Dienstag, den 23. Oktober 2007, 17.00 Uhr ... - Stadt Pulheim
Dienstag, den 23. Oktober 2007, 17.00 Uhr ... - Stadt Pulheim
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____<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> – Postfach 1345 – 50241 <strong>Pulheim</strong><br />
An die Mitglieder<br />
des Haupt- und Finanzausschusses<br />
sowie<br />
nachrichtlich<br />
an die Damen und Herren<br />
des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
12.10.<strong>2007</strong><br />
I/01-10-24.10/02<br />
hiermit lade ich Sie zur <strong>23.</strong> Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> für<br />
<strong>Dienstag</strong>, <strong>den</strong> <strong>23.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2007</strong>, <strong>17.00</strong> <strong>Uhr</strong>,<br />
in <strong>den</strong> Ratssaal des Rathauses <strong>Pulheim</strong>, Alte Kölner Straße 26, ein.<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
I.1 Beschlussfassung über die Hinzuziehung von Sachverständigen sowie Vertreterinnen<br />
und Vertretern vorwiegend betroffener Bevölkerungsgruppen bei der Beratung von einzelnen<br />
Tagesordnungspunkten<br />
I.2 Bestellung eines Schriftführers und eines stellvertreten<strong>den</strong> Schriftführers<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1359<br />
Berichterstatter: Herr Dr. Morisse<br />
I.3 Kinder- und Jugendförderplan <strong>2007</strong> – 2010, Teilfachplan offene Kinder – und Jugendarbeit<br />
- siehe Niederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 11.10.<strong>2007</strong>, TOP I.6<br />
Berichterstatter: Herr Herpel<br />
I.4 Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1352<br />
Berichterstatter Herr Herpel<br />
I.5 Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe<br />
hier: Bereich Rettungsdienst<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1347<br />
Berichterstatter: Herr Herpel<br />
I.6 Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 I GO NRW<br />
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 90.000,- € bei Auftragssachkonto<br />
M26070001 „Ganztagsgrundschule GGS Dansweiler (Umbau)“<br />
- siehe Vorlage Nr. 1356<br />
Berichterstatter: Herr Herpel<br />
I.7 Aufhebung eines Sperrvermerks für einen Investitionszuschuss<br />
hier: Tribünenbau Sportzentrum <strong>Pulheim</strong> durch <strong>den</strong> FFC Brauweiler <strong>Pulheim</strong> 2000 e.V.
- siehe Vorlage Nr. 1366<br />
Berichterstatter: Herr Herpel<br />
I.8 Anschaffung einer Sauerstoffreduktionsanlage für das <strong>Stadt</strong>archiv<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1367<br />
Berichterstatter: Herr Dr. Morisse<br />
I.9 Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe<br />
hier: Umlage KDVZ Rhein-Erft-Rur<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1383<br />
Berichterstatter: Herr Dr. Morisse<br />
I.10 Budgetierung, 2. Budgetbericht <strong>2007</strong><br />
- siehe Vorlage Nr. 1369<br />
Berichterstatter Herr Thelen<br />
I.11 Antrag nach § 24 GO NRW<br />
hier: Aufhebung von Abfall-Entsorgungsgemeinschaft<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1355<br />
Berichterstatter: Herr Thelen<br />
I.12 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2008<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1137<br />
Berichterstatter: Herr Thelen<br />
I.13 6. Änderung der Abfallentsorgungssatzung<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1338<br />
Berichterstatter: Herr Thelen<br />
I.14 20. Änderung der Abfallgebührensatzung<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1339<br />
Berichterstatter: Herr Thelen<br />
I.15 Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2008<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr.1340<br />
Berichterstatter: Herr Thelen<br />
I.16 8. Änderung der Abwassergebührensatzung<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1341<br />
Berichterstatter: Herr Thelen<br />
I.17 24. Änderung der Abwasseranlagensatzung<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1342<br />
Berichterstatter: Herr Thelen<br />
I.18 Kalkulation der Friedhofsgebühren 2008<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1343<br />
Berichterstatter: Herr Thelen<br />
I.19 17. Änderung der Friedhofsgebührensatzung<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1344<br />
Berichterstatter: Herr Thelen<br />
I.20 Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2008<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1345<br />
Berichterstatter: Herr Thelen<br />
I.21 27. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1346<br />
Berichterstatter: Herr Thelen<br />
I.22 Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe<br />
(Kreisumlage für <strong>2007</strong> und Ausgabe nach SGB II)<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1358<br />
Berichterstatter: Herr Thelen<br />
I.23 Neugestaltung des Außengeländes an der Realschule <strong>Pulheim</strong><br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1368<br />
Berichterstatter: Herr Thelen<br />
I.24 Parkraumbewirtschaftung in Brauweiler<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1370<br />
Berichterstatter: Herr Senk<br />
I.25 Anregung gem. § 24 GO NRW<br />
hier: Qualitätsbericht Alters- und Pflegeheime<br />
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1353<br />
Berichterstatter: Herr Herpel<br />
I.26 Mitteilungen der Verwaltung<br />
Schriftliche Mitteilungen<br />
a. Antrag nach § 24 GO NRW<br />
hier: Einrichtung von Eltern-/Kindparkplätzen in <strong>Pulheim</strong><br />
b. Antrag gem. § 24 GO NRW<br />
hier: Information über die neue Rechtslage bzgl. Widersprüchen<br />
c. Antrag gem. § 24 GO NRW<br />
hier: Beschilderung der Verkehrswege der Richeza-Grundschule<br />
d. Jahresbericht Bauhof<br />
e. Ratsinformationssystem<br />
I.27 Anfragen<br />
Nach vorheriger Beschlussfassung können Sachverständige sowie Vertreterinnen und Vertreter<br />
derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von der Entscheidung vorwiegend betroffen wer<strong>den</strong>,<br />
zur Beratung einzelner Tagesordnungspunkte hinzugezogen wer<strong>den</strong>. Dies gilt nicht für Mitteilungen<br />
sowie Anfragen. Die Hinzuziehung von Vertreterinnen und Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen<br />
ist nur zu Tagesordnungspunkten des öffentlichen Sitzungsteils zulässig<br />
(§ 21 Abs. 7 der Geschäftsordnung).<br />
II. Nichtöffentlicher Teil<br />
II.1 Vorstellung des Untersuchungsergebnisses über die Wirtschaftlichkeit einer Übernahme<br />
des Strom- und Gasnetzes in <strong>Pulheim</strong><br />
siehe Vorlage Nr. 1371<br />
Berichterstatter: Herr Thelen<br />
II.2 Mitteilungen der Verwaltung
II.3 Anfragen<br />
II.4 Festlegung der Beschlüsse, die der Presse nicht bekannt gegeben wer<strong>den</strong> sollen<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Dr. Karl August Morisse)<br />
Vorlage zu TOP I.2<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e Nr: 1359<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung an: ö.S. nö.S. Zur Beschlußfassung an: ö.S. nö.S.<br />
HFA <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong> x
I/10 24 00 Herr Krüger 08.10.<strong>2007</strong><br />
(Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiter) (Datum)<br />
___________________________________________________________________________<br />
Betreff: Bestellung eines Schriftführers und eines stellvertreten<strong>den</strong><br />
Schriftführers<br />
Veranlasser/in: Verwaltung<br />
Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) bestellt Herrn Markus<br />
Blauhut zum Schriftführer und Herrn Dieter Krüger zum stellvertreten<strong>den</strong><br />
Schriftführer.<br />
Erläuterungen: Gem. § 58 (2) GO NRW i. V. m. § 52 (1) GO NRW ist über die<br />
im HFA gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen.<br />
Diese wird vom Ausschussvorsitzen<strong>den</strong> und einer / einem vom<br />
Ausschuss zu bestellen<strong>den</strong> Schriftführerin / Schriftführer unterzeichnet.<br />
Die Bestellung erfolgt durch <strong>den</strong> HFA.<br />
Vorlage zu TOP I.4<br />
Seit dem 01.10.<strong>2007</strong> ist Herr Markus Blauhut neuer Mitarbeiter<br />
im Ratsbüro. In seinen Zuständigkeitsbereich fällt u. a. die<br />
Schriftführung im HFA und im Rat. Der bisherige Schriftführer,<br />
Herr Krüger, ist als Stellvertreter vorgesehen.<br />
Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e Nr.: 1352<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung an: ö.S. nö.S. Zur Beschlußfassung an: ö.S. nö.S.<br />
HFA X Rat X<br />
II/ 501 Frau Haseloff / Herr Darius/ Herr Abs 28.09.07<br />
(Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiter/in) (Datum)
Betrifft: Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern<br />
Veranlasser: Verwaltung<br />
Beschlussentwurf: Der HFA / Rat nimmt <strong>den</strong> aktuellen Bericht zur Kenntnis und bestätigt<br />
das Konzept der dezentralen und sozialverträglichen Unterbringung<br />
an <strong>den</strong> derzeit vorhan<strong>den</strong>en und zukünftig weiterhin genutzten<br />
Standorten.<br />
Konzeption und Überlegungen zur weiteren Nutzung der Übergangsheime<br />
1) Rechtsgrundlage und Verfahren<br />
Die Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern und Asylbewerbern ist eine öffentliche Auf-<br />
gabe zur Erfüllung nach Weisung durch die Kommune auf der Grundlage des Flüchtlings-<br />
und Landesaufnahmegesetzes. Die Gemein<strong>den</strong> sind hierdurch verpflichtet in ausreichender<br />
Zahl Unterkünfte für zugewiesene Personen bereitzuhalten bzw. zu unterhalten.<br />
In der Praxis orientieren sich die Kommunen dabei<br />
am Aufnahmebestand.<br />
<strong>den</strong> geschätzten Abgängen und<br />
dem offiziellen Aufnahmesoll, das durch die Statistik der Landesstelle vorgegeben wird,<br />
Die mtl. schwankende Sollzahl wirkt sich dabei erschwerend auf die Planung aus. Faktoren<br />
dieser Schwankungen sind:<br />
- der tatsächliche Zugang in NRW<br />
- die Aufnahme in der jeweiligen Kommune<br />
- Anrechnungszeiträume<br />
- die jährliche Bestandsbereinigung<br />
Das Aufnahmesoll der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> für <strong>den</strong> genannten Personenkreis betrug
zum Jahresende 2006 = 66 Personen<br />
am Anfang des Jahres <strong>2007</strong> = 46 Personen<br />
nach der Bestandsbereinigung zum 1.7.07 = 6 Personen<br />
Die Aufnahmen der Personen erfolgt mittels Zuweisungsbescheid der Außenstelle der<br />
Bezirksregierung Arnsberg in Unna Massen.<br />
2) Rückblick und Zukunftsentwicklung<br />
Seit Ende der siebziger Jahre wer<strong>den</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> neben Aussiedlern auch<br />
ausländische Flüchtlinge zugewiesen. Ihre Unterbringung erfolgt in städtischen<br />
Übergangsheimen.<br />
Die Versorgung der Personenkreise mit Notunterkünften stellte die Städte und Gemein<strong>den</strong> vor<br />
große Schwierigkeiten. Besonders die Zeit von 1988 bis 1992 brachte sehr hohe Zugangszah-<br />
len von bis zu 700 Personen im Jahr für die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>. Die Unterbringungskapazitäten in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> mussten ständig erweitert wer<strong>den</strong>. Eine kostenintensive Unterbringung in<br />
Wohnwagen, Containern und Hotels stellte <strong>den</strong> Höhepunkt dieser Entwicklung dar. Die <strong>Stadt</strong><br />
sah sich veranlasst, im <strong>Stadt</strong>gebiet neue Übergangsheime, die mit Landesmitteln gefördert<br />
wur<strong>den</strong>, zu errichten.<br />
Bedingt durch zunehmende bauliche Mängel an einigen Unterkünften aber auch ein deutlicher<br />
Rückgang bei <strong>den</strong> Neuzugängen, erfordert neue Überlegungen, wie die Platzkapazitäten<br />
wirtschaftlicher zu nutzen sind und welche Unterkünfte möglicherweise aufgelöst wer<strong>den</strong> kön-<br />
nen.<br />
Da niemand die weltpolitische Entwicklung voraussehen kann, und somit nicht vorausgesagt<br />
wer<strong>den</strong> kann, ob in naher oder ferner Zukunft nicht wieder eine Situation eintritt, die von jetzt<br />
auf gleich einen sofortigen Unterbringungsbedarf auslöst, sollte der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> an<br />
seinem vor Jahren entwickelten Prinzip der<br />
- dezentralen<br />
und
- sozialverträglichen Unterbringung in Unterkünften für Aussiedler und Flüchtlingen<br />
festhalten. (s. Anlagen: Vorlage u. Niederschrift SSA v. 07.12.1989, Niederschrift SSA 22.08.1990,<br />
Vorlage HFA / Rat v. 31.08.1992, Vorlage Rat 03.06.1998, Vorlage SSA 08.06.2004)<br />
3. ) Die Entwicklung der Aufnahmen, der Unterbringung und Anzahl der<br />
Übergangsheime<br />
Infolge des Zuweisungsrückganges wurde der Bestand der Übergangsheime seit dem Jahre<br />
2003 um insgesamt 50 % reduziert ( 2003 waren noch 16 Heime belegt, <strong>2007</strong> sind es noch 8, weitere<br />
Schließungen wer<strong>den</strong> vorgeschlagen).<br />
Bei der Aufgabe der Häuser wurde u. a. die evtl. Erstattungspflicht von Landesmittel geprüft<br />
und beachtet.
Aufnahme und Unterbringung<br />
zu <strong>den</strong> Stichtagen 01.07.<br />
Jahr<br />
GesamtaufAsylbenahmewerber <br />
Aussiedler <br />
Kontingentflüchtlinge<br />
Ges. Bewohner<br />
Anzahl Ü-<br />
Heime<br />
2000 119 44 67 8 411 18<br />
2001 112 37 59 16 369 17<br />
2002 169 29 80 60 382 17<br />
2003 56 30 11 15 360 16<br />
2004 124 27 67 30 333 12<br />
2005 26 2 24 0 320 12<br />
2006 17 6 11 0 271 10<br />
01.07.07 13 13 0 0 179 8<br />
Die Differenz zwischen der Gesamtaufnahme und der Gesamtbewohnerzahl ist mit dem Um-<br />
stand zu erklären, dass die Gesamtaufnahme nur die Zahl der Zuzüge beschreibt und die be-<br />
reits aufgenommenen Bewohnerinnen und Bewohner nicht erfasst sind.<br />
Zu erkennen sind an der Übersicht die Schwankungen der Zuweisungen und die insgesamt<br />
rückläufige Ten<strong>den</strong>z bei der Gesamtzahl der untergebrachten Personen. Den sinken<strong>den</strong> Per-<br />
sonenzahlen sind die Anzahl der Übergangsheime bereits regelmäßig angepasst wor<strong>den</strong>.<br />
Maßgeblich für die Beurteilung der benötigten Kapazität ist allerdings nicht nur das reine Auf-<br />
nahmesoll, sondern auch die Belegung der Unterkünfte mit Bewohnern aus Zugängen in frü-<br />
heren Jahren.<br />
In erster Linie handelt es sich hierbei um abgelehnte Asylbewerber und sonstige geduldete<br />
Personen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Grün<strong>den</strong> nicht abgeschoben wer<strong>den</strong>, Emp-<br />
fänger öffentlicher Leistungen sind und die nur eine geringe Chance haben, auf dem Woh-<br />
nungsmarkt eine entsprechende Unterkunft zu fin<strong>den</strong>.
