Bedingungen und Verbraucherinformationen Private ...
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Sie geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend<br />
anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung<br />
(Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue<br />
Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.<br />
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag<br />
steht ausschließlich Ihnen zu. Sie bleiben neben dem Versicherten<br />
für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.<br />
13.2 Ihre eigenen Ansprüche oder der in Ziff. 3.2.2 genannten<br />
Personen gegen die Versicherten sowie Ansprüche von Versicherten<br />
untereinander sind von der Versicherung ausgeschlossen.<br />
13.3 Die Versicherungsansprüche können vor ihrer endgültigen<br />
Feststellung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht<br />
übertragen <strong>und</strong> nicht verpfändet werden.<br />
14 Welche Bestimmungen gelten bei Doppelversicherung?<br />
14.1 Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen<br />
dieselbe Gefahr in mehreren Versicherungsverträgen<br />
versichert ist.<br />
14.2 Wenn eine Doppelversicherung zustande gekommen ist,<br />
ohne dass Sie dies wussten, können Sie die Aufhebung des<br />
später geschlossenen Vertrages verlangen.<br />
14.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht unverzüglich<br />
geltend machen, nachdem Sie von der Doppelversicherung<br />
Kenntnis erlangt haben. Die Aufhebung wird<br />
frühestens mit dem Beginn der Versicherungsperiode wirksam,<br />
in der sie verlangt wird.<br />
15 Welches Gericht ist zuständig?<br />
Für Klagen, aus dem Versicherungsvertrag gegen uns, bestimmt<br />
sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem für unseren<br />
Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen<br />
Niederlassung.<br />
10<br />
Hat ein Versicherungsagent am Zustandekommen des Vertrags<br />
mitgewirkt, ist auch das Gericht des Ortes zuständig, an<br />
dem der Versicherungsagent zur Zeit der Vermittlung oder<br />
des Abschlusses seine gewerbliche Niederlassung oder – bei<br />
Fehlen einer gewerblichen Niederlassung – seinen Wohnsitz<br />
hatte.<br />
Wir können Klagen gegen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz<br />
zuständigen Gericht erheben. Soweit es sich bei dem Vertrag<br />
um eine betriebliche Versicherung handelt, können wir unsere<br />
Ansprüche auch bei dem für Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung<br />
zuständigen Gericht geltend machen.<br />
16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?<br />
Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?<br />
16.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen <strong>und</strong> Erklärungen sind<br />
schriftlich abzugeben. Sie sollen an unsere Hauptverwaltung<br />
oder an die im Versicherungsschein oder in dessen<br />
Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet<br />
werden.<br />
16.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt,<br />
genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber<br />
abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen<br />
Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung<br />
wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie Ihnen ohne die<br />
Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen<br />
sein würde.<br />
17 Welches Recht findet Anwendung?<br />
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.<br />
18 Schlussbestimmung<br />
Sollte eine Bestimmung dieser Versicherungsbedingungen<br />
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt<br />
dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In<br />
einem solchen Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
B. Besondere <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung<br />
(BBR 2006)<br />
(gelten nur, soweit vereinbart <strong>und</strong> im Versicherungsschein aufgeführt)<br />
I. Privathaftpflichtversicherung, Familien- <strong>und</strong><br />
Single-Haftpflichtversicherung, VPV Haftpflicht-55-Plus.<br />
1 Versichertes Risiko<br />
Versichert ist – im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
für die Haftpflichtversicherung (AHB 2006) –<br />
<strong>und</strong> der nachstehenden Besonderen <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> Risikobeschreibungen<br />
– Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson<br />
aus den Gefahren des täglichen Lebens – mit Ausnahme<br />
der Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes<br />
(auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in<br />
Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen <strong>und</strong> gefährlichen<br />
Beschäftigung –, insbesondere<br />
1.1 als Familien- <strong>und</strong> Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht<br />
über Minderjährige).<br />
1.2 als Dienstherr der in Ihrem Haushalt tätigen Personen.<br />
1.3 als Inhaber<br />
1.3.1 einer oder mehrerer im Inland gelegenen Wohnungen<br />
(bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich<br />
Ferienwohnung.<br />
Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der<br />
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung<br />
des Gemeinschaftseigentums versichert. Die<br />
Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil<br />
an dem gemeinschaftlichen Eigentum.<br />
1.3.2 eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses.<br />
1.3.3 eines im Inland gelegenen Wochenend-, Ferienhauses,<br />
sofern sie von Ihnen ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet<br />
werden, einschließlich der zugehörigen Garagen<br />
<strong>und</strong> Gärten sowie eines Schrebergartens.<br />
Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht.<br />
1.3.4 aus dem Miteigentum an zum Einfamilienhaus gehörenden<br />
Gemeinschaftsanlagen (z. B. gemeinschaftliche<br />
Zugänge zur öffentlichen Straße, Garagenhöfe, Abstellplatz<br />
für Mülltonnen).<br />
1.3.5 aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in den oben<br />
genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung,<br />
Beleuchtung, Reinigung, Streuen <strong>und</strong><br />
Schneeräumen auf Gehwegen).<br />
1.3.6 aus der Vermietung von nicht mehr als drei einzeln vermieteten<br />
Wohnräumen; nicht jedoch von Wohnungen,<br />
Räumen zu gewerblichen Zwecken <strong>und</strong> Garagen.<br />
Werden mehr als drei Räume vermietet, entfällt die Mitversicherung.<br />
Es gelten dann die Bestimmungen über die<br />
Vorsorgeversicherung (Ziff. 4 AHB 2006).<br />
1.4 als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten,<br />
Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis<br />
zu einer Bausumme von 30.000 € je Bauvorhaben. Wenn<br />
dieser Betrag überschritten wird, entfällt die Mitversicherung.<br />
Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung<br />
(Ziff. 4 AHB 2006).<br />
1.5 als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung<br />
bis zum Besitzwechsel bestand.<br />
1.6 als Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft.<br />
1.7 als Radfahrer.<br />
1.8 aus der Ausübung von Sport, ausgenommen ist eine jagdliche<br />
Betätigung <strong>und</strong> die Teilnahme an Pferde-, Rad- oder<br />
Kraftfahrzeug-Rennen sowie die Vorbereitung hierzu (Training).