16.04.2013 Aufrufe

Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 8 - Ausgabe 9/2013<br />

Amtlicher teil<br />

VERBANDSGEMEINDE<br />

www.vgzwland.de<br />

Stellenausschreibung<br />

Die Ortsgemeinde Bechhofen sucht für die Kindertagesstätte ab<br />

01.04.2013 befristet bis zum 31.08.2014 eine/einen<br />

Erzieherin / Erzieher<br />

oder<br />

Kinderpflegerin / Kinderpfleger<br />

(Teilzeitbeschäftigung)<br />

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit<br />

beträgt 19,5 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen<br />

des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schulabschluss-<br />

und Arbeitszeugnissen) senden Sie bitte bis zum<br />

15.03.2013 an<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />

Personalabteilung<br />

<strong>Land</strong>auer Str. 18-20<br />

66482 <strong>Zweibrücken</strong><br />

Beachten Sie dabei, dass Klarsichthüllen, Schnellhefter und ähnliche<br />

Unterlagen nicht zurückgesandt werden können.<br />

Schadstoffmobil ab März wieder unterwegs<br />

Zwischen Samstag, 2., und Dienstag, 5. März, ist wieder das Schadstoffmobil<br />

im <strong>Land</strong>kreis Südwestpfalz unterwegs.<br />

Es fährt dabei einzelne Gemeinden an und sammelt Problemabfälle<br />

ein wie beispielsweise Haushalts- und Autobatterien, auch ausgediente<br />

Akkus und Knopfzellen, Farben, Lacke, Verdünner und andere<br />

Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Mottenkugeln, Säuren, Laugen<br />

und andere Chemikalien, Quecksilberthermometer, Spraydosen mit<br />

schädlichen Restinhalten, Klebstoffreste, Autochemikalien (Kaltreini-<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: für das Haushaltsjahr 2013<br />

ger, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel), Heizölreste, Haushaltsreiniger,<br />

Schuhputzmittel.<br />

Ein Teil dieser Problemabfälle kann auch ganzjährig bei den Wertstoffhöfen<br />

angeliefert werden.<br />

Zu beachten ist, dass aus Sicherheitsgründen Problemabfälle nicht<br />

vor Eintreffen des Schadstoffmobils an den Haltepunkten abgestellt<br />

werden dürfen.<br />

Leere Spraydosen mit dem „Grünen Punkt“ gehören in den gelben<br />

Wertstoffsack. Alte Medikamente werden beim Schadstoffmobil nicht<br />

angenommen; sie können in kleinen Mengen zum Restmüll gegeben<br />

werden.<br />

Altes Motoren- und Getriebeöl kann in gleicher Menge dort zurückgegeben<br />

werden, wo es gekauft wurde (Quittung aufheben!). Beim<br />

Schadstoffmobil wird Altöl nicht mitgenommen; Abgabemöglichkeit<br />

besteht weiterhin bei allen Wertstoffhöfen.<br />

Dispersions- und Lackfarben sollen nach Möglichkeit bei den Wertstoffhöfen<br />

abgegeben werden, da das Schadstoffmobil nur kleinere<br />

Mengen transportieren kann.<br />

Ortsgemeinde Haltepunkt Termin<br />

Bechhofen Bauhof am Rathaus 02.03.2013,<br />

09.00 - 09.50 Uhr<br />

Althornbach Kreuzungsbereich 04.03.2013,<br />

Bödingerweg / Radweg 09.00 - 09.50 Uhr<br />

nahe Bahnhofsgelände<br />

Riedelberg Dorfgemeinschaftshaus 04.03.2013,<br />

10.10 - 11.00 Uhr<br />

Walshausen Dorfgemeinschaftshaus 04.03.2013,<br />

11.20 - 12.10 Uhr<br />

Dellfeld Grundschule, 05.03.2013,<br />

Am Hohrech 11.20 - 12.10 Uhr<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

vom 18.02.2013<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung<br />

Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende<br />

Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der<br />

Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde vom 11.02.2013<br />

hiermit bekannt gemacht wird:<br />

gegenüber erhöht vermindert auf<br />

bisher um um nunmehr<br />

€ € € €<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge 6.638.690 266.030 6.904.720<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen 6.525.100 454.900 6.980.000<br />

der Jahresfehlbetrag<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

113.590 -75.280<br />

die ordentlichen Einzahlungen 6.376.800 277.220 6.654.020<br />

die ordentlichen Auszahlungen 5.831.070 466.080 6.297.150<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 545.730 356.870<br />

die außerordentlichen Einzahlungen 0 0 0 0<br />

die außerordentlichen Auszahlungen 0 0 0 0<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 0<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 422.800 32.000 390.800<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 675.100 172.800 847.900<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -252.300 -457.100<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 55.840 396.560 452.400<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 349.270 2.900 352.170<br />

der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -293.430 100.230<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen 6.855.440 673.780 32.000 7.497.220<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen 6.855.440 641.780 7.497.220<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich<br />

ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für<br />

zinslose Kredite von bisher 0 € auf 0 €<br />

verzinste Kredite von bisher 55.840 € auf 452.400 €<br />

zusammen von bisher 55.840 € auf 452.400 €<br />

§ 3<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S.<br />

175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!