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Dienstag, den 23. Oktober 2007, 17.00 Uhr ... - Stadt Pulheim

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____<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> – Postfach 1345 – 50241 <strong>Pulheim</strong><br />

An die Mitglieder<br />

des Haupt- und Finanzausschusses<br />

sowie<br />

nachrichtlich<br />

an die Damen und Herren<br />

des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

12.10.<strong>2007</strong><br />

I/01-10-24.10/02<br />

hiermit lade ich Sie zur <strong>23.</strong> Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> für<br />

<strong>Dienstag</strong>, <strong>den</strong> <strong>23.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2007</strong>, <strong>17.00</strong> <strong>Uhr</strong>,<br />

in <strong>den</strong> Ratssaal des Rathauses <strong>Pulheim</strong>, Alte Kölner Straße 26, ein.<br />

T A G E S O R D N U N G<br />

I. Öffentlicher Teil<br />

I.1 Beschlussfassung über die Hinzuziehung von Sachverständigen sowie Vertreterinnen<br />

und Vertretern vorwiegend betroffener Bevölkerungsgruppen bei der Beratung von einzelnen<br />

Tagesordnungspunkten<br />

I.2 Bestellung eines Schriftführers und eines stellvertreten<strong>den</strong> Schriftführers<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1359<br />

Berichterstatter: Herr Dr. Morisse<br />

I.3 Kinder- und Jugendförderplan <strong>2007</strong> – 2010, Teilfachplan offene Kinder – und Jugendarbeit<br />

- siehe Niederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 11.10.<strong>2007</strong>, TOP I.6<br />

Berichterstatter: Herr Herpel<br />

I.4 Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1352<br />

Berichterstatter Herr Herpel<br />

I.5 Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe<br />

hier: Bereich Rettungsdienst<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1347<br />

Berichterstatter: Herr Herpel<br />

I.6 Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 I GO NRW<br />

hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 90.000,- € bei Auftragssachkonto<br />

M26070001 „Ganztagsgrundschule GGS Dansweiler (Umbau)“<br />

- siehe Vorlage Nr. 1356<br />

Berichterstatter: Herr Herpel<br />

I.7 Aufhebung eines Sperrvermerks für einen Investitionszuschuss<br />

hier: Tribünenbau Sportzentrum <strong>Pulheim</strong> durch <strong>den</strong> FFC Brauweiler <strong>Pulheim</strong> 2000 e.V.


- siehe Vorlage Nr. 1366<br />

Berichterstatter: Herr Herpel<br />

I.8 Anschaffung einer Sauerstoffreduktionsanlage für das <strong>Stadt</strong>archiv<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1367<br />

Berichterstatter: Herr Dr. Morisse<br />

I.9 Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe<br />

hier: Umlage KDVZ Rhein-Erft-Rur<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1383<br />

Berichterstatter: Herr Dr. Morisse<br />

I.10 Budgetierung, 2. Budgetbericht <strong>2007</strong><br />

- siehe Vorlage Nr. 1369<br />

Berichterstatter Herr Thelen<br />

I.11 Antrag nach § 24 GO NRW<br />

hier: Aufhebung von Abfall-Entsorgungsgemeinschaft<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1355<br />

Berichterstatter: Herr Thelen<br />

I.12 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2008<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1137<br />

Berichterstatter: Herr Thelen<br />

I.13 6. Änderung der Abfallentsorgungssatzung<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1338<br />

Berichterstatter: Herr Thelen<br />

I.14 20. Änderung der Abfallgebührensatzung<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1339<br />

Berichterstatter: Herr Thelen<br />

I.15 Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2008<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr.1340<br />

Berichterstatter: Herr Thelen<br />

I.16 8. Änderung der Abwassergebührensatzung<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1341<br />

Berichterstatter: Herr Thelen<br />

I.17 24. Änderung der Abwasseranlagensatzung<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1342<br />

Berichterstatter: Herr Thelen<br />

I.18 Kalkulation der Friedhofsgebühren 2008<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1343<br />

Berichterstatter: Herr Thelen<br />

I.19 17. Änderung der Friedhofsgebührensatzung<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1344<br />

Berichterstatter: Herr Thelen<br />

I.20 Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2008<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1345<br />

Berichterstatter: Herr Thelen<br />

I.21 27. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren


- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1346<br />

Berichterstatter: Herr Thelen<br />

I.22 Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe<br />

(Kreisumlage für <strong>2007</strong> und Ausgabe nach SGB II)<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1358<br />

Berichterstatter: Herr Thelen<br />

I.23 Neugestaltung des Außengeländes an der Realschule <strong>Pulheim</strong><br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1368<br />

Berichterstatter: Herr Thelen<br />

I.24 Parkraumbewirtschaftung in Brauweiler<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1370<br />

Berichterstatter: Herr Senk<br />

I.25 Anregung gem. § 24 GO NRW<br />

hier: Qualitätsbericht Alters- und Pflegeheime<br />

- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1353<br />

Berichterstatter: Herr Herpel<br />

I.26 Mitteilungen der Verwaltung<br />

Schriftliche Mitteilungen<br />

a. Antrag nach § 24 GO NRW<br />

hier: Einrichtung von Eltern-/Kindparkplätzen in <strong>Pulheim</strong><br />

b. Antrag gem. § 24 GO NRW<br />

hier: Information über die neue Rechtslage bzgl. Widersprüchen<br />

c. Antrag gem. § 24 GO NRW<br />

hier: Beschilderung der Verkehrswege der Richeza-Grundschule<br />

d. Jahresbericht Bauhof<br />

e. Ratsinformationssystem<br />

I.27 Anfragen<br />

Nach vorheriger Beschlussfassung können Sachverständige sowie Vertreterinnen und Vertreter<br />

derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von der Entscheidung vorwiegend betroffen wer<strong>den</strong>,<br />

zur Beratung einzelner Tagesordnungspunkte hinzugezogen wer<strong>den</strong>. Dies gilt nicht für Mitteilungen<br />

sowie Anfragen. Die Hinzuziehung von Vertreterinnen und Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen<br />

ist nur zu Tagesordnungspunkten des öffentlichen Sitzungsteils zulässig<br />

(§ 21 Abs. 7 der Geschäftsordnung).<br />

II. Nichtöffentlicher Teil<br />

II.1 Vorstellung des Untersuchungsergebnisses über die Wirtschaftlichkeit einer Übernahme<br />

des Strom- und Gasnetzes in <strong>Pulheim</strong><br />

siehe Vorlage Nr. 1371<br />

Berichterstatter: Herr Thelen<br />

II.2 Mitteilungen der Verwaltung


II.3 Anfragen<br />

II.4 Festlegung der Beschlüsse, die der Presse nicht bekannt gegeben wer<strong>den</strong> sollen<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Dr. Karl August Morisse)<br />

Vorlage zu TOP I.2<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e Nr: 1359<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung an: ö.S. nö.S. Zur Beschlußfassung an: ö.S. nö.S.<br />

HFA <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong> x


I/10 24 00 Herr Krüger 08.10.<strong>2007</strong><br />

(Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiter) (Datum)<br />

___________________________________________________________________________<br />

Betreff: Bestellung eines Schriftführers und eines stellvertreten<strong>den</strong><br />

Schriftführers<br />

Veranlasser/in: Verwaltung<br />

Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) bestellt Herrn Markus<br />

Blauhut zum Schriftführer und Herrn Dieter Krüger zum stellvertreten<strong>den</strong><br />

Schriftführer.<br />

Erläuterungen: Gem. § 58 (2) GO NRW i. V. m. § 52 (1) GO NRW ist über die<br />

im HFA gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen.<br />

Diese wird vom Ausschussvorsitzen<strong>den</strong> und einer / einem vom<br />

Ausschuss zu bestellen<strong>den</strong> Schriftführerin / Schriftführer unterzeichnet.<br />

Die Bestellung erfolgt durch <strong>den</strong> HFA.<br />

Vorlage zu TOP I.4<br />

Seit dem 01.10.<strong>2007</strong> ist Herr Markus Blauhut neuer Mitarbeiter<br />

im Ratsbüro. In seinen Zuständigkeitsbereich fällt u. a. die<br />

Schriftführung im HFA und im Rat. Der bisherige Schriftführer,<br />

Herr Krüger, ist als Stellvertreter vorgesehen.<br />

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e Nr.: 1352<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung an: ö.S. nö.S. Zur Beschlußfassung an: ö.S. nö.S.<br />

HFA X Rat X<br />

II/ 501 Frau Haseloff / Herr Darius/ Herr Abs 28.09.07<br />

(Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiter/in) (Datum)


Betrifft: Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern<br />

Veranlasser: Verwaltung<br />

Beschlussentwurf: Der HFA / Rat nimmt <strong>den</strong> aktuellen Bericht zur Kenntnis und bestätigt<br />

das Konzept der dezentralen und sozialverträglichen Unterbringung<br />

an <strong>den</strong> derzeit vorhan<strong>den</strong>en und zukünftig weiterhin genutzten<br />

Standorten.<br />

Konzeption und Überlegungen zur weiteren Nutzung der Übergangsheime<br />

1) Rechtsgrundlage und Verfahren<br />

Die Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern und Asylbewerbern ist eine öffentliche Auf-<br />

gabe zur Erfüllung nach Weisung durch die Kommune auf der Grundlage des Flüchtlings-<br />

und Landesaufnahmegesetzes. Die Gemein<strong>den</strong> sind hierdurch verpflichtet in ausreichender<br />

Zahl Unterkünfte für zugewiesene Personen bereitzuhalten bzw. zu unterhalten.<br />

In der Praxis orientieren sich die Kommunen dabei<br />

am Aufnahmebestand.<br />

<strong>den</strong> geschätzten Abgängen und<br />

dem offiziellen Aufnahmesoll, das durch die Statistik der Landesstelle vorgegeben wird,<br />

Die mtl. schwankende Sollzahl wirkt sich dabei erschwerend auf die Planung aus. Faktoren<br />

dieser Schwankungen sind:<br />

- der tatsächliche Zugang in NRW<br />

- die Aufnahme in der jeweiligen Kommune<br />

- Anrechnungszeiträume<br />

- die jährliche Bestandsbereinigung<br />

Das Aufnahmesoll der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> für <strong>den</strong> genannten Personenkreis betrug


zum Jahresende 2006 = 66 Personen<br />

am Anfang des Jahres <strong>2007</strong> = 46 Personen<br />

nach der Bestandsbereinigung zum 1.7.07 = 6 Personen<br />

Die Aufnahmen der Personen erfolgt mittels Zuweisungsbescheid der Außenstelle der<br />

Bezirksregierung Arnsberg in Unna Massen.<br />

2) Rückblick und Zukunftsentwicklung<br />

Seit Ende der siebziger Jahre wer<strong>den</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> neben Aussiedlern auch<br />

ausländische Flüchtlinge zugewiesen. Ihre Unterbringung erfolgt in städtischen<br />

Übergangsheimen.<br />

Die Versorgung der Personenkreise mit Notunterkünften stellte die Städte und Gemein<strong>den</strong> vor<br />

große Schwierigkeiten. Besonders die Zeit von 1988 bis 1992 brachte sehr hohe Zugangszah-<br />

len von bis zu 700 Personen im Jahr für die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>. Die Unterbringungskapazitäten in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> mussten ständig erweitert wer<strong>den</strong>. Eine kostenintensive Unterbringung in<br />

Wohnwagen, Containern und Hotels stellte <strong>den</strong> Höhepunkt dieser Entwicklung dar. Die <strong>Stadt</strong><br />

sah sich veranlasst, im <strong>Stadt</strong>gebiet neue Übergangsheime, die mit Landesmitteln gefördert<br />

wur<strong>den</strong>, zu errichten.<br />

Bedingt durch zunehmende bauliche Mängel an einigen Unterkünften aber auch ein deutlicher<br />

Rückgang bei <strong>den</strong> Neuzugängen, erfordert neue Überlegungen, wie die Platzkapazitäten<br />

wirtschaftlicher zu nutzen sind und welche Unterkünfte möglicherweise aufgelöst wer<strong>den</strong> kön-<br />

nen.<br />

Da niemand die weltpolitische Entwicklung voraussehen kann, und somit nicht vorausgesagt<br />

wer<strong>den</strong> kann, ob in naher oder ferner Zukunft nicht wieder eine Situation eintritt, die von jetzt<br />

auf gleich einen sofortigen Unterbringungsbedarf auslöst, sollte der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> an<br />

seinem vor Jahren entwickelten Prinzip der<br />

- dezentralen<br />

und


- sozialverträglichen Unterbringung in Unterkünften für Aussiedler und Flüchtlingen<br />

festhalten. (s. Anlagen: Vorlage u. Niederschrift SSA v. 07.12.1989, Niederschrift SSA 22.08.1990,<br />

Vorlage HFA / Rat v. 31.08.1992, Vorlage Rat 03.06.1998, Vorlage SSA 08.06.2004)<br />

3. ) Die Entwicklung der Aufnahmen, der Unterbringung und Anzahl der<br />

Übergangsheime<br />

Infolge des Zuweisungsrückganges wurde der Bestand der Übergangsheime seit dem Jahre<br />

2003 um insgesamt 50 % reduziert ( 2003 waren noch 16 Heime belegt, <strong>2007</strong> sind es noch 8, weitere<br />

Schließungen wer<strong>den</strong> vorgeschlagen).<br />

Bei der Aufgabe der Häuser wurde u. a. die evtl. Erstattungspflicht von Landesmittel geprüft<br />

und beachtet.


Aufnahme und Unterbringung<br />

zu <strong>den</strong> Stichtagen 01.07.<br />

Jahr<br />

GesamtaufAsylbenahmewerber <br />

Aussiedler <br />

Kontingentflüchtlinge<br />

Ges. Bewohner<br />

Anzahl Ü-<br />

Heime<br />

2000 119 44 67 8 411 18<br />

2001 112 37 59 16 369 17<br />

2002 169 29 80 60 382 17<br />

2003 56 30 11 15 360 16<br />

2004 124 27 67 30 333 12<br />

2005 26 2 24 0 320 12<br />

2006 17 6 11 0 271 10<br />

01.07.07 13 13 0 0 179 8<br />

Die Differenz zwischen der Gesamtaufnahme und der Gesamtbewohnerzahl ist mit dem Um-<br />

stand zu erklären, dass die Gesamtaufnahme nur die Zahl der Zuzüge beschreibt und die be-<br />

reits aufgenommenen Bewohnerinnen und Bewohner nicht erfasst sind.<br />

Zu erkennen sind an der Übersicht die Schwankungen der Zuweisungen und die insgesamt<br />

rückläufige Ten<strong>den</strong>z bei der Gesamtzahl der untergebrachten Personen. Den sinken<strong>den</strong> Per-<br />

sonenzahlen sind die Anzahl der Übergangsheime bereits regelmäßig angepasst wor<strong>den</strong>.<br />

Maßgeblich für die Beurteilung der benötigten Kapazität ist allerdings nicht nur das reine Auf-<br />

nahmesoll, sondern auch die Belegung der Unterkünfte mit Bewohnern aus Zugängen in frü-<br />

heren Jahren.<br />

In erster Linie handelt es sich hierbei um abgelehnte Asylbewerber und sonstige geduldete<br />

Personen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Grün<strong>den</strong> nicht abgeschoben wer<strong>den</strong>, Emp-<br />

fänger öffentlicher Leistungen sind und die nur eine geringe Chance haben, auf dem Woh-<br />

nungsmarkt eine entsprechende Unterkunft zu fin<strong>den</strong>.


