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Evaluation des DMP Koronare Herzerkrankung (KHK ... - Barmer GEK

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Abbildung 1.2.2.3-1: Erstdokumentation bei <strong>KHK</strong><br />

Nach der Dokumentation auf dem Erst- bzw. Folgedokumentationsbogen leitet<br />

der <strong>DMP</strong>-Arzt diesen bis spätestens 10 Tage nach Quartalsende an die<br />

Datenstelle weiter. Dort wird die Dokumentation auf Vollständigkeit und<br />

Plausibilität geprüft und die Bögen ggf. zur Korrektur an den dokumentierenden<br />

Arzt zurückgeschickt.<br />

Die Frist, bis zu der die Dokumentationen vollständig und plausibel bei der<br />

Datenstelle vorliegen müssen, läuft 52 Tage nach Quartalsende ab.<br />

Es ist bun<strong>des</strong>einheitlich geregelt, anhand welcher Kriterien die Erst- und<br />

Folgedokumentationen auf Vollständigkeit und inhaltliche Plausibilität geprüft<br />

werden, bis wann vollständige und plausible Dokumentationsbögen vorliegen<br />

und an welche Institutionen welche Datenpakete weitergeleitet werden müssen.<br />

Die Krankenkassen erhalten von der Datenstelle einen sogenannten Kurzdatensatz,<br />

mit dem sie die Teilnahmeberechtigung der Versicherten an dem<br />

Programm prüfen. Die mit Patientenbezug, aber ohne Arztbezug gelieferten<br />

medizinischen Daten <strong>des</strong> Kurzdatensatzes nutzen die Krankenkassen, um ihre<br />

Versicherten zu einer aktiven Teilnahme an den Programmen zu motivieren.<br />

Die Daten der Dokumentationen werden genutzt für die:<br />

- Beurteilung der <strong>DMP</strong>-Qualitätsziele<br />

- Unterstützung im Hinblick auf eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche<br />

Arzneimitteltherapie<br />

- Produktion praxisindividueller Feedback-Berichte<br />

- Externe wissenschaftliche <strong>Evaluation</strong> der <strong>DMP</strong>.<br />

Die Dokumentation dient nicht allein der Erfassung der Behandlungsqualität.<br />

Sie ist vielmehr ein eigenständiges Instrument der Qualitätssicherung im Behandlungsverlauf<br />

selbst. Sie strukturiert durch ihre Inhalte bereits die Versorgung,<br />

indem sie den Arzt etwa an festgelegte Überweisungsroutinen erinnert.<br />

Darüber hinaus dient sie als Informationsquelle für Arzt und Patient. Die bun<strong>des</strong>einheitlichen<br />

Vorgaben für die Datenerfassung, Datenprüfung und Datenverarbeitung<br />

sind äußerst stringent.<br />

1.2.3 <strong>Evaluation</strong> der <strong>DMP</strong><br />

Gemäß § 137f (4), § 137g (2) SGB V und § 28g RSAV sind <strong>DMP</strong> zu evaluieren<br />

und die <strong>Evaluation</strong> ist zum Zwecke der Entscheidung über deren Fortführung<br />

dem BVA vorzulegen.<br />

Der vorliegende zweite <strong>Evaluation</strong>sbericht basiert auf diesen gesetzlichen<br />

Grundlagen und stellt die <strong>Evaluation</strong>sergebnisse für den Zeitraum vom Beginn<br />

<strong>des</strong> <strong>DMP</strong> bis maximal einschließlich 10 weiterer Halbjahre nach Zulassung <strong>des</strong><br />

Programms dar.<br />

Zweiter <strong>Evaluation</strong>sbericht der <strong>DMP</strong> <strong>KHK</strong>, BARMER <strong>GEK</strong>, Sachsen 9

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