung`s.<br />

Grit Naranjo, DRK Kita " Märchenland"


<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 17<br />

Kunst in der Sparkasse:<br />

Dresdener Künstler zeigt seine Werke in <strong>Treuen</strong><br />

Am vergangenen Donnerstag, dem 20. Juni 20<strong>13</strong>, wurde in der<br />

Geschäftsstelle <strong>Treuen</strong> der Sparkasse Vogtland eine neue Ausstellung<br />

eröffnet.<br />

Hier werden Bilder des gebürtigen Schreiersgrüner Dr. Werner<br />

Petzold gezeigt. Der Dresdener Architekt beschäftigte sich in seiner<br />

Freizeit mit der Malerei. Ein Hauptmotiv seiner Arbeiten ist<br />

seine vogtländische Heimat.<br />

Die Ausstellung zeigt Bilder zum Thema 600 Jahre Schreiersgrün.<br />

Neben verschiedenen Schreiersgrüner Ansichten werden Motive<br />

zu ehemaligen und bestehenden Gasthäusern gezeigt.<br />

Ergänzt wird die Ausstellung durch Bilder, für die Herr Dr. Petzold<br />

auf seinen Reisen durch Deutschland und Europa Inspirationen<br />

fand.<br />

Noch bis zum 31. August<br />

ist die Ausstellung während<br />

der Geschäftszeiten<br />

in der Geschäftsstelle<br />

<strong>Treuen</strong> der Sparkasse<br />

Vogtland, Pfarrstraße 11,<br />

zu besichtigen.<br />

Sven Dittmann, Marktbereichsleiter<br />

<strong>Treuen</strong>, freut<br />

sich ganz besonders über<br />

die Ausstellung des Künstlers.<br />

„Gern bietet die Sparkasse<br />

Vogtland in ihren<br />

zahlreichen Geschäftsstellen<br />

regionalen Künstlern<br />

eine Plattform zur Präsentation<br />

ihrer kreativen<br />

Werke“.<br />

Neuerwerbung der Stadtbibliothek<br />

<strong>Treuen</strong> Juli 20<strong>13</strong>, Teil 1<br />

Belletristik:<br />

Arenz, Ewald: Der Duft von Schokolade (Liebe, Frauenroman)<br />

Barrett-Lee: E-Mail ans Glück (Liebe, Frauenroman)<br />

Bennett, Ben: Nachtmahl im Paradie (Unterhaltungsliteratur)<br />

Boyne, John: Das Haus zur Besonderen Verwendung (Schicksal,<br />

Russ. Literatur)<br />

Buxton, Jayne: Gib den Kerlen Zucker (Liebe, Humor)<br />

Cornwell, Patricia: Totenbuch (Krimi)<br />

Dübell, Richard: Die Wächter der Teufelsbibel (Historischer<br />

Roman)<br />

Eberstadt, Fernanda: Liebeswut (Liebe, Erotik, Familie)<br />

Fischer, Claus C.: Erlösung (Thriller)<br />

Franz, Andreas: Todesmelodie (Krimi)<br />

Fritz, Astrid: Die Vagabundin (Historischer Roman)<br />

Gaskin, Catherine: Das Familiengeheimnis (Familiendrama)<br />

Grafton, Sue: Nichts zu verlieren. In aller Stille (Krimi)<br />

Hannah, Kristin: Was wir aus Liebe tun (Frauenroman, Liebe)<br />

James, P.D.: Ein reizender Job für eine Frau (Krimi)<br />

Kling, Marc-Uwe: Die Känguru-Chroniken (Humor)<br />

Kolosowa, Wlada: Russland to Go (Reisebericht, Russland)<br />

Lanfermann, Mechthild: We rim Trüben fischt (Krimi)<br />

Lehmann, Christine: Die Rache-Engel (Liebe, Frauenroman)<br />

MacFadyen, Cody: Die Blutlinie (Thriller)<br />

McDermid, Val: Alle Rache will Ewigkeit (Krimi)<br />