Neben der Reduzierung der Zuweisungsquote ist der deutliche Rückgang der gesamten Be-<br />

wohnerzahl seit etwa Ende des Jahres 2006, auf zwei weitere aber nicht dauerhafte Faktoren<br />

zurückzuführen:<br />

1. Eine erhebliche Anzahl von Spätaussiedlern konnte in Wohnraum vermittelt wer<strong>den</strong>.<br />

2. Durch eine Änderung im Ausländerrecht erhielten langzeitgeduldete Personen einen<br />

Aufenthaltsstatus in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis. Dies führte in der ersten<br />

Hälfte diesen Jahres zu einer verstärkten Abwanderung in Mietwohnungen nach<br />

entsprechender Beratung und Unterstützung durch das Fachamt.<br />

Mit einem weiteren Rückgang der Belegung aus diesen Faktoren ist nicht zu rechnen.<br />

Nach der Beendigung der Umbaumaßnahme in Stommeln, Eschgasse, stehen an diesem<br />

Standort weitere 28 Plätze zur Verfügung. Die Auswirkung auf die Belegungszahlen entneh-<br />

men Sie bitte <strong>den</strong> Ausführungen unter Nr. 6.<br />

4.) Bestandsaufnahme und Ist- Analyse<br />

Drei Unterkünfte stan<strong>den</strong> zum Stichtag (1.7.<strong>2007</strong>) infolge Umbelegung der Bewohner leer<br />

und könnten einer anderen Nutzung zugeführt bzw. verkauft wer<strong>den</strong>.<br />

(Eine entsprechende Vorlage wird in Kürze seitens des Fachamtes dem Liegenschaftsaus-<br />

schuss vorgelegt).<br />

Zwei der geräumten Unterkünfte unterliegen keiner Zweckbindungsfrist mehr und können so-<br />

mit ohne finanzielle Konsequenzen entwidmet wer<strong>den</strong>.<br />

Bei der dritten Unterkunft wurde bereits vor längerer Zeit über eine Verkürzung der Zweckbin-<br />

dungsfrist mit der Bezirksregierung verhandelt. In Absprache mit dieser wurde noch keine offi-<br />

zielle Auflösung durchgeführt. (Die Rückzahlung von Landesmitteln reduziert sich


monatlich. Somit arbeitet die Zeit für die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>).<br />

Mit der Räumung der drei Objekte wur<strong>den</strong> ca. 90 Plätze abgebaut.<br />

Folgende Unterkünfte wur<strong>den</strong> geräumt:<br />

- Unterster Weg 69, <strong>Pulheim</strong><br />

- Berliner Str. 46, Brauweiler<br />

- Manstedtener Str.38, Geyen<br />

Folgende Unterkünfte sind noch in der Nutzung und wur<strong>den</strong> zum Meldestichtag (1.7.<strong>2007</strong>)<br />

der Bezirksregierung als Übergangsheime gemeldet:<br />

- Zur offenen Tür 7, <strong>Pulheim</strong><br />

- Eschgasse 2a, Stommeln<br />

- Venloer Str.625, Stommeln<br />

- Donatusstr. 58, Brauweiler<br />

- Friedhofsweg 13, Brauweiler<br />

- An der Maar 18, Dansweiler<br />

- Am Fronhof 8, Geyen/Sinthern<br />

- Christophstr.5, Sinnersdorf<br />

5) Weitere Vorgehensweise und Belegungsüberlegungen nach Fertigstellung der<br />

Umbaumaßnahme in Stommeln<br />

Der Sozial- und Seniorenausschuss und der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> hat die Notwendigkeit der<br />

sozialverträglichen und dezentralen Unterbringung mehrfach bestätigt. Die gemachten Erfah-<br />

rungen haben gezeigt, dass dieses Konzept richtig ist.


- Konflikte der Bewohner untereinander und die Auswirkungen auf die Nachbarschaft<br />

können so weitestgehend verhindert wer<strong>den</strong>.<br />

- Streitigkeiten mit Anliegern sind eher die Ausnahme.<br />

- Größere Sachbeschädigungen in <strong>den</strong> Unterkünften sind Einzelfälle.<br />

Die Polizei <strong>Pulheim</strong> hat dies bei <strong>den</strong> gemeinsamen Informationstreffen mit dem Sozialamt<br />

regelmäßig bestätigt.<br />

Wie schon unter 2. dargestellt. hält das Fachamt eine „Standplatzsicherung“ der derzeit noch<br />

mit Übergangsheimen bebauten Grundstücke für erforderlich.<br />

Gemeint ist hiermit die Rechtssicherheit bezüglich der jeweiligen Bebauungspläne, damit im<br />

Falle einer plötzlichen und starken Zunahme von Neuaufnahmen diese Grundstücke umge-<br />

hend wieder entsprechend genutzt wer<strong>den</strong> können, ohne auf die Suche nach neuen Standor-<br />

ten gehen zu müssen. Vor dem nächsten Jahresbericht wird die Verwaltung <strong>den</strong> Rat und seine<br />

Gremien hierzu um eine konkrete Beschlussfassung bitten.<br />

Eine entsprechende Bindung in <strong>den</strong> Bebauungsplänen würde auch für die Bürger Planungs-<br />

sicherheit bedeuten.<br />

In der Unterkunft Eschgasse wer<strong>den</strong> z. Zt. vier Wohneinheiten zur Unterbringung größerer<br />

Familien geschaffen. Mit der Fertigstellung dieser Einheiten ist in erster Linie die Entlastung<br />

der Unterkunft in Sinnersdorf geplant, da hier ausschließlich größere Familien untergebracht<br />

sind.<br />

In der nachstehen<strong>den</strong> Unterkunftsübersicht wer<strong>den</strong> die geplanten Belegungsüberlegungen<br />

dargestellt und erläutert.<br />

Hinweis: Übersicht ist nicht beigefügt.


Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben immer wieder gezeigt, dass Unruhen, Kriege und<br />

wirtschaftlicher Niedergang in irgendwelchen Ländern der Erde auch immer zu einem sprung-<br />

haften Anstieg an Neuaufnahmen führen können. Gleichermaßen kann sich der Platzbedarf<br />

verringern. Die Verwaltung wird daher die Entwicklung weiter genau beobachten, die Kapazitä-<br />

ten entsprechend <strong>den</strong> Gegebenheiten anpassen und dem HFA / Rat jährlich berichten.


Vorlage zu TOP I.5<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r: 1347<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung an: ö.S. n. ö. S. Zur Beschlussfassung an: ö. S. n. ö .S.<br />

HFA X Rat X<br />

II/320.40.37.22 Herr Müller-Beyreiß 20.09.<strong>2007</strong>___<br />

(Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiter) (Datum)<br />

Betreff: Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe<br />

von 25.276,54 €<br />

Antragsteller: Verwaltung<br />

Beschlussentwurf: 1. Der HFA empfiehlt,<br />

2. der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe<br />

von 25.276,54 € um das Verwahrbuchkonto 403702<br />

aus dem Jahr 2001 auszugleichen.<br />

Erläuterung:<br />

Die Notwendigkeit, diesen Vorschuss abzudecken, wurde im Prüfungsbericht<br />

des Jahres 2005 ( B 21 Seite 59 ) dargestellt.<br />

Seit dem Jahr 1994 wur<strong>den</strong> dem Deutschen Roten Kreuz rettungsdienstliche<br />

Aufgaben übertragen. Bis zum Jahr 2001 waren die Einnahmen<br />

und Ausgaben ausgeglichen.<br />

Im Dezember 2001 erhielt das DRK für <strong>den</strong> Monat Januar 2002 eine<br />

Abschlagszahlung in Höhe von 55.000,00 DM aus dem Vorschussbuch.<br />

Da der Haushalt 2002 zum Zeitpunkt der Abschlagszahlung noch<br />

nicht freigegeben war, konnte keine haushaltsrechtliche Buchung für<br />

2002 erfolgen.<br />

Im Jahr 2001 entstand somit ein entsprechender Defizitbetrag, der<br />

nicht ausgeglichen wurde.<br />

Mit Vorlage 997 vom 04.12.2001 wurde der Rat gebeten, eine überplanmäßige<br />

Ausgabe in Höhe von 54.000,00 DM bereitzustellen, um<br />

das Defizit auszugleichen.<br />

Diesem Beschlussentwurf hat der Rat zugestimmt.


Der Bereitstellungsbeschluss wurde jedoch nicht unmittelbar in<br />

Anspruch genommen.<br />

Dies führte dann zu einer Verbesserung der Jahresrechnung 2001.<br />

Aufgrund der Umstellung aller Konten auf das neue kommunale<br />

Finanzmanagement NKF ist es notwendig, <strong>den</strong> noch offenen Betrag<br />

in Höhe von 25.276,54 Euro im Vorschussbuch auszugleichen.<br />

Im Jahr 2003 erwirtschaftete das DRK aufgrund steigender<br />

Einsatzzahlen Mehreinnahmen in Höhe von 10.473,66 Euro.<br />

Dieser Betrag wurde dem DRK nicht ausbezahlt, sondern als<br />

Deckungsmittel in einem Vorschussbuch vereinnahmt.<br />

Die Rücklage in Höhe von 10.473,66 € wird zur Deckung für<br />

<strong>den</strong> noch offenen Betrag in Höhe von 25.276,54 € verwendet.<br />

Die Deckung des Restbetrages in Höhe von 14.802,88 € kann zum<br />

Jahresende durch Mehreinnahmen bei der Haushaltstelle<br />

1.1110.10001, Ausweise und Dokumente, gedeckt wer<strong>den</strong>.


Vorlage zu TOP I.6<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e Nr: 1 3 5 6<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Beschlussfassung: ö.S. nö.S. Zur Genehmigung an: ö.S. nö.S.<br />

1. HFA am <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong> x 2. Rat am 06.11.<strong>2007</strong> x<br />

II/40 11 20 Frau Brandt 08.10.<strong>2007</strong>__<br />

(Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiterin) (Datum)<br />

___________________________________________________________________________<br />

Betreff: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) GO NRW<br />

hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von<br />

90.000,- Euro bei Auftragssachkonto M 26070001<br />

„Ganztagsgrundschule GGS Dansweiler (Umbau)“<br />

Veranlasser: Verwaltung<br />

Beschlussentwurf: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet im Wege der Dringlichkeitsentscheidung<br />

gem. § 60 (1) S. 1 GO NRW:<br />

.<br />

Gem. § 82 (1) GO NRW wird einer erheblichen überplanmäßigen<br />

Ausgabe in Höhe von 90.000,- € bei dem Auftragssachkonto<br />

M 26070001 – Ganztagsgrundschule GGS Dansweiler<br />

(Umbau) - zugestimmt.<br />

Zur Deckung wer<strong>den</strong> Minderausgaben in Höhe von<br />

- 35.000,- € bei Auftragssachkonto M 26060001 - Neubaumaßnahme<br />

GGS Dansweiler (Pavillons)<br />

- 35.000,- € bei Auftragssachkonto M M 26070002 OGS Sinthern /<br />

Geyen und<br />

- 20.000,- € bei Auftragssachkonto 001 012 002 1000 7238001 –<br />

Beseitigung von Brandschutzmängeln an der HS <strong>Pulheim</strong><br />

herangezogen.<br />

2 . Gemäß § 60 (1) S. 3 GO NRW genehmigt der Rat die Dringlichkeits-<br />

entscheidung.<br />

Erläuterungen: Mit Ratsbeschluss vom 02.05.2006 (Vorlage Nr. 0724) wur<strong>den</strong> für Baumaßnahmen<br />

für Offene Ganztagsgrundschulen insgesamt 490.000€ bereitgestellt.<br />

Die Bereitstellung der Mittel wurde durch einen Bewilligungsbescheid<br />

der Bezirksregierung ermöglicht, der eine nicht in Einzelmaßnahmen<br />

differenzierte Fördersumme von 800.000 € für Bauaßnahmen<br />

ausgewiesen hat (Gesamtfördersumme: 1.150.000 €).


Das Fachamt war seinerzeit davon ausgegangen, dass die bewilligten<br />

Förderbeträge zur Finanzierung der Maßnahmen insgesamt<br />

auskömmlich und eine Verschiebung der Haushaltsmittel zwischen<br />

<strong>den</strong> einzelnen Schulbaumaßnahmen unbürokratisch und unkompliziert<br />

erfolgen könnte, da der Bewilligungsbescheid diese Entscheidung<br />

zur Verteilung dem Schulträger ausdrücklich einräumt (s. Anlage<br />

1, S.3 des Bewilligungsbescheides).<br />

Die Kämmerei hat hiergegen haushaltsrechtliche Be<strong>den</strong>ken geltend<br />

gemacht, weshalb die Maßnahmen auf jeweils eigene Auftragssachkonten<br />

aufgeteilt wor<strong>den</strong> sind.<br />

Vor dem Hintergrund, dass für die Maßnahmen GGS Dansweiler,<br />

GGS Brauweiler, GGS Sinthern / Geyen und Förderschule ein<br />

Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung i. H. v. 1.150.000,- €<br />

vorlag, der 800.000,- € allein für die anstehen<strong>den</strong> Baumaßnahmen<br />

bewilligt hat (Anlage 1, S.2 Punkt 2.1), wur<strong>den</strong> in der Vorlage zu <strong>den</strong><br />

jeweiligen Grundschulen die Kostenschätzungen genannt. Für die<br />

Förderschule konnten noch keine Angaben erfolgen, weil dort der<br />

Grundsatzbeschluss zur Einführung noch fehlte. Es wur<strong>den</strong> aber ca.<br />

300.000,- € für dort reserviert.<br />

Das Schulverwaltungsamt hatte seinerzeit aufgrund Personalmangels<br />

im Immobilienmanagement und der Handlungsnotwendigkeit im<br />

Hinblick auf <strong>den</strong> Beginn der OGS-Maßnahme lediglich anhand bis<br />

dahin in etwa vergleichbarer Objekte (z.B. Umbau für OGS im Bestand<br />

Christinaschule) ohne Baufachkenntnis Kostenschätzungen zu<br />

<strong>den</strong> einzelnen Maßnahmen erstellen können. Nach <strong>den</strong> Schätzungen<br />

wur<strong>den</strong> die Aufteilungen in die einzelnen Maßnahmen vorgenommen.<br />

Nach Abschluss der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen für <strong>den</strong><br />

Unterricht und <strong>den</strong> Ganztagsbetrieb müssen auch noch übrige Provisorien<br />

(u. a. zur Realisierung der Mittagessenversorgung in der Schule)<br />

beseitigt wer<strong>den</strong>. Bei dem Auftragssachkonto M 26070001 –<br />

Ganztagsgrundschule GGS Dansweiler (Umbau) – besteht hierfür<br />

eine Deckungslücke i.H.v. 90.000,- €. Durch im Vergleich zu <strong>den</strong> o.g.<br />

Kosteneinschätzungen geringere Ausgaben bei <strong>den</strong> OGS-<br />

Maßnahmen GGS Sinthern / Geyen und GGS Dansweiler (Pavillons)<br />

können bereits 70.000,- € gedeckt wer<strong>den</strong>. Hier stehen zudem die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Einnahmen durch <strong>den</strong> Bewilligungsbescheid nach<br />

erfolgter Ausgabe durch Abruf der Fördermittelmittel bei der Bezirksregierung<br />

zur Verfügung.<br />

Der vom Immobilienmanagement ermittelte weitere Bedarf i. H. v.<br />

20.000,- €, der nicht aus OGS-Haushaltsmitteln gedeckt wer<strong>den</strong><br />

kann, steht durch nicht erforderliche Haushaltsmittel für die Beseitigung<br />

von Brandschutzmängeln an der GHS <strong>Pulheim</strong> (001 012 002<br />

1000 7238001) zur Verfügung.<br />

Die Verwaltung schlägt vor, die Haushaltsmittel im Zuge der Dringlichkeitsentscheidung<br />

zur Verfügung zu stellen, um die noch anstehen<strong>den</strong><br />

Bauarbeiten für die OGS Dansweiler, die seit über einem<br />

Jahr in einem Provisorium versucht einen trotzdem reibungslosen<br />

Ablauf der Maßnahme zur organisieren, nach Verhängung eines<br />

Baustopps kurz vor <strong>den</strong> Herbstferien diese unverzüglich fortsetzen<br />

zu können.


Damit der im Vergleich zur ursprünglichen Zeitschätzung wesentlich längere<br />

Bauablauf (teils begründet aufgrund von krankheitsbedingtem Personalmangel<br />

beim Immobilienmanagement) und der aufgrund o.g. Finanzierungslücke<br />

nunmehr verhängte Baustopp während der Herbstferien nicht<br />

zu weiteren Beschwer<strong>den</strong> führt, bittet die Verwaltung um eine Beschlussfassung<br />

im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung, um die letzten Provisorien<br />

ablösen zu können.<br />

Die Dringlichkeit ergibt sich zum einen aus <strong>den</strong> vorstehend geschilderten<br />

Erfordernissen für Schul- und OGS-Betrieb, zum anderen muss die Maßnahme<br />

im Hinblick auf die Fördermittel bis Ende 2008 komplett – d. h. inklusive<br />

der erst nach Abschluss der Bauarbeiten möglichen weiteren Vergabeverfahren<br />

und Auftragsabwicklung (z. B. Küchen- und Büroeinrichtung)<br />

- fertig gestellt und abgerechnet sein, da sonst der Verlust von nicht<br />

abgerechneten Fördermitteln droht.


