Umweltbericht (4667 KB), PDF-Datei - Stadt Willich
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<strong>Umweltbericht</strong><br />
116. Flächennutzungsplanänderung<br />
Stahlwerk Becker<br />
Südlich Formerweg<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5 <strong>Stadt</strong>planung
Gliederung:<br />
1. Einleitung<br />
1.a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Flächennutzungsplanänderung<br />
1.b Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und<br />
ihre Bedeutung für den Bauleitplan<br />
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
2.a. Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation<br />
Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />
2.a.1 Schutzgut Mensch<br />
2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
2.a.3 Schutzgut Luft und Klima<br />
2.a.4 Schutzgut Landschaft<br />
2.a.5 Schutzgut Boden<br />
2.a.6 Schutzgut Wasser<br />
2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
2.a.8 Wechselwirkungen<br />
2.b Prognose<br />
2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
nachteiliger Auswirkungen<br />
2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
3. Zusätzliche Angaben<br />
3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />
Verfahren<br />
3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />
Auswirkungen<br />
3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung
<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 1<br />
1 Einleitung<br />
Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes wird entsprechend<br />
den Festlegungen des Baugesetzbuches für die Belange des Umweltschutzes gem.<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die<br />
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem<br />
<strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet werden.<br />
Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung sind im folgenden <strong>Umweltbericht</strong> festgehalten<br />
und beurteilt worden.<br />
Lage und Größe des Änderungsbereiches<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> liegt zwischen den Ballungsrandzonen der Städte Krefeld,<br />
Düsseldorf, Neuss und Mönchengladbach.<br />
Das Gewerbegebiet Stahlwerk Becker gehört zu der Ortslage Alt-<strong>Willich</strong> und liegt<br />
östlich der A44. Das Änderungsgebiet umfasst ca. 0,36 ha (siehe auch Erläuterung<br />
zur Flächennutzungsplanänderung)<br />
Derzeitige Erschließung<br />
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über den Former- und Drahtzieherweg<br />
Heutige Nutzung und Struktur<br />
Das Plangebiet wird derzeit als Grünfläche genutzt.<br />
Vorbereitende Bauleitplanung und übergeordnete Planungen<br />
Der Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) weist den Planbereich als Bereich für<br />
gewerbliche und industrielle Nutzungen aus.<br />
GEP 99 (Ausschnitt unmaßstäblich)<br />
Planbereich<br />
Lage im Raum
<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 2<br />
Planbereich<br />
FNP Ausschnitt unmaßstäblich<br />
Der Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> in seiner derzeit rechtwirksamen Fassung stellt das Plangebiet als<br />
„Grünfläche“ dar.<br />
B-Plan Ausschnitt unmaßstäblich<br />
Der Bebauungsplan 44W Stahlwerk Becker der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> in seiner derzeit<br />
rechtwirksamen Fassung stellt das Plangebiet als „öffentliche Grünfläche mit MSPE –<br />
Ausweisung“ dar.
<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 3<br />
1.a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans<br />
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> soll die Grundlage für<br />
die Erweiterung der Gewerbeflächen im Stahlwerk Becker geschaffen werden, um<br />
ansässigen Firmen die Möglichkeiten zur Erweiterung und Weiterentwicklung zu<br />
geben und die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für den Bebauungsplan zu<br />
schaffen.<br />
1.b Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen<br />
und ihre Bedeutung für den Bauleitplan<br />
Landschaftsplan<br />
Der Geltungsbereich des B-Plans liegt nicht im Geltungsbereich eines<br />
Landschaftsplanes.<br />
Trinkwassergewinnung<br />
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnungsanlage Krefeld II<br />
Forstwald innerhalb Wasserschutzzone IIIB.<br />
Fachgesetze<br />
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze<br />
formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter<br />
Berücksichtigung finden müssen.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Quelle Zielaussage<br />
Baugesetzbuch Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung, eine<br />
dem Wohl der Allgemeinheit ausgerichtete sozialgerechte<br />
Bodennutzung und<br />
eine menschenwürdige Umwelt sicherstellen.<br />
Bundesimmissionsschutz-<br />
gesetz inkl. Verordnungen<br />
TA Lärm 1998<br />
DIN 18005 Schallschutz im<br />
Städtebau<br />
Schutz der Schutzgüter: Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden,<br />
Wasser, Klima und Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung<br />
hinsichtlich des Entstehens von Emissionen (Gefahren, erhebliche<br />
Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie<br />
deren Vorsorge.<br />
Als Grundlage für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung ist ein<br />
ausreichender Schallschutz notwendig und dessen Verringerung<br />
insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche<br />
Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt<br />
werden soll.<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesnaturschutzgesetz Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich<br />
Landschaftsgesetz NRW so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die<br />
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der<br />
Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des<br />
Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und<br />
Landschaft nachhaltig gesichert sind.