Mosse, Kate: Das verlorene Labyrinth (Historischer Krimi)<br />

O’Connell, Carol: Such mich (Thriller)<br />

Patterson, James: Die Rache des Kreuzfahrers (Historischer<br />

Krimi)<br />

Pattison, Eliot: Der fremde Tibeter (Krimi, Kultur)<br />

Sack, John: Im Zeichen der Seraphim (Historischer Krimi)<br />

Scott, Lisa: Alte Schuld (Gerichtverhandlung, Krimi)<br />

Seksik, Laurent: Vorgefühl der nahen Nacht (Biographischer<br />

Roman)<br />

Sheldon, Sidney: Kalte Glut (Spannungsroman)<br />

Slaughter, Karin: Verstummt (Thriller)<br />

Uschmann, Oliver: Feindesland (Männerroman, Humor)<br />

Sullivan, Mark T.: Panic (Thriller)<br />

Twining, James: Der letzte Coup (Thriller)<br />

Voorhoeve, Anne C.: Unterland (Krieg, Nachkriegszeit)<br />

Voss, Louise: Der Duft in meinem Leben (Liebe)<br />

Kinder- und Jugendliteratur:<br />

Adrian, Lara: Gesandte des Zwielichts (Jugendbuch, Band 6 der<br />

Midnight Breed Serie)<br />

Bravo, Èmile: Die Schöne und die sieben Zwergbären (Comic,<br />

ab 8 Jahren)<br />

Chapman, Linda: Wald der tausend Augen (Schattenwald Geheimnisse<br />

Bd.1 ; ab 8 Jahren)<br />

DiTerlizzi, Tony: Eine unglaubliche Entdeckung (Die Spiderwick<br />

Geheimnisse Bd.1 ; ab 8 Jahren)<br />

DiTerlizzi, Tony: Der eiserne Baum (Die Spiderwick Geheimnisse<br />

Bd.4 ; ab 8 Jahren)<br />

Das große Mädchen Bastel-ABC (Basteln, ab 7 Jahren)<br />

Hardy’s Zauberschule<br />

Michalski, Martin: Das neue Zauberbuch<br />

Noël, Alyson: Soul Seeker-Vom Schicksal bestimmt (Fantasy)<br />

Die Pyramidenbauer (Geschichte)<br />

Preuß, Gunter: Die Zaubermaus im Klassenzimmer (Erstleser,<br />

ab 7 Jahren)<br />

Rahlens, Holly-Jane: Prinz William, Maximilian Minsky und ich<br />

(ab 12 Jahren)<br />

Ramses I bis Kleopatra (Geschichte)<br />

Sachliteratur:<br />

!%167.*\?&#")*3&"*89:V,"*4,2*2&"*'&"=",*Q0"%H=U%",*;R7?&9.*1=*]*J1:%",@*<br />

Ahrndt, Susanne: Hochzeitsfeiern<br />

Baxter, Ian: Die Waffen-SS an der Ostfront<br />

Erstaunliche 31'*H%7a"*BU29:",*!1'$"#A+!R*;!1'$"#,.*1=*b*J1:%",@*<br />

Instinkte der Tiere<br />

K1%2IY'*Q14="%'9:4#"*<br />

Liesner, Franziska: B&9:1#'(&.*B1%$&,)*31'*,"4"*Q14="%=49:*<br />

Mein Beckenbodenbuch<br />

E7c#.*+#I'7,)*874#*8""("%AL7?*89:&9('1#*="'$&??$*;>1,$1'I@*<br />

Plodeck, Karin: Politischer Radikalismus bei Jugendlichen<br />

3&"*FI%1?&2",=14"%*;C"'9:&9:$"@*<br />

Das Weinbuch F%"4a.*C4,$"%)*3&"*Q14="%?14'*&?*P#1''",-&??"%*;/%'$#"'"%.*1=*b*J1:%",@*<br />

R:1Z?1,.*,!&#.,#%!?/-,@!$(*!A#%2-$>,!B.(*#%>./C#!<br />

Kinderfilme -$>!DE+FD.*#0FB-


SEITE 18<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />

<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

ORTSCHAFT HARTMANNSGRÜN/<br />

PFAFFENGRÜN<br />

<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

5. Pfaffengrüner Kleinfeldturnier für Alte Herren/ Ü60<br />

Am Freitag, dem 05.07.<strong>13</strong>, 18:00 Uhr findet auf dem Sportplatz<br />

