Dienstag, den 23. Oktober 2007, 17.00 Uhr ... - Stadt Pulheim
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§ 15<br />
Häufigkeit und Zeit der Leerung<br />
4. Das graue Gefäß für Abfälle zur Beseitigung wird im Wochen-Rhythmus entleert. Die<br />
60, 80 und 120 l - Gefäße können auf Antrag des Abfallbesitzers in einem Zwei-<br />
Wochen-Rhythmus entleert wer<strong>den</strong>.<br />
§ 16<br />
Sperrige Abfälle / Grünschnitt / Weihnachtsbäume / Haushaltsgroßgeräte<br />
(2) Satz 3:<br />
Die Abfuhr erfolgt ab März fünfwöchentlich zu <strong>den</strong> von der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> festgesetzten<br />
Terminen.<br />
§ 20<br />
Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> /<br />
Anfall der Abfälle<br />
(1) Die gebührenpflichtige Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />
beginnt, wenn dem anschluss- und benutzungspflichtigen Grundstückseigentümer ein<br />
oder mehrere Abfallgefäße zur Verfügung gestellt wor<strong>den</strong> sind oder ein oder mehrere<br />
graue, braune oder blaue Abfallgefäße anderweitig vorhan<strong>den</strong> sind und diese zur Abfallüberlassung<br />
bereitgestellt wer<strong>den</strong> und das an die Abfallentsorgungseinrichtung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Pulheim</strong> angeschlossene Grundstück mit Abfallfahrzeugen zur Entleerung der bereitgestellten<br />
Abfallgefäße angefahren wird.<br />
§ 2 - Inkrafttreten<br />
Diese 6. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> vom<br />
12.11.2002 tritt zum 01.01.2008 in Kraft.