<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 4<br />
Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des<br />
Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Schutzgüter<br />
und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die<br />
biologische Vielfalt sowie die Vermeidung und der Ausgleich<br />
voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />
sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes die<br />
biologische Vielfalt zu berücksichtigen.<br />
VogelSchRL Schutz sämtlicher heimischer, wildlebender Vogelarten und ihrer<br />
Lebensräume.<br />
Schutzgut Boden<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesbodenschutzgesetz Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz oder die<br />
inkl. Bundesbodenschutz - Wiederherstellung des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im<br />
verordnung<br />
Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und als Bestandteil<br />
des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen.<br />
Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, die<br />
Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und<br />
Altlasten, sowie dadurch verursachter Gewässerverunreinigungen.<br />
Baugesetzbuch Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch<br />
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und<br />
Innenentwicklung zur Verringerungen zusätzlicher Inanspruchnahme<br />
von Böden. Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für<br />
Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß für<br />
andere Nutzungen in Anspruch genommen werden.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Quelle Zielaussage<br />
Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes<br />
Landeswassergesetz inkl.<br />
Verordnungen<br />
Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor<br />
vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des<br />
Wassers.<br />
Schutzgut Luft<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesimmissionsschutz- Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des<br />
gesetz inkl. Verordnungen Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor<br />
schädlichen Umweltimmissionen sowie Vorbeugung hinsichtlich des<br />
Entstehens von Immissionen mit erheblichen Nachteile und<br />
Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen u.s.w.<br />
TA Luft<br />
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />
Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen<br />
Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.<br />
Schutzgut Klima<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesimmissionsschutz- Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den<br />
gesetz<br />
Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem<br />
Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen<br />
Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu<br />
berücksichtigen die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushalts, des<br />
Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner<br />
Rohstoffvorkommen, sowie des Klimas.
<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 5<br />
Schutzgut Landschaft<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesnaturschutzgesetz/ Schutz, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Landschaft und<br />
Landschaftsgesetz NRW der Natur als Lebensgrundlage des Menschen auch für die künftigen<br />
Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur<br />
dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des<br />
Erholungswertes von Natur und Landschaft.<br />
Baugesetzbuch Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes<br />
(Landschaftspflege) im Rahmen der Bauleitplanung.<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Quelle Zielaussage<br />
Baugesetzbuch<br />
Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen der Orts- und<br />
Landschaftsbilderhaltung und –entwicklung.<br />
Bundesnaturschutzgesetz Erhaltung historischer Kulturlandschaften von besonders<br />
charakteristischen Eigenart, sowie der Umgebung geschützter oder<br />
schützens- werter Kultur, Bau- und Bodendenkmälern.<br />
Denkmalschutzgesetz NRW Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des<br />
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu<br />
berücksichtigen.<br />
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
2a Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation,<br />
Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />
Für die Abschätzung der Umweltauswirkungen wurde nur der Planbereich fokussiert,<br />
da der Planbereich von Gewerbeflächen komplett umgeben wird und durch die<br />
Planung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umgebung erwartet werden.<br />
2.a.1 Schutzgut Mensch<br />
Der Änderungsbereich wird überwiegend als Grünfläche genutzt, eine<br />
Wegeverbindung ist nicht vorhanden. Daher ist der Bereich für die Naherholung<br />
ungeeignet. Das Plangebiet liegt unterhalb der An- und Abflugstrecken des<br />
Sichtverkehrs zum bzw. vom VLP Mönchengladbach, daher ist in geringem Maße mit<br />
Beeinträchtigungen durch Fluglärm zu rechnen.<br />
Bewertung der Planung<br />
Durch die Ausweisung neuer Gewerbeflächen gehen die betreffenden Flächen für<br />
eine potentielle landschaftsorientierte Naherholung (5-Minuten Grün) und als<br />
Grünverbindung verloren. Da der betroffene Bereich nicht mit Wegen ausgebaut ist<br />
und sich somit nicht zur Naherholung eignet, sind die zu erwartenden Auswirkungen<br />
als gering einzustufen.<br />
Abfallentsorgung<br />
Die Abfälle werden wie üblich getrennt nach Wertstoffen und Restmüll gesammelt<br />
und regelmäßig durch den beauftragten Abfallentsorgungsbetrieb abgeholt und zur<br />
weiteren Verwertung aufbereitet bzw. auf der regionalen Mülldeponie entsorgt.