in Pfaffengrün das 5. Kleinfeld- Turnier für AH/Ü 60 Mannschaften<br />

statt. Das Turnier gilt gleichzeitig als offizielle Vogtlandmeisterschaft<br />

des VFV im Kleinfeld.<br />

Eingeladen sind folgende Mannschaften:<br />

RFC<br />

Reichenbach<br />

Kreisauswahl Plauen<br />

Auswahl<br />

Zeulenroda/Triebes<br />

Sachsenring Zwickau<br />

Frankenauswahl Hof<br />

Auswahl<br />

Göltzschtal<br />

SG<br />

Pfaffengrün<br />

und<br />

WEMA Plauen Junioren des Spieljahres 1965/66<br />

ORTSCHAFT EICH<br />

<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

Gärten zu vergeben<br />

Verein Kleingärtner Eich e. V.<br />

Haben Sie Interesse an Kleingärten in ruhiger<br />

und angenehmer Umgebung in Eich, dann rufen Sie bitte die<br />

Telefon-Nr. (01 52) 03 07 08 72 abends ab 18:00 Uhr an.<br />

Die Gärten haben eine Größe von:<br />

480 m! und 150 m! ohne Strom- und Wasseranschluss und<br />

ohne Laube 200 m! ohne Stromanschluss aber mit Laube.<br />

Stromanschlüsse sind jederzeit auf eigene Kosten möglich.<br />

Die Zufahrt ist per Pkw und auch Lkw möglich.<br />

Gerhard Jacobi, SG Pfaffengrün<br />

KINDER & JUGEND<br />

INFO-ECKE<br />

Sprechtag „Bürgschaften und<br />

Beteiligungen“ am 9. Juli 20<strong>13</strong><br />

Reiseziel: Nordhausen<br />

Jugendherberge<br />

Rothleimmühle<br />

wenige Min. von der Altstadt<br />

empfohlenes Alter<br />

ca. von 8 bis 15 Jahren<br />

Freizeitangebote:<br />

˘ Baden, Sport und Spiel<br />

˘ Nacht im Museum<br />

˘ Kanufahrt, Kletterfelsen<br />

˘ Sehenswürdigkeiten der<br />

Umgebung<br />

!!! Nur noch wenige Plätze frei !!!<br />

Kosten: 155,00 ! für:<br />

˘ Unterkunft & Vollpension<br />

˘ Bettwäsche & Fahrtkosten<br />

˘ Eintrittsgelder<br />

Reisezeit:<br />

Abreise: Mo, 12. August 20<strong>13</strong><br />

09.00 Uhr<br />

Rückkehr: Frei, 16. August 20<strong>13</strong><br />

gegen 16.00 Uhr<br />

Interessenten melden sich bitte im:<br />

Kinder- & Jugendzentrum <strong>Treuen</strong> (Tel.: 037468 / 2398)<br />

Friedensstrasse 3 / 08233 <strong>Treuen</strong><br />

In Sachen Beantragung von Zuschüssen, Ratenzahlung u.ä. helfen wir<br />

gern. Fragen Sie nach!<br />

Die IHK in Plauen bietet einmal im Monat<br />

einen kostenfreien Sprechtag mit der<br />

Bürgschaftsbank Sachsen und der Mittelständischen<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Sachsen an. Unternehmer und Existenzgründer,<br />

die ein konkretes Investitionsvorhaben<br />

bzw. Finanzierungskonzept<br />

haben und zur Absicherung der Finanzierung<br />

eine Bürgschaft bzw. Beteiligung<br />

einbeziehen wollen, können sich bei<br />

einem Beratungstermin in der IHK in<br />

Plauen, Friedensstraße 32, umfassend informieren<br />

lassen.<br />

Der nächste Sprechtag findet am 9. Juli<br />

statt. Anmeldungen bitte bis 5. Juli 20<strong>13</strong><br />

unter Tel. 03741/214-3210, Frau Rausch.<br />

SAB-Informationsveranstaltung<br />

zu ESF-Förderprogrammen für<br />

Existenzgründer in Plauen<br />

Information und Beratung zur Gründungsberatung,<br />

zum ESF-Mikrodarlehen<br />

und Einzel-betrieblichen Förderverfahren<br />

erhalten Existenzgründer und junge Unternehmen<br />

am Mittwoch, dem<br />

10.07.20<strong>13</strong>, 11:00-12:00 Uhr, im Raum 11<br />

(1. UG), in der IHK in Plauen.<br />

Nähere Informationen unter:<br />

www.vonex.de<br />

Anmeldung über Tel. 03741 214-3301,<br />

Frau Karaschewski.


<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

Nachträglich herzliche Glückwünsche<br />

von der Bürgermeisterin der Stadt <strong>Treuen</strong><br />

an unsere Geburtstagsjubilare<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

