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nicht barrierefrei: Umweltbericht (3458 KB), Pdf-Datei - Stadt Willich

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />

3 WCD und 51 W<br />

1a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Bebauungsplanaufhebung<br />

Seite 3<br />

Der Bebauungsplan Nr. 3 W C-D setzt für den betroffenen Bereich. „Private Grün- und<br />

Freiflächen“ fest, obwohl dort die Hofgebäude bzw. Wohngebäude legal errichtet wurden,<br />

bevor der Bebauungsplan rechtskräftig wurde. Diese Festsetzung wurde durch den<br />

Bebauungsplan Nr. 51 W – Krefelder Straße - in Fläche für die Landwirtschaft geändert.<br />

Durch die Festsetzung sind Erweiterungen bzw. Nutzungsänderungen bestehender<br />

Nutzungen ausgeschlossen bzw. sehr erschwert, da diese Festsetzung nach § 9 Abs. 1<br />

Nr. 18 BauGB <strong>nicht</strong> die üblichen Nutzungsänderungen zulässt, die einem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb, der nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, zur Verfügung stehen. Aus<br />

Gründen der Chancengleichheit soll nun dieser Hofstelle die gleiche Nutzungsmöglichkeit<br />

eingeräumt werden.<br />

Voraussetzung für die Beurteilung nach § 35 BauGB ist, dass es sich um unbeplanten<br />

Außenbereich handelt.<br />

Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 51 W – Krefelder Straße – im<br />

Bereich Hoxhöfe wird zeitgleich mit dem Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 3 W C-D in diesem Bereich durchgeführt.<br />

Landschaftsplan<br />

Der Geltungsbereich des B-Plans liegt im Geltungsbereich<br />

des Landschaftsplans 9 „<strong>Willich</strong>er Lehmplatte“. Als<br />

Entwicklungsziel für diesen Bereich ist die Anreicherung<br />

der Feldflur vorgesehen. Der geschützte Landschaftsbestandteil<br />

GL 2.4.75 liegt im Planbereich. – GL 2.4.75 1<br />

Linde, 7 Eschen, 8 Stieleichen, Obstwiese mit 9 Obstbaumhochstämmen.<br />

Zufahrtsbereich mit landschaftsprägenden Gehölzen<br />

1b Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen<br />

Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Nr.9<br />

Fachgesetze<br />

Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze<br />

formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter Berücksichtigung<br />

finden müssen.

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