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Umweltbericht (4667 KB), PDF-Datei - Stadt Willich

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<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 10<br />

3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />

Auswirkungen<br />

Da die konkreten Planinhalte in der verbindlichen Bauleitplanung, also im<br />

Bebauungsplan, der parallel zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellt wird,<br />

geregelt und festgesetzt werden wird hier auf den <strong>Umweltbericht</strong> und die Eingriffs-<br />

und Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan verwiesen.<br />

Für die sachgerechte Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen und die<br />

Realisierung der Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist auf das Instrument<br />

der Erfolgskontrollen mit Umsetzungs- und Zustandsermittlungen zu verweisen,<br />

dadurch kann eine effiziente Kontrolle der Umsetzung und fachlich „richtigen“<br />

Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen stattfinden. Denn hierbei ist zu<br />

berücksichtigen, dass eine adäquate Kompensation erst nach Abschluss der im<br />

Rahmen der Bilanzierung festgelegten Zeiträume zur Wertentfaltung erfolgen kann.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass ökologische<br />

Ausgleichsmaßnahmen die vorgesehene Zielentwicklung auch tatsächlich vollziehen.<br />

Geschieht dies nämlich nicht, wird auch kein Vollausgleich entstehen können und<br />

damit verbleiben langfristig u. U. auch erhebliche Umweltauswirkungen. Insofern ist<br />

die Durchführung von Erfolgskontrollen entsprechend der Inhalte des<br />

Bebauungsplanes eine wesentliche Monitorringmaßnahme, die jedoch erst im Zuge<br />

der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) näher beschrieben und<br />

durchgeführt werden kann.<br />

3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Die 116. Flächennutzungsplanänderung verfolgt das Ziel, die Grundlage für die<br />

Aufstellung des Bebauungsplan 44 I W südl. Formerweg zu schaffen. Durch die<br />

Änderung und Anpassung des bestehenden Planungsrechts werden Flächen für<br />

Grünanlagen für die gewerbliche Weiterentwicklung nutzbar gemacht und somit<br />

bereits erschlossene Flächen zu Verfügung gestellt. Hierdurch wird dem Gebot nach<br />

einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden nachgekommen.<br />

Aufgrund der Lage, Größe und Vorbelastungen des Plangebietes werden die<br />

Auswirkungen auf die Umgebung als eher gering eingestuft.<br />

Diese Auswirkungen können durch Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen in<br />

unterschiedlicher Qualität und Quantität verringert werden, eine geringe<br />

Restbelastung wird jedoch verbleiben.<br />

Vor dem Hintergrund der möglichen Gewerbegebietsausweisung an anderer Stelle<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet werden die Auswirkungen auf alle Schutzgüter an dieser Stelle als<br />

vertretbar eingestuft.<br />

Hormes<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5<br />

16.09.2008

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