Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 13 - Ausgabe 9/2013<br />
4. Haushaltsplan<br />
5. Verwendung Jagderlös<br />
6. Abschussvereinbarung mit dem Jagdpächter<br />
7. Verschiedenes<br />
Das Jagdflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Kleinbundenbach,<br />
gleichzeitig Stimmenverzeichnis für die Genossenschaftsversammlung<br />
am 14.03.2013, liegt vom 28.02.2013 bis 14.03.2013 beim<br />
Jagdvorsteher Willi Brünesholz, Hauptstraße 45, Kleinbundenbach,<br />
zur Einsicht durch die Jagdgenossen aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit<br />
können während der gleichen Zeit bei ihm geltend gemacht<br />
werden. Gehen während der Auslegungsfrist Einsprüche nicht ein, so<br />
gilt das Jagdflächenverzeichnis als festgestellt.<br />
Kleinbundenbach, den 20.02.2013<br />
Brünesholz, (Jagdvorsteher)<br />
KLEINSTEINHAUSEN<br />
Ortsbürgermeister Ludwig Doniat<br />
Tel. privat 06339/1242, Tel. dienstl. 06333/993969<br />
Sprechstunden nur nach vorheriger tel. Absprache<br />
von Montag bis Freitag<br />
Sitzung des<br />
Ortsgemeinderates Kleinsteinhausen<br />
Bekanntmachung<br />
Am Mittwoch, den 6. März 2013, findet um 20.00 Uhr im Gemeindehaus<br />
in Kleinsteinhausen eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt.<br />
Alle Bürger sind eingeladen am öffentlichen Teil der Sitzung teilzunehmen.<br />
Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:<br />
1. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage<br />
1.1 Grundsatzbeschluss<br />
1.2 Zustimmung zum Zuschussantrag<br />
2. Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO<br />
3. Lieferung und Montage einer Zaunanlage am Kindergarten Kleinsteinhausen<br />
Nichtöffentlich<br />
4. Mietangelegenheit<br />
Kleinsteinhausen, 21. Februar 2013<br />
Doniat, Ortsbürgermeister<br />
MAUSCHBACH<br />
Ortsbürgermeister Helmut Tiedtke<br />
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />
Tel. + Fax: 06338/1437, mobil: 0171/8481803<br />
Jagdgenossenschaft Mauschbach<br />
Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft<br />
Mauschbach findet am Samstag, dem 16. März 2013, um 20:00 Uhr<br />
im Dorfgemeinschaftshaus statt.<br />
Hierzu ergeht herzliche Einladung an alle Jagdgenossen.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
2. Bericht des Vorstand mit Kassenbericht<br />
3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes<br />
4. Neuwahlen<br />
5. Verwendung des Jagderlöses<br />
6. Entschädigung für Unterstellung und Wartung der genossenschaftlichen<br />
Maschinen<br />
7. Verschiedenes, Anträge<br />
Das Jagdflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Mauschbach,<br />
gleichzeitig Stimmverzeichnis für die Genossenschaftsversammlung<br />
am 16.03.2013, liegt in der Zeit vom 01.03.2013 15.03.2013 bei Herrn<br />
Jagdvorsteher Dieter Neufang, Hauptstraße 10, 66500 Mauschbach,<br />
zur Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit können während<br />
der gleichen Zeit bei ihm geltend gemacht werden. Gehen während<br />
der Auslegungsfrist Einsprüche nicht ein, so gilt das Jagdflächenverzeichnis<br />
als festgestellt.<br />
Mauschbach, den 22.02.2013<br />
Neufang (Jagdvorsteher)<br />
RIEDELBERG<br />
Ortsbürgermeister Martin Krämer<br />
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />
Tel. 06339/548<br />
ROSENKOPF<br />
Ortsbürgermeister Jürgen Plagemann<br />
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />
Tel. 06372/8030205, mobil: 0173/3803319<br />
Bericht über die Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Rosenkopf<br />
vom 28.01.2013<br />
1. Forstwirtschaftsplan 2013<br />
Der Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde vom<br />
Forstamt erstellt und dem Ortsgemeinderat zur Beratung und<br />
Beschlussfassung vorgelegt. Revierleiter Jürgen Leis erläutert den<br />
Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2013.<br />
Der Ortsgemeinderat stimmt dem im Entwurf vorliegenden Forstwirtschaftsplan<br />
2013 zu.<br />
2. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer<br />
Mit dem Außer-Kraft-Treten des <strong>Land</strong>esgesetzes über die Ermächtigung<br />
der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer<br />