Neben der Reduzierung der Zuweisungsquote ist der deutliche Rückgang der gesamten Be-<br />
wohnerzahl seit etwa Ende des Jahres 2006, auf zwei weitere aber nicht dauerhafte Faktoren<br />
zurückzuführen:<br />
1. Eine erhebliche Anzahl von Spätaussiedlern konnte in Wohnraum vermittelt wer<strong>den</strong>.<br />
2. Durch eine Änderung im Ausländerrecht erhielten langzeitgeduldete Personen einen<br />
Aufenthaltsstatus in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis. Dies führte in der ersten<br />
Hälfte diesen Jahres zu einer verstärkten Abwanderung in Mietwohnungen nach<br />
entsprechender Beratung und Unterstützung durch das Fachamt.<br />
Mit einem weiteren Rückgang der Belegung aus diesen Faktoren ist nicht zu rechnen.<br />
Nach der Beendigung der Umbaumaßnahme in Stommeln, Eschgasse, stehen an diesem<br />
Standort weitere 28 Plätze zur Verfügung. Die Auswirkung auf die Belegungszahlen entneh-<br />
men Sie bitte <strong>den</strong> Ausführungen unter Nr. 6.<br />
4.) Bestandsaufnahme und Ist- Analyse<br />
Drei Unterkünfte stan<strong>den</strong> zum Stichtag (1.7.<strong>2007</strong>) infolge Umbelegung der Bewohner leer<br />
und könnten einer anderen Nutzung zugeführt bzw. verkauft wer<strong>den</strong>.<br />
(Eine entsprechende Vorlage wird in Kürze seitens des Fachamtes dem Liegenschaftsaus-<br />
schuss vorgelegt).<br />
Zwei der geräumten Unterkünfte unterliegen keiner Zweckbindungsfrist mehr und können so-<br />
mit ohne finanzielle Konsequenzen entwidmet wer<strong>den</strong>.<br />
Bei der dritten Unterkunft wurde bereits vor längerer Zeit über eine Verkürzung der Zweckbin-<br />
dungsfrist mit der Bezirksregierung verhandelt. In Absprache mit dieser wurde noch keine offi-<br />
zielle Auflösung durchgeführt. (Die Rückzahlung von Landesmitteln reduziert sich
monatlich. Somit arbeitet die Zeit für die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>).<br />
Mit der Räumung der drei Objekte wur<strong>den</strong> ca. 90 Plätze abgebaut.<br />
Folgende Unterkünfte wur<strong>den</strong> geräumt:<br />
- Unterster Weg 69, <strong>Pulheim</strong><br />
- Berliner Str. 46, Brauweiler<br />
- Manstedtener Str.38, Geyen<br />
Folgende Unterkünfte sind noch in der Nutzung und wur<strong>den</strong> zum Meldestichtag (1.7.<strong>2007</strong>)<br />
der Bezirksregierung als Übergangsheime gemeldet:<br />
- Zur offenen Tür 7, <strong>Pulheim</strong><br />
- Eschgasse 2a, Stommeln<br />
- Venloer Str.625, Stommeln<br />
- Donatusstr. 58, Brauweiler<br />
- Friedhofsweg 13, Brauweiler<br />
- An der Maar 18, Dansweiler<br />
- Am Fronhof 8, Geyen/Sinthern<br />
- Christophstr.5, Sinnersdorf<br />
5) Weitere Vorgehensweise und Belegungsüberlegungen nach Fertigstellung der<br />
Umbaumaßnahme in Stommeln<br />
Der Sozial- und Seniorenausschuss und der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> hat die Notwendigkeit der<br />
sozialverträglichen und dezentralen Unterbringung mehrfach bestätigt. Die gemachten Erfah-<br />
rungen haben gezeigt, dass dieses Konzept richtig ist.
- Konflikte der Bewohner untereinander und die Auswirkungen auf die Nachbarschaft<br />
können so weitestgehend verhindert wer<strong>den</strong>.<br />
- Streitigkeiten mit Anliegern sind eher die Ausnahme.<br />
- Größere Sachbeschädigungen in <strong>den</strong> Unterkünften sind Einzelfälle.<br />
Die Polizei <strong>Pulheim</strong> hat dies bei <strong>den</strong> gemeinsamen Informationstreffen mit dem Sozialamt<br />
regelmäßig bestätigt.<br />
Wie schon unter 2. dargestellt. hält das Fachamt eine „Standplatzsicherung“ der derzeit noch<br />
mit Übergangsheimen bebauten Grundstücke für erforderlich.<br />
Gemeint ist hiermit die Rechtssicherheit bezüglich der jeweiligen Bebauungspläne, damit im<br />
Falle einer plötzlichen und starken Zunahme von Neuaufnahmen diese Grundstücke umge-<br />
hend wieder entsprechend genutzt wer<strong>den</strong> können, ohne auf die Suche nach neuen Standor-<br />
ten gehen zu müssen. Vor dem nächsten Jahresbericht wird die Verwaltung <strong>den</strong> Rat und seine<br />
Gremien hierzu um eine konkrete Beschlussfassung bitten.<br />
Eine entsprechende Bindung in <strong>den</strong> Bebauungsplänen würde auch für die Bürger Planungs-<br />
sicherheit bedeuten.<br />
In der Unterkunft Eschgasse wer<strong>den</strong> z. Zt. vier Wohneinheiten zur Unterbringung größerer<br />
Familien geschaffen. Mit der Fertigstellung dieser Einheiten ist in erster Linie die Entlastung<br />
der Unterkunft in Sinnersdorf geplant, da hier ausschließlich größere Familien untergebracht<br />
sind.<br />
In der nachstehen<strong>den</strong> Unterkunftsübersicht wer<strong>den</strong> die geplanten Belegungsüberlegungen<br />
dargestellt und erläutert.<br />
Hinweis: Übersicht ist nicht beigefügt.
Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben immer wieder gezeigt, dass Unruhen, Kriege und<br />
wirtschaftlicher Niedergang in irgendwelchen Ländern der Erde auch immer zu einem sprung-<br />
haften Anstieg an Neuaufnahmen führen können. Gleichermaßen kann sich der Platzbedarf<br />
verringern. Die Verwaltung wird daher die Entwicklung weiter genau beobachten, die Kapazitä-<br />
ten entsprechend <strong>den</strong> Gegebenheiten anpassen und dem HFA / Rat jährlich berichten.
Vorlage zu TOP I.5<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r: 1347<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung an: ö.S. n. ö. S. Zur Beschlussfassung an: ö. S. n. ö .S.<br />
HFA X Rat X<br />
II/320.40.37.22 Herr Müller-Beyreiß 20.09.<strong>2007</strong>___<br />
(Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiter) (Datum)<br />
Betreff: Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe<br />
von 25.276,54 €<br />
Antragsteller: Verwaltung<br />
Beschlussentwurf: 1. Der HFA empfiehlt,<br />
2. der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe<br />
von 25.276,54 € um das Verwahrbuchkonto 403702<br />
aus dem Jahr 2001 auszugleichen.<br />
Erläuterung:<br />
Die Notwendigkeit, diesen Vorschuss abzudecken, wurde im Prüfungsbericht<br />
des Jahres 2005 ( B 21 Seite 59 ) dargestellt.<br />
Seit dem Jahr 1994 wur<strong>den</strong> dem Deutschen Roten Kreuz rettungsdienstliche<br />
Aufgaben übertragen. Bis zum Jahr 2001 waren die Einnahmen<br />
und Ausgaben ausgeglichen.<br />
Im Dezember 2001 erhielt das DRK für <strong>den</strong> Monat Januar 2002 eine<br />
Abschlagszahlung in Höhe von 55.000,00 DM aus dem Vorschussbuch.<br />
Da der Haushalt 2002 zum Zeitpunkt der Abschlagszahlung noch<br />
nicht freigegeben war, konnte keine haushaltsrechtliche Buchung für<br />
2002 erfolgen.<br />
Im Jahr 2001 entstand somit ein entsprechender Defizitbetrag, der<br />
nicht ausgeglichen wurde.<br />
Mit Vorlage 997 vom 04.12.2001 wurde der Rat gebeten, eine überplanmäßige<br />
Ausgabe in Höhe von 54.000,00 DM bereitzustellen, um<br />
das Defizit auszugleichen.<br />
Diesem Beschlussentwurf hat der Rat zugestimmt.
Der Bereitstellungsbeschluss wurde jedoch nicht unmittelbar in<br />
Anspruch genommen.<br />
Dies führte dann zu einer Verbesserung der Jahresrechnung 2001.<br />
Aufgrund der Umstellung aller Konten auf das neue kommunale<br />
Finanzmanagement NKF ist es notwendig, <strong>den</strong> noch offenen Betrag<br />
in Höhe von 25.276,54 Euro im Vorschussbuch auszugleichen.<br />
Im Jahr 2003 erwirtschaftete das DRK aufgrund steigender<br />
Einsatzzahlen Mehreinnahmen in Höhe von 10.473,66 Euro.<br />
Dieser Betrag wurde dem DRK nicht ausbezahlt, sondern als<br />
Deckungsmittel in einem Vorschussbuch vereinnahmt.<br />
Die Rücklage in Höhe von 10.473,66 € wird zur Deckung für<br />
<strong>den</strong> noch offenen Betrag in Höhe von 25.276,54 € verwendet.<br />
Die Deckung des Restbetrages in Höhe von 14.802,88 € kann zum<br />
Jahresende durch Mehreinnahmen bei der Haushaltstelle<br />
1.1110.10001, Ausweise und Dokumente, gedeckt wer<strong>den</strong>.
Vorlage zu TOP I.6<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e Nr: 1 3 5 6<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Beschlussfassung: ö.S. nö.S. Zur Genehmigung an: ö.S. nö.S.<br />
1. HFA am <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong> x 2. Rat am 06.11.<strong>2007</strong> x<br />
II/40 11 20 Frau Brandt 08.10.<strong>2007</strong>__<br />
(Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiterin) (Datum)<br />
___________________________________________________________________________<br />
Betreff: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) GO NRW<br />
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von<br />
90.000,- Euro bei Auftragssachkonto M 26070001<br />
„Ganztagsgrundschule GGS Dansweiler (Umbau)“<br />
Veranlasser: Verwaltung<br />
Beschlussentwurf: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet im Wege der Dringlichkeitsentscheidung<br />
gem. § 60 (1) S. 1 GO NRW:<br />
.<br />
Gem. § 82 (1) GO NRW wird einer erheblichen überplanmäßigen<br />
Ausgabe in Höhe von 90.000,- € bei dem Auftragssachkonto<br />
M 26070001 – Ganztagsgrundschule GGS Dansweiler<br />
(Umbau) - zugestimmt.<br />
Zur Deckung wer<strong>den</strong> Minderausgaben in Höhe von<br />
- 35.000,- € bei Auftragssachkonto M 26060001 - Neubaumaßnahme<br />
GGS Dansweiler (Pavillons)<br />
- 35.000,- € bei Auftragssachkonto M M 26070002 OGS Sinthern /<br />
Geyen und<br />
- 20.000,- € bei Auftragssachkonto 001 012 002 1000 7238001 –<br />
Beseitigung von Brandschutzmängeln an der HS <strong>Pulheim</strong><br />
herangezogen.<br />
2 . Gemäß § 60 (1) S. 3 GO NRW genehmigt der Rat die Dringlichkeits-<br />
entscheidung.<br />
Erläuterungen: Mit Ratsbeschluss vom 02.05.2006 (Vorlage Nr. 0724) wur<strong>den</strong> für Baumaßnahmen<br />
für Offene Ganztagsgrundschulen insgesamt 490.000€ bereitgestellt.<br />
Die Bereitstellung der Mittel wurde durch einen Bewilligungsbescheid<br />
der Bezirksregierung ermöglicht, der eine nicht in Einzelmaßnahmen<br />
differenzierte Fördersumme von 800.000 € für Bauaßnahmen<br />
ausgewiesen hat (Gesamtfördersumme: 1.150.000 €).
Das Fachamt war seinerzeit davon ausgegangen, dass die bewilligten<br />
Förderbeträge zur Finanzierung der Maßnahmen insgesamt<br />
auskömmlich und eine Verschiebung der Haushaltsmittel zwischen<br />
<strong>den</strong> einzelnen Schulbaumaßnahmen unbürokratisch und unkompliziert<br />
erfolgen könnte, da der Bewilligungsbescheid diese Entscheidung<br />
zur Verteilung dem Schulträger ausdrücklich einräumt (s. Anlage<br />
1, S.3 des Bewilligungsbescheides).<br />
Die Kämmerei hat hiergegen haushaltsrechtliche Be<strong>den</strong>ken geltend<br />
gemacht, weshalb die Maßnahmen auf jeweils eigene Auftragssachkonten<br />
aufgeteilt wor<strong>den</strong> sind.<br />
Vor dem Hintergrund, dass für die Maßnahmen GGS Dansweiler,<br />
GGS Brauweiler, GGS Sinthern / Geyen und Förderschule ein<br />
Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung i. H. v. 1.150.000,- €<br />
vorlag, der 800.000,- € allein für die anstehen<strong>den</strong> Baumaßnahmen<br />
bewilligt hat (Anlage 1, S.2 Punkt 2.1), wur<strong>den</strong> in der Vorlage zu <strong>den</strong><br />
jeweiligen Grundschulen die Kostenschätzungen genannt. Für die<br />
Förderschule konnten noch keine Angaben erfolgen, weil dort der<br />
Grundsatzbeschluss zur Einführung noch fehlte. Es wur<strong>den</strong> aber ca.<br />
300.000,- € für dort reserviert.<br />
Das Schulverwaltungsamt hatte seinerzeit aufgrund Personalmangels<br />
im Immobilienmanagement und der Handlungsnotwendigkeit im<br />
Hinblick auf <strong>den</strong> Beginn der OGS-Maßnahme lediglich anhand bis<br />
dahin in etwa vergleichbarer Objekte (z.B. Umbau für OGS im Bestand<br />
Christinaschule) ohne Baufachkenntnis Kostenschätzungen zu<br />
<strong>den</strong> einzelnen Maßnahmen erstellen können. Nach <strong>den</strong> Schätzungen<br />
wur<strong>den</strong> die Aufteilungen in die einzelnen Maßnahmen vorgenommen.<br />
Nach Abschluss der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen für <strong>den</strong><br />
Unterricht und <strong>den</strong> Ganztagsbetrieb müssen auch noch übrige Provisorien<br />
(u. a. zur Realisierung der Mittagessenversorgung in der Schule)<br />
beseitigt wer<strong>den</strong>. Bei dem Auftragssachkonto M 26070001 –<br />
Ganztagsgrundschule GGS Dansweiler (Umbau) – besteht hierfür<br />
eine Deckungslücke i.H.v. 90.000,- €. Durch im Vergleich zu <strong>den</strong> o.g.<br />
Kosteneinschätzungen geringere Ausgaben bei <strong>den</strong> OGS-<br />
Maßnahmen GGS Sinthern / Geyen und GGS Dansweiler (Pavillons)<br />
können bereits 70.000,- € gedeckt wer<strong>den</strong>. Hier stehen zudem die<br />
entsprechen<strong>den</strong> Einnahmen durch <strong>den</strong> Bewilligungsbescheid nach<br />
erfolgter Ausgabe durch Abruf der Fördermittelmittel bei der Bezirksregierung<br />
zur Verfügung.<br />
Der vom Immobilienmanagement ermittelte weitere Bedarf i. H. v.<br />
20.000,- €, der nicht aus OGS-Haushaltsmitteln gedeckt wer<strong>den</strong><br />
kann, steht durch nicht erforderliche Haushaltsmittel für die Beseitigung<br />
von Brandschutzmängeln an der GHS <strong>Pulheim</strong> (001 012 002<br />
1000 7238001) zur Verfügung.<br />
Die Verwaltung schlägt vor, die Haushaltsmittel im Zuge der Dringlichkeitsentscheidung<br />
zur Verfügung zu stellen, um die noch anstehen<strong>den</strong><br />
Bauarbeiten für die OGS Dansweiler, die seit über einem<br />
Jahr in einem Provisorium versucht einen trotzdem reibungslosen<br />
Ablauf der Maßnahme zur organisieren, nach Verhängung eines<br />
Baustopps kurz vor <strong>den</strong> Herbstferien diese unverzüglich fortsetzen<br />
zu können.
Damit der im Vergleich zur ursprünglichen Zeitschätzung wesentlich längere<br />
Bauablauf (teils begründet aufgrund von krankheitsbedingtem Personalmangel<br />
beim Immobilienmanagement) und der aufgrund o.g. Finanzierungslücke<br />
nunmehr verhängte Baustopp während der Herbstferien nicht<br />
zu weiteren Beschwer<strong>den</strong> führt, bittet die Verwaltung um eine Beschlussfassung<br />
im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung, um die letzten Provisorien<br />
ablösen zu können.<br />
Die Dringlichkeit ergibt sich zum einen aus <strong>den</strong> vorstehend geschilderten<br />
Erfordernissen für Schul- und OGS-Betrieb, zum anderen muss die Maßnahme<br />
im Hinblick auf die Fördermittel bis Ende 2008 komplett – d. h. inklusive<br />
der erst nach Abschluss der Bauarbeiten möglichen weiteren Vergabeverfahren<br />
und Auftragsabwicklung (z. B. Küchen- und Büroeinrichtung)<br />
- fertig gestellt und abgerechnet sein, da sonst der Verlust von nicht<br />
abgerechneten Fördermitteln droht.
