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Bedingungen und Verbraucherinformationen Private ...

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Sie geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend<br />

anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung<br />

(Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue<br />

Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.<br />

Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag<br />

steht ausschließlich Ihnen zu. Sie bleiben neben dem Versicherten<br />

für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.<br />

13.2 Ihre eigenen Ansprüche oder der in Ziff. 3.2.2 genannten<br />

Personen gegen die Versicherten sowie Ansprüche von Versicherten<br />

untereinander sind von der Versicherung ausgeschlossen.<br />

13.3 Die Versicherungsansprüche können vor ihrer endgültigen<br />

Feststellung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht<br />

übertragen <strong>und</strong> nicht verpfändet werden.<br />

14 Welche Bestimmungen gelten bei Doppelversicherung?<br />

14.1 Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen<br />

dieselbe Gefahr in mehreren Versicherungsverträgen<br />

versichert ist.<br />

14.2 Wenn eine Doppelversicherung zustande gekommen ist,<br />

ohne dass Sie dies wussten, können Sie die Aufhebung des<br />

später geschlossenen Vertrages verlangen.<br />

14.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht unverzüglich<br />

geltend machen, nachdem Sie von der Doppelversicherung<br />

Kenntnis erlangt haben. Die Aufhebung wird<br />

frühestens mit dem Beginn der Versicherungsperiode wirksam,<br />

in der sie verlangt wird.<br />

15 Welches Gericht ist zuständig?<br />

Für Klagen, aus dem Versicherungsvertrag gegen uns, bestimmt<br />

sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem für unseren<br />

Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen<br />

Niederlassung.<br />

10<br />

Hat ein Versicherungsagent am Zustandekommen des Vertrags<br />

mitgewirkt, ist auch das Gericht des Ortes zuständig, an<br />

dem der Versicherungsagent zur Zeit der Vermittlung oder<br />

des Abschlusses seine gewerbliche Niederlassung oder – bei<br />

Fehlen einer gewerblichen Niederlassung – seinen Wohnsitz<br />

hatte.<br />

Wir können Klagen gegen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz<br />

zuständigen Gericht erheben. Soweit es sich bei dem Vertrag<br />

um eine betriebliche Versicherung handelt, können wir unsere<br />

Ansprüche auch bei dem für Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung<br />

zuständigen Gericht geltend machen.<br />

16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?<br />

Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?<br />

16.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen <strong>und</strong> Erklärungen sind<br />

schriftlich abzugeben. Sie sollen an unsere Hauptverwaltung<br />

oder an die im Versicherungsschein oder in dessen<br />

Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet<br />

werden.<br />

16.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt,<br />

genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber<br />

abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen<br />

Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung<br />

wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie Ihnen ohne die<br />

Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen<br />

sein würde.<br />

17 Welches Recht findet Anwendung?<br />

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.<br />

18 Schlussbestimmung<br />

Sollte eine Bestimmung dieser Versicherungsbedingungen<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt<br />

dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In<br />

einem solchen Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

B. Besondere <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung<br />

(BBR 2006)<br />

(gelten nur, soweit vereinbart <strong>und</strong> im Versicherungsschein aufgeführt)<br />

I. Privathaftpflichtversicherung, Familien- <strong>und</strong><br />

Single-Haftpflichtversicherung, VPV Haftpflicht-55-Plus.<br />

1 Versichertes Risiko<br />

Versichert ist – im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

für die Haftpflichtversicherung (AHB 2006) –<br />

<strong>und</strong> der nachstehenden Besonderen <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> Risikobeschreibungen<br />

– Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson<br />

aus den Gefahren des täglichen Lebens – mit Ausnahme<br />

der Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes<br />

(auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in<br />

Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen <strong>und</strong> gefährlichen<br />

Beschäftigung –, insbesondere<br />

1.1 als Familien- <strong>und</strong> Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht<br />

über Minderjährige).<br />

1.2 als Dienstherr der in Ihrem Haushalt tätigen Personen.<br />

1.3 als Inhaber<br />

1.3.1 einer oder mehrerer im Inland gelegenen Wohnungen<br />

(bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich<br />

Ferienwohnung.<br />

Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der<br />

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung<br />

des Gemeinschaftseigentums versichert. Die<br />

Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil<br />

an dem gemeinschaftlichen Eigentum.<br />

1.3.2 eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses.<br />

1.3.3 eines im Inland gelegenen Wochenend-, Ferienhauses,<br />

sofern sie von Ihnen ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet<br />

werden, einschließlich der zugehörigen Garagen<br />

<strong>und</strong> Gärten sowie eines Schrebergartens.<br />

Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht.<br />

1.3.4 aus dem Miteigentum an zum Einfamilienhaus gehörenden<br />

Gemeinschaftsanlagen (z. B. gemeinschaftliche<br />

Zugänge zur öffentlichen Straße, Garagenhöfe, Abstellplatz<br />

für Mülltonnen).<br />

1.3.5 aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in den oben<br />

genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung,<br />

Beleuchtung, Reinigung, Streuen <strong>und</strong><br />

Schneeräumen auf Gehwegen).<br />

1.3.6 aus der Vermietung von nicht mehr als drei einzeln vermieteten<br />

Wohnräumen; nicht jedoch von Wohnungen,<br />

Räumen zu gewerblichen Zwecken <strong>und</strong> Garagen.<br />

Werden mehr als drei Räume vermietet, entfällt die Mitversicherung.<br />

Es gelten dann die Bestimmungen über die<br />

Vorsorgeversicherung (Ziff. 4 AHB 2006).<br />

1.4 als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten,<br />

Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis<br />

zu einer Bausumme von 30.000 € je Bauvorhaben. Wenn<br />

dieser Betrag überschritten wird, entfällt die Mitversicherung.<br />

Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung<br />

(Ziff. 4 AHB 2006).<br />

1.5 als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung<br />

bis zum Besitzwechsel bestand.<br />

1.6 als Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft.<br />

1.7 als Radfahrer.<br />

1.8 aus der Ausübung von Sport, ausgenommen ist eine jagdliche<br />

Betätigung <strong>und</strong> die Teilnahme an Pferde-, Rad- oder<br />

Kraftfahrzeug-Rennen sowie die Vorbereitung hierzu (Training).

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