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Rascher Atomausstieg wäre L GISCH!<br />
Auf Ministerialdirektoren- und Abteilungsleiterebene wurde im August zwischen<br />
dem Umwelt-, Wirtschafts-, Justiz- und Innenministerium ein 85-seitiges Konzeptpapier<br />
zum Atomausstieg entwickelt. Dieses Konzept enthält zum Teil interessante<br />
Erkenntnisse, auf die im folgenden auszugsweise eingegangen wird.<br />
Von Harald Oelschlägel<br />
Der vollständige Titel des<br />
Konzeptpapiers vom<br />
16.9.99 lautet: „Untersuchung<br />
der Rahmenbedingungen<br />
des nationalen und<br />
internationalen Rechts für<br />
die Konsensgespräche, insbesondere<br />
zur nachträglichen<br />
gesetzlichen Befristung<br />
von Betriebsgenehmigungen,<br />
zum gesetzlichen<br />
Verbot der Wiederaufarbeitung<br />
und zum Stop<br />
der Endlagererkundungen<br />
für das Endlager in Gorleben<br />
sowie der Abschluß des<br />
Planfestellungsverfahrens<br />
für das Endlager Schacht<br />
Konrad einschließlich der<br />
Auswirkungen auf die gezahlten<br />
Vorausleistungen<br />
der Energieversorgungsunternehmen“<br />
Es enthält drei<br />
Hauptgliederungspunkte:<br />
Gleich zu Beginn die Regelungsvorschläge,<br />
dann die<br />
Sachverhaltsdarstellungen, auf<br />
denen die Vorschläge basieren, sowie<br />
Rechtsausführungen, die<br />
sich insbesondere mit der Frage<br />
eines verbindlichen Vertrags für<br />
dieses Konzept befassen.<br />
6 Regelungsvorschläge<br />
Siehe dazu den Kasten, werden<br />
von der Projektgruppe gemacht:<br />
Sachverhaltsdarstellung<br />
Ich habe hier nur einige interessante<br />
Punkte herausgegriffen - immerhin<br />
begründet hier eine Bundesregierung<br />
erstm<strong>als</strong>, warum aus<br />
der Atomkraft ausgestiegen werden<br />
soll:<br />
1. Sicherheitsrisiken von Atomkraftwerken.<br />
Konzeptpapier zum Atomausstieg:<br />
Regelungsvorschläge<br />
A - Ersetzung des Förderzwecks durch den Gesetzeszweck,<br />
die Nutzung der Atomenergie zur Erzeugung von Elektrizität<br />
geordnet und sicher zu beenden<br />
B - Ausschluß von Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen<br />
für neue Atomanlagen zur Erzeugung von Elektrizität (Anmerkung:<br />
Nicht berührt werden im Papier die Genehmigungen von<br />
Forschungsreaktoren)<br />
C - Befristung von Betriebsgenehmigungen auf 25 Kalenderjahre<br />
(Wirksamwerden nach einer Frist von 1 Jahr)<br />
D - Gesetzliches Verbot der Wiederaufarbeitung. Ausgenommen<br />
sind hier Brennelemente, die bereits nach<br />
Frankreich oder Großbritannien geliefert worden sind.<br />
Ausnahmen: Altverträge und unzumutbarer Schaden<br />
E - Unterbrechung der Erkundung Gorlebens sowie Abschluß<br />
des Planfeststellungsverfahrens Konrad und<br />
F - Verzicht auf einen öffentlich rechtlichen Vertrag.<br />
Zitat: „Auf eine Regelung von Ergebnissen eines möglichen<br />
Konsens mit Hilfe der Rechtsfigur des (gegenseitig) rechtliche<br />
Verpflichtungen begründenden öffentlich - recht1ichen Vertrags<br />
sollte wegen rechtlicher Zweifel in mehreren Punkten und wegen<br />
Unzweckmäßigkeit verzichtet werden“<br />
Aufgrund neuester Erkenntnisse<br />
müßten z.B. die Störfallplanungswerte<br />
von bisher 50 mSv auf 12,5<br />
mSv effektive Dosis gesenkt werden.<br />
„Die vorliegenden Nachweise<br />
der Störfallsicherheit der laufenden<br />
Atomkraftwerke genügen diesem<br />
Kriterium nicht.“ (!!!) ...und weiter<br />
„... so zeigte sich in Deutschland<br />
bsw., daß Belastungen über üblicherweise<br />
nicht betrachtete Pfade<br />
und Nahrungsmittel erheblich zur<br />
Gesamtstrahlenbelastung beitrugen“.<br />
2. Zum Containmentversagen und<br />
den bisherigen Risikostudien Phase<br />
A (1979) und Phase B (1989)<br />
bei schweren Unfällen: „...Damit<br />
war früher einerseits die Wahrscheinlichkeit<br />
schwerer Unfälle um<br />
weit mehr <strong>als</strong> eine Größenordnung<br />
(Faktor 10) unterschätzt<br />
worden. Zugleich war der<br />
mögliche Schutz durch<br />
Maßnahmen der Katastrophenabwehr<br />
zuvor weit<br />
überschätzt worden. Beide<br />
Risikofaktoren wirken für<br />
mögliche Folgen eines<br />
schweren Atomunfalls multiplikativ.“<br />
3. Zum Schadensausmaß<br />
von Unfällen wird auf<br />
mehrere Studien (insbesondere<br />
PROGNOS) Bezug<br />
genommen. Bei einem<br />
GAU (Kernschmelzunfall<br />
in der BRD) könnten je<br />
nach Quelle zwischen<br />
14.000 und 4,8 Mio Tote<br />
erwartet werden. Dann<br />
wird versucht das ganze<br />
zu Monetarisieren.(!!!)<br />
Der „Geldwert“ eines Menschen<br />
beträgt in deutschen<br />
Studien 750.000,- DM pro<br />
Todesfall - in den USA divergieren die<br />
Ergebnisse zwischen 315.000,- und<br />
12,8 Mio US$ pro Todesfall. Für die<br />
Gesamtschäden eines Kernschmelzunfalls<br />
gibt PROGNOS bis zu 10,7<br />
Billionen (10.700 Milliarden =<br />
10.700.000 Millionen!) an. Auf Konsequenzen<br />
zur Haftung bzw. Versicherung<br />
von Atomkraftwerken wird trotz<br />
dieser Erkenntnisse nicht eingegangen.<br />
5. Die Entsorgung wird <strong>als</strong> ungelöst<br />
betrachtet: „Der Ausstieg aus der<br />
Atomenergie ist auch wegen nicht gesicherter<br />
Entsorgung geboten. Das bisherige<br />
Entsorgungskonzept für radioaktive<br />
Abfälle ist inhaltlich gescheitert<br />
und hat sachlich keine Grundlage<br />
mehr“.<br />
6. Auch auf das Thema Proliferation<br />
(Weitergabe von Atomwaffen oder<br />
18 Solarbrief 5/99<br />
des Solarenergie-Fördervereins