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HAND(LUNGS)BUCH - Otelo

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MUSTERSTATUTEN für Standortvereine:<br />

Statuten des Vereins<br />

„OTELO – Offenes Technologielabor Vöcklabruck“<br />

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich<br />

(1) Der Verein führt den Namen “OTELO – Offenes Technologielabor Vöcklabruck“.<br />

(2) Er hat seinen Sitz in Vöcklabruck und erstreckt seine Tätigkeit auf die Stadt Vöcklabruck, den<br />

Bezirk und darüber hinaus.<br />

§2: Zweck<br />

(1) Der Verein bezweckt die Konzeption, Schaffung und Verwaltung von offenen Räumen für<br />

technisch-kreative Aktivitäten.<br />

(2) Der Verein übernimmt die Trägerschaft für den OTELO Standort Vöcklabruck.<br />

(3) Der Verein ist Bindeglied und kommunikative Schnittstelle für die jeweiligen „OTELO-Gruppen“.<br />

(4) Der Verein verfolgt ausschließlich sowie unmittelbar gemeinnützige Zwecke im<br />

Sinne der Bundesabgabenordnung – BAO §§34 und ist nicht gewinnorientiert.<br />

(5) Dem Verein steht es frei, gemeinsam mit anderen OTELO Regionalgruppen und<br />

deren Standorten bei Bedarf einen überregionalen OTELO Dachverband zu gründen und/oder<br />

beizutreten.<br />

(6) Dem Verein steht es frei, bei einer gemeinnützigen Gesellschaft m.b.H.<br />

Gesellschafter zu werden.<br />

§3: Mittel zur Errichtung des Vereinszwecks<br />

(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und<br />

materiellen Mittel errichtet werden.<br />

(2) Als ideelle Mittel dienen<br />

• Bereitstellen von Räumlichkeiten und Werkstätten<br />

• Durchführen von Workshops, Vorträgen, Ausstellungen und Seminaren<br />

• Durchführen von Diskussionsveranstaltungen und Kongressen<br />

• Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation<br />

• Veranstaltung von und Teilnahme an Wettbewerben<br />

• Durchführung von Forschungsprojekten, Studien<br />

• Bereitstellung von Infrastruktur<br />

• Herausgabe von (periodischen) Publikationen<br />

• Einrichtung einer Mediathek<br />

• Durchführung von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen<br />

• Entwicklung und Produktion von Freien Medien, Freier Software und Sonstigem<br />

(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch<br />

• Subventionen und Zuwendungen der öffentlichen Hand<br />

• Unterstützung durch Privatpersonen, Unternehmungen und Sponsoren<br />

• Verkauf vereinseigener Publikationen<br />

• Spenden, Sammlungen, Bausteinaktionen, Flohmärkte<br />

• Vermächtnisse, Schenkungen<br />

• Werbeeinnahmen<br />

• Einlagen durch die Mitglieder<br />

K Anhänge<br />

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