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Rascher Atomausstieg wäre L GISCH!<br />

Auf Ministerialdirektoren- und Abteilungsleiterebene wurde im August zwischen<br />

dem Umwelt-, Wirtschafts-, Justiz- und Innenministerium ein 85-seitiges Konzeptpapier<br />

zum Atomausstieg entwickelt. Dieses Konzept enthält zum Teil interessante<br />

Erkenntnisse, auf die im folgenden auszugsweise eingegangen wird.<br />

Von Harald Oelschlägel<br />

Der vollständige Titel des<br />

Konzeptpapiers vom<br />

16.9.99 lautet: „Untersuchung<br />

der Rahmenbedingungen<br />

des nationalen und<br />

internationalen Rechts für<br />

die Konsensgespräche, insbesondere<br />

zur nachträglichen<br />

gesetzlichen Befristung<br />

von Betriebsgenehmigungen,<br />

zum gesetzlichen<br />

Verbot der Wiederaufarbeitung<br />

und zum Stop<br />

der Endlagererkundungen<br />

für das Endlager in Gorleben<br />

sowie der Abschluß des<br />

Planfestellungsverfahrens<br />

für das Endlager Schacht<br />

Konrad einschließlich der<br />

Auswirkungen auf die gezahlten<br />

Vorausleistungen<br />

der Energieversorgungsunternehmen“<br />

Es enthält drei<br />

Hauptgliederungspunkte:<br />

Gleich zu Beginn die Regelungsvorschläge,<br />

dann die<br />

Sachverhaltsdarstellungen, auf<br />

denen die Vorschläge basieren, sowie<br />

Rechtsausführungen, die<br />

sich insbesondere mit der Frage<br />

eines verbindlichen Vertrags für<br />

dieses Konzept befassen.<br />

6 Regelungsvorschläge<br />

Siehe dazu den Kasten, werden<br />

von der Projektgruppe gemacht:<br />

Sachverhaltsdarstellung<br />

Ich habe hier nur einige interessante<br />

Punkte herausgegriffen - immerhin<br />

begründet hier eine Bundesregierung<br />

erstm<strong>als</strong>, warum aus<br />

der Atomkraft ausgestiegen werden<br />

soll:<br />

1. Sicherheitsrisiken von Atomkraftwerken.<br />

Konzeptpapier zum Atomausstieg:<br />

Regelungsvorschläge<br />

A - Ersetzung des Förderzwecks durch den Gesetzeszweck,<br />

die Nutzung der Atomenergie zur Erzeugung von Elektrizität<br />

geordnet und sicher zu beenden<br />

B - Ausschluß von Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen<br />

für neue Atomanlagen zur Erzeugung von Elektrizität (Anmerkung:<br />

Nicht berührt werden im Papier die Genehmigungen von<br />

Forschungsreaktoren)<br />

C - Befristung von Betriebsgenehmigungen auf 25 Kalenderjahre<br />

(Wirksamwerden nach einer Frist von 1 Jahr)<br />

D - Gesetzliches Verbot der Wiederaufarbeitung. Ausgenommen<br />

sind hier Brennelemente, die bereits nach<br />

Frankreich oder Großbritannien geliefert worden sind.<br />

Ausnahmen: Altverträge und unzumutbarer Schaden<br />

E - Unterbrechung der Erkundung Gorlebens sowie Abschluß<br />

des Planfeststellungsverfahrens Konrad und<br />

F - Verzicht auf einen öffentlich rechtlichen Vertrag.<br />

Zitat: „Auf eine Regelung von Ergebnissen eines möglichen<br />

Konsens mit Hilfe der Rechtsfigur des (gegenseitig) rechtliche<br />

Verpflichtungen begründenden öffentlich - recht1ichen Vertrags<br />

sollte wegen rechtlicher Zweifel in mehreren Punkten und wegen<br />

Unzweckmäßigkeit verzichtet werden“<br />

Aufgrund neuester Erkenntnisse<br />

müßten z.B. die Störfallplanungswerte<br />

von bisher 50 mSv auf 12,5<br />

mSv effektive Dosis gesenkt werden.<br />

„Die vorliegenden Nachweise<br />

der Störfallsicherheit der laufenden<br />

Atomkraftwerke genügen diesem<br />

Kriterium nicht.“ (!!!) ...und weiter<br />

„... so zeigte sich in Deutschland<br />

bsw., daß Belastungen über üblicherweise<br />

nicht betrachtete Pfade<br />

und Nahrungsmittel erheblich zur<br />

Gesamtstrahlenbelastung beitrugen“.<br />

2. Zum Containmentversagen und<br />

den bisherigen Risikostudien Phase<br />

A (1979) und Phase B (1989)<br />

bei schweren Unfällen: „...Damit<br />

war früher einerseits die Wahrscheinlichkeit<br />

schwerer Unfälle um<br />

weit mehr <strong>als</strong> eine Größenordnung<br />

(Faktor 10) unterschätzt<br />

worden. Zugleich war der<br />

mögliche Schutz durch<br />

Maßnahmen der Katastrophenabwehr<br />

zuvor weit<br />

überschätzt worden. Beide<br />

Risikofaktoren wirken für<br />

mögliche Folgen eines<br />

schweren Atomunfalls multiplikativ.“<br />

3. Zum Schadensausmaß<br />

von Unfällen wird auf<br />

mehrere Studien (insbesondere<br />

PROGNOS) Bezug<br />

genommen. Bei einem<br />

GAU (Kernschmelzunfall<br />

in der BRD) könnten je<br />

nach Quelle zwischen<br />

14.000 und 4,8 Mio Tote<br />

erwartet werden. Dann<br />

wird versucht das ganze<br />

zu Monetarisieren.(!!!)<br />

Der „Geldwert“ eines Menschen<br />

beträgt in deutschen<br />

Studien 750.000,- DM pro<br />

Todesfall - in den USA divergieren die<br />

Ergebnisse zwischen 315.000,- und<br />

12,8 Mio US$ pro Todesfall. Für die<br />

Gesamtschäden eines Kernschmelzunfalls<br />

gibt PROGNOS bis zu 10,7<br />

Billionen (10.700 Milliarden =<br />

10.700.000 Millionen!) an. Auf Konsequenzen<br />

zur Haftung bzw. Versicherung<br />

von Atomkraftwerken wird trotz<br />

dieser Erkenntnisse nicht eingegangen.<br />

5. Die Entsorgung wird <strong>als</strong> ungelöst<br />

betrachtet: „Der Ausstieg aus der<br />

Atomenergie ist auch wegen nicht gesicherter<br />

Entsorgung geboten. Das bisherige<br />

Entsorgungskonzept für radioaktive<br />

Abfälle ist inhaltlich gescheitert<br />

und hat sachlich keine Grundlage<br />

mehr“.<br />

6. Auch auf das Thema Proliferation<br />

(Weitergabe von Atomwaffen oder<br />

18 Solarbrief 5/99<br />

des Solarenergie-Fördervereins

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