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Dienstag, den 23. Oktober 2007, 17.00 Uhr ... - Stadt Pulheim

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Im vorliegen<strong>den</strong> Fall Brochtrop / Kramer besteht für Frau Kramer die Möglichkeit<br />

eine Anschlussgemeinschaft mit Haus Nr. 88 oder 92 zu bil<strong>den</strong>. Frau Brochtrop<br />

hat die Möglichkeit mit Haus Nr. 80 eine Anschlussgemeinschaft zu bil<strong>den</strong>.<br />

Die im Schreiben vom 16.09.07 von Frau Brochtrop und Frau Kramer<br />

angeführten Gründe, die Anschlussgemeinschaft nicht aufzuheben, können im<br />

Sinne der Gleichbehandlung nicht akzeptiert wer<strong>den</strong>.

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