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Empfehlungen zur Anwendung der GDPdU - DSAG

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Deutschsprachige SAP ® Anwen<strong>der</strong>gruppe<br />

<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong><br />

<strong>DSAG</strong> ARBEITSGRUPPE GDPDU<br />

STAND 25. AUGUST 2008


Seite 2<br />

<strong>DSAG</strong> Arbeitskreis Financials<br />

ERARBEITET IN DER ARBEITSGRUPPE GDPDU<br />

EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU<br />

VERSION 3.0, STAND 25. AUGUST 2008<br />

<strong>DSAG</strong> e. V.<br />

Deutschsprachige SAP-Anwen<strong>der</strong>gruppe<br />

EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER<br />

GRUNDSÄTZE ZUM<br />

DATENZUGRIFF UND ZUR<br />

PRÜFBARKEIT<br />

DIGITALER<br />

UNTERLAGEN


UNSER DANK GILT ALLEN BETEILIGTEN.<br />

Viele Menschen haben zu dieser Dokumentation beigetragen.<br />

Unser herzlicher Dank gilt:<br />

> den Autoren für die <strong>DSAG</strong> e. V., AK Financials, AG <strong>GDPdU</strong>:<br />

Rolf Andres, Rainer Böhle, Henning Burlein, Albert Kraus<br />

> für Hinweise <strong>zur</strong> Textfassung Dr. Christian Recknagel<br />

> von Seiten <strong>der</strong> SAP Deutschland AG & Co.KG:<br />

Lars Gartenschläger<br />

> allen an<strong>der</strong>en Personen, die im Hintergrund ihren Beitrag zum Gelingen dieser<br />

Dokumentation geleistet haben.<br />

Arbeitsgruppe <strong>GDPdU</strong><br />

des AK Financials<br />

Rainer Böhle<br />

Redaktionsschluss: 11.08.2008<br />

DISCLAIMER<br />

Die vorliegende Publikation ist urheberrechtlich geschützt (Copyright). Alle Rechte liegen, soweit nicht<br />

ausdrücklich an<strong>der</strong>s gekennzeichnet, bei:<br />

Deutschsprachige SAP-Anwen<strong>der</strong>gruppe e. V.<br />

Altrottstraße 34a<br />

69190 Walldorf<br />

Deutschland<br />

Jedwede unerlaubte Verwendung ist nicht gestattet. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für die Vervielfältigung,<br />

Verbreitung, Übersetzung o<strong>der</strong> die Verwendung in elektronischen Systemen / digitalen Medien.<br />

Microsoft ® , WINDOWS ® , WORD ® und EXCEL ® sind eingetragene Marken <strong>der</strong> Microsoft Corporation.<br />

IDEA ® ist eine eingetragene Marke <strong>der</strong> CaseWare International Inc, Toronto, Kanada.<br />

ACL ® ist eine eingetragene Marke <strong>der</strong> ACL Services Ltd., Vancouver, Kanada.<br />

UNIX ® ist eine eingetragene Marke <strong>der</strong> Open Group.<br />

XML ist eine Marke o<strong>der</strong> eingetragene Marke des W3C ® , World Wide Web Consortium, Massachusetts<br />

Institute of Technology.<br />

SAP, R/2, R/3 und ERP 5.0 / 6.0 und weitere im Text erwähnte SAP-Produkte und -Dienstleistungen sind<br />

Marken o<strong>der</strong> eingetragene Marken <strong>der</strong> SAP AG in Deutschland und an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n weltweit.<br />

Alle an<strong>der</strong>en Namen von Produkten und Dienstleistungen sind Marken <strong>der</strong> jeweiligen Firmen.<br />

Die von SAP AG o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Vertriebsfirmen angebotenen Softwareprodukte können Softwarekomponenten<br />

auch an<strong>der</strong>er Softwarehersteller enthalten.<br />

Seite 3 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 4<br />

Glie<strong>der</strong>ung<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Abkürzungsverzeichnis 7<br />

Tabellenverzeichnis 7<br />

Abbildungsverzeichnis 7<br />

1 VORWORT 9<br />

2 EINLEITUNG 12<br />

3 RECHTLICHER RAHMEN 14<br />

3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Verwaltungsauffassung 14<br />

3.1.1 Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 14<br />

3.1.2 BMF-Schreiben vom 16.07.2001 15<br />

3.1.3 BMF-Fragen- und Antwortenkatalog (BMF-FAQ) und seine ZVEI-Kommentierung 16<br />

3.1.4 Weiterentwicklung <strong>GDPdU</strong> 16<br />

3.2 Zugriff auf steuerlich relevante Daten 17<br />

3.2.1 Der Begriff „steuerrelevante Daten“ 17<br />

3.2.2 Gültigkeit des Datenzugriffs und Geltungsbereich 18<br />

3.2.3 Außenprüfungen i.S.d. §147 AO 19<br />

3.2.4 Unmittelbarer Zugriff (Z1-Zugriff) 20<br />

3.2.5 Mittelbarer Zugriff (Z2-Zugriff) 21<br />

3.2.6 Datenüberlassung (Z3-Zugriff) 21<br />

3.2.7 Datenbeschreibungsstandard 22<br />

3.2.8 kumulativer Zugriff 22<br />

3.2.9 Maschinelle Auswertbarkeit 22<br />

4 HERAUSFORDERUNGEN DER GDPDU-UMSETZUNG 24<br />

4.1 Interdisziplinäre Arbeitsgruppe 24<br />

4.2 Unbestimmte Rechtsbegriffe 24<br />

4.3 Identifizierung steuerrelevanter Systeme und Daten 25<br />

4.3.1 Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Identifizierung von Systemen 27<br />

4.3.2 Son<strong>der</strong>fall E-Mails 29<br />

4.3.2.1 Steuerrelevanz von E-Mails 29<br />

4.3.2.2 Maschinelle Auswertbarkeit 31<br />

4.3.3 Son<strong>der</strong>fall Tabellenkalkulationsdateien 31<br />

4.3.3.1 Steuerrelevanz <strong>der</strong> Tabellenkalkulationsdatei 31<br />

4.3.3.2 Maschinelle Auswertbarkeit <strong>der</strong> Tabellenkalkulationsdatei 32<br />

4.3.4 Son<strong>der</strong>fall Textverarbeitungsdateien 32<br />

4.3.4.1 Steuerrelevanz <strong>der</strong> Textverarbeitungsdatei 32<br />

4.3.4.2 Maschinelle Auswertbarkeit <strong>der</strong> Textverarbeitungsdatei 32<br />

4.3.5 Datenbanken außerhalb SAP 32<br />

4.3.6 Elektronische Unterlagen 32<br />

4.3.6.1 Handelsbriefe und Buchführungsunterlagen 32<br />

4.3.6.2 Steuerrelevanz 33<br />

4.3.6.3 Aufbewahrungspflichtig nur EDI-Datei o<strong>der</strong> nur IDOC bzw. beide? 33<br />

4.4 Fragestellungen / Anmerkungen zu den Zugriffsarten Z1-Z3 33<br />

4.4.1 Wahlfreie Nutzung <strong>der</strong> Zugriffsarten Z1-Z3 33


4.4.2 Unmittelbarer Zugriff (Z1) 34<br />

4.4.3 Mittelbarer Zugriff (Z2) 35<br />

4.4.4 Datenträgerüberlassung (Z3) 35<br />

4.5 Son<strong>der</strong>themen im Rahmen des Datenzugriffs 36<br />

4.5.1 Zugriff auf Archive 36<br />

4.5.1.1 Indizierung / Attributierung <strong>der</strong> abgelegten Daten / Dokumente 36<br />

4.5.1.2 Steuerrelevanz 37<br />

4.5.1.3 Zugriff auf steuerrelevante Daten in elektronischen Archiven (Z1 / Z2) 37<br />

4.5.2 Systemwechsel und Systemstilllegungen 37<br />

4.5.2.1 Systematisierung von Systemwechseln und Systemstilllegungen 38<br />

4.5.2.2 Buchführungserleichterungen nach §148 AO 39<br />

4.6 Steuerliche Außenprüfung 40<br />

4.6.1 Prüferarbeitsplatz 40<br />

4.6.2 Organisatorische Anfor<strong>der</strong>ungen 41<br />

4.6.3 Datenschutz für Datenträger 41<br />

5 TECHNISCHE UMSETZUNG IN SAP-SYSTEMEN 44<br />

5.1 SAP-Systeme 44<br />

5.2 Funktionserweiterungen von Drittanbietern 44<br />

5.3 Feldkatalog steuerrelevanter Daten 44<br />

5.4 Technischer Z1- / Z2-Zugriff 45<br />

5.4.1 Muster-Berechtigungsrollen für Außenprüfer 46<br />

5.4.2 DART-Zugriff für Außenprüfer 49<br />

5.4.3 Unternehmensindividuelle Prüferrollen 51<br />

5.4.4 Anpassungen von Prüferrollen aufgrund Eigenentwicklungen 54<br />

5.4.5 Prüferrolle schützen 55<br />

5.4.6 Zeitraumprüfung (Prüfungszeitraum) 56<br />

5.4.6.1 Beschränkung des Zugriffsrechts auf einen Zeitraum 56<br />

5.4.6.2 Tabellen TPCUSER / TPCUSERN (Transaktion TPC2) 56<br />

5.4.6.3 Tabelle TPCPROGS 56<br />

5.4.6.4 Tabelle TPCPROG (Transaktion TPC4) 57<br />

5.4.6.5 Tabelle TPCDATEN (Transaktion TPC6) 58<br />

5.4.7 Prüferaktivitäten aufzeichnen (Action Log) 59<br />

5.4.7.1 Action Log als neue Funktionalität 59<br />

5.4.7.2 Auswertung des Action Logs (Transaktion SLG1) 60<br />

5.4.7.3 Protokollübersicht anzeigen (mit Report CA_TAXLOG) 62<br />

5.4.7.4 Protokollinformationen löschen (Transaktion SLG2) 63<br />

5.5 Technischer Z3-Zugriff 63<br />

5.5.1 Werkzeug DART Data Retention Tool 63<br />

5.5.2 Auslieferung <strong>der</strong> DART-Versionen 65<br />

5.5.3 Systemseitige Dokumentation / Hilfe zu DART 66<br />

5.5.4 DART-Transaktionen und -Reports 67<br />

5.5.5 DART-Modulübersicht 68<br />

5.5.6 DART-Segment- / Feldkatalog (Transaktionen FTWCS / FTWCF) 70<br />

5.5.7 Feldkatalogerweiterungen für kundeneigene Datenfel<strong>der</strong> 73<br />

Seite 5 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 6<br />

Glie<strong>der</strong>ung<br />

5.5.8 DART-Berechtigungen 74<br />

5.5.8.1 Gesamtübersicht <strong>der</strong> DART-Berechtigungsprüfung 74<br />

5.5.8.2 DART-Berechtigungsobjekte 74<br />

5.5.9 DART-Releasepflege 76<br />

5.5.10 Ablauf DART-Extrakterstellung 76<br />

5.5.10.1 Abgrenzung einbezogener Daten 76<br />

5.5.10.2 Periodische Extraktbildung 79<br />

5.5.10.3 Namenskonventionen für DART-Extrakte 80<br />

5.5.10.4 Definition <strong>der</strong> Sprache für den DART-Extrakt 81<br />

5.5.10.5 DART-Extrakt – Performanceoptimierung 81<br />

5.5.10.6 DART-Protokoll für Abstimmzwecke 82<br />

5.5.11 DART-Browser (Transaktion FTWF) 83<br />

5.5.12 Abstimmung und Kontrolle von Extraktionen 84<br />

5.5.12.1 Datenprüfsummen prüfen (Transaktionen FTWE / FTWE1) 84<br />

5.5.12.2 Prüfsummen des Datenextrakts prüfen (Transaktion FTWD) 86<br />

5.5.13 Aufbewahrung von DART-Extraktdateien 86<br />

5.5.14 Viewbildung 87<br />

5.5.14.1 Allgemein 87<br />

5.5.14.2 Namenskonventionen für Views 87<br />

5.5.14.3 Views definieren (Transaktion FTWY) 87<br />

5.5.14.4 View-Dateien erzeugen (Transaktion FTWH) 88<br />

5.5.14.5 Namenskonventionen für View-Dateien 89<br />

5.5.14.6 Performance bei <strong>der</strong> Viewausführung 89<br />

5.5.14.7 Übergabe von durch Export-Views erzeugten Daten 90<br />

5.5.14.8 View-Inhalte anzeigen (Transaktion FTWN) 90<br />

5.5.15 Automatisierung <strong>der</strong> Extrakterstellung – Ausblick 90<br />

5.5.16 Zusammenfassung DART 92<br />

5.6 SAP Human Capital Management 93<br />

5.6.1 Unmittelbarer Zugriff (Z1-Zugriff) 93<br />

5.6.2 Datenüberlassung (Z3-Zugriff) 93<br />

5.7 Reisekostenabrechnung (FI-TV) 94<br />

5.7.1 Z1-Zugriff auf Daten <strong>der</strong> Reisekostenabrechnung 94<br />

5.7.2 Datenüberlassung (Z3-Zugriff) 94<br />

6 ANDERE TECHNISCHE UMSETZUNGSSZENARIEN 96<br />

6.1 Auswertesystem für Massenkontokorrent 96<br />

6.2 DART-Erweiterungen für Branchenlösungen 96<br />

6.3 kundenindividuelle Lösungsansätze 96<br />

7 AUSBLICK 97<br />

8 ANHANG 99<br />

8.1 Literaturliste 99<br />

8.2 SAP-Hinweise 100<br />

8.3 Links 101<br />

8.4 BMF-Schreiben und -Erlasse, OFD-Verfügungen und Finanzgerichtsentscheidungen 103<br />

8.5 Glossar 105<br />

8.6 Stichwortverzeichnis 111


ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

Siehe 8.5 Glossar<br />

TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tabelle 1: Übersicht über Gesetzesän<strong>der</strong>ungen durch Steuersenkungsgesetz 2000 14<br />

Tabelle 2: Beispiele für <strong>der</strong> Betriebsprüfung vorgelegte Unterlagen<br />

(bisher) und Daten (neu) 28<br />

Tabelle 3: Fallglie<strong>der</strong>ung für Systemabschaltungs- / Systemstilllegungsfälle 39<br />

Tabelle 4: denkbare Prüferrechte für DART 50<br />

Tabelle 5: Transaktions- / Reportumfang <strong>der</strong> Prüferrolle zu DART 50<br />

Tabelle 6: Übersicht kundenspezifische Namenskonvention Prüferrollen 52<br />

Tabelle 7: Vorschlag Namenskonvention Prüferrollen – Kundenerweiterung 55<br />

Tabelle 8: Transaktion TPC6: kontextabhängige Organisationseinheit 59<br />

Tabelle 9: Segmentumfang DART-Datenkatalog – Stand DART-Version 2.6 63<br />

Tabelle 10: Zuordnung DART-Auslieferung zu SAP-System 65<br />

Tabelle 11: Liste <strong>der</strong> DART-Transaktionen (Stand DART 2.6) 67<br />

Tabelle 12: DART-Modulübersicht (Stand DART 2.6) 68<br />

Tabelle 13: DART-Berechtigungsobjekte 75<br />

Tabelle 14: Namenskonvention für einen Datenextrakt 80<br />

Tabelle 15: Regel für Namensvergabe von View-Definitionen 87<br />

Tabelle 16: Regel für Namensvergabe View-Dateien 89<br />

Tabelle 17 Übersicht zu Vorteilen und Nachteilen von DART 92<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abbildung 1: Schaubild <strong>zur</strong> Systemwelt eines Unternehmens 26<br />

Abbildung 2: Beispiel einer Betroffenheitsanalyse 29<br />

Abbildung 3: Systematisierung E-Mail-Inhalte nach Steuerrelevanz 30<br />

Abbildung 4: Systematisierung für Systemabschaltungs- / Systemstilllegungsfälle 38<br />

Abbildung 5: Übersicht <strong>der</strong> Musterrollen für Steuerprüfer SAP_AUDITOR_TAX_* 46<br />

Abbildung 6: Aufriss <strong>der</strong> Muster-Prüferrolle Finanzwesen 47<br />

Abbildung 7: Menü <strong>der</strong> Musterrolle SAP_AUDITOR_TAX_FI 48<br />

Abbildung 8: Partieller Aufriss des Menüs SAP_AUDITOR_TAX_FI 48<br />

Abbildung 9: Untermenü DART im Aufriss 49<br />

Abbildung 10: Maximalumfang des SAP-Muster-Prüfermenüs, Stand Juli 2008 51<br />

Abbildung 11: Einstiegsbild des Reports RSUSR050 52<br />

Abbildung 12: Einstieg <strong>der</strong> Funktion PFCG mit Rollenvergleich 53<br />

Abbildung 13: Auswahl <strong>der</strong> Vergleichsrolle 53<br />

Abbildung 14: Ergebnisliste des Rollenvergleichs 54<br />

Abbildung 15: Pflegedialog <strong>der</strong> Tabelle TPCUSERN, Transaktion TPC2 56<br />

Abbildung 16: Ausschnitt aus Tabelle TPCPROGS 57<br />

Abbildung 17: Ausschnitt aus Tabelle TPCPROG 57<br />

Abbildung 18: Ausschnitt aus Tabelle TPCDATEN 58<br />

Abbildung 19: Selektionsbild <strong>der</strong> Transaktion SLG1 60<br />

Abbildung 20: Ergebnisanzeige Transaktion SLG1 Prüferzugriffe 61<br />

Abbildung 21: Anzeige <strong>der</strong> Details zu Prüferzugriffen (Transaktion SLG1) 61<br />

Abbildung 22: Selektionsbild des Reports CA_TAXLOG (Transaktion SA38) 62<br />

Seite 7 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 8<br />

Glie<strong>der</strong>ung<br />

Abbildung 23: Anzeige <strong>der</strong> Details zu Prüferzugriffen des Reports CA_TAXLOG 62<br />

Abbildung 24: Anzeige Customizing <strong>der</strong> Tabelle TXW_C_BUKRS (Transaktion SM31) 64<br />

Abbildung 25: Aufruf <strong>der</strong> Hilfe <strong>zur</strong> DART-Datensegmentkonfiguration (Transaktion FTWQ) 66<br />

Abbildung 26: Anzeige <strong>der</strong> Hilfe <strong>zur</strong> DART-Datensegmentkonfiguration (Transaktion FTWQ) 66<br />

Abbildung 27: Beispiel <strong>zur</strong> Anzeige Segmentkatalog: Fel<strong>der</strong> für alle Län<strong>der</strong>versionen 70<br />

Abbildung 28: Beispiel <strong>zur</strong> Anzeige Segmentkatalog: Fel<strong>der</strong> nur Län<strong>der</strong>version „DE“. 71<br />

Abbildung 29: Ausschnitt für ein DART-Segment mit dem jeweiligen Feldkatalog 71<br />

Abbildung 30: Ausschnitt aus dem DART-Feldkatalog (hier Segmente TXW_FI_*) 72<br />

Abbildung 31: Auszug <strong>der</strong> Daten einer Segment-Tabelle 72<br />

Abbildung 32: Auszug <strong>der</strong> Daten einer Referenztabelle 73<br />

Abbildung 33: Ausschnitt aus <strong>der</strong> Ergebnisliste <strong>zur</strong> Transaktion SU22 74<br />

Abbildung 34: Extrakterstellung ohne Stammdaten 77<br />

Abbildung 35: Erstellung reiner Stammdatenextrakt 78<br />

Abbildung 36: Definition <strong>der</strong> Extraktionssprache 81<br />

Abbildung 37: Drei Ausschnitte aus dem Extraktprotokoll 83<br />

Abbildung 38: Ausschnitt aus dem Extrakt-Browser (Transaktion FTWF) 83<br />

Abbildung 39: DART Kontrollsummen für FI-Belege 85<br />

Abbildung 40: Datenprüfsumme prüfen (Transaktion FTWD) 86<br />

Abbildung 41: Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung Transaktion FTWD 86<br />

Abbildung 42: mögliche Prozesskette für die DART-Extraktion mittels Schedule-Manager 91


1 Vorwort<br />

Die <strong>DSAG</strong>-Arbeitsgruppe <strong>GDPdU</strong> 1 im Arbeitskreis Financials konstituierte sich im September 2001, um in<br />

enger Zusammenarbeit mit den Entwicklungsabteilungen <strong>der</strong> SAP AG Lösungen <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Vorschriften zum Datenzugriff zu erarbeiten. Nachdem wir im Mai 2002 erstmals <strong>Empfehlungen</strong><br />

zu diesem Thema veröffentlicht haben und im Mai 2006 die zweite Fassung herausgegeben wurde 2 , legt die<br />

Arbeitsgruppe nun die 3. Version <strong>der</strong> <strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> vor. Auch diesmal entstand<br />

das Werk als Ergebnis aus Analysen von Experten aus Mitgliedsfirmen <strong>der</strong> Bereiche IT, Steuern, Finanzen<br />

und Revision namhafter Unternehmen. Gegenüber <strong>der</strong> 2. Version haben wir die Darstellung wesentlich<br />

ausgedehnt. Der zwischenzeitlich deutlich erweiterte SAP-Funktionsumfang wird kommentiert und für die<br />

praktische <strong>Anwendung</strong> erläutert. Viele Anregungen aus den <strong>DSAG</strong>-Mitgliedsfirmen und an<strong>der</strong>en SAP-<br />

<strong>Anwendung</strong>sunternehmen sind eingeflossen. Auch aus den Reihen <strong>der</strong> Finanzverwaltung erhielten wir<br />

Hinweise, die in das Lösungskonzept eingearbeitet wurden. Praktische Erfahrungen mit Außenprüfungen<br />

mit digitalem Zugriff liegen <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> aus mehreren Bundeslän<strong>der</strong>n vor.<br />

Ziel unserer Dokumentation ist es, Ratschläge „von Mitglie<strong>der</strong>n für Mitglie<strong>der</strong>“ zu bieten, wie die Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

des digitalen Datenzugriffs praxisgerecht gemeistert werden können. Die AG <strong>GDPdU</strong> möchte alle<br />

SAP-Anwen<strong>der</strong> im Allgemeinen und ihre Mitglie<strong>der</strong> im Beson<strong>der</strong>en für die Thematik des Datenzugriffs<br />

nochmals sensibilisieren. Allen Lesern mögen die Ausführungen <strong>der</strong> Kontrolle ihrer individuellen<br />

betriebliche Umsetzung in SAP- und in ggf. vor- und / o<strong>der</strong> nachgelagerten Systemen dienen. Nachdem ein<br />

<strong>GDPdU</strong>-Einführungsprojekt vielleicht vor einigen Jahren durchgeführt wurde, ergeben sich im Alltag neue<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen rund um den Datenzugriff, sodass die Materie nicht ad acta zu legen ist. Die <strong>Anwendung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> bringt fortlaufende Aktualisierungen mit sich, wenn sich Organigramme / Geschäftsprozesse<br />

und IT-Systeme än<strong>der</strong>n. SAP bietet einen zweitägigen Workshop (Kursbezeichnung: WDE680) an, <strong>der</strong> sich<br />

an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen und den Steuerabteilungen sowie<br />

Systemadministratoren richtet, die im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen mit dem Datenzugriff <strong>der</strong><br />

Finanzverwaltung in ihren Unternehmen konfrontiert bzw. befasst sind.<br />

Unsere <strong>Empfehlungen</strong> beruhen im Wesentlichen auf Erfahrungen mit dem Standard-Funktionsumfang <strong>der</strong><br />

SAP-Systeme. SAP-Branchenlösungen und Erweiterungsmodule APO, SEM, CRM, SCM, BI, PLM etc. sind<br />

grundsätzlich nicht in diese <strong>Empfehlungen</strong> einbezogen. Viele SAP-Systeme sind in <strong>der</strong> Praxis modifiziert<br />

und mit zusätzlichen Funktionen durch Drittanbieter o<strong>der</strong> vom Unternehmen selbst entwickelten Problemlösungen<br />

aufgerüstet worden. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Berechtigungskonzept für<br />

Prüferzugriffe und für die technische Lösung <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung sind ebenfalls nicht Gegenstand<br />

unserer Dokumentation. Wir beschränken uns auf Hinweise, welche Optionen im SAP-Standard für DART<br />

bereitstehen, um auch unternehmensspezifische Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Datenbasis in die Datenträgerüberlassung<br />

einzubeziehen.<br />

Diese <strong>Empfehlungen</strong> wurden von <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> sorgfältig recherchiert und erarbeitet. Dennoch übernehmen<br />

we<strong>der</strong> die <strong>DSAG</strong> e. V. noch die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong>, die an <strong>der</strong> Erstellung mitgewirkt haben,<br />

irgendeine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit o<strong>der</strong> für die Akzeptanz <strong>der</strong> <strong>Empfehlungen</strong> bzw. Vorschläge<br />

seitens <strong>der</strong> Finanzverwaltung. Eine Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass diese <strong>Empfehlungen</strong> keine Steuerberatung im Einzelfall darstellen, son<strong>der</strong>n Denkanstöße und<br />

Lösungsansätze bieten. Jedes Unternehmen muss ggf. die notwendige steuerliche Beratung entwe<strong>der</strong><br />

intern o<strong>der</strong> extern sicherstellen.<br />

1 Im Folgenden kurz als „AG <strong>GDPdU</strong>“ bezeichnet.<br />

2 <strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen vom<br />

31.05.2006, Version 2.0;<br />

http://www.dsag.de/fileadmin/media/downloads/<strong>DSAG</strong>_<strong>GDPdU</strong>_<strong>Empfehlungen</strong>_V2_final_060531.pdf<br />

Seite 9 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 10<br />

1 Vorwort<br />

Wann immer Sie in diesem Kontext Verbesserungen für notwendig halten o<strong>der</strong> über praktische Erfahrungen<br />

bei Außenprüfungen – im positiven wie auch negativen Sinne – berichten können, lassen Sie uns dies<br />

bitte wissen. Kontaktadresse: siehe Angaben zum Sprecher und zum Stellvertreter <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> auf <strong>der</strong><br />

Internetseite www.dsag.de 3 .<br />

Wir werden die <strong>DSAG</strong>-<strong>Empfehlungen</strong> zu gegebener Zeit erneut überarbeiten, um einerseits die in dieser<br />

Fassung noch nicht beschriebenen Gesichtspunkte aufzunehmen und an<strong>der</strong>erseits uns zugehende<br />

Hinweise und Anregungen zu berücksichtigen.<br />

Rainer Böhle<br />

Sprecher <strong>der</strong> Arbeitsgruppe <strong>GDPdU</strong> des AK Financials<br />

3 www.dsag.de/ag/gdpdu<br />

Siehe www.dsag.de → Arbeitskreise Übersicht → Prozesse → AG <strong>GDPdU</strong>.


Seite 11 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 12<br />

2 Einleitung<br />

Seit dem 01.01.2002 hat die Finanzverwaltung gem. §147 Abs. 6 AO 4 das Recht, im Rahmen steuerlicher<br />

Außenprüfungen 5 auf das DV-System des Steuerpflichtigen zuzugreifen, um die mit Hilfe des DV-Systems<br />

erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen elektronisch zu prüfen. Die hinsichtlich des Datenzugriffs sehr<br />

weit und für DV-technische Abgrenzungen nicht immer präzise genug gefassten Befugnisse <strong>der</strong> Finanzbehörden<br />

sind in einem – für sie bindenden – BMF-Schreiben „Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong><br />

Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (<strong>GDPdU</strong>) 6 “ dargelegt.<br />

Die Realisierung des Datenzugriffs, <strong>der</strong> nach freier Wahl <strong>der</strong> Außenprüfer in Form<br />

> des unmittelbaren Zugriffs (Z1 7 )<br />

> des mittelbaren Zugriffs (Z2)<br />

> <strong>der</strong> Datenüberlassung auf maschinell auswertbaren Datenträgern (Z3)<br />

erfolgen kann, ist mit einer Reihe von kritischen betriebstechnischen Fragestellungen verbunden, die mit<br />

einem erheblichen Aufwand in den Unternehmen gelöst werden müssen.<br />

Der Datenzugriff umfasst die Verpflichtung für den Steuerpflichtigen, mit entsprechen<strong>der</strong> Hard- und Software<br />

die originär digital erzeugten steuerlich relevanten Daten unverzüglich lesbar und in maschinell<br />

auswertbarer Form vorzuhalten. 8 Dabei ist wie bisher grundsätzlich die 6- bzw. 10-jährige Aufbewahrungspflicht<br />

gem. § 257 Abs. 1 HGB und §147 Abs. 1und 3 AO unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Revisionssicherheit<br />

zu beachten. Es dürfte die Steuerpflichtigen vor allem mit Blick auf Hard- und Software-Wechsel in <strong>der</strong><br />

betrieblichen Praxis vor große Probleme stellen, die originär digital erzeugten steuerlich relevanten Daten<br />

in maschinell auswertbarer Form aufzubewahren und je<strong>der</strong>zeit lesbar zu machen.<br />

Das Datenzugriffsrecht <strong>der</strong> Finanzverwaltung ist zwischenzeitlich durch einige finanzgerichtliche Entscheidungen<br />

präzisiert worden. 9 Als Beispiel sei <strong>der</strong> BFH-Beschluss vom 26.09.2007 genannt, in dem die<br />

Richter Stellung <strong>zur</strong> Steuerrelevanz <strong>der</strong> kompletten Finanzbuchhaltung 10 und zum Zugriff auf eingescannte<br />

originäre Buchungsbelege genommen haben, die ursprünglich in Papierform vorlagen.<br />

Nach nunmehr mehr als sieben Jahren rechtsverbindlicher Gesetzgebung macht die Finanzverwaltung<br />

vom Datenzugriff regen Gebrauch. Die Außenprüfer setzen nach unserem Kenntnisstand immer mehr die<br />

Prüfsoftware IDEA ® ein. Es bleibt festzuhalten, dass die Außenprüfer von den Unternehmen in <strong>der</strong> Regel die<br />

digitale Bereitstellung <strong>der</strong> Daten für Zugriffsarten Z1, Z2 und / o<strong>der</strong> Z3 for<strong>der</strong>n. Die Vorgehensweise <strong>der</strong><br />

Finanzverwaltungen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Finanzverwaltung hat erkannt,<br />

dass neben <strong>der</strong> Schulung <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> Prüfsoftware auch eine intensive Schulung <strong>der</strong> Außenprüfer<br />

in Bezug auf die SAP-Software und ihre Funktionen einhergehen muss.<br />

Einige Län<strong>der</strong> haben <strong>zur</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Außenprüfer Planstellen für spezielle EDV-Fachprüfer eingerichtet<br />

bzw. sind dabei, diese ein<strong>zur</strong>ichten, während an<strong>der</strong>e Bundeslän<strong>der</strong> die Zielsetzung verfolgen, dass<br />

<strong>der</strong> Außenprüfer selbst den Datenzugriff beherrschen muss.<br />

4 Vgl. Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000, Artikel 7 und 8, BGBl. I S. 1433.<br />

5 Vgl. §193 ff. AO; <strong>zur</strong> Erläuterung siehe Abschnitt 3.2.3.<br />

6 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Az.: IV D 2 – S 0316 136 / 01, BStBl I S. 415,<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/<br />

abgabenordnung/006.html.<br />

7 „Z“ steht für Zugriffsart.<br />

8 Vgl. §147 Abs. 6 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 AO.<br />

9 Vgl. Übersicht <strong>der</strong> Beschlüsse / Urteile in Abschnitt 8.4.<br />

10 Vgl. Abschnitt 4.3.


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Seite 14<br />

3 Rechtlicher Rahmen<br />

3.1 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND VERWALTUNGSAUFFASSUNG<br />

3.1.1 STEUERSENKUNGSGESETZ VOM 23.10.2000<br />

Durch das Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 11 wurde mit Wirkung ab 01.01.2002 die Abgabenordnung<br />

sowie das Umsatzsteuergesetz geän<strong>der</strong>t. Die folgende Tabelle zeigt die Gesetzesän<strong>der</strong>ungen in Stichworten:<br />

GESETZESGRUNDLAGE STICHWORT<br />

§146 Abs. 5 Satz 2 und 3 AO Innerhalb <strong>der</strong> Aufbewahrungsfrist je<strong>der</strong>zeit über Daten verfügen<br />

können und sie unverzüglich lesbar zu machen<br />

§147 Abs. 2 Nr. 2 AO Innerhalb <strong>der</strong> Aufbewahrungsfrist je<strong>der</strong>zeit über die Daten zu<br />

verfügen, sie unverzüglich lesbar zu machen und sie maschinell<br />

auswerten zu können.<br />

§147 Abs. 5 AO Hilfsmittel zu stellen, um Unterlagen auf Bildträgern lesbar zu<br />

machen.<br />

§147 Abs. 6 AO Datenzugriffsrecht<br />

§ 200 Abs. 1 Satz 2 AO Mitwirkungspflicht beim Datenzugriff des Außenprüfers nach §147<br />

Abs. 6 AO.<br />

§14 Abs. 4 UStG Eine elektronische Abrechnung mit einer digitalen Signatur nach<br />

dem Signaturgesetz vom 22. Juli 1997 (BGBl. I, S. 1870, 1872) wird<br />

als Rechnung anerkannt.<br />

Tabelle 1: Übersicht über Gesetzesän<strong>der</strong>ungen durch Steuersenkungsgesetz 2000<br />

Die Finanzverwaltung führt als Begründung für die Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> AO den zunehmend beleglos durchgeführten<br />

Geschäftsverkehr, den verstärkten Einsatz von DV in den Unternehmen und die Einführung <strong>der</strong><br />

qualifizierten elektronischen Signatur in den Unternehmen (umsatzsteuerlich zulässig nach §14 Abs. 4 Satz<br />

2 UStG) an. Sie leitet vor allem aus dem letzten Punkt ihren Anspruch ab, die auf elektronischem Wege<br />

erstellten Rechnungen auf gleichem Weg – elektronisch – prüfen zu müssen.<br />

Aus den Än<strong>der</strong>ungen des §147 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 6 AO ergibt sich die Verpflichtung für den Steuerpflichtigen,<br />

digital erzeugte steuerrelevante Daten bzw. Unterlagen unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar<br />

je<strong>der</strong>zeit verfügbar vorzuhalten, sowie das Recht des Außenprüfers, bei einer Außenprüfung in diese<br />

gespeicherten Daten Einsicht zu nehmen bzw. Daten auf maschinell lesbaren Datenträgern <strong>zur</strong> Auswertung<br />

zu erhalten (Datenträgerüberlassung).<br />

11 a.a.O.


