Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung ... - ZSW
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2 Einleitung<br />
2.1 Das Marktanreizprogramm<br />
Das Marktanreizprogramm (MAP) fördert schwerpunktmäßig die <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer<br />
Energien <strong>zur</strong> Wärmebereitstellung, daneben mit deutlich niedrigerem Volumen und Anzahl<br />
auch den Einsatz <strong>von</strong> Photovoltaikanlagen in Schulen und die Erweiterung, Reaktivierung<br />
oder Sanierung <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen. Zweck des Programms ist es, über den Einsatz<br />
erneuerbarer Energien die Abhängigkeit <strong>von</strong> fossilen Energieträgern zu verringern und die<br />
Emission <strong>von</strong> Treibhausgasen zu mindern. Über die beschleunigte Markteinführung sollen<br />
implizit auch die Kosten der <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien gesenkt werden. Bestimmte<br />
quantitative Ziele, wie sie beispielsweise im EEG oder im "100.000-Dächer-Programm"<br />
formuliert wurden, existieren beim MAP nicht.<br />
Das MAP trat zum 1.9.1999 als Nachfolger des so genannten "100-Millionen-Programms"<br />
des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft. Verbunden damit war eine erhebliche<br />
Ausweitung des Fördervolumens, sodass Förderanträge weit besser als im Vorgängerprogramm<br />
befriedigt werden konnten und können. Das <strong>zur</strong> Verfügung gestellte Finanzvolumen<br />
orientiert sich dabei an den zusätzlichen Einnahmen aus der Stromsteuer auf die<br />
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Rahmen der ökologischen Steuerreform.<br />
Das MAP hatte <strong>von</strong> vorneherein sein Fokus auf die Förderung <strong>von</strong> Wärme aus erneuerbaren<br />
Energien. Die Richtlinien, welche Techniken in welchem Umfang gefördert werden, sind seit<br />
Bestehen des Programms fünf Mal angepasst worden, zuletzt <strong>zur</strong> Jahreswende 2003/04<br />
(Tabelle 1 und Tabelle 2). Kleine Anlagen für die Anwendung in privaten Haushalten werden<br />
dabei bevorzugt über Investitionskostenzuschüsse gefördert, größere Anlagen dagegen eher<br />
über zinsvergünstigte Darlehen. Letztere werden zum Teil durch ein Verzicht auf ein Teil der<br />
Darlehensschuld ergänzt, was sich in der Praxis wie ein Investitionskostenzuschuss an die<br />
Investoren auswirkt. Im Auftrag des BMU werden die Zuschüsse vom Bundesamt für<br />
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt, das Darlehensprogramm über die<br />
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zuschüsse wie auch Teilschulderlässe werden als<br />
Festbeträge je Leistungseinheit vergeben, ihre Höhe wird damit unabhängig <strong>von</strong> der Höhe<br />
der Investition bestimmt. Auf diese Weise kann ein durch die Förderung induzierter<br />
Preisauftrieb verhindert werden, wie er bei einer Berechnung der Zuschusshöhe als Anteil an<br />
den Investitionskosten entstände, da Preisminderungen in vollem Umfang dem Investor<br />
zufließen.<br />
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