Vorlage zu TOP I.7<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1366<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung an ö.S. nö.S. Zur Beschlussfassung an ö.S. nö.S.<br />
x<br />
1<br />
HFA am <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong><br />
II/52 21 02 Herr Ritter 11.10.<strong>2007</strong> __<br />
(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />
BETREFF: Aufhebung eines Sperrvermerks für einen Investitionszuschuss<br />
VERANLASSER/IN<br />
ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung<br />
hier: Tribünenbau Sportzentrum <strong>Pulheim</strong> durch <strong>den</strong> FFC<br />
Brauweiler <strong>Pulheim</strong> 2000 e.V.<br />
Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, <strong>den</strong><br />
Sperrvermerk für <strong>den</strong> Investitionszuschuss an <strong>den</strong> FFC<br />
Brauweiler <strong>Pulheim</strong> 2000 e.V. in Höhe von 10.000 €<br />
(Haushaltsstelle 2.5610.98700) aufzuheben.<br />
Erläuterungen: Auf Antrag des FFC Brauweiler <strong>Pulheim</strong> 2000 e.V. wurde<br />
ergänzend zu dem bereits gewährten Zuschuss in Höhe von<br />
39.000 € ein weiterer Zuschuss in Höhe von 10.000 € im<br />
Haushaltsplan <strong>2007</strong> zur Verfügung gestellt und mit einem<br />
Sperrvermerk zugunsten des HFA versehen.<br />
Der Gesamtzuschuss wird für <strong>den</strong> Tribünenbau im Sportzentrum<br />
<strong>Pulheim</strong> benötigt. Aufgrund der vom Deutschen<br />
x
Fußballbund geforderten Auflagen ist die Tribüne für die Durchführung<br />
der Meisterschaftsspiele des FFC Brauweiler <strong>Pulheim</strong> 2000<br />
e.V. zwingend erforderlich.<br />
Zwischenzeitlich wurde mit <strong>den</strong> Arbeiten des Tribünenbaus im<br />
Sportzentrum <strong>Pulheim</strong> begonnen. Nach Angaben des Vereins<br />
wer<strong>den</strong> die Arbeiten bis zum 28.10.<strong>2007</strong> abgeschlossen sein.<br />
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, <strong>den</strong> o. a. Sperrvermerk<br />
aufzuheben.
Vorlage zu TOP I.8<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
V o r l a g e Nr: 1371<br />
Zur Vorberatung an: Zur Beschlussfassung an:<br />
ö.S. nö.S. ö.S. nö.S.<br />
1. HFA am <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong> X 2. Rat am 06.11.<strong>2007</strong> X<br />
I/10 Herr Schröter/Herr Kandt 18.10.07<br />
(Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiter) (Datum)<br />
Betreff: Anschaffung einer Sauerstoffreduktionsanlage für die Magazinräume des<br />
<strong>Stadt</strong>archivs <strong>Pulheim</strong> (OxyReduct)<br />
Veranlasser/<br />
Antragsteller: Verwaltung<br />
Beschlußentwurf: Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt für <strong>den</strong> Haushalt 2009 die Bereitstellung<br />
von 110.000,- € zur Anschaffung einer Sauerstoffreduktionsanlage<br />
für die Magazinräume des <strong>Stadt</strong>archivs <strong>Pulheim</strong> sowie die Aufnahme in<br />
<strong>den</strong> Planungszeitraum 2008 - 2011. Die Höhe des Ansatzes wird vorbehaltlich<br />
einer zeitnäheren Kostenermittlung veranschlagt, die zu <strong>den</strong> Haushaltsberatungen<br />
2009 vorgelegt wird. Die zu erwarten<strong>den</strong> Wartungskosten<br />
in Höhe von ca. 1.200,- € wer<strong>den</strong> ab 2009 als budgetrelevante Änderung<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Erläuterung: Öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit bedarf der Aufzeichnung und<br />
Dokumentation. Diese Pflicht leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab.<br />
Insofern unterliegen alle behördlichen, damit auch kommunalen Aufzeichnungen<br />
einer Aufbewahrungsfrist (Auszug aus: KGSt-Bericht 4/2006, Seite<br />
7).<br />
Gemäß Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (ArchG) haben die<br />
Gemein<strong>den</strong> für ihr Archivgut in eigener Zuständigkeit Sorge zu tragen, indem<br />
sie es insbesondere verwahren, erhalten, erschließen und nutzbar<br />
machen (§10 ArchG NRW).<br />
Die Erfüllung der archivischen Kernaufgaben ist mit erheblichen Grundrechtseingriffen<br />
verbun<strong>den</strong>. Sowohl durch die Übernahme der personenbezogenen<br />
Unterlagen als auch durch ihre Archivierung, Nutzung und die<br />
Entscheidung über ihre Nutzung durch Dritte wird in das Grundrecht der
etroffenen Personen auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen.<br />
Insoweit wer<strong>den</strong> die Gemein<strong>den</strong> und Gemeindeverbände im Bereich der<br />
kommunalen Archivverwaltungen hoheitlich tätig (Auszug aus: 17. Datenschutz-<br />
und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz<br />
und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Bettina Sokol für die<br />
Zeit vom 01.01.2003 bis 31.12.2004.).<br />
Ebenso wie für die Staatlichen Archive sind auch deshalb geeignete technische<br />
und organisatorische Maßnahmen zur dauerhaften Erhaltung und<br />
Benutzbarkeit des Archivguts zu treffen sowie der Schutz vor unbefugter<br />
Nutzung oder Vernichtung sicherzustellen (§ 4 Abs. 7 ArchG NRW).<br />
In der DIN ISO 11799 sind die Rahmenbedingungen für eine fachgerechte<br />
Aufbewahrung von Archivgut beschrieben. Hiernach sind auch geeignete<br />
Feuermelde- und Löschsysteme empfohlen.<br />
In <strong>den</strong> Magazinräumen des Archivs wer<strong>den</strong> Akten, Pläne, Fotos und andere<br />
Dokumente im Original (Unikat) zur dauerhaften Aufbewahrung gelagert.<br />
Das <strong>Stadt</strong>archiv verfügt über drei solcher Magazinräume im Untergeschoss<br />
des Rathauses. Soweit es möglich war, sind die Räume frei von Leitungsführungen<br />
(Elektro, Wasser, etc.) gehalten.<br />
Neben <strong>den</strong> laufen<strong>den</strong> Maßnahmen zur Erhaltung (z.B. Entsäuerung, Restaurierung)<br />
muss ein geeigneter Schutz vor einer Vernichtung gewährleistet<br />
wer<strong>den</strong>. Das Archivgut kann insbesondere durch Brand oder Wasserscha<strong>den</strong><br />
vernichtet wer<strong>den</strong>. Während durch die minimale Leitungsführung<br />
das Risiko eines Wasserscha<strong>den</strong>s reduziert ist, besteht das Brandrisiko<br />
zur Zeit weiterhin. Dabei ist zu beachten, dass Löschmaßnahmen auch bei<br />
frühzeitiger Entdeckung eines Brandes zu einer weiteren Beeinträchtigung<br />
des archivierten Materials in Form eines Wasserscha<strong>den</strong>s führen. Inwieweit<br />
später Wiederherstellungsmaßnahmen erfolgreich sind, hängt davon<br />
ab, wie stark der Grad der Vernichtung durch Wasser oder Feuer ist.<br />
Mittlerweile gibt es Anlagen, die <strong>den</strong> Sauerstoffgehalt in Räumen soweit<br />
reduzieren können (auf ca. 17 % Anteil an der Umgebungsluft), dass sich<br />
kein Brand mehr entwickeln kann (OxyReduct-Anlagen). Diese Anlagen<br />
garantieren damit einen sehr ausgereiften, umfassen<strong>den</strong> Schutz vor Brän<strong>den</strong>.<br />
Das Arbeiten in dieser Umgebung ist <strong>den</strong>noch weiter (je nach Sauerstoffgehalt<br />
u. U. eingeschränkt) möglich.<br />
Als Nebeneffekt wird die Haltbarkeit der gedruckten Dokumente verlängert,<br />
weil sich Mikroorganismen, die Papier zersetzen können, bei reduziertem<br />
Sauerstoffgehalt nicht so gut entfalten können.<br />
Weitere Ausführungen sind der beigefügten Anlage 1 - Wir arbeiten in<br />
Lhasa – Brandschutz im Historischen Archiv der Bayrischen Hypo- und<br />
Vereinsbank AG, München<br />
(www.wirtschaftsarchive.de/zeitschrift/m_pfnuer.htm) zu entnehmen.<br />
Die notwendigen Kosten wur<strong>den</strong> auf Grundlage eines Angebotes aus dem<br />
Sommer 2006 ermittelt. Die Mehrwertsteuererhöhung ab <strong>2007</strong> wurde bereits<br />
eingerechnet. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass bis 2009 mit<br />
Preisänderungen zu rechnen ist. Für die Haushaltsberatungen 2009 wird<br />
deshalb eine neue Kostenschätzung vorgelegt, mit der Bitte um Anpassung<br />
des Ansatzes.
Die Investitionsmittel sind dem Immobilienmanagement zur Verfügung zu<br />
stellen, da die Maßnahme gebäudebezogen ist. Die Wartungskosten wer<strong>den</strong><br />
vom Immobilienmanagement im Rahmen der Kostenmiete auf <strong>den</strong><br />
Nutzer umgelegt und sind als budgetrelevante Veränderung bereitzustellen.
Vorlage zu TOP I.9<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage - Nr.: 1383<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung ö.S. n.ö.S.<br />
1. HFA am <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong> X 1. Rat am 06.11.<strong>2007</strong> X<br />
2 2.<br />
I / 101<br />
_________________<br />
( Amt / Aktenzeichen )<br />
Herr Tiede<br />
___________________<br />
( Verfasser / in )<br />
11.10.<strong>2007</strong><br />
_______________<br />
( Datum )<br />
Betr. : Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe bei<br />
dem Produktsachkonto 100007253000 (Kostenanteil an die KDVZ<br />
Rhein- Erft – Rur )<br />
Veranlasser / in<br />
Antragsteller / in : Verwaltung<br />
Beschlussentwurf : Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei dem<br />
Produktsachkonto 001.007.002 10000/5253000 / 7253000<br />
(Kostenanteil an die KDVZ Rhein-Erft-Rur) einer erheblichen<br />
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 115.064,14 € zuzustimmen.<br />
HFA und Rat nehmen Kenntnis davon, dass die Deckung der<br />
erforderlichen Mehrausgaben in der Gesamthöhe von 115.064,14 €<br />
durch Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der<br />
Einkommenssteuer finanziert wird.<br />
Erläuterungen: Mit Schreiben vom 02.10.<strong>2007</strong> teilt die KDVZ Rhein – Erft – Rur folgendes<br />
mit:<br />
„ Die Kostenrechnung für das Geschäftsjahr 2006 wurde<br />
abgeschlossen und dem Verwaltungsrat des Zweckverbandes zu<br />
seiner 110. Sitzung am 21.09.<strong>2007</strong> vorgelegt.<br />
Nach Feststellung der gesamten Produktkosten habe ich Ihre<br />
individuellen Produktanteile auf der Basis Ihrer Leistungsabnahme<br />
und Zahlungen ermittelt und dargestellt.<br />
Die in 2006 gezahlten Umlagebeiträge sowie Einzelabrechnungen zu<br />
produktspezifischen Kostenanteilen waren satzungsgemäß<br />
Vorauszahlungen auf die nun vorliegende Ist – Kostenabrechnung<br />
und basierten auf <strong>den</strong> Daten der Plankostenrechnung 2006. Die sich<br />
aus der vorliegen<strong>den</strong> Abrechnung ergeben<strong>den</strong> Nachbelastungen<br />
bzw. Erstattungen resultieren daher aus Veränderungen sowohl bei<br />
<strong>den</strong> Produktkosten als auch bei <strong>den</strong> individuellen Abnahmen.<br />
Die aktuelle Satzung sieht vor, dass die mit der Kostenrechnung<br />
ermittelten Differenzbeträge zur Umlagenvorauszahlung sofort fällig
wer<strong>den</strong>.“<br />
Die größten Posten, aus welchen sich die Nachzahlung ergibt, sind<br />
nach Mitteilung der KDVZ die Kosten für<br />
- Aufwand außerhalb der Produkte mit 61.953,47 €<br />
- zwangsläufige Rückstellungen mit 67.150,98 €.<br />
Die Differenz zur Gesamtnachzahlung ergibt sich aus Weniger –<br />
Abnahmen bei verschie<strong>den</strong>en Produkten.<br />
( Im <strong>Oktober</strong> <strong>2007</strong> wurde bereits bei dem o. g. Produktsachkonto<br />
eine unerhebliche überplanmäßige Ausgabe von 34.400,-- € für das<br />
Jahr <strong>2007</strong> bewilligt.)
Vorlage zu TOP I.10<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1369<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung an ö.S. nö.S. Zur Beschlußfassung an ö.S. nö.S.<br />
1.<br />
HFA <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong><br />
III/20 Frau Löbbert<br />
(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />
BETREFF: Budgetierung, 2. Budgetbericht <strong>2007</strong><br />
VERANLASSER/IN<br />
ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung<br />
BESCHLUSSENTWURF: Der HFA/Rat nimmt <strong>den</strong> 2. Budgetbericht <strong>2007</strong> zur Kenntnis.<br />
2.<br />
X RAT 06.11.<strong>2007</strong><br />
ERLÄUTERUNGEN: In Anlage I wer<strong>den</strong> die Prognosen des 2. Budgetberichts mit <strong>den</strong><br />
Prognosen des 1. Budgetberichts sowie mit der Haushaltspla-<br />
nung verglichen und die Abweichungen dargestellt.<br />
Die Spalten 4, 5 und 6 beziehen sich auf die für das Jahr <strong>2007</strong> gebildeten<br />
Haushaltsausgabereste und deren voraussichtliche<br />
Inanspruchnahme im Haushaltsjahr <strong>2007</strong>.<br />
In Spalte 7 wer<strong>den</strong> die Zu-/Überschüsse der Budgets laut Haushaltsplanung<br />
ausgewiesen. In Spalte 8 sind die prognostizierten<br />
Abweichungen des 1. Budgetberichts, in Spalte 9 die prognostizierten<br />
Abweichungen des 2. Budgetberichts dargestellt. Spalte<br />
10 zeigt die Abweichungen zwischen <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Berichten auf.<br />
Die Zu-/Überschüsse gemäß Haushaltsplanung wur<strong>den</strong> in Spalte<br />
11 um die Ergebnisse des 2. Budgetberichts (Spalte 9) ergänzt.<br />
Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zu <strong>den</strong><br />
Prognosen des 1. Budgetberichts von mehr als 10.000 € erge-<br />
ben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen.<br />
Diese Erläuterungen wer<strong>den</strong> als Anlage II beigefügt.<br />
X
Zusammengefasste Ergebnisse zum 2. Budgetbericht <strong>2007</strong><br />
(Anlage I):<br />
• Freie Budgets (ohne Vorabdotierungen, Sonderbudgets und<br />
Personalkostenbudgets)<br />
Für die freien Budgets wurde eine Verschlechterung ge-<br />
genüber der Haushaltsplanung von 175.430 € prognostiziert.<br />
Der Zuschussbedarf erhöht sich somit auf 9.685.880 €. Dies<br />
bedeutet gegenüber <strong>den</strong> Prognosen des 1. Budgetberichts<br />
eine Verbesserung von rd. 354.020 €.<br />
• Vorabdotierungen<br />
Der Zuschussbedarf der Vorabdotierungen erhöht sich ge-<br />
genüber der Haushaltsplanung um 367.900 € auf 1.981.130<br />
€ (22,8 %). Gegenüber <strong>den</strong> Prognosen des 1. Budgetbericht<br />
bedeutet dies allerdings nur eine weitere Verschlechterung<br />
von 17.810 €.<br />
• Sonderbudgets (Gebührenhaushalte)<br />
Der Überschuss der Sonderbudgets (ohne Personalkosten)<br />
reduziert sich um 492.840 € auf 605.060 €. Der Gebührenhaushalt<br />
„Entwässerung“ wurde mit einer Verschlechterung<br />
von 452.075 € gegenüber der Haushaltsplanung prognostiziert,<br />
was in einer Systemumstellung in Bezug auf die kalkulatorische<br />
Verzinsung des Anlagekapitals begründet liegt.<br />
Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte wer<strong>den</strong> im Rahmen<br />
der Betriebsabrechnungen <strong>2007</strong> ermittelt und bei <strong>den</strong> Gebührenkalkulationen<br />
für die Jahre 2009 ff. berücksichtigt.<br />
• Abgänge auf Kasseneinnahmereste<br />
Mit der geplanten flächendecken<strong>den</strong> Einführung von NKF<br />
zum 01.01.2008 und der Erstellung der Eröffnungsbilanz<br />
müssen alle Kasseneinnahmereste hinsichtlich ihrer Einbringlichkeit<br />
bewertet wer<strong>den</strong>. Vor diesem Hintergrund hat<br />
die <strong>Stadt</strong>kasse alle in der Jahresrechnung 2006 ausgewiesenen<br />
Kasseneinnahmereste mit Stand 31.08.<strong>2007</strong> mit dem<br />
Ergebnis überprüft, dass rd. 142.660 € als nicht einbringlich<br />
bewertet wer<strong>den</strong> müssen. Diese Einnahmeausfälle müssen<br />
zusätzlich finanziert wer<strong>den</strong>.<br />
• Finanzmasse<br />
Die Finanzmasse wird auf Basis der aktuellen Entwicklungen<br />
mit 35.490.740 € prognostiziert. Dies bedeutet eine Verbesserung<br />
von 3.053.960 € gegenüber der Haushaltsplanung.<br />
• Personalkosten<br />
Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand<br />
mit einer Verbesserung von 87.675 zu rechnen.
