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Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 13 - Ausgabe 9/2013<br />

4. Haushaltsplan<br />

5. Verwendung Jagderlös<br />

6. Abschussvereinbarung mit dem Jagdpächter<br />

7. Verschiedenes<br />

Das Jagdflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Kleinbundenbach,<br />

gleichzeitig Stimmenverzeichnis für die Genossenschaftsversammlung<br />

am 14.03.2013, liegt vom 28.02.2013 bis 14.03.2013 beim<br />

Jagdvorsteher Willi Brünesholz, Hauptstraße 45, Kleinbundenbach,<br />

zur Einsicht durch die Jagdgenossen aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit<br />

können während der gleichen Zeit bei ihm geltend gemacht<br />

werden. Gehen während der Auslegungsfrist Einsprüche nicht ein, so<br />

gilt das Jagdflächenverzeichnis als festgestellt.<br />

Kleinbundenbach, den 20.02.2013<br />

Brünesholz, (Jagdvorsteher)<br />

KLEINSTEINHAUSEN<br />

Ortsbürgermeister Ludwig Doniat<br />

Tel. privat 06339/1242, Tel. dienstl. 06333/993969<br />

Sprechstunden nur nach vorheriger tel. Absprache<br />

von Montag bis Freitag<br />

Sitzung des<br />

Ortsgemeinderates Kleinsteinhausen<br />

Bekanntmachung<br />

Am Mittwoch, den 6. März 2013, findet um 20.00 Uhr im Gemeindehaus<br />

in Kleinsteinhausen eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt.<br />

Alle Bürger sind eingeladen am öffentlichen Teil der Sitzung teilzunehmen.<br />

Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:<br />

1. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage<br />

1.1 Grundsatzbeschluss<br />

1.2 Zustimmung zum Zuschussantrag<br />

2. Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO<br />

3. Lieferung und Montage einer Zaunanlage am Kindergarten Kleinsteinhausen<br />

Nichtöffentlich<br />

4. Mietangelegenheit<br />

Kleinsteinhausen, 21. Februar 2013<br />

Doniat, Ortsbürgermeister<br />

MAUSCHBACH<br />

Ortsbürgermeister Helmut Tiedtke<br />

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel. + Fax: 06338/1437, mobil: 0171/8481803<br />

Jagdgenossenschaft Mauschbach<br />

Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft<br />

Mauschbach findet am Samstag, dem 16. März 2013, um 20:00 Uhr<br />

im Dorfgemeinschaftshaus statt.<br />

Hierzu ergeht herzliche Einladung an alle Jagdgenossen.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Bericht des Vorstand mit Kassenbericht<br />

3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes<br />

4. Neuwahlen<br />

5. Verwendung des Jagderlöses<br />

6. Entschädigung für Unterstellung und Wartung der genossenschaftlichen<br />

Maschinen<br />

7. Verschiedenes, Anträge<br />

Das Jagdflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Mauschbach,<br />

gleichzeitig Stimmverzeichnis für die Genossenschaftsversammlung<br />

am 16.03.2013, liegt in der Zeit vom 01.03.2013 15.03.2013 bei Herrn<br />

Jagdvorsteher Dieter Neufang, Hauptstraße 10, 66500 Mauschbach,<br />

zur Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit können während<br />

der gleichen Zeit bei ihm geltend gemacht werden. Gehen während<br />

der Auslegungsfrist Einsprüche nicht ein, so gilt das Jagdflächenverzeichnis<br />

als festgestellt.<br />

Mauschbach, den 22.02.2013<br />

Neufang (Jagdvorsteher)<br />

RIEDELBERG<br />

Ortsbürgermeister Martin Krämer<br />

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel. 06339/548<br />

ROSENKOPF<br />

Ortsbürgermeister Jürgen Plagemann<br />

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel. 06372/8030205, mobil: 0173/3803319<br />

Bericht über die Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Rosenkopf<br />

vom 28.01.2013<br />

1. Forstwirtschaftsplan 2013<br />

Der Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde vom<br />

Forstamt erstellt und dem Ortsgemeinderat zur Beratung und<br />

Beschlussfassung vorgelegt. Revierleiter Jürgen Leis erläutert den<br />

Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2013.<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt dem im Entwurf vorliegenden Forstwirtschaftsplan<br />

2013 zu.<br />

2. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer<br />

Mit dem Außer-Kraft-Treten des <strong>Land</strong>esgesetzes über die Ermächtigung<br />

der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer<br />

ändert sich auch der Wortlaut der Präambel der<br />

Hundesteuersatzung und macht eine Anpassung erforderlich.<br />

In diesem Zusammenhang wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen,<br />

eine Anhebung, der letztmals zum 01.01.2006 geänderten<br />

Steuersätze, vorzunehmen. Weiterhin empfiehlt die Verwaltung die<br />

Erhebung einer Steuer für „gefährliche Hunde“ einzuführen.<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt mit Wirkung zum 01.01.2013 die im<br />

