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Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung ... - ZSW

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<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Einzelmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer<br />

Energien (Marktanreizprogramm)<br />

im Zeitraum Januar 2002 bis August 2004<br />

Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und<br />

Reaktorsicherheit<br />

Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg<br />

Dr. Ole Langniß, Dr. Astrid Aretz, Dipl.-Ing. Helmut Böhnisch,<br />

Dipl.-Ing. (FH) Friedhelm Steinborn<br />

Fraunhofer Institut Systemtechnik und Innovationsforschung<br />

Dipl. Soz. Edelgard Gruber, Dipl.-Volksw. Wilhelm Mannsbart, Dr. Mario Ragwitz<br />

Stuttgart, Karlsruhe – Dezember 2004


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Kurzfassung ............................................................................................... 5<br />

2 Einleitung.................................................................................................. 10<br />

2.1 Das Marktanreizprogramm........................................................ 10<br />

2.2 Methode der Evaluation ............................................................ 14<br />

2.2.1 Wirkungen des Programms....................................................... 15<br />

2.2.2 Weiterentwicklung des Marktanreizprogramms......................... 18<br />

2.2.3 Förderstatistiken........................................................................ 19<br />

2.2.4 Repräsentative Befragung <strong>von</strong> Antragstellern........................... 19<br />

2.2.5 Intensivgespräche mit Multiplikatoren ....................................... 20<br />

3 Solarthermie ............................................................................................. 22<br />

3.1 Marktentwicklung....................................................................... 22<br />

3.2 Technische Entwicklung............................................................ 23<br />

3.3 Kostenentwicklung .................................................................... 26<br />

3.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben.... 31<br />

3.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung................................................... 35<br />

3.6 Zusammenfassung.................................................................... 40<br />

4 Kleine Biomassekessel............................................................................ 41<br />

4.1 Marktentwicklung....................................................................... 41<br />

4.2 Technische Entwicklung............................................................ 43<br />

4.3 Kostenentwicklung .................................................................... 45<br />

4.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben.... 47<br />

4.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung................................................... 52<br />

4.6 Förderprogramme der Bundesländer ........................................ 59<br />

4.7 Zusammenfassung.................................................................... 60<br />

5 Biomasse über 100 kW Wärmeleistung.................................................. 62<br />

2


5.1 Marktentwicklung....................................................................... 62<br />

5.1.1 Thermische <strong>Nutzung</strong> ................................................................. 62<br />

5.1.2 Kraft-Wärme-Kopplung.............................................................. 63<br />

5.2 Technische Entwicklung............................................................ 64<br />

5.2.1 Thermische <strong>Nutzung</strong> ................................................................. 64<br />

5.2.2 Kraft-Wärme-Kopplung.............................................................. 65<br />

5.3 Kostenentwicklung .................................................................... 66<br />

5.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben.... 67<br />

5.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung................................................... 70<br />

5.6 Förderprogramme der Bundesländer ........................................ 75<br />

5.7 Zusammenfassung.................................................................... 76<br />

6 Biogas ....................................................................................................... 78<br />

6.1 Marktentwicklung....................................................................... 78<br />

6.2 Technische Entwicklung............................................................ 79<br />

6.3 Kostenentwicklung .................................................................... 81<br />

6.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben.... 82<br />

6.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung................................................... 85<br />

6.6 Förderprogramme der Bundesländer ........................................ 92<br />

6.7 Zusammenfassung.................................................................... 92<br />

7 Wasserkraft............................................................................................... 94<br />

7.1 Marktentwicklung....................................................................... 94<br />

7.2 Technische Entwicklung............................................................ 95<br />

7.3 Kostenentwicklung .................................................................... 96<br />

7.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben.... 96<br />

7.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung................................................... 98<br />

7.6 Förderprogramme der Bundesländer ...................................... 100<br />

7.7 Zusammenfassung.................................................................. 101<br />

8 Geothermie und Photovoltaik ............................................................... 102<br />

3


8.1 Geothermie.............................................................................. 102<br />

8.2 Photovoltaik............................................................................. 103<br />

9 Inanspruchnahme, Abwicklung und Wirkungen des Programms aus<br />

Sicht der Nachfrageseite ....................................................................... 106<br />

9.1 Methodisches Vorgehen und Rücklaufquoten......................... 106<br />

9.2 Strukturelle Merkmale ............................................................. 107<br />

9.3 Bekanntheit des Programms ................................................... 109<br />

9.4 Abwicklung und Beurteilung des Antragsverfahrens ............... 112<br />

9.5 Entscheidungskriterien bei der Investition und Rolle des<br />

Programms.............................................................................. 119<br />

9.6 Planung, Installation und Betrieb der Anlagen......................... 129<br />

9.7 Beurteilung des Marktanreizprogramms aus Sicht befragter<br />

Multiplikatoren ......................................................................... 136<br />

9.8 Fazit aus den Befragungen <strong>zur</strong> Nachfrageseite ...................... 138<br />

10 Literatur................................................................................................... 140<br />

11 Anhang.................................................................................................... 142<br />

4


1 Kurzfassung<br />

Das Marktanreizprogramm (MAP) fördert schwerpunktmäßig die <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer<br />

Energien <strong>zur</strong> Wärmebereitstellung und <strong>zur</strong> gekoppelten Erzeugung <strong>von</strong> Wärme und Strom,<br />

daneben mit deutlich niedrigerem Volumen und Anzahl auch den Einsatz <strong>von</strong><br />

Photovoltaikanlagen in Schulen und die Erweiterung, Reaktivierung oder Sanierung <strong>von</strong><br />

Wasserkraftanlagen. Zweck des Programms ist es, über den Einsatz erneuerbarer Energien<br />

die Abhängigkeit <strong>von</strong> fossilen Energieträgern zu verringern und die Emission <strong>von</strong> Treibhausgasen<br />

zu mindern.<br />

Zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 30. Juni 2004 wurden im Rahmen des MAP 211.651<br />

Zuschüsse und 645 vergünstigte Darlehen ausgezahlt. Die Darlehen sind dabei zum Teil mit<br />

einem Erlass eines Teils der Gesamtschuld verbunden, was sich in der Praxis wie ein<br />

Investitionskostenzuschuss auswirkt. Finanziert wird das MAP aus Teilen des Aufkommens<br />

aus der ökologischen Steuerreform. Durch die Förderung in Höhe <strong>von</strong> insgesamt<br />

€ 162,8 Millionen wurden Investitionen <strong>von</strong> insgesamt € 1,279 Milliarden ausgelöst. Damit<br />

beträgt die Förderung im Durchschnitt 12,7 % der Investition. Drei Viertel der Förderung<br />

entfällt auf Solarkollektoren, gefolgt <strong>von</strong> der Biomasse mit einem Anteil <strong>von</strong> 16 %. Die im<br />

Betrachtungszeitraum 1.1.2002 bis 30.6.2004 geförderten Anlagen vermeiden jährlich<br />

548.000 Tonnen Kohlendioxid.<br />

Zentral für die <strong>Evaluierung</strong> des Programmerfolges sind folgende Fragestellungen:<br />

1. Inwieweit war die Förderung durch das MAP ursächlich für die Verbreitung der<br />

geförderten Technologien?<br />

2. Wie hoch ist die gewährte Förderung im Verhältnis zu den gesamten Kosten einer<br />

Anlage? Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Gemeinschaftsrahmen zu<br />

Umweltschutzbeihilfen <strong>von</strong> Bedeutung.<br />

3. Inwieweit sind Kostensenkungen bei den Anlagen zu beobachten und inwieweit<br />

sind diese auf die Förderung <strong>zur</strong>ückzuführen?<br />

Der Solarkollektormarkt in Deutschland wird wesentlich durch die Förderung im Rahmen des<br />

MAP geprägt. Gegenüber dem schwachen Jahr 2002 konnte der Absatz <strong>von</strong> Kollektoren im<br />

Jahr 2003 bedeutend gesteigert werden. Die Antragszahlen für MAP-Förderung haben sich<br />

im Jahr 2003 gegenüber dem Jahr 2002 beinahe verdreifacht, sind aber nicht zuletzt<br />

aufgrund <strong>von</strong> Vorzieheffekten im 1. Halbjahr 2004 wieder <strong>zur</strong>ückgegangen. Insgesamt wird<br />

die Förderung gut angenommen. Es konnten Kostenreduktionen im Betrachtungszeitraum<br />

beobachtet werden, die auf eine stärkere Industrialisierung der Herstellung und<br />

Größenvorteile auch im Vertrieb <strong>zur</strong>ückzuführen sind. Eine Konzentration in der Produktion<br />

ist zu beobachten, gleichzeitig weitet sich der Vertrieb stärker auf traditionelle Kesselanbieter<br />

aus.<br />

5


Der Markt für Biomassekessel bis zu einer Leistung <strong>von</strong> 100 kW ist in den vergangenen<br />

Jahren kontinuierlich gewachsen. Insbesondere bei automatisch beschickten Anlagen, und<br />

dabei handelt es sich ganz überwiegend um Pelletkessel, konnte ein großes Wachstum<br />

beobachtet werden, das im Wesentlichen durch das MAP angestoßen wurde. Einen zusätzlichen<br />

Schub erhält das Wachstum durch <strong>von</strong> einigen Bundesländern vergebene zusätzlich<br />

vergebene Förderungen. Sowohl das Angebot an Kesseln in unterschiedlichen Leistungsklassen<br />

wie auch das Angebot an Brennstoffen (insbesondere Pellets) konnte ausgedehnt<br />

werden, gleichzeitig sind Innovationen in Richtung höherer Automatisierung und größeren<br />

Bedienkomfort zu beobachten. Kostensenkungen über den Betrachtungszeitraum konnten<br />

nicht nachgewiesen werden. Die zum 1.1.2004 eingeführte Förderung <strong>von</strong> Scheitholzvergaserkessel<br />

ist sehr gut angenommen worden.<br />

Im Betrachtungszeitraum wurden 282 große Biomassekessel mit einer Gesamtnennwärmeleistung<br />

<strong>von</strong> 128 MW gefördert. Ein Drittel dieser Leistung wird in Anlagen größer als 1 MW<br />

dargestellt. Es werden fast ausschließliche reine Wärmeerzeugungsanlagen gefördert, nur in<br />

sechs Fällen wird zusätzlich auch Strom erzeugt. Dominierend ist die Anwendung in der<br />

holzverarbeitenden Industrie, wo biogene Brennstoffe als Reststoffe günstig verfügbar sind<br />

und gleichzeitig ein hoher und kontinuierlicher Wärmebedarf vorliegt. Die potenziell wichtige<br />

Gruppe der öffentlichen Einrichtungen sind als Anwender bisher kaum vertreten, sind aber<br />

auch erst seit dem 1.1.2004 im MAP antragsberechtigt.<br />

Etwa 60 % der im Betrachtungszeitraum installierten Biogasleistung wurde über das MAP<br />

gefördert. Die Förderung durch das MAP und ergänzende Förderungen der Länder sind<br />

bedeutend, um den letztendlichen Impuls <strong>zur</strong> Installation solcher Anlagen zu geben.<br />

Bestimmend für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sind jedoch die Regelungen des EEG, das<br />

in seiner Fassung vom 1. August 2004 die Vergütung <strong>von</strong> Biogasanlagen weiter differenziert<br />

und verbessert hat. Während sich die Wirtschaftlichkeit großer Anlagen, das sind Anlagen<br />

über 200 kWe, durch das neue EEG sehr gut darstellt, bleiben kleine Anlagen bei landwirtschaftlichen<br />

Einzelbetrieben in der Regel unwirtschaftlich. Daraus ergibt sich, dass große<br />

Biogasanlagen aus der MAP-Förderung entlassen werden könnten, während die Förderung<br />

kleiner Anlagen ausgeweitet werden sollte. In den Multiplikatoreninterviews wurde dementsprechend<br />

auch gefordert (Abschnitt 9.8), den Teilschulderlass für Anlagen bis zu einer<br />

Größe <strong>von</strong> 150 kWe (gegenüber heute 70 kWe) zu gewähren.<br />

Die Stromerzeugung aus Wasserkraft ist eine etablierte und ausgereifte Technologie. Ein<br />

Zubau ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen nur im Bereich kleiner Wasserkraftwerke<br />

möglich. Im Rahmen des MAP wurden im Betrachtungszeitraum die Errichtung,<br />

Reaktivierung oder Erneuerung <strong>von</strong> knapp 100 Wasserkraftanlagen mit einer kumulierten<br />

Leistung <strong>von</strong> 7 MWe gefördert. Dies entspricht einem Promille der existierenden Leistung <strong>von</strong><br />

Wasserkraftwerken in Deutschland oder etwa einem Prozent des schätzungsweise noch<br />

existierenden Zubaupotenzials <strong>von</strong> 800 MWe. Der gesamte Vorteil aller an Wasserkraftbetreiber<br />

im Betrachtungszeitraum gewährten Darlehen durch Zinsvergünstigung und<br />

tilgungsfreie Jahre beträgt € 1,1 Millionen. Aus übergeordneter Sicht ist die Bedeutung des<br />

6


MAP für die weitere Verbreitung der Wasserkraft also marginal, trägt aber zum Ziel einer<br />

ökologischen Verbesserung bestehender Anlagen bei.<br />

Im Rahmen des Marktanreizprogrammes sind bisher zwei Geothermieanlagen gefördert<br />

worden, die eine im Jahr 2001 (außerhalb des Betrachtungszeitraumes), die andere im Jahr<br />

2003. Beide Anlagen dienen ausschließlich der Wärmebereitstellung. Trotz der um eine<br />

Größenordnung abweichende Größe der Anlagen waren ihre spezifischen Investitionen mit<br />

rund 1.500 €/kWth etwa gleich hoch. Die Investitionen wurden weitgehend über zinsvergünstigte<br />

Darlehen aus dem MAP abgedeckt, zusätzlich wurde ein Teil der Schuld in<br />

Höhe <strong>von</strong> sechs bis acht Prozent des Investitionsvolumens erlassen.<br />

Anders als bei den anderen durch das MAP geförderten Technologien steht bei der Photovoltaik<br />

mit Schulen als Zuwendungsnehmern der Demonstrationscharakter und die Multiplikatorenwirkung<br />

der Anlagen im Vordergrund. Im Betrachtungszeitraum sind Photovoltaikanlagen<br />

mit einer Leistung <strong>von</strong> etwa 800 kWe im Rahmen des MAP gefördert worden. Dies<br />

sind deutlich weniger als fünf Promille des Gesamtmarktes, der wesentlich durch das<br />

100.000-Dächer-Programm und das EEG dominiert ist. Das MAP hat dementsprechend in<br />

diesem Bereich, wenn überhaupt, nur marginale Bedeutung für die Marktentwicklung, die<br />

technische Entwicklung und die Treibhausgasminderung, durchaus aber Wirkung auf junge<br />

Multiplikatoren.<br />

Die Befragung <strong>von</strong> Antragstellern hat gezeigt, dass das Marktanreizprogramm durchaus<br />

einen Einfluss auf die Investitionsentscheidung gehabt hat, auch wenn es vermutlich selten<br />

die Initialzündung bringt. Dies bestätigen auch Aussagen in den Multiplikatorinterviews. In<br />

einem typischen Entscheidungsverlauf dürfte bereits ein grundsätzliches Interesse an der<br />

<strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien vorhanden sein, bevor sich der Investor über<br />

Fördermöglichkeiten informiert und das Marktanreizprogramm dann zu den Auslöserfaktoren<br />

gehört. Es schafft eine positive Grundstimmung für erneuerbare Energien, indem es deren<br />

Bedeutung unterstreicht. Die Befragungsergebnisse bei den Antragstellern belegen, dass es<br />

einen Vorzieheffekt bewirkt. Ohne die Förderung wäre für die meisten die Realisierung der<br />

Investition viel schwieriger geworden, insbesondere bei den weitgehend kreditfinanzierten<br />

größeren Anlagen der Darlehensvariante. Allerdings kommt bei Techniken <strong>zur</strong><br />

Stromerzeugung dem EEG eine größere Bedeutung als dem Marktanreizprogramm zu.<br />

Eine große Rolle spielen Planer und Installateure, die über das Programm informieren und<br />

es als Verkaufsargument nutzen. Die Investoren kleiner Anlagen, die in der Zuschuss-Variante<br />

gefördert werden, lassen sich vor der Investition sehr oft <strong>von</strong> Fachbetrieben und Handwerkern<br />

beraten. Dieser Programmteil richtet sich in erster Linie an Privathaushalte und sehr<br />

kleine Betriebe. Mehrfamilienhäuser werden als Zielgruppe kaum erreicht. Viele Befragte<br />

meinten, dass das Programm noch zu wenig bekannt gemacht wird. In der Vergleichsgruppe<br />

in Thüringen kannten es nur knapp 30 %. Die hauptsächliche Zielgruppe der KfW-Darlehen<br />

sind mittelständische Unternehmen. Sie informieren sich in großem Umfang auch im Internet<br />

über das Programm. Beraten lassen sie sich in erster Linie <strong>von</strong> Herstellern und Planern.<br />

7


Die Antragstellung gestaltet sich überwiegend problemlos. Die Zuschuss-Variante schnitt<br />

dabei etwas besser ab, jedoch wurden bei den KfW-Darlehen inzwischen Vereinfachungen<br />

umgesetzt. Mit der Bearbeitungszeit bis <strong>zur</strong> Entscheidung sind die meisten zufrieden,<br />

ebenso mit telefonischen Auskünften beim BAFA und bei der KfW sowie bei der Hausbank.<br />

Die Antragsbearbeitung im BAFA und auch der Umgang mit telefonischen Anfragen hat sich<br />

in den letzten Jahren erheblich verbessert, wie ein Vergleich mit den Befragungen 1996 und<br />

1998 zeigt. Auf die sehr effiziente Gestaltung der Bearbeitungsabläufe in den abwickelnden<br />

Institutionen deuten die mit einer bis vier Wochen sehr kurzen Zeiträumen zwischen Antragseingang<br />

und Bewilligung.<br />

Verständlicherweise äußerten die abgelehnten Antragsteller mehr Kritik als die Geförderten.<br />

Vor allem bei der Zuschuss-Variante gab es Probleme mit dem vorzeitigen Beginn der Maßnahme<br />

und der verspäteten Inbetriebnahme der Anlage. Ersteres wird mitunter als Missverständnis<br />

in den Richtlinien interpretiert, Letzteres ist zum Teil auf Probleme mit der behördlichen<br />

Genehmigung <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong>ückzuführen, zum Teil auch auf eine langwierige Suche<br />

nach einer Anlage, die den Förderrichtlinien entspricht.<br />

Die verbesserte Vergütung <strong>von</strong> Biogas-, Biomasse- und PV-Anlagen im novellierten EEG<br />

eröffnet Spielräume, das MAP gänzlich auf wärmeerzeugende Technologien aus<strong>zur</strong>ichten,<br />

damit der Marktentwicklung dieser Technologien einen zusätzlichen Schub zu verleihen und<br />

schließlich die Förderrichtlinie zu straffen. Da die MAP-Förderung bisher schon gut<br />

angenommen wird, beziehen sich die Empfehlungen in erster Linie auf Änderungen in den<br />

Anforderungen an geförderte Technologien und die Art und Weise, wie die Förderung<br />

berechnet wird, und weniger darauf, die Förderung für bestimmte wärmeerzeugende<br />

Techniken zu erhöhen oder zu mindern. Die folgende Tabelle fasst die Empfehlungen <strong>zur</strong><br />

Änderung der Förderbedingungen zusammen.<br />

8


Solarthermie<br />

1. Technologieneutrale Förderung durch Umstellung auf Förderung des rechnerischen Energieertrages<br />

je Quadratmeter über die typische Lebensdauer <strong>von</strong> 20 Jahren<br />

2. Bonus für den Einsatz <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung<br />

3. Zusätzlicher Förderanreiz bei Installation einer solarthermischen Anlage in Kombination mit der<br />

Heizungserneuerung<br />

4. Aufhebung des Mindestertrags pro Quadratmeter Kollektorfläche und Jahr<br />

5. Zusätzliche Förderung <strong>von</strong> Nahwärmesystemen analog wie bei Biomasse- und Geothermieanlagen<br />

6. Förderung <strong>von</strong> Planungen mit Solarkollektoren<br />

7. Verstärkte Ansprache öffentlicher Investoren<br />

Kleine Biomassekessel unter 100 kW<br />

1. Herabsetzung der Mindestleistung einheitlich für automatisch beschickte Kessel und für<br />

Scheitholzvergaserkessel<br />

2. Gleichstellung <strong>von</strong> Kesseln ohne Wärmedämmung<br />

3. Förderung <strong>von</strong> Kombinationskessel nur mit Vergaserkessel<br />

4. Gleichstellung <strong>von</strong> Latentwärmespeichern<br />

5. Überprüfung der Emissionsanforderungen<br />

6. Wegfall der Mindestwirkungsgrade<br />

7. Informationskampagne<br />

Große Biomassekessel über 100 kW<br />

1. Wegfall der Förderung für KWK-Anlagen<br />

2. Vereinfachte Förderung der Nahwärme<br />

3. Förderung <strong>von</strong> Versorgungsplanungen<br />

4. Verstärkte Ansprache öffentlicher Investoren<br />

5. Überprüfung der Emissionsstandards<br />

Biogas<br />

1. Herausnahme <strong>von</strong> großen Anlagen über 150 kWe Leistung aus der MAP-Förderung<br />

2. Anhebung der Leistungsgrenze, bis zu der ein Teilschulderlass gewährt wird, auf 150 kWe<br />

3. Förderung <strong>von</strong> Nahwärmenetzen, auch bei schon bestehenden Biogasanlagen<br />

4. Förderung <strong>von</strong> Biogasnetzen<br />

5. Förderung <strong>von</strong> Planungen, die erneuerbare Energien berücksichtigen<br />

6. Verstärkte Ansprache öffentlicher Investoren<br />

Geothermie<br />

Unterstützung bei der Absicherung des Bohrrisikos<br />

Herausnahme aus der MAP-Förderung<br />

Wasserkraft und Photovoltaik<br />

Nahwärmenetze<br />

1. Technologieunabhängige Förderung der Errichtung und Erweiterung <strong>von</strong> Nahwärmenetzen, die<br />

mit einem Mindestanteil erneuerbarer Energien gespeist werden<br />

2. Zuschüsse an Nutzer, die sich an Nahwärmenetze anschließen<br />

9


2 Einleitung<br />

2.1 Das Marktanreizprogramm<br />

Das Marktanreizprogramm (MAP) fördert schwerpunktmäßig die <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer<br />

Energien <strong>zur</strong> Wärmebereitstellung, daneben mit deutlich niedrigerem Volumen und Anzahl<br />

auch den Einsatz <strong>von</strong> Photovoltaikanlagen in Schulen und die Erweiterung, Reaktivierung<br />

oder Sanierung <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen. Zweck des Programms ist es, über den Einsatz<br />

erneuerbarer Energien die Abhängigkeit <strong>von</strong> fossilen Energieträgern zu verringern und die<br />

Emission <strong>von</strong> Treibhausgasen zu mindern. Über die beschleunigte Markteinführung sollen<br />

implizit auch die Kosten der <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien gesenkt werden. Bestimmte<br />

quantitative Ziele, wie sie beispielsweise im EEG oder im "100.000-Dächer-Programm"<br />

formuliert wurden, existieren beim MAP nicht.<br />

Das MAP trat zum 1.9.1999 als Nachfolger des so genannten "100-Millionen-Programms"<br />

des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft. Verbunden damit war eine erhebliche<br />

Ausweitung des Fördervolumens, sodass Förderanträge weit besser als im Vorgängerprogramm<br />

befriedigt werden konnten und können. Das <strong>zur</strong> Verfügung gestellte Finanzvolumen<br />

orientiert sich dabei an den zusätzlichen Einnahmen aus der Stromsteuer auf die<br />

Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Rahmen der ökologischen Steuerreform.<br />

Das MAP hatte <strong>von</strong> vorneherein sein Fokus auf die Förderung <strong>von</strong> Wärme aus erneuerbaren<br />

Energien. Die Richtlinien, welche Techniken in welchem Umfang gefördert werden, sind seit<br />

Bestehen des Programms fünf Mal angepasst worden, zuletzt <strong>zur</strong> Jahreswende 2003/04<br />

(Tabelle 1 und Tabelle 2). Kleine Anlagen für die Anwendung in privaten Haushalten werden<br />

dabei bevorzugt über Investitionskostenzuschüsse gefördert, größere Anlagen dagegen eher<br />

über zinsvergünstigte Darlehen. Letztere werden zum Teil durch ein Verzicht auf ein Teil der<br />

Darlehensschuld ergänzt, was sich in der Praxis wie ein Investitionskostenzuschuss an die<br />

Investoren auswirkt. Im Auftrag des BMU werden die Zuschüsse vom Bundesamt für<br />

Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt, das Darlehensprogramm über die<br />

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zuschüsse wie auch Teilschulderlässe werden als<br />

Festbeträge je Leistungseinheit vergeben, ihre Höhe wird damit unabhängig <strong>von</strong> der Höhe<br />

der Investition bestimmt. Auf diese Weise kann ein durch die Förderung induzierter<br />

Preisauftrieb verhindert werden, wie er bei einer Berechnung der Zuschusshöhe als Anteil an<br />

den Investitionskosten entstände, da Preisminderungen in vollem Umfang dem Investor<br />

zufließen.<br />

10


Tabelle 1: BAFA-Zuschussförderung im Rahmen des Marktanreizprogrammes<br />

Solarkollektoren<br />

Feste Biomasse < 100 kW<br />

20.08.99 23.03.01 23.07.01<br />

Richtlinien vom<br />

15.03.02 1.02.03* 26.11.03<br />

gültig seit 1.09.99 23.03.01 25.07.01 23.3.02 1.02.03 1.01.04<br />

handbeschickt<br />

automatisch<br />

Flachk. < 100m²: 250 DM/m²<br />

Vakuumk. < 75 m²: 325 DM/m²<br />

170 DM/m² 92 €/m² 125 €/m²<br />

max. 50.000 DM max. 25.000 €<br />

110 €/m² (< 200 m²)<br />

60 €/m² (> 200 m²)<br />

Erweiterung 100 DM/m² Keine Erweiterung Erweiterung 60 €/m²<br />

bis 12/00: Zuschuss<br />

Funktionskontrollgerät<br />

& Wärmezähler<br />

80 DM/kWth<br />

< 50 kWth, nur mit Zentralheizung<br />

120 DM/kWth, mind. 4.000 DM, bei<br />

KWK zzgl. 350 DM/kWe<br />

Leistung min. 350 kWh/m²/a<br />

100 DM/kWth,<br />

max. 4000 DM<br />

Keine Förderung<br />

55 €/kWth, mindestens 1.500 €,<br />

falls η > 90 %<br />

ab 1.6.04:<br />

min. 525 kWh/m²/a<br />

50 €/kWth, min. 15 kWth,<br />

min. 1.500 €, falls η > 90 %,<br />

60 €/kW, min. 1.700 €, falls η > 90 %<br />

bzw. bei Strahlungskesseln<br />

min. 1.000 €, falls η > 90 %<br />

Min 3 kW, max. 100 kW, bis 50 kW nur mit Zentralheizung Min 8 kW, sonst gleich wie vorher<br />

generell Anforderungen an max. Emissionen und Mindestwirkungsgrad<br />

PV in Schulen 6.000 DM pro Anlage 3.000 € pro Anlage<br />

Wärmepumpen 200 DM–100 DM/kW<br />

max. 20.000 DM<br />

EE (+Solarkollektoren oder<br />

Wärmepumpe)<br />

Zusätzl. Förderung<br />

zu Solarkollektoren<br />

oder Wärmepumpe<br />

Keine Förderung<br />

max. 500 DM Keine Förderung


Tabelle 2: Teilschulderlass bei KfW Darlehen im Rahmen des Marktanreizprogrammes (ohne Berücksichtigung <strong>von</strong> Wärmepumpen und Energieeinsparung.<br />

20.08.99 23.03.01<br />

Richtlinien vom<br />

25.07.01 15.03.02 26.11.03<br />

gültig seit 1.09.99 25.03.01 25.07.01 23.03.02 1.01.04<br />

Solarkollektoren Flachk. > 100 m²: 125 DM/m²<br />

Vakuumk. > 75 m²: 160 DM/m²<br />

Biomasse<br />

automatisch beschickt<br />

> 100 kWth<br />

Biogas<br />

Wasserkraft<br />

< 500 kW<br />

Geothermie<br />

Erweiterung 100 DM/m²<br />

Max 250.000 DM/Anlage<br />

bis 12/00: Zuschuss<br />

Funktionskontrollgerät &<br />

Wärmezähler<br />

120 DM/kWth,<br />

zzgl. 360 DM/kWe bei KWK<br />

Max 1,5 Mio. DM/Anlage<br />

10.000 DM/Anlage<br />

Kein Teilschulderlass<br />

55 €/kWth,<br />

max. 250.000 €<br />

60 €/kWth, max. 275.000 €/Anlage;<br />

e<br />

zzgl. Wärmenetze: 50 €/m<br />

Rohrlänge, max. 600.000 €;<br />

zzgl. KWK < 250 kWe: 250 €/kWe<br />

30 % der Investitionskosten, max. 300.000 DM Kein Teilschulderlass < 70 kWe: 15.000 €/Anlage<br />

Errichtung: 1.500 DM/kWe<br />

Erweiterung/Reaktivierung:600 DM/kWe<br />

200 DM/kW, max. 1 Mio. DM<br />

Kein Teilschulderlass<br />

103 €/kWth, max. 1 Mio. €/Anlage;<br />

zzgl. Wärmenetze: 50 €/m<br />

Rohrlänge, max. 600.000 €


Zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 30. Juni 2004 wurden im Rahmen des MAP 211.651<br />

Zuschüsse und 645 vergünstigte Darlehen ausgezahlt. Durch die Förderung in Höhe <strong>von</strong><br />

insgesamt € 162,8 Millionen wurden Investitionen <strong>von</strong> insgesamt € 1,279 Milliarden<br />

ausgelöst. Damit beträgt die Förderung im Durchschnitt 12,7 % der Investition. Drei Viertel<br />

der Förderung entfällt auf Solarkollektoren, gefolgt <strong>von</strong> der Biomasse mit einem Anteil <strong>von</strong><br />

16 % (Abbildung 1).<br />

KfW Biomasse<br />

4%<br />

KfW<br />

Wasserkraft<br />

1%<br />

KfW Biogas<br />

6%<br />

BAFA<br />

Biomasse<br />

12%<br />

KfW<br />

Geothermie<br />

0%<br />

BAFA PV<br />

1%<br />

13<br />

BAFA Solar<br />

76%<br />

Abbildung 1: Anteile unterschiedlicher erneuerbarer Energien an der gesamten MAP-<br />

Förderung in Höhe <strong>von</strong> € 162,8 Millionen im Zeitraum 1.1.2002 bis 30.6.2004.<br />

Als direkte Zuschüsse wurden € 144,6 Millionen ausgezahlt. Teilschulderlässe in Höhe <strong>von</strong><br />

€ 6,9 Millionen wurden gewährt. Der Vorteil aus zinsvergünstigte Darlehen belief sich<br />

rechnerisch auf weitere € 11,3 Millionen (Abbildung 2). Zur Berechnung des letzteren wurde<br />

angenommen, dass die über das MAP vergebenen Darlehen einen um einen Prozentpunkt<br />

niedrigeren Zinssatz als der übliche Marktzins aufweist und die Darlehen eine Laufzeit <strong>von</strong><br />

zwanzig Jahren besitzen. Weiterhin wurden die für die einzelnen Technologien im<br />

Betrachtungszeitraum typischen Anteile der Kredite an der Gesamtinvestition und die jeweils<br />

im Betrachtungszeitraum durchschnittlich in Anspruch genommenen tilgungsfreien Jahre<br />

berücksichtigt.


Zuschüsse<br />

89%<br />

Teilschulderlass<br />

4%<br />

14<br />

Zinsvorteil<br />

7%<br />

Abbildung 2: Anteil der unterschiedlichen Zuwendungsformen an der gesamten MAP-<br />

Förderung in Höhe <strong>von</strong> € 162,8 Millionen im Zeitraum 1.1.2002 bis 30.6.2004.<br />

Die im Betrachtungszeitraum 1.1.2002 bis 30.6.2004 geförderten Anlagen vermeiden jährlich<br />

548.000 Tonnen Kohlendioxid (Tabelle 3). Zur Berechnung der vermiedenen Emissionen<br />

wurden dabei je nach Technik und Kapazität unterschiedliche typische jährliche Vollbenutzungsstunden<br />

für die Anlagen angenommen. Große Biomasseanlagen tragen ein<br />

Drittel, Biogasanlagen etwa ein Viertel <strong>zur</strong> gesamten Emissionsentlastung bei. Hier macht<br />

sich vorteilhaft bemerkbar, dass diese Anlagen bei Jahresvollbenutzungsstunden Strom<br />

erzeugen, der bei konventioneller Erzeugung mit hohen spezifischen Emissionen belastet<br />

wäre.<br />

Tabelle 3: Jährliche CO2-Vermeidung durch die über das MAP geförderten Anlagen.<br />

Errichtungsjahr<br />

2002 2003 2004 (bis Juni) Gesamt<br />

[t/a]<br />

[t/a]<br />

[t/a]<br />

[t/a]<br />

Solarkollektoren 28.764 57.711 2.308 88.783<br />

kleine Biomasse 40.737 43.795 11.167 95.699<br />

große Biomasse 69.501 101.506 13.475 184.482<br />

Biogasanlagen 73.947 57.535 17.515 149.197<br />

Wasserkraft 10.313 12.882 4.578 27.774<br />

Geothermie 2.423<br />

Gesamt 223.262 273.429 49.043 548.358<br />

2.2 Methode der Evaluation<br />

Die <strong>Evaluierung</strong> des MAP gliedert sich in zwei Ebenen. Zum einen wird retrospektiv die<br />

Wirkung des Programms für den Betrachtungszeitraum 1. Januar 2002 bis 30. Juni 2004<br />

(Zuschüsse) bzw. 31. Juli 2004 (Vergünstigte Darlehen) begutachtet, und zum anderen<br />

darauf aufbauend Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Programms gegeben. Dazu<br />

werden unterschiedliche Informationen herangezogen:


1. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für<br />

Wiederaufbau (KfW) als mit der Abwicklung des Programms beauftragten Institutionen<br />

stellen regelmäßig Statistiken über eingegangene Anträge, Fördervolumen und<br />

ausgelöste Investitionen bereit. Für die <strong>Evaluierung</strong> wurden weitere Merkmale der<br />

Antragsteller und der Geförderten zusammengestellt. Diese Statistiken geben<br />

Aufschluss über Umfang und Geschwindigkeit der Verbreitung der geförderten<br />

Technologien (vergleiche Kapitel 3 bis Kapitel 7, insbesondere jeweils die Abschnitte<br />

"Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben").<br />

2. Eine schriftliche Befragung <strong>von</strong> Antragstellern und Geförderten lässt Aufschlüsse<br />

über die Wirkung des MAP zu und dient auch der Bewertung aus Sicht der Investoren<br />

(vergleiche Kapitel 9).<br />

3. Über Interviews mit Multiplikatoren (das sind Berater, Planer, Hersteller und Verbände)<br />

lassen sich Stärken und Schwächen des MAP identifizieren. Gleichzeitig<br />

erhält man Anhaltspunkte für mögliche Verbesserungen (vergleiche Abschnitt 9.7).<br />

4. Diesem Zweck dient auch die Sichtung relevanter Literatur.<br />

Folgende Übersicht fasst das Vorgehen bei der <strong>Evaluierung</strong> zusammen.<br />

Studien<br />

Multiplikatorinterviews<br />

Technologiestatus<br />

•Leistung<br />

•Qualität<br />

•Handhabung<br />

•Produktion<br />

•Umweltwirkung<br />

Budget<br />

Methodik<br />

Anlagenkosten<br />

•Kostensenkung<br />

Förderstatistik<br />

Studien<br />

Ziele erreicht?<br />

15<br />

Marktentwicklung<br />

•Wachstum<br />

•Anwender<br />

•Regionale Verteilung<br />

Anpassungsbedarf<br />

Abbildung 3: Methodik bei der Ableitung des Anpassungsbedarfs.<br />

2.2.1 Wirkungen des Programms<br />

Befragung Geförderter/<br />

Nichtgeförderter<br />

Programmablauf<br />

•Verwaltungsaufwand<br />

•Zufriedenheit<br />

•Information<br />

Beihilferecht<br />

Andere Instrumente<br />

Die retrospektive Begutachtung des MAP analysiert die Technologieentwicklung (Leistung,<br />

Qualität, Handhabung, Produktion, Umweltwirkungen), die Entwicklung der Anlagenkosten,<br />

die Entwicklung der Märkte (Wachstum, Anwender, regionale Verteilung) und den<br />

Programmablauf (Zufriedenheit der Fördernehmer, Verwaltungsaufwand, Informations-


verbreitung). Zentral für die <strong>Evaluierung</strong> des Programmerfolges sind dabei folgende<br />

Fragestellungen:<br />

1. Inwieweit war die Förderung durch das MAP ursächlich für die Verbreitung der<br />

geförderten Technologien?<br />

2. Wie hoch ist die gewährte Förderung im Verhältnis zu den gesamten Kosten einer<br />

Anlage?<br />

3. Inwieweit sind Kostensenkungen bei den Anlagen zu beobachten und inwieweit sind<br />

diese auf die Förderung <strong>zur</strong>ückzuführen?<br />

4. Wie groß ist der Beitrag des Programms <strong>zur</strong> Treibhausgasemissionsminderung?<br />

MAP als Ursache für die Marktverbreitung erneuerbarer Energien<br />

Die Zahlen aus der Förderstatistik <strong>von</strong> BAFA und KfW sind ins Verhältnis <strong>zur</strong> setzen zum<br />

gesamten Absatz der jeweiligen Technik im Betrachtungszeitraum, um so die Bedeutung des<br />

MAP für das Marktgeschehen abschätzen zu können. Soweit es sich um Wärme bereitstellende<br />

Techniken handelt, kann die Anzahl der gesamten Heizungsneuinstallationen und<br />

Heizungsmodernisierungen in den jeweiligen Jahren als Hinweis für die obere Grenze des<br />

Marktes dienen. Änderungen der Förderbedingungen des MAP haben häufig große<br />

Auswirkungen auf die Anzahl der eingehenden Anträge, aber auch auf den Absatz der<br />

betroffenen Techniken insgesamt. Allerdings sind auch andere Faktoren wie das<br />

Energiepreisniveau oder die allgemeine Investitionsneigung der Zielgruppen <strong>von</strong> Bedeutung.<br />

Über die repräsentative Befragung der Geförderten lässt sich darüber hinaus auch direkt die<br />

Bedeutung der Förderung durch das MAP für die Investitionsentscheidung ermitteln und<br />

darüber hinaus Hinweise über durch die Richtliniengestaltung hervorgerufene Hemmnisse<br />

erlangen (<strong>zur</strong> Gestaltung der Umfrage siehe unten).<br />

Weiterhin müssen auch Wechselwirkungen mit anderen Förderpolitiken auf Bundesebene<br />

und mit Förderungen der Bundesländer beachtet werden. Insbesondere ist zu fragen,<br />

inwieweit andere Fördermaßnahmen bereits den Förderzielen des MAP genüge tun.<br />

Bezüglich der Länderförderung wird untersucht, inwieweit diese für die unterschiedliche<br />

regionale Verteilung der geförderten Anlagen ursächlich ist. Je nach Ausgestaltung kann<br />

eine Landesförderung unterschiedliche Wirkung auf die Inanspruchnahme <strong>von</strong> MAP-Fördermitteln<br />

im betreffenden Land haben: Ist <strong>von</strong> Seiten der Landesförderung die Kumulierung der<br />

Landesmittel mit MAP-Mitteln zulässig 1 , dann beschleunigt die Landesförderung die<br />

Verbreitung im betreffenden Land. Ist dagegen eine Kumulierung seitens des Landes<br />

ausgeschlossen und gleichzeitig die gewährte Landesförderung aus Sicht der Investoren<br />

1<br />

Das MAP lässt eine Kumulierung mit anderen Förderungen mit Ausnahme der Förderung <strong>von</strong><br />

Solarkollektoren und bei Gewährung der Eigenheimzulage mit der Vorgabe gewisser Obergrenzen<br />

prinzipiell zu.<br />

16


attraktiver als die MAP-Förderung, so werden aus diesem Land weniger oder sogar keine<br />

Anträge auf MAP-Förderung erfolgen. Daneben können auch Einflussfaktoren für die unterschiedliche<br />

regionale Verteilung der geförderten Anlagen wie etwa die unterschiedliche<br />

Verteilung natürlicher Ressourcen, unterschiedliche Einkommensverhältnisse, unterschiedliche<br />

Eigentumsverhältnisse bei Wohnungen oder unterschiedliche durchschnittliche Größe<br />

<strong>von</strong> Wohngebäuden erklärend sein.<br />

Wirtschaftlichkeit der geförderten Technologie<br />

Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit werden Wärme- und Stromerzeugungskosten typischer<br />

Referenzanlagen unterschiedlicher Größe, mit unterschiedlichen Technologien und ggf. auch<br />

unterschiedlichen Brennstoffen betrachtet. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit mit und<br />

ohne Förderung mit Hilfe der Referenzanlagen ist zu beachten, dass je nach Anwendungsfall<br />

und Rahmenbedingungen die sich tatsächlich ergebenden Erzeugungskosten erheblich <strong>von</strong><br />

den hier berechneten, als typisch angesehenen Kosten abweichen können.<br />

Soweit es sich bei den Geförderten um Unternehmen handelt (wobei nur kleinere und<br />

mittlere Unternehmen im MAP zugelassen sind), müssen die Investitionsmehrkosten über<br />

einen Vergleich der Kosten der geförderten Anlagen mit denen einer typischen Vergleichsanlage<br />

bestimmt werden. Bei Solarkollektoranlagen kann dies als einfach gelten, da die<br />

Kollektoren gemeinhin zusätzlich zu einem konventionellen Kessel betrieben werden. Bei<br />

biomassebefeuerten Anlagen müssen als Vergleichswert typische Investitionskosten öl- oder<br />

gasbefeuerter Kessel in unterschiedlichen Kesselgrößen zugrunde gelegt werden. Kosten<br />

der Systemintegration der erneuerbaren Energien sind zusätzlich zu berücksichtigen.<br />

Erzielte Kostensenkungen<br />

Die Entwicklung der spezifischen Investitionskosten in der Berichtsperiode wird ermittelt. Da<br />

der Betrachtungszeitraum mit zweieinhalb Jahren allerdings relativ kurz ist, lassen das in<br />

diesem Zeitraum erzielte Marktwachstum und der technische Fortschritt nur geringe Kostensenkungen<br />

erwarten. Diese Kostenentwicklungen werden am Markt aber <strong>von</strong> (regionalen)<br />

Knappheiten und strategischen Preissetzungen überlagert, sodass sich theoretisch zu<br />

erwartende Kostensenkungen nicht im entsprechenden Maße in den Marktpreisen nachweisen<br />

lassen. Die angegebenen Investitionskosten werden darüber hinaus mit typischen<br />

Investitionskosten vergleichbarer Technologien auf anderen Märkten verglichen, um so ein<br />

unabhängiges Benchmark zu erhalten. Bei Biomasseanlagen und Solarkollektoren bietet<br />

sich hierbei insbesondere der österreichische Markt an.<br />

Bei der Analyse der Kosten sind auch Steigerungen in der technischen Leistungsfähigkeit<br />

und Zuverlässigkeit zu berücksichtigen. Für einzelne Technologien werden technologische<br />

Entwicklungen dargestellt, wie sie sich in den vergangenen drei Jahren ergeben haben.<br />

Dabei werden insbesondere Fragen der spezifischen Leistungsfähigkeit, Wartungsintervalle,<br />

Emissionen und Integration in die Wärmeversorgung begutachtet. Diese Analyse basiert auf<br />

eigenen und fremden Untersuchungen und Vergleichtests sowie auf den Multiplikatoreninterviews<br />

mit Herstellern (siehe dazu auch weiter unten).<br />

17


Um die Wettbewerbsfähigkeit der unterschiedlichen Anlagen bezüglich der Wärmegestehung<br />

zu ermitteln, werden die Wärmegestehungskosten unter Berücksichtigung typischer<br />

(Biomasse-) Brennstoffkosten und Wartungskosten ermittelt und mit denen konventioneller<br />

Anlagen verglichen.<br />

Emissionsminderung<br />

Unter Zugrundelegung typischer Vollbenutzungsstunden und Emissionsfaktoren können die<br />

vermiedenen Emissionen berechnet werden (siehe Abschnitt 2.1).<br />

2.2.2 Weiterentwicklung des Marktanreizprogramms<br />

Aus der umfassenden Analyse der Förderfälle wie auch den Ergebnissen der Befragungen<br />

lassen sich Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung der Förderung ableiten. In Ermangelung<br />

expliziter quantitativer Ziele kann diese Ableitung aber leider nicht systematisch im<br />

Sinne eines Soll-Ist-Vergleiches geleistet werden. Die allgemeinen Zweckbestimmungen der<br />

Förderung, formuliert im § 1.1 der MAP-Richtlinie 2 , können diesbezüglich nur einen Rahmen<br />

für die Bewertung des Programmerfolges darstellen. Zur Bewertung im Sinne eines Soll-Ist-<br />

Vergleichs wurden daher im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellte Szenarien<br />

einer zukünftig nachhaltigen Energieversorgung herangezogen.<br />

Die Anpassung der Förderung kann in vier Dimensionen erfolgen:<br />

1. Hinzunahme oder Ausschluss bestimmter Technologien oder Berechtigter.<br />

2. Erhöhung oder Absenkung der spezifischen Förderhöhe.<br />

3. Veränderung der technischen Anforderungen an die geförderten Techniken.<br />

4. Art der Förderung (Zuschuss, Teilschulderlass, vergünstigte Darlehen)<br />

Anpassungen sind insbesondere dann geboten, wenn für eine bestimmte Technik eine<br />

weitere Marktdurchdringung im angemessenen Umfang auch ohne oder mit geringerem<br />

Fördermitteleinsatz wahrscheinlich ist.<br />

Die Weiterentwicklung des MAP unterliegt bestimmten Restriktionen. Zum einen ist das<br />

heute und zukünftig für das MAP <strong>zur</strong> Verfügung stehende Budget zu berücksichtigen.<br />

Obwohl kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht, so ist es dennoch zu<br />

vermeiden, dass Antragsteller aufgrund ausgeschöpfter Budgets nicht gefördert werden<br />

können. Andernfalls würde eine positive Marktentwicklung durch Unsicherheit gefährdet<br />

werden. Auch sind die Restriktionen des Gemeinschaftsrahmens für Umweltschutzbeihilfen<br />

zu berücksichtigen, wobei diese sich nur auf die Förderung gewerblicher Anwender, nicht<br />

aber auf die Förderung privater Haushalte bezieht.<br />

2 In der Fassung vom 26. November 2003<br />

18


Wechselwirkungen mit anderen Maßnahmen <strong>zur</strong> Förderung erneuerbarer Energien sind<br />

ebenfalls zu beachten. Hier ergeben sich ggf. Überschneidungen mit Förderungen der<br />

Länder. Stromerzeugende Anlagen werden darüber hinaus umfassend durch das zum<br />

1. August 2004 novellierte EEG gefördert. In diesem Zusammenhang scheint es sinnvoll, das<br />

MAP auf die Förderung der Wärmegestehung aus erneuerbaren Energien zu konzentrieren.<br />

Folgt man einer solchen Systematik, dann ist bei den zu treffenden Empfehlungen auch zu<br />

berücksichtigen, inwieweit sie den Übergang zu einem möglicherweise zu erwartenden REG-<br />

Wärme-Gesetz 3 ermöglichen.<br />

2.2.3 Förderstatistiken<br />

Um den Einfluss <strong>von</strong> Änderungen der Förderrichtlinien auf Antragszahl und Umsetzung<br />

nachvollziehen zu können, wurden in vorliegender Studie alle Daten einheitlich nach dem<br />

Antragsdatum erfasst. So bezieht sich die Zahl der installierten Anlagen in einem bestimmten<br />

Antragsjahr auf jene Anlagen, für die Förderung in diesem Jahr beantragt worden ist.<br />

Gegenüber der Anzahl der installierten Anlagen in einem bestimmten Jahr weicht diese<br />

Betrachtung in zweierlei Hinsicht ab. Einerseits fehlen gegenüber der Betrachtung nach<br />

Installationsjahr jene Anlagen, die bereits im Vorjahr beantragt wurden, aber erst im<br />

betrachteten Jahr errichtet wurden. Auf der anderen Seite kommen jene Anlagen hinzu, die<br />

zwar im betrachteten Jahr beantragt wurden, aber erst im folgenden Jahr installiert wurden.<br />

Da zwischen Antragstellung und Errichtung bis zu neun Monate und drüber hinaus bis zu<br />

drei weitere Monate bis <strong>zur</strong> endgültigen Erfassung der Errichtung vergehen können, können<br />

sich daraus erhebliche Abweichungen gegenüber der sonst üblichen Darstellung nach<br />

Installationszeitpunkt ergeben. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn es zu stark<br />

schwankenden Antrags- und Installationszahlen etwa in Folge sich ändernder<br />

Förderkonditionen kommt.<br />

Von den die Förderung abwickelnden Instituten BAFA und KfW werden im Allgemeinen nur<br />

die unbedingt <strong>zur</strong> Antragsbearbeitung notwendigen Daten erfasst. Daher können<br />

verschiedene Fragestellungen leider nicht bearbeitet werden. Dazu gehörte etwa bis zum<br />

Jahresanfang 2004 die Frage, welche Brennstoffe in kleinen, automatisch beschickten<br />

Biomassekesseln zum Einsatz kommen. Auch wird beispielsweise nicht der Typus der<br />

geförderten Wasserkraftanlage erfasst.<br />

2.2.4 Repräsentative Befragung <strong>von</strong> Antragstellern<br />

Zur Abrundung der Aussagen über die Wirkungen des Marktanreizprogramms sind<br />

empirische Primärerhebungen erforderlich. Zur Ermittlung der Bedeutung des Programms für<br />

3 Zur möglichen Ausgestaltung einer solchen Regelung vergleiche Abschnitt Fehler! Verweisquelle<br />

konnte nicht gefunden werden..<br />

19


Investitionsentscheidungen wurde eine Befragung <strong>von</strong> durch das MAP Geförderten und<br />

Kontrollgruppen durchgeführt. Zusätzlich werden drei Kontrollgruppen gebildet:<br />

• Antragsteller, deren Antrag abgelehnt wurde,<br />

• Antragsteller, die ihren Antrag <strong>zur</strong>ückgezogen haben,<br />

• <strong>von</strong> einem Landesprogramm Geförderte.<br />

Die Befragung erfolgte auf schriftlichem Wege mit strukturierten Fragebögen. Die Adressaten<br />

wurden aus dem verfügbaren Adressmaterial nach festgelegten Quoten für die einzelnen<br />

Techniken, die Förderjahre und die Förderart (Zuschuss, Darlehen) zufällig ausgewählt. Es<br />

wurden nur solche Antragsteller ausgewählt, die ihr Einverständnis für die Verwendung ihrer<br />

Adresse zu einer Befragung im Rahmen einer Evaluation gegeben haben.<br />

Befragungsschwerpunkte waren unter anderem 4 :<br />

• bei Geförderten im Bundesprogramm: Hinweis auf das Programm, Einschätzung der<br />

Förderbedingungen, Beurteilung der Abwicklung, Inanspruchnahme <strong>von</strong> Beratung durch<br />

Fachleute und Beratungsbedarf, Entscheidungsfindung, erwogene Alternativen (z. B.<br />

nicht geförderte Techniken), Mitnahmeeffekte, andere Einflussfaktoren, Initial-, Vorziehoder<br />

Intensivierungswirkung der Förderung, Planung und Ausführung, Betrieb und<br />

Effizienz der Anlagen, Erwartungen an die Anlage und deren Erfüllung, gewonnene<br />

Energie, Folgekosten, ggf. Verhandlungen mit Stromversorgern, Weitergabe der<br />

Erfahrungen, (sozial)strukturelle Daten;<br />

• in den Kontrollgruppen abgelehnter und <strong>zur</strong>ückgezogener Anträge: Investition ohne<br />

Förderung, Rolle anderweitiger Fördermittel, z. B. <strong>von</strong> Bundesländern, ggf. Hemmnisse<br />

für Investitionen, Abwicklung des Förderprogramms, (sozial)strukturelle Daten;<br />

• bei Geförderten in einem Landesprogramm: Bekanntheitsgrad und Attraktivität des<br />

Bundesprogramms, Investitionsentscheidung, (sozial)strukturelle Daten.<br />

Die Auswertung erfolgt gegliedert nach Techniken, Förderjahren und Förderart sowie nach<br />

strukturellen Merkmalen der Befragten, z. B. Privatpersonen, Firmen, Einkommensklassen,<br />

geographische Regionen.<br />

2.2.5 Intensivgespräche mit Multiplikatoren<br />

Multiplikatoren spielen bei der Wirksamkeit eines Förderprogramms eine wichtige Rolle.<br />

Hierzu zählen Planer, Handwerker, Berater, Fachverbände, Experten, Hersteller sowie der<br />

Handel. Über Tiefeninterviews mit Vertretern solcher Gruppen sollen folgende Fragen geklärt<br />

werden:<br />

4 Fragebögen siehe Anhang 3<br />

20


• Hat das Programm die Anwender motiviert, in die neuen Techniken zu investieren?<br />

Welche Energieträger wurden dabei ersetzt und – indirekt – welche Emissionen<br />

vermieden?<br />

• Wurden Hersteller angeregt, Techniken weiterzuentwickeln, um preisgünstiger<br />

anbieten zu können?<br />

• Wurde der Handel zu verstärkten Importen angeregt?<br />

• Wurden die Planer motiviert, die Techniken stärker zu empfehlen und in die<br />

Energieversorgung einzubinden?<br />

• Wurden die Handwerker angeregt, sich über Installation und Wartung der<br />

Techniken zu informieren und fortzubilden?<br />

In den Interviews wurden folgende Themen besprochen: Bekanntheit und Akzeptanz des<br />

Programms, Rolle des Programms z. B. im Vergleich mit anderen Maßnahmen und der<br />

Länderförderung, Entscheidungsfindung der Investoren, Investitionshemmnisse, Verbesserungsvorschläge<br />

für das Programm und seine Abwicklung sowie Empfehlungen für<br />

programmbegleitende Maßnahmen. Mit den Ergebnissen können auch die subjektiven<br />

Einschätzungen des Programms durch die Zielgruppen, die in der Repräsentativbefragung<br />

erfasst sind, auf eine breitere Basis gestellt werden.<br />

Durch die auszuwählenden Personen sollten alle geförderten Technologien abgedeckt<br />

werden. Die Interviews wurden in der Regel telefonisch, in Einzelfällen persönlich auf der<br />

Grundlage eines ausführlichen Gesprächsleitfadens durchgeführt. Es wurden insgesamt 22<br />

Interviews geführt.<br />

21


3 Solarthermie<br />

3.1 Marktentwicklung<br />

In Deutschland wurden im Jahr 2003 rund 80.000 Solarkollektoranlagen installiert (BSI<br />

2004). Geht man da<strong>von</strong> aus, dass Kollektoren meist im Zusammenhang mit der Installation<br />

eines Heizkessels installiert werden, so errechnet sich ein Anteil am Heizungsmarkt bezogen<br />

auf die Anzahl <strong>von</strong> 11 % gegenüber 9 % im Jahr 2002 (Tabelle 4). Damit wird bereits bei<br />

jeder zehnten Heizkesselinstallation eine Solaranlage berücksichtigt. Da es sich bei einem<br />

Teil der Kesselinstallationen um Etagenheizungen in Mehrfamilienhäusern handelt, bei<br />

denen die Integration einer Solarkollektoranlage schwierig ist, liegt der tatsächliche Anteil am<br />

potenziell erschließbaren Markt sogar noch höher.<br />

Tabelle 4: Bedeutung <strong>von</strong> Solarkollektoranlagen in Deutschland. (BAFA 2004, BSI 2004,<br />

STAT 2004, BDH 2004).<br />

Seit 30 Jahren werden Solarkollektoren in Deutschland kommerziell angeboten. Derzeit sind<br />

ca. 36 Anbieter <strong>von</strong> Solarkollektoranlagen auf dem deutschen Markt vertreten (Epp 2004).<br />

Die fünf größten Anbieter haben einen Marktanteil <strong>von</strong> über 50 %. Dabei haben alle großen<br />

Anbieter <strong>von</strong> Heizungskesseln mittlerweile Solarkollektoren in ihr Angebot aufgenommen. Mit<br />

Viessmann und Buderus sind zwei Heizungskesselhersteller Marktführer auf dem Kollektormarkt,<br />

erst an dritter und vierter Stelle folgen mit Wagner und Sonnenkraft auf Solarkollektoren<br />

spezialisierte Hersteller. Es haben sich industrielle Fertigungsstrukturen für Solarkollektoren<br />

in Deutschland etabliert (Stryi-Hipp 2002). Verschiedene Unternehmen haben<br />

sich auf die Produktion <strong>von</strong> Vorprodukten wie der Absorberbeschichtung und der Verlötung<br />

der Absorber und Rohrregister zu Absorberplatten spezialisiert. Darüber hinaus produzieren<br />

viele Anbieter Kollektoren nicht selbst, sondern beziehen diese <strong>von</strong> so genannten OEM-<br />

Produzenten (Original Equipment Manufacturer). Etwa die Hälfte des Flachkollektormarktes<br />

wird <strong>von</strong> solchen OEM-Produkten abgedeckt, was auf eine Konzentration bei der Kollektorfabrikation<br />

hindeutet. Der Anteil importierter Flachkollektoren am Gesamtmarkt ist kontinuierlich<br />

gesunken. Deckten Importe 1999 noch über die Hälfte des deutschen Kollektormarktes<br />