21. Juni<br />

74 Jahre Renate Baer<br />

79 Jahre Ingeburg Kruppa<br />

78 Jahre Valentina Rudolf<br />

22. Juni<br />

79 Jahre Johann Hartmann<br />

22. Juni<br />

73 Jahre Günter Pätzold<br />

23. Juni<br />

71 Jahre Anneruth Gnüchtel<br />

72 Jahre Ernst Hilbert<br />

70 Jahre Monika Kober<br />

72 Jahre Ingeborg Oeser<br />

84 Jahre Theresia Ott<br />

24. Juni<br />

75 Jahre Käthe Eismann<br />

91 Jahre Frieda Gehda<br />

80 Jahre Gisela Kaluza<br />

72 Jahre Brunhilde Ross<br />

76 Jahre Alexander Rudolf<br />

79 Jahre Lieselotte Schmelzer<br />

25. Juni<br />

76 Jahre Annerose Hölzel<br />

71 Jahre Ursula Puffke<br />

80 Jahre Ingeburg Rannacher<br />

87 Jahre Margot Schmidt<br />

78 Jahre Margot Tencz<br />

26. Juni<br />

84 Jahre Siegfried Päßler<br />

88 Jahre Isolde Zenner<br />

28. Juni<br />

72 Jahre Gieseltraud Hanpeter<br />

29. Juni<br />

74 Jahre Margitta Albersdörfer<br />

77 Jahre Peter Masur<br />

79 Jahre Anita Mertgen<br />

85 Jahre Ilse Przibilla<br />

30. Juni<br />

76 Jahre Friedrich Bäß<br />

79 Jahre Ursula Glaß<br />

86 Jahre Käthe Reißmann<br />

91 Jahre Heinz Rußig<br />

92 Jahre Walter Unger<br />

01. Juli<br />

85 Jahre Käte Fickert<br />

83 Jahre Erika Haftmann<br />

82 Jahre Christa Klein<br />

81 Jahre Friedrich Mey<br />

72 Jahre Lothar Stumhöfer<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 19<br />

02. Juli<br />

82 Jahre Gertraude Ehrhardt<br />

78 Jahre Karl Rotter<br />

03. Juli<br />

84 Jahre Ilse Franz<br />

70 Jahre Helmut Rudolph<br />

04. Juli<br />

84 Jahre Gerda Hölzel<br />

90 Jahre Elsa Patzelt<br />

72 Jahre Konrad Tschirschwitz<br />

Ortschaft Altmannsgrün<br />

24. Juni<br />

77 Jahre Dieter Birner<br />

27. Juni<br />

73 Jahre Hanna Wappler<br />

Ortschaft Eich<br />

22. Juni<br />

82 Jahre Lothar Riedel<br />

27. Juni<br />

88 Jahre Melanie Geyer<br />

02. Juli<br />

73 Jahre Gertraud Herbst<br />

Ortschaft Hartmannsgrün/<br />

Pfaffengrün<br />

Hartmannsgrün<br />

27. Juni<br />

84 Jahre Christa Bauer<br />

28. Juni<br />

76 Jahre Armin Blei<br />

03. Juli<br />

78 Jahre Ilse Seifert<br />

Pfaffengrün<br />

23. Juni<br />

84 Jahre Erwin Mau<br />

30. Juni<br />

81 Jahre Annerose Petzoldt<br />

Ortschaft Schreiersgrün<br />

23. Juni<br />

93 Jahre Elfriede Geßner<br />

75 Jahre Erika Stöß<br />

25. Juni<br />

92 Jahre Magdalena Fiedler<br />

74 Jahre Helga Kallaucke<br />

26. Juni<br />

81 Jahre Klaus Stoppa<br />

27. Juni<br />

72 Jahre Magdalena Zelend<br />

29. Juni<br />

73 Jahre Karl-Heinz Jedzig<br />

01. Juli<br />

74 Jahre Günter Hallbauer<br />

02. Juli<br />

79 Jahre Roselinde Richter<br />

KIRCHEN-<br />

NACHRICHTEN<br />

Gottesdienste und<br />

Veranstaltungen<br />

Ev.-luth. Kirche<br />

Sonntag, 07. Juli 20<strong>13</strong><br />

09:30 Uhr Familiengottesdienst<br />

Sonntag, 14. Juli 20<strong>13</strong><br />

09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst<br />

Landeskirchliche Gemeinschaft<br />

Gemeinschaftshaus, Marienstraße 10<br />

Sonntag, 07. Juli 20<strong>13</strong><br />

15:30 Uhr Nachmittags Gemeinschaftsstunde<br />

Sonntag, 14. Juli 20<strong>13</strong><br />

19:30 Uhr Gemeinschaftsstunde<br />

Gottesdienste der Ev.-method.<br />

Kirche<br />

Gemeindezentrum Eben-Ezer-Kirche<br />

<strong>Treuen</strong>, W.-Rathenau-Straße 18<br />

Sonntag, 07. Juli 20<strong>13</strong><br />

09:15 Uhr Gottesdienst<br />

Sonntag, 14. Juli 20<strong>13</strong><br />

10:00 Uhr Musikalischer Gottesdienst in<br />

Netzschkau mit dem Kammerorchester<br />

Robert Schumann aus Zwickau<br />

Katholische Kirche<br />

St. Joseph Kapelle <strong>Treuen</strong>, Fr.- Engels-<br />

Straße<br />

Samstag, 06. Juli 20<strong>13</strong><br />

17:00 Uhr Heilige Messe


SEITE 20<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />

<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

Samstag, <strong>13</strong>. Juli 20<strong>13</strong><br />

17:00 Uhr Heilige Messe<br />

Evang.-Freikirchliche Gemeinde<br />

<strong>Treuen</strong>, Goethestraße 5<br />

Sonntag<br />

10:00 Uhr Gottesdienst<br />

Gemeinschaft der 7.-Tags-Adventisten<br />

<strong>Treuen</strong>, Bahnhofstraße 22<br />

Jeden Sonnabend<br />

09:00 Uhr Gottesdienst<br />

<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

WAS-WANN-WO?<br />

<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

am<br />

Donnerstag, 04.Juli<br />

19.30 Uhr<br />

Informationen Telefon: 037468 2561<br />

Der Eintritt ist frei.<br />

Veranstalter: Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde <strong>Treuen</strong><br />

29. Juli 20<strong>13</strong><br />

<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

Redaktionsschluss<br />

für Beiträge, Veranstaltungsmeldungen,<br />

Infos etc .in die nächste <strong>Ausgabe</strong><br />

Wanderkalender des <strong>Treuen</strong>er Heimatvereines<br />

Plauen-Syratal-Zwoschwitz-Plauen<br />

Sonntag, 21.07.20<strong>13</strong> • Beginn 09.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Parkplatz Hohe Straße, Nähe Oberer Bahnhof<br />

