nicht barrierefrei: Umweltbericht (3458 KB), Pdf-Datei - Stadt Willich
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />
3 WCD und 51 W<br />
1a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Bebauungsplanaufhebung<br />
Seite 3<br />
Der Bebauungsplan Nr. 3 W C-D setzt für den betroffenen Bereich. „Private Grün- und<br />
Freiflächen“ fest, obwohl dort die Hofgebäude bzw. Wohngebäude legal errichtet wurden,<br />
bevor der Bebauungsplan rechtskräftig wurde. Diese Festsetzung wurde durch den<br />
Bebauungsplan Nr. 51 W – Krefelder Straße - in Fläche für die Landwirtschaft geändert.<br />
Durch die Festsetzung sind Erweiterungen bzw. Nutzungsänderungen bestehender<br />
Nutzungen ausgeschlossen bzw. sehr erschwert, da diese Festsetzung nach § 9 Abs. 1<br />
Nr. 18 BauGB <strong>nicht</strong> die üblichen Nutzungsänderungen zulässt, die einem landwirtschaftlichen<br />
Betrieb, der nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, zur Verfügung stehen. Aus<br />
Gründen der Chancengleichheit soll nun dieser Hofstelle die gleiche Nutzungsmöglichkeit<br />
eingeräumt werden.<br />
Voraussetzung für die Beurteilung nach § 35 BauGB ist, dass es sich um unbeplanten<br />
Außenbereich handelt.<br />
Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 51 W – Krefelder Straße – im<br />
Bereich Hoxhöfe wird zeitgleich mit dem Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 3 W C-D in diesem Bereich durchgeführt.<br />
Landschaftsplan<br />
Der Geltungsbereich des B-Plans liegt im Geltungsbereich<br />
des Landschaftsplans 9 „<strong>Willich</strong>er Lehmplatte“. Als<br />
Entwicklungsziel für diesen Bereich ist die Anreicherung<br />
der Feldflur vorgesehen. Der geschützte Landschaftsbestandteil<br />
GL 2.4.75 liegt im Planbereich. – GL 2.4.75 1<br />
Linde, 7 Eschen, 8 Stieleichen, Obstwiese mit 9 Obstbaumhochstämmen.<br />
Zufahrtsbereich mit landschaftsprägenden Gehölzen<br />
1b Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen<br />
Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Nr.9<br />
Fachgesetze<br />
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze<br />
formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter Berücksichtigung<br />
finden müssen.