Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 8 - Ausgabe 9/2013<br />
Amtlicher teil<br />
VERBANDSGEMEINDE<br />
www.vgzwland.de<br />
Stellenausschreibung<br />
Die Ortsgemeinde Bechhofen sucht für die Kindertagesstätte ab<br />
01.04.2013 befristet bis zum 31.08.2014 eine/einen<br />
Erzieherin / Erzieher<br />
oder<br />
Kinderpflegerin / Kinderpfleger<br />
(Teilzeitbeschäftigung)<br />
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit<br />
beträgt 19,5 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen<br />
des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schulabschluss-<br />
und Arbeitszeugnissen) senden Sie bitte bis zum<br />
15.03.2013 an<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />
Personalabteilung<br />
<strong>Land</strong>auer Str. 18-20<br />
66482 <strong>Zweibrücken</strong><br />
Beachten Sie dabei, dass Klarsichthüllen, Schnellhefter und ähnliche<br />
Unterlagen nicht zurückgesandt werden können.<br />
Schadstoffmobil ab März wieder unterwegs<br />
Zwischen Samstag, 2., und Dienstag, 5. März, ist wieder das Schadstoffmobil<br />
im <strong>Land</strong>kreis Südwestpfalz unterwegs.<br />
Es fährt dabei einzelne Gemeinden an und sammelt Problemabfälle<br />
ein wie beispielsweise Haushalts- und Autobatterien, auch ausgediente<br />
Akkus und Knopfzellen, Farben, Lacke, Verdünner und andere<br />
Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Mottenkugeln, Säuren, Laugen<br />
und andere Chemikalien, Quecksilberthermometer, Spraydosen mit<br />
schädlichen Restinhalten, Klebstoffreste, Autochemikalien (Kaltreini-<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: für das Haushaltsjahr 2013<br />
ger, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel), Heizölreste, Haushaltsreiniger,<br />
Schuhputzmittel.<br />
Ein Teil dieser Problemabfälle kann auch ganzjährig bei den Wertstoffhöfen<br />
angeliefert werden.<br />
Zu beachten ist, dass aus Sicherheitsgründen Problemabfälle nicht<br />
vor Eintreffen des Schadstoffmobils an den Haltepunkten abgestellt<br />
werden dürfen.<br />
Leere Spraydosen mit dem „Grünen Punkt“ gehören in den gelben<br />
Wertstoffsack. Alte Medikamente werden beim Schadstoffmobil nicht<br />
angenommen; sie können in kleinen Mengen zum Restmüll gegeben<br />
werden.<br />
Altes Motoren- und Getriebeöl kann in gleicher Menge dort zurückgegeben<br />
werden, wo es gekauft wurde (Quittung aufheben!). Beim<br />
Schadstoffmobil wird Altöl nicht mitgenommen; Abgabemöglichkeit<br />
besteht weiterhin bei allen Wertstoffhöfen.<br />
Dispersions- und Lackfarben sollen nach Möglichkeit bei den Wertstoffhöfen<br />
abgegeben werden, da das Schadstoffmobil nur kleinere<br />
Mengen transportieren kann.<br />
Ortsgemeinde Haltepunkt Termin<br />
Bechhofen Bauhof am Rathaus 02.03.2013,<br />
09.00 - 09.50 Uhr<br />
Althornbach Kreuzungsbereich 04.03.2013,<br />
Bödingerweg / Radweg 09.00 - 09.50 Uhr<br />
nahe Bahnhofsgelände<br />
Riedelberg Dorfgemeinschaftshaus 04.03.2013,<br />
10.10 - 11.00 Uhr<br />
Walshausen Dorfgemeinschaftshaus 04.03.2013,<br />
11.20 - 12.10 Uhr<br />
Dellfeld Grundschule, 05.03.2013,<br />
Am Hohrech 11.20 - 12.10 Uhr<br />
1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
vom 18.02.2013<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung<br />
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende<br />
Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der<br />
Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde vom 11.02.2013<br />
hiermit bekannt gemacht wird:<br />
gegenüber erhöht vermindert auf<br />
bisher um um nunmehr<br />
€ € € €<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge 6.638.690 266.030 6.904.720<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 6.525.100 454.900 6.980.000<br />
der Jahresfehlbetrag<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
113.590 -75.280<br />
die ordentlichen Einzahlungen 6.376.800 277.220 6.654.020<br />
die ordentlichen Auszahlungen 5.831.070 466.080 6.297.150<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 545.730 356.870<br />
die außerordentlichen Einzahlungen 0 0 0 0<br />
die außerordentlichen Auszahlungen 0 0 0 0<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 0<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 422.800 32.000 390.800<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 675.100 172.800 847.900<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -252.300 -457.100<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 55.840 396.560 452.400<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 349.270 2.900 352.170<br />
der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -293.430 100.230<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen 6.855.440 673.780 32.000 7.497.220<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen 6.855.440 641.780 7.497.220<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich<br />
ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für<br />
zinslose Kredite von bisher 0 € auf 0 €<br />
verzinste Kredite von bisher 55.840 € auf 452.400 €<br />
zusammen von bisher 55.840 € auf 452.400 €<br />
§ 3<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S.<br />
175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt: