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Bedingungen und Verbraucherinformationen Private ...

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11 Heizöltank<br />

Soweit gegen Zahlung eines Zuschlages vereinbart, ist Ihre<br />

gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Öltankanlagen zu Heizzwecken–<br />

oberirdische Lagerung – von bis zu 6.000 Liter<br />

Volumen mitversichert.<br />

Hierfür gelten die Besonderen <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> Risikobeschreibungen<br />

zur Gewässerschadenhaftpflichtversicherung<br />

(Abschnitt VIII a.). Die Deckungssumme beträgt 3 Mio. € pauschal<br />

für Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden.<br />

III. Zusatzbedingungen für den Tarif Exklusiv<br />

1 Kinder unter 7 Jahren 6)<br />

Für die Schäden durch mitversicherte Kinder unter 7 Jahren<br />

nach B. I. 2.1 gilt zusätzlich:<br />

Wir leisten auf Wunsch <strong>und</strong> in Ihrem Interesse Schadenersatz<br />

bis zu einer Höhe von 10.000 € je Schadenereignis ohne<br />

die Frage der Aufsichtspflichtverletzung zu prüfen.<br />

Die Höchstersatzleistung für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres<br />

ist auf das Doppelte der Höchstersatzleistung<br />

beschränkt.<br />

Diese Bestimmung findet keine Anwendung soweit<br />

- ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Kfz-<br />

Vollkasko-Versicherer) leistungspflichtig ist,<br />

- der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig war,<br />

- die Aufsichtspflicht an einen Dritten übertragen wurde.<br />

2 Allmählichkeitsschäden<br />

Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Sachschäden,<br />

welche entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur,<br />

von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit <strong>und</strong> von Niederschlägen<br />

(Rauch, Ruß, Staub u. dgl.).<br />

3 Tagesmutter<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als<br />

Tagesmutter von bis zu 5 Kindern, insbesondere aus der übernommenen<br />

Betreuung minderjähriger Kinder im Rahmen des<br />

eigenen Haushalts, auch außerhalb der Wohnung, z. B. beim<br />

Spielen, Ausflügen usw.<br />

Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder<br />

bzw. ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu<br />

betreuenden Kinder erleiden.<br />

Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der<br />

Kinder sowie die Haftpflicht wegen Abhandenkommens von<br />

Sachen der zu betreuenden Kinder.<br />

4 Mitversicherte Personen 6)<br />

Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche von<br />

4.1 Personen, die sich vorübergehend (bis maximal 1 Jahr) in<br />

Ihrem Haushalt aufhalten, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz<br />

besteht. Hierzu zählen Austauschschüler<br />

<strong>und</strong> Au-Pair-Mädchen.<br />

4.2 in Ihrem Haushalt lebende pflegebedürftige Familienangehörige<br />

(mindestens Pflegestufe 1).<br />

4.3 Ihrem volljährigen, unverheirateten, nicht mehr in Ausbildung<br />

stehenden Kind, solange eine häusliche Gemeinschaft<br />

mit Ihnen besteht.<br />

4.4 einem in IhremHaushalt lebenden allein stehendenElternteil.<br />

5 Vermietung<br />

Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus<br />

5.1 der Vermietung von bis zu 2 Eigentums- oder Einliegerwohnungen.<br />

6) Gilt nicht für die Single-Haftpflichtversicherung<br />

7) Selbst fahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart <strong>und</strong> ihren besonderen,<br />

mit dem Fahrzeug fest verb<strong>und</strong>enen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur<br />

Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt <strong>und</strong> geeignet sind <strong>und</strong> die zu einer vom<br />

B<strong>und</strong>esminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören. Obwohl nicht zulassungspflichtig,<br />

müssen Arbeitsmaschinen beim Verkehr auf öffentlichen Straßen amtliche<br />

Kennzeichen führen, wenn ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h<br />

