Bulletin Nr. 51 (April 2011) - Gemeinde Ried b. Kerzers
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2.2 Sanierung der Dorfstrasse Agriswil in Etappen<br />
(2. Etappe)<br />
(Christa Guilland)<br />
Am 4. Dezember 2009 stimmte der Souverän der Sanierung der Dorfstrasse Agriswil<br />
in zwei Etappen für einen Gesamtbetrag von Fr. 1'245'000.— einstimmig zu.<br />
Die erste Etappe ab der Liegenschaft von Brigitte Koch aufwärts bis zur Abzweigung<br />
des Flurweges Husmatt wurde diesen Herbst in Angriff genommen. Die zweite<br />
Etappe (bis zum Dorfplatz Agriswil) wird voraussichtlich anfangs <strong>2011</strong> in Angriff<br />
genommen. Nun gilt es, den dazu nötigen Kredit von Fr. 555'000.— zu genehmigen.<br />
Obwohl das Gesamtprojekt bereits vor einem Jahr genehmigt wurde, müssen<br />
gemäss Art. 87 GG (Gesetz vom 25. September 1980 über die <strong>Gemeinde</strong>n) alle<br />
budgetierten Investitionen durch die <strong>Gemeinde</strong>versammlung genehmigt werden.<br />
Antrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat empfiehlt deshalb der Versammlung, den Kreditantrag von<br />
Fr. 555‘000.— für die 2. Etappe der Sanierung der Dorfstrasse Agriswil zu<br />
bewilligen.<br />
Diskussion: Peter Höinghaus stellt den Antrag, dieses Traktandum zurückzuweisen.<br />
Nach seinem Erachten legt der <strong>Gemeinde</strong>rat das<br />
Trinkwasserreglement zum Nachteil der Grundstückeigentümer<br />
aus. Gemäss Art. 10 Abs. 2 des Reglements über die Trinkwasserversorgung<br />
vom 5. Dezember 2008 sind die Unterhaltskosten<br />
von Privatinstallationen und etwelche Aenderungen an<br />
www.ried.ch e-mail: info@ried.ch Seite 20