09.03.2013 Aufrufe

Sie dürfen diese Artikel frei kopieren unter Angabe der Herkunft ...

Sie dürfen diese Artikel frei kopieren unter Angabe der Herkunft ...

Sie dürfen diese Artikel frei kopieren unter Angabe der Herkunft ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Scharia - das islamische Recht<br />

“Scharia” ist heute eines <strong>der</strong> meistgebrauchten<br />

Schlagwörter, wenn über den Islam diskutiert<br />

wird. Islamisten for<strong>der</strong>n in ihren jeweiligen<br />

Heimatlän<strong>der</strong>n, die Scharia zur Grundlage <strong>der</strong><br />

staatlichen Gesetzgebung zu machen. Kritiker<br />

des Islam warnen vor <strong>der</strong> Grausamkeit <strong>der</strong><br />

Scharia, wie sie sich einigen Strafen äußere<br />

(Handabhacken bei Dieben, Steinigung von<br />

Ehebrecherinnen).<br />

Gleichzeitig ist jedoch “Scharia” einer <strong>der</strong> am<br />

wenigsten klar definierten Begriffe innerhalb<br />

des Islam. Auch wenn <strong>der</strong> Begriff schon für<br />

Gesetzessammlungen islamischer Staaten<br />

angewandt wurde, ist die Scharia eigentlich<br />

mehr: <strong>Sie</strong> ist kein real vorliegenden<br />

Gesetzbuch, das man ohne weiteres und<br />

plötzlich zum Gesetz eines Staates machen<br />

könnte. Vielmehr ist “Scharia” eine<br />

Idealvorstellung vom göttlichen Gesetz, das alle<br />

Lebensbereiche des Muslim regeln soll.<br />

Quellen <strong>der</strong> Scharia<br />

Ursprünglich meint <strong>der</strong> arabische Begriff<br />

“Scharia” den Pfad in <strong>der</strong> Wüste, <strong>der</strong> zur<br />

Wasserquelle führt. Die Scharia ist <strong>der</strong><br />

Wegweiser, <strong>der</strong> den Menschen zu Gott, seiner<br />

Quelle führen soll. Im Koran selbst kommt <strong>der</strong><br />

Begriff nur einmal vor (Sure 45,18) und heißt<br />

dort so viel wie “Ritus”.<br />

Unbestritten gilt dem sunnitischen Islam <strong>der</strong><br />

Koran als die Quelle <strong>der</strong> Scharia. Der Koran<br />

enthält jedoch nur einzelne Anweisungen, die<br />

direkt zur Grundlage einer Gesetzgebung zu<br />

machen sind. Schon früh in <strong>der</strong> islamischen<br />

Geschichte trat daher neben den Koran als<br />

Quelle des Rechtes die “Sunna”, das<br />

vorbildliche Handeln und Reden des Propheten<br />

Mohammed. Die Berichte über Verhalten und<br />

Worte Mohammeds wurden in den<br />

sogenannten “Hadithen” gesammelt. Später<br />

filterten islamische Theologen aus <strong>der</strong><br />

unüberschaubaren Fülle <strong>diese</strong>r Hadithen nach<br />

bestimmten Regeln die als echt<br />

anzuerkennenden Überlieferungen heraus. Es<br />

entstanden die weitgehend noch heute<br />

anerkannten Hadith-Sammlungen.<br />

46<br />

www.orientdienst.de; Minikurs Islam<br />

Entstehung des islamischen Rechts<br />

In den ersten Jahrhun<strong>der</strong>ten islamischer<br />

Zeitrechnung schufen dann auf Grundlage von<br />

Koran und Hadith islamische Rechtsgelehrte<br />

(die “Fuqaha´”) das, was weithin <strong>unter</strong> “Scharia”<br />

verstanden wird: eine islamische<br />

Rechtssammlung. Da Koran und Hadith schon<br />

für die Fragen <strong>der</strong> damaligen Zeit nicht immer<br />

konkrete Antworten bereithielten, traten für die<br />

frühen Rechtsgelehrten zwei weitere Quellen<br />

<strong>der</strong> islamischen Rechtswissenschaft hinzu:<br />

“Idschma´”, <strong>der</strong> Konsens <strong>der</strong> islamischen<br />

Rechtsgelehrten über ein Thema, sowie “qiyas”,<br />

<strong>der</strong> Analogieschluss. Dabei wurden neu<br />

auftretende Fälle in Anlehnung an bekannte<br />

Fälle entschieden.<br />

Innerhalb des sunnitischen Islams setzten sich<br />

im Laufe <strong>der</strong> Zeit vier Rechtsschulen durch:<br />

Schafiiten, Malikiten, Hanbaliten und Hanafiten.<br />

Diese Schulen sind jeweils nach ihrem<br />

Begrün<strong>der</strong> benannt und sind in verschiedenen<br />

Regionen <strong>der</strong> islamischen Welt vorherrschend.<br />

<strong>Sie</strong> weichen in vielen Einzelfragen des<br />

islamischen Rechts voneinan<strong>der</strong> ab - in <strong>diese</strong>m<br />

Sinne gibt es also eine regional<br />

<strong>unter</strong>schiedliche “Scharia”. In den Grundfragen<br />

sind sich <strong>diese</strong> Schulen jedoch einige. Man<br />

erkennt auch die jeweils an<strong>der</strong>en Schulen als<br />

rechtgläubig an.<br />

Fünf Kategorien für Verhalten<br />

Gemäß dem islamischen Verständnis von<br />

Hingabe (“Islam”) an Allah umfasst die Scharia<br />

Regelungen nicht nur für Familienrecht,<br />

Strafrecht, Erbrecht etc. son<strong>der</strong>n auch genaue<br />

Anweisungen für religiöse Rituale und Pflichten.<br />

Die Rechtswissenschaft hat dabei jede<br />

Handlung in ein System von fünf Kategorien<br />

eingeordnet:<br />

1. “Fard” - eine Handlung ist Pflicht für jeden<br />

Gläubigen (z.B. das rituelle Gebet)<br />

2. “Haram” - Verbotene Handlungen (z.B.<br />

Alkoholgenuss)<br />

3. “Mandub” - Empfehlenswert. Eine Handlung<br />

ist erwünscht (z.B. zusätzliche Gebete), das<br />

Nichtbefolgen wird jedoch nicht bestraft<br />

4. “Makruh” - Verwerflich o<strong>der</strong> nicht<br />

empfehlenswert.<br />

5. “Mubah” - Erlaubt, Handlungen, für die es

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!