übersteigt. Diese sind dann ausschließlich in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu<br />

versichern.<br />

14<br />

5.2 der Vermietung von bis zu 3 Garagen für Kraftfahrzeuge.<br />

5.3 der Vermietung von bis zu 3 Räumen zu gewerblichen<br />

Zwecken.<br />

6 Eigengenutzte Immobilie im Ausland<br />

Mitversichert ist ein im Ausland (EU-Staaten, Liechtenstein,<br />

Schweiz <strong>und</strong> Norwegen) gelegenes Einfamilienhaus, ein Wochenendhaus<br />

oder eine Ferienwohnung, die von Ihnen selbst<br />

genutzt wird.<br />

7 Modellfahrzeuge<br />

Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Besitz <strong>und</strong><br />

Verwendung von bis zu 3, auch ferngelenkten, Modellfahrzeugen.<br />

8 Selbst fahrende Arbeitsmaschinen<br />

Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Besitz <strong>und</strong><br />

Verwendung von selbst fahrenden Arbeitsmaschinen 7) mit<br />

der maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h, die nicht zulassungspflichtig<br />

sind.<br />

9 Mitversicherung des Schlüsselverlustrisikos<br />

Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 1.3 AHB 2006<br />

<strong>und</strong> abweichend von Ziff. 3.1.4 a) AHB 2006 – die gesetzliche<br />

Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden,<br />

privaten Haus- <strong>und</strong> Wohnungsschlüsseln (auch General-/<br />

Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig<br />

in Ihrem Gewahrsam bef<strong>und</strong>en haben.<br />

Nicht versichert sind Schlüssel, die Ihnen im Rahmen von Ausbildungs-,<br />

Arbeits-, Dienstverhältnissen, <strong>und</strong> verantwortlicher<br />

Betätigung in Vereinigungen aller Art überlassen werden.<br />

Nicht versichert ist der Verlust von Schlüsseln zu<br />

- Gebäuden, die der Versicherte im Ganzen<br />

- Wohnungen, Räumen oder Garagen, die der Versicherte<br />

ganz oder teilweise für eigene Zwecke nutzt, besitzt oder gemietet<br />

hat.<br />

Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche<br />

wegen den Kosten für die notwendige Auswechslung<br />

von Schlössern <strong>und</strong> Schließanlagen sowie für vorübergehende<br />

Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) <strong>und</strong> einen<br />

Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt,<br />

an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.<br />

Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden<br />

wegen eines Schlüsselverlustes (z. B. Einbruch).<br />

Unsere Höchstersatzleistung ist auf 30.000 € je Schadenereignis<br />

<strong>und</strong> Versicherungsjahr begrenzt. Sie haben von derartigen<br />

Schäden 100 € selbst zu tragen, sofern im zugr<strong>und</strong>e<br />

liegenden Vertrag keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart<br />

ist.<br />

10 Führen von Motorbooten<br />

Das legale Führen von gemieteten Motorbooten ist mitversichert.<br />

11 Forderungsausfälle (Ausfalldeckung)<br />

Die Forderungsausfälle (Ausfalldeckung) sind mitversichert<br />

11.1.1 Gegenstand der Ausfalldeckung<br />

Wir gewähren Ihnen <strong>und</strong> den in der Privathaftpflichtversicherung<br />

mitversicherten Personen Versicherungsschutz<br />

für den Fall, dass eine versicherte Person während<br />

der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten<br />

geschädigt wird <strong>und</strong> die daraus entstandene Schadenersatzforderung<br />

gegen den Schädiger nicht durchgesetzt<br />

werden kann.<br />

Inhalt <strong>und</strong> Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche<br />

richten sich nach dem Deckungsumfang der<br />

Privathaftpflichtversicherung dieses Vertrags. Darüber<br />

hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche,<br />

denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers<br />

zugr<strong>und</strong>e liegt <strong>und</strong> für Schadenersatzansprüche,<br />

die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder<br />

-hüter entstanden sind.

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