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Umweltbericht (4667 KB), PDF-Datei - Stadt Willich

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<strong>Umweltbericht</strong><br />

116. Flächennutzungsplanänderung<br />

Stahlwerk Becker<br />

Südlich Formerweg<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5 <strong>Stadt</strong>planung


Gliederung:<br />

1. Einleitung<br />

1.a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Flächennutzungsplanänderung<br />

1.b Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und<br />

ihre Bedeutung für den Bauleitplan<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

2.a. Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation<br />

Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />

2.a.1 Schutzgut Mensch<br />

2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

2.a.3 Schutzgut Luft und Klima<br />

2.a.4 Schutzgut Landschaft<br />

2.a.5 Schutzgut Boden<br />

2.a.6 Schutzgut Wasser<br />

2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

2.a.8 Wechselwirkungen<br />

2.b Prognose<br />

2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

nachteiliger Auswirkungen<br />

2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

3. Zusätzliche Angaben<br />

3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />

Verfahren<br />

3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />

Auswirkungen<br />

3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung


<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 1<br />

1 Einleitung<br />

Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes wird entsprechend<br />

den Festlegungen des Baugesetzbuches für die Belange des Umweltschutzes gem.<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die<br />

voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem<br />

<strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet werden.<br />

Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung sind im folgenden <strong>Umweltbericht</strong> festgehalten<br />

und beurteilt worden.<br />

Lage und Größe des Änderungsbereiches<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> liegt zwischen den Ballungsrandzonen der Städte Krefeld,<br />

Düsseldorf, Neuss und Mönchengladbach.<br />

Das Gewerbegebiet Stahlwerk Becker gehört zu der Ortslage Alt-<strong>Willich</strong> und liegt<br />

östlich der A44. Das Änderungsgebiet umfasst ca. 0,36 ha (siehe auch Erläuterung<br />

zur Flächennutzungsplanänderung)<br />

Derzeitige Erschließung<br />

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über den Former- und Drahtzieherweg<br />

Heutige Nutzung und Struktur<br />

Das Plangebiet wird derzeit als Grünfläche genutzt.<br />

Vorbereitende Bauleitplanung und übergeordnete Planungen<br />

Der Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) weist den Planbereich als Bereich für<br />

gewerbliche und industrielle Nutzungen aus.<br />

GEP 99 (Ausschnitt unmaßstäblich)<br />

Planbereich<br />

Lage im Raum


<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 2<br />

Planbereich<br />

FNP Ausschnitt unmaßstäblich<br />

Der Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> in seiner derzeit rechtwirksamen Fassung stellt das Plangebiet als<br />

„Grünfläche“ dar.<br />

B-Plan Ausschnitt unmaßstäblich<br />

Der Bebauungsplan 44W Stahlwerk Becker der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> in seiner derzeit<br />

rechtwirksamen Fassung stellt das Plangebiet als „öffentliche Grünfläche mit MSPE –<br />

Ausweisung“ dar.


<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 3<br />

1.a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans<br />

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> soll die Grundlage für<br />

die Erweiterung der Gewerbeflächen im Stahlwerk Becker geschaffen werden, um<br />

ansässigen Firmen die Möglichkeiten zur Erweiterung und Weiterentwicklung zu<br />

geben und die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für den Bebauungsplan zu<br />

schaffen.<br />

1.b Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen<br />

und ihre Bedeutung für den Bauleitplan<br />

Landschaftsplan<br />

Der Geltungsbereich des B-Plans liegt nicht im Geltungsbereich eines<br />

Landschaftsplanes.<br />

Trinkwassergewinnung<br />

Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnungsanlage Krefeld II<br />

Forstwald innerhalb Wasserschutzzone IIIB.<br />

Fachgesetze<br />

Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze<br />

formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter<br />

Berücksichtigung finden müssen.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Quelle Zielaussage<br />

Baugesetzbuch Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung, eine<br />

dem Wohl der Allgemeinheit ausgerichtete sozialgerechte<br />

Bodennutzung und<br />

eine menschenwürdige Umwelt sicherstellen.<br />

Bundesimmissionsschutz-<br />

gesetz inkl. Verordnungen<br />

TA Lärm 1998<br />

DIN 18005 Schallschutz im<br />

Städtebau<br />

Schutz der Schutzgüter: Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden,<br />

Wasser, Klima und Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung<br />

hinsichtlich des Entstehens von Emissionen (Gefahren, erhebliche<br />

Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie<br />

deren Vorsorge.<br />

Als Grundlage für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung ist ein<br />

ausreichender Schallschutz notwendig und dessen Verringerung<br />

insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche<br />

Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt<br />

werden soll.<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesnaturschutzgesetz Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich<br />

Landschaftsgesetz NRW so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der<br />

Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des<br />

Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und<br />

Landschaft nachhaltig gesichert sind.


