HAND(LUNGS)BUCH - Otelo
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MUSTERSTATUTEN für Standortvereine:<br />
Statuten des Vereins<br />
„OTELO – Offenes Technologielabor Vöcklabruck“<br />
§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich<br />
(1) Der Verein führt den Namen “OTELO – Offenes Technologielabor Vöcklabruck“.<br />
(2) Er hat seinen Sitz in Vöcklabruck und erstreckt seine Tätigkeit auf die Stadt Vöcklabruck, den<br />
Bezirk und darüber hinaus.<br />
§2: Zweck<br />
(1) Der Verein bezweckt die Konzeption, Schaffung und Verwaltung von offenen Räumen für<br />
technisch-kreative Aktivitäten.<br />
(2) Der Verein übernimmt die Trägerschaft für den OTELO Standort Vöcklabruck.<br />
(3) Der Verein ist Bindeglied und kommunikative Schnittstelle für die jeweiligen „OTELO-Gruppen“.<br />
(4) Der Verein verfolgt ausschließlich sowie unmittelbar gemeinnützige Zwecke im<br />
Sinne der Bundesabgabenordnung – BAO §§34 und ist nicht gewinnorientiert.<br />
(5) Dem Verein steht es frei, gemeinsam mit anderen OTELO Regionalgruppen und<br />
deren Standorten bei Bedarf einen überregionalen OTELO Dachverband zu gründen und/oder<br />
beizutreten.<br />
(6) Dem Verein steht es frei, bei einer gemeinnützigen Gesellschaft m.b.H.<br />
Gesellschafter zu werden.<br />
§3: Mittel zur Errichtung des Vereinszwecks<br />
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und<br />
materiellen Mittel errichtet werden.<br />
(2) Als ideelle Mittel dienen<br />
• Bereitstellen von Räumlichkeiten und Werkstätten<br />
• Durchführen von Workshops, Vorträgen, Ausstellungen und Seminaren<br />
• Durchführen von Diskussionsveranstaltungen und Kongressen<br />
• Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation<br />
• Veranstaltung von und Teilnahme an Wettbewerben<br />
• Durchführung von Forschungsprojekten, Studien<br />
• Bereitstellung von Infrastruktur<br />
• Herausgabe von (periodischen) Publikationen<br />
• Einrichtung einer Mediathek<br />
• Durchführung von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen<br />
• Entwicklung und Produktion von Freien Medien, Freier Software und Sonstigem<br />
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch<br />
• Subventionen und Zuwendungen der öffentlichen Hand<br />
• Unterstützung durch Privatpersonen, Unternehmungen und Sponsoren<br />
• Verkauf vereinseigener Publikationen<br />
• Spenden, Sammlungen, Bausteinaktionen, Flohmärkte<br />
• Vermächtnisse, Schenkungen<br />
• Werbeeinnahmen<br />
• Einlagen durch die Mitglieder<br />
K Anhänge<br />
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