3.1.2 BMF-SCHREIBEN VOM 16.07.2001<br />

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 16.07.2001 12 die „Grundsätze zum Datenzugriff<br />

und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (<strong>GDPdU</strong>)“ veröffentlicht. Darin werden die Befugnisse konkretisiert,<br />

die <strong>der</strong> Finanzverwaltung durch die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> AO – vor allem in §147 Abs. 6 AO – eingeräumt werden.<br />

Der Datenzugriff <strong>der</strong> Außenprüfer während einer steuerlichen Außenprüfung wird aus Sicht <strong>der</strong> Finanzverwaltung<br />

im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 13 näher erläutert. Der Außenprüfer kann auf alle originär digital<br />

erzeugten steuerlich relevanten Daten eines Unternehmens zugreifen. Dafür stehen ihm drei Zugriffsarten<br />

(Z1, Z2 bzw. Z3) 14 <strong>zur</strong> Verfügung. Er kann auch kumulativ mehrere <strong>der</strong> Möglichkeiten in Anspruch nehmen.<br />

Dabei hat er jedoch immer das Gebot <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit zu beachten. Das bedeutet, er darf nichts<br />

Unmögliches verlangen, hat den Zugriffsweg und den Umfang des Zugriffs so zu wählen, sodass <strong>der</strong><br />

Steuerpflichtige am wenigsten belastet wird. 15<br />

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzverwaltung bei einer Außenprüfung nach<br />

wie vor verlangen kann, dass ihr die steuerlich relevanten Daten wie bisher z. B. in Papierform o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

jeweiligen Aufbewahrungsform vorgelegt werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts obliegt allein dem<br />

freien Ermessen des Außenprüfers. Es ist davon auszugehen, dass von dieser Alternative in absehbarer<br />

Zukunft immer weniger Gebrauch gemacht wird. Je<strong>der</strong> Steuerpflichtige muss für sich selbst entscheiden,<br />

wie er mit dem Datenzugriff umgeht, ob er z. B. frühzeitig mit seinem Finanzamt bzw. seinem steuerlichen<br />

Berater Kontakt aufnimmt, um Missverständnisse über die Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

Außenprüfung zu vermeiden und um diese, soweit möglich, mit dem Außenprüfer selbst abzustimmen.<br />

Das BMF-Schreiben vom 16.07.2001 stellt eine allein die Finanzverwaltung bindende Konkretisierung bzw.<br />

Auslegung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelung zum Datenzugriff dar. Inwieweit die Auslegung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Normen durch die Finanzverwaltung und die darauf gestützten Maßnahmen im Einzelfall erfüllbar und<br />

gesetzeskonform sind, kann verbindlich nur von <strong>der</strong> Finanzgerichtsbarkeit 16 entschieden werden. Jedes<br />

Unternehmen muss für sich selbst entscheiden, ob es den von <strong>der</strong> Finanzverwaltung gefor<strong>der</strong>ten Grundsätzen<br />

nachzukommen bereit ist o<strong>der</strong> eine abschließende Klärung durch die Finanzgerichte anstrebt.<br />

Des Weiteren wird in diesem Schreiben zu <strong>der</strong> digitalen Überprüfbarkeit von elektronischen Abrechnungen<br />

(qualifizierte elektronische Signatur) i.S.d. §14 Abs. 4 Satz 2 UStG Stellung genommen. Die elektronische<br />

Signatur ist ein weiteres Element für einen uneingeschränkten Vorsteuerabzug bei Eingangsrechnungen.<br />

Diese neue Form <strong>der</strong> Übermittlung und Kontrolle von Rechnungen, <strong>der</strong>en Revisionssicherheit durch die<br />

qualifizierte Signatur sichergestellt werden soll, war nicht Gegenstand unserer Beratungen innerhalb <strong>der</strong><br />

AG <strong>GDPdU</strong>.<br />

12 a.a.O.<br />

13 a.a.O.<br />

14 Vgl. Abschnitt 3.2.4 ff.<br />

15 Vgl. § 5 AO, BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt III 3, a.a.O.<br />

16 Einige Gerichtsurteile haben das Zugriffsrecht präzisiert, vgl. Abschnitt 8.4.<br />

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Seite 16<br />

3 Rechtlicher Rahmen<br />

3.1.3 BMF-FRAGEN- UND ANTWORTENKATALOG (BMF-FAQ) UND SEINE ZVEI-<br />

KOMMENTIERUNG<br />

Die Finanzverwaltung hat im Internet einen Fragen- und Antwortenkatalog (BMF-FAQ) zu Fragen in<br />

Zusammenhang mit dem Datenzugriffsrecht veröffentlicht. 17 Die aktuelle Fassung datiert vom 23.01.2008,<br />

davor wurden Fassungen mit Datum 15.01.2007, 01.02.2005, 06.03.2003 und 22.08.2002 ins Netz gestellt. 18<br />

Er soll aus Sicht <strong>der</strong> Finanzverwaltung eine Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung des Datenzugriffsrechts<br />

bieten. Hinzuweisen ist auf die rechtliche Unverbindlichkeit des BMF-FAQ. Es handelt sich<br />

lediglich um eine „Orientierungshilfe“. Dem Katalog, so <strong>der</strong> BMF in einem Schreiben vom 24.06.2003 an den<br />

ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V., Frankfurt, kommt somit nicht die Rechtsqualität<br />

einer Verwaltungsanweisung zu. Es bleibt sowohl <strong>der</strong> Finanzverwaltung als auch <strong>der</strong> Wirtschaft<br />

überlassen, sich danach zu richten. Inzwischen nehmen einzelne Gerichtsurteile Bezug auf den BMF-FAQ,<br />

<strong>der</strong> deswegen jedoch in <strong>der</strong> Rangfolge <strong>der</strong> Rechtsqualität nicht aufsteigt.<br />

Der ZVEI hat in Zusammenarbeit mit seinen Mitglie<strong>der</strong>n eine Kommentierung <strong>zur</strong> Fassung des BMF-FAQ<br />

vom 15.01.2007 aus Sicht <strong>der</strong> Unternehmen auf seiner Homepage im Internet veröffentlicht. 19 Sie soll aus<br />

Sicht des ZVEI den Unternehmen als Argumentationshilfe dienen. Die wesentlichen Aussagen <strong>der</strong> Kommentierung<br />

sind auch auf den aktuellen Stand des BMF-FAQ vom 23.01.2008 anwendbar.<br />

Im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 wird weiterhin ausgeführt, dass die Regelungen <strong>der</strong> GoBS 20 im Übrigen<br />

unberührt bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die <strong>GDPdU</strong>, die aus Sicht des BMF als Ergänzung<br />

zu den GoBS gesehen werden, teilweise im Wi<strong>der</strong>spruch zu diesen stehen. Im Zweifelsfall gehen die<br />

<strong>GDPdU</strong> den GoBS vor, so die Meinung <strong>der</strong> Finanzverwaltung (vgl. BMF-FAQ, Abschnitt III, Antwort <strong>zur</strong> Frage<br />

5 und 7) 21 . Diese Meinung wird auch in Kommentierungen zum §146 AO vertreten 22 , während <strong>der</strong> ZVEI<br />

konträrer Auffassung ist. 23<br />

3.1.4 WEITERENTWICKLUNG GDPDU<br />

Vom BMF wird die Auffassung vertreten, substanzielle Än<strong>der</strong>ungswünsche zum Datenzugriffsrecht –<br />

sowohl von Seiten <strong>der</strong> Finanzverwaltung als auch von Seiten <strong>der</strong> Unternehmen bzw. <strong>der</strong> Wirtschaftsverbände<br />

– erst zu gegebener Zeit, insbeson<strong>der</strong>e nach Vorliegen repräsentativer praktischer Erfahrungen, aufgreifen<br />

und auf den Prüfstand stellen zu wollen. Zum Stand <strong>der</strong> Ausarbeitung dieser Empfehlung<br />

(Redaktionsschluss: 11.08.2008) war uns keine offizielle Initiative <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> bekannt, außer<br />

<strong>der</strong> Initiative zum Bürokratieabbau 24 , siehe Abschlussbericht <strong>der</strong> AWV Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche<br />

Verwaltung e. V., Eschborn, an das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Technologie 25 . Es<br />

bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Diskussionen um neue Tax-Compliance-Modelle innerhalb <strong>der</strong><br />

Finanzverwaltung (Stichwort: jährliche Betriebsprüfung) fortentwickeln. Hier ergäbe sich die Gelegenheit,<br />

den Unternehmen seitens <strong>der</strong> Finanzverwaltung mit klaren Definitionen und Festlegungen i.S.d. <strong>GDPdU</strong><br />

eine wünschenswerte Entlastungen zukommen zu lassen.<br />

Die AG <strong>GDPdU</strong> wird den vor Jahren begonnenen Dialog mit <strong>der</strong> Finanzverwaltung <strong>zur</strong> Klärung von<br />

Zweifelsfragen im Rahmen von SAP-<strong>Anwendung</strong>en weiterführen. 26<br />

17 BMF-FAQ, aktueller Stand: 23.01.2008, Fundstelle:<br />

www.bundesfinanzministerium.de. Wirtschaft und Verwaltung → Steuern → Veröffentlichungen zu Steuerarten → Betriebsprüfung →<br />

Datenzugriff (<strong>GDPdU</strong>),<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_308/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf.<br />

18 Alle Versionen des BMF-FAQ sind abrufbar unter: http://www.elektronische-steuerpruefung.de/faqs/faqsbmf.htm.<br />

19 www.zvei.de, Suchbegriff „<strong>GDPdU</strong>“.<br />

20 BMF-Schreiben vom 07.11.1995 Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme, Az.: IV A 8 – S 0316 – 52 / 95, BStBl. I, S. 738.<br />

21 a.a.O.<br />

22 Vgl. Tipke / Kruse, Kommentar <strong>zur</strong> AO und FGO, Kommentierung zu §§146, 147 AO.<br />

23 ZVEI-Kommentierung, Abschnitt III, <strong>zur</strong> Frage 7. a.a.O.<br />

24 Vgl. KMU-Projekt <strong>der</strong> AWV im Auftrag des BMWA <strong>zur</strong> Optimierung <strong>der</strong> Aufbewahrungspflichten,<br />

http://www.awv-net.de/cms/front_content.php?idcat=17&idart=173.<br />

25 Fundstelle: http://www.elektronische-steuerpruefung.de/faqs/buerokratieabbau_aufbewahrungspflichten.pdf.<br />

26 Vgl. Stand <strong>der</strong> Gespräche mit <strong>der</strong> Finanzverwaltung: http://www.dsag.de/index.php?id=79&dsag%5Bakag%5D=103&cHash=96caeedb6f.15


3.2 ZUGRIFF AUF STEUERLICH RELEVANTE DATEN<br />

3.2.1 DER BEGRIFF „STEUERRELEVANTE DATEN“<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Regelung zum Datenzugriff ist <strong>der</strong> Begriff „steuerrelevante Daten“ nicht<br />

definiert bzw. nicht präzisiert worden. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht und <strong>der</strong> Datenzugriff betreffen<br />

die in §147 Abs. 1 AO genannten Unterlagen:<br />

> Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die<br />

zu ihrem Verständnis erfor<strong>der</strong>lichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen<br />

> die empfangenen Handels- o<strong>der</strong> Geschäftsbriefe<br />

> Wie<strong>der</strong>gaben <strong>der</strong> abgesandten Handels- o<strong>der</strong> Geschäftsbriefe<br />

> Buchungsbelege<br />

> Unterlagen, die einer Zollanmeldung beizufügen sind, die mit Mitteln <strong>der</strong> Datenverarbeitung nach<br />

Artikel 77 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 62 Abs. 2 Zollkodex abgegeben wurden, sofern die Zollbehör-<br />

den nach Artikel 77 Abs. 2 Satz 1 Zollkodex auf Vorlage von Originale verzichtet o<strong>der</strong> Originale nach<br />

erfolgter Vorlage <strong>zur</strong>ückgegeben hat<br />

> sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.<br />

Nach §147 Abs. 1 Nr. 5 AO müssen sonstige Unterlagen aufbewahrt werden, soweit sie für die Besteuerung<br />

von Bedeutung sind. Dies gilt auch für originär digital erzeugte Daten. Im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 27<br />

vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass die Daten <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung, <strong>der</strong> Anlagenbuchhaltung<br />

sowie <strong>der</strong> Lohnbuchhaltung unter diese Regelung fallen und somit vollumfänglich steuerrelevant sind.<br />

Dies hat <strong>der</strong> BFH in seinem Beschluss vom 26.09.2007 28 betreffend die Daten <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung bestätigt.<br />

Der Steuerpflichtige wollte den Zugriff auf die Konten für Drohverlustrückstellungen, für handelsrechtliche<br />

Steuerumlagen und für nichtabziehbare Betriebsausgaben nicht einräumen. Der BFH hat dies mit <strong>der</strong><br />

Begründung abgelehnt, dass die Konten <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung „Bücher“ i.S.d. §147 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO<br />

sind und die handelsrechtliche Buchführung in ihrer Gesamtheit <strong>zur</strong> Feststellung <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong><br />

Besteuerungsgrundlagen geeignet ist. Damit ist die Buchführung in ihrer Gesamtheit gem. §140 AO für die<br />

Besteuerung von Bedeutung 29 . Die Steuerrelevanz darf lt. BFH nicht mit <strong>der</strong> „steuerlichen Auswirkung“<br />

gleichgesetzt werden.<br />

Soweit sich in an<strong>der</strong>en Bereichen <strong>der</strong> Datenverarbeitungssysteme originär digital erzeugte steuerrelevante<br />

Daten befinden, hat <strong>der</strong> Steuerpflichtige nach Meinung <strong>der</strong> Finanzverwaltung diese nach Maßgabe seiner<br />

steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu qualifizieren und für den Datenzugriff in<br />

geeigneter Weise vorzuhalten. Auf die Steuerpflichtigen kommt aus Sicht <strong>der</strong> Finanzverwaltung die Pflicht<br />

zu, ihre Verfahrenslandschaft auf die Steuerrelevanz <strong>der</strong> Daten im Einzelnen zu überprüfen. Dies wird im<br />

Grundsatz auch im rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.06.2006 30 bejaht.<br />

Demnach sind Daten von Kostenstellen steuerrelevant, soweit sie sich auf die Bewertung z. B. von Beteiligungen,<br />

Vermögensgegenständen o<strong>der</strong> Rückstellungen beziehen. Darüber hinaus aber hat das Finanzgericht<br />

für den weiteren Zugriff auf an<strong>der</strong>e Kostenstellen hohe Anfor<strong>der</strong>ungen vorgegeben, in denen die<br />

Außenprüfer steuerrelevante Daten vermuten. Sollten sich die von den Außenprüfern gefor<strong>der</strong>ten Daten<br />

nicht nur in <strong>der</strong> Kostenstellenrechnung befinden, son<strong>der</strong>n – wie im Urteilsfall – auch vollständig in <strong>der</strong><br />

Finanzbuchhaltung enthalten sein, so müssen die Außenprüfer nach Meinung <strong>der</strong> Richter erst die ihnen<br />

<strong>zur</strong> Verfügung stehenden Möglichkeiten im Rahmen <strong>der</strong> Zugriffsarten Z1 und Z3 <strong>zur</strong> Überprüfung <strong>der</strong><br />

Finanzbuchhaltung nutzen.<br />

27 Abschnitt I 1, Absatz 2, a.a.O.<br />

28 BFH-Beschluss vom 26.09.2007, I B 53 54 / 07, BFH / NV 2008, Seite 133.<br />

29 Vgl. Abschnitt 4.3.<br />

30 FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2006, Az. 1-K-1743 / 05, rechtskräftig, EFG 2006, Seite 1634.<br />

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Seite 18<br />

3 Rechtlicher Rahmen<br />

Erst danach dürfen sie gezielt auf weitere Daten <strong>der</strong> Kostenstellenrechnung zugreifen (Stichwort Konkretisierung<br />

<strong>der</strong> Prüferanfrage). 31<br />

Der BMF-Erlass vom 28.11.2007 32 dehnt die Anfor<strong>der</strong>ungen auf Unterlagen für Zollzwecke aus.<br />

3.2.2 GÜLTIGKEIT DES DATENZUGRIFFS UND GELTUNGSBEREICH<br />

Die deutsche Finanzverwaltung hat grundsätzlich das Recht, für nach dem 31.12.2001 beginnende Prüfungen<br />

auf Daten des Steuerpflichtigen elektronisch zuzugreifen. Dieses Recht umfasst auch den Zugriff auf<br />

Daten vorangegangener Wirtschaftsjahre im Rahmen <strong>der</strong> Aufbewahrungspflicht nach §147 AO, soweit sich<br />

diese zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Außenprüfungen noch im Produktivsystem befunden haben. Das bedeutet, dass<br />

dem Außenprüfer <strong>der</strong> Zugriff auch auf Daten zu gewähren ist, die ein Unternehmen aus Wirtschaftsjahren<br />

vor 2002 nach dem 31.12.2001 archiviert und reorganisiert hat. 33<br />

Dagegen brauchen bei Archivierungen vor dem 01.01.2002 die Daten nicht wie<strong>der</strong> in das Produktivsystem<br />

<strong>zur</strong>ückgeladen zu werden, wenn dies mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für das Unternehmen verbunden<br />

ist. 34 Hierbei ist aber zu beachten, dass für die von <strong>der</strong> Finanzverwaltung benutzten Begriffe<br />

„Archivierung“, „Rückladen“ und „Reorganisation“ auch in <strong>der</strong> IT-Praxis kein einheitliches Verständnis<br />

vorliegt. 35<br />

Die neuen Regelungen zum Datenzugriff gem. §§146, 147 und 200 AO sind nur für inländische Unternehmen<br />

und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen im Geltungsbereich <strong>der</strong> deutschen Abgabenordnung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die Buchhaltungsdaten müssen im Geltungsbereich <strong>der</strong> Abgabenordnung (Deutschland) verbleiben. 36 Diese<br />

gesetzliche Regelung entspricht nach unserer Auffassung nicht mehr den heutigen betriebswirtschaftlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Unternehmen, die im Rahmen <strong>der</strong> Globalisierung län<strong>der</strong>grenzenüberschreitende<br />

Unternehmens- / Konzernprozesse einführen, z. B. Shared Service Center. Zwar hat <strong>der</strong> BMF in seinem<br />

Schreiben vom 29.01.2004 37 <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EU-Rechnungs-Richtlinie in das deutsche Umsatzsteuerrecht<br />

die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen mit digitaler qualifizierter Signatur im EU-Ausland<br />

zugelassen, soweit ein elektronischer Zugriff durch die Finanzverwaltung auf diese im EU-Ausland liegenden<br />

Daten gewährleistet werden kann. 38 Dies gilt aber nur für die Umsatzsteuer. Ertragsteuerlich müssen<br />

die Daten weiterhin in Deutschland aufbewahrt werden. 39<br />

Den Datenzugriff durch die Finanzverwaltung gibt es auch in unterschiedlichen Ausprägungen in an<strong>der</strong>en<br />

Län<strong>der</strong>n (z. B. Österreich, Frankreich, Schweiz, Portugal und USA). Zu den Regelungen in den an<strong>der</strong>en<br />

Län<strong>der</strong>n wird in diesen <strong>Empfehlungen</strong> nicht Stellung genommen.<br />

31 Vgl. BMF-FAQ, Abschnitt I. Frage 7, a.a.O., und ZVEI-Kommentierung, a.a.O.<br />

32 BMF-Erlass vom 28.11.2007, Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong><br />

Zollverwaltung (<strong>GDPdU</strong>Z), Az.: III A 3 – S 1445 / 06 / 0029, http://www.elektronische-steuerpruefung.de/rechtsgrund/gdpduz.pdf.<br />

33 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt 3 b, a.a.O.<br />

34 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt 3 a, a.a.O.<br />

35 Vgl. auch Abschnitt 4.5.1.<br />

36 Vgl. §146 Abs. 2 Satz 1 AO sowie gleichlautende OFD-Verfügungen München / Nürnberg vom 23.12.2002, Az. München: S-0315 – 17 St 312, Az.<br />

Nürnberg: S-0315 – 8 St 24.<br />

37 BMF-Schreiben vom 29.01.2004, Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie 2001 / 115 / EG (Rechnungsrichtlinie) und <strong>der</strong> Rechtsprechung des EuGH und des BFH<br />

zum unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis durch das Zweite Gesetz <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung steuerlicher Vorschriften, Az. IV B 7 – S 7280 –<br />

19 / 04, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu_<br />

Steuerarten/umsatzsteuer/024.html.<br />

38 Rz. 74, a.a.O.<br />

39 Rz. 77, a.a.O.


3.2.3 AUSSENPRÜFUNGEN I.S.D. §147 AO<br />

Außenprüfungen, für die die Regelungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> gelten, beziehen sich im Wesentlichen auf folgende<br />

Steuerbereiche:<br />

> ALLGEMEINE BETRIEBSPRÜFUNG (BZW. ERTRAGSTEUERPRÜFUNG)<br />

Sie umfasst die Steuerarten Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer, Gewerbesteuer,<br />

Solidaritätszuschlag und Umsatzsteuer. Im Mittelpunkt stehen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />

(GuV), Nachweise zu einzelnen Bilanz- und GuV-Positionen, Konten <strong>der</strong> Hauptbuchhaltung,<br />

Personenkonten <strong>der</strong> Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Daten <strong>der</strong> Anlagenbuchhaltung, Wertpapiere<br />

(Bestandsübersichten, Bestandsentwicklungsübersichten, Zugangs- / Abgangslisten, Depotfinanzströme),<br />

Bestands- und Schadenabwicklungen <strong>der</strong> Versicherungsbuchhaltung.<br />

Auch erwartet die Finanzverwaltung eine bessere Überprüfung <strong>der</strong> Verrechnungspreise mit Hilfe des<br />

elektronischen Datenzugriffs. Einerseits geht das BMF40 davon aus, dass im Rahmen <strong>der</strong> Verschärfung<br />

<strong>der</strong> Verrechnungspreisdokumentation §147 Abs. 6 AO anwendbar ist. An<strong>der</strong>erseits handelt es sich bei<br />

den Gewinnabgrenzungsaufzeichnungen i.S.d. § 90 Abs. 3 AO um eine Angemessenheitsdokumentation,<br />

während §147 Abs. 6 AO die Sachverhaltsdokumentation betrifft. Das Verhältnis dieser beiden Vorschriften<br />

zueinan<strong>der</strong> ist noch ungeklärt.<br />

> VERSICHERUNGSTEUER- / FEUERSCHUTZSTEUER-BETRIEBSPRÜFUNG<br />

Sie hat u. a. Bilanz / GuV, Konten <strong>der</strong> Hauptbuchhaltung, Buchungsjournale (insbeson<strong>der</strong>e bzgl. Beitragseinnahmen)<br />

sowie u. a. Nachweise zu einzelnen Bilanz- und GuV-Positionen zum Gegenstand, die z. B.<br />

auf einzelnen EDV-Auswertungen basieren könnten.<br />

> LOHNSTEUERAUSSENPRÜFUNG<br />

Sie bezieht sich auf Lohnkonten, Gehalts- und Reisekostenabrechnungen, Bilanz und GuV, Konten <strong>der</strong><br />

Hauptbuchhaltung etc. sowie u. a. Nachweise zu einzelnen GuV-Positionen wie Betriebsveranstaltungen,<br />

Bewirtungskosten, freiwillige soziale Leistungen und Geschenke.<br />

> UMSATZSTEUERSONDERPRÜFUNG<br />

Sie umfasst vor allem die Überprüfung aller Umsatz-, USt- und Vorsteuerkonten sowie <strong>der</strong> sonstigen<br />

betrieblichen Ertragskonten, soweit sie für die Umsatzsteuerverprobung von Bedeutung sind.<br />

> ZOLLPRÜFUNG<br />

Sie umfasst nach Bekanntgabe des BMF-Erlasses vom 28.11.200741 V.<br />

e. <strong>DSAG</strong> © 25.08.2008, STAND GDPDU, DER ANWENDUNG ZUR<br />

i.S.d. §193 AO, § 33 Gesetz <strong>zur</strong><br />

Durchführung <strong>der</strong> Gemeinsamen Marktorganisation und §12 Marktordnungsgesetz in erster Linie<br />

Zollprüfungen <strong>der</strong> Einfuhrabgaben für Beschaffungen aus Drittlän<strong>der</strong>n, zollamtliche Überwachung,<br />

Marktordnungsprüfungen o<strong>der</strong> Prüfungen nach § 44 Außenwirtschaftsgesetz.<br />

> WEITERE PRÜFUNGEN<br />

Auch für Prüfungen im Zusammenhang mit Verbrauchssteuern (Strom-, Mineralöl-, Bier-, Brandweinsteuer<br />

etc.) gilt <strong>der</strong> digitale Datenzugriff.<br />

Die Umsatzsteuernachschau (§ 27 b UStG) ist keine Außenprüfung i.S.d. §193 AO. Sie fällt nicht unter den<br />

Geltungsbereich <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>. Nach § 27 b Absatz 3 UStG kann sie jedoch in eine Außenprüfung übergehen.<br />

40 Vgl. BMF-Schreiben vom 12.04.2005, Grundsätze für die Prüfung <strong>der</strong> Einkunftsabgrenzung zwischen<br />

nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungsund<br />

Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren<br />

(Verwaltungsgrundsätze-Verfahren), Az.: IV B 4 – S 1341 – 1 / 05, Tz. 3.4.3, http://www.bundesfinanz<br />

ministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__<br />

Steuerarten/internationales__steuerrecht/001.html.28<br />

19EMPFEHLUNGEN<br />

BFH-Beschluss vom 26.09.2007, I B 53 54 / 07, BFH / NV 2008, Seite 133.<br />

41 a.a.O. Seite


Seite 20<br />

3 Rechtlicher Rahmen<br />

3.2.4 UNMITTELBARER ZUGRIFF (Z1-ZUGRIFF)<br />

Der Außenprüfer hat das Recht, unter Benutzung einer für ihn eingerichteten Benutzerrolle selbstständig<br />

auf Datenverarbeitungssysteme des Steuerpflichtigen zuzugreifen, die steuerlich relevante Daten enthalten.<br />

Der Steuerpflichtigen muss die Hard- und Software bereitstellen, damit <strong>der</strong> Außenprüfer Einblick in die<br />

Daten nehmen und diese maschinell auswerten kann. Der unmittelbare Datenzugriff beinhaltet den Nur-<br />

Lese-Zugriff inklusive einer Sortier- und Filterfunktion auf diesen DV-Systemen des Steuerpflichtigen durch<br />

den Außenprüfer <strong>zur</strong> Prüfung von<br />

> Bewegungsdaten (z. B. Buchungsbelege <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung)<br />

> Stammdaten (z. B. Kreditorenstamm) und<br />

> Verknüpfungen (beispielsweise zwischen den Tabellen einer relationalen Datenbank,<br />

z. B. zwischen Belegkopf und Belegzeile des Finanzbuchhaltungsbelegs).<br />

Dem Zugriffsrecht unterliegen die im System vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten. Mit „vorhandenen<br />

Auswertungsmöglichkeiten“ können nur die im DV-System tatsächlich vom Unternehmen genutzten Auswertungsprogramme<br />

und -arten gemeint sein. Darunter sind auch Eigenentwicklungen <strong>der</strong> Unternehmen<br />

<strong>zur</strong> Auswertung steuerlicher Daten zu verstehen, die dem Außenprüfer zugänglich zu machen sind.<br />

Hinzuweisen ist u. a. auf kundeneigen entwickelte Auswertungen, in <strong>der</strong>en Programmcode fest vorgegeben<br />

ist, dass sie nur für einen bestimmten Buchungskreis lauffähig sind. Im BMF-FAQ, Abschnitt II, Frage 1<br />

i.V.m. Abschnitt III, Frage 13, wird <strong>der</strong> Terminus „vorhandene Auswertungsmöglichkeiten“ sehr weit ausgelegt.<br />

42 Danach sollen vom Steuerpflichtigen auch standardisierte Auswertungsprogramme <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellt werden, die nicht auf dem DV-System installiert, aber im Funktionsumfang <strong>der</strong> Software enthalten<br />

sind. Es kann sicherlich den Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung des Grundsatzes <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit<br />