Vorlage zu TOP I.7<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1366<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung an ö.S. nö.S. Zur Beschlussfassung an ö.S. nö.S.<br />

x<br />

1<br />

HFA am <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong><br />

II/52 21 02 Herr Ritter 11.10.<strong>2007</strong> __<br />

(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />

BETREFF: Aufhebung eines Sperrvermerks für einen Investitionszuschuss<br />

VERANLASSER/IN<br />

ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung<br />

hier: Tribünenbau Sportzentrum <strong>Pulheim</strong> durch <strong>den</strong> FFC<br />

Brauweiler <strong>Pulheim</strong> 2000 e.V.<br />

Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, <strong>den</strong><br />

Sperrvermerk für <strong>den</strong> Investitionszuschuss an <strong>den</strong> FFC<br />

Brauweiler <strong>Pulheim</strong> 2000 e.V. in Höhe von 10.000 €<br />

(Haushaltsstelle 2.5610.98700) aufzuheben.<br />

Erläuterungen: Auf Antrag des FFC Brauweiler <strong>Pulheim</strong> 2000 e.V. wurde<br />

ergänzend zu dem bereits gewährten Zuschuss in Höhe von<br />

39.000 € ein weiterer Zuschuss in Höhe von 10.000 € im<br />

Haushaltsplan <strong>2007</strong> zur Verfügung gestellt und mit einem<br />

Sperrvermerk zugunsten des HFA versehen.<br />

Der Gesamtzuschuss wird für <strong>den</strong> Tribünenbau im Sportzentrum<br />

<strong>Pulheim</strong> benötigt. Aufgrund der vom Deutschen<br />

x


Fußballbund geforderten Auflagen ist die Tribüne für die Durchführung<br />

der Meisterschaftsspiele des FFC Brauweiler <strong>Pulheim</strong> 2000<br />

e.V. zwingend erforderlich.<br />

Zwischenzeitlich wurde mit <strong>den</strong> Arbeiten des Tribünenbaus im<br />

Sportzentrum <strong>Pulheim</strong> begonnen. Nach Angaben des Vereins<br />

wer<strong>den</strong> die Arbeiten bis zum 28.10.<strong>2007</strong> abgeschlossen sein.<br />

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, <strong>den</strong> o. a. Sperrvermerk<br />

aufzuheben.


Vorlage zu TOP I.8<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

V o r l a g e Nr: 1371<br />

Zur Vorberatung an: Zur Beschlussfassung an:<br />

ö.S. nö.S. ö.S. nö.S.<br />

1. HFA am <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong> X 2. Rat am 06.11.<strong>2007</strong> X<br />

I/10 Herr Schröter/Herr Kandt 18.10.07<br />

(Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiter) (Datum)<br />

Betreff: Anschaffung einer Sauerstoffreduktionsanlage für die Magazinräume des<br />

<strong>Stadt</strong>archivs <strong>Pulheim</strong> (OxyReduct)<br />

Veranlasser/<br />

Antragsteller: Verwaltung<br />

Beschlußentwurf: Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt für <strong>den</strong> Haushalt 2009 die Bereitstellung<br />

von 110.000,- € zur Anschaffung einer Sauerstoffreduktionsanlage<br />

für die Magazinräume des <strong>Stadt</strong>archivs <strong>Pulheim</strong> sowie die Aufnahme in<br />

<strong>den</strong> Planungszeitraum 2008 - 2011. Die Höhe des Ansatzes wird vorbehaltlich<br />

einer zeitnäheren Kostenermittlung veranschlagt, die zu <strong>den</strong> Haushaltsberatungen<br />

2009 vorgelegt wird. Die zu erwarten<strong>den</strong> Wartungskosten<br />

in Höhe von ca. 1.200,- € wer<strong>den</strong> ab 2009 als budgetrelevante Änderung<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Erläuterung: Öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit bedarf der Aufzeichnung und<br />

Dokumentation. Diese Pflicht leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab.<br />

Insofern unterliegen alle behördlichen, damit auch kommunalen Aufzeichnungen<br />

einer Aufbewahrungsfrist (Auszug aus: KGSt-Bericht 4/2006, Seite<br />

7).<br />

Gemäß Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (ArchG) haben die<br />

Gemein<strong>den</strong> für ihr Archivgut in eigener Zuständigkeit Sorge zu tragen, indem<br />

sie es insbesondere verwahren, erhalten, erschließen und nutzbar<br />

machen (§10 ArchG NRW).<br />

Die Erfüllung der archivischen Kernaufgaben ist mit erheblichen Grundrechtseingriffen<br />

verbun<strong>den</strong>. Sowohl durch die Übernahme der personenbezogenen<br />

Unterlagen als auch durch ihre Archivierung, Nutzung und die<br />

Entscheidung über ihre Nutzung durch Dritte wird in das Grundrecht der


etroffenen Personen auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen.<br />

Insoweit wer<strong>den</strong> die Gemein<strong>den</strong> und Gemeindeverbände im Bereich der<br />

kommunalen Archivverwaltungen hoheitlich tätig (Auszug aus: 17. Datenschutz-<br />

und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz<br />

und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Bettina Sokol für die<br />

Zeit vom 01.01.2003 bis 31.12.2004.).<br />

Ebenso wie für die Staatlichen Archive sind auch deshalb geeignete technische<br />

und organisatorische Maßnahmen zur dauerhaften Erhaltung und<br />

Benutzbarkeit des Archivguts zu treffen sowie der Schutz vor unbefugter<br />

Nutzung oder Vernichtung sicherzustellen (§ 4 Abs. 7 ArchG NRW).<br />

In der DIN ISO 11799 sind die Rahmenbedingungen für eine fachgerechte<br />

Aufbewahrung von Archivgut beschrieben. Hiernach sind auch geeignete<br />

Feuermelde- und Löschsysteme empfohlen.<br />

In <strong>den</strong> Magazinräumen des Archivs wer<strong>den</strong> Akten, Pläne, Fotos und andere<br />

Dokumente im Original (Unikat) zur dauerhaften Aufbewahrung gelagert.<br />

Das <strong>Stadt</strong>archiv verfügt über drei solcher Magazinräume im Untergeschoss<br />

des Rathauses. Soweit es möglich war, sind die Räume frei von Leitungsführungen<br />

(Elektro, Wasser, etc.) gehalten.<br />

Neben <strong>den</strong> laufen<strong>den</strong> Maßnahmen zur Erhaltung (z.B. Entsäuerung, Restaurierung)<br />

muss ein geeigneter Schutz vor einer Vernichtung gewährleistet<br />

wer<strong>den</strong>. Das Archivgut kann insbesondere durch Brand oder Wasserscha<strong>den</strong><br />

vernichtet wer<strong>den</strong>. Während durch die minimale Leitungsführung<br />

das Risiko eines Wasserscha<strong>den</strong>s reduziert ist, besteht das Brandrisiko<br />

zur Zeit weiterhin. Dabei ist zu beachten, dass Löschmaßnahmen auch bei<br />

frühzeitiger Entdeckung eines Brandes zu einer weiteren Beeinträchtigung<br />

des archivierten Materials in Form eines Wasserscha<strong>den</strong>s führen. Inwieweit<br />

später Wiederherstellungsmaßnahmen erfolgreich sind, hängt davon<br />

ab, wie stark der Grad der Vernichtung durch Wasser oder Feuer ist.<br />

Mittlerweile gibt es Anlagen, die <strong>den</strong> Sauerstoffgehalt in Räumen soweit<br />

reduzieren können (auf ca. 17 % Anteil an der Umgebungsluft), dass sich<br />

kein Brand mehr entwickeln kann (OxyReduct-Anlagen). Diese Anlagen<br />

garantieren damit einen sehr ausgereiften, umfassen<strong>den</strong> Schutz vor Brän<strong>den</strong>.<br />

Das Arbeiten in dieser Umgebung ist <strong>den</strong>noch weiter (je nach Sauerstoffgehalt<br />

u. U. eingeschränkt) möglich.<br />

Als Nebeneffekt wird die Haltbarkeit der gedruckten Dokumente verlängert,<br />

weil sich Mikroorganismen, die Papier zersetzen können, bei reduziertem<br />

Sauerstoffgehalt nicht so gut entfalten können.<br />

Weitere Ausführungen sind der beigefügten Anlage 1 - Wir arbeiten in<br />

Lhasa – Brandschutz im Historischen Archiv der Bayrischen Hypo- und<br />

Vereinsbank AG, München<br />

(www.wirtschaftsarchive.de/zeitschrift/m_pfnuer.htm) zu entnehmen.<br />

Die notwendigen Kosten wur<strong>den</strong> auf Grundlage eines Angebotes aus dem<br />

Sommer 2006 ermittelt. Die Mehrwertsteuererhöhung ab <strong>2007</strong> wurde bereits<br />

eingerechnet. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass bis 2009 mit<br />

Preisänderungen zu rechnen ist. Für die Haushaltsberatungen 2009 wird<br />

deshalb eine neue Kostenschätzung vorgelegt, mit der Bitte um Anpassung<br />

des Ansatzes.


Die Investitionsmittel sind dem Immobilienmanagement zur Verfügung zu<br />

stellen, da die Maßnahme gebäudebezogen ist. Die Wartungskosten wer<strong>den</strong><br />

vom Immobilienmanagement im Rahmen der Kostenmiete auf <strong>den</strong><br />

Nutzer umgelegt und sind als budgetrelevante Veränderung bereitzustellen.


Vorlage zu TOP I.9<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage - Nr.: 1383<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung ö.S. n.ö.S.<br />

1. HFA am <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong> X 1. Rat am 06.11.<strong>2007</strong> X<br />

2 2.<br />

I / 101<br />

_________________<br />

( Amt / Aktenzeichen )<br />

Herr Tiede<br />

___________________<br />

( Verfasser / in )<br />

11.10.<strong>2007</strong><br />

_______________<br />

( Datum )<br />

Betr. : Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe bei<br />

dem Produktsachkonto 100007253000 (Kostenanteil an die KDVZ<br />

Rhein- Erft – Rur )<br />

Veranlasser / in<br />

Antragsteller / in : Verwaltung<br />

Beschlussentwurf : Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei dem<br />

Produktsachkonto 001.007.002 10000/5253000 / 7253000<br />

(Kostenanteil an die KDVZ Rhein-Erft-Rur) einer erheblichen<br />

überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 115.064,14 € zuzustimmen.<br />

HFA und Rat nehmen Kenntnis davon, dass die Deckung der<br />

erforderlichen Mehrausgaben in der Gesamthöhe von 115.064,14 €<br />

durch Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der<br />

Einkommenssteuer finanziert wird.<br />

Erläuterungen: Mit Schreiben vom 02.10.<strong>2007</strong> teilt die KDVZ Rhein – Erft – Rur folgendes<br />

mit:<br />

„ Die Kostenrechnung für das Geschäftsjahr 2006 wurde<br />

abgeschlossen und dem Verwaltungsrat des Zweckverbandes zu<br />

seiner 110. Sitzung am 21.09.<strong>2007</strong> vorgelegt.<br />

Nach Feststellung der gesamten Produktkosten habe ich Ihre<br />

individuellen Produktanteile auf der Basis Ihrer Leistungsabnahme<br />

und Zahlungen ermittelt und dargestellt.<br />

Die in 2006 gezahlten Umlagebeiträge sowie Einzelabrechnungen zu<br />

produktspezifischen Kostenanteilen waren satzungsgemäß<br />

Vorauszahlungen auf die nun vorliegende Ist – Kostenabrechnung<br />

und basierten auf <strong>den</strong> Daten der Plankostenrechnung 2006. Die sich<br />

aus der vorliegen<strong>den</strong> Abrechnung ergeben<strong>den</strong> Nachbelastungen<br />

bzw. Erstattungen resultieren daher aus Veränderungen sowohl bei<br />

<strong>den</strong> Produktkosten als auch bei <strong>den</strong> individuellen Abnahmen.<br />

Die aktuelle Satzung sieht vor, dass die mit der Kostenrechnung<br />

ermittelten Differenzbeträge zur Umlagenvorauszahlung sofort fällig


wer<strong>den</strong>.“<br />

Die größten Posten, aus welchen sich die Nachzahlung ergibt, sind<br />

nach Mitteilung der KDVZ die Kosten für<br />

- Aufwand außerhalb der Produkte mit 61.953,47 €<br />

- zwangsläufige Rückstellungen mit 67.150,98 €.<br />

Die Differenz zur Gesamtnachzahlung ergibt sich aus Weniger –<br />

Abnahmen bei verschie<strong>den</strong>en Produkten.<br />

( Im <strong>Oktober</strong> <strong>2007</strong> wurde bereits bei dem o. g. Produktsachkonto<br />

eine unerhebliche überplanmäßige Ausgabe von 34.400,-- € für das<br />

Jahr <strong>2007</strong> bewilligt.)


Vorlage zu TOP I.10<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1369<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung an ö.S. nö.S. Zur Beschlußfassung an ö.S. nö.S.<br />

1.<br />

HFA <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong><br />

III/20 Frau Löbbert<br />

(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />

BETREFF: Budgetierung, 2. Budgetbericht <strong>2007</strong><br />

VERANLASSER/IN<br />

ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung<br />

BESCHLUSSENTWURF: Der HFA/Rat nimmt <strong>den</strong> 2. Budgetbericht <strong>2007</strong> zur Kenntnis.<br />

2.<br />

X RAT 06.11.<strong>2007</strong><br />

ERLÄUTERUNGEN: In Anlage I wer<strong>den</strong> die Prognosen des 2. Budgetberichts mit <strong>den</strong><br />

Prognosen des 1. Budgetberichts sowie mit der Haushaltspla-<br />

nung verglichen und die Abweichungen dargestellt.<br />

Die Spalten 4, 5 und 6 beziehen sich auf die für das Jahr <strong>2007</strong> gebildeten<br />

Haushaltsausgabereste und deren voraussichtliche<br />

Inanspruchnahme im Haushaltsjahr <strong>2007</strong>.<br />

In Spalte 7 wer<strong>den</strong> die Zu-/Überschüsse der Budgets laut Haushaltsplanung<br />

ausgewiesen. In Spalte 8 sind die prognostizierten<br />

Abweichungen des 1. Budgetberichts, in Spalte 9 die prognostizierten<br />

Abweichungen des 2. Budgetberichts dargestellt. Spalte<br />

10 zeigt die Abweichungen zwischen <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Berichten auf.<br />

Die Zu-/Überschüsse gemäß Haushaltsplanung wur<strong>den</strong> in Spalte<br />

11 um die Ergebnisse des 2. Budgetberichts (Spalte 9) ergänzt.<br />

Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zu <strong>den</strong><br />

Prognosen des 1. Budgetberichts von mehr als 10.000 € erge-<br />

ben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen.<br />

Diese Erläuterungen wer<strong>den</strong> als Anlage II beigefügt.<br />

X


Zusammengefasste Ergebnisse zum 2. Budgetbericht <strong>2007</strong><br />

(Anlage I):<br />

• Freie Budgets (ohne Vorabdotierungen, Sonderbudgets und<br />

Personalkostenbudgets)<br />

Für die freien Budgets wurde eine Verschlechterung ge-<br />

genüber der Haushaltsplanung von 175.430 € prognostiziert.<br />

Der Zuschussbedarf erhöht sich somit auf 9.685.880 €. Dies<br />

bedeutet gegenüber <strong>den</strong> Prognosen des 1. Budgetberichts<br />

eine Verbesserung von rd. 354.020 €.<br />

• Vorabdotierungen<br />

Der Zuschussbedarf der Vorabdotierungen erhöht sich ge-<br />

genüber der Haushaltsplanung um 367.900 € auf 1.981.130<br />

€ (22,8 %). Gegenüber <strong>den</strong> Prognosen des 1. Budgetbericht<br />

bedeutet dies allerdings nur eine weitere Verschlechterung<br />

von 17.810 €.<br />

• Sonderbudgets (Gebührenhaushalte)<br />

Der Überschuss der Sonderbudgets (ohne Personalkosten)<br />

reduziert sich um 492.840 € auf 605.060 €. Der Gebührenhaushalt<br />

„Entwässerung“ wurde mit einer Verschlechterung<br />

von 452.075 € gegenüber der Haushaltsplanung prognostiziert,<br />

was in einer Systemumstellung in Bezug auf die kalkulatorische<br />

Verzinsung des Anlagekapitals begründet liegt.<br />

Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte wer<strong>den</strong> im Rahmen<br />

der Betriebsabrechnungen <strong>2007</strong> ermittelt und bei <strong>den</strong> Gebührenkalkulationen<br />

für die Jahre 2009 ff. berücksichtigt.<br />

• Abgänge auf Kasseneinnahmereste<br />

Mit der geplanten flächendecken<strong>den</strong> Einführung von NKF<br />

zum 01.01.2008 und der Erstellung der Eröffnungsbilanz<br />

müssen alle Kasseneinnahmereste hinsichtlich ihrer Einbringlichkeit<br />

bewertet wer<strong>den</strong>. Vor diesem Hintergrund hat<br />

die <strong>Stadt</strong>kasse alle in der Jahresrechnung 2006 ausgewiesenen<br />

Kasseneinnahmereste mit Stand 31.08.<strong>2007</strong> mit dem<br />

Ergebnis überprüft, dass rd. 142.660 € als nicht einbringlich<br />

bewertet wer<strong>den</strong> müssen. Diese Einnahmeausfälle müssen<br />

zusätzlich finanziert wer<strong>den</strong>.<br />

• Finanzmasse<br />

Die Finanzmasse wird auf Basis der aktuellen Entwicklungen<br />

mit 35.490.740 € prognostiziert. Dies bedeutet eine Verbesserung<br />

von 3.053.960 € gegenüber der Haushaltsplanung.<br />

• Personalkosten<br />

Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand<br />

mit einer Verbesserung von 87.675 zu rechnen.


