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Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung ... - ZSW

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Um die Wettbewerbsfähigkeit der unterschiedlichen Anlagen bezüglich der Wärmegestehung<br />

zu ermitteln, werden die Wärmegestehungskosten unter Berücksichtigung typischer<br />

(Biomasse-) Brennstoffkosten und Wartungskosten ermittelt und mit denen konventioneller<br />

Anlagen verglichen.<br />

Emissionsminderung<br />

Unter Zugrundelegung typischer Vollbenutzungsstunden und Emissionsfaktoren können die<br />

vermiedenen Emissionen berechnet werden (siehe Abschnitt 2.1).<br />

2.2.2 Weiterentwicklung des Marktanreizprogramms<br />

Aus der umfassenden Analyse der Förderfälle wie auch den Ergebnissen der Befragungen<br />

lassen sich Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung der Förderung ableiten. In Ermangelung<br />

expliziter quantitativer Ziele kann diese Ableitung aber leider nicht systematisch im<br />

Sinne eines Soll-Ist-Vergleiches geleistet werden. Die allgemeinen Zweckbestimmungen der<br />

Förderung, formuliert im § 1.1 der MAP-Richtlinie 2 , können diesbezüglich nur einen Rahmen<br />

für die Bewertung des Programmerfolges darstellen. Zur Bewertung im Sinne eines Soll-Ist-<br />

Vergleichs wurden daher im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellte Szenarien<br />

einer zukünftig nachhaltigen Energieversorgung herangezogen.<br />

Die Anpassung der Förderung kann in vier Dimensionen erfolgen:<br />

1. Hinzunahme oder Ausschluss bestimmter Technologien oder Berechtigter.<br />

2. Erhöhung oder Absenkung der spezifischen Förderhöhe.<br />

3. Veränderung der technischen Anforderungen an die geförderten Techniken.<br />

4. Art der Förderung (Zuschuss, Teilschulderlass, vergünstigte Darlehen)<br />

Anpassungen sind insbesondere dann geboten, wenn für eine bestimmte Technik eine<br />

weitere Marktdurchdringung im angemessenen Umfang auch ohne oder mit geringerem<br />

Fördermitteleinsatz wahrscheinlich ist.<br />

Die Weiterentwicklung des MAP unterliegt bestimmten Restriktionen. Zum einen ist das<br />

heute und zukünftig für das MAP <strong>zur</strong> Verfügung stehende Budget zu berücksichtigen.<br />

Obwohl kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht, so ist es dennoch zu<br />

vermeiden, dass Antragsteller aufgrund ausgeschöpfter Budgets nicht gefördert werden<br />

können. Andernfalls würde eine positive Marktentwicklung durch Unsicherheit gefährdet<br />

werden. Auch sind die Restriktionen des Gemeinschaftsrahmens für Umweltschutzbeihilfen<br />

zu berücksichtigen, wobei diese sich nur auf die Förderung gewerblicher Anwender, nicht<br />

aber auf die Förderung privater Haushalte bezieht.<br />

2 In der Fassung vom 26. November 2003<br />

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