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Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung ... - ZSW

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Der Markt für Biomassekessel bis zu einer Leistung <strong>von</strong> 100 kW ist in den vergangenen<br />

Jahren kontinuierlich gewachsen. Insbesondere bei automatisch beschickten Anlagen, und<br />

dabei handelt es sich ganz überwiegend um Pelletkessel, konnte ein großes Wachstum<br />

beobachtet werden, das im Wesentlichen durch das MAP angestoßen wurde. Einen zusätzlichen<br />

Schub erhält das Wachstum durch <strong>von</strong> einigen Bundesländern vergebene zusätzlich<br />

vergebene Förderungen. Sowohl das Angebot an Kesseln in unterschiedlichen Leistungsklassen<br />

wie auch das Angebot an Brennstoffen (insbesondere Pellets) konnte ausgedehnt<br />

werden, gleichzeitig sind Innovationen in Richtung höherer Automatisierung und größeren<br />

Bedienkomfort zu beobachten. Kostensenkungen über den Betrachtungszeitraum konnten<br />

nicht nachgewiesen werden. Die zum 1.1.2004 eingeführte Förderung <strong>von</strong> Scheitholzvergaserkessel<br />

ist sehr gut angenommen worden.<br />

Im Betrachtungszeitraum wurden 282 große Biomassekessel mit einer Gesamtnennwärmeleistung<br />

<strong>von</strong> 128 MW gefördert. Ein Drittel dieser Leistung wird in Anlagen größer als 1 MW<br />

dargestellt. Es werden fast ausschließliche reine Wärmeerzeugungsanlagen gefördert, nur in<br />

sechs Fällen wird zusätzlich auch Strom erzeugt. Dominierend ist die Anwendung in der<br />

holzverarbeitenden Industrie, wo biogene Brennstoffe als Reststoffe günstig verfügbar sind<br />

und gleichzeitig ein hoher und kontinuierlicher Wärmebedarf vorliegt. Die potenziell wichtige<br />

Gruppe der öffentlichen Einrichtungen sind als Anwender bisher kaum vertreten, sind aber<br />

auch erst seit dem 1.1.2004 im MAP antragsberechtigt.<br />

Etwa 60 % der im Betrachtungszeitraum installierten Biogasleistung wurde über das MAP<br />

gefördert. Die Förderung durch das MAP und ergänzende Förderungen der Länder sind<br />

bedeutend, um den letztendlichen Impuls <strong>zur</strong> Installation solcher Anlagen zu geben.<br />

Bestimmend für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sind jedoch die Regelungen des EEG, das<br />

in seiner Fassung vom 1. August 2004 die Vergütung <strong>von</strong> Biogasanlagen weiter differenziert<br />

und verbessert hat. Während sich die Wirtschaftlichkeit großer Anlagen, das sind Anlagen<br />

über 200 kWe, durch das neue EEG sehr gut darstellt, bleiben kleine Anlagen bei landwirtschaftlichen<br />

Einzelbetrieben in der Regel unwirtschaftlich. Daraus ergibt sich, dass große<br />

Biogasanlagen aus der MAP-Förderung entlassen werden könnten, während die Förderung<br />

kleiner Anlagen ausgeweitet werden sollte. In den Multiplikatoreninterviews wurde dementsprechend<br />

auch gefordert (Abschnitt 9.8), den Teilschulderlass für Anlagen bis zu einer<br />

Größe <strong>von</strong> 150 kWe (gegenüber heute 70 kWe) zu gewähren.<br />

Die Stromerzeugung aus Wasserkraft ist eine etablierte und ausgereifte Technologie. Ein<br />

Zubau ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen nur im Bereich kleiner Wasserkraftwerke<br />

möglich. Im Rahmen des MAP wurden im Betrachtungszeitraum die Errichtung,<br />

Reaktivierung oder Erneuerung <strong>von</strong> knapp 100 Wasserkraftanlagen mit einer kumulierten<br />

Leistung <strong>von</strong> 7 MWe gefördert. Dies entspricht einem Promille der existierenden Leistung <strong>von</strong><br />

Wasserkraftwerken in Deutschland oder etwa einem Prozent des schätzungsweise noch<br />

existierenden Zubaupotenzials <strong>von</strong> 800 MWe. Der gesamte Vorteil aller an Wasserkraftbetreiber<br />

im Betrachtungszeitraum gewährten Darlehen durch Zinsvergünstigung und<br />

tilgungsfreie Jahre beträgt € 1,1 Millionen. Aus übergeordneter Sicht ist die Bedeutung des<br />

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