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Umweltbericht (4667 KB), PDF-Datei - Stadt Willich

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<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 7<br />

Bewertung der Planung<br />

Aufgrund der Lage im ehemaligen Stahlwerk ist so gut wie keine natürlichen<br />

Bodenbeschaffenheiten mehr vorhanden und große Bereiche sind von Altlasten<br />

betroffen, die je nach Aussage des Sanierungsplanes bereits saniert, abgedeckt oder<br />

belassen wurden. Daher werden keine Beeinträchtigungen durch die Planung<br />

erwartet.<br />

2.a.6 Schutzgut Wasser<br />

Im Änderungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer. Der<br />

Grundwasserflurabstand liegt bei etwa 3 bis 5m. Im Planungsbereich liegt das<br />

Grundwassereinzugsgebiet der geplanten Schutzzone IIIB des sich im Verfahren<br />

befindlichen Wasserschutzgebietes „Südpark/Forstwald“ Die Versickerungsrate ist<br />

aufgrund der überwiegend unbebauten Bereiche als hoch zu bezeichnen.<br />

Bewertung der Planung<br />

Im Bereich der neuen Gewerbefläche wird es durch die höhere Versiegelungsrate zu<br />

einer deutlichen Herabsetzung der Versickerungsrate kommen. Aufgrund der<br />

geringen Größe des Planbereiches werden jedoch keine erheblichen Auswirkungen<br />

auf die Grundwasserneubildungsrate erwartet. Weiterhin sollen diese Auswirkungen<br />

durch die Versickerung des anfallenden Niederschläge minimiert werden. Zur<br />

Sicherstellung des Grundwasserschutzes sind die Regelungstatbestände für<br />

Wasserschutzgebiete in Anlehnung an den § 34 WHG zu berücksichtigen.<br />

2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Ausgangssituation)<br />

Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Objekte zu verstehen, die von<br />

gesellschaftlicher, architektonischer oder archäologischer Bedeutung sind.<br />

Solche Sachgüter sind in Planbereich nicht vorhanden.<br />

Bewertung der Planung<br />

Die Planung hat keine Auswirkung auf außergewöhnliche Kultur und- Sachgüter. Bei<br />

Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Bodendenkmalbehörde<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

2.a.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes<br />

Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem<br />

Maße. Von Bedeutung sind die Struktur und Qualität des Umfeldes als<br />

Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern, die Auswirkungen betreffen somit ein<br />

stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge.<br />

Bewertung der Planung<br />

Der Eingriff ins Landschaftsbild ist aufgrund der Lage als unerheblich anzusehen und<br />

führt nicht zur Minderung der Erholungsqualität der übrigen Grünflächen im<br />

Stahlwerk Becker.<br />

Aufgrund der Vornutzung des Bereiches als Stahlwerk und Depot der Britischen<br />

Rheinarmee ist die Ausgangssituation als stark vorbelastet anzusehen. Weiterhin ist<br />

der vorhandene Grünkorridor als ökologisch geringwertig einzustufen.

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