<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 6<br />
2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Das Plangebiet liegt im besiedelten, durch gewerbliche Nutzungen geprägten Raum.<br />
Die Vegetation besteht überwiegend aus heimischen Gehölzen die vor ca.3-5 Jahren<br />
dort angepflanzt wurden. Die ökologische Wertigkeit dieses Bereiches ist aufgrund<br />
der Lage und der Flächengröße als mittel bis gering einzustufen.<br />
Bewertung der Planung<br />
Die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen wird als<br />
gering bis mittel eingestuft.<br />
Im Zuge der Verbindlichen Bauleitplanung werden die betroffenen Biotope<br />
hinsichtlich der planungsrelevanten Arten gemäß Artenschutzverordnung überprüft.<br />
Vorab ist jedoch Festzustellen, dass aufgrund der Biotopstrukturen im<br />
Änderungsbereich nicht von einem Vorkommen von geschützten Arten ausgegangen<br />
wird.<br />
2.a.3 Schutzgut Luft und Klima<br />
Der Landschaftsraum liegt im Niederrheinischem Tiefland und ist von ozeanischem,<br />
jedoch kontinental abgewandeltem, trocken-warmem Klima geprägt. Die<br />
vorherrschende Windrichtung ist Südwest im Sommer und Süd bis Südost im Winter.<br />
Die Flächen des Änderungsbereiches gehören zu den <strong>Stadt</strong>klimatopen. Das Klima<br />
wird durch die Lage des Plangebietes im Gewerbegebiet geprägt.<br />
Die klimatische Begünstigung der Kempener Platte zeigt sich in der geringen Zahl an<br />
Tagen mit Schneebedeckung; sie stellt das schneeärmste Gebiet im<br />
niederrheinischen Raum dar.<br />
Vorbelastungen der Luftqualität können durch Immissionen des angrenzenden<br />
Gewerbegebietes und der Straßen bestehen.<br />
Bewertung der Planung<br />
Durch die Flächennutzungsplanänderung wird die Grundlage für die folgende<br />
Bebauungsplanaufstellung geschaffen, aufgrund der Lage und der Größe werden<br />
keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.<br />
2.a.4 Schutzgut Landschaft<br />
Das Landschaftsbild im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird von dem<br />
Gewerbegebiet bestimmt.<br />
Bewertung der Planung<br />
Aufgrund der Vorbelastung des Landschaftsbildes durch die Lage im Gewerbegebiet<br />
ist das Landschaftsbild als stark anthropogen beeinflusst und vorbelastet anzusehen<br />
und negative Auswirkungen auf das Schutzgut werden nicht erwartet.<br />
2.a.5 Schutzgut Boden<br />
Die naturräumliche Gliederung weist den Änderungsbereich, dem Naturraum<br />
„Kempener Lehmplatte“ zu. Hier trifft man zum größten Teil auf Braunerden. Das<br />
Plangebiet ist von Altlasten betroffen. Im Umkreis von 500m sind die Altlasten und<br />
Verdachtsflächen AS 280-25,-28,-57,-61 und –87 sowie AA280-68 lt.<br />
Altlastenkataster vorhanden. Aufgrund der historischen Nutzung sind die<br />
bestehenden Bodenverhältnisse als stark anthropogen beeinflusst zubezeichnen.