Zusammenfassend muss für die freien Budgets, Vorabdotierungen<br />
und Sonderbudgets (Gebührenhaushalte) unter Berücksichtigung<br />
der Abgänge auf Haushaltsausgabereste von einem<br />
Defizit in Höhe von rd. 1.036.170 € ausgegangen wer<strong>den</strong>. Hinzu<br />
kommt die Finanzierung von voraussichtlich nicht einbringlichen<br />
Kasseneinnahmeresten von rd. 142.660 €. Verbessert wird das<br />
Ergebnis durch Minderausgaben bei <strong>den</strong> Personalkosten von<br />
87.675 €.<br />
Insgesamt verbleibt zunächst eine Verschlechterung von<br />
rd. 1.091.150 € gegenüber der Haushaltsplanung <strong>2007</strong>.<br />
Dies bedeutet gegenüber dem 1. Budgetbericht, in dem noch<br />
eine Verschlechterung von 1.230.220 € ausgewiesen wurde, eine<br />
geringfügige Verbesserung von 139.070 €.<br />
Unter Berücksichtigung der positiven Entwicklung der Finanzmasse<br />
von 3.053.960 € verbleibt eine Verbesserung<br />
von rd. 1.962.810 € gegenüber der Haushaltsplanung.<br />
Nach <strong>den</strong> Prognosen des 1. Budgetberichts ergab sich eine<br />
Verschlechterung zur Haushaltsplanung von rd. 820.000 €.<br />
Verwaltungsintern wurde vorsorglich eine Budgetreserve von 3<br />
% zur Finanzierung dieses Defizits eingefordert. Mit Blick auf<br />
die positive Entwicklung der Finanzmasse kann die Budgetreserve<br />
wieder freigegeben wer<strong>den</strong>.<br />
Die Kämmerei weist <strong>den</strong>noch ausdrücklich darauf hin, dass<br />
trotz dieses positiven Ergebnisses alle Möglichkeiten zu Einsparungen<br />
im Rahmen der Haushaltsausführung genutzt wer<strong>den</strong><br />
müssen, damit die mit flächendeckender Einführung von NKF<br />
zum Ausgleich der Ergebnispläne kommender Jahre einsetz-<br />
bare Ausgleichsrücklage mit Liquidität abgesichert wer<strong>den</strong> kann.
Vorlage zu TOP I.11<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage- Nr. : 1355<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung ö.S. n.ö.S. Zur Beschlußfassung ö.S. n.ö.S.<br />
HFA <strong>23.</strong>10.07 x<br />
20<br />
( Amt / Aktenzeichen )<br />
Sibylle Decker-Röttgers<br />
( Verfasser )<br />
Betr. : Bürgeranregung gem. § 24 GO – Aufhebung von<br />
Abfallentsorgungsgemeinschaften<br />
08.10.07<br />
( Datum )<br />
Antragstellerin: Bürgeranregung von Frau Helga Brochtrop und Frau Edith Kramer<br />
vom 16.09.<strong>2007</strong><br />
Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss weist die Anregung ab<br />
Erläuterung:<br />
Gem. § 14 der Abfallentsorgungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> kann auf Antrag<br />
eine Entsorgungsgemeinschaft zugelassen wer<strong>den</strong>, wenn die Grundstücke<br />
unmittelbar aneinandergrenzen.<br />
Die bestehende Abfallentsorgungsgemeinschaft zwischen Frau Brochtrop,<br />
Sinnersdorfer Feld 78 und Frau Kramer, Sinnersdorfer Feld 90 erfüllt diese<br />
Voraussetzung nicht.<br />
Die Erlaubnis zur Bildung der Anschlussgemeinschaft ist im Jahr 2000 erteilt<br />
wor<strong>den</strong>. In der Abfallentsorgungssatzung aus dem Jahr 1999, die bis zum<br />
01.01.2003 verbindlich war, war in § 10 ( Bildung einer Anschlussgemeinschaft )<br />
noch nicht formuliert, dass es sich bei der Anschlussgemeinschaft um<br />
benachbarte Grundstücke handeln muss. Ab 2003 ist diese Formulierung in die<br />
Satzung aufgenommen wor<strong>den</strong>, aufgrund der Empfehlung aus der<br />
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Der Sinn liegt darin, dass die<br />
anfallen<strong>den</strong> Abfälle am Entstehungsort des Abfalls zu überlassen sind.<br />
Die Aufhebung bestehender Abfallentsorgungsgemeinschaften, die die<br />
satzungsmäßige Voraussetzung nicht erfüllen ist notwendig gewor<strong>den</strong>, da es<br />
innerhalb einer Straße zu Ungleichbehandlungen kommen kann.<br />
Beispiel:<br />
In einer Straße wurde im August dieses Jahres ein Antrag auf Bildung einer<br />
Anschlussgemeinschaft von nicht benachbarten Grundstücken gestellt, der<br />
abgelehnt wer<strong>den</strong> musste. In der gleichen Straße besteht aber eine nicht<br />
benachbarte Anschlussgemeinschaft aus dem Jahr 2000.<br />
Für die Bürger ist eine solche Ungleichbehandlung nicht plausibel.<br />
Aufgrund des konkreten Vorfalls ist eine Überprüfung der bestehen<strong>den</strong><br />
Entsorgungsgemeinschaften durchgeführt wor<strong>den</strong> und in 11 Fällen wurde die<br />
bestehende Entsorgungsgemeinschaft aufgehoben. Allen Betroffenen wurde<br />
angeboten, einen neuen Antrag mit dem unmittelbaren Nachbarn zu stellen. In 6<br />
Fällen wurde zwischenzeitlich ein neuer Antrag genehmigt . In einem Fall will<br />
man auf eine Anschlussgemeinschaft verzichten, da man eine eigene braune<br />
Tonne nutzen möchte. In zwei Fällen steht die Entscheidung noch aus, da sich<br />
die betroffenen Bürger im Urlaub befin<strong>den</strong>. In einem weiteren Fall haben die<br />
Bürger auf die Aufhebung nicht reagiert.
Im vorliegen<strong>den</strong> Fall Brochtrop / Kramer besteht für Frau Kramer die Möglichkeit<br />
eine Anschlussgemeinschaft mit Haus Nr. 88 oder 92 zu bil<strong>den</strong>. Frau Brochtrop<br />
hat die Möglichkeit mit Haus Nr. 80 eine Anschlussgemeinschaft zu bil<strong>den</strong>.<br />
Die im Schreiben vom 16.09.07 von Frau Brochtrop und Frau Kramer<br />
angeführten Gründe, die Anschlussgemeinschaft nicht aufzuheben, können im<br />
Sinne der Gleichbehandlung nicht akzeptiert wer<strong>den</strong>.
Vorlage zu TOP I.12<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage Nr.: 1.337<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung ö. S. n. ö. S. Zur Beschlussfassung ö. S. n. ö. S.<br />
HFA <strong>23.</strong>10.07 x Rat 06.11.07 x<br />
III 20 gs<br />
( Amt / Aktenzeichen )<br />
David Gerhards<br />
( Verfasser )<br />
Betrifft: Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2008<br />
Antragstellerin: Verwaltung<br />
09.10.<strong>2007</strong><br />
( Datum )<br />
Beschlussentwurf: Der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>, folgen<strong>den</strong> Beschluss zu<br />
fassen:<br />
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren<br />
2008 und die für das Jahr 2008 nachfolgend aufgeführten<br />
und geänderten Gebührensätze (die Gebührensätze für die Samstagsannahme<br />
und der Eigenkompostiererabschlag bleiben unverändert):<br />
Die Benutzungsgebühr beträgt bei 14-täglicher Abfuhr:<br />
für ein 60 l Gefäß 129,77 €<br />
für ein 80 l Gefäß 173,03 €<br />
für ein 120 l Gefäß 259,55 €<br />
Die Benutzungsgebühr beträgt bei wöchentlich einmaliger Abfuhr:<br />
für ein 60 l Gefäß 259,55 €<br />
für ein 80 l Gefäß 346,07 €<br />
für ein 120 l Gefäß 519,10 €<br />
für ein 240 l Gefäß 1.038,20 €<br />
für ein 770 l Gefäß 3.330,89 €<br />
für ein 1.100 l Gefäß 4.758,41 €<br />
Die Benutzungsgebühr für <strong>den</strong> 65 l Abfallsack beträgt: 5,92 €<br />
Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße beträgt:<br />
für ein 80 l Gefäß 55,31 €<br />
für ein 120 l Gefäß 82,97 €<br />
für ein 240 l Gefäß 165,94 €<br />
Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße beträgt:<br />
für ein 120 l Gefäß 5,97 €<br />
für ein 240 l Gefäß 11,95 €<br />
für ein 1.100 l Gefäß 54,77 €
Erläuterungen :<br />
Die Abfallentsorgungsgebühren für die grauen Gefäße müssen zur Kostendeckung<br />
im Jahr 2008 um 0,83 % erhöht wer<strong>den</strong>. Hierfür gibt es folgende Ursachen:<br />
1. Der Rhein-Erft-Kreis erhöht die Beseitigungs- und Verwertungsgebühr für Restabfälle<br />
von derzeit 144,05 € / t auf voraussichtlich rund 149 € / t (+3,44 %). Die Bioabfallverwertungsgebühr<br />
steigt von 101,40 € / t auf voraussichtlich rund 103 € / t<br />
(+1,58 %).<br />
2. Es wer<strong>den</strong> voraussichtlich 0,97 % mehr graue und braune Gefäße abgerechnet,<br />
als im Jahr <strong>2007</strong>, somit steigt die Summe der Sammlungsentgelte.<br />
3. Der Hauptkostenträger - das Gesamtvolumen der grauen Gefäße - schrumpft gegenüber<br />
<strong>2007</strong> um 0,84 % aufgrund der Gefäßummeldungen auf kleinere Gefäße.<br />
Dagegen können die Gebühren für die zusätzlichen Altpapiergefäße um rund 12 %<br />
und die zusätzlichen Biotonnen um rund 2 % gesenkt wer<strong>den</strong>. Gründe hierfür sind,<br />
dass die Erlöse für Altpapier gegenüber <strong>2007</strong> aufgrund der Marktentwicklung von<br />
49,74 € / t auf 58,48 € / t (+8,74 €, +17,57 %) steigen und die Verwertungstonnage<br />
beim Bioabfall aufgrund der diesjährigen voraussichtlichen Entwicklung geringfügig<br />
geringer kalkuliert wer<strong>den</strong> kann. Zudem verteilen sich die Bioabfallgesamtkosten auf<br />
mehr Gefäße, die bereits mit der Gebühr für die grauen Gefäße abgegolten sind.<br />
Die Gebührensätze für die Samstagsannahme und der Eigenkompostiererabschlag<br />
können unverändert bleiben.
Vorlage zu TOP I.13<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage- Nr.: 1.338<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung ö. S. n. ö. S. Zur Beschlussfassung ö. S. n. ö. S.<br />
HFA am <strong>23.</strong>10.07 X RAT am 06.11.07 X<br />
UPA am 24.10.07 X<br />
III/20 – gs<br />
( Amt / Aktenzeichen )<br />
David Gerhards<br />
( Verfasser )<br />
14.09.07<br />
( Datum )<br />
Betrifft: 6. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 12.11.2002<br />
Veranlasserin: Verwaltung<br />
Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss und der Umwelt- und Planungsausschuss<br />
empfehlen dem Rat, <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Beschluss<br />
zu fassen:<br />
Erläuterung:<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> beschließt die in der Anlage beigefügte<br />
6. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 12.11.2002.<br />
Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) hat mit Stand 24.11.2006 die Mustersatzung<br />
für die Abfallentsorgung überarbeitet. Diese ist der Verwaltung mit Datum vom<br />
04.01.<strong>2007</strong> aufgrund einer Mitteilung des StGB NRW bekannt gewor<strong>den</strong>.<br />
Verschie<strong>den</strong>e Änderungen bzw. Entwicklungen des Abfallrechts bei Gesetzen, Verordnungen<br />
und Rechtsprechung wur<strong>den</strong> vom StGB NRW in die Mustersatzung eingearbeitet.<br />
Aufgrund eigener Erkenntnisse ergeben sich zusätzlich fünf redaktionelle Änderungen.<br />
A. Änderungen der Abfallentsorgungssatzung aufgrund der Mustersatzung<br />
1. § 2 Abs. 2 Nr. 5:<br />
Die Ergänzung ab „nach dem ElektroG“ dient der Klarstellung des Aufgabenumfangs.<br />
2. § 3 Abs. 1 Nr. 1:<br />
Die Formulierung mit „Systembetreiber“ ist allgemeingültig und soll die bisherige DSD-<br />
Benennung ersetzen. Weitere Systembetreiber neben dem Dualen System sind zwischenzeitlich<br />
zugelassen oder streben die Zulassung an und sind bzw. wer<strong>den</strong> auf dem Verpackungsentsorgungsmarkt<br />
tätig (Landbell, Interseroh, Vfw, Eko-Punkt, Zentek, BellandVision<br />
und Redual).<br />
3. § 4 Abs. 1 u. 2:<br />
Die bisherige Bezeichnung „schadstoffhaltig“ soll durch <strong>den</strong> zum 01.02.<strong>2007</strong> neu eingeführten<br />
Gesetzes- und Verordnungsbegriff „gefährlich“ ersetzt wer<strong>den</strong>.
