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Bedingungen und Verbraucherinformationen Private ...

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1.2 Mitversichert in der Berufshaftpflichtversicherung sind Haftpflichtansprüche<br />

aus Schäden, für die der Versicherte aufgr<strong>und</strong><br />

gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen<br />

Inhalts einzustehen hat.<br />

2 Ausschlüsse<br />

2.1 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden.<br />

2.2 Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden<br />

- durch Halten von Tieren, soweit nicht besonders beantragt,<br />

- durch Jagdausübung, soweit nicht besonders beantragt,<br />

- durch Schienenfahrzeuge,<br />

- durch Sprengungen <strong>und</strong> Entschärfen von Munition oder<br />

anderen Explosionskörpern.<br />

2.3 Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche<br />

- aus der Verwaltung von Gr<strong>und</strong>stücken oder der Führung<br />

wirtschaftlicher Betriebe,<br />

- aus der Betätigung im Flugsicherungsdienst oder Lotsendienst.<br />

2.4 Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers,<br />

Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs<br />

wegen Schäden, die durch den Gebrauch des<br />

Fahrzeugs verursacht werden.<br />

2.5 Bei Schäden infolge vorschriftswidrigen Umgangs mit<br />

brennbaren oder explosiven Stoffen sind wir von der Verpflichtung<br />

zur Leistung frei.<br />

2.6 Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden,<br />

die nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen<br />

Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik<br />

(in der B<strong>und</strong>esrepublik oder in einem B<strong>und</strong>esland) oder unmittelbar<br />

auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher<br />

Hand beruhen.<br />

Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit<br />

sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.<br />

3 Ausscheiden aus dem im Antrag genannten Betrieb<br />

Scheiden Sie während der Dauer des Vertrages aus dem im<br />

Antrag genannten Betrieb (z. B. infolge Rente, Kündigung<br />

oder aus sonstigen Gründen) aus, so erlischt damit die<br />

Berufshaftpflichtversicherung.<br />

VI. Tierhalterhaftpflichtversicherung<br />

1 Versichertes Risiko<br />

Versichert ist – im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

für die Haftpflichtversicherung (AHB 2006) –<br />

Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter des/der im Antrag angegebenen<br />

H<strong>und</strong>en, Reit- oder Zugtieren 8 (Pferde, Kleinpferde,<br />

Ponys, Maultiere, Esel usw.) zu privaten Zwecken.<br />

Jagdh<strong>und</strong>e, für die bereits Versicherungsschutz durch eine<br />

Jagdhaftpflichtversicherung besteht, sind nicht mitversichert.<br />

2 Mitversichertes Risiko<br />

2.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht<br />

- des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist,<br />

- des H<strong>und</strong>ehalters, auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt<br />

bis zu einem Jahr nach Maßgabe der folgenden<br />

Besonderen Bedingung:<br />

Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 3.1.2 AHB<br />

2006 – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden<br />

Versicherungsfällen.<br />

Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort<br />

außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion<br />

angehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen<br />

mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei<br />

einem in der europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut<br />

angewiesen ist.<br />

2.2 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Flurschaden<br />

durch Weidevieh <strong>und</strong> aus Wildschaden.<br />

8) Das Risiko Reit- oder Zugtiere wird bei Tierhalterhaftpflicht-55-Plus nicht versichert.<br />

2.3 Mitversichert sind die Welpen des versicherten H<strong>und</strong>es bis<br />

zu einem Alter von 6 Monaten. Voraussetzung ist, dass<br />

sich die Tiere bis dahin in Ihrem Besitz befinden.<br />

2.4 Mitversichert sind die Fohlen des versicherten Reit/Zugtieres<br />

bis zu einem Alter von 6 Monaten. Voraussetzung ist, dass<br />

sich die Tiere bis dahin in Ihrem Besitz befinden.<br />

2.5 Mitversichert ist die Teilnahme an Schlittenh<strong>und</strong>erennen, sowie<br />

den Vorbereitungen (Training) hierzu.<br />

2.6 Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht <strong>und</strong> die des<br />

berechtigten Reiters aus der Teilnahme an Rennen, Turnieren,<br />

sowie Vorbereitungen (Training) hierzu.<br />

3 Ausschlüsse<br />

Nicht versichert<br />

3.1 ist die Haftpflicht wegen Schäden, die sich bei der Beteiligung<br />

an Veranstaltungen (z. B. Schauvorführungen, Turnieren<br />

usw.) auf dem Weg zu oder von den Veranstaltungen<br />

oder bei den damit im Zusammenhang stehenden Vorbereitungen<br />

(Training) ereignen, soweit eine Vereinshaftpflichtversicherung<br />

zur Leistung verpflichtet ist.<br />

3.2 sind Haftpflichtansprüche aus Deckschäden.<br />

VII. Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerhaftpflichtversicherung<br />

Wenn Sie auf dem Gr<strong>und</strong>stück einen Betrieb oder Beruf ausüben,<br />

wird der Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus dem<br />

Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitz nur durch eine besondere Betriebs- oder<br />

Berufshaftpflichtversicherung gewährt.<br />

Die Bestimmungen für Wohnungseigentum gelten gleichermaßen<br />

für Teileigentum (z. B. gewerblich genutzte Räume).<br />

1 Versichertes Risiko<br />

1.1 Versichert ist – im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

für die Haftpflichtversicherung (AHB<br />

2006) <strong>und</strong> der nachfolgenden Bestimmungen – Ihre gesetzliche<br />

Haftpflicht als Haus- <strong>und</strong>/oder Gr<strong>und</strong>stücksbesitzer<br />

(z. B. als Eigentümer, Nutznießer, Pächter, Mieter oder<br />

Leasingnehmer) des/der im Versicherungsschein <strong>und</strong> seinen<br />

Nachträgen beschriebene Gebäude oder Gr<strong>und</strong>stücks.<br />

Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von<br />

Pflichten, die Ihnen in den oben genannten Eigenschaften<br />

obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung,<br />

Streuen <strong>und</strong> Schneeräumen auf Gehwegen).<br />

2 Mitversichertes Risiko<br />

Mitversichert ist<br />

2.1 Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer<br />

von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-,<br />

Grabearbeiten) bis zu einer veranschlagten Bausumme<br />

von 30.000 € je Bauvorhaben.<br />

Wenn dieser Betrag überschritten wird, entfällt die Mitversicherung.<br />

Es gelten dann die Bestimmungen über die<br />

Vorsorgeversicherung Ziff. 4 AHB 2006.<br />

2.2 Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer Besitzer aus § 836<br />

Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel<br />

bestand.<br />

2.3 die gesetzliche Haftpflicht der durch Arbeitsvertrag mit der<br />

Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung <strong>und</strong> sonstigen Betreuung<br />

der Gr<strong>und</strong>stücke beauftragten Personen für Ansprüche,<br />

die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser<br />

Verrichtungen erhoben werden.<br />

2.4 die gesetzliche Haftpflicht des Insolvenzverwalters in dieser<br />

Eigenschaft.<br />

2.5 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden,<br />

bei denen es sich um Arbeitsunfälle <strong>und</strong> Berufskrankheiten<br />

in Ihrem Betrieb gemäß Sozialgesetzbuch VII<br />

handelt.<br />

Das Gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den<br />

beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge<br />

des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt<br />

werden.<br />

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