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Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 10 - Ausgabe 9/2013<br />

Der Entwurf der Teiländerung 10 (Änderungsbereich <strong>Contwig</strong>, ehemalige<br />

Neuapostolische Kirche) zum Flächennutzungsplan lag in der<br />

Zeit vom 14.12.2012 bis einschließlich 14.01.2013 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

öffentlich aus. Im gleichen Zeitraum erfolgte die<br />

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Zur Fortführung des Verfahrens sind die eingegangen<br />

Stellungnahmen abzuwägen, bevor die Teiländerung endgültig<br />

beschlossen werden kann. Ziel und Zweck der Planung ist die<br />

Darstellung einer „Gemischten Baufläche“ (M) anstelle der ursprünglich<br />

dargestellten Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Kirche“.<br />

4.1 Abwägung von Stellungnahmen<br />

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.<br />

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben sich während<br />

der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB, die im Parallelverfahren mit der<br />

Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes „Zeitersweg, 1. Erweiterung“<br />

abgewickelt wurde, geäußert. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt<br />

die Äußerungen zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.<br />

Anregungen oder Bedenken hinsichtlich des Planentwurfes der Teiländerung<br />

10 des Flächennutzungsplanes wurden nicht geäußert. Soweit<br />

die Äußerungen den parallel betriebenen Bebauungsplanentwurf „Zeitersweg,<br />

1. Erweiterung“ betreffen, obliegt die Abwägung und Entscheidung<br />

dem Ortsgemeinderat <strong>Contwig</strong>. Entgegen dem Beschluss des Rates vom<br />

05.07.2012 wurden sowohl eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als auch eine frühzeitige Beteiligung der Behörden<br />

und Träger öffentlicher Belange mit Scoping gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

durchgeführt. Zum Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung war dabei in<br />

der Zeit vom 24.09.2012 bis 05.10.2012 Gelegenheit zur Unterrichtung,<br />

Äußerung und Erörterung gegeben. Hierbei sind keine Äußerungen eingegangen.<br />

Auch bei der frühzeitigen Trägerbeteiligung mit Scoping wurden<br />

keine Bedenken gegen die vorliegende Planung geäußert.<br />

4.2 Wirksamkeitsbeschluss<br />

Nach Abwicklung des Verfahrens kann die Teiländerung 10 des<br />

Flächennutzungsplanes 2006 endgültig beschlossen werden. Zur<br />

Wirksamkeit bedarf die Planung der Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />

(§ 5 Abs. 1 BauGB). Anschließend ist die Genehmigung<br />

gemäß § 5 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt die Teiländerung 10 zum Flächennutzungsplan<br />

2006 in der vorliegenden Fassung bestehend aus<br />

Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht.<br />

5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für<br />

die öffentliche Wasserversorgung<br />

Zum 1. Januar 2013 trat in Rheinland-Pfalz das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt<br />

in Kraft. Damit wird für die Wasserentnahme aus<br />

dem Grundwasser der so genannte Wassercent in Höhe von 6 Cent<br />

erhoben. Rheinland-Pfalz ist das 13. Bundesland, das ein Wasserentnahmeentgelt<br />

einführt. Der Wassercent geht lt. Ministerin Höfken zu<br />

100 Prozent in Maßnahmen zum Schutz unserer Gewässer und fließt<br />

nicht in den allgemeinen Haushalt. Die vollständige Zweckbindung der<br />

Einnahmen ist bundesweit einmalig. Verwendet werden die Mittel unter<br />

anderem für Maßnahmen zur Wasserversorgung, zum Erhalt der Wasserressourcen,<br />

zur Abwasserbehandlung oder zur Gewässerrenaturierung<br />

im Rahmen der Aktion Blau Plus. „Wer Wasser nutzt, bezahlt - mit<br />

diesem Verursacherprinzip erfüllen wir den Auftrag der europäischen<br />

Wasserrahmenrichtlinie und unterstützen den ressourcen-schonenden<br />

Umgang mit unseren Gewässern“, sagte Ministerin Höfken. Für die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> fallen dadurch jährlich rd.<br />

50.000,00 € an. Nachdem die Vorhaltung des Wasserversorgungssystems<br />

verbrauchsunabhängige und verbrauchsabhängige Kosten verursacht,<br />

wurde durch eine Untersuchung der Entgeltstruktur im Rahmen<br />

der Benchmarkinginitiative des Umweltministeriums festgestellt, dass<br />

die verbrauchsunabhängigen Aufwendungen am Gesamtaufwand bei<br />

den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> bei 90,6 % liegen,<br />

dagegen die Erlöse durch verbrauchsunabhängige Entgeltkomponenten<br />

nur 25,1 % betragen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die<br />

wiederkehrenden Beiträge zu erhöhen und die Erlösstruktur dem Verursacherprinzip<br />

anzupassen: Für die Umsetzung der Erhöhung der<br />

wiederkehrenden Beiträge ist eine Änderung der Satzung über die<br />

Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung -Entgeltsatzung<br />

Wasserversorgung- erforderlich. Die derzeitige Regelung<br />

ist durch die festgesetzten Prozentsätze zu starr und erfordert jeweils<br />

bei Erhöhung eine Änderung der Satzung. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />

