Umweltbericht (4667 KB), PDF-Datei - Stadt Willich
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<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 10<br />
3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />
Auswirkungen<br />
Da die konkreten Planinhalte in der verbindlichen Bauleitplanung, also im<br />
Bebauungsplan, der parallel zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellt wird,<br />
geregelt und festgesetzt werden wird hier auf den <strong>Umweltbericht</strong> und die Eingriffs-<br />
und Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan verwiesen.<br />
Für die sachgerechte Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen und die<br />
Realisierung der Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist auf das Instrument<br />
der Erfolgskontrollen mit Umsetzungs- und Zustandsermittlungen zu verweisen,<br />
dadurch kann eine effiziente Kontrolle der Umsetzung und fachlich „richtigen“<br />
Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen stattfinden. Denn hierbei ist zu<br />
berücksichtigen, dass eine adäquate Kompensation erst nach Abschluss der im<br />
Rahmen der Bilanzierung festgelegten Zeiträume zur Wertentfaltung erfolgen kann.<br />
Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass ökologische<br />
Ausgleichsmaßnahmen die vorgesehene Zielentwicklung auch tatsächlich vollziehen.<br />
Geschieht dies nämlich nicht, wird auch kein Vollausgleich entstehen können und<br />
damit verbleiben langfristig u. U. auch erhebliche Umweltauswirkungen. Insofern ist<br />
die Durchführung von Erfolgskontrollen entsprechend der Inhalte des<br />
Bebauungsplanes eine wesentliche Monitorringmaßnahme, die jedoch erst im Zuge<br />
der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) näher beschrieben und<br />
durchgeführt werden kann.<br />
3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Die 116. Flächennutzungsplanänderung verfolgt das Ziel, die Grundlage für die<br />
Aufstellung des Bebauungsplan 44 I W südl. Formerweg zu schaffen. Durch die<br />
Änderung und Anpassung des bestehenden Planungsrechts werden Flächen für<br />
Grünanlagen für die gewerbliche Weiterentwicklung nutzbar gemacht und somit<br />
bereits erschlossene Flächen zu Verfügung gestellt. Hierdurch wird dem Gebot nach<br />
einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden nachgekommen.<br />
Aufgrund der Lage, Größe und Vorbelastungen des Plangebietes werden die<br />
Auswirkungen auf die Umgebung als eher gering eingestuft.<br />
Diese Auswirkungen können durch Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen in<br />
unterschiedlicher Qualität und Quantität verringert werden, eine geringe<br />
Restbelastung wird jedoch verbleiben.<br />
Vor dem Hintergrund der möglichen Gewerbegebietsausweisung an anderer Stelle<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet werden die Auswirkungen auf alle Schutzgüter an dieser Stelle als<br />
vertretbar eingestuft.<br />
Hormes<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5<br />
16.09.2008