<strong>der</strong> Mittel nicht zugemutet werden, lediglich für Zwecke <strong>der</strong> Außenprüfung Auswertungsmöglichkeiten<br />

installieren bzw. aktivieren zu müssen, welche vom ihm selbst we<strong>der</strong> genutzt werden noch für den<br />

produktiven Einsatz freigegeben sind. Bei <strong>der</strong> Prüfung des Grundsatzes <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit sind auch<br />

die technische Realisierung und <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche personelle Aufwand zu berücksichtigen.<br />

Darüber hinaus legt die Finanzverwaltung den Begriff „vorhandene Auswertungsmöglichkeiten“ dahingehend<br />

aus, dass dazu auch <strong>Anwendung</strong>sprogramme gehören, die zwar im Unternehmen vorhanden sind,<br />

aber vom Steuerpflichtigen selbst nicht genutzt werden. Im BMF-FAQ wird hierzu <strong>der</strong> Begriff „Standardsoftware“<br />

verwendet und als Beispiel „Tabellenkalkulationsprogramm“ genannt. 43 Der ZVEI hat seine<br />

Kommentierung zum BMF-FAQ hierzu auf die Systemwelt abgestellt, die die Steuerpflichtigen tatsächlich<br />

nutzen. 44<br />

Die Finanzverwaltung hat schon vor dem Beschluss des BFH vom 26.09.2007 45 die „Nutzung <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Auswertungsmöglichkeiten“ sehr weit interpretiert. Soweit Buchungen über eine Verknüpfung zu<br />

einem Dokument in elektronischer Form verfügen, umfasste nach ihrer Auffassung das Datenzugriffsrecht<br />

die Freigabe dieser verknüpften Unterlagen.<br />

Der BFH hat sich mit <strong>der</strong> Frage, ob das Recht <strong>zur</strong> Einsichtnahme auf solche verknüpften Unterlagen in<br />

elektronischer Form aus den <strong>GDPdU</strong> folgt, nicht beschäftigt (obwohl das Finanzgericht 46 dies umfangreich<br />

zu begründen versuchte). Der BFH hat die Vorlagepflicht in elektronischer Form bereits aus §145 Abs. 5 AO<br />

abgeleitet, <strong>der</strong> die Lesbarmachung von aufzubewahrenden und vorzulegenden Unterlagen (z. B. Handelsbriefe,<br />

Rechnungen etc.) regelt. Der Außenprüfer muss sich danach nicht mit einem Ausdruck begnügen,<br />

42 a.a.O.; vgl. auch ZVEI-Kommentierung, Abschnitt I. Frage 2 i.V.m. III., Frage 12 (BMF-FAQ 15.01.2007), a.a.O.<br />

43 Abschnitt III, Frage 12, a.a.O.<br />

44 Vgl. ZVEI-Kommentierung, Abschnitt III, Frage 12 (BMF-FAQ 15.01.2007), a.a.O.; zum Prüferarbeitsplatz siehe auch Abschnitt 4.6.1.<br />

45 a.a.O.<br />

46 Vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2007, 16 V 3454 / 06, nicht rechtskräftig, EFG 2007, Seite 892.


son<strong>der</strong>n kann vom Steuerpflichtigen die Vorrichtungen für eine elektronische Anzeige verlangen. Der BFH<br />

hat jedoch keinen bestimmten Weg vorgeschrieben.<br />

Hieraus ergeben sich folgende praktische Auswirkungen:<br />

> Verlangt <strong>der</strong> Betriebsprüfer eine „elektronische“ Vorlage solcher Unterlagen, muss <strong>der</strong> Steuerpflichtige<br />

den Prüferzugriff um diese Berechtigung erweitern.<br />

> Es ist jedoch jede an<strong>der</strong>e Form <strong>der</strong> „elektronischen“ Vorlage (z. B. als elektronisches Dokument auf<br />

konkrete Nachfrage o<strong>der</strong> durch die Einrichtung einer an<strong>der</strong>en Leseberechtigung auf archivierte<br />

Unterlagen) denkbar.<br />

Nach dem BFH-Beschluss vom 26.09.2007 sind die Unternehmen verpflichtet, diese Zugriffsmöglichkeiten<br />

zu prüfen und auf Verlangen auch ein<strong>zur</strong>ichten.<br />

Eine Fernabfrage <strong>der</strong> Finanzverwaltung beim Steuerpflichtigen (Online-Zugriff) ist gemäß BMF-Schreiben<br />

vom 16.07.2001 47 ausgeschlossen.<br />

3.2.5 MITTELBARER ZUGRIFF (Z2-ZUGRIFF)<br />

Bei dieser Zugriffsart wertet <strong>der</strong> Außenprüfer im Unterschied zu Z1 die Daten nicht selbst aus, son<strong>der</strong>n<br />

verlangt, dass <strong>der</strong> Steuerpflichtige o<strong>der</strong> ein beauftragter Dritter die Daten nach seinen Vorgaben durch<br />

einen Nur-Lese-Zugriff maschinell auswertet. Die Steuerpflichtigen sind <strong>zur</strong> Unterstützung des Außenprüfers<br />

verpflichtet, 48 indem sie Personen <strong>zur</strong> Verfügung stellen, die mit dem DV-System vertraut sind<br />

(siehe auch Ausführungen zum unmittelbaren Zugriff Z1 49 ).<br />

3.2.6 DATENÜBERLASSUNG (Z3-ZUGRIFF)<br />

Ferner hat <strong>der</strong> Außenprüfer das Recht, dass <strong>der</strong> Steuerpflichtige ihm die steuerlich relevanten Daten auf<br />

Datenträger <strong>zur</strong> maschinellen Auswertung überlässt. Dies gilt auch dann, wenn sich die Daten außerhalb<br />

<strong>der</strong> Einrichtungen des Steuerpflichtigen bei einem mit <strong>der</strong> Buchhaltung beauftragten Unternehmen (z. B.<br />

einem Steuerberater) o<strong>der</strong> auf einem System eines Rechenzentrumbetreibers befinden.<br />

Die Finanzverwaltung setzt bei dieser Form des Datenzugriffs bundeseinheitlich die Prüfsoftware IDEA ® mit<br />

<strong>der</strong> Schnittstelle SmartX ein, und zwar ausschließlich auf den Systemen <strong>der</strong> Finanzverwaltung / den<br />

Rechnern <strong>der</strong> Außenprüfer. Ergeben sich aufgrund <strong>der</strong> Analyse des auf Datenträgern überlassenen<br />

Datenmaterials beispielsweise Anhaltspunkte, die eine vertiefte Überprüfung angezeigt erscheinen lassen,<br />

o<strong>der</strong> reichen die auf dem Datenträger <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Daten <strong>zur</strong> steuerlichen Beurteilung nicht<br />

aus, ist <strong>der</strong> Außenprüfer zum zusätzlichen unmittelbaren und mittelbaren Datenzugriff (Z1 / Z2) berechtigt.<br />

Er kann aber auch neue Datenträger mit weiteren bislang nicht bereitgestellten steuerlich relevanten Daten<br />

verlangen.<br />

Überlassene Datenträger muss <strong>der</strong> Außenprüfer spätestens nach Abschluss <strong>der</strong> Prüfung und Eintritt <strong>der</strong><br />

Bestandskraft <strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> Außenprüfung erlassenen Bescheide <strong>zur</strong>ückgeben. Daten auf den Prüfer-<br />

Rechnern werden gelöscht. 50 Der Rücklauf <strong>der</strong> Datenträger sollte überwacht werden, insbeson<strong>der</strong>e dann,<br />

wenn im Rahmen <strong>der</strong> Außenprüfung sich eine Vielzahl von Anfragen nach Datenträgerüberlassung ergeben. 51<br />

47 Vgl. Abschnitt I 1 a, a.a.O.<br />

48 Vgl. Mitwirkungspflichten gem. § 200 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. §147 Abs. 5 und Abs. 6 Satz 3 AO.<br />

49 Vgl. Abschnitt 5.4 Technischer Z1- / Z2-Zugriff.<br />

50 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 1 c, a.a.O.; BMF-FAQ, Abschnitt II, Frage 5, a.a.O.<br />

51 Vgl. Abschnitt 4.6.2.<br />

Seite 21 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 22<br />

3 Rechtlicher Rahmen<br />

3.2.7 DATENBESCHREIBUNGSSTANDARD<br />

Im Gesetz gibt es keine verbindlichen Aussagen zum Datenträgermedium und zu den Datenformaten. Auch<br />

das BMF-Schreiben vom 16.07.2001 52 sagt dazu nichts. Der BMF-FAQ 53 nennt einige Datenformate, darunter<br />

„SAP / AIS“. Gemeint ist das SAP-Audit-Format.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung müssen dem Außenprüfer die <strong>zur</strong> Auswertung notwendigen<br />

Informationen wie beispielsweise Formatangaben, Dateistruktur, Datenfelddefinitionen sowie interne und<br />

externe Verknüpfungen <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden, die sogenannte Datensatzbeschreibung. 54<br />

Das SAP-Audit-Format erfüllt diese Voraussetzungen. Die Verknüpfungsinformation sind Bestandteil eines<br />

DART-Extraktes und können dem Prüfer hieraus <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden. Das SAP-Audit-Format<br />

kann von Prüfersoftware wie IDEA ® o<strong>der</strong> ACL 55 interpretiert werden.<br />

Das BMF propagiert für die Datensatzbeschreibung im Rahmen <strong>der</strong> Automatisierung <strong>der</strong> IDEA ® -Schnittstelle<br />

das speziell entwickelte XML-Format. 56<br />

Das proprieretäre XML-Format für die Datensatzbeschreibung ist für die Steuerpflichtigen nicht bindend.<br />

Jedes im BMF-FAQ genannte Datenformat erfüllt den Zweck. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die<br />

Datendatei selbst im XML-Format von <strong>der</strong> Prüfsoftware IDEA nicht gelesen werden kann. Dieses Format ist<br />

als Datenformat im BMF-FAQ auch nicht genannt.<br />

3.2.8 KUMULATIVER ZUGRIFF<br />

Nach freier Entscheidung des Außenprüfers kann er von den Zugriffsarten Z1 bis Z3 nebeneinan<strong>der</strong>, nacheinan<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> wahlfrei Gebrauch machen. 57<br />

3.2.9 MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT<br />

Im Gesetz ist nicht geregelt, was unter dem Begriff „maschinelle Auswertbarkeit“ zu verstehen ist. Im<br />

BMF-Schreiben vom 16.07.2001 58 wird dazu ausgeführt, dass <strong>der</strong> Nur-Lese-Zugriff das Lesen, Filtern und<br />

Sortieren <strong>der</strong> steuerrelevanten Daten unter Nutzung <strong>der</strong> im Datenverarbeitungssystem vorhandenen<br />

Auswertungsmöglichkeiten umfasst, wobei hier u. E. mit „vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten“ nur<br />

diejenigen gemeint sind, die tatsächlich durch den Steuerpflichtigen genutzt werden. 59<br />

Zum Beispiel erfüllt eine Kontenschreibung exklusiv auf Mikrofilm o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en nicht auswertbaren<br />

Formaten (z. B. pdf o<strong>der</strong> tiff) bzw. eine Listenarchivierung in Papierform o<strong>der</strong> auf COM-Film nicht mehr<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>, da aus diesem Material keine Sortierung und Filterung von Datensätzen<br />

möglich ist.<br />

52 a.a.O.<br />

53 Abschnitt II, Fragen 2. u. 3., a.a.O.<br />

54 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 2 C, a.a.O., BMF-Information zum Beschreibungsstandard vom 15.08.2002, Az.: IV D 2,<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/010,property=publicationFile.pdf.<br />

55 IDEA ® eingesetzt von deutscher Finanzverwaltung, ACL ® z. B. eingesetzt von österreichischer Finanzverwaltung.<br />

56 ACL ® kann dieses Format nicht lesen.<br />

57 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 1, Absatz 5, a.a.O.<br />

58 Vgl. Abschnitt I 1 a, a.a.O.<br />

59 Vgl. Abschnitt 3.2.4.


Werden originär digital erzeugte und steuerlich relevante Daten i.S.d. §§146 und 147 Abs. 1 AO auf<br />

maschinell ausverwertbaren Datenträgern aufbewahrt, ist darauf zu achten, dass das angewandte<br />

Verfahren <strong>zur</strong> Erstellung <strong>der</strong> Datenträger und zu ihrer Aufbewahrung den GOB 60 / GoBS 61 entspricht. Es<br />

muss sicherstellen, dass während <strong>der</strong> Aufbewahrungsfrist je<strong>der</strong>zeit Verfügbarkeit, Lesbarkeit und<br />

maschinelle Auswertbarkeit gewährleistet sind.<br />

Um diese maschinelle Auswertbarkeit im Rahmen des Datenträgeraustausches zu gewährleisten, hat <strong>der</strong><br />

Steuerpflichtige, wie unter Abschnitt 3.2.7 dargestellt, eine Datensatzbeschreibung in auswertbarer Form<br />

mitzuliefern, damit das Prüfprogramm IDEA ® , das <strong>der</strong> Außenprüfer auf seinem eigenen Rechner nutzt,<br />

beim Import <strong>der</strong> Daten die Informationen über die Bedeutung <strong>der</strong> Fel<strong>der</strong> maschinell auswerten kann.<br />

60 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung; vgl. zum Begriff und zu weiteren Nachweisen: Küting /<br />

Weber, Handbuch <strong>zur</strong> Rechnungslegung, Kommentar <strong>zur</strong> Bilanzierung und Prüfung, 4., grundlegend<br />

überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Stuttgart 1995, Band 1a, I. Kapitel, Seite 135 ff., Tz. 238 ff.<br />

61 BMF-Schreiben vom 07.11.1995, a.a.O.<br />

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Seite 24<br />

4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />

4.1 INTERDISZIPLINÄRE ARBEITSGRUPPE<br />

Die Umsetzung und Anpassung von organisatorischen Maßnahmen aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben<br />

<strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> ist ein interdisziplinäres Thema und kann deshalb we<strong>der</strong> allein von <strong>der</strong> IT, dem Finanz-,<br />

Rechnungs- o<strong>der</strong> Steuerwesen bearbeitet werden. Aus Sicht <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> müssen zumindest die nachfolgenden<br />

Fachbereiche /Abteilungen in den Unternehmen bzw. externe Dienstleister bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Anfor<strong>der</strong>ungen zusammenwirken:<br />

> Steuerabteilung<br />

> IT<br />

> Finanz- und Rechnungswesen<br />

> Interne Revision<br />

> Datenschutzbeauftragter<br />

4.2 UNBESTIMMTE RECHTSBEGRIFFE<br />

Die Umsetzung <strong>der</strong> Gesetzesvorgaben zum digitalen Datenzugriff wird durch die im Gesetzestext 62 , im<br />

BMF-Schreiben vom 16.07.2001 63 und im BMF-FAQ 62 verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe, wie z. B.<br />

> steuerlich relevante Daten<br />

> maschinelle Auswertbarkeit<br />

> wahlfreier Zugriff<br />

> Verwendung <strong>der</strong> vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten<br />

> selbsttragendes Archiv<br />

> Datenverknüpfungen (interne und externe)<br />

erheblich erschwert und führt deshalb in <strong>der</strong> praktischen <strong>Anwendung</strong> zu Rechtsunsicherheit. Diese<br />

Rechtsunsicherheit hat sich durch zunehmende Außenprüfungen mit <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> Zugriffsarten Z1 bis<br />

Z3 aufgrund <strong>der</strong> Erfahrungen auf <strong>der</strong> Praxisebene auf Seiten <strong>der</strong> Außenprüfer und <strong>der</strong> Steuerpflichtigen<br />

sowie aufgrund ergangener Rechtsprechungen 65 in einigen Punkten verringert bzw. relativiert. Trotzdem<br />

wird es eine „wasserdichte“ Lösung für alle Zweifelsfragen nicht geben. Eine gewisse Rechtsunsicherheit<br />

besteht fort bzw. wird fortbestehen.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Dokumentieren Sie grundsätzlich zeitnah und nachvollziehbar, warum Sie einen bestimmten Lösungsansatz<br />

<strong>zur</strong> praktischen Umsetzung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> gewählt haben. 66<br />

Somit stehen Ihnen bei Prüferanfragen, die u. U. erst Jahre später nach Ihrer Sachentscheidung gestellt<br />

werden, die entsprechenden Begründungen und Nachweise zu diesem Zeitpunkt auch noch <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

62 Vgl. Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000, a.a.O.<br />

63 a.a.O.<br />

64 a.a.O.<br />

65 Vgl. Abschnitt 8.4 Stichwort „Finanzgerichtliche Rechtsprechung“.<br />

66 Vgl. ZVEI-Kommentierung, Abschnitt I, Frage 6, a.a.O.


4.3 IDENTIFIZIERUNG STEUERRELEVANTER SYSTEME UND DATEN<br />

We<strong>der</strong> im Gesetz noch in den Verwaltungsverlautbarungen wird abschließend definiert, welche originär<br />

digital erzeugten Daten steuerrelevant sind. Lediglich die Daten <strong>der</strong><br />

> Finanzbuchhaltung (Hauptbuchung und Kontokorrente)<br />

> Lohn- und Gehaltsbuchhaltung<br />

> Anlagenbuchhaltung<br />

werden im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 67 eindeutig als steuerrelevant bezeichnet. In <strong>der</strong> Praxis ergeben<br />

sich aber auch hier Zweifelsfragen bezüglich <strong>der</strong> Steuerrelevanz aller Daten in diesen Buchhaltungen (z. B.<br />

Daten aus paralleler Rechnungslegung US-GAAP und IFRS).<br />

Soweit sich auch in an<strong>der</strong>en Bereichen des Datenverarbeitungssystems steuerlich relevante Daten befinden,<br />

sind sie durch den Steuerpflichtigen zu qualifizieren. Dabei ist zu beachten, dass als steuerlich<br />

relevante Daten nur diejenigen anzusehen sind, die für die Besteuerung von Bedeutung sind.<br />

Nach herrschen<strong>der</strong> Meinung fallen darunter die klassischen branchenübergreifenden SAP-Standard-<br />

<strong>Anwendung</strong>en aus<br />

> Einkauf, Bestandsführung, Auftragsabwicklung<br />

> Fakturen- und Gutschriftsabwicklung<br />

> Zoll- und Außenhandelsabwicklung<br />

> Kosten- und Leistungsrechnung,<br />

die auf ihre Steuerrelevanz zu überprüfen sind. Diese Daten finden sich primär in den SAP-Kernapplikationen<br />

MM, SD und CO. Unternehmens- bzw. branchenspezifisch kann es hiervon erhebliche Abweichungen<br />

geben. Vor- o<strong>der</strong> nachgelagerte Verfahren und Systeme sind damit grundsätzlich in die Betrachtung eingeschlossen.<br />

Es obliegt dem Unternehmen einerseits, den Umfang <strong>der</strong> bei ihm steuerlich relevanten Daten abzustecken,<br />

und an<strong>der</strong>seits darauf abgestimmt sicherzustellen, dass <strong>der</strong> Außenprüfer nur auf die originär digital<br />

erzeugten steuerrelevanten Daten zugreifen kann. Damit steht das Unternehmen als Steuerpflichtiger in <strong>der</strong><br />

Verantwortung, die originär steuerrelevanten von den nicht steuerrelevanten Daten zu trennen, soweit sie<br />

im Datenverarbeitungssystem originär digital erzeugt wurden. 70 Hierbei muss es wissen, hinter welchem<br />

Feld o<strong>der</strong> welcher Tabelle sich das steuerrelevante Datum verbirgt. Dies ist die eigentliche Herausfor<strong>der</strong>ung<br />

bei <strong>der</strong> Identifizierung <strong>der</strong> steuerrelevanten Daten bzw. bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Anfor<strong>der</strong>ungen in<br />

den betroffenen Verfahren und Systemen. Für das SAP-Datenmodell liegt <strong>der</strong> von <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> erarbeitete<br />

Datenkatalog für DART 71 vor, <strong>der</strong> einen Anhaltspunkt für die Identifizierung steuerlich relevanter Daten<br />

bietet.<br />

Neben einem in SAP geführten Buchhaltungssystem können weitere steuerrelevante Daten in vielen<br />

<strong>Anwendung</strong>sbereichen in den Unternehmen vorliegen, wie folgende Grafik zeigt:<br />

67 Abschnitt I 1, Absatz 2, a.a.O.<br />

68 BMF-Schreiben 16.07.2001, Abschnitt. I 1, Absatz 3, a.a.O.<br />

69 Vgl. §147 Abs. 1 Nr. 5 AO, ZVEI-Kommentierung, Abschnitt I, Frage 6, a.a.O.<br />

70 FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2005, 4 K-2167/04, rechtskräftig, EFG 2005, Seite 667.<br />

71 Vgl. zum Umfang des Datenkatalogs: SAP-Hinweis 582583 mit hinterlegten EXCEL ® -Tabellen mit den Segment- und Feldkatalogen je DART-Release.<br />

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Seite 26<br />

4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />

Elektronische<br />

Kassensysteme<br />

Kassensysteme<br />

Fakturen,<br />

Gutschriften<br />

Mails<br />

Frakturiersysteme<br />

Abbildung 1: Schaubild <strong>zur</strong> Systemwelt eines Unternehmens<br />

Lizenzen, Garantieabwicklung,<br />

an<strong>der</strong>e Buchhaltungssysteme,<br />

Ablagesysteme<br />

STEUER-<br />

RELEVANZ<br />

EDIFACT, IDOCs<br />

An<strong>der</strong>e<br />

Subsysteme<br />

Reisekosten,<br />

Provisionen,Bonivergütungen,Zeiterfassung<br />

Office-<br />

<strong>Anwendung</strong>en<br />

Textverarbeitung,<br />

Tabellenkalkulation<br />

EDI


4.3.1 VORGEHENSWEISE BEI DER IDENTIFIZIERUNG VON SYSTEMEN<br />

Bei <strong>der</strong> Identifizierung <strong>der</strong> steuerrelevanten Daten in DV-Systemen des Steuerpflichtigen gibt es mehrere<br />

Möglichkeiten <strong>der</strong> Vorgehensweise:<br />

> Retrograde Prüfungsmethode<br />

> Progressive Prüfungsmethode<br />

> Qualifizierung über Handelsbriefdefinition<br />

> Qualifizierung über die dem Außenprüfer in vorhergehenden Außenprüfungszeiträumen<br />

vorgelegten Unterlagen<br />

RETROGRADE PRÜFUNGSMETHODE<br />

Nach GoBS 72 beginnt die retrograde Prüfung bei <strong>der</strong> Bilanz o<strong>der</strong> GuV bzw. Steueranmeldung / Steuererklärung,<br />

geht über die Konten und schließlich zum Beleg. In <strong>der</strong> Praxis bedeutet dies, dass technische Schnittstellen<br />

von vorgelagerten Verfahren zu im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 73 als steuerrelevant definierten<br />

Finanz-, Anlagen- und Lohn- / Gehaltsbuchhaltungen ein Indiz auf steuerrelevante Daten in diesen vorgelagerten<br />

Verfahren darstellen können. Gleiches gilt, wenn das Finanzbuchhaltungsmodul in einem ERP-<br />

System zu den an<strong>der</strong>en Modulen in diesem System eine direkte Verbindung bietet, wie z. B. im SAP R/3:<br />

Drill-Down-Funktion ausgehend vom FI-Beleg zu Rechnungsbelegen im Modul MM bzw. zu Kostenrechnungsbelegen<br />

im Modul CO.<br />

PROGRESSIVE PRÜFUNGSMETHODE<br />

Die progressive Prüfung stellt auf einen direkten Prüfungssachverhalt ab und sucht dessen Spuren in<br />

den DV-Systemen. Z. B. führt ein Kauf eines Wirtschaftsgutes ausgehend vom Vertrag zu Än<strong>der</strong>ungen von<br />

aktivierten Anlagen o<strong>der</strong> des Vorratsvermögens, ggf. auch verbunden mit Auswirkungen in einem Warenwirtschaftssystem.<br />

QUALIFIZIERUNG ÜBER HANDELSBRIEFDEFINITION<br />

Ausgehend von <strong>der</strong> Definition des Begriffes „Handelsbrief“ und seinen zwingenden Komponenten kann<br />

geprüft werden, welche Datenfel<strong>der</strong> stets zu einem Handelsbrief gehören und somit steuerrelevant sind.<br />

Handelsbriefe sind Unterlagen, die ein Handelsgeschäft betreffen, d. h. alle ein- und ausgehenden Unterlagen,<br />

welche die Vorbereitung, den Abschluss, die Durchführung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Rückgängigmachung<br />

eines Handelsgeschäftes betreffen. Als Handels- und Geschäftsbriefe werden z. B. bezeichnet:<br />

> Rechnungen<br />

> Angebote (soweit diese zu Aufträgen führen)<br />

> Bestellungen /Aufträge<br />

> Auftragsbestätigungen<br />

> Akkreditive<br />

> Mahnungen<br />

> Saldenbestätigungen<br />

> Kontoauszüge<br />

Dabei ist zu beachten, dass diese steuerlich relevanten Beispiele alle als originär digital erzeugte<br />

Unterlagen bzw. <strong>der</strong>en Inhalt als originär digital erzeugte Daten vorliegen können.<br />

Nicht zu den Handelsbriefen gehört jener Teil <strong>der</strong> Unterlagen, <strong>der</strong> nicht zum Abschluss eines Handelsgeschäfts<br />

geführt hat. Es mag unproduktiv sein, den Ausgang eines Angebots o<strong>der</strong> einer Anfrage abzuwarten,<br />

72 Vgl. BMF-Schreiben vom 07.11.1995, a.a.O.<br />

73 Abschnitt I 1, Absatz 2, a.a.O.<br />

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4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />

um dann entscheiden zu können, ob aufbewahrungspflichtige Korrespondenz entstanden ist. Es ist davon<br />

auszugehen, dass die betriebliche Praxis Grundsatzregeln aufstellt, wonach dieser Teil eines bestimmten<br />

Beschaffungs- o<strong>der</strong> Verkaufsvorganges ohne Rücksicht auf ein späteres Ergebnis aufbewahrt werden soll.<br />

QUALIFIZIERUNG ÜBER DIE DEM AUSSENPRÜFER IN VORHERGEHENDEN AUSSENPRÜFUNGS-ZEITRÄUMEN<br />

VORGELEGTEN UNTERLAGEN<br />

Ein Großteil <strong>der</strong> bisher vorgelegten Unterlagen basiert auf ausgedruckten Auswertungen aus den DV-<br />

Systemen. Somit müsste in <strong>der</strong> Praxis ein Rückschluss auf das entsprechende Verfahren grundsätzlich<br />

möglich sein.<br />

BEISPIELE FÜR DER BETRIEBSPRÜFUNG VORGELEGTE UNTERLAGEN / DATEN<br />

BISHER:<br />

UNTERLAGEN VORGELEGT<br />

NEU:<br />

DATEN VORGELEGT<br />

(enthalten ggf. zusätzliche Informationen)<br />

Ausgangsrechnung in Papierform Daten, die <strong>zur</strong> Ausgangsrechnung verwendet wurden:<br />

> Kundendaten<br />

> Artikel- / Materialdaten<br />

> Preisdaten<br />

> Auftragsdaten<br />

Offene-Posten-Liste z. B. für Debitoren zum Stichtag<br />

TTMMJJJJ 74<br />

Debitoren-OP: Daten für Ausgangsrechnungen<br />

und an<strong>der</strong>e Debitorenbelege, die zum Stichtag<br />

TTMMJJJJ keinen Ausgleich erfahren haben<br />

= offene Posten<br />

Anlagenspiegel 75 als Liste Bewegungen je Inventar in Dateiform:<br />

> Zugänge<br />

> Abgänge<br />

> Umbuchungen<br />

> Abschreibungen<br />

> Zuschreibungen<br />

Tabelle 2: beispielhafte Übersicht für <strong>der</strong> Betriebsprüfung vorgelegte Unterlagen (bisher) und Daten (neu)<br />

Von diesen vier Möglichkeiten, um steuerlich relevante Daten aufzuspüren, hat sich in <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> retrograde<br />

Ansatz bewährt, d. h. ausgehend von <strong>der</strong> Bilanz o<strong>der</strong> GuV zu den Datenquellen in den DV-Systemen.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Stellen Sie in Matrixform die markanten Bilanz- und GuV-Positionen den Systemen und Verfahren<br />

gegenüber. Damit ergibt sich für alle Beteiligten, selbst bei heterogenen Systemlandschaften, recht<br />

schnell eine Antwort, welche DV-Systeme und -Verfahren betroffen sind.<br />

74 Die Buchstabenfolge TTMMJJJJ ist Platzhalter für die Angabe zu Tag, Monat, Jahr.<br />

75 Vgl. <strong>zur</strong> Definition des Anlagespiegels als Bestandteil des Jahresabschlusses § 268 Ab-satz 2 HGB.


Beispiel einer Betroffenheitsanalyse:<br />

BILANZ<br />

Sachanlagen<br />

Immat. Anlagen<br />

Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe<br />

Kasse<br />

Banken<br />

For<strong>der</strong>ungen<br />

Rückstellungen<br />

Verbindlichkeiten<br />

GUV<br />

Umsatzerlöse<br />

Aufw. f. RHB<br />

Erträge aus Beteiligungen<br />

Zinserträge<br />

Erträge aus Herabsetzung<br />

PWB zu For<strong>der</strong>ungen<br />

Löhne / Gehälter<br />

Aufwendungen<br />

f. Altersversorgung<br />

Afa<br />

usw.<br />

Bemerkungen:<br />

(1) Verbrauchsmeldungen per Mail mit CSV-File<br />

Eigenanwendung in SAP<br />

(2) Wöchentliche Eingangsrechnung per Papier und als ASCII-File für BTCI-Verarbeitung<br />

Abbildung 2: Beispiel einer Betroffenheitsanalyse<br />

4.3.2 SONDERFALL E-MAILS<br />

4.3.2.1 STEUERRELEVANZ VON E-MAILS<br />

In <strong>der</strong> Praxis übernehmen E-Mails mittlerweile immer mehr inhaltlich die Beleg- und Nachweisfunktion i.S.d.<br />

GoBS77 ein. Dabei kann es sich z. B. um Handelsbriefe 78 o<strong>der</strong> Buchungsanweisungen (z. B. Anweisung <strong>zur</strong> Auflösung<br />

einer Rückstellung mit Begründung) handeln, die steuerrelevant sind.<br />

77 Vgl. BMF-Schreiben vom 07.11.1995, a.a.O.<br />

78 Vgl. Definition unter Abschnitt 4.3.1<br />

SAP 4.70<br />

Enterprise<br />

Kunden-<br />

Konsignations-<br />

Abwicklung<br />

DATEV<br />

SFinm32<br />

BAnking SW<br />

EXCEL-RüSt-<br />

Spiegel<br />

Acces-DB<br />

Garantien<br />

Excel-Kalk.<br />

PWB<br />

GV-Kassen-<br />

System<br />

Assist-<br />

Import / Export<br />

Abwicklung<br />

trimondo<br />

Web-Portal<br />

X X<br />

X<br />

X X<br />

X X<br />

X X<br />

X X(1) X X<br />

X X X<br />

X X X(2)<br />

X X(1) X X<br />

X X X(2)<br />

X<br />

X<br />

X X<br />

X X<br />

X X<br />

X<br />

Seite 29 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 30<br />

4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />

Daneben ist zu beachten, dass E-Mails in <strong>der</strong> Praxis auch als reiner Briefumschlag für Anhänge genutzt<br />

werden (= Transportmittel). Als Beispiel ist im BMF-FAQ 78 eine Reisekostenabrechnung in einem Tabellenkalkulationsformat<br />

genannt. In diesem Fall muss je<strong>der</strong> Steuerpflichtige selbst entscheiden, ob er den<br />

