flugleiter
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von Michael<br />
Schäfer,<br />
Gewerkschaftsvorsitzender<br />
der <strong>flugleiter</strong> 2009/01<br />
4<br />
Editorial<br />
Liebe Mitglieder,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
geneigte Leser!<br />
In diesem Jahr werden die Weichen für<br />
die Flugsicherungszukunft, in erster<br />
Linie ist hier die Implementierung<br />
des FAB EC zu nennen, gestellt, die<br />
uns alle nachhaltig berühren werden. Politik<br />
und betroffene ANSPs haben sich inzwischen<br />
strukturiert und organisiert aufgestellt<br />
und verschiedene Task Forces haben ihre<br />
Arbeiten begonnen. Die im FAB EC vertretenen<br />
Gewerkschaften werden umgehend ihre<br />
Zusammenarbeit regeln und sich entsprechend<br />
aufstellen; das letzte Treffen fand nach<br />
Redaktionsschluss am 29. und 30. Januar in<br />
Frankfurt statt. Ziel ist es, der Politik und den<br />
ANSPs einen Ansprechpartner, bei dem sich<br />
alle vertretenen Gewerkschaften wiederfinden,<br />
für Beratungen zu benennen. Verhandlungen<br />
über ggf. anstehende Veränderungen<br />
sind aber nach geltendem Recht auf der nationalen<br />
Ebene zu führen. In Deutschland selbstverständlich<br />
mit der GdF und zu bestimmten<br />
Themen mit dem Gesamtbetriebsrat. Sicherlich<br />
keine einfache, aber bei einer produktiven<br />
Kooperation der Arbeitnehmervertreter, eine<br />
durchaus lösbare Situation.<br />
Um aber eine Erfolg versprechende Umsetzung<br />
des FAB EC sicher zu stellen, besteht<br />
weiterhin Regelungsbedarf auf nationaler<br />
Ebene. Die GdF hatte sich schon im Februar<br />
2008 dahingehend positioniert, dass es ihr<br />
oberstes gewerkschaftspolitisches Ziel ist, die<br />
Entwicklung einer starken deutschen Flugsicherung<br />
aus einer Hand im Rahmen des<br />
Single European Sky sicherzustellen. Dazu<br />
gehört u. a. auch, dass schnellstmöglich die<br />
einfachrechtlichen und sofern notwendig<br />
die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen<br />
zu schaffen sind, welche der DFS<br />
europäische Entwicklungsmöglichkeiten<br />
eröffnen und die bisherigen Sicherheits- und<br />
Qualitätsstandards garantieren. Dazu gehört<br />
auch, dass die DFS unverzüglich und rechtssicher<br />
für den gesamten deutschen Luftraum<br />
und die kontrollierten Flugplätze für einen<br />
möglichst langen Zeitraum benannt/beliehen<br />
wird. Diese Anpassungen sind notwendig,<br />
da das deutsche Recht die europäischen Vorgaben,<br />
die sich aus den SES Verordnungen<br />
ergeben, bislang nicht abbildet. Verfassungsrechtliche<br />
Änderungen sind notwendig, um<br />
den gegenwärtigen Zustand im Hinblick auf<br />
Grenzregime, z. B. süddeutscher Luftraum<br />
und die Erbringung von Flugsicherungsdiensten<br />
durch militärische Bündnispartner<br />
zu legalisieren und um die verfassungsrechtlichen<br />
Grundlagen für einen erforderlichen<br />
Staatsvertrag sicherzustellen (z. B. grenzüberschreitende<br />
Tätigkeit von DFS und anderen<br />
FS-Organisationen; Unterbeauftragung