Entwurf vorliegende Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. zu:<br />

3. Überörtliche Prüfung der Ortsgemeinde Rosenkopf<br />

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung<br />

Südwestpfalz hat eine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />

der Ortsgemeinde durchgeführt, die den Prüfungszeitraum 2004 bis<br />

2011 umfasst.<br />

Gemäß § 33 Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat über das Ergebnis der<br />

Prüfung zu unterrichten.<br />

4. Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für die<br />

Elektrizitätsversorgung<br />

Der bestehende Konzessionsvertrag zwischen der Ortsgemeinde und<br />

dem Energieversorgungsunternehmen Pfalzwerke AG endet nach<br />

Ablauf der 20-jährigen Laufzeit am 26.11.2013. Dieser zu Beginn der<br />

1990er Jahre abgeschlossene Vertrag räumte dem Versorgungsunternehmen<br />

noch eine Monopolstellung hinsichtlich der ausschließlichen<br />

Leitungsverlegung und der Stromversorgung aller Endverbraucher<br />

ein. Auch der Straßenbeleuchtungsvertrag war Bestandteil des damaligen<br />

Vertragswerkes.<br />

Dieser umfassende Regelungsinhalt ist mit der Liberalisierung des<br />

Energiemarktes seit dem Jahr 1998 weggefallen. Konzessionsverträge<br />

sind heute dem Privatrecht zugeordnete sog. qualifizierte Wegenutzungsverträge.<br />

Die Versorgung mit Elektrizität und auch die Straßenbeleuchtung<br />

sind nicht mehr Gegenstand dieses Vertrages und sind<br />

eigenständig zu regeln. Die Vergabe der Konzession durch Vertrag hat<br />

diskriminierungsfrei nach gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen.<br />

Bei dem durch die Verwaltung durchgeführten Interessenbekundungsverfahren<br />

im vergangenen Jahr hat sich lediglich der bisherige<br />

Netzbetreiber Pfalzwerke in Form der Pfalzwerke Netzgesellschaft<br />

mbH, Ludwigshafen, um den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages<br />

(Konzessionsvertrag) beworben und ein Angebot vorgelegt.<br />

Das Unternehmen hat den vorgelegten Vertragsentwurf mit dem<br />

Gemeinde- und Städtebund abgestimmt und bietet diese neuen<br />

Konditionen einheitlich allen Gemeinden im Netzgebiet (Pfalz und<br />

Saarpfalz) an. Da noch einige Unklarheiten bestehen, beschließt der<br />

Ortsgemeinderat eine Beschlussfassung hierüber bis zur nächsten<br />

Sitzung zu vertagen.<br />

5. Förderprogramm LED-Straßenbeleuchtung<br />

Der Bund hat das o.g. Förderprogramm bis 2013 verlängert. Gefördert<br />

wird hierbei nur der Lampentausch, nicht der Austausch der vorhandenen<br />

Laternenmasten. Eines der Förderkriterien dabei ist, dass eine<br />

Projektsumme von mindestens 50.000 € erreicht wird. Da für die Mehrzahl<br />

der Ortsgemeinden diese Summe nicht zu erreichen ist, wird von<br />

Seiten der Verwaltung angestrebt, durch Bündelungsanträge mehrerer<br />

Gemeinden, möglichst allen Ortsgemeinden den Zuschuss zu ermöglichen.<br />

Die Anträge sind zwischen 01.01.2013 und 31.03.2013 zu<br />

stellen. Die Umsetzung der Maßnahme muss dann innerhalb von 12<br />

Monaten nach Zuschussbewilligung abgeschlossen sein.<br />

Die Absenkung der Zuschusshöhe auf 20% gegenüber den vergangenen<br />

Jahren (40% bzw. 25%) stellt für die Ortsgemeinden insofern<br />

keinen Nachteil da, als auch im selben Zeitraum, aufgrund des gestiegenen<br />

Angebots an Leuchtentypen und einer Verbesserung der Technik,<br />

die Anschaffungskosten um bis zu 40% gesunken sind.<br />

Sollte sich die Gemeinde für den Austausch der Lampen entscheiden,<br />

ist von der Verwaltung eine evtl. Beitragspflicht der Maßnahme<br />

zu prüfen.<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt einem Lampenaustausch sowie der<br />

Beantragung von Zuschüssen zu.

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