Der Wanderleiter<br />

Rolf Seidel<br />

17. April 20<strong>13</strong><br />

Redaktionsschluss<br />

für Beiträge, Veranstaltungsmeldungen,<br />

Infos etc. in die nächste <strong>Ausgabe</strong><br />

10. Juli 20<strong>13</strong>


<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 21<br />

AUS DEM SCHULVERBAND<br />

Tag der offenen Tür an der Talsperrenschule<br />

Thoßfell<br />

„Herzlich Willkommen“ hieß es am 21.06.20<strong>13</strong> an der Talsperrenschule<br />

Thoßfell.<br />

In der Zeit von 15.30 - 18.00 Uhr konnten Interessierte sich die<br />

Schule ansehen und etwas herumstöbern. Vielfältige Angebote<br />

erwarteten die Besucher. Es wurde Theater gespielt, mit Specksteinen<br />

gestaltet, gefilzt und gebastelt. Es gab einen Geschicklichkeitsparcours,<br />

die Feuerwehr Neuensalz war zu Gast und<br />

man konnte seine Treffsicherheit unter Beweis stellen.<br />

Für die musikalische Unterhaltung sorgte die Musikschule Fröhlich.<br />

Rasuli, die uns tatkräftig unterstützte. Es wurde getanzt, gespielt<br />

und mit verschiedenen Gedichten in die Projektwoche eingeführt.<br />

Im Anschluss begaben sich alle Kinder in ihre Klassen.<br />

Dort gab es vielfältige Anregungen, sich mit diesem großen<br />

Thema auseinander zu setzen. Es wurden Fische auf verschiedene<br />

Arten hergestellt, das Umweltmobil war zu Gast, Frau Zimmer<br />

von der Bibliothek <strong>Treuen</strong> las die Geschichte „Bruno der<br />

Regentropfen“ und zeigte den Kindern anschließend eine Wasserspiel.<br />

Die Schüler der 4. Klasse sammelten Müll rund um die Talsperre<br />

Pöhl auf, es wurden Plakate gestaltet, sich mit dem Regenbogenfisch<br />

beschäftigt und es gab auch eine Sportstaffel zum<br />

Thema Hochwasser.<br />

Es war eine gelungene Woche, die mit der Aufführung des „Regenbogenfisches“<br />

einen schönen Abschluss fand.<br />

K. Ferter<br />

WAS SONST NOCH<br />

INTERESSIERT<br />

Aktuelles aus dem Steuerrecht<br />

Entlastung der Steuerzahler um ganze 24 € beschlossen<br />

Natürlich kam auch das leibliche Wohl nicht zu kurz. Bei herrlichem<br />

Wetter gab es Kaffee und Kuchen, selbstgebackene Waffeln,<br />

Würstchen und vieles mehr. Dafür sorgten engagierte<br />

Eltern, die sich an diesem Tag Zeit nahmen, unsere Schule zu<br />

unterstützen. Alle waren begeistert und die Zeit verging wie im<br />

Flug. Wir bedanken uns auf diesem Weg ganz herzlich bei allen<br />

fleißigen Helfern und freuen uns schon jetzt auf den nächsten<br />

Tag der offenen Tür im Jahr 2015.<br />

K. Ferter<br />

Die Talsperrenschule steht im Zeichen des Wassers<br />

Vom 17.06.–21.06.<strong>13</strong> fand an der Talsperrenschule Thoßfell eine<br />

Projektwoche zum Thema Wasser statt. Eröffnet wurde die Veranstaltung<br />

durch die Asse-Kinder der 1. und 2. Klasse und Frau<br />

Im Gesetzgebungsverfahren zu einem Gesetz zum Abbau der<br />

kalten Progression wurde eine spürbare Entlastung der Steuerpflichtigen<br />

diskutiert. Der infolge von Inflation und Lohnerhöhungen<br />

entstehende Anstieg der Progression sollte den<br />

Steuerzahlern durch eine insgesamt rund 6,1 Mrd. € umfassende<br />

Erleichterung „zurückgegeben“ werden. Dazu sollten die<br />

Tarifzonen für 20<strong>13</strong> um 1,6% und für 2014 um 2,75% verschoben<br />

werden. Der prozentuale Steueranteil auf das zu versteuernde<br />

Einkommen wäre damit niedriger als bisher.<br />

Dieses Vorhaben ist nun gescheitert. Übrig geblieben ist lediglich<br />

eine Erhöhung des Grundfreibetrags von bisher 8.004 ⇔<br />

auf 8.<strong>13</strong>0 € für 20<strong>13</strong> und auf 8.354 € für 2014. Das Einkommen<br />

bis zu diesen Beträgen bleibt steuerfrei. Rechnet man den Erhöhungsbetrag<br />

in eine steuerliche Entlastung um, ergibt sich<br />

eine Ersparnis von i.d.R. 24 € für 20<strong>13</strong>. Bei Einkünften unter<br />