4. § 6 Abs. 4:<br />
Der neue Absatz hat deklaratorische Bedeutung. Aufgrund der Aufhebung der Pflanzen-<br />
Abfall-Verordnung zum 01.05.2003 besteht seitdem keine Landesregelung mehr. Durch<br />
Änderung der Zuständigkeitsverordnung wurde <strong>den</strong> Kommunen die ordnungsrechtliche<br />
Aufgabe Überwachung der Pflanzenabfallverbrennung übertragen.<br />
5. § 7 Spiegelstriche 4 - 6:<br />
Durch die Neueinfügung des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 a KrW-/AbfG zum 1.2.<strong>2007</strong> durch<br />
das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (BGBl. I 2006, S. 1619<br />
ff.) ist § 7 zu ergänzen. Außerdem muss § 7 an die neuen Begrifflichkeiten angepasst wer-<br />
<strong>den</strong>, weil es nunmehr nur noch gefährliche und nicht gefährliche Abfälle im Sinne des § 3<br />
Abs. 8 KrW-/AbfG gibt. Die Abfallüberlassungspflicht entfällt nach § 13 Abs. 3 Satz 2 KrW-<br />
/AbfG nur für nicht gefährliche Abfälle.<br />
6. § 8 Abs. 1:<br />
Präzisierung der Anforderungen bezüglich der Eigenkompostierung.<br />
7. § 9:<br />
Ergänzung der Regelungen um die Fallgestaltung Ablagern<br />
8. § 13 Abs. 5:<br />
Das VG Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.02.2006 entschie<strong>den</strong>, dass eine <strong>Stadt</strong> einem Privatunternehmen<br />
verbieten kann, <strong>den</strong> in Restmüllgefäßen der <strong>Stadt</strong> eingefüllten Abfall nach<br />
verwertbaren Abfällen durchzusortieren oder zu verpressen. Das Privatunternehmen (Klägerin)<br />
ist schwerpunktmäßig in NRW tätig und betreut Wohnungseigentümergemeinschaften<br />
und Wohnungsgesellschaften. Es verfolgt das Unternehmensziel einer „ökonomischen<br />
und ökologischen Abfallentsorgung“. Das Geschäftskonzept sieht vor, u. a. durch eine<br />
weitgehende Korrektur der Fehlbefüllungen von Restmüllcontainern die Kosten der Restmüllentsorgung<br />
durch Reduzierung der Anzahl der Container, der Containergröße und der<br />
Leerungshäufigkeit zu verringern. Mit seinen Kun<strong>den</strong> schließt das Privatunternehmen einen<br />
Vertrag ab. Hiernach verpflichtet sich das Unternehmen durch das Verdichten und / oder<br />
das Trennen des Mülls eine Reduzierung der Müll-Entsorgungskosten zu erreichen.<br />
Das VG Düsseldorf begründet sein Urteil mit konkreten Gefahren für die Gesundheit der<br />
Mitarbeiter, Hausbewohner und evtl. Passanten von durchsuchten Müllbehältern, weil die<br />
Umgebungsluft dadurch z. B. mit Schimmelpilzen belastetet wer<strong>den</strong> könne. Außerdem<br />
wer<strong>den</strong> die Müllbehälter durch das Verdichten über Gebühr beansprucht, was in die Eigentumsrechte<br />
der jeweiligen Eigentümer eingreife.<br />
Vor diesem Hintergrund hat der StGB NRW mit der Mustersatzung empfohlen, <strong>den</strong> § 13<br />
um Verbote bezüglich Müllverdichtung in Restmüllgefäßen bzw. Durchsortieren und Durchsuchen<br />
der Restmüllgefäße zu ergänzen.<br />
9. § 14 Sätze 1 bis 3:<br />
Die Ergänzung des neuen Satzes 1, die Einfügung des Wortes „zwei“ im Satz 2 und die<br />
Ergänzung „blaue und braune Gefäße“ im Satz 3 dient der eindeutigen Definition einer<br />
Entsorgungsgemeinschaft<br />
10. § 20 Abs. 1:<br />
Wegen verwaltungsgerichtlicher Verfahren vor dem VG Köln (nicht durch Urteil entschie<strong>den</strong>)<br />
und dem VG Düsseldorf (Urteil vom 10.10.2006 - Az.: 17 K 3803/06), ist es erforderlich<br />
klarzustellen, dass eine Gebührenpflicht auch dann ausgelöst wird, wenn sich der gebührenpflichtige<br />
Benutzer Abfallgefäße selbst besorgt hat (z. B durch Kauf im Baumarkt
oder durch Wegnahme von einem Fremdgrundstück) und diese dann geleert wer<strong>den</strong>. Die<br />
Verwaltungsgerichte in Köln und Düsseldorf haben in diesen Fällen die Auslösung der Gebührenpflicht<br />
verneint, wenn das konkrete Abfallgefäß nicht von der <strong>Stadt</strong> dem gebührenpflichtigen<br />
Benutzer wortlautgemäß zur Verfügung gestellt wor<strong>den</strong> ist.<br />
B. Redaktionelle Änderungen<br />
1. § 11 Abs. 3:<br />
Das letzte Wort des Satzes 5 muss festgesetzt heißen, nicht festgestellt wie bisher.<br />
2. § 12 Absatz 1 Sätze 2 und 3:<br />
Die neu einzuführen<strong>den</strong> Worte beziehen sich auf in der Praxis aufgetretene Fälle, für die<br />
eine ortsrechtliche Grundlage geschaffen wer<strong>den</strong> soll.<br />
3. § 12 Abs. 3 Satz 1:<br />
Für die gelben Großraumgefäße kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> keine Bestimmung zum Holservice<br />
vornehmen, da die Leistungen vom DSD vergeben wer<strong>den</strong>. Daher muss das Holsystem<br />
auf die blauen und grauen Großraumgefäße beschränkt wer<strong>den</strong>.<br />
4. § 15 Satz 1 Nr. 4:<br />
Die grauen Gefäße wer<strong>den</strong> entleert, nicht entsorgt (bisheriges Wort).<br />
5. § 16 Abs. 2 Satz 3:<br />
Die Grünschnitt-Abfuhr erfolgt nicht monatlich sondern ab März fünfwöchentlich, damit bis<br />
Mitte Dezember gesammelt wer<strong>den</strong> kann ohne einen zusätzlichen kostenpflichtigen Termin<br />
bestellen zu müssen.
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Anlage<br />
- Rhein - Erft - Kreis -<br />
6. Änderung vom ….. der Satzung über die Abfallentsorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />
12.11.2002<br />
Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch das<br />
Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498), der §§ 8 und 9 des Abfallgesetzes für das Land<br />
Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW) vom 21. Juni 1988, zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
05.04.2005 (GV. NRW. S. 306), des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)<br />
vom 27. September 1994 (BGBl. I 1994 S. 2705 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz zur<br />
Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 26.07.2006 (BGBl. I S. 1619), § 7 der<br />
Gewerbeabfall-Verordnung vom 19.06.2002 (BGBl. I 2002 S.1938 ff.) sowie des § 17 des Gesetzes<br />
über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar<br />
1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2006 (BGBl. I 2006 S. 1466)<br />
hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> in seiner Sitzung vom …… folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1 - Änderungen<br />
(hervorgehoben durch Unterstreichung)<br />
§ 2<br />
Abfallentsorgungsleistungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />
(2) 5. Einsammeln und Befördern von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach dem ElektroG,<br />
§ 4 Abs. 4 und § 16 Abs. 2 dieser Satzung.<br />
§ 3<br />
Ausgeschlossene und zugelassene Abfälle<br />
(1) 1. Abfälle, die aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 24 KrW-/AbfG einer Rücknahmepflicht<br />
unterliegen, bei <strong>den</strong>en entsprechende Rücknahmevorrichtungen tatsächlich<br />
zur Verfügung stehen und bei <strong>den</strong>en die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> nicht durch Erfassung als ihr<br />
übertragene Aufgabe bei der Rücknahme mitwirkt (§ 15 Abs. 3 Satz 1 KrW-/AbfG, u. a.<br />
Abfälle, die mit einem Symbol eines Systembetreibers gemäß § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung<br />
gekennzeichnet sind).<br />
§ 4<br />
Sammeln von schadstoffhaltigen Abfällen und Elektrokleingeräten /<br />
Samstagsannahme<br />
(1) Abfälle aus privaten Haushaltungen, die wegen ihrer besonderen Schadstoffbelastung zur<br />
Wahrung des Wohls der Allgemeinheit einer getrennten Entsorgung bedürfen (gefährliche<br />
Abfälle i. S. d. § 3 Abs. 8 Satz 1 KrW-/AbfG) wer<strong>den</strong> von der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> bei dem von<br />
ihr betriebenen Schadstoffmobil angenommen. Dies gilt auch für Kleinmengen vergleichbarer<br />
Abfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, soweit sie mit <strong>den</strong> in Satz 1<br />
genannten Abfällen entsorgt wer<strong>den</strong> können.<br />
(2) Gefährliche Abfälle dürfen nur zu <strong>den</strong> von der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> im Abfallkalender/Internet<br />
bekannt gegebenen Terminen und Standorten an <strong>den</strong> Schadstoffmobilen angeliefert wer<strong>den</strong>.
§ 6<br />
Anschluss- und Benutzungszwang<br />
(4) Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen kann im Einzelfall durch eine beantragte Ausnahmegenehmigung<br />
nach § 27 Abs. 2 KrW-/AbfG durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> zugelassen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Spiegelstriche 4 - 6:<br />
§ 7<br />
Ausnahmen vom Benutzungszwang<br />
- soweit Abfälle in Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 25 KrW-/AbfG freiwillig<br />
zurückgenommen wer<strong>den</strong>, wenn dem zurücknehmen<strong>den</strong> Hersteller oder Vertreiber ein<br />
Freistellungs- oder Feststellungsbescheid nach § 25 Abs. 3 oder Abs. 6 KrW-/AbfG erteilt<br />
wor<strong>den</strong> ist (§ 13 Abs. 3 Nr. 1 a KrW-/AbfG);<br />
- soweit Abfälle, die nicht gefährlich im Sinne des § 3 Abs. 8 Satz 1 KrW-/AbfG sind, durch<br />
gemeinnützige Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt<br />
wer<strong>den</strong> (§13 Abs. 3 Nr. 2 KrW-/AbfG);<br />
- soweit Abfälle, die nicht gefährlich im Sinne des § 3 Abs. 8 Satz 1 KrW-/AbfG sind, durch<br />
gewerbliche Sammlungen einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt<br />
wer<strong>den</strong>, soweit dies der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> und dem Rhein-Erft-Kreis nachgewiesen wor<strong>den</strong><br />
ist und nicht überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen (§ 13 Abs. 3 Nr. 3<br />
KrW-/AbfG).<br />
§ 8<br />
Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Abfallentsorgungseinrichtung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> / Eigenkompostierung<br />
(1) Kein Anschluss- und Benutzungszwang an die Abfallentsorgungseinrichtung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Pulheim</strong> besteht bei Grundstücken, die von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt<br />
wer<strong>den</strong>, soweit der / die Anschluss- und / oder Benutzungspflichtige schlüssig<br />
und nachvollziehbar nachweist, dass er / sie nicht nur Willens, sondern auch fachlich und<br />
technisch in der Lage ist, alle auf dem Grundstück anfallen<strong>den</strong> kompostierbaren Stoffe<br />
ordnungsgemäß und schadlos im Sinne des § 5 Abs. 3 KrW-/AbfG selbst so zu behandeln,<br />
dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere durch Gerüche<br />
oder Siedlungsungeziefer (z. B. Ratten), nicht entsteht (Eigenverwertung). Die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Pulheim</strong> stellt auf der Grundlage der Darlegungen des /der Anschluss- und / oder Benutzungspflichtigen<br />
fest, ob und inwieweit eine Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang<br />
gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz KrW-/AbfG besteht und ob ihm / ihr der Eigenkompostiererabschlag<br />
gemäß der Abfallgebührensatzung gewährt wer<strong>den</strong> kann.<br />
§ 9<br />
Selbstbeförderung zu Abfallentsorgungsanlagen<br />
Erzeuger / Besitzer von Abfällen, deren Einsammeln und Befördern durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />
gemäß § 3 dieser Satzung ausgeschlossen ist, sind verpflichtet, ihre Abfälle zum Zwecke des<br />
Verwertens, Behandelns, Lagerns und Ablagerns entsprechend der Satzung über die Abfallentsorgung<br />
im Rhein-Erft-Kreis zu der vom Rhein-Erft-Kreis angegebenen Sammelstelle, Behandlungsanlage<br />
oder Abfallentsorgungsanlage zu befördern oder befördern zu lassen.
Soweit der Rhein-Erft-Kreis das Verwerten, Behandeln Lagern und Ablagern dieser Abfälle<br />
ebenfalls ausgeschlossen hat, sind die Abfälle zum Zwecke des Verwertens, Behandelns und<br />
Lagerns und Ablagerns zu einer sonstigen dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage zu<br />
befördern oder befördern zu lassen.<br />
§ 11<br />
Anzahl und Größe der Abfallgefäße<br />
(3) Satz 5, letztes Wort, geändert:<br />
Einwohnergleichwerte wer<strong>den</strong> nach folgender Regelung festgesetzt:<br />
§ 12<br />
Standplatz und Transportweg für Abfallgefäße<br />
(1) Sätze 2 und 3:<br />
Wenn das Sammelfahrzeug nicht am Grundstück vorbeifahren kann, z. B. bei Wohnwegen,<br />
Sackgassen ohne Wendemöglichkeit, Wirtschaftswegen o. a. und / oder zur Gewährleistung<br />
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bestimmt die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> <strong>den</strong><br />
Aufstellort für die Abfallgefäße und Abfälle gemäß § 16. Die zu entleeren<strong>den</strong> Abfallgefäße<br />
und Abfälle gemäß § 16 sind vom Anschlussnehmer so am bzw. im Randbereich des öffentlichen<br />
Verkehrsraumes bereitzustellen, dass der Straßenverkehr weder behindert<br />
noch gefährdet wird.<br />
(3) Satz 1:<br />
Die grauen und blauen Großraumgefäße von 770 l und 1.100 l Inhalt wer<strong>den</strong> vom Personal<br />
des Abfallwagens vom Standplatz auf dem Grundstück abgeholt und nach der Entleerung<br />
wieder zurückgebracht.<br />
§ 13<br />
Benutzung der Abfallgefäße<br />
(5) Die Gefäße sind schonend zu behandeln, sie dürfen nur soweit gefüllt wer<strong>den</strong>, dass sich<br />
der Deckel schließen lässt. Abfälle dürfen nicht in Gefäße eingestampft, in ihnen verdichtet<br />
oder verbrannt wer<strong>den</strong>. Es ist nicht gestattet, brennende, glühende oder heiße Abfälle<br />
in Gefäße zu füllen. Aus Grün<strong>den</strong> der Hygiene und des Seuchenschutzes ist es verboten,<br />
die in ein Restmüllgefäß bereits eingeworfenen Abfälle nachträglich nach verwertbaren<br />
Abfällen durchzusortieren oder zu durchsuchen.<br />
§ 14<br />
Zulassung einer Entsorgungsgemeinschaft<br />
Sätze 1 bis 3:<br />
Eine Entsorgungsgemeinschaft gilt für alle Abfallfraktionen. Die Behältervolumen- und -<br />
ausstattungsregeln gemäß § 11 gelten auch für eine Entsorgungsgemeinschaft. Auf Antrag<br />
der Grundstückseigentümer kann eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei benachbarte<br />
Grundstücke zugelassen wer<strong>den</strong>. Benachbart sind Grundstücke, die unmittelbar aneinander<br />
grenzen. Die Entsorgungsgemeinschaft kann für ein oder mehrere graue, blaue und braune<br />
Gefäße zugelassen wer<strong>den</strong>.
§ 15<br />
Häufigkeit und Zeit der Leerung<br />
4. Das graue Gefäß für Abfälle zur Beseitigung wird im Wochen-Rhythmus entleert. Die<br />
60, 80 und 120 l - Gefäße können auf Antrag des Abfallbesitzers in einem Zwei-<br />
Wochen-Rhythmus entleert wer<strong>den</strong>.<br />
§ 16<br />
Sperrige Abfälle / Grünschnitt / Weihnachtsbäume / Haushaltsgroßgeräte<br />
(2) Satz 3:<br />
Die Abfuhr erfolgt ab März fünfwöchentlich zu <strong>den</strong> von der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> festgesetzten<br />
Terminen.<br />
§ 20<br />
Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> /<br />
Anfall der Abfälle<br />
(1) Die gebührenpflichtige Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />
beginnt, wenn dem anschluss- und benutzungspflichtigen Grundstückseigentümer ein<br />
oder mehrere Abfallgefäße zur Verfügung gestellt wor<strong>den</strong> sind oder ein oder mehrere<br />
graue, braune oder blaue Abfallgefäße anderweitig vorhan<strong>den</strong> sind und diese zur Abfallüberlassung<br />
bereitgestellt wer<strong>den</strong> und das an die Abfallentsorgungseinrichtung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Pulheim</strong> angeschlossene Grundstück mit Abfallfahrzeugen zur Entleerung der bereitgestellten<br />
Abfallgefäße angefahren wird.<br />
§ 2 - Inkrafttreten<br />
Diese 6. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />
12.11.2002 tritt zum 01.01.2008 in Kraft.
Vorlage zu TOP I.14<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage Nr. : 1.339<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung ö.S. n.ö.S. Zur Beschlussfassung ö.S. n.ö.S.<br />
HFA am <strong>23.</strong>10.07 X RAT am 06.11.07 X<br />
III/20 – gs<br />
( Amt / Aktenzeichen )<br />
David Gerhards<br />
( Verfasser )<br />
09.10.<strong>2007</strong><br />
( Datum )<br />
Betr.: 20. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren<br />
vom <strong>23.</strong>12.1991<br />
Antragstellerin: Verwaltung<br />
Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong><br />
Beschluss zu fassen:<br />
Erläuterung :<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> beschließt die anliegende 20. Änderung<br />
der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren<br />
vom <strong>23.</strong>12.1991.<br />
Aus der Abfallgebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2008 ergibt sich das Erfordernis, die<br />
Gebührensätze für die grauen, braunen und blauen Gefäße in der Satzung über die Erhebung<br />
von Abfallentsorgungsgebühren der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom <strong>23.</strong>12.1991 zum 01.01.2008 zu ändern.
