Bedingungen und Verbraucherinformationen Private ...
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1.2 Mitversichert in der Berufshaftpflichtversicherung sind Haftpflichtansprüche<br />
aus Schäden, für die der Versicherte aufgr<strong>und</strong><br />
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen<br />
Inhalts einzustehen hat.<br />
2 Ausschlüsse<br />
2.1 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden.<br />
2.2 Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden<br />
- durch Halten von Tieren, soweit nicht besonders beantragt,<br />
- durch Jagdausübung, soweit nicht besonders beantragt,<br />
- durch Schienenfahrzeuge,<br />
- durch Sprengungen <strong>und</strong> Entschärfen von Munition oder<br />
anderen Explosionskörpern.<br />
2.3 Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche<br />
- aus der Verwaltung von Gr<strong>und</strong>stücken oder der Führung<br />
wirtschaftlicher Betriebe,<br />
- aus der Betätigung im Flugsicherungsdienst oder Lotsendienst.<br />
2.4 Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers,<br />
Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs<br />
wegen Schäden, die durch den Gebrauch des<br />
Fahrzeugs verursacht werden.<br />
2.5 Bei Schäden infolge vorschriftswidrigen Umgangs mit<br />
brennbaren oder explosiven Stoffen sind wir von der Verpflichtung<br />
zur Leistung frei.<br />
2.6 Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden,<br />
die nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen<br />
Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik<br />
(in der B<strong>und</strong>esrepublik oder in einem B<strong>und</strong>esland) oder unmittelbar<br />
auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher<br />
Hand beruhen.<br />
Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit<br />
sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.<br />
3 Ausscheiden aus dem im Antrag genannten Betrieb<br />
Scheiden Sie während der Dauer des Vertrages aus dem im<br />
Antrag genannten Betrieb (z. B. infolge Rente, Kündigung<br />
oder aus sonstigen Gründen) aus, so erlischt damit die<br />
Berufshaftpflichtversicherung.<br />
VI. Tierhalterhaftpflichtversicherung<br />
1 Versichertes Risiko<br />
Versichert ist – im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
für die Haftpflichtversicherung (AHB 2006) –<br />
Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter des/der im Antrag angegebenen<br />
H<strong>und</strong>en, Reit- oder Zugtieren 8 (Pferde, Kleinpferde,<br />
Ponys, Maultiere, Esel usw.) zu privaten Zwecken.<br />
Jagdh<strong>und</strong>e, für die bereits Versicherungsschutz durch eine<br />
Jagdhaftpflichtversicherung besteht, sind nicht mitversichert.<br />
2 Mitversichertes Risiko<br />
2.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht<br />
- des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist,<br />
- des H<strong>und</strong>ehalters, auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt<br />
bis zu einem Jahr nach Maßgabe der folgenden<br />
Besonderen Bedingung:<br />
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 3.1.2 AHB<br />
2006 – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden<br />
Versicherungsfällen.<br />
Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort<br />
außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion<br />
angehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen<br />
mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei<br />
einem in der europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut<br />
angewiesen ist.<br />
2.2 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Flurschaden<br />
durch Weidevieh <strong>und</strong> aus Wildschaden.<br />
8) Das Risiko Reit- oder Zugtiere wird bei Tierhalterhaftpflicht-55-Plus nicht versichert.<br />
2.3 Mitversichert sind die Welpen des versicherten H<strong>und</strong>es bis<br />
zu einem Alter von 6 Monaten. Voraussetzung ist, dass<br />
sich die Tiere bis dahin in Ihrem Besitz befinden.<br />
2.4 Mitversichert sind die Fohlen des versicherten Reit/Zugtieres<br />
bis zu einem Alter von 6 Monaten. Voraussetzung ist, dass<br />
sich die Tiere bis dahin in Ihrem Besitz befinden.<br />
2.5 Mitversichert ist die Teilnahme an Schlittenh<strong>und</strong>erennen, sowie<br />
den Vorbereitungen (Training) hierzu.<br />
2.6 Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht <strong>und</strong> die des<br />
berechtigten Reiters aus der Teilnahme an Rennen, Turnieren,<br />
sowie Vorbereitungen (Training) hierzu.<br />
3 Ausschlüsse<br />
Nicht versichert<br />
3.1 ist die Haftpflicht wegen Schäden, die sich bei der Beteiligung<br />
an Veranstaltungen (z. B. Schauvorführungen, Turnieren<br />
usw.) auf dem Weg zu oder von den Veranstaltungen<br />
oder bei den damit im Zusammenhang stehenden Vorbereitungen<br />
(Training) ereignen, soweit eine Vereinshaftpflichtversicherung<br />
zur Leistung verpflichtet ist.<br />
3.2 sind Haftpflichtansprüche aus Deckschäden.<br />
VII. Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerhaftpflichtversicherung<br />
Wenn Sie auf dem Gr<strong>und</strong>stück einen Betrieb oder Beruf ausüben,<br />
wird der Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus dem<br />
Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitz nur durch eine besondere Betriebs- oder<br />
Berufshaftpflichtversicherung gewährt.<br />
Die Bestimmungen für Wohnungseigentum gelten gleichermaßen<br />
für Teileigentum (z. B. gewerblich genutzte Räume).<br />
1 Versichertes Risiko<br />
1.1 Versichert ist – im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
für die Haftpflichtversicherung (AHB<br />
2006) <strong>und</strong> der nachfolgenden Bestimmungen – Ihre gesetzliche<br />
Haftpflicht als Haus- <strong>und</strong>/oder Gr<strong>und</strong>stücksbesitzer<br />
(z. B. als Eigentümer, Nutznießer, Pächter, Mieter oder<br />
Leasingnehmer) des/der im Versicherungsschein <strong>und</strong> seinen<br />
Nachträgen beschriebene Gebäude oder Gr<strong>und</strong>stücks.<br />
Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von<br />
Pflichten, die Ihnen in den oben genannten Eigenschaften<br />
obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung,<br />
Streuen <strong>und</strong> Schneeräumen auf Gehwegen).<br />
2 Mitversichertes Risiko<br />
Mitversichert ist<br />
2.1 Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer<br />
von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-,<br />
Grabearbeiten) bis zu einer veranschlagten Bausumme<br />
von 30.000 € je Bauvorhaben.<br />
Wenn dieser Betrag überschritten wird, entfällt die Mitversicherung.<br />
Es gelten dann die Bestimmungen über die<br />
Vorsorgeversicherung Ziff. 4 AHB 2006.<br />
2.2 Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer Besitzer aus § 836<br />
Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel<br />
bestand.<br />
2.3 die gesetzliche Haftpflicht der durch Arbeitsvertrag mit der<br />
Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung <strong>und</strong> sonstigen Betreuung<br />
der Gr<strong>und</strong>stücke beauftragten Personen für Ansprüche,<br />
die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser<br />
Verrichtungen erhoben werden.<br />
2.4 die gesetzliche Haftpflicht des Insolvenzverwalters in dieser<br />
Eigenschaft.<br />
2.5 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden,<br />
bei denen es sich um Arbeitsunfälle <strong>und</strong> Berufskrankheiten<br />
in Ihrem Betrieb gemäß Sozialgesetzbuch VII<br />
handelt.<br />
Das Gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den<br />
beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge<br />
des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt<br />
werden.<br />
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