„Briefumschlag“ als steuerrelevant betrachtet o<strong>der</strong> nicht.<br />

Sonstiger Inhalt,<br />

z. B. Werbung,<br />

Vertragsgestaltungsvarianten<br />

79 Abschnitt III, Frage 9, a.a.O.<br />

Außenverhältnis Innenverhältnis<br />

ohne Buchungsanweisung,<br />

z. B.<br />

Bestellung, Angebot<br />

Handelsbrief<br />

Abbildung 3: Systematisierung E-Mail-Inhalte nach Steuerrelevanz<br />

E-MAIL<br />

Inhaltsprüfung<br />

mit Buchungsanweisung,<br />

z. B.<br />

Rechnung, Kontoauszug<br />

STEUERRELEVANTE E-MAILS<br />

Buchungsanweisung,<br />

z. B.<br />

Buchung einer<br />

Rückstellung<br />

Sonstiger Inhalt,<br />

z. B. Vertragsgestaltungsvarianten


4.3.2.2 MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT<br />

Die maschinelle Auswertbarkeit lässt sich anhand <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> Belegfunktion im Sinne <strong>der</strong> GoBS 80<br />

ableiten:<br />

a) Original-Papierbelege<br />

b) gescannte Original-Papierbelege, abgelegt in optischen Archiven in einem unverän<strong>der</strong>baren<br />

Format (z. B. pdf- o<strong>der</strong> tiff-Format)<br />

c) originär digital erzeugte Beleginhalte in maschinell lesbarer, aber nicht auswertbarer Form<br />

d) originär digital erzeugte Beleginhalte in maschinell lesbarer und auswertbarer Form<br />

Die maschinelle Auswertbarkeit kommt grundsätzlich bei E-Mails nur bei den Buchstaben c) o<strong>der</strong> d) infrage.<br />

Dabei hängt es davon ab, ob eine E-Mail, die z. B. Handelsbriefcharakter besitzt, mit einer qualifizierten<br />

digitalen Signatur versehen ist o<strong>der</strong> nicht. Soweit eine digitale Signatur fehlt, gilt Punkt c), da es sich bei diesen<br />

E-Mail-Inhalten um reinen Fließtext handelt, <strong>der</strong> nicht <strong>zur</strong> maschinellen Weiterverarbeitung geeignet ist. In<br />

diesem Fall kann die E-Mail in einem Bildformat (z. B. pdf o<strong>der</strong> tiff) aufbewahrt werden. Bei einer E-Mail mit<br />

qualifizierter digitaler Signatur, z. B. Rechnungen i.S.d. §14 UStG, gilt Punkt d). In diesem Fall bezieht sich die<br />

maschinelle Auswertbarkeit allein auf die Signatur und das Prüfungsergebnis. Hier hat die Aufbewahrung<br />

inkl. des Signaturschlüssels und des Prüfungsergebnisses <strong>der</strong> Gültigkeit des Signaturschlüssels im Originalformat<br />

zu erfolgen, um die Prüfung <strong>der</strong> Absen<strong>der</strong>authentizität zu ermöglichen.<br />

4.3.3 SONDERFALL TABELLENKALKULATIONSDATEIEN<br />

4.3.3.1 STEUERRELEVANZ DER TABELLENKALKULATIONSDATEI<br />

Bei Tabellenkalkulationsdateien (z. B. MS-EXCEL ® ) kann eine Steuerrelevanz vorliegen, wie unter Abschnitt<br />

4.3.2.1 dargestellt. Als Beispiel für steuerrelevante Dateien aus Tabellenkalkulationsprogrammen sind<br />

Berechnungen zu Rückstellungshöhe, Zins- und Amortisationsberechnungen zu nennen.<br />

Daneben ist aber auch eine Tabellenkalkulationsdatei als reine Datendatei (ohne Berechnungsschritte) in <strong>der</strong><br />

Praxis anzutreffen, z. B. ein Download von Daten aus SAP R/3 bzw. SAP ERP 5.0 / 6.0 nach MS-EXCEL ® zwecks<br />

Transport (Upload) in ein NON-SAP-System o<strong>der</strong> umgekehrt. Je<strong>der</strong> Steuerpflichtige muss für sich selbst<br />

entscheiden, ob er solche Datendateien aufbewahrt o<strong>der</strong> durch eine Verfahrens- bzw. Prozessdokumentation<br />

die Kongruenz zwischen Quell- und Zielsystem nachweist.<br />

Bei aufzubewahrenden steuerrelevanten Tabellenkalkulationsdateien ist die Revisionssicherheit i.S.d. GoBS<br />

nicht gegeben. Das bedeutet, dass z. B. eine EXCEL ® -Datei än<strong>der</strong>bar ist, ohne dass eine Än<strong>der</strong>ungshistorie<br />

gespeichert wird, die die Än<strong>der</strong>ungen im Zeitablauf nachvollziehbar macht. Es obliegt jedem Unternehmen,<br />

selbst durch geeignete organisatorische Maßnahmen die Revisionssicherheit zu erfüllen, z. B. indem neben<br />

dem Originalformat auch eine Bilddatei mit Zeitangaben (z. B. im pdf- o<strong>der</strong> tiff-Format) aufbewahrt wird, damit<br />

ein Prüfer das Abbild <strong>der</strong> Datei mit <strong>der</strong> Datei selbst vergleichen kann.<br />

4.3.3.2 MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT DER TABELLENKALKULATIONSDATEI<br />

Die maschinelle Auswertbarkeit von Dateien aus Tabellenkalkulationsprogrammen ist nur bedingt möglich.<br />

Eine Überprüfung durch den Außenprüfer kann sich in <strong>der</strong> Originaldatei nur auf die sichtbare Formel für die<br />

Berechnung von Zellinhalten beziehen. Eine Auswertbarkeit i.S.d. <strong>GDPdU</strong> ist in diesem Fall nicht gegeben, da<br />

die Datei mit <strong>der</strong> Formel selbst nicht <strong>zur</strong> maschinellen Weiterverarbeitung in einem DV-System geeignet ist.<br />

80 Vgl. BMF-Schreiben vom 07.11.1995, a.a.O.<br />

Seite 31 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 32<br />

4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />

4.3.4 SONDERFALL TEXTVERARBEITUNGSDATEIEN<br />

4.3.4.1 STEUERRELEVANZ DER TEXTVERARBEITUNGSDATEI<br />

Wird das Textverarbeitungssystem wie eine Schreibmaschine benutzt und die erzeugte Datei zwecks Übermittlung<br />

ausgedruckt, so ist die Textverarbeitungsdatei im Originalformat (z. B. MS-WORD ® ) nicht aufbewahrungspflichtig,<br />

selbst dann nicht, wenn sie einen steuerlichen Inhalt hat. Die Aufbewahrungspflicht bezieht<br />

sich dann auf das ausgedruckte steuerrelevante Dokument bzw. auf die bildliche Speicherung, z. B. WORD ® -<br />

Dokument umgewandelt in ein Bildformat wie z. B. pdf o<strong>der</strong> als gescanntes Bilddokument.<br />

Etwas an<strong>der</strong>es kann gelten, wenn diese Textverarbeitungsdatei mit einer qualifizierten digitalen Signatur<br />

versehen ist. Hier sind zwecks maschineller Auswertung <strong>der</strong> Signatur und des Prüfungsergebnisses <strong>der</strong><br />

Signatur die gleichen Vorgaben wie bei <strong>der</strong> maschinellen Auswertbarkeit von E-Mail mit qualifizierter digitaler<br />

Signatur zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt 4.3.2.2).<br />

4.3.4.2 MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT DER TEXTVERARBEITUNGSDATEI<br />

Grundsätzlich ist die maschinelle Auswertbarkeit bis auf den unter Abschnitt 4.3.4.1 genannten Fall <strong>der</strong><br />

qualifizierten digitalen Signatur nicht gegeben. 81<br />

4.3.5 DATENBANKEN AUSSERHALB SAP<br />

Die folgenden Ausführungen betreffen ausschließlich relationale Datenbanksysteme. Mit Office-Werkzeugen<br />

wie z. B. MS-Access sind oftmals komplexe Büroanwendungen im Einsatz, die auch einer Prüfung auf Steuerrelevanz<br />

unterzogen werden müssen. Meist übersteigt das Datenvolumen Grenzen, die mit einem Tabellenkalkulationsprogramm<br />

nicht mehr bearbeitet werden können.<br />

Bilden Ergebnisse aus einem solchen Datenbanksystem Input für die Buchhaltung (z. B. Provisions-, Boni-<br />

Abrechnung, Garantieabwicklungen mit Grundlagen für Rückstellungsberechnungen etc.), dann sind die Daten<br />

des Datenbanksystems steuerlich relevant und unterliegen dem Datenzugriffsrecht des Außenprüfers.<br />

Im Allgemeinen findet man in diesen Systemen we<strong>der</strong> eine Än<strong>der</strong>ungshistorie, noch kann <strong>der</strong> reine Lesezugriff<br />

mit Schreibschutz gewährleistet und eine Zeitraumsbegrenzung eingerichtet werden. Um einen<br />

Z1-Zugriff auf <strong>der</strong>artige Datenbanken ein<strong>zur</strong>ichten, bedarf es umfangreicher Programmierkenntnisse.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Durch periodisches „Einfrieren“ eines Dateistandes und seine revisionssichere Ablage im File- o<strong>der</strong><br />

einem Dokumenten-Management-System (DMS) kann eine Grundlage für die Datenträgerüberlassung<br />

(Z3) von historischen Daten geschaffen werden.<br />

4.3.6 ELEKTRONISCHE UNTERLAGEN<br />

4.3.6.1 HANDELSBRIEFE UND BUCHFÜHRUNGSUNTERLAGEN<br />

Die elektronische Übermittlung von Handelsbriefen bzw. Buchungsbelegen gab es auch schon vor <strong>der</strong> Einführung<br />

<strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> und <strong>der</strong> qualifizierten Signatur. Viele Unternehmen nehmen diese Übermittlung per EDI<br />

(Electronic Data Interchange) vor. In den meisten Fällen werden die empfangenen EDI-Dateien an ein ERP-<br />

81 Vgl. BMF-FAQ, Abschnitt III, Frage 4, a.a.O. und dazu die ZVEI-Kommentierung a.a.O.


System zwecks maschineller Weiterverarbeitung weitergeleitet. Dabei muss grundsätzlich die EDI-Datei in<br />

ein vom ERP-System vorgegebenes sogenanntes Inhouse-Format umgewandelt werden. Bei SAP wird das<br />

Inhouse-Format mit IDOC (Intermediate Document) bezeichnet.<br />

Es stellt sich die Frage, welche <strong>der</strong> so übermittelten elektronischen Unterlagen steuerrelevant sind und ob ggf.<br />

beide Formate – EDI und IDOC – aufbewahrt werden müssen.<br />

4.3.6.2 STEUERRELEVANZ<br />

Eine EDI-Datei / IDOC ist steuerrelevant, wenn es sich inhaltlich um einen elektronischen Handelsbrief (z. B.<br />

eingehende / ausgehende Rechnung, Lieferschein, Auftrag, Auftragsbestätigung, Angebot, das zum Auftrag<br />

wurde) handelt. Des Weiteren ist eine EDI-Datei / IDOC steuerrelevant, wenn ihr Inhalt eine Beleg- / Nachweisfunktion<br />

i.S.d. GoB besitzt (keine Buchung ohne Beleg – hier ist nicht <strong>der</strong> SAP-Buchungsbeleg gemeint). Es<br />

gibt eine Vielzahl von EDI-Dateien / IDOCs, die ohne den elektronischen Weg als Buchungsanweisungen in<br />

Papierform existieren würden (z. B. eine Reisekostenabrechnung, die ein externer Dienstleister für den<br />

Arbeitgeber des Mitarbeiters durchführt und den an den Mitarbeiter zu zahlenden Betrag an den Arbeitgeber<br />

mittels EDI / IDOC übermittelt).<br />

4.3.6.3 AUFBEWAHRUNGSPFLICHTIG NUR EDI-DATEI ODER NUR IDOC BZW. BEIDE?<br />

Ist die elektronische Unterlage als steuerrelevant anzusehen, so stellt sich die Frage, was mit <strong>der</strong> EDI-Datei<br />

am EDI-Konverter und dem daraus gewonnenen IDOC hinsichtlich <strong>der</strong> Aufbewahrungspflicht zu geschehen<br />

hat, soweit die Kommunikation nicht direkt zwischen zwei SAP-Systemen ohne EDI erfolgt. Hier geht das Institut<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) davon aus, dass beide Formate i.S.d. <strong>der</strong> GoB / GoBS<br />

aufzuheben sind 82 (vgl. auch BMF-FAQ 83 ). Dagegen vertritt <strong>der</strong> ZVEI in seiner Kommentierung des BMF-FAQ die<br />

Auffassung, dass dies zu einer doppelten Datenaufbewahrung führt und nicht in Einklang mit dem Grundsatz<br />

<strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit steht. Es sei von daher abzulehnen. 84 Letztendlich liegt die Entscheidung bei jedem<br />

Steuerpflichtigen.<br />

4.4 FRAGESTELLUNGEN / ANMERKUNGEN ZU DEN ZUGRIFFSARTEN Z1–Z3<br />

4.4.1 WAHLFREIE NUTZUNG DER ZUGRIFFSARTEN Z1–Z3<br />

Der Außenprüfer kann die Zugriffsrechte Z1/ Z2 und Z3 nach freier Wahl nutzen. Diese Zugriffe können<br />

abwechselnd o<strong>der</strong> parallel angewendet werden.<br />

Bei den Zugriffsarten Z1/ Z2 und Z3 ist nach <strong>der</strong> Qualifizierung <strong>der</strong> Daten nach ihrer Steuerrelevanz eine<br />

technische Umsetzung <strong>der</strong> Trennung von steuerrelevanten zu nicht steuerrelevanten Daten vorzunehmen.<br />

Die Trennung <strong>der</strong> Daten bzw. das Einrichten des Zugriffs auf sie stellt einen erheblichen Zeit- und Kostenfaktor<br />

dar, den <strong>der</strong> Steuerpflichtige aufgrund seiner Mitwirkungspflichten gem. § 200 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. §147 Abs. 5<br />

und Abs. 6 Satz 3 AO selbst zu tragen hat.<br />

Es bleibt festzuhalten, dass sich <strong>der</strong> sachliche Prüfungsumfang i.S.d. §194 AO durch die drei Zugriffsarten<br />

nicht erweitert hat. 85 Jedoch wird sich die Prüfungsintensität durch die nun mögliche Prüfung des Gesamtdatenbestands<br />

(früher i.d.R. nur Stichproben) und <strong>der</strong> vom Außenprüfer genutzten Auswertungsmöglichkeiten<br />

auf dem DV-System des Steuerpflichtigen (Z1/ Z2) deutlich erhöhen. Gleiches gilt für den Einsatz <strong>der</strong> Prüfsoftware<br />

IDEA ® im Rahmen <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung (Z3). Der Außenprüfer verfügt nun über die technischen<br />

82 Vgl. IDW RS FAIT 2, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Electronic Commerce,<br />

Kapitel 5.5 Aufbewahrung beim Einsatz von EDI, Rz. 46 ff WPg 2003, S. 1258 ff.<br />

83 Abschnitt III, Frage 7, a.a.O.<br />

84 ZVEI-Kommentierung, Abschnitt III, Frage 6, a.a.O.<br />

85 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I, Satz 4, a.a.O.<br />

Seite 33 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 34<br />

4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />

Möglichkeiten, große Datenmengen innerhalb kurzer Zeit zu analysieren, die bisher bei <strong>der</strong> papiergestützten<br />

Prüfung nur mit erheblichem Zeitaufwand auszuwerten waren. Es bleibt zu hoffen, dass mittelfristig die Dauer<br />

von Außenprüfungen für den einzelnen Steuerpflichtigen deutlich verkürzt wird.<br />

4.4.2 UNMITTELBARER ZUGRIFF (Z1)<br />

Der Steuerpflichtige muss für die Zugriffsart Z1 ein Berechtigungskonzept 86 für den Nur-Lese-Zugriff<br />

entwickeln und Benutzerrollen für die Außenprüfer in den Produktivsystemen einrichten. Sollte <strong>der</strong><br />

Außenprüfer aufgrund nicht eingeschränkter Berechtigungen auf nicht steuerrelevante Daten o<strong>der</strong><br />

Transaktionen im Produktivsystem zugreifen können, kann sich <strong>der</strong> Steuerpflichtige nicht auf ein Verwertungsverbot<br />

<strong>der</strong> dabei gewonnenen Erkenntnisse berufen.<br />

Hinsichtlich des unmittelbaren Zugriffs ist abzuklären:<br />

> Wie sind die Benutzerrollen ein<strong>zur</strong>ichten bzw. auszustatten?<br />

(Berechtigungskonzept)<br />

> Wie können steuerlich nicht relevante Daten vor dem Zugriff durch den Außenprüfer abgegrenzt werden<br />

(inkl. Abgrenzung Buchungskreis = rechtliche Einheit)?<br />

> Wie kann sichergestellt werden, dass <strong>der</strong> Außenprüfer Daten auf dem Produktivsystem nicht än<strong>der</strong>t?<br />

(Nur-Lese-Zugriff)<br />

> Wie kann <strong>der</strong> Datenzugriff für den Prüfungszeitraum in den DV-Systemen / Verfahren beschränkt werden?<br />

(Zeitraumbegrenzung)<br />

> Wie kann <strong>der</strong> Prüferzugriff protokolliert werden (Aufzeichnung <strong>der</strong> Prüferzugriffe)?<br />

Die Antworten zu den Fragen werden im Rahmen <strong>der</strong> technischen Umsetzung in SAP-Systemen im Kapitel 5<br />

gegeben.<br />

Der Steuerpflichtige muss den Außenprüfer einweisen. 87 Diese Einweisung soll dem Außenprüfer die Zusammenhänge<br />

und Strukturen <strong>der</strong> DV-Systeme des Steuerpflichtigen verdeutlichen. Ob eine <strong>Anwendung</strong>sschulung<br />

des Systems erfor<strong>der</strong>lich ist, hängt im Einzelfall vom Kenntnisstand des Außenprüfers ab. Eine<br />

umfassende Schulung des Außenprüfers in die Bedienung eines SAP- o<strong>der</strong> Datev-Systems muss nicht<br />

erfolgen, da die Finanzverwaltung Inhouse-Schulungen durchgeführt hat.<br />

Dem Außenprüfer sollen Hinweise auf das Belegvolumen gegeben werden, das ihm für den Prüfungszeitraum<br />

im Rahmen des Datenzugriffs <strong>zur</strong> Verfügung steht. Eine Verschiebung von umfassenden Auswertungen auf<br />

lastarme Tages- o<strong>der</strong> Nachtzeiten sollte im Hinblick auf den in <strong>der</strong> AO 88 gefor<strong>der</strong>ten unverzüglichen Datenzugriff<br />

zulässig sein. Damit können Störungen im Ablauf des Tagesgeschäfts vermieden werden.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> zeitlichen Beschränkung auf den Prüfungszeitraum stellt sich die Umsetzung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen als ausgesprochen problematisch dar, weil dies grundsätzlich in den eingesetzten Softwaresystemen<br />

nicht vorgesehen ist. Üblich ist, dass Mitarbeiter im System einen wahlfreien Zugriff auf die im<br />

System vorhandenen Daten auszuführen haben, unabhängig davon, welcher Periode die Daten angehören.<br />

Nur wenige Systeme lassen eine zeitliche Beschränkung des Datenzugriffs zu – entwe<strong>der</strong> durch technische<br />

Umsetzung (z. B. in SAP-Systemen R/3 o<strong>der</strong> ERP 5.0 / 6.0) o<strong>der</strong> durch administrative Regelungen, indem zu<br />

prüfende Daten in ein Auswertesystem ausgelagert werden (z. B. Erstellung von Jahresscheiben an steuerlich<br />

relevanten Daten) und <strong>der</strong> Außenprüfer Zugriffsrechte auf diesen ausgelagerten Datenbestand erhält.<br />

86 Vgl. <strong>Empfehlungen</strong> zum Berechtigungsumfang in Abschnitt 4.4.3, wenn ein Mitarbeiter des Steuerpflichtigen die Auswertung<br />

für den Außenprüfer vornimmt.<br />

87 Vgl. zu Mitwirkungspflichten: BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 2 a, a.a.O.<br />

88 Vgl. §146 Absatz 5 AO in <strong>der</strong> Neufassung durch das Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000, a.a.O.


Es erscheint dringend geboten, dass die Unternehmen sich frühzeitig mit <strong>der</strong> Planung und Umsetzung von<br />

Berechtigungen für Außenprüfer befassen.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Nach <strong>der</strong> Formulierung <strong>der</strong> Prüferrollen prüfen Sie unbedingt diese Rollen im Produktionssystem o<strong>der</strong><br />

in einem Qualitätssicherungssystem mit produktionsnahem Datenbestand:<br />

> Welche Zugriffe erlauben die Berechtigungen?<br />

> Funktioniert das Zusammenspiel <strong>der</strong> einzelnen Berechtigungen mit <strong>der</strong> Zeitraumprüfung, z. B. beim<br />

Verzweigen aus einer Transaktion heraus in eine an<strong>der</strong>e?<br />

4.4.3 MITTELBARER ZUGRIFF (Z2)<br />

Beim Z2-Zugriff wird eine Mitarbeiterin o<strong>der</strong> ein Mitarbeiter des Steuerpflichtigen die Auswertung <strong>der</strong> Daten<br />

nach Vorgaben des Außenprüfers durchführen.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Der Mitarbeiter des Steuerpflichtigen verfügt über einen zweiten Benutzerstamm im Produktivsystem<br />

mit dem gleichen Berechtigungsumfang wie <strong>der</strong> Außenprüfer. Mit seiner Systemkenntnis gewährt er<br />

dem Außenprüfer einen Einblick in das ERP- / Buchhaltungssystem.<br />

Da <strong>der</strong> Mitarbeiter mit dem gleichen Berechtigungsumfang wie ein Außenprüfer arbeitet, ist sichergestellt,<br />

dass die Lösungen zu den unter Abschnitt 4.4.2 genannten Fragen auch im Rahmen des Z2-<br />

Zugriffs berücksichtigt werden.<br />

Es ist aber auch denkbar und in Einzelfällen <strong>zur</strong> Beantwortung von Anfragen des Außenprüfers sinnvoll, dass<br />

aufgrund von Beschränkungen des Nur-Lese-Zugriffs des Außenprüfers ein Systembetreuer dem Außenprüfer<br />

Einsicht in Systemdaten gewährt, die nur mit den Zugriffsrechten des Systembetreuers sichtbar sind (Z2).<br />

4.4.4 DATENTRÄGERÜBERLASSUNG (Z3)<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung ist zu klären:<br />

> Wie kann man den Umfang <strong>der</strong> zu überlassenden steuerrelevanten Daten gemeinsam mit dem Außenprüfer<br />

definieren, damit die gestellte Prüferanfrage gezielt beantwortet werden kann?<br />

> Wie kann man feststellen, ob das Datenformat des Systems von <strong>der</strong> Prüfsoftware IDEA ® verarbeitet<br />

werden kann?<br />

> Wie kann die Vollständigkeit / Abstimmbarkeit <strong>der</strong> zu überlassenden Daten gewährleistet werden?<br />

Die Lösung <strong>der</strong> ersten Fragestellung bedarf des Gesprächs mit dem Außenprüfer, um anhand seiner beabsichtigten<br />

Prüfungshandlung den dazu erfor<strong>der</strong>lichen Datenumfang und den Detaillierungsgrad genau zu definieren.<br />

Damit soll unter an<strong>der</strong>em beim Steuerpflichtigen unnötige Ressourcenbindung vermieden werden, die<br />

entstünde, wenn ein unpräziser Außenprüferwunsch eine mehrfache Datenauswertung bzw. Datenträgererstellung<br />

auslöst, bis das Ergebnis als Beantwortung <strong>der</strong> Prüferanfrage akzeptiert wird.<br />

Die Antworten zu <strong>der</strong> zweiten und dritten Frage werden im Rahmen <strong>der</strong> technischen Umsetzung für SAP-<br />

Systeme im Kapitel 5 gegeben.<br />

Seite 35 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 36<br />

4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />

PRAXISTIPP:<br />

In <strong>der</strong> Praxis sind Prüfungsfälle bekannt, bei denen <strong>der</strong> Außenprüfer alle Finanzbuchhaltungsdaten im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung angefor<strong>der</strong>te, ohne eine spezifizierte Prüferanfrage gestellt zu<br />

haben.<br />

Es ist daher ratsam, mit dem Außenprüfer gemeinsam festzulegen, zu welcher Sachverhaltsprüfung er<br />

welche steuerrelevanten Daten benötigt.<br />

Erstellen Sie vor <strong>der</strong> Weitergabe von Datenträgern an den Außenprüfer eine Kopie für Ihre Unterlagen.<br />

Anhand dieser Kopie fällt es leichter, bei Prüfungsfeststellungen die Datenauswertung des Außenprüfers<br />

nachzuvollziehen. Ggf. kann die Datenbasis auch von Ihnen selbst ausgewertet werden.<br />

Vielfach steht die Praxis in den Unternehmen vor unlösbaren Aufgaben, einem Außenprüfer über die Aufbewahrungsfrist<br />

von 10 Jahren die Zugriffsarten Z1 bis Z3 auf alle steuerrelevanten Daten ein<strong>zur</strong>äumen. Dies hängt<br />

im Wesentlichen von den Archivierungszyklen sowie zeitlichen Restrukturierungsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

Produktivdatenbank zusammen.<br />

4.5 SONDERTHEMEN IM RAHMEN DES DATENZUGRIFFS<br />

4.5.1 ZUGRIFF AUF ARCHIVE<br />

4.5.1.1 INDIZIERUNG / ATTRIBUTIERUNG DER ABGELEGTEN DATEN / DOKUMENTE<br />

In vielen Unternehmen werden neben den ERP-Systemen elektronische Archive (z. B. optische Archive bzw.<br />

DMS) eingesetzt, um Daten, elektronische Unterlagen und eingescannte Unterlagen elektronisch abzulegen,<br />

die im Zusammenhang mit dem Buchungsstoff im ERP-System stehen.<br />

Je nach Unternehmen sind diese Systeme an ein ERP-System angeschlossen o<strong>der</strong> werden Stand-alone betrieben.<br />

Grundsätzlich findet die Indizierung bzw. Attributierung <strong>der</strong> Daten / Unterlagen in den Archivierungssystemen<br />

selbst statt. 89 Sollte es an einem ERP-System (z. B. SAP) angeschlossen sein, erfolgt die Indizierung / Attributierung<br />

über dieses ERP-System.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Auch bei einem an das ERP-System angeschlossenen elektronischen Archiv soll eine Attributierung <strong>der</strong><br />

Daten und Unterlagen in diesem Archiv selbst vorgenommen werden, selbst dann, wenn diese über<br />

das ERP-System bereits mit Suchbegriffen belegt sind. Das System gewährleistet die Revisionssicherheit<br />

dadurch, dass Daten in den optischen Archiven unverän<strong>der</strong>t aufbewahrt und mit Suchindex wie<strong>der</strong><br />

auffindbar sind.<br />

Sollte später die Verbindung zwischen ERP-System und optischen Archiven aufgelöst werden (z. B. Stilllegung<br />

/ Abschaltung des ERP-Systems), dann sind die Daten und Unterlagen durch Suchmöglichkeiten<br />

im optischen Archiv wie<strong>der</strong> aufzufinden.<br />

89 Sogenanntes selbsttragendes Archiv, vgl. BMF-FAQ, Abschnitt III, Frage 3, a.a.O.


4.5.1.2 STEUERRELEVANZ<br />

Die aufbewahrungspflichtigen steuerrelevanten Unterlagen ergeben sich aus §147 Abs. 1 AO (z. B. empfangene<br />

Handelsbriefe wie Rechnungen, Aufträge usw. und originäre Buchungsbelege). Der Zugriff auf diese<br />

Unterlagen ist gem. §147 Abs. 5 AO in elektronischer Form zu gewähren, wenn sie in <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>gabe<br />

auf Bildträger bzw. auf einem an<strong>der</strong>en Datenträger (z. B. DVD, Festplatte usw.) aufbewahrt werden. 90 Dabei<br />

sind dem Außenprüfer auf Kosten des Steuerpflichtigen diejenigen Hilfsmittel <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen, die<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind, um diese Unterlagen lesbar zu machen. 91 Im BFH-Beschluss vom 26.09.2007 wird unter dem<br />

Begriff „diejenigen Hilfsmittel“ verstanden, dass dem Außenprüfer <strong>der</strong> Zugriff auf die Daten im elektronischen<br />

Archiv mit im System vorhandenen technischen Einrichtungen des Steuerpflichtigen ermöglicht wird. Der BFH<br />

weist darauf hin, dass sich das Recht auf elektronische Einsichtnahme nicht erst aus <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des §147<br />

AO aufgrund <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> ergibt, son<strong>der</strong>n schon durch den Gesetzeswortlaut des § 200 Abs. 1<br />

Satz 2 i.V.m. 147 Abs. 5 Halbsatz 1 AO bestand.<br />

4.5.1.3 ZUGRIFF AUF STEUERRELEVANTE DATEN IN ELEKTRONISCHEN ARCHIVEN (Z1/ Z2)<br />

Es gelten hier die gleichen Bedingungen wie beim Z1-Zugriff auf das Buchhaltungssystem bzw. ERP-System 92 .<br />

Insbeson<strong>der</strong>e muss auch hier eine Lösung <strong>zur</strong> Begrenzung des Zugriffs nur auf die Wirtschaftsjahre des<br />

Prüfungszeitraums gem. Prüfungsanordnung gefunden werden.<br />

Sollte <strong>der</strong> Zugriff über ein ERP-System erfolgen, das eine Zeitraumsbegrenzung bereits kennt (z. B. SAP), dann<br />

ist die Thematik grundsätzlich gelöst.<br />

Sollte <strong>der</strong> Zugriff dagegen direkt im optischen Archiv vorzunehmen sein, so müsste dort eine Zeitraumsbegrenzung<br />

des Zugriffs erfolgen – soweit technisch machbar. In beiden Fällen gilt, dass <strong>der</strong> Prüfer ein Nur-<br />

Lese-Zugriffsrecht <strong>zur</strong> Verfügung gestellt bekommen muss. Der Zugriff auf das optische Archiv ist so ein<strong>zur</strong>ichten,<br />

dass <strong>der</strong> Außenprüfer vor allem beim direkten Zugriff auf das optische Archiv (Z1-Zugriff in einem<br />

selbsttragenden Archiv) nur auf die steuerrelevanten Unterlagen zugreifen kann, die in Zusammenhang mit<br />

dem Buchungsstoff im ERP-System stehen. Die nicht steuerrelevanten Unterlagen – vor allem wenn es sich<br />

um personenbezogene Unterlagen handelt, z. B. Unterlagen <strong>der</strong> elektronischen Personalakte wie Zeugnisse<br />

etc. – sind vor einem Zugriff entsprechend zu schützen. Dies bedeutet, dass die Klassifizierung durch den<br />