<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 7<br />
Bewertung der Planung<br />
Aufgrund der Lage im ehemaligen Stahlwerk ist so gut wie keine natürlichen<br />
Bodenbeschaffenheiten mehr vorhanden und große Bereiche sind von Altlasten<br />
betroffen, die je nach Aussage des Sanierungsplanes bereits saniert, abgedeckt oder<br />
belassen wurden. Daher werden keine Beeinträchtigungen durch die Planung<br />
erwartet.<br />
2.a.6 Schutzgut Wasser<br />
Im Änderungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer. Der<br />
Grundwasserflurabstand liegt bei etwa 3 bis 5m. Im Planungsbereich liegt das<br />
Grundwassereinzugsgebiet der geplanten Schutzzone IIIB des sich im Verfahren<br />
befindlichen Wasserschutzgebietes „Südpark/Forstwald“ Die Versickerungsrate ist<br />
aufgrund der überwiegend unbebauten Bereiche als hoch zu bezeichnen.<br />
Bewertung der Planung<br />
Im Bereich der neuen Gewerbefläche wird es durch die höhere Versiegelungsrate zu<br />
einer deutlichen Herabsetzung der Versickerungsrate kommen. Aufgrund der<br />
geringen Größe des Planbereiches werden jedoch keine erheblichen Auswirkungen<br />
auf die Grundwasserneubildungsrate erwartet. Weiterhin sollen diese Auswirkungen<br />
durch die Versickerung des anfallenden Niederschläge minimiert werden. Zur<br />
Sicherstellung des Grundwasserschutzes sind die Regelungstatbestände für<br />
Wasserschutzgebiete in Anlehnung an den § 34 WHG zu berücksichtigen.<br />
2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Ausgangssituation)<br />
Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Objekte zu verstehen, die von<br />
gesellschaftlicher, architektonischer oder archäologischer Bedeutung sind.<br />
Solche Sachgüter sind in Planbereich nicht vorhanden.<br />
Bewertung der Planung<br />
Die Planung hat keine Auswirkung auf außergewöhnliche Kultur und- Sachgüter. Bei<br />
Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Bodendenkmalbehörde<br />
unverzüglich zu informieren.<br />
2.a.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes<br />
Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem<br />
Maße. Von Bedeutung sind die Struktur und Qualität des Umfeldes als<br />
Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern, die Auswirkungen betreffen somit ein<br />
stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge.<br />
Bewertung der Planung<br />
Der Eingriff ins Landschaftsbild ist aufgrund der Lage als unerheblich anzusehen und<br />
führt nicht zur Minderung der Erholungsqualität der übrigen Grünflächen im<br />
Stahlwerk Becker.<br />
Aufgrund der Vornutzung des Bereiches als Stahlwerk und Depot der Britischen<br />
Rheinarmee ist die Ausgangssituation als stark vorbelastet anzusehen. Weiterhin ist<br />
der vorhandene Grünkorridor als ökologisch geringwertig einzustufen.
<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 8<br />
2. b Prognose<br />
Zusammenfassende Prognose des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, Bewertung<br />
Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblichkeit Monitoring<br />
Mensch<br />
Immissionen durch die geplante Gewerbenutzung.<br />
Einhaltung der Immissionsgrenzwerte<br />
Verlust von Naherholungsraum vernachlässigbar -<br />
Kontrolle der kompletten Umsetzung<br />
der Ausgleichsmaßnahmen<br />
Pflanzen<br />
•<br />
Verlust von Vegetation<br />
Tiere Verlust von Lebens- und Nahrungsräumen<br />
Überprüfen der<br />
•<br />
Kompensationsmaßnahmen.<br />
Landschaft Bebauung von Freiflächen. -<br />
Boden Bodenverdichtung durch Bebauung, Verlust von belebten<br />
Versiegelungsgrad anhand<br />
Bodenflächen, überwiegender Verlust der Bodenfunktion und des<br />
Luftbildauswertung<br />
_<br />
Bodengefüges (Versiegelung, Bodenbewegung, Aufschüttung<br />
und Verdichtung)<br />
Wasser Verringerung der Versickerungsmöglichkeiten für<br />
Wassergüte in Rückhalteanlagen<br />
Oberflächenwasser und Niederschlag, Verringerung der<br />
Grundwassererneuerung<br />
•<br />
Beschleunigung des Wasserabflusses<br />
Konflikte durch die Lage in den geplanten Wasserschutzzonen<br />
Klima Verlust von Freiflächen und Erhöhung des Versiegelungsgrades<br />
die Belüftungs- und Frischluftentstehungsfunktionen des<br />
-<br />
Freiflächenkomplexes werden reduziert<br />
Kultur- und Sachgüter Keine -<br />
Wechselwirkungen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen der<br />
-<br />
Schutzgüter im biotischen und abiotischen Bereich<br />
••• sehr erheblich/ •• erheblich/ • wenig erheblich/ - nicht erheblich/ * Bedarf weitergehender Untersuchungen zur abschließenden Beurteilung
<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 9<br />
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtzustandekommen der Planung ist davon auszugehen, dass der Planbereich<br />
weiterhin als Grünfläche genutzt würde. Da die Nachfrage nach Gewerbeflächen in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> anhält, ist davon auszugehen, dass an anderer Stelle im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