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Anlage<br />
- Rhein - Erft - Kreis -<br />
20. Änderung vom ….. der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom <strong>23.</strong>12.1991<br />
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023) zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712<br />
SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) und Verordnung<br />
vom 28.04.2005 (GV NRW S. 488) und § 21 der Abfallentsorgungssatzung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Pulheim</strong> hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> in seiner Sitzung am …. folgende 20. Änderung der<br />
Satzung vom <strong>23.</strong>12.1991 beschlossen:<br />
§ 1 - Änderungen<br />
§ 3 - Gebührenmaßstab, Gebührensätze<br />
(1) Die Benutzungsgebühr für die grauen Gefäße gemäß Absätzen 4 und 5 richtet sich nach<br />
dem Jahreslitervolumen der Abfallgefäße. Gebührenmaßstab ist der Liter als Volumeneinheit<br />
der grauen Gefäße. Gebührensatz ist der Quotient aus <strong>den</strong> Abfallentsorgungskosten<br />
abzüglich der Kosten für die braunen und blauen Zusatzgefäße geteilt durch das Jahresvolumen<br />
der grauen Gefäße und beträgt 0,083189 €/l. Der Gebührensatz wird mit dem<br />
jeweiligen Jahresvolumen multipliziert.<br />
Die Benutzungsgebühr für die braunen und blauen Zusatzgefäße gemäß Absatz 9 richtet<br />
sich nach dem Jahreslitervolumen dieser Abfallgefäße. Gebührenmaßstab ist der Liter als<br />
Volumeneinheit der braunen und blauen Gefäße. Gebührensatz ist der Quotient aus <strong>den</strong><br />
jeweiligen Kosten für die braunen und blauen Zusatzgefäße geteilt durch das jeweilige<br />
Jahresvolumen der braunen und blauen Zusatzgefäße. Die Gebührensätze betragen für<br />
die braunen Zusatzgefäße 0,016864 €/l und für die blauen Zusatzgefäße 0,003830 €/l.<br />
Die Gebührensätze wer<strong>den</strong> mit dem jeweiligen Jahresvolumen multipliziert.<br />
(3) Die Benutzungsgebühren entstehen jeweils am 01. Januar.<br />
(4) Die Benutzungsgebühr für ein graues Gefäß (Gebührensatz multipliziert mit Jahresvolumen)<br />
beträgt bei wöchentlich einmaliger Abfuhr:<br />
für ein 60 l Gefäß 259,55 €<br />
für ein 80 l Gefäß 346,07 €<br />
für ein 120 l Gefäß 519,10 €<br />
für ein 240 l Gefäß 1.038,20 €<br />
für ein 770 l Gefäß 3.330,89 €<br />
für ein 1.100 l Gefäß 4.758,41 €<br />
(5) Die Benutzungsgebühr für ein graues Gefäß (Gebührensatz multipliziert mit Jahresvolumen)<br />
beträgt bei 14-täglicher Abfuhr:<br />
für ein 60 l Gefäß 129,77 €<br />
für ein 80 l Gefäß 173,03 €<br />
für ein 120 l Gefäß 259,55 €
(6) Die Abfallentsorgungsleistungen gemäß § 1 Abs. 1 - 4 und § 2 Abs. 2 der Satzung über<br />
die Abfallentsorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> sind in der jeweiligen Benutzungsgebühr für die in<br />
<strong>den</strong> Absätzen 4 und 5 aufgeführten grauen Abfallgefäße - mit Ausnahme der Leistungen /<br />
Gebührenregelungen gemäß der Absätze 7 bis 10 - enthalten.<br />
(7) Die Benutzungsgebühr für <strong>den</strong> grauen 65 l - Abfallsack beträgt 5,92 €.<br />
(8) Bei nachgewiesener Eigenkompostierung auf dem an die kommunale Abfallentsorgung<br />
angeschlossenen Grundstück wird je Grundstück ein Abschlag von der Gebühr für das<br />
graue Gefäß / die grauen Gefäße in Höhe von 23,01 € gewährt.<br />
(9) Die Benutzungsgebühr für ein braunes Zusatzgefäß (Gebührensatz multipliziert mit dem<br />
Jahresvolumen) beträgt für 41 Abfuhren:<br />
für ein 80 l Gefäß 55,31 €<br />
für ein 120 l Gefäß 82,97 €<br />
für ein 240 l Gefäß 165,94 €<br />
Die Benutzungsgebühr für ein blaues Zusatzgefäß (Gebührensatz multipliziert mit dem<br />
Jahresvolumen) beträgt bei vierwöchentlicher Abfuhr:<br />
für ein 120 l Gefäß 5,97 €<br />
für ein 240 l Gefäß 11,95 €<br />
für ein 1.100 l Gefäß 54,77 €<br />
(10) Die Benutzungsgebühr für die Abfallannahme samstags bei dem Schadstoffmobil beträgt<br />
33,00 € je angefangenen cbm. Bei Anlieferung von Kleinmengen bis 240 l wird eine Gebühr<br />
von 11,00 € und bei Anlieferung von Mengen bis 480 l wird eine Gebühr von 22,00 €<br />
erhoben.<br />
§ 2 - Inkrafttreten<br />
Diese 20. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren vom<br />
<strong>23.</strong>12.1991 tritt zum 01.01.2008 in Kraft.
Vorlage zu TOP I.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />
Vorlage Nr. : 1.340<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung ö. S. n. ö. S. Zur Beschlussfassung ö. S. n. ö. S.<br />
HFA <strong>23.</strong>10.07 x Rat 06.11.07 x<br />
20-gs<br />
( Amt / Aktenzeichen )<br />
David Gerhards<br />
( Verfasser )<br />
Betr. : Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2008<br />
Antragstellerin : Verwaltung<br />
12.09.<strong>2007</strong><br />
( Datum )<br />
Beschlussentwurf: Der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>, folgen<strong>den</strong> Beschluss zu<br />
fassen:<br />
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren<br />
2008 und die für das Jahr 2008 nachfolgend aufgeführten<br />
Gebührensätze:<br />
bis 800 cbm 3,24 € je cbm<br />
über 800 cbm 2,36 € je cbm<br />
Gebühr für die Abfuhr und Klärung von<br />
Hausgrubenschlämmen 0,88 € je cbm<br />
Erläuterungen: Die Kanalbenutzungsgebühren müssen zum 01.01.2008 erhöht wer<strong>den</strong>. Der<br />
Gebührensatz für Normaleinleiter bis 800 cbm im Jahr muss um 0,18 €<br />
(5,88 %) je cbm und der Gebührensatz für Großeinleiter über 800 cbm im<br />
Jahr muss um 0,13 € (5,83 %) je cbm angehoben wer<strong>den</strong>.<br />
Der Hauptgrund für die Gebührenerhöhung liegt in <strong>den</strong> erheblichen Investitionen<br />
in die Abwasseranlagen, die im Jahr <strong>2007</strong> in Betrieb gegangen sind<br />
bzw. in Betrieb gehen.<br />
Die überwiegend eigenfinanzierten neuen Investitionen erhöhen die gebührenrelevante<br />
Zinsbasis erheblich. Zudem sinkt der Anteil der über Erschließungsverträge,<br />
Kanalanschlussbeiträge und Zuschüsse finanzierten Anlagenteile<br />
(=Abzugskapital) von Jahr zu Jahr.<br />
Die übrigen Kostenarten befin<strong>den</strong> sich in der Summe insgesamt auf dem Niveau<br />
des laufen<strong>den</strong> Jahres <strong>2007</strong>.<br />
Der Gebührensatz für die Schlammabfuhr und -klärung kann dagegen auf<br />
0,88 € je cbm geringfügig (-0,03 €/cbm) gesenkt wer<strong>den</strong>, da sich das Verhältnis<br />
der anfallen<strong>den</strong> Abwassermenge zu <strong>den</strong> spezifischen Kosten gegenüber<br />
<strong>2007</strong> verbessert.
Vorlage zu TOP I.16<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1.341<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung an Zur Beschlußfassung an<br />
ö.S. nö.S. ö.S. nö.S.<br />
1. HFA (<strong>23.</strong>10.07) x 2. Rat (06.11.07) x<br />
III/22 – 20.70 Frau Milinski<br />
(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />
BETREFF: 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die<br />
Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> –<br />
Benutzungsgebührensatzung- vom 27.12.1999<br />
VERANLASSER/IN<br />
ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung<br />
BESCHLUSSENTWURF:<br />
1. der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />
2. der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> beschließt<br />
die als Anlage beifügte 8. Änderung der Benutzungsgebührensatzung.<br />
ERLÄUTERUNGEN:<br />
Das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2008 für die Kanalbenutzungsgebühren (siehe<br />
Vorlage 1.340 zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ ) ergab, dass die<br />
Gebührensätze für die Kanalbenutzungsgebühren neu festgesetzt wer<strong>den</strong> müssen.<br />
Die Gebührensätze wer<strong>den</strong> gegenüber dem Vorjahr wie folgt festgesetzt::<br />
von 1 bis 800 cbm von 3,06 € auf 3,24 € /cbm<br />
über 800 cbm von 2.23 € auf 2,36 € /cbm<br />
Das Verhältnis bereinigter Regenwasserkostenanteil /Schmutzwasserkostenanteil verändert<br />
sich gegenüber dem Vorjahr von 31 % Regenwasser auf 33 % und Schmutzwasser von 69 %<br />
auf 67 %.
8. Änderung vom …………….. der<br />
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> –Benutzungsgebührensatzung- vom 27.12.1999<br />
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023) zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498), der §§ 1,2,4,6,7,8 und 10 des<br />
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S.<br />
712 SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) und<br />
Verordnung vom 28.04.2005 (GV NRW S. 488) und des § 65 des Wassergesetzes für das<br />
Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S. 463 ff.) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> in<br />
seiner Sitzung am ………………… folgende Änderung der Satzung beschlossen:<br />
§ 3 Abs. 8 erhält folgende Fassung:<br />
Der Gebührensatz für die Kanalbenutzungsgebühr beträgt jährlich je cbm Abwasser<br />
von 1 bis 800 cbm 3,24 €<br />
über 800 cbm 2,36 €<br />
§ 1<br />
Bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser wer<strong>den</strong> 67 v. H. der Gebühr nach Satz 1<br />
erhoben, bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser wer<strong>den</strong> 33 v. H. der Gebühr nach<br />
Satz 1 erhoben.<br />
Diese Änderung tritt zum 01.01.2008 in Kraft.
Vorlage zu TOP I.17<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1.342<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung an Zur Beschlußfassung an<br />
ö.S. nö.S. ö.S. nö.S.<br />
1. HFA (<strong>23.</strong>10.07) x 2. Rat (06.11.07) x<br />
III/22 – 20.70 Frau Milinski<br />
(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />
BETREFF: 24. Änderung der Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grund-<br />
stücksabwasseranlagen der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> (Abwasseranlagensatzung) vom<br />
15.12.1982<br />
VERANLASSER/IN<br />
ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung<br />
BESCHLUSSENTWURF:<br />
1. der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>,<br />
2. der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> beschließt<br />
die 24. Änderung der beigefügten Abwasseranlagensatzung.<br />
ERLÄUTERUNGEN:<br />
Das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2008 „Schlammentsorgung ( siehe entsprechende<br />
Vorlage Nr. 1.340 zum Gebührenhaushalt 2008 „Abwasserbeseitigung“) ergab, dass die<br />
Schlammgebühr neu festgesetzt wer<strong>den</strong> muss.<br />
Die Schlammgebühr wird für das Jahr 2008 wie folgt festgesetzt:<br />
von 0,91 € /cbm Abwasser auf 0,88 € /cbm Abwasser
24. Änderung vom ……………………… der<br />
Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />
(Abwasseranlagensatzung) vom 15.12.1982<br />
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023) zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498), der §§ 1,2,4 und 6 des<br />
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S.<br />
712 SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) und<br />
Verordnung vom 28.04.2005 (GV NRW S. 488) sowie des § 53 des Wassergesetzes für das<br />
Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV NRW S. 926) zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 463 ff) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> in seiner<br />
Sitzung am ……………… folgende Änderung der Satzung beschlossen:<br />
§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />
Der Gebührensatz für die Benutzungsgebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung aus<br />
Hauskläranlagen 0,88 € je cbm Frischwasserbezug.<br />
Diese Änderung tritt zum 01.01.2008 in Kraft.<br />
§ 1
Vorlage zu TOP I.18<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage Nr. 1.343<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung ö. S. n. ö. S. Zur Beschlussfassung ö. S. n. ö. S.<br />
HFA <strong>23.</strong>10.07 x Rat 06.11.07 x<br />
III 20 gs<br />
David Gerhards<br />
05.09.<strong>2007</strong><br />
( Amt / Aktenzeichen )<br />
( Verfasser )<br />
( Datum )<br />
Betr. : Kalkulation der Friedhofsgebühren 2008<br />
Antragstellerin : Verwaltung<br />
Beschlussentwurf :<br />
Der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>, folgen<strong>den</strong> Beschluss zu fassen:<br />
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2008 und<br />
die für das Jahr 2008 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:<br />
Gebührensätze für <strong>den</strong> Erwerb der Nutzungsrechte an Wahl-<br />
und Reihengrabstätten sowie anonymen Grabstätten<br />
- Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle 1.222,00 €<br />
- Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle 61,10 €<br />
- Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle 1.099,00 €<br />
- Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle 54,95 €<br />
- Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren 447,00 €<br />
- Reihengrab, Personen ab 6 Jahren 1.052,00 €<br />
- Urnenreihengrab 980,00 €<br />
- Anonymes Urnengrab 1.102,00 €<br />
Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung<br />
- Kinder bis zu 5 Jahren 239,80 €<br />
- Personen ab 6 Jahren 532,80 €<br />
- Urnenbeisetzung 213,10 €<br />
- Anonyme Urnenbeisetzung 213,10 €<br />
- Tiefbestattung 799,20 €<br />
- Tieferlegung ohne Beisetzung 959,10 €<br />
- Tieferlegung mit Beisetzung 1.332,10 €<br />
- Ausgrabung Sarg 959,10 €<br />
- Ausgrabung Urne 213,10 €<br />
- Wiederbeisetzung Sarg 426,30 €<br />
- Wiederbeisetzung Urne 159,80 €<br />
Gebührensatz für die Trägergestellung je Träger 36,70 €<br />
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen<br />
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier 291,90 €<br />
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier 146,00 €<br />
- Aufbewahrung einer Leiche 87,60 €<br />
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg 43,80 €
Genehmigungsgebühren<br />
- Genehmigung von stehen<strong>den</strong> Grabmälern 52,90 €<br />
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je<br />
- ein liegendes Denkmal 31,70 €<br />
- eine Grabeinfassung 31,70 €<br />
- eine Teilabdeckung 31,70 €<br />
- eine Ganzabdeckung 31,70 €<br />
- Zulassung von Gewerbetreiben<strong>den</strong> 31,70 €<br />
- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten 21,20 €<br />
Erläuterungen :<br />
Bis auf <strong>den</strong> Gebührensatz für die Träger können alle anderen Gebührensätze gesenkt<br />
wer<strong>den</strong>. Die Änderungen der Gebührensätze sind auf <strong>den</strong> Seiten 4 und 5 der Anlage dargestellt.<br />
Die unterschiedliche Entwicklung liegt an folgen<strong>den</strong> Faktoren:<br />
Insgesamt entlastend wirkt die Erhöhung der Nebenerträge - überwiegend aus Überdeckungen<br />
der Vorjahre - um 20.095 € (rund 32 %). Zudem liegen die Kosten um rund<br />
0,6 % unter <strong>den</strong>en des laufen<strong>den</strong> Jahres.<br />
Die bereinigten Kosten nach Abzug der Nebenerträge liegen somit um 2,68 % unter <strong>den</strong>en<br />
des Jahres <strong>2007</strong>. Daher können die Gebührensätze für die Trauerhallennutzungen,<br />
<strong>den</strong> Erwerb von Nutzungsrechten, für die Bestattungsleistungen und die Verwaltungsgebühren<br />
zwischen 5,0 % und 0,6 % - je nach Fallzahlentwicklung und Ergebnis der Kostenstellenrechnung<br />
- gesenkt wer<strong>den</strong><br />
Der Gebührensatz für die Trägergestellung muss angehoben wer<strong>den</strong>, da die Fallzahlen<br />
aufgrund der diesjährigen Prognose voraussichtlich niedriger ausfallen, als im Durchschnitt<br />
der Jahre 2005 - <strong>2007</strong> und die Personalkosten aufgrund der voraussichtlichen Tarifentwicklung<br />
etwas ansteigen wer<strong>den</strong>.
