Dienstag, den 23. Oktober 2007, 17.00 Uhr ... - Stadt Pulheim
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Vorlage zu TOP I.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />
Vorlage Nr. : 1.340<br />
Der Bürgermeister<br />
Zur Vorberatung ö. S. n. ö. S. Zur Beschlussfassung ö. S. n. ö. S.<br />
HFA <strong>23.</strong>10.07 x Rat 06.11.07 x<br />
20-gs<br />
( Amt / Aktenzeichen )<br />
David Gerhards<br />
( Verfasser )<br />
Betr. : Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2008<br />
Antragstellerin : Verwaltung<br />
12.09.<strong>2007</strong><br />
( Datum )<br />
Beschlussentwurf: Der HFA empfiehlt dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>, folgen<strong>den</strong> Beschluss zu<br />
fassen:<br />
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren<br />
2008 und die für das Jahr 2008 nachfolgend aufgeführten<br />
Gebührensätze:<br />
bis 800 cbm 3,24 € je cbm<br />
über 800 cbm 2,36 € je cbm<br />
Gebühr für die Abfuhr und Klärung von<br />
Hausgrubenschlämmen 0,88 € je cbm<br />
Erläuterungen: Die Kanalbenutzungsgebühren müssen zum 01.01.2008 erhöht wer<strong>den</strong>. Der<br />
Gebührensatz für Normaleinleiter bis 800 cbm im Jahr muss um 0,18 €<br />
(5,88 %) je cbm und der Gebührensatz für Großeinleiter über 800 cbm im<br />
Jahr muss um 0,13 € (5,83 %) je cbm angehoben wer<strong>den</strong>.<br />
Der Hauptgrund für die Gebührenerhöhung liegt in <strong>den</strong> erheblichen Investitionen<br />
in die Abwasseranlagen, die im Jahr <strong>2007</strong> in Betrieb gegangen sind<br />
bzw. in Betrieb gehen.<br />
Die überwiegend eigenfinanzierten neuen Investitionen erhöhen die gebührenrelevante<br />
Zinsbasis erheblich. Zudem sinkt der Anteil der über Erschließungsverträge,<br />
Kanalanschlussbeiträge und Zuschüsse finanzierten Anlagenteile<br />
(=Abzugskapital) von Jahr zu Jahr.<br />
Die übrigen Kostenarten befin<strong>den</strong> sich in der Summe insgesamt auf dem Niveau<br />
des laufen<strong>den</strong> Jahres <strong>2007</strong>.<br />
Der Gebührensatz für die Schlammabfuhr und -klärung kann dagegen auf<br />
0,88 € je cbm geringfügig (-0,03 €/cbm) gesenkt wer<strong>den</strong>, da sich das Verhältnis<br />
der anfallen<strong>den</strong> Abwassermenge zu <strong>den</strong> spezifischen Kosten gegenüber<br />
<strong>2007</strong> verbessert.