Dienstag, den 23. Oktober 2007, 17.00 Uhr ... - Stadt Pulheim
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Vorlage zu TOP I.16<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> V o r l a g e N r . 1.341<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung an Zur Beschlußfassung an<br />
ö.S. nö.S. ö.S. nö.S.<br />
1. HFA (<strong>23.</strong>10.07) x 2. Rat (06.11.07) x<br />
III/22 – 20.70 Frau Milinski<br />
(Amt/Aktenzeichen) (Verfasser/in) (Datum)<br />
BETREFF: 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die<br />
Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> –<br />
Benutzungsgebührensatzung- vom 27.12.1999<br />
VERANLASSER/IN<br />
ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung<br />
BESCHLUSSENTWURF:<br />
1. der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />
2. der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> beschließt<br />
die als Anlage beifügte 8. Änderung der Benutzungsgebührensatzung.<br />
ERLÄUTERUNGEN:<br />
Das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2008 für die Kanalbenutzungsgebühren (siehe<br />
Vorlage 1.340 zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ ) ergab, dass die<br />
Gebührensätze für die Kanalbenutzungsgebühren neu festgesetzt wer<strong>den</strong> müssen.<br />
Die Gebührensätze wer<strong>den</strong> gegenüber dem Vorjahr wie folgt festgesetzt::<br />
von 1 bis 800 cbm von 3,06 € auf 3,24 € /cbm<br />
über 800 cbm von 2.23 € auf 2,36 € /cbm<br />
Das Verhältnis bereinigter Regenwasserkostenanteil /Schmutzwasserkostenanteil verändert<br />
sich gegenüber dem Vorjahr von 31 % Regenwasser auf 33 % und Schmutzwasser von 69 %<br />
auf 67 %.