Bedingungen und Verbraucherinformationen Private ...
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11 Heizöltank<br />
Soweit gegen Zahlung eines Zuschlages vereinbart, ist Ihre<br />
gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Öltankanlagen zu Heizzwecken–<br />
oberirdische Lagerung – von bis zu 6.000 Liter<br />
Volumen mitversichert.<br />
Hierfür gelten die Besonderen <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> Risikobeschreibungen<br />
zur Gewässerschadenhaftpflichtversicherung<br />
(Abschnitt VIII a.). Die Deckungssumme beträgt 3 Mio. € pauschal<br />
für Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden.<br />
III. Zusatzbedingungen für den Tarif Exklusiv<br />
1 Kinder unter 7 Jahren 6)<br />
Für die Schäden durch mitversicherte Kinder unter 7 Jahren<br />
nach B. I. 2.1 gilt zusätzlich:<br />
Wir leisten auf Wunsch <strong>und</strong> in Ihrem Interesse Schadenersatz<br />
bis zu einer Höhe von 10.000 € je Schadenereignis ohne<br />
die Frage der Aufsichtspflichtverletzung zu prüfen.<br />
Die Höchstersatzleistung für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres<br />
ist auf das Doppelte der Höchstersatzleistung<br />
beschränkt.<br />
Diese Bestimmung findet keine Anwendung soweit<br />
- ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Kfz-<br />
Vollkasko-Versicherer) leistungspflichtig ist,<br />
- der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig war,<br />
- die Aufsichtspflicht an einen Dritten übertragen wurde.<br />
2 Allmählichkeitsschäden<br />
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Sachschäden,<br />
welche entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur,<br />
von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit <strong>und</strong> von Niederschlägen<br />
(Rauch, Ruß, Staub u. dgl.).<br />
3 Tagesmutter<br />
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als<br />
Tagesmutter von bis zu 5 Kindern, insbesondere aus der übernommenen<br />
Betreuung minderjähriger Kinder im Rahmen des<br />
eigenen Haushalts, auch außerhalb der Wohnung, z. B. beim<br />
Spielen, Ausflügen usw.<br />
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder<br />
bzw. ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu<br />
betreuenden Kinder erleiden.<br />
Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der<br />
Kinder sowie die Haftpflicht wegen Abhandenkommens von<br />
Sachen der zu betreuenden Kinder.<br />
4 Mitversicherte Personen 6)<br />
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche von<br />
4.1 Personen, die sich vorübergehend (bis maximal 1 Jahr) in<br />
Ihrem Haushalt aufhalten, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz<br />
besteht. Hierzu zählen Austauschschüler<br />
<strong>und</strong> Au-Pair-Mädchen.<br />
4.2 in Ihrem Haushalt lebende pflegebedürftige Familienangehörige<br />
(mindestens Pflegestufe 1).<br />
4.3 Ihrem volljährigen, unverheirateten, nicht mehr in Ausbildung<br />
stehenden Kind, solange eine häusliche Gemeinschaft<br />
mit Ihnen besteht.<br />
4.4 einem in IhremHaushalt lebenden allein stehendenElternteil.<br />
5 Vermietung<br />
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus<br />
5.1 der Vermietung von bis zu 2 Eigentums- oder Einliegerwohnungen.<br />
6) Gilt nicht für die Single-Haftpflichtversicherung<br />
7) Selbst fahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart <strong>und</strong> ihren besonderen,<br />
mit dem Fahrzeug fest verb<strong>und</strong>enen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur<br />
Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt <strong>und</strong> geeignet sind <strong>und</strong> die zu einer vom<br />
B<strong>und</strong>esminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören. Obwohl nicht zulassungspflichtig,<br />
müssen Arbeitsmaschinen beim Verkehr auf öffentlichen Straßen amtliche<br />
Kennzeichen führen, wenn ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h<br />
