Dienstag, den 23. Oktober 2007, 17.00 Uhr ... - Stadt Pulheim
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Vorlage zu TOP I.20<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage Nr.: 1.345<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung ö.S. n.ö.S. Zur Beschlußfassung ö.S. n.ö.S.<br />
HFA <strong>23.</strong>10.07 x Rat 06.11.07 x<br />
III 20 gs<br />
David Gerhards<br />
04.09.<strong>2007</strong><br />
( Amt / Aktenzeichen )<br />
( Verfasser )<br />
( Datum )<br />
Betrifft: Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2008<br />
Antragstellerin: Verwaltung<br />
Beschlussentwurf: Der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>, folgen<strong>den</strong> Beschluss zu<br />
fassen:<br />
Erläuterung:<br />
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren<br />
2008 und die für das Jahr 2008 nachfolgend aufgeführten<br />
Gebührensätze:<br />
Für die maschinelle Reinigung der Straßen<br />
- die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen 1,15 € / m<br />
- die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen 1,19 € / m<br />
- die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen 1,13 € / m<br />
- Handreinigung wöchentlich pro Reinigung 7,82 € / m<br />
(nachrichtlich:<br />
- Handreinigung <strong>Pulheim</strong> dreimal wöchentlich 23,46 € / m<br />
- Handreinigung Brauweiler, Sinnersdorf, Stommeln<br />
je zweimal wöchentlich 15,64 € / m)<br />
Die Gebührensätze der Straßenreinigung können gegenüber der Kalkulation <strong>2007</strong> in der o.<br />
g. Reihenfolge von 1,16 € auf 1,15 € (-0,86 %), von 1,22 € auf 1,19 € (-2,46 %), von 1,14 €<br />
auf 1,13 € (-0,88 %) und von 8,05 € auf 7,82 € (-2,86 %) gesenkt wer<strong>den</strong>. Folgende Gründe<br />
sind dafür ausschlaggebend:<br />
Die insbesondere aufgrund der Mehrleistung bei der maschinellen Reinigung geringfügig<br />
steigen<strong>den</strong> Kosten wer<strong>den</strong> durch die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2006 mehr<br />
als ausgeglichen, so dass die bereinigten Kosten um 88 € unter dem diesjährigen Kalkulationswert<br />
liegen.<br />
Da sich gleichzeitig die abzurechnen<strong>den</strong> Frontmeter um 1,65 % erhöhen - es kommen abzurechnende<br />
Straßen / Gebührenpflichtige hinzu - können die Gebühren etwas gesenkt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Aufgrund der Kostenstellenrechnung in Verbindung mit der geringfügig divergieren<strong>den</strong><br />
Frontmeterentwicklung ergibt die Kalkulation 2008 unterschiedliche prozentuale Senkungsraten<br />
für die vier Gebührensätze.