20.000 € ist der Entlastungsbetrag noch geringer. Diese marginale<br />

steuerliche Entlastung ist zu begrüßen, wenngleich sie das<br />

absolut minimalste Zugeständnis an die Steuerzahler darstellt,<br />

welches verfassungsrechtlich zulässig ist. So hat das Bundesverfassungsgericht<br />

in seiner ständigen Rechtsprechung entschieden,<br />

das der Grundfreibetrag zumindest dem Existenzminimum<br />

entsprechen muss. Die Höhe des steuerlich nicht zu<br />

berücksichtigenden Einkommens orientiert sich also an dem<br />

vom Gesetzgeber im Sozialhilferecht anerkannten Mindestbedarf.<br />

Dieses Existenzminimum wurde nach dem Neunten Existenzminimumbericht<br />

für das Jahr 20<strong>13</strong> auf 8.124 € und für das<br />

Jahr 2014 auf 8.352 € festgelegt.<br />

Es ist unschwer zu erkennen, dass der Gesetzgeber den Grundfreibetrag<br />

nur ganz knapp über diese verfassungsrechtlich zwingend<br />

gebotenen Beträge festlegte. Die Bereitschaft zu einer<br />

Entlastung der Steuerzahler ist offensichtlich entgegen aller Bekundungen<br />

nicht sonderlich ausgeprägt. Auch macht die nur


SEITE 22<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />

<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

knappe Einhaltung der Mindestgrenzen zukünftig weitere Anpassungen<br />

– analog der Erhöhung des Existenzminimums – erforderlich,<br />

was nicht gerade zu einer Vereinfachung und<br />

Konstanz des Steuerrechts führt. Mit den umgesetzten Fragmenten<br />

des Gesetzes zur Abbau der kalten Progression vom<br />

20.2.20<strong>13</strong> ist dem Gesetzgeber daher kein großer Wurf gelungen.<br />

Lars Meinel, Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater, www.taxcosteuerberatung.de<br />

Anzeigenannahmeschluss<br />

für die nächste <strong>Ausgabe</strong>:<br />

11. Juli 20<strong>13</strong><br />

AUS DEM VEREINSLEBEN<br />

Oldies weiter auf Erfolgskurs<br />

Die Jüngsten und die Ältesten schreiben mittlerweile die Erfolgsgeschichte<br />

des TC <strong>Treuen</strong>.<br />

Die Herren 60 siegten beim TC Chemnitz Altendorf souverän<br />

mit 6 : 0 und kletterten damit auf den 2. Tabellenplatz in der Bezirksklasse<br />

Chemnitz.<br />

Egon Fuchs, Klaus Ochsmann, K.-Heinz Groll, Thomas Loos<br />

sowie Jürgen Lange sorgten für den zweiten zu Null Sieg nacheinander<br />

und avancieren mittlerweile zum Geheimfavoriten der<br />

Staffel.<br />

Ihnen gleich taten es die beiden Mädchen bei den unter 10 jährigen<br />

in der Bezirksliga Chemnitz. Mit 23 : 5 gingen Sie wie<br />

schon in den beiden Vorwochen als Sieger vom Platz.<br />

Mit gleich 2 Niederlagen ist es das schwere Los des Aufsteigers,<br />

was derzeit den Herren des TC <strong>Treuen</strong> in der Bezirksliga Chemnitz<br />

wiederfährt. Konnte zu Hause Maik Vital gegen TC Limbach<br />

wenigstens den Ehrenpunkt erkämpfen, reichte es am Sonntag<br />

bei der USG Chemnitz nicht und man verlor glatt mit 0 : 6.<br />

In den letzten beiden Spielen gegen direkte Tabellennachbarn<br />

hat man es allerdings noch in der eigenen Hand die Klasse zu<br />

halten.<br />

Rockelmann Schwarzenberg gilt es designierter Aufstiegskandidat<br />

in der Herren 40 Bezirksklasse. Dies stellten sie bei ihrem<br />

Auftritt am Sonntag in <strong>Treuen</strong> eindeutig unter Beweis.<br />

Mit 1 : 5 verlor der TC <strong>Treuen</strong>, einzig Sören Strauß gewann sein<br />

Einzel und sorgte für das einzige Erfolgsmoment der <strong>Treuen</strong>er<br />