übersteigt. Diese sind dann ausschließlich in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu<br />
versichern.<br />
14<br />
5.2 der Vermietung von bis zu 3 Garagen für Kraftfahrzeuge.<br />
5.3 der Vermietung von bis zu 3 Räumen zu gewerblichen<br />
Zwecken.<br />
6 Eigengenutzte Immobilie im Ausland<br />
Mitversichert ist ein im Ausland (EU-Staaten, Liechtenstein,<br />
Schweiz <strong>und</strong> Norwegen) gelegenes Einfamilienhaus, ein Wochenendhaus<br />
oder eine Ferienwohnung, die von Ihnen selbst<br />
genutzt wird.<br />
7 Modellfahrzeuge<br />
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Besitz <strong>und</strong><br />
Verwendung von bis zu 3, auch ferngelenkten, Modellfahrzeugen.<br />
8 Selbst fahrende Arbeitsmaschinen<br />
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Besitz <strong>und</strong><br />
Verwendung von selbst fahrenden Arbeitsmaschinen 7) mit<br />
der maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h, die nicht zulassungspflichtig<br />
sind.<br />
9 Mitversicherung des Schlüsselverlustrisikos<br />
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 1.3 AHB 2006<br />
<strong>und</strong> abweichend von Ziff. 3.1.4 a) AHB 2006 – die gesetzliche<br />
Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden,<br />
privaten Haus- <strong>und</strong> Wohnungsschlüsseln (auch General-/<br />
Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig<br />
in Ihrem Gewahrsam bef<strong>und</strong>en haben.<br />
Nicht versichert sind Schlüssel, die Ihnen im Rahmen von Ausbildungs-,<br />
Arbeits-, Dienstverhältnissen, <strong>und</strong> verantwortlicher<br />
Betätigung in Vereinigungen aller Art überlassen werden.<br />
Nicht versichert ist der Verlust von Schlüsseln zu<br />
- Gebäuden, die der Versicherte im Ganzen<br />
- Wohnungen, Räumen oder Garagen, die der Versicherte<br />
ganz oder teilweise für eigene Zwecke nutzt, besitzt oder gemietet<br />
hat.<br />
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche<br />
wegen den Kosten für die notwendige Auswechslung<br />
von Schlössern <strong>und</strong> Schließanlagen sowie für vorübergehende<br />
Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) <strong>und</strong> einen<br />
Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt,<br />
an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.<br />
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden<br />
wegen eines Schlüsselverlustes (z. B. Einbruch).<br />
Unsere Höchstersatzleistung ist auf 30.000 € je Schadenereignis<br />
<strong>und</strong> Versicherungsjahr begrenzt. Sie haben von derartigen<br />
Schäden 100 € selbst zu tragen, sofern im zugr<strong>und</strong>e<br />
liegenden Vertrag keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart<br />
ist.<br />
10 Führen von Motorbooten<br />
Das legale Führen von gemieteten Motorbooten ist mitversichert.<br />
11 Forderungsausfälle (Ausfalldeckung)<br />
Die Forderungsausfälle (Ausfalldeckung) sind mitversichert<br />
11.1.1 Gegenstand der Ausfalldeckung<br />
Wir gewähren Ihnen <strong>und</strong> den in der Privathaftpflichtversicherung<br />
mitversicherten Personen Versicherungsschutz<br />
für den Fall, dass eine versicherte Person während<br />
der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten<br />
geschädigt wird <strong>und</strong> die daraus entstandene Schadenersatzforderung<br />
gegen den Schädiger nicht durchgesetzt<br />
werden kann.<br />
Inhalt <strong>und</strong> Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche<br />
richten sich nach dem Deckungsumfang der<br />
Privathaftpflichtversicherung dieses Vertrags. Darüber<br />
hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche,<br />
denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers<br />
zugr<strong>und</strong>e liegt <strong>und</strong> für Schadenersatzansprüche,<br />
die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder<br />
-hüter entstanden sind.