Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 10 - Ausgabe 9/2013<br />
Der Entwurf der Teiländerung 10 (Änderungsbereich <strong>Contwig</strong>, ehemalige<br />
Neuapostolische Kirche) zum Flächennutzungsplan lag in der<br />
Zeit vom 14.12.2012 bis einschließlich 14.01.2013 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
öffentlich aus. Im gleichen Zeitraum erfolgte die<br />
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Zur Fortführung des Verfahrens sind die eingegangen<br />
Stellungnahmen abzuwägen, bevor die Teiländerung endgültig<br />
beschlossen werden kann. Ziel und Zweck der Planung ist die<br />
Darstellung einer „Gemischten Baufläche“ (M) anstelle der ursprünglich<br />
dargestellten Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Kirche“.<br />
4.1 Abwägung von Stellungnahmen<br />
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2<br />
BauGB sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.<br />
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben sich während<br />
der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB, die im Parallelverfahren mit der<br />
Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes „Zeitersweg, 1. Erweiterung“<br />
abgewickelt wurde, geäußert. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt<br />
die Äußerungen zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.<br />
Anregungen oder Bedenken hinsichtlich des Planentwurfes der Teiländerung<br />
10 des Flächennutzungsplanes wurden nicht geäußert. Soweit<br />
die Äußerungen den parallel betriebenen Bebauungsplanentwurf „Zeitersweg,<br />
1. Erweiterung“ betreffen, obliegt die Abwägung und Entscheidung<br />
dem Ortsgemeinderat <strong>Contwig</strong>. Entgegen dem Beschluss des Rates vom<br />
05.07.2012 wurden sowohl eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als auch eine frühzeitige Beteiligung der Behörden<br />
und Träger öffentlicher Belange mit Scoping gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />
durchgeführt. Zum Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung war dabei in<br />
der Zeit vom 24.09.2012 bis 05.10.2012 Gelegenheit zur Unterrichtung,<br />
Äußerung und Erörterung gegeben. Hierbei sind keine Äußerungen eingegangen.<br />
Auch bei der frühzeitigen Trägerbeteiligung mit Scoping wurden<br />
keine Bedenken gegen die vorliegende Planung geäußert.<br />
4.2 Wirksamkeitsbeschluss<br />
Nach Abwicklung des Verfahrens kann die Teiländerung 10 des<br />
Flächennutzungsplanes 2006 endgültig beschlossen werden. Zur<br />
Wirksamkeit bedarf die Planung der Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />
(§ 5 Abs. 1 BauGB). Anschließend ist die Genehmigung<br />
gemäß § 5 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt die Teiländerung 10 zum Flächennutzungsplan<br />
2006 in der vorliegenden Fassung bestehend aus<br />
Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht.<br />
5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für<br />
die öffentliche Wasserversorgung<br />
Zum 1. Januar 2013 trat in Rheinland-Pfalz das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt<br />
in Kraft. Damit wird für die Wasserentnahme aus<br />
dem Grundwasser der so genannte Wassercent in Höhe von 6 Cent<br />
erhoben. Rheinland-Pfalz ist das 13. Bundesland, das ein Wasserentnahmeentgelt<br />
einführt. Der Wassercent geht lt. Ministerin Höfken zu<br />
100 Prozent in Maßnahmen zum Schutz unserer Gewässer und fließt<br />
nicht in den allgemeinen Haushalt. Die vollständige Zweckbindung der<br />
Einnahmen ist bundesweit einmalig. Verwendet werden die Mittel unter<br />
anderem für Maßnahmen zur Wasserversorgung, zum Erhalt der Wasserressourcen,<br />
zur Abwasserbehandlung oder zur Gewässerrenaturierung<br />
im Rahmen der Aktion Blau Plus. „Wer Wasser nutzt, bezahlt - mit<br />
diesem Verursacherprinzip erfüllen wir den Auftrag der europäischen<br />
Wasserrahmenrichtlinie und unterstützen den ressourcen-schonenden<br />
Umgang mit unseren Gewässern“, sagte Ministerin Höfken. Für die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> fallen dadurch jährlich rd.<br />
50.000,00 € an. Nachdem die Vorhaltung des Wasserversorgungssystems<br />
verbrauchsunabhängige und verbrauchsabhängige Kosten verursacht,<br />
wurde durch eine Untersuchung der Entgeltstruktur im Rahmen<br />
der Benchmarkinginitiative des Umweltministeriums festgestellt, dass<br />
die verbrauchsunabhängigen Aufwendungen am Gesamtaufwand bei<br />
den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> bei 90,6 % liegen,<br />
dagegen die Erlöse durch verbrauchsunabhängige Entgeltkomponenten<br />
nur 25,1 % betragen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die<br />