an diesem Sonntagmorgen. Mit 2 Siegen aus den letzten beiden<br />

Spielen ist aber sogar noch die Vizemeisterschaft zu erreichen.<br />

Auch bei den Damen kann man nur in die Zukunft schauen und<br />

auf ein gutes Saisonende nach den drei noch ausstehenden<br />

Spielen hoffen.<br />

Nach der erneuten Niederlage gegen den TC Rot Weiß aus<br />

Glauchau bleibt aktuell nur der letzte Tabellenplatz. Ähnlich wie<br />

bei den Herren sorgte hier Sandra Strauß in drei Gewinnsätzen<br />

für den <strong>Treuen</strong>er Punktgewinn.<br />

Zu guter Letzt die beiden Jungs der unter 12 jährigen. Mit 1 : 2<br />

verloren Robin Scholz und Ronny Svadlenka denkbar knapp<br />

gegen den Nachwuchs aus Markneukirchen. pgo<br />

Tennis Club <strong>Treuen</strong> mit erfolgreichem Wochenende<br />

weiterhin hervorragend in der Spielsaison<br />

20<strong>13</strong> unterwegs!<br />

Im Spiel der Bezirksklasse Herren 60 I ist der TCT weiter erfolgreich<br />

in der Liga unterwegs. Trotz sehr ausgeglichener Spiele<br />

konnten Klaus Ochsmann und Karl-Heinz Groll mit den gewonnenen<br />

Einzeln und dem Sieg im Doppel den Gesamtsieg gegen<br />

den TC Limbach mit einem Spiel Unterschied nach Hause<br />

holen.<br />

Weiterhin mit Kurs auf die Tabellenspitze bleibt das Herren 40 I<br />

Team in der Bezirksklasse Chemnitz. Mit 4:2 gewann man letztes<br />

Wochenende beim Auswärtsspiel gegen den TC Lok Aue.<br />

Erfolgreich waren auch diese Woche Robby Winefeld im Einzel,<br />

sowie Bernd Binder und Sören Strauß im Einzel und im Doppel.<br />

Auch die <strong>Treuen</strong>er Herren in der Bezirksliga konnten letztes Wochenende<br />

einen Auswärtssieg gegen den TC Chemnitz-Altendorf<br />

II feiern. Marcel Kluge, Mike Tröbst, Maik Vital und Christian<br />

Krumsdorf ließen den Gegnern weder in den Einzeln noch bei<br />

den Doppeln eine Chance und holten den Sieg mit 6:0 für den<br />

TC <strong>Treuen</strong> 1. Damit kommt es am kommenden Samstag zum<br />

Showdown um den Klassenerhalt auf der <strong>Treuen</strong>er Anlage<br />

gegen den Chemnitzer TC Küchwald II.<br />

Die zweite Mannschaft des TCT erkämpfte diesmal ein 3:3 Unentschieden.<br />

Leider gewann der VTC 1892 Reichenbach III<br />

dann doch noch knapp mit einem Satz Unterschied. Trotz der<br />

Siege von Christian Krumsdorf und Jan Marquardt in den Einzeln<br />

sowie im Doppel reichte es am Ende nicht für den Mannschaftssieg.<br />

Auch die <strong>Treuen</strong>er Damen hatten am letzten Sonntag wieder<br />

etwas Pech. Sie verloren im Auswärtsspiel gegen den Eibenstocker<br />

TC mit 5 : 1 in knappen Entscheidungen. Nur Sandra<br />

Strauß schaffte im Einzel den Ehrenpunkt. f.e.<br />

WISSENSWERTES<br />

Notruf: Polizei: 110<br />

Feuerwehr und Rettungsdienst: 112<br />

Giftnotruf: (0361) 730730<br />

wichtige Telefonnummern:<br />

Polizeiposten <strong>Treuen</strong>: Tel.: 679380, Fax: 2328<br />

Polizeirevier Auerbach: 03744/2550<br />

Rettungsleitstelle Plauen: 03741/19222, 226162 oder 224666<br />

Klinikum Obergöltzsch: 03744/3610<br />

Telefon-Seelsorge: 0800-111 0 111/0800-111 0 222<br />

Tag und Nacht 24 Stunden kostenfrei erreichbar<br />

Dienste:<br />

ärztlicher Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechzeit: 116117<br />

Störungs- und Bereitschaftsdienste<br />

Gas: am Tag: 03744/2600; rund um die Uhr: 0371/451444;<br />

Wasser/Abwasser: 03741/4020<br />

MITNETZ Strom, kostenlose Entstörungshotline 0800 2 305070<br />

Montag bis Sonntag 0.00 bis 24.00 Uhr


<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong> SEITE 23<br />

Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt <strong>Treuen</strong>:<br />

Montag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und <strong>13</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und <strong>13</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Tel.: 037468/638-0, Fax: 037468/63860<br />

E-Mail: stadtverwaltung@treuen.de, Internet: www.stadt-treuen.de<br />

Beratungen und Sprechstunden:<br />

… im Rathaus Beratungsraum (2. Stock)<br />

Friedensrichter<br />

Beratungssprechstunde jeden 3. Donnerstag im Monat<br />

in der Zeit von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />

Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen u. a. zu folgenden Themen:<br />

Heizkostenabrechnung<br />

Gasanbieter-/Stromanbieterwechsel<br />

energiesparende Heizsysteme<br />

Wärmepumpe, Solar, Holzheizung<br />

Stromsparberatung, Haushaltgeräte<br />

baulicher Wärmeschutz<br />

Gebäude-Energieausweis<br />

Fördermittel<br />

In <strong>Treuen</strong> findet die Energieberatung jeden 2. Dienstag im Monat von 14–18 Uhr<br />

statt. Termine können vereinbart werden unter 0180-5-797777, Zentrales Servicetelefon<br />

der Verbraucherzentrale Sachsen, Montag–Freitag 09.00–16.00 Uhr<br />

(Festnetzpreis 14 Cent/Min.; andere Mobilfunkpreise möglich, ab 01.03.2010 Mobilfunkpreis<br />

maximal 42 Cent/Min.). oder unter 037467-20<strong>13</strong>5.<br />

Suchtberatung<br />

Jeden Donnerstag von <strong>13</strong>.00 bis 17.00 Uhr<br />

… in anderen Einrichtungen:<br />

Verbraucherzentrale Sachsen – Beratungsstelle Auerbach<br />

Am Graben 12, 08209 Auerbach<br />

Fax: 03744/ 219643<br />

Mail: VZV.AUBA@t-online.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. <strong>13</strong>.00 – 18.00 Uhr<br />