22<br />

2002 2003<br />

Anzahl Gebäude Neubauten 195.389 212.341<br />

Heizkesselabsatz 725.000 730.000<br />

Da<strong>von</strong> Ersatz 580.000 580.000<br />

Absatz Kollektoranlagen 65.000 82.000<br />

Marktanteil Heizungen 9,0 % 11,0 %<br />

Anzahl MAP geförderte Kollektoranlagen 43.467 80.486<br />

Anteil geförderter Anlagen 66,7 % 97,7 %<br />

Absatz Kollektorfläche [m²] 540.000 720.000<br />

MAP-geförderte Kollektorfläche 360.390 704.847


ab, so ist ihr Anteil im Jahr 2003 auf 35 % gesunken (Koldehoff 2004). Vom Marktwachstum<br />

haben also in erster Linie deutsche Kollektorhersteller profitiert.<br />

Im Jahr 2003 ist erstmals wieder die installierte Fläche <strong>von</strong> Vakuumröhrenkollektoren<br />

gegenüber dem Vorjahr gestiegen, es wurden etwa 85.000 m² abgesetzt (Epp 2004). Da der<br />

Absatz <strong>von</strong> Flachkollektoren aber stärker gewachsen ist, ist der Anteil der Röhrenkollektoren<br />

an der gesamten abgesetzten Kollektorfläche weiterhin gesunken. Nichtsdestotrotz<br />

komplettieren fast alle Solarkollektoranbieter ihr Angebot mit Vakuumröhrenkollektoren. Die<br />

Röhren selbst werden weitgehend im Ausland (insbesondere China) hergestellt, z.T. werden<br />

dann in Deutschland daraus komplette Kollektoren gefertigt.<br />

3.2 Technische Entwicklung<br />

Höhere Preise aufgrund einer besseren Leistungsfähigkeit lassen sich auf dem Markt<br />

offensichtlich nur schwer vermitteln. Vom Marktanreizprogramm gingen bis <strong>zur</strong> Einführung<br />

der Mindestleistung auch keine Impulse <strong>zur</strong> Steigerung der Leistungsfähigkeit aus, was sich<br />

nicht zuletzt in der Gleichbehandlung <strong>von</strong> Röhren- und Flachkollektoren widerspiegelt. Die<br />

technische Entwicklung <strong>von</strong> Solarkollektoren hat sich daher weniger auf eine Steigerung der<br />

spezifischen Leistungsfähigkeit, als vielmehr auf die Erhöhung der Zuverlässigkeit und der<br />

Senkung der Kosten konzentriert. Aber auch die Optik der Produkte spielt bei der weiteren<br />

Entwicklung eine Rolle. Die Anlagen haben einen guten technischen Stand erreicht. So<br />

vergab die Stiftung Warentest in einem Test mit elf Solaranlagen <strong>zur</strong> kombinierten Warmwasserbereitstellung<br />

und Heizungsunterstützung zweimal das Qualitätsurteil „sehr gut“,<br />

achtmal „gut“ und einmal „befriedigend“ (Warentest 2003).<br />

Die über die Jahre durchgeführten Ertragstests am Forschungs- und Testzentrum für Solaranlagen<br />

Stuttgart legen nahe, dass sich die spezifische Leistungsfähigkeit der Anlagen leicht<br />

erhöht hat (Abbildung 4). Dies wurde auch in den Multiplikatoreninterviews bestätigt (Kerskes<br />

2004). Allerdings weisen die Erträge der im Jahr 2003 gemessenen Anlagen niedrigere<br />

Erträge auf. Dies ist jedoch auf die in diesem Jahr in großer Zahl getesteten preiswerten<br />

ausländische Kollektoren <strong>zur</strong>ückzuführen – im Übrigen ein Zeichen dafür, dass ausländische<br />

Hersteller wieder verstärkt Fuß auf dem deutschen Markt zu fassen versuchen.<br />

23


Kollektorertrag [kWh/(m²a) *]<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2001 2002 200<br />

24<br />

* Standort Würzburg, 5<br />

Abbildung 4: Jahreskollektorerträge nach DIN 4757, Teil 4 der vom Forschungs- und Testzentrum<br />

für Solaranlagen Stuttgart getesteten Anlagen. Ausschließlich vom<br />

Hersteller freigegebene Ergebnisse sind berücksichtigt (Kerskes 2004).<br />

Im Folgenden werden einige typische Beispiele für in der letzten Zeit zu beobachtenden<br />

Produktinnovationen auf dem Solarkollektormarkt gegeben:<br />

Speicher mit Brenner<br />

Solarspeicher mit integriertem Brenner werden <strong>von</strong> mehreren Firmen für unterschiedliche<br />

Brennstoffe angeboten. Diese Lösung hat für den Hausbesitzer und dem Installateur<br />

einige Vorteile:<br />

• einfache hydraulische Einbindung;<br />

• die Anzahl der Geräte wird reduziert;<br />

• das System ist nachrüstbar;<br />

• der integrierte Regler ist für die Regelung der Solaranlage und die Brauchwassererwärmung<br />

optimiert;<br />

• die Brauchwassererwärmung ist durch Wärmetauscher legionellenfrei; das Warmwasser<br />

wird nur für den Verbrauch erhitzt;<br />

• durch die Reduktion der bauseitigen Arbeiten wird die Anzahl der möglichen<br />

Fehler bei der Installation deutlich reduziert und damit Kosten eingespart.<br />

Weitere Firmen integrieren einen Pelletbrenner in einen Pufferspeicher und folgen damit<br />

dem allgemeinen Trend, die Erträge der Solarsysteme durch verbesserte Systemtechnik,<br />

also werkseitige Abstimmung <strong>von</strong> Solarkollektoren, drehzahlgeregelte Pumpen,<br />

Schichtenpufferspeicher und Auskopplung <strong>von</strong> Brauchwasser über Wärmetauscher zu


verbessern. Dadurch werden auch die möglichen Fehler bei der Installation reduziert und<br />

die Verfügbarkeit der Solarkollektoranlage erhöht.<br />

Direkte Einbindung in den Rücklauf<br />

Bei großen Solaranlagen sind bei reinen Warmwasseranlagen zwei Varianten gängig:<br />

Durchflusssysteme und Systeme mit solaren Wärmespeichern. Neu sind Durchflusssysteme<br />

für Kollektoranlagen mit Größen zwischen 20 bis 60 m². Diese Systeme sind in<br />

der Auslegung, Einbindung und Regelung schwieriger, bieten aber Vorteile bei der<br />

Effizienz (Mehrertrag <strong>von</strong> bis zu 15 %) und dem Preis. Auch ist hierfür keine<br />

Legionellenschaltung notwendig (Wieser 2004).<br />

Montagetechnik, Befestigung, Integration<br />

Das Thema Solartechnik wurde in den letzten Jahren auch <strong>von</strong> der Zulieferindustrie der<br />

Heizungsbranche aufgegriffen. Heute bieten sich für Kollektorhersteller, Großhandel und<br />

Installateure eine Vielzahl <strong>von</strong> Lösungen im Bereich der Montagetechnik, Befestigung<br />

und Integration. So gibt es Eindeckungen in unterschiedlichen RAL-Farben. Die<br />

Integration <strong>von</strong> Dachfenstern in Kollektorfelder ist ebenso möglich.<br />

Selektive Beschichtungen<br />

Bei der Absorberbeschichtung herrschen selektive Beschichtungen vor. Entspiegelte<br />

Gläser werden bisher erst vereinzelt angeboten, drängen aber stärker auf den Markt.<br />

In der Produktionstechnik lassen sich folgende Trends erkennen:<br />

Kupfer oder Aluminium als Absorberblech<br />

Infolge des gestiegenen Preis für das bisher dominierende Kupfer (Marktanteil bisher<br />

97 %, Koldehoff 2004) kommen nun verstärkt Aluminiumabsorber zum Einsatz. Die<br />

geringere Wärmeleitfähigkeit <strong>von</strong> Aluminium wird dabei durch dickere Alubleche<br />

wettgemacht. Die unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten können<br />

jedoch zu Verformungen des Absorbers führen. Auch werden technisch anspruchsvollere<br />

Verbindungstechniken wie das Laserschweißen notwendig. Es besteht auch die Gefahr<br />

der Oxidation des Aluminiums aufgrund der unterschiedlichen elektrochemischen<br />

Potenziale.<br />

Löten oder Schweißen<br />

Löten ist kostengünstiger, die Verbindung hat einen guten Wärmeübergang und optisch<br />

sehen die Lötabsorber besser aus. Bei höheren Temperaturen verlieren Lötverbindungen<br />

jedoch an Festigkeit, sodass ein deutlicher Trend hin zum Ultraschall-Schweißen und<br />

zum Laserschweißen zu beobachten ist.<br />

25


Vollfläche oder Finne<br />

Die Herstellung <strong>von</strong> Vollflächenabsorber in Mäanderform ist kostengünstiger als die <strong>von</strong><br />

Finnenabsorbern mit Harfenform (Koldehoff 2004). Der gleichmäßigeren Durchströmung<br />

der Vollflächenabsorber stehen höhere Druckverluste und eine größere Trägheit<br />

gegenüber.<br />

Gummi oder Silikon<br />

wird <strong>zur</strong> Dichtung und Befestigung der Glasscheibe eingesetzt. Silikon gilt als<br />

beständiger. Die Klebetechnik erfordert eine höhere Sauberkeit und die Fehlertoleranzen<br />

sind geringer, ermöglicht aber eine höhere Automatisierung und stellt somit einen<br />

weiteren Schritt hin <strong>zur</strong> industriellen Fertigung der Kollektoren dar.<br />

Im Bereich der Vakuumröhrenkollektoren finden sich nur wenige technische Neuerungen.<br />

Hier hemmt die schwache Nachfrage die weitere technische Entwicklung.<br />

• Designverbesserung am Sammlerkasten<br />

• Optimierung in der Fertigung<br />

• Indach-Röhrenkollektoren<br />

• Einsatz <strong>von</strong> Wasser als Wärmeträgermedium. Dadurch kann man die Solaranlage<br />

direkt in das vorhandene Heizsystem einkoppeln. In kalten Frostnächten, wenn die<br />

Gefahr besteht, dass die Röhre einfrieren, pumpt die Regelung warmes Wasser aus<br />

dem Speicher in die Röhren. Die Wärmeverluste sind dank Vakuumisolierung<br />

minimal. Nennenswerte Verluste treten nur in den Rohrzuleitungen auf.<br />

• Einsatz <strong>von</strong> dickeren und längeren Röhren.<br />

• Tanksysteme <strong>zur</strong> Warmwasserbereitung, der Solarspeicher ist direkt über den<br />

Kollektor angebracht. Vereinfachtes System für Südeuropa.<br />

3.3 Kostenentwicklung<br />

Bei den am meisten verbreiteten kleinen Flachkollektoranlagen (6 m² Kollektorfläche) zum<br />

Einsatz in Ein-/Zweifamilienhausbereich, die über die Hälfte aller geförderten Anlagen<br />

ausmachen, sind im Zeitraum <strong>von</strong> 2002 bis 2004 die spezifischen Investitionskosten für<br />

Gesamtsysteme deutlich gesunken, wie die Investitionen der im MAP geförderten Anlagen<br />

zeigt (Abbildung 5 und Abbildung 6). Hier machen sich Kostensenkungen durch standardisierte<br />

Anlagen bemerkbar. Größere Flachkollektoranlagen zwischen 7 m² und 50 m²<br />

Kollektorfläche – hier repräsentiert durch die Referenzanlagen mit 10 m² bzw. 25 m²<br />

Kollektorfläche - sind dagegen in den Kosten eher konstant geblieben, eine eindeutige<br />

Tendenz ist nicht festzustellen. Insgesamt ist eine Kostendegression über die Anlagengröße<br />

zu erkennen. Soll mit der Kollektoranlage auch die Raumheizung unterstützt werden, so<br />

ergeben sich gegenüber der ausschließlichen Warmwasserbereitstellung um 10 % bis 20 %<br />

höhere spezifische Kosten. Die ausgewiesenen Kosten für Anlagen mit 75 m² basieren dabei<br />

26


allerdings auf nur wenigen Anlagen, sodass die Repräsentativität hier stark eingeschränkt ist.<br />

Diese großen Anlagen wie auch die Anlagen in der Größenklasse zwischen 20 und 50 m²<br />

Kollektorfläche weisen darüber hinaus eine sehr große Streuung bei den spezifischen<br />

Investitionskosten auf. Da im MAP eine Förderung für jeden angefangenen Quadratmeter<br />

Kollektorfläche gewährt wird, vom BAFA aber auch nur die geförderte Kollektorfläche und<br />

nicht die tatsächliche Kollektorfläche erfasst wird, kann sich darüber hinaus für kleine<br />

Anlagen mit 6 m² ein Fehler <strong>von</strong> bis zu 15 % bei der Berechnung der spezifischen<br />

Kollektorkosten ergeben. Das bedeutet, dass die tatsächlichen spezifischen Kollektorkosten<br />

bei kleinen Anlagen um bis zu ´15 % höher sind als hier ausgewiesen. Dieser systematische<br />

Fehler nimmt aber mit der Größe der Kollektorfläche deutlich ab.<br />

Investitionskostenskosten €/m²<br />

2.000<br />

1.800<br />

1.600<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

6 m² Flach 10 m² Flach<br />

25 m² Flach<br />

Förderanteil<br />

2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />

27<br />

75 m² Flach<br />

Abbildung 5: Spezifische Investitionskosten der im MAP geförderten Flachkollektoranlagen<br />

<strong>zur</strong> Warmwasserbereitung.<br />

Die gewährten Zuschüsse deckten typischerweise 10 % bis 20 % der erforderlichen<br />

Investition ab, mit steigender Tendenz hin zu großen Anlagen. Im Fall der Referenzanlage<br />

mit 75 m² Kollektorfläche machen die Zuschüsse sogar über ein Drittel der Investitionskosten<br />

aus. Hier ist allerdings wie schon beschrieben zu berücksichtigen, dass die zugrunde<br />

gelegten Investitionskosten auf eine nur geringe Anlagenzahl basieren und sie zudem eine<br />

große Streuung aufweisen.


Investitionskosten €/m²<br />

2.000<br />

1.800<br />

1.600<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

6 m² Flach 10 m² Flach<br />

25 m² Flach<br />

Förderanteil<br />

2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />

28<br />

75 m² Flach<br />

Abbildung 6: Spezifische Investitionskosten der im MAP geförderten Flachkollektoranlagen<br />

<strong>zur</strong> Raumheizung und Warmwasserbereitung.<br />

Regional unterscheiden sich die spezifischen Investitionskosten zum Teil erheblich<br />

(Abbildung 7). Dabei sind im Mittel die Anlagen in Bayern am günstigsten, sicherlich auch ein<br />

Resultat des dort großen Marktes.


Spezifische Investitionskosten €/m²<br />

1000<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

864 863<br />

760<br />

730<br />

956<br />

829<br />

989<br />

745<br />

29<br />

Bundesdurchschnitt<br />

849<br />

832 833 826<br />

754<br />

BE BR BW BY HB HE HH MV NS NW RP SA SD SH SN TH<br />

Bundesland<br />

Abbildung 7: Mittlere spezifische Investitionskosten <strong>von</strong> im MAP geförderten Flachkollektoranlagen<br />

bis einschließlich 6 m² Kollektorfläche nach Bundesländen.<br />

Auch insgesamt weisen die spezifischen Preise am Markt eine erhebliche Streuung auf<br />

(Abbildung 8).<br />

Anzahl Kollektoren<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

100 125 150 175 200 225 250 275 300 325 350 375 400 425 450<br />

Spezifische Kollektorkosten [€/m²]<br />

Quelle: Marktübersicht Solarkollektoren<br />

867<br />

entspricht 0,19 €/kWh Wärmegestehungskosten<br />

für Brauchwasser bei 6 m² Solarkollektorfläche<br />

Abbildung 8: Verteilung der spezifischen Kosten <strong>von</strong> Flachkollektoren für das Jahr 2003.<br />

745<br />

723


Bei Röhrenkollektoren folgten den Preiserhöhungen im Jahr 2003 Preissenkungen im Jahr<br />

2004 (Abbildung 9 und Abbildung 10). Diese Senkungen wurden insbesondere durch<br />

Produktionsausweitungen möglich gemacht. Insgesamt sind die spezifischen Investitionskosten<br />

<strong>von</strong> Röhrenkollektoren in allen Größenklassen im Betrachtungszeitraum gesunken.<br />

Auf den Quadratmeter Kollektorfläche bezogen liegen die spezifischen Kosten <strong>von</strong> Röhrenkollektoranlagen<br />

um etwa die Hälfte höher als <strong>von</strong> Flachkollektoranlagen vergleichbarer<br />

Größe. Die Einschränkungen <strong>zur</strong> Aussagefähigkeit der hier präsentierten Daten gelten für<br />

Röhrenkollektoranlagen analog zu den Flachkollektoren. Die gewährten Zuschüsse deckten<br />

typischerweise 5 % bis 15 % der erforderlichen Investition ab.<br />

Investitionskosten €/m²<br />

2.000<br />

1.800<br />

1.600<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

4 m² Röhre 10 m² Röhre 25 m² Röhre<br />

Förderanteil<br />

2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />

Abbildung 9: Spezifische Investitionskosten der im MAP geförderten Röhrenkollektoranlagen<br />

<strong>zur</strong> Warmwasserbereitstellung.<br />

30


Investitionskosten €/m²<br />

2.000<br />

1.800<br />

1.600<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

4 m² Röhre<br />

Förderanteil<br />

2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />

31<br />

10 m² Röhre 25 m² Röhre<br />

Abbildung 10: Spezifische Investitionskosten der im MAP geförderten Röhrenkollektoranlagen<br />

<strong>zur</strong> Raumheizung und Warmwasserbereitstellung.<br />

3.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben<br />

Im Zeitraum zwischen Beginn des Jahres 2002 bis zum 30.6.2004, das ist der Betrachtungszeitraum<br />

dieser Studie, wurden 241.879 Anträge auf Förderung <strong>von</strong> Solarkollektoren gestellt.<br />

Die Richtlinienänderung vom 1.2.2003 mit den auf 125 €/m² erhöhten Zuschüssen führte zu<br />

einer Verdreifachung der mittleren monatlichen Antragszahlen auf 14.300 im Zeitabschnitt<br />

Februar 2003 bis Dezember 2003 gegenüber dem Jahr 2002. Besonders viele Anträge<br />

wurden gegen Ende des Jahres 2003 gestellt (zum Beispiel 26.000 im Dezember 2003),<br />

nachdem eine Absenkung der Förderung auf 110 €/m² zum 1.1.2004 bekannt wurde. Nach<br />

der Absenkung sind die Antragszahlen stark gefallen und haben sich etwa einem Niveau <strong>von</strong><br />

6.000 Anträgen je Monat eingependelt, also nur etwa 40 % des Niveaus vor der Absenkung<br />

zu Beginn des Jahres 2004. Selbst wenn man <strong>von</strong> Vorzieheffekten für Ende 2003 ausgeht,<br />

die sich naturgemäß mindernd auf die Antragszahlen in den Folgemonaten ausgewirkt<br />

haben, so lag das Niveau bis zum 30.6.2004 insgesamt immer noch erheblich niedriger als<br />

vor der Richtlinienänderung.


30.000<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

Röhrenkollektor<br />

Luftkollektor<br />

Flachkollektor<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6<br />

Abbildung 11: Verlauf der Antragszahlen für Solarkollektoranlagen.<br />

In dem zweistufigen Förderverfahren wurden <strong>von</strong> diesen im Zeitraum 1.1.2002 bis 30.6.2004<br />

gestellten Anträgen 232.203 bewilligt. Außer im Monat Januar 2004 und im Monat Juni 2004<br />

(letzter Monat im Betrachtungszeitraum, daher noch nicht alle Anträge bearbeitet) lag die<br />

Bewilligungsquote immer zwischen 95 % und 98 %. 127.712 der im Betrachtungszeitraum<br />

gestellten Anträge wurden bis zum 30.6.2004 mit insgesamt € 124 Millionen gefördert. Die<br />

bereinigte Abrufquote 5 beträgt 76 %, das heißt, dass knapp ein Viertel aller Antragsteller<br />

letztlich auf eine Förderung verzichten, obwohl sie ihnen bewilligt wurde. Die Abrufquote ist<br />

für Anträge vom Ende des Jahres 2002 / Januar 2003 mit Werten bis hinunter zu 62 %<br />

besonders niedrig, da Antragsteller es offenbar vorgezogen haben, über einen Neuantrag in<br />

den Genuss der seit 1.2.2003 erhöhten Förderung zu kommen. Über weitere Ursachen für<br />

die insgesamt relativ niedrige Abrufquote lässt sich nur spekulieren. Möglicherweise sind<br />

Anträge nur auf Verdacht gestellt worden, insbesondere dann, wenn eine Verschlechterung<br />

der Förderung droht. Oder Anlagen konnten nicht realisiert werden. Schließlich verzichtet<br />

auch ein Teil der Investoren auf die Förderung, obwohl sie eine Anlage errichtet haben. Die<br />

Befragung <strong>von</strong> Anntragstellern ergab, dass etwa ein Viertel jener Antragsteller, die die<br />

Förderung nicht abrufen, trotzdem eine Anlage installiert haben (siehe auch Abschnitt 9.4).<br />

Geht man da<strong>von</strong> aus, dass bei den im Zeitraum <strong>von</strong> August 2003 bis Dezember 2004<br />

eingereichten Anträgen ähnliche Abrufquoten erzielt werden wie in der Vergangenheit, so ist<br />

5<br />

Die Abrufquote ist das Verhältnis zwischen Anzahl der Mittelabrufe und Anzahl der Bewilligungen<br />

für Anträge aus einem bestimmten Zeitraum. Da zwischen Bewilligung und dem Mittelabruf durch<br />

den Investor bis zu einem Jahr vergehen kann, wird hier <strong>zur</strong> Berechnung der bereinigten Quote nur<br />

der Zeitraum <strong>von</strong> Januar 2002 bis einschließlich Juli 2003 berücksichtigt.<br />

32


allein durch die im Zeitraum August bis Dezember 2003 gestellten und bisher noch nicht<br />

abgerufenen Anträgen <strong>von</strong> weiteren 32.000 Förderungen bis Ende des Jahres 2004<br />

auszugehen.<br />

Mit der gewährten Förderung wurden im Betrachtungszeitraum Investitionen <strong>von</strong> zusammen<br />

€ 853 Millionen ausgelöst, woraus sich eine durchschnittliche Förderquote <strong>von</strong> 14 % ergibt.<br />

In 86 % der geförderten Anlagen handelt es sich um Flachkollektoren, der Rest sind Röhrenkollektoren<br />

6 , wobei diese Anteile über den Betrachtungszeitraum in etwa konstant geblieben<br />

sind. Während in Bayern der Anteil der Flachkollektoren mit 91 % besonders hoch ist, ist der<br />

Anteil der Röhrenkollektoren als einzigem Bundesland in Hessen mit 24 % im Vergleich zum<br />

Durchschnitt hoch. Im Fall Hessen lässt sich der hohe Anteil möglicherweise durch die zwei<br />

großen Anbieter <strong>von</strong> Röhrenkollektoren, die in diesem Bundesland ansässig sind, erklären.<br />

Interessanterweise ist der Anteil <strong>von</strong> Flach- und Röhrenkollektoren bei Anlagen, die auch der<br />

Raumerwärmung dienen, annähernd gleich hoch. Obwohl der gegenüber Flachkollektoren<br />

höhere Wirkungsgrad <strong>von</strong> Röhrenkollektoren bei niedrigen Außentemperaturen<br />

insbesondere bei der Heizungsunterstützung <strong>von</strong> Bedeutung ist, spielt dies offensichtlich bei<br />

den Investitionsentscheidungen zumindest bisher keine Rolle.<br />

99 % der geförderten Anlagen werden <strong>von</strong> privaten Haushalten betrieben, somit konnten<br />

weder Contractoren noch das Gewerbe im Allgemeinen bisher in nennenswerten Umfang<br />

durch die Förderung motiviert werden. Über drei Viertel der Anlagen diente ausschließlich<br />

der Warmwasserbereitung, wobei dieser Anteil über dem Betrachtungszeitraum annähernd<br />

gleich blieb.<br />

Die Anträge aus dem Jahr 2002 führten zu einer Kollektorfläche <strong>von</strong> 360.000 m 2 , die Anträge<br />

aus dem Jahr 2003 mit bisher 700.000 m² auf fast das Doppelte. Auf die Kollektorfläche<br />

bezogen ist der Anteil der Flachkollektoren mit 90 % höher als wenn man die Anteile<br />

unterschiedlicher Technologien aus der Anzahl der geförderten Anlagen ableitet, da Flachkollektoranlagen<br />

tendenziell größer als die Röhrenkollektoranlagen sind.<br />

Über die Hälfte der geförderten Anlagen weisen eine Kollektorfläche <strong>von</strong> bis zu einschließlich<br />

6 m² auf, 45 % sind zwischen 7 m² und 20 m² groß und nur 2 % sind größer als 20 m². Diese<br />

Verhältnisse sind im Betrachtungszeitraum in etwa gleich geblieben. Bezogen auf die<br />

gesamte im Betrachtungszeitraum geförderte Anlagenfläche dominiert die Größenklasse<br />

zwischen 7 m² und 20 m² (Abbildung 12). Mit 11 % ist der Anteil <strong>von</strong> Anlagen größer 20 m² in<br />

Sachsen in Bundesvergleich auffallend hoch. In diesem Bundesland erhalten Kommunen<br />

eine Förderung für den Einsatz <strong>von</strong> Solarkollektoren. Dadurch ist vermutlich auch der Markt<br />

für große Anlagen im Allgemeinen positiv bereitet worden.<br />

6 Luftkollektoren spielen mit einer Anzahl <strong>von</strong> 159 praktisch keine Rolle. Bisher gibt es erst einen<br />

Hersteller solcher Anlagen auf dem Markt.<br />

33


57%<br />

6%<br />

1%<br />

34<br />

36%<br />

< 7m²<br />

7-20 m²<br />

20-50 m²<br />

> 50 m²<br />

Abbildung 12: Anteile unterschiedlicher Anlagengrößenklassen an der gesamten im MAP<br />

geförderten Kollektorfläche.<br />

Die 36 % aller geförderten Anlagen stehen in Bayern, gefolgt <strong>von</strong> Baden-Württemberg mit<br />

20 % und Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit jeweils 9 %. Die Aufteilung über die<br />

Länder bleibt über den Betrachtungszeitraum annährend konstant. An der gesamten gewährten<br />

Förderung der im Zeitraum Januar 2002 bis einschließlich Juni 2004 beantragten<br />

Anlagen hat Bayern sogar einen Anteil <strong>von</strong> 38 %. Auch wenn man die geförderte Kollektorfläche<br />

umlegt auf die Einwohner, ist Bayern führend. Im Betrachtungszeitraum wurden<br />

34 m²/1000 Einwohner Kollektorfläche in Bayern beantragt und gefördert gegenüber<br />

13,3 m²/1000 Einwohner im Bundesdurchschnitt. Es folgen Baden-Württemberg mit<br />

19,6 m²/1000 Einwohner und Sachsen mit 14,6 m²/1000 Einwohner. Diese großen regionalen<br />

Unterschiede lassen sich eindeutig nur schwer erklären. Sie mögen zum Teil historisch<br />

bedingt sein, da Solarkollektoren bevorzugt zuerst im Süden Deutschlands angewendet<br />

wurden (Fichtner 2002). Dadurch hat sich ein lebendiges Netzwerk aus Anwendern,<br />

Handwerkern, Planern, Herstellern, Forschung und Entwicklung regional etablieren können.<br />

Letztlich ist dies auch ein Resultat der in der Vergangenheit in Bayern und Baden-<br />

Württemberg großzügig gewährten Förderung. Weiterhin mögen die günstigeren klimatischen<br />

Bedingungen im Süden eine energetische <strong>Nutzung</strong> der Sonne vorteilhafter<br />

erscheinen lassen, obwohl solcherart bedingte Unterschiede in den Erträgen tatsächlich nur<br />

gering sind. Die aktuelle Förderung durch das Bundesland hat dagegen keinen bestimmenden<br />

Einfluss auf die herausragende Stellung Bayerns und Baden-Württembergs. So<br />

gewähren diese beiden Bundesländer privaten Haushalten aktuell keine Förderung. Mit<br />

Ausnahme <strong>von</strong> Nordrhein-Westfalen, das schon seit Jahren im so genannten REN-<br />

Programm Zuschüsse vergibt und trotzdem mit 4,8 m²/1000 Einwohner nur den


diesbezüglich drittletzten Rang unter allen Bundesländern einnimmt, liegen allerdings jene<br />

fünf Bundesländer, die aktuell Förderungen gewähren, allesamt in der vorderen Hälfte auf<br />

der Rangliste unter allen Bundesländern. Dabei ist zu beachten, dass seitens des MAP für<br />

Solarkollektoranlagen generell die Kumulierung mit anderen Fördermitteln nicht erlaubt ist,<br />

Förderprogramme der Länder also immer eine zusätzliche Nachfrage evozieren. 7<br />

Der Anteil des Erdgases ist in Bayern etwa ein Fünftel niedriger als im Bundesdurchschnitt,<br />

nicht zuletzt weil die Erdgasversorgung im Flächenstaat Bayern bisher nicht flächendeckend<br />

ausgebaut ist. Entsprechend höher ist hier der Anteil <strong>von</strong> Heizöl, aber auch traditionelle Holzheizungen<br />

konnten sich besser halten. Steigende Heizölpreise motivieren aber gemeinhin<br />

schnell und direkt dazu, die Heizölkosten über den Einsatz <strong>von</strong> erneuerbaren Energien, sei<br />

es Solarenergie oder Biomasse, zu senken. Somit ergibt sich auch unter diesem Aspekt in<br />

Bayern eine besonders günstige Ausgangslage für diese Technologien. Zusätzlich ist gerade<br />

die Kombination der Solarkollektoren mit Biomasseheizkesseln vorteilhaft, da auf diese<br />

Weise der wenig effiziente Sommerbetrieb der Kessel ausschließlich <strong>zur</strong> Warmwasserbereitung<br />

vermieden werden kann.<br />

Die unterschiedliche Gebäudestruktur in den einzelnen Bundesländern, also insbesondere<br />

ein höherer Anteil <strong>von</strong> für heutige Standardkollektoranlagen besonders geeigneter Ein-/<br />

Zweifamilienhäusern kann für die großen Unterschiede ebenso wenig verantwortlich<br />

gemacht werden. Tatsächlich liegt zwar der Anteil <strong>von</strong> Ein-/Zwei-Familienhäusern am<br />

Gebäudebestand mit 87 % in Bayern höher als der Bundesdurchschnitt (82 %). Das<br />

Saarland (90 %), Rheinland-Pfalz (89 %), Schleswig-Holstein (88 %) und Niedersachsen<br />

(88 %) weisen allerdings noch höhere Anteile <strong>von</strong> diesem Gebäudetyp auf, ohne dass dort<br />

eine ähnlich hohe Verbreitung <strong>von</strong> Solarkollektoren wie in Bayern vorzufinden wäre.<br />

Seit dem 1.1.2004 wird die Erweiterung bestehender Solarkollektoranlagen gefördert.<br />

Ebenso dürfen Kollektoren auch der Erwärmung <strong>von</strong> Schwimmbecken dienen. Beide<br />

Erweiterungen sind bisher jedoch erst sehr verhalten aufgenommen worden. Nur 2 % aller<br />

Anträge <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong> Solarkollektoranlagen im ersten Halbjahr 2004 bezogen sich auf<br />

Erweiterungsinvestitionen und in nur einem Promille der Fälle sollen die Anlagen auch der<br />

Schwimmbeckenerwärmung dienen.<br />

3.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeitsberechnung wurden für mehrere Referenzsysteme die<br />

Wärmegestehungskosten auf der Basis der mittleren Investitionskosten der im MAP<br />

7<br />

Aufgrund des Kumulierungsverbotes wird für den Bereich der Solarthermie auf eine detaillierte<br />

Darstellung der Förderkonditionen in den Bundesländern analog zu den anderen Technologien<br />

verzichtet.<br />

35


geförderten Anlagen ermittelt 8 . Die angenommenen Randbedingungen dabei sind für alle<br />

Systeme gleich: 6 %, Zinssatz, 20 Jahre Abschreibungszeit und Betriebs- und Wartungskosten<br />

<strong>von</strong> pro Jahr 1,5 % der Investitionskosten. Bei Flachkollektoren <strong>zur</strong> ausschließlichen<br />

Warmwasserbereitung wurden jährliche Nutzwärmeerträge <strong>von</strong> 400 kWh/m²*a, bei<br />

Heizungsunterstützung mit Ausnahme der 6 m² Anlage (hier auch 400 kWh/m²*a)<br />

300 kWh/m²*a zugrunde gelegt. Bei Röhrenkollektoren <strong>zur</strong> Warmwasserbereitung wurden<br />

580 kWh/m²*a angenommen, <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung mit Ausnahme des kleinsten<br />

Systems mit 4 m² Kollektorfläche (bei dem auch ein Ertrag <strong>von</strong> 580 kWh/m²*a angenommen<br />

wird) 370 kWh/m²*a. 9<br />

Für kleine Flachkollektorsysteme mit 6 m² Kollektorfläche <strong>zur</strong> Brauchwassererwärmung<br />

ergeben sich Wärmegestehungskosten <strong>von</strong> 0,19 bis 0,21 €/kWh (Abbildung 13). Die<br />

Gestehungskosten neuer Anlagen haben dabei im Berichtszeitraum um etwa 10 % abgenommen.<br />

Größere Systeme erreichen Wärmegestehungskosten bis hinunter zu 0,07 €/kWh,<br />

wobei diese Berechnungen auf den mittleren Investitionskosten <strong>von</strong> nur sehr wenigen<br />

geförderten Anlagen beruhen. 10 Die gewährten Zuschüsse trugen bei typischen Kleinanlagen<br />

zu einer Reduzierung der Wärmegestehungskosten um fünf bis sieben Prozent bei. Für die<br />

Referenzsystemen Flachkollektoren 200 m² für Brauchwassererwärmung wurden im<br />

Berichtszeitraum keine geförderten Anlagen realisiert. Hier können als Wärmegestehungskosten<br />

mit 0,10 bis 0,14 €/kWh die Ergebnisse aus dem Programm "Solarthermie 2000"<br />

übernommen werden (BINE 2004).<br />

8 Vergleiche Abschnitt 3.3.<br />

9 Zu weiteren Details der Wirtschaftlichkeitsrechnung vergleiche Anhang 2.<br />

10 Vergleiche dazu auch Abschnitt 3.3.<br />

36


Wärmegestehungskosten €/kWh<br />

0,35<br />

0,30<br />

0,25<br />

0,20<br />

0,15<br />

0,10<br />

0,05<br />

0,00<br />

6 m² Flach 10 m² Flach<br />

25 m² Flach<br />

Förderanteil<br />

2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />

37<br />

75 m² Flach<br />

Abbildung 13: Wärmegestehungskosten <strong>von</strong> im MAP geförderten Flachkollektoranlagen <strong>zur</strong><br />

Warmwasserbereitung.<br />

Für die Heizungsunterstützung in Einfamilienhäusern typische Anlagen weisen typischerweise<br />

Wärmegestehungskosten um 0,25 €/kWh auf (Abbildung 13). Die gewährten<br />

Zuschüsse trugen bei typischen Anlagengrößen bis hinauf zu 20 m² Kollektorfläche zu einer<br />

Reduzierung der Wärmegestehungskosten um fünf bis acht Prozent bei. Größere Anlagen<br />

weisen mit Kosten 0,15 €/kWh deutlich günstigere Werte auf.


Wärmegestehungskosten €/kWh<br />

0,35<br />

0,30<br />

0,25<br />

0,20<br />

0,15<br />

0,10<br />

0,05<br />

0,00<br />

10 m² Flach 25 m² Flach<br />

Förderanteil<br />

2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />

38<br />

75 m² Flach<br />

Abbildung 14: Wärmegestehungskosten <strong>von</strong> im MAP geförderten Flachkollektoranlagen <strong>zur</strong><br />

Raumheizung und Warmwasserbereitung.<br />

Röhrenkollektoranlagen weisen etwas höhere Wärmegestehungskosten auf als Flachkollektoranlagen<br />

(Abbildung 15). Bei steigenden Anlagengrößen sinken mit den<br />

Investitionskosten auch die Gestehungskosten bei Anlagen <strong>zur</strong> ausschließlichen<br />

Warmwasserbereitung auf unter 0,15 €/kWh.


Wärmegestehungskosten €/kWh<br />

0,35<br />

0,30<br />

0,25<br />

0,20<br />

0,15<br />

0,10<br />

0,05<br />

0,00<br />

4 m² Röhre 10 m² Röhre 25 m² Röhre<br />

Förderanteil<br />

2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />

Abbildung 15: Wärmegestehungskosten <strong>von</strong> im MAP geförderten Röhrenkollektoranlagen <strong>zur</strong><br />

Warmwasserbereitung.<br />

Röhrenkollektoranlagen, die auch der Heizungsunterstützung dienen, weisen Wärmegestehungskosten<br />

zwischen 0,20 €/kWh und 0,33 €/kWh auf (Abbildung 16).<br />

Wärmegestehungskosten €/kWh<br />

0,35<br />

0,30<br />

0,25<br />

0,20<br />

0,15<br />

0,10<br />

0,05<br />

0,00<br />

4 m² Röhre 10 m² Röhre 25 m² Röhre<br />

Förderanteil<br />

2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />

Abbildung 16: Wärmegestehungskosten <strong>von</strong> im MAP geförderten Röhrenkollektoranlagen <strong>zur</strong><br />

Raumheizung und Warmwasserbereitung.<br />

39


Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen ergeben insgesamt, dass der Einsatz <strong>von</strong><br />

Solarkollektoren in Deutschland weiterhin nicht mit fossilen Energieträgern konkurrieren<br />

kann. Im Betrachtungszeitraum hat sich die Technologie weiter der Konkurrenzfähigkeit<br />

genähert. Dies gilt insbesondere für Anlagen <strong>zur</strong> Warmwasserbereitstellung und speziell für<br />

große Anlagen. Die solare Heizungsunterstützung ist dagegen noch weiter <strong>von</strong> der<br />

Konkurrenzfähigkeit entfernt.<br />

3.6 Zusammenfassung<br />

Der Solarkollektormarkt in Deutschland wird wesentlich durch die Förderung im Rahmen des<br />

MAP geprägt. Gegenüber dem schwachen Jahr 2002 konnte der Absatz <strong>von</strong> Kollektoren im<br />

Jahr 2003 bedeutend gesteigert werden. Die Antragszahlen für MAP-Förderung haben sich<br />

im Jahr 2003 gegenüber dem Jahr 2002 beinahe verdreifacht, sind aber nicht zuletzt<br />

aufgrund <strong>von</strong> Vorzieheffekten im 1. Halbjahr 2004 wieder <strong>zur</strong>ückgegangen. Insgesamt wird<br />

die Förderung gut angenommen. Meist setzen private Haushalte Flachkollektoren <strong>zur</strong><br />

Brauchwassererwärmung in Ein- und Zweifamilienhäusern ein. Größere Anlagen <strong>zur</strong> Brauchwassererwärmung<br />

in Mehrfamilienhäusern oder <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung in Ein-/Zweifamilienhäusern<br />

stellen dagegen bisher noch die Ausnahme dar. Röhrenkollektoren stehen<br />

für 10 % der gesamten installierten Kollektorfläche.<br />

Es konnten Kostenreduktionen im Betrachtungszeitraum beobachtet werden, die auf eine<br />

stärkere Industrialisierung der Herstellung und Größenvorteile auch im Vertrieb <strong>zur</strong>ückzuführen<br />

sind. Eine Konzentration in der Produktion ist zu beobachten, gleichzeitig weitet<br />

sich der Vertrieb stärker auf traditionelle Kesselanbieter aus.<br />

Um einem organischen Wachstum weitere Impulse zu verleihen, sollten stärkere Anreize für<br />

bisher vernachlässigte Anwendungen geschaffen werden. Dazu gehören größere Anlagen,<br />

sei es in Mehrfamilienhäusern oder <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung auch schon in Ein-/Zweifamilienhäusern.<br />

Die Förderung sollte technologieneutral, unabhängig da<strong>von</strong>, ob es sich um<br />

Flach- oder Röhrenkollektoren handelt, gewährt werden.<br />

40


4 Kleine Biomassekessel<br />

Bei der Förderung der energetischen <strong>Nutzung</strong> der Biomasse unterscheidet das Marktanreizprogramm<br />

im Wesentlichen zwischen Anlagen unter und über 100 kW Nennwärmeleistung.<br />

Während kleine Anlagen über Investitionskostenzuschüsse, abgewickelt <strong>von</strong> der BAFA,<br />

gefördert werden, werden für größere Anlagen vergünstigte Darlehen gewährt und teilweise<br />

auch ein Teil der Schulden erlassen. Entsprechend werden diese beiden Bereiche getrennt<br />

evaluiert, so dass im Folgenden ausschließlich auf Anlagen kleiner als 100 kW Nennwärmeleistung<br />

eingegangen wird, während größere Anlagen in Kapitel 5 beschrieben werden.<br />

4.1 Marktentwicklung<br />

Der Markt der Biomassekessel hat sich in den letzten Jahren sehr dynamisch entwickelt<br />

(Tabelle 4). Ergänzend <strong>zur</strong> Tabelle 4 sind im Jahr 2003 laut Statistik der Schornsteinfeger an<br />

7.668 neuen handbeschickten Biomasseanlagen Erstmessungen durchgeführt worden und<br />

2.491 an neuen mechanisch beschickten Anlagen (Basse 2004). Auch die Prognosen lassen<br />

ein weiteres Wachstum erwarten. Laut einer Umfrage der Solar Promotion GmbH in<br />

Kooperation mit dem Deutschen Energie-Pellets-Verband rechnet die Pellet-Branche im Jahr<br />

2004 mit einem Wachstum <strong>von</strong> bis zu 25 % (DEPV 2004).<br />

Tabelle 5: Bedeutung <strong>von</strong> kleinen Biomassekesseln in Deutschland<br />

Anzahl 2002 2003<br />

Gebäude Neubauten 195.389 212.341<br />

Heizkesselabsatz 725.000 730.000<br />

Da<strong>von</strong> Ersatz 580.000 580.000<br />

Absatz Pelletkessel 11 4.741 6.000<br />

Absatz Hackgutkessel k.A. k.A.<br />

Geförderte Pellet- und Hackgutkessel 4.699 5.284<br />

Marktanteil Heizungen (nur Pelletkessel) 0,65 % 0,72 %<br />

Die Dynamik des Marktes lässt sich auch an dem Kapazitätszuwachs für die<br />

Pelletherstellung ablesen. Sie hat sich ausgehend <strong>von</strong> 72.100 t im Jahr 2002 über 123.200 t<br />

im Jahre 2003 auf 226.700 t in 2004 sprunghaft erhöht. Dieser Zuwachs trägt zu einer<br />

Verdichtung des Versorgungsnetzes bei, was nicht zuletzt auch die Befürchtungen<br />

potenzieller Betreiber entkräftet, dass es zu Lieferschwierigkeiten für den Brennstoff kommen<br />

könnte. Es besteht ein Nord-Süd und Ost-West-Gefälle in der regionalen Verbreitung <strong>von</strong><br />

11 DEPV 2004<br />

41


Pellethändlern (Abbildung 17). Für die geringe Verbreitung im Norden und Osten<br />

Deutschlands sind vorwiegend folgende Gründe ausschlaggebend (Fischer und Pilz 2004):<br />

1) Während in den südlichen Ländern Holzheizungen – zumindest als Zusatzheizung -<br />

traditionell eine große Verbreitung finden, wurden diese Feuerstätten im Norden in<br />

den vergangenen Jahrzehnten durch die flächendeckende Erschließung mit Erdgas<br />

weitgehend verdrängt.<br />

2) Hinsichtlich der Preise für fossile Energieträger bestehen besonders beim Erdgas<br />

große Unterschiede zwischen Nord und Süd.<br />

3) In den neuen Bundesländern wurden vielfach erst vor wenigen Jahren neue Heizsysteme<br />

installiert. Auch verhindert eine geringere Kaufkraft oft, dass das vorhandene<br />

Interesse an einer Pelletheizung in eine Kaufentscheidung umgesetzt wird.<br />

42


Abbildung 17: Pellethändler in Deutschland (aufgrund des Maßstabs symbolisieren einige<br />

Fähnchen mehr als einen Händler) (Stand 2002, Quelle: Biomasse Info-<br />

Zentrum)<br />

Weitere Impulse können auch aus der Förderpolitik der Länder resultieren, die zusätzlich zu<br />

dem Programm auf Bundesebene durch Förderungen Anreize zum Kauf <strong>von</strong> biomassebefeuerten<br />

Anlagen schaffen. In Kapitel 4.6 wird auf die verschiedenen derzeit gültigen<br />

Länderprogramme eingegangen.<br />

4.2 Technische Entwicklung<br />

Der Trend der technischen Entwicklungen geht zu höherem Bedienkomfort für die Kunden,<br />

um zu Gas- oder Ölheizungen auch hinsichtlich des Komforts konkurrenzfähig zu sein.<br />

Zugleich sollen die Heizsysteme die Emissionen an Schadstoffen minimieren und hohe<br />

Wirkungsgrade erzielen. Die wichtigsten Entwicklungen der letzten beiden Jahre werden im<br />

43


Folgenden für Pelletkessel vorgestellt, die den überwiegenden Teil der in den Jahren 2002<br />

und 2003 geförderten Biomasseanlagen bis 100 kWth darstellen:<br />

Belieferung und Lagerhaltung<br />

Das Angebot an Belieferungs- und Lagerhaltungsmöglichkeiten, zwischen denen die Kunden<br />

abhängig <strong>von</strong> ihren baulichen Rahmenbedingungen wählen können, wurde erweitert. In<br />

welcher Form die Pellets angeliefert werden, richtet sich nach dem Weitertransport der<br />

Pellets <strong>zur</strong> Feuerung. Wenn dieser manuell erfolgt, z. B. mit Schubkarre oder in Säcken,<br />

bieten sich <strong>zur</strong> Bevorratung Kleinsäcke <strong>von</strong> je 15 bis 20 kg an, Großkartons auf Einwegpaletten<br />

(ca. 850 kg), Großsäcke („Big Bags“) als Ein- oder Mehrweggebinde mit ca. 800 bis<br />

1.200 kg Füllmenge, Mehrwegcontainer oder Kleinsilos, z. B. Trevira-Silos (Kunststoffgewebe),<br />

in einem Stahlgerüst mit Auslaufschieber an. Höheren Komfort bietet die durchgehend<br />

mechanisierte Brennstoffbeschickung, für die die Pellets in einem Pumpwagen lose<br />

angeliefert werden. Die Lagerung kann in Kleinsilos mit Wandmaterial aus Holz, Metall oder<br />

Gewebe, die auch außerhalb des Hauses aufgestellt werden können, in Lagerräumen mit<br />

Schrägbodenauslauf oder in Erdtanks erfolgen.<br />

Hochtechnisierte Mikroprozessorregelung<br />

Die computergesteuerte Verbrennungsluftzufuhr wird abgasgeführt geregelt und ermöglicht<br />

damit einen optimal abgestimmten und emissionsarmen Ausbrand sowie einen großen<br />

Regelbereich bis auf unter 30 % der Nennwärmeleistung. Die Leistung wird so dem<br />

jeweiligen Wärmebedarf angepasst, dass ein Betrieb mit häufigen Ein- und Ausschaltzyklen<br />

verhindert wird. Dies verringert sowohl Emissionen als auch Auskühlverluste des Kessels.<br />

Angebotserweiterung um kleine Anlagen<br />

Auf die speziellen Anforderungen der immer häufiger realisierten Niedrig- und Passivhäuser<br />

gehen einige Hersteller ein und erweitern ihr Angebotsspektrum um Heizungssysteme mit<br />

kleiner Leistung mit einem Leistungsintervall zwischen 2 und 10 kWth. Entsprechend<br />

verringern sich auch Abmessungen, Gewicht und Preis, so dass die Attraktivität dieser<br />

Systeme gesteigert werden kann.<br />

Reinigung der Rauchgaswärmetauscher:<br />

Bei der Verbrennung der Pellets entsteht eine geringe Menge Flugasche, die sich auf den<br />

Flächen des Wärmetauschers niederschlägt. Um einen guten Wärmeübergang zu gewährleisten,<br />

ist daher eine Reinigung der Wärmetauscherflächen in regelmäßigen Abständen<br />

notwendig. Um stets den optimalen Wirkungsgrad zu erreichen, aber auch, um den Bedienkomfort<br />

zu erhöhen, setzen sich immer mehr halbautomatische / automatische Reinigungsverfahren<br />

durch. Die halbautomatische Reinigung kann einfach mit einem Hebel <strong>von</strong> außen<br />

durchgeführt werden, bei der automatischen ermöglichen <strong>von</strong> Motoren angetriebene, im<br />

Wärmetauscher eingebaute Wirbulatoren die Reinigung. Doch auch bei der Wahl <strong>von</strong><br />

automatischen Reinigungssystemen sollte der Kessel einmal im Jahr einer Komplettreinigung<br />

unterzogen werden.<br />

44


Ascheentleerung<br />

Bei den einfacheren Modellen muss der Rost in regelmäßigen Abständen manuell mit einer<br />

Bürste oder einem Staubsauger entascht werden. Um die Entaschung zu vereinfachen,<br />

werden Modelle mit einer Aschelade oder einer automatischen Ascheaustragung in einen<br />

nebenstehenden Aschekasten angeboten. Je nach Größe muss der Aschekasten in<br />

Abständen <strong>von</strong> ein bis mehreren Wochen entleert werden. Vereinzelt wird auch eine<br />

Aschekomprimierung angeboten, mit der die Entleerungsabstände bis auf ein Jahr verlängert<br />

werden können.<br />

Kombikessel<br />

Einige Anbieter haben sich auf die Nachfrage nach Heizkesseln eingestellt, die außer mit<br />

Pellets auch mit Scheitholz oder mit Hackschnitzeln betrieben werden können, und bieten<br />

mittlerweile eine große Vielfalt solcher Kessel an. Von den Kunden werden immer wieder<br />

zwei Gründe für ihren Wunsch nach einem Kombi-Kessel angeführt:<br />

• Der Kunde hat Waldbesitz und möchte das eigene Holz auch weiterhin relativ<br />

kostengünstig zum Heizen nutzen. Zwischendurch gibt es aber immer wieder längere<br />

Phasen, in denen der Kunde auf eine automatische Beschickung angewiesen ist.<br />

Dann soll die Pelletheizung die Wärmebereitstellung übernehmen.<br />

• Der Kunde befürchtet Engpässe in der Brennstoffzufuhr oder starke Preiserhöhungen<br />

und möchte sich die Möglichkeit einer Notbefeuerung mit Scheitholz oder<br />

Hackschnitzeln offen halten.<br />

4.3 Kostenentwicklung<br />

Aus den Daten der BAFA lässt sich die Kostenentwicklung über den Betrachtungszeitraum<br />

2002 bis Mitte 2004 nur für automatisch beschickte Anlagen ableiten, da Scheitholzvergaserkessel<br />

erst seit dem 1.1.2004 gefördert werden. Weiterhin wird erst seit dem 1.1.2004<br />

erfasst, ob es sich um Pellet- oder Hackschnitzelanlagen handelt. Schließlich ist zu<br />

beachten, dass die Fallzahl für das Jahr 2004 im Vergleich zu den Vorjahren sehr gering ist,<br />

weil der in dieser Studie angewendeten Systematik folgend für das Jahr 2004 nur die<br />

Investitionskosten jener Anlagen erfasst werden können, die in diesem Jahr beantragt und<br />

realisiert worden sind, während für die Jahre 2002 und 2003 alle Anlagen erfasst werden, die<br />

in dem jeweiligen Jahr beantragt wurden und im selben oder darauf folgenden Jahr realisiert<br />

wurden. Eine Stichprobe aus den eingereichten Rechnungen ergab weiterhin, dass die<br />

angegebenen Investitionskosten den Kessel mit Peripherie (bei Scheitholzvergaserkessel<br />

auch der Pufferspeicher), Beschickung, Montage und Inbetriebnahme enthalten, nicht jedoch<br />

etwaig notwendige bauliche Maßnahmen etwa für die Aufbewahrung des Brennstoffes.<br />

Tabelle 6 zeigt die durchschnittlichen spezifischen Anlagenkosten für automatisch beschickte<br />

Holzkesselanlagen. Deutlich ist eine starke Degression der Kosten über die Größe zu<br />

erkennen, so dass Anlagen in der Klasse <strong>von</strong> 50 bis 100 kW Nennwärmeleistung spezifisch<br />

nur etwa ein Drittel so teuer sind wie Anlagen bis 20 kW Nennwärmeleistung. Dagegen lässt<br />

45


sich keine eindeutige Tendenz bei der Entwicklung der Kosten über die Zeit ablesen. Es ist<br />

da<strong>von</strong> auszugehen, dass das Kostenniveau in allen drei Größenklassen über den<br />

Betrachtungszeitraum in etwa konstant geblieben ist.<br />

Tabelle 6: Durchschnittliche spezifische Anlagenkosten automatisch beschickter kleiner<br />

Holzkessel nach Antragsjahr und Größenklasse in €/kWth.<br />

Jahr < 20 kW<br />

Größenklasse<br />

20 - 50 kW 50 - 100 kW<br />

2002 1.083 565 360<br />

2003 1.256 619 337<br />

2004 1.131 573 362<br />

Gesamt 3.470 1.757 1.059<br />

Im aktuellen Jahr 2004 liegen die durchschnittlichen spezifischen Investitionskosten für<br />

Scheitholzvergaserkessel etwa ein Viertel unter den <strong>von</strong> automatisch beschickten Anlagen.<br />

Dies gilt allerdings nicht für die mittlere Leistungsklasse zwischen 20 und 50 kWth, in der die<br />

spezifischen Kosten <strong>von</strong> Scheitholzvergaserkessel und automatisch beschickten Anlagen<br />

etwa gleich hoch sind.<br />

Daneben wurden auch Listenpreise aus Marktübersichten 12 für Pellet- und<br />

Scheitholzvergaserkessel bis 50 kW den Daten <strong>von</strong> BAFA gegenübergestellt. Da in den<br />

Marktübersichten durchgängig lediglich die Preise für die Kessel aufgeführt sind, beschränkt<br />

sich der Vergleich nur auf diese Komponente. Die Preise für die Kessel, die die Antragsteller<br />

bei der BAFA gemeldet haben, sind den Rechnungen entnommen, die mit dem<br />

Verwendungsnachweis eingereicht wurden. Hier wurden etwa 50 Stichproben ausgewertet.<br />

Der Vergleich der Bruttopreise aus den Marktübersichten ergibt eine gute Übereinstimmung<br />

mit den <strong>von</strong> den Antragstellern angegebenen Preisen sowohl für Pellet- als auch Scheitholzvergaserkessel.<br />

Weiterhin wurden Bruttopreise für Pelletkessel bis 20 kW in Österreich<br />

ausgewertet. 13 Auch hier zeigten sich keine signifikanten Abweichungen der Preise.<br />

Die durchschnittlichen spezifischen Investitionskosten für automatisch beschickte Anlagen<br />

schwanken <strong>von</strong> Bundesland zu Bundesland um bis zu +/- 35 % gegenüber dem Bundesdurchschnitt.<br />

Ein Zusammenhang zwischen dem Grad der Verbreitung im jeweiligen Bundesland<br />

und der Höhe der spezifischen Kosten konnte nicht festgestellt werden.<br />

12 Biomasse Info-Zentrum 2002; Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe 2004<br />

13 Energieverwertungsagentur 2004<br />

46


4.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben<br />

Im Zeitraum zwischen Beginn des Jahres 2002 bis zum 30.6.2004 wurden 25.393 Anträge<br />

auf Zuschussförderung für biomassebefeuerte Heizkessel gestellt. Mit der Richtlinienänderung<br />

vom 15.3.2002 sind die Antragszahlen sprunghaft gestiegen. Wurden im ersten<br />

Vierteljahr 2002 monatlich durchschnittlich 350 Anlagen gefördert, so stieg der Durchschnitt<br />

für den Rest des Jahres auf 600 und im Jahr 2003 sogar auf 870. Von dieser Richtlinienänderung<br />

profitierten insbesondere kleinere Anlagen unter 25 kW (durch die Einführung der<br />

größenunabhängigen Mindestförderung <strong>von</strong> € 1.500) und Anlagen über 40 kW, da die<br />

maximale Förderung je Anlage ebenso aufgehoben wurde. Die kurzfristigen Steigerungen<br />

und darauf folgenden Einbrüche im Herbst 2003 erklären sich aus Verlautbarungen im<br />

Sommer 2003 über eine etwaige Einstellung der Förderung <strong>von</strong> Biomasse-Kessel, die sich<br />

dann als falsch erwiesen. Einen weiteren Schub erhielt die Zahl der Anträge durch die<br />

Einführung der Förderung <strong>von</strong> Scheitholzvergaserkessel ab dem 1.1.2004, die die durchschnittliche<br />

monatliche Antragszahl im ersten Halbjahr 2004 auf 1.400 hochschnellen ließ.<br />

2000<br />

1800<br />

1600<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

Antragszahlen kleine Biomasse<br />

Jan 02<br />

Feb 02<br />

Mrz 02<br />

Apr 02<br />

Mai 02<br />

Jun 02<br />

Jul 02<br />

Aug 02<br />

Sep 02<br />

Okt 02<br />

Nov 02<br />

Dez 02<br />

Jan 03<br />

Feb 03<br />

Mrz 03<br />

Apr 03<br />

47<br />

Monat<br />

Mai 03<br />

Abbildung 18: Zeitliche Entwicklung der Antragszahlen.<br />

Jun 03<br />

Jul 03<br />

Aug 03<br />

Sep 03<br />

Okt 03<br />

Nov 03<br />

Dez 03<br />

Jan 04<br />

Feb 04<br />

Mrz 04<br />

Apr 04<br />

Mai 04<br />

Jun 04<br />

64 % aller Anträge im Jahr 2004 14 bezogen sich auf Scheitholzvergaserkessel, 30 % auf<br />

Pelletkessel und nur 6 % auf Holzhackschnitzel. 15 Somit sind ausschließlich Scheitholz-<br />