wiederkehrenden Beiträge zu erhöhen und die Erlösstruktur dem Verursacherprinzip<br />
anzupassen: Für die Umsetzung der Erhöhung der<br />
wiederkehrenden Beiträge ist eine Änderung der Satzung über die<br />
Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung -Entgeltsatzung<br />
Wasserversorgung- erforderlich. Die derzeitige Regelung<br />
ist durch die festgesetzten Prozentsätze zu starr und erfordert jeweils<br />
bei Erhöhung eine Änderung der Satzung. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />
stimmt der Erhöhung wie vorgetragen und der Änderungssatzung zu.<br />
Jugendsammelwoche<br />
vom 25. April bis 4. Mai 2013<br />
Sammler gesucht<br />
Der <strong>Land</strong>esjugendring Rheinland-Pfalz e.V. hat die Jugendsammelwoche<br />
vom 25. April bis 4. Mai organisiert. Mit der Sammlung soll<br />
die von Städten und Kommunen anerkannte und bedeutsame Arbeit<br />
der Jugendverbände eine zusätzliche finanzielle Hilfe erfahren. Denn<br />
trotz der Unterstützung durch Bund, <strong>Land</strong> und Kommune und den<br />
materiellen und persönlichen Opfern der Jugend selbst, reichen die<br />
vorhandenen Geldmittel bei weitem nicht aus, um die umfassenden<br />
Aufgaben, insbesondere im örtlichen Bereich zu erfüllen. Von dem<br />
gesammelten Betrag verbleiben 50% bei der die Sammlung durchführenden<br />
Organisation. Alle interessierten Jugendgruppen von Kirchen,<br />
Vereinen usw. erhalten Auskunft in unserer Verwaltung Zimmer 212,<br />
Tel. 06332/8062-118 oder Email: m.kolbe@vgzwland.de.<br />
Bekanntmachung Arbeitsgericht<br />
Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens<br />
- hält jeweils am 2., 4. und 5. Donnerstag im Monat im Sitzungssaal<br />
2 bzw. 4 des Pfälzischen Oberlandesgerichts <strong>Zweibrücken</strong>, Schlossplatz<br />
7, 66482 <strong>Zweibrücken</strong>, einen Gerichtstag ab.<br />
Die Neuregelung gilt ab 1. Januar 2013.<br />
Kaiserslautern, den 16.10.2012<br />
Direktor des Arbeitsgerichts (Caesar)<br />
Sicherheitsberater für Senioren: SFS<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong>: Telefon:<br />
Adolf Seis - LAB<br />
Sachsenstr. 25, 66482 <strong>Zweibrücken</strong> 06332/40291<br />
ALTHORNBACH<br />
Ortsbürgermeisterin Ute Klein<br />
Tel. 06338/1430,<br />
Sprechstunden nach tel. Vereinbarung<br />
BATTWEILER<br />
Ortsbürgermeister Werner Veith<br />
Tel. 06337/6145, mobil 0160/96820456<br />
E-Mail: werner_veith@gmx.de, Sprechst. n. tel. Vereinbarung<br />
Sitzung des Ortsgemeinderates Battweiler<br />
Bekanntmachung<br />
Am Dienstag, den 12. März 2013, findet um 19.30 Uhr im Gemeindesaal<br />
in Battweiler eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Alle<br />
Bürger sind eingeladen am öffentlichen Teil der Sitzung teilzunehmen.<br />
Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:<br />
1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung<br />
2. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage<br />
2.1 Grundsatzbeschluss<br />
2.2 Zustimmung zum Zuschussantrag<br />
Nichtöffentlich<br />
3. Grundstücksangelegenheit<br />
Battweiler, 25. Februar 2013<br />
Veith, Ortsbürgermeister<br />
Einladung zur Anliegerversammlung<br />
Die Anlieger der „Lindenstraße“ in der Ortsgemeinde Battweiler werden<br />
hiermit zu einer Anliegerversammlung am<br />
Mittwoch, den 20. März, um 20.00 Uhr<br />
im Dorfgemeinschaftshaus Battweiler<br />
eingeladen.<br />
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Lindenstraße wird die Pfalzwerke<br />
AG über die von ihr vorgesehenen Maßnahmen informieren.<br />
Ortsgemeinde Battweiler<br />
Werner Veith, Ortsbürgermeister<br />
BECHHOFEN<br />
Ortsbürgermeister Paul Sefrin<br />
Sprechstunden: mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr<br />
Dorfgemeinschaftshaus, Tel. 06372/8713<br />
Tel. privat 06372/6289793<br />
Jagdgenossenschaft Bechhofen<br />
Einladung<br />
Zu der am Freitag, dem 15.03.2013, um 20.00 Uhr, im Sportheim<br />
in Bechhofen stattfindenden Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />
Bechhofen ergeht hiermit an die beteiligten Grundstückseigentümer<br />
unter Bekanntgabe der nachstehenden Tagesordnung Einladung.<br />
Tagesordnung<br />
1. Geschäfts- und Kassenbericht<br />
2. Entlastung Jagdvorstand<br />
3. Verwendung Jagdpachterlös<br />
4. Verschiedenes<br />
Das Jagdflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Bechhofen,<br />
gleichzeitig Stimmverzeichnis für die Genossenschaftsversammlung<br />
am 15.03.2013, liegt in der Zeit vom 01.03.2013 bis 14.03.2013 bei<br />
Herrn Jagdvorsteher Clemens Bold, Ulmenweg 5, Bechhofen, zur<br />
Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit können während der