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Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 9 - Ausgabe 9/2013<br />

Badeanstalten<br />

a) Eintrittsgebühren Erwachsene und Kinder und<br />

Jugendliche über Jugendliche<br />

16 Jahre bis 16 Jahre<br />

von bisher auf von bisher auf<br />

Tageskarte 2,50 € 3,00 € 1,50 € 2,00 €<br />

Eintritt ab 18 Uhr (Feierabend-Eintritt) 1,50 € 2,00 € 0,75 € 1,00 €<br />

10er Karte 22,00 € 28,00 € 12,00 € 16,00 €<br />

20er Karte 38,00 € 50,00 € 22,00 € 25,00 €<br />

30er Karte 50,00 € 75,00 € 27,00 € 40,00 €<br />

50er Karte 81,00 € 100,00 € 42,00 € 55,00 €<br />

Schülerferienkarte 12,00 € 15,00 €<br />

Kleinkinder unter 4 Jahren frei frei<br />

DLRG, Wasserwacht <strong>Zweibrücken</strong>, Wassersportfreunde <strong>Zweibrücken</strong> bei geschlossenem Betrieb, sowie Bundeswehr für dienstliches Schwimmen<br />

1,25 € pro Person 1,50 € pro Person<br />

Auswärtige Schulklassen bei geschlossenem Betrieb 1,25 € pro Person 1,50 € pro Person<br />

Schülerferienkarte (nur für Schüler bis zum 16. Lebensjahr mit Schülerausweis) 12,00 € 15,00 €<br />

Schwerbehinderte (ab 50 % GdB), Schüler/innen und Studenten/innen (bis zum 25. Lebensjahr) mit entsprechendem Ausweis zahlen wie<br />

Jugendliche bis 16 Jahre.<br />

Mehrfachkarten für Familien mit und ohne Kinder (bis 16 Jahre, Schüler und Studenten mit entsprechendem Ausweis bis zum 25. Lebensjahr)<br />

30er Karte 81,00 € 90,00 €<br />

50er Karte 112,00 € 120,00 €<br />

b) Benutzungsgebühren<br />

Einzelkabine 1,00 € 1,00 €<br />

Strandkorb pro Tag 5,00 €<br />

Mehrfach- und Familienkarten gelten bis zum Ablauf des auf die Ausstellung folgenden Jahres.<br />

Alle weiteren §§ bleiben unverändert.<br />

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.<br />

<strong>Zweibrücken</strong>, den 18.02.2013<br />

(Siegel)<br />

Jürgen Gundacker, Bürgermeister<br />

Die erforderliche Genehmigung der Kreisverwaltung Südwestpfalz als<br />

Aufsichtsbehörde wurde am 11.02.2013, Az.: I/10/901-11/13, erteilt.<br />

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 01.03.2013 bis einschließlich<br />

11.03.2013 arbeitstäglich während der Dienstzeit (Montag bis Mittwoch<br />

8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr; Donnerstag<br />

8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr; Freitag 8.30 Uhr<br />

bis 12.30 Uhr) bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<br />

<strong>Land</strong>, in <strong>Zweibrücken</strong>, <strong>Land</strong>auer Str. 18-20, Zimmer Nr. 302 zu jedermanns<br />

Einsichtnahme öffentlich aus.<br />

Es wird auf § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen,<br />

wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung<br />

zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als<br />

von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung<br />

begründen soll schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Zweibrücken</strong>, den 18.02.2013<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />

In Vertretung<br />

Schmidt, Erster Beigeordneter<br />

Bericht über die<br />

Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />

vom 31. Januar 2013<br />

Bürgermeister Jürgen Gundacker gratuliert Herrn Manfred Nafziger zur<br />

Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande überreicht durch<br />

den ehemaligen Ministerpräsidenten Kurt Beck. Weiter dankt er Herrn<br />

Egon Gilbert, der wegen Erreichen der Altersgrenze nicht mehr als stellvertretender<br />

Wehrleiter zur Verfügung steht und spricht Herrn Andreas<br />

Glahn zur Wahl als stellvertretendem Wehrleiter Glückwünsche aus.<br />

1. 1. Nachtragshaushaltsplan und -satzung 2013<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von<br />

