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Dienstag, den 23. Oktober 2007, 17.00 Uhr ... - Stadt Pulheim

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Vorlage zu TOP I.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />

Vorlage Nr. : 1.340<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung ö. S. n. ö. S. Zur Beschlussfassung ö. S. n. ö. S.<br />

HFA <strong>23.</strong>10.07 x Rat 06.11.07 x<br />

20-gs<br />

( Amt / Aktenzeichen )<br />

David Gerhards<br />

( Verfasser )<br />

Betr. : Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2008<br />

Antragstellerin : Verwaltung<br />

12.09.<strong>2007</strong><br />

( Datum )<br />

Beschlussentwurf: Der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>, folgen<strong>den</strong> Beschluss zu<br />

fassen:<br />

Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren<br />

2008 und die für das Jahr 2008 nachfolgend aufgeführten<br />

Gebührensätze:<br />

bis 800 cbm 3,24 € je cbm<br />

über 800 cbm 2,36 € je cbm<br />

Gebühr für die Abfuhr und Klärung von<br />

Hausgrubenschlämmen 0,88 € je cbm<br />

Erläuterungen: Die Kanalbenutzungsgebühren müssen zum 01.01.2008 erhöht wer<strong>den</strong>. Der<br />

Gebührensatz für Normaleinleiter bis 800 cbm im Jahr muss um 0,18 €<br />

(5,88 %) je cbm und der Gebührensatz für Großeinleiter über 800 cbm im<br />

Jahr muss um 0,13 € (5,83 %) je cbm angehoben wer<strong>den</strong>.<br />

Der Hauptgrund für die Gebührenerhöhung liegt in <strong>den</strong> erheblichen Investitionen<br />

in die Abwasseranlagen, die im Jahr <strong>2007</strong> in Betrieb gegangen sind<br />

bzw. in Betrieb gehen.<br />

Die überwiegend eigenfinanzierten neuen Investitionen erhöhen die gebührenrelevante<br />

Zinsbasis erheblich. Zudem sinkt der Anteil der über Erschließungsverträge,<br />

Kanalanschlussbeiträge und Zuschüsse finanzierten Anlagenteile<br />

(=Abzugskapital) von Jahr zu Jahr.<br />

Die übrigen Kostenarten befin<strong>den</strong> sich in der Summe insgesamt auf dem Niveau<br />

des laufen<strong>den</strong> Jahres <strong>2007</strong>.<br />

Der Gebührensatz für die Schlammabfuhr und -klärung kann dagegen auf<br />

0,88 € je cbm geringfügig (-0,03 €/cbm) gesenkt wer<strong>den</strong>, da sich das Verhältnis<br />

der anfallen<strong>den</strong> Abwassermenge zu <strong>den</strong> spezifischen Kosten gegenüber<br />

<strong>2007</strong> verbessert.

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