Zusammenfassend muss für die freien Budgets, Vorabdotierungen<br />

und Sonderbudgets (Gebührenhaushalte) unter Berücksichtigung<br />

der Abgänge auf Haushaltsausgabereste von einem<br />

Defizit in Höhe von rd. 1.036.170 € ausgegangen wer<strong>den</strong>. Hinzu<br />

kommt die Finanzierung von voraussichtlich nicht einbringlichen<br />

Kasseneinnahmeresten von rd. 142.660 €. Verbessert wird das<br />

Ergebnis durch Minderausgaben bei <strong>den</strong> Personalkosten von<br />

87.675 €.<br />

Insgesamt verbleibt zunächst eine Verschlechterung von<br />

rd. 1.091.150 € gegenüber der Haushaltsplanung <strong>2007</strong>.<br />

Dies bedeutet gegenüber dem 1. Budgetbericht, in dem noch<br />

eine Verschlechterung von 1.230.220 € ausgewiesen wurde, eine<br />

geringfügige Verbesserung von 139.070 €.<br />

Unter Berücksichtigung der positiven Entwicklung der Finanzmasse<br />

von 3.053.960 € verbleibt eine Verbesserung<br />

von rd. 1.962.810 € gegenüber der Haushaltsplanung.<br />

Nach <strong>den</strong> Prognosen des 1. Budgetberichts ergab sich eine<br />

Verschlechterung zur Haushaltsplanung von rd. 820.000 €.<br />

Verwaltungsintern wurde vorsorglich eine Budgetreserve von 3<br />

% zur Finanzierung dieses Defizits eingefordert. Mit Blick auf<br />

die positive Entwicklung der Finanzmasse kann die Budgetreserve<br />

wieder freigegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Die Kämmerei weist <strong>den</strong>noch ausdrücklich darauf hin, dass<br />

trotz dieses positiven Ergebnisses alle Möglichkeiten zu Einsparungen<br />

im Rahmen der Haushaltsausführung genutzt wer<strong>den</strong><br />

müssen, damit die mit flächendeckender Einführung von NKF<br />

zum Ausgleich der Ergebnispläne kommender Jahre einsetz-<br />

bare Ausgleichsrücklage mit Liquidität abgesichert wer<strong>den</strong> kann.


Vorlage zu TOP I.11<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage- Nr. : 1355<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung ö.S. n.ö.S. Zur Beschlußfassung ö.S. n.ö.S.<br />

HFA <strong>23.</strong>10.07 x<br />

20<br />

( Amt / Aktenzeichen )<br />

Sibylle Decker-Röttgers<br />

( Verfasser )<br />

Betr. : Bürgeranregung gem. § 24 GO – Aufhebung von<br />

Abfallentsorgungsgemeinschaften<br />

08.10.07<br />

( Datum )<br />

Antragstellerin: Bürgeranregung von Frau Helga Brochtrop und Frau Edith Kramer<br />

vom 16.09.<strong>2007</strong><br />

Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss weist die Anregung ab<br />

Erläuterung:<br />

Gem. § 14 der Abfallentsorgungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> kann auf Antrag<br />

eine Entsorgungsgemeinschaft zugelassen wer<strong>den</strong>, wenn die Grundstücke<br />

unmittelbar aneinandergrenzen.<br />

Die bestehende Abfallentsorgungsgemeinschaft zwischen Frau Brochtrop,<br />

Sinnersdorfer Feld 78 und Frau Kramer, Sinnersdorfer Feld 90 erfüllt diese<br />

Voraussetzung nicht.<br />

Die Erlaubnis zur Bildung der Anschlussgemeinschaft ist im Jahr 2000 erteilt<br />

wor<strong>den</strong>. In der Abfallentsorgungssatzung aus dem Jahr 1999, die bis zum<br />

01.01.2003 verbindlich war, war in § 10 ( Bildung einer Anschlussgemeinschaft )<br />

noch nicht formuliert, dass es sich bei der Anschlussgemeinschaft um<br />

benachbarte Grundstücke handeln muss. Ab 2003 ist diese Formulierung in die<br />

Satzung aufgenommen wor<strong>den</strong>, aufgrund der Empfehlung aus der<br />

Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Der Sinn liegt darin, dass die<br />

anfallen<strong>den</strong> Abfälle am Entstehungsort des Abfalls zu überlassen sind.<br />

Die Aufhebung bestehender Abfallentsorgungsgemeinschaften, die die<br />

satzungsmäßige Voraussetzung nicht erfüllen ist notwendig gewor<strong>den</strong>, da es<br />

innerhalb einer Straße zu Ungleichbehandlungen kommen kann.<br />

Beispiel:<br />

In einer Straße wurde im August dieses Jahres ein Antrag auf Bildung einer<br />

Anschlussgemeinschaft von nicht benachbarten Grundstücken gestellt, der<br />

abgelehnt wer<strong>den</strong> musste. In der gleichen Straße besteht aber eine nicht<br />

benachbarte Anschlussgemeinschaft aus dem Jahr 2000.<br />

Für die Bürger ist eine solche Ungleichbehandlung nicht plausibel.<br />

Aufgrund des konkreten Vorfalls ist eine Überprüfung der bestehen<strong>den</strong><br />

Entsorgungsgemeinschaften durchgeführt wor<strong>den</strong> und in 11 Fällen wurde die<br />

bestehende Entsorgungsgemeinschaft aufgehoben. Allen Betroffenen wurde<br />

angeboten, einen neuen Antrag mit dem unmittelbaren Nachbarn zu stellen. In 6<br />

Fällen wurde zwischenzeitlich ein neuer Antrag genehmigt . In einem Fall will<br />

man auf eine Anschlussgemeinschaft verzichten, da man eine eigene braune<br />

Tonne nutzen möchte. In zwei Fällen steht die Entscheidung noch aus, da sich<br />

die betroffenen Bürger im Urlaub befin<strong>den</strong>. In einem weiteren Fall haben die<br />

Bürger auf die Aufhebung nicht reagiert.


Im vorliegen<strong>den</strong> Fall Brochtrop / Kramer besteht für Frau Kramer die Möglichkeit<br />

eine Anschlussgemeinschaft mit Haus Nr. 88 oder 92 zu bil<strong>den</strong>. Frau Brochtrop<br />

hat die Möglichkeit mit Haus Nr. 80 eine Anschlussgemeinschaft zu bil<strong>den</strong>.<br />

Die im Schreiben vom 16.09.07 von Frau Brochtrop und Frau Kramer<br />

angeführten Gründe, die Anschlussgemeinschaft nicht aufzuheben, können im<br />

Sinne der Gleichbehandlung nicht akzeptiert wer<strong>den</strong>.


Vorlage zu TOP I.12<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage Nr.: 1.337<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung ö. S. n. ö. S. Zur Beschlussfassung ö. S. n. ö. S.<br />

HFA <strong>23.</strong>10.07 x Rat 06.11.07 x<br />

III 20 gs<br />

( Amt / Aktenzeichen )<br />

David Gerhards<br />

( Verfasser )<br />

Betrifft: Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2008<br />

Antragstellerin: Verwaltung<br />

09.10.<strong>2007</strong><br />

( Datum )<br />

Beschlussentwurf: Der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>, folgen<strong>den</strong> Beschluss zu<br />

fassen:<br />

Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren<br />

2008 und die für das Jahr 2008 nachfolgend aufgeführten<br />

und geänderten Gebührensätze (die Gebührensätze für die Samstagsannahme<br />

und der Eigenkompostiererabschlag bleiben unverändert):<br />

Die Benutzungsgebühr beträgt bei 14-täglicher Abfuhr:<br />

für ein 60 l Gefäß 129,77 €<br />

für ein 80 l Gefäß 173,03 €<br />

für ein 120 l Gefäß 259,55 €<br />

Die Benutzungsgebühr beträgt bei wöchentlich einmaliger Abfuhr:<br />

für ein 60 l Gefäß 259,55 €<br />

für ein 80 l Gefäß 346,07 €<br />

für ein 120 l Gefäß 519,10 €<br />

für ein 240 l Gefäß 1.038,20 €<br />

für ein 770 l Gefäß 3.330,89 €<br />

für ein 1.100 l Gefäß 4.758,41 €<br />

Die Benutzungsgebühr für <strong>den</strong> 65 l Abfallsack beträgt: 5,92 €<br />

Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße beträgt:<br />

für ein 80 l Gefäß 55,31 €<br />

für ein 120 l Gefäß 82,97 €<br />

für ein 240 l Gefäß 165,94 €<br />

Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße beträgt:<br />

für ein 120 l Gefäß 5,97 €<br />

für ein 240 l Gefäß 11,95 €<br />

für ein 1.100 l Gefäß 54,77 €


Erläuterungen :<br />

Die Abfallentsorgungsgebühren für die grauen Gefäße müssen zur Kostendeckung<br />

im Jahr 2008 um 0,83 % erhöht wer<strong>den</strong>. Hierfür gibt es folgende Ursachen:<br />

1. Der Rhein-Erft-Kreis erhöht die Beseitigungs- und Verwertungsgebühr für Restabfälle<br />

von derzeit 144,05 € / t auf voraussichtlich rund 149 € / t (+3,44 %). Die Bioabfallverwertungsgebühr<br />

steigt von 101,40 € / t auf voraussichtlich rund 103 € / t<br />

(+1,58 %).<br />

2. Es wer<strong>den</strong> voraussichtlich 0,97 % mehr graue und braune Gefäße abgerechnet,<br />

als im Jahr <strong>2007</strong>, somit steigt die Summe der Sammlungsentgelte.<br />

3. Der Hauptkostenträger - das Gesamtvolumen der grauen Gefäße - schrumpft gegenüber<br />

<strong>2007</strong> um 0,84 % aufgrund der Gefäßummeldungen auf kleinere Gefäße.<br />

Dagegen können die Gebühren für die zusätzlichen Altpapiergefäße um rund 12 %<br />

und die zusätzlichen Biotonnen um rund 2 % gesenkt wer<strong>den</strong>. Gründe hierfür sind,<br />

dass die Erlöse für Altpapier gegenüber <strong>2007</strong> aufgrund der Marktentwicklung von<br />

49,74 € / t auf 58,48 € / t (+8,74 €, +17,57 %) steigen und die Verwertungstonnage<br />

beim Bioabfall aufgrund der diesjährigen voraussichtlichen Entwicklung geringfügig<br />

geringer kalkuliert wer<strong>den</strong> kann. Zudem verteilen sich die Bioabfallgesamtkosten auf<br />

mehr Gefäße, die bereits mit der Gebühr für die grauen Gefäße abgegolten sind.<br />

Die Gebührensätze für die Samstagsannahme und der Eigenkompostiererabschlag<br />

können unverändert bleiben.


Vorlage zu TOP I.13<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage- Nr.: 1.338<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung ö. S. n. ö. S. Zur Beschlussfassung ö. S. n. ö. S.<br />

HFA am <strong>23.</strong>10.07 X RAT am 06.11.07 X<br />

UPA am 24.10.07 X<br />

III/20 – gs<br />

( Amt / Aktenzeichen )<br />

David Gerhards<br />

( Verfasser )<br />

14.09.07<br />

( Datum )<br />

Betrifft: 6. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 12.11.2002<br />

Veranlasserin: Verwaltung<br />

Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss und der Umwelt- und Planungsausschuss<br />

empfehlen dem Rat, <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Beschluss<br />

zu fassen:<br />

Erläuterung:<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> beschließt die in der Anlage beigefügte<br />

6. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 12.11.2002.<br />

Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) hat mit Stand 24.11.2006 die Mustersatzung<br />

für die Abfallentsorgung überarbeitet. Diese ist der Verwaltung mit Datum vom<br />

04.01.<strong>2007</strong> aufgrund einer Mitteilung des StGB NRW bekannt gewor<strong>den</strong>.<br />

Verschie<strong>den</strong>e Änderungen bzw. Entwicklungen des Abfallrechts bei Gesetzen, Verordnungen<br />

und Rechtsprechung wur<strong>den</strong> vom StGB NRW in die Mustersatzung eingearbeitet.<br />

Aufgrund eigener Erkenntnisse ergeben sich zusätzlich fünf redaktionelle Änderungen.<br />

A. Änderungen der Abfallentsorgungssatzung aufgrund der Mustersatzung<br />

1. § 2 Abs. 2 Nr. 5:<br />

Die Ergänzung ab „nach dem ElektroG“ dient der Klarstellung des Aufgabenumfangs.<br />

2. § 3 Abs. 1 Nr. 1:<br />

Die Formulierung mit „Systembetreiber“ ist allgemeingültig und soll die bisherige DSD-<br />

Benennung ersetzen. Weitere Systembetreiber neben dem Dualen System sind zwischenzeitlich<br />

zugelassen oder streben die Zulassung an und sind bzw. wer<strong>den</strong> auf dem Verpackungsentsorgungsmarkt<br />

tätig (Landbell, Interseroh, Vfw, Eko-Punkt, Zentek, BellandVision<br />

und Redual).<br />

3. § 4 Abs. 1 u. 2:<br />

Die bisherige Bezeichnung „schadstoffhaltig“ soll durch <strong>den</strong> zum 01.02.<strong>2007</strong> neu eingeführten<br />

Gesetzes- und Verordnungsbegriff „gefährlich“ ersetzt wer<strong>den</strong>.