14 Vor 2004 wurde nicht nach Hackschnitzel und Pellet getrennt erfasst.<br />

15<br />

Kombikessel, die sowohl Pellets als auch Scheitholz verbrennen können, werden dabei als<br />

Pelletkessel erfasst, sodass also die tatsächliche Zahl der Scheitholzkessel noch höher liegen<br />

dürfte.


vergaserkessel und ihre (Wieder-)Aufnahme in die Förderung für das Wachstum der<br />

Antragszahlen im Jahr 2004 verantwortlich. Mehr noch: Die Zahl <strong>von</strong> automatisch<br />

beschickten Anlagen hat sich sogar im ersten Halbjahr 2004 mit im Monat durchschnittlich<br />

430 gegenüber 2003 halbiert. Dies ist auf Vorzieheffekte im zweiten Halbjahr 2003<br />

<strong>zur</strong>ückzuführen, die die Antragszahlen im zweiten Halbjahr 2003 deutlich über dem Mittel<br />

hochschnellen ließen. Es ist daher anzunehmen, dass die Antragszahlen für automatisch<br />

beschickte Biomassekessel sich im zweiten Halbjahr 2004 wieder auf ein Niveau <strong>von</strong><br />

durchschnittlich mindestens monatlich 800 einpendeln werden.<br />

Scheitholz<br />

64%<br />

Anträge kleine Biomasse 1.Hj. 2004<br />

Aufteilung nach Brennstoff<br />

Holzhackschnitzel<br />

6%<br />

Abbildung 19: Anträge im 1. Halbjahr 2004 nach Brennstoffart.<br />

48<br />

Pellets<br />

30%<br />

Insgesamt hat sich der Schwerpunkt der Anträge <strong>von</strong> kleinen Anlagen bis 20 kW, auf die sich<br />

2002 noch 55 % der Anträge bezogen, auf Anlagen mittlerer Größe zwischen 20 und 50 kW<br />

verschoben, auf die sich im Rumpfjahr 2004 69 % der Anträge bezogen. Dies ist in erster<br />

Linie auf die Scheitholzvergaserkessel <strong>zur</strong>ückzuführen, die im Jahr 2004 zu über 90 % in die<br />

Größenklasse zwischen 20 und 50 kW fallen, während der Schwerpunkt bei den Pelletkesseln<br />

bei Anlagen kleiner 20 kW liegt (68 % aller Pelletkessel). 94 % der geförderten<br />

Anlagen speisten in eine Zentralheizung ein.<br />

Aus der schriftlichen Befragung einer Stichprobe <strong>von</strong> geförderten und abgelehnten<br />

Antragstellern 16 lässt sich Betriebsweise und der durch den Biomasseeinsatz ersetzte<br />

Energieträger ableiten. Auf der Basis <strong>von</strong> 197 Antworten sind demnach 78 % der Anlagen<br />

monovalent betrieben, d.h. das betreffende Gebäude wird ausschließlich durch den<br />

16 Siehe Kapitel 9


Biomassekessel beheizt. Bei Hackschnitzelanlagen liegt dieser Anteil mit 87 % höher,<br />

während Scheitholzkessel nur zu 68 % monovalent betrieben werden. In 42 % der Fälle wird<br />

durch die Verbrennung der Biomasse Heizöl ersetzt, in 23 % und in 19 % der Fälle wurde<br />

bereits vorher Holz als Brennstoff eingesetzt (Tabelle 7). Damit führt die Förderung kleiner<br />

Biomassekessel in über 80 % der Fälle zu einem Wachstum der energetischen <strong>Nutzung</strong> der<br />

Biomasse, während in 20 % der Fälle bereits vorher Biomasse energetisch genutzt wurde.<br />

Im Vergleich zum Anteil <strong>von</strong> Holzkessel an der Gesamtzahl aller Heizungskessel in<br />

Deutschland ist hier der Anteil der Holzkessel allerdings noch deutlich höher. Dies deutet<br />

darauf hin, dass die Förderung der Biomassekessel bei jenen, die sowieso schon Biomasse<br />

als Brennstoff nutzen, überproportional gut wahrgenommen wird. Selbst wenn in diesen<br />

Fällen nicht zum Wachstum erneuerbarer Energien als originäres Ziel des Marktanreizprogrammes<br />

beigetragen wird, so ist der Ersatz alter durch neue Holzkessel prinzipiell positiv<br />

zu bewerten. Zum einen kann dadurch der Ersatz der alten Holzkessel durch fossile Energieträger<br />

Einhalt geboten werden, zum anderen sinken die Schadstoffemissionen durch den<br />

Einsatz moderner Biomassekessel erheblich.<br />

Tabelle 7: Durch den Biomasseeinsatz ersetzter Brennstoff (auf der Basis <strong>von</strong> 328 Antworten).<br />

Eingesetzter<br />

Ersetzter Brennstoff<br />

Brennstoff Öl Gas Holz Strom Sonst<br />

Pellet 42 % 25 % 16 % 13 % 4 %<br />

Hackschnitzel 38 % 18 % 29 % 11 % 4 %<br />

Scheitholz 43 % 18 % 22 % 13 % 3 %<br />

Gesamt 42 % 23 % 19 % 13 % 4 %<br />

Über 90 % der Anträge wurden <strong>von</strong> privaten Haushalten gestellt. In der Größenklasse 50 -<br />

100 kWth stammen allerdings ein Drittel der Anträge <strong>von</strong> gewerblichen Betreibern. Fast die<br />

Hälfte der Anträge kamen aus Bayern, gefolgt <strong>von</strong> Baden-Württemberg und Nordrhein-<br />

Westfalen mit 18 % bzw. aller 8 % Anträge (Abbildung 20).<br />

49


BY<br />

47%<br />

Anträge nach Bundesländern<br />

BW<br />

18%<br />

Abbildung 20: Antragszahlen nach Bundesländern.<br />

50<br />

HE<br />

6%<br />

MV<br />

1%<br />

NS<br />

5%<br />

BR<br />

2%<br />

NW<br />

8%<br />

RP<br />

4%<br />

SA<br />

1%<br />

SD<br />

SH 1%<br />

SN<br />

3% 1%<br />

Selbst wenn man die unterschiedliche Ressourcenlage in den Bundesländern berücksichtigt<br />

und man dafür als Maßstab die bewirtschaftete Waldfläche nimmt, so kommen aus Bayern<br />

und Baden-Württemberg <strong>von</strong> allen Flächenländern am meisten Anträge je km²<br />

bewirtschafteter Waldfläche (Abbildung 21).<br />

TH<br />

3%


Anträge je km² Waldfläche<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Anträge je km² bewirtschafteter Waldfläche<br />

BR B-W BY HE M-V NS N-W R-P S-A SD S-H SN TH BRD<br />

Bundesländer<br />

Abbildung 21: Anträge für Biomasse-Kessel kleiner 100 kWth nach Bundesländer je<br />

Quadratkilometer bewirtschafteter Waldfläche.<br />

Der Anteil des Erdgases ist in Bayern etwa ein Fünftel niedriger als im Bundesdurchschnitt,<br />

nicht zuletzt weil die Erdgasversorgung im Flächenstaat Bayern bisher nicht flächendeckend<br />

ausgebaut ist. Entsprechend höher ist hier der Anteil <strong>von</strong> Heizöl, aber auch traditionelle Holzheizungen<br />

konnten sich besser halten. Da steigende Heizölpreise aber gemeinhin schnell<br />

und direkt motivieren, die Heizölkosten über den Einsatz <strong>von</strong> erneuerbaren Energien, sei es<br />

Solarenergie oder Biomasse, zu senken, ergibt sich in Bayern eine besonders günstige<br />

Ausgangslage für diese Technologien. Weiterhin ist die energetische <strong>Nutzung</strong> der Biomasse<br />

vom Land Bayern, aber auch vom Land Baden-Württemberg in den vergangenen 15 Jahren<br />

umfassend über Zuschüsse und einem breiten Informationsangebot gefördert worden.<br />

22.000 Anträge oder 90 % kamen <strong>zur</strong> Bewilligung. Die Bewilligungsrate war insbesondere<br />

hoch bei Antragsstellern aus den Bundesländern Bayern (94 %) und Baden-Württemberg<br />

(89 %), während beim Schlusslicht Mecklenburg-Vorpommern nur die Hälfte aller Anträge<br />

bewilligt wurde. Von den im Betrachtungszeitraum beantragten Biomassekesseln sind bisher<br />

10.959 gefördert worden. Berücksichtigt man, dass zwischen Antragseingang und letztendlicher<br />

Auszahlung der Förderung bis zu einem Jahr vergehen kann, so steht zu erwarten,<br />

dass noch etwa 8.000 Anträge aus dem Zeitraum Juli 2003 bis Juni 2004 <strong>zur</strong> Auszahlung<br />

kommen werden. Berücksichtigt man nur Anträge aus jenem Zeitraum (Januar 2002<br />

einschließlich Juni 2003), aus dem sich keine neuen Förderungen mehr ergeben können, so<br />

ergibt sich eine Quote der Geförderten bezogen auf die gestellten Anträge <strong>von</strong> 74 % und<br />

bezogen auf die bewilligten Anträge <strong>von</strong> 83 %. Nur sehr wenige Bewilligungen (69, das sind<br />

3 Promille aller Bewilligungen) werden dabei <strong>von</strong> der BAFA aufgehoben. Damit rufen 17 %<br />

aller Bewilligten die Förderung nicht ab. Über Ursachen für die insgesamt recht niedrige<br />

51


Abrufquote lässt sich nur spekulieren. Möglicherweise sind Anträge nur auf Verdacht gestellt<br />

worden, insbesondere dann, wenn eine Verschlechterung der Förderung droht.<br />

Die insgesamt ausgezahlte Förderung betrug € 19,5 Millionen. Durch die Förderung wurden<br />

Investitionen <strong>von</strong> zusammen € 196 Millionen ausgelöst. 17 Somit hatte die Förderung im<br />

Durchschnitt einen Anteil <strong>von</strong> 10 % an den Investitionskosten. Über die Hälfte der Investitionen<br />

und der ausgezahlten Förderung entfällt auf Bayern, gefolgt <strong>von</strong> Baden-Württemberg mit<br />

einem Anteil <strong>von</strong> 18 %. Die durch die im Jahr 2003 gestellten Anträge ausgelösten Investitionen<br />

übertrafen die des Jahres 2002 bisher schon um 24 %. Da die im zweiten Halbjahr 2003<br />

bewilligten Anträge noch in erheblicher Anzahl <strong>zur</strong> Investition führen können, ist insgesamt<br />

<strong>von</strong> einem noch deutlich größeren Wachstum auszugehen.<br />

Zwischen Antragstellung und Bewilligung vergingen durchschnittlich 18 Tage, also weniger<br />

als drei Wochen. Kurzfristige Steigerungen der Antragszahlen führten in einigen Monaten zu<br />

etwas längeren durchschnittlichen Bearbeitungszeiten, im Mittel überschritt die durchschnittliche<br />

Bearbeitungszeit aber nicht 31 Tage. Im Durchschnitt ließen die Antragsteller 5 Monate<br />

zwischen Bewilligung und Mittelabruf vergehen.<br />

Die geförderten Anlagen haben zusammen eine Nennwärmeleistung <strong>von</strong> 277 MW. Ihre<br />

durchschnittliche Größe liegt bei 25 kWth. In den Jahren 2002 und 2002 war die durchschnittliche<br />

Größe annährend konstant, während der Durchschnitt der bisher im Jahr 2004<br />

beantragten und realisierten Anlagen auf 31 kW stieg. Wieder sind die erneut in die<br />

Förderung aufgenommenen Scheitholzkessel für diese Entwicklung verantwortlich, ihre<br />

durchschnittliche Größe lag bei 31 kW im Rumpfjahr 2004.<br />

4.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurden Referenzsysteme definiert, die im Rahmen<br />

des Marktanreizprogramms gefördert werden und die repräsentativ für derzeitige<br />

Einsatzbereiche sind. Der typische Einsatzbereich der verschiedenen Techniken spiegelt<br />

sich auch in dem Mittelabruf wider. Die auf diesen Daten aufbauenden Referenzsysteme, für<br />

die Wirtschaftlichkeitsberechungen durchgeführt wurden, sind in Tabelle 8 dargestellt. Deren<br />

Ergebnisse sowie die zu Grunde liegenden Rahmenannahmen werden im Anschluss<br />

vorgestellt.<br />

17 Da Investitionskosten für Lagereinrichtungen hier nicht erfasst werden, sind die tatsächlich<br />

ausgelösten Investitionen noch etwas höher.<br />

52


Tabelle 8: Übersicht über Referenzsysteme<br />

Wärmeleistung Kesselart Einsatzbereich<br />

15 kWth Pelletkessel /<br />

Biomassebefeuerte Zentralheizung für Einfamilien-<br />

Scheitholzvergaserkessel<br />

häuser <strong>zur</strong> Heiz- und Brauchwassererwärmung;<br />

Einsatz finden vorwiegend automatisch beschickte<br />

Pelletkessel oder handbeschickte Scheitholzvergaserkessel,<br />

während Hackgutkessel in diesem<br />

Leistungsbereich in nur vernachlässigbarem<br />

Umfang vorzufinden sind.<br />

gemäß Förderstatistik beantragte Biomasseanlagen<br />

< 20 kWth<br />

35 kWth<br />

Pelletkessel /<br />

Scheitholzvergaserkessel /<br />

Hackgutkessel<br />

Biomassebefeuerte Zentralheizung für Mehrfamilienhäuser<br />

für Heiz- und Brauchwassererwärmung<br />

Einsatz finden sowohl automatisch beschickte<br />

Pellet- und Hackschnitzelkessel als auch handbeschickte<br />

Scheitholzvergaserkessel<br />

gemäß Förderstatistik beantragte Biomasseanlagen<br />

zwischen 20 und 50 kWth<br />

70 kWth Hackgutkessel Biomassebefeuerte Zentralheizung für Mehrfamilienhäuser<br />

für Heiz- und Brauchwassererwärmung<br />

Einsatz finden in der Leistungsklasse nur<br />

Hackschnitzelkessel<br />

gemäß Förderstatistik beantragte<br />

Biomasseanlagen zwischen 50 und 100 kWth<br />

Die Festsetzung der Investitionskosten orientiert sich an den über die BAFA geförderten<br />

Anlagen nach Tabelle 6. Für alle drei Anlagentypen wurden die Investitionskosten aus dem<br />

Jahr 2004 zu Grunde gelegt, weil die Scheitholzvergaserkessel erst seit diesem Jahr<br />

gefördert werden und erst in diesem Jahr die Differenzierung nach Pellet- und Hackschnitzelkesseln<br />

vorgenommen wird.<br />

Die Investitionskosten setzen sich abhängig <strong>von</strong> dem Heizsystem aus verschiedenen<br />

Komponenten zusammen. Berücksichtigt wurden insbesondere Komponenten, die für die<br />

Förderbewilligung eine notwendige Voraussetzung sind, wie z.B. der Pufferspeicher oder die<br />

Lambdasonde bei Scheitholzvergaserkesseln. Nicht in die Berechungen eingeflossen sind<br />

die Speichervorrichtungen für den Brennstoff, wie Silos für die Pellets. Es wird dabei da<strong>von</strong><br />

ausgegangen, dass entsprechende Räume für die Lagerung vorhanden sind, ohne dass<br />

dadurch Opportunitätskosten entständen. Bei einer kompletten Vollkostenrechnung würden<br />

diese Raumkosten allerdings zusätzlich zu berücksichtigen sein. Es wird da<strong>von</strong><br />

ausgegangen, dass die Anlagen an die bestehende Wärmeverteilung angeschlossen<br />

werden. Zusammenfassend werden in Tabelle 9 die Investitionskosten aufgeführt.<br />

53


Tabelle 9: Investitionskosten der Biomasseanlagen<br />

Wärmeleistung Kesselart Kostenumfang Investitionskosten<br />

(einschl. MwSt.)<br />

15 kWth Pelletkessel Kesselanlage mit Peripherie,<br />

Beschickung, Montage<br />

15 kWth Scheitholzvergaserkessel Kesselanlage mit Peripherie,<br />

Pufferspeicher, Montage<br />

35 kWth Pelletkessel Kesselanlage mit Peripherie,<br />

Beschickung, Montage<br />

35 kWth Scheitholzvergaserkessel Kesselanlage mit Peripherie,<br />

Pufferspeicher, Montage<br />

35 kWth Hackgutkessel Kesselanlage mit Peripherie,<br />

Beschickung, Montage<br />

70 kWth Hackgutkessel Kesselanlage mit Peripherie,<br />

Beschickung, Montage<br />

54<br />

16.800 €<br />

11.580 €<br />

20.125 €<br />

20.475 €<br />

18.830 €<br />

23.520 €<br />

Die Aufteilung der Investitionskosten bei handbeschickten Kesseln wurde nach den<br />

eingereichten Rechnungen analysiert und ist in Abbildung 22 dargestellt. Etwa 40 % der<br />

Investitionskosten entfallen auf den Kessel, weitere 30 % müssen für die Peripherie<br />

aufgebracht werden, zu der auch die Regelung des Kessels zählt. 17 % der Kosten gehen<br />

auf den Pufferspeicher <strong>zur</strong>ück und 12 % auf die Montage und Inbetriebnahme des Heizsystems.<br />

Die Aufteilung der Investitionskosten auf die Komponenten ist bei den automatisch<br />

beschickten, oftmals kleinen Anlagen schwieriger vorzunehmen, da der Einbau eines neuen<br />

Heizkessels oft mit weiteren Umbauarbeiten verbunden wird, wie die Montage eines Solarkollektors,<br />

ein System <strong>zur</strong> Regenwassernutzung o. ä., so dass eine Zuordnung der Kosten,<br />

die unmittelbar mit dem Einbau des neuen Heizkessels verbunden sind, anhand der<br />

ausgewerteten Rechnungen nicht vorgenommen werden kann.


Zubehör<br />

30%<br />

Montage &<br />

Inbetriebnahme<br />

12%<br />

55<br />

Pufferspeicher<br />

17%<br />

Heizkessel<br />

41%<br />

Abbildung 22: Aufteilung der Investitionskosten bei handbeschickten Anlagen 18<br />

Die Brennstoffe für Biomasseanlagen werden zu Marktpreisen angeboten. Für die Festsetzung<br />

der Brennstoffkosten wurde sich an Marktanalysen orientiert, die für Pellets, Hackschnitzel<br />

und Scheitholz durchgeführt wurden. Die Schwankungsbreite der Preise für feste<br />

Biomasse war in den letzten zwei Jahren relativ gering, jedoch variieren die Preise stark in<br />

Abhängigkeit <strong>von</strong> der Verkaufseinheit. In Tabelle 10 sind die für die Berechnungen<br />

angenommenen Brennstoffpreise sowie deren Verkaufseinheit und Literaturquelle<br />

aufgeführt.<br />

Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass Betreibern <strong>von</strong> Scheitholzvergaserkesseln<br />

oft Scheitholz kostenlos oder zu sehr günstigen Preisen <strong>zur</strong> Verfügung steht und sie das<br />

Holz in Eigenregie aufbereiten. In diesen Fällen fallen die Wärmegestehungskosten deutlich<br />

geringer aus.<br />

18 Auswertung <strong>von</strong> 25 mit dem Verwendungsnachweis bei der BAFA eingereichten Rechnungen


Tabelle 10: Bruttopreise für Biomasse<br />

Brennstoff Verkaufseinheit Preise je Energieeinheit<br />

[€c./kWhHeizwert]<br />

Pellets 5 t im Umkreis <strong>von</strong><br />

50 km, lose Anlieferung<br />

mit Einblaspauschale<br />

Hackschnitzel k. A.<br />

Scheitholz Rm; Meterware<br />

Weichholz, gespalten<br />

56<br />

3,6<br />

1,6<br />

2,3<br />

Quelle<br />

C.A.R.M.E.N. 19<br />

Handbuch Bioenergie-<br />

Kleinanlagen<br />

Handbuch Bioenergie-<br />

Kleinanlagen<br />

Für verschiedene Referenzsysteme wurden mit den vorgestellten Randbedingungen Kostenrechnungen<br />

durchgeführt, deren Ergebnisse und weitere Annahmen in Tabelle 11 aufgeführt<br />

sind. Die Wärmegestehungskosten berechnen sich dabei aus den nach der Annuitätenmethode<br />

ermittelten kapitalgebundenen Kosten und den verbrauchs- und betriebsgebunden<br />

Ausgaben. Für die Betriebskosten wurde eine Servicepauschale in Höhe <strong>von</strong> 180 €/a<br />

angesetzt. Sie wird oftmals zusammen mit dem Kaufvertrag <strong>von</strong> den Herstellern angeboten<br />

und beinhaltet eine gründliche jährliche Reinigung sowie eine Überprüfung der Kesselregelung<br />

und des Fördersystems.<br />

Für alle Systeme wurde ein Wirkungsgrad <strong>von</strong> 90 % angenommen. Durch die Mindestförderung<br />

in Höhe <strong>von</strong> € 1.700 für automatisch beschickte und € 1.500 für handbeschickte<br />

Anlagen mit einem Wirkungsgrad <strong>von</strong> mindestens 90 % besteht für kleine Anlagen ein Anreiz<br />

zum Kauf besonders effizienter Kessel. Die Zahlen der durchschnittlichen Förderung<br />

belegen, dass dies <strong>von</strong> den geförderten Antragstellern auch in Anspruch genommen wurde.<br />

19 Preisübersicht abrufbar unter www.carmen-ev.de, Recherche vom 22.10.2004


Tabelle 11: Kostenrechnung für Biomasse-Referenzsysteme<br />

Kesselleistung kWth 15 15 35 35 35 70<br />

Brennstoff Pellets Scheitholz<br />

57<br />

Pellets<br />

Scheitholz <br />

Hackschnitzel <br />

Hackschnitzel<br />

Vollbenutzungsdauer h/a 1.300 1.300 1.500 1.500 1.500 1.800<br />

Wärmeerzeugung kWhth/a 19.500 19.500 52.500 52.500 52.500 126.000<br />

Investitionskosten € 16.800 11.580 20.125 20.475 18.830 23.520<br />

Annuität (6 %<br />

Kalkulationszinssatz,<br />

20 a Abschreibungszeit)<br />

€/a 1.465 1.010 1.755 1.785 1.642 2.051<br />

Servicekosten €/a 180 180 180 180 180 180<br />

Brennstoffkosten €/a 780 498 2.100 1.342 955 2.291<br />

Wärmegestehungskosten €c./kWhth 12,43 8,66 7,68 6,30 5,29 3,59<br />

da<strong>von</strong> Brennstoffkosten [%] 32 30 52 41 34 50<br />

Entsprechend der Kostendegression bei den Investitionskosten sinken auch die Wärmegestehungskosten<br />

bei zunehmender Anlagengröße. Die Wärmeerzeugung in Hackschnitzelbefeuerten<br />

Anlagen erweist sich im Vergleich zu den beiden anderen Biomassen als die<br />

kostengünstigste, die in Pelletkesseln als die kostenintensivste in der jeweiligen Leistungsklasse.<br />

Der Anteil der Brennstoffkosten stellt sich als sehr unterschiedlich dar. Bei den Anlagen mit<br />

15 kW thermischer Leistung ist er wegen der Mindestförderung mit etwa 30 % gering. Bei der<br />

Pelletanlage mit 35 kW Leistung schlagen die relativ hohen Brennstoffpreise zu Buche, die<br />

zu über 50 % zu dem Wärmegestehungskosten beitragen. Bei den mittelgroßen Scheitholzund<br />

Hackschnitzelanlagen ist der Anteil auf Grund der geringeren Brennstoffkosten mit 41 %<br />

und 34 % niedriger. Bei der großen Hackschnitzelanlagen gewinnen die Brennstoffkosten<br />

wegen der sehr geringen Investitionskosten eine hohe Bedeutung. Damit wird auch ersichtlich,<br />

wie groß der Spielraum für Kostenreduktionen ist, die Betreiber <strong>von</strong> Hackschnitzel- und<br />

Scheitholzanlagen durch das Einbringen der eigenen Arbeitsleistung erzielen können. Die<br />

Pellets hingegen können nur zum Marktpreis bezogen werden.<br />

Der Anteil der Förderung an den Investitionskosten schwankt zwischen 9 % und 18 %. Bei<br />

den kleinen Anlagen beträgt der Anteil trotz der hohen spezifischen Investitionskosten wegen<br />

der Mindestförderung, die hier unterstellt wurde, 10 % für Pellet- bzw. 13 % für Scheitholzkessel.<br />

Bei den mittelgroßen Anlagen mit 35 kW liegt die Förderung bei allen Techniken bei<br />

etwa 10 %. Den höchsten Förderanteil weisen die Hackschnitzelanlagen mit 70 kWth auf, da<br />

die spezifischen Investitionskosten mit zunehmender Anlagengröße stark abnehmen. In<br />

Abbildung 23 sind die spezifischen Investitionskosten und die Förderung durch das Marktanreizprogramm<br />

dargestellt.


spez. Investitionskosten [€/kW th]<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

15 kW,<br />

Pelletofen<br />

15 kW,<br />

Scheitholz<br />

35 kW,<br />

Pelletofen<br />

58<br />

35 kW,<br />

Scheitholz<br />

35 kW,<br />

Hackschnitzel<br />

70 kW,<br />

Hackschnitzel<br />

Abbildung 23: Spez. Investitionskosten der Referenz-Biomasseanlagen und Förderung durch<br />

das Marktanreizprogramm<br />

Der Anteil der Förderung an den Wärmegestehungskosten schwankt in den Bereich<br />

zwischen 5 % und 8 %. Bei den kleinen Anlagen mit 15 kWth ist der Anteil mit 6 % bei den<br />

Pellet- und 8 % bei den Scheitholzvergaserkesseln wegen der Mindestförderung verhältnismäßig<br />

hoch. Bei den Anlagen mit 35 kWth liegt sie bei den Pellet- und Scheitholzvergaserkesseln<br />

bei unter 5 %, bei den Hackschnitzelkesseln wegen der absoluten geringeren<br />

Gestehungskosten bei über 6 %. Bei den großen Hackschnitzelkesseln mit 70 kWth ist sie mit<br />

über 8 % am höchsten. In Abbildung 24 sind die Wärmegestehungskosten und der Förderanteil<br />

für alle Referenzsysteme dargestellt.<br />

Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit wird den Wärmegestehungskosten eine Wärmevergütung<br />

gegenübergestellt. Dies sind die Kosten, die dem Betreiber bei einer alternativen<br />

Wärmeerzeugung in einer konventionellen Anlage entstanden wären. In Abbildung 24 wurde<br />

wegen der Unsicherheiten bei der Brennstoffkostenentwicklung eine Bandbreite für die<br />

Wärmevergütung angegeben, deren unterer Wert sich an Fichtner (2002) orientiert, während<br />

der obere die hohen Heizöl- und Erdgaspreise im Jahr 2004 widerspiegelt. Es wird deutlich,<br />

dass bei den kleinen Scheitholzvergaserkesseln und den größeren Anlagen durch die<br />

Förderung durch das Marktanreizprogramm ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Bei den<br />

Pelletkesseln mit einer Leistung <strong>von</strong> 15 kW ist jedoch auch mit der Förderung die<br />

Wirtschaftlichkeit nicht gegeben.


Wärmegestehungskosten [€c./kWhth]<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

15 kW,<br />

Pelletofen<br />

Förderung Bandbreite der Wärmevergütung<br />

15 kW,<br />

Scheitholz<br />

35 kW,<br />

Pelletofen<br />

59<br />

35 kW,<br />

Scheitholz<br />

35 kW,<br />

Hackschnitzel<br />

70 kW,<br />

Hackschnitzel<br />

Abbildung 24: Wärmegestehungskosten der Referenz-Biomasseanlagen und Förderung durch<br />

das Marktanreizprogramm<br />

4.6 Förderprogramme der Bundesländer<br />

Eine Erklärung für die regional unterschiedliche Verbreitung biomassebefeuerter Heizkessel<br />

könnten neben den in Abschnitt 4.4 genannten Gründen auch die Förderungen der Länder<br />

sein, die zum einen den Kauf eines biomassebefeuerten Kessels attraktiver machen,<br />

andererseits aber auch zum Bekanntheitsgrad dieser Technologie beitragen. Im Anhang sind<br />

die derzeit gültigen Förderprogramme der Bundesländer zusammenfassend dargestellt.<br />

Für natürliche Personen werden in den Ländern Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland,<br />

Sachsen (in Verbindung mit einer Solaranlage), Schleswig-Holstein und Thüringen<br />

Förderungen für Biomasseanlagen angeboten. Für die Attraktivität der Programme ist insbesondere<br />

relevant, ob die Landesprogramme mit dem Marktanreizprogramm kumulierbar sind.<br />

Alle Länderprogramme lassen eine Kumulierung zu, allerdings sind in einigen Ländern,<br />

genauso wie im MAP Förderhöchstgrenzen gesetzt, wie etwa in Bremen, in der der Anteil<br />

der Zuschüsse durch Bund und Land für natürliche Personen 40 % nicht überschreiten darf.<br />

Die Antragszahlen zeigen, dass in Nordrhein-Westfalen der Wert <strong>von</strong> 194 im Jahr 2002 auf<br />

476 im Jahr 2003 sprunghaft gestiegen ist. Diese Entwicklung kann mit der „Aktion<br />

Holzpellets“ in Zusammenhang gebracht werden, die <strong>von</strong> der Landesinitiative Zukunftsenergien<br />

mit dem Umweltministerium NRW und in Kooperation mit der Energieagentur NRW<br />

gestartet wurde. Mit dieser Aktion wird mit Fachvorträgen, Presseartikeln und Anzeigen für<br />

Pelletkessel geworben, die über die Holzabsatzförderrichtlinie in selber Höhe wie über das<br />

Marktanreizprogramm zusätzlich gefördert werden können. Auf den dafür eingerichteten


Internetseiten 20 werden Informationen zu Pelletkesseln angeboten, Hinweise zu Fördermöglichkeiten<br />

mit Link zu den jeweiligen zuständigen Institutionen und Ansprechpartnern<br />

gegeben und auf Veranstaltungen aufmerksam gemacht. Im Jahr 2003 wurde der<br />

Marktführer Holzpellets veröffentlicht, in dem neben Kesselherstellern, Pelletproduzenten<br />

und -händlern auch Fachbetriebe für die Installation aufgeführt sind. Hiermit zeigt sich, dass<br />

in einem Bundesland, in dem Biomassekessel bislang nicht stark verbreitet sind, durch<br />

solche Aktivitäten Interesse an dieser Technik geweckt werden kann, die auch in eine<br />

Kaufentscheidung umgesetzt werden. Ob dies auf die zusätzliche Förderung durch das Land<br />

oder auf die Informationskampagne <strong>zur</strong>ückzuführen ist, lässt sich allerdings nicht eindeutig<br />

zuordnen. Die Antragszahlen in den übrigen Ländern sind in den Jahren 2002 und 2003 auf<br />

etwa gleichem Niveau geblieben. Eine große Zunahme wie in Nordrhein-Westfalen lässt sich<br />

in den Ländern mit einer zusätzlichen Förderung nicht ablesen.<br />

In den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern mit der größten Verbreitung <strong>von</strong><br />

Biomasseanlagen werden derzeit keine zusätzlichen Förderungen angeboten. Der<br />

Bekanntheitsgrad scheint in diesen Ländern so groß zu sein, dass sich Kunden auch ohne<br />

eine zusätzliche Länderförderung für diese Technik entscheiden.<br />

4.7 Zusammenfassung<br />

Der Markt für Biomassekessel bis zu einer Leistung <strong>von</strong> 100 kW ist in den vergangenen<br />

Jahren kontinuierlich gewachsen. Insbesondere bei automatisch beschickten Anlagen, und<br />

dabei handelt es sich ganz überwiegend um Pelletkessel, konnte ein großes Wachstum<br />

beobachtet werden, das im Wesentlichen durch das MAP angestoßen wurde. Einen zusätzlichen<br />

Schub erhält das Wachstum durch <strong>von</strong> einigen Bundesländern zusätzlich vergebene<br />

Förderungen. Sowohl das Angebot an Kesseln in unterschiedlichen Leistungsklassen wie<br />

auch das Angebot an Brennstoffen (insbesondere Pellets) konnte ausgedehnt werden,<br />

gleichzeitig sind Innovationen in Richtung höherer Automatisierung und größeren Bedienkomfort<br />

zu beobachten. Kostensenkungen über den Betrachtungszeitraum konnten nicht<br />

nachgewiesen werden. Die zum 1.1.2004 eingeführte Förderung <strong>von</strong> Scheitholzvergaserkessel<br />

ist sehr gut angenommen worden.<br />

Um ein kontinuierliches Wachstum weiterhin zu ermöglichen, sollte die Förderung in ihrer<br />

jetzigen Form weitgehend beibehalten werden. Durch eine Vereinheitlichung der<br />

Förderbedingungen kann allerdings der Kreis der geförderten Techniken erweitert werden<br />

und so zusätzliche Märkte erschlossen werden:<br />

20 www.aktion-holzpellets.de, Recherche vom 29.10.2004<br />

60


• Scheitholzvergaserkessel sollten genauso wie automatisch beschickte Anlagen<br />

bereits ab einer Leistung <strong>von</strong> 8 kWth gefördert<br />

• Öfen, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, sollten die<br />

gleiche Mindestförderung <strong>von</strong> € 1.700 erhalten (gegenüber gegenwärtig € 1.000) wie<br />

Öfen, die ihre gesamte Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben.<br />

• Kombinationskessel aus automatisch beschickten Anlagen und Kesseln <strong>zur</strong><br />

Scheitholzverbrennung sollten nur dann noch gefördert werden, wenn es sich bei<br />

dem Scheitholzteil um einen Vergaserkessel handelt.<br />

Weitergehende Empfehlungen mit zugehörigen Begründungen werden im Abschnitt Fehler!<br />

Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. gegeben.<br />

61


5 Biomasse über 100 kW Wärmeleistung<br />

Bei der Förderung der energetischen <strong>Nutzung</strong> der Biomasse unterscheidet das Marktanreizprogramm<br />

im Wesentlichen zwischen Anlagen unter und über 100 kW Nennwärmeleistung.<br />

Während kleine Anlagen über Investitionskostenzuschüsse, abgewickelt <strong>von</strong> der BAFA,<br />

gefördert werden, werden für größere Anlagen vergünstigte Darlehen gewährt und teilweise<br />

auch ein Teil der Schulden erlassen. Entsprechend werden diese beiden Bereiche getrennt<br />

evaluiert, so dass im Folgenden ausschließlich auf Anlagen größer 100 kW Nennwärmeleistung<br />

eingegangen wird, während kleinere Anlagen in Kapitel 4 beschrieben werden. Da<br />

sich des Weiteren durch das EEG die Einsatzbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen<br />

gänzlich anders darstellen als für reine Biomasseheizwerke, wird auf diese im<br />

Folgenden auch jeweils getrennt eingegangen.<br />

5.1 Marktentwicklung<br />

Im Folgenden wird die Marktentwicklung getrennt für rein thermische Anlagen (Abschnitt<br />

5.1.1) und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Abschnitt 5.1.2) beschrieben.<br />

5.1.1 Thermische <strong>Nutzung</strong><br />

Bei der thermischen <strong>Nutzung</strong> der Biomasse dominiert die Verwendung fester Brennstoffe<br />

(vor allem Brennholz sowie geringe <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Stroh), während flüssige Brennstoffe oder<br />

gasförmige Energieträger (z. B. Biogas oder Deponiegas) erst langsam an Bedeutung<br />

gewinnen.<br />

Etwas über ein Drittel des <strong>zur</strong> thermischen Energieerzeugung genutzten Holzes wird<br />

momentan im Bereich <strong>von</strong> Kleinstanlagen (unter 15 kW) im privaten Bereich eingesetzt, z. B.<br />

in Kamin- oder Kachelöfen (insgesamt 7 Millionen Einheiten; BMU 2003b). Bei Biomasseheizwerken<br />

(Leistungsbereich zwischen 15 kWth und 1 MWth), auf die etwa die Hälfte des<br />

Brennholzes entfällt, ist der Anlagenbestand (Definition: Anlagen mit Feuerungswärmeleistungen)<br />

deutlich kleiner, etwa im Bereich 200.000 - 400.000 (Staiß 2003). Für Anlagen<br />

mit einer Leistung oberhalb 1 MWth, die z. T. auch Strom erzeugen, wird der Bestand auf<br />

rund 1.000 geschätzt, die etwa 15 % des Aufkommens an fester Biomasse verbrauchen.<br />

Insgesamt lag der Anteil der Biomasse an der Wärmebereitstellung bei rund 3,5 %. Als<br />

langfristiges Potential werden 20 % für möglich gehalten (BMU 2004).<br />

Auf der Grundlage der Messdatei des Bundesverbandes des Schornsteinhandwerks wurden<br />

2003 Berechnungen des IE (2004) zum Bestand an Holzkesselanlagen durchgeführt. Dazu<br />

wurde eine Statistik über die Anzahl der durchgeführten Messungen ausgewertet (Tabelle<br />

12).<br />

62


Tabelle 12: Anzahl <strong>von</strong> automatisch beschickten holzgefeuerten Heizkesseln im Jahr 2002 nach<br />

Nennwärmeleistung (IE 2004).<br />

Leistungsbereich<br />

Nennwärmeleistung<br />

63<br />

Anzahl<br />

100 bis 150 kW 1504<br />

150 bis 500 kW 2988<br />

mehr als 500 kW 887<br />

Generell ist die Marktentwicklung im Bereich der thermischen Biomassenutzung wesentlich<br />

weniger dynamisch als im Stromsektor. Hier fehlt eine dem EEG vergleichbare Förderung.<br />

5.1.2 Kraft-Wärme-Kopplung<br />

In Deutschland wurden sowohl durch die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

(EEG im Falle der Stromerzeugung, BiomasseV) als auch durch die Förderung durch das<br />

Marktanreizprogramm (MAP) bzw. die KfW-Darlehensprogramme die Voraussetzungen für<br />

eine forcierte <strong>Nutzung</strong> der Bioenergien geschaffen.<br />

Die installierte elektrische Leistung <strong>von</strong> Biomasse(heiz-)kraftwerken auf Basis fester Brennstoffe<br />

wird vom Institut für Energetik und Umwelt (Scheuermann et al. 2004) vor allem<br />

basierend auf Befragungen <strong>von</strong> Anlagenplanern und Anlagenbetreibern und Genehmigungsbehörden<br />

auf 480 MWe geschätzt (Stand März 2004: 95 Anlagen in Betrieb). Diese<br />

Erfassung ist allerdings nicht vollständig. Eine Hochrechnung auf den Gesamtbestand ist<br />

nicht durchgeführt worden. Rund 60 % dieser Anlagen koppeln Nutzwärme aus (KWK),<br />

wobei diese Wärme meist in der eigenen Produktion (Beispiel: Trocknung in der<br />

Holzindustrie) oder als Prozessdampf in benachbarten Unternehmen verwendet wird oder<br />

auch <strong>zur</strong> Nahwärmeversorgung dient. Bei Biomasseheizkraftwerken dominiert der Anlagenbestand<br />

im Bereich bis einschließlich 5 MWe (Scheuermann et al 2004). Aufgrund der EEG-<br />

Vergütungsregelungen erfolgt der Zubau hauptsächlich im Bereich höherer Leistung (5-<br />

20 MWe). So verfügten im Jahr 2003 <strong>von</strong> insgesamt 15 neuen Biomasseheizkraftwerken<br />

zehn Anlagen über eine Leistung <strong>von</strong> mehr als 5 MWe. Die gegenwärtig 14 Anlagen in der<br />

Realisierungsphase sollen fast alle noch 2004 den Betrieb aufnehmen. Für 2005 wird der<br />

geplante Zubau mit 12 Anlagen deutlich geringer sein als in 2004 (39 Anlagen), wobei dann<br />

Engpässe bei der Bereitstellung ausreichender Mengen an Altholz nicht ausgeschlossen<br />

werden können (Scheuermann et al. 2004).<br />

Die Auslastung <strong>von</strong> Anlagen unter 5 MWe wird im Mittel mit 2.250 äquivalenten Volllaststunden<br />

pro Jahr geschätzt. Größere Anlagen sind mit durchschnittlich 5.000 h/a deutlich<br />

besser ausgelastet, während neu errichtete Anlagen mit der nach EEG maximal möglichen<br />

Leistung <strong>von</strong> 20 MWe für 7.500 bis 8.000 h/a konzipiert sind. Somit ergab sich eine Stromerzeugung<br />

aus fester Biomasse <strong>von</strong> etwa 1,7 TWh/a im Jahr 2003.


Obwohl die Markentwicklung im Bereich Biomasse-KWK durch das EEG dominiert wurde,<br />

stellt auch das MAP einen relevanten Förderbeitrag dar. Letzteres gilt insbesondere in<br />

Bundesländern ohne vergleichbare Landesförderprogramme. Im Bereich der öffentlichen<br />

Liegenschaften, die einen wichtigen Teilmarkt darstellen, ist eine öffentliche Förderung, auch<br />

wenn sie klein ist, ein maßgebliches Argument, sich für eine solche Anlage zu entscheiden.<br />

Allein durch die Botschaft, dass es der Bund fördert, wird die Entscheidung beeinflusst.<br />

5.2 Technische Entwicklung<br />

Im Folgenden werden technische Neuerungen getrennt für rein thermische Anlagen<br />

(Abschnitt 5.2.1) und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Abschnitt 5.2.2) beschrieben.<br />

5.2.1 Thermische <strong>Nutzung</strong><br />

Die Techniken im Bereich der thermischen Biomassenutzung im Leistungsbereich über<br />

100 kW sind im Vergleich zu KWK-Techniken weitgehend ausgereift. Dennoch lassen sich<br />

einige interessante Entwicklungsperspektiven für bestimmte technische Komponenten und<br />

Anwendungsgebiete identifizieren. Insgesamt existiert bei den betrachteten Technologien ein<br />

großer Anbietermarkt mit einem relativ weiten Spektrum an unterschiedlichen Anlagenkonzepten.<br />

Ein relevanter Teil der Anlagen kommt auch aus dem Ausland (Österreich,<br />

Schweiz, Schweden). Diese Länder spielen bei thermischen Biomassetechnologien eine<br />

große Rolle und betreiben teilweise Technologieentwicklung unter besonderer Berücksichtigung<br />

der Besonderheiten des deutschen Markts: Graduelle Verbesserungen der bestehenden<br />

Anlagenkonzepte erfolgen insbesondere im Bereich der Regelungstechnik, der Rauchgasreinigung<br />

sowie auf dem Gebiet der gestuften Verbrennung. Dies ist eine kontinuierliche<br />

technische Entwicklung, die seit einigen Jahren anhält. Ein Sonderproblem bei der thermischen<br />

<strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Biomasse betrifft die Tatsache, dass die Brennstoffe durch unterschiedliche<br />

Eigenschaften gekennzeichnet sind. Anlagenkonzepte müssen daher sehr projektspezifisch<br />

entwickelt werden (z. B. braucht man für feuchte Brennstoffe andere Kessel als für<br />

trockene Hackschnitzel) und dabei häufig relativ komplexe technische Fragestellungen<br />

beantwortet werden.<br />

Generell bedingt die Struktur des Marktes (starke Konkurrenz unter Herstellern), dass sich<br />

die Hersteller in einem permanenten Entwicklungsprozess befinden. Das MAP hat diesen<br />

Markt mit angestoßen und hat damit indirekt Hersteller dazu motiviert, ihre Produkte weiterzuentwickeln.<br />

In Kooperation zwischen Baden-Württemberg, der Schweiz und Österreich<br />

wird momentan ein Qualitätsleitfaden erstellt (Jank 2004), welcher Standardtechniken und<br />

Qualitätssicherungsstandards definiert. Dieser Leitfaden wird nach Aussage <strong>von</strong> Marktteilnehmern<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die technische Entwicklung haben. Die nunmehr<br />

erreichte Marktgröße macht einen solchen Leitfaden notwendig. Der Markt ist in den letzten<br />

Jahren deutlich gewachsen, so dass ein Qualitätsfortschritt möglich ist, aber vom Markt auch<br />

immer stärker gefordert wird. Das MAP hat somit auch über den Bereich der Qualitätssicherung<br />

einen indirekten Einfluss auf die technische Entwicklung ausgeübt.<br />

64


5.2.2 Kraft-Wärme-Kopplung<br />

Bei der Stromerzeugung durch Biomasse unterscheidet man Blockheizkraftwerke (BHKW)<br />

<strong>zur</strong> Verwendung <strong>von</strong> Biogas und flüssiger Biomasse sowie Heizkraftwerke auf Basis <strong>von</strong><br />

Dampfprozessen, welche vorwiegend <strong>zur</strong> Umwandlung fester Biomasse dienen. Während<br />

BHKW typischerweise Wirkungsgrade zwischen 30 und 40 % erreichen, liegen die erreichbaren<br />

Wirkungsgrade <strong>von</strong> Dampfprozessen bei 10-20 %. Technologien <strong>zur</strong> thermischen<br />

Vergasung <strong>von</strong> fester Biomasse in Verbindung mit effizienten Gasturbinen oder -motoren<br />

versprechen langfristig wesentlich höhere Wirkungsgrade. Bislang befinden sich diese<br />

Technologien aber noch im Demonstrationsstadium und die Marktfähigkeit ist noch nicht<br />

erreicht. Ebenso sind Brennstoffzellen, welche zusätzlich höhere Wirkungsgrade bei der<br />

Umsetzung <strong>von</strong> Biogas 21 erwarten lassen, bislang nicht marktfähig.<br />

Die Stromerzeugung aus fester Biomasse erfolgt bisher überwiegend in Dampfkraftprozessen.<br />

Dazu wird das Holz in einer Dampfkesselanlage verbrannt. Anschließend wird<br />

der Dampf in einem Dampfmotor oder einer Dampfturbine zum Antrieb eines Generators<br />

entspannt. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist in der Regel ab einer Leistung <strong>von</strong> 1 MWe möglich<br />

(Fichtner 2002). Als feste Biomasse werden in dieser Leistungsgröße hauptsächlich<br />

Waldresthölzer sowie Alt- und Industriehölzer verwendet, die nicht mit halogenorganischen<br />

Verbindungen beschichtet oder mit Holzschutzmitteln behandelt sein dürfen. Holzheizkraftwerke<br />

sind normalerweise wärmegeführt und erzielen jährlich 5.000 Volllaststunden.<br />

Das Holz wird in einer Rostfeuerung verbrannt und der erzeugte Dampf in einer Gegendruckturbine<br />

entspannt, deren elektrischer Wirkungsgrad 13 % beträgt (Fichtner 2002).<br />

Im Bereich der Biomasse-KWK gab es in den letzten Jahren wesentliche technische<br />

Verbesserungen beim Organic-Rankine-Cycle (ORC) und teilweise bei der Stirlingtechnik.<br />

Keinen Durchbruch gab es hingegen bisher bei der thermischen Vergasung. Die wesentlichen<br />

Impulse für die technische Entwicklung gingen insgesamt allerdings vom EEG aus,<br />

das MAP hatte dagegen in diesem Bereich nur eine sekundäre Bedeutung, da über das EEG<br />

eine deutlich höhere Förderung gewährt wird.<br />

Auch bezüglich der Zuverlässigkeit der Anlagen wurden in den vergangenen Jahren<br />

deutliche Fortschritte erzielt. Die Verfügbarkeit ist die entscheidende Größe in den<br />

Wirtschaftlichkeitsrechnungen. Hier wurde viel erreicht, da über die Erhöhung der Stückzahl<br />

produzierter Anlagen deren technische Zuverlässigkeit kontinuierlich gesteigert werden<br />

konnte. Es besteht aber weiterhin Entwicklungsbedarf in Bezug auf die Steigerung der<br />

Verfügbarkeit der Anlagen, z.B. über automatisierte Fehlerfrüherkennungssysteme.<br />

Die weitere technische Entwicklung sollte sich auf die Vergasung fester Biomasse<br />

konzentrieren. Ein wesentliches Problem bei der Vergasung liegt in der ungleichmäßigen<br />

Zusammensetzung des Holzes und der somit schwankenden Qualität des resultierenden<br />

21 Zur Förderung und Entwicklung der Anwendung <strong>von</strong> Biogas vergleiche Kapitel 6.<br />

65


Gases. Außerdem wird eine signifikante Differenzierung der Förderung nach Anlagengröße<br />

angeraten. Für große Anlagen ist das EEG völlig dominant und die Förderung durch das<br />

MAP hat kaum einen Einfluss auf Markt- und Technikentwicklung. Bei kleineren Anlagen<br />

unter 150 kW ist auch das EEG teilweise nicht ausreichend, um die Techniken rentabel<br />

einsetzen zu können.<br />

5.3 Kostenentwicklung<br />

Die spezifischen Investitionen je kW Nennwärmeleistung betrugen bei den durch das MAP<br />

geförderten Anlagen € 372 (ohne KWK). Dieser Wert ist über den Betrachtungszeitraum<br />

vergleichsweise konstant geblieben (Tabelle 13). Anlagen zwischen 200 kWth und 500 kWth<br />

sind dabei in den spezifischen Kosten tendenziell 10 bis 20 Prozent günstiger als Anlagen<br />

anderer Größe. Da die durchschnittlichen Kosten der Anlagen über 1 MWth auf nur einer<br />

geringen Anzahl <strong>von</strong> Anlagen beruhen, sind diese Kosten naturgemäß stark schwankend<br />

und nur begrenzt verallgemeinerbar.<br />

Tabelle 13: Geförderte Biomasse-Kessel größer 100 kW Nennwärmeleistung. Entwicklung der<br />

spezifischen Investitionskosten in €/kWth über den Betrachtungszeitraum nach<br />

Leistungsklassen (ohne KWK-Anlagen; wg. geringer Fallzahlen wurde das<br />

Rumpfjahr 2004 nicht gesondert ausgewiesen).<br />

Klassen kWth<br />

2001<br />

(nachrichtlich)<br />

Jahr<br />

2002 2003 Gesamt (2002-'04)<br />

€/kWth<br />

100 -200 kWth 270 439 368 398<br />

200-500 kWth 243 271 268 323<br />

500-1000 kWth 552 422 305 347<br />

>1000 kWth 227 552 341 488<br />

Gesamt 276 397 326 372<br />

Generell lassen sich aus den oben dargestellten Zahlen nur begrenzt Schlüsse über die<br />

allgemeine Kostenentwicklung in den vergangenen Jahren ziehen. Für den Bereich der<br />

reinen Wärmeerzeugung ist die Kostendegression aufgrund der bereits weitgehend<br />

ausgereiften Technik sowie des geringen relativen Zuwachses des Anlagenbestandes<br />

vernachlässigbar.<br />

Für den KWK-Sektor ist eine geringfügige Kostendegression aufgrund des signifikanten<br />

Marktwachstums während der vergangenen zwei Jahre zu beobachten. Detaillierte Marktanalysen<br />

über die Kostenentwicklung in den letzten Jahren existieren allerdings nicht. Aus<br />

Berechnungen basierend auf Lernkurven lassen sich jedoch die Kostendegressionen<br />

aufgrund des beobachteten Marktwachstums schätzen. Nimmt man wie Fritsche et al. (2004,<br />

S. 37) einen Degressionsfaktor <strong>von</strong> 0,93 an und unterstellt ein Marktwachstum <strong>von</strong> 30 % in<br />

den vergangenen zwei Jahren im Bereich der Biomasse-KWK, so ergibt sich für das Jahr<br />

66


2004 eine Kostenreduktion <strong>von</strong> etwa 3 % verglichen mit 2002. Somit fällt auch im Bereich<br />

der Biomasse-KWK die anzunehmende Kostendegression relativ moderat aus.<br />

5.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben<br />

Von den im Zeitraum zwischen Beginn des Jahres 2002 bis einschließlich 31.7.2004<br />

gestellten Förderanträgen erhielten 282 große 22 Anlagen <strong>zur</strong> Verbrennung <strong>von</strong> Biomasse<br />

eine Förderung. Damit bewegte sich die durchschnittliche jährliche Förderzahl etwa auf dem<br />

Niveau der Vorperiode 2000/2001. Es kam zusätzlich in 16 Fällen, das sind 5 % der Fälle, zu<br />

Stornierungen, das heißt, die Zusagen wurden im nachhinein aufgrund geänderter Rahmenbedingungen<br />

vom Zuwendungsgeber oder dem Antragsteller <strong>zur</strong>ückgezogen. Die Zahl der<br />

abgelehnten Förderanträgen in diesem Bereich ist nicht bekannt (vergleiche dazu Abschnitt<br />

2.2.3).<br />

Installierte Leistung kWth<br />

18.000<br />

16.000<br />

14.000<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7<br />

Antragsmonat<br />

Abbildung 25: Verlauf der installierten Leistung nach Antragsdatum.<br />

67<br />

KWK<br />

keine KWK<br />

Das Volumen der ausgezahlten Darlehen betrug im Betrachtungszeitraum € 37,4 Mio. Im<br />

Durchschnitt über alle Anlagen deckten die vergebenen Darlehen 80 % der jeweiligen<br />

Investition ab. Bezogen auf das gesamte ausgelöste Investitionsvolumen wurden 71,4 %<br />

über diese Darlehen finanziert. 60 % der Darlehen flossen nach Bayern, gefolgt <strong>von</strong> Baden-<br />

Württemberg mit einem Anteil 14 % und Niedersachsen mit einem Anteil <strong>von</strong> 9 %. In den<br />

Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wurden keine Anlagen im Berichtszeitraum<br />

gefördert.<br />

22 D.h. mit einer Nennwärmeleistung größer als 100 kW.


In allen Förderfällen werden Teilschulderlasse mit 55 €/kWth (seit 23.3.2002) bzw. 60 €/kWth<br />

(seit 1.1.2004) spezifisch je installierten Kilowatt Nennwärmeleistung gewährt, die sich über<br />

den Betrachtungszeitraum auf € 5,1 Mio. summieren. Sie decken im Durchschnitt über alle<br />

Anlagen 20 % der Investition ab. Da Anlagen zwischen 200 kWth und 1 MWth vergleichsweise<br />

niedrigere spezifische Investitionskosten aufweisen, liegt die Förderung durch Teilschulderlässe<br />

bezogen auf die Investition bei Anlagen dieser Größenordnung mit 25 % etwas höher<br />

als im Durchschnitt. Der Anteil des gesamten Volumens der gewährten Teilschulderlässe<br />

bezogen auf das Volumen der gesamten ausgelösten Investitionen im Betrachtungszeitraum<br />

beträgt knapp 10 %. Dieser gegenüber dem Durchschnitt des Teilschulderlass je Anlage<br />

deutlich niedrigere Wert erklärt sich aus der Begrenzung des maximalen Teilschulderlass je<br />

Anlage, die bei einigen sehr großen Anlagen greift. 39 % des Volumens der Teilschulderlässe<br />

fließen nach Baden-Württemberg, gefolgt <strong>von</strong> Bayern mit 22 %. Die Abweichungen<br />

in der regionalen Verteilung gegenüber dem Kreditvolumen ergeben sich aus unterschiedlichen<br />

durchschnittlichen Größen der geförderten Anlagen bei gleichzeitig unterschiedlichen<br />

spezifischen Investitionskosten je nach Größe. Etwa die Hälfte der Darlehensnehmer nimmt<br />

die vollen drei möglichen tilgungsfreien Jahre in Anspruch. Im Durchschnitt werden über alle<br />

Darlehen 1,73 tilgungsfreie Jahre gewährt.<br />

Setzt man den Zinsvorteil der gewährten Darlehen mit durchschnittlich einem Prozent<br />

gegenüber dem Marktzins an, so ergibt sich ein nominaler Zinsvorteil <strong>von</strong> € 2,131 Millionen.<br />

Zusammen mit den gewährten Teilschulderlässen summiert sich die absolute Förderung <strong>von</strong><br />

großen Biomassenanlagen im Betrachtungszeitraum auf € 7,316 Millionen, das sind 14 %<br />

des ausgelösten Investitionsvolumens.<br />

Das mit den Zusagen verbundene Investitionsvolumen beträgt € 52,4 Mio. Noch im<br />

November / Dezember 2003 wurden Anträge mit einem Investitionsvolumen <strong>von</strong> € 8,3 Mio.<br />

gestellt, das sind über 43 % des Investitionsvolumens aller Anträge aus diesem Jahr. Sowohl<br />

die Antragszahl wie auch das Investitionsvolumen hat im Juni und Juli 2004 deutlich angezogen,<br />

sodass bei einem Anhalten diese Trends eine vergleichbare Förderzahl (129) und ein<br />

vergleichbares Investitionsvolumen (€ 18,7 Mio.) für 2004 wie für 2003 zu erwarten ist.<br />

Die im Betrachtszeitraum beantragten und geförderten großen Biomasseanlagen haben<br />

insgesamt eine Nennwärmeleistung <strong>von</strong> 128,4 MWth. Die Leistung wurde relativ gleichmäßig<br />

verteilt über den Betrachtungszeitraum installiert. Obwohl nur 5 % der Anlagen eine Nennwärmeleistung<br />

größer als 1 MWth besitzen, steht diese Größenklasse für 37 % der insgesamt<br />

installierten Leistung. Dagegen sind über die Hälfte der Anlagen kleiner als 200 kWth, stellen<br />

aber nur 17 % der Leistung bereit. Die neuinstallierten Anlagen (ohne Kraft-Wärme-<br />

Kopplung) sind im Durchschnitt mit 372 kWth Nennwärmeleistung über den Betrachtungszeitraum<br />

etwa gleich groß geblieben. Es scheint sich jedoch seit Sommer 2004 eine gewisse<br />

Tendenz zu etwas kleineren Anlagen in der Größenordnung zwischen 200 und 300 kWth<br />

abzuzeichnen. Die insgesamt nur sechs Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung sind meist<br />

bedeutend größer, zwei Anlagen besitzen sogar mehr als 5 MWth Nennwärmeleistung.<br />

68


Seit dem 1.1.2004 wird in Verbindung mit Biomassekesseln auch die Errichtung <strong>von</strong> Nahwärmenetzen<br />

über vergünstigte Darlehen und Teilschulderlässe gefördert. Es wurden bisher<br />