<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 4<br />

Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des<br />

Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Schutzgüter<br />

und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die<br />

biologische Vielfalt sowie die Vermeidung und der Ausgleich<br />

voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes die<br />

biologische Vielfalt zu berücksichtigen.<br />

VogelSchRL Schutz sämtlicher heimischer, wildlebender Vogelarten und ihrer<br />

Lebensräume.<br />

Schutzgut Boden<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesbodenschutzgesetz Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz oder die<br />

inkl. Bundesbodenschutz - Wiederherstellung des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im<br />

verordnung<br />

Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und als Bestandteil<br />

des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen.<br />

Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, die<br />

Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und<br />

Altlasten, sowie dadurch verursachter Gewässerverunreinigungen.<br />

Baugesetzbuch Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch<br />

Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und<br />

Innenentwicklung zur Verringerungen zusätzlicher Inanspruchnahme<br />

von Böden. Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für<br />

Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß für<br />

andere Nutzungen in Anspruch genommen werden.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Quelle Zielaussage<br />

Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes<br />

Landeswassergesetz inkl.<br />

Verordnungen<br />

Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor<br />

vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des<br />

Wassers.<br />

Schutzgut Luft<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesimmissionsschutz- Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des<br />

gesetz inkl. Verordnungen Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor<br />

schädlichen Umweltimmissionen sowie Vorbeugung hinsichtlich des<br />

Entstehens von Immissionen mit erheblichen Nachteile und<br />

Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen u.s.w.<br />

TA Luft<br />

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen<br />

Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.<br />

Schutzgut Klima<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesimmissionsschutz- Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den<br />

gesetz<br />

Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem<br />

Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen<br />

Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu<br />

berücksichtigen die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushalts, des<br />

Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner<br />

Rohstoffvorkommen, sowie des Klimas.


<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 5<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesnaturschutzgesetz/ Schutz, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Landschaft und<br />

Landschaftsgesetz NRW der Natur als Lebensgrundlage des Menschen auch für die künftigen<br />

Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur<br />

dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des<br />

Erholungswertes von Natur und Landschaft.<br />

Baugesetzbuch Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

(Landschaftspflege) im Rahmen der Bauleitplanung.<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Quelle Zielaussage<br />

Baugesetzbuch<br />

Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen der Orts- und<br />

Landschaftsbilderhaltung und –entwicklung.<br />

Bundesnaturschutzgesetz Erhaltung historischer Kulturlandschaften von besonders<br />

charakteristischen Eigenart, sowie der Umgebung geschützter oder<br />

schützens- werter Kultur, Bau- und Bodendenkmälern.<br />

Denkmalschutzgesetz NRW Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des<br />

Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu<br />

berücksichtigen.<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

2a Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation,<br />

Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />

Für die Abschätzung der Umweltauswirkungen wurde nur der Planbereich fokussiert,<br />

da der Planbereich von Gewerbeflächen komplett umgeben wird und durch die<br />

Planung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umgebung erwartet werden.<br />

2.a.1 Schutzgut Mensch<br />

Der Änderungsbereich wird überwiegend als Grünfläche genutzt, eine<br />

Wegeverbindung ist nicht vorhanden. Daher ist der Bereich für die Naherholung<br />

ungeeignet. Das Plangebiet liegt unterhalb der An- und Abflugstrecken des<br />

Sichtverkehrs zum bzw. vom VLP Mönchengladbach, daher ist in geringem Maße mit<br />

Beeinträchtigungen durch Fluglärm zu rechnen.<br />

Bewertung der Planung<br />

Durch die Ausweisung neuer Gewerbeflächen gehen die betreffenden Flächen für<br />

eine potentielle landschaftsorientierte Naherholung (5-Minuten Grün) und als<br />

Grünverbindung verloren. Da der betroffene Bereich nicht mit Wegen ausgebaut ist<br />

und sich somit nicht zur Naherholung eignet, sind die zu erwartenden Auswirkungen<br />

als gering einzustufen.<br />

Abfallentsorgung<br />

Die Abfälle werden wie üblich getrennt nach Wertstoffen und Restmüll gesammelt<br />

und regelmäßig durch den beauftragten Abfallentsorgungsbetrieb abgeholt und zur<br />

weiteren Verwertung aufbereitet bzw. auf der regionalen Mülldeponie entsorgt.


