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Rechtsmedizin Vorgeschichte - Institut für Rechtsmedizin ...

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Innere Leichenschau - Nicht erzwingbare Obduktionen<br />

• Klinische Sektionen (nicht gesetzlich geregelt)<br />

– Einwilligung der Angehörigen<br />

– Anwendung des § 15 Abs. 1 AVB* , wenn kein ausdrücklicher<br />

Widerspruch der Angehörigen vorliegt (sog. Sektionsklausel)<br />

• Private Sektionen<br />

– §§ 1559 ff der Reichsversicherungsordnung vom 19.7.1911,<br />

Veranlassung durch Berufsgenossenschaften<br />

– Private Versicherungssektion bei entsprechender Sektionsklausel<br />

– auf Verlangen der Angehörigen<br />

• Anatomische Präparation (Zergliederung) bei Verfügung zu<br />

Lebzeiten<br />

Landesrechtliche Regelung beachten !<br />

We2008/2009 37

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