Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung ... - ZSW
Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung ... - ZSW
Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung ... - ZSW
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der unterschiedlichen Anlagen bezüglich der Wärmegestehung<br />
zu ermitteln, werden die Wärmegestehungskosten unter Berücksichtigung typischer<br />
(Biomasse-) Brennstoffkosten und Wartungskosten ermittelt und mit denen konventioneller<br />
Anlagen verglichen.<br />
Emissionsminderung<br />
Unter Zugrundelegung typischer Vollbenutzungsstunden und Emissionsfaktoren können die<br />
vermiedenen Emissionen berechnet werden (siehe Abschnitt 2.1).<br />
2.2.2 Weiterentwicklung des Marktanreizprogramms<br />
Aus der umfassenden Analyse der Förderfälle wie auch den Ergebnissen der Befragungen<br />
lassen sich Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung der Förderung ableiten. In Ermangelung<br />
expliziter quantitativer Ziele kann diese Ableitung aber leider nicht systematisch im<br />
Sinne eines Soll-Ist-Vergleiches geleistet werden. Die allgemeinen Zweckbestimmungen der<br />
Förderung, formuliert im § 1.1 der MAP-Richtlinie 2 , können diesbezüglich nur einen Rahmen<br />
für die Bewertung des Programmerfolges darstellen. Zur Bewertung im Sinne eines Soll-Ist-<br />
Vergleichs wurden daher im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellte Szenarien<br />
einer zukünftig nachhaltigen Energieversorgung herangezogen.<br />
Die Anpassung der Förderung kann in vier Dimensionen erfolgen:<br />
1. Hinzunahme oder Ausschluss bestimmter Technologien oder Berechtigter.<br />
2. Erhöhung oder Absenkung der spezifischen Förderhöhe.<br />
3. Veränderung der technischen Anforderungen an die geförderten Techniken.<br />
4. Art der Förderung (Zuschuss, Teilschulderlass, vergünstigte Darlehen)<br />
Anpassungen sind insbesondere dann geboten, wenn für eine bestimmte Technik eine<br />
weitere Marktdurchdringung im angemessenen Umfang auch ohne oder mit geringerem<br />
Fördermitteleinsatz wahrscheinlich ist.<br />
Die Weiterentwicklung des MAP unterliegt bestimmten Restriktionen. Zum einen ist das<br />
heute und zukünftig für das MAP <strong>zur</strong> Verfügung stehende Budget zu berücksichtigen.<br />
Obwohl kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht, so ist es dennoch zu<br />
vermeiden, dass Antragsteller aufgrund ausgeschöpfter Budgets nicht gefördert werden<br />
können. Andernfalls würde eine positive Marktentwicklung durch Unsicherheit gefährdet<br />
werden. Auch sind die Restriktionen des Gemeinschaftsrahmens für Umweltschutzbeihilfen<br />
zu berücksichtigen, wobei diese sich nur auf die Förderung gewerblicher Anwender, nicht<br />
aber auf die Förderung privater Haushalte bezieht.<br />
2 In der Fassung vom 26. November 2003<br />
18