Umweltbericht (4667 KB), PDF-Datei - Stadt Willich
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<strong>Umweltbericht</strong> zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 7<br />
Bewertung der Planung<br />
Aufgrund der Lage im ehemaligen Stahlwerk ist so gut wie keine natürlichen<br />
Bodenbeschaffenheiten mehr vorhanden und große Bereiche sind von Altlasten<br />
betroffen, die je nach Aussage des Sanierungsplanes bereits saniert, abgedeckt oder<br />
belassen wurden. Daher werden keine Beeinträchtigungen durch die Planung<br />
erwartet.<br />
2.a.6 Schutzgut Wasser<br />
Im Änderungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer. Der<br />
Grundwasserflurabstand liegt bei etwa 3 bis 5m. Im Planungsbereich liegt das<br />
Grundwassereinzugsgebiet der geplanten Schutzzone IIIB des sich im Verfahren<br />
befindlichen Wasserschutzgebietes „Südpark/Forstwald“ Die Versickerungsrate ist<br />
aufgrund der überwiegend unbebauten Bereiche als hoch zu bezeichnen.<br />
Bewertung der Planung<br />
Im Bereich der neuen Gewerbefläche wird es durch die höhere Versiegelungsrate zu<br />
einer deutlichen Herabsetzung der Versickerungsrate kommen. Aufgrund der<br />
geringen Größe des Planbereiches werden jedoch keine erheblichen Auswirkungen<br />
auf die Grundwasserneubildungsrate erwartet. Weiterhin sollen diese Auswirkungen<br />
durch die Versickerung des anfallenden Niederschläge minimiert werden. Zur<br />
Sicherstellung des Grundwasserschutzes sind die Regelungstatbestände für<br />
Wasserschutzgebiete in Anlehnung an den § 34 WHG zu berücksichtigen.<br />
2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Ausgangssituation)<br />
Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Objekte zu verstehen, die von<br />
gesellschaftlicher, architektonischer oder archäologischer Bedeutung sind.<br />
Solche Sachgüter sind in Planbereich nicht vorhanden.<br />
Bewertung der Planung<br />
Die Planung hat keine Auswirkung auf außergewöhnliche Kultur und- Sachgüter. Bei<br />
Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Bodendenkmalbehörde<br />
unverzüglich zu informieren.<br />
2.a.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes<br />
Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem<br />
Maße. Von Bedeutung sind die Struktur und Qualität des Umfeldes als<br />
Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern, die Auswirkungen betreffen somit ein<br />
stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge.<br />
Bewertung der Planung<br />
Der Eingriff ins Landschaftsbild ist aufgrund der Lage als unerheblich anzusehen und<br />
führt nicht zur Minderung der Erholungsqualität der übrigen Grünflächen im<br />
Stahlwerk Becker.<br />
Aufgrund der Vornutzung des Bereiches als Stahlwerk und Depot der Britischen<br />
Rheinarmee ist die Ausgangssituation als stark vorbelastet anzusehen. Weiterhin ist<br />
der vorhandene Grünkorridor als ökologisch geringwertig einzustufen.