<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 6<br />

2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Das Plangebiet liegt im besiedelten, durch gewerbliche Nutzungen geprägten Raum.<br />

Die Vegetation besteht überwiegend aus heimischen Gehölzen die vor ca.3-5 Jahren<br />

dort angepflanzt wurden. Die ökologische Wertigkeit dieses Bereiches ist aufgrund<br />

der Lage und der Flächengröße als mittel bis gering einzustufen.<br />

Bewertung der Planung<br />

Die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen wird als<br />

gering bis mittel eingestuft.<br />

Im Zuge der Verbindlichen Bauleitplanung werden die betroffenen Biotope<br />

hinsichtlich der planungsrelevanten Arten gemäß Artenschutzverordnung überprüft.<br />

Vorab ist jedoch Festzustellen, dass aufgrund der Biotopstrukturen im<br />

Änderungsbereich nicht von einem Vorkommen von geschützten Arten ausgegangen<br />

wird.<br />

2.a.3 Schutzgut Luft und Klima<br />

Der Landschaftsraum liegt im Niederrheinischem Tiefland und ist von ozeanischem,<br />

jedoch kontinental abgewandeltem, trocken-warmem Klima geprägt. Die<br />

vorherrschende Windrichtung ist Südwest im Sommer und Süd bis Südost im Winter.<br />

Die Flächen des Änderungsbereiches gehören zu den <strong>Stadt</strong>klimatopen. Das Klima<br />

wird durch die Lage des Plangebietes im Gewerbegebiet geprägt.<br />

Die klimatische Begünstigung der Kempener Platte zeigt sich in der geringen Zahl an<br />

Tagen mit Schneebedeckung; sie stellt das schneeärmste Gebiet im<br />

niederrheinischen Raum dar.<br />

Vorbelastungen der Luftqualität können durch Immissionen des angrenzenden<br />

Gewerbegebietes und der Straßen bestehen.<br />

Bewertung der Planung<br />

Durch die Flächennutzungsplanänderung wird die Grundlage für die folgende<br />

Bebauungsplanaufstellung geschaffen, aufgrund der Lage und der Größe werden<br />

keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.<br />

2.a.4 Schutzgut Landschaft<br />

Das Landschaftsbild im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird von dem<br />

Gewerbegebiet bestimmt.<br />

Bewertung der Planung<br />

Aufgrund der Vorbelastung des Landschaftsbildes durch die Lage im Gewerbegebiet<br />

ist das Landschaftsbild als stark anthropogen beeinflusst und vorbelastet anzusehen<br />

und negative Auswirkungen auf das Schutzgut werden nicht erwartet.<br />

2.a.5 Schutzgut Boden<br />

Die naturräumliche Gliederung weist den Änderungsbereich, dem Naturraum<br />

„Kempener Lehmplatte“ zu. Hier trifft man zum größten Teil auf Braunerden. Das<br />

Plangebiet ist von Altlasten betroffen. Im Umkreis von 500m sind die Altlasten und<br />

Verdachtsflächen AS 280-25,-28,-57,-61 und –87 sowie AA280-68 lt.<br />

Altlastenkataster vorhanden. Aufgrund der historischen Nutzung sind die<br />

bestehenden Bodenverhältnisse als stark anthropogen beeinflusst zubezeichnen.


<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 7<br />

Bewertung der Planung<br />

Aufgrund der Lage im ehemaligen Stahlwerk ist so gut wie keine natürlichen<br />

Bodenbeschaffenheiten mehr vorhanden und große Bereiche sind von Altlasten<br />

betroffen, die je nach Aussage des Sanierungsplanes bereits saniert, abgedeckt oder<br />

belassen wurden. Daher werden keine Beeinträchtigungen durch die Planung<br />

erwartet.<br />

2.a.6 Schutzgut Wasser<br />

Im Änderungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer. Der<br />

Grundwasserflurabstand liegt bei etwa 3 bis 5m. Im Planungsbereich liegt das<br />