4. § 6 Abs. 4:<br />

Der neue Absatz hat deklaratorische Bedeutung. Aufgrund der Aufhebung der Pflanzen-<br />

Abfall-Verordnung zum 01.05.2003 besteht seitdem keine Landesregelung mehr. Durch<br />

Änderung der Zuständigkeitsverordnung wurde <strong>den</strong> Kommunen die ordnungsrechtliche<br />

Aufgabe Überwachung der Pflanzenabfallverbrennung übertragen.<br />

5. § 7 Spiegelstriche 4 - 6:<br />

Durch die Neueinfügung des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 a KrW-/AbfG zum 1.2.<strong>2007</strong> durch<br />

das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (BGBl. I 2006, S. 1619<br />

ff.) ist § 7 zu ergänzen. Außerdem muss § 7 an die neuen Begrifflichkeiten angepasst wer-<br />

<strong>den</strong>, weil es nunmehr nur noch gefährliche und nicht gefährliche Abfälle im Sinne des § 3<br />

Abs. 8 KrW-/AbfG gibt. Die Abfallüberlassungspflicht entfällt nach § 13 Abs. 3 Satz 2 KrW-<br />

/AbfG nur für nicht gefährliche Abfälle.<br />

6. § 8 Abs. 1:<br />

Präzisierung der Anforderungen bezüglich der Eigenkompostierung.<br />

7. § 9:<br />

Ergänzung der Regelungen um die Fallgestaltung Ablagern<br />

8. § 13 Abs. 5:<br />

Das VG Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.02.2006 entschie<strong>den</strong>, dass eine <strong>Stadt</strong> einem Privatunternehmen<br />

verbieten kann, <strong>den</strong> in Restmüllgefäßen der <strong>Stadt</strong> eingefüllten Abfall nach<br />

verwertbaren Abfällen durchzusortieren oder zu verpressen. Das Privatunternehmen (Klägerin)<br />

ist schwerpunktmäßig in NRW tätig und betreut Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

und Wohnungsgesellschaften. Es verfolgt das Unternehmensziel einer „ökonomischen<br />

und ökologischen Abfallentsorgung“. Das Geschäftskonzept sieht vor, u. a. durch eine<br />

weitgehende Korrektur der Fehlbefüllungen von Restmüllcontainern die Kosten der Restmüllentsorgung<br />

durch Reduzierung der Anzahl der Container, der Containergröße und der<br />

Leerungshäufigkeit zu verringern. Mit seinen Kun<strong>den</strong> schließt das Privatunternehmen einen<br />

Vertrag ab. Hiernach verpflichtet sich das Unternehmen durch das Verdichten und / oder<br />

das Trennen des Mülls eine Reduzierung der Müll-Entsorgungskosten zu erreichen.<br />

Das VG Düsseldorf begründet sein Urteil mit konkreten Gefahren für die Gesundheit der<br />

Mitarbeiter, Hausbewohner und evtl. Passanten von durchsuchten Müllbehältern, weil die<br />

Umgebungsluft dadurch z. B. mit Schimmelpilzen belastetet wer<strong>den</strong> könne. Außerdem<br />

wer<strong>den</strong> die Müllbehälter durch das Verdichten über Gebühr beansprucht, was in die Eigentumsrechte<br />

der jeweiligen Eigentümer eingreife.<br />

Vor diesem Hintergrund hat der StGB NRW mit der Mustersatzung empfohlen, <strong>den</strong> § 13<br />

um Verbote bezüglich Müllverdichtung in Restmüllgefäßen bzw. Durchsortieren und Durchsuchen<br />

der Restmüllgefäße zu ergänzen.<br />

9. § 14 Sätze 1 bis 3:<br />

Die Ergänzung des neuen Satzes 1, die Einfügung des Wortes „zwei“ im Satz 2 und die<br />

Ergänzung „blaue und braune Gefäße“ im Satz 3 dient der eindeutigen Definition einer<br />

Entsorgungsgemeinschaft<br />

10. § 20 Abs. 1:<br />

Wegen verwaltungsgerichtlicher Verfahren vor dem VG Köln (nicht durch Urteil entschie<strong>den</strong>)<br />

und dem VG Düsseldorf (Urteil vom 10.10.2006 - Az.: 17 K 3803/06), ist es erforderlich<br />

klarzustellen, dass eine Gebührenpflicht auch dann ausgelöst wird, wenn sich der gebührenpflichtige<br />

Benutzer Abfallgefäße selbst besorgt hat (z. B durch Kauf im Baumarkt


oder durch Wegnahme von einem Fremdgrundstück) und diese dann geleert wer<strong>den</strong>. Die<br />

Verwaltungsgerichte in Köln und Düsseldorf haben in diesen Fällen die Auslösung der Gebührenpflicht<br />

verneint, wenn das konkrete Abfallgefäß nicht von der <strong>Stadt</strong> dem gebührenpflichtigen<br />

Benutzer wortlautgemäß zur Verfügung gestellt wor<strong>den</strong> ist.<br />

B. Redaktionelle Änderungen<br />

1. § 11 Abs. 3:<br />

Das letzte Wort des Satzes 5 muss festgesetzt heißen, nicht festgestellt wie bisher.<br />

2. § 12 Absatz 1 Sätze 2 und 3:<br />

Die neu einzuführen<strong>den</strong> Worte beziehen sich auf in der Praxis aufgetretene Fälle, für die<br />

eine ortsrechtliche Grundlage geschaffen wer<strong>den</strong> soll.<br />

3. § 12 Abs. 3 Satz 1:<br />

Für die gelben Großraumgefäße kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> keine Bestimmung zum Holservice<br />

vornehmen, da die Leistungen vom DSD vergeben wer<strong>den</strong>. Daher muss das Holsystem<br />

auf die blauen und grauen Großraumgefäße beschränkt wer<strong>den</strong>.<br />

4. § 15 Satz 1 Nr. 4:<br />

Die grauen Gefäße wer<strong>den</strong> entleert, nicht entsorgt (bisheriges Wort).<br />

5. § 16 Abs. 2 Satz 3:<br />

Die Grünschnitt-Abfuhr erfolgt nicht monatlich sondern ab März fünfwöchentlich, damit bis<br />

Mitte Dezember gesammelt wer<strong>den</strong> kann ohne einen zusätzlichen kostenpflichtigen Termin<br />

bestellen zu müssen.


<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Anlage<br />

- Rhein - Erft - Kreis -<br />

6. Änderung vom ….. der Satzung über die Abfallentsorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />

12.11.2002<br />

Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch das<br />

Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498), der §§ 8 und 9 des Abfallgesetzes für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW) vom 21. Juni 1988, zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

05.04.2005 (GV. NRW. S. 306), des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)<br />

vom 27. September 1994 (BGBl. I 1994 S. 2705 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz zur<br />

Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 26.07.2006 (BGBl. I S. 1619), § 7 der<br />

Gewerbeabfall-Verordnung vom 19.06.2002 (BGBl. I 2002 S.1938 ff.) sowie des § 17 des Gesetzes<br />

über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar<br />

1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2006 (BGBl. I 2006 S. 1466)<br />

hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> in seiner Sitzung vom …… folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 - Änderungen<br />

(hervorgehoben durch Unterstreichung)<br />

§ 2<br />

Abfallentsorgungsleistungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />

(2) 5. Einsammeln und Befördern von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach dem ElektroG,<br />

§ 4 Abs. 4 und § 16 Abs. 2 dieser Satzung.<br />

§ 3<br />

Ausgeschlossene und zugelassene Abfälle<br />

(1) 1. Abfälle, die aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 24 KrW-/AbfG einer Rücknahmepflicht<br />

unterliegen, bei <strong>den</strong>en entsprechende Rücknahmevorrichtungen tatsächlich<br />

zur Verfügung stehen und bei <strong>den</strong>en die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> nicht durch Erfassung als ihr<br />

übertragene Aufgabe bei der Rücknahme mitwirkt (§ 15 Abs. 3 Satz 1 KrW-/AbfG, u. a.<br />

Abfälle, die mit einem Symbol eines Systembetreibers gemäß § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung<br />

gekennzeichnet sind).<br />

§ 4<br />

Sammeln von schadstoffhaltigen Abfällen und Elektrokleingeräten /<br />

Samstagsannahme<br />

(1) Abfälle aus privaten Haushaltungen, die wegen ihrer besonderen Schadstoffbelastung zur<br />

Wahrung des Wohls der Allgemeinheit einer getrennten Entsorgung bedürfen (gefährliche<br />

Abfälle i. S. d. § 3 Abs. 8 Satz 1 KrW-/AbfG) wer<strong>den</strong> von der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> bei dem von<br />

ihr betriebenen Schadstoffmobil angenommen. Dies gilt auch für Kleinmengen vergleichbarer<br />

Abfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, soweit sie mit <strong>den</strong> in Satz 1<br />

genannten Abfällen entsorgt wer<strong>den</strong> können.<br />

(2) Gefährliche Abfälle dürfen nur zu <strong>den</strong> von der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> im Abfallkalender/Internet<br />

bekannt gegebenen Terminen und Standorten an <strong>den</strong> Schadstoffmobilen angeliefert wer<strong>den</strong>.


§ 6<br />

Anschluss- und Benutzungszwang<br />

(4) Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen kann im Einzelfall durch eine beantragte Ausnahmegenehmigung<br />

nach § 27 Abs. 2 KrW-/AbfG durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> zugelassen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Spiegelstriche 4 - 6:<br />

§ 7<br />

Ausnahmen vom Benutzungszwang<br />

- soweit Abfälle in Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 25 KrW-/AbfG freiwillig<br />

zurückgenommen wer<strong>den</strong>, wenn dem zurücknehmen<strong>den</strong> Hersteller oder Vertreiber ein<br />

Freistellungs- oder Feststellungsbescheid nach § 25 Abs. 3 oder Abs. 6 KrW-/AbfG erteilt<br />

wor<strong>den</strong> ist (§ 13 Abs. 3 Nr. 1 a KrW-/AbfG);<br />

- soweit Abfälle, die nicht gefährlich im Sinne des § 3 Abs. 8 Satz 1 KrW-/AbfG sind, durch<br />

gemeinnützige Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt<br />

wer<strong>den</strong> (§13 Abs. 3 Nr. 2 KrW-/AbfG);<br />

- soweit Abfälle, die nicht gefährlich im Sinne des § 3 Abs. 8 Satz 1 KrW-/AbfG sind, durch<br />

gewerbliche Sammlungen einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt<br />

wer<strong>den</strong>, soweit dies der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> und dem Rhein-Erft-Kreis nachgewiesen wor<strong>den</strong><br />

ist und nicht überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen (§ 13 Abs. 3 Nr. 3<br />

KrW-/AbfG).<br />

§ 8<br />

Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Abfallentsorgungseinrichtung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> / Eigenkompostierung<br />

(1) Kein Anschluss- und Benutzungszwang an die Abfallentsorgungseinrichtung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Pulheim</strong> besteht bei Grundstücken, die von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt<br />

wer<strong>den</strong>, soweit der / die Anschluss- und / oder Benutzungspflichtige schlüssig<br />

und nachvollziehbar nachweist, dass er / sie nicht nur Willens, sondern auch fachlich und<br />

technisch in der Lage ist, alle auf dem Grundstück anfallen<strong>den</strong> kompostierbaren Stoffe<br />

ordnungsgemäß und schadlos im Sinne des § 5 Abs. 3 KrW-/AbfG selbst so zu behandeln,<br />

dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere durch Gerüche<br />

oder Siedlungsungeziefer (z. B. Ratten), nicht entsteht (Eigenverwertung). Die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Pulheim</strong> stellt auf der Grundlage der Darlegungen des /der Anschluss- und / oder Benutzungspflichtigen<br />

fest, ob und inwieweit eine Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang<br />

gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz KrW-/AbfG besteht und ob ihm / ihr der Eigenkompostiererabschlag<br />

gemäß der Abfallgebührensatzung gewährt wer<strong>den</strong> kann.<br />

§ 9<br />

Selbstbeförderung zu Abfallentsorgungsanlagen<br />

Erzeuger / Besitzer von Abfällen, deren Einsammeln und Befördern durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />

gemäß § 3 dieser Satzung ausgeschlossen ist, sind verpflichtet, ihre Abfälle zum Zwecke des<br />

Verwertens, Behandelns, Lagerns und Ablagerns entsprechend der Satzung über die Abfallentsorgung<br />

im Rhein-Erft-Kreis zu der vom Rhein-Erft-Kreis angegebenen Sammelstelle, Behandlungsanlage<br />

oder Abfallentsorgungsanlage zu befördern oder befördern zu lassen.


Soweit der Rhein-Erft-Kreis das Verwerten, Behandeln Lagern und Ablagern dieser Abfälle<br />

ebenfalls ausgeschlossen hat, sind die Abfälle zum Zwecke des Verwertens, Behandelns und<br />

Lagerns und Ablagerns zu einer sonstigen dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage zu<br />

befördern oder befördern zu lassen.<br />

§ 11<br />

Anzahl und Größe der Abfallgefäße<br />

(3) Satz 5, letztes Wort, geändert:<br />

Einwohnergleichwerte wer<strong>den</strong> nach folgender Regelung festgesetzt:<br />

§ 12<br />

Standplatz und Transportweg für Abfallgefäße<br />

(1) Sätze 2 und 3:<br />

Wenn das Sammelfahrzeug nicht am Grundstück vorbeifahren kann, z. B. bei Wohnwegen,<br />

Sackgassen ohne Wendemöglichkeit, Wirtschaftswegen o. a. und / oder zur Gewährleistung<br />

der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bestimmt die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> <strong>den</strong><br />

Aufstellort für die Abfallgefäße und Abfälle gemäß § 16. Die zu entleeren<strong>den</strong> Abfallgefäße<br />

und Abfälle gemäß § 16 sind vom Anschlussnehmer so am bzw. im Randbereich des öffentlichen<br />

Verkehrsraumes bereitzustellen, dass der Straßenverkehr weder behindert<br />

noch gefährdet wird.<br />

(3) Satz 1:<br />

Die grauen und blauen Großraumgefäße von 770 l und 1.100 l Inhalt wer<strong>den</strong> vom Personal<br />

des Abfallwagens vom Standplatz auf dem Grundstück abgeholt und nach der Entleerung<br />

wieder zurückgebracht.<br />

§ 13<br />

Benutzung der Abfallgefäße<br />

(5) Die Gefäße sind schonend zu behandeln, sie dürfen nur soweit gefüllt wer<strong>den</strong>, dass sich<br />

der Deckel schließen lässt. Abfälle dürfen nicht in Gefäße eingestampft, in ihnen verdichtet<br />

oder verbrannt wer<strong>den</strong>. Es ist nicht gestattet, brennende, glühende oder heiße Abfälle<br />

in Gefäße zu füllen. Aus Grün<strong>den</strong> der Hygiene und des Seuchenschutzes ist es verboten,<br />

die in ein Restmüllgefäß bereits eingeworfenen Abfälle nachträglich nach verwertbaren<br />

Abfällen durchzusortieren oder zu durchsuchen.<br />

§ 14<br />

Zulassung einer Entsorgungsgemeinschaft<br />

Sätze 1 bis 3:<br />

Eine Entsorgungsgemeinschaft gilt für alle Abfallfraktionen. Die Behältervolumen- und -<br />

ausstattungsregeln gemäß § 11 gelten auch für eine Entsorgungsgemeinschaft. Auf Antrag<br />

der Grundstückseigentümer kann eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei benachbarte<br />

Grundstücke zugelassen wer<strong>den</strong>. Benachbart sind Grundstücke, die unmittelbar aneinander<br />

grenzen. Die Entsorgungsgemeinschaft kann für ein oder mehrere graue, blaue und braune<br />

Gefäße zugelassen wer<strong>den</strong>.


§ 15<br />

Häufigkeit und Zeit der Leerung<br />

4. Das graue Gefäß für Abfälle zur Beseitigung wird im Wochen-Rhythmus entleert. Die<br />

60, 80 und 120 l - Gefäße können auf Antrag des Abfallbesitzers in einem Zwei-<br />

Wochen-Rhythmus entleert wer<strong>den</strong>.<br />

§ 16<br />

Sperrige Abfälle / Grünschnitt / Weihnachtsbäume / Haushaltsgroßgeräte<br />

(2) Satz 3:<br />

Die Abfuhr erfolgt ab März fünfwöchentlich zu <strong>den</strong> von der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> festgesetzten<br />

Terminen.<br />

§ 20<br />

Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> /<br />

Anfall der Abfälle<br />

(1) Die gebührenpflichtige Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />

beginnt, wenn dem anschluss- und benutzungspflichtigen Grundstückseigentümer ein<br />

oder mehrere Abfallgefäße zur Verfügung gestellt wor<strong>den</strong> sind oder ein oder mehrere<br />

graue, braune oder blaue Abfallgefäße anderweitig vorhan<strong>den</strong> sind und diese zur Abfallüberlassung<br />

bereitgestellt wer<strong>den</strong> und das an die Abfallentsorgungseinrichtung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Pulheim</strong> angeschlossene Grundstück mit Abfallfahrzeugen zur Entleerung der bereitgestellten<br />

Abfallgefäße angefahren wird.<br />

§ 2 - Inkrafttreten<br />

Diese 6. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />

12.11.2002 tritt zum 01.01.2008 in Kraft.


Vorlage zu TOP I.14<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage Nr. : 1.339<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung ö.S. n.ö.S. Zur Beschlussfassung ö.S. n.ö.S.<br />

HFA am <strong>23.</strong>10.07 X RAT am 06.11.07 X<br />

III/20 – gs<br />

( Amt / Aktenzeichen )<br />

David Gerhards<br />

( Verfasser )<br />

09.10.<strong>2007</strong><br />

( Datum )<br />

Betr.: 20. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren<br />

vom <strong>23.</strong>12.1991<br />

Antragstellerin: Verwaltung<br />

Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong><br />

Beschluss zu fassen:<br />

Erläuterung :<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> beschließt die anliegende 20. Änderung<br />

der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren<br />

vom <strong>23.</strong>12.1991.<br />

Aus der Abfallgebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2008 ergibt sich das Erfordernis, die<br />

Gebührensätze für die grauen, braunen und blauen Gefäße in der Satzung über die Erhebung<br />

von Abfallentsorgungsgebühren der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom <strong>23.</strong>12.1991 zum 01.01.2008 zu ändern.


