Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung ... - ZSW
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Der Markt für Biomassekessel bis zu einer Leistung <strong>von</strong> 100 kW ist in den vergangenen<br />
Jahren kontinuierlich gewachsen. Insbesondere bei automatisch beschickten Anlagen, und<br />
dabei handelt es sich ganz überwiegend um Pelletkessel, konnte ein großes Wachstum<br />
beobachtet werden, das im Wesentlichen durch das MAP angestoßen wurde. Einen zusätzlichen<br />
Schub erhält das Wachstum durch <strong>von</strong> einigen Bundesländern vergebene zusätzlich<br />
vergebene Förderungen. Sowohl das Angebot an Kesseln in unterschiedlichen Leistungsklassen<br />
wie auch das Angebot an Brennstoffen (insbesondere Pellets) konnte ausgedehnt<br />
werden, gleichzeitig sind Innovationen in Richtung höherer Automatisierung und größeren<br />
Bedienkomfort zu beobachten. Kostensenkungen über den Betrachtungszeitraum konnten<br />
nicht nachgewiesen werden. Die zum 1.1.2004 eingeführte Förderung <strong>von</strong> Scheitholzvergaserkessel<br />
ist sehr gut angenommen worden.<br />
Im Betrachtungszeitraum wurden 282 große Biomassekessel mit einer Gesamtnennwärmeleistung<br />
<strong>von</strong> 128 MW gefördert. Ein Drittel dieser Leistung wird in Anlagen größer als 1 MW<br />
dargestellt. Es werden fast ausschließliche reine Wärmeerzeugungsanlagen gefördert, nur in<br />
sechs Fällen wird zusätzlich auch Strom erzeugt. Dominierend ist die Anwendung in der<br />
holzverarbeitenden Industrie, wo biogene Brennstoffe als Reststoffe günstig verfügbar sind<br />
und gleichzeitig ein hoher und kontinuierlicher Wärmebedarf vorliegt. Die potenziell wichtige<br />
Gruppe der öffentlichen Einrichtungen sind als Anwender bisher kaum vertreten, sind aber<br />
auch erst seit dem 1.1.2004 im MAP antragsberechtigt.<br />
Etwa 60 % der im Betrachtungszeitraum installierten Biogasleistung wurde über das MAP<br />
gefördert. Die Förderung durch das MAP und ergänzende Förderungen der Länder sind<br />
bedeutend, um den letztendlichen Impuls <strong>zur</strong> Installation solcher Anlagen zu geben.<br />
Bestimmend für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sind jedoch die Regelungen des EEG, das<br />
in seiner Fassung vom 1. August 2004 die Vergütung <strong>von</strong> Biogasanlagen weiter differenziert<br />
und verbessert hat. Während sich die Wirtschaftlichkeit großer Anlagen, das sind Anlagen<br />
über 200 kWe, durch das neue EEG sehr gut darstellt, bleiben kleine Anlagen bei landwirtschaftlichen<br />
Einzelbetrieben in der Regel unwirtschaftlich. Daraus ergibt sich, dass große<br />
Biogasanlagen aus der MAP-Förderung entlassen werden könnten, während die Förderung<br />
kleiner Anlagen ausgeweitet werden sollte. In den Multiplikatoreninterviews wurde dementsprechend<br />
auch gefordert (Abschnitt 9.8), den Teilschulderlass für Anlagen bis zu einer<br />
Größe <strong>von</strong> 150 kWe (gegenüber heute 70 kWe) zu gewähren.<br />
Die Stromerzeugung aus Wasserkraft ist eine etablierte und ausgereifte Technologie. Ein<br />
Zubau ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen nur im Bereich kleiner Wasserkraftwerke<br />
möglich. Im Rahmen des MAP wurden im Betrachtungszeitraum die Errichtung,<br />
Reaktivierung oder Erneuerung <strong>von</strong> knapp 100 Wasserkraftanlagen mit einer kumulierten<br />
Leistung <strong>von</strong> 7 MWe gefördert. Dies entspricht einem Promille der existierenden Leistung <strong>von</strong><br />
Wasserkraftwerken in Deutschland oder etwa einem Prozent des schätzungsweise noch<br />
existierenden Zubaupotenzials <strong>von</strong> 800 MWe. Der gesamte Vorteil aller an Wasserkraftbetreiber<br />
im Betrachtungszeitraum gewährten Darlehen durch Zinsvergünstigung und<br />
tilgungsfreie Jahre beträgt € 1,1 Millionen. Aus übergeordneter Sicht ist die Bedeutung des<br />
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