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Bedingungen und Verbraucherinformationen Private ...

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A. Allgemeine <strong>Bedingungen</strong> für die Haftpflichtversicherung (AHB 2006)<br />

Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.<br />

Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten<br />

Leistungen.<br />

Der Versicherungsschutz<br />

1 Was ist Gegenstand der Versicherung?<br />

1.1 Wir gewähren Ihnen Versicherungsschutz für den Fall, dass<br />

Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung<br />

eingetretenen Schadenereignisses, das<br />

- den Tod, die Verletzung oder Ges<strong>und</strong>heitsschädigung von<br />

Menschen (Personenschaden)<br />

- die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)<br />

- eine Vermögenseinbuße, die weder durch einen Personen-<br />

noch durch einen Sachschaden herbeigeführt ist<br />

(Vermögensschaden, vgl. Ziff. 3.2.8)<br />

zur Folge hatte, für diese Folgen auf Gr<strong>und</strong> gesetzlicher<br />

Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von<br />

einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung<br />

des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den<br />

Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis<br />

geführt hat, kommt es nicht an.<br />

1.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche<br />

Haftpflicht<br />

1.2.1 aus den im Versicherungsschein <strong>und</strong> seinen Nachträgen<br />

angegebenen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder<br />

Tätigkeiten (versichertes Risiko).<br />

1.2.2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein<br />

<strong>und</strong> seinen Nachträgen angegebenen<br />

Risiken.<br />

Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch<br />

von versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugen<br />

sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder<br />

Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.<br />

Bei Erhöhungen des übernommenen Risikos, die durch<br />

Änderung bestehender oder durch Erlass neuer Rechtsnormen<br />

eintreten, gilt folgendes:<br />

Wir sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter<br />

Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu<br />

kündigen, wenn wir von einer Gefahrerhöhung Kenntnis<br />

haben. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht<br />

innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt<br />

wird, in welchem wir von der Erhöhung der Gefahr<br />

Kenntnis erlangen, oder wenn der Zustand wieder hergestellt<br />

ist, der vor der Erhöhung bestanden hat.<br />

1.2.3 aus Risiken, die für Sie nach Abschluss der Versicherung<br />

neu entstehen, gemäß Ziff. 4 (Vorsorgeversicherung).<br />

1.3 Der Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung<br />

ausgedehnt werden auf die gesetzliche Haftpflicht<br />

wegen Abhandenkommens von Sachen. Hierauf finden die<br />

Bestimmungen über Sachschaden Anwendung.<br />

2 Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?<br />

2.1 Unsere Leistungspflicht umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage,<br />

die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie<br />

die Erfüllung berechtigter Schadensersatzverpflichtungen.<br />

Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn<br />

Sie aufgr<strong>und</strong> Gesetzes, richterlicher Entscheidung, Anerkenntnisses<br />

oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet<br />

sind. Anerkenntnisse <strong>und</strong> Vergleiche müssen von uns<br />

abgegeben, geschlossen oder mit unserer Zustimmung zustande<br />

gekommen sein.<br />

Steht unsere Verpflichtung zur Zahlung fest, ist die Entschädigung<br />

binnen zwei Wochen zu leisten.<br />

Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses,<br />

das einen unter den Versicherungsschutz fallenden<br />

Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung<br />

4<br />

eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt,<br />

so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen, gegebenenfalls<br />

die mit ihm besonders vereinbarten höheren<br />

Kosten des Verteidigers.<br />

2.2 Für den Umfang unserer Leistung bilden die im Versicherungsschein<br />

angegebenen Versicherungssummen die<br />

Höchstgrenze bei jedem Schadenereignis. Dies gilt auch<br />

dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige<br />

Personen erstreckt. Mehrere zeitlich<br />

zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache oder<br />

mehrere Schäden aus Lieferungen der gleichen mangelhaften<br />

Waren gelten als ein Schadenereignis.<br />

Es kann vereinbart werden, dass Sie sich bei jedem Schadenereignis<br />

mit einem im Versicherungsschein festgelegten<br />

Betrag an einer Schadenersatzleistung selbst beteiligen.<br />

Ferner kann vereinbart werden, dass wir unsere<br />

Gesamtleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahrs<br />

auf ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme<br />

begrenzen.<br />

2.3 Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit<br />

über den Anspruch zwischen Ihnen <strong>und</strong> dem Geschädigten<br />

oder dessen Rechtsnachfolger, so führen wir den Rechtsstreit<br />

in Ihrem Namen auf unsere Kosten.<br />

2.4 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht als Leistungen<br />

auf die Versicherungssumme angerechnet (vgl. aber<br />

Ziff. 6.1).<br />

3 Welche Ansprüche sind nicht versichert?<br />

3.1 Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht<br />

ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bezieht sich der<br />

Versicherungsschutz nicht auf<br />

3.1.1 Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Gr<strong>und</strong> des Vertrags<br />

oder besonderer Zusagen über den Umfang Ihrer gesetzlichen<br />

Haftpflicht hinausgehen.<br />

3.1.2 Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommenden<br />

Schadenereignissen; jedoch sind Ansprüche aus § 110<br />

Sozialgesetzbuch VII mitgedeckt.<br />

3.1.3 Haftpflichtansprüche aus Sachschäden <strong>und</strong> allen sich<br />

daraus ergebenden Vermögensschäden , welche entstehen<br />

durch<br />

a) Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer<br />

handelt,<br />

b) Senkungen von Gr<strong>und</strong>stücken oder Erdrutschungen,<br />

c) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.<br />

3.1.4 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen<br />

<strong>und</strong> allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,<br />

a) wenn Sie diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet,<br />

geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt<br />

haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages<br />

sind.<br />

b) die durch Ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit<br />

an oder mit diesen Sachen (z. B. Bearbeitung, Reparatur,<br />

Beförderung, Prüfung u. dgl.) entstanden sind.<br />

Bei Schäden an fremden unbeweglichen Sachen gilt<br />

dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen oder<br />

Teile von ihnen unmittelbar Gegenstand der Tätigkeit<br />

gewesen sind.<br />

Sind die Voraussetzungen der obigen Ausschlüsse in der<br />

Person von Ihren Angestellten, Arbeitern, Bediensteten,<br />

Bevollmächtigten oder Beauftragten gegeben, so entfällt<br />

gleichfalls der Versicherungsschutz, <strong>und</strong> zwar sowohl<br />

für Sie wie für die durch den Versicherungsvertrag<br />

etwa mitversicherten Personen.<br />

Die Erfüllung von Verträgen <strong>und</strong> die an die Stelle der Erfüllungsleistung<br />

tretende Ersatzleistung ist nicht Gegenstand<br />

der Haftpflichtversicherung, auch dann nicht, wenn<br />

es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, desgleichen

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