<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Anlage<br />

- Rhein - Erft - Kreis -<br />

20. Änderung vom ….. der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom <strong>23.</strong>12.1991<br />

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023) zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712<br />

SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) und Verordnung<br />

vom 28.04.2005 (GV NRW S. 488) und § 21 der Abfallentsorgungssatzung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Pulheim</strong> hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> in seiner Sitzung am …. folgende 20. Änderung der<br />

Satzung vom <strong>23.</strong>12.1991 beschlossen:<br />

§ 1 - Änderungen<br />

§ 3 - Gebührenmaßstab, Gebührensätze<br />

(1) Die Benutzungsgebühr für die grauen Gefäße gemäß Absätzen 4 und 5 richtet sich nach<br />

dem Jahreslitervolumen der Abfallgefäße. Gebührenmaßstab ist der Liter als Volumeneinheit<br />

der grauen Gefäße. Gebührensatz ist der Quotient aus <strong>den</strong> Abfallentsorgungskosten<br />

abzüglich der Kosten für die braunen und blauen Zusatzgefäße geteilt durch das Jahresvolumen<br />

der grauen Gefäße und beträgt 0,083189 €/l. Der Gebührensatz wird mit dem<br />

jeweiligen Jahresvolumen multipliziert.<br />

Die Benutzungsgebühr für die braunen und blauen Zusatzgefäße gemäß Absatz 9 richtet<br />

sich nach dem Jahreslitervolumen dieser Abfallgefäße. Gebührenmaßstab ist der Liter als<br />

Volumeneinheit der braunen und blauen Gefäße. Gebührensatz ist der Quotient aus <strong>den</strong><br />

jeweiligen Kosten für die braunen und blauen Zusatzgefäße geteilt durch das jeweilige<br />

Jahresvolumen der braunen und blauen Zusatzgefäße. Die Gebührensätze betragen für<br />

die braunen Zusatzgefäße 0,016864 €/l und für die blauen Zusatzgefäße 0,003830 €/l.<br />

Die Gebührensätze wer<strong>den</strong> mit dem jeweiligen Jahresvolumen multipliziert.<br />

(3) Die Benutzungsgebühren entstehen jeweils am 01. Januar.<br />

(4) Die Benutzungsgebühr für ein graues Gefäß (Gebührensatz multipliziert mit Jahresvolumen)<br />

beträgt bei wöchentlich einmaliger Abfuhr:<br />

für ein 60 l Gefäß 259,55 €<br />

für ein 80 l Gefäß 346,07 €<br />

für ein 120 l Gefäß 519,10 €<br />

für ein 240 l Gefäß 1.038,20 €<br />

für ein 770 l Gefäß 3.330,89 €<br />

für ein 1.100 l Gefäß 4.758,41 €<br />

(5) Die Benutzungsgebühr für ein graues Gefäß (Gebührensatz multipliziert mit Jahresvolumen)<br />

beträgt bei 14-täglicher Abfuhr:<br />

für ein 60 l Gefäß 129,77 €<br />

für ein 80 l Gefäß 173,03 €<br />

für ein 120 l Gefäß 259,55 €


(6) Die Abfallentsorgungsleistungen gemäß § 1 Abs. 1 - 4 und § 2 Abs. 2 der Satzung über<br />

die Abfallentsorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> sind in der jeweiligen Benutzungsgebühr für die in<br />

<strong>den</strong> Absätzen 4 und 5 aufgeführten grauen Abfallgefäße - mit Ausnahme der Leistungen /<br />

Gebührenregelungen gemäß der Absätze 7 bis 10 - enthalten.<br />

(7) Die Benutzungsgebühr für <strong>den</strong> grauen 65 l - Abfallsack beträgt 5,92 €.<br />

(8) Bei nachgewiesener Eigenkompostierung auf dem an die kommunale Abfallentsorgung<br />

angeschlossenen Grundstück wird je Grundstück ein Abschlag von der Gebühr für das<br />

graue Gefäß / die grauen Gefäße in Höhe von 23,01 € gewährt.<br />

(9) Die Benutzungsgebühr für ein braunes Zusatzgefäß (Gebührensatz multipliziert mit dem<br />

Jahresvolumen) beträgt für 41 Abfuhren:<br />

für ein 80 l Gefäß 55,31 €<br />

für ein 120 l Gefäß 82,97 €<br />

für ein 240 l Gefäß 165,94 €<br />

Die Benutzungsgebühr für ein blaues Zusatzgefäß (Gebührensatz multipliziert mit dem<br />

Jahresvolumen) beträgt bei vierwöchentlicher Abfuhr:<br />

für ein 120 l Gefäß 5,97 €<br />

für ein 240 l Gefäß 11,95 €<br />

für ein 1.100 l Gefäß 54,77 €<br />

(10) Die Benutzungsgebühr für die Abfallannahme samstags bei dem Schadstoffmobil beträgt<br />

33,00 € je angefangenen cbm. Bei Anlieferung von Kleinmengen bis 240 l wird eine Gebühr<br />

von 11,00 € und bei Anlieferung von Mengen bis 480 l wird eine Gebühr von 22,00 €<br />

erhoben.<br />

§ 2 - Inkrafttreten<br />

Diese 20. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren vom<br />

<strong>23.</strong>12.1991 tritt zum 01.01.2008 in Kraft.


Vorlage zu TOP I.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />

Vorlage Nr. : 1.340<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung ö. S. n. ö. S. Zur Beschlussfassung ö. S. n. ö. S.<br />

HFA <strong>23.</strong>10.07 x Rat 06.11.07 x<br />

20-gs<br />

( Amt / Aktenzeichen )<br />

David Gerhards<br />

( Verfasser )<br />

Betr. : Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2008<br />

Antragstellerin : Verwaltung<br />

12.09.<strong>2007</strong><br />

( Datum )<br />

Beschlussentwurf: Der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>, folgen<strong>den</strong> Beschluss zu<br />

fassen:<br />

Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren<br />

2008 und die für das Jahr 2008 nachfolgend aufgeführten<br />

Gebührensätze:<br />

bis 800 cbm 3,24 € je cbm<br />

über 800 cbm 2,36 € je cbm<br />

Gebühr für die Abfuhr und Klärung von<br />

Hausgrubenschlämmen 0,88 € je cbm<br />

Erläuterungen: Die Kanalbenutzungsgebühren müssen zum 01.01.2008 erhöht wer<strong>den</strong>. Der<br />

Gebührensatz für Normaleinleiter bis 800 cbm im Jahr muss um 0,18 €<br />

(5,88 %) je cbm und der Gebührensatz für Großeinleiter über 800 cbm im<br />

Jahr muss um 0,13 € (5,83 %) je cbm angehoben wer<strong>den</strong>.<br />

Der Hauptgrund für die Gebührenerhöhung liegt in <strong>den</strong> erheblichen Investitionen<br />

in die Abwasseranlagen, die im Jahr <strong>2007</strong> in Betrieb gegangen sind<br />

bzw. in Betrieb gehen.<br />

Die überwiegend eigenfinanzierten neuen Investitionen erhöhen die gebührenrelevante<br />

Zinsbasis erheblich. Zudem sinkt der Anteil der über Erschließungsverträge,<br />

Kanalanschlussbeiträge und Zuschüsse finanzierten Anlagenteile<br />

(=Abzugskapital) von Jahr zu Jahr.<br />

Die übrigen Kostenarten befin<strong>den</strong> sich in der Summe insgesamt auf dem Niveau<br />

des laufen<strong>den</strong> Jahres <strong>2007</strong>.<br />

Der Gebührensatz für die Schlammabfuhr und -klärung kann dagegen auf<br />

0,88 € je cbm geringfügig (-0,03 €/cbm) gesenkt wer<strong>den</strong>, da sich das Verhältnis<br />

der anfallen<strong>den</strong> Abwassermenge zu <strong>den</strong> spezifischen Kosten gegenüber<br />

<strong>2007</strong> verbessert.


Vorlage zu TOP I.16<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1.341<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung an Zur Beschlußfassung an<br />

ö.S. nö.S. ö.S. nö.S.<br />

1. HFA (<strong>23.</strong>10.07) x 2. Rat (06.11.07) x<br />

III/22 – 20.70 Frau Milinski<br />

(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />

BETREFF: 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die<br />

Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> –<br />

Benutzungsgebührensatzung- vom 27.12.1999<br />

VERANLASSER/IN<br />

ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung<br />

BESCHLUSSENTWURF:<br />

1. der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />

2. der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> beschließt<br />

die als Anlage beifügte 8. Änderung der Benutzungsgebührensatzung.<br />

ERLÄUTERUNGEN:<br />

Das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2008 für die Kanalbenutzungsgebühren (siehe<br />

Vorlage 1.340 zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ ) ergab, dass die<br />

Gebührensätze für die Kanalbenutzungsgebühren neu festgesetzt wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Die Gebührensätze wer<strong>den</strong> gegenüber dem Vorjahr wie folgt festgesetzt::<br />

von 1 bis 800 cbm von 3,06 € auf 3,24 € /cbm<br />

über 800 cbm von 2.23 € auf 2,36 € /cbm<br />

Das Verhältnis bereinigter Regenwasserkostenanteil /Schmutzwasserkostenanteil verändert<br />

sich gegenüber dem Vorjahr von 31 % Regenwasser auf 33 % und Schmutzwasser von 69 %<br />

auf 67 %.


8. Änderung vom …………….. der<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> –Benutzungsgebührensatzung- vom 27.12.1999<br />

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023) zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498), der §§ 1,2,4,6,7,8 und 10 des<br />

Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S.<br />

712 SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) und<br />

Verordnung vom 28.04.2005 (GV NRW S. 488) und des § 65 des Wassergesetzes für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S. 463 ff.) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> in<br />

seiner Sitzung am ………………… folgende Änderung der Satzung beschlossen:<br />

§ 3 Abs. 8 erhält folgende Fassung:<br />

Der Gebührensatz für die Kanalbenutzungsgebühr beträgt jährlich je cbm Abwasser<br />

von 1 bis 800 cbm 3,24 €<br />

über 800 cbm 2,36 €<br />

§ 1<br />

Bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser wer<strong>den</strong> 67 v. H. der Gebühr nach Satz 1<br />

erhoben, bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser wer<strong>den</strong> 33 v. H. der Gebühr nach<br />

Satz 1 erhoben.<br />

Diese Änderung tritt zum 01.01.2008 in Kraft.


Vorlage zu TOP I.17<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1.342<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung an Zur Beschlußfassung an<br />

ö.S. nö.S. ö.S. nö.S.<br />

1. HFA (<strong>23.</strong>10.07) x 2. Rat (06.11.07) x<br />

III/22 – 20.70 Frau Milinski<br />

(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />

BETREFF: 24. Änderung der Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grund-<br />

stücksabwasseranlagen der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> (Abwasseranlagensatzung) vom<br />

15.12.1982<br />

VERANLASSER/IN<br />

ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung<br />

BESCHLUSSENTWURF:<br />

1. der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>,<br />

2. der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> beschließt<br />

die 24. Änderung der beigefügten Abwasseranlagensatzung.<br />

ERLÄUTERUNGEN:<br />

Das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2008 „Schlammentsorgung ( siehe entsprechende<br />

Vorlage Nr. 1.340 zum Gebührenhaushalt 2008 „Abwasserbeseitigung“) ergab, dass die<br />

Schlammgebühr neu festgesetzt wer<strong>den</strong> muss.<br />

Die Schlammgebühr wird für das Jahr 2008 wie folgt festgesetzt:<br />

von 0,91 € /cbm Abwasser auf 0,88 € /cbm Abwasser


24. Änderung vom ……………………… der<br />

Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />

(Abwasseranlagensatzung) vom 15.12.1982<br />

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023) zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498), der §§ 1,2,4 und 6 des<br />

Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S.<br />

712 SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) und<br />

Verordnung vom 28.04.2005 (GV NRW S. 488) sowie des § 53 des Wassergesetzes für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV NRW S. 926) zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 463 ff) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> in seiner<br />

Sitzung am ……………… folgende Änderung der Satzung beschlossen:<br />

§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />

Der Gebührensatz für die Benutzungsgebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung aus<br />

Hauskläranlagen 0,88 € je cbm Frischwasserbezug.<br />

Diese Änderung tritt zum 01.01.2008 in Kraft.<br />

§ 1


Vorlage zu TOP I.18<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage Nr. 1.343<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung ö. S. n. ö. S. Zur Beschlussfassung ö. S. n. ö. S.<br />

HFA <strong>23.</strong>10.07 x Rat 06.11.07 x<br />

III 20 gs<br />

David Gerhards<br />

05.09.<strong>2007</strong><br />

( Amt / Aktenzeichen )<br />

( Verfasser )<br />

( Datum )<br />

Betr. : Kalkulation der Friedhofsgebühren 2008<br />

Antragstellerin : Verwaltung<br />

Beschlussentwurf :<br />

Der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>, folgen<strong>den</strong> Beschluss zu fassen:<br />

Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2008 und<br />

die für das Jahr 2008 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:<br />

Gebührensätze für <strong>den</strong> Erwerb der Nutzungsrechte an Wahl-<br />

und Reihengrabstätten sowie anonymen Grabstätten<br />

- Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle 1.222,00 €<br />

- Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle 61,10 €<br />

- Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle 1.099,00 €<br />

- Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle 54,95 €<br />

- Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren 447,00 €<br />

- Reihengrab, Personen ab 6 Jahren 1.052,00 €<br />

- Urnenreihengrab 980,00 €<br />

- Anonymes Urnengrab 1.102,00 €<br />

Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung<br />

- Kinder bis zu 5 Jahren 239,80 €<br />

- Personen ab 6 Jahren 532,80 €<br />

- Urnenbeisetzung 213,10 €<br />

- Anonyme Urnenbeisetzung 213,10 €<br />

- Tiefbestattung 799,20 €<br />

- Tieferlegung ohne Beisetzung 959,10 €<br />

- Tieferlegung mit Beisetzung 1.332,10 €<br />

- Ausgrabung Sarg 959,10 €<br />

- Ausgrabung Urne 213,10 €<br />

- Wiederbeisetzung Sarg 426,30 €<br />

- Wiederbeisetzung Urne 159,80 €<br />

Gebührensatz für die Trägergestellung je Träger 36,70 €<br />

Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen<br />

- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier 291,90 €<br />

- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier 146,00 €<br />

- Aufbewahrung einer Leiche 87,60 €<br />

- Aufbewahrung Urne / Kindersarg 43,80 €


Genehmigungsgebühren<br />

- Genehmigung von stehen<strong>den</strong> Grabmälern 52,90 €<br />

- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je<br />

- ein liegendes Denkmal 31,70 €<br />

- eine Grabeinfassung 31,70 €<br />

- eine Teilabdeckung 31,70 €<br />

- eine Ganzabdeckung 31,70 €<br />

- Zulassung von Gewerbetreiben<strong>den</strong> 31,70 €<br />

- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten 21,20 €<br />

Erläuterungen :<br />

Bis auf <strong>den</strong> Gebührensatz für die Träger können alle anderen Gebührensätze gesenkt<br />

wer<strong>den</strong>. Die Änderungen der Gebührensätze sind auf <strong>den</strong> Seiten 4 und 5 der Anlage dargestellt.<br />

Die unterschiedliche Entwicklung liegt an folgen<strong>den</strong> Faktoren:<br />

Insgesamt entlastend wirkt die Erhöhung der Nebenerträge - überwiegend aus Überdeckungen<br />

der Vorjahre - um 20.095 € (rund 32 %). Zudem liegen die Kosten um rund<br />

0,6 % unter <strong>den</strong>en des laufen<strong>den</strong> Jahres.<br />

Die bereinigten Kosten nach Abzug der Nebenerträge liegen somit um 2,68 % unter <strong>den</strong>en<br />

des Jahres <strong>2007</strong>. Daher können die Gebührensätze für die Trauerhallennutzungen,<br />

<strong>den</strong> Erwerb von Nutzungsrechten, für die Bestattungsleistungen und die Verwaltungsgebühren<br />

zwischen 5,0 % und 0,6 % - je nach Fallzahlentwicklung und Ergebnis der Kostenstellenrechnung<br />

- gesenkt wer<strong>den</strong><br />

Der Gebührensatz für die Trägergestellung muss angehoben wer<strong>den</strong>, da die Fallzahlen<br />

aufgrund der diesjährigen Prognose voraussichtlich niedriger ausfallen, als im Durchschnitt<br />

der Jahre 2005 - <strong>2007</strong> und die Personalkosten aufgrund der voraussichtlichen Tarifentwicklung<br />

etwas ansteigen wer<strong>den</strong>.