Steuerpflichtigen bereits beim Einstellen <strong>der</strong> jeweiligen Unterlagen in das optische Archiv zu treffen ist, um<br />

über das Berechtigungskonzept die Zugriffsrechte steuern zu können.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Achten Sie darauf, wenn weitere Unterlagen über Rechnungen hinaus gescannt und dem Buchungs-<br />

beleg zugeordnet (verlinkt) werden:<br />

Differenzierte Dokumentenarten einrichten und gescannte Schriftstücke entsprechend zuordnen.<br />

4.5.2 SYSTEMWECHSEL UND SYSTEMSTILLLEGUNGEN<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Themen „Systemwechsel“ und „Systemstilllegung“ gibt es unabhängig von <strong>der</strong> rechtlichen<br />

Diskussion bereits technische Lösungsansätze.<br />

90 So auch Auffassung im BFH-Beschluss vom 26.09.2007, vgl. zu Finanzgerichtsentscheidungen<br />

Kapitel 8.4.<br />

91 Vgl. §147 Abs. 6 letzter Satz AO.<br />

92 Vgl. auch Abschnitt 3.2.4 / 3.2.5 und 4.4.2 / 4.4.3.<br />

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Erläuterung <strong>zur</strong> Übersicht <strong>der</strong> Systemabschaltungs- / Systemstilllegungsfälle:<br />

FALL BESCHREIBUNG<br />

(1) Die Daten des abzuschaltenden ERP-Systems werden an kein(e) Nachfolgersystem(e)<br />

abgegeben, da <strong>der</strong> Betrieb eingestellt wird:<br />

(freiwillige) Betriebsstilllegung /-aufgabe o<strong>der</strong> Insolvenz<br />

(2) Wenn alle Daten eines abzuschaltenden Systems übernommen werden und unter <strong>der</strong> Voraussetzung<br />

<strong>der</strong> Auswertbarkeit mit funktionsgleichem Umfang wie beim abgeschalteten System,<br />

ist es nicht nötig, die Daten aus Altsystemen für den Außenprüfer aufzubewahren. Die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des Außenprüfers nach Datenzugriff kann auch durch das System befriedigt werden, das<br />

die Daten übernommen hat. 93<br />

(3) Aus NON-SAP-Systemen ist <strong>der</strong> Zugriff auf SAP-Datenextrakte des Quellsystems nicht möglich.<br />

Entwe<strong>der</strong> wird noch ein SAP-System für Auswertung <strong>der</strong> Datenextrakte vorgehalten, o<strong>der</strong> mittels<br />

Extrakt-Splitters müssen vor <strong>der</strong> Abschaltung des SAP-Systems die in den Extrakten vorhandenen<br />

Daten für eine spätere Auswertung durch ein Auswertetool <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden.<br />

(4) Es wird unterstellt, dass auf einem <strong>der</strong> im Unternehmensverbund vorhandenen SAP-Systeme<br />

die Auswertung <strong>der</strong> Datenextrakte zwecks Datenträgerüberlassung (Viewbildung) möglich ist,<br />

unabhängig davon, welches Unternehmen (juristische Einheit) im Einzelfall das System betreibt.<br />

Dieses Auswerterecht soll vertraglich abgesichert werden.<br />

(5)<br />

Dieser Fall deckt den Verkauf von Unternehmen ab, <strong>der</strong>en Erwerber ebenfalls über ein SAP-<br />

System verfügt. In diesem Fall kann zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart werden, die<br />

Datenextrakte mit an den Erwerber zu übergeben, <strong>der</strong> in seinem eigenen SAP-System diese<br />

Extrakte für Prüfungszwecke auswerten kann.<br />

Tabelle 3: Fallglie<strong>der</strong>ung für Systemabschaltungs-/ Systemstilllegungsfälle<br />

4.5.2.2 BUCHFÜHRUNGSERLEICHTERUNGEN NACH §148 AO<br />

Es kann nicht generell beurteilt werden, ob einer Anfrage an das Finanzamt nach §148 AO Erfolg beschieden<br />

sein wird, Buchführungserleichterung <strong>der</strong>gestalt zu gewähren, dass in Fällen <strong>der</strong> Systemabschaltung bzw.<br />

Datenmigration nur ein Ausschnitt an Daten archiviert bzw. migriert werden muss. Es kommt wie häufig auf<br />

den Einzelfall an.<br />

Wenn die sachlichen Gründe schwer wiegen (z. B. hohe Kosten <strong>der</strong> Vorhaltung überflüssiger Altsysteme;<br />

technisch nicht bzw. nur unter hohem Aufwand zu realisierende Datenextraktion in ein Auswertesystem nur<br />

für Prüfungszwecke), mögen die Erfolgsaussichten gut sein. Lei<strong>der</strong> sind uns keine definitiven Gründe<br />

bzw. Entscheidungskriterien und Grenzwerte bekannt, ab <strong>der</strong>en Erfüllung eine Erleichterung von den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> an die vorzuhaltenden Daten zwingend erteilt wird. Bei schriftlichen Anfragen<br />

steht jedoch die Gefahr im Raum, dass <strong>der</strong> Antrag abgewiesen und damit <strong>der</strong> unternehmerische Entscheidungsspielraum<br />

eingeengt wird.<br />

93 Vgl. BMF-FAQ, Abschnitt III, Frage 13, a.a.O., sowie ZVEI-Kommentierung zu BMF-FAQ Stand 15.01.2007,<br />

Abschnitt III, Frage 12, a.a.O.,<br />

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Seite 40<br />

4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />

PRAXISTIPP:<br />

Je nach dem Einzelfall kann es ggf. sinnvoll sein, dass Sie den Außenprüfer Ihres zuständigen Finanzamtes<br />

bereits in früher Phase eines Projekts zwecks Systemwechsels bzw. -stilllegung einbeziehen.<br />

Sprechen Sie mit ihm über die Sachzwänge und versuchen Sie, eine Einigung zu erzielen, welche Daten<br />

rückwirkend für den Datenzugriff noch <strong>zur</strong> Verfügung stehen müssen. Dies muss aber je<strong>der</strong> Steuerpflichtige<br />

für sich selbst entscheiden.<br />

Es wird keine förmliche schriftliche Zustimmung zu diesem o<strong>der</strong> jenem Vorhaben geben. Aber mit<br />

einem „Nicken“ des Außenprüfers könnte die Situation ggf. in diesem Einzelfall für Sie entschärft sein.<br />

4.6 STEUERLICHE AUSSENPRÜFUNG<br />

4.6.1 PRÜFERARBEITSPLATZ<br />

Der PC-Arbeitsplatz für einen Außenprüfer besitzt eine an<strong>der</strong>e Qualität als für einen Mitarbeiter. Ein<br />

Mitarbeiter benötigt gemäß seiner Aufgabenbeschreibung Zugriffsrechte auf <strong>Anwendung</strong>sprogramme,<br />

Dateien, Netzwerkverzeichnisse etc., die über die Zwecke <strong>der</strong> Außenprüfung hinausgehen.<br />

Deshalb bedarf die Einrichtung des Prüferarbeitsplatzes bezüglich Ausstattung von Hard- und Software<br />

einer gründlichen Planung.<br />

HARDWARE-ANFORDERUNGEN:<br />

> Kein Internetzugang<br />

> Keine offene USB-Schnittstelle<br />

> Keine CD- / DVD- bzw. Disketten-Laufwerke<br />

Diese Beschränkungen sollen verhin<strong>der</strong>n, dass unbemerkt Daten aus dem System des Steuerpflichtigen außer<br />

Haus gebracht werden. Jeglicher Wunsch nach Datenüberlassung ist auf dem im Unternehmen offiziell<br />

festgelegten und an den Außenprüfer und an die Mitarbeiter kommunizierten Weg abzuwickeln. Umgekehrt<br />

soll verhin<strong>der</strong>t werden, dass ein Außenprüfer Dateien in das Netzwerk des Steuerpflichtigen überträgt. Im<br />

BMF-Schreiben vom 16.07.2001 ist ein Upload vom Prüferrechner ins Netzwerk ausgeschlossen. 94<br />

SOFTWARE-ANFORDERUNGEN:<br />

> Zwingend erfor<strong>der</strong>lich, soweit SAP im Einsatz: SAP-GUI<br />

> Möglicherweise erfor<strong>der</strong>lich:<br />

> Zugang zu weiteren Programmen mit steuerlich relevanten Daten in vor- bzw. nachgelagerten<br />

Systemen (z. B. NON-SAP-Systeme)<br />

> Office-Software (z. B. Tabellenkalkulation, Textverarbeitung) 95<br />

In <strong>der</strong> Praxis ist zu beobachten, dass mit Textverarbeitung o<strong>der</strong> Tabellenkalkulation erstellte<br />

Buchungsbelege <strong>der</strong> Einfachheit halber mit dem Buchungsbeleg im ERP-System verbunden<br />

(verlinkt) wurden.<br />

Dem Außenprüfer sollen in diesen Fällen die <strong>Anwendung</strong>sprogramme <strong>der</strong> Textverarbeitung bzw.<br />

<strong>der</strong> Tabellenkalkulation z. B. als Viewer <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden, damit er die Dokumente<br />

lesen kann.<br />

> Kein Intranet-Zugang.<br />

94 Vgl. Abschnitt I 2, a.a.O.<br />

95 Vgl. Abschnitt 3.2.4.


4.6.2 ORGANISATORISCHE ANFORDERUNGEN<br />

Wir empfehlen, Arbeitsrichtlinien zu definieren, in denen folgende Themen verbindlich geregelt werden:<br />

> Eindeutige Festlegung des Ansprechpartners bzw. <strong>der</strong> Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für<br />

den Außenprüfer. Nur diese Person / Personen ist / sind befugt, Auskünfte mündlich und schriftlich zu<br />

erteilen bzw. Datenträger für den Außenprüfer zu erstellen bzw. die Erstellung zu beauftragen.<br />

Verbunden damit ist die Auffor<strong>der</strong>ung an die Mitarbeiter des Steuerpflichtigen, bei direkt an sie<br />

adressierten Prüferanfragen an die bestellte(n) Auskunftsperson(en) zu verweisen.<br />

> Handling <strong>der</strong> Aushändigung von Daten im Rahmen <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung (Z3):<br />

> Wie viele Stück des Datenträgers werden erzeugt mit den identischen Dateien <strong>zur</strong> Beantwortung einer<br />

Prüferanfrage?<br />

Beispiel: 1 x Außenprüfer, 1 x Rechnungswesen / Steuerabteilung. 96<br />

> Verschlüsselung (wird empfohlen, siehe Abschnitt 4.6.3)<br />

> Ausgabe <strong>der</strong> Datenträger an den Außenprüfer (Formular)<br />

> Rückgabe <strong>der</strong> Datenträger überwachen<br />

PRAXISTIPP:<br />

Vor Beginn <strong>der</strong> Prüfung<br />

> die internen Zuständigkeiten <strong>zur</strong> Betreuung des Außenprüfers fachlich / steuerlich<br />

und IT-technisch klären<br />

> die Berechtigungen testen: Wie weit reicht <strong>der</strong> Z1-Zugriff?<br />

> den organisatorischen Ablauf einer Datenträgererstellung (Z3-Zugriff) testen<br />

Wenn bei Außenprüfungen eine Vielzahl von Datenträgern auf Wunsch des Außenprüfers entstehen, empfiehlt<br />

es sich, ein Register anzulegen, welcher Datenträger mit welchem Inhalt wann dem Außenprüfer überlassen<br />

wurde. Anhand dieses Registers kann einerseits das Datenmaterial überblickt werden, das <strong>der</strong> Außenprüfung<br />

<strong>zur</strong> Verfügung steht, an<strong>der</strong>erseits die Rückgabe des einzelnen Datenträgers überwacht werden.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Alle Datenträger sollen von Ihnen <strong>zur</strong>ückgefor<strong>der</strong>t werden, damit das Risiko verringert wird, dass diese<br />

Datenträger in unberechtigte Hände gelangen.<br />

4.6.3 DATENSCHUTZ FÜR DATENTRÄGER<br />

Ein für den Außenprüfer erzeugter Datenträger kann hochsensible Betriebsdaten enthalten, die <strong>der</strong> Steuerpflichtige<br />

möglichst gut sichern möchte. Wenn die Daten auf dem eigenen Rechner des Außenprüfers eingespielt<br />

sind, sind sie in <strong>der</strong> Regel durch die kryptografische Verschlüsselung <strong>der</strong> Festplatte des Rechners<br />

vor unberechtigten Zugriffen gut geschützt. Der Datenträger als solcher stellt einen Schwachpunkt für die<br />

Datensicherheit dar. Er ist leicht beweglich, kann verloren gehen o<strong>der</strong> entwendet werden, entwe<strong>der</strong> im<br />

Unternehmen auf dem Weg von <strong>der</strong> Erstellung bis <strong>zur</strong> Aushändigung an den Außenprüfer o<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Einflusssphäre des Außenprüfers.<br />

96 Vgl. Abschnitt 4.4.4.<br />

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Seite 42<br />

4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />

Der Außenprüfer darf nach Auffassung <strong>der</strong> Finanzverwaltung und des Finanzgerichts Thüringen empfangene<br />

Datenträger aus den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen entfernen, z. B. um sie im Amt weiter auszuwerten.<br />

Auf diesem Weg können dem Außenprüfer ausgehändigte Datenträger verloren gehen.<br />

Es empfiehlt sich, die Datenträger zu verschlüsseln. Dem Außenprüfer muss die Entschlüsselung ermöglicht<br />

werden. Da auf seinem Prüferrechner keine Software des Steuerpflichtigen installiert werden darf, bleibt<br />

nur <strong>der</strong> Weg, das Programm <strong>zur</strong> Entschlüsselung zusammen mit den überlassenen Daten auf dem Datenträger<br />

dem Außenprüfer auszuhändigen. Das Programm muss es erlauben, dass es auf dem Datenträger<br />

direkt ausgeführt werden kann, da es z. B. aus lizenzrechtlichen Gründen nicht auf dem eigenen Rechner des<br />

Außenprüfers installiert werden darf. Die übergebenen Dateien sind mit Kennwort zu schützen. Das Kennwort<br />

wird dem Außenprüfer separat übermittelt.<br />

Beispiele für Verschlüsselungsprogramme:<br />

> TrueCrypt (OpenSource)<br />

siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/TrueCrypt<br />

> SafeGuard private crypto<br />

siehe: http://www.utimaco.de/C12570CF0030C00A/CurrentBaseLink/W26K9K78427OBELDE<br />

PRAXISTIPP:<br />

Für den Fall, dass erkennbar ist, dass <strong>der</strong> Außenprüfer steuerlich relevante Daten auf maschinell auswertbaren<br />

Datenträgern verlangen wird (Zugriffsart Z3), sprechen Sie bereits im Vorfeld einer Außenprüfung,<br />

nachdem Sie die Prüfungsanordnung erhalten haben, mit dem Prüfer das Proce<strong>der</strong>e ab, wie Daten<br />

mit Verschlüsselung übergeben werden sollen.<br />

Das Zeitfenster zwischen dem Gesprächstermin bis zum Beginn <strong>der</strong> Prüfung kann genutzt werden, um<br />

die technischen und organisatorischen Hürden für eine reibungslose Datenträgerüberlassung ab Prüfungsbeginn<br />

zu überwinden.<br />

Neben <strong>der</strong> Verschlüsselung des Datenträgers könnte auch ein weiterer Lösungsansatz angesprochen<br />

werden, <strong>der</strong> darin besteht, dass die Daten des Datenträgers in den Räumen des zu prüfenden Unternehmens<br />

vom Prüfer sofort eingespielt werden und <strong>der</strong> Datenträger unmittelbar <strong>zur</strong>ückgegeben wird,<br />

wobei er beim Unternehmen für Rückfragen weiterhin vorgehalten werden sollte. Insoweit wäre eine<br />

Verschlüsselung nicht vonnöten.<br />

97 Vgl. FG Thüringen, Urteil vom 20.04.2005, Az.: III 46 / 05 V, EFG 2005, Seite 1406.


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Seite 44<br />

5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

5.1 SAP-SYSTEME<br />

SAP lieferte die DART-Funktionalität aus für Systeme<br />

> R/2 Release 6.0<br />

> R/3 ab Release 3.1 bis 4.7<br />

> ERP 5.0 (ECC 5.0) und ERP 6.0 (ECC 6.0)<br />

Darüber hinaus steht eine Lösung auf Basis von Querys für SAP Business One <strong>zur</strong> Verfügung. 98<br />

5.2 FUNKTIONSERWEITERUNGEN VON DRITTANBIETERN<br />

Ein endgültig ausgereiftes <strong>GDPdU</strong>-Werkzeug wird es aufgrund des komplexen Umfangs nicht geben können.<br />

Alles in allem sind die auf dem Markt befindlichen Lösungen für <strong>GDPdU</strong>-Funktionen innerhalb des<br />

SAP-Systems o<strong>der</strong> außerhalb allesamt als Lösungskonzepte zu verstehen, <strong>der</strong>en hauptsächliche Existenzberechtigung<br />

auf einen Datenzugriff betriebswirtschaftlich sinnvoller Weise abzielen. Meist handelt es sich<br />

dabei um Anbieter von Ablagesystemen, welche mit Funktionalitäten aus den <strong>GDPdU</strong>-Anfor<strong>der</strong>ungen aufgerüstet<br />

wurden und nur einen Baustein im gesamten <strong>GDPdU</strong>-Lösungskonzept darstellen.<br />

Welches Werkzeug o<strong>der</strong> Lösungskonzept gut / besser o<strong>der</strong> funktional / weniger funktional ist, hängt u. a. ab von<br />

> Kosten<br />

> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Branche<br />

> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> Betriebsgröße und<br />

> Anfor<strong>der</strong>ungen aus (gewachsenen) Systemlandschaften.<br />

Die Entscheidung liegt im Ermessen des jeweiligen Steuerpflichtigen.<br />

5.3 FELDKATALOG STEUERRELEVANTER DATEN<br />

In SAP-Systemen, aber ohne Modul HCM 99 (Human Capital Management), ab Releasestand R/2 6.0 und R/3<br />

3.1I ist ein Katalog von Tabellen / Tabellenfel<strong>der</strong>n (Feldkatalog 100 ) hinterlegt, <strong>der</strong> die von <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> als<br />

steuerrelevant qualifizierten Fel<strong>der</strong> zeigt. Dieser Katalog bildet die Ausgangsbasis für die unternehmensindividuelle<br />

Prüfung, welche Daten in den SAP-Systemen des Unternehmens steuerlich relevant sein mögen.<br />

Wir verweisen an dieser Stelle darauf, dass je<strong>der</strong> Steuerpflichtige den <strong>DSAG</strong>-Feldkatalog an seine<br />

Unternehmensspezifika bzw. Branchenspezifika anpassen muss. 101<br />

Der von <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> zusammengestellte Feldkatalog bildet einen Datenbestand, über dessen Prüfungsrelevanz<br />

es zwischen <strong>der</strong> Finanzverwaltung und den Unternehmen keinen Diskussionsbedarf mehr geben<br />

sollte. Es war und ist die Intention <strong>der</strong> AG GDPDU, für SAP eine einheitliche Definition <strong>der</strong> steuerlich relevanten<br />

Datenfel<strong>der</strong> als Ausgangsbasis festzulegen. Diese Katalogsammlung sollte im gesamten Geltungsbereich<br />

<strong>der</strong> deutschen Steuergesetzgebung ohne Unterschiede angewandt werden können.<br />

Der Datenumfang wird auf Initiative <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> auf Basis von Rückmeldungen aus praktischen<br />

Erkenntnissen von Anwen<strong>der</strong>unternehmen und Kontakten <strong>zur</strong> Finanzverwaltung fortlaufend aktualisiert. 102<br />

Wir pflegen einen intensiven Kontakt zu SAP, um die Aktualisierung des Datenkatalogs in den SAP-<br />

Systemen durch SAP zügig umzusetzen.<br />

98 Vgl. siehe SAP Hinweis 1012531.<br />

99 Vgl. zu HCM Abschnitt 5.6.<br />

100 Siehe SAP-Transaktion FTWCS, Abschnitt 5.5.6.<br />

101 Vgl. Abschnitt 5.5.7.<br />

102 Vgl. SAP-Hinweis 582583.


5.4 TECHNISCHER Z1- / Z2-ZUGRIFF<br />

Obwohl es in vielen NON-SAP- Systemen nicht möglich ist, einen „Read-Only-User“ zu konfigurieren, stellt<br />

dies den Steuerpflichtigen im Rahmen des SAP-Standards vor keine größeren Probleme.<br />

Bei einer heterogenen Systemlandschaft mit SAP- und NON-SAP-Systemen kann dies aber unter Umständen<br />

teilweise überhaupt nicht o<strong>der</strong> nur mit großem Kostenaufwand realisiert werden. Ein Erfor<strong>der</strong>nis<br />

für die intensive Beschäftigung mit den Themen des Datenzugriffs ergibt sich allein schon aus <strong>der</strong> Tatsache,<br />

dass ein bewusst o<strong>der</strong> unbewusst gewährter Zugriff des Außenprüfers auf nicht steuerrelevante Daten zu<br />

keinem Verwertungsverbot <strong>der</strong> daraus gewonnenen Erkenntnisse führt. Sind datenverän<strong>der</strong>nde Zugriffe von<br />

Lesezugriffen o<strong>der</strong> steuerrelevante von nicht steuerrelevanten Vorgängen nicht zu trennen (z. B. Datenschutz<br />

berufsständischer Informationen wie Krankenakte des Mediziners zu trennen von <strong>der</strong> Honorarabrechnung),<br />

so darf <strong>der</strong> Außenprüfer diese Berechtigung nicht erhalten. Dem Außenprüfer müssen<br />

an<strong>der</strong>erseits die steuerlich relevanten Daten auf dem einen o<strong>der</strong> dem an<strong>der</strong>en Weg zugänglich gemacht<br />

werden. 103<br />

Natürlich gibt es Fragenstellungen des Außenprüfers, denen mit unterschiedlichsten Lösungsansätzen<br />

(Transaktionen, Programme) begegnet werden kann. Im Ergebnis führen alle zum gleichen Ziel, lediglich<br />

auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Anzeige <strong>der</strong> Ergebnisse können Unterschiede auftreten, wenn weitere Daten auf dem<br />

einen o<strong>der</strong> dem an<strong>der</strong>en Weg zusätzlich angezeigt werden. Unter Berücksichtigung dieser Ansätze und<br />

Betrachtung sind die Prüferrollen für SAP-Systeme entstanden.<br />

Die AG <strong>GDPdU</strong> hat entschieden, dass diejenige Funktionalität Vorrang erhält, welche die steuerrelevante<br />

Abgrenzung und den reinen Lesezugriff mit wirksamer Zeitraumprüfung vorsieht. Damit sind beispielsweise<br />

aus unserer Sicht die kritischen Transaktionen<br />

SE16 / SE16N und<br />

SE16-Derivate Data Browser (Anzeige <strong>der</strong> Tabelleninhalte)<br />

SE17 Allgemeine Tabellenanzeige<br />

SA38 ABAP / 4 Reporting (Direktaufruf von Programmen / Reports)<br />

nicht für den Außenprüfer anwendbar. Mit den Transaktionen SE16, SE16N und SE16-Derivate sowie SE17<br />

sind Tabellenauswertungen möglich, die die Klassifizierung hinsichtlich Steuerrelevanz durch den Steuerpflichtigen<br />

gegenstandslos machen. Z. B. könnte <strong>der</strong> Außenprüfer alle buchungskreisabhängigen Daten<br />

<strong>der</strong> Tabelle xxxx sehen, ohne dass die in seiner Benutzerrolle enthaltene Beschränkung auf Buchungskreis<br />

nnnn wirksam würde. Somit wäre <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Prüfungsanordnung festgelegte Prüfungsumfang überschritten.<br />

Die Transaktion SA38 zeigt die Menge <strong>der</strong> im System vorhandenen Programme und Reports und bietet<br />

die Option <strong>zur</strong> Ausführung ohne Unterschied an, ob Programme / Reports aktiv o<strong>der</strong> deaktiviert sind,<br />

ihnen steuerliche Relevanz zukommt o<strong>der</strong> nicht bzw. ob sie eine Update- o<strong>der</strong> Nur-Anzeige-Funktion<br />

ermöglichen.<br />

Für den Z1-Zugriff können Zugriffswünsche von Außenprüfern unter Verwendung <strong>der</strong> oben genannten<br />

kritischen Transaktionen nicht gewährt werden.<br />

103 Vgl. zu dieser Thematik FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2005, z.: 4 K 2167 / 04, EFG 2005, S. 667.<br />

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Seite 46<br />

5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

5.4.1 MUSTER-BERECHTIGUNGSROLLEN FÜR AUSSENPRÜFER<br />

Der von <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> erarbeitete Berechtigungsumfang wurde in Berechtigungsrollen umgesetzt, die auf<br />

den Umfang des Datenkatalogs 104 abgestimmt sind. Mit Transaktion PFCG finden Sie im SAP R/3 bzw. SAP<br />

ERP 5.0 / 6.0 unter dem generischen Namen SAP_AUDITOR_TAX* alle definierten Muster-Prüferrollen. Diese<br />

Muster-Prüferrollen sind als Vorschläge für die unternehmensindividuelle Ausgestaltung <strong>der</strong> Berechtigungen<br />

zu betrachten und sollen deshalb nicht ohne kritische Prüfung des Inhalts und nicht ohne Ausprägung auf<br />

den konkreten <strong>Anwendung</strong>sbereich zum Einsatz kommen.<br />

Aktuell sind im August 2008 und nach Einbau <strong>der</strong> SAP-Hinweise 830736 und 925217 die nachfolgenden<br />

Rollen im SAP-Standard enthalten.<br />

Abbildung 5: Übersicht <strong>der</strong> Musterrollen für Steuerprüfer SAP_AUDITOR_TAX_*<br />

104 Vgl. Abschnitt 5.5.6.


Hinweise <strong>zur</strong> Rolle für die Finanzbuchhaltung (FI):<br />

> ZUGRIFFSRECHTE FÜR DAS KASSENBUCH<br />

Sie sind nicht in <strong>der</strong> Menü- bzw. in <strong>der</strong> Berechtigungsrolle enthalten. Nach unserer Auffassung ist die<br />

Kassenbuchhaltung ein Nebenbuch des Sachkontos „Kasse“. Das System bucht 1:1 alle Kassenvorgänge,<br />

die im Kassenbuch erfasst werden, als Beleg auf dem Kasse-Konto in <strong>der</strong> Hauptbuchhaltung. Dem<br />

Außenprüfer sind über den Zugang zu den Daten <strong>der</strong> Hauptbuchhaltung alle Informationen zu Kassen-<br />

bewegungen sichtbar.<br />

> ZUGRIFFSRECHTE AUF DATEN DER SPECIAL LEDGER<br />

Nicht in jedem System sind Special Ledger im Einsatz. Sie werden aktiviert als zweites Hauptbuch, wenn<br />

es gilt, beson<strong>der</strong>e Informationspflichten zu erfüllen. Die in Special Ledger gesammelten Daten sind nicht<br />

zwingend steuerlich relevant.<br />

Da die Systemeinrichtung eines Special Ledger stets individuell den Bedürfnissen des Steuerpflichtigen<br />

genügt, kann es keine allgemeingültige Vorlage einer Musterrolle geben. Fallweise kann <strong>der</strong> Steuer-<br />

pflichtige die Auskunftsrechte für Außenprüfer auf Special Ledger nach seinen Verhältnissen erstellen<br />

und in einer kundenindividuellen Prüferrolle 105 bündeln.<br />

Nachstehende Abbildung zeigt das Rollenmenü <strong>der</strong> Musterrolle SAP_AUDITOR_TAX_FI für das Modul FI auf<br />

oberster Menüebene.<br />

Abbildung 6: Aufriss <strong>der</strong> Muster-Prüferrolle Finanzwesen<br />

105 Vgl. Abschnitt 5.4.3.<br />

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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

Abbildung 7: Menü <strong>der</strong> Musterrolle SAP_AUDITOR_TAX_FI<br />

Beispielhaft wurden für die Menüpunkte Stammdaten → Debitoren und Stammdaten → Kreditoren die<br />

Untermenüs aufgeblendet.<br />

Abbildung 8: Partieller Aufriss des Menüs SAP_AUDITOR_TAX_FI


5.4.2 DART-ZUGRIFF FÜR AUSSENPRÜFER<br />

Die AG <strong>GDPdU</strong> befasst sich bereits mit Weiterentwicklungen hinsichtlich eines Z1-Zugriffs durch den<br />

Außenprüfer auf Datenextrakte, die mit dem Werkzeug Data Retention Tool (DART) erzeugt wurden, ohne<br />

damit den Zugriff auf Online-Datenbestände einschränken zu wollen. Ein erster Ansatz ist bereits im Prüfermenü<br />

ersichtlich. 106 Es sind zwei Einzelrollen entstanden, die einerseits Auskunftsfunktionen aus dem<br />

DART-Menü und an<strong>der</strong>erseits die Transaktions- und Reportberechtigungen aus dem Werkzeug DART<br />

aufnehmen:<br />

SAP_AUDITOR_TAX_DART AIS-Steuerpruefung DART<br />

= Benutzermenü ohne Berechtigungen<br />

SAP_AUDITOR_TAX_DART_A AIS-Steuerpruefung DART (Authorization)<br />

= Berechtigungen ohne Benutzermenü<br />

Die nun folgende Abbildung zeigt das Rollenmenü <strong>der</strong> Musterrolle SAP_AUDITOR_TAX_DART im Aufriss.<br />

Abbildung 9: Untermenü DART im Aufriss<br />

Die in <strong>der</strong> Musterrolle SAP_AUDITOR_TAX_DART enthalten Funktionen zielen auf das Leserecht von DART-<br />

Datenextrakten ab. Ihr Einsatz erfor<strong>der</strong>t eine genaue Ausprägung <strong>der</strong> Berechtigungsrollen, um die Zugriffe<br />

des Außenprüfers zielgerichtet zu leiten.<br />

Es obliegt dem Steuerpflichtigen zu entscheiden, ob und wenn ja, wie weit einem Außenprüfer DART-<br />

Berechtigungen gewährt werden. Je nach Einschätzung des Steuerpflichtigen und dem Ausbildungsstand<br />

des Außenprüfers könnten die DART-Zugriffsrechte eines Außenprüfers differenziert gestaltet werden. Als<br />

Beispiel für eine denkbare Aufgabenverteilung zwischen Steuerpflichtigem und Außenprüfer mag folgende<br />

Übersicht dienen:<br />

106 Siehe hierzu: SAP-Hinweis 935189 <strong>GDPdU</strong>: Erweiterungen in <strong>der</strong> Sammelrolle SAP_AUDITOR_TAX.<br />

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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

AUFGABE AUFGABENZUORDNUNG ZU …<br />

AUSSENPRÜFER STEUERPFLICHTIGEN<br />

DART-Extrakte erzeugen nein Vorbehaltsaufgabe<br />

DART-Extrakte anzeigen (DART-Browser) möglich ja<br />

View-Definition anlegen möglich ja<br />

View-Dateien erzeugen nein Vorbehaltsaufgabe<br />

View-Dateien anzeigen<br />

(View-Protokollanzeigen mit Durchgriff<br />

auf die View-Daten)<br />

Tabelle 4: denkbare Prüferrechte für DART<br />

möglich ja<br />

Die Rolle SAP_AUDITOR_TAX_DART_A AIS-Steuerprüfung DART (Authorisation) beinhaltet folgende<br />