Die. 09.00 – 12.00 / <strong>13</strong>.00 – 18.00 Uhr<br />

Mi. / Do. 10.00 – 12.00 / <strong>13</strong>.00 – 16.00 Uhr<br />

Termintelefon: 03744 / 219 641<br />

Mo. – Do. 10.00 – 12.00 Uhr<br />

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Auerbach/Vogtland e. V. – Schuldnerberatung<br />

Eisenbahnstr. 14, Haus II, 08209 Auerbach, Tel. 03744/2722764<br />

Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen gGmbH<br />

Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Auerbach<br />

Herrenwiese 9, Tel. 03744/831215<br />

Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e. V.<br />

Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung<br />

sowie Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

Beratungsstelle Auerbach, Blumenstr. 34, Tel.: 03744/831260<br />

Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen<br />

Auerbach, Herrenwiese 9a, Tel.: 03744/831214<br />

Jugendberufshilfe im Jugendzentrum <strong>Treuen</strong><br />

1. Dienstag im Monat, 16.00 Uhr. Terminvereinbarung über Tel.: 03744/831283<br />

Spieltage in den Kindereinrichtungen für Kinder,<br />

die keine Einrichtung besuchen:<br />

Kinderkombination „Villa Kunterbunt“, Innere Herlasgrüner Str. 11<br />

Tel. 037468/2623. Jeden 1. Mittwoch im Monat von 9 Uhr bis 10.30 Uhr<br />

Kindergarten „Nesthäkchen“ Lengenfelder Str. 4<br />

Tel. 037468/2361. Jeden 3. Dienstag im Monat von 09.30 Uhr bis 11 Uhr<br />

Spielgruppe in der Kindertagesstätte „Märchenland“, Oststr. 88<br />

Termine 20<strong>13</strong>: 09.07., 03.09., 24.09., 15.10., 29.10., 12.11., 26.11., 10.12.<br />

in der Zeit zwischen 09.00 – 10.30 Uhr. Tel. 037468 / 2622<br />

Kinderkombination „Pfiffikus“ Schreiersgrün, Auerbacher Str. 10<br />

Tel. 037468/2439. Jeden 1. Montag im Monat von 9 Uhr bis 10.30 Uhr<br />

Kindergarten „Spatzenburg“ Hartmannsgrün, Dorfstr. 53<br />

Tel. 037468/2703. Jeden 2. Dienstag im Monat von 09.00 bis 10.30 Uhr. In den<br />

Schulferien findet kein Spieltag statt.<br />

Kinderkombination „Kleine Strolche“ Eich, Schulstr. 15<br />

Tel. 037468/2123. Jeden 3. Mittwoch im Monat von 15.30 bis 16.30 Uhr.<br />

Evangelische Kindertagesstätte „Schatzinsel“, Pfarrstr. 4 b<br />

Tel. 037468 /2816. Jeden 1. Dienstag im Monat vormittags und<br />

nach tel. Absprache individuelle Schnuppertage<br />

Kindertagesstätte „Grashüpfer“ Neuensalz, Genossenschaftsweg 8<br />

Tel. 03741/4<strong>13</strong>166. Jeden 1. Dienstag im Monat von 09.30 bis 11.00 Uhr<br />

Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“, Mechelgrün, Schulberg 1, Tel. 037463/89038<br />

Jeden 1. Mittwoch im Monat von 09.30 bis 10.45 Uhr<br />

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Tel. 09191-5070.<br />

Impressum<br />

Der <strong>Treuen</strong>er Landbote erscheint 14-tägig (jeweils donnerstags), liegt in Geschäften und Einrichtungen des Verbreitungsgebietes zur kostenlosen Mitnahme aus und kann im<br />

Sachgebiet Zentrale Verwaltung/Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong> eingesehen werden. Die namentliche Aufstellung der Geschäfte und Einrichtungen, in denen das Amtsblatt<br />

ausliegt, wird in regelmäßigen Abständen im <strong>Treuen</strong>er Landboten veröffentlicht.<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, Tel. 037468/63839, Fax: 037468/63854, E-Mail: info@treuen.de,, Internet: www.stadt-treuen.de<br />

Verantwortlich für amtlichen Inhalt: Bürgermeisterin Andrea Jedzig. Nichtamtliche Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.<br />

Druck: Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Str. 83, 08233 <strong>Treuen</strong>


SEITE 24<br />

DONNERSTAG, 4. JULI 20<strong>13</strong><br />

<strong>13</strong>. AUSGABE<br />

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