Vorlage zu TOP I.19<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage- Nr.: 1.344<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung ö.S. n.ö.S. Zur Beschlussfassung ö.S. n.ö.S.<br />

HFA <strong>23.</strong>10.07 X Rat 06.11.07 X<br />

III/20 – gs<br />

( Amt / Aktenzeichen )<br />

David Gerhards<br />

( Verfasser )<br />

05.09.07<br />

( Datum )<br />

Betr.: 17. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und<br />

Bestattungswesen der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984<br />

Antragstellerin: Verwaltung<br />

Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong><br />

Beschluss zu fassen:<br />

Erläuterung :<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> beschließt die anliegende 17. Änderung<br />

der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984<br />

Aufgrund der Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Haushaltsjahr<br />

2008 ergibt sich das Erfordernis, § 5 - Gebührentarif in der Gebührensatzung für das<br />

Friedhofs- und Bestattungswesen der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984 zum 01.01.2008 zu ändern.


<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Anlage<br />

- Rhein - Erft - Kreis -<br />

17. Änderung vom ……. der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984<br />

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023) zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712<br />

SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) und Verordnung<br />

vom 28.04.2005 (GV NRW S. 488), des § 4 des Bestattungsgesetzes vom<br />

17.06.2003 (GV. NRW. S. 313) und des § 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Pulheim</strong> hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> in seiner Sitzung am ….…. folgende 17. Änderung der<br />

Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />

19.12.1984 beschlossen:<br />

§ 1 - Änderungen<br />

§ 5 - Gebührentarif<br />

Gebührensätze für <strong>den</strong> Erwerb der Nutzungsrechte an Wahl- und Reihengrabstätten<br />

- Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle 1.222,00 €<br />

- Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle 61,10 €<br />

- Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle 1.099,00 €<br />

- Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle 54,95 €<br />

- Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren 447,00 €<br />

- Reihengrab, Personen ab 6 Jahren 1.052,00 €<br />

- Urnenreihengrab 980,00 €<br />

- Anonymes Urnengrab 1.102,00 €<br />

Gebührensätze für die Grabanfertigung und Bestattung<br />

- Kinder bis zu 5 Jahren 239,80 €<br />

- Personen ab 6 Jahren 532,80 €<br />

- Urnenbeisetzung 213,10 €<br />

- Anonyme Urnenbeisetzung 213,10 €<br />

- Tiefbestattung 799,20 €<br />

- Tieferlegung ohne Beisetzung 959,10 €<br />

- Tieferlegung mit Beisetzung 1.332,10 €<br />

- Ausgrabung Sarg 959,10 €<br />

- Ausgrabung Urne 213,10 €<br />

- Wiederbeisetzung Sarg 426,30 €<br />

- Wiederbeisetzung Urne 159,80 €<br />

Gebührensatz für die Trägergestellung je Träger 36,70 €<br />

Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen<br />

- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier 291,90 €<br />

- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier 146,00 €<br />

- Aufbewahrung einer Leiche 87,60 €<br />

- Aufbewahrung Urne / Kindersarg 43,80 €


Genehmigungsgebühren<br />

- Genehmigung von stehen<strong>den</strong> Grabmälern 52,90 €<br />

- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je<br />

- ein liegendes Denkmal 31,70 €<br />

- eine Grabeinfassung 31,70 €<br />

- eine Teilabdeckung 31,70 €<br />

- eine Ganzabdeckung 31,70 €<br />

- Zulassung von Gewerbetreiben<strong>den</strong> 31,70 €<br />

- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten 21,20 €<br />

§ 2 - Inkrafttreten<br />

Diese 17. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984 tritt zum 01.01.2008 in Kraft.


Vorlage zu TOP I.20<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage Nr.: 1.345<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung ö.S. n.ö.S. Zur Beschlußfassung ö.S. n.ö.S.<br />

HFA <strong>23.</strong>10.07 x Rat 06.11.07 x<br />

III 20 gs<br />

David Gerhards<br />

04.09.<strong>2007</strong><br />

( Amt / Aktenzeichen )<br />

( Verfasser )<br />

( Datum )<br />

Betrifft: Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2008<br />

Antragstellerin: Verwaltung<br />

Beschlussentwurf: Der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>, folgen<strong>den</strong> Beschluss zu<br />

fassen:<br />

Erläuterung:<br />

Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren<br />

2008 und die für das Jahr 2008 nachfolgend aufgeführten<br />

Gebührensätze:<br />

Für die maschinelle Reinigung der Straßen<br />

- die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen 1,15 € / m<br />

- die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen 1,19 € / m<br />

- die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen 1,13 € / m<br />

- Handreinigung wöchentlich pro Reinigung 7,82 € / m<br />

(nachrichtlich:<br />

- Handreinigung <strong>Pulheim</strong> dreimal wöchentlich 23,46 € / m<br />

- Handreinigung Brauweiler, Sinnersdorf, Stommeln<br />

je zweimal wöchentlich 15,64 € / m)<br />

Die Gebührensätze der Straßenreinigung können gegenüber der Kalkulation <strong>2007</strong> in der o.<br />

g. Reihenfolge von 1,16 € auf 1,15 € (-0,86 %), von 1,22 € auf 1,19 € (-2,46 %), von 1,14 €<br />

auf 1,13 € (-0,88 %) und von 8,05 € auf 7,82 € (-2,86 %) gesenkt wer<strong>den</strong>. Folgende Gründe<br />

sind dafür ausschlaggebend:<br />

Die insbesondere aufgrund der Mehrleistung bei der maschinellen Reinigung geringfügig<br />

steigen<strong>den</strong> Kosten wer<strong>den</strong> durch die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2006 mehr<br />

als ausgeglichen, so dass die bereinigten Kosten um 88 € unter dem diesjährigen Kalkulationswert<br />

liegen.<br />

Da sich gleichzeitig die abzurechnen<strong>den</strong> Frontmeter um 1,65 % erhöhen - es kommen abzurechnende<br />

Straßen / Gebührenpflichtige hinzu - können die Gebühren etwas gesenkt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Aufgrund der Kostenstellenrechnung in Verbindung mit der geringfügig divergieren<strong>den</strong><br />

Frontmeterentwicklung ergibt die Kalkulation 2008 unterschiedliche prozentuale Senkungsraten<br />

für die vier Gebührensätze.


Vorlage zu TOP I.21<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1346<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung an ö.S. nö.S. Zur Beschlußfassung an ö.S. nö.S.<br />

1. HFA (<strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong>)<br />

.................................<br />

IV/66 - 660 Frau Buir<br />

18.10.07<br />

(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />

BETREFF: 27. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die<br />

Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs-<br />

und Gebührensatzung) in der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />

19.12.1984<br />

VERANLASSER/IN<br />

ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung<br />

BESCHLUSSENTWURF:<br />

1. Der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />

2. der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> beschließt<br />

die 27. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von<br />

Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984<br />

ERLÄUTERUNGEN:<br />

Änderung der Gebührensätze<br />

X 2. Rat (06.11.<strong>2007</strong>)<br />

..................................<br />

Die Gebührensätze für die Straßenreinigung 2008 müssen neu festgesetzt wer<strong>den</strong> -<br />

siehe Vorlage-Nr. 1345 / Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2008 sowie Anlage<br />

1.<br />

X


Die Gebührensätze für 2008 verändern sich wie folgt:<br />

2008 <strong>2007</strong><br />

Anliegerverkehr 1,15 € 1,16 €<br />

innerörtlichen Verkehr 1,19 € 1,22 €<br />

überörtlichen Verkehr 1,13 € 1,14 €<br />

Änderung des Straßenverzeichnisses<br />

In <strong>2007</strong> wurde bei umfassen<strong>den</strong> Überprüfungen festgestellt, dass im Straßenverzeichnis<br />

verschie<strong>den</strong>e Straßen noch nicht enthalten oder unzureichend erfasst sind. Diese<br />

Änderungen der Anlage 2 müssen in das Straßenverzeichnis als Anlage 1 zur Straßenreinigungs-<br />

und Gebührensatzung eingefügt wer<strong>den</strong>.<br />

Änderungen der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung<br />

Im Juni 2006 wurde durch <strong>den</strong> Städte- und Gemeindebund NW eine neue Muster-<br />

satzung herausgebracht.<br />

In der Anlage 3 sind diejenigen Textpassagen unterstrichen, die als Änderung /<br />

Ergänzung in die städtische Straßenreinigungssatzung aufgenommen wer<strong>den</strong> sollten.


Anlage 1 zur Vorlage Nr: 1346<br />

Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung<br />

Änderung der Gebührensätze<br />

27. Änderung vom ................der<br />

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren<br />

(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984<br />

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023, zuletzt geändert durch<br />

Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 03. Mai 2005 – GV. NRW. S. 498), der §§ 3 und<br />

4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember<br />

1975 (GV NW S. 706), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 05. April 2005,<br />

GV. NRW. S. 274) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. <strong>Oktober</strong> 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch<br />

Verordnung vom 28. April 2005 GV. NRW. S. 488) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> in seiner<br />

Sitzung am ............... folgende 27. Änderung der Satzung vom 19.12.1984 beschlossen:<br />

Artikel I<br />

§ 6 Abs. 8 Gebühren - Abgabenmaßstab erhält folgende Fassung:<br />

Der Gebührensatz für die Benutzungsgebühr für die Reinigung der Fahrbahnen durch die<br />

<strong>Stadt</strong> und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger<br />

maschineller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen<br />

wird durch eine Straße, die überwiegend<br />

a) dem Anliegerverkehr dient 1,15 €<br />

b) dem innerörtlichen Verkehr dient 1,19 €<br />

c) dem überörtlichen Verkehr dient 1,13 €<br />

Der Gebührensatz für die Benutzungsgebühr für die manuelle Reinigung der in der<br />

Anlage 2 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze und die darauf zu leistende<br />

Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger manueller Reinigung jährlich je Meter<br />

Grundstücksseite<br />

7,82 €<br />

Wird wöchentlich mehrfach manuell gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr<br />

entsprechend.<br />

Artikel II<br />

Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />

19.12.1984 tritt zum 01.01.2008 in Kraft.


Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 1346<br />

Das Straßenverzeichnis (Anlage 1 der Straßenreinigungs- und Gebühren-<br />

satzung) wird wie folgt geändert:<br />

Anlage 1 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung<br />

Straßenverzeichnis<br />

Artikel I<br />

Das Straßenverzeichnis, welches ein Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung<br />

ist, wird wie nachfolgend aufgeführt geändert / ergänzt:<br />

Straßenbezeichnung A I Ü § 2 Anmerkungen<br />

___________________________________________________________________________<br />

<strong>Pulheim</strong><br />

Alte Kölner Straße X Ergänzung:<br />

Haus-Nr. 46 – 52<br />

Haus-Nr. 36 – 42<br />

nicht kehrfähig<br />

Am Angelsdorn X Ergänzung:<br />

Haus-Nr. 69 – 91<br />

verkehrsberuhigter Bereich<br />

Geyen<br />

Klusemannstraße X Streichen:<br />

nicht kehrfähig von 4 / 11 ff.<br />

Brauweiler<br />

Sachsstraße X Streichen:<br />

nicht kehrfähig<br />

Umwandlung:<br />

§ 2 in A<br />

Ergänzung:<br />

(Widmung am 18.10.2006)


Straßenbezeichnung A I Ü § 2 Anmerkungen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Stommeln<br />

Tannenweg X Streichen:<br />

nach Widmung<br />

Ergänzung:<br />

Widmung 11/2000<br />

Kirchtalsweg X Streichen:<br />

Berlich / Eckumer Weg<br />

sowie<br />

§ 2 Reststück nicht<br />

kehrfähig ( 7/10 ff)<br />

Stommelerbusch<br />

Forellenhof Ergänzung:<br />

außerhalb geschlossener<br />

Ortslage<br />

Sinnersdorf<br />

Am Klärwerk Ergänzung:<br />

außerhalb geschlossener<br />

Ortslage<br />

Artikel II<br />

Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />

19.12.1984 tritt zum 01.01.2008 in Kraft.


Anlage 3 zur Vorlage Nr: 1346<br />

Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung<br />

Ergänzungsregelungen / Bürgerfreundliche Satzung<br />

27. Änderung vom ................der<br />

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren<br />

(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 19.12.1984<br />

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023, zuletzt geändert durch<br />

Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 03. Mai 2005 – GV. NRW. S. 498), der §§ 3 und<br />

4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember<br />

1975 (GV NW S. 706), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 05. April 2005,<br />

GV. NRW. S. 274) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(KAG) vom 21. <strong>Oktober</strong> 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung<br />

vom 28. April 2005 GV. NRW. S. 488) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> in seiner<br />

Sitzung am ............... folgende 27. Änderung der Satzung vom 19.12.1984 beschlossen:<br />

Artikel I<br />

§ 2 – Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer - Absatz 2 -<br />

erhält nachfolgende Fassung:<br />

Die Reinigung der in dem anliegen<strong>den</strong> Straßenverzeichnis besonders kenntlich gemachten<br />

Fahrbahnen wird in dem in § 3 beschriebenen Umfange <strong>den</strong> Eigentümern der an sie<br />

angrenzen<strong>den</strong> und durch sie erschlossenen Grundstücke (§ 4) auferlegt.<br />

Die Gehwegreinigung umfasst unabhängig vom Verursacher auch die Beseitigung von<br />

Unkraut und Verunreinigungen.<br />

Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig (§ 4 Abs. 2), so<br />

erstreckt sich die Reinigung nur bis zur Straßenmitte. Ist nur auf einer Straßenseite<br />

ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhan<strong>den</strong>, erstreckt sich die Reinigungspflicht<br />

auf die gesamte Straßenfläche.<br />

Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung<br />

§ 3 - Art und Umfang der Reinigungspflicht nach § 2 - Absatz 3 - erhält nachfolgende<br />

Fassung:<br />

Bei Eis- und Schneeglätte sind zu streuen:<br />

1. die unter Abs. 2 angeführten Gehwege, Streifen in Fußgängerzonen, Mischflächen und<br />

Straßen ohne Gehwege<br />

2. die für <strong>den</strong> Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge und die gefährlichen Stellen<br />

der Fahrbahn, deren Reinigungspflicht nach § 2 <strong>den</strong> Grundstückseigentümern<br />

übertragen ist.<br />

Ist die Winterwartung der Fahrbahn übertragen, so sind bei Eis- und Schneeglätte<br />

- gekennzeichnete Fußgängerüberwege<br />

- Querungshilfen über die Fahrbahn und<br />

- Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen


oder –einmündungen jeweils bis zu Mitte der Fahrbahn zu bestreuen, wobei ab-<br />

stumpfende Mittel vorrangig vor auftauen<strong>den</strong> Mitteln einzusetzen sind. § 2 Abs.<br />

2 der Satzung gilt entsprechend.<br />

Der Einsatz von Streusalz und anderen Taumitteln, auch Mischungen, ist grundsätzlich<br />

verboten ; ihre Verwendung ist nur erlaubt<br />

a) in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen, wie z.B. Eisregen<br />

b) sowie auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefäll- oder<br />

Steigungsstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen.<br />

c) sowie auf stark frequentierten Gehwegen, Plätzen und Fußgängerzonen<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauen<strong>den</strong><br />

Stoffen bestreut wer<strong>den</strong>. Schnee, der mit solchen Stoffen vermischt ist, darf nicht auf und<br />

an ihnen abgelagert wer<strong>den</strong>.<br />

§ 9 - Gebührenpflichtige - Absatz 5 - erhält nachfolgende Fassung:<br />

Ändern sich die Grundlagen für die Berechnung der Gebühr, so mindert oder erhöht sich die<br />

Benutzungsgebühr vom Ersten des Monats an, der der Änderung folgt. Falls die Reinigung<br />

aus zwingen<strong>den</strong> Grün<strong>den</strong> für weniger als einen Monat eingestellt oder für weniger als drei<br />

Monate eingeschränkt wer<strong>den</strong> muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung.<br />

Das gleiche gilt bei unerheblichen Reinigungsmängeln insbesondere wegen parkender<br />

Fahrzeuge, Straßeneinbauten und Straßenbauarbeiten nur auf einem Teilstück der<br />

Straße.<br />

Der Anspruch auf Gebührenerstattung kann nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist<br />

gegen die folgende Jahresveranlagung schriftlich geltend gemacht wer<strong>den</strong>.<br />

Artikel II<br />

Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />

19.12.1984 tritt zum 01.01.2008 in Kraft.