16 Nahwärmenetze in Verbindung mit Biomasse gefördert, das sind ein Viertel aller in den<br />

ersten sieben Monaten geförderten Anlagen. Die Länge der geförderten Nahwärmenetze<br />

beträgt zusammen 5.577 m, woraus sich ein Teilschulderlass <strong>von</strong> zusammen € 278.850<br />

ergibt.<br />

Beinahe die Hälfte der im Berichtszeitraum beantragten und geförderten Anlagen stehen in<br />

Bayern, gefolgt <strong>von</strong> Baden-Württemberg (16 %) und Niedersachsen (13 %). Dabei ist die<br />

Bedeutung Bayerns im Berichtszeitraum sogar noch deutlich <strong>von</strong> 48 % (2002) auf 53 %<br />

(Rumpfjahr 2004) gestiegen. Die gleiche Reihenfolge ergibt sich, wenn man die regionale<br />

Verteilung der installierten Leistung betrachtet. Berücksichtigt man jedoch auch das<br />

regionale Potenzial an Brennstoffen und nimmt dafür als Indikator die Waldfläche, so<br />

verschiebt sich die Rangfolge der Bundesländer: Zwar bleibt Bayern mit 31,5 kW/1000 ha<br />

Waldfläche an erster Stelle, an zweiter Stelle folgt jedoch Sachsen-Anhalt mit 20 kW/1000 ha<br />

Waldfläche (Abbildung 26).<br />

kWth je 1000 ha Waldfläche<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Baden-Württemberg<br />

18,1<br />

Bayern<br />

31,5<br />

Brandenburg<br />

0,6<br />

Hessen<br />

6,9<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

1,2<br />

Niedersachsen<br />

eine geringe Anzahl <strong>von</strong> Anlagen (22) <strong>von</strong> Energieversorgern betrieben wird.<br />

69<br />

15,2<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

13,5<br />

Rheinland-Pfalz<br />

3,1<br />

Saarland<br />

3,3<br />

Sachsen<br />

0,7<br />

Sachsen-Anhalt<br />

20,0<br />

Schleswig-Holstein<br />

12,1<br />

Thüringen<br />

4,0<br />

Bundesdurchschnitt<br />

Abbildung 26: Zwischen 1.1.2002 und 31.7.2004 installierte thermische Leistung <strong>von</strong> Biomasseanlagen<br />

größer 100 kWth pro Bundesland, bezogen auf die Waldfläche.<br />

Ein Drittel der Anlagen wird <strong>von</strong> der holzverarbeitenden Industrie betrieben. Ein Fünftel der<br />

Anlagen stehen in der Land- und Forstwirtschaft, allerdings liegt deren Leistungsanteil<br />

aufgrund der in diesem Bereich niedrigeren durchschnittlich installierten Anlagengröße bei<br />

nur 14 %. Private Haushalte betreiben als drittgrößte Gruppe 11 % der Anlagen. Insgesamt<br />

stammen die Betreiber aus einer Vielzahl unterschiedlicher Branchen. Auffällig ist, dass nur<br />

14,3


Führend bei der Vergabe der Darlehen sind Genossenschaftsbanken mit über der Hälfte der<br />

geförderten Anlagen. Girozentralen folgen mit 37 % der Darlehensanzahl an zweiter Stelle,<br />

stehen aber für die Hälfte des Kreditvolumens. Andere Banktypen spielen bei der Vergabe<br />

praktisch keine Rolle. Durchschnittlich vergingen vier Wochen Bearbeitungszeit zwischen<br />

Eingang des Kreditantrags bei der KfW und der Kreditzusage gegenüber der vermittelnden<br />

Hausbank. Dabei ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit über dem Betrachtungszeitraum<br />

annähernd konstant geblieben.<br />

5.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Definition der Referenzsysteme<br />

Es werden ausschließlich Anlagen <strong>zur</strong> Holzverbrennung in Form <strong>von</strong> Holzhackschnitzeln<br />

betrachtet. Andere Brennstoffe (z.B. halmgutartige Biomasse wie Stroh) spielen an dieser<br />

Stelle keine Rolle. Die ausgewählten Referenzsysteme teilen sich in zwei Gruppen auf: zum<br />

einen die rein thermische <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Holz und zum zweiten die Kraft-Wärme-Kopplung in<br />

Holzheizkraftwerken. Bei den Heizwerken wurden drei Leistungsstufen ausgewählt:<br />

• 500 kWth als Beispiel für die Wärmeversorgung <strong>von</strong> einigen dicht beieinander stehenden<br />

kommunalen Gebäuden aus einer Heizzentrale.<br />

• 2.000 kWth repräsentiert einen Biomassekessel in einer Heizzentrale, die Wärme in ein<br />

ausgedehntes Nahwärmenetz <strong>zur</strong> Versorgung einer Landgemeinde speist.<br />

• 6.000 kWth ist der Referenzfall <strong>zur</strong> Bereitstellung des Wärmebedarfs eines Gewerbebetriebes<br />

auf der Basis <strong>von</strong> Holz.<br />

Um auch bei den Staubemissionen möglichst geringe Werte zu erreichen, werden in Holzfeuerungen<br />

zusätzlich zum Multizyklon Elektro- oder Gewebefilter eingebaut. Diese Maßnahme<br />

ist bei Kesseln großer Leistung Standard, jedoch bei Kesseln kleiner Leistung ab<br />

500 kWth abwärts eine vergleichsweise teure und daher umstrittene Investition. Die Kosten<br />

für den Elektrofilter nehmen nämlich nicht in gleichem Maße ab wie die Kesselleistung. Um<br />

die Auswirkungen auf die Wärmegestehungskosten zu ermitteln, wird der Referenzfall<br />

500 kWth einmal mit und einmal ohne Elektrofilter gerechnet.<br />

Die Berechnung der Wärmekosten erfolgt in allen Referenzfällen unter der Voraussetzung<br />

einer gleichbleibenden jährlichen Volllaststundenzahl des Holzkessels über die gesamte<br />

<strong>Nutzung</strong>sdauer. Baut man jedoch Nahwärmesysteme z.B. im Gebäudebestand auf, muss<br />

der Betreiber da<strong>von</strong> ausgehen, dass die Zahl der Wärmekunden, ausgehend <strong>von</strong> einem<br />

niedrigen Anfangswert, erst nach und nach wächst. Das hat <strong>zur</strong> Folge, dass zu Beginn<br />

weniger Wärme verkauft wird, als in späteren Jahren. Aus diesem Grund wird beim<br />

Referenzfall 2000 kWth zusätzlich untersucht, wie sich ein nur schrittweiser Anschluss an das<br />

Nahwärmenetz auf die Wärmekosten auswirkt. Es werden zum einen die Wärmekosten an<br />

der Schnittstelle Heizwerksgrenze und zum anderen am Wärmemengenzähler nach der<br />

Hausübergabestation beim Wärmekunden berechnet.<br />

70


Die Wärmeerzeugung im größten Referenzsystem zeichnet sich durch eine im Vergleich zu<br />

den anderen Systemen höhere Volllaststundenzahl des Heizkessels aus. Dies liegt im<br />

Wesentlichen an der hier unterstellten Nachfrage nach Prozesswärme, die im Gegensatz<br />

zum Raumbedarf über das ganze Jahr nachgefragt wird.<br />

Die Gruppe der hier analysierten Heizkraftwerke beschränkt sich auf eine Leistungsstufe. Es<br />

handelt sich um eine gekoppelte Strom- und Wärmeerzeugung mit ORC-Turbine, die auf<br />

einem Holzkessel mit einer Leistung <strong>von</strong> 6 MW aufbaut. Die elektrische Leistung beträgt 1<br />

MWe und die in ein Nahwärmenetz ausgekoppelte thermische Leistung 5,3 MWth.<br />

Insgesamt werden drei Varianten gerechnet: Erstens der Vergleich der<br />

Stromgestehungskosten mit den Vergütungssätzen des alten EEG. Zweitens die<br />

Wirtschaftlichkeit derselben Anlage, wenn sie unter den Bedingungen des novellierten EEG<br />

betrieben wird. In beiden Fällen werden Hackschnitzel aus allen Quellen zugelassen, was<br />

<strong>zur</strong> Folge hat, dass im zweiten Fall der Bonus für naturbelassene Biomasse nicht in<br />

Anspruch genommen werden kann. In der dritten Variante wird das baugleiche Heizkraftwerk<br />

schließlich mit Hackschnitzeln aus Waldrestholz befeuert und Stromgestehungskosten mit<br />

Vergütung verglichen.<br />

Investitionskosten<br />

Bei den Investitionskosten der Heizwerke wurden für die Systeme mit 500 kWth und 6 MWth<br />

dieselben Werte wie bei Fichtner (2002a) eingesetzt. Während der vergangenen zwei Jahre<br />

wurden hier keine Änderungen festgestellt. Die Kostenannahmen für die Leistungsstufe<br />

2.000 kW und der dabei untersuchten Varianten basieren auf Arbeiten des <strong>ZSW</strong> 23 . Die<br />

angesetzten Investitionen für das Heizkraftwerk mit ORC-Technologie orientieren sich an<br />

tatsächlich realisierten Anlagen. Alle konkreten Werte für jedes Beispiel können den ausführlichen<br />

Ergebnistabellen im Anhang entnommen werden.<br />

Laufende Kosten während des Betriebs<br />

Der größte Kostenfaktor im Betrieb sind die Aufwendungen für den Brennstoff, die Holzhackschnitzel.<br />

Kommt ein Hackschnitzelmix zum Einsatz, in dem Sägewerksresthölzer<br />

dominieren, wird mit Brennstoffkosten <strong>von</strong> 1,2 ct/kWh gerechnet. Für die Variante des Heizkraftwerkes,<br />

bei dem infolge des Einsatzes <strong>von</strong> Waldhackschnitzeln der Bonus für naturbelassene<br />

Biomasse in Anspruch genommen werden kann, beträgt der Hackschnitzelpreis<br />

2,5 ct/kWh. Über die gesamte <strong>Nutzung</strong>sdauer <strong>von</strong> 20 Jahren steigt der Hackschnitzelpreis im<br />

Mittel um 0,5 % pro Jahr. Die Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die Verwaltungskosten<br />

orientieren sich im Wesentlichen an den <strong>von</strong> Fichtner (2002a) benutzten Werten.<br />

Auch hier wird eine jährliche Steigerung <strong>von</strong> 0,5% zugrunde gelegt. Die Ansätze für die<br />

23<br />

<strong>ZSW</strong> 2004. Nahwärmeleitfaden – Heizwerke und KWK mit erneuerbaren Energien –<br />

Voraussetzungen, Technik und Umsetzungsstrategien für den Gebäudebestand. Erarbeitet im<br />

Auftrag des Wirtschaftsministeriums Ba-Wü. Erscheint Ende 2004.<br />

71


Personalkosten wurden ebenfalls Fichtner (2002a) entnommen und wurden an einigen<br />

Stellen durch Werte aus der Praxis ergänzt. Die Personalkosten unterliegen einer Steigerung<br />

<strong>von</strong> 1 % p.a. Zusätzlich wurden bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung noch Kosten für<br />

Ersatzinvestitionen bei besonders stark belasteten Komponenten wie z.B. der<br />

Hackschnitzelausbringung berücksichtigt.<br />

Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsrechnung für die Heizwerke<br />

Um die Wirtschaftlichkeit der Heizwerke verschiedener Leistung beurteilen zu können,<br />

wurden die Wärmegestehungskosten einmal ohne und einmal mit Förderung durch das MAP<br />

berechnet (Abbildung 27). Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich dann durch Vergleich mit den<br />

anlegbaren Wärmeerlösen frei Grenze Heizwerk. Diese wiederum wurden Fichtner (2002a)<br />

entnommen.<br />

Wärmegestehungskosten [€/MWh]<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

= anlegbare Wärmevergütung in €/MWh<br />

500 500 o. EF 2000 6000<br />

Kesselleistung [kW]<br />

mit MAP-Förderung Aufschlag ohne Förderung<br />

Abbildung 27: Vergleich der Wärmegestehungskosten mit anlegbaren Wärmeerlösen für Holzheizwerke.<br />

Das kleinste und das größte System liegen mit ihren Kosten auf dem Niveau der anlegbaren<br />

Vergütung. Verzichtet man beim kleinen Heizwerk (500 kW) auf den Elektrofilter, sinken die<br />

Wärmegestehungskosten um rund 4 €/MWh, was jedoch mit höherer Staubbelastung in den<br />

Abgasen erkauft wird. Diese Kostenreduktion zeigt sich bei Kesseln kleiner 500 kW noch<br />

deutlicher, da die Kosten <strong>von</strong> Elektrofiltern mit der Größe kaum abnehmen.<br />

Der Aufbau eines Holzheizwerkes für ein Nahwärmenetz (z.B. in einer Landgemeinde) ist<br />

aufwendiger (Errichtung eines neuen Gebäudes etc.) als der Einbau eines Holzkessels in<br />

72


einen vorhandenen Heizraum, wie das bei 500 kW-Systemen häufig möglich ist. Aus diesem<br />

Grund liegen die Wärmekosten deutlich über den anlegbaren Wärmeerlösen frei Heizwerkgrenze.<br />

Betrachtung der Nahwärmeversorgung bis zum Wärmekunden<br />

Aufbauend auf der Anlage mit 2000 kW Leistung soll im Folgenden die gesamte<br />

Versorgungskette bis zu den Wärmekunden betrachtet werden. Schnittstelle ist dabei der<br />

Wärmemengenzähler nach der Hausübergabestation. Zugrunde gelegt wird, dass aus der<br />

Heizzentrale ein Nahwärmenetz <strong>zur</strong> Versorgung einer Landgemeinde, die überwiegend aus<br />

Ein- und Zweifamilienhäusern besteht, gespeist wird. Dabei werden zwei Wachstumsszenarien<br />

unterschieden:<br />

1. Start der Versorgung mit einem Anschlussgrad <strong>von</strong> 25 %. Anstieg nach sechs Jahren auf<br />

60 % sowie eine Steigerung auf 75 % nach 20 Jahren<br />

2. Beginn mit einem vergleichsweise hohen Anschlussgrad <strong>von</strong> 50 %. Schneller Anstieg auf<br />

bereits 80 % schon nach drei Jahren. 85 % schließlich nach 20 Jahren.<br />

Die Wärmegestehungskosten in den verschiedenen Stufen zeigt Abbildung 28. Die Basiswerte<br />

in Abbildung 28 entsprechen den Wärmekosten, die für das Holzheizwerk mit 2000 kW<br />

in Abbildung 27 gezeigt wurden. Der mittlere Teil setzt sich zusammen aus den Kosten für<br />

die Spitzenlasterzeugung mit Hilfe eines Ölkessels sowie den Kosten, die sich daraus<br />

ergeben, dass die Holzkessel während der Wachstumsphase in den Anfangsjahren nicht ihre<br />

geplante Volllaststundenzahl erreichen. Der blau gezeichnete Teil der Kostenbalken<br />

repräsentiert schließlich die Wärmetransportkosten zum Wärmekunden über das Nahwärmenetz,<br />

wobei hier auch die Netzverluste eingerechnet sind.<br />

Die schwarzen Querbalken kennzeichnen die Wärmevollkosten, die sich bei Einsatz einer<br />

konventionellen Öl-Zentralheizung in einem Ein- oder Zweifamilienhaus ergeben. Zugrunde<br />

gelegt ist die Kompletterneuerung einschließlich Tank sowie die Kosten für Heizöl. Daraus<br />

resultieren Wärmevollkosten in Höhe <strong>von</strong> 80 bis 90 €/MWh.<br />

73


Wärmegestehungskosten [€/MWh]<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Förderung durch MAP einschließlich Nahwärmenetz berücksichtigt<br />

Abbildung 28: Entwicklung der Wärmegestehungskosten vom Heizwerk bis zum Wärmekunden<br />

bei der Nahwärmeversorgung einer Landgemeinde.<br />

Im langsameren Ausbauszenario können die Wärmevollkosten mit konventionellem<br />

Heizsystem auch unter Berücksichtigung der MAP-Förderung nicht unterboten werden. Dies<br />

ist erst möglich, wenn eine sehr optimistische Anschlussentwicklung zugrunde gelegt wird<br />

(Zweites Szenario).<br />

Wirtschaftlichkeit der Holz-Heizkraftwerke<br />

Wie bei den Biogas-Referenzsystemen 24 , bei denen die Wärme in ein Nahwärmenetz<br />

eingespeist wird, betragen auch bei den Holzheizkraftwerken die anlegbaren Wärmeerlöse<br />

frei Kraftwerksgrenze 20 €/MWh. Dieser Wert lehnt sich an Fichtner (2002b) an. Die<br />

Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsrechnung im Falle <strong>von</strong> KWK mit Holz dokumentiert<br />

Abbildung 29. Voraussetzungsgemäß sind die Stromgestehungskosten bei der Betrachtung<br />

unter den Randbedingungen des EEG 2000 dieselben wie beim HKW, für das die Stromvergütung<br />

gemäß EEG 2004 gezahlt wird, sofern Holzhackschnitzel aus allen Quellen zugelassen<br />

sind. Während ein Holzheizkraftwerk dieser Art vor dem 1. August 2004 nicht<br />

wirtschaftlich betrieben werden konnte, verzeichnet es unter den geänderten Bedingungen<br />

eine signifikante Gewinnspanne.<br />

24 Vergleiche Abschnitt 6.5.<br />

Bandbreite der Wärmevergütung<br />

25% - 60% - 75% 50% - 80% - 85%<br />

Biomassekessel Unterauslastung und fossiler Spitzenkessel Wärmekunde<br />

74


Stromgestehungskosten [ct/kWh]<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

= Stromvergütung nach EEG<br />

EEG 2000 EEG 2004 EEG 2004 Nawaro-Bonus<br />

Abbildung 29: Vergleich der Stromgestehungskosten bei Holz-Heizkraftwerken mit den<br />

Vergütungssätzen des EEG.<br />

Will der Betreiber jedoch ausschließlich Hackschnitzel aus dem Wald (angesetzter Preis<br />

2,5 ct/kWh) einsetzen, steigen die Stromgestehungskosten fast auf das Doppelte an. Doch<br />

auch der dann gezahlte Zuschlag für naturbelassene Biomasse ("NaWaRo-Bonus") reicht<br />

unter den genannten Randbedingungen nicht aus, das Heizkraftwerk in die Gewinnzone zu<br />

führen. Mit Hilfe der MAP-Förderung würde es knapp die Gewinnschwelle erreichen.<br />

5.6 Förderprogramme der Bundesländer<br />

Mit MAP-Förderung Aufschlag ohne Förderung<br />

Die <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Festbrennstoffen aus der Forstwirtschaft und der Holzindustrie in größeren<br />

Biomasseheizanlagen <strong>zur</strong> Wärmeerzeugung sowie auch Heizkraftwerken wird zunehmend<br />

eine wichtige Säule bei der Wärmeerzeugung. Sowohl im MAP (Förderung <strong>von</strong> Anlagen über<br />

100 kW, auch kombinierte Wärme- und Stromerzeugung) als auch in den Förderprogrammen<br />

der Bundesländer stehen dabei Projekte nahe oder an der Wettbewerbsschwelle im<br />

Vordergrund. Daneben fördern einzelne Länder auch Pilotvorhaben als Initialprojekte.<br />

Die in der Anlage zusammengestellten Förderprogramme (kein Anspruch auf Vollständigkeit)<br />

greifen im Wesentlichen auf Informationen des "Centralen Agrar-Rohstoff-Marketing- und<br />

Entwicklungs-Netzwerk e.V. (C.A.R.M.E.N.) <strong>zur</strong>ück. Daneben wurden Recherchen bei den<br />

für die einzelnen Förderprogramme zuständigen Ministerien und Institutionen durchgeführt.<br />

Ein Vergleich der Fördermaßnahmen der Länder ermöglicht nicht immer eine Trennung<br />

zwischen "kleinen" und "großen" Biomasse-Anlagen. Die in der Anlage zusammengestellten<br />

75


Fördermaßnahmen berücksichtigen deshalb nicht nur "große" Investitionen (siehe z. B.<br />

Sachsen-Anhalt).<br />

Sieht man <strong>von</strong> den Stadtstaaten ab (keine Förderung; Ausnahme ist die Technologieförderung<br />

in Bremen), gibt es in allen Bundesländern eine Reihe <strong>von</strong> Förderprogrammen zu<br />

Holzfeuerungsanlagen, Biomasseheizwerken etc. mit unterschiedlichen Schwerpunkten.<br />

Landwirtschaftsprogramme existieren beispielsweise in Baden-Württemberg ("Energieholz")<br />

und Sachsen-Anhalt (Agrarinvestitionsprogramm). Konzepte <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong> nachwachsenden<br />

Rohstoffen wurden in Bayern und Niedersachsen entwickelt. Weitere Schwerpunkte<br />

sind Förderungen im Rahmen <strong>von</strong> "Energie und Klimaschutz" (Hessen), "Zukunftsträchtigen<br />

Energietechniken" (Mecklenburg-Vorpommern) und eines "Zukunftsenergie-Programmes"<br />

(Saarland). In den übrigen Bundesländern ist die Förderung jeweils Bestandteil eines<br />

Programms <strong>zur</strong> rationellen Energieverwendung (Beispiele: Brandenburg und Nordrhein-<br />

Westfalen) oder <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energiequellen, z. B. in Rheinland-Pfalz und<br />

Thüringen.<br />

In nahezu allen Programmen ist eine Kumulierung mit anderen Fördermöglichkeiten möglich.<br />

Ausnahmen hierzu sind andere Landesprogramme. Meist darf der Subventionswert aller<br />

staatlichen Mittel einen bestimmten Prozentsatz (in der Regel 30 %) der förderfähigen<br />

Kosten nicht überschreiten.<br />

In einzelnen Richtlinien ist <strong>zur</strong> Kumulation der Fördermöglichkeiten festgehalten, dass die in<br />

Anwendung des Rahmens für staatliche Beihilfen bewilligten Zuschüsse (Abl. der EG C 37/3<br />

vom 3.2.2001) nicht mit anderen staatlichen Beihilfen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EG-<br />

Vertrag oder mit anderen Gemeinschaftsfinanzierungen kumuliert werden dürfen, falls aus<br />

dieser Kumulierung eine Beihilfeintensität entsteht, die über der in dem vorher genannten<br />

Gemeinschaftsrahmen vorgeschlagenen Intensität liegt (siehe z. B. ZEP plus Saarland).<br />

5.7 Zusammenfassung<br />

Im Betrachtungszeitraum wurden 282 große Biomassekessel mit einer Gesamtnennwärmeleistung<br />

<strong>von</strong> 128 MW gefördert. Ein Drittel dieser Leistung wird in Anlagen größer als 1 MW<br />

dargestellt. Es werden fast ausschließliche reine Wärmeerzeugungsanlagen gefördert, nur in<br />

sechs Fällen wird zusätzlich auch Strom erzeugt. Dominierend ist die Anwendung in der<br />

holzverarbeitenden Industrie, wo biogene Brennstoffe als Reststoffe günstig verfügbar sind<br />

und gleichzeitig ein hoher und kontinuierlicher Wärmebedarf vorliegt. Die potenziell wichtige<br />

Gruppe der öffentlichen Einrichtungen sind als Anwender bisher kaum vertreten, sind aber<br />

auch erst seit dem 1.1.2004 im MAP antragsberechtigt.<br />

Die im MAP gewährten zinsgünstigen Darlehen entfalten in Zeiten niedriger Marktzinsen, wie<br />

sie gegenwärtig in Deutschland gegeben sind, aus Sicht der Investoren nur eine geringe<br />

Anreizwirkung. Wichtiger sind die darüber hinaus gewährten Zuschüsse in Form des<br />

Erlasses <strong>von</strong> einem Teil der Darlehensschuld. In den letzten Jahren war der stetig steigende<br />

Ölpreis ein weiteres wesentliches Argument für Investitionen in thermische Biomasse-<br />

76


anlagen. Das MAP kann helfen, die Projekte über die Wirtschaftlichkeitsschwelle zu heben<br />

und so den letztendlichen lmpuls <strong>zur</strong> Realisierung der Anlage zu geben. Neben den<br />

zahlreichen Förderprogrammen der Länder stellt das MAP eine wichtige Stütze <strong>zur</strong> weiteren<br />

Verbreitung größerer Biomassefeuerungsanlagen dar.<br />

Das zum 1. August 2004 novellierte EEG verbessert die Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung<br />

aus Biomasse wesentlich. Das EEG wird somit voraussichtlich in seiner<br />

Förderwirkung sehr dominant werden. Zudem wurde im Rahmen des MAP bisher schon nur<br />

eine geringe Anzahl <strong>von</strong> KWK-Anlagen gefördert. Es ist daher zu empfehlen, nach einer<br />

Übergangszeit <strong>von</strong> einem Jahr, die eine Beobachtung der durch das novellierte EEG<br />

ausgelöste Wachstum der Stromerzeugung aus Biomasse erlaubt, die Förderung der KWK<br />

durch das MAP auslaufen zu lassen.<br />

Die geförderten Anlagen sind sehr ungleichmäßig über Deutschland verteilt. Eine gleichgewichtigere<br />

Verteilung ist anzustreben, letztlich auch damit eine leistungsfähige Brennstofflogistik<br />

bundesweit verfügbar wird.<br />

Im Bereich der öffentlichen Liegenschaften, die einen wichtigen Teilmarkt darstellen, ist eine<br />

öffentliche Förderung, auch wenn sie klein ist, ein maßgebliches Argument, sich für eine<br />

solche Anlage zu entscheiden. Allein durch die Botschaft, dass es der Bund fördert, wird die<br />

Entscheidung beeinflusst. Die Förderung in diesem Bereich ist auszubauen.<br />

Weitergehende Empfehlungen mit zugehörigen Begründungen werden im Abschnitt Fehler!<br />

Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. gegeben.<br />

77


6 Biogas<br />

6.1 Marktentwicklung 25<br />

Nach Inkrafttreten des EEG (April 2000) erreichte die Zahl der jährlich installierten<br />

Biogasanlagen im Jahr 2001 ihren Höhepunkt (320 fertig gestellte Anlagen) und sank<br />

danach wieder ab. Wie die Entwicklung <strong>von</strong> Anlagenzahl und installierter Leistung im<br />

Untersuchungszeitraum aussah, zeigt Tabelle 14. Im Falle des Anlagenneubaus ist deutlich<br />

die weiter abnehmende Tendenz erkennbar. Im Jahr 2003 gingen lediglich 150<br />

Biogasanlagen ans Netz. Wie die Entwicklung im laufenden Jahr weitergeht, muss<br />

abgewartet werden, da die Zahlen <strong>zur</strong> Jahresmitte 2004 bislang noch nicht vorliegen. Auf<br />

Grund der nahezu gleichen Durchschnittsleistung pro installierter Anlage in den Jahren 2002<br />

und 2003, stieg die Gesamtleistung im gleichen Maße wie die Anlagenzahl.<br />

Tabelle 14: Ausbau der Biogasnutzung <strong>von</strong> Anfang 2002 bis Mitte 2004 (Scheuermann et al.<br />

2004)<br />

78<br />

2002 2003 2004 1)<br />

Zubau 250 150 114<br />

Anlagenzahl kumuliert (Jahresende) 1.610 1.760 1874<br />

Leistungszubau 49 MW 30 MW 22 MW<br />

Leistung kumuliert (Jahresende) 160 MW 190 MW 212 MW<br />

1) Zahlen bis 30. 06. 2004; Werte wurden hochgerechnet<br />

Der gesamte Anlagenneubau über die zweieinhalb Jahre des Untersuchungszeitraums<br />

beträgt nach dieser Statistik 101 MWe. Die durch das Marktanreizprogramm geförderte<br />

Anlagenleistung liegt dagegen deutlich niedriger bei 58 MWe (siehe Abschnitt 6.4). Diese<br />

Differenz legt den Schluss nahe, dass für Biogasanlagen mit einer Leistung <strong>von</strong> insgesamt<br />

43 MWe keine Bundesförderung in Anspruch genommen wurde, sondern nur Landesförderung<br />

oder die Errichtung erfolgte sogar ganz ohne Förderung.<br />

Interessant ist auch ein Blick auf die regionale Verteilung der Biogasanlagen in Deutschland.<br />

Die meisten Projekte wurden bislang in Bayern (44,9 %) realisiert, gefolgt <strong>von</strong> Baden-<br />

Württemberg (17,1 %) und Niedersachsen (14,5 %). Die geringsten Anlagenzahlen innerhalb<br />

der großen Flächenländer sind dagegen in den fünf ostdeutschen Bundesländern zu<br />

verzeichnen (Stand Ende 2003).<br />

25<br />

Alle in diesem Abschnitt zitierten Zahlen stammen aus Scheuermann, A. et. al. „Fortschreibung der<br />

Daten <strong>zur</strong> Stromerzeugung aus Biomasse“; Bericht des Instituts für Energetik und Umwelt, Leipzig.<br />

März 2004. Deren Angaben beziehen sich wiederum auf Daten der KfW.


Schaut man sich dagegen die regionale Verteilung der durchschnittlich installierten Leistung<br />

an, so liegen die neuen Bundesländer mit weitem Abstand vorne. Spitzenreiter ist Brandenburg<br />

mit einer mittleren Leistung <strong>von</strong> 425 kWe pro Anlage. Insgesamt sind in Brandenburg<br />

11,2 MW am Netz, die sich auf rechnerisch 26 Anlagen verteilen. Dagegen bringen es die<br />

790 Anlagen in Bayern „nur“ auf insgesamt 51,4 MW elektrische Leistung.<br />

6.2 Technische Entwicklung<br />

Im Folgenden werden am Markt zu beobachtende technische Trends beschrieben.<br />

Nassvergärung auf der Basis <strong>von</strong> Gülle ergänzt um Kofermente<br />

Die Nassvergärung ist weiterhin, auch während des hier betrachteten Untersuchungszeitraums,<br />

das einzige angewandte Verfahren <strong>zur</strong> Biogaserzeugung aus organischen<br />

Stoffen. Die wenigen in Deutschland bislang gebauten Versuchsanlagen <strong>zur</strong> Entwicklung<br />

und Erprobung der Trockenfermentation sind in diesem Zusammenhang die Ausnahmen,<br />

welche die Regel bestätigen. Als Grundsubstrat kommt Gülle zum Einsatz, wobei die Zahl<br />

der neu errichteten Anlagen, die ausschließlich damit betrieben werden, in Folge der<br />

vergleichsweise geringen Biogasproduktion immer weiter <strong>zur</strong>ückgeht. Dagegen kommen bei<br />

einer zunehmenden Zahl <strong>von</strong> Anlagen Kofermente wie z.B. Abfallfette, Speisereste, Ernterückstände,<br />

überlagerte Lebensmittel sowie andere organische Reste und Abfälle aus Landwirtschaft<br />

und Lebensmittelverarbeitung zum Einsatz. Durch die Zugabe dieser Kofermente<br />

erhöht sich der Gasertrag deutlich, wodurch die Anlagen wirtschaftlicher werden.<br />

Zunehmender Einsatz nachwachsender Rohstoffe<br />

Seit wenigen Jahren werden ergänzend zu den bisher genannten Substraten in zunehmendem<br />

Maße nachwachsende Rohstoffe (d.h. Energiepflanzen) in die Fermenter eingebracht.<br />

Vorwiegend kommt Silomais zum Einsatz, aber auch Grünschnitt (Grassilage) <strong>von</strong> Grünlandflächen.<br />

Einerseits tragen auch diese Substrate zu einer erhöhten Gasproduktion bei,<br />

andererseits sind die Bereitstellungskosten im Gegensatz zu den Reststoffen so hoch, dass<br />

sie <strong>von</strong> den im EEG 2000 festgelegten Vergütungssätzen für den ins Netz eingespeisten<br />

Strom im Allgemeinen nicht voll gedeckt werden. Trotzdem haben die Betreiber der Biogasanlagen<br />

– in den meisten Fällen Landwirte – diese Vorgehensweise während der letzten<br />

zwei bis drei Jahre mehr und mehr ausgeweitet.<br />

Entwicklung der mittleren Leistung <strong>von</strong> Biogasanlagen<br />

Nach Scheuermann et al. (2004) ist die installierte elektrische Leistung pro Anlage während<br />

des Untersuchungszeitraums Anfang 2002 bis Mitte 2004 signifikant angestiegen. Der<br />

Durchschnittswert erhöhte sich demnach <strong>von</strong> weniger als 200 kWe. auf über 250 kWe. Die<br />

Hersteller rechnen mit einer weiteren Erhöhung der mittleren Leistung im laufenden Jahr<br />

2004. Betrachtet man jedoch die Entwicklung der mittleren installierten Leistung pro Jahr für<br />

die <strong>von</strong> der KfW geförderten Anlagen, spiegelt sich die eingangs beschriebene Zunahme<br />

nicht wieder. Für 2002 errechnet sich aus der Förderstatistik der KfW ein Durchschnittswert<br />

79


<strong>von</strong> 223 kWe. Dieser sank im darauf folgenden Jahr auf 201 kWe, um im ersten Halbjahr<br />

2004 wieder auf 218 kWe anzusteigen.<br />

Bau nach industriellem Standard<br />

Der Bau <strong>von</strong> Biogasanlagen folgt zunehmend industriellen Standards. Dies ist u. a. eine<br />

Folge der zunehmenden Leistungsgröße und der damit verbundenen höheren absoluten<br />

Investitionen. Unter diesen Bedingungen wird eine professionellere Ausführung wichtig, um<br />

einen zuverlässigen Anlagenbetrieb zu gewährleisten. Eine Folge dieser Entwicklung ist<br />

jedoch, dass die Kosten für Biogasanlagen insgesamt gestiegen sind. Die heute höhere<br />

Qualität im Vergleich <strong>zur</strong> Anlage Marke Eigenbau hat ihren Preis.<br />

Stromerzeugung in Blockheizkraftwerken – daneben kaum Wärmenutzung<br />

Die Verwertung des erzeugten Biogases geschieht praktisch ausschließlich in Blockheizkraftwerken,<br />

in denen Strom und Wärme erzeugt wird. Der Strom wird ins Niederspannungsnetz<br />

eingespeist und nach EEG (Fassung 2000) vergütet. Die gleichzeitig erzeugte Wärme,<br />

<strong>von</strong> der nach erfolgter Fermenterheizung je nach Wärmedämmstandard des Fermenters<br />

unterschiedlich viel übrig bleibt, wird bis auf wenige Ausnahmen nicht genutzt.<br />

Eine alternative Verwertung des Biogases durch Aufbereitung zu Erdgasqualität und<br />

anschließender Einspeisung in ein Erdgasnetz oder direkter <strong>Nutzung</strong> als Treibstoff im<br />

Verkehr findet in Deutschland bislang nicht statt.<br />

Geringe Standardisierung<br />

Weiterhin konkurriert eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Konzepte am Markt. So<br />

weicht die Anzahl der eingesetzten Faulbehälter je nach Hersteller bzw. Planer <strong>von</strong>einander<br />

ab. Außerdem werden teilweise nur stehende Fermenter gebaut, teilweise aber auch in<br />

Kombination mit liegenden. Auch die Anzahl der eingesetzten Substrate kann <strong>von</strong> einer <strong>zur</strong><br />

anderen Anlage deutlich <strong>von</strong>einander abweichen, wobei in diesem Punkt selbstverständlich<br />

auch lokale Gegebenheiten ausgenutzt werden. Bei der Betriebsweise der Fermenter<br />

überwiegt in Deutschland mehrheitlich die mesophile Temperaturstufe. Der thermophile<br />

Betrieb kommt aber ebenso vor und wird in Einzelfällen – bei Anlagen mit mehreren<br />

Fermentern – sogar mit dem mesophilen gemischt. Eine Konsequenz der geringen<br />

Standardisierung ist u.a., dass die Anlagenpreise bei verschiedenen Herstellern, trotz<br />

vergleichbarer Leistungsfähigkeit, enorm variieren können.<br />

Umweltauswirkungen der Biogaserzeugung<br />

Ein Thema, das bisher nur in geringem Maße diskutiert wird, sind die bei der Biogaserzeugung<br />

im Vergleich <strong>zur</strong> reinen Güllelagerung auftretenden Emissionen <strong>von</strong> Methan,<br />

Ammoniak und Lachgas sowie die damit verbundenen Umweltauswirkungen. Ihre Bestimmung<br />

gestaltet sich im Allgemeinen schwierig. Einfach auszuführende Gegenmaßnahmen,<br />

wie eine gasdichte Abdichtung des Gärrückstandlagers, unterbleiben daher bislang auch bei<br />

den meisten Anlagen.<br />

80


Ergänzende Aussagen <strong>zur</strong> Innovation in der Biogastechnik<br />

Innerhalb des Prozessablaufs <strong>zur</strong> Biogaserzeugung sind bei einigen Prozessschritten bzw.<br />

Anlagenkomponenten Innovationen denkbar. Das sind unter anderem:<br />

• Einfache und schnelle Verfahren <strong>zur</strong> Bestimmung der Fermenterbiologie<br />

• Zuverlässige und kostengünstige Wärmerückgewinnung der Prozesswärme<br />

• Reduzierung des CO2-Gehalts im Biogas<br />

Ähnliches gilt für die Weiterentwicklung des Gesamtsystems. Beispielhaft genannt seien hier<br />

neue Fermentationsverfahren wie die Trockenfermentation oder die Einbindung <strong>von</strong><br />

saisonalen Wärmespeichern bei Systemen mit umfassender Wärmenutzung.<br />

Bei allen genannten Punkten gibt es an verschiedenen Stellen Aktivitäten, wo versucht wird,<br />

neue und bessere Lösungen zu finden. Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass während<br />

des Untersuchungszeitraums <strong>von</strong> Anfang 2002 bis Mitte 2004 der Markt der Biogasanlagen<br />

weniger durch die Anwendung innovativer Komponenten und Verfahren als vielmehr durch<br />

einzelne Verbesserungen im Detail gekennzeichnet war.<br />

6.3 Kostenentwicklung<br />

Die spezifischen Investitionskosten einer Biogasanlage nehmen mit steigender Leistung<br />

deutlich ab, dies gilt grundsätzlich auch für die Stromgestehungskosten. Ob jedoch im<br />

Untersuchungszeitraum die Kosten je installiertem Kilowatt innerhalb einer Leistungsklasse<br />

auf Grund des wachsenden Marktes gesunken sind, lässt nicht so leicht ermitteln. Zu<br />

erwarten ist eher ein Kostenanstieg bedingt durch die professionellere Ausführung beim Bau<br />

und beim Betrieb der Anlagen.<br />

Nach der Förderstatistik betrugen die spezifischen Investitionen bei den geförderten Biogasanlagen<br />

je installierte kW elektrischer Leistung 2.867 €/kWe. Dieser Wert ist über dem<br />

Betrachtungszeitraum annähernd konstant geblieben. Große Anlagen mit über 200 kWe bzw.<br />

über 500 kWe sind dabei im Durchschnitt mit 2.488 €/kWe bzw. 2.051 €/kWe deutlich<br />

günstiger als insbesondere die kleinen Anlagen unter 20 kWe (4.441 €/kWe).<br />

Betrachtet man die Stromgestehungskosten <strong>von</strong> Biogasanlagen, so muss streng nach<br />

eingesetzten Substraten differenziert werden. Die <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> (kostenloser) Gülle und<br />

Kosubstraten, für die teilweise sogar Entsorgungserlöse gutgeschrieben werden können,<br />

führt in jeder Leistungsklasse zu den geringsten Stromkosten. Diese liegen mit Ausnahme<br />

der Leistungsklasse bis 150 kWe auch unter den Vergütungssätzen des EEG in der Fassung<br />

vom April 2000.<br />

Wird jedoch der Anteil <strong>von</strong> nachwachsenden Rohstoffen größer, so schlagen ihre<br />

Bereitstellungskosten immer stärker ins Gewicht. Bei Maissilage können diese <strong>von</strong> 24 €/t bis<br />

fast 30 €/t variieren. Bei Grassilage sind sogar Werte im Bereich 40 €/t und mehr möglich.<br />

Dies hat <strong>zur</strong> Folge, dass Biogasanlagen, die zu zwei Dritteln oder mehr NawaRo einsetzen,<br />

81


Stromgestehungskosten aufweisen, die deutlich über den Vergütungssätzen des alten EEG<br />

liegen. Da genau dies jedoch in den letzten Jahren (seit 2002) immer häufiger praktiziert<br />

wurde, ist es schwer, die tatsächliche Kostenentwicklung der Biogasanlagen im<br />

landwirtschaftlichen Bereich präzise nachzuvollziehen.<br />

6.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben<br />

Von den im Zeitraum zwischen Beginn des Jahres 2002 bis einschließlich 31.7.2004<br />

gestellten Förderanträgen erhielten 268 Biogasanlagen eine Zusage. Damit sind nur die<br />

Hälfte der Anzahl <strong>von</strong> Anlagen als im Zeitraum <strong>von</strong> 1999 bis 2001 gefördert worden. Darüber<br />

hinaus kam es in zwölf Fällen, das sind unter 5 % der Fälle, zu Stornierungen, das heißt, die<br />

Zusagen wurden im nachhinein wegen geänderten Rahmenbedingungen vom Zuwendungsgeber<br />

oder dem Antragsteller <strong>zur</strong>ückgezogen. Die Zahl der abgelehnten Förderanträgen für<br />

Biogasanlagen ist nicht bekannt (vergleiche dazu Abschnitt 2.2.3).<br />

Das Volumen der ausgezahlten Kredite betrug im Betrachtungszeitraum € 111 Millionen. Im<br />

Durchschnitt deckten die vergebenen Kredite drei Viertel der jeweiligen Investition ab. 35 %<br />

der Kredite flossen nach Niedersachsen, gefolgt <strong>von</strong> Bayern mit einem Anteil <strong>von</strong> 22 %. Für<br />

beinahe alle Anlagen unter 70 kWe Leistung wurden Teilschulderlasse <strong>von</strong> jeweils € 15.000<br />

gewährt, die sich auf € 1,5 Mio. summieren. Hier<strong>von</strong> ging vier Fünftel nach Bayern, was sich<br />

auch aus dem gegenüber dem Bundesdurchschnitt größeren Anteil kleinerer Anlagen in<br />

diesem Bundesland erklären lässt. Das mit den Zusagen verbundene Investitionsvolumen<br />

beträgt € 143 Mio. Sowohl die Zahl der Zusagen (<strong>von</strong> 133 auf 88) wie auch das ausgelöste<br />

Investitionsvolumen (<strong>von</strong> € 74 Mio. auf € 43 Mio.) ist im Jahr 2003 gegenüber dem Jahr 2002<br />

deutlich <strong>zur</strong>ückgegangen (Abbildung 30). Zahl (24) und auch das Investitionsvolumen<br />

(€ 12 Mio.) der im Juni und Juli 2004 eingegangenen Anträge liegen allerdings deutlich über<br />

dem Durchschnitt der Vorjahre, sodass trotz der geringen Förderzahlen am Jahresanfang<br />

2004 das Volumen des Jahres 2002 mindestens wieder erreicht werden dürfte. Hier spiegeln<br />

sich die deutlich verbesserten Bedingungen des novellierten EEG für Biogasanlagen wider,<br />

das zum 1. August 2004 in Kraft getreten ist. Die niedrige Zahl der Bewilligungen zum<br />

Anfang des Jahres 2004 ist auf die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Notifizierung der<br />

Richtlinienänderung durch die Europäische Kommission <strong>zur</strong>ückzuführen, so dass kaum<br />

Förderungen im Biogasbereich gewährt werden durften.<br />

82


Anzahl<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Jan<br />

02<br />

Feb<br />

02<br />

Mrz<br />

02<br />

Apr<br />

02<br />

Mai<br />

02<br />

Jun<br />

02<br />

Jul<br />

02<br />

Anzahl der gewährten Förderungen für Biogasanlagen<br />

Aug Sep Okt<br />

02 02 02<br />

Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul<br />

02 02 03 03 03 03 03 03 03<br />

Antragsmonat<br />

83<br />

Aug Sep Okt<br />

03 03 03<br />

Abbildung 30: Anzahl der geförderten Biogasanlagen nach Antragsmonat.<br />

Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul<br />

03 03 04 04 04 04 04 04 04<br />

Geht man angesichts des allgemein niedrigen Zinsniveaus <strong>von</strong> einem Zinsvorteil durch die<br />

MAP-Darlehen <strong>von</strong> einem Prozent aus, so ergibt sich mit für Biogasanlagen typischen zwei<br />

tilgungsfreien Jahren ein absoluter Zinsvorteil in Höhe <strong>von</strong> € 7,9 Millionen im Betrachtungszeitraum.<br />

Die gewährten Teilschulderlässe beliefen sich auf € 1,5 Millionen, sodass Biogasanlagen<br />

insgesamt mit € 9,4 Millionen, das entspricht 7 % des ausgelösten Investitionsvolumens,<br />

gefördert wurden.<br />

Die im Betrachtszeitraum beantragten und geförderten Biogasanlagen haben eine Gesamtleistung<br />

<strong>von</strong> 58 MWe. Lag die installierte Gesamtleistung 2002 noch bei 29,7 MWe, so<br />

wurden 2003 nur 18,7 MWe installiert. Nach schwachem Start im Frühjahr 2004 lassen die<br />

Werte für Juni und insbesondere Juli erwarten, dass die installierte Leistung des Vorjahres<br />

im Jahr 2004 wahrscheinlich übertroffen wird. 26 Die Anlagen sind im Durchschnitt mit<br />

215 kWe etwa gleich groß geblieben. Gegenüber 2001 (148 kWe) hat sich die durchschnittliche<br />

Leistung aber um die Hälfte erhöht, gegenüber 2000 (62 kWe nach Fichtner (2002))<br />

sogar mehr als verdreifacht. Obwohl nur ein Drittel aller Anlagen eine Leistung über 200 kWe<br />

aufweist, stellen sie drei Viertel der installierten Leistung dar. Insbesondere die Gruppe der<br />

Anlagen zwischen 200 kWe und 500 kWe hat ihren Anteil sowohl bezüglich der Anzahl (<strong>von</strong><br />

26<br />

Geht man da<strong>von</strong> aus, dass die Monate April bis einschließlich Juli 2004 das auch bis zum Ende des<br />

Jahres weiterhin zu erwartende Aktivitätsniveau widerspiegeln und berücksichtigt man weiterhin<br />

das in den vergangenen zwei Jahren beobachtete jahreszeitliche Investitionsverhalten, so lässt sich<br />

eine gesamte Leistung <strong>von</strong> 21 MW prognostizieren.


23 % auf 34 %) wie auch bezüglich der Leistung (<strong>von</strong> 38 % auf 58 %) <strong>von</strong> 2002 bis 2004<br />

erheblich ausgebaut, was zu Lasten der Gruppe der Anlagen über 500 kWe geht.<br />

Knapp die Hälfte der im Berichtszeitraum beantragten und geförderten Anlagen stehen in<br />

Bayern, gefolgt <strong>von</strong> Niedersachsen (19 %) und Nordrhein-Westfalen (11 %). Dabei ist die<br />

Bedeutung Bayerns im Berichtszeitraum sogar noch deutlich <strong>von</strong> 44 % (2002) auf 55 %<br />

(Rumpfjahr 2004) gestiegen. Da die bayerischen Anlagen im Durchschnitt mit 115 kW<br />

deutlich kleiner als der Gesamtdurchschnitt (215 kW) und insbesondere als die Anlagen in<br />

Niedersachsen (380 kW) sind, entfallen nur ein Viertel der gesamten Leistung (und der<br />

Investitionen) auf Bayern, während in Niedersachsen ein Drittel der gesamten im<br />

Berichtszeitraum geförderten Leistung (und aller Investitionen) vorzufinden ist. Allerdings<br />

entsprechen die im laufenden Jahr neu geförderten Anlagen in Bayern in der Größe<br />

nunmehr auch dem Bundesdurchschnitt, sodass über die Hälfte der bisher in 2004 getätigten<br />

Investitionen und der installierten Leistung auf Bayern fielen. Auffällig ist, dass im Saarland<br />

als einzigem Flächenland keine im Rahmen des Marktanreizprogramms geförderte<br />

Biogasanlage errichtet worden ist.<br />

Die großen regionalen Unterschiede können auch nur teilweise durch das Biogaspotenzial,<br />

das sich aus dem Gülleaufkommen berechnet, erklärt werden. Werden die bewilligten<br />

Anträge auf das Biogaspotenzial bezogen, zeigt sich die noch immer herausragende<br />

Stellung Bayerns. Doch folgen bei dieser Betrachtung Thüringen und Rheinland-Pfalz und<br />

erst dann die Bundesländer Niedersachen und Nordrhein-Westfalen. Die Auswertung der<br />

Förderprogramme, auf die in Abschnitt 6.6 noch eingegangen wird und die im Anhang<br />

tabellarisch dargestellt sind, zeigt, dass u. a. in Thüringen, Nordrhein-Westfalen und<br />

Niedersachsen mit dem Marktanreizprogramm kumulierbare Programme angeboten werden.<br />

Hingegen besteht für das Programm <strong>zur</strong> Förderung Erneuerbarer Energien des Landes<br />

Rheinland-Pfalz Kumulierungsverbot. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der<br />

Förderhöhe für Biogasanlagen und den geförderten Anlagen lässt sich nicht feststellen.<br />

84


Anzahl der bewilligten Anträge, bezogen auf das<br />

Biogaspotenzial<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

BW<br />

BAY<br />

B<br />

Bran<br />

Brem<br />

Ham<br />

Hess<br />

MP<br />

Ns<br />

NW<br />

RP<br />

Saa<br />

85<br />

S<br />

SA<br />

SH<br />

TH<br />

Abbildung 31: Anzahl der bewilligten Anträge für Biogasanlagen pro Bundesland, bezogen auf<br />

das Biogaspotenzial 27<br />

58 % der Anlagen, die 45 % der installierten Leistung darstellen, werden <strong>von</strong> gewerblichen<br />

Betriebsteilen der Landwirtschaft betrieben. Die zweitgrößte Betreibergruppe stellen mit<br />

29 % der Anlagen bzw. 44 % der installierten Leistung Betriebe der Energieversorgung dar,<br />

wobei es sich in erster Linie um auf erneuerbare Energien spezialisierte Betreibergesellschaften<br />

handelt. Die Darlehen werden zu zwei Drittel <strong>von</strong> Genossenschaftsbanken<br />

vergeben, die im ländlichen Raum eine traditionell starke Stellung besitzen. Girozentralen<br />

folgen mit einem Viertel der Darlehensanzahl an zweiter Stelle, stehen aber für ein Drittel<br />

des Kreditvolumens. Bezüglich des Kreditvolumens sind Regionalbanken mit einem Anteil<br />

<strong>von</strong> 15 % noch <strong>von</strong> Bedeutung, andere Banktypen spielen dagegen keine Rolle. Durchschnittlich<br />

vergingen drei Wochen Bearbeitungszeit zwischen Eingang des Kreditantrags bei<br />

der KfW und der Kreditzusage. Dabei hat die durchschnittliche Bearbeitungszeit <strong>von</strong><br />

ursprünglich zwei Wochen im Jahr 2002 auf vier Wochen im Jahr 2004 zugenommen.<br />

6.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Definition der Referenzsysteme<br />

Die Auswahl der Referenzsysteme Biogas orientiert sich an folgenden drei Kriterien:<br />

27<br />

Das Biogaspotenzial berechnet sich aus dem Viehbestand in Großvieheinheit (GVE) * tägl.<br />

Abfallproduktion je Tierart [GVE* 50 l/(d*GVE) * 10 7 ], Umrechung in GVE nach Basisdaten Biogas<br />

(2002), Viehbestand <strong>von</strong> den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder<br />

D


1. Abdeckung des derzeit für den Markt interessanten Leistungsspektrums<br />

2. Art des Substratmixes für die anaerobe Vergärung und Variation der Masseanteile<br />

bei <strong>Nutzung</strong> verschiedener Substrate<br />

3. Art und Ausmaß der <strong>Nutzung</strong> der im BHKW anfallenden Wärme<br />

Das Leistungsspektrum der durch das MAP geförderten Biogasanlagen reicht <strong>von</strong> kleinen<br />

Einheiten mit weniger als 20 kWe bis zu großen Anlagen, die weit über 1.000 kWe aufweisen.<br />

Aufgrund der Häufigkeitsverteilung auf die zugrunde gelegten Leistungsklassen sowie der<br />

errechneten Klassenmittelwerte, wurden vier Referenzleistungen ausgewählt:<br />

• 30 kWe repräsentiert die Anlagen bis maximal 50 kWe. Entspricht in etwa dem<br />

gewichteten Mittelwert der Klassen "< 20 kWe" und "21 bis 50 kWe".<br />

• 100 kWe steht für das Marktsegment zwischen 50 kWe und 200 kWe. Auch hier<br />

wurde das gewichtete Mittel aus zwei Klassen gebildet.<br />

• 350 kWe entsprechend dem Mittelwert der Klasse 5 (201 – 500 kWe) der<br />

geförderten Anlagen, der 358 kWe beträgt.<br />

• 800 kWe ist der Referenzfall für die ganz großen Biogasanlagen, der sich am<br />

Mittelwert der höchsten Leistungsklasse orientiert (832 kWe).<br />

Bei allen Referenzsystemen wird das heute übliche Verfahren der Nassvergärung zugrunde<br />

gelegt, das im überwiegenden Teil der Fälle durch die Zufuhr <strong>von</strong> Gülle gewährleistet wird. In<br />

einem Fall geschieht dies durch die zusätzliche Zugabe <strong>von</strong> Wasser. Als Kosubstrate<br />

werden Fettabfälle (Fettabscheiderinhalte) und nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) in<br />

Betracht gezogen, bei letzterem erweitert um eine Variation der Masseanteile <strong>von</strong> Gülle und<br />

NawaRo.<br />

Im Falle der Wärmeauskopplung gibt es die marginale Wärmenutzung, die bedeutet, dass<br />

neben dem Fermenter lediglich das Wohnhaus des Landwirts, auf dessen Hof die Biogasanlage<br />

steht, mit Wärme aus der Biogasanlage beheizt wird. Der alternativ dazu betrachtete<br />

Fall ist die signifikante Wärmenutzung, d.h. die weitgehende Einspeisung der neben der<br />

Fermenterheizung <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Wärmemenge in ein Nahwärmenetz <strong>zur</strong><br />

Gebäudebeheizung.<br />

Da Biogasanlagen hauptsächlich (zumindest nach der bisherigen Betrachtungsweise) Strom<br />

produzieren, der nach EEG vergütet wird, ist wegen des Inkrafttretens des novellierten EEG<br />

am 1. August 2004 eine weitere Fallunterscheidung notwendig. Einerseits wird die<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>von</strong> Biogasanlagen unter den Bedingungen des alten EEG untersucht, d.h.<br />

eine Rückschau auf den <strong>Evaluierung</strong>szeitraum 2002 bis 2004 durchgeführt. Andererseits<br />

werden die resultierenden Stromgestehungskosten mit der Einspeisevergütung unter den<br />

zukünftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen verglichen.<br />

86


Sämtliche Fallunterscheidungen, die sich auf der Basis der vier Leistungsstufen ergeben,<br />

sind in den drei folgenden Tabellen nochmals zusammengefasst.<br />

Tabelle 15: Referenzfälle Biogas für den Geltungsbereich des EEG 2000<br />

Elektrische Leistung<br />

Substratmix Masseanteile<br />

EEG 2000 (marginale Wärmenutzung)<br />

kWe 30 100 350 800<br />

Gülle % 100 100 70 70 70 70<br />

NawaRo % 0 0 30 0 30 0<br />

Fett % 0 0 0 30 0 30<br />

Tabelle 16: Referenzfälle Biogas unter den Bedingungen des EEG 2004 bei geringfügiger<br />

Wärmenutzung<br />

EEG 2004 (marginale Wärmenutzung)<br />

Elektrische Leistung kWe 30<br />

100 350 800<br />

Gülle % 100 100 70 70 70 20 70 70 20 70<br />

Substratmix Masseanteile NawaRo % 0 0 30 0 30 80 0 30 80 0<br />

Fett % 0 0 0 30 0 0 30 0 0 30<br />

Tabelle 17: Referenzfälle Biogas unter den Bedingungen des EEG 2004 bei umfangreicher<br />

Wärmenutzung<br />

Elektrische Leistung<br />

Substratmix Masseanteile<br />

EEG 2004 (KWK - signifikante Wärmenutzung)<br />

kWe 100 350 800<br />

Gülle % 70 70 70 20 70 70 20 70<br />

NawaRo % 30 0 30 80 0 30 80 0<br />

Fett % 0 30 0 0 30 0 0 30<br />

Insgesamt wurden 24 Fälle untersucht, die das breite Anwendungsspektrum der Biogastechnologie<br />

beschreiben. Auf innovative Verfahren und Techniken wie z.B. Trockenfermentation<br />

oder Gasaufbereitung auf Erdgasqualität wurde nicht eingegangen.<br />

Investitionskosten<br />

Die in der Wirtschaftlichkeitsrechnung eingesetzten spezifischen Investitionskosten pro<br />

Kilowatt installierter elektrischer Leistung für die einzelnen Referenzsysteme orientieren sich<br />

an verschiedenen Quellen: Zum einen an den Zahlen der Förderstatistik der KfW und zum<br />

anderen an den Gutachten <strong>von</strong> Fichtner (2002b) und des Instituts für Energetik und Umwelt<br />

(IE 2003).<br />

Die spezifischen Investitionen nehmen kontinuierlich mit zunehmender BHKW-Leistung ab,<br />

unterscheiden sich jedoch auch auf einer Leistungsstufe untereinander. So benötigt eine<br />

reine Gülleanlage auf Grund der geringeren Energiedichte bzw. Gasausbeute einen<br />

größeren Fermenter als eine Biogasanlage gleicher Leistung, in der zusätzlich nachwachsende<br />

Rohstoffe vergärt werden. Werden die NawaRo durch das Kosubstrat Fettabscheiderinhalte<br />

ersetzt, kann der Fermenter nochmals ein Stück kleiner gebaut werden.<br />

Da der Gärbehälter einen Großteil der Investitionskosten bestimmt, schlagen die genannten<br />

Effekte entsprechend auf die Investitionskosten durch.<br />

87


Für die Systeme mit signifikanter Wärmenutzung (Einspeisung in ein Nahwärmenetz) werden<br />

die spezifischen Investitionen höher angesetzt, als bei den Anlagen mit der Präferenz Stromeinspeisung.<br />

Dem liegt die Annahme zu Grunde, dass die Wärmeauskopplung z.B. wegen<br />

eines höheren Planungsaufwandes oder der notwendigen Vergrößerung des Betriebsgebäudes,<br />

auch innerhalb der Systemgrenzen Biogasanlage mit BHKW ohne Betrachtung<br />

der Wärmeverteilung, höhere Kosten verursacht.<br />

Die konkreten Zahlen für alle Referenzfälle können den ausführlichen Ergebnistabellen im<br />

Anhang entnommen werden.<br />

Laufende Kosten während des Betriebs<br />

Als erstes werden hier die Kosten für die in den Fermenter eingebrachten Substrate<br />

betrachtet. Gülle und Fettabscheiderinhalte werden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung als<br />

kostenneutral angesetzt. Im Gegensatz dazu ist der Anbau und die Aufbereitung <strong>von</strong><br />

nachwachsenden Rohstoffen (Energiepflanzen) mit erheblichen Kosten verbunden. In den<br />

Referenzfällen, die unter den Einspeisevergütungen des alten EEG (EEG 2000) gerechnet<br />

wurden, betragen die NawaRo-Kosten 26 €/t. Dieser Wert wurde <strong>von</strong> Fichtner (2002b) übernommen<br />

und orientiert sich an den mittleren Bereitstellungskosten für Maissilage, dem<br />

bislang kostengünstigsten nachwachsenden Rohstoff.<br />

In den Fällen, die dem Geltungsbereich des novellierten EEG zugeordnet sind, erhöhen sich<br />

die mittleren NawaRo-Kosten auf 30 €/t. Dies beruht auf der Annahme, dass in Zukunft eine<br />

breitere Palette <strong>von</strong> Energiepflanzen bei der Vergärung zum Einsatz kommen wird, die<br />

teilweise mehr als Maissilage kosten. Bei den NawaRo wird über die gesamte Laufzeit <strong>von</strong><br />

20 Jahren mit einer mittleren Preissteigerungsrate <strong>von</strong> 0,5 % p.a. gerechnet.<br />

Die Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die Verwaltungskosten orientieren sich<br />

einerseits an der VDI 2067, beziehungsweise an den Herstellerangaben für die Vollwartung<br />

<strong>von</strong> BHKW-Modulen. Auch hier wird eine jährliche Steigerung <strong>von</strong> 0,5 % p.a. zu Grunde<br />

gelegt. Die Personalkosten entsprechen dem mittleren Personalaufwand, der für den Betrieb<br />

<strong>von</strong> Biogasanlagen verschiedener Leistungen in Fachkreisen angegeben wird. Die<br />

Personalkosten unterliegen einer Steigerung <strong>von</strong> durchschnittlich 1 % p.a.<br />

Reinvestitionskosten wurden für den Ersatz der BHKW-Module am Ende der Laufzeit sowie<br />

für den Austausch hochbelasteter Teile, wie z. B. Rührwerke im Fermenter berücksichtigt.<br />

Wärmegutschriften<br />

Bei Systemen mit geringfügiger Wärmenutzung wird im Allgemeinen Heizöl verdrängt, wenn<br />

das Wohnhaus des Landwirts beheizt wird. Demzufolge beträgt die Wärmegutschrift<br />

40 €/MWh.<br />

Bei Einspeisung der Wärme in ein Nahwärmenetz wird als Gutschrift an der Schnittstelle <strong>zur</strong><br />

Wärmeverteilung in Anlehnung an Fichtner 2002b ein Betrag <strong>von</strong> 20 €/MWh angesetzt. Die<br />

Wirtschaftlichkeitsrechnung beruht auf der Annahme, dass 60 % der vom BHKW erzeugten<br />

88


Wärme als Nutzwärme genutzt werden können. Demzufolge wird nach den Regeln des<br />

novellierten EEG auch für 60 % der Stromerzeugung der KWK-Bonus gewährt.<br />

Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

Die Ergebnisse werden anhand <strong>von</strong> drei Diagrammen dargestellt. Darin sind für jeden<br />

Referenzfall die resultierenden Stromgestehungskosten ohne Förderung ausgewiesen und<br />

im Vergleich dazu die Stromgestehungskosten bei Berücksichtigung der Förderung durch<br />

das MAP. Es ist zu berücksichtigen, dass die Referenzfälle zwangsläufig nur typische Werte<br />

abbilden, die in der Praxis erheblich unter- oder überschritten werden können.<br />

Stromgestehungskosten [ct/kWh]<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Biogas-Referenzsysteme EEG 2000; Inbetriebnahmejahr 2003<br />

EEG-Vergütung<br />

Hell: ohne Förderung; Dunkel: mit Förderung<br />

100% Gülle 70% Gülle, 30% NawaRo 70% Gülle, 30% Fett<br />

0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000<br />

Elektrische Leistung [kW]<br />

89<br />

Marginale Wärmenutzung<br />

Abbildung 32: Vergleich der Stromgestehungskosten mit den Vergütungssätzen <strong>von</strong> Biogasanlagen<br />

bei geringfügiger Wärmenutzung unter den Bedingungen des EEG 2000<br />

Wie Abbildung 32 deutlich macht, haben die Vergütungssätze des alten EEG nicht<br />

ausgereicht, um kleine, ausschließlich mit Gülle betriebene Biogasanlagen wirtschaftlich<br />

betreiben zu können. Der Teilschulderlass <strong>von</strong> 15.000 €, gewährt für Anlagen bis zu einer<br />

Leistung <strong>von</strong> 70 kWe, verringert zwar die Stromgestehungskosten um gut 6 %, doch liegen<br />

diese weiterhin deutlich über der EEG-Vergütung in Höhe <strong>von</strong> rund 10 ct/kWh.<br />

Auch bei mittleren und großen Anlagen, die ja spezifisch deutlich kostengünstiger sind, war<br />

die Vergütung zu gering, sofern vergleichsweise teure nachwachsende Rohstoffe eingesetzt<br />

wurden.