Transaktionen und Reports für den Zugriff auf DART-Extrakte:<br />

TRANSAKTION BEZEICHNUNG<br />

FTWF Datenextrakt-Browser<br />

FTWH Datenextrakt-Views<br />

FTWCS Segmentkatalog<br />

FTWCF Feldkatalog<br />

FTWN View-Protokoll anzeigen<br />

FTWD Datenprüfsumme prüfen<br />

FTWY Datenextraktviews definieren<br />

S_P6D_40000026 Detektor für zugehörige Daten<br />

Tabelle 5: Transaktions- / Reportumfang <strong>der</strong> Prüferrolle zu DART


Im Folgenden <strong>der</strong> Überblick über die aktuelle Prüferrollen (Stand: August 2008):<br />

Abbildung 10: Maximalumfang des SAP-Muster-Prüfermenüs, Stand Juli 2008<br />

5.4.3 UNTERNEHMENSINDIVIDUELLE PRÜFERROLLEN<br />

Zur Definition <strong>der</strong> individuellen Prüferrollen schlagen wir vor, die SAP-Muster-Prüferrollen in den eigenen<br />

Namensbereich zu kopieren und um die firmenindividuellen Ausprägungen <strong>der</strong> Berechtigungen für Transaktionen<br />

und Reports zu erweitern und um Berechtigungen für Organisationseinheiten, Kontengruppen für<br />

Kunden- / Lieferanten- / Sachkonten, Kontenpläne etc. zu ergänzen. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Muster-Prüferrollen<br />

über den Import von SAP-Hinweisen / Support Packages schlagen damit nicht umgehend auf die Prüferrechte<br />

im System des Steuerpflichtigen durch.<br />

Um kundenindividuelle Transaktionen und Reports aufzunehmen, sollte eine eigene Rolle erstellt werden,<br />

siehe dazu die Ausführungen unter 5.4.4.<br />

Im nachfolgenden Beispiel wurden die Vorschlagsrollen<br />

von SAP_AUDITOR_TAX*<br />

nach Z_AUDITOR_TAX*<br />

kopiert. „Z“ steht für eine durch den Steuerpflichtigen frei wählbare Bezeichnung im Bereich <strong>der</strong> Kundennamensräume.<br />

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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

TRANSAKTIONSROLLEN<br />

(MODULSPEZIFISCHE MENÜS)<br />

SAMMELROLLEN<br />

Z_AUDITOR_TAX<br />

BERECHTIGUNGSROLLEN<br />

(MODULSPEZIFISCHE<br />

BERECHTIGUNGEN OHNE<br />

MENÜS)<br />

Z_AUDITOR_TAX_A<br />

Z _AUDITOR_TAX_FI Z _AUDITOR_TAX_FI_A<br />

Z _AUDITOR_TAX_MM Z _AUDITOR_TAX_MM_A<br />

SONSTIGE<br />

BEMERKUNGEN<br />

Zentrale Berechtigungen für<br />

Geräte, Spooler etc.<br />

usw. usw. Vorschlagsrollen weitere Module<br />

Z _AUDITOR_TAX_FI_Z Z _AUDITOR_TAX_FI_Z_A<br />

usw. usw.<br />

Tabelle 6: Übersicht kundenspezifischen Namenskonvention Prüferrollen<br />

Rollen für firmeneigene Erweiterungen,<br />

siehe Abschnitt 5.4.4<br />

Weitere firmeneigene Rollen für<br />

an<strong>der</strong>e Module<br />

Wenn Support Packages eingespielt wurden, empfiehlt sich ein Abgleich <strong>der</strong> SAP-Vorschlagsrollen mit den<br />

unternehmensspezifischen Rollen, um Än<strong>der</strong>ungen als Ausgangspunkt für die Pflege <strong>der</strong> kundenindividuellen<br />

Außenprüferrollen festzustellen. SAP bietet dazu die Funktion des Rollenvergleichs in zwei Ausprägungen<br />

zum Vergleich von Rollen lt. SAP- / <strong>DSAG</strong>-Standard versus Firmenausprägung an.<br />

> Im Benutzerinfosystem (Transaktion SUIM) steht hierzu Report RSUSR050 (Transaktion S_BCE_68001777)<br />

<strong>zur</strong> Verfügung. Die beiden zu vergleichenden Rollen werden in die Eingabefel<strong>der</strong> für „Rolle A“ und<br />

„Rolle B“ eingetragen.<br />

Abbildung 11: Einstiegsbild des Reports RSUSR050


Die Transaktion PFCG Rollenpflege bietet ein Werkzeug zum Rollenvergleich an. Alternativ kann die<br />

Transaktion ROLE_CMP direkt aufgerufen werden.<br />

Ausgehend von einer Rolle wird die an<strong>der</strong>e Rolle zum Vergleich benannt.<br />

Einsteig in den Rollenvergleich über den Menüpfad in <strong>der</strong> Transaktion PFCG:<br />

Hilfsmittel → Rollen-Vergleichstool.<br />

Abbildung 12: Einstieg <strong>der</strong> Funktion PFCG mit Rollenvergleich<br />

Auswahl <strong>der</strong> Vergleichsrolle.<br />

Abbildung 13: Auswahl <strong>der</strong> Vergleichsrolle<br />

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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

Ergebnisliste des Rollenvergleichs:<br />

Abbildung 14: Ergebnisliste des Rollenvergleichs<br />

Aktuelle SAP-Hinweise sind ggf. manuell in die Firmenrollen einzuarbeiten.<br />

5.4.4 ANPASSUNGEN VON PRÜFERROLLEN AUFGRUND EIGENENTWICKLUNGEN<br />

SAP-Muster-Prüfermenüs und SAP-Muster-Prüfertransaktionsrollen sollten nicht geän<strong>der</strong>t werden, da die<br />

Gefahr besteht, dass kundenindividuelle Än<strong>der</strong>ungen beim Einspielen von SAP-Hinweisen bzw. Support<br />

Packages überschrieben werden. 107 Für Eigenentwicklungen empfehlen wir modulspezifisch eigene<br />

Ergänzungsrollen zu definieren.<br />

Beispielhaft können in firmenindividuellen Ergänzungsrollen eigene Report- o<strong>der</strong> Transaktionsberechtigungen<br />

(z. B. Berechtigung für Download von SAP-Auswertungen in ein eigenes Netzwerkverzeichnis für den<br />

Außenprüfer) aufgenommen werden.<br />

Dem Außenprüfer sollen gemäß dem BMF-Schreiben vom 16.07.2001 alle „im System vorhandenen<br />

Auswertungsmöglichkeiten“ <strong>zur</strong> Nutzung <strong>zur</strong> Verfügung stehen. 108 Aus unserer Sicht beschränkt sich <strong>der</strong><br />

Zugriff auf tatsächlich lauffähige und vom Steuerpflichtigen genutzte Auskunftsreports, 109 da <strong>der</strong> Steuerpflichtige<br />

je<strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Lage sein muss, die dem Außenprüfer gewährten Auskunftsrechte beurteilen zu<br />

können. Bei nicht genutzten Funktionen <strong>der</strong> Software kann <strong>der</strong> Steuerpflichtige diese Beurteilung nicht leisten.<br />

107 Vgl. Abschnitt 5.4.3.<br />

108 Vgl. BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 2a, a.a.O., und BMF FAQ, Stand 23.01.2008, Abschnitt III, Frage 12 a.a.O.<br />

109 Vgl. ZVEI-Kommentierung zu BMF FAQ, Stand 15.01.2007, Abschnitt III, Frage 12 a.a.O.; vgl. auch Abschnitt 3.2.4.<br />

101 Vgl. Abschnitt 5.5.7.<br />

102 Vgl. SAP-Hinweis 582583.


Dem Außenprüfer zugänglich zu machen sind auch Eigenentwicklungen von Auskunfts-Transaktionen<br />

und -Reports. Diese Individualauswertungen sind möglicherweise den Standardreports an Funktionalität<br />

überlegen und können dem Außenprüfer von Nutzen sein. Greifen diese Eigenentwicklungen auf ausgewählte<br />

logische Datenbanken wie z. B. DDF für Debitoren, KDF für Kreditoren, SDF für Sachkonten usw. 110<br />

zu, so zieht die Zeitraumprüfung auch für diese Transaktionen und Reports. Eigene <strong>Anwendung</strong>en müssen<br />

individuell um die Zeitraumabgrenzung erweitert werden, wenn <strong>der</strong>en Datenbeschaffung nicht über<br />

logische Datenbanken realisiert wurde, die den Funktionsbaustein <strong>zur</strong> Zeitraumprüfung enthalten. 111<br />

Die folgende Tabelle zeigt einen Vorschlag, wie die Namenskonvention für eigene Berechtigungsrollen für<br />

kundenspezifische Erweiterungen ausgestaltet werden kann.<br />

TRANSAKTIONSROLLEN<br />

(MODULSPEZIFISCHE MENÜS)<br />

110 Vgl. Abschnitt 5.4.6.4.<br />

111 Vgl. SAP-Hinweis 798565.<br />

SAMMELROLLEN Z_AUDITOR_TAX<br />

BERECHTIGUNGSROLLEN<br />

(MODULSPEZIFISCHE<br />

BERECHTIGUNGEN OHNE<br />

MENÜS)<br />

Z _AUDITOR_TAX_FI_Z Z_AUDITOR_TAX_FI_Z_A<br />

Z_AUDITOR_TAX_MM_Z Z_AUDITOR_TAX_MM_Z_A<br />

usw. usw.<br />

Tabelle 7: Vorschlag Namenskonvention Prüferrollen – Kundenerweiterung<br />

SONSTIGE<br />

BEMERKUNGEN<br />

Firmeneigene Erweiterungsrolle<br />

für Modul FI<br />

Firmeneigene Erweiterungsrolle<br />

für Modul MM<br />

5.4.5 PRÜFERROLLE SCHÜTZEN<br />

Die Außenprüfer sollen nur das Menü benutzen, das <strong>der</strong> Steuerpflichtige für sie ausgeprägt hat. Um zu<br />

verhin<strong>der</strong>n, dass <strong>der</strong> Außenprüfer vom Prüfer- auf das SAP-Standardmenü umschaltet, besteht ab R/3<br />

Release 4.7 die Option, in <strong>der</strong> Tabelle<br />

USERS_SSM Erlaubte Menüs für den Session Manager<br />

einen Eintrag mit dem Benutzernamen des Prüfers zu pflegen und den Schalter für das Benutzermenü zu<br />

setzen. Das System lässt danach für diesen Benutzer nicht mehr zu, auf das Standardmenü umzuschalten.<br />

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5.4.6 ZEITRAUMPRÜFUNG (PRÜFUNGSZEITRAUM)<br />

5.4.6.1 BESCHRÄNKUNG DES ZUGRIFFSRECHTS AUF EINEN ZEITRAUM<br />

Bevor ein SAP-System mit <strong>GDPdU</strong>-Funktionen erweitert wurde, war es nicht möglich, die Zugriffsberechtigung<br />

eines Benutzers auf einen bestimmten Zeitraum zu beschränken. Die unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Vorgaben parallel zu DART-Version 2.0 o<strong>der</strong> höher eingeführte Funktion erlaubt es nun, für den<br />

Außenprüfer einen Zugriffszeitraum für Bewegungsdaten zu definieren. Für Stammdaten kann <strong>der</strong> Zugriff<br />

nicht auf Datensätze beschränkt werden, die im Prüfungszeitraum aktiv, d. h., nicht gesperrt waren.<br />

In größeren SAP-Systemen mit mehreren Buchungskreisen können zeitgleich mehrere Außenprüfer für<br />

z. B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Ertragssteuern bei unterschiedlichen Buchungskreisen tätig sein.<br />

Die Funktion <strong>der</strong> Zeitraumprüfung wurde so flexibel definiert, dass bei zeitgleich stattfindenden Außenprüfungen<br />

jedem Außenprüfer unterschiedliche Zugriffszeiträume zugewiesen werden können.<br />

Als zu prüfen<strong>der</strong> Zeitraum wird die Zeitspanne laut Prüfungsanordnung im SAP-System hinterlegt.<br />

Die Funktion <strong>der</strong> Zeitraumprüfung wird über mehrere zusammenwirkende Tabellen gesteuert, die mittels<br />

dreier Transaktionen gepflegt werden. Diese Transaktionen werden im Folgenden vorgestellt.<br />

5.4.6.2 TABELLEN TPCUSER / TPCUSERN (TRANSAKTION TPC2)<br />

Mit <strong>der</strong> Transaktion TPC2 werden Benutzer, in diesem Fall Außenprüfer, DART-Benutzergruppen zugeordnet.<br />

Abbildung 15: Pflegedialog <strong>der</strong> Tabelle TPCUSERN, Transaktion TPC2<br />

PRAXISTIPP:<br />

Die Benutzergruppe ist in DART frei definierbar und kann eine Organisationseinheit o<strong>der</strong> Prüfungsart,<br />

z. B. Ertragssteuer-, Zoll- o<strong>der</strong> USt-Prüfung, repräsentieren.<br />

5.4.6.3 TABELLE TPCPROGS<br />

In <strong>der</strong> Tabelle<br />

TPCPROGS Prüftabelle für die Programme <strong>der</strong> Berechtigungsprüfung<br />

werden Programme eingetragen, die für die zeitraumabhängige Prüfung vorgesehen sind. Hier müssen<br />

auch kundeneigene Programme aufgenommen werden.


Ein spezieller Pflegedialog ist nicht vorhanden. Die Pflege erfolgt mit <strong>der</strong> Transaktion SM31.<br />

Die folgende Abbildung zeigt einen Ausschnitt <strong>der</strong> Tabelle TPCPROGS.<br />

Abbildung 16: Ausschnitt aus Tabelle TPCPROGS<br />

5.4.6.4 TABELLE TPCPROG (TRANSAKTION TPC4)<br />

Mit <strong>der</strong> Transaktion TPC4 werden Programme / Reports bzw. logische Datenbanken in die Tabelle TPCPROG<br />

eingetragen und damit <strong>der</strong> erweiterten Prüfung auf erlaubte Zeiträume unterworfen. Diese Tabelle enthält<br />

diejenigen Programme / Reports und logischen Datenbanken, die <strong>der</strong> Außenprüfer beim Z1-Zugriff nutzt.<br />

Der Tabellenumfang stellt eine Untermenge <strong>der</strong> im Unternehmen im Einsatz befindlichen Programme /<br />

Reports auf Basis <strong>der</strong> Tabelle TPCPROGS dar.<br />

Abbildung 17: Ausschnitt aus Tabelle TPCPROG<br />

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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

5.4.6.5 TABELLE TPCDATEN (TRANSAKTION TPC6)<br />

Die Transaktion TPC6 prägt die Tabelle<br />

TPCDATEN Zeiträume für Berechtigungsprüfung<br />

mit den für den Zugriff durch Außenprüfer erlaubten Zeiträumen aus. Sie greift die Benutzergruppe auf<br />

(siehe Abschnitt 5.4.6.2) und weist ihr eine Applikation (z. B. FI-FI = Hauptbuch), eine Organisationseinheit<br />

(z. B. für FI: Buchungskreis) und die erlaubten Zeiträume (Intervall von Datum bis Datum) zu.<br />

Abbildung 18: Ausschnitt aus Tabelle TPCDATEN<br />

Die Organisationseinheit ist dabei kontextabhängig einzutragen. Die folgende Übersicht zeigt für die<br />

Applikation die jeweils mögliche Organisationseinheitsklasse.<br />

APPLIKATION BEZEICHNUNG TABELLE TPCDATEN:<br />

ORGANISATIONSEINHEITENKLASSE<br />

FI-FI Finanzbuchhaltung Buchungskreis<br />

CO Kostenrechnung Kostenrechnungskreis<br />

SD Vertrieb Verkaufsorganisation<br />

EA-TRV Reisekostenabrechnung Buchungskreis<br />

FI-AA Anlagenbuchhaltung Buchungskreis<br />

FI-CA Vertragskontokorrent Buchungskreis


APPLIKATION BEZEICHNUNG<br />

112 Vgl. SAP-Hinweis 115224.<br />

TABELLE TPCDATEN:<br />

ORGANISATIONSEINHEITENKLASSE<br />

HR Personalwesen <br />

IM-RE Immobilien Buchungskreis<br />

LO-MD Logistik Materialstamm <br />

MM-FT Außenhandel Importabwicklung Buchungskreis<br />

SD-FT Außenhandel Exportabwicklung Verkaufsorganisation<br />

TR-LO Treasury Darlehen Buchungskreis<br />

TR-TM Treasury Transaktions-Management Buchungskreis<br />

Tabelle 8: Transaktion TPC6: kontextabhängige Organisationseinheit<br />

Nur in <strong>der</strong> Tabelle TPCPROGS zugeordneten Applikationen dürfen hier verwendet werden (siehe Abschnitt<br />

5.4.6.3).<br />

Hinweis: MM (Logistik) wird nicht speziell in <strong>der</strong> Tabelle behandelt, son<strong>der</strong>n über die Applikation FI-FI berechtigt.<br />

5.4.7 PRÜFERAKTIVITÄTEN AUFZEICHNEN (ACTION LOG)<br />

5.4.7.1 ACTION LOG ALS NEUE FUNKTIONALITÄT<br />

Die vor den <strong>GDPdU</strong> in SAP-Systemen vorhandenen Protokollierungswerkzeuge wie z. B. Transaktionen<br />

SM19 und SM20 (Security Audit Logs) o<strong>der</strong> das SQL Audit Log112 sind rein technisch orientiert, für Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter <strong>der</strong> Fachabteilungen (z. B. Steuerfachleute) schwer lesbar und enthalten nicht die<br />

gewünschten Detailinformationen zu den ausgeführten Prüferaktivitäten im System.<br />

SAP hat auf Drängen <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> für R/3-Releases ab 4.6B ein neues Protokollverfahren entwickelt,<br />

das auch für Personen aus Fachabteilungen verständliche Informationen bietet. Diese neuen Form <strong>der</strong><br />

Aufzeichnung protokolliert alle Aufrufparameter von Transaktionen und Reports und stellt sie im Überblick<br />

über die Prüferaktivitäten dar. Der SAP-Begriff für diese Protokollierung lautet Action Log. Die Protokolldaten<br />

werden unter dem neuen Datenobjekt ATAX gespeichert.<br />

Je nach Intensität <strong>der</strong> Prüferzugriffe ergeben sich u. U. umfangreiche Datensammlungen. Werden sie nicht<br />

kontinuierlich gesichtet, fehlen zeitnah Informationen über den Umfang des Zugriffs und die Datenobjekte,<br />

die sich <strong>der</strong> Außenprüfer angesehen hat.<br />

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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

PRAXISTIPP:<br />

Vereinbaren Sie mit Fachabteilung und IT die Auswertung des Action Logs in kurzfristigen Intervallen. Es<br />

macht wenig Sinn, erst kurz vor <strong>der</strong> Abschlussbesprechung Protokolldaten zu sichten.<br />

Auf diese Weise erhalten Sie zeitnahe Informationen über die Prüfungshandlungen des Außenprüfers<br />

und seine Prüfungsschwerpunkte.<br />

Lei<strong>der</strong> steht die Aufzeichnungsfunktion für Prüferzugriffe <strong>der</strong>zeit nur für die Applikationen FI, FI-AA, MM<br />

und HCM <strong>zur</strong> Verfügung. Entwicklungsanträge sind bei SAP gestellt, um zukünftig auch Prüferzugriffe auf<br />

Daten <strong>der</strong> Module SD und CO zu erfassen. Wenn hier aus Sicht <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> dringen<strong>der</strong> Handlungsbedarf<br />

besteht, bitten wir um Feedback an die AG <strong>GDPdU</strong>.<br />

Zur Kontaktadresse siehe www.dsag.de → Arbeitskreise → Übersicht → Prozesse → AG <strong>GDPdU</strong>.<br />

5.4.7.2 AUSWERTUNG DES ACTION LOGS (TRANSAKTION SLG1)<br />

Unter Objekt ATAX werden alle Zugriffe <strong>der</strong> Außenprüfer protokolliert. Die Auswertung, die mittels<br />

Transaktion SLG1 gestartet wird, erlaubt, selektiv auf die Log-Daten zuzugreifen.<br />

Die folgende Abbildung zeigt das Selektionsbild <strong>zur</strong> Transaktion SLG1.<br />

Abbildung 19: Selektionsbild <strong>der</strong> Transaktion SLG1


Wichtige Abgrenzungskriterien sind<br />

> das Erfassungsdatum und die Uhrzeit <strong>der</strong> Prüferzugriffe<br />

> <strong>der</strong> Benutzername (Trennung <strong>der</strong> Auswertung nach Außenprüfer)<br />

> <strong>der</strong> Transaktionscode o<strong>der</strong> das durch den Außenprüfer aufgerufene Programm<br />

Entsprechend <strong>der</strong> ausgewählten Selektionsparameter (im Beispiel: Transaktion AW01N und Eingabedatum<br />

vom 01.08.2008 bis 01.08.2008) erfolgt die Listausgabe am Bildschirm:<br />

Abbildung 20: Ergebnisanzeige Transaktion SLG1 Prüferzugriffe<br />

Durch „Aufreißen“ <strong>der</strong> einzelnen Zeilen mittels Mausklick auf das Dreieck am Zeilenanfang werden weitere<br />

Detail-Angaben zum Zugriff gezeigt. Hier im Beispiel wurde die erste Zeile (siehe Markierung in Abbildung<br />

20) abgefragt:<br />

Abbildung 21: Anzeige <strong>der</strong> Details zu Prüferzugriffen (Transaktion SLG1)<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Abfrage:<br />

Buchungskreis: 1000<br />

Anlage-Nr.: 1137-0000<br />

Anlagenbezeichnung: Erweiterung Produktionshalle<br />

Geschäftsjahr: 2004<br />

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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

5.4.7.3 PROTOKOLLÜBERSICHT ANZEIGEN (MIT REPORT CA_TAXLOG)<br />

Sollen die Protokolle ausgedruckt und als Druckliste archiviert werden, steht hierfür <strong>der</strong> Report CA_TAXLOG<br />

<strong>zur</strong> Verfügung. Er zeigt den identischen Inhalt wie bei Transaktion SLG1, jedoch in an<strong>der</strong>er Darstellung.<br />

Abbildung 22: Selektionsbild des Reports CA_TAXLOG (Transaktion SA38)<br />

Bei gleichen Selektionskriterien wie bei <strong>der</strong> Transaktion SLG1 sieht das Ergebnis wie folgt aus:<br />

Abbildung 23: Anzeige <strong>der</strong> Details zu Prüferzugriffen des Reports CA_TAXLOG<br />

Nach Expansion <strong>der</strong> kompletten Liste kann man sich mit dieser Darstellung einen schnelleren Überblick als<br />

mit <strong>der</strong> Transaktion SLG1 verschaffen, aber auch eine Suche nach relevanten Begriffen durchführen.


5.4.7.4 PROTOKOLLINFORMATIONEN LÖSCHEN (TRANSAKTION SLG2)<br />

Das Action Log (Daten des Objekts ATAX) kann nach Abschluss <strong>der</strong> Außenprüfung mit Transaktion SLG2<br />

gelöscht werden.<br />

Eine vorherige Archivierung mittels Archivierungsobjekt BC_SBAL ist ebenfalls möglich.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Sollten sich größere Datenmengen durch die Protokollierung ergeben (mehrere Außenprüfer sind über<br />

einen langen Zeitraum tätig), empfiehlt sich die Archivierung und Reorganisation, um einerseits die<br />

Online-Datenbank zu entlasten, an<strong>der</strong>erseits aber den gesamten Prüfungsprozess im Blick zu behalten.<br />

5.5 TECHNISCHER Z3-ZUGRIFF<br />

5.5.1 WERKZEUG DART DATA RETENTION TOOL<br />

SAP stellt im Rahmen des Standards das Werkzeug<br />

DATA RETENTION TOOL (DART)<br />

<strong>zur</strong> Verfügung. DART wurde ursprünglich für den Datenzugriff durch die Finanzverwaltung in den<br />

Vereinigten Staaten von Amerika (USA) entwickelt. Die Klassifizierung <strong>der</strong> in den USA steuerrelevanten<br />

Daten (Tabellenvorrat „US“) ist <strong>der</strong> Initiative <strong>der</strong> Americas’ SAP Users’ Group (ASUG) zu verdanken.<br />

Aufbauend auf dieser Basis hat die AG <strong>GDPdU</strong> die Vorgaben <strong>der</strong> deutschen Gesetzgebung in kontinuierlicher<br />

Arbeit ab 2001 in das Werkzeug übernommen und einen eigenen Datenkatalog mit steuerlich relevanten<br />

Daten aufgebaut. Mittlerweile bildet <strong>der</strong> Tabellenvorrat „DE“ einerseits den Kern des Datenumfangs<br />

„US“ zum überwiegenden Teil ab und besitzt an<strong>der</strong>erseits weitere Datenfel<strong>der</strong> mit spezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> deutschen Finanzverwaltung, wie z. B. Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStId).<br />

Bezogen auf DART-Version 2.6 zeigt die folgende Tabelle die Verhältnisse zwischen den Tabellenvorräten<br />

zwischen den Län<strong>der</strong>versionen US und DE.<br />

DATENUMFANG DATENSEGMENTE FELDER<br />

Gesamt 446 5.829<br />

Davon entfallen auf:<br />

US (exklusiv) 5 138<br />

DE (exklusiv) 270 3.559<br />

US und DE gemeinsam 171 2.132<br />

Tabelle 9: Segmentumfang DART-Datenkatalog – Stand DART-Version 2.6<br />

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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

Da mittlerweile auch in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n, insbeson<strong>der</strong>e EU-Län<strong>der</strong>n, <strong>der</strong> Ruf nach Datenträgerüberlassung<br />

stärker wurde und gesetzliche Regeln erlassen sind, wie z. B.<br />

Schweiz: Verordnung des EFD über elektronisch übermittelte Daten und<br />

Informationen (ElDI-V) vom 30. Januar 2002<br />

Österreich: §§131, 132 Bundesabgabenordnung (BAO)<br />

Frankreich: Contrôle Fiscal des Comptabilités Informatisées (CFCI)<br />

Portugal Portaria nº 321-A / 2007,<br />

ergaben sich Auswirkungen auf Konzeption und Konfiguration von relevanten Datentabellen.<br />

Einzelne Buchungskreise können bereits heute auf Län<strong>der</strong>versionen konfiguriert werden. Innerhalb des<br />

Customizings ist es möglich, eine Version „US“ o<strong>der</strong> „DE“ zu wählen. Heute ist nur noch eine geringe Anzahl<br />

von Datentabellen (z. B. Sales / Use Tax etc.) rein amerikanisch. Für deutsche US-Tochterfirmen ist es ab<br />

Release 2.4 auch möglich, alle steuerrelevanten Daten (DE und US) in einem Verarbeitungsgang („ALL“) zu<br />

extrahieren, um damit lokale und internationale Gesetzesvorgaben befriedigen zu können.<br />

Hierzu ist mit <strong>der</strong> Transaktion SM31 die Tabellen TXW_C_BUKRS zu pflegen:<br />

Abbildung 24: Anzeige Customizing <strong>der</strong> Tabelle TXW_C_BUKRS (Transaktion SM31)<br />

DART erzeugt Datenextrakte als „steuerliche Datenkonserve“. Der DART-Extrakt ist ein Satz von Dateien, die<br />

als Snap Shot den Zustand <strong>der</strong> SAP-Datenbank zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Extraktion abbilden. Damit lassen sich<br />

bei Kontenplanän<strong>der</strong>ungen 113 die Daten(zu)stände aus Mergers- und Akquisitions-Szenarien im ursprünglichen<br />

Zustand „einfrieren“.<br />

Für die Auswertung <strong>der</strong> DART-Extrakte wird „ein“ SAP R/3-System benötigt, das nicht notwendigerweise<br />

identisch mit dem Quell-System sein muss, auf dem die Datenextrakte einst erzeugt wurden. Dieses<br />

„Auswerte“-System bedarf jedoch eines Releasestandes, <strong>der</strong> gleich o<strong>der</strong> höher gegenüber dem Releasestand<br />

des erzeugenden Systems ist. In größeren Unternehmen mit unterschiedlichen SAP-Systemen bzw.<br />

Releaseständen ist es denkbar, dezentral DART-Datenextrakte zu erzeugen und diese auf einem zentralen<br />

System auszuwerten.<br />

113 Kontenplanän<strong>der</strong>ungen im Zuge von Unternehmenszusammenschlüssel aus Mergers & Akquisitions.


Als Alternative für den Fall, dass später <strong>zur</strong> DART-Extraktauswertung kein SAP-System mehr <strong>zur</strong><br />

Verfügung stünde (z. B. Migrationen von einem SAP- auf ein NON-SAP-System, siehe Abschnitt 4.5.2), gibt<br />

es ab <strong>der</strong> DART-Version 2.4 den Extraktsplitter. Mit dieser Funktion ist es möglich, Extraktdateien in die<br />

einzelnen Segmente zu atomisieren und je Segment jeweils eine einzelnen Datei im AIS-Format (mit<br />

beschreibenden Kopfzeilen) zu erzeugen. Diese einzelnen Dateien können in ein Auswertetool eingelesen<br />

und ausgewertet werden.<br />

5.5.2 AUSLIEFERUNG DER DART-VERSIONEN<br />

Die einzelnen DART-Versionen, beginnend mit DART-Version 2.0, wurden und werden mit SAP-Hinweisen<br />

ausgeliefert, die in <strong>der</strong> Regel über Support Packages in die Systeme importiert werden.<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Nummer des Support Packages, mit <strong>der</strong> die jeweilige DART-Version ausgeliefert<br />

wurde.<br />

DART-<br />

VERSION<br />

SAP-HINWEIS /<br />

DATUM DER VER-<br />

ÖFFENTLICHUNG<br />

SAP<br />

R/3<br />

3.1<br />

SAP<br />

R/3<br />

4.0<br />

SAP<br />

R/3<br />

4.5B<br />

SAP-SYSTEM<br />

SAP<br />

R/3<br />

4.6B<br />

SAP<br />

R/3<br />

4.6C<br />

SAP<br />

R/3<br />

4.7<br />

SAP<br />

ERP<br />

2004<br />

2.0 491141 / 05.02.2002 B1 80 58 47 37 06 - -<br />

2.1 622095 / 13.05.2003 B2 82 60 55 46<br />

2.2 668943 / 20.01.2004 B4 83 61 56 47<br />

2.3 702511 / 30.01.2004 - - - - - -<br />

12 +<br />

13<br />

18 +<br />

19<br />

SAP<br />

ERP<br />

6.0<br />

- -<br />

- -<br />

02 +<br />

03<br />

763867 / 27.12.2004 B5 85 63 58 49 23 - -<br />

2.4 810014 / 29.06.2005 - - - - 51 25<br />

2.5 1050841 / 26.04.2007 - - - - 55 29 17 10<br />

2.6 1173540 / 11.08.2008 - - - - 58 31 20 14<br />

Tabelle 10: Zuordnung DART-Auslieferung zu SAP-System<br />

08 +<br />

10<br />

-<br />

-<br />

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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