Grundwassereinzugsgebiet der geplanten Schutzzone IIIB des sich im Verfahren<br />

befindlichen Wasserschutzgebietes „Südpark/Forstwald“ Die Versickerungsrate ist<br />

aufgrund der überwiegend unbebauten Bereiche als hoch zu bezeichnen.<br />

Bewertung der Planung<br />

Im Bereich der neuen Gewerbefläche wird es durch die höhere Versiegelungsrate zu<br />

einer deutlichen Herabsetzung der Versickerungsrate kommen. Aufgrund der<br />

geringen Größe des Planbereiches werden jedoch keine erheblichen Auswirkungen<br />

auf die Grundwasserneubildungsrate erwartet. Weiterhin sollen diese Auswirkungen<br />

durch die Versickerung des anfallenden Niederschläge minimiert werden. Zur<br />

Sicherstellung des Grundwasserschutzes sind die Regelungstatbestände für<br />

Wasserschutzgebiete in Anlehnung an den § 34 WHG zu berücksichtigen.<br />

2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Ausgangssituation)<br />

Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Objekte zu verstehen, die von<br />

gesellschaftlicher, architektonischer oder archäologischer Bedeutung sind.<br />

Solche Sachgüter sind in Planbereich nicht vorhanden.<br />

Bewertung der Planung<br />

Die Planung hat keine Auswirkung auf außergewöhnliche Kultur und- Sachgüter. Bei<br />

Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Bodendenkmalbehörde<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

2.a.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes<br />

Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem<br />

Maße. Von Bedeutung sind die Struktur und Qualität des Umfeldes als<br />

Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern, die Auswirkungen betreffen somit ein<br />

stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge.<br />

Bewertung der Planung<br />

Der Eingriff ins Landschaftsbild ist aufgrund der Lage als unerheblich anzusehen und<br />

führt nicht zur Minderung der Erholungsqualität der übrigen Grünflächen im<br />

Stahlwerk Becker.<br />

Aufgrund der Vornutzung des Bereiches als Stahlwerk und Depot der Britischen<br />

Rheinarmee ist die Ausgangssituation als stark vorbelastet anzusehen. Weiterhin ist<br />

der vorhandene Grünkorridor als ökologisch geringwertig einzustufen.


<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 8<br />

2. b Prognose<br />

Zusammenfassende Prognose des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, Bewertung<br />

Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblichkeit Monitoring<br />

Mensch<br />

Immissionen durch die geplante Gewerbenutzung.<br />

Einhaltung der Immissionsgrenzwerte<br />

Verlust von Naherholungsraum vernachlässigbar -<br />

Kontrolle der kompletten Umsetzung<br />

der Ausgleichsmaßnahmen<br />

Pflanzen<br />

•<br />

Verlust von Vegetation<br />

Tiere Verlust von Lebens- und Nahrungsräumen<br />

Überprüfen der<br />

•<br />

Kompensationsmaßnahmen.<br />

Landschaft Bebauung von Freiflächen. -<br />

Boden Bodenverdichtung durch Bebauung, Verlust von belebten<br />

Versiegelungsgrad anhand<br />

Bodenflächen, überwiegender Verlust der Bodenfunktion und des<br />

Luftbildauswertung<br />

_<br />

Bodengefüges (Versiegelung, Bodenbewegung, Aufschüttung<br />

und Verdichtung)<br />

Wasser Verringerung der Versickerungsmöglichkeiten für<br />

Wassergüte in Rückhalteanlagen<br />

Oberflächenwasser und Niederschlag, Verringerung der<br />

Grundwassererneuerung<br />

•<br />

Beschleunigung des Wasserabflusses<br />

Konflikte durch die Lage in den geplanten Wasserschutzzonen<br />

Klima Verlust von Freiflächen und Erhöhung des Versiegelungsgrades<br />

die Belüftungs- und Frischluftentstehungsfunktionen des<br />

-<br />

Freiflächenkomplexes werden reduziert<br />

Kultur- und Sachgüter Keine -<br />

Wechselwirkungen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen der<br />

-<br />

Schutzgüter im biotischen und abiotischen Bereich<br />

••• sehr erheblich/ •• erheblich/ • wenig erheblich/ - nicht erheblich/ * Bedarf weitergehender Untersuchungen zur abschließenden Beurteilung


<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 9<br />

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtzustandekommen der Planung ist davon auszugehen, dass der Planbereich<br />

weiterhin als Grünfläche genutzt würde. Da die Nachfrage nach Gewerbeflächen in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> anhält, ist davon auszugehen, dass an anderer Stelle im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

entsprechende Flächen auszuweisen wären.<br />

2.c Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />

Auswirkungen<br />

Die durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind<br />

gem. § 21 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu vermeiden,<br />

auszugleichen oder zu ersetzen.<br />

Hierfür stehen Maßnahmen zur Verfügung, die z. T. in der verbindlichen<br />

Bauleitplanung als Festsetzungen im Bebauungsplan vorzusehen sind und im<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan näher ausgearbeitet werden.<br />

