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Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung ... - ZSW

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2 Einleitung<br />

2.1 Das Marktanreizprogramm<br />

Das Marktanreizprogramm (MAP) fördert schwerpunktmäßig die <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer<br />

Energien <strong>zur</strong> Wärmebereitstellung, daneben mit deutlich niedrigerem Volumen und Anzahl<br />

auch den Einsatz <strong>von</strong> Photovoltaikanlagen in Schulen und die Erweiterung, Reaktivierung<br />

oder Sanierung <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen. Zweck des Programms ist es, über den Einsatz<br />

erneuerbarer Energien die Abhängigkeit <strong>von</strong> fossilen Energieträgern zu verringern und die<br />

Emission <strong>von</strong> Treibhausgasen zu mindern. Über die beschleunigte Markteinführung sollen<br />

implizit auch die Kosten der <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien gesenkt werden. Bestimmte<br />

quantitative Ziele, wie sie beispielsweise im EEG oder im "100.000-Dächer-Programm"<br />

formuliert wurden, existieren beim MAP nicht.<br />

Das MAP trat zum 1.9.1999 als Nachfolger des so genannten "100-Millionen-Programms"<br />

des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft. Verbunden damit war eine erhebliche<br />

Ausweitung des Fördervolumens, sodass Förderanträge weit besser als im Vorgängerprogramm<br />

befriedigt werden konnten und können. Das <strong>zur</strong> Verfügung gestellte Finanzvolumen<br />

orientiert sich dabei an den zusätzlichen Einnahmen aus der Stromsteuer auf die<br />

Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Rahmen der ökologischen Steuerreform.<br />

Das MAP hatte <strong>von</strong> vorneherein sein Fokus auf die Förderung <strong>von</strong> Wärme aus erneuerbaren<br />

Energien. Die Richtlinien, welche Techniken in welchem Umfang gefördert werden, sind seit<br />

Bestehen des Programms fünf Mal angepasst worden, zuletzt <strong>zur</strong> Jahreswende 2003/04<br />

(Tabelle 1 und Tabelle 2). Kleine Anlagen für die Anwendung in privaten Haushalten werden<br />

dabei bevorzugt über Investitionskostenzuschüsse gefördert, größere Anlagen dagegen eher<br />

über zinsvergünstigte Darlehen. Letztere werden zum Teil durch ein Verzicht auf ein Teil der<br />

Darlehensschuld ergänzt, was sich in der Praxis wie ein Investitionskostenzuschuss an die<br />

Investoren auswirkt. Im Auftrag des BMU werden die Zuschüsse vom Bundesamt für<br />

Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt, das Darlehensprogramm über die<br />

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zuschüsse wie auch Teilschulderlässe werden als<br />

Festbeträge je Leistungseinheit vergeben, ihre Höhe wird damit unabhängig <strong>von</strong> der Höhe<br />

der Investition bestimmt. Auf diese Weise kann ein durch die Förderung induzierter<br />

Preisauftrieb verhindert werden, wie er bei einer Berechnung der Zuschusshöhe als Anteil an<br />

den Investitionskosten entstände, da Preisminderungen in vollem Umfang dem Investor<br />

zufließen.<br />

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