ändert sich auch der Wortlaut der Präambel der<br />
Hundesteuersatzung und macht eine Anpassung erforderlich.<br />
In diesem Zusammenhang wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen,<br />
eine Anhebung, der letztmals zum 01.01.2006 geänderten<br />
Steuersätze, vorzunehmen. Weiterhin empfiehlt die Verwaltung die<br />
Erhebung einer Steuer für „gefährliche Hunde“ einzuführen.<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt mit Wirkung zum 01.01.2013 die im<br />
Entwurf vorliegende Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. zu:<br />
3. Überörtliche Prüfung der Ortsgemeinde Rosenkopf<br />
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung<br />
Südwestpfalz hat eine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />
der Ortsgemeinde durchgeführt, die den Prüfungszeitraum 2004 bis<br />
2011 umfasst.<br />
Gemäß § 33 Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat über das Ergebnis der<br />
Prüfung zu unterrichten.<br />
4. Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für die<br />
Elektrizitätsversorgung<br />
Der bestehende Konzessionsvertrag zwischen der Ortsgemeinde und<br />
dem Energieversorgungsunternehmen Pfalzwerke AG endet nach<br />
Ablauf der 20-jährigen Laufzeit am 26.11.2013. Dieser zu Beginn der<br />
1990er Jahre abgeschlossene Vertrag räumte dem Versorgungsunternehmen<br />
noch eine Monopolstellung hinsichtlich der ausschließlichen<br />
Leitungsverlegung und der Stromversorgung aller Endverbraucher<br />
ein. Auch der Straßenbeleuchtungsvertrag war Bestandteil des damaligen<br />
Vertragswerkes.<br />
Dieser umfassende Regelungsinhalt ist mit der Liberalisierung des<br />
Energiemarktes seit dem Jahr 1998 weggefallen. Konzessionsverträge<br />
sind heute dem Privatrecht zugeordnete sog. qualifizierte Wegenutzungsverträge.<br />
Die Versorgung mit Elektrizität und auch die Straßenbeleuchtung<br />
sind nicht mehr Gegenstand dieses Vertrages und sind<br />
eigenständig zu regeln. Die Vergabe der Konzession durch Vertrag hat<br />
diskriminierungsfrei nach gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen.<br />
Bei dem durch die Verwaltung durchgeführten Interessenbekundungsverfahren<br />
im vergangenen Jahr hat sich lediglich der bisherige<br />
Netzbetreiber Pfalzwerke in Form der Pfalzwerke Netzgesellschaft<br />
mbH, Ludwigshafen, um den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages<br />
(Konzessionsvertrag) beworben und ein Angebot vorgelegt.<br />
Das Unternehmen hat den vorgelegten Vertragsentwurf mit dem<br />
Gemeinde- und Städtebund abgestimmt und bietet diese neuen<br />
Konditionen einheitlich allen Gemeinden im Netzgebiet (Pfalz und<br />
Saarpfalz) an. Da noch einige Unklarheiten bestehen, beschließt der<br />
Ortsgemeinderat eine Beschlussfassung hierüber bis zur nächsten<br />
Sitzung zu vertagen.<br />
5. Förderprogramm LED-Straßenbeleuchtung<br />
Der Bund hat das o.g. Förderprogramm bis 2013 verlängert. Gefördert<br />
wird hierbei nur der Lampentausch, nicht der Austausch der vorhandenen<br />
Laternenmasten. Eines der Förderkriterien dabei ist, dass eine<br />
Projektsumme von mindestens 50.000 € erreicht wird. Da für die Mehrzahl<br />
der Ortsgemeinden diese Summe nicht zu erreichen ist, wird von<br />
Seiten der Verwaltung angestrebt, durch Bündelungsanträge mehrerer<br />
Gemeinden, möglichst allen Ortsgemeinden den Zuschuss zu ermöglichen.<br />
Die Anträge sind zwischen 01.01.2013 und 31.03.2013 zu<br />
stellen. Die Umsetzung der Maßnahme muss dann innerhalb von 12<br />
Monaten nach Zuschussbewilligung abgeschlossen sein.<br />
Die Absenkung der Zuschusshöhe auf 20% gegenüber den vergangenen<br />
Jahren (40% bzw. 25%) stellt für die Ortsgemeinden insofern<br />
keinen Nachteil da, als auch im selben Zeitraum, aufgrund des gestiegenen<br />
Angebots an Leuchtentypen und einer Verbesserung der Technik,<br />
die Anschaffungskosten um bis zu 40% gesunken sind.<br />
Sollte sich die Gemeinde für den Austausch der Lampen entscheiden,<br />
ist von der Verwaltung eine evtl. Beitragspflicht der Maßnahme<br />
zu prüfen.<br />
Der Ortsgemeinderat stimmt einem Lampenaustausch sowie der<br />
Beantragung von Zuschüssen zu.