Deutlich unter dem Vergütungssatz des alten EEG liegen dagegen die Stromerzeugungskosten<br />

<strong>von</strong> Biogasanlagen, in denen bislang energiereiche Kofermente wie z.B. Fettabscheiderinhalte<br />

oder Speisereste zum Einsatz kamen. Diese Art <strong>von</strong> Biogasanlagen war<br />

somit auch bisher schon wirtschaftlich.<br />

Stromgestehungskosten [ct/kWh]<br />

20<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Biogas-Referenzsysteme; EEG 2004; Inbetriebnahmejahr 2005<br />

100% Gülle 70% Gülle, 30% NawaRo 70% Gülle, 30% Fett<br />

20% Gülle, 80% NawaRo<br />

0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000<br />

Elektrische Leistung [kW]<br />

Abbildung 33: Vergleich der Stromgestehungskosten mit den Vergütungssätzen <strong>von</strong><br />

Biogasanlagen bei geringfügiger Wärmenutzung unter den Bedingungen des<br />

EEG 2004<br />

Die Stromgestehungskosten der ausschließlich mit Gülle betriebenen Anlagen sind aufgrund<br />

der verbesserten Vergütungssätze im kleinen Leistungsbereich nicht mehr so weit <strong>von</strong> der<br />

Wirtschaftlichkeit entfernt wie früher. Trotzdem ist auch unter den neuen Rahmenbedingungen<br />

kein kostendeckender Betrieb möglich.<br />

Im Leistungsbereich 100 kWe, jedoch auch bei der <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Kofermenten (einerseits<br />

Abfallfett andererseits nachwachsende Rohstoffe), sind die Stromgestehungskosten höher<br />

als die Stromvergütung. Wobei die Lücke bei NawaRo-Zugabe größer ist als bei Zugabe <strong>von</strong><br />

Reststoffen mit relativ hoher Gasausbeute. Dieses Verhältnis kehrt sich erst um mit<br />

steigender Leistung. Die großen Referenzsysteme mit 350 und 800 kW können sowohl bei<br />

Fetteinsatz als auch bei Vergärung <strong>von</strong> NawaRo mit Gewinn betrieben werden. Daran sieht<br />

man nochmals sehr deutlich die Kostendegression bei zunehmender Anlagenleistung.<br />

Die zusätzlich betrachteten Fallstudien, die durch einen sehr hohen Masseanteil nachwachsender<br />

Rohstoffe (80 %) und einen geringen Anteil <strong>von</strong> Gülle (20 %) gekennzeichnet<br />

sind, weisen höhere Stromgestehungskosten als die Vergleichsfälle mit 70 % Gülle und 30 %<br />

NawaRo auf. Die Ursache dafür liegt in den höheren jährlichen Aufwendungen für<br />

90<br />

GV+NawaRo-Bonus<br />

Marginale Wärmenutzung<br />

Grundvergütung<br />

Hell: ohne Förderung; Dunkel: mit Förderung


„Brennstoffe“ bei gleicher Gasausbeute. Trotzdem liegen die Kosten in beiden Fällen knapp<br />

unter den Vergütungssätzen nach EEG.<br />

Stromgestehungskosten [ct/kWh]<br />

20<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Biogas-Referenzsysteme; EEG 2004; Inbetriebnahmejahr 2005<br />

70% Gülle, 30% NawaRo 70% Gülle, 30% Fett<br />

20% Gülle, 80% NawaRo<br />

GV+NawaRo-Bonus<br />

0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000<br />

Elektrische Leistung [kW]<br />

91<br />

KWK- Signifikante Wärmenutzung<br />

GV+NawaRo+KWK-Bonus<br />

GV+KWK-Bonus<br />

Grundvergütung<br />

Hell: ohne Förderung; Dunkel: mit Förderung<br />

Abbildung 34: Vergleich der Stromgestehungskosten mit den Vergütungssätzen <strong>von</strong> Biogasanlagen<br />

bei signifikanter Wärmenutzung unter den Bedingungen des EEG<br />

2004<br />

Bei dieser Betrachtung wurde das Referenzsystem mit der kleinsten Leistung (30 kW) nicht<br />

mehr berücksichtigt, da an den Standorten solcher Anlagen die Wärme im Allgemeinen nicht<br />

sinnvoll genutzt werden kann.<br />

Betrachtet man Abbildung 34 insgesamt, so fällt auf, dass die Gewinnspanne für alle<br />

Anlagengrößen und –typen größer ist, als das bei lediglich geringfügiger Wärmenutzung<br />

(Abbildung 33) der Fall ist. Dafür gibt es zwei Ursachen: Zum einen den KWK-Bonus für die<br />

Strommenge, die der Menge der Nutzwärme entspricht. Zweitens die Wärmeerlöse selbst,<br />

die z. B. bei der 350 kW-Anlage 16 mal so hoch sind wie bei geringfügiger Wärmenutzung.<br />

Deutlich ist auch in diesem Fall die Kostendegression mit zunehmender Größe zu erkennen.<br />

Die kleinen Systeme mit 100 kW überschreiten nur vergleichsweise knapp die Gewinnschwelle<br />

(6 % bei NawaRo-<strong>Nutzung</strong> und 14 % bei Einsatz <strong>von</strong> Fett), während der Abstand<br />

bei 350 kW oder 800 kW deutlich größer ist. Dazu ein Beispiel: Eine 800 kW-Anlage, die mit<br />

Gülle und Fett betrieben und aus der Wärme ausgekoppelt wird, weist Stromgestehungskosten<br />

<strong>von</strong> knapp 6 ct/kWh auf. Dieser Wert liegt 45 % unter dem Vergütungssatz nach<br />

EEG.


6.6 Förderprogramme der Bundesländer<br />

Neben der Förderung <strong>von</strong> Biogasanlagen über das Marktanreizprogramm, stellen auch<br />

einzelne Bundesländer Fördergelder für solche Anlagen <strong>zur</strong> Verfügung. Im Anhang sind die<br />

Programme tabellarisch dargestellt.<br />

Die Errichtung <strong>von</strong> Biogasanlagen bietet sich vor allem bei landwirtschaftlichen Unternehmen<br />

an, so dass die Bundesländer speziell für diese Zielgruppe Förderprogramme anbieten.<br />

Auffallend ist, dass in Bayern, aus dem die meisten Anträge gestellt wurden, keine<br />

zusätzliche, mit dem Marktanreizprogramm kumulierbare Förderung angeboten wird.<br />

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die Länder, in denen 30 % der geförderten<br />

Anlagen installiert wurden, bieten dagegen weitere Förderungen an, die bis zu einer<br />

festgelegten Höchstgrenze mit dem Marktanreizprogramm kumuliert werden können. Bei den<br />

übrigen Ländern, in denen kumulierbare Förderprogramme in Anspruch genommen werden<br />

können, zeigt sich keine größere Aktivität bei der Beantragung <strong>von</strong> Anlagen.<br />

In Baden-Württemberg ist das Agrarinvestitionsförderungsprogramm des Landes für landwirtschaftliche<br />

Unternehmen attraktiver als die Förderung über das Marktanreizprogramm.<br />

Aus diesem Grund sind in dem Betrachtungszeitraum wenige Anträge aus diesem<br />

Bundesland gestellt worden, in dem Zeitraum aber sehr viel mehr Anlagen gebaut worden,<br />

die über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm gefördert wurden. Ob in den Ländern<br />

Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, wo auch ein Kumulierungsverbot gilt, viele Anlagen<br />

über die Landesprogramme gefördert wurden, konnte nicht festgestellt werden.<br />

6.7 Zusammenfassung<br />

Etwa 60 % der im Betrachtungszeitraum installierten Biogasleistung wurde über das MAP<br />

gefördert. Die Förderung durch das MAP und ergänzende Förderungen der Länder sind<br />

bedeutend, um den letztendlichen Impuls <strong>zur</strong> Installation solcher Anlagen zu geben.<br />

Bestimmend für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sind jedoch die Regelungen des EEG, das<br />

in seiner Fassung vom 1. August 2004 die Vergütung <strong>von</strong> Biogasanlagen weiter differenziert<br />

und verbessert hat. Während sich die Wirtschaftlichkeit großer Anlagen, das sind Anlagen<br />

über 200 kWe, durch das neue EEG sehr gut darstellt, bleiben kleine Anlagen bei landwirtschaftlichen<br />

Einzelbetrieben in der Regel unwirtschaftlich. Daraus ergibt sich, dass große<br />

Biogasanlagen aus der MAP-Förderung entlassen werden könnten, während die Förderung<br />

kleiner Anlagen ausgeweitet werden sollte. In den Multiplikatoreninterviews wurde dementsprechend<br />

auch gefordert (Abschnitt 9.8), den Teilschulderlass für Anlagen bis zu einer<br />

Größe <strong>von</strong> 150 kWe (gegenüber heute 70 kWe) zu gewähren.<br />

Im Allgemeinen kann da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass es bei Anlagen, die auf landwirtschaftlichen<br />

Höfen stehen und die Leistungen unter 150 kWe aufweisen, auch in Zukunft<br />

kaum Möglichkeiten gibt, die anfallende Wärme umfänglich sinnvoll zu nutzen. Aus Gründen<br />

des effizienten Ressourceneinsatzes ist aber eine möglichst weitgehende Wärmenutzung<br />

anzustreben. Daraus ergibt sich für die Förderpolitik ein Widerspruch: Sollen kleine,<br />

meistens hofeigene Anlagen auch ohne Wärmenutzung in Zukunft stärker gefördert werden<br />

92


(siehe oben, Leistungsgrenze für den Teilschulderlass), oder lenkt man die Förderung nur<br />

auf die Lösungen, bei denen die Wärmenutzung <strong>von</strong> Anfang an eine zentrale Rolle bei<br />

Planung und Konzeption spielt.<br />

Zur Wärmenutzung in Biogasanlagen spielen Anlagenstandort und Logistik der Einsatzstoffe<br />

eine große Rolle. Biogasanlagen, die in KWK betrieben werden, müssen dort gebaut<br />

werden, wo die Wärme benötigt wird. Da jedoch Biogasanlagen häufig nicht in unmittelbarer<br />

Nähe <strong>zur</strong> Wohnbebauung errichtet werden können (Geruchsproblematik, Anlieferung <strong>von</strong><br />

Substraten, Geräuschentwicklung beim Aufbereiten der Silage), sind hier spezielle Lösungen<br />

gefragt. Eine Möglichkeit ist z.B. räumliche Trennung <strong>von</strong> Fermenter und Biogas-BHKW in<br />

der Heizzentrale und dazwischen der Gastransport über eine Gasleitung.<br />

Wie die Wirtschaftlichkeitsrechnungen zeigen (Abschnitt 6.5), liegen die Stromgestehungskosten<br />

großer Anlagen (350 kW und 800 kW) bei Kraft-Wärme-Kopplung soweit unter den<br />

Vergütungssätzen, dass die Anlagen mit Gewinn betrieben werden können und dabei noch<br />

einiger Spielraum besteht. Das Problem ist hier insbesondere der Aufbau geeigneter Nahwärmenetze,<br />

in die die Wärme eingespeist werden soll. Konsequenterweise sollte hier die<br />

Förderung ansetzen. Eine Möglichkeit wäre, direkt jenen Hausbesitzern einen Zuschuss zu<br />

zahlen, die ihr Gebäude an ein Nahwärmenetz anschließen, in dem Wärme aus erneuerbaren<br />

Energien verteilt wird.<br />

Weitergehende Empfehlungen mit zugehörigen Begründungen werden im Abschnitt Fehler!<br />

Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. gegeben.<br />

93


7 Wasserkraft<br />

7.1 Marktentwicklung<br />

Die Wasserkraftnutzung dient in Deutschland nahezu ausschließlich der elektrischen Stromerzeugung.<br />

Dabei wird zwischen Kleinwasserkraftwerken (Leistung bis zu 1 MWe) und Großwasserkraftwerken<br />

sowie Laufwasser- und Speicherkraftwerken unterschieden. Auch die<br />

Stromerzeugung in Pumpspeicher-Kraftwerken aus natürlichem Zufluss wird als erneuerbar<br />

angesehen (Bayer 2004).<br />

Auf etwa 90 % wird der Anteil des Stroms geschätzt, der in mittleren und großen<br />

Wasserkraftwerken mit mehr als 1 MWe Leistung erzeugt wird. Diese 400 Anlagen, das sind<br />

12 % aller Wasserkraftwerke, werden meist <strong>von</strong> Energieversorgungsunternehmen betrieben.<br />

Daneben existieren 5.500 (Schätzwerte gehen bis zu 6.600) Kleinanlagen, meist in kleinen<br />

und mittleren Unternehmen, darunter auch Kleinstanlagen bis 50 kW im Besitz <strong>von</strong><br />

Privatpersonen. Da eine ganze Reihe <strong>von</strong> Anlagen nicht erfasst wird, so z. B. Anlagen, die<br />

dem Eigenverbrauch dienen, liegen über die Gesamtzahl der Anlagen keine gesicherten<br />

Angaben vor (Staiß 2003). Regionale Schwerpunkte der Wasserkraft-Stromerzeugung sind<br />

Bayern und Baden-Württemberg (Anteil am deutschen Wasserkraftstrom zusammen rund<br />

90 %). Unter Berücksichtigung der Anliegen des Naturschutzes und der Gewässerökologie<br />

könnten weitere Wasserkraftpotenziale vor allem durch Ersatz und Modernisierung<br />

existierender Anlagen in Süddeutschland und in Sachsen ausgeschöpft werden.<br />

In einer Erhebung des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW 2004) über Anlagen, die<br />

ins öffentliche Netz einspeisen, wurden Anlagen nach Größenklassen erfasst (z. B. auch<br />

Anlagen unter 1 MWe). Für Ende 2002 wird die Gesamtleistung aller Wasserkraftanlagen in<br />

Deutschland mit rund 4.800 MW in rund 5.200 Anlagen angegeben (gesamte Einspeisung:<br />

23,9 TWh). Dabei handelt es sich überwiegend um Nicht-EVU-Anlagen (4.537 Anlagen mit<br />

725 MW). Rund 85 % der installierten Leistung (über 4.000 MWe) entfielen aber auf die 657<br />

EVU-Anlagen (Einspeisung: 20,7 TWh/a gegenüber 3,2 TWh/a der Nicht-EVU-Anlagen).<br />

Rund 4.850 Anlagen unter 1 MW wurden insgesamt ermittelt, das sind etwa 90 % der<br />

gesamten Anlagen, die rund 8 % der Einspeisung ins Netz repräsentieren. Die etwa 420<br />

EVU-Anlagen unter 1 MWe hatten eine Nettoengpassleistung <strong>von</strong> gut 100 MWe<br />

(Einspeisung: ca. 0,4 TWh). Bei den rund 4.440 Nicht-EVU-Anlagen unter 1 MWe lag dieser<br />

Wert bei über 350 MWe, was eine Einspeisung <strong>von</strong> knapp 1,5 TWh ermöglicht.<br />

Die installierte Gesamtleistung großer Wasserkraftanlagen ist in Deutschland seit Mitte der<br />

neunziger Jahre relativ konstant geblieben. Seit 1990 ergab sich ein Anstieg vor allem der<br />

Nicht-EVU-Anlagen. Eine Vielzahl <strong>von</strong> Altanlagen sowohl in den alten als in den neuen<br />

Bundesländern wurden reaktiviert. Der Zubau konzentrierte sich in Folge des StrEG und des<br />

EEG bei verbesserter Planungssicherheit auf den Bereich der Kleinwasserkraft sowie auf die<br />

Modernisierung existierender Anlagen. Etwa 20 % des Wasserkraft-Stroms fällt<br />

schätzungsweise unter das EEG (Schneider 2004).<br />

94


Bei Wasserkraft ist die Marktentwicklung bisher deutlich langsamer verlaufen als in den<br />

übrigen Bereichen der Erneuerbaren Energien, u. a. auch aufgrund <strong>von</strong> Genehmigungsfragen,<br />

der Leistungsbegrenzung im EEG und aufgrund der nur geringen Erhöhung der<br />

Vergütung. Nach Staiß (2004) ist derzeit <strong>von</strong> einem jährlichen Anstieg der Leistung der<br />

Anlagen um jeweils etwa 20-30 MWe/a auszugehen. Die EEG-Novelle vom August 2004<br />

gewährt nunmehr unter bestimmten Bedingungen auch eine Vergütung für Strom aus<br />

Wasserkraftwerken mit einer Leistung ab 5 MWe bis einschließlich 150 MWe. Die Vergütung<br />

wird gewährt bei einer Erneuerung bis Anfang Dezember 2012 und wenn das elektrische<br />

Arbeitsvermögen um mindestens 15 % erhöht wird und wenn der ökologische Zustand des<br />

Kraftwerkes bereits gut bzw. durch die Erneuerung verbessert wird. Das Laufwasserkraftwerk<br />

Rheinfelden am Hochrhein (Südbaden), das nach der Erneuerung eine installierte<br />

Leistung <strong>von</strong> 116 MWe (zum Vergleich heute: 26 MWe) erreichen soll, wird als wichtiges<br />

Projekt für eine bessere <strong>Nutzung</strong> des Potenzials der großen Wasserkraft gesehen (WM Ba-<br />

Wü 2003).<br />

Insgesamt wird bei geeigneter staatlicher Förderung das erschließbare Potenzial einer<br />

umweltgerechten Wasserkraftnutzung (große und kleine Wasserkraft) in Deutschland auf bis<br />

zu 800 MW installierter Leistung für möglich gehalten (BMU 2004). Ein Gutachten im Auftrag<br />

des BMU (2003a) attestiert die Bedeutung großer Wasserkraftwerke für die Stromerzeugung<br />

durch erneuerbare Energien. Danach könnte durch Modernisierung und Ausbau alter<br />

Anlagen in den nächsten zehn Jahren ein zusätzliches Stromerzeugungspotenzial <strong>von</strong><br />

1 TWh/a erschlossen werden.<br />

7.2 Technische Entwicklung<br />

Die Technikentwicklung <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen ist weitgehend ausgereift, d. h. auf mittlere<br />

Sicht sind durch das MAP keine starken Impulse für eine verbesserte Effizienz oder<br />

reduzierte Kosten der Anlagen zu erwarten. Technische Verbesserungen erfolgen nur noch<br />

auf graduellem Niveau. Bei der Entwicklung der Wasserkraft liegt der Fokus momentan eher<br />

auf der Reaktivierung ehemaliger Standorte mit vorhandenen Bauwerken oder Gewerbekanälen,<br />

um die Eingriffe in die Gewässer zu minimieren.<br />

Generell haben sich effiziente Turbinenkonzepte schon seit Jahrzehnten etabliert. Ein<br />

technischer Spezialfall, welcher in den vergangenen Jahren zunehmend wichtiger wird, sind<br />

Kleinwasserkraftwerke mit sehr geringen Fallhöhen. Hier haben sich einige Hersteller auf<br />

Wasserräder (auch Wasserschnecken) als Alternative zu den konventionellen Turbinentypen,<br />

z. B. Kaplanturbinen oder Rohrturbinen, spezialisiert. Generell ist jedoch zu sagen,<br />

dass sich bei den relevanten Wasserkrafttechnologien die technischen Prinzipien nicht<br />

grundlegend geändert haben, es gab geringe Modifikationen in der Anordnung einzelner<br />

Bauteile. Dies ermöglichte die Erhöhung der Wirkungsgrade um einige Prozentpunkte und<br />

moderate Kostenreduktionen, führte jedoch nicht zu technologischen Sprüngen.<br />

95


7.3 Kostenentwicklung<br />

Die spezifischen Investitionen je kWe Nennleistung der im MAP im Betrachtungszeitraum<br />

geförderten Wasserkraftanlagen betrugen beinahe € 4000, ein Wert, der über den<br />

Betrachtungszeitraum annähernd konstant geblieben ist. Größere Anlagen mit einer Leistung<br />

100 kWe - 200 kWe bzw. 200 kWe - 500 kWe sind aber mit durchschnittlich 3.300 €/kWe bzw.<br />

2.100 kWe deutlich günstiger.<br />

Tabelle 18: Durchschnittliche Investitionen nach Antragsjahr und Leistungsklassen (kWe).<br />

Jahr


Gesamtinvestition für das Gesamtjahr wie im Jahr 2002 (€ 7,7 Mio.) erwarten, da im<br />

laufenden Jahr einige größere Anlagen beantragt und bewilligt wurden. 46 % der Darlehensnehmer<br />

nimmt die vollen drei möglichen tilgungsfreien Jahre in Anspruch. Im Durchschnitt<br />

über alle Darlehen werden zwei tilgungsfreie Jahre gewährt.<br />

Die im Betrachtszeitraum beantragten und geförderten Wasserkraftanlagen haben<br />

zusammen eine Nennleistung <strong>von</strong> 7 MWe. Die Leistung wurde relativ gleichmäßig verteilt<br />

über den Betrachtungszeitraum installiert. Obwohl nur 11 % der Anlagen eine Nennleistung<br />

größer als 200 kWe besitzen, steht diese Größenklasse für knapp die Hälfte der insgesamt<br />

installierten Leistung. Dagegen sind 36 % der Anlagen kleiner als 20 kWe, stellen aber nur<br />

6 % der gesamten Leistung bereit. Die neuinstallierten Anlagen besitzen über den Betrachtungszeitraum<br />

im Durchschnitt 73 kWe Nennleistung. Lag dieser Durchschnitt im Jahr 2002<br />

noch bei 59 kWe, so ist er über 75 kWe (2003) auf 143 kWe im aktuellen Rumpfjahr<br />

gestiegen.<br />

Leistung kWe<br />

1000<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 1 2 3 4 5 6 7<br />

Antragsmonat<br />

Abbildung 35: Verlauf der installierten Wasserkraftleistung nach Antragsmonat.<br />

Wasserkraftanlagen wurden in neun verschiedenen Bundesländern installiert. 39 % der im<br />

Berichtszeitraum beantragten und geförderten Anlagen stehen in Bayern, gefolgt <strong>von</strong> Baden-<br />

Württemberg (35 %) und Sachsen (9 %). Im Rumpfjahr 2004 stehen sechs der geförderten<br />

acht Wasserkraftanlagen in Bayern. Für die ungleiche regionale Verteilung sind in erster<br />

Linie die unterschiedlichen topographischen Voraussetzungen verantwortlich.<br />

Über die Hälfte der Anlagen mit drei Viertel der Gesamtleistung wird <strong>von</strong> der Energieversorgungsbranche<br />

betrieben. Die Betreiber sind dabei meist auf den Betrieb <strong>von</strong> einer oder<br />

mehrer Wasserkraftanlagen spezialisiert. Ein weiteres Viertel der Anlagen wird <strong>von</strong> privaten<br />

97


Haushalten betrieben, wobei es sich um gegenüber dem Durchschnitt kleinere Anlagen<br />

handelt. Mit 5 % einen noch nennenswerten Anteil haben Sägewerke, die traditionell an für<br />

die Wasserkraftnutzung günstigen Standorten angesiedelt sind. Führend bei der Vergabe der<br />

Darlehen sind Girozentralen (43 % der Anlagen) und Genossenschaftsbanken (38 % der<br />

Anlagen). Andere Banktypen spielen bei der Vergabe praktisch keine Rolle. Durchschnittlich<br />

vergingen nur zwei Wochen Bearbeitungszeit zwischen Eingang des Kreditantrags bei der<br />

KfW und der Kreditzusage. Größere Anlagen (über 200 kWe) müssen dabei mit etwas<br />

längeren Bearbeitungszeiten (im Durchschnitt drei Wochen) rechnen als kleinere Anlagen.<br />

7.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Für die Wirtschaftlichkeitsrechnungen <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen werden zum einen für die<br />

Reaktivierung und Wiederinbetriebnahme bestehender Anlagen und zum anderen für den<br />

Bau neuer Anlagen jeweils zwei Fälle mit unterschiedlich hohen Investitionskosten<br />

betrachtet. Die Investitionskosten werden dabei auf das Kilowatt installierter Leistung<br />

bezogen. Zwar weisen Wasserkraftanlagen eine starke Kostendegression mit der<br />

Anlagengröße auf, die spezifischen Investitionskosten können aber in Abhängigkeit <strong>von</strong> den<br />

jeweiligen örtlichen Gegebenheiten (z. B. Zustand der bestehenden Anlagen, ökologische<br />

Anforderungen) noch viel stärker variieren als mit der Anlagengröße. In der vorliegenden<br />

Betrachtung werden nur jene Anlagentypen abgedeckt, für die bei der KfW Fördergelder<br />

beantragt werden konnten oder können. Der Bau neuer Wasserkraftanlagen gehörte bis zum<br />

Inkrafttreten der Förderrichtlinie vom 26.11.2003 zu den förderfähigen Vorhaben im Rahmen<br />

des MAP. Seit dem Inkrafttreten können über das MAP jedoch ausschließlich Erweiterungen,<br />

Reaktivierungen sowie Sanierungen <strong>zur</strong> ökologischen Verbesserung <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen<br />

gefördert werden. Die Investitionskosten sowie die weiteren der Kostenrechnung<br />

zu Grunde gelegten Daten sind in Tabelle 19 zusammengefasst.<br />

Tabelle 19: Kostenrechnung für Wasserkraft-Referenzsysteme. Alle Angaben bezogen auf<br />

ein Kilowatt elektrischer Nennleistung.<br />

Maßnahme Instandsetzung Instandsetzung Neubau Neubau<br />

Spez. Investitionskosten €/kW 1.250 2.500 5.000 10.000<br />

Vollbenutzungsstunden h/a 5.000 5.000 5.000 5.000<br />

Annuität<br />

(6 % Kalkulationszinssatz,<br />

30 a Abschreibungszeit)<br />

€/a 91 182 363 726<br />

Betriebskosten €/a 213 247 314 449<br />

Personalkosten €/a 179 179 179 179<br />

Versicherung €/a 9 18 35 70<br />

Instandhaltung €/a 25 50 100 200<br />

Stromgestehungskosten ct/kWh 6,1 8,6 13,5 23,5<br />

Die Stromgestehungskosten betragen abhängig vom Vorhaben und den spezifischen<br />

örtlichen Gegebenheiten zwischen 6 und 24 ct/kWh. Durch die Förderung des MAP werden<br />

98


die Stromgestehungskosten bei Instandsetzung mit 1.250 €/kW spezifischen Investitionskosten<br />

um etwa 2 % reduziert, beim Neubau einer Anlage mit 10.000 €/kW spezifischen<br />

Investitionskosten können durch die Förderung wegen des größeren Anteil der Investitionskosten<br />

an den Stromgestehungskosten diese um etwa 4,5 % verringert werden.<br />

Es wird den Betreibern für die in das öffentliche Netz eingespeiste Elektrizität über das EEG<br />

eine Vergütung gewährt. Für den Rückblick auf die Betrachtungsperiode 2002 bis Juli 2004<br />

wird der Vergütungssatz des EEG aus dem Jahre 2000 zu Grunde gelegt. Dieser betrug für<br />

Wasserkraftanlagen bis 500 kW installierter Leistung 7,67 ct/kWh. Damit kann, wie auch in<br />

Abbildung 36 dargestellt, die instandgesetzte Anlage mit spezifischen Investitionskosten in<br />

Höhe <strong>von</strong> 1.250 €/kW wirtschaftlich betrieben werden, die teurere instandgesetzte Anlage<br />

liegt dagegen knapp unter der Wirtschaftlichkeitsgrenze. Für beide neugebauten Anlagen<br />

zeigt sich, dass trotz der MAP Förderung und einer Vergütung nach EEG ein wirtschaftlicher<br />

Betrieb nicht möglich ist.<br />

Stromgestehungskosten [€c./kWh]<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

EEG-Vergütung<br />

Instandsetzung 1.250<br />

€/kW<br />

Instandsetzung 2.500<br />

€/kW<br />

99<br />

Förderung<br />

Neubau 5.000 €/kW Neubau 10.000 €/kW<br />

Abbildung 36: Vergleich der Stromgestehungskosten mit den Vergütungssätzen <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen<br />

unter den Bedingungen des EEG 2000<br />

Die Vergütung für Strom aus Wasserkraftanlagen bis 500 kW ist mit dem neuen EEG, das<br />

am 1.8.2004 in Kraft getreten ist, deutlich <strong>von</strong> 7,67 auf 9,67 ct/kWh angehoben worden. Da<br />

seit dem Inkrafttreten des neuen EEG auch keine neu gebauten Wasserkraftanlagen über<br />

das MAP gefördert werden können, werden nur die zwei Fälle für die instandgesetzten<br />

Wasserkraftanlagen betrachtet. Die Stromgestehungskosten bleiben dabei unverändert.<br />

Abbildung 37 kann entnommen werden, dass in beiden Fällen ein wirtschaftlicher Betrieb<br />

möglich ist.


Stromgestehungskosten [€c./kWh]<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

EEG-Vergütung<br />

Förderung<br />

Instandsetzung 1.250 €/kW Instandsetzung 2.500 €/kW<br />

Abbildung 37: Vergleich der Stromgestehungskosten mit den Vergütungssätzen <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen<br />

unter den Bedingungen des EEG 2004<br />

7.6 Förderprogramme der Bundesländer<br />

Die Förderung einer Erweiterung, Reaktivierung oder ökologischen Sanierung <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen<br />

hat in den Bundesländern seit Mitte der neunziger Jahre und insbesondere, seit<br />

die bundesweite Förderung durch das MAP gut angenommen wurde, an Bedeutung verloren<br />

(Förderung im MAP: Anlagen bis 500 kW). Vor allem topografische Bedingungen (z. B. in<br />

Regionen in Norddeutschland) und umweltpolitische Gründe überhaupt begrenzen oft die<br />

weitergehende <strong>Nutzung</strong> der Wasserkraft oder eine weitere Erschließung der Ausbaumöglichkeiten.<br />

Auch in Bundesländern mit noch bestehendem (meist aber geringem) Ausbaupotenzial<br />

gibt es keine Breitenförderung mehr oder es wurde eine Eingrenzung der Förderung<br />

(Darlehen) auf Anlagen der KMU vorgenommen, z. B. <strong>zur</strong> überwiegend eigenen Stromnutzung.<br />

Lediglich in Bayern mit einem Anteil der Wasserkraft an der Stromversorgung <strong>von</strong> etwa 18 %<br />

(Bundesdurchschnitt etwa 4 %) existiert noch ein eigenes Programm <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong><br />

Kleinwasserkraftanlagen (Ausbauleistung bis 1 MWe). Der Neubau soll nur in Ausnahmefällen<br />

gefördert werden, und nur soweit ökologisch vertretbar. Es wird ein Zuschuss bis zu<br />

30 % der förderfähigen Kosten gewährt (maximal 4000 € pro kWe Ausbauleistung, wobei dieser<br />

Zuschuss nicht zusammen mit Zuwendungen aus ähnlichen Programmen in Anspruch<br />

genommen werden darf). Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand werden angerechnet.<br />

In Brandenburg und Nordrhein-Westfalen (Anlagen bis 1 MWe) erfolgt die Landesförderung<br />

jeweils in "REN-Programmen". Auch in Niedersachsen (Richtlinie Erneuerbarer Energien, bis<br />

500 kW), Rheinland-Pfalz ("Förderung erneuerbarer Energien") sowie in Sachsen<br />

("Immissions- und Klimaschutz", bis 500 kW) und Thüringen ist die Förderung der Wasserkraft<br />

Bestandteil größerer Förderprogramme im Bereich erneuerbarer Energien. Es existieren<br />

Höchstförderbeträge bei Zuschüssen, die Landesförderung wird <strong>von</strong> einer Wirtschaftlich-<br />

100


keitsrechnung abhängig gemacht oder bei Projektförderung durch Darlehen gibt es eine<br />

Obergrenze für die zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />

In einigen Ländern, in denen die Wasserkraft-Förderung in allgemeine Programme <strong>zur</strong><br />

Förderung erneuerbarer Energien integriert wurde, sind die Fördermittel kumulierbar, so z. B.<br />

in Brandenburg (abgeleitet aus den allgemeinen Bestimmungen), Niedersachsen (mit<br />

Darlehen aus anderen Programmen) und Thüringen. Kumulierungsverbote betreffen in der<br />

Regel Förderungen aus anderen Programmen der jeweiligen Länder.<br />

7.7 Zusammenfassung<br />

Die Stromerzeugung aus Wasserkraft ist eine etablierte und ausgereifte Technologie. Ein<br />

Zubau ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen nur im Bereich kleiner Wasserkraftwerke<br />

möglich. Im Rahmen des MAP wurden im Betrachtungszeitraum die Errichtung,<br />

Reaktivierung oder Erneuerung <strong>von</strong> knapp 100 Wasserkraftanlagen mit einer kumulierten<br />

Leistung <strong>von</strong> 7 MWe gefördert. Dies entspricht einem Promille der existierenden Leistung <strong>von</strong><br />

Wasserkraftwerken in Deutschland oder etwa einem Prozent des schätzungsweise noch<br />

existierenden Zubaupotenzials <strong>von</strong> 800 MWe. Der gesamte Vorteil aller an Wasserkraftbetreiber<br />

im Betrachtungszeitraum gewährten Darlehen durch Zinsvergünstigung und<br />

tilgungsfreie Jahre beträgt € 1,1 Millionen. Aus übergeordneter Sicht ist die Bedeutung des<br />

MAP für die weitere Verbreitung der Wasserkraft also marginal.<br />

Weiterhin werden durch die MAP-Darlehen die Stromgestehungskosten <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen<br />

nur zwischen zwei und 4,5 Prozent reduziert und können aus dieser Sicht keinen<br />

wesentlichen Impuls <strong>zur</strong> Umsetzung geben. Von größerer Bedeutung ist das EEG, insbesondere<br />

in seiner novellierten Fassung vom 1. August 2004, die die Vergütung für kleine<br />

Wasserkraftanlagen deutlich verbessert und damit die <strong>von</strong> uns betrachteten Fälle wirtschaftlich<br />

darstellen lässt. Eine zusätzliche Förderung über das MAP ist daher nicht mehr<br />

notwendig.<br />

Zwar ergab die Befragung der Geförderten, dass die Förderung durch das MAP für Wasserkraftanlagenbetreiber<br />

im Durchschnitt eine größere Bedeutung als bei anderen erneuerbaren<br />

Energien hat (siehe Abbildung 55). Dem EEG schon in seiner alten Fassung wurde<br />

allerdings eine noch größere Bedeutung zugemessen, eine Einschätzung, die sich durch die<br />

Neufassung des EEG sicherlich noch verstärkt hat. Auch unter diesem Gesichtspunkt<br />

scheint die Einstellung der Förderung der Wasserkraft im Rahmen des MAP gerechtfertigt.<br />

Auf diese Weise würde das MAP auch stärker weg <strong>von</strong> stromerzeugenden Systemen hin zu<br />

wärmegestehenden Systemen fokussiert und damit vereinfacht. Auch beim einem Wegfall<br />

der Darlehen aus dem MAP bleibt für potenzielle Investoren ein guter Zugang zu<br />

Investitionskapital gewährleistet, da die KfW vergünstigte Darlehen für Anlagen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong><br />

erneuerbarer Energien auch im Rahmen ihres ERP-Umwelt- und Energiesparprogrammes<br />

und ihres KfW-Umweltprogrammes vergibt. Dabei sind die Konditionen für Darlehen in<br />

diesen Programmen nur geringfügig schlechter als im MAP.<br />

101


8 Geothermie und Photovoltaik<br />

Neben den in den Kapitel 3 bis 7 beschriebenen Technologien Solarthermie, kleine und<br />

große Biomasse, Biogas und Wasserkraft sind im weit geringeren Umfang auch Geothermieund<br />

Photovoltaik-Anlagen gefördert worden, letztere allerdings nur, wenn sie auf Schulen<br />

installiert sind. Infolge der bisher geringen Anzahl geförderter Geothermieanlagen auf der<br />

einen Seite und der Sonderstellung des Zuschusses an Schulen für Photovoltaik-Anlagen<br />

werden diese beide Technologien im Folgenden nur in Kürze dargestellt.<br />

8.1 Geothermie<br />

Dem großen Potenzials der energetischen <strong>Nutzung</strong> der Tiefengeothermie in Deutschland,<br />

dass wärmeseitig auf beinahe 2000 PJ/a geschätzt wird (Bußmann 2004), steht eine<br />

<strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> nur 85 MWth in 30 Anlagen größer als 100 kWth gegenüber (Staiß 2003).<br />

Im Rahmen des Marktanreizprogrammes sind bisher zwei Geothermieanlagen gefördert<br />

worden, die ein im Jahr 2001 (außerhalb des Betrachtungszeitraumes), die andere im Jahr<br />

2003. Beide Anlagen dienen ausschließlich der Wärmebereitstellung. Trotz der um eine<br />

Größenordnung abweichende Größe der Anlagen waren ihre spezifischen Investitionen mit<br />

rund 1.500 €/kWth etwa gleich hoch. Die Investitionen wurden weitgehend über zinsvergünstigte<br />

Darlehen aus dem MAP abgedeckt, zusätzlich wurde ein Teil der Schuld in<br />

Höhe <strong>von</strong> sechs bis acht Prozent des Investitionsvolumens erlassen.<br />

Die vom Anfang des MAP bestehende Förderung der Geothermie hat bisher nicht ausgereicht,<br />

eine Marktentwicklung dieser Technologie anzustoßen. Zum stellt die Höhe der<br />

gewährten Förderung offensichtlich kein ausreichenden Anreiz für Investitionen in diesem<br />

Bereich dar. Zum anderen sind wohl aber auch die mit einer solchen Investitionen verbundenen<br />

Risiken, also insbesondere das Risiko, ob eine Bohrung auf eine ausreichende Wärmequelle<br />

trifft ("Bohrrisiko"), zu groß, als eine solche Investition unter den gegebenen Rahmenbedingungen<br />

und unter Zuhilfenahme des MAP häufiger wirtschaftlich darstellbar wäre. Die<br />

Novellierung des EEG zum 1. August 2004 hat die Vergütung für Strom aus Geothermieanlagen<br />

deutlich erhöht. Von dieser Erhöhung werden voraussichtlich deutliche Impulse für<br />

die Stromerzeugung aus Geothermieanlagen ausgehen, die sich über Kraft-Wärme-<br />

Kopplung auch positiv auf die Wärmenutzung auswirken könnte. Weiterhin wird vermutet,<br />

dass sich die beschleunigte Umsetzung <strong>von</strong> stromerzeugenden Systemen auch positiv auf<br />

die weitere Verbreitung rein wärmegestehender Geothermieanlagen auswirkt.<br />

Die derzeitigen Bestimmungen des MAP schließen ausdrücklich die Übernahme des Bohrrisikos<br />

durch den Fördergeber aus. Die Unsicherheit über die Ressourcenlage an potenziellen<br />

Anlagenstandorten stellt aber ein wesentliches Hemmnis bei der Umsetzung der<br />

energetischen <strong>Nutzung</strong> der Geothermie dar. Es sollten daher geeignete Förderinstrumente<br />

überprüft werden, die Investoren <strong>von</strong> einem Teil dieses Risikos entlasten. Beispielweise sind<br />

öffentliche Bürgschaften möglich. Im Falle des Scheiterns einer Bohrung wäre dann ein<br />

fester Betrag auszuzahlen. Dieser Festbetrag sollte dabei so bemessen sein, dass im Falle<br />

102


des Scheiterns gewöhnlich weniger als die Hälfte der Bohrkosten durch ihn abgedeckt ist,<br />

um so die Motivation für Investoren zu erhalten, nur an tatsächlich aussichtsreichen<br />

Standorten entsprechende Bohrungen abzuteufen. Gegebenfalls wäre der Festbetrag nach<br />

Bohrtiefe in drei bis vier unterschiedliche Beträge zu staffeln. Als gescheitert sollte eine Bohrung<br />

gelten, wenn weniger als 50 % der ursprünglich angestrebten Wärmemenge der<br />

Bohrung zu entnehmen ist. Sollte die Bohrung innerhalb eines Zeitraumes <strong>von</strong> zehn Jahren<br />

trotzdem wirtschaftlich nutzbar sein, so ist die gewährte Bohrausfallbürgschaft wieder<br />

<strong>zur</strong>ückzuzahlen.<br />

Alternativ könnte auch eine Bohrrisikoversicherung bezuschusst werden. Über eine solche<br />

Versicherung kann das Bohrrisiko auf mehrere Vorhaben gestreut werden. Eine solche<br />

Versicherung könnte über die Versicherungswirtschaft organisiert werden. Ein direkter<br />

Zuschuss an die Versicherung je Versicherungsnehmer kann den Aufbau einer solchen<br />

Versicherung erleichtern und schafft einen zusätzlichen Anreiz zum Beitritt. Vorteilhaft im<br />

Vergleich zum Modell einer öffentlichen Bürgschaft ist hierbei, dass auch nach Auslaufen der<br />

öffentlichen Förderung eine leistungsfähige Institution <strong>zur</strong> Abdeckung des Bohrrisikos, dann<br />

aber auf rein privatwirtschaftlicher Basis, weiter bestände.<br />

8.2 Photovoltaik<br />

Der Markt für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen ist in den vergangenen fünf Jahren rasant<br />

gewachsen. Diese Entwicklung wurde insbesondere getragen durch das "100.000-Dächer-<br />

Programm" und das EEG. Im Jahr 2002 wurden 80 MWe, im Jahr 2003 130 MWe Leistung<br />

installiert (BMU 2004a). Das Vorschaltgesetz zum EEG hat nach Auslaufen des "100.000-<br />

Dächer-Programms" dieser Entwicklung seit dem 1. Januar 2004 weiteren Vorschub<br />

geleistet. Demgegenüber sind im Betrachtungszeitraum nur insgesamt knapp 800 kWe<br />

Leistung über das MAP gefördert worden.<br />

Im Rahmen des MAP wurden zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 30. Juni 2004 652<br />

Anträge auf Förderung einer PV-Anlage gestellt. Während im Jahr 2002 noch 269 Anträge<br />

und im Jahr 2003 sogar 347 Anträge gestellt wurden, sind im ersten Halbjahr 2004 erst 59<br />

Anträge eingegangen. Damit sind für das Jahr 2004 hochgerechnet nur gut ein Drittel der<br />

Anträge wie im Jahr 2003 zu erwarten. Während sich in den beiden Vorjahren 91 % bzw.<br />

86 % der Anträge auf Anlagen kleiner als 5 kW bezogen, so ist deren Anteil im laufenden<br />

Jahr auf 66 % <strong>zur</strong>ückgegangen, während der Anteil bezogen auf die Anzahl der Anlagen<br />

über 10 kW mit 19 % sogar den Anteil der Anlagen zwischen 5 und 10 kW überflügelt hat.<br />

Hier zeigt sich also deutlich ein Trend zu größeren Anlagen, was sich auch auf die gute<br />

Vergütung nach dem neuen EEG <strong>zur</strong>ückführen lässt. Die spezifischen Investitionskosten der<br />

geförderten Anlagen haben im Betrachtungszeitraum deutlich abgenommen (Tabelle 20). Bei<br />

kleinen Anlagen unter 5 kW Leistung sind die spezifischen Investitionskosten um 5 % pro<br />

Jahr gefallen, was genau der Degression der Vergütung nach EEG entspricht. Größere<br />

Anlagen sind im Durchschnitt mit 89 %/a (5-10 kW) bzw. 76 %/a sogar noch deutlich<br />

schneller günstiger geworden. Entsprechend ist auch der Anteil der Förderung an den<br />

gesamten Investitionskosten gesunken: Betrug dieser bei den kleinen Anlagen im Jahr 2002<br />

103


noch 30 %, so liegt er für diese Anlagengröße nunmehr nur noch bei 22 %. Bei größeren<br />

Anlagen über 10 kW beträgt der Anteil sogar nur noch drei Prozent.<br />

Tabelle 20: Entwicklung der spezifischen Investitionskosten in €/kW <strong>von</strong> geförderten<br />

Photovoltaikanlagen nach Größenklassen.<br />

Jahr unter 5 kW 5-10 kW über 10 kW<br />

2002 8351 7805 7809<br />

2003 7961 6687 5713<br />

2004 28<br />

7593 6185 4452<br />

Bezogen auf die Anzahl kamen die meisten Anträge im Betrachtungszeitraum aus Bayern<br />

(27 %), gefolgt <strong>von</strong> Baden-Württemberg (21 %), Rheinland-Pfalz (16 %) und Nordrhein-<br />

Westfalen (11 %). Auf die verbleibenden Bundesländer entfielen demnach insgesamt nur<br />

noch ein Viertel aller Anträge. Im Zeitverlauf gab es dabei deutliche Verschiebungen: Führte<br />

im Jahr 2002 Rheinland-Pfalz mit 27 % aller Anträge die Rangliste deutlich an, so kommen<br />

im aktuellen Jahr nur noch 5 % der Anträge aus diesem Bundesland, und das bei einer um<br />

zwei Drittel gegenüber dem Vorjahr verringerten Gesamtzahl <strong>von</strong> Anträgen. Relativ dazu<br />

gewonnen haben dagegen insbesondere Bayern (<strong>von</strong> 21 % auf 31 %) und Nordrhein-<br />

Westfalen (<strong>von</strong> 7 % im Jahr 2002 auf aktuell 19 %). Dabei ist zu beachten, dass selbst in<br />

diesen Ländern die absolute Zahl an Anträgen gegenüber dem Vorjahr deutlich <strong>zur</strong>ückgegangen<br />

ist.<br />

Fünf Prozent aller Anträge wurden abgelehnt oder nach Bewilligung aufgehoben. Letztlich<br />

wurden nur 69 % der gültigen Bewilligungen auch tatsächlich abgerufen, womit die<br />

Abrufquote etwas geringer als bei den anderen geförderten Technologien ausfällt. Zwischen<br />

Antragstellung und Bewilligung vergingen im Durchschnitt etwa zwei Wochen, bis zum<br />

Mittelabruf im Durchschnitt über acht Monate.<br />

Das Volumen der Förderung betrug im Betrachtungszeitraum insgesamt € 1,6 Millionen,<br />

womit Investitionen <strong>von</strong> insgesamt € 9,4 Millionen ausgelöst wurden. Damit hatte die<br />

Förderung einen Anteil <strong>von</strong> 16 % an den gesamten ausgelösten Investitionen. Aufgrund des<br />

über die Jahre konstant gebliebenen Förderbetrags <strong>von</strong> € 3.000 je Anlage sinkt dieser Anteil<br />

jedoch durch die abnehmenden spezifischen Anlagenkosten und der steigenden Größe der<br />

geförderten Anlagen.<br />

Angesichts des im Vergleich zum gesamten PV-Markt geringen Umfanges der geförderten<br />

Anlagen ist die Bedeutung der MAP-Förderung für Markteinführung, Technologienetwicklung<br />

und Treibhausgasminderung marginal. Auch das Volumen der Förderung ist entsprechend<br />

klein. In erster Linie dürfte diese spezifisch auf Schulen ausgerichtete Förderung früher oder<br />

später Schüler zum Nachahmen reizen. Insbesondere <strong>von</strong> dem Mitmachen bei Planung,<br />

Errichtung und Betrieb wie auch <strong>von</strong> der Visualisierung der Energieerträge dürfen hier<br />

28 1. Halbjahr 2004<br />

104


positive Effekte erwartet werden. In Anbetracht der guten Vergütungsbedingungen für PV<br />

nach dem novellierten EEG scheint allerdings eine zusätzliche Förderung <strong>von</strong> Anwendungen<br />

in Schulen nicht mehr notwendig. Im Sinne einer Straffung und Fokussierung auf<br />

Wärmeanwendungen sollte daher die MAP-Förderung <strong>von</strong> PV-Anlagen in Schulen eingestellt<br />

werden.<br />

105


9 Inanspruchnahme, Abwicklung und Wirkungen des<br />

Programms aus Sicht der Nachfrageseite<br />

Zur Abrundung der Beurteilung des Marktanreizprogramms und seiner Wirkungen wurde<br />

eine Befragung <strong>von</strong> Antragstellern durchgeführt. Dabei erfolgte eine Gegenüberstellung <strong>von</strong><br />

„Programm-Teilnehmern“, also Geförderten, mit zwei Kontrollgruppen: Antragstellern, deren<br />

Antrag abgelehnt wurde oder die ihren Antrag <strong>zur</strong>ückgezogen haben, und Geförderte in<br />

einem Landesprogramm, wozu Thüringen ausgewählt wurde, das ebenfalls Solar- und Biomasse-Anlagen<br />

fördert.<br />

9.1 Methodisches Vorgehen und Rücklaufquoten<br />

Die Befragung erfolgte auf schriftlichem Wege mit strukturierten Fragebögen. Angestrebt<br />

wurde eine Fallzahl <strong>von</strong> 1.000 Geförderten im Bundesprogramm sowie jeweils etwa 300<br />

Befragten in den drei Kontrollgruppen. Die Adressaten wurden aus dem verfügbaren<br />

Adressmaterial nach festgelegten Quoten für die einzelnen Techniken, die Förderjahre und<br />

die Förderart (Zuschuss, Darlehen) zufällig ausgewählt. Insgesamt wurden 4.400 Fragebögen<br />

versandt, um die angestrebte Fallzahl zu erreichen (Tabelle 21).<br />

Tabelle 21: Versandte Fragebögen bei der Breitenerhebung<br />

Geförderte Nicht-Geförderte Summe<br />

BAFA 1.200 1.800 3.000<br />

KfW 680 120 800<br />

Thüringen 600 – 600<br />

Summe 2.480 1.920 4.400<br />

Für jede dieser fünf Gruppen wurde ein eigener Fragebogen entwickelt, wobei gleiche Themen<br />

aber mit den gleichen Fragen und Antwortkategorien abgedeckt wurden. Die Fragen zu<br />

den geförderten Techniken – z. B. Anlagentyp oder Anlagengrößen – wurden je nach Technik<br />

gut sichtbar markiert, aber in ein und demselben Fragebogen abgehandelt.<br />

Die Nicht-Geförderten sollten sich jeweils etwa <strong>zur</strong> Hälfte auf abgelehnte und <strong>zur</strong>ückgezogene<br />

Anträge verteilen. Bei den BAFA-Anträgen sollten die Solaranlagen etwa doppelt so oft<br />

vertreten sein wie die Biomasse-Anlagen, um den unterschiedlichen Anteilen an der Grundgesamtheit<br />

Rechnung zu tragen. Bei der BAFA wurden nur solche Antragsteller angeschrieben,<br />

die im Antrag ihr Einverständnis für die Verwendung ihrer Adresse zu einer Befragung<br />

im Rahmen einer Evaluation gegeben haben. Die KfW und das Wirtschaftsministerium in<br />

Thüringen haben aus Gründen des Datenschutzes die Briefe mit den Fragebögen selbst<br />

adressiert.<br />

Der Versand erfolgte in der Woche vom 2. bis 6. August 2004, und es wurden den Befragten<br />

knapp vier Wochen Zeit für die Beantwortung eingeräumt. Trotz der Sommerferienzeit<br />

106


konnte mit 48 % ein für eine schriftliche Befragung sehr guter Rücklauf erreicht werden<br />

(Tabelle 22). Dabei ist erwartungsgemäß die Quote bei denjenigen, die eine Förderung<br />

erhalten haben, höher als bei den Übrigen (54 gegenüber 31 %). Alle Fragebögen, die bis<br />

zum 13. September 2004 eingingen, wurden in die Auswertung einbezogen (2.032 Fälle).<br />

Tabelle 22: Erreichter Rücklauf bei der Breitenerhebung<br />

Geförderte Nicht-Geförderte Summe<br />

absolut % absolut % absolut %<br />

BAFA 797 66 % 607 34 % 1.404 47 %<br />

KfW 395 58 % 34 28 % 429 54 %<br />

Thüringen 280 47 % – 280 47 %<br />

Summe 1.472 59 % 641 33 % 2.113 48 %<br />

Die meisten Befragten hatten offensichtlich keine Probleme mit dem Ausfüllen des Fragebogens.<br />

Es gab jedoch eine relativ große Anzahl <strong>von</strong> Anrufen (5 bis 10 pro Tag), und zwar<br />

vor allem aus zwei Gründen: Einige Anrufer gaben an, dass ihr Antrag nicht <strong>zur</strong>ückgezogen<br />

oder abgelehnt war, sondern sie noch auf die Bewilligung warteten. Die Übrigen beklagten<br />

sich zumeist über die Ablehnung aufgrund vorzeitigen Baubeginns oder verspäteter Inbetriebnahme.<br />

Es kam vor, dass sie meinten, doch noch eine Förderung zu erhalten, wenn sie<br />

den Fragebogen ausfüllen.<br />

Eine gewisse Schwierigkeit für die Kontrollgruppen aus abgelehnten und <strong>zur</strong>ückgezogenen<br />

Anträgen ergab sich durch die Zufallsauswahl bei der BAFA. Einige Anträge galten als<br />

<strong>zur</strong>ückgezogen, wurden jedoch nur modifiziert, nochmals eingereicht und dann bewilligt,<br />

ohne dass sie auch in die zufällig ausgewählte Gruppe der Geförderten fielen. Diese<br />

Befragten hatten dann sozusagen den falschen Fragebogen. Sie konnten zum Teil durch die<br />

Antworten bei der Frage nach Gründen für das Zurückziehen identifiziert und den Geförderten<br />

zugeordnet werden.<br />

Alle Ergebnisse in den folgenden Kapiteln 9.2 bis 9.6 beziehen sich auf die schriftliche<br />

Umfrage; daher können Unterschiede gegenüber der Auswertung der Förderstatistik<br />

auftreten. Bei den meisten Fragen werden getrennte Ergebnisse für die geförderten<br />

Techniken ausgewiesen. Bei Auswertungen über alle Techniken hinweg ist zu beachten,<br />

dass die jeweiligen Fallzahlen nicht genau dem Anteil an der Grundgesamtheit entsprechen.<br />

Aufgrund der großen Fallzahlen können die Ergebnisse als repräsentativ angesehen werden<br />

außer bei den nicht geförderten KfW-Antragstellern, wo es sich um eine Vollerhebung der<br />

verfügbaren Fälle handelt.<br />

9.2 Strukturelle Merkmale<br />

Auf die geförderten Techniken verteilen sich die Antworten in etwa wie in den jeweiligen<br />

Grundgesamtheiten (Tabelle 23). Zum Teil hatten die Befragten für mehrere Anlagen eine<br />

Förderung erhalten oder beantragt; dies traf auf rund 20 % der BAFA-Antragsteller zu.<br />

107


Tabelle 23: Aufteilung der Befragten auf geförderte Techniken<br />

BAFA KfW Thüringen<br />

Solarkollektoren 69 % – 29 %<br />

Biomasse-Anlagen 31 % 41 % 71 %<br />

Biogas-Anlagen – 44 % –<br />

Wasserkraft-Anlagen – 15 % –<br />

Bei der Zufallsauswahl wurde sichergestellt, dass auch die regionale Verteilung der Grundgesamtheit<br />

entspricht. Bei den BAFA-Zuschüssen und auch bei den KfW-Darlehen dominierte<br />

Bayern, speziell bei den Solarkollektoren lagen weitere Schwerpunkte im Südwesten<br />

und im Norden sowie bei Wasserkraftanlagen im Südwesten<br />

BAFA-Antragsteller waren in erster Linie Privathaushalte (90 %). Bei 7 % der Anträge handelte<br />

es sich um ein kombiniertes Gebäude mit Betrieb und Wohnung. Jeweils 1 % waren<br />

Betriebe und öffentliche Einrichtungen und nur in Einzelfällen war es ein Verein. Die Haushaltsgröße<br />

der Antragsteller ist mit 3,8 Personen überdurchschnittlich hoch, während das<br />

Haushaltseinkommen im Bundesdurchschnitt liegt. Fast alle Anlagen befinden sich in Einoder<br />

Zweifamilienhäusern oder waren hierfür vorgesehen (Tabelle 24). Sofern es sich um<br />

Betriebe handelte, waren es in aller Regel kleine Unternehmen mit weniger als zehn<br />

Beschäftigten, zu etwa gleichen Teilen aus Landwirtschaft und Handwerk, etwas weniger<br />

aus dem Dienstleistungsbereich und nur zu rund 10 % aus der Industrie. Betriebe hatten<br />

etwas häufiger Biomasse-Anlagen als Haushalte, während bei den öffentlichen Einrichtungen<br />

und Vereinen nur Solarkollektoren vertreten waren.<br />

Tabelle 24: Gebäudegröße beim Zuschuss-Programm<br />

Biomasse Solaranlagen<br />

Einfamilienhaus 57 % 62 %<br />

Zweifamilienhaus 32 % 32 %<br />

Dreifamilienhaus 8 % 4 %<br />

Mehrfamilienhaus 3 % 2 %<br />

Hinsichtlich des Gebäudealters (Tabelle 25) sind Alt- und Neubau bei Biomasse- und Solaranlagen<br />

etwa gleich häufig vertreten; knapp ein Viertel sind Neubauten. Bei Biomasse-Anlagen<br />

sind vor 1948 errichtete Gebäude überrepräsentiert.<br />

108


Tabelle 25: Gebäudealtersstruktur beim Zuschuss-Programm<br />

109<br />

Biomasse Solaranlagen<br />

vor 1948 errichtet 36 % 17 %<br />

zwischen 1948 und 1978 errichtet 22 % 27 %<br />

zwischen 1979 und 1990 errichtet 11 % 18 %<br />

nach 1990 errichtet 8 % 13 %<br />

Installation im Neubau 20 % 24 %<br />

Unter den KfW-Antragstellern sind 94 % Betriebe, 5 % öffentliche Einrichtungen und 0,5 %<br />

(zwei Fälle) Vereine. An Branchen ist vor allem die Landwirtschaft vertreten, 20 % sind<br />

Industrie-, 12 % Handwerks- und 5 % Dienstleistungsbetriebe. Die beiden Vereine sowie die<br />

überwiegende Mehrheit der öffentlichen Einrichtungen haben Biomasse-Anlagen. Biogas-<br />

Anlagen finden sich fast ausschließlich in der Landwirtschaft, Wasserkraft-Anlagen <strong>zur</strong> Hälfte<br />

in der Industrie und zu 30 % in der Landwirtschaft, während sich die Biomasse-Anlagen auf<br />

Landwirtschafts-, Industrie- und Handwerksbetriebe relativ gleichmäßig verteilen. Auch beim<br />

KfW-Programm sind kleine Betriebe unter 10 Beschäftigten mit über 70 % weitaus am häufigsten<br />

vertreten. Die meisten Anlagen wurden in bestehenden Betrieben oder Einrichtungen<br />

installiert; und zwar 53 % der Biogas-, 77 % der Biomasse- und 64 % der Wasserkraft-Anlagen.<br />

9.3 Bekanntheit des Programms<br />

Die Bekanntmachung des Bundesprogramms und gegebenenfalls der geänderten Richtlinien<br />

erfolgt im Bundesanzeiger, in Pressemitteilungen und auf den Internetseiten des Umweltministeriums<br />

sowie des BAFA und der KfW. Auf das Landesprogramm in Thüringen wird auf<br />

den Seiten des dortigen Wirtschaftsministeriums hingewiesen.<br />

Die meisten Befragten wurden durch Planer, Handwerker oder Berater auf die Programme<br />

aufmerksam gemacht, Interessenten für Biomasse- noch etwas häufiger als für Solaranlagen;<br />

ein etwas geringerer Anteil kennt sie aus der Presse (Abbildung 38). Immerhin 18 %<br />

beim BAFA- und 23 % beim KfW-Programm gaben als Informationsquelle das Internet an.<br />

Auch die Mund-zu-Mund-Propaganda durch Kollegen und Bekannte spielt eine nicht unwesentliche<br />

Rolle.<br />

Mehr als die Hälfte der zum BAFA-Programm Befragten war der Ansicht, dass darüber in der<br />

Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert wird (54 %). Beim KfW-Programm waren dies nur<br />

43 %. Zum Vergleich fanden in Thüringen gut zwei Drittel, dass über das Landesprogramm<br />

zu wenig informiert werde. Dies widerlegt die These, dass auf Landesebene durch „kurze<br />

Wege“ ein besserer Informationsstand gegeben ist.


