Umweltbericht (4667 KB), PDF-Datei - Stadt Willich
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<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 9<br />
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtzustandekommen der Planung ist davon auszugehen, dass der Planbereich<br />
weiterhin als Grünfläche genutzt würde. Da die Nachfrage nach Gewerbeflächen in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> anhält, ist davon auszugehen, dass an anderer Stelle im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
entsprechende Flächen auszuweisen wären.<br />
2.c Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />
Auswirkungen<br />
Die durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind<br />
gem. § 21 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu vermeiden,<br />
auszugleichen oder zu ersetzen.<br />
Hierfür stehen Maßnahmen zur Verfügung, die z. T. in der verbindlichen<br />
Bauleitplanung als Festsetzungen im Bebauungsplan vorzusehen sind und im<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan näher ausgearbeitet werden.<br />
Aus der Beschreibung der Umwelt mit ihren Bestandteilen sowie unter<br />
Berücksichtigung über Wechselwirkungen ergeben sich umweltbezogene<br />
Zielvorstellungen und Anforderungen.<br />
- Berücksichtigung der Immissionen<br />
- Aufwertung der Grundstücke durch Pflanzgebote<br />
- Eingrünung des Gewerberandbereiches<br />
- Beschränkung des Versiegelungsgrades<br />
- Weitgehende Versickerung der Niederschläge<br />
Die konkrete Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird im Zuge der Verbindlichen<br />
Bauleitplanung durchgeführt. Zur Bewertung wird die Arbeitshilfe des Landes NRW<br />
„Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft herangezogen.<br />
2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
Aufgrund der räumlichen Vorgaben und der geringen Größe des Plangebietes<br />
wurden keine anderweitigen Planungen betrachtet.<br />
3. Zusätzliche Angaben<br />
3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />
Verfahren<br />
Grundlage für die Ermittlung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird die<br />
Arbeitshilfe der Landesregierung NRW „Bewertung von Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft“ aus dem Jahr 1996 sein. In einem kommenden Bearbeitungsschritt wird<br />
der Eingriff in Natur- und Landschaft für das Plangebiet erfasst und bewertet. Mit<br />
Hilfe des Wertfaktors für die jeweiligen Biotoptypen werden Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen empfohlen und in konkrete Festsetzungen münden.