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Dienstag, den 23. Oktober 2007, 17.00 Uhr ... - Stadt Pulheim

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Vorlage zu TOP I.13<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> Vorlage- Nr.: 1.338<br />

Der Bürgermeister<br />

Zur Vorberatung ö. S. n. ö. S. Zur Beschlussfassung ö. S. n. ö. S.<br />

HFA am <strong>23.</strong>10.07 X RAT am 06.11.07 X<br />

UPA am 24.10.07 X<br />

III/20 – gs<br />

( Amt / Aktenzeichen )<br />

David Gerhards<br />

( Verfasser )<br />

14.09.07<br />

( Datum )<br />

Betrifft: 6. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 12.11.2002<br />

Veranlasserin: Verwaltung<br />

Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss und der Umwelt- und Planungsausschuss<br />

empfehlen dem Rat, <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Beschluss<br />

zu fassen:<br />

Erläuterung:<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> beschließt die in der Anlage beigefügte<br />

6. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom 12.11.2002.<br />

Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) hat mit Stand 24.11.2006 die Mustersatzung<br />

für die Abfallentsorgung überarbeitet. Diese ist der Verwaltung mit Datum vom<br />

04.01.<strong>2007</strong> aufgrund einer Mitteilung des StGB NRW bekannt gewor<strong>den</strong>.<br />

Verschie<strong>den</strong>e Änderungen bzw. Entwicklungen des Abfallrechts bei Gesetzen, Verordnungen<br />

und Rechtsprechung wur<strong>den</strong> vom StGB NRW in die Mustersatzung eingearbeitet.<br />

Aufgrund eigener Erkenntnisse ergeben sich zusätzlich fünf redaktionelle Änderungen.<br />

A. Änderungen der Abfallentsorgungssatzung aufgrund der Mustersatzung<br />

1. § 2 Abs. 2 Nr. 5:<br />

Die Ergänzung ab „nach dem ElektroG“ dient der Klarstellung des Aufgabenumfangs.<br />

2. § 3 Abs. 1 Nr. 1:<br />

Die Formulierung mit „Systembetreiber“ ist allgemeingültig und soll die bisherige DSD-<br />

Benennung ersetzen. Weitere Systembetreiber neben dem Dualen System sind zwischenzeitlich<br />

zugelassen oder streben die Zulassung an und sind bzw. wer<strong>den</strong> auf dem Verpackungsentsorgungsmarkt<br />

tätig (Landbell, Interseroh, Vfw, Eko-Punkt, Zentek, BellandVision<br />

und Redual).<br />

3. § 4 Abs. 1 u. 2:<br />

Die bisherige Bezeichnung „schadstoffhaltig“ soll durch <strong>den</strong> zum 01.02.<strong>2007</strong> neu eingeführten<br />

Gesetzes- und Verordnungsbegriff „gefährlich“ ersetzt wer<strong>den</strong>.

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