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Bedingungen und Verbraucherinformationen Private ...

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9.4.4 Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach dem Zugang<br />

bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen,<br />

dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens<br />

jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs<br />

wirksam wird.<br />

Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach<br />

ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.<br />

9.4.5 Wird der Vertrag gekündigt, haben wir nur Anspruch auf<br />

den Teil des Beitrags, der der abgelaufenen Vertragszeit<br />

entspricht.<br />

9.5 Wegfall des versicherten Risikos<br />

Der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem wir davon<br />

Kenntnis erhalten, dass das versicherte Interesse nach dem<br />

Beginn der Versicherung weggefallen ist. In diesem Fall<br />

steht uns der Beitrag zu, den wir hätten erheben können,<br />

wenn die Versicherung nur bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung<br />

beantragt worden wäre. Dasselbe gilt, wenn<br />

das versicherte Interesse weggefallen ist, weil der Versicherungsfall<br />

eingetreten ist.<br />

Der Versicherungsbeitrag<br />

10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?<br />

Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig<br />

zahlen?<br />

10.1 Beitrag <strong>und</strong> Versicherungsteuer<br />

Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer,<br />

die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten<br />

Höhe zu entrichten haben.<br />

10.2 Zahlungen <strong>und</strong> Folgen verspäteter Zahlung/Erster oder einmaliger<br />

Beitrag<br />

10.2.1 Fälligkeit <strong>und</strong> Rechtzeitigkeit der Zahlung<br />

Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes<br />

vereinbart ist – sofort nach Abschluss des Vertrags<br />

fällig.<br />

Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich<br />

nach Erhalt des Versicherungsscheins <strong>und</strong> der Zahlungsaufforderung,<br />

sowie nach Ablauf der im Versicherungsschein<br />

genannten Widerspruchsfrist von 14 Tagen erfolgt.<br />

Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten<br />

vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten<br />

Jahresbeitrags.<br />

10.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes<br />

Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig,<br />

sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der<br />

Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.<br />

10.2.3 Rücktritt<br />

Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig,<br />

können wir vom Vertrag zurücktreten, solange<br />

der Beitrag nicht gezahlt ist.<br />

Es gilt als Rücktritt, wenn wir den ersten oder einmaligen<br />

Beitrag nicht innerhalb von drei Monaten nach Abschluss<br />

des Vertrages gerichtlich geltend machen.<br />

10.3 Zahlung <strong>und</strong> Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag<br />

10.3.1 Fälligkeit <strong>und</strong> Rechtzeitigkeit der Zahlung<br />

Die Folgebeiträge sind zu dem im Versicherungsschein<br />

oder in der Beitragsrechnung angegebenen Termin fällig.<br />

Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zum oben genannten<br />

Zeitpunkt erfolgt.<br />

10.3.2 Verzug<br />

Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten<br />

Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die<br />

verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.<br />

Wir werden Sie schriftlich zur Zahlung auffordern <strong>und</strong><br />

eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.<br />

Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug<br />

entstandenen Schadens zu verlangen.<br />

10.3.3 Kein Versicherungsschutz<br />

Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der<br />

Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur<br />

Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung<br />

nach Ziff. 10.3.2 Abs. 2 darauf hingewiesen<br />

wurden.<br />

8<br />

10.3.4 Kündigung<br />

Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der<br />

Zahlung in Verzug, können wir den Vertrag fristlos kündigen,<br />

wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach<br />

Ziff. 10.3.2 Abs. 2 darauf hingewiesen haben.<br />

Haben wir gekündigt <strong>und</strong> zahlen Sie danach innerhalb<br />

eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag<br />

fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem<br />

Zugang der Kündigung <strong>und</strong> der Zahlung eingetreten sind,<br />

besteht jedoch kein Versicherungsschutz.<br />

10.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung<br />

Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart,<br />

gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu<br />

dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag<br />

eingezogen werden kann <strong>und</strong> Sie einer berechtigten Einziehung<br />

nicht widersprechen.<br />

Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns<br />

nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch<br />

rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen<br />

Zahlungsaufforderung erfolgt.<br />

Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht<br />

eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung<br />

außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.<br />

10.5 Teilzahlung <strong>und</strong> Folgen bei verspäteter Zahlung<br />

Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind<br />

die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit<br />

der Zahlung einer Rate im Verzug sind.<br />

Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung<br />

verlangen.<br />

10.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir, soweit<br />

nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den<br />

Teil des Beitrags, der der abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />

Bei Vertragsaufhebungen nach Ziff. 10.3.4 haben wir Anspruch<br />

auf den Beitrag bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.<br />

Bei vollständigem oder teilweisem Wegfall versicherter Risiken<br />

gilt:<br />

Uns steht der Beitrag zu, den wir hätten erheben können,<br />

wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt<br />

beantragt worden wäre, zu dem wir von dem Wegfall<br />

Kenntnis erlangen.<br />

11 Wie wird der Beitrag reguliert?<br />

Wann wird der Beitrag angeglichen?<br />

11.1 Beitragsregulierung<br />

11.1.1 Sie sind verpflichtet, nach Erhalt einer Aufforderung von<br />

uns, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten<br />

Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu<br />

machen, ob <strong>und</strong> welche Änderung in dem versicherten<br />

Risiko gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung<br />

gemachten Angaben eingetreten ist. Diese Anzeige<br />

ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufforderung<br />

zu machen. Auf unser Verlangen sind die Angaben<br />

nachzuweisen. Unrichtige Angaben zu unserem Nachteil<br />

berechtigen uns, eine Vertragsstrafe in dreifacher<br />

Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds von Ihnen<br />

zu erheben, sofern Sie nicht beweisen, dass die unrichtigen<br />

Angaben ohne ein von Ihnen zu vertretendes Verschulden<br />

gemacht worden sind.<br />

11.1.2 Aufgr<strong>und</strong> Ihrer Änderungsmitteilung oder sonstiger Feststellungen<br />

wird der Beitrag berichtigt (Beitragsregulierung).<br />

Bei einer Erhöhung oder Erweiterung des Risikos<br />

erfolgt diese Berichtigung ab dem Zeitpunkt der Veränderung,<br />

beim Wegfall versicherter Risiken ab dem Zeitpunkt<br />

des Eingangs der Mitteilung bei uns. Der vertraglich<br />

vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht<br />

unterschritten werden.<br />

11.1.3 Unterlassen Sie die rechtzeitige Mitteilung, können wir<br />

für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren,<br />

eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum<br />

bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Wer-

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