Investitionen erforderlich ist, wird im Haushaltsjahr 2013 von bisher<br />

55.840 € auf 452.400 € festgesetzt. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlagesatz<br />

bleibt mit 38,50 v.H. unverändert. Die Eintrittsgebühren für das<br />

Warmfreibad werden erhöht. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt dem<br />

1. Nachtragshaushaltsplan mit -satzung für das Haushaltsjahr 2013 zu.<br />

2. Änderung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>grenze im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens<br />

Hornbach<br />

Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Hornbach werden Grundstücksgrenzen<br />

geändert und soweit erforderlich der Örtlichkeit<br />

angepasst. Dabei ergeben sich auch verschiedene Änderungen der<br />

Gemarkungsgrenzen von Hornbach und Althornbach zu den Gemarkungen<br />

der Zweibrücker Stadtteile Hengstbach und Mittelbach, die<br />

gleichzeitig auch eine Änderung der Kreis- und <strong>Verbandsgemeinde</strong>grenze<br />

bewirken.<br />

Insgesamt entsteht durch die Veränderungen für die Stadt <strong>Zweibrücken</strong><br />

eine Flächenminderung von 0,16 ha. Um diesen Wert vergrößert<br />

sich entsprechend die Fläche der <strong>Verbandsgemeinde</strong> und somit auch<br />

des Kreises Südwestpfalz. Dies resultiert im Wesentlichen aus der vorgenannten<br />

Übertragung der Wegefläche oberhalb des Stuppacherhofes<br />

in die Gemarkung Hornbach. Nach Angaben des DLR lässt sich<br />

die Flächenminderung schlecht ausgleichen, weil nur geringe Flächen<br />

der Mittelbacher Gemarkung in das Verfahren einbezogen sind.<br />

Das DLR bittet die betroffenen Gebietskörperschaften um Zustimmung<br />

zu den vorgesehen Gemarkungsgrenzänderungen. Die Stadt<br />

Hornbach und die Ortsgemeinde Althornbach haben den Änderungen<br />

bereits zugestimmt.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt der im Flurbereinigungsverfahren<br />

der vereinfachten Flurbereinigung Hornbach vorgesehenen Änderung<br />

der Gemarkungsgrenze zwischen den Gemarkungen Hengstbach und<br />

Hornbach, Mittelbach und Hornbach sowie Mittelbach und Althornbach<br />

zu. Soweit davon auch die <strong>Land</strong>kreisgrenzen und <strong>Verbandsgemeinde</strong>grenzen<br />

betroffen sind, wird auch dieser Änderung wie<br />

vorgeschlagen zugestimmt. Die geringen Flächenänderungen sind<br />

nicht auszugleichen.<br />

3. Teiländerung 9 zum Flächennutzungsplan 2006<br />

(Änderungsbereich Etzenbachermühle)<br />

Der Entwurf der Teiländerung 9 zum Flächennutzungsplan lag in der<br />

Zeit vom 16.11.2012 bis einschließlich 17.12.2012 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

öffentlich aus. Im gleichen Zeitraum erfolgte die<br />

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Zur Fortführung des Verfahrens sind nun<br />

die etwa eingegangen Stellungnahmen abzuwägen, bevor die Teiländerung<br />

endgültig beschlossen werden kann.<br />

3.1 Abwägung von Stellungnahmen<br />

In der Vorlage des Planungsbüros argus concept sind die eingegangenen<br />

Stellungnahmen und eine Wertung (Stellungnahme der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>) aufgeführt. Soweit eine Stellungnahme abwägungserheblich<br />

ist, hat der Rat im Einzelfall darüber entschieden.<br />

3.2 Wirksamkeitsbeschluss<br />

Der vorliegende Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes<br />

hat durch die vorangegangenen Abwägungsentscheidungen lediglich<br />

redaktionelle Änderungen erfahren. Die Planänderung mit ihren<br />

Bestandteilen kann daher endgültig beschlossen werden. Zur Wirksamkeit<br />

bedarf der Plan der Genehmigung der Kreisverwaltung.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt die Teiländerung 9 zum Flächennutzungsplan<br />

2006 in der vorliegenden Fassung bestehend aus Planzeichnung<br />

mit Begründung.<br />

4. Teiländerung 10 zum Flächennutzungsplan 2006 (Änderungsbereich<br />

<strong>Contwig</strong>)

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