5.5.3 SYSTEMSEITIGE DOKUMENTATION / HILFE ZU DART<br />

Aus einer beliebigen Transaktion heraus stellt das System über den Menüpfad<br />

HILFE → HILFE ZUR ANWENDUNG<br />

nähere Erläuterungen und Tipps zu dieser Transaktion <strong>zur</strong> Verfügung. Für Transaktionen zu DART wird<br />

kontextbezogen die entsprechende Passage aus <strong>der</strong> DART-Online-Dokumentation herangezogen.<br />

Hier im Beispiel: Transaktion FTWQ DART-Datensegmente konfigurieren.<br />

Abbildung 25: Aufruf <strong>der</strong> Hilfe <strong>zur</strong> DART-Datensegmentkonfiguration (Transaktion FTWQ)<br />

Der Aufruf <strong>der</strong> Hilfe führt zum Abschnitt Datensegmentkonfiguration:<br />

Abbildung 26: Anzeige <strong>der</strong> Hilfe <strong>zur</strong> DART-Datensegmentkonfiguration (Transaktion FTWQ)


5.5.4 DART-TRANSAKTIONEN UND -REPORTS<br />

Bevor auf einzelne Transaktionen und Reports vertieft in den weiteren Abschnitten eingegangen wird, zeigt<br />

die folgende Tabelle den Gesamtumfang <strong>der</strong> zum Werkzeug DART gehörenden Transaktionen und Reports.<br />

TRANS-<br />

AKTIONS-<br />

CODE<br />

KURZBESCHREIBUNG DER TRANSAKTION VERBUNDEN<br />

MIT PROGRAMM<br />

FTW0 Bereichsmenü DART -<br />

FTW1A Extraktdaten RTXWCF02<br />

FTWB Archivierte Daten abrufen RTXWCF10<br />

FTWC Extrakte mischen RTXWMG01<br />

FTWCF Feldkatalog anzeigen RTXWCATF<br />

FTWCS Segmentkatalog anzeigen RTXWCATS<br />

FTWD Datenextraktkontrollsummen prüfen RTXWCHK2<br />

FTWE Kontrollsummen prüfen (FI-Belege) RTXWCHK11<br />

FTWE1 Alle FI-Kontrollsummen prüfen RTXWCHK4<br />

FTWF Datenextrakt-Browser RTXWQU01<br />

FTWH Daten-View-Abfragen RTXWQU03<br />

FTWI Hintergrundjob erzeugen RTXWBTCH<br />

FTWJ Aus Archiven abgerufene Daten löschen RTXWDROP<br />

FTWK Extrakte löschen RTXWDELF<br />

FTWL Extraktprotokoll anzeigen RTXWLOG2<br />

FTWM Datenextrakt neu erstellen RTXWCF05<br />

FTWN View-Abfrageprotokoll anzeigen RTXWVWL2<br />

FTWP Einstellungen für Datenextraktion SAPMTXWC<br />

FTWQ Datensegmente für Datendatei konfigurieren RTXWSEGS<br />

FTWR Dateigröße Arbeitsblatt RTXWSIZE<br />

Seite 67 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 68<br />

5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

TRANS-<br />

AKTIONS-<br />

CODE<br />

KURZBESCHREIBUNG DER TRANSAKTION VERBUNDEN<br />

MIT PROGRAMM<br />

FTWS Konfiguration und Protokolle transportieren RTXWTASK<br />

FTWW Segmentinformationen auflisten RTXWLS01<br />

FTWX<br />

Berechtigungsgruppen für View-Dateien: Aufruf <strong>der</strong> Transaktion<br />

SM30 Tabellenpflege; View-Name: V_TXW_TBRG<br />

SAPLTXWA<br />

FTWY Viewdefinition pflegen SAPMTXWV<br />

FTWYR Segmentbeziehungen pflegen RTXWSM3X<br />

FTWQTD Pflege Nummernbereich Bewegungsdaten-Segmente 114 -<br />

FTWQMD Pflege Nummernbereich Stammdaten-Segmente 114 -<br />

S_P6B_1200272 Datenextrakt-Splitter RTXWQU05<br />

S_P6B_1200273 Assoziierter Datendetektor RTXWQU06<br />

S_P6B_1200274 Extrakt-Splitter-Protokoll anzeigen RTXWQU05<br />

Tabelle 11: Liste <strong>der</strong> DART-Transaktionen (Stand DART 2.6)<br />

5.5.5 DART-MODULÜBERSICHT<br />

Mittels DART können Daten aus verschiedenen Modulen von SAP für die Außenprüfung extrahiert werden.<br />

Dies setzt voraus, dass die SAP-Datenarchivierung für den Extraktionszeitraum noch nicht durchgeführt<br />

worden ist.<br />

Nachstehend eine Übersicht des Extraktumfangs mit den zugeordneten Archivierungsobjekten.<br />

MODUL BEZEICHNUNG EXTRAKTUMFANG ARCHIVIERUNGSOBJEKTE 115<br />

FI Financials<br />

JV Joint-Venture-Buchhaltung<br />

> Finanzbelege<br />

> Offene Postenliste<br />

> Abstimmung FI / CO<br />

> Än<strong>der</strong>ungsbelege<br />

> Steuerdaten<br />

> Stammdaten Joint-<br />

Venture-Buchhaltung<br />

> FI_ACCOUNT<br />

> FI_ACCPAYB<br />

> FI_ACCRECV<br />

> FI_BANKS<br />

> FI_DOCUMNT<br />

> FI_MONTHLY<br />

> CHANGEDOCU<br />

Nicht vorhanden<br />

114 Vgl. SAP-Hinweis 1234641.<br />

115 Vgl. service.sap.com/ilm → Kasten News → Datei „Reports and Transactions for Accessing Archived Data“, Version 2.7, Stand Nov. 2007.


MODUL BEZEICHNUNG EXTRAKTUMFANG ARCHIVIERUNGSOBJEKTE<br />

AA Anlagenbuchhaltung<br />

CO Controlling<br />

MM Materialwirtschaft<br />

SD Vertrieb<br />

TR<br />

(CFM)<br />

BP<br />

Corp.Finance<br />

Mgmt.(Treasury)<br />

> Anlagenbelege<br />

> Än<strong>der</strong>ungsbelege<br />

> Kostenrechnungsbelege<br />

> Abstimmung FI / CO<br />

> Statistische CO-<br />

Belegpositionen<br />

> Kostenstellen-Hierachien<br />

> Profit-Center-Hierachien<br />

> CO-Primärbuchungen<br />

> CO-Sekundärbuchungen<br />

> Materialbelege<br />

> Bestellungen<br />

> Än<strong>der</strong>ungsbelege<br />

> Verkaufsbelege<br />

> Lieferbelege<br />

> Fakturabelege<br />

> Preiskonditionen<br />

Fakturabeleg<br />

> CFM-Belege<br />

> Historische Bewegungsdaten<br />

> AM_ASSET<br />

> CHANGEDOCU<br />

> COPA2_xxxx<br />

> CO_ALEITEM<br />

> CO_ALLO_ST<br />

> CO_CCMAST<br />

> CO_CCTR_EP<br />

> CO_CCTR_ID<br />

> CO_CCTR_PL<br />

> CO_CEL_RCL<br />

> CO_COSTCTR<br />

> CO_ITEM<br />

> CO_KSTRG<br />

> CO_ORDER<br />

> CO_PROCESS<br />

> CO_TOTAL<br />

> PM_ORDER<br />

> PP_BKFLUSH<br />

> PP_ORDER<br />

> PR_ORDER<br />

> PS_PROJECT<br />

> QM_CONTROL<br />

> MM_EKKO<br />

> MM_MATBEL<br />

> MM_MATNR<br />

> MM_PREF<br />

> MM_REBEL<br />

> MM_SPSTOCK<br />

> CHANGEDOCU<br />

> FT_VEIAV<br />

> FT_VEXAV<br />

> RV_LIKP<br />

> SD_VBAK<br />

> SD_VBKA<br />

> SD_VBRK<br />

> TRTM_FTR<br />

CL Consumer Mortage and Loans > CML-Belege > CMLDOCUMNT<br />

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Seite 70<br />

5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

MODUL BEZEICHNUNG EXTRAKTUMFANG ARCHIVIERUNGSOBJEKTE 115<br />

RE Immobilienverwaltung > Immobilienbelege<br />

> RE_BUILDNG<br />

> RE_BUSN_EN<br />

> RE_MGT_CNT<br />

> RE_PROPERTY<br />

> RE_RNTL_AG<br />

> RE_RNTL_UN<br />

> RE_STLM_UN<br />

TV Reisemanagement > Reisebelege > PA_TRAVEL<br />

XX Kundenerweiterungen > Special Ledger > FI_SL_DATA (*)<br />

Tabelle 12: DART-Modulübersicht (Stand DART 2.6)<br />

(*) Ist z. B. das Umsatzkostenverfahren (Basis FI-SL) im Einsatz, muss dieses kundenseitig in den DART-<br />

Umfang aufgenommen werden.<br />

5.5.6 DART-SEGMENT- / FELDKATALOG (TRANSAKTIONEN FTWCS / FTWCF)<br />

Die Transaktion FTWCS zeigt DART-Datensegmente, die angeben, aus welcher <strong>Anwendung</strong> und Referenztabelle<br />

<strong>der</strong> Produktionsdatenbank Stamm-, Bewegungs- und erläuternde Daten in die DART-Segmente<br />

eingeflossen sind.<br />

Abbildung 27: Beispiel <strong>zur</strong> Anzeige Segmentkatalog: Fel<strong>der</strong> für alle Län<strong>der</strong>versionen<br />

MD = Master Data (Stammdaten) GEN = General (allen Län<strong>der</strong>versionen)<br />

TD = Transaction Data (Bewegungsdaten) DE = nur in Län<strong>der</strong>version DE<br />

US = nur in Län<strong>der</strong>version US


Abbildung 28: Beispiel <strong>zur</strong> Anzeige Segmentkatalog: Fel<strong>der</strong> nur Län<strong>der</strong>version „DE“.<br />

MD = Master Data (Stammdaten) GEN = General (allen Län<strong>der</strong>versionen)<br />

TD = Transaction Data (Bewegungsdaten) DE = nur in Län<strong>der</strong>version DE<br />

US = nur in Län<strong>der</strong>version US<br />

Die Transaktion FTWCF bietet den Blick auf die im Einzelnen je Segment enthaltenen Datenfel<strong>der</strong> (den<br />

Feldkatalog).<br />

Abbildung 29: Ausschnitt für ein DART-Segment mit dem jeweiligen Feldkatalog<br />

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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

Abbildung 30: Ausschnitt aus dem DART-Feldkatalog (hier Segmente TXW_FI_*)<br />

Ein Drill-Down auf Einträge des Feldkatalogs ist in den Zellen <strong>der</strong> Spalten „Segmentname“ und „Referenztabelle“<br />

möglich und liefert weitere Informationen.<br />

Einerseits werden die Fel<strong>der</strong> des Segments angezeigt (= Zieltabelle für die Extraktdaten), siehe folgende Abbildung,<br />

Abbildung 31: Auszug <strong>der</strong> Daten einer Segment-Tabelle


an<strong>der</strong>erseits die Fel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Referenztabelle (=Quelltabelle für die Extraktdaten), siehe folgende Abbildung.<br />

Abbildung 32: Auszug <strong>der</strong> Daten einer Referenztabelle<br />

5.5.7 FELDKATALOGERWEITERUNGEN FÜR KUNDENEIGENE DATENFELDER<br />

Sind unternehmensindividuell Erweiterungen o<strong>der</strong> Modifikationen in den SAP-Systemen eingebaut worden,<br />

die steuerlich relevante Daten generieren und die nicht über Standardabfragen dem Außenprüfer <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehen, muss <strong>der</strong> Umfang des Datenkatalogs erweitert werden. Dies ist im Rahmen <strong>der</strong> Möglichkeiten <strong>der</strong><br />

kundenindividuellen Anpassung Aufgabe des Steuerpflichtigen. 116 Je<strong>der</strong> Steuerpflichtige bleibt selbst verpflichtet,<br />

den DART-Daten-Feldkatalog zu prüfen und auf seine Verhältnisse hin anzupassen. 117<br />

DART zeichnet sich gerade dadurch aus, dass aus bestehenden SAP-Datentabellen / -strukturen weitere<br />

Fel<strong>der</strong> aufgenommen o<strong>der</strong> Datentabellen aus kundeneigenen Entwicklungen innerhalb eines SAP-Systems<br />

in den DART-Datenumfang eingeschlossen werden können. Kundenerweiterungen vorhandener Segmentstrukturen<br />

werden als „Customer Includes“ im Feldkatalog gekennzeichnet, eigene Tabellen werden in<br />

eigene DART-Segmentstrukturen überführt und sind deshalb außerhalb des SAP-Namensraumes zu definieren.<br />

Das Verfahren, um kundeneigene Tabellen in den DART-Datenfeldkatalog aufzunehmen, ist beschrieben in<br />

den SAP-Erläuterungen zu DART-Version 2.5, die auf dem Service Marketplace <strong>der</strong> SAP als pdf zum Download<br />

angeboten werden. 118<br />

116 Siehe hierzu auch die <strong>DSAG</strong>-Mitglie<strong>der</strong>empfehlung vom 08.12.2003 „Ergebnisse des Informationsgesprächs<br />

<strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> <strong>DSAG</strong> e. V. und Mitarbeiter <strong>der</strong> SAP AG mit SAP-Experten <strong>der</strong> Finanzverwaltung am 08.12.2003<br />

in Bonn“, http://www.dsag.de/fileadmin/media/downloads/2003-12-08-Mitglie<strong>der</strong>info.pdf.<br />

117 Vgl. Abschnitt 5.5.6.<br />

118 Vgl. <strong>zur</strong> DART-Version 2.5 die Datei „DART_2.5“, http://service.sap.com/dart, Stichwort <strong>GDPdU</strong>,<br />

Media Center (Download); Abschnitt über DART-Kundenerweiterungen, Seite 58-63.<br />

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Seite 74<br />

5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

5.5.8 DART-BERECHTIGUNGEN<br />

5.5.8.1 GESAMTÜBERSICHT DER DART-BERECHTIGUNGSPRÜFUNG<br />

Eine Gesamtübersicht <strong>der</strong> im Zuge des Aufrufes von DART-Transaktionen geprüften Berechtigungen<br />

(einschließlich <strong>der</strong> Basisberechtigungen) bietet die Transaktion SU22 Zuordnung <strong>der</strong> Berechtigungsobjekte<br />

zu Transaktion.<br />

Für DART-Transaktionen FTW* und S_P6D_40000025 / ..26 / ..27 (Paket FTW1) zeigt das System die Menge an<br />

Berechtigungsobjekten, <strong>der</strong>en Prüfung durchlaufen wird. Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft einen<br />

Ausschnitt aus <strong>der</strong> Ergebnisliste.<br />

Abbildung 33: Ausschnitt aus <strong>der</strong> Ergebnisliste <strong>zur</strong> Transaktion SU22<br />

5.5.8.2 DART-BERECHTIGUNGSOBJEKTE<br />

Das Werkzeug DART stützt sich bei <strong>der</strong> Berechtigungsprüfung auf wenige spezifische Berechtigungsobjekte,<br />

die im Folgenden vorgestellt und kurz erläutert werden.<br />

Weitere Informationen bieten die SAP-Erläuterungen zu DART-Version 2.5, die auf dem Service Marketplace<br />

<strong>der</strong> SAP zum Download angeboten werden. 119<br />

119 Vgl. <strong>zur</strong> DART-Version 2.5 die Datei „DART_2.5“, Abschnitt über DART-Berechtigungsobjekte,<br />

Seite 64-67, a.a.O,


BERECHTI-<br />

GUNGS-<br />

OBJEKT<br />

BESCHREIBUNG BERECHTIGUNGSFELDER / ERLÄUTERUNGEN AKTIVITÄTEN<br />

F_TXW_TV View-Abfragen<br />

ausführen, löschen,<br />

archivieren und auf<br />

den lokalen PC<br />

exportieren<br />

F_TXW_RA Archivierte Daten<br />

<strong>zur</strong>ückladen o<strong>der</strong><br />

<strong>zur</strong>ückgeladene<br />

Daten löschen<br />

F_TXW_TF Datenextrakte anlegen,<br />

anzeigen,<br />

löschen, archivieren<br />

F_TXW_TFCF Konfiguration <strong>der</strong><br />

Datenextrakte<br />

F_TXW_TVC2 Konfiguration <strong>der</strong><br />

Datenextrakte<br />

F_TXW_TVCF Konfiguration <strong>der</strong><br />

DART-Datensichten<br />

(Views) än<strong>der</strong>n<br />

Tabelle 13: DART-Berechtigungsobjekte<br />

ACTVT Aktivität<br />

BRGRU Berechtigungsgruppe<br />

BUKRS Buchungskreis<br />

Die Aktivitäten 24 / 25 erlauben das Ablegen /<br />

Abrufen von Views aus einem angeschlossenen<br />

Archivsystem<br />

Die Aktivität 61 (View-Report in Datei exportieren)<br />

unterstützt den Export in das File-System auf<br />

dem Applikationsserver<br />

BUKRS Buchungskreis<br />

ACTVT Aktivität<br />

BUKRS Buchungskreis<br />

03 Anzeigen<br />

06 Löschen<br />

24 Archivieren<br />

25 Zurückladen<br />

61 Exportieren<br />

01 Hinzufügen<br />

03 Anzeigen<br />

06 Löschen<br />

24 Archivieren<br />

25 Zurückladen<br />

ACTVT Aktivität 01 Hinzufügen<br />

03 Anzeigen<br />

06 Löschen<br />

24 Archivieren<br />

25 Zurückladen<br />

ACTVT Aktivität<br />

BEGRU Berechtigungsgruppe<br />

Pflegeschutz für View-Dateien für Benutzergruppen<br />

einrichten. Die Pflege <strong>der</strong> Berechtigungsgruppen<br />

erfolgt mit <strong>der</strong> Transaktion FTWX<br />

Voraussetzung:<br />

Parameter in Tabelle TXW_C_GLO sind gesetzt:<br />

PARM_NAME AUTH_VIEW_DEF<br />

PARM_VALUE AUTHGRP<br />

02 Än<strong>der</strong>n<br />

03 Anzeigen<br />

Hinweis:<br />

In Standardauslieferung ist Parameter nicht gesetzt<br />

ACTVT Aktivität 02 Än<strong>der</strong>n<br />

03 Anzeigen<br />

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Seite 76<br />

5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

5.5.9 DART-RELEASEPFLEGE<br />

DART wird im Rahmen <strong>der</strong> normalen Auslieferungslogistik 120 über SAP-Hinweise aktualisiert, die in Support<br />

Packages eingebunden sind.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> betrieblichen Erfor<strong>der</strong>nisse kann ein Upgrade auf ein neues DART-Release durch den betreffenden<br />

SAP-Hinweis mit anhängendem Son<strong>der</strong>transport in ein SAP-System aufgenommen werden. Inwieweit ein<br />

Roll-Out als Son<strong>der</strong>transport außerhalb von Prozeduren für den Import von Support Packages o<strong>der</strong> als<br />

normales Support-Package-Upgrade unterjährig erfolgen kann, muss in den jeweiligen Unternehmen<br />

selbst entschieden werden.<br />

Es ist davon auszugehen, dass ein DART-Release nach seiner Veröffentlichung durch SAP und Auslieferung<br />

<strong>der</strong> Programmergänzungen mittels SAP-Hinweis über den Service Marketplace mit einer zeitlichen<br />

Verzögerung im System des Steuerpflichtigen implementiert werden wird. Es gilt die im Unternehmen üblichen<br />

Prozeduren <strong>zur</strong> Qualitätssicherung aller Än<strong>der</strong>ungen an den eingerichteten Produktionssystemen zu beachten.<br />

5.5.10 ABLAUF DART-EXTRAKTERSTELLUNG<br />

5.5.10.1 ABGRENZUNG EINBEZOGENER DATEN<br />

Es werden nur diejenigen Daten bei <strong>der</strong> Extraktion ausgelesen, welche tatsächlich im Auswahlzeitraum<br />

entstanden sind (Bewegungsdaten). Alle dazugehörigen Daten wie<br />

> Stammdaten<br />

> Än<strong>der</strong>ungsbelege relevanter Bewegungs- und Stammdaten<br />

> Erklärungsdaten<br />

> abhängige Tabellen<br />

sind, soweit im Segment- o<strong>der</strong> Feldkatalog vorgesehen, automatisch mit enthalten, ohne dass <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong><br />

diese Daten selbst auswählen müsste.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Erstellen Sie DART-Extrakte zeitnah im Rahmen <strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Jahresabschlussarbeiten eines<br />

Geschäftsjahres (Testat des Wirtschaftsprüfers).<br />

I.d.R werden Extrakte einmal im Jahr erzeugt. Sollte es die anfallende Datenmenge erfor<strong>der</strong>n, unterjährig<br />

Extrakte für einen Teilzeitraum zu erstellen, dann sind Stammdaten bis einschl. DART 2.3 in allen diesen<br />

Extrakten enthalten, die jeweils die zum Extraktionszeitpunkt bestehende Merkmalsausprägung aufweisen.<br />

Bei <strong>der</strong> Viewbildung über mehrere Extrakte fließen die Stammdaten mehrfach ein. Eigentlich bildet <strong>der</strong> letzte<br />

Extrakt für das Geschäftsjahr den aussagefähigsten Bestand, da er den letzten erreichten Stand dokumentiert.<br />

Alternativ eröffnet DART ab <strong>der</strong> Version 2.4 die Option, im Zuge <strong>der</strong> Datenextraktion die Stammdaten für die<br />

Monatsextrakte auszuschließen und einen reinen Stammdatenextrakt nach <strong>der</strong> Extraktion <strong>der</strong> letzten<br />

Periode separat zu erstellen. Der neue Viewer seit DART 2.4 bietet die Möglichkeit, Bewegungs- und Stammdatenextrakte<br />

gemeinsam auszuwerten und die Daten in einer gemeinsamen View darzustellen.<br />

Sollen unterjährig Extrakte ohne Stammdaten erzeugt werden, ist es erfor<strong>der</strong>lich, im DART-Customizing<br />

(Transaktion FTWP) die Stammdatenauswahl zu aktivieren. Bei <strong>der</strong> Definition des Umfanges für den<br />

120 Vgl. SAP-Hinweis 582583.


einzelnen Extraktlauf wird nach <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Bewegungsdatensegmente die Stammdatenauswahl<br />

aufgerufen und die vorhandene Markierung für alle Stammdatensegmente abgewählt. Die nachfolgende<br />

Abbildung zeigt ein Beispiel hierzu:<br />

Abbildung 34: Extrakterstellung ohne Stammdaten<br />

Für die Erstellung des reinen Stammdatenextraktes am Ende des Geschäftsjahres muss dann die Auswahl<br />

entsprechend angepasst werden. Dies bedeutet, keine Bewegungsdaten, stattdessen aber alle Stammdaten<br />

auswählen.<br />

Besteht bei <strong>der</strong> parallelen Extraktion von Bewegungs- und Stammdaten noch die Möglichkeit, die Stammdaten<br />

auf die in den Bewegungsdaten verwendeten Stammdaten einzuschränken, so ist diese Option bei<br />

reinen Stammdatenextrakten nicht gegeben. Dies resultiert daraus, dass mangels verfügbarer Bewegungsdaten<br />

in diesem Extrakt keine Abhängigkeiten zwischen Bewegungsdaten und Stammdaten während <strong>der</strong><br />

Extraktion aufgebaut werden können. Dieser Nachteil vergrößert zwar die Menge <strong>der</strong> extrahierten Daten,<br />

führt aber in <strong>der</strong> Praxis nur zu unwesentlich mehr Datenvolumen und reduziert gegenüber <strong>der</strong> monatlichen<br />

Stammdatenextraktion das Datenvolumen immer noch in erheblichem Umfang. Die folgende Abbildung zeigt<br />

die Einstellung für die reine Stammdatenextraktion.<br />

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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

Abbildung 35: Erstellung reiner Stammdatenextrakt<br />

Wenn einzelne Module nicht genutzt werden und demnach auch keine Bewegungsdaten in den Monatsextrakten<br />

herausgeschrieben wurden, brauchen die korrespondierenden Stammdatensegmente nicht<br />

extrahiert zu werden. Sie können über die oben gezeigte Funktion manuell abgewählt werden.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Wählen Sie anlässlich <strong>der</strong> Viewbildung über mehrere Extrakte für ein Geschäftsjahr die Stammdaten<br />

allein aus dem letzten Extrakt aus, und mischen Sie diese zu den Bewegungsdaten.<br />

So vermeiden Sie, dass Stammdaten <strong>der</strong> gleichen Kontonummer mehrfach enthalten sind.<br />

Wenn den Prüfer die Entwicklung <strong>der</strong> Inhalte <strong>der</strong> Stammdaten interessiert, können Sie ihm Stammdatenän<strong>der</strong>ungsbelege<br />

<strong>zur</strong> Verfügung stellen, die bei <strong>der</strong> Extrakterstellung automatisch maschinell mit<br />

extrahiert wurden.<br />

Obgleich die Datenextrakte die extrahierten Daten im Textformat enthalten, sind diese nicht für das direkte<br />

Lesen mit einem Text-Editor o<strong>der</strong> Tabellenkalkulationsprogramm geeignet. Wir empfehlen Ihnen, das<br />

Extrakt-Browser-Werkzeug zu verwenden, um die Daten im Extrakt anzusehen.<br />

Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Buchungskreise in einem Extrakt zusammenzufassen. Es sollte<br />

jedoch ein Extrakt je Buchungskreis erzeugt werden, soweit <strong>der</strong> zu prüfende Steuerpflichtige nicht über die<br />

Zusammenfassung von mehreren Buchungskreisen abgebildet wird. In diesem Son<strong>der</strong>fall wäre ein Extrakt<br />

mit mehreren Buchungskreisen denkbar. In Hinblick auf einen zukünftigen Z1-Zugriff des Außenprüfers auf


Datenextrakte 121 wäre dadurch gewährleistet, dass <strong>der</strong> Außenprüfer nur auf Buchungskreise des in <strong>der</strong><br />

Prüfungsanordnung genannten Steuerpflichtigen zugreifen darf. Der Zugriff auf Extraktinhalte kann nur auf<br />

Buchungskreisebene geprüft werden. Eine Prüfung auf Organisationseinheiten weiterer im Extrakt vorhandener<br />

Daten aus an<strong>der</strong>en Modulen erfolgt nicht.<br />

5.5.10.2 PERIODISCHE EXTRAKTBILDUNG<br />

Im Regelfall umfasst ein Datenextrakt alle Buchungsperioden eines Buchungskreises für das komplette<br />

Wirtschaftsjahr (maximal 16 Buchungsperioden). Ein Datenextrakt darf technisch maximal 100 Daten-Files<br />

à 2 GB umfassen. In Abhängigkeit vom Datenvolumen und damit von den Laufzeiten <strong>der</strong> Extraktion kann es<br />

erfor<strong>der</strong>lich sein, unterjährig Datenextrakte zu erstellen. Für einen Buchungskreis und bei monatlicher Extraktion<br />

fallen somit max. 14 ASCII-File Sets (je Buchungsperiode 1 Set mit n Files (ohne Stammdaten), ein Set für<br />

die Abschlussperioden 13–16 (soweit genutzt) sowie 1 Set mit n Files für Stammdaten (abhängig vom Datenvolumen<br />

und Vorgaben im Customizing) an.<br />

Für die Entscheidung <strong>zur</strong> Bestimmung <strong>der</strong> periodischen Extraktfolge sollen folgende Anhaltspunkte dienen:<br />

> nach Monats- o<strong>der</strong> Quartalsabschluss, aber erst nach Sperre <strong>der</strong> erlaubten Buchungsperiode (Tabelle T001B)<br />

> nach Abgabe <strong>der</strong> Umsatzsteuer-Voranmeldung (Buchungen letzter USt-Korrekturen und <strong>der</strong><br />

USt-Zahllast sind eingeflossen).<br />

Anlässe für nicht-periodische Extraktionen können sein:<br />

> Datenauslagerungen vor Stilllegung von SAP-Systemen<br />

> Aushändigung von Datenbeständen an den Rechtsnachfolger bei Unternehmensverkäufen.<br />

Der Erwerber übernimmt die Datenaufbewahrung und ist Ansprechpartner <strong>der</strong> Außenprüfer.<br />

> Än<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Organisationsstruktur: Kontenplanumstellungen, Zusammenführung von einzelnen<br />

Buchungskreisen zu einem einzigen Buchungskreis bzw. Spaltung eines Buchungskreises in mehrere<br />

neue Buchungskreise im Wege <strong>der</strong> Verschmelzung / Spaltung von Daten auf <strong>der</strong> Datenbank.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Bei periodischer Extrakterstellung für ein Geschäftsjahr ist darauf zu achten, dass diese nur mit einer<br />

DART Version erfolgt, da ansonsten bei einer späteren Auswertung ggf. kein einheitlicher View über das<br />

ganze Geschäftsjahr erstellt werden kann. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Datenfel<strong>der</strong>, die durch eine neue<br />

DART-Version hinzugekommen sind und damit erst für Extrakte ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Implementierung<br />

<strong>der</strong> neuen DART-Version <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

121 Vgl. Abschnitt 5.4.2.<br />

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Seite 80<br />

5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

5.5.10.3 NAMENSKONVENTIONEN FÜR DART-EXTRAKTE<br />

Es ist zu empfehlen, eine einheitliche Notation <strong>der</strong> Extraktdateien vorzunehmen. Die folgende Tabelle zeigt,<br />

welche Mindestangaben sich im Dateinamen wie<strong>der</strong>finden sollten und wie eine Namenskonvention<br />

gestaltet werden kann.<br />

STELLE INHALT (BEISPIEL) BEZEICHNUNG<br />

1–3 PA6 System<br />

4 _ Trennzeichen<br />

5–7 100 Mandantennummer (*)<br />

8 _ Trennzeichen<br />

9–12 0001 Buchungskreisnummer<br />

13 _ Trennzeichen<br />

14–17 2008 Geschäftsjahr<br />

18 _ Trennzeichen<br />

19–20 02 Periode von; bei Monats- o<strong>der</strong> Jahresextrakten<br />

00 = Jahr<br />

01–16 = Monat<br />

Q1–Q4 = Quartal<br />

21 _ Trennzeichen<br />

22–23 02 Periode bis; bei Monats- o<strong>der</strong> Jahresextrakten<br />

00 = Jahr<br />

01–16 = Monat<br />

Q1–Q4 = Quartal<br />

24 _ Trennzeichen<br />

25 B Datenart: (*)<br />

Bei unterjährigen Extrakten mit Datenteilung:<br />

B = Bewegungsdaten<br />

S = Stammdaten<br />

26 _ Trennzeichen<br />

27 P Kennzeichen für Test- o<strong>der</strong> produktiver Extrakt:<br />

T = Test<br />

P = Produktiv<br />

28 _ Trennzeichen<br />

29–30 01 Laufende Nummer<br />

Tabelle 14: Namenskonvention für einen Datenextrakt<br />

(*) Bestandteile können entfallen, sofern es z. B. nur einen produktiven Mandaten und vollständige Extrakte gibt.