Abbildung 38: Informationsquellen über die Förderprogramme<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

BAFA<br />

KfW<br />

Anteil an den Befragten – mehrere Antworten waren möglich<br />

Presse Messen Verband Planer,<br />

Handwerk<br />

110<br />

Biomasse klein<br />

Solar<br />

Biogas<br />

Biomasse groß<br />

Wasserkraft<br />

Internet Kollegen etc.<br />

Die Antragsteller beim BAFA für Solaranlagen hielten die Information deutlich häufiger für<br />

ausreichend als die Antragsteller für Biomasse-Anlagen (48 gegenüber 37 %). Gleichzeitig<br />

gaben sie etwas häufiger die Presse und weniger häufig die Planer als Informationsquelle<br />

über das Programm an. Unterschiede nach Techniken beim KfW-Programm zeigten sich vor<br />

allem bei den dazu befragten Antragstellern für Biogas-Anlagen: Sie kannten das Programm<br />

häufiger aus der Presse, vom Verband oder <strong>von</strong> Planern, aber seltener aus dem Internet als<br />

die Übrigen. Sie hielten auch wesentlich häufiger die Information für ausreichend (71 %<br />

gegenüber 45 % bei Biomasse und 48 % bei Wasserkraft).<br />

Nur ein Teil der Befragten kannte noch andere Programme, die ihre Anlage auch gefördert<br />

hätten: bei den BAFA-Zuschüssen 7 % und bei den KfW-Darlehen 32 %. Da<strong>von</strong> gaben bei<br />

den Zuschüssen 65 % und bei den Darlehen 55 % an, dass sie diese Programme auch in<br />

Anspruch genommen haben. Aus den Antworten geht allerdings nicht klar hervor, ob dies für<br />

ein und dieselbe Anlage zutraf. Als sonstige Programme wurden bei den BAFA-Befragten<br />

fast immer Förderprogramme <strong>von</strong> Kommunen oder Energieversorgern genannt. Die<br />

Antragsteller für Solarkollektoren kannten etwas häufiger ein anderes Programm als die<br />

Antragsteller für Biomasse-Anlagen. Als alternative Programme zum KfW-Darlehen wurden<br />

meistens Landesprogramme, teilweise auch Landwirtschaftsprogramme genannt. Häufigste<br />

Einzelnennungen bei Biogas-Antragstellern waren das REN-Programm in Nordrhein-Westfalen,<br />

das Diversifizierungsprogramm „Ländlicher Raum“ und das Agrarinvestitionsförderprogramm<br />

in Thüringen (AFP). Letzteres wurde auch <strong>von</strong> den Biomasse-Antragstellern angeführt,<br />

ansonsten waren die Antworten in diesem Bereich sehr vielfältig (Nachwachsende<br />

Rohstoffe in Bayern, HAFÖ NRW, Bioheiz 500, Carmen, Energieholz, ZEP plus u. a.); in<br />

Anspruch genommen wurden sie mit 47 % weniger oft als im Biogas- und Wasserkraft-<br />

Bereich. Bei Wasserkraft wurde vor allem die Förderung <strong>von</strong> Kleinwasserkraftanlagen in<br />

Bayern genannt und genutzt.


Die Kontrollgruppe in Thüringen diente auch dazu, den Bekanntheitsgrad des Bundesprogramms<br />

festzustellen. 29 % gaben dort an, das Bundesprogramm zu kennen. Entsprechend<br />

wurde auch als häufigster Grund für die Beantragung eines Zuschusses im Thüringer Landesprogramm<br />

statt im Bundesprogramm genannt, dass letzteres nicht bekannt sei (71 %).<br />

Weitere Gründe waren die geringere Förderung (15 %) und – jeweils nur in Einzelfällen<br />

genannt – die aufwendigere Antragstellung und die fehlende Förderfähigkeit auf Bundesebene.<br />

7 % hatten gleichzeitig beim Bundesprogramm einen Antrag gestellt, 3 % erhielten<br />

dort eine Ablehnung.<br />

Die Antragsteller <strong>von</strong> KfW-Darlehen wurden gefragt, wo sie sich zusätzlich informiert haben.<br />

Darauf wurde mit 83 % vor allem die Hausbank genannt, mit großem Abstand gefolgt vom<br />

Internet (35 %). 5 % informierten sich beim zuständigen Ministerium. Sonstige Informationsquellen<br />

– nur <strong>von</strong> 4 % genannt – waren vor allem Anlagenhersteller und Planer. 22 % der<br />

Antragsteller haben mehrere Banken wegen des Darlehens angesprochen; dieser Prozentsatz<br />

war bei den Geförderten etwa gleich hoch wie bei den Nicht-Geförderten und bei<br />

Biogas- und Wasserkraft-Anlagen etwas häufiger als bei Biomasse-Anlagen. Die meisten<br />

Befragten (54 %) gaben an, dass sie den Antrag bei Genossenschaftsbanken gestellt haben,<br />

gefolgt <strong>von</strong> Sparkassen (30 %), Privatbanken nannten nur 11 %. Mit der Beratung bei den<br />

Banken war man weit überwiegend zufrieden oder sehr zufrieden, die nicht Geförderten<br />

waren erwartungsgemäß etwas weniger zufrieden (Abbildung 39), und die Biomasse-<br />

Antragsteller waren überdurchschnittlich zufrieden.<br />

Abbildung 39: Zufriedenheit mit der Beratung bei den Banken<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Anteil an den KfW-Antragstellern<br />

Biogas Biomasse Wasserkraft nicht gefördert<br />

111<br />

nicht so zufrieden<br />

zufrieden<br />

sehr zufrieden


9.4 Abwicklung und Beurteilung des Antragsverfahrens<br />

Antragsformulare für die BAFA-Zuschüsse können im Internet heruntergeladen oder beim<br />

BAFA angefordert werden. Die Anträge können auch per Internet eingereicht werden; dies<br />

gilt als Eingangsdatum, sie müssen aber trotzdem schriftlich mit Originalunterschrift an das<br />

BAFA gesandt werden. Die KfW-Darlehen werden über die Hausbank beantragt. Dort erhält<br />

der Kunde die Antragsformulare. Die Hausbank führt eine Wirtschaftlichkeitsrechnung sowie<br />

eine Bonitäts- und Sicherheitsprüfung durch und reicht den Antrag an die KfW weiter. In Thüringen<br />

sind die Anträge beim Wirtschaftsministerium erhältlich und müssen ausgefüllt dort im<br />

Original eingereicht werden.<br />

Der Zugang zu den Antragsformularen stellt offenbar kein Problem dar (Abbildung 40).<br />

Bemerkenswert ist, dass das Ausfüllen der Antragsformulare mehr als zwei Dritteln der<br />

Antragsteller bei der Darlehensvariante Schwierigkeiten bereitete. Man würde erwarten, dass<br />

die Hausbank hier behilflich ist. Eine Auswirkung der Vereinfachung der Anlage zum<br />

Kreditantrag, die <strong>von</strong> der KfW im Jahr 2003 vorgenommen wurde, konnte nicht überprüft<br />

werden, da eine Zuordnung der Fragebögen zu einzelnen Jahren nicht möglich ist. Generell<br />

hatten die KfW-Antragsteller mehr Schwierigkeiten bei der Abwicklung als die BAFA-<br />

Antragsteller. Insbesondere traten bei den KfW-Antragstellern wegen der hier größeren<br />

Anlagen Probleme mit der Genehmigung durch Behörden auf. Bei den Kontrollgruppen der<br />

abgelehnten und <strong>zur</strong>ückgezogenen Anträge innerhalb der beiden Programme waren diese<br />

Schwierigkeiten mit der Genehmigung größer als bei den Geförderten, was teilweise auch zu<br />

Verzögerungen führte, so dass der Antrag abgelehnt oder <strong>zur</strong>ückgezogen wurde. Auch die<br />

Schwierigkeit, auf dem Markt eine Anlage zu finden, die den Förderrichtlinien entspricht, und<br />

der Erbringung des Verwendungsnachweises wurde <strong>von</strong> den nicht geförderten KfW-<br />

Antragstellern überdurchschnittlich hoch eingestuft.<br />

Der Vergleich mit der Kontrollgruppe in Thüringen zeigt, dass dort die Schwierigkeiten größer<br />

eingeschätzt wurden als beim BAFA-Programm, aber geringer als beim KfW-Programm.<br />

Eine Auswertung der Antworten nach Techniken ergab, dass die Antragstellung für Biomasse-Anlagen<br />

offenbar schwieriger war als bei Solaranlagen, was die Zuschuss-Variante<br />

anbetrifft. Das Ausfüllen des Antrags und den Verwendungsnachweis zu erbringen wurde als<br />

etwas schwieriger, die Behörden-Genehmigung einzuholen und eine geeignete Anlage zu<br />

finden als deutlich schwieriger eingestuft. Bei der Darlehensvariante fanden es die Biomasse-Antragsteller<br />

einfacher als die Übrigen, Genehmigungen einzuholen und eine geeignete<br />

Anlage zu finden. Bei den anderen Aspekten der Antragsabwicklung zeigt sich kein<br />

erwähnenswerter Unterschied zwischen den Techniken.<br />

Dass man den Antrag auch über das Internet stellen kann, fanden 58 % der Antragsteller<br />

beim BAFA-Programm gut, knapp 20 % hielten dies nicht für nötig, und 25 % gaben an, dass<br />

sie keinen Zugang zum Internet hätten.<br />

Ein Teil der Befragten hat sich bei jeweils zuständigen Institutionen telefonisch über die Programme<br />

informiert, am häufigsten die KfW-Antragsteller, deren Antrag abgelehnt wurde oder<br />

112


die ihren Antrag später <strong>zur</strong>ückzogen. Gegenstand dieser Telefonate waren meist Fragen <strong>zur</strong><br />

Antragstellung und <strong>zur</strong> Abwicklung, weniger häufig <strong>zur</strong> Höhe der Förderung oder wegen<br />

Problemen, z. B. mit dem Zeitplan. Antragsteller bei der KfW erkundigten sich überdurchschnittlich<br />

häufig nach den Förderrichtlinien. Auf eine offene Frage konnten die Befragten<br />

noch weitere Themen angeben. Dies erfolgte aber nur in wenigen Fällen (2,5 %), wobei die<br />

Nennungen sehr unterschiedlich waren.<br />

Die weitaus meisten Befragten waren mit den Auskünften oder der Beratung bei diesen<br />

Telefonaten zufrieden oder sehr zufrieden (Abbildung 41). Überdurchschnittliche Unzufriedenheit<br />

zeigt sich bei denjenigen, die <strong>von</strong> der BAFA keinen Zuschuss erhielten, während bei<br />

der KfW auch viele Nicht-Geförderte sehr zufrieden waren. Hinsichtlich der verschiedenen<br />

Techniken zeigten sich bei dieser Frage nur beim KfW-Programm Unterschiede: Biogas-<br />

Antragsteller haben sich weniger häufiger bei der KfW telefonisch informiert und waren mit<br />

den Auskünften etwas weniger zufrieden als die Übrigen.<br />

113


Abbildung 40: Beurteilung der Antragstellung<br />

Anteil an den Befragten<br />

BAFA - gefördert<br />

Formulare finden<br />

Antrag ausfüllen<br />

behördl. Genehmigung<br />

geeign. Anlage finden<br />

Verwendungsnachweis<br />

BAFA - nicht gefördert<br />

Formulare finden<br />

Antrag ausfüllen<br />

behördl. Genehmigung<br />

geeign. Anlage finden<br />

Verwendungsnachweis<br />

KfW - gefördert<br />

Formulare finden<br />

Antrag ausfüllen<br />

behördl. Genehmigung<br />

geeign. Anlage finden<br />

Verwendungsnachweis<br />

KfW - nicht gefördert<br />

Formulare finden<br />

Antrag ausfüllen<br />

behördl. Genehmigung<br />

geeign. Anlage finden<br />

Verwendungsnachweis<br />

Thüringen<br />

Formulare finden<br />

Antrag ausfüllen<br />

behördl. Genehmigung<br />

geeign. Anlage finden<br />

Verwendungsnachweis<br />

einfach teils-teils schwierig<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

Auf die Entscheidung über die Förderung mussten die Antragsteller bei der KfW deutlich<br />

länger warten als diejenigen bei der BAFA, aber weniger lang als die Vergleichsgruppe in<br />

Thüringen (Abbildung 42). Bei der KfW ist dabei der Zwischenschritt über das durchleitende<br />

114


Kreditinstitut zu berücksichtigen. Sowohl beim BAFA als auch bei der KfW brauchten die<br />

negativen Bescheide offenbar etwas länger als die positive Nachricht der Förderung.<br />

Abbildung 41: Zufriedenheit mit telefonischen Auskünften<br />

100%<br />

Anteil an denjenigen, die telefonisch Kontakt aufgenommen haben<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

BAFA gefördert BAFA nicht<br />

gefördert<br />

Abbildung 42: Warten auf die Entscheidung<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

Anteil an den Befragten<br />

0%<br />

BAFA gefördert BAFA nicht<br />

gefördert<br />

KfW gefördert KfW nicht gefördert Thüringen<br />

KfW gefördert KfW nicht<br />

gefördert<br />

115<br />

Thüringen<br />

nicht so zufrieden<br />

zufrieden<br />

sehr zufrieden<br />

> 3 Monate<br />

> 1 Monat<br />

3-4 Wochen<br />

1-2 Wochen<br />

wenige Tage<br />

Die Wartezeit wurde im Durchschnitt <strong>von</strong> den meisten als „akzeptabel“ bezeichnet; das<br />

Ergebnis auf diese Frage hängt allerdings stark <strong>von</strong> der tatsächlichen Wartezeit ab. Bei den<br />

BAFA-Zuschüssen empfanden 77 % wenige Tage als „kurz“, 21 % aber schon nur als<br />

„akzeptabel“; mehr als vier Wochen fanden 65 % lang, aber noch 34 % „akzeptabel“. Die


Zielvorstellung des BAFA, die Anträge in wenigen Tagen abzuwickeln, konnte zwar nur selten<br />

erreicht werden (5 % der Fälle), jedoch wurde immerhin ein Drittel der Anträge in einem<br />

Zeitraum <strong>von</strong> etwa zwei Wochen entschieden. Bei der Kreditvergabe sind „wenige Tage“<br />

unrealistisch; diese Kategorie wurde deshalb hier nicht vorgegeben. Ein bis zwei Wochen<br />

fanden 73 % der Befragten „kurz“, aber 27 % bereits nur „akzeptabel“. Mit einer Wartezeit<br />

<strong>von</strong> mehr als drei Monaten sind 90 % der Befragten unzufrieden; in der Vergleichsgruppe in<br />

Thüringen mit denselben Antwortvorgaben wie bei den KfW-Antragstellern sind dies nur<br />

72 %.<br />

Bei den Zuschüssen mussten die Biomasse-Antragsteller im Durchschnitt länger auf die Entscheidung<br />

warten; sie gaben auch deutlich häufiger als die Solaranlagen-Antragsteller an,<br />

dass diese Zeit „zu lang“ gewesen sei. Bei den Darlehen erhielten die Biomasse-Antragsteller<br />

am schnellsten ihren Bescheid, die Wasserkraft-Antragsteller mussten am längsten warten,<br />

wobei die Unterschiede aber nicht sehr groß waren. Bei der Wasserkraft fanden dann<br />

auch überdurchschnittlich viele diesen Zeitraum „zu lang“.<br />

Die BAFA-Fördernehmer wurden noch gefragt, wie viele Monate nach Erhalt der Bewilligung<br />

sie ihre Anlage in Betrieb genommen und wie viele Monate danach sie den Verwendungsnachweis<br />

eingereicht haben, da die Einhaltung dieser Zeiten mitunter ein Problem darstellt.<br />

Im Durchschnitt wurde die Anlage nach 3,5 Monaten in Betrieb genommen, und knapp zwei<br />

Monate später wurde der Verwendungsnachweis eingereicht. Innerhalb <strong>von</strong> zwei Monaten<br />

nahm knapp die Hälfte ihre Anlage in Betrieb, nach spätestens einem halben Jahr 90 %, und<br />

1 % der Befragten gab mehr als neun Monate an. Bei Solaranlagen war die Zeit bis <strong>zur</strong><br />

Inbetriebnahme mit vier Monaten etwas länger als bei Biomasse-Anlagen (3,3 Monate). Fast<br />

zwei Drittel der Befragten schickten den Verwendungsnachweis schon innerhalb eines<br />

Monats nach Inbetriebnahme an das BAFA, 10 % brauchten hierfür mehr als drei Monate<br />

(Abbildung 43). Nach Techniken zeigte sich bei beiden Fragen kein Unterschied.<br />

Zwischenzeitliche Änderungen in den Förderrichtlinien, z. B. Anhebung oder Reduzierung<br />

der Fördersätze, haben in einigen Fällen bei der Antragstellung eine Rolle gespielt. 15 % der<br />

BAFA-Zuschussempfänger haben ihren Antrag früher gestellt als geplant, weil die Bedingungen<br />

ungünstiger wurden, 4 % haben mit der Investition abgewartet, als günstigere Förderbedingungen<br />

abzusehen waren. Bei den KfW-Krediten gab es Änderungen z. B. bei der<br />

Gewährung eines Teilschulderlasses. Hier gaben 11 % an, dass sie ihren Antrag früher als<br />

geplant gestellt haben, während 20 % mit der Antragstellung abgewartet haben; etwas überdurchschnittlich<br />

häufig war dies bei Biomasse-Anlagen der Fall.<br />

Nach Problemen, die Anlage innerhalb <strong>von</strong> neun Monaten nach der Bewilligung des Förderantrags<br />

in Betrieb zu nehmen, wurden die Zuschussempfänger des BAFA und zum Vergleich<br />

in Thüringen gefragt. Während die Zuschussempfänger kaum Probleme nannten, gaben<br />

10 % der Nicht-Geförderten Lieferengpässe und 6 % Schwierigkeiten bei der Suche nach<br />

einem Installateur an. In Thüringen waren es nur 6 bzw. 2 %.<br />

116


Abbildung 43: Inbetriebnahme und Einsendung des Nachweises<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Anteil an den Befragten<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

117<br />

Inbetriebnahme<br />

Nachweis geschickt<br />

Inbetriebnahme (kumuliert)<br />

Nachweis geschickt (kumuliert)<br />

Inbetriebnahme: Anzahl Monate nach Bewilligung<br />

Nachweis geschickt: Anzahl Monate nach Inbetriebnahme<br />

Verbesserungsvorschläge<br />

Alle Befragten wurden gebeten anzugeben, was man bei dem Marktanreizprogramm grundsätzlich<br />

verbessern sollte. Erwartungsgemäß hatten die Geförderten weniger am Programm<br />

auszusetzen als die Nicht-Geförderten: Abbildung 44 zeigt den Anteil derjenigen, die angekreuzt<br />

hatten „Nichts zu verbessern; das Programm ist so in Ordnung“. Die Übrigen äußerten<br />

sich zu verschiedenen vorgegebenen Gesichtspunkten. Die Antworten wurden mit denjenigen<br />

der Befragten in Thüringen verglichen (Abbildung 45), die auch angeben sollten, was sie<br />

bei ihrem Landesprogramm für verbesserungswürdig halten. In Thüringen hatten alle<br />

Befragten, die das Programm kannten, mindestens einen Verbesserungsvorschlag. Dabei<br />

wurde ähnliche Kritik geäußert wie am Bundesprogramm, wobei 23 % am Landesprogramm<br />

nichts zu verbessern sahen. Konkrete Kritikpunkte am Bundesprogramm wurden <strong>von</strong> den<br />

Thüringern eher selten angekreuzt, vermutlich weil es oft nicht in den Einzelheiten bekannt<br />

ist; am ehesten fällt auf, dass „Förderung anderer Anlagentypen“ mit 17 % relativ häufig<br />

genannt wurde.<br />

Am häufigsten wurde sowohl bei der Zuschuss- als auch bei der Darlehensvariante Kritik am<br />

nicht zulässigen Baubeginn vor Antragstellung geübt. Zweithäufigste Nennung war bei den<br />

Zuschüssen der – dort restriktiv gehandhabte – Zeitraum bis <strong>zur</strong> Inbetriebnahme der Anlage,<br />

bei der KfW wurden eine zügigere Entscheidung und eine vereinfachte Abwicklung am zweitund<br />

dritthäufigsten gewünscht. Die Förderung anderer Anlagengrößen oder –typen war<br />

weniger wichtig. Zwischen den geförderten Techniken zeigt sich in der Zuschuss-Variante<br />

bei dieser Frage kaum ein Unterschied. In der Darlehensvariante wurde bei Wasserkraft-<br />

Anlagen deutlich überdurchschnittlich häufig mehr Zeit bis <strong>zur</strong> Inbetriebnahme gewünscht.


Abbildung 44: Zufriedenheit mit dem Bundesprogramm<br />

40%<br />

35%<br />

30%<br />

25%<br />

20%<br />

15%<br />

10%<br />

5%<br />

0%<br />

Anteil an den Befragten der jeweiligen Gruppe<br />

38%<br />

14%<br />

BAFA gefördert BAFA nicht<br />

gefördert<br />

118<br />

26%<br />

Abbildung 45: Verbesserungsvorschläge für die Programme<br />

Förderung anderer Anlagengrößen<br />

Förderung anderer Anlagentypen<br />

Abwicklung vereinfachen<br />

Zügigere Entscheidung<br />

Längerer Zeitraum für Fertigstellung<br />

Vertragsabschluss vor Antragstellung<br />

Förderrichtlinie nur mit Vorlauf ändern<br />

Sonstige Vorschläge<br />

Am Bundesprogramm nichts<br />

zu verbessern<br />

10%<br />

0%<br />

KfW gefördert KfW nicht gefördert Thüringen<br />

Anteil an den Befragten<br />

0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45%<br />

BAFA-Zuschüsse<br />

KfW-Darlehen<br />

Thüringen: Landesprogramm<br />

Insgesamt rund 10 % der Befragten, bei den nicht geförderten Zuschuss-Anträgen sogar<br />

20 %, nannten außerdem noch „sonstige Verbesserungsvorschläge“. Diese waren vielfältig,<br />

betrafen aber bei abgelehnten Antragstellern in der Zuschuss-Variante häufig den vorzeitigen<br />

Beginn und die verspätete Inbetriebnahme. Bezüglich des Beginns wurde vor allem eine<br />

„unklare Formulierung“ der Richtlinie kritisiert, oder man hatte sich stillschweigend darauf<br />

verlassen, dass der Installateur die Antragstellung zum richtigen Zeitpunkt in die Wege leitet.<br />

Für die verzögerte Inbetriebnahme wurden meist gravierende Gründe angeführt wie Krankheit,<br />

spät entdeckte Schäden am Dach, fehlende Baugenehmigung, Verzögerungen bei den


Handwerkern oder schlechtes Wetter. Mehrere Befragte wünschten sich, dass auch eine<br />

Anlagenerweiterung bezuschusst wird, einige weitere kritisierten die Veränderungen in den<br />

Förderbedingungen. Diejenigen, die eine Förderung erhalten hatten, brachten als sonstige<br />

Kritikpunkte vor allem ein, dass der Zuschuss zu niedrig sei.<br />

Bei der Darlehensvariante wurde bei den sonstigen Verbesserungsvorschlägen (8 % der<br />

Befragten) am häufigsten Kritik an den Banken geübt („kein Interesse“, „zu hohe Provision<br />

für Durchleitung des Antrags“, „zu viele Sicherheitsanforderungen“, „Beratung nicht gut“). Die<br />

zweithäufigsten Nennungen betrafen eine Verbesserung der Konditionen, z. B. höhere Zinsverbilligung,<br />

höherer Teilschuldenerlass oder überhaupt ein Teilschuldenerlass, längere<br />

Zinsbindung, höheres Disagio, Zuschuss statt Darlehen u. a. Dies sind aber alles nur<br />

Anmerkungen einzelner Personen. Nicht-Geförderte in der Darlehensvariante hatten keine<br />

zusätzlichen Verbesserungsvorschläge, die über die vorgegebenen Punkte hinausgingen.<br />

Insgesamt hat gut die Hälfte der Befragten (54 %) das jeweilige Förderprogramm weiterempfohlen;<br />

erwartungsgemäß war dies häufiger bei den Geförderten als bei den Nicht-Geförderten<br />

der Fall (Abbildung 46).<br />

Abbildung 46: Weiterempfehlung der Förderprogramme<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Anteil an den Befragten<br />

BAFA gefördert BAFA nicht<br />

gefördert<br />

KfW gefördert KfW nicht<br />

gefördert<br />

119<br />

Thüringen<br />

gefördert<br />

Wird nicht empfohlen<br />

Wird noch empfohlen<br />

Bedingt empfohlen<br />

Uneingeschränkt<br />

empfohlen<br />

9.5 Entscheidungskriterien bei der Investition und Rolle des Programms<br />

Um herauszufinden, welche Rolle die Förderung bei der Investitionsentscheidung gespielt<br />

hat, wurden mehrere Indikatoren verwendet. Dazu gehört auch die Bildung <strong>von</strong> Kontrollgruppen<br />

auf der Basis abgelehnter und <strong>zur</strong>ückgezogener Anträge. Eine direkte Frage nach dem<br />

Mitnahmeeffekt wurde durch mehrere Kontrollfragen ergänzt.


Ablehnung <strong>von</strong> Anträgen und <strong>zur</strong>ückgezogene Anträge<br />

Diejenigen Antragsteller, deren Antrag abgelehnt wurde, und diejenigen, die ihren Antrag vor<br />

der Förderentscheidung <strong>zur</strong>ückgezogen haben, erhielten einen identischen Fragebogen, der<br />

lediglich separate Fragen für diese beiden Tatbestände vorsah. Bei der Interpretation der<br />

Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass die Fallzahl der KfW-Antragsteller mit 33 sehr klein<br />

ist; es war jedoch die gesamte Menge der abgelehnten und nicht in Anspruch genommenen<br />

Darlehen in den Fragebogenversand einbezogen worden. In beiden Gruppen handelt es sich<br />

meist um Ablehnungen, weniger häufig wurde die zugesagte Förderung nicht in Anspruch<br />

genommen, und nur selten wurde der Antrag vor der Bewilligung <strong>zur</strong>ückgezogen (Abbildung<br />

47). Hinsichtlich der einzelnen Techniken zeigt sich bei der Zuschuss-Variante kein nennenswerter<br />

Unterschied, bei der Darlehensvariante war diese Auswertung wegen der kleinen<br />

Fallzahl nicht sinnvoll. Zwei Drittel der KfW- und über 20 % der BAFA-Antragsteller machten<br />

allerdings keine Angaben bei der Frage, warum es nicht zu einer Förderung kam. Kommentare<br />

auf den Fragebögen und Anrufe der Befragten legen nahe, dass der Antrag modifiziert<br />

nochmals eingereicht wurde, zum Teil aber noch keine Entscheidung vorlag.<br />

Abbildung 47: Abgelehnte und <strong>zur</strong>ückgezogene Anträge<br />

•<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Anteil an den Befragten<br />

BAFA-Zuschüsse KfW-Darlehen<br />

120<br />

keine Angabe<br />

nicht in Anspruch genomm<br />

vor Bewilligung <strong>zur</strong>ückgezo<br />

Antrag abgelehnt<br />

An Gründen für die Ablehnung <strong>von</strong> Anträgen wurde <strong>von</strong> den BAFA-Antragstellern angeführt,<br />

dass sie nicht antragsberechtigt waren (22 %), die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt waren<br />

(11%) oder speziell weil es sich um eine nicht zuschussfähige Anlagenerweiterung handelte<br />

(22 %). 15 % erhielten keinen Zuschuss wegen des vorzeitigen Beginns der Installation und<br />

17 %, weil die Anlage nicht rechtzeitig betriebsbereit war. Nur auf wenige traf zu, dass sie ein<br />

anderes Förderprogramm genutzt haben (4 %); <strong>zur</strong> Hälfte waren dies Landesprogramme,<br />

<strong>zur</strong> Hälfte kommunale Programme. Bei den KfW-Anträgen hatten zwei Drittel der Befragten<br />

auch bei dieser Frage nach den Ablehnungsgründen nichts angekreuzt, so dass hier nur<br />

Einzelfälle vorliegen; darunter war noch am häufigsten der Grund, dass die Fördervorausset-


zungen nicht erfüllt gewesen seien (5 Fälle). Die <strong>Nutzung</strong> eines anderen Programms wurde<br />

einmal genannt; welches dies war, blieb offen.<br />

Grund, den Antrag <strong>zur</strong>ückzuziehen oder die Förderung nach Bewilligung nicht in Anspruch<br />

zu nehmen, war bei den BAFA-Antragstellern vor allem (Abbildung 48), dass <strong>von</strong> der<br />

Investition Abstand genommen wurde (33 %), 26 % erschien die Förderung nicht attraktiv<br />

genug und bei 18 % zeichnete sich ab, dass die Anlage nicht rechtzeitig fertig wird. 17 %<br />

nutzten eine anderweitige Förderung, und zwar meistens ein Landesprogramm, in wenigen<br />

Fällen ein kommunales Programm oder ein Programm des Energieversorgers. Nur in Einzelfällen<br />

wurden Probleme mit der Genehmigung oder dem Verwendungsnachweis angegeben,<br />

oder das Warten auf die Bewilligung dauerte den Befragten zu lange. Bei den KfW-<br />

Antragstellern lagen hier wiederum nur ganz wenige Antworten vor.<br />

Abbildung 48: Gründe für das Zurückziehen des Antrags auf einen Zuschuss<br />

doch nicht investiert<br />

Förderung nicht attraktiv<br />

Anlage nicht rechtzeitig<br />

fertig<br />

anderes Programm<br />

genutzt<br />

Anteil an den Befragten<br />

0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%<br />

Die Kontrollgruppe der abgelehnten und <strong>zur</strong>ückgezogenen Anträge wurde gefragt, ob sie die<br />

Anlage schließlich auch ohne diese Förderung beschafft hätten. Diese Frage haben beim<br />

BAFA-Zuschuss 30 % und beim KfW-Darlehen sogar 55 % – aus welchen Gründen auch<br />

immer – nicht beantwortet. Dennoch waren bei vielen die Angaben über die installierte<br />

Anlage ausgefüllt: rund die Hälfte bei den Zuschüssen und gut zwei Drittel bei den Darlehen.<br />

Bei den Zuschüssen lässt sich diese Zahl noch unterteilen: Bei abgelehnten Anträgen investierten<br />

zwei Drittel trotzdem, bei <strong>zur</strong>ückgezogenen Anträgen nur ein Viertel der Befragten.<br />

Aus den Ergebnissen lässt sich jedoch nicht eindeutig schließen, dass die Anlage ohne Förderung<br />

beschafft wurde. Mitunter handelt es sich um Anträge auf Erweiterung, und die<br />

Angaben beziehen sich auf eine bereits bestehende Anlage.<br />

Als Gründe, die Anlage nicht zu installieren, wurden <strong>von</strong> den BAFA-Antragstellern genannt<br />

(bezogen auf diejenigen, die nicht investiert haben): ohne Förderung zu teuer (45 %), Verän-<br />

121


derungen in der betrieblichen oder persönlichen Situation (24 %) sowie eine Vielzahl weiterer<br />

Gründe (32 %), darunter zeitliche Verzögerungen und Zurückstellen der Investition aus<br />

finanziellen Gründen. Meistens hat man die Investition nur aufgeschoben und sich nicht endgültig<br />

dagegen entschieden, sucht aber weiter nach Fördermitteln.<br />

Mitnahmeeffekt<br />

Das Ausmaß der Mitnahmeeffekte ist ein wichtiger Indikator für die Effizienz eines Programms.<br />

Mitnehmereffekte liegen dann vor, wenn Investoren ihre Entscheidung unabhängig<br />

<strong>von</strong> dem Förderprogramm für eine Investition gefällt haben, die Investition also auch ohne<br />

Förderung durchführen würden, aber die Fördersumme noch mitnehmen. Dies mindert den<br />

Zusatzeffekt eines Programms. Die direkte Frage an die Geförderten, ob sie auch ohne Förderung<br />

investiert hätten, ergab Hinweise auf Mitnahmeeffekte. (Abbildung 49). Durchschnittlich<br />

26 % der Geförderten hätten ohne Förderung auf jeden Fall in gleichem Umfang<br />

investiert, 37 % hätten mit Einschränkungen und weitere 37 % hätten nicht investiert. Im<br />

Zuschuss-Programm waren die Mitnahmeeffekte bei Biomasse-Anlagen etwas höher als bei<br />

Solaranlagen. Im KfW-Programm waren sie bei Wasserkraft am höchsten.<br />

Nach der Art der Einschränkungen, die man ohne Förderung gemacht hätte, wurde<br />

anschließend genauer gefragt. Hier zeichnet sich deutlich ab, dass die Förderung Vorzieheffekte<br />

bewirkt hat (Abbildung 50): Ein Viertel bis ein Drittel der Befragten je nach Programmvariante<br />

hätten ohne Förderung erst später investiert. Bemerkenswert ist auch, dass<br />

insbesondere bei den KfW-Darlehen ohne Förderung bei 25 % eine „technisch weniger<br />

anspruchsvolle, weniger neuartige Anlage gewählt“ worden wäre. Für kleinere Anlagen hätten<br />

sich nur wenige Befragte entschieden. Vergleicht man die Anlagengröße zwischen den<br />

geförderten und den nicht geförderten Antragstellern, so zeigen sich auch dabei nur geringe<br />

Unterschiede.<br />

122


Abbildung 49: Investitionsverhalten ohne Förderung<br />

Anteil an allen Geförderten<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Biomasse Solaranlagen Biogas Biomasse Wasser<br />

- - - - - - Zuschüsse - - - - - - - - - - - - - - - - - - Darlehen - - - - - - - - - - - -<br />

123<br />

nur mit Förderung<br />

ohne Förderung<br />

eingeschränkt<br />

ohne Förderung<br />

genauso<br />

Die Mehrheit der Befragten gab an, dass sie zwar ohne Einschränkungen investiert hätten,<br />

die Realisierung aber deutlich schwieriger geworden wäre: 56 % der BAFA-Geförderten<br />

sagten dies, 73 % waren es bei den KfW-Darlehen und 60 % beim Thüringer Landesprogramm.<br />

Abbildung 50: Einschränkungen bei einer Investition ohne Förderung<br />

Anteil an allen Geförderten<br />

40%<br />

35%<br />

30%<br />

25%<br />

20%<br />

15%<br />

10%<br />

5%<br />

0%<br />

später investiert kleinere Anlage preisgünstigere<br />

Anlage<br />

BAFA-Zuschüsse<br />

KfW-Darlehen<br />

Thüringen: Landesprogramm<br />

weniger innovative<br />

Anlage<br />

mehr Eigenleistung<br />

Die Unterschiede nach den einzelnen Techniken waren bei dieser Frage relativ gering.<br />

Lediglich die Investoren <strong>von</strong> Biomasse-Anlagen hätten etwas häufiger eine weniger<br />

anspruchsvolle oder neuartige Anlage gewählt und gaben häufiger als die Übrigen an, dass


die Realisierung deutlich schwieriger gewesen wäre. Dies traf sowohl bei der Zuschuss-Variante<br />

gegenüber den Kollektoren als auch bei der Darlehensvariante gegenüber Biogas- und<br />

Wasserkraft-Anlagen zu.<br />

Zum Vergleich sollten diejenigen Befragten, die ihren Antrag <strong>zur</strong>ückgezogen haben oder<br />

deren Antrag abgelehnt wurde, angeben, welche Einschränkungen sie tatsächlich gemacht<br />

haben, falls sie ohne Förderung investierten. 30 % der BAFA-Antragsteller hatten keinerlei<br />

Einschränkungen gemacht, bei den KfW-Darlehen waren es 22 %. Jedoch meinten auch hier<br />

55 % der Befragten, dass die Realisierung ohne Förderung deutlich schwieriger geworden<br />

sei (Abbildung 51).<br />

Eine Kontrollfrage für den Mitnahmeeffekt war, zu welchem Zeitpunkt die Investitionsentscheidung<br />

getroffen wurde. Danach traf ein Drittel der Geförderten die Entscheidung schon,<br />

bevor sie die Programme kannten, 50 % nachdem sie sie kannten und 15 % erst nach der<br />

Bewilligung des Antrags. Die Antworten auf die beiden Fragen zeigen eine hohe, aber keine<br />

vollständige Übereinstimmung, wie in Abbildung 52 am Beispiel der Zuschuss-Variante<br />

erkennbar ist. Ein ähnliches Ergebnis zeigte sich bei der Darlehensvariante sowie in Thüringen).<br />

Der gesicherte Anteil der Mitnehmer beläuft sich nach Kombination beider Fragen auf<br />

knapp 20 %. Erwähnenswerte Unterschiede zwischen einzelnen Techniken gab es nicht.<br />

Abbildung 51: Schwierigere Realisierung ohne Förderung<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Anteil an den Befragten, die nur mit Einschränkungen investiert hätten (haben)<br />

gefördert nicht gefördert gefördert nicht gefördert gefördert<br />

- - - - - - - - BAFA - - - - - - - - - - - - - - - - KfW- - - - - - - - Thüringen<br />

124


Abbildung 52: Zeitpunkt der Investitionsentscheidung und Mitnahmeeffekte<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Anteil an den BAFA-Geförderten<br />

ohne Förderung<br />

genauso<br />

ohne Förderung<br />

eingeschränkt<br />

125<br />

nur mit Förderung<br />

nach Bewilligung<br />

nachdem Programm<br />

bekannt<br />

bevor Programm<br />

bekannt<br />

Trotz relativ günstiger Zinsbedingungen auf dem Kapitalmarkt sehen knapp 40 % der<br />

Befragten die Zinsverbilligung des KfW-Darlehens als „große Hilfe“ an. 52 % schätzen sie als<br />

„mäßigen“ und 9 % als „geringen“ Beitrag ein. Überdurchschnittlich häufig fanden die Wasserkraftnutzer,<br />

dass es ein geringer Beitrag sei (19 %). 92 % der Geförderten haben den<br />

zugesagten Kredit voll ausgeschöpft. Ein Unterschied nach den Techniken zeigte sich dabei<br />

nicht. Einen Teilschuldenerlass erhielten bei Biomasse-Anlagen 94 % der Geförderten, bei<br />

Biogas-Anlagen 53 %.<br />

Bei der Finanzierung der Anlagen haben die KfW-Kredite eine erhebliche Rolle gespielt<br />

(Abbildung 53). Im Durchschnitt wurden die Investitionen zu rund 70 % durch KfW-Darlehen<br />

finanziert und nur zu knapp 20 % mit Eigenkapital. Mehr als ein Viertel der Geförderten hat<br />

die Investition sogar zu 100 % mit dem KfW-Darlehen finanziert. Mehr als 50 % Eigenkapital<br />

setzten nur 5 % der Geförderten ein; in der Kontrollgruppe der Nicht-Geförderten waren dies<br />

hingegen 26 %. Für die einzelnen Techniken zeigt sich bei der Finanzierungsstruktur kaum<br />

ein Unterschied.


Abbildung 53: Finanzierung der Investitionen in Energieerzeugungsanlagen.<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Zusammensetzung der Finanzierung<br />

Biogas Biomasse Wasserkraft nicht KfW-<br />

Geförderte<br />

126<br />

Eigenkapital<br />

Sonstige Kredite<br />

KfW-Darlehen (bzw.<br />

anderweitige<br />

Förderung)<br />

Ein weiterer Indikator für die Rolle der Förderung war der Vergleich zu anderen Entscheidungskriterien,<br />

der im folgenden Abschnitt dargestellt wird.<br />

Kriterien und Einflüsse bei der Entscheidung für eine Anlage<br />

Als Gesichtspunkt bei der Entscheidung für eine Anlage <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energie<br />

war es ebenso wichtig, einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten wie gegen<br />

steigende Energiepreise gewappnet zu sein (Abbildung 54). Fast allen Befragten war dies<br />

wichtig oder sehr wichtig. Das Förderprogramm war für die BAFA-Antragsteller, und hier<br />

besonders die Solar-Investoren, wichtiger als für die KfW-Antragsteller. Bei den KfW-Geförderten<br />

– soweit sie stromerzeugende Anlagen errichteten – spielte die Stromvergütung nach<br />

EEG die größte Rolle.<br />

Besonders interessant erscheint der Gesichtspunkt, ob die Investition im Zuge einer Erneuerung<br />

der Anlage erfolgte. Dies war für über 40 % der KfW-Antragsteller ein wichtiger und für<br />

30 % ein sehr wichtiger Anlass. Dieser Aspekt ist nicht direkt mit der BAFA-Befragung vergleichbar;<br />

dort wurde gefragt, ob die Investition im Zusammenhang mit „Erneuerung bei Heizung,<br />

Dach, Leitungen etc.“ stand. Für 20 % war das wichtig und für 26 % sehr wichtig.<br />

Einen Hinweis darauf, dass vermutlich viele alte Holzöfen durch neue Biomasse-Anlagen<br />

ersetzt wurden, gibt die Aufschlüsselung nach Techniken: Die Bedeutung dieses Aspekts<br />

war bei Biomasse-Anlagen wesentlich größer als bei Solaranlagen (sehr wichtig: 41 gegenüber<br />

22 %, wichtig: 25 gegenüber 19 %). Dieses Ergebnis wird auch unterstützt durch die<br />

häufige Angabe „Holz“ als ersetzten Energieträger in dieser Gruppe.<br />

An „Sonstigen Gründen“ für die Investition wurde vor allem genannt: „weg vom Öl“; jeweils<br />

mehrere Antworten entfielen auch auf Holzheizung mit „Naturprodukt“ und „<strong>Nutzung</strong> des<br />

eigenen Holzes“. Insgesamt gaben aber nur 5 % der Befragten sonstige Gründe an.


Abbildung 54: Gesichtspunkte und Einflüsse bei der Entscheidung – Zuschüsse.<br />

sehr<br />

wichtig<br />

3,0<br />

2,8<br />

2,6<br />

2,4<br />

2,2<br />

wichtig 2,0<br />

nicht so<br />

wichtig<br />

1,8<br />

1,6<br />

1,4<br />

1,2<br />

1,0<br />

Umweltschutz<br />

Energiepreise<br />

Solarkampagne<br />

Engagement<br />

127<br />

Biomasse<br />

Solaranlagen<br />

Anregung<br />

<strong>von</strong> Planer<br />

Anregung<br />

<strong>von</strong> Besitzer<br />

Erneuerung<br />

stand an<br />

Förderprogramm<br />

Im Hinblick auf die einzelnen Techniken zeigt sich bei der Zuschuss-Variante kaum ein<br />

Unterschied. Bei der Darlehensvariante sind die Energiepreise mit Abstand der wichtigste<br />

Gesichtspunkt (Abbildung 55). Das Förderprogramm spielt bei Biogas mit die geringste Rolle<br />

für die Entscheidung, im Unterschied zu Investoren <strong>von</strong> Biomasse- und Wasserkraftanlagen.<br />

Das EEG hat erwartungsgemäß seine Bedeutung vor allem bei der Entscheidung für Biogasund<br />

Wasserkraftanlagen, da die hier geförderten Biomasse-Anlagen größtenteils nicht der<br />

Stromerzeugung dienen.<br />

Bei der Frage, ob ihnen eine qualitativ möglichst hochwertige Anlage oder ein möglichst<br />

günstiger Preis wichtiger sei, meinten zwei Drittel der Befragten, dass ihnen beides gleich<br />

wichtig sei. Die KfW-Geförderten legten die Priorität etwas häufiger auf die Hochwertigkeit<br />

der Anlage (37 %) als die Zuschussempfänger bei BAFA (31 %) und auch in der Vergleichsgruppe<br />

Thüringen (27 %). Nach den einzelnen Techniken bestand kein nennenswerter<br />

Unterschied.


