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von Michael<br />

Schäfer,<br />

Gewerkschaftsvorsitzender<br />

der <strong>flugleiter</strong> 2009/01<br />

4<br />

Editorial<br />

Liebe Mitglieder,<br />

liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

geneigte Leser!<br />

In diesem Jahr werden die Weichen für<br />

die Flugsicherungszukunft, in erster<br />

Linie ist hier die Implementierung<br />

des FAB EC zu nennen, gestellt, die<br />

uns alle nachhaltig berühren werden. Politik<br />

und betroffene ANSPs haben sich inzwischen<br />

strukturiert und organisiert aufgestellt<br />

und verschiedene Task Forces haben ihre<br />

Arbeiten begonnen. Die im FAB EC vertretenen<br />

Gewerkschaften werden umgehend ihre<br />

Zusammenarbeit regeln und sich entsprechend<br />

aufstellen; das letzte Treffen fand nach<br />

Redaktionsschluss am 29. und 30. Januar in<br />

Frankfurt statt. Ziel ist es, der Politik und den<br />

ANSPs einen Ansprechpartner, bei dem sich<br />

alle vertretenen Gewerkschaften wiederfinden,<br />

für Beratungen zu benennen. Verhandlungen<br />

über ggf. anstehende Veränderungen<br />

sind aber nach geltendem Recht auf der nationalen<br />

Ebene zu führen. In Deutschland selbstverständlich<br />

mit der GdF und zu bestimmten<br />

Themen mit dem Gesamtbetriebsrat. Sicherlich<br />

keine einfache, aber bei einer produktiven<br />

Kooperation der Arbeitnehmervertreter, eine<br />

durchaus lösbare Situation.<br />

Um aber eine Erfolg versprechende Umsetzung<br />

des FAB EC sicher zu stellen, besteht<br />

weiterhin Regelungsbedarf auf nationaler<br />

Ebene. Die GdF hatte sich schon im Februar<br />

2008 dahingehend positioniert, dass es ihr<br />

oberstes gewerkschaftspolitisches Ziel ist, die<br />

Entwicklung einer starken deutschen Flugsicherung<br />

aus einer Hand im Rahmen des<br />

Single European Sky sicherzustellen. Dazu<br />

gehört u. a. auch, dass schnellstmöglich die<br />

einfachrechtlichen und sofern notwendig<br />

die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

zu schaffen sind, welche der DFS<br />

europäische Entwicklungsmöglichkeiten<br />

eröffnen und die bisherigen Sicherheits- und<br />

Qualitätsstandards garantieren. Dazu gehört<br />

auch, dass die DFS unverzüglich und rechtssicher<br />

für den gesamten deutschen Luftraum<br />

und die kontrollierten Flugplätze für einen<br />

möglichst langen Zeitraum benannt/beliehen<br />

wird. Diese Anpassungen sind notwendig,<br />

da das deutsche Recht die europäischen Vorgaben,<br />

die sich aus den SES Verordnungen<br />

ergeben, bislang nicht abbildet. Verfassungsrechtliche<br />

Änderungen sind notwendig, um<br />

den gegenwärtigen Zustand im Hinblick auf<br />

Grenzregime, z. B. süddeutscher Luftraum<br />

und die Erbringung von Flugsicherungsdiensten<br />

durch militärische Bündnispartner<br />

zu legalisieren und um die verfassungsrechtlichen<br />

Grundlagen für einen erforderlichen<br />

Staatsvertrag sicherzustellen (z. B. grenzüberschreitende<br />

Tätigkeit von DFS und anderen<br />

FS-Organisationen; Unterbeauftragung

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