entsprechende Flächen auszuweisen wären.<br />
2.c Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />
Auswirkungen<br />
Die durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind<br />
gem. § 21 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu vermeiden,<br />
auszugleichen oder zu ersetzen.<br />
Hierfür stehen Maßnahmen zur Verfügung, die z. T. in der verbindlichen<br />
Bauleitplanung als Festsetzungen im Bebauungsplan vorzusehen sind und im<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan näher ausgearbeitet werden.<br />
Aus der Beschreibung der Umwelt mit ihren Bestandteilen sowie unter<br />
Berücksichtigung über Wechselwirkungen ergeben sich umweltbezogene<br />
Zielvorstellungen und Anforderungen.<br />
- Berücksichtigung der Immissionen<br />
- Aufwertung der Grundstücke durch Pflanzgebote<br />
- Eingrünung des Gewerberandbereiches<br />
- Beschränkung des Versiegelungsgrades<br />
- Weitgehende Versickerung der Niederschläge<br />
Die konkrete Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird im Zuge der Verbindlichen<br />
Bauleitplanung durchgeführt. Zur Bewertung wird die Arbeitshilfe des Landes NRW<br />
„Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft herangezogen.<br />
2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
Aufgrund der räumlichen Vorgaben und der geringen Größe des Plangebietes<br />
wurden keine anderweitigen Planungen betrachtet.<br />
3. Zusätzliche Angaben<br />
3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />
Verfahren<br />
Grundlage für die Ermittlung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird die<br />
Arbeitshilfe der Landesregierung NRW „Bewertung von Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft“ aus dem Jahr 1996 sein. In einem kommenden Bearbeitungsschritt wird<br />
der Eingriff in Natur- und Landschaft für das Plangebiet erfasst und bewertet. Mit<br />
Hilfe des Wertfaktors für die jeweiligen Biotoptypen werden Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen empfohlen und in konkrete Festsetzungen münden.
<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 10<br />
3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />
Auswirkungen<br />
Da die konkreten Planinhalte in der verbindlichen Bauleitplanung, also im<br />
Bebauungsplan, der parallel zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellt wird,<br />
geregelt und festgesetzt werden wird hier auf den <strong>Umweltbericht</strong> und die Eingriffs-<br />
und Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan verwiesen.<br />
Für die sachgerechte Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen und die<br />
Realisierung der Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist auf das Instrument<br />
der Erfolgskontrollen mit Umsetzungs- und Zustandsermittlungen zu verweisen,<br />
dadurch kann eine effiziente Kontrolle der Umsetzung und fachlich „richtigen“<br />
Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen stattfinden. Denn hierbei ist zu<br />
berücksichtigen, dass eine adäquate Kompensation erst nach Abschluss der im<br />
Rahmen der Bilanzierung festgelegten Zeiträume zur Wertentfaltung erfolgen kann.<br />
Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass ökologische<br />
Ausgleichsmaßnahmen die vorgesehene Zielentwicklung auch tatsächlich vollziehen.<br />
Geschieht dies nämlich nicht, wird auch kein Vollausgleich entstehen können und<br />
damit verbleiben langfristig u. U. auch erhebliche Umweltauswirkungen. Insofern ist<br />
die Durchführung von Erfolgskontrollen entsprechend der Inhalte des<br />
Bebauungsplanes eine wesentliche Monitorringmaßnahme, die jedoch erst im Zuge<br />
der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) näher beschrieben und<br />
durchgeführt werden kann.<br />
3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Die 116. Flächennutzungsplanänderung verfolgt das Ziel, die Grundlage für die<br />
Aufstellung des Bebauungsplan 44 I W südl. Formerweg zu schaffen. Durch die<br />
Änderung und Anpassung des bestehenden Planungsrechts werden Flächen für<br />
Grünanlagen für die gewerbliche Weiterentwicklung nutzbar gemacht und somit<br />
bereits erschlossene Flächen zu Verfügung gestellt. Hierdurch wird dem Gebot nach<br />
einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden nachgekommen.<br />
Aufgrund der Lage, Größe und Vorbelastungen des Plangebietes werden die<br />
Auswirkungen auf die Umgebung als eher gering eingestuft.<br />
Diese Auswirkungen können durch Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen in<br />
unterschiedlicher Qualität und Quantität verringert werden, eine geringe<br />
Restbelastung wird jedoch verbleiben.<br />
Vor dem Hintergrund der möglichen Gewerbegebietsausweisung an anderer Stelle<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet werden die Auswirkungen auf alle Schutzgüter an dieser Stelle als<br />
vertretbar eingestuft.<br />
Hormes<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5<br />
16.09.2008