Abbildung 55: Gesichtspunkte und Einflüsse bei der Entscheidung – Darlehen<br />

sehr<br />

wichtig<br />

3,0<br />

2,8<br />

2,6<br />

2,4<br />

2,2<br />

wichtig 2,0<br />

nicht so<br />

wichtig<br />

1,8<br />

1,6<br />

1,4<br />

1,2<br />

1,0<br />

Umweltschutz<br />

Energiepreise<br />

Image Anregung<br />

<strong>von</strong> Planern<br />

128<br />

Biogas<br />

Biomasse<br />

Wasserkraft<br />

Anregung<br />

anderer<br />

Besitzer<br />

Erneuerung<br />

stand an<br />

Förderprogramm<br />

Im Zusammenhang mit der Entscheidungsfindung wurde der Einfluss des Umfeldes auf den<br />

Investor ermittelt. Drei Viertel der Befragten haben sich beraten lassen, bevor sie die Investition<br />

durchführten. Bei der Art der Berater, nicht aber bei der Häufigkeit der Beratung überhaupt,<br />

zeigen sich klare Unterschiede nach Zuschuss- und Darlehensprogramm (Abbildung<br />

56). Zuschussempfänger nannten am häufigsten Handwerker und Darlehensempfänger<br />

Hersteller als Berater. Als „sonstige Berater“ wurden vor allem andere Anlagenbesitzer sowie<br />

Medien wie Internet, Fachzeitschriften, Messen etc. angegeben. Auch nach Techniken zeigten<br />

sich Unterschiede: Bei Solaranlagen erfolgte viel häufiger eine Beratung durch Hersteller<br />

und weniger häufig durch Handwerker als bei Biomasse-Anlagen. Bei der Darlehensvariante<br />

bestand zwischen den Techniken kaum Unterschied hinsichtlich der Beratung durch Hersteller<br />

und Planer; bei Biogas wurden Installateure überdurchschnittlich wenig und Berufskollegen<br />

überdurchschnittlich häufig genannt.<br />

Meist wird die Beratung durch diese Personen oder Quellen recht gut beurteilt; am besten<br />

schneiden die Handwerker und die „Sonstigen“ ab, gefolgt <strong>von</strong> den Herstellern und den<br />

Berufskollegen: „sehr gute“ Beratung durch Handwerker 51 %, Sonstige 45 %, Hersteller<br />

41 %, Planer 38 % und Berufskollegen 28 %.<br />

EEG


Abbildung 56: Beratung vor der Investition<br />

Energieberater, Planer<br />

Hersteller<br />

Handwerker, Fachbetriebe<br />

Berufskollegen<br />

Sonstige<br />

Anteil an den Investoren<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70%<br />

9.6 Planung, Installation und Betrieb der Anlagen<br />

Die Effizienz <strong>von</strong> Energieerzeugungsanlagen hängt auch da<strong>von</strong> ab, ob sie gut geplant und<br />

richtig installiert sowie im Betrieb einwandfrei sind. Dies wirkt sich nicht zuletzt auf Weiterempfehlungen<br />

aus, denn gute Erfahrungen können erheblich <strong>zur</strong> Verbreitung innovativer<br />

Technologien beitragen, und in noch viel stärkerem Maße können schlechte Erfahrungen die<br />

Verbreitung hemmen. Deshalb wurde die Erhebung auch dazu genutzt, entsprechende Einschätzungen<br />

abzufragen.<br />

Bei den BAFA-Antragstellern machten 16 % Angaben zu Biomasse- und 65 % zu Solaranlagen<br />

und 19 % zu beidem. Bei den Biomasse-Anlagen waren Pellets mit 49 %, Hackschnitzel<br />

mit 10 % und Scheitholz mit 41 % als Energiequelle vertreten. An Kollektortypen<br />

kamen weit überwiegend Flachkollektoren (87 %), weniger Röhren- (20 %) und kaum Speicherkollektoren<br />

(2 %) zum Einsatz. Im Folgenden werden nur diejenigen Fälle ausgewertet,<br />

die eindeutig der Biomasse oder den Kollektoren zugeordnet werden können, und zwar<br />

sowohl geförderte als auch nicht geförderte Anlagen. Hinzugezählt wurden diejenigen in<br />

Thüringen, deren Anlagen vom dortigen Landesprogramm gefördert worden waren, wobei<br />

dort in der Stichprobe die Biomasse-Anlage doppelt so häufig vertreten waren wie die Solarkollektoren.<br />

Beschafft wurden sowohl Biomasse- als auch Solaranlagen in der Regel über einen Handwerker<br />

(jeweils zu über 70 %), mitunter auch beim Hersteller (8–9 %) oder im Fachhandel<br />

(10–12 %). Baumärkte spielen hier eine völlig untergeordnete Rolle (Abbildung 57).<br />

129<br />

BAFA<br />

KfW


Abbildung 57: Herkunft der Anlagen.<br />

Anteil an den Befragten<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Beschaffung<br />

Sonstige<br />

Baumarkt<br />

Hersteller<br />

Fachhandel<br />

Handwerker<br />

130<br />

Anteil an den Befragten<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Planung Installation<br />

selbst<br />

Planer<br />

Hersteller<br />

Handwerker<br />

Planung und Installation der Anlagen erfolgen ebenfalls hauptsächlich durch Handwerker:<br />

bei Biomasse-Anlagen 59 %, bei Solaranlagen 67 %. Ein Viertel der Biomasse-Anlagen<br />

wurde <strong>von</strong> Herstellern geplant. Ebenfalls rund ein Viertel der Befragten hat jeweils die Planung<br />

und die Installation der Anlagen selbst vorgenommen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen<br />

wurden bei 40 % der Biomasse- und bei 35 % der Solaranlagen durchgeführt (Abbildung 58).<br />

Abbildung 58: Durchführung <strong>von</strong> Wirtschaftlichkeitsrechnungen.<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Anteil an den Befragten<br />

40%<br />

35%<br />

Biomasse Solaranlagen Biogas Biomasse Wasserkraft<br />

BAFA-Zuschüsse, Thüringen<br />

93%<br />

64%<br />

KfW-Darlehensprogramm<br />

Bei den meisten Betreibern <strong>von</strong> Biomasse-Anlagen stützt sich die Heizung ausschließlich auf<br />

diese Anlage (72 %), die übrigen betreiben noch eine weitere „konventionelle“ Heizung mit<br />

Öl oder Gas.<br />

93%


Bei den Solaranlagen geben 26 % an, dass sie einen Wärmemengenzähler installiert haben,<br />

51 % haben dies nicht, und 23 % wissen es nicht. Die Häufigkeit, mit der dieser Zähler<br />

abgelesen wird, ist sehr unterschiedlich:<br />

täglich 20 %<br />

wöchentlich 19 %<br />

monatlich 25 %<br />

selten 29 %<br />

nie 7 %<br />

Nach dem Energiegewinn wurden nur die Solaranlagenbesitzer gefragt, da bei Biomasse der<br />

Ertrag meist nicht gemessen wird und schwer abzuschätzen ist. 18 % konnten genaue<br />

Angaben über den Solarenergiegewinn machen, entweder in Kilowattstunden oder in Litern<br />

Warmwasser, in jeweils eingetragenen Zeiträumen. Weitere 62 % wussten es nicht genau,<br />

konnten aber die Zahl der Monate angeben, in denen das Warmwasser bei abgeschalteter<br />

Heizung komplett mit der Solaranlage erzeugt wurde. Im Mittel waren das knapp fünf Monate<br />

mit einer Spanne zwischen zwei und zwölf Monaten.<br />

Nur in ganz wenigen Einzelfällen dient die Anlage <strong>zur</strong> Erzeugung <strong>von</strong> Warmwasser für ein<br />

Schwimmbad. Für Raumwärme wird die Solarenergie <strong>von</strong> etwa einem Drittel der Anwender<br />

genutzt.<br />

Die meisten Befragten sind mit ihrer Anlage zufrieden oder sehr zufrieden, wobei die Beurteilung<br />

der Biomasse-Anlagen hinsichtlich Leistung und Wirtschaftlichkeit etwas positiver<br />

ausfällt als diejenige der Solarkollektoren (Abbildung 59). Entsprechend wurden die<br />

Erwartungen der Betreiber <strong>von</strong> Biomasse-Anlagen zu 72 % voll und ganz und zu 16 % teilweise<br />

erfüllt. Bei Solaranlagen-Betreibern waren dies 56 % bzw. 28 %. Bei Biomasse hegten<br />

10 % und bei Solaranlagen 15 % keine konkreten Erwartungen.<br />

Die Reaktionen auf das Engagement der Befragten für erneuerbare Energien waren in ihrem<br />

Umfeld überwiegend positiv, zum Teil auch unterschiedlich, aber selten skeptisch. Merkliche<br />

Unterschiede zwischen den Techniken zeigen sich dabei nicht.<br />

131


Abbildung 59: Zufriedenheit mit Biomasse- und Solaranlagen<br />

Biomasse<br />

Leistung<br />

Zuverlässigkeit<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Solaranlagen<br />

Leistung<br />

Zuverlässigkeit<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Anteil an den Anlagenbesitzern<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />

sehr zufrieden zufrieden<br />

Bei den KfW-Antragstellern wurde der Fragebogen <strong>von</strong> 43 % für Biogas-, 41 % für Biomasse-<br />

und 16 % für Wasserkraft-Anlagen ausgefüllt. Diese tatsächlich realisierten Anlagen<br />

werden in die folgenden Auswertungen einbezogen.<br />

Mit fast allen Biogas-Anlagen (98 %) wird Strom erzeugt, bei 83 % wird auch die Wärme<br />

verwendet, und zwar <strong>von</strong> 82 % für Raumwärme, <strong>von</strong> 77 % für Warmwasser und <strong>von</strong> 82 % für<br />

Prozesswärme. Biomasse-Anlagen dienen zu 80 % nur der Wärmeerzeugung, da<strong>von</strong> zu<br />

77 % für Raumwärme, zu 68 % für Warmwasser und zu 18 % für Prozesswärme. Als Nennwärmeleistung<br />

wurden bei Biogas durchschnittlich 350 und bei Biomasse 570 kW genannt<br />

Folgende installierte elektrische Leistungen wurden angegeben:<br />

Biogas 242 kWel im Durchschnitt (Spanne zwischen 15 und 2.500)<br />

Biomasse 474 kWel im Durchschnitt (Spanne zwischen 105 und 2.300)<br />

Wasserkraft 96 kWel im Durchschnitt (Spanne zwischen 5 und 496)<br />

Die Biogas-Anlagen haben im Durchschnitt eine Faulbehältergröße <strong>von</strong> 1.628 m 3 bei einer<br />

Spanne <strong>von</strong> 50 bis 12.000 m 3 .<br />

Nur in Einzelfällen befinden sich Anlagen nicht im Eigentum der Befragten; eine Wasserkraft-<br />

Anlage ist gemietet, eine Biomasse-Anlage wird im Contracting betrieben.<br />

Bei Biogas und Wasserkraft gaben jeweils 93 % der Befragten an, dass sie vor der Investition<br />

Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchgeführt haben, bei Biomasse waren dies nur 64 %.<br />

132


Es wurde gefragt, wieviel Strom und Wärme die Anlagen bisher erzeugt haben. Hierzu<br />

konnten alle Befragte Angaben machen, die für die Berechnung der Förderwirkung verwendet<br />

werden. Mit den Anlagen waren die weitaus meisten Befragten zufrieden oder sehr<br />

zufrieden (Abbildung 60); den höchsten Anteil an weniger zufriedenen Betreibern gab es<br />

hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Anlagen bei Biogas und Wasserkraft. Entsprechend<br />

positiv waren auch die Aussagen darüber, inwieweit die Anlagen den erwarteten Ertrag<br />

gebracht haben. Dieses Ergebnis ist in Abbildung 61 detailliert und im Vergleich mit den in<br />

den Zuschussprogrammen geförderten Anlagen dargestellt.<br />

Abbildung 60: Zufriedenheit der KfW-Antragsteller mit ihren Anlagen<br />

Anteil an den Anlagenbesitzern<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />

Biogas<br />

Leistung<br />

Zuverlässigkeit<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Biomasse<br />

Leistung<br />

Zuverlässigkeit<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Wasserkraft<br />

Leistung<br />

Zuverlässigkeit<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

sehr zufrieden zufrieden<br />

Die Investoren haben ihrerseits die Installation einer Anlage an Bekannte oder Berufskollegen<br />

weiterempfohlen, und zwar 56 % uneingeschränkt, 34 % bedingt und 7 % wollen dies<br />

noch tun (Abbildung 62). Nur 3 % möchten die Investition nicht weiterempfehlen. Dabei<br />

zeigen sich einige Unterschiede zwischen den Techniken: Sowohl <strong>von</strong> Befragten des<br />

Zuschuss- als auch des Darlehensprogramms werden Biomasse-Anlagen am häufigsten<br />

weiterempfohlen.<br />

133


Abbildung 61: Ertrag entsprechend den Erwartungen<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

Anteil an den Befragten<br />

0%<br />

keine konkreten<br />

Erwartungen<br />

bei weitem nicht<br />

teilweise<br />

voll und ganz<br />

Biomasse Solaranlagen Biogas Biomassse Wasserkraft<br />

BAFA-Zuschüsse, Thüringen<br />

Abbildung 62: Weiterempfehlung <strong>von</strong> Anlagen<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

Anteil an den Befragten<br />

0%<br />

nein<br />

erfolgt noch<br />

bedingt<br />

uneingeschränkt<br />

134<br />

KfW-Darlehensprogramm<br />

Biomasse Kollektoren Biogas Biomasse Wasserkraft<br />

BAFA-Zuschüsse, Thüringen<br />

KfW-Darlehensprogramm<br />

Die Befragten, die eine Anlage mit oder ohne Förderung angeschafft hatten, wurden gefragt,<br />

welche anderen Energieträger dadurch ersetzt wurden. Dabei zeigte sich, dass – erwartungsgemäß<br />

mit Ausnahme der Wasserkraftanlagen – am häufigsten Heizöl ersetzt wurde<br />

(Abbildung 63). Insbesondere die KfW-Antragsteller nannten häufig mehrere Energieträger.<br />

Die ersetzten Energieträger zeigen Unterschiede nach den Baualtersklassen (Abbildung 64):<br />

Bei vor 1948 errichteten Gebäuden ist Holz überdurchschnittlich vertreten, während nach<br />

1948 auffällt, dass vor allem der Öl-Anteil zugunsten des Gas-Anteils abnimmt.


Abbildung 63: Häufigkeit der ersetzten Energieträger<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Anteil an den Befragten – mehrere Antworten waren möglich<br />

Wasserkraft<br />

Öl Gas Strom Holz Fernwärme Sonstiges<br />

Abbildung 64: Ersetzte Energieträger nach Baualtersklassen<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Anteil an den Befragten<br />

135<br />

Biogas<br />

vor 1948 1948 - 1978 1979-1989 nach 1990 Neubau<br />

Biomasse klein<br />

Solaranlagen<br />

Biogas<br />

Biomasse groß<br />

Wasserkraft<br />

Sonstiges<br />

Holz<br />

Strom<br />

Die Resonanz im Umfeld bei Betriebskollegen etc. war auch hier meist positiv, insbesondere<br />

bei der Wasserkraft (Abbildung 65). Bei Biogasanlagen stießen 63 % auf positive, 13 % auf<br />

überwiegend skeptische und 23 % auf unterschiedliche Reaktionen. Bei Biomasse-Anlagen<br />

lagen die Ergebnisse etwa zwischen denen der beiden anderen Techniken.<br />

Gas<br />

Öl


Abbildung 65: Resonanz im Umfeld<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Anteil an den Befragten<br />

Biomasse klein Solaranlagen Biogas Biomasse groß Wasserkraft<br />

136<br />

keine Resonanz<br />

unterschiedlich<br />

skeptisch<br />

positiv<br />

9.7 Beurteilung des Marktanreizprogramms aus Sicht befragter Multiplikatoren<br />

In der telefonischen Befragung <strong>von</strong> Verbandsvertretern und Anlagenherstellern wurden auch<br />

Bekanntheit des Programms, Antragsverfahren und Förderkonditionen angesprochen.<br />

KfW-Darlehen<br />

Das KfW-Programm ist nach Ansicht der meisten Befragten bei Fachleuten, z. B. Planern<br />

und Installateuren, wie auch bei der Zielgruppe weitgehend bekannt. Die Multiplikatoren weisen<br />

selbst auf das Programm hin, z. B. in Verbandsmitteilungen. Im Hinblick auf die Verbesserung<br />

des Bekanntheitsgrades wird wenig Handlungsbedarf gesehen; wer Informationen<br />

über das Programm suche, finde diese auch. Allenfalls sollten Ingenieurbüros mehr über die<br />

geförderten Techniken informieren, wie ein Befragter meinte. Ein anderer fand die Suche<br />

nach dem Programm auf der KfW-Internetseite etwas mühsam.<br />

Das Antragsverfahren über die Hausbank wird als sinnvoll beurteilt. Hinsichtlich der Entscheidungszeiträume<br />

und der Beratung durch die KfW wird keine Kritik geäußert. Das einzige<br />

Problem, das bei der Antragsabwicklung genannt wurde, ist die Ablehnung <strong>von</strong> Anträgen<br />

wegen vorzeitigen Beginns; dies solle möglich sein, denn es liege im Risiko des Investors,<br />

dass er eventuell keine Förderung erhält. Die locker gehandhabte Frist bis <strong>zur</strong> Inbetriebnahme<br />

stelle hingegen kein Problem dar.<br />

Mehrere Befragte äußerten, dass nicht alle Banken die zinsverbilligten KfW-Kredite anbieten<br />

würden, weil sie wenig an den Darlehen verdienen und deshalb auch wenig motiviert seien.<br />

Es sei sogar vorgekommen, dass sie den Kunden zugunsten eigener, ebenfalls sehr zinsgünstiger<br />

Kreditprogramme <strong>von</strong> den KfW-Krediten abraten.


Für Kommunen sind die Darlehen offenbar nicht so interessant, weil sie ohnehin Zugang zu<br />

günstigen Krediten haben. Der Teilschuldenerlass, über dessen Gewährung keine Sicherheit<br />

bestehe, sei bei der Trennung <strong>von</strong> Investitions- und Betriebshaushalt schwer darzustellen.<br />

Zu beachten ist auch, dass Kreditzusage und Gewährung des Teilschuldenerlasses zeitlich<br />

weit auseinander liegen können. Insbesondere im Fall <strong>von</strong> Contracting mit geringen Spielräumen<br />

bei der Kalkulation könnte dies problematisch werden.<br />

Generell seien in Zeiten niedriger Zinsen zinsgünstige Darlehen nicht so attraktiv wie in<br />

Hochzinsphasen, was aber durch die Aussage vieler Geförderter, dass die Darlehen eine<br />

„große Hilfe“ darstellten, teilweise widerlegt wird. Manche Investoren hätten auch Hemmungen,<br />

noch ein zusätzliches Darlehen aufzunehmen, oder Schwierigkeiten, die Förderkonditionen<br />

richtig zu verstehen, insbesondere den Teilschuldenerlass. Die meisten Befragten<br />

meinen, dass die Zielgruppe sich eher eine Zuschuss- als eine Darlehensförderung wünscht;<br />

der Teilschuldenerlass wird als zweitbeste Option angesehen. Ein Befragter fand, dass der<br />

Teilschuldenerlass und die tilgungsfreie Zeit die attraktivsten Elemente am Programm sind.<br />

Dass das Programm nicht stärker in Anspruch genommen wird – eine Einschätzung, die im<br />

Übrigen nicht alle Befragten teilen –, führt man darauf <strong>zur</strong>ück, dass die Förderhöhe nicht<br />

ausreicht, um die Wirtschaftlichkeit <strong>von</strong> Anlagen sicherzustellen, zum Teil auch auf die derzeit<br />

relativ schlechte wirtschaftliche Lage. Hinsichtlich der Biomasse-Anlagen werden Vorbehalte<br />

gegenüber dem Brennstoff Holz und der Versorgungssicherheit, vor allem in den nördlichen<br />

Regionen, erwähnt.<br />

Der Mitnahmeeffekt des Programms wird <strong>von</strong> den Befragten sehr unterschiedlich eingeschätzt.<br />

Bei Anlagen <strong>zur</strong> Stromerzeugung wird er überwiegend als eher hoch bezeichnet, da<br />

hier das EEG den dominierenden Einfluss habe. Zum Teil ordnet man das Marktanreizprogramm<br />

eher den Solar- sowie kleinen Biomasse-Anlagen und das EEG den Stromerzeugungstechniken<br />

als Fördermaßnahme zu.<br />

Ein Experte beklagt, dass sich das Programm im Bereich Biogas in den letzten Jahren<br />

erheblich verschlechtert und deshalb an Bedeutung verloren habe. Andere Fachleute schreiben<br />

dem MAP aber durchaus eine Initialwirkung zu. Zumindest werde das Augenmerk auf<br />

die geförderten Techniken gelenkt.<br />

Von mehreren Befragten wurden Verbesserungsvorschläge geäußert. So solle etwa bei Biogas-Anlagen<br />

die Auskopplung <strong>von</strong> Nahwärme speziell gefördert und die Grenze für den Teilschuldenerlass,<br />

die inzwischen zu niedrig sei, auf 150 kW angehoben werden. Ein anderer<br />

Experte bedauerte, dass es für kleine Wasserkraftanlagen – in der Regel handelt es sich um<br />

deren Reaktivierung – keinen Teilschuldenerlass gibt. Einige Befragte meinten, man solle<br />

insbesondere kleine Anlagen stärker fördern.<br />

BAFA-Zuschüsse<br />

Der Zuschuss-Variante des MAP wird ebenfalls ein hoher Bekanntheitsgrad bei Fachleuten<br />

und bei den Zielgruppen bescheinigt. Zur Bekanntmachung tragen auch die Hersteller selbst<br />

137


ei, indem sie das Programm <strong>zur</strong> Steigerung der Attraktivität ihrer Produkte nutzen. Ein Hersteller<br />

wurde allerdings schon mit Misstrauen seitens Kunden konfrontiert, die befürchten,<br />

dass die Förderung gewissermaßen auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird.<br />

Über die Antragstellung und die gesamte Antragsabwicklung hat keiner der Befragten <strong>von</strong><br />

Schwierigkeiten gehört. Auch mit den Förderkonditionen sind die meisten zufrieden. Ein Hersteller<br />

schlug vor, Öfen, die auch Strahlungswärme direkt am Aufstellungsort abgeben, mit<br />

jenen in der Förderung gleichzustellen, die Wärme ausschließlich an die Zentralheizung<br />

abgeben, ein anderer Experte möchte, dass automatische und handbeschickte Anlagen<br />

gleich behandelt werden. Ein Experte forderte eine Erhöhung der Förderung <strong>von</strong> Röhrenkollektoren,<br />

ansonsten wurde die Höhe der Förderung <strong>von</strong> Solarkollektoren als genau richtig<br />

eingeschätzt.<br />

Ein wichtiger Gesichtspunkt war für die Befragten, dass eine Kontinuität der Förderung<br />

gegeben ist. Langfristig absehbare Förderkonditionen seien vorzuziehen, selbst wenn diese<br />

eine schrittweise Absenkung der Förderung beinhalteten und kurzfristige Anhebungen damit<br />

entfielen. Gerüchte über die Absenkung der Zuschüsse würden die Kunden verunsichern<br />

und einen unnötigen Auftragsstau verursachen. Fehlinformationen sollte man entgegenwirken.<br />

Generell wird das Programm <strong>von</strong> den Befragten als angemessen und effizient eingestuft.<br />

Allerdings waren sich auch bei der Zuschuss-Variante die Experten über die Rolle des<br />

Programms nicht ganz einig. Einige, insbesondere aus dem Bereich der Biomassekessel,<br />

sahen darin eine große Initialwirkung und geringe Mitnahmeeffekte, andere, vorwiegend aus<br />

dem Bereich der Solarkollektoren, eher einen zusätzlichen Auslöser für eine eigentlich schon<br />

gefällt Entscheidung. Insgesamt müsse das grundsätzliche Interesse an einer Holz- oder<br />

Solarheizung schon vorhanden sein. Eher selten würden alte Holzheizungen ersetzt,<br />

sondern eher vorher mit fossilen Brennstoffen betriebene Kessel. Die Wiedereinführung der<br />

Förderung des Ersatzes des konventionellen Heizkessels bei Installation einer Solaranlage<br />

wurde <strong>von</strong> allen Befragten aus diesem Bereich befürwortet. Ein Befragter meinte, dass der<br />

Einfluss <strong>von</strong> Landesprogrammen, wenn es diese gebe, größer sei als derjenige des MAP,<br />

weil für die Landesprogramme mehr Werbung über vertraute Kommunikationskanäle<br />

gemacht würde.<br />

Mehrfach wurden begleitende Maßnahmen zum MAP vorgeschlagen, z. B. Kommunikation<br />

über Vorteile des Heizens mit Holz und gezielte Schulungen für das beteiligte Handwerk.<br />

9.8 Fazit aus den Befragungen <strong>zur</strong> Nachfrageseite<br />

Insgesamt hat die Befragung <strong>von</strong> Antragstellern gezeigt, dass das Marktanreizprogramm<br />

durchaus einen Einfluss auf die Investitionsentscheidung gehabt hat, auch wenn es vermutlich<br />

selten die Initialzündung bringt. Dies bestätigen auch Aussagen in den Multiplikatorinterviews.<br />

In einem typischen Entscheidungsverlauf dürfte bereits ein grundsätzliches<br />

Interesse an der <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien vorhanden sein, bevor sich der Investor<br />

138


über Fördermöglichkeiten informiert und das Marktanreizprogramm dann zu den Auslöserfaktoren<br />

gehört. Es schafft eine positive Grundstimmung für erneuerbare Energien, indem es<br />

deren Bedeutung unterstreicht. Die Befragungsergebnisse bei den Antragstellern belegen,<br />

dass es einen Vorzieheffekt bewirkt. Ohne die Förderung wäre für die meisten die<br />

Realisierung der Investition viel schwieriger geworden, insbesondere bei den weitgehend<br />

kreditfinanzierten größeren Anlagen der Darlehensvariante. Allerdings kommt bei Techniken<br />

<strong>zur</strong> Stromerzeugung dem EEG eine größere Bedeutung als dem Marktanreizprogramm zu.<br />

Eine große Rolle spielen Planer und Installateure, die über das Programm informieren und<br />

es als Verkaufsargument nutzen. Die Investoren kleiner Anlagen, die in der Zuschuss-Variante<br />

gefördert werden, lassen sich vor der Investition sehr oft <strong>von</strong> Fachbetrieben und Handwerkern<br />

beraten. Dieser Programmteil richtet sich in erster Linie an Privathaushalte und sehr<br />

kleine Betriebe. Mehrfamilienhäuser werden als Zielgruppe kaum erreicht. Viele Befragte<br />

meinten, dass das Programm noch zu wenig bekannt gemacht wird. In der Vergleichsgruppe<br />

in Thüringen kannten es nur knapp 30 %. Die hauptsächliche Zielgruppe der KfW-Darlehen<br />

sind mittelständische Unternehmen. Sie informieren sich in großem Umfang auch im Internet<br />

über das Programm. Beraten lassen sie sich in erster Linie <strong>von</strong> Herstellern und Planern.<br />

Die Antragstellung gestaltet sich überwiegend problemlos. Die Zuschuss-Variante schnitt<br />

dabei etwas besser ab, jedoch wurden bei den KfW-Darlehen inzwischen Vereinfachungen<br />

umgesetzt. Mit der Bearbeitungszeit bis <strong>zur</strong> Entscheidung sind die meisten zufrieden,<br />

ebenso mit telefonischen Auskünften beim BAFA und bei der KfW sowie bei der Hausbank.<br />

Die Antragsbearbeitung im BAFA und auch der Umgang mit telefonischen Anfragen hat sich<br />

in den letzten Jahren erheblich verbessert, wie ein Vergleich mit den Befragungen 1996 und<br />

1998 zeigt. 29<br />

Verständlicherweise äußerten die abgelehnten Antragsteller mehr Kritik als die Geförderten.<br />

Vor allem bei der Zuschuss-Variante gab es Probleme mit dem vorzeitigen Beginn der Maßnahme<br />

und der verspäteten Inbetriebnahme der Anlage. Ersteres wird mitunter als Missverständnis<br />

in den Richtlinien interpretiert, Letzteres ist zum Teil auf Probleme mit der behördlichen<br />

Genehmigung <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong>ückzuführen, zum Teil auch auf eine langwierige Suche<br />

nach einer Anlage, die den Förderrichtlinien entspricht.<br />

29<br />

Reichert, J. u. a.: <strong>Evaluierung</strong> der Förderung <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien<br />

durch das Bundesministerium für Wirtschaft (1994–1998). Studie für das Bundesministerium für<br />

Wirtschaft. Karlsruhe 1999.<br />

139


10 Literatur<br />

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Basse, Jürgen (2004): Technischer Berater beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.<br />

Persönliche Mitteilung. 2.8.2004.<br />

Bayer, W. (2004): Erneuerbare Energien 1991 bis 2003. Statistisches Bundesamt. Wirtschaft und<br />

Statistik 5/2004.<br />

BDH 2004 Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. 2004.<br />

Biomasse Info-Zentrum: Pellet-Zentralheizungen & Pellet-Einzelöfen – Marktübersicht. Stuttgart, 2002.<br />

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in Deutschland.<br />

BMU (2003b): Entwicklung der Erneuerbaren Energien 08/03.<br />

BMU (2004a): Erneuerbare Energien in Zahlen. Nationale und internationale Entwicklung. Stand März<br />

2004.<br />

BMU (2004b): Pressemitteilung Nr. 243/04: Anteil der Erneuerbaren Energien klettern auf 10 % am<br />

Bruttostromverbrauch.<br />

BMU (2004c): BMU Fachbereich Erneuerbare Energien. Kurzüberblick <strong>zur</strong> Wasserkraftnutzung in<br />

Deutschland.<br />

BMU (2004d): Fachbereich Erneuerbare Energien: Kurzüberblick <strong>zur</strong> Biomassenutzung in<br />

Deutschland.<br />

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Drück, Harald (2004): Forschungs- und Testzentrum für Solaranlagen Stuttgart. Persönliche<br />

Mitteilungen. 27.9.2004<br />

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Energieverwertungsagentur: Markterhebung Pelletfeuerungen. Wien, 2004.<br />

Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe: Handbuch Bioenergie-Kleinanlagen. Gülzow, 2003.<br />

Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe: Scheitholzvergaserkessel / Scheitholz-Pellet-<br />

Kombinationskessel. Gülzow, 2004.<br />

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Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Stuttgart 2002.<br />

Fichtner (2002b). Markt- und Kostenentwicklung der Stromerzeugung aus Biomasse. Gutachten im<br />

Auftrag des Bundesverbandes Bioenergie (BBE). Stuttgart 2002.<br />

Fischer, J., Pilz, B. (2004): Aktuelle Entwicklung des deutschen Pelletmarktes, 2004.<br />

Fritsche (2004): Stoffstromanalyse <strong>zur</strong> nachhaltigen energetischen <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Biomasse,<br />

Endbericht Öko Institut und Partner im Auftrag des BMU.<br />

Geiger, B.; Wittke, F.(2004): Die energiewirtschaftlichen Daten der Bundesrepublik Deutschland. In:<br />

BWK Bd. 56 (2004), Nr. 1/2. S. 41- 46.<br />

IE (2003). Monitoring <strong>zur</strong> Wirkung der Biomasseverordnung auf Basis des Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetzes (EEG). Untersuchung des Instituts für Energetik und Umwelt im Auftrag des<br />

Umweltbundesamtes Berlin. Leipzig 2003.<br />

IE, Institut für Energetik und Umwelt gGmbH (2004): Wärmegewinnung aus Biomasse. Anlagenband<br />

zum Abschlussbericht: Energieverbrauch der privaten Haushalte und des Sektors Gewerbe, Handel,<br />

Dienstleistungen (GHD), Leipzig 2004.<br />

Jank (2004): Interview Dr. Reinhard Jank; KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg<br />

GmbH.<br />

140


Kerskes (2004) Kerskes, Forschungs- und Testzentrum für Solaranlagen Stuttgart, 2004 Stuttgart.<br />

Koldehoff (2004): Marktstudie Solarkollektoren Deutschland, Görisried 2004.<br />

Nitsch, J. et al. (2004) Ökologisch optimierter Ausbau der <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien in<br />

Deutschland. Stuttgart, Heidelberg, Wuppertal. 2004.<br />

Richtlinie (2003) Richtlinie <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien. Vom<br />

26. November 2003. Bundesanzeiger Nr. 234. Ausgegeben am 13. Dezember 2003.<br />

Saupe, Stephan (2004): Brief an das BMU vom 14.7.2004.<br />

Scheuermann, A. et al. (2004): Fortschreibung der Daten <strong>zur</strong> Stromerzeugung aus Biomasse. Studie<br />

im Auftrag des Bundesumweltministeriums. Institut für Energetik und Umwelt gGmbH Leipzig 2004.<br />

Staiß, F. (2003): Jahrbuch Erneuerbare Energien 02/03, Radebeul 2003.<br />

Staiß, F.: (2004): Persönliche Mitteilung<br />

Stiftung Warentest: Sonne tanken. Artikel in 4/2003. Bezogen über Homepage.<br />

http://www.warentest.de. Zugriff am 3.8.2004.<br />

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Wieser (2004): Martin Wieser, Größe hat Potenzial, Sonne, Wind & Wärme.7/2004. S.55-57.<br />

VDEW (2004): <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien <strong>zur</strong> Stromerzeugung im Jahr 2002. ew Jg.103 (2004),<br />

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Stuttgart 2003<br />

<strong>ZSW</strong> (2004). Nahwärmeleitfaden – Heizwerke und KWK mit erneuerbaren Energien –<br />

Voraussetzungen, Technik und Umsetzungsstrategien für den Gebäudebestand. Erarbeitet im Auftrag<br />

des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Erscheint Ende 2004<br />

141


11 Anhang<br />

Anhang 1: Aktuelle Förderung durch die Bundesländer<br />

Anhang 2: Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

Anhang 3: Fragebögen<br />

142


Anhang 1: Aktuelle Förderung durch die Bundesländer<br />

Tabelle 26: Förderung <strong>von</strong> kleinen Biomassekesseln durch die Bundesländer. Stand Oktober 2004.<br />

Bundesland Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte kumulierbar Weitere Informationen<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

Keine Förderung kleiner Anlagen<br />

Bayern Keine Förderung kleiner Anlagen<br />

Brandenburg Rationelle Energieverwendung<br />

und <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer<br />

Energiequellen (REN-Programm)<br />

Berlin Keine Förderung<br />

Bremen Richtlinie <strong>zur</strong> Förderung der<br />

sparsamen und rationellen<br />

Energienutzung und -<br />

umwandlung in Industrie und<br />

Gewerbe (REN-Richtlinie)<br />

Hamburg Keine Förderung<br />

Hessen<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Förderschwerpunkt im<br />

Bereich Energie und<br />

Klimaschutz, Förderung des<br />

Umweltschutzes.<br />

RL <strong>von</strong> 1994, geändert 1998,<br />

wird überarbeitet.<br />

Richtlinie für die Gewährung<br />

<strong>von</strong> Zuwendungen des<br />

Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern <strong>zur</strong> verstärkten<br />

<strong>Nutzung</strong> zukunftsträchtiger<br />

Energietechniken<br />

Niedersachsen Keine Förderung kleiner Anlagen<br />

Biomasseanlagen:<br />

25 % der Ausgaben<br />

bei Anlagen ≤ 40 kW auf 400 €/kWth<br />

begrenzt<br />

> 40 kW auf 300 €/kWth begrenzt<br />

Biomasseanlagen:<br />

Bis zu 40 % der Ausgaben<br />

Für KMU bis zu 50 % der Ausgaben<br />

Zentral-Holzpelletsanlagen (keine<br />

Pellet-Einzelöfen; Antrag bis<br />

31.12.2004)<br />

Zuschuss bis 30 % der<br />

förderfähigen Ausgaben, max.<br />

10.000 pro Anlage<br />

Biomasseanlagen mit<br />

Warmwasserspeicher<br />

Förderung <strong>von</strong> bis zu 30 % möglich<br />

- Gewerbe<br />

- juristische Personen<br />

- Gewerbe<br />

- natürliche Personen<br />

- juristische Personen<br />

des öffentlichen und<br />

privaten Rechts<br />

- Energiedienstleister<br />

- KMU<br />

- freiberuflich Tätige<br />

143<br />

Ja, aber Summe aller<br />

Zuschüsse darf 50 %<br />

(brutto) nicht übersteigen<br />

Ja, Summe aller<br />

Zuschüsse darf nicht die in<br />

Förderinhalt genannte<br />

Quote übersteigen<br />

http://www.ilb.de/<br />

http://www.umweltunternehmen.bremen.de/<br />

Ja, mit 2556 € zusätzlich http://www.lth-hessen.de/<br />

Ja, aber Summe darf nicht<br />

60 % der<br />

zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben übersteigen<br />

www.lfi-mv.de


Bundesland Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte kumulierbar Weitere Informationen<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Holzabsatzförderrichtlinie Biomasseheizanlagen (automatisch<br />

beschickt), bis 15 kWth nur<br />

Holzpelletheizkessel<br />

1000 € für wassergeführte<br />

Zimmerpelletöfen<br />

für Zentralheizungen:<br />

Bis 27 kWth pauschal 1500 €<br />

Darüber: 55 € je kWth, mindestens<br />

jedoch 1.500 € bei Anlagen mit<br />

einem Wirkungsgrad ≥ 90 %<br />

REN-Breitenförderung Biomasseanlagen in Kombination<br />

mit einer Solarkollektoranlage in<br />

Gebäuden, deren<br />

Jahresprimärenergiebedarf der<br />

EnEV entspricht.<br />

Förderung bis zu 25 % der<br />

Investitionskosten <strong>von</strong> Solaranlagen<br />

<strong>zur</strong> Brauchwarmwasserbereitung<br />

und Heizungsunterstützung<br />

mit einer Mindestkollektorfläche<br />

<strong>von</strong> 10 m² bei Flachkollektoranlagen<br />

und 6 m² bei Vakuumröhrenkollektoren.<br />

Rheinland-Pfalz Förderung erneuerbarer Energien<br />

(z. Z. Antragsstopp)<br />

Saarland Zukunftsenergieprogramm<br />

plus<br />

Zuwendungsfähig sind<br />

Holzfeuerungsanlagen mit 6 kW bis<br />

1 MW Leistung;<br />

bei automatisch beschickten<br />

Anlagen nur mit einer<br />

Nennwärmeleistung bis zu 50 kW<br />

und<br />

bei Stückholzkesseln nur, wenn<br />

Warmwasserzentralheizung<br />

- Natürliche Personen<br />

- juristische Personen<br />

- Kommunen<br />

- Natürliche Personen<br />

- Juristische Personen<br />

- Kommunen<br />

- Natürliche Personen<br />

- Juristische Personen<br />

144<br />

ja www.ea-nrw.de<br />

Nicht mit anderen<br />

Landesförderprogrammen<br />

Kumulierbar mit Bundes-,<br />

jedoch nicht mit<br />

Landesmitteln<br />

www.ea-nrw.de<br />

http://www.umwelt.saarland.d<br />

e/


Bundesland Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte kumulierbar Weitere Informationen<br />

Sachsen Fördermitteln für Vorhaben<br />

des Immissions- und<br />

Klimaschutzes einschließlich<br />

der <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer<br />

Energien<br />

Sachsen-Anhalt Agrarinvestitionsförderungsprogramms<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

Initiative „Biomasse und<br />

Energie“<br />

Thüringen Richtlinie <strong>zur</strong> Förderung der<br />

rationellen und<br />

umweltfreundlichen<br />

Energieverwendung<br />

insbesondere auf Basis <strong>von</strong><br />

Die Förderung beträgt:<br />

bei handbeschickten Anlagen 50 €<br />

je kWth<br />

bei automatisch beschickten<br />

Anlagen 30 € je kWth<br />

bei Anlagen mit einem<br />

Wirkungsgrad <strong>von</strong> ≥ 90 %<br />

mindestens 800 €<br />

Biomasseanlagen (ausgenommen<br />

Einzelfeuerstätten) mit/ohne<br />

Errichtung einer Solaranlage<br />

Ohne Solaranlage:<br />

< 30 kWth: bis zu 80 €/kWth<br />

> 30 kWth: bis zu 40 €/kWth<br />

mit Solaranlage:<br />

< 30 kWth: bis zu 100 €/kWth<br />

> 30 kWth: bis zu 50 €/kWth<br />

Biomasseanlagen<br />

Förderung für kleine Investitionen:<br />

Zinsverbilligung für ein<br />

Kapitalmarktdarlehen bis zu 100 T€<br />

oder Zuschuss bis zu 20 %<br />

alternativ für eine Investition bis zu<br />

50 T€ ein Zuschuss <strong>von</strong> 35 %<br />

Biomasseanlagen<br />

Zuschuss beträgt bis zu 40 % der<br />

förderfähigen Kosten<br />

Biomasseanlagen<br />

Förderung:<br />

50 € je kWth,<br />

Ohne Solaranlage:<br />

- juristische Personen<br />

- gemeinnützige<br />

Einrichtungen<br />

mit Solaranlage:<br />

- natürliche Personen<br />

- juristische Personen<br />

- KMU<br />

Landwirtschaftliche<br />

Unternehmen<br />

- Träger öffentlicher<br />

Verwaltungen<br />

- natürliche Personen<br />

- juristische Personen<br />

- natürliche Personen<br />

- juristische Personen<br />

- KMU<br />

145<br />

k.A. www.smul.sachsen.de<br />

k.A. www.asp.sachsen-anhalt.de<br />

Kumulierbar, andere<br />

Förderungen werden<br />

verrechnet<br />

Nicht kumulierbar mit<br />

anderen<br />

Landesprogrammen, für<br />

Bundesprogramm keine<br />

Beschränkung.<br />

www.ib-sh.de<br />

www.th-online.de


Bundesland Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte kumulierbar Weitere Informationen<br />

erneuerbaren Energien mindestens 500 € je Anlage bis zu<br />

einem Höchstbetrag <strong>von</strong> 100.000 €<br />

Tabelle 27: Förderung <strong>von</strong> großen Biomassekesseln durch die Bundesländer. Stand Oktober 2004.<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />

EnergieHolz<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

(Richtlinie<br />

1.1.2002-<br />

31.12.2006)<br />

Bayern Gesamtkonzept für<br />

Nachwachsende<br />

Rohstoffe in<br />

Bayern vom<br />

28.04.2003, neue<br />

Richtlinie in Kraft<br />

seit 14.07.2004.<br />

• Erstmalige Erstellung <strong>von</strong> Energieerzeugungsanlagen auf<br />

Hackschnitzelbasis und damit verbundene<br />

Nahwärmeversorgungseinrichtungen bei Befeuerung der<br />

Anlagen mit naturbelassenen Holzhackschnitzeln:<br />

Festbetragsfinanzierung, max. 20 % der förderfähigen<br />

Investitionskosten (in Verbindung mit KuK: zusätzl. 150<br />

€/kWel).<br />

• Innovative Maßnahmen im Bereich der Holzenergie (wie<br />

z.B. <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Holzpellets): Anteilsfinanzierung (15 %<br />

der förderfähigen Investitionskosten), Höchstbetrag je<br />

Maßnahme 250.000 €.<br />

Neuinvestitionen <strong>zur</strong> Errichtung <strong>von</strong> Biomasseheizwerken ab<br />

Jahresenergiebedarf <strong>von</strong> 500 MWh bezogen auf die bei den<br />

Abnehmern benötigte Energiemenge. Vor Antragsstellung ist<br />

Qualitätsmanagement (QM) für Holzheizwerke zu etablieren.<br />

Wärmebelegungsdichte mindestens 1,5 MWh pro Jahr und<br />

Meter neu errichteter Wärmetrasse.<br />

Einmaliger Zuschuss in Form einer Festbetragsförderung mit<br />

folgenden Höchstbeträgen: 40 € je MWh Jahresenergiebedarf<br />

sowie 25 € je Meter neu errichteter Wärmetrasse.<br />

Hinweis: Die Richtlinien zu den Förderprogrammen<br />

BioHeiz500 (kleine Heizwerke <strong>von</strong> 100 bis 500 kW mit<br />

besonders umweltschonenden Biomassekesseln für<br />

"jedermann") und Biokomm (Biomassefeuerungen bis 500 kW<br />

für Kommunen und kirchliche Einrichtungen) sind<br />

ausgelaufen.<br />

146<br />

Körperschaftliche<br />

Waldbesitzer,<br />

Privatwaldbesitzer,<br />

forstwirtschaftliche<br />

Zusammenschlüsse und<br />

sonstige Betreiber in<br />

Zusammenarbeit mit den<br />

vorgenannten<br />

Antragsberechtigten.<br />

Natürliche und juristische<br />

Personen des privaten<br />

und öffentlichen Rechts.<br />

ja, aber Förderhöchstgrenze 30 %<br />

der förderfähigen<br />

Investitionskosten.<br />

möglich, sofern der<br />

Subventionswert aller staatlichen<br />

Mittel 30 % der förderfähigen<br />

Kosten nicht überschreitet.<br />

www.lgabw.<br />

de/ie<br />

www.waldonlinebw.de<br />

www.carme<br />

n-ev.de<br />

Berlin keine Förderung www.ihkberlin24.de


Brandenburg<br />

Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />

REN-Programm<br />

(Rationelle<br />

Energieanwendung<br />

und <strong>Nutzung</strong><br />

erneuerbarer<br />

Energiequellen).<br />

Richtlinie vom 31.<br />

März 2004 (in Kraft<br />

am 05.05.2004, gilt<br />

bis 31.12.2006).<br />

Bremen Technologieentwicklung:<br />

Programm <strong>zur</strong><br />

Förderung anwendungsnaherUmwelttechnologien<br />

(PFAU).<br />

Hamburg keine Förderung<br />

Hessen Förderschwerpunkt<br />

im Bereich Energie<br />

und Klimaschutz,<br />

Förderung des<br />

Umweltschutzes.<br />

RL <strong>von</strong> 1994,<br />

geändert 1998,<br />

wird überarbeitet.<br />

Förderung <strong>von</strong> zentralen Anlagen <strong>zur</strong> energetischen <strong>Nutzung</strong><br />

<strong>von</strong> Biomasse. Förderhöhe für Anlagen der<br />

Nahwärmeversorgung mit vorgeschaltetem Wärmeerzeuger<br />

auf Basis der Biomasse z.B. bis zu 30 % der<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben (begrenzt auf 250 €/kWel),<br />

KWK-Anlagen 35 % (begrenzt auf 1170 €/kWel). Förderung<br />

abhängig <strong>von</strong> einer vorzulegenden<br />

Wirtschaftlichkeitsrechnung.<br />

Höchstförderbetrag 765.000 € je Einzelanlage.<br />

Pilotprojekte, Förderung der Entwicklung neuer Produkte,<br />

Verfahren und Dienstleistungen mit positiven Auswirkungen<br />

auf die Umwelt, inkl. im Bereich der energetischen<br />

Biomassenutzung sowie Demovorhaben.<br />

Förderung: nicht <strong>zur</strong>ückzahlbare Zuschüsse <strong>von</strong> 25 bis 50 %<br />

(Höchstbetrag 150.000 €, bei Kooperationsvorhaben max.<br />

200.000 €).<br />

• Anlage <strong>zur</strong> Verfeuerung fester Biomasse in Form <strong>von</strong><br />

Holzpellets (bis 31.12. 2004) <strong>zur</strong> zentralen<br />

Wärmeversorgung: Zuschuss bis 30 % der förderfähigen<br />

Ausgaben, max. 10.000 € pro Anlage<br />

• Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen ab 100 kW<br />

Feuerungswärmeleistung und ggf. Nahwärmenetz (mind.<br />

50 % der Holzhackschnitzel aus Waldrestholz und<br />

-schwachholz: Zuschuss bis 30 %, max. 250.000 €<br />

• Pilot-, Demonstrations-, Forschungs- und<br />

Entwicklungsvorhaben (auch Biomassenutzung).<br />

147<br />

Juristische Personen des<br />

öffentlichen oder privaten<br />

Rechts mit Ausnahme des<br />

Bundes. KMU der<br />

gewerblichen Wirtschaft.<br />

Gewerbliche Unternehmen<br />

und Anbieter <strong>von</strong><br />

Dienstleistungen (v.a.<br />

KMU). Voraussetzung ist<br />

Sitz oder Betriebsstätte im<br />

Land.<br />

Juristische Personen des<br />

öffentlichen Rechts oder<br />

juristische Personen des<br />

Privatrechts, die sich<br />

überwiegend im Eigentum<br />

<strong>von</strong><br />

Gebietskörperschaften<br />

(insbes. Kommunen)<br />

befinden sowie<br />

Energiedienstleister für<br />

Anlagen, die bei den<br />

genannten<br />

Antragsberechtigten<br />

errichtet werden sollen.<br />

Kumulation mit anderen Mitteln des<br />

Landes ist nicht möglich. Eine<br />

Kumulation mit Mitteln des Bundes<br />

auf Zuschuss- und/oder<br />

Darlehensbasis ist zulässig.<br />

ja, max. 30 % (höher bei<br />

Demovorhaben).<br />

Hinweis (siehe Förderberechtigte):<br />

öffentlich-rechtliche Antragsteller<br />

sind im MAP vom<br />

Kumulierungsverbot<br />

ausgenommen, sofern die Summe<br />

aus Krediten, Zuschüssen und<br />

Zulagen die Summe der<br />

Aufwendungen nicht übersteigt.<br />

www.ilb.de<br />

http://www.u<br />

mweltunternehme<br />

n.bremen.d<br />

e/<br />

www.lthhessen.de


Mecklenburg-Vorpommern <br />

Niedersachsen<br />

Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />

Förderung der<br />

verstärkten<br />

<strong>Nutzung</strong> zukunftsträchtigerEnergietechniken.<br />

Stand: 02/04, RL<br />

verlängert bis<br />

31.12.06<br />

Förderung <strong>zur</strong><br />

Umsetzung des<br />

Klimaschutzkonzeptes.<br />

RL Stand 10.06.02<br />

Wirtschaftsförderfonds<br />

–<br />

ökologischer<br />

Bereich –<br />

Neufassung der<br />

Richtlinie<br />

"Erneuerbare<br />

Energien" (gültig<br />

bis 31.12.2003)<br />

Konzept <strong>zur</strong><br />

Förderung <strong>von</strong><br />

nachwachsenden<br />

Rohstoffen<br />

Anlagen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> biogener Rohstoffe (Wärme- u./o.<br />

Stromerzeugung bis Generatorleistung <strong>von</strong> 5 MWel): Zuschuss<br />

bis 30 % der förderfähigen Ausgaben.<br />

Zuwendung <strong>zur</strong> Reduktion <strong>von</strong> CO2-Emissionen durch<br />

Förderung u. a. des Einsatzes regenerativer Energien sowie<br />

Pilotvorhaben <strong>zur</strong> energetischen <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> biogenen<br />

Rohstoffen:<br />

Anteilsfinanzierung <strong>von</strong> höchstens 40 % der<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben (mindestens 12.500 €),<br />

Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.<br />

Wärme-Erzeugungsanlagen auf der Basis <strong>von</strong> Biomasse mit<br />

einer installierten Nennwärmeleistung <strong>von</strong> mindestens 100<br />

kW. Zinsgünstige Darlehen: bis 50 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben (70 % bei Pilot- und Demonstrationsprojekten).<br />

Zuwendungsfähig sind alle Investitionsmehrausgaben unter<br />

Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips.<br />

Förderung <strong>von</strong> Pilot- und Demonstrationsvorhaben wie<br />

Hackschnitzelheizanlagen und Nahwärmenetz bei<br />

Kommunen.<br />

148<br />

Kleine und mittlere<br />

Unternehmen der<br />

gewerblichen Wirtschaft,<br />

die sich nicht zu 25 %<br />

oder mehr im Eigentum<br />

<strong>von</strong><br />

Gebietskörperschaften<br />

befinden.<br />

Öffentlich-rechtliche<br />

Körperschaften, private<br />

und öffentliche<br />

Unternehmen, die im<br />

Auftrag <strong>von</strong><br />

Körperschaften des öff.<br />

Rechts tätig werden,<br />

Unternehmen der<br />

Wohnungswirtschaft,<br />

Vereine und Verbände.<br />

Natürliche und juristische<br />

Personen.<br />

Land- und Forstwirtschaft,<br />

Dienstleister, Kommunen,<br />

Planer.<br />

Mittel aus anderen öffentlichen<br />

Haushalten oder zinsvergünstigte<br />

Kredite, die subventionserheblich<br />

sind, bis <strong>zur</strong> Höchstgrenze <strong>von</strong><br />

60 % der zuwendungsfähigen<br />

Gesamtausgaben (Nachweis).<br />

Andere Fördermöglichkeiten sind<br />

auszuschöpfen.<br />

Darlehen aus anderen<br />

Programmen, wenn eine<br />

Gesamtsumme der Darlehen <strong>von</strong><br />

80 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben nicht überschritten wird.<br />

Landeszuschüsse schließen eine<br />

Darlehensgewährung aus. Beim<br />

Zusammentreffen mit Zuschüssen<br />

aus anderen Programmen<br />

Förderhöchstgrenze <strong>von</strong> 49 %, bei<br />

KMU 40 %, sonst 30 % der<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />

www.lfimv.de<br />

www.mu.nie<br />

dersachsen.<br />

de<br />

www.BENonline.de


Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />

REN-Programm,<br />

Landesprogramm<br />

Rationelle Energieverwendung<br />

und<br />

<strong>Nutzung</strong><br />

unerschöpflicher<br />

Energiequellen.<br />

Programmbereich<br />

Breitenförderung,<br />

REN-Richtlinie<br />

2004<br />

Förderung<br />

erneuerbarer<br />

Energien.<br />

Verwaltungsvorsch<br />

rift MWVL vom<br />

14.10. 2003.<br />

Biomasseanlagen <strong>zur</strong> Strom- und Wärmeerzeugung mit<br />

Netzanbindung (auch in Verbindung mit einer<br />

Solarkollektoranlage, Zuschuss 25 %, max. 150.000 €).<br />

Projektfinanzierung bis 500.000 € zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben als Zuschuss, darüber als zinsgünstiger Kredit<br />

(REN-Kreditprogramm).<br />

Fördersatz = 15 %, max. 90.000 € bzw. 150.000 € bei einer<br />

Wärmenutzung <strong>von</strong> mindestens 30 % durch Dritte.<br />

Errichtung <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong> energetischen <strong>Nutzung</strong> fester<br />

Biomasse <strong>zur</strong> Wärmeerzeugung (installierte<br />

Nennwärmeleistung <strong>von</strong> mehr als 100 kW). Zuwendung: 75 €<br />

je kW, maximal 50.000 € je Anlage, max. 25 % der<br />

förderfähigen Kosten.<br />

(Anmerkung: ferner handbeschickte Holzfeuerungsanlagen in<br />

Kombination mit einer solarthermischen Anlage).<br />

149<br />

Natürliche Personen,<br />

juristische Personen sowie<br />

kleine und mittlere<br />

Unternehmen nach der<br />

Definition der<br />

Europäischen Union.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

Natürliche Personen sowie<br />

juristische Personen des<br />

privaten und öffentlichen<br />

Rechts in Rheinland-Pfalz.<br />

Möglich, soweit keine weitere<br />

Förderung des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen.<br />

Kumulierungsverbot<br />

(Förderprogramm erneuerbare<br />

Energien):<br />

Nicht gefördert werden Anlagen,<br />

für die andere Zuwendungen aus<br />

Bundes- oder Landesmitteln oder<br />

Mitteln der kommunalen<br />

Gebietskörperschaften gewährt<br />

werden.<br />

Bei den genannten Biomasse-<br />

Anlagen<br />

> 100 kW ist eine Kumulierung bis<br />

zum Anderthalbfachen des<br />

Förderbetrages zugelassen.<br />

www.lb.nrw.<br />

de<br />

www.energi<br />

efoerderung<br />

.info<br />

www.mwvlw<br />

.rlp.de


Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />

Saarland Zukunftsenergieprogramm<br />

plus<br />

(ZEP plus).<br />

RL vom 01.04.2003<br />

Sachsen Fördermittel für<br />

Vorhaben des<br />

Immissions- und<br />

Klimaschutzes<br />

einschließlich der<br />

<strong>Nutzung</strong><br />

erneuerbarer<br />

Energien.<br />

RL vom 28.11.01<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong><br />

nachhaltigen<br />

Entwicklung der<br />

Landwirtschaft<br />

• kleine BHKWs <strong>von</strong> bis zu 40 kW elektrischer<br />

Gesamtleistung (in Zus. mit Biogasanlagen bis zu 120<br />

kW):<br />

Festbetragsfinanzierung bis 10 kW: 620 €/kW, über 10<br />

kW: 6.200 €/Anlage.<br />

• Errichtung und Erweiterung dezentraler Nahwärmenetze<br />

(pro Jahr mind. 50 % mit Abwärme, Wärme aus KWK oder<br />

aus Biomasse gespeist: Anteilsfinanzierung, Förderung<br />

mit bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max.<br />

100.000 €), Voraussetzung: kein Anschluss an<br />

vorhandenes Fernwärmenetz mit KWK möglich.<br />

• Holz- u. Strohfeuerungsanlagen <strong>von</strong> 6 kW bis 1 MW<br />

(automatisch beschickt: bis 50 kW):<br />

handbeschickt: 50 €/kW, automatisch beschickt: 30 €/kW<br />

bei Wirkungsgrad <strong>von</strong> mindestens 90 %.<br />

• Entwicklungs-, Demonstrations-, Pilotanlagen (u.a.<br />

<strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Biomasse): Zuschuss 30 % (max. 100.000€)<br />

• Förderung <strong>von</strong> Energiekonzepten, Machbarkeitsstudien<br />

<strong>zur</strong> Energieeinsparung: bis zu 40 % der<br />

zuwendungsfähigen Kosten bei Biomasse.<br />

Förderung der Errichtung <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> fester<br />

Biomasse, ausgenommen Einzelfeuerstätten (auch in<br />

Kombination mit Sonnenkollektoranlagen).<br />

Zuschuss bei Biomasse-Anlagen: bis zu 80 € je kW<br />

Nennwärmeleistung bis zu 30 kW sowie<br />

bis zu 40 € je kW Nennwärmeleistung, die über 30 kW<br />

hinausgeht.<br />

Förderung <strong>von</strong> Erzeugung und <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> regenerativen<br />

Energien überwiegend im eigenen Unternehmen<br />

(Biomasseanlagen Zuschuss bis 30 % des<br />

zuwendungsfähigen Investitionsvolumens).<br />

150<br />

Natürliche und juristische<br />

Personen (z.T.<br />

Begrenzung in Teilen der<br />

Richtlinie), kleine und<br />

mittlere Unternehmen<br />

(KMU).<br />

Juristische Personen des<br />

öffentlichen Rechts oder<br />

gemeinnützige, soziale,<br />

kirchliche und karitative<br />

Einrichtungen.<br />

Vor allem<br />

landwirtschaftliche<br />

Unternehmen.<br />

Kumulation mit anderen<br />

öffentlichen Mitteln ist zulässig,<br />

wenn diese nicht aus anderen<br />

Landesförderprogrammen<br />

stammen.<br />

Zuschüsse dürfen nicht mit<br />

anderen staatlichen Beihilfen im<br />

Sinne Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag<br />

oder mit anderen<br />

Gemeinschaftsfinanzierungen<br />

kumuliert werden, wenn die<br />

Beihilfeintensität über derjenigen<br />

des Gemeinschaftsrahmens für<br />

staatliche Beihilfen liegen würde<br />

(EG C 37/3 vom 03.02.2001).<br />

Hinweis (siehe Förderberechtigte):<br />

öffentlich-rechtliche Antragsteller<br />

sind im MAP vom<br />

Kumulierungsverbot<br />

ausgenommen, sofern die Summe<br />

aus Krediten, Zuschüssen und<br />

Zulagen die Summe der<br />

Aufwendungen nicht übersteigt.<br />

www.umwel<br />

tsaarland.de<br />

www.smul.sa<br />

chsen.de<br />

www.umwelt.<br />

sachsen.de<br />

www.sachs<br />

en.de<br />

Staatliche<br />

Ämter für<br />

Landwirtsch<br />

aft


Sachsen-<br />

Anhalt<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />

Agrarinvestitionsförderprogramm<br />

(AFP).<br />

RdErl. des MLU<br />

vom 13.03.2003<br />

Initiative "Biomasse<br />

und Energie".<br />

Erlass MFE vom<br />

20.04.01/Merkblatt<br />

03.06.02<br />

Förderung <strong>von</strong><br />

Demonstrationsprojekten<br />

<strong>zur</strong><br />

Anwendung<br />

erneuerbarer<br />

Energien<br />

Thüringen <strong>Nutzung</strong><br />

erneuerbarer<br />

Energien.<br />

RL vom 01.01.02,<br />

Änderung v.<br />

01.01.04<br />

Förderung der Energieeinsparung und –umstellung auf<br />

alternative Energiequellen (hier: Biomasse).<br />

Förderung für kleine Investitionen: Zinsverbilligung für ein<br />

Kapitalmarktdarlehen bis zu 100.000 € oder Zuschuss bis zu<br />

20 % (alternativ bei Investitionen bis zu 50.000 € ein<br />

Zuschuss <strong>von</strong> 35 %).<br />

Große Investitionen: (mindestens 50.000 € bis 1,25 Mio. €):<br />

zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen bis zu 5 % für die ersten<br />

beiden Voll-AK (AK=Arbeitskraft) jeweils bis zu 200.000 €, für<br />

jede weitere Voll-AK bis zu 85.000 €.<br />

Förderung der Errichtung <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong> energetischen<br />

<strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Biomasse und Biogas-Gemeinschaftsanlagen<br />

oder in Verbindung mit der Errichtung <strong>von</strong> Wärmenetzen<br />

sowie Peripherieaufwendungen:<br />

Anteilsfinanzierung durch einen einmaligen, i.d.R. nicht<br />

rückzahlbaren Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen<br />

Kosten.<br />

151<br />

Landwirtschaftliche<br />

Unternehmen.<br />

Empfänger <strong>von</strong><br />

Zuwendungen:<br />

Träger öffentlicher<br />

Verwaltungen<br />

(Gemeinden, Kreise,<br />

Ämter, Zweckverbände)<br />

sowie natürliche und<br />

juristische Personen des<br />

privaten Rechts.<br />

Pilot- und Demonstrationsprojekte nach Einzelfallprüfung. Natürliche u. juristische<br />

Personen des privaten<br />

Rechts;<br />

Gebietskörperschaften<br />

und sonstige öffentlichrechtliche<br />

Einrichtungen.<br />

Errichtung <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> der Biomasse.<br />

Zuschuss über 50 € je kW thermischer Leistung, mindestens<br />

jedoch 500 € je Anlage bis zu einem Höchstbetrag <strong>von</strong><br />

100.000 €.<br />

Natürliche Personen,<br />

Personengesellschaften<br />

und juristische Personen<br />

des privaten Rechts sowie<br />

Körperschaften und<br />

Anstalten des öffentlichen<br />

Rechts.<br />

Quellen:<br />

• C.A.R.M.E.N. (2004): Fördermöglichkeiten Biomasseanlagen. Straubing 2004 (www.carmen-ev.de)<br />

• IWR (2004): Förderung <strong>von</strong> Biomasseheizkraftwerden. Münster 2004 (www.iwr.de)<br />

• BINE (2004): Förderinformation (www.energiefoerderung.info)<br />

• Ministerien und Institutionen der Bundesländer<br />

Nach Ministerium für<br />

Landwirtschaft und Umwelt:<br />

"Kumulierbarkeit insoweit möglich,<br />

sofern keine weiteren öffentlichen<br />

Mittel in Anspruch genommen<br />

werden".<br />

Sonstige Zuwendungen öffentlicher<br />

Stellen schließen die Förderung<br />

nach diesen Grundsätzen nicht<br />

generell aus, sind jedoch auf den<br />

Förderbetrag an<strong>zur</strong>echnen.<br />

Kumulierungsverbot, falls bereits<br />

Förderung aus anderen<br />

Programmen des Landes.<br />

Doppelförderung <strong>von</strong> Land und<br />

Bund möglich (Ausnahme Solar).<br />

www.sachs<br />

en-anhalt.de<br />

www.ibsh.de<br />

Energiestiftu<br />

ng<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

www.innova<br />

tionsstif<br />

tung-sh.de<br />

www.aufbau<br />

bank.de<br />

www.thonline.de


Tabelle 28: Förderung <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen durch die Bundesländer. Stand Oktober 2004.<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