Vorlage zu TOP I.22<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1358<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung an ö.S. nö.S. Zur Beschlußfassung an ö.S. nö.S.<br />

1.<br />

HFA <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong><br />

18.10.07<br />

III/20 Frau Tatas<br />

(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />

BETREFF: Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Ausgaben<br />

hier : Kreisumlage für das Jahr <strong>2007</strong> und Ausgaben nach<br />

SGB II<br />

VERANLASSER/IN<br />

ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung<br />

2.<br />

X Rat 06.11.<strong>2007</strong><br />

BESCHLUSSENTWURF: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat,<br />

der Rat beschließt gem. § 82 (1) GO NRW (a. F) und § 83 (2) GO<br />

NRW (n. F.) die Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen<br />

Ausgabe in Höhe von<br />

2.158.000 €<br />

1. für Mehrausgaben bei dem Produktsachkonto „Kreisumlage“<br />

mit 1.600.000 € (016.001.001 5371000/7371000) und<br />

2. für Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Ausgaben nach<br />

SGB II“ mit 558.000 € (1.9000.83101).<br />

Die Deckung erfolgt<br />

zu 1. aus Mehreinnahmen bei dem Produktsachkonto „Gemein-<br />

deanteil an der Einkommenssteuer“ mit 1.600.000 €<br />

(016.001.001 4021000/6021000) und<br />

zu 2. aus Mitteln der allgemeinen Rücklage mit 558.000 €.<br />

X


ERLÄUTERUNGEN:<br />

Zu 1.<br />

Im Haushalt <strong>2007</strong> wur<strong>den</strong> insgesamt Mittel in Höhe von 18.094.000 € zur Finanzierung der<br />

Kreisumlage (ohne Anteil ÖPNV) veranschlagt. Mit Bescheid des Kreises vom 28.06.<strong>2007</strong><br />

wurde die Kreisumlage (ohne Anteil ÖPNV) für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong> mit 19.694.000 €<br />

festgesetzt. Die Deckung der zusätzlich benötigten Mittel erfolgt aus Mehreinnahmen beim<br />

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer.<br />

Zu 2.<br />

Mit Bescheid vom 28.12.2006 teilte der Rhein-Erft-Kreis mit, dass für die Endabrechnung<br />

des Jahres 2006 noch Zahlungen von rd. 558.000 € von der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> zu leisten sind.<br />

Dieser Betrag wurde Anfang <strong>2007</strong> an <strong>den</strong> Rhein-Erft-Kreis zusätzlich zu <strong>den</strong> neuen Abschlagszahlungen<br />

geleistet.<br />

Die Finanzierung des Abrechnungsbetrages erfolgt aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.<br />

Dieser Betrag wurde bereits im Rahmen der Jahresrechnung 2006 als Rückstellung (siehe<br />

Anlage T der Jahresrechnung – Übersicht über die Entwicklung der Rücklagen) ausgewie-<br />

sen.


Vorlage zu TOP I.23<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e Nr: 1368<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung: ö.S. nö.S. Zur Beschlussfassung an: ö.S. nö.S.<br />

HFA (<strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong>) X Rat (06.11.<strong>2007</strong> ) X<br />

III/26 Herr Batist 24.04.<strong>2007</strong><br />

Aktenzeichen Verfasser/in Datum<br />

Betrifft: Neugestaltung des Außengeländes an der<br />

Realschule <strong>Pulheim</strong> und Zustimmung zu einer<br />

erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für <strong>den</strong><br />

Neubau der Grundschule Buschweg<br />

Veranlasser / Antragsteller: <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Beschlussentwurf: 1. Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt, auf die Finanzierung<br />

und Umsetzung der nachstehen<strong>den</strong> Maßnahmen zur<br />

Neugestaltung des Außengeländes an der Realschule<br />

<strong>Pulheim</strong> im laufen<strong>den</strong> Jahr zu verzichten. Stattdessen sollen<br />

hierfür im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das<br />

Jahr 2008 Mittel in Höhe von 485.000 € bereitgestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Maßnahme voraus. Kosten<br />

Abriss Varielbau 150.000 €<br />

Herstellung eines Parkplatzes 185.000 €<br />

Abriss Pavillon 53.000 €<br />

Abriss Verbindungsgang 9.000 €<br />

Sanierung Pausentoiletten 88.000 €<br />

Summe 485.000 €<br />

2. Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt, die Zustimmung<br />

zu einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe bei<br />

dem Auftragssachkonto M 26057704 – Neubau<br />

Grundschule Buschweg mit Turnhalle – in Höhe von<br />

120.000 €.<br />

Zur Deckung soll in gleicher Höhe das<br />

Auftragssachkonto M 26057711 – Erweiterung<br />

Realschule <strong>Pulheim</strong> mit Forum – heran gezogen<br />

wer<strong>den</strong>.


Erläuterung:<br />

Die Verwaltung hatte am 05.04.<strong>2007</strong> die Wohnungswirtschaftliche Treuhand<br />

Rheinland-Westfalen GmbH (WRW) aus Düsseldorf damit beauftragt, für die bei<strong>den</strong><br />

Bauprojekte Grundschule Buschweg und Realschule <strong>Pulheim</strong> eine gutachterliche<br />

Bestandsaufnahme zu erarbeiten und anschließend für die bei<strong>den</strong> Maßnahmen die<br />

Projektsteuerung und das Controlling zu übernehmen.<br />

Auf der Grundlage des hierzu von der WRW vorgelegten Statusberichts hatte der<br />

HFA in seiner Sitzung am 24.04.<strong>2007</strong> im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung<br />

entschie<strong>den</strong>, die in der Beschlussempfehlung aufgeführten Einzelmaßnahmen zur<br />

Neugestaltung des Außengeländes an der Realschule <strong>Pulheim</strong> zu einem<br />

Investitionspaket zusammen zu fassen. Gleichzeitig wurde entschie<strong>den</strong> über die<br />

Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen erst im Herbst zu entschei<strong>den</strong>.<br />

Darüber hinaus wur<strong>den</strong> für <strong>den</strong> Neubau der Grundschule weitere überplanmäßige<br />

Haushaltsmittel bewilligt.<br />

Zur Vorbereitung dieser Entscheidung hat die Verwaltung von der WRW einen<br />

aktuellen Controllingbericht angefordert und gleichzeitig darum gebeten, die<br />

seinerzeit prognostizierten Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen am<br />

Außengelände der Realschule unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse<br />

nochmals zu überprüfen.<br />

Dieser Controllingbericht liegt zwischenzeitlich vor (s. Anlage).<br />

Hiernach ergibt sich für die Neugestaltung des Außengeländes nunmehr folgender<br />

Finanzbedarf:<br />

Maßnahme alte Prognose aktuelle Prognose<br />

Abriss Varielbau 150.000 € 150.000 €<br />

Herstellung eines Parkplatzes 185.000 € 185.000 €<br />

Abriss Pavillon 30.000 € 53.000 €<br />

Abriss Verbindungsgang 6.500 € 9.000 €<br />

Sanierung Pausentoiletten 30.000 € 88.000 €<br />

Zwischensumme 401.500 € 485.000 €<br />

zzgl. Schulhofneugestaltung 35.000 € 35.000 €<br />

(bereits finanziert, Mittel stehen bei der Haushaltstelle 2.2200.95011zur Verfügung)<br />

Gesamtsumme 436.500 € 520.000 €<br />

Darüber hinaus kommt die WRW zu dem Ergebnis, dass es bei der Grundschule<br />

Buschweg einen weiteren zusätzlichen Finanzbedarf von voraussichtlich 120.000 €<br />

gibt. Dieser kann jedoch nach Einschätzung der WRW in gleicher Höhe durch einen<br />

Minderbedarf bei dem Erweiterungsbau der Realschule <strong>Pulheim</strong> gedeckt wer<strong>den</strong>.<br />

Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es nach wie vor Unwägbarkeiten<br />

hinsichtlich des endgültigen Finanzbedarfs dieser Schulbaumaßnahmen gibt. Hier<br />

sind in erster Linie die Honorare für die Architekten und Ingenieurbüros zu nennen.<br />

Sowohl das Architekturbüro als auch das mit der Haustechnik beauftragte<br />

Ingenieurbüro haben bereits angekündigt Mehrkosten wegen Bauzeitverlängerung<br />

und höheren Bausummen geltend zu machen. Die Höhe dieser Forderungen sind<br />

jedoch noch nicht endgültig beziffert. Zudem geht die Verwaltung davon aus, dass


die Bauzeitverlängerungen überwiegend nicht durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung verursacht<br />

sind und möglicherweise Regressansprüche wegen der überhöhten Baukosten<br />

bestehen.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass diese Fragen erst in einem Rechtsstreit abschließend<br />

geklärt wer<strong>den</strong> können.<br />

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die WRW erst zu einem sehr späten<br />

Zeitpunkt in das Projekt eingestiegen ist. Trotz sorgfältiger Aktenprüfung kann daher<br />

nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, dass im Zuge der Schlussabrechnung der einzelnen<br />

Gewerke noch berechtigte Ansprüche der ausführen<strong>den</strong> Firmen geltend gemacht<br />

wer<strong>den</strong>, die bislang noch nicht in die Kostenprognosen aufgenommen wur<strong>den</strong>.


Vorlage zu TOP I.24<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1370<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung an ö. S. nö. S. Zur Beschlussfassung an ö. S. nö. S.<br />

.................................<br />

IV/66 - 12 Herr Würtz 21.09.<strong>2007</strong><br />

(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />

BETREFF: Parkraumbewirtschaftung in Brauweiler<br />

Antrag der SPD-Fraktion vom 31.08.<strong>2007</strong><br />

VERANLASSER/IN<br />

ANTRAGSTELLER/IN: SPD-Fraktion<br />

BESCHLUSSENTWURF:<br />

ERLÄUTERUNGEN:<br />

HFA (<strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong>)<br />

..................................<br />

Der Rat beschließt, keine Änderungen im Parkraumbewirtschaftungssystem<br />

bis zum Abschluss des einjährigen Beobachtungszeitraumes<br />

gemäß Ratsbeschluss vom 15.05.<strong>2007</strong> vorzunehmen.<br />

Mit Schreiben vom 31.08.<strong>2007</strong> (Anlage 1) beantragt die SPD-Fraktion aufgrund der geringen<br />

Einnahmen der 2 Parkscheinautomaten in Brauweiler, die Bewirtschaftung der Parkplätze ab<br />

dem 01. Januar 2008 wieder auf Parkscheibenpflicht (max. 2 Stun<strong>den</strong>) umzustellen.<br />

In der Ratssitzung am 15.05.<strong>2007</strong> wurde zur Vorlage Nr. 1182, TOP 1.3, der Beschluss gefasst,<br />

die Beratung über die zu <strong>den</strong> Parkscheinautomaten vorliegen<strong>den</strong> Anträgen bis zum Abschluss<br />

des einjährigen Beobachtungszeitraumes zu <strong>den</strong> Änderungen in Stommeln zurückzustellen. Ein<br />

gleichlautender Antrag der SPD zur Abschaffung der Parkscheinautomaten in Sinnersdorf wurde<br />

in der Ratssitzung am 12.06.<strong>2007</strong> abgelehnt. Daher empfiehlt die Verwaltung, vorerst keine<br />

Änderungen im Parkraumbewirtschaftungssystem in Brauweiler vorzunehmen.<br />

X


Vorlage zu TOP I.25<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e Nr.: 1353<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung an: ö.S. nö.S. Zur Beschlußfassung an: ö.S. nö.S.<br />

HFA<br />

II/501 Frau Vollmer 08.10.<strong>2007</strong><br />

(Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiter/in) (Datum)<br />

Betrifft: Anregung gem. § 24 GO NRW<br />

hier: Qualitätsbericht über Alters- und Pflegeheime<br />

Antragsteller: s. Anlagen nicht öffentlicher Teil<br />

Beschlussentwurf : Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt <strong>den</strong> Antrag ab, verweist <strong>den</strong><br />

Antragsteller an <strong>den</strong> Rhein-Erft-Kreis und erklärt die Angelegenheit für<br />

erledigt.<br />

Erläuterung:<br />

Die Grundlage eines Qualitätsberichtes ist eine Prüfung bzw. Begutachtung der Alten- und<br />

Pflegeheime.<br />

Die Heimüberwachung obliegt nach Landesrecht dem Kreis und kreisfreien Städten.<br />

Die Pflegeheime im <strong>Pulheim</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet wer<strong>den</strong> daher nach dem Heimgesetz durch die<br />

Heimaufsichtsbehörde des Kreises geprüft.<br />

Mindestens einmal jährlich wird eine Regelprüfung durchgeführt. Daneben wird die<br />

Heimaufsicht auch anlassbedingt tätig, d.h. wenn Hinweise oder Beschwer<strong>den</strong> über<br />

Missstände vorliegen. Alle zwei Jahre veröffentlicht die Heimaufsicht einen Tätigkeitsbericht,<br />

in dem ein allgemeines Urteil über die Pflegheime des Rhein-Erft-Kreises abgegeben wird.<br />

Gemäß § 118 SGB XI wer<strong>den</strong> die Pflegeheime des Rhein-Erft-Kreises zusätzlich durch <strong>den</strong><br />

medizinischen Dienst der Krankenkassen, dem MDK-Nordrhein überprüft. Diese Prüfung<br />

findet in turnusmäßigen Abstän<strong>den</strong> statt, zuzüglich der anlassbedingten Überprüfungen.


Wer<strong>den</strong> im Zuge der hier genannten Überprüfungen der Pflegeheime Mängel festgestellt, so<br />

wer<strong>den</strong> umgehend Maßnahmen zur Behebung der Missstände veranlasst. Bei Unterlassung<br />

der Mängelbeseitigung kann es letztendlich zur Schließung des Heimes kommen.<br />

Ein eigenes Prüfungsrecht steht <strong>den</strong> Kommunen nicht zu. Damit besteht für die<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung keine Möglichkeit der Datenerhebung zur Erstellung eines<br />

Vergleichsberichts.


Anlage zu TOP I.26 d<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung: ö.S. nö.S. Zur Beschlussfassung an: ö.S. nö.S.<br />

HFA (<strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong>) X<br />

III/70-Ba Herr Batist 08.10.07<br />

Amt/Aktenzeichen Verfasser/in Datum<br />

Mitteilung der Verwaltung<br />

Betrifft: Jahresbericht über das Ergebnis der Kosten- und<br />

Leistungsrechnung im Bauhof für das Jahr 2006<br />

Erläuterung:<br />

In <strong>den</strong> vergangenen zwei Jahren hat der Bauhof dem HFA jeweils für das<br />

abgelaufene Vorjahr einen umfassen<strong>den</strong> Bericht über das Ergebnis der Kosten-<br />

und Leistungsrechnung vorgelegt.<br />

Dieser Bericht wurde bislang maßgeblich durch <strong>den</strong> Bauhofleiter gestaltet.<br />

Da die Stelle des Bauhofleiters seit Februar unbesetzt ist, fehlen derzeit die<br />

personellen Ressourcen um einen entsprechen<strong>den</strong> Bericht für das Jahr 2006<br />

aufzustellen.<br />

Die Verwaltung wird daher dem HFA die entsprechen<strong>den</strong> Daten und<br />

Auswertungen nach Neubesetzung der Bauhofleiterstelle im Jahr 2008 in einem 2-<br />

Jahresbericht für die Jahre 2006 und <strong>2007</strong> vorlegen.


Anlage zu TOP I.26 e<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

HFA am <strong>23.</strong>10.<strong>2007</strong> X<br />

ö.S. nö.S. ö.S. nö.S.<br />

I/001 Krüger 11.10.<strong>2007</strong><br />

(Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiter) (Datum)<br />

___________________________________________________________________________<br />

Mitteilung der Verwaltung<br />

Ratsinformationssystem<br />

In der letzten Sitzung des HFA am 28.08.<strong>2007</strong> wurde ein Zeitplan bzgl. der Einführung eines<br />

Ratsinformationssystems gefordert.<br />

Bis zum Ende des Jahres ist eine verwaltungsinterne Entscheidung für ein System vorgesehen.<br />

Anfang 2008 soll eine Präsentation im HFA erfolgen. Nach der anschließen<strong>den</strong> Systeminstallation<br />

sollen die notwendigen Schulungen durchgeführt wer<strong>den</strong>. Als Termin für die Umstellung<br />

auf das neue Verfahren wird der 01.07.2008 angestrebt. Da in <strong>den</strong> Sommerferien in<br />

der Regel keine Sitzungen stattfin<strong>den</strong>, ist eine längere Einarbeitungsphase nach der Umstellung<br />

gegeben.

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