Vorlage zu TOP I.19<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage- Nr.: 1.344<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung ö.S. n.ö.S. Zur Beschlussfassung ö.S. n.ö.S.<br />
HFA <strong>23.</strong>10.07 X Rat 06.11.07 X<br />
III/20 – gs<br />
( Amt / Aktenzeichen )<br />
David Gerhards<br />
( Verfasser )<br />
05.09.07<br />
( Datum )<br />
Betr.: 17. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und<br />
Bestattungswesen der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984<br />
Antragstellerin: Verwaltung<br />
Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong><br />
Beschluss zu fassen:<br />
Erläuterung :<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> beschließt die anliegende 17. Änderung<br />
der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984<br />
Aufgrund der Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Haushaltsjahr<br />
2008 ergibt sich das Erfordernis, § 5 - Gebührentarif in der Gebührensatzung für das<br />
Friedhofs- und Bestattungswesen der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984 zum 01.01.2008 zu ändern.
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Anlage<br />
- Rhein - Erft - Kreis -<br />
17. Änderung vom ……. der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984<br />
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023) zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712<br />
SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) und Verordnung<br />
vom 28.04.2005 (GV NRW S. 488), des § 4 des Bestattungsgesetzes vom<br />
17.06.2003 (GV. NRW. S. 313) und des § 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Pulheim</strong> hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> in seiner Sitzung am ….…. folgende 17. Änderung der<br />
Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />
19.12.1984 beschlossen:<br />
§ 1 - Änderungen<br />
§ 5 - Gebührentarif<br />
Gebührensätze für <strong>den</strong> Erwerb der Nutzungsrechte an Wahl- und Reihengrabstätten<br />
- Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle 1.222,00 €<br />
- Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle 61,10 €<br />
- Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle 1.099,00 €<br />
- Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle 54,95 €<br />
- Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren 447,00 €<br />
- Reihengrab, Personen ab 6 Jahren 1.052,00 €<br />
- Urnenreihengrab 980,00 €<br />
- Anonymes Urnengrab 1.102,00 €<br />
Gebührensätze für die Grabanfertigung und Bestattung<br />
- Kinder bis zu 5 Jahren 239,80 €<br />
- Personen ab 6 Jahren 532,80 €<br />
- Urnenbeisetzung 213,10 €<br />
- Anonyme Urnenbeisetzung 213,10 €<br />
- Tiefbestattung 799,20 €<br />
- Tieferlegung ohne Beisetzung 959,10 €<br />
- Tieferlegung mit Beisetzung 1.332,10 €<br />
- Ausgrabung Sarg 959,10 €<br />
- Ausgrabung Urne 213,10 €<br />
- Wiederbeisetzung Sarg 426,30 €<br />
- Wiederbeisetzung Urne 159,80 €<br />
Gebührensatz für die Trägergestellung je Träger 36,70 €<br />
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen<br />
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier 291,90 €<br />
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier 146,00 €<br />
- Aufbewahrung einer Leiche 87,60 €<br />
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg 43,80 €
Genehmigungsgebühren<br />
- Genehmigung von stehen<strong>den</strong> Grabmälern 52,90 €<br />
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je<br />
- ein liegendes Denkmal 31,70 €<br />
- eine Grabeinfassung 31,70 €<br />
- eine Teilabdeckung 31,70 €<br />
- eine Ganzabdeckung 31,70 €<br />
- Zulassung von Gewerbetreiben<strong>den</strong> 31,70 €<br />
- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten 21,20 €<br />
§ 2 - Inkrafttreten<br />
Diese 17. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984 tritt zum 01.01.2008 in Kraft.
Vorlage zu TOP I.20<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage Nr.: 1.345<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung ö.S. n.ö.S. Zur Beschlußfassung ö.S. n.ö.S.<br />
HFA <strong>23.</strong>10.07 x Rat 06.11.07 x<br />
III 20 gs<br />
David Gerhards<br />
04.09.<strong>2007</strong><br />
( Amt / Aktenzeichen )<br />
( Verfasser )<br />
( Datum )<br />
Betrifft: Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2008<br />
Antragstellerin: Verwaltung<br />
Beschlussentwurf: Der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>, folgen<strong>den</strong> Beschluss zu<br />
fassen:<br />
Erläuterung:<br />
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren<br />
2008 und die für das Jahr 2008 nachfolgend aufgeführten<br />
Gebührensätze:<br />
Für die maschinelle Reinigung der Straßen<br />
- die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen 1,15 € / m<br />
- die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen 1,19 € / m<br />
- die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen 1,13 € / m<br />
- Handreinigung wöchentlich pro Reinigung 7,82 € / m<br />
(nachrichtlich:<br />
- Handreinigung <strong>Pulheim</strong> dreimal wöchentlich 23,46 € / m<br />
- Handreinigung Brauweiler, Sinnersdorf, Stommeln<br />
je zweimal wöchentlich 15,64 € / m)<br />
Die Gebührensätze der Straßenreinigung können gegenüber der Kalkulation <strong>2007</strong> in der o.<br />
g. Reihenfolge von 1,16 € auf 1,15 € (-0,86 %), von 1,22 € auf 1,19 € (-2,46 %), von 1,14 €<br />
auf 1,13 € (-0,88 %) und von 8,05 € auf 7,82 € (-2,86 %) gesenkt wer<strong>den</strong>. Folgende Gründe<br />
sind dafür ausschlaggebend:<br />
Die insbesondere aufgrund der Mehrleistung bei der maschinellen Reinigung geringfügig<br />
steigen<strong>den</strong> Kosten wer<strong>den</strong> durch die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2006 mehr<br />
als ausgeglichen, so dass die bereinigten Kosten um 88 € unter dem diesjährigen Kalkulationswert<br />
liegen.<br />
Da sich gleichzeitig die abzurechnen<strong>den</strong> Frontmeter um 1,65 % erhöhen - es kommen abzurechnende<br />
Straßen / Gebührenpflichtige hinzu - können die Gebühren etwas gesenkt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Aufgrund der Kostenstellenrechnung in Verbindung mit der geringfügig divergieren<strong>den</strong><br />
Frontmeterentwicklung ergibt die Kalkulation 2008 unterschiedliche prozentuale Senkungsraten<br />
für die vier Gebührensätze.
Vorlage zu TOP I.21<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1346<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung an ö.S. nö.S. Zur Beschlußfassung an ö.S. nö.S.<br />
1. HFA (<strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong>)<br />
.................................<br />
IV/66 - 660 Frau Buir<br />
18.10.07<br />
(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />
BETREFF: 27. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die<br />
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs-<br />
und Gebührensatzung) in der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />
19.12.1984<br />
VERANLASSER/IN<br />
ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung<br />
BESCHLUSSENTWURF:<br />
1. Der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />
2. der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> beschließt<br />
die 27. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von<br />
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984<br />
ERLÄUTERUNGEN:<br />
Änderung der Gebührensätze<br />
X 2. Rat (06.11.<strong>2007</strong>)<br />
..................................<br />
Die Gebührensätze für die Straßenreinigung 2008 müssen neu festgesetzt wer<strong>den</strong> -<br />
siehe Vorlage-Nr. 1345 / Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2008 sowie Anlage<br />
1.<br />
X
Die Gebührensätze für 2008 verändern sich wie folgt:<br />
2008 <strong>2007</strong><br />
Anliegerverkehr 1,15 € 1,16 €<br />
innerörtlichen Verkehr 1,19 € 1,22 €<br />
überörtlichen Verkehr 1,13 € 1,14 €<br />
Änderung des Straßenverzeichnisses<br />
In <strong>2007</strong> wurde bei umfassen<strong>den</strong> Überprüfungen festgestellt, dass im Straßenverzeichnis<br />
verschie<strong>den</strong>e Straßen noch nicht enthalten oder unzureichend erfasst sind. Diese<br />
Änderungen der Anlage 2 müssen in das Straßenverzeichnis als Anlage 1 zur Straßenreinigungs-<br />
und Gebührensatzung eingefügt wer<strong>den</strong>.<br />
Änderungen der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung<br />
Im Juni 2006 wurde durch <strong>den</strong> Städte- und Gemeindebund NW eine neue Muster-<br />
satzung herausgebracht.<br />
In der Anlage 3 sind diejenigen Textpassagen unterstrichen, die als Änderung /<br />
Ergänzung in die städtische Straßenreinigungssatzung aufgenommen wer<strong>den</strong> sollten.
Anlage 1 zur Vorlage Nr: 1346<br />
Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung<br />
Änderung der Gebührensätze<br />
27. Änderung vom ................der<br />
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren<br />
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984<br />
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023, zuletzt geändert durch<br />
Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 03. Mai 2005 – GV. NRW. S. 498), der §§ 3 und<br />
4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember<br />
1975 (GV NW S. 706), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 05. April 2005,<br />
GV. NRW. S. 274) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land<br />
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. <strong>Oktober</strong> 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch<br />
Verordnung vom 28. April 2005 GV. NRW. S. 488) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> in seiner<br />
Sitzung am ............... folgende 27. Änderung der Satzung vom 19.12.1984 beschlossen:<br />
Artikel I<br />
§ 6 Abs. 8 Gebühren - Abgabenmaßstab erhält folgende Fassung:<br />
Der Gebührensatz für die Benutzungsgebühr für die Reinigung der Fahrbahnen durch die<br />
<strong>Stadt</strong> und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger<br />
maschineller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen<br />
wird durch eine Straße, die überwiegend<br />
a) dem Anliegerverkehr dient 1,15 €<br />
b) dem innerörtlichen Verkehr dient 1,19 €<br />
c) dem überörtlichen Verkehr dient 1,13 €<br />
Der Gebührensatz für die Benutzungsgebühr für die manuelle Reinigung der in der<br />
Anlage 2 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze und die darauf zu leistende<br />
Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger manueller Reinigung jährlich je Meter<br />
Grundstücksseite<br />
7,82 €<br />
Wird wöchentlich mehrfach manuell gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr<br />
entsprechend.<br />
Artikel II<br />
Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />
19.12.1984 tritt zum 01.01.2008 in Kraft.
Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 1346<br />
Das Straßenverzeichnis (Anlage 1 der Straßenreinigungs- und Gebühren-<br />
satzung) wird wie folgt geändert:<br />
Anlage 1 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung<br />
Straßenverzeichnis<br />
Artikel I<br />
Das Straßenverzeichnis, welches ein Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung<br />
ist, wird wie nachfolgend aufgeführt geändert / ergänzt:<br />
Straßenbezeichnung A I Ü § 2 Anmerkungen<br />
___________________________________________________________________________<br />
<strong>Pulheim</strong><br />
Alte Kölner Straße X Ergänzung:<br />
Haus-Nr. 46 – 52<br />
Haus-Nr. 36 – 42<br />
nicht kehrfähig<br />
Am Angelsdorn X Ergänzung:<br />
Haus-Nr. 69 – 91<br />
verkehrsberuhigter Bereich<br />
Geyen<br />
Klusemannstraße X Streichen:<br />
nicht kehrfähig von 4 / 11 ff.<br />
Brauweiler<br />
Sachsstraße X Streichen:<br />
nicht kehrfähig<br />
Umwandlung:<br />
§ 2 in A<br />
Ergänzung:<br />
(Widmung am 18.10.2006)
Straßenbezeichnung A I Ü § 2 Anmerkungen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Stommeln<br />
Tannenweg X Streichen:<br />
nach Widmung<br />
Ergänzung:<br />
Widmung 11/2000<br />
Kirchtalsweg X Streichen:<br />
Berlich / Eckumer Weg<br />
sowie<br />
§ 2 Reststück nicht<br />
kehrfähig ( 7/10 ff)<br />
Stommelerbusch<br />
Forellenhof Ergänzung:<br />
außerhalb geschlossener<br />
Ortslage<br />
Sinnersdorf<br />
Am Klärwerk Ergänzung:<br />
außerhalb geschlossener<br />
Ortslage<br />
Artikel II<br />
Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />
19.12.1984 tritt zum 01.01.2008 in Kraft.
Anlage 3 zur Vorlage Nr: 1346<br />
Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung<br />
Ergänzungsregelungen / Bürgerfreundliche Satzung<br />
27. Änderung vom ................der<br />
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren<br />
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984<br />
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023, zuletzt geändert durch<br />
Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 03. Mai 2005 – GV. NRW. S. 498), der §§ 3 und<br />
4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember<br />
1975 (GV NW S. 706), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 05. April 2005,<br />
GV. NRW. S. 274) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
(KAG) vom 21. <strong>Oktober</strong> 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung<br />
vom 28. April 2005 GV. NRW. S. 488) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> in seiner<br />
Sitzung am ............... folgende 27. Änderung der Satzung vom 19.12.1984 beschlossen:<br />
Artikel I<br />
§ 2 – Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer - Absatz 2 -<br />
erhält nachfolgende Fassung:<br />
Die Reinigung der in dem anliegen<strong>den</strong> Straßenverzeichnis besonders kenntlich gemachten<br />
Fahrbahnen wird in dem in § 3 beschriebenen Umfange <strong>den</strong> Eigentümern der an sie<br />
angrenzen<strong>den</strong> und durch sie erschlossenen Grundstücke (§ 4) auferlegt.<br />
Die Gehwegreinigung umfasst unabhängig vom Verursacher auch die Beseitigung von<br />
Unkraut und Verunreinigungen.<br />
Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig (§ 4 Abs. 2), so<br />
erstreckt sich die Reinigung nur bis zur Straßenmitte. Ist nur auf einer Straßenseite<br />
ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhan<strong>den</strong>, erstreckt sich die Reinigungspflicht<br />
auf die gesamte Straßenfläche.<br />
Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung<br />
§ 3 - Art und Umfang der Reinigungspflicht nach § 2 - Absatz 3 - erhält nachfolgende<br />
Fassung:<br />
Bei Eis- und Schneeglätte sind zu streuen:<br />
1. die unter Abs. 2 angeführten Gehwege, Streifen in Fußgängerzonen, Mischflächen und<br />
Straßen ohne Gehwege<br />
2. die für <strong>den</strong> Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge und die gefährlichen Stellen<br />
der Fahrbahn, deren Reinigungspflicht nach § 2 <strong>den</strong> Grundstückseigentümern<br />
übertragen ist.<br />
Ist die Winterwartung der Fahrbahn übertragen, so sind bei Eis- und Schneeglätte<br />
- gekennzeichnete Fußgängerüberwege<br />
- Querungshilfen über die Fahrbahn und<br />
- Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen
oder –einmündungen jeweils bis zu Mitte der Fahrbahn zu bestreuen, wobei ab-<br />
stumpfende Mittel vorrangig vor auftauen<strong>den</strong> Mitteln einzusetzen sind. § 2 Abs.<br />
2 der Satzung gilt entsprechend.<br />
Der Einsatz von Streusalz und anderen Taumitteln, auch Mischungen, ist grundsätzlich<br />
verboten ; ihre Verwendung ist nur erlaubt<br />
a) in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen, wie z.B. Eisregen<br />
b) sowie auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefäll- oder<br />
Steigungsstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen.<br />
c) sowie auf stark frequentierten Gehwegen, Plätzen und Fußgängerzonen<br />
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauen<strong>den</strong><br />
Stoffen bestreut wer<strong>den</strong>. Schnee, der mit solchen Stoffen vermischt ist, darf nicht auf und<br />
an ihnen abgelagert wer<strong>den</strong>.<br />
§ 9 - Gebührenpflichtige - Absatz 5 - erhält nachfolgende Fassung:<br />
Ändern sich die Grundlagen für die Berechnung der Gebühr, so mindert oder erhöht sich die<br />
Benutzungsgebühr vom Ersten des Monats an, der der Änderung folgt. Falls die Reinigung<br />
aus zwingen<strong>den</strong> Grün<strong>den</strong> für weniger als einen Monat eingestellt oder für weniger als drei<br />
Monate eingeschränkt wer<strong>den</strong> muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung.<br />
Das gleiche gilt bei unerheblichen Reinigungsmängeln insbesondere wegen parkender<br />
Fahrzeuge, Straßeneinbauten und Straßenbauarbeiten nur auf einem Teilstück der<br />
Straße.<br />
Der Anspruch auf Gebührenerstattung kann nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist<br />
gegen die folgende Jahresveranlagung schriftlich geltend gemacht wer<strong>den</strong>.<br />
Artikel II<br />
Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />
19.12.1984 tritt zum 01.01.2008 in Kraft.