Keine Breitenförderung,<br />

aber<br />

KMU-Förderung im<br />

Rahmen des<br />

Umweltschutz- und<br />

Energiesparförderprogramms<br />

(L-Bank).<br />

Merkblatt 1/04<br />

Bayern Programm <strong>zur</strong><br />

Förderung <strong>von</strong><br />

Kleinwasserkraftanlagen<br />

Grundsätze 1/04<br />

<strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong><br />

Kleinwasserkraftanlagen<br />

in Bayern<br />

des Bayr.<br />

Wirtschaftsministeriums<br />

Wasserkraftanlagen <strong>zur</strong> überwiegend eigenen Stromnutzung:<br />

zinsverbilligtes längerfristiges Darlehen bis zu 75 % der<br />

förderfähigen Kosten, Mindestbetrag i.d.R. 10.000 €.<br />

Wiederinbetriebnahme, Erhaltung, Ausbau sowie Neubau (in<br />

Ausnahmefällen) <strong>von</strong> Anlagen mit einer Ausbauleistung bis<br />

1000 kW und ab 15.000 € zuwendungsfähiger Kosten,<br />

Zuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal<br />

4.000 € pro kW Ausbauleistung.<br />

Berlin keine Förderung<br />

Brandenburg<br />

REN-Programm<br />

(Rationelle<br />

Energieanwendung<br />

und <strong>Nutzung</strong><br />

erneuerbarer<br />

Energiequellen).<br />

Richtlinie vom 31.<br />

März 2004 (in Kraft<br />

am 05.05.2004, gilt<br />

bis 31.12.2006).<br />

Förderhöhe <strong>von</strong> Anlagen in Abhängigkeit einer vorzulegenden<br />

Wirtschaftlichkeitsrechnung bis zu 25 % der<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben. Höchstförderbetrag je<br />

Einzelanlage 380.000 €.<br />

Bremen keine Förderung<br />

Hamburg keine Förderung<br />

Hessen keine Förderung<br />

Mecklenburg-Vorp.<br />

keine Förderung<br />

152<br />

KMU-Unternehmen nach<br />

EU-Definition.<br />

Eigentümer <strong>von</strong><br />

Kleinwasserkraftanlagen.<br />

Juristische Personen des<br />

öffentlichen oder privaten<br />

Rechts mit Ausnahme des<br />

Bundes. KMU der<br />

gewerblichen Wirtschaft.<br />

kumulierbar www.lbank.de<br />

Zuschuss darf nicht zusammen mit<br />

Zuwendungen aus ähnlichen<br />

Programmen in Anspruch<br />

genommen werden. Sonstige<br />

Zuwendungen der öffentlichen<br />

Hand werden angerechnet.<br />

Kumulation mit anderen Mitteln des<br />

Landes ist nicht möglich. Eine<br />

Kumulation mit Mitteln des Bundes<br />

auf Zuschuss- und/oder<br />

Darlehensbasis ist zulässig.<br />

www.stmwiv<br />

t.bayern.de/<br />

energie/foer<br />

der<br />

programme.<br />

html<br />

www.ilb.de


Niedersachsen<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Wirtschaftsförderfonds<br />

–<br />

ökologischer<br />

Bereich –<br />

Neufassung der<br />

Richtlinie<br />

"Erneuerbare<br />

Energien (gültig bis<br />

31.12.2003)<br />

REN-Programm,<br />

Landesprogramm<br />

Rationelle Energieverwendung<br />

und<br />

<strong>Nutzung</strong><br />

unerschöpflicher<br />

Energiequellen.<br />

REN-Richtlinie<br />

2004<br />

Förderung<br />

erneuerbarer<br />

Energien.<br />

Verwaltungsvorschrift<br />

MWVL vom<br />

14.10. 2003.<br />

Errichtung, Erweiterung und Reaktivierung <strong>von</strong><br />

Laufwasserkraftwerken mit einer Nennleistung bis 500 kW:<br />

Zuwendung als Projektförderung durch Darlehen in Höhe <strong>von</strong><br />

bis zu 50 % (bzw. 70 bei Pilot- und Demonstrationsanlagen).<br />

WKA bis 1000 kWel installierter Leistung.<br />

Fördersatz: 30 % bei Vorhaben bis zu zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben in Höhe <strong>von</strong> 5.000 €/kWel installierter Leistung.<br />

Errichtung, Reaktivierung und Erweiterung <strong>von</strong><br />

Laufwasserkraftwerden: Zuwendung <strong>von</strong> 750 € je kW neu<br />

installierter Nennleistung und 300 € je kW erweiterte oder<br />

reaktivierte Nennleistung, höchstens jedoch 100.000 € und<br />

höchstens 20 % der förderfähigen Kosten.<br />

Saarland keine Förderung<br />

153<br />

Natürliche und juristische<br />

Personen.<br />

Natürliche Personen,<br />

juristische Personen sowie<br />

kleine und mittlere<br />

Unternehmen nach der<br />

Definition der<br />

Europäischen Union.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

Natürliche Personen sowie<br />

juristische Personen des<br />

privaten und öffentlichen<br />

Rechts in Rheinland-Pfalz.<br />

Soweit zulässig können für<br />

dasselbe Vorhaben Darlehen aus<br />

anderen Programmen in Anspruch<br />

genommen werden, wenn damit<br />

eine Gesamtsumme der Darlehen<br />

<strong>von</strong> 80 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben nicht überschritten wird.<br />

Landeszuschüsse schließen eine<br />

Darlehensgewährung aus. Beim<br />

Zusammentreffen mit Zuschüssen<br />

aus anderen Programmen<br />

Förderhöchstgrenze <strong>von</strong> 49 %, bei<br />

KMU 40 %, bei übrigen<br />

Unternehmen 30 % der<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />

Möglich, soweit keine weitere<br />

Förderung des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen.<br />

Kumulierungsverbot<br />

(Förderprogramm erneuerbare<br />

Energien):<br />

Nicht gefördert werden Anlagen,<br />

für die andere Zuwendungen aus<br />

Bundes- oder Landesmitteln oder<br />

Mitteln der kommunalen<br />

Gebietskörperschaften gewährt<br />

werden.<br />

www.mu.nie<br />

dersachsen.<br />

de<br />

www.lb.nrw.<br />

de<br />

www.energi<br />

efoerderung<br />

.info<br />

www.mwvlw<br />

.rlp.de


Sachsen Immissions- und<br />

Klimaschutz<br />

einschließlich der<br />

<strong>Nutzung</strong><br />

erneuerbarer<br />

Energien.<br />

RL vom 28.11.01<br />

Sachsen-<br />

Anhalt<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

Thüringen <strong>Nutzung</strong><br />

erneuerbarer<br />

Energien.<br />

RL vom 01.01.02,<br />

Änderung v.<br />

01.01.04<br />

Förderung der aus ökologisch bedingten Anforderungen<br />

resultierenden Aufwendungen für Wasserkraftanlagen mit<br />

einer installierten Leistung bis 500 kW: bis zu 30 % bei<br />

Neuanlagen, bis zu 70 % bei allen anderen Anlagen (max.<br />

102.260 € pro Wasserkraftanlage und Standort).<br />

Bei besonderem Landesinteresse 80 % der nachgewiesenen<br />

Ausgaben für ökologisch bedingte Aufwendungen.<br />

keine Förderung<br />

keine Förderung<br />

Neubau und Reaktivierung <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen <strong>zur</strong><br />

Stromerzeugung sowie der Ausbau und die Modernisierung<br />

<strong>von</strong> Wasserkraftanlagen <strong>zur</strong> Erhöhung der Stromerzeugung.<br />

Bis zu 35 kW: 500 € je kW, mindestens 7.500 €.<br />

35-100 kW: 375 € je kW.<br />

Über 100 kW: 250 € je kW.<br />

Ausbau und Modernisierung: 250 € je kW Erweiterung.<br />

Höchstbetrag <strong>von</strong> 100.000 € pro Anlage. Bei Reaktivierung<br />

Stillstandszeit <strong>von</strong> mindestens 5 Jahren.<br />

Quellen<br />

• IWR (2004): Wasserkraft-Förderung (www.iwr.de)<br />

• BINE (2004): Förderinformation (www.energiefoerderung.info)<br />

• Ministerien und Institutionen der Bundesländer<br />

154<br />

Natürliche und juristische<br />

Personen des öffentlichen<br />

und privaten Rechts, die<br />

Eigentümer, Pächter oder<br />

Mieter der Flächen sind,<br />

auf denen das Vorhaben<br />

realisiert werden soll<br />

sowie KMU nach EU-<br />

Definition.<br />

Natürliche Personen,<br />

Personengesellschaften<br />

und juristische Personen<br />

des privaten Rechts sowie<br />

Körperschaften und<br />

Anstalten des öffentlichen<br />

Rechts.<br />

Kumulierungsverbot, falls bereits<br />

Förderung aus anderen<br />

Programmen des Landes.<br />

Doppelförderung <strong>von</strong> Land und<br />

Bund möglich (Ausnahme Solar).<br />

www.sachs<br />

en.de<br />

www.aufbau<br />

bank.de<br />

www.thonline.de


Tabelle 29: Förderung <strong>von</strong> Biogasanlagen durch die Bundesländer. Stand Oktober 2004.<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />

Energieeinsparprogramm<br />

Altbau der<br />

L-Bank Baden-<br />

Württemberg<br />

Agrarinvestitionsförderungsprogramm<br />

Baden-<br />

Württemberg (AFP)<br />

Bayern Agrarzuschussprogramm<br />

(AZP)<br />

Biogasanlagen werden mit zinsverbilligtem Energiespardarlehen<br />

bis zu 15.000 € je Wohnung, mindestens jedoch 7.500 €<br />

gefördert; CO2-Ergänzungsdarlehen <strong>zur</strong> Restfinanzierung des<br />

Investitionsbetrages<br />

Energiespardarlehen: Zinsverbilligung auf 10 Jahre um 2 %<br />

gegenüber dem Marktzins; Zinssatz unter 1 % effektiv<br />

CO2-Ergänzungsdarlehen: wie Energiespardarlehen, jedoch<br />

um 0,3 % gesenkter Endkreditnehmersatz<br />

Die Form der Zuwendungen für Biogasanlagen sind:<br />

- Zuschüsse für kleine Investitionen bis 50.000 € <strong>von</strong> bis zu<br />

35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben<br />

- Zinsverbilligte Darlehen für große Investitionen ab 50.000 €,<br />

die einem Barwert <strong>von</strong> bis zu 30.000 € entsprechen,<br />

zusätzlich ein Zuschuss <strong>von</strong> bis zu 10 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben, max. jedoch 30.000 € (der Zuschuss wird<br />

auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen durch die<br />

EEG-Novelle ab September dieses Jahres nicht mehr gewährt)<br />

Biogasanlage als Diversifizierungsmaßnahme, bis zu 20 % bei<br />

einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen <strong>von</strong> bis zu<br />

100.000 €<br />

Berlin keine Förderung<br />

Brandenburg<br />

REN-Programm<br />

(Rationelle<br />

Energieanwendung<br />

und <strong>Nutzung</strong><br />

erneuerbarer<br />

Energiequellen).<br />

Richtlinie vom 31.<br />

März 2004 (in Kraft<br />

am 05.05.2004, gilt<br />

bis 31.12.2006).<br />

Förderung <strong>von</strong> Biogasanlagen mit bis zu 35 % der<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben<br />

- bei Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen mittels Kraft-<br />

Wärme-Kopplung (KWK) bis zu 35 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben, wobei diese auf 1.170 €/kWel begrenzt sind. Der<br />

Förderhöchstsatz kann nur dann gewährt werden, wenn<br />

mindestens ein jahresgemittelter Brennstoffnutzungsgrad <strong>von</strong><br />

70 Prozent erreicht wird.<br />

- für Anlagen, bei denen ausschließlich der erzeugte Strom<br />

energetisch genutzt wird, bis zu 25 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben, wobei diese auf 1.120 €/kWel begrenzt sind.<br />

155<br />

Träger <strong>von</strong> Investitionsmaßnahmen,<br />

die an ihren<br />

Häusern mit einer selbst<br />

genutzten Wohnung Energiesparmaßnahmen<br />

<strong>von</strong><br />

mindestens 7.500 € durchführen.<br />

Landwirtschaftliche Unternehmen,<br />

<strong>zur</strong> Stabilisierung<br />

und Verbesserung der<br />

landwirtschaftlichen Einkommen<br />

sowie <strong>zur</strong> Verbesserung<br />

der Lebens-,<br />

Arbeits- und Produktionsbedingungen<br />

Landwirtschaftliche<br />

Unternehmen<br />

Juristische Personen des<br />

öffentlichen oder privaten<br />

Rechts mit Ausnahme des<br />

Bundes. KMU der<br />

gewerblichen Wirtschaft<br />

Nicht mit anderen öffentlichen Programmen<br />

kumulierbar; jedoch mit<br />

kommunalen Förderprogrammen<br />

Nicht mit Marktanreizprogramm<br />

kumulierbar<br />

Nicht mit Marktanreizprogramm<br />

kumulierbar<br />

Kumulation mit anderen Mitteln des<br />

Landes ist nicht möglich. Eine<br />

Kumulation mit Mitteln des Bundes<br />

auf Zuschuss- und/oder<br />

Darlehensbasis ist zulässig.<br />

www.impuls<br />

-programmaltbau.de<br />

www.landwi<br />

rtschaftmlr.badenwuerttember<br />

g.de<br />

www.landwi<br />

rtschaft.bay<br />

ern.de<br />

www.ilb.de


Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />

Bremen Richtlinie <strong>zur</strong><br />

Förderung der<br />

sparsamen und<br />

rationellen Energienutzung<br />

und -<br />

umwandlung in<br />

Industrie und<br />

Gewerbe (REN-<br />

Richtlinie)<br />

Hamburg keine Förderung<br />

Hessen Förderschwerpunkt<br />

im Bereich Energie<br />

und Klimaschutz,<br />

Förderung des<br />

Umweltschutzes.<br />

RL <strong>von</strong> 1994,<br />

geändert 1998,<br />

wird überarbeitet.<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Förderung der<br />

verstärkten<br />

<strong>Nutzung</strong><br />

zukunftsträchtiger<br />

Energietechniken.<br />

Stand: 02/04, RL<br />

verlängert bis<br />

31.12.06<br />

Für alle weiteren Maßnahmen werden Zuschüsse <strong>von</strong> bis zu<br />

40 % der förderfähigen Kosten gewährt.<br />

Bei Anlagen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energiequellen, die<br />

eine Gemeinschaft oder ein Siedlungsgebiet autark versorgen,<br />

kann die Förderquote bis zu 50 % betragen.<br />

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich die<br />

Förderquoten um bis zu 10 % erhöhen.<br />

Gefördert wird i.d.R. durch Investitionszuschüsse in Höhe <strong>von</strong><br />

bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß den<br />

Förderrichtlinien im Rahmen der haushaltsrechtlichen<br />

Möglichkeiten, der Förderhöchstbetrag beträgt je Anlage<br />

250.000 €.<br />

Anlagen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> biogener Rohstoffe (Wärme- u./o.<br />

Stromerzeugung bis Generatorleistung <strong>von</strong> 5 MWel):<br />

Zuschuss bis 30 % der förderfähigen Ausgaben.<br />

156<br />

- Gewerbe<br />

- natürliche Personen<br />

- natürliche Personen<br />

- juristische Personen<br />

- KMU<br />

- freiberuflich Tätige<br />

- Stiftungen und eingetragene<br />

Vereine<br />

Ja, aber Summe aller Zuschüsse<br />

darf nicht die in Förderinhalt<br />

genannte Quote übersteigen<br />

www.umwel<br />

tunternehme<br />

n.bremen.d<br />

e<br />

Ja, mit 2556 € zusätzlich www.lthhessen.de<br />

Neben den in dieser Richtlinie festgelegten<br />

Förderquoten können für<br />

dasselbe Vorhaben Fördermittel<br />

aus anderen öffentlichen Haushalten<br />

oder zinsvergünstigte Kredite,<br />

die subventionserheblich sind, bis<br />

zu einer Höchstgrenze <strong>von</strong> 60 %<br />

der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben<br />

in Anspruch genommen<br />

werden, sofern dem Zuwendungsgeber<br />

die Notwendigkeit nachgewiesen<br />

wird.<br />

www.lfimv.de


Niedersachsen<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />

Wirtschaftsförderfonds<br />

–<br />

ökologischer<br />

Bereich –<br />

Neufassung der<br />

Richtlinie<br />

"Erneuerbare<br />

Energien" (gültig<br />

bis 31.12.2003)<br />

REN-Programm,<br />

Landesprogramm<br />

Rationelle Energieverwendung<br />

und<br />

<strong>Nutzung</strong><br />

unerschöpflicher<br />

Energiequellen.<br />

Programmbereich<br />

Breitenförderung,<br />

REN-Richtlinie<br />

2004<br />

Förderung<br />

erneuerbarer<br />

Energien.<br />

Verwaltungsvorschrift<br />

MWVL vom<br />

14.10. 2003.<br />

Wärme-Erzeugungsanlagen auf der Basis <strong>von</strong> Biomasse mit<br />

einer installierten Nennwärmeleistung <strong>von</strong> mindestens 100<br />

kW. Zinsgünstige Darlehen: bis 50 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben (70 % bei Pilot- und Demonstrationsprojekten).<br />

Zuwendungsfähig sind alle Investitionsmehrausgaben unter<br />

Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips.<br />

Bei Biogasanlagen mit zuwendungsfähigen Ausgaben <strong>von</strong><br />

500.000 € bis 1,5 Mio. € kann die Förderung als Zuschuss<br />

oder zinsgünstiger Kredit gewährt werden.<br />

Die Kreditsumme ist für jedes einzelne Vorhaben auf max.<br />

500.000 € begrenzt.<br />

Zuschuss: „15 % bei Vorhaben bis zu einem Höchstbetrag<br />

<strong>von</strong> 90.000 € sowie 150.000 € bei einer Wärmenutzung <strong>von</strong><br />

mindestens 30 % durch Dritte<br />

Zinsgünstiger Kredit: Zinssatz für den Endkreditnehmer liegt<br />

bis zu 5 % unter dem durchschnittlichen Zinssatz für<br />

Hypothekarkredite mit einer Laufzeit <strong>von</strong> 10 Jahren bei einem<br />

tilgungsfreiem Jahr<br />

Biogasanlagen <strong>zur</strong> kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung<br />

in der Landwirtschaft; die Zuwendung beträgt bis zu<br />

25 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 100.000 €<br />

je Anlage<br />

157<br />

- Natürliche Personen<br />

- Juristische Personen<br />

- Natürliche Personen<br />

- Juristische Personen<br />

- KMU<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

Natürliche Personen sowie<br />

juristische Personen des<br />

privaten und öffentlichen<br />

Rechts<br />

Darlehen aus anderen<br />

Programmen, wenn eine<br />

Gesamtsumme der Darlehen <strong>von</strong><br />

80 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben nicht überschritten wird.<br />

Landeszuschüsse schließen eine<br />

Darlehensgewährung aus. Beim<br />

Zusammentreffen mit Zuschüssen<br />

aus anderen Programmen<br />

Förderhöchstgrenze <strong>von</strong> 49 %, bei<br />

KMU 40 %, sonst 30 % der<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />

Möglich, soweit keine weitere<br />

Förderung des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen.<br />

Kumulierungsverbot;<br />

Nicht gefördert werden Anlagen,<br />

für die andere Zuwendungen aus<br />

Bundes- oder Landesmitteln oder<br />

Mitteln der kommunalen<br />

Gebietskörperschaften gewährt<br />

werden.<br />

www.mu.nie<br />

dersachsen.<br />

de<br />

www.lb.nrw.<br />

de<br />

www.mwvlw<br />

.rlp.de


Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />

Saarland Zukunftsenergieprogramm<br />

plus<br />

(ZEP plus).<br />

RL vom 01.04.2003<br />

Sachsen Fördermittel für<br />

Vorhaben des<br />

Immissions- und<br />

Klimaschutzes<br />

einschließlich der<br />

<strong>Nutzung</strong> erneuerbarer<br />

Energien.<br />

RL vom 28.11.01<br />

Sachsen-<br />

Anhalt<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong><br />

nachhaltigen<br />

Entwicklung der<br />

Landwirtschaft<br />

Agrarinvestitionsförderprogramm<br />

(AFP).<br />

RdErl. des MLU<br />

vom 13.03.2003<br />

kleine BHKWs in Zusammenhang mit einer Biogasanlage bis<br />

zu 120 kW:<br />

Festbetragsfinanzierung bis 10 kW: 620 €/kW, über 10 kW:<br />

6.200 €/Anlage.<br />

Biogasanlagen werden mit bis zu 30 % der<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.<br />

Förderung <strong>von</strong> Erzeugung und <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> regenerativen<br />

Energien überwiegend im eigenen Unternehmen<br />

(Biomasseanlagen Zuschuss bis 30 % des<br />

zuwendungsfähigen Investitionsvolumens).<br />

Förderung der Energieeinsparung und –umstellung auf<br />

alternative Energiequellen (hier: Biogas).<br />

Förderung für kleine Investitionen: Zinsverbilligung für ein<br />

Kapitalmarktdarlehen bis zu 100.000 € oder Zuschuss bis zu<br />

20 % (alternativ bei Investitionen bis zu 50.000 € ein<br />

Zuschuss <strong>von</strong> 35 %).<br />

Große Investitionen: (mindestens 50.000 € bis 1,25 Mio. €):<br />

zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen bis zu 5 % für die ersten<br />

beiden Voll-AK (AK=Arbeitskraft) jeweils bis zu 200.000 €, für<br />

jede weitere Voll-AK bis zu 85.000 €.<br />

158<br />

Natürliche und juristische<br />

Personen (z.T.<br />

Begrenzung in Teilen der<br />

Richtlinie), kleine und<br />

mittlere Unternehmen<br />

(KMU).<br />

- Juristische Personen des<br />

öffentlichen Rechts<br />

- gemeinnützige, soziale,<br />

kirchliche und karitative<br />

Einrichtungen<br />

Vor allem<br />

landwirtschaftliche<br />

Unternehmen<br />

Landwirtschaftliche<br />

Unternehmen<br />

Kumulation mit anderen<br />

öffentlichen Mitteln ist zulässig,<br />

wenn diese nicht aus anderen<br />

Landesförderprogrammen<br />

stammen.<br />

Zuschüsse dürfen nicht mit<br />

anderen staatlichen Beihilfen im<br />

Sinne Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag<br />

oder mit anderen<br />

Gemeinschaftsfinanzierungen<br />

kumuliert werden, wenn die<br />

Beihilfeintensität über derjenigen<br />

des Gemeinschaftsrahmens für<br />

staatliche Beihilfen liegen würde<br />

(EG C 37/3 vom 03.02.2001).<br />

www.umwel<br />

t.saarland.d<br />

e<br />

ja www.umwelt.<br />

sachsen.de<br />

Nach Ministerium für<br />

Landwirtschaft und Umwelt:<br />

"Kumulierbarkeit insoweit möglich,<br />

sofern keine weiteren öffentlichen<br />

Mittel in Anspruch genommen<br />

werden".<br />

www.sachs<br />

en.de<br />

www.sachs<br />

en-anhalt.de


Schleswig-<br />

Holstein<br />

Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />

Initiative "Biomasse<br />

und Energie".<br />

Erlass MFE vom<br />

20.04.01/Merkblatt<br />

03.06.02<br />

Thüringen <strong>Nutzung</strong><br />

erneuerbarer<br />

Energien.<br />

RL vom 01.01.02,<br />

Änderung v.<br />

01.01.04<br />

Förderung der Errichtung <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong> energetischen<br />

<strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Biogas-Gemeinschaftsanlagen oder in<br />

Verbindung mit der Errichtung <strong>von</strong> Wärmenetzen sowie<br />

Peripherieaufwendungen:<br />

Anteilsfinanzierung durch einen einmaligen, i.d.R. nicht<br />

rückzahlbaren Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen<br />

Kosten.<br />

Pilot- und Demonstrationsanlagen <strong>zur</strong> Biogasnutung;<br />

Zuschuss <strong>von</strong> bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben<br />

bis zu einem Höchstbetrag <strong>von</strong> 150.000 €<br />

159<br />

Empfänger <strong>von</strong><br />

Zuwendungen:<br />

Träger öffentlicher<br />

Verwaltungen<br />

(Gemeinden, Kreise,<br />

Ämter, Zweckverbände)<br />

sowie natürliche und<br />

juristische Personen des<br />

privaten Rechts.<br />

Natürliche Personen,<br />

Personengesellschaften<br />

und juristische Personen<br />

des privaten Rechts sowie<br />

Körperschaften und<br />

Anstalten des öffentlichen<br />

Rechts.<br />

Sonstige Zuwendungen öffentlicher<br />

Stellen schließen die Förderung<br />

nach diesen Grundsätzen nicht<br />

generell aus, sind jedoch auf den<br />

Förderbetrag an<strong>zur</strong>echnen.<br />

Kumulierungsverbot, falls bereits<br />

Förderung aus anderen<br />

Programmen des Landes.<br />

Doppelförderung <strong>von</strong> Land und<br />

Bund möglich (Ausnahme Solar).<br />

www.ibsh.de<br />

www.aufbau<br />

bank.de


Anhang 2: Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

Tabelle 30: Referenzsysteme Flachkollektoren <strong>zur</strong> Brauchwassererwärmung<br />

Kalkulatorische Lebensdauer 20<br />

Kalkulatorischer Zinssatz 6%<br />

Jährliche Kosten Wartung & Betrieb 1,50% der Investitionskosten<br />

6 m² Flachkollektoren<br />

Brauchwasser<br />

n Brauchwasser<br />

Jahr 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />

Kollektorfläche m² 6 6 6 10 10 10 25 25 25 75 75<br />

Faktor Ertrag Kollektoren kWh/m²a 400 400 400 400 400 400 400 400 400 400 400<br />

Jährliche Wärmeerzeugung kWh/a 2400 2400 2400 4000 4000 4000 10000 10000 10000 30000 30000<br />

Spezifische Investition nach BAFA-Daten €/m² 829 775 751 644 655 648 556 509 590 642 338<br />

Bruttoinvestitionen nach BAFA 4974 4650 4506 6440 6550 6480 13900 12725 14750 48150 25350<br />

Kapitalkosten 434 405 393 561 571 565 1212 1109 1286 4198 2210<br />

Wartungs und Betriebskosten €/a 75 70 68 97 98 97 209 191 221 722 380<br />

Jahreskosten €/a 508 475 460 658 669 662 1420 1300 1507 4920 2590<br />

spez. Wärmeerzeugungskosten €/kWh 0,212 0,198 0,192 0,165 0,167 0,166 0,142 0,130 0,151 0,164 0,086<br />

Förderung spezifisch je m² €/m² 92 125 110 92 125 110 92 125 110 92 125<br />

Förderung absolut € 552 750 660 920 1250 1100 2300 3125 2750 6900 9375<br />

Förderung spez. Wärmeertrag €/kWh 0,012 0,016 0,014 0,012 0,016 0,014 0,012 0,016 0,014 0,012 0,016<br />

Spezifische Investition nach Förderung €/m² 737 650 641 552 530 538 464 384 480 550 213<br />

spez. Wärmeerzeugungskosten nach<br />

Förderung €/kWh 0,200 0,182 0,178 0,153 0,152 0,152 0,131 0,114 0,137 0,153 0,071<br />

160<br />

10 m² Flachkollektoren<br />

Brauchwasser<br />

25 m² Flachkollektoren<br />

Brauchwasser<br />

75 m²<br />

Flachkollektore<br />

Tabelle 31: Referenzsysteme für Flachkollektoren<br />

Heizungsunterstützung<br />

<strong>zur</strong> Brauchwassererwärmung und<br />

Kalkulatorische Lebensdauer 20<br />

Kalkulatorischer Zinssatz 6%<br />

Jährliche Kosten Wartung & Betrieb 1,50% der Investitionskosten<br />

6 m² Flachkollektoren<br />

10 m²<br />

Flachkollektoren<br />

25 m²<br />

Flachkollektoren<br />

75 m²<br />

Flachkollektoren<br />

Heizung<br />

Heizung<br />

Heizung<br />

Heizung<br />

Jahr 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />

Kollektorfläche m² 6 6 6 10 10 10 25 25 25 75 75<br />

Faktor Ertrag Kollektoren kWh/m²a 400 400 400 300 300 300 300 300 300 300 300<br />

Jährliche Wärmeerzeugung kWh/a 2400 2400 2400 3000 3000 3000 7500 7500 7500 22500 22500<br />

Spezifische Investition nach BAFA-Daten €/m² 960 923 674 710 800 684 538 462 497 431 340<br />

Bruttoinvestitionen nach BAFA 5760 5538 4044 7100 8000 6840 13450 11550 12425 32325 25500<br />

Kapitalkosten 502 483 353 619 697 596 1173 1007 1083 2818 2223<br />

Wartungs und Betriebskosten €/a 86 83 61 107 120 103 202 173 186 485 383<br />

Jahreskosten €/a 589 566 413 726 817 699 1374 1180 1270 3303 2606<br />

spez. Wärmeerzeugungskosten €/kWh 0,245 0,236 0,172 0,242 0,272 0,233 0,183 0,157 0,169 0,147 0,116<br />

Förderung spezifisch je m² €/m² 92 125 110 92 125 110 92 125 110 92 125<br />

Förderung absolut € 552 750 660 920 1250 1100 2300 3125 2750 6900 9375<br />

Förderung spez. Wärmeertrag €/kWh 0,012 0,016 0,014 0,015 0,021 0,018 0,015 0,021 0,018 0,015 0,021<br />

Spezifische Investition nach Förderung €/m² 868 798 564 618 675 574 446 337 387 339 215<br />

spez. Wärmeerzeugungskosten nach<br />

Förderung €/kWh 0,234 0,220 0,158 0,227 0,252 0,215 0,168 0,137 0,151 0,131 0,095


Tabelle 32: Referenzsysteme für Röhrenkollektoren <strong>zur</strong> Brauchwassererwärmung.<br />

Kalkulatorische Lebensdauer 20<br />

Kalkulatorischer Zinssatz 6%<br />

Jährliche Kosten Wartung & Betrieb 1,50% der Investitionskosten<br />

4 m²<br />

Röhrenkollektor<br />

Brauchwasser<br />

Jahr 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />

Kollektorfläche m² 4 4 4 10 10 10 25 25<br />

Faktor Ertrag Kollektoren kWh/m²a 580 580 580 580 580 580 580 580<br />

Jährliche Wärmeerzeugung kWh/a 2320 2320 2320 5800 5800 5800 14500 14500<br />

Spezifische Investition nach BAFA-Daten €/m² 1304 1440 1171 1038 1054 928 862 744<br />

Bruttoinvestitionen nach BAFA 5216 5760 4684 10380 10540 9280 21550 18600<br />

Kapitalkosten 455 502 408 905 919 809 1879 1622<br />

Wartungs und Betriebskosten €/a 78 86 70 156 158 139 323 279<br />

Jahreskosten €/a 533 589 479 1061 1077 948 2202 1901<br />

spez. Wärmeerzeugungskosten €/kWh 0,230 0,254 0,206 0,183 0,186 0,163 0,152 0,131<br />

Förderung spezifisch je m² €/m² 92 125 110 92 125 110 92 125<br />

Förderung absolut € 368 500 440 920 1250 1100 2300 3125<br />

Förderung spez. Wärmeertrag €/kWh 0,008 0,011 0,009 0,008 0,011 0,009 0,008 0,011<br />

Spezifische Investition nach Förderung €/m² 1212 1315 1061 946 929 818 770 619<br />

spez. Wärmeerzeugungskosten nach<br />

Förderung €/kWh 0,222 0,243 0,197 0,175 0,175 0,154 0,144 0,120<br />

161<br />

10 m²<br />

Röhrenkollektor<br />

Brauchwasser<br />

25 m² Röhrenkollektor<br />

Brauchwasse<br />

Tabelle 33: Referenzsysteme <strong>zur</strong> Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung.<br />

Kalkulatorische Lebensdauer 20<br />

Kalkulatorischer Zinssatz 6%<br />

Jährliche Kosten Wartung & Betrieb 1,50% der Investitionskosten<br />

4 m² Röhrenkollektor 10 m² Röhrenkollektor<br />

25 m²<br />

Röhrenkollektor<br />

Heizung<br />

Heizung<br />

Heizung<br />

Jahr 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />

Kollektorfläche m² 4 4 4 10 10 10 25 25<br />

Faktor Ertrag Kollektoren kWh/m²a 580 580 580 370 370 370 370 370<br />

Jährliche Wärmeerzeugung kWh/a 2320 2320 2320 3700 3700 3700 9250 9250<br />

Spezifische Investition nach BAFA-Daten €/m² 1541 1808 1147 1080 1089 1191 986 745<br />

Bruttoinvestitionen nach BAFA 6164 7232 4588 10800 10890 11910 24650 18625<br />

Kapitalkosten 537 631 400 942 949 1038 2149 1624<br />

Wartungs und Betriebskosten €/a 92 108 69 162 163 179 370 279<br />

Jahreskosten €/a 630 739 469 1104 1113 1217 2519 1903<br />

spez. Wärmeerzeugungskosten €/kWh 0,271 0,319 0,202 0,298 0,301 0,329 0,272 0,206<br />

Förderung spezifisch je m² €/m² 92 125 110 92 125 110 92 125<br />

Förderung absolut € 368 500 440 920 1250 1100 2300 3125<br />

Förderung spez. Wärmeertrag €/kWh 0,008 0,011 0,009 0,012 0,017 0,015 0,012 0,017<br />

Spezifische Investition nach Förderung €/m² 1449 1683 1037 988 964 1081 894 620<br />

spez. Wärmeerzeugungskosten nach<br />

Förderung €/kWh 0,264 0,308 0,193 0,286 0,284 0,314 0,260 0,189


Wärmegestehungskosten <strong>von</strong> Holzheizwerken<br />

Tabellarische Zusammenstellung der Randbedingungen und Ergebnisse<br />

Kostenrechnung mit der Kapitalwertmethode; Ermittlung der Stromerzeugungskosten an der Gewinnschwelle (Kapitalwert = 0)<br />

Förderung durch leistungsabhängigen Zuschuss berücksichtigt<br />

BIOMASSE GROSS (HOLZHEIZWERKE) 500<br />

Basisdaten<br />

Kalkulatorische Betrachtungsdauer<br />

Kalkulationszinssatz<br />

Hackschnitzelkosten<br />

Spezifische Instandhaltungskosten<br />

Spezifische Personalkosten<br />

Spezifische Verwaltungskosten<br />

Spez. Hilfsenergiekosten (bez. auf Energiegehalt Holz)<br />

Schnittstelle Wärmeerlösberechnung<br />

Anlegbare Wärmeerlöse<br />

Preissteigerung Holzhackschnitzel<br />

Preissteigerung Instandhaltungskosten<br />

Preissteigerung Personal, Verwaltung, Hilfsenergie<br />

Jahr der Inbetriebnahme<br />

Technische Daten<br />

Staubabscheidung mit Elektrofilter<br />

Thermische Leistung<br />

Wirkungsgrad Holzkessel<br />

Art der Wärmenutzung<br />

Anschlussgrad Nahwärmenetz<br />

Netzlänge<br />

Volllaststunden Wärmenutzung<br />

Jährlich genutzte Wärmemenge Holzkessel<br />

Personalbedarf<br />

Investition<br />

Spez. Investitionskosten (bez. auf Holzkesselleistung)<br />

Gesamtinvestition<br />

Laufende Kosten<br />

Biomassekosten<br />

Instandhaltungskosten<br />

Personalkosten<br />

Verwaltungskosten<br />

Hilfsenergiekosten<br />

Summe jährliche Kosten<br />

Reinvestitionen während der Betrachtungsdauer<br />

Erweiterungsinvestitionen Heizzentrale<br />

Erweiterungsinvestitionen Netzausbau in 20 Jahren<br />

Wärmekosten<br />

spezifische Wärmekosten ohne Förderung<br />

spezifische Wärmekosten mit MAP-Förderung<br />

Anlegbare Wärmevergütung<br />

a 20 20 20 20 20 20 20<br />

%/a 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0<br />

€/kWh 0,013 0,013 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012<br />

%/a 2,0 2,0 2,0 2,0 1,7 1,7 2,0<br />

T€/a 50 50 50 50 50 50 50<br />

%/a 0,7 0,7 0,7 0,7 0,5 0,5 0,7<br />

€/MWh 0,7 0,7 0,7 0,6 0,7 0,6 0,4<br />

Ausgang Ausgang Ausgang Ausgang Nach Haus- Nach Haus- Ausgang<br />

Heizwerk Heizwerk Heizwerk Heizwerk übergabestationübergabestation Heizwerk<br />

€/MWh 38 38 30 30 95 95 28<br />

%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />

%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />

%/a 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0<br />

2004 2004 2004 2004 2004 2004 2004<br />

ja nein ja ja ja ja ja<br />

kW 500 500 1.650 1.950 1.650 1.950 6.000<br />

% 83 83 85 85 85 85 85<br />

Kommunale<br />

Gebäude<br />

Kommunale<br />

Gebäude<br />

162<br />

Nahwärmenetz<br />

Landgemeinde<br />

Holzheizwerke<br />

Nahwärmenetz<br />

Landgemeinde<br />

Nahwärmenetz<br />

Landgemeinde<br />

Nahwärmenetz<br />

Landgemeinde<br />

6.000<br />

Gewerbebetrieb<br />

% 25%-60%-75% 50%-80%-85%<br />

m 5.700 6.000<br />

h/a 3.500 3.500 3.700 3.600 1850 - 3700 2600 - 3600 5.000<br />

MWh/a 1.750 1.750 6.000 7.000 3000 - 6000 5100 - 7000 30.000<br />

cap/a 0,2 0,2 0,5 0,5 0,5 0,5 2,0<br />

€/kW 440 320 720 620 1.790 1.730 485<br />

T€ 220 160 1.181 1.217 2.950 3.380 2.910<br />

Im 1. Jahr<br />

Im 1. Jahr<br />

Gemittelt über <strong>Nutzung</strong>sdauer 1. Jahr<br />

T€/a 27,5 27,5 89,0 99,6 68,3 93,0 425,6<br />

T€/a 4,4 3,2 17,7 18,3 49,1 58,2 58,2<br />

T€/a 10,0 10,0 25,0 25,0 27,5 27,5 100,0<br />

T€/a 1,5 1,5 5,9 6,1 15,3 16,7 20,4<br />

T€/a 1,5 1,5 4,2 4,5 4,4 4,9 12,0<br />

T€/a 44,9 43,7 141,8 153,5 164,6 200,3 616,2<br />

T€ 10,0 10,0 40,0 40,0 40,0 40,0 100,0<br />

T€ 225,0 157,0<br />

T€ 597,0 414,0<br />

€/MWh 37,3 33,3 40,5 38,3 105,9 86,0 30,1<br />

€/MWh 35,8 31,8 38,4 36,2 99,0 80,9 29,0<br />

2.000<br />

€/MWh 38,0 38,0 28,0 28,0 95,0 95,0 28,0


Wärmegestehungskosten <strong>von</strong> Holzheizwerken<br />

Tabellarische Zusammenstellung der Randbedingungen und Ergebnisse<br />

Kostenrechnung mit der Kapitalwertmethode; Ermittlung der Stromerzeugungskosten an der Gewinnschwelle (Kapita<br />

Förderung durch leistungsabhängigen Zuschuss berücksichtigt<br />

BIOMASSE GROSS (HOLZ-KWK)<br />

Basisdaten<br />

Kalkulatorische Betrachtungsdauer<br />

Kalkulationszinssatz<br />

Hackschnitzelkosten<br />

Hackschnitzelherkunft<br />

Spezifische Instandhaltungskosten<br />

Spezifische Personalkosten<br />

Spezifische Verwaltungskosten<br />

Spez. Hilfsenergiekosten (bez. auf Energiegehalt Holz)<br />

Schnittstelle Wärmeerlösberechnung<br />

Anlegbare Wärmeerlöse<br />

Preissteigerung Holzhackschnitzel<br />

Preissteigerung Instandhaltungskosten<br />

Preissteigerung Personal, Verwaltung, Hilfsenergie<br />

Jahr der Inbetriebnahme<br />

Technische Daten<br />

Staubabscheidung mit Elektrofilter<br />

Feuerungswärmeleistung<br />

Nutzbare Wärmeleistung für Nahwärme<br />

Wirkungsgrad Holzkessel<br />

Elektrische Leistung ORC-Turbine<br />

Art der Wärmenutzung<br />

Volllaststunden Wärmenutzung<br />

Jährlich genutzte Wärmemenge Holzkessel<br />

Personalbedarf<br />

Investition<br />

Spez. Investitionskosten (bez. auf elektrische Leistung)<br />

Gesamtinvestition<br />

Reinvestitionen während der Betrachtungsdauer<br />

spezifische Erzeugungskosten ohne Förderung<br />

spezifische Erzeugungskosten mit MAP-Förderung<br />

Vergütung nach EEG<br />

EEG 2000<br />

EEG 2004<br />

a 20 20 20<br />

%/a 6,0 6,0 6,0<br />

€/kWh 0,012 0,025 0,012<br />

alle Quellen naturbelassen alle Quellen<br />

%/a 2,0 2,0 2,0<br />

T€/a 50 50 50<br />

%/a 0,7 0,7 0,7<br />

€/MWh 0,5 0,5 0,5<br />

Ausgang Ausgang Ausgang<br />

Heizwerk Heizwerk Heizwerk<br />

€/MWh 20 20 20<br />

%/a 0,5 0,5 0,5<br />

%/a 0,5 0,5 0,5<br />

%/a 1,0 1,0 1,0<br />

2004 2005 2005<br />

ja ja ja<br />

kW 7.000 7.000 7.000<br />

kW 5.300 5.300 5.300<br />

% 85 85 85<br />

kW 1.000 1.000 1.000<br />

Nahwärmenetz Nahwärmenetz Nahwärmenetz<br />

h/a 5.000 5.000 5.000<br />

MWh/a 26.500 26.500 26.500<br />

cap/a 4,0 4,0 4,0<br />

€/kW 4.500 4.500 4.500<br />

T€ 4.500 4.500 4.500<br />

T€/a 422,1 879,4 422,1<br />

T€/a 90,0 90,0 90,0<br />

T€/a 80,0 80,0 80,0<br />

T€/a 31,5 31,5 31,5<br />

T€/a 15,0 15,0 15,0<br />

T€/a 638,6 1.095,9 638,6<br />

T€ 200,0 200,0 200,0<br />

T€/a 530,0 530,0 530,0<br />

T€/a 530,0 530,0 530,0<br />

€/kWh 0,1082 0,2032 0,1082<br />

€/kWh 0,1039 0,1990 0,1039<br />

€/kWh 0,0950 0,1961 0,1404<br />

163<br />

6000<br />

Laufende Kosten Im 1. Jahr<br />

Biomassekosten<br />

Instandhaltungskosten<br />

Personalkosten<br />

Verwaltungskosten<br />

Hilfsenergiekosten<br />

Summe jährliche Kosten<br />

Jährliche Erlöse<br />

Nutzwärme<br />

Summe Jährliche Erlöse<br />

Stromgestehungskosten


MAP-<strong>Evaluierung</strong><br />

Stromgestehungskosten <strong>von</strong> Biogas-Referenzsystemen<br />

Tabellarische Zusammenstellung der Randbedingungen und Ergebnisse<br />

Kostenrechnung mit der Kapitalwertmethode; Ermittlung der Stromerzeugungskosten an der Gewinnschwelle (Kapitalwert = 0)<br />

Förderung durch zinsverbilligte Darlehen und Teilschulderlass berücksichtigt<br />

BIOGASANLAGEN<br />

Basisdaten<br />

Kalkulatorische Betrachtungsdauer<br />

Kalkulationszinssatz<br />

Substratkosten NawaRo<br />

Substratkosten Gülle, Fett<br />

Spezifische Instandhaltungskosten<br />

Spezifische Personalkosten<br />

Spezifische Verwaltungskosten<br />

Spez. Hilfsenergiekosten (bez. auf Energiegehalt Biogas)<br />

Wärmegutschrift (Verdrängung <strong>von</strong> Heizöl)<br />

Preissteigerung NawaRo<br />

Preissteigerung Instandhaltungskosten<br />

Preissteigerung Personal, Verwaltung, Hilfsenergie<br />

Jahr der Inbetriebnahme<br />

Technische Daten<br />

Substratmix Masseanteile<br />

Eingebrachte Substratmengen<br />

Elektrische Leistung<br />

Thermische Leistung<br />

Elektrischer Wirkungsgrad<br />

Volllaststunden Stromerzeugung<br />

Art der Wärmenutzung<br />

Volllaststunden Wärmenutzung<br />

Jährliche Stromeinspeisung<br />

Jährlich genutzte Wärmemenge<br />

Personalbedarf<br />

Investition<br />

Spez. Investitionskosten<br />

Gesamtinvestition<br />

Laufende Kosten<br />

Biomassekosten im 1. Jahr<br />

Brennstoffkosten, Zündöl<br />

Instandhaltungskosten im 1. Jahr<br />

Personalkosten im 1. Jahr<br />

Verwaltungskosten im 1. Jahr<br />

Hilfsenergiekosten im 1. Jahr<br />

Summe jährliche Kosten (1. Jahr)<br />

Reinvestitionen während der Betrachtungsdauer<br />

Jährliche Erlöse<br />

Nutzwärme<br />

Summe jährliche Erlöse<br />

Stromerzeugungskosten<br />

spezifische Erzeugungskosten ohne Förderung<br />

EEG 2000 (marginale Wärmenutzung)<br />

30 100<br />

350 800<br />

a 20 20 20 20 20 20<br />

%/a 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0<br />

€/t 26 26<br />

€/t 0 0 0 0 0 0<br />

%/a 4,8 5,0 3,9 4,2 3,9 4,1<br />

T€/a 50 50 50 50 50 50<br />

%/a 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2<br />

€/MWh 2,0 2,2 1,7 1,7 1,9 1,9<br />

€/MWh 40 40 40 40 40 40<br />

%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />

%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />

%/a 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0<br />

2003 2003 2003 2003 2003 2003<br />

Gülle % 100 100 70 70 70 70<br />

NawaRo % 0 0 30 0 30 0<br />

Fett % 0 0 0 30 0 30<br />

Gülle t/a 2.900 11.800 11.600 9.000 24.000 18.000<br />

NawaRo t/a 0 0 5.000 0 10.200 0<br />

Fett t/a 0 0 0 3.850 0 7.850<br />

kW 30 100 350 350 800 800<br />

KW 53 175 470 470 1.000 1.000<br />

% 30 33 34 34 38 38<br />

h/a 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000<br />

Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus<br />

h/a 755 340 130 130 60 60<br />

MWh/a 210 700 2.450 2.450 5.600 5.600<br />

MWh/a 40 60 60 60 60 60<br />

cap/a 0,12 0,30 0,80 0,80 1,60 1,60<br />

€/kWe 4.500 3.400 2.800 2.570 2.500 2.300<br />

T€ 135 340 980 900 2.000 1.840<br />

T€/a 0,0 0,0 130,0 0,0 265,2 0,0<br />

T€/a 2,6 7,8 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

T€/a 6,4 16,9 38,3 37,9 76,9 75,7<br />

T€/a 6,0 15,0 40,0 40,0 80,0 80,0<br />

T€/a 1,6 4,1 11,8 10,8 24,0 22,0<br />

T€/a 1,3 4,2 12,3 12,3 28,0 28,0<br />

T€/a 17,9 48,0 232,4 101,0 474,1 205,7<br />

T€ 121,0 258,0 270,0 270,0 520,0 520,0<br />

T€/a 1,6 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4<br />

T€/a 1,6 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4<br />

€/kWh 0,1653 0,1286 0,1387 0,0801 0,1240 0,0717<br />

164


Förderung durch zinsverbilligte Darlehen und Teilschulderlass berücksichtigt<br />

BIOGASANLAGEN<br />

Basisdaten<br />

Kalkulatorische Betrachtungsdauer<br />

Kalkulationszinssatz<br />

Substratkosten NawaRo<br />

Substratkosten Gülle, Fett<br />

Spezifische Instandhaltungskosten<br />

Spezifische Personalkosten<br />

Spezifische Verwaltungskosten<br />

Spez. Hilfsenergiekosten (bez. auf Energiegehalt Biogas)<br />

Wärmegutschrift (Verdrängung <strong>von</strong> Heizöl)<br />

Preissteigerung NawaRo<br />

Preissteigerung Instandhaltungskosten<br />

Preissteigerung Personal, Verwaltung, Hilfsenergie<br />

Jahr der Inbetriebnahme<br />

Technische Daten<br />

Substratmix Masseanteile<br />

Eingebrachte Substratmengen<br />

Elektrische Leistung<br />

Thermische Leistung<br />

Elektrischer Wirkungsgrad<br />

Volllaststunden Stromerzeugung<br />

Art der Wärmenutzung<br />

Volllaststunden Wärmenutzung<br />

Jährliche Stromeinspeisung<br />

Jährlich genutzte Wärmemenge<br />

Personalbedarf<br />

Investition<br />

Spez. Investitionskosten<br />

Gesamtinvestition<br />

Laufende Kosten<br />

Biomassekosten im 1. Jahr<br />

Brennstoffkosten, Zündöl<br />

Instandhaltungskosten im 1. Jahr<br />

Personalkosten im 1. Jahr<br />

Verwaltungskosten im 1. Jahr<br />

Hilfsenergiekosten im 1. Jahr<br />

Summe jährliche Kosten (1. Jahr)<br />

Reinvestitionen während der Betrachtungsdauer<br />

Jährliche Erlöse<br />

Nutzwärme<br />

Summe jährliche Erlöse<br />

Stromerzeugungskosten<br />

spezifische Erzeugungskosten ohne Förderung<br />

spezifische Erzeugungskosten mit MAP-Förderung<br />

Vergütung nach EEG 2004<br />

30<br />

a 20 20 20 20 20 20 20 20 20<br />

%/a 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0<br />

€/t 30 30 30 30 30<br />

€/t 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

%/a 4,8 5,0 5,2 5,4 3,9 3,9 4,2 3,9 4,0<br />

T€/a 50 50 50 50 50 50 50 50 50<br />

%/a 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2<br />

€/MWh 2,0 2,2 2,2 2,2 1,7 1,7 1,7 1,9 1,9<br />

€/MWh 40 40 40 40 40 40 40 22 22<br />

%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />

%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />

%/a 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0<br />

2005 2005 2005 2005 2005 2005 2005 2005 2005<br />

Gülle % 100 100 70 70 70 20 70 70 20<br />

NawaRo % 0 0 30 0 30 80 0 30 80<br />

Fett % 0 0 0 30 0 0 30 0 0<br />

Gülle t/a 2.900 11.800 3.400 2.650 11.600 1.600 9.000 24.000 3.240<br />

NawaRo t/a 0 0 1.470 0 5.000 6.350 0 10.200 13.000<br />

Fett t/a 0 0 0 1.130 0 0 3.850 0 0<br />

kW 30 100 100 100 350 350 350 800 800<br />

KW 53 175 175 175 470 470 470 1.000 1.000<br />

% 30 33 33 33 34 34 34 38 38<br />

h/a 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000<br />

Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus<br />

h/a 755 340 340 340 130 130 130 60 60<br />

MWh/a 210 700 700 700 2.450 2.450 2.450 5.600 5.600<br />

MWh/a 40 60 60 60 60 60 60 60 60<br />

cap/a 0,12 0,30 0,30 0,30 0,80 0,80 0,80 1,60 1,60<br />

€/kWe 4.500 3.400 3.250 3.100 2.800 2.800 2.570 2.500 2.400<br />

T€ 135 340 325 310 980 980 900 2.000 1.920<br />

T€/a 0,0 0,0 44,1 0,0 150,0 190,5 0,0 306,0 390,0<br />

T€/a 2,6 7,8 7,8 7,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

T€/a 6,4 16,9 16,8 16,7 38,3 38,3 37,9 76,8 76,2<br />

T€/a 6,0 15,0 15,0 15,0 40,0 40,0 40,0 80,0 80,0<br />

T€/a 1,6 4,1 3,9 3,7 11,8 11,8 10,8 24,0 23,0<br />

T€/a 1,3 4,2 4,2 4,2 12,3 12,3 12,3 28,0 28,0<br />

T€/a 17,9 48,0 91,8 47,4 252,4 292,9 101,0 514,8 597,2<br />

T€ 121,0 258,0 258,0 258,0 270,0 270,0 270,0 520,0 520,0<br />

T€/a 1,6 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4<br />

T€/a 1,6 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4<br />

€/kWh 0,1653 0,1286 0,1918 0,124 0,1472 0,1643 0,0801 0,1315 0,1456<br />

€/kWh 0,1551 0,1252 0,1885 0,1209 0,1444 0,1616 0,0775 0,1290 0,1432<br />

€/kWh 0,1133 0,1133 0,1733 0,1133 0,1643 0,1643 0,1043 0,1493 0,1493<br />

165<br />

EEG 2004 (marginale Wärmenutzung)<br />

100 350 800


Tabellarische Zusammenstellung der Randbedingungen und Ergebnisse<br />

Kostenrechnung mit der Kapitalwertmethode; Ermittlung der Stromerzeugungskosten an der Gewinnschwelle (Kapitalwert = 0)<br />

Förderung durch zinsverbilligte Darlehen und Teilschulderlass berücksichtigt<br />

BIOGASANLAGEN<br />

Basisdaten<br />

100<br />

EEG 2004 (KWK - signifikante Wärmenutzung<br />

350 800<br />

Kalkulatorische Betrachtungsdauer<br />

a 20 20 20 20 20 20 20 20<br />

Kalkulationszinssatz<br />

%/a 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0<br />

Substratkosten NawaRo<br />

€/t 30 30 30 30 30<br />

Substratkosten Gülle, Fett<br />

€/t 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Spezifische Instandhaltungskosten<br />

%/a 4,7 4,7 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2<br />

Spezifische Personalkosten<br />

T€/a 50 50 50 50 50 50 50 50<br />

Spezifische Verwaltungskosten<br />

%/a 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2<br />

Spez. Hilfsenergiekosten (bez. auf Energiegehalt Biogas) €/MWh 2,0 2,0 1,9 1,9 1,7 1,9 1,9 1,7<br />

Wärmegutschrift<br />

€/MWh 22 22 22 22 22 22 22 22<br />

Preissteigerung NawaRo<br />

%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />

Preissteigerung Instandhaltungskosten<br />

%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />

Preissteigerung Personal, Verwaltung, Hilfsenergie<br />

%/a 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0<br />

Jahr der Inbetriebnahme<br />

2005 2005 2005 2005 2005 2005 2005 2005<br />

Technische Daten<br />

Gülle % 70 70 70 20 70 70 20 70<br />

Substratmix Masseanteile<br />

NawaRo % 30 0 30 80 0 30 80 0<br />

Fett % 0 30 0 0 30 0 0 30<br />

Gülle t/a 3.400 2.650 11.600 1.600 9.000 24.000 3.240 18.000<br />

Eingebrachte Substratmengen<br />

NawaRo t/a 1.470 0 5.000 6.350 0 10.200 13.000 0<br />

Fett t/a 0 1.130 0 0 3.850 0 0 7.850<br />

Elektrische Leistung<br />

kW 100 100 350 350 350 800 800 800<br />

Thermische Leistung<br />

KW 175 175 470 470 470 1.000 1.000 1.000<br />

Elektrischer Wirkungsgrad<br />

% 33 33 34 34 34 38 38 38<br />

Volllaststunden Stromerzeugung<br />

h/a 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000<br />

Art der Wärmenutzung<br />

Nahwärme Nahwärme Nahwärme Nahwärme Nahwärme Nahwärme Nahwärme Nahwärme<br />

Anteil Nutzwärme aus Wärmeproduktion BHKW<br />

% 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0<br />

Volllaststunden Wärmenutzung<br />

h/a 4.200 4.200 4.200 4.200 4.200 4.200 4.200 4.200<br />

Jährliche Stromeinspeisung<br />

MWh/a 700 700 2.450 2.450 2.450 5.600 5.600 5.600<br />

Jährlich genutzte Wärmemenge<br />

MWh/a 735 735 1.974 1.974 1.974 4.200 4.200 4.200<br />

Personalbedarf<br />

cap/a 0,30 0,30 0,80 0,80 0,80 1,60 1,60 1,60<br />

Investition<br />

Spez. Investitionskosten<br />

Gesamtinvestition<br />

Laufende Kosten<br />

Biomassekosten im 1. Jahr<br />

Instandhaltungskosten im 1. Jahr<br />

Personalkosten im 1. Jahr<br />

Verwaltungskosten im 1. Jahr<br />

Hilfsenergiekosten im 1. Jahr<br />

Summe jährliche Kosten (1. Jahr)<br />

Reinvestitionen während der Betrachtungsdauer<br />

Jährliche Erlöse<br />

Nutzwärme<br />

Summe jährliche Erlöse<br />

Stromerzeugungskosten<br />

spezifische Erzeugungskosten ohne Förderung<br />

spezifische Erzeugungskosten mit MAP-Förderung<br />

Vergütung nach EEG 2004<br />

€/kWe 3.550 3.400 3.170 3.170 2.940 2.825 2.725 2.625<br />

T€ 355 340 1.110 1.110 1.029 2.260 2.180 2.100<br />

T€/a 44,1 0,0 150,0 190,5 0,0 306,0 390,0 0,0<br />

T€/a 16,8 16,7 38,5 38,5 38,1 77,3 76,7 76,1<br />

T€/a 15,0 15,0 40,0 40,0 40,0 80,0 80,0 80,0<br />

T€/a 4,3 4,1 13,3 13,3 12,4 27,1 26,2 25,2<br />

T€/a 4,2 4,2 12,3 12,3 12,3 28,0 28,0 28,0<br />

T€/a 84,4 40,0 254,1 294,6 102,8 518,4 600,9 209,3<br />

T€ 258,0 258,0 270,0 270,0 270,0 520,0 520,0 520,0<br />

T€/a 14,7 14,7 39,5 39,5 39,5 84,0 84,0 84,0<br />

T€/a 14,7 14,7 39,5 39,5 39,5 84,0 84,0 84,0<br />

€/kWh 0,1785 0,1107 0,1374 0,1546 0,0703 0,1217 0,1358 0,0618<br />

€/kWh 0,1749 0,1073 0,1343 0,1515 0,0674 0,1189 0,1330 0,0592<br />

€/kWh 0,1853 0,1253 0,1763 0,1763 0,1163 0,1613 0,1613 0,1088<br />

166


Anhang 3: Fragebögen<br />

167

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