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Dienstag, den 23. Oktober 2007, 17.00 Uhr ... - Stadt Pulheim

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Das Fachamt war seinerzeit davon ausgegangen, dass die bewilligten<br />

Förderbeträge zur Finanzierung der Maßnahmen insgesamt<br />

auskömmlich und eine Verschiebung der Haushaltsmittel zwischen<br />

<strong>den</strong> einzelnen Schulbaumaßnahmen unbürokratisch und unkompliziert<br />

erfolgen könnte, da der Bewilligungsbescheid diese Entscheidung<br />

zur Verteilung dem Schulträger ausdrücklich einräumt (s. Anlage<br />

1, S.3 des Bewilligungsbescheides).<br />

Die Kämmerei hat hiergegen haushaltsrechtliche Be<strong>den</strong>ken geltend<br />

gemacht, weshalb die Maßnahmen auf jeweils eigene Auftragssachkonten<br />

aufgeteilt wor<strong>den</strong> sind.<br />

Vor dem Hintergrund, dass für die Maßnahmen GGS Dansweiler,<br />

GGS Brauweiler, GGS Sinthern / Geyen und Förderschule ein<br />

Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung i. H. v. 1.150.000,- €<br />

vorlag, der 800.000,- € allein für die anstehen<strong>den</strong> Baumaßnahmen<br />

bewilligt hat (Anlage 1, S.2 Punkt 2.1), wur<strong>den</strong> in der Vorlage zu <strong>den</strong><br />

jeweiligen Grundschulen die Kostenschätzungen genannt. Für die<br />

Förderschule konnten noch keine Angaben erfolgen, weil dort der<br />

Grundsatzbeschluss zur Einführung noch fehlte. Es wur<strong>den</strong> aber ca.<br />

300.000,- € für dort reserviert.<br />

Das Schulverwaltungsamt hatte seinerzeit aufgrund Personalmangels<br />

im Immobilienmanagement und der Handlungsnotwendigkeit im<br />

Hinblick auf <strong>den</strong> Beginn der OGS-Maßnahme lediglich anhand bis<br />

dahin in etwa vergleichbarer Objekte (z.B. Umbau für OGS im Bestand<br />

Christinaschule) ohne Baufachkenntnis Kostenschätzungen zu<br />

<strong>den</strong> einzelnen Maßnahmen erstellen können. Nach <strong>den</strong> Schätzungen<br />

wur<strong>den</strong> die Aufteilungen in die einzelnen Maßnahmen vorgenommen.<br />

Nach Abschluss der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen für <strong>den</strong><br />

Unterricht und <strong>den</strong> Ganztagsbetrieb müssen auch noch übrige Provisorien<br />

(u. a. zur Realisierung der Mittagessenversorgung in der Schule)<br />

beseitigt wer<strong>den</strong>. Bei dem Auftragssachkonto M 26070001 –<br />

Ganztagsgrundschule GGS Dansweiler (Umbau) – besteht hierfür<br />

eine Deckungslücke i.H.v. 90.000,- €. Durch im Vergleich zu <strong>den</strong> o.g.<br />

Kosteneinschätzungen geringere Ausgaben bei <strong>den</strong> OGS-<br />

Maßnahmen GGS Sinthern / Geyen und GGS Dansweiler (Pavillons)<br />

können bereits 70.000,- € gedeckt wer<strong>den</strong>. Hier stehen zudem die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Einnahmen durch <strong>den</strong> Bewilligungsbescheid nach<br />

erfolgter Ausgabe durch Abruf der Fördermittelmittel bei der Bezirksregierung<br />

zur Verfügung.<br />

Der vom Immobilienmanagement ermittelte weitere Bedarf i. H. v.<br />

20.000,- €, der nicht aus OGS-Haushaltsmitteln gedeckt wer<strong>den</strong><br />

kann, steht durch nicht erforderliche Haushaltsmittel für die Beseitigung<br />

von Brandschutzmängeln an der GHS <strong>Pulheim</strong> (001 012 002<br />

1000 7238001) zur Verfügung.<br />

Die Verwaltung schlägt vor, die Haushaltsmittel im Zuge der Dringlichkeitsentscheidung<br />

zur Verfügung zu stellen, um die noch anstehen<strong>den</strong><br />

Bauarbeiten für die OGS Dansweiler, die seit über einem<br />

Jahr in einem Provisorium versucht einen trotzdem reibungslosen<br />

Ablauf der Maßnahme zur organisieren, nach Verhängung eines<br />

Baustopps kurz vor <strong>den</strong> Herbstferien diese unverzüglich fortsetzen<br />

zu können.

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