stimmt der Erhöhung wie vorgetragen und der Änderungssatzung zu.<br />

Jugendsammelwoche<br />

vom 25. April bis 4. Mai 2013<br />

Sammler gesucht<br />

Der <strong>Land</strong>esjugendring Rheinland-Pfalz e.V. hat die Jugendsammelwoche<br />

vom 25. April bis 4. Mai organisiert. Mit der Sammlung soll<br />

die von Städten und Kommunen anerkannte und bedeutsame Arbeit<br />

der Jugendverbände eine zusätzliche finanzielle Hilfe erfahren. Denn<br />

trotz der Unterstützung durch Bund, <strong>Land</strong> und Kommune und den<br />

materiellen und persönlichen Opfern der Jugend selbst, reichen die<br />

vorhandenen Geldmittel bei weitem nicht aus, um die umfassenden<br />

Aufgaben, insbesondere im örtlichen Bereich zu erfüllen. Von dem<br />

gesammelten Betrag verbleiben 50% bei der die Sammlung durchführenden<br />

Organisation. Alle interessierten Jugendgruppen von Kirchen,<br />

Vereinen usw. erhalten Auskunft in unserer Verwaltung Zimmer 212,<br />

Tel. 06332/8062-118 oder Email: m.kolbe@vgzwland.de.<br />

Bekanntmachung Arbeitsgericht<br />

Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens<br />

- hält jeweils am 2., 4. und 5. Donnerstag im Monat im Sitzungssaal<br />

2 bzw. 4 des Pfälzischen Oberlandesgerichts <strong>Zweibrücken</strong>, Schlossplatz<br />

7, 66482 <strong>Zweibrücken</strong>, einen Gerichtstag ab.<br />

Die Neuregelung gilt ab 1. Januar 2013.<br />

Kaiserslautern, den 16.10.2012<br />

Direktor des Arbeitsgerichts (Caesar)<br />

Sicherheitsberater für Senioren: SFS<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong>: Telefon:<br />

Adolf Seis - LAB<br />

Sachsenstr. 25, 66482 <strong>Zweibrücken</strong> 06332/40291<br />

ALTHORNBACH<br />

Ortsbürgermeisterin Ute Klein<br />

Tel. 06338/1430,<br />

Sprechstunden nach tel. Vereinbarung<br />

BATTWEILER<br />

Ortsbürgermeister Werner Veith<br />

Tel. 06337/6145, mobil 0160/96820456<br />

E-Mail: werner_veith@gmx.de, Sprechst. n. tel. Vereinbarung<br />

Sitzung des Ortsgemeinderates Battweiler<br />

Bekanntmachung<br />

Am Dienstag, den 12. März 2013, findet um 19.30 Uhr im Gemeindesaal<br />

in Battweiler eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Alle<br />

Bürger sind eingeladen am öffentlichen Teil der Sitzung teilzunehmen.<br />

Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:<br />

1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung<br />

2. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage<br />

2.1 Grundsatzbeschluss<br />

2.2 Zustimmung zum Zuschussantrag<br />

Nichtöffentlich<br />

3. Grundstücksangelegenheit<br />

Battweiler, 25. Februar 2013<br />

Veith, Ortsbürgermeister<br />

Einladung zur Anliegerversammlung<br />

Die Anlieger der „Lindenstraße“ in der Ortsgemeinde Battweiler werden<br />

hiermit zu einer Anliegerversammlung am<br />

Mittwoch, den 20. März, um 20.00 Uhr<br />

im Dorfgemeinschaftshaus Battweiler<br />

eingeladen.<br />

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Lindenstraße wird die Pfalzwerke<br />

AG über die von ihr vorgesehenen Maßnahmen informieren.<br />

Ortsgemeinde Battweiler<br />

Werner Veith, Ortsbürgermeister<br />

BECHHOFEN<br />

Ortsbürgermeister Paul Sefrin<br />

Sprechstunden: mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr<br />

Dorfgemeinschaftshaus, Tel. 06372/8713<br />

Tel. privat 06372/6289793<br />

Jagdgenossenschaft Bechhofen<br />

Einladung<br />

Zu der am Freitag, dem 15.03.2013, um 20.00 Uhr, im Sportheim<br />

in Bechhofen stattfindenden Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />

Bechhofen ergeht hiermit an die beteiligten Grundstückseigentümer<br />

unter Bekanntgabe der nachstehenden Tagesordnung Einladung.<br />

Tagesordnung<br />

1. Geschäfts- und Kassenbericht<br />

2. Entlastung Jagdvorstand<br />

3. Verwendung Jagdpachterlös<br />

4. Verschiedenes<br />

Das Jagdflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Bechhofen,<br />

gleichzeitig Stimmverzeichnis für die Genossenschaftsversammlung<br />

am 15.03.2013, liegt in der Zeit vom 01.03.2013 bis 14.03.2013 bei<br />

Herrn Jagdvorsteher Clemens Bold, Ulmenweg 5, Bechhofen, zur<br />

Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit können während der

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