Vorlage zu TOP I.22<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1358<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung an ö.S. nö.S. Zur Beschlußfassung an ö.S. nö.S.<br />
1.<br />
HFA <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong><br />
18.10.07<br />
III/20 Frau Tatas<br />
(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />
BETREFF: Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Ausgaben<br />
hier : Kreisumlage für das Jahr <strong>2007</strong> und Ausgaben nach<br />
SGB II<br />
VERANLASSER/IN<br />
ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung<br />
2.<br />
X Rat 06.11.<strong>2007</strong><br />
BESCHLUSSENTWURF: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat,<br />
der Rat beschließt gem. § 82 (1) GO NRW (a. F) und § 83 (2) GO<br />
NRW (n. F.) die Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen<br />
Ausgabe in Höhe von<br />
2.158.000 €<br />
1. für Mehrausgaben bei dem Produktsachkonto „Kreisumlage“<br />
mit 1.600.000 € (016.001.001 5371000/7371000) und<br />
2. für Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Ausgaben nach<br />
SGB II“ mit 558.000 € (1.9000.83101).<br />
Die Deckung erfolgt<br />
zu 1. aus Mehreinnahmen bei dem Produktsachkonto „Gemein-<br />
deanteil an der Einkommenssteuer“ mit 1.600.000 €<br />
(016.001.001 4021000/6021000) und<br />
zu 2. aus Mitteln der allgemeinen Rücklage mit 558.000 €.<br />
X
ERLÄUTERUNGEN:<br />
Zu 1.<br />
Im Haushalt <strong>2007</strong> wur<strong>den</strong> insgesamt Mittel in Höhe von 18.094.000 € zur Finanzierung der<br />
Kreisumlage (ohne Anteil ÖPNV) veranschlagt. Mit Bescheid des Kreises vom 28.06.<strong>2007</strong><br />
wurde die Kreisumlage (ohne Anteil ÖPNV) für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong> mit 19.694.000 €<br />
festgesetzt. Die Deckung der zusätzlich benötigten Mittel erfolgt aus Mehreinnahmen beim<br />
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer.<br />
Zu 2.<br />
Mit Bescheid vom 28.12.2006 teilte der Rhein-Erft-Kreis mit, dass für die Endabrechnung<br />
des Jahres 2006 noch Zahlungen von rd. 558.000 € von der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> zu leisten sind.<br />
Dieser Betrag wurde Anfang <strong>2007</strong> an <strong>den</strong> Rhein-Erft-Kreis zusätzlich zu <strong>den</strong> neuen Abschlagszahlungen<br />
geleistet.<br />
Die Finanzierung des Abrechnungsbetrages erfolgt aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.<br />
Dieser Betrag wurde bereits im Rahmen der Jahresrechnung 2006 als Rückstellung (siehe<br />
Anlage T der Jahresrechnung – Übersicht über die Entwicklung der Rücklagen) ausgewie-<br />
sen.
Vorlage zu TOP I.23<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e Nr: 1368<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung: ö.S. nö.S. Zur Beschlussfassung an: ö.S. nö.S.<br />
HFA (<strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong>) X Rat (06.11.<strong>2007</strong> ) X<br />
III/26 Herr Batist 24.04.<strong>2007</strong><br />
Aktenzeichen Verfasser/in Datum<br />
Betrifft: Neugestaltung des Außengeländes an der<br />
Realschule <strong>Pulheim</strong> und Zustimmung zu einer<br />
erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für <strong>den</strong><br />
Neubau der Grundschule Buschweg<br />
Veranlasser / Antragsteller: <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
Beschlussentwurf: 1. Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt, auf die Finanzierung<br />
und Umsetzung der nachstehen<strong>den</strong> Maßnahmen zur<br />
Neugestaltung des Außengeländes an der Realschule<br />
<strong>Pulheim</strong> im laufen<strong>den</strong> Jahr zu verzichten. Stattdessen sollen<br />
hierfür im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das<br />
Jahr 2008 Mittel in Höhe von 485.000 € bereitgestellt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Maßnahme voraus. Kosten<br />
Abriss Varielbau 150.000 €<br />
Herstellung eines Parkplatzes 185.000 €<br />
Abriss Pavillon 53.000 €<br />
Abriss Verbindungsgang 9.000 €<br />
Sanierung Pausentoiletten 88.000 €<br />
Summe 485.000 €<br />
2. Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt, die Zustimmung<br />
zu einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe bei<br />
dem Auftragssachkonto M 26057704 – Neubau<br />
Grundschule Buschweg mit Turnhalle – in Höhe von<br />
120.000 €.<br />
Zur Deckung soll in gleicher Höhe das<br />
Auftragssachkonto M 26057711 – Erweiterung<br />
Realschule <strong>Pulheim</strong> mit Forum – heran gezogen<br />
wer<strong>den</strong>.
Erläuterung:<br />
Die Verwaltung hatte am 05.04.<strong>2007</strong> die Wohnungswirtschaftliche Treuhand<br />
Rheinland-Westfalen GmbH (WRW) aus Düsseldorf damit beauftragt, für die bei<strong>den</strong><br />
Bauprojekte Grundschule Buschweg und Realschule <strong>Pulheim</strong> eine gutachterliche<br />
Bestandsaufnahme zu erarbeiten und anschließend für die bei<strong>den</strong> Maßnahmen die<br />
Projektsteuerung und das Controlling zu übernehmen.<br />
Auf der Grundlage des hierzu von der WRW vorgelegten Statusberichts hatte der<br />
HFA in seiner Sitzung am 24.04.<strong>2007</strong> im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung<br />
entschie<strong>den</strong>, die in der Beschlussempfehlung aufgeführten Einzelmaßnahmen zur<br />
Neugestaltung des Außengeländes an der Realschule <strong>Pulheim</strong> zu einem<br />
Investitionspaket zusammen zu fassen. Gleichzeitig wurde entschie<strong>den</strong> über die<br />
Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen erst im Herbst zu entschei<strong>den</strong>.<br />
Darüber hinaus wur<strong>den</strong> für <strong>den</strong> Neubau der Grundschule weitere überplanmäßige<br />
Haushaltsmittel bewilligt.<br />
Zur Vorbereitung dieser Entscheidung hat die Verwaltung von der WRW einen<br />
aktuellen Controllingbericht angefordert und gleichzeitig darum gebeten, die<br />
seinerzeit prognostizierten Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen am<br />
Außengelände der Realschule unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse<br />
nochmals zu überprüfen.<br />
Dieser Controllingbericht liegt zwischenzeitlich vor (s. Anlage).<br />
Hiernach ergibt sich für die Neugestaltung des Außengeländes nunmehr folgender<br />
Finanzbedarf:<br />
Maßnahme alte Prognose aktuelle Prognose<br />
Abriss Varielbau 150.000 € 150.000 €<br />
Herstellung eines Parkplatzes 185.000 € 185.000 €<br />
Abriss Pavillon 30.000 € 53.000 €<br />
Abriss Verbindungsgang 6.500 € 9.000 €<br />
Sanierung Pausentoiletten 30.000 € 88.000 €<br />
Zwischensumme 401.500 € 485.000 €<br />
zzgl. Schulhofneugestaltung 35.000 € 35.000 €<br />
(bereits finanziert, Mittel stehen bei der Haushaltstelle 2.2200.95011zur Verfügung)<br />
Gesamtsumme 436.500 € 520.000 €<br />
Darüber hinaus kommt die WRW zu dem Ergebnis, dass es bei der Grundschule<br />
Buschweg einen weiteren zusätzlichen Finanzbedarf von voraussichtlich 120.000 €<br />
gibt. Dieser kann jedoch nach Einschätzung der WRW in gleicher Höhe durch einen<br />
Minderbedarf bei dem Erweiterungsbau der Realschule <strong>Pulheim</strong> gedeckt wer<strong>den</strong>.<br />
Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es nach wie vor Unwägbarkeiten<br />
hinsichtlich des endgültigen Finanzbedarfs dieser Schulbaumaßnahmen gibt. Hier<br />
sind in erster Linie die Honorare für die Architekten und Ingenieurbüros zu nennen.<br />
Sowohl das Architekturbüro als auch das mit der Haustechnik beauftragte<br />
Ingenieurbüro haben bereits angekündigt Mehrkosten wegen Bauzeitverlängerung<br />
und höheren Bausummen geltend zu machen. Die Höhe dieser Forderungen sind<br />
jedoch noch nicht endgültig beziffert. Zudem geht die Verwaltung davon aus, dass
die Bauzeitverlängerungen überwiegend nicht durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung verursacht<br />
sind und möglicherweise Regressansprüche wegen der überhöhten Baukosten<br />
bestehen.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass diese Fragen erst in einem Rechtsstreit abschließend<br />
geklärt wer<strong>den</strong> können.<br />
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die WRW erst zu einem sehr späten<br />
Zeitpunkt in das Projekt eingestiegen ist. Trotz sorgfältiger Aktenprüfung kann daher<br />
nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, dass im Zuge der Schlussabrechnung der einzelnen<br />
Gewerke noch berechtigte Ansprüche der ausführen<strong>den</strong> Firmen geltend gemacht<br />
wer<strong>den</strong>, die bislang noch nicht in die Kostenprognosen aufgenommen wur<strong>den</strong>.
Vorlage zu TOP I.24<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1370<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung an ö. S. nö. S. Zur Beschlussfassung an ö. S. nö. S.<br />
.................................<br />
IV/66 - 12 Herr Würtz 21.09.<strong>2007</strong><br />
(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />
BETREFF: Parkraumbewirtschaftung in Brauweiler<br />
Antrag der SPD-Fraktion vom 31.08.<strong>2007</strong><br />
VERANLASSER/IN<br />
ANTRAGSTELLER/IN: SPD-Fraktion<br />
BESCHLUSSENTWURF:<br />
ERLÄUTERUNGEN:<br />
HFA (<strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong>)<br />
..................................<br />
Der Rat beschließt, keine Änderungen im Parkraumbewirtschaftungssystem<br />
bis zum Abschluss des einjährigen Beobachtungszeitraumes<br />
gemäß Ratsbeschluss vom 15.05.<strong>2007</strong> vorzunehmen.<br />
Mit Schreiben vom 31.08.<strong>2007</strong> (Anlage 1) beantragt die SPD-Fraktion aufgrund der geringen<br />
Einnahmen der 2 Parkscheinautomaten in Brauweiler, die Bewirtschaftung der Parkplätze ab<br />
dem 01. Januar 2008 wieder auf Parkscheibenpflicht (max. 2 Stun<strong>den</strong>) umzustellen.<br />
In der Ratssitzung am 15.05.<strong>2007</strong> wurde zur Vorlage Nr. 1182, TOP 1.3, der Beschluss gefasst,<br />
die Beratung über die zu <strong>den</strong> Parkscheinautomaten vorliegen<strong>den</strong> Anträgen bis zum Abschluss<br />
des einjährigen Beobachtungszeitraumes zu <strong>den</strong> Änderungen in Stommeln zurückzustellen. Ein<br />
gleichlautender Antrag der SPD zur Abschaffung der Parkscheinautomaten in Sinnersdorf wurde<br />
in der Ratssitzung am 12.06.<strong>2007</strong> abgelehnt. Daher empfiehlt die Verwaltung, vorerst keine<br />
Änderungen im Parkraumbewirtschaftungssystem in Brauweiler vorzunehmen.<br />
X
Vorlage zu TOP I.25<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e Nr.: 1353<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung an: ö.S. nö.S. Zur Beschlußfassung an: ö.S. nö.S.<br />
HFA<br />
II/501 Frau Vollmer 08.10.<strong>2007</strong><br />
(Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiter/in) (Datum)<br />
Betrifft: Anregung gem. § 24 GO NRW<br />
hier: Qualitätsbericht über Alters- und Pflegeheime<br />
Antragsteller: s. Anlagen nicht öffentlicher Teil<br />
Beschlussentwurf : Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt <strong>den</strong> Antrag ab, verweist <strong>den</strong><br />
Antragsteller an <strong>den</strong> Rhein-Erft-Kreis und erklärt die Angelegenheit für<br />
erledigt.<br />
Erläuterung:<br />
Die Grundlage eines Qualitätsberichtes ist eine Prüfung bzw. Begutachtung der Alten- und<br />
Pflegeheime.<br />
Die Heimüberwachung obliegt nach Landesrecht dem Kreis und kreisfreien Städten.<br />
Die Pflegeheime im <strong>Pulheim</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet wer<strong>den</strong> daher nach dem Heimgesetz durch die<br />
Heimaufsichtsbehörde des Kreises geprüft.<br />
Mindestens einmal jährlich wird eine Regelprüfung durchgeführt. Daneben wird die<br />
Heimaufsicht auch anlassbedingt tätig, d.h. wenn Hinweise oder Beschwer<strong>den</strong> über<br />
Missstände vorliegen. Alle zwei Jahre veröffentlicht die Heimaufsicht einen Tätigkeitsbericht,<br />
in dem ein allgemeines Urteil über die Pflegheime des Rhein-Erft-Kreises abgegeben wird.<br />
Gemäß § 118 SGB XI wer<strong>den</strong> die Pflegeheime des Rhein-Erft-Kreises zusätzlich durch <strong>den</strong><br />
medizinischen Dienst der Krankenkassen, dem MDK-Nordrhein überprüft. Diese Prüfung<br />
findet in turnusmäßigen Abstän<strong>den</strong> statt, zuzüglich der anlassbedingten Überprüfungen.
Wer<strong>den</strong> im Zuge der hier genannten Überprüfungen der Pflegeheime Mängel festgestellt, so<br />
wer<strong>den</strong> umgehend Maßnahmen zur Behebung der Missstände veranlasst. Bei Unterlassung<br />
der Mängelbeseitigung kann es letztendlich zur Schließung des Heimes kommen.<br />
Ein eigenes Prüfungsrecht steht <strong>den</strong> Kommunen nicht zu. Damit besteht für die<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung keine Möglichkeit der Datenerhebung zur Erstellung eines<br />
Vergleichsberichts.
Anlage zu TOP I.26 d<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung: ö.S. nö.S. Zur Beschlussfassung an: ö.S. nö.S.<br />
HFA (<strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong>) X<br />
III/70-Ba Herr Batist 08.10.07<br />
Amt/Aktenzeichen Verfasser/in Datum<br />
Mitteilung der Verwaltung<br />
Betrifft: Jahresbericht über das Ergebnis der Kosten- und<br />
Leistungsrechnung im Bauhof für das Jahr 2006<br />
Erläuterung:<br />
In <strong>den</strong> vergangenen zwei Jahren hat der Bauhof dem HFA jeweils für das<br />
abgelaufene Vorjahr einen umfassen<strong>den</strong> Bericht über das Ergebnis der Kosten-<br />
und Leistungsrechnung vorgelegt.<br />
Dieser Bericht wurde bislang maßgeblich durch <strong>den</strong> Bauhofleiter gestaltet.<br />
Da die Stelle des Bauhofleiters seit Februar unbesetzt ist, fehlen derzeit die<br />
personellen Ressourcen um einen entsprechen<strong>den</strong> Bericht für das Jahr 2006<br />
aufzustellen.<br />
Die Verwaltung wird daher dem HFA die entsprechen<strong>den</strong> Daten und<br />
Auswertungen nach Neubesetzung der Bauhofleiterstelle im Jahr 2008 in einem 2-<br />
Jahresbericht für die Jahre 2006 und <strong>2007</strong> vorlegen.
Anlage zu TOP I.26 e<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
HFA am <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong> X<br />
ö.S. nö.S. ö.S. nö.S.<br />
I/001 Krüger 11.10.<strong>2007</strong><br />
(Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiter) (Datum)<br />
___________________________________________________________________________<br />
Mitteilung der Verwaltung<br />
Ratsinformationssystem<br />
In der letzten Sitzung des HFA am 28.08.<strong>2007</strong> wurde ein Zeitplan bzgl. der Einführung eines<br />
Ratsinformationssystems gefordert.<br />
Bis zum Ende des Jahres ist eine verwaltungsinterne Entscheidung für ein System vorgesehen.<br />
Anfang 2008 soll eine Präsentation im HFA erfolgen. Nach der anschließen<strong>den</strong> Systeminstallation<br />
sollen die notwendigen Schulungen durchgeführt wer<strong>den</strong>. Als Termin für die Umstellung<br />
auf das neue Verfahren wird der 01.07.2008 angestrebt. Da in <strong>den</strong> Sommerferien in<br />
der Regel keine Sitzungen stattfin<strong>den</strong>, ist eine längere Einarbeitungsphase nach der Umstellung<br />
gegeben.