Aus der Beschreibung der Umwelt mit ihren Bestandteilen sowie unter<br />

Berücksichtigung über Wechselwirkungen ergeben sich umweltbezogene<br />

Zielvorstellungen und Anforderungen.<br />

- Berücksichtigung der Immissionen<br />

- Aufwertung der Grundstücke durch Pflanzgebote<br />

- Eingrünung des Gewerberandbereiches<br />

- Beschränkung des Versiegelungsgrades<br />

- Weitgehende Versickerung der Niederschläge<br />

Die konkrete Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird im Zuge der Verbindlichen<br />

Bauleitplanung durchgeführt. Zur Bewertung wird die Arbeitshilfe des Landes NRW<br />

„Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft herangezogen.<br />

2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

Aufgrund der räumlichen Vorgaben und der geringen Größe des Plangebietes<br />

wurden keine anderweitigen Planungen betrachtet.<br />

3. Zusätzliche Angaben<br />

3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />

Verfahren<br />

Grundlage für die Ermittlung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird die<br />

Arbeitshilfe der Landesregierung NRW „Bewertung von Eingriffen in Natur und<br />

Landschaft“ aus dem Jahr 1996 sein. In einem kommenden Bearbeitungsschritt wird<br />

der Eingriff in Natur- und Landschaft für das Plangebiet erfasst und bewertet. Mit<br />

Hilfe des Wertfaktors für die jeweiligen Biotoptypen werden Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen empfohlen und in konkrete Festsetzungen münden.


<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 10<br />

3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />

Auswirkungen<br />

Da die konkreten Planinhalte in der verbindlichen Bauleitplanung, also im<br />

Bebauungsplan, der parallel zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellt wird,<br />

geregelt und festgesetzt werden wird hier auf den <strong>Umweltbericht</strong> und die Eingriffs-<br />

und Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan verwiesen.<br />

Für die sachgerechte Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen und die<br />

Realisierung der Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist auf das Instrument<br />

der Erfolgskontrollen mit Umsetzungs- und Zustandsermittlungen zu verweisen,<br />

dadurch kann eine effiziente Kontrolle der Umsetzung und fachlich „richtigen“<br />

Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen stattfinden. Denn hierbei ist zu<br />

berücksichtigen, dass eine adäquate Kompensation erst nach Abschluss der im<br />

Rahmen der Bilanzierung festgelegten Zeiträume zur Wertentfaltung erfolgen kann.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass ökologische<br />

Ausgleichsmaßnahmen die vorgesehene Zielentwicklung auch tatsächlich vollziehen.<br />

Geschieht dies nämlich nicht, wird auch kein Vollausgleich entstehen können und<br />

damit verbleiben langfristig u. U. auch erhebliche Umweltauswirkungen. Insofern ist<br />

die Durchführung von Erfolgskontrollen entsprechend der Inhalte des<br />

Bebauungsplanes eine wesentliche Monitorringmaßnahme, die jedoch erst im Zuge<br />

der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) näher beschrieben und<br />

durchgeführt werden kann.<br />

3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Die 116. Flächennutzungsplanänderung verfolgt das Ziel, die Grundlage für die<br />

Aufstellung des Bebauungsplan 44 I W südl. Formerweg zu schaffen. Durch die<br />

Änderung und Anpassung des bestehenden Planungsrechts werden Flächen für<br />

Grünanlagen für die gewerbliche Weiterentwicklung nutzbar gemacht und somit<br />

bereits erschlossene Flächen zu Verfügung gestellt. Hierdurch wird dem Gebot nach<br />

einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden nachgekommen.<br />

Aufgrund der Lage, Größe und Vorbelastungen des Plangebietes werden die<br />

Auswirkungen auf die Umgebung als eher gering eingestuft.<br />

Diese Auswirkungen können durch Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen in<br />

unterschiedlicher Qualität und Quantität verringert werden, eine geringe<br />

Restbelastung wird jedoch verbleiben.<br />

Vor dem Hintergrund der möglichen Gewerbegebietsausweisung an anderer Stelle<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet werden die Auswirkungen auf alle Schutzgüter an dieser Stelle als<br />

vertretbar eingestuft.<br />

Hormes<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5<br />

16.09.2008

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