Entsprechend dieser Namenskonvention könnte ein Datenextrakt diesen Namen erhalten:<br />

PA6_800_1000_2007_01_03_B_P_01<br />

Das SAP-System wird maschinell mehrere Extraktdateien anlegen und diese durchnummerieren, wenn die<br />

im Customizing vorgegebene Größe einer Extraktdatei (Empfehlung 100 MB) überschritten ist. Sollte mit<br />

dieser Vorgabe <strong>der</strong> Gesamtumfang eines Extraktes (100 Dateien) überschritten werden, sollte <strong>der</strong> Wert schrittweise<br />

nach oben angepasst werden. Diese Funktion sichert ab, dass nur Dateien erstellt werden, <strong>der</strong>en<br />

Umfang noch für eine Auswertung handhabbar bleibt.<br />

5.5.10.4 DEFINITION DER SPRACHE FÜR DEN DART-EXTRAKT<br />

Sobald ein Programm in SAP für die Bearbeitung im Hintergrund (Batchausführung) eingeplant wird, erfolgt<br />

die Job-Einplanung standardmäßig in <strong>der</strong> Sprache des angemeldeten Anwen<strong>der</strong>s. Im Einzelfall müsste im<br />

Jobstep die Sprache angepasst werden, was zusätzlichen Aufwand und eine zusätzliche Fehlerquelle im<br />

Handling bedeutet.<br />

Da Außenprüfungen im Allgemeinen jeweils in <strong>der</strong> lokalen Amtssprache stattfinden, kann das vorgehend<br />

beschriebene Verhalten des SAP-Systems zu Erläuterungstexten in einer an<strong>der</strong>en Sprache als <strong>der</strong> lokalen<br />

Amtssprache im Extrakt führen. Dies gerade dann, wenn die Extrakterstellung zentral im Unternehmen und<br />

nicht lokal durchgeführt wird.<br />

Um hier einen definierten Zustand zu erhalten, kann ab DART 2.6 122 bei <strong>der</strong> Extraktsausführung die Sprache<br />

auf dem Selektionsbild zusätzlich gewählt werden. Als Standardwert ist die Anmeldesprache des Users<br />

vorbelegt.<br />

Um hier einen definierten Zustand zu erhalten, kann ab DART 2.6 bei <strong>der</strong> Extraktsausführung die Sprache auf<br />

dem Selektionsbild zusätzlich gewählt werden. Als Standardwert ist die Anmeldesprache des Users vorbelegt.<br />

Abbildung 36: Definition <strong>der</strong> Extraktionssprache<br />

5.5.10.5 DART-EXTRAKT – PERFORMANCEOPTIMIERUNG<br />

Es hat sich bei <strong>der</strong> Extrakterstellung in <strong>der</strong> Vergangenheit gezeigt, dass es immer wie<strong>der</strong> Konstellationen<br />

gibt, bei denen die Extraktion einzelner Segmente übermäßig lange dauert.<br />

Klassische Bereiche sind die Offenen Posten (speziell bei Sachkonten), CO-Sekundärbuchungen, die CO-<br />

Gesamtkosten und die Än<strong>der</strong>ungsbelege. Hierzu hat SAP inzwischen einige SAP-Hinweise 123 veröffentlicht,<br />

mit denen durch Optimierungen <strong>der</strong> Selektionslogik o<strong>der</strong> zusätzliche Datenbankindices hier Abhilfe<br />

geschaffen werden kann.<br />

122 Vgl. SAP-Hinweis 1173540 – Upgrade von DART 2.5 auf DART 2.6.<br />

123 Vgl. u. a. SAP-Hinweise 896894, 992803, 1012235, 1225592.<br />

Seite 81 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 82<br />

5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

5.5.10.6 DART-PROTOKOLL FÜR ABSTIMMZWECKE<br />

Mit den Extraktdateien werden zugleich Verwaltungsdaten (Protokolle) zum Nachweis <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit<br />

erzeugt und in <strong>der</strong> Extraktdatei abgelegt. Damit ist es möglich:<br />

> sofort nach Extrakterstellung eventuelle Differenzen zwischen SAP-Datentabellen<br />

und Extraktsummen / Abstimmdaten festzustellen<br />

> bei zukünftigen Zugriffen festzustellen, ob Manipulationen an <strong>der</strong> Extraktdatei stattgefunden haben.<br />

Das folgende Bild zeigt in drei Teilen einen Auszug aus einem Extrakt-Protokoll (Transaktion FTW1A):


Abbildung 37: Drei Ausschnitte aus dem Extraktprotokoll<br />

PRAXISTIPP:<br />

Bitte stellen Sie sicher, dass bei <strong>der</strong> Extraktion <strong>der</strong> Schalter „Datenprüfsumme berechnen“ stets gesetzt ist.<br />

Diese Prüfsumme ist Voraussetzung, um später einen Extrakt auf Verän<strong>der</strong>ungen zu prüfen, auch wenn<br />

nach <strong>der</strong> Extrakterstellung die SAP-Datenarchivierung durchgeführt wurde.<br />

5.5.11 DART-BROWSER (TRANSAKTION FTWF)<br />

Der DART-Browser zeigt in ALV-Technik (Advanced List Viewer) eine Übersicht über den Inhalt eines<br />

Datenextraktes, siehe die folgende Abbildung.<br />

Abbildung 38: Ausschnitt aus dem Extrakt-Browser (Transaktion FTWF)<br />

Seite 83 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 84<br />

5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

Mit DART-Release 2.4 wurden die gesamten Bildschirmlayouts überarbeitet. Die neu eingeführte Präsentation<br />

<strong>der</strong> Daten mit <strong>der</strong> ALV-Technik erleichtert im Gegensatz zu früheren Releaseständen die Navigation durch<br />

die DART-Datenbestände.<br />

Im SAP Standard fehlt ein Berechtigungsobjekt, um Benutzerzugriffe auf Ebene <strong>der</strong> Extrakte zu steuern.<br />

Wenn einem Benutzer das Recht <strong>der</strong> Transaktion FTWF eingeräumt ist, dann stehen ihm alle vorhandenen<br />

Extrakte <strong>zur</strong> Anzeige in <strong>der</strong> Übersicht <strong>zur</strong> Verfügung. Die Prüfung auf den Buchungskreis des Extraktes<br />

erfolgt nur für die Segmente, die eine Organisationseinheit enthalten, die sich aus dem Buchungskreis<br />

ableiten lässt. Für alle Segmente ohne Organisationseinheit besteht kein Berechtigungsschutz.<br />

PRAXISTIPP: 124<br />

Wenn <strong>der</strong> Wunsch besteht, den Extraktzugriff auf bestimmte Extrakte zu beschränken, muss ein Umweg<br />

eingeschlagen werden.<br />

Achten Sie beim Erstellen des Extrakts darauf, dass <strong>der</strong> Name des Extrakts auf die ihm zugrunde liegenden<br />

Selektionskriterien rückschließen lässt, z. B. eine Buchungskreisnummer enthält.<br />

Legen Sie dann für jeden Extrakt, für den Sie einen Anwen<strong>der</strong> berechtigen möchten, eine kundeneigene<br />

Transaktion an.<br />

Beispiel:<br />

Sie legen die Transaktion Z_0001_FTWF an. Diese führt die Transaktion FTWF mit dem Extrakt für den<br />

Buchungskreis 0001 in <strong>der</strong> Verzeichnisgruppe nnnn aus.<br />

Dem Anwen<strong>der</strong> erteilen Sie allein die Berechtigung für die neue Transaktion Z_0001_FTWF, nicht<br />

dagegen für FTWF allgemein.<br />

So können Sie den Zugriff auf die Extrakte limitieren.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Bis einschließlich Version 2.3 brauchte DART eigene Indices für die Viewerstellung. Seit DART-Version<br />

2.4 werden diese nicht mehr benötigt.<br />

Die Indices lassen sich mit Report RTXWDELI löschen, <strong>der</strong> Bestandteil <strong>der</strong> Auslieferung von DART 2.5 125<br />

ist. Hiermit können Extrakte um bis zu 30 % in <strong>der</strong> Größe reduziert werden.<br />

5.5.12 ABSTIMMUNG UND KONTROLLE VON EXTRAKTIONEN<br />

5.5.12.1 DATENPRÜFSUMMEN PRÜFEN (TRANSAKTIONEN FTWE / FTWE1)<br />

Die Kontrollen auf Datenprüfsummen mit den Transaktionen<br />

> Transaktion FTWE: DART-Kontrollsummen für FI-Belege prüfen<br />

> Transaktion FTWE1: alle Kontrollsummen des Datenextraktes prüfen (wenn in einem Extrakt Daten aus<br />

mehr als einem Buchungskreis enthalten sind)<br />

können solange vorgenommen werden, wie die Ursprungsdaten nicht archiviert sind.<br />

124 Vgl. SAP-Hinweis 1058866 DART-Berechtigungen auf Extraktebene.<br />

125 Vgl. SAP-Hinweis 1050841


Die folgende Abbildung zeigt das Bild <strong>der</strong> Transaktion FTWE1.<br />

Abbildung 39: DART Kontrollsummen für FI-Belege<br />

DART Extrakt Datenbank<br />

PRAXISTIPP:<br />

Die Extrakte sind sofort nach Erstellung von den Fachabteilungen zu prüfen.<br />

DART Extrakt vs. Datenbank<br />

Die Buchungssummen des Belegkompaktjournals RFBELJ00 müssen bei gleichen Selektionszeiträumen<br />

im Vergleich mit den Extraktsummen aus Transaktion FTWE / FTWE1 zu identischen Ergebnissen führen.<br />

Sind Nachbuchungen in eine an sich abgeschlossene Buchungsperiode erfor<strong>der</strong>lich, bedarf es genauer<br />

organisatorischer Regelungen, um die bereits erzeugten Extrakte ab <strong>der</strong> wie<strong>der</strong> geöffneten Buchungsperiode<br />

zu verwerfen und den / die Extrakt(e) neu zu erstellen.<br />

Muss in abgeschlossenen Buchungsperioden nachträglich gebucht werden, muss organisatorisch<br />

sichergestellt werden, dass eine Kette an Aktionen konsistent abläuft:<br />

> Öffnen <strong>der</strong> Buchungsperiode<br />

> Buchen <strong>der</strong> Belege<br />

> Schließen <strong>der</strong> Buchungsperiode<br />

> Abstimmen, ob tatsächlich nur die beabsichtigten Belege und unerkannt keine weiteren Buchungen<br />

in die Periode eingeflossen sind<br />

> Neue Extrakterstellung anstoßen; Dateiname unter Hinweis auf „neuen“ Extrakt (Laufnummer).<br />

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Seite 86<br />

5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

5.5.12.2 PRÜFSUMMEN DES DATENEXTRAKTS PRÜFEN (TRANSAKTION FTWD)<br />

Bei <strong>der</strong> Erstellung von Datenextrakten können zusammen mit den Daten Prüfsummen abgespeichert werden,<br />

vorausgesetzt, dass <strong>der</strong> entsprechende Schalter bei <strong>der</strong> Extrakterstellung gesetzt wurde.<br />

Mit diesem Werkzeug werden die Kontrollsummen anhand <strong>der</strong> Extraktdatei(en) nochmals errechnet. Damit<br />

wird die revisionssichere Aufbewahrung unter Beweis gestellt und die Identität mit dem Zustand im Augenblick<br />

<strong>der</strong> Extraktion nachgewiesen.<br />

Die folgende Abbildung zeigt einen Auszug des gesamten Bildschirmbildes.<br />

Abbildung 40: Datenprüfsumme prüfen (Transaktion FTWD)<br />

Abbildung 41: Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung Transaktion FTWD<br />

5.5.13 AUFBEWAHRUNG VON DART-EXTRAKTDATEIEN<br />

Der DART-Extrakt (eine ASCII-Datei) befindet sich in <strong>der</strong> SAP-Systemumgebung und kann mit SAP-<br />

Werkzeugen angezeigt werden. Steht ein Dokumentenmanagement- o<strong>der</strong> Ablagesystem <strong>zur</strong> Verfügung, das<br />

die Ablage von Extrakten via ArchiveLink ermöglicht (und möglichst SAP zertifiziert sein soll und als GoBSkonformes<br />

Verfahren implementiert ist), so können die DART-Extraktdateien dort abgelegt werden.<br />

Ansonsten ist eine an<strong>der</strong>weitige revisionssichere Datenspeicherung bzw. Dateiablage zu organisieren.


5.5.14 VIEWBILDUNG<br />

5.5.14.1 ALLGEMEIN<br />

DART-Extrakte umfassen einen in sich konsistenten „Snap Shot“ von steuerrelevanten Daten, <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Vergangenheit im Vorgriff auf zukünftige Prüfungen erstellt wurde. Dieser Datenbestand dient als Grundlage<br />

für die Beantwortung <strong>der</strong> Prüferanfragen in digitaler Form.<br />

Eine schriftliche Prüferanfrage wird in eine technische Sicht (View) auf die dem Zeitraum entsprechenden DART-<br />

Extraktdateien umgesetzt. Views erlauben es, gezielt Fel<strong>der</strong> aus verschiedenen Datensegmenten (z. B. Belegkopf,<br />

Belegzeile, Stammdaten) auszuwählen und die Ergebnisse in eine Ausgabedatei zu schreiben.<br />

Ergebnisse können in eine neue View-Datei geschrieben o<strong>der</strong> an eine bestehende View-Datei angehängt werden.<br />

Ab DART-Release 2.3 steht eine Tabelle mit dem „Beziehungswissen“ <strong>zur</strong> Verfügung. Das Beziehungswissen<br />

erklärt dem Außenprüfer die Tabellenverknüpfungen und enthält Angaben, wie Segmenttabellen untereinan<strong>der</strong><br />

verbunden sind. Seit DART 2.5 kann es mittels Transaktion FTWYR kundenseitig ergänzt werden.<br />

Der von <strong>der</strong> Finanzverwaltung empfohlene Beschreibungsstandard 126 ist für DART-Views nicht notwendig.<br />

5.5.14.2 NAMENSKONVENTIONEN FÜR VIEWS<br />

Für die Anlage <strong>der</strong> Views hat sich herausgestellt, dass eine sprechende Namensgebung in <strong>der</strong> Praxis<br />

schnell an die Grenzen des sinnvoll Machbaren stößt. Nachfolgend beschriebene Namenskonvention bietet<br />

die Möglichkeit, <strong>der</strong> Zuordnung <strong>der</strong> Views zu einer Applikation. Die eigentliche Funktion <strong>der</strong> Views wird<br />

nicht im Namen <strong>der</strong> Viewdefinition, son<strong>der</strong>n im Beschreibungstext abgebildet.<br />

STELLE EMPFEHLUNG BEZEICHNUNG<br />

1 Z Zeichen für Kundennamensraum<br />

2 _ Trennzeichen<br />

3–4 FI Modulkennzeichen, hier Financials<br />

5 _ Trennzeichen<br />

6 0001 lfd. Nummer<br />

Tabelle 15: Regel für Namensvergabe von View-Definitionen<br />

5.5.14.3 VIEWS DEFINIEREN (TRANSAKTION FTWY)<br />

Die Erstellung von Sichten auf Datenextrakte (SAP bezeichnet sie als „Views“) unterscheidet sich sehr stark<br />

vom jeweiligen DART-Releasestand (kleiner o<strong>der</strong> gleich DART 2.3 und ab DART 2.4). Eine umfassende<br />

Beschreibung würde den Rahmen an dieser Stelle sprengen. Für geübte Applikationsbetreuer, SAP-User<br />

mit Kenntnissen von SAP-Query o<strong>der</strong> ABAP-Programmierer dürfte die Einarbeitung relativ einfach sein.<br />

Eine Einarbeitung in diese Thematik ist dennoch rechtzeitig vor Beginn einer Außenprüfung zu empfehlen.<br />

Der SAP-Workshop WDE680 bietet eine vertiefte Einführung in die View-Bildung.<br />

126 BMF-Information zum Beschreibungsstandard, a.a.O.<br />

Seite 87 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 88<br />

5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

Hinzuweisen ist auf die Bedeutung <strong>der</strong> Join-Bedingung, also <strong>der</strong> Art, wie die Datensegmente <strong>der</strong> View-<br />

Definition verbunden werden sollen.<br />

In einem relationalen Datenbanksystem ist ein Join eine Kombination von Datensätzen aus zwei o<strong>der</strong> mehr<br />

Tabellen. Auf ähnliche Weise bedeutet ein Join in DART die Kombination von Datensätzen aus zwei o<strong>der</strong><br />

mehr Segmenten in einem Extrakt.<br />

Die Join-Bedingung kann wie folgt eingesetzt werden:<br />

> Um nur Datenelemente zu selektieren, die in allen verknüpften Datensegmenten vorhanden sind,<br />

muss <strong>der</strong> „inner join“ 127 aktiviert werden.<br />

> Um alle Datenelemente zu selektieren, die zu den Selektionen aus den verknüpften Datensegmenten<br />

passen, muss <strong>der</strong> „outer join“ 128 aktivieren werden.<br />

Im SAP-Standard sind einige View-Vorschläge vorhanden. Die AG <strong>GDPdU</strong> und SAP nehmen die Erweiterung<br />

<strong>der</strong> View-Vorschläge anhand praktischer Erkenntnisse aus dem Prüfungsalltag kontinuierlich vor.<br />

Als erster Schritt sind Standard-Views für das Modul FI (1SAP_FInn und 1SAP_XXnn; nn = laufende Nummer<br />

<strong>zur</strong> Differenzierung) von <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> 129 vorbereitet und von SAP zwischenzeitlich ausgeliefert 130 worden.<br />

Weitere Entwicklungsanträge für Views <strong>der</strong> Module MM und SD hat die AG <strong>GDPdU</strong> bei SAP <strong>zur</strong> Umsetzung<br />

eingereicht. Ein Auslieferungstermin stand zum Redaktionsschluss 11.08.2008 lei<strong>der</strong> noch nicht fest.<br />

Um einen einfacheren Umgang mit diesen neuen Standard-Views zu erreichen, enthalten die View-Vorschläge jetzt<br />

> alle Fel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Datensegmente<br />

> die Auswahl aller (sinnvollen) Fel<strong>der</strong> als Selektionsfel<strong>der</strong><br />

> Fel<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Reihenfolge, wie sie bei <strong>der</strong> Belegerfassung angeordnet sind.<br />

Für den Anwen<strong>der</strong> ergeben sich die folgenden Arbeitsschritte, um eine eigene Views auf Basis <strong>der</strong> neuen<br />

Standard-View-Vorschläge zu erstellen:<br />

> den Vorschlag einer Standard-View in den Kundennamensraum Z* kopieren<br />

> die Auswahl <strong>der</strong> relevanten Fel<strong>der</strong> gemäß Prüferwunsch treffen<br />

> alle nicht benötigten Datenfel<strong>der</strong> löschen<br />

> alle nicht benötigten Selektionsfel<strong>der</strong> löschen.<br />

Da jetzt in den neuen FI-Standard-Views die maximal (sinnvoll) möglichen Fel<strong>der</strong> eines Segments<br />

vorliegen, muss <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> immer nur die Feldanzahl und die Selektionsbedingungen auf den<br />

benötigten Umfang reduzieren. Unnötige Fel<strong>der</strong> und Selektionsbedingungen führen zu längeren Verarbeitungszeiten<br />

bei <strong>der</strong> View-Dateierzeugung.<br />

5.5.14.4 VIEW-DATEIEN ERZEUGEN (TRANSAKTION FTWH)<br />

Alle Auswertungen von DART-Extraktdateien erfolgen über den Abruf von Views <strong>zur</strong> Anzeige o<strong>der</strong> sofortige<br />

Erstellung eines Extrakt-Views.<br />

Wird die Auswertung zuerst als Online-Display abgerufen und dann als EXCEL ® -Download überlassen, so<br />

ist die in EXCEL ® maximal mögliche Zeilenanzahl (von EXCEL ® -Version abhängig) pro Arbeitsblatt zu beachten.<br />

127 Zur Erläuterung des Join-Begriffes siehe Abschnitt 8.5.<br />

128 Zur Erläuterung des Join-Begriffes siehe Abschnitt 8.5.<br />

129 Hier: Untergruppe <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> <strong>zur</strong> Definition von Standard-Views.<br />

130 Vgl. SAP-Hinweise 945615 und 953869.


Ein Online-Display ist systembedingt auf ca. 100.000 Zeilen begrenzt (technische Begrenzung des ALV),<br />

unabhängig davon, welche Werte beim Ausführen <strong>der</strong> View angegeben werden.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Die <strong>DSAG</strong> empfiehlt ausschließlich einen Download im SAP Audit-Format, vorzunehmen, da nur hier die<br />

beschreibenden Kopfzeilen enthalten sind und die die Bedeutung <strong>der</strong> einzelnen Spalten in einer Form<br />

abbilden, welche IDEA ® maschinell interpretieren kann.<br />

5.5.14.5 NAMENSKONVENTIONEN FÜR VIEW-DATEIEN<br />

Es bietet sich an, auch den Dateinamen für View-Dateien so sprechend wie möglich abzufassen.<br />

Als Beispiel möge folgende Regel für den Namensaufbau dienen:<br />

STELLE EMPFEHLUNG BEZEICHNUNG<br />

1 Z Zeichen für Kundennamensraum<br />

2 _ Trennzeichen<br />

3–4 FI Modulkennzeichen, hier Financials<br />

5 _ Trennzeichen<br />

6–9 0001 Buchungskreis<br />

10 _ Trennzeichen<br />

11–13 001 lfd. Nummer<br />

14 _ Trennzeichen<br />

15–30 Ggf. ergänzen<strong>der</strong> Text<br />

Tabelle 16: Regel für Namensvergabe View-Dateien<br />

Im Beschreibungstext (Länge 40 Zeichen) finden ergänzende Informationen Platz.<br />

5.5.14.6 PERFORMANCE BEI DER VIEW-AUSFÜHRUNG<br />

In Systemen mit großem Datenumfang in einzelnen Segmenten o<strong>der</strong> sehr komplexen Views hat es sich<br />

herausgestellt, dass <strong>der</strong> mit DART 2.4 ausgelieferte Viewer auf ALV-Basis an die technischen Grenzen<br />

hinsichtlich des erfor<strong>der</strong>lichen temporären Speicherverbrauches stößt und daraufhin die Erstellung <strong>der</strong><br />

View-Datei abbricht.<br />

Bis <strong>zur</strong> allgemeinen Verfügbarkeit von DART 2.6 steht in diesem Fall noch die View-Logik von vor DART 2.4<br />

<strong>zur</strong> Verfügung. Wie diese zu aktivieren ist, wird im Auslieferungshinweis zu DART 2.4 131 , Punkt 7 beschrieben.<br />

Mit DART 2.6 132 wird eine überarbeitete View-Logik ausgeliefert, die nicht mehr den temporären Speicher<br />

eines SAP-Prozesses in <strong>der</strong> bisherigen Form belastet. Mit dieser optimierten Version <strong>der</strong> View-Logik sind<br />

auch große Datenumfänge o<strong>der</strong> hochkomplexe Views wie<strong>der</strong> möglich.<br />

131 Zur Erläuterung des Join-Begriffes siehe Abschnitt 8.5.<br />

132 Zur Erläuterung des Join-Begriffes siehe Abschnitt 8.5.<br />

Seite 89 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 90<br />

5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

5.5.14.7 ÜBERGABE VON DURCH EXPORT-VIEWS ERZEUGTE DATEN<br />

Der DART-Extrakt ist technisch nicht für den Import in das Prüfprogramm IDEA ® geeignet. Nur ein Export-<br />

View im SAP Audit-Format kann von IDEA ® direkt importiert und gelesen werden, da nur das SAP-Audit-<br />

Datenformat eine Feldbeschreibung in den ersten acht Kopfzeilen <strong>der</strong> Datei bietet.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Bitte achten Sie auf die Systemwege, welche die View-Datei von <strong>der</strong> Datenerstellung bis <strong>zur</strong> Erzeugung<br />

des Datenträgers (z. B. CD brennen) <strong>zur</strong>ücklegt. Sollten dabei unterschiedliche Betriebssystemwelten<br />

genutzt werden (z. B. UNIX ® und Microsoft ® Windows ® ), ist darauf zu achten, dass <strong>der</strong> Transfer <strong>der</strong> View-<br />

Datei mittels FTP erfolgt. Sonst besteht die Gefahr, dass <strong>der</strong> Hexadezimal-Code für das Zeilenende eines<br />

Datensatzes zerstört und die Datei für IDEA ® nicht lesbar ist.<br />

Ebenso kann ein initiales (leeres) Datumsfeld o<strong>der</strong> das Zeichen Punkt o<strong>der</strong> Komma für Dezimaltrennung<br />

und Tausen<strong>der</strong>-Trennung Abstimmungsbedarf bei <strong>der</strong> Weiterverarbeitung in Folgesystemen wie IDEA ®<br />

etc. hervorrufen.<br />

5.5.14.8 VIEW-INHALTE ANZEIGEN (TRANSAKTION FTWN)<br />

Die Transaktion FTWN stellt die Anzeige des View-Protokolls mit näheren Angaben zum Erzeugungsdatum<br />

und Ablageort <strong>der</strong> View-Datei <strong>zur</strong> Verfügung und bietet den Zugriff auf den View-Inhalt in ALV-Technik.<br />

View-Dateien, die mit DART-Version 2.3 und jünger erstellt wurden, können lei<strong>der</strong> nicht im ALV-Format<br />

angezeigt werden. 133<br />

5.5.15 AUTOMATISIERUNG DER EXTRAKTERSTELLUNG – AUSBLICK<br />

Sofern im Unternehmen eine große Anzahl von Buchungskreisen vorhanden ist und eine unterjährige<br />

Extrakterstellung gewählt wurde, kann es sein, das ein nicht unerheblicher Aufwand notwendig ist, um den<br />

Extraktionsprozess ordnungsgemäß abzuwickeln.<br />

Um dies zu vereinfachen, wird mit DART 2.6 eine Anbindung an den SAP Schedule Manager (Transaktion<br />

SCMA) ausgeliefert. Mit dem SAP Schedule Manager ist es auf Basis des SAP Workflows möglich,<br />

Prozessketten im Extraktionsprozess zu definieren.<br />

Hierbei können variable Eingabeparameter wie Buchungskreis, Geschäftsjahr, Extraktionsperiode, Name<br />

des Extraktes etc. dynamisch übergeben werden. In vorab fest zu definierenden Programmvarianten<br />

werden <strong>der</strong> Extraktionsumfang (mittels <strong>der</strong> Selektionskennzeichen auf dem Startbild <strong>der</strong> Transaktion<br />

FTW1A) und die Selektionsvariablen für die vorgenannten dynamischen Parameter festgelegt.<br />

133 Vgl. SAP-Hinweis 810014 − Upgrade von DART 2.3 auf DART 2.4.


Mit diesen Vorbereitungen können jetzt im Schedule Manager Prozessketten für DART definiert werden.<br />

Eine solche Prozesskette könnte wie folgt aussehen:<br />

Workflow<br />

gestartet<br />

DART:<br />

Prüfsummen<br />

testen (v)<br />

DART:<br />

Extrakt<br />

archivieren<br />

DART:<br />

Prüfsummen<br />

testen (N)<br />

Workflow<br />

beendet<br />

Abbildung 42: mögliche Prozesskette für die DART-Extraktion mittels Schedule Manager<br />

Im Schedule Manager kann weiterhin definiert werden, dass im Fehlerfall eine definierte Person per<br />

Expressnachricht informiert wird, dass für diesen Extrakt Handlungsbedarf besteht.<br />

So definierte Prozessketten können dann im Schedule Manager zu definierten Zeitpunkten o<strong>der</strong> zyklisch<br />

eingeplant werden.<br />

Weitere Informationen sind im SAP-Hinweis zu DART 2.6 134 und unter <strong>der</strong> Komponente des SAP Schedule<br />

Managers CA-GTF-SCM-A auf dem SAP Service Marketplace (http://service.sap.com/notes) zu finden.<br />

134 Vgl. SAP-Hinweis 1173540 − Upgrade von DART 2.5 auf DART 2.6.<br />

DART:<br />

Extrakt<br />

erstellen<br />

DART:<br />

Kontollsummen<br />

prüfen (vorher)<br />

DART:<br />

Extrakt<br />

reimport<br />

DART:<br />

Lokale<br />

Files löschen<br />

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Seite 92<br />

5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

5.5.16 ZUSAMMENFASSUNG DART<br />

VORTEILE NACHTEILE<br />

Customizing (Ersteinstellung) erfor<strong>der</strong>t nur wenig Aufwand. Hoher Pflegeaufwand durch lfd.<br />

Überwachung <strong>der</strong> SAP-Hinweise.<br />

Kostenlos im Rahmen des Standards für alle in Wartung befindlichen<br />

Releasestände<br />

DART-Extrakte sind in einem SAP-R/3- o<strong>der</strong> ERP 5.0 / 6.0-System<br />

auswertbar, das nicht notwendigerweise identisch mit dem Quell-<br />

SAP-System sein muss,<br />

Auswertung durch ein System mit gleichem o<strong>der</strong> höherem<br />

Releasestand gegenüber dem erzeugenden System möglich.<br />

DART-Extrakte sind in einem SAP-R/3- o<strong>der</strong> ERP 5.0 / 6.0-System<br />

auswertbar, das nicht notwendigerweise identisch mit dem Quell-<br />

SAP-System sein muss,<br />

Auswertung durch ein System mit gleichem o<strong>der</strong> höherem<br />

Releasestand gegenüber dem erzeugenden System möglich.<br />

Datenumfang wird aufgrund neuerer Erkenntnisse fortlaufend<br />

aktualisiert.<br />

Einheitlicher Ausgangsstand für alle SAP-Anwen<strong>der</strong>.<br />

Bei Stilllegungskonzepten können mit DART-Daten „eingefroren“<br />

werden. Quellsystem muss nicht dem Auswertesystem entsprechen.<br />

Mergers- o<strong>der</strong> Akquisitions-Szenarien sind abbildbar.<br />

Bei Kontenplanän<strong>der</strong>ung bleiben alle historisch relevanten Daten in<br />

ursprünglicher Definition in bereits vorhandenen DART-Extrakten<br />

auswertbar.<br />

Erweiterung des Datenkatalogs um SAP-Standardfel<strong>der</strong> aufgrund<br />

eigener Entwicklungen möglich.<br />

Erweiterungen des Datenkatalogs um kundeneigene steuerrelevante<br />

Datentabellen möglich; betrifft Tabellen, die nicht aus dem SAP-<br />

Namensraum entstammen.<br />

Ab DART-Release 2.4 Extraktsplitter <strong>zur</strong> Aufspaltung von Extrakten<br />

in einzelne Ursprungsegmente im SAP-AIS-Format<br />

Ab DART-Release 2.4 technische Erleichterung bei Stilllegung<br />

(DART = an<strong>der</strong>es System).<br />

Tabelle 17 Übersicht zu Vorteilen und Nachteilen von DART<br />

<strong>Anwendung</strong> nur für SAP-Systeme;<br />

für Non-SAP-Systeme muss eine<br />

an<strong>der</strong>e Lösung gefunden werden.<br />

Einspielung von Son<strong>der</strong>transporten<br />

ist mit Aufwand verbunden.<br />

Extrakt muss vor Auslagerung<br />

(SAP-Datenarchivierung) erfolgen;<br />

spätere Aktualisierung ist sehr<br />

aufwendig bzw. nicht möglich.


5.6 SAP HUMAN CAPITAL MANAGEMENT<br />

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt in SAP im Modul Human Capital Management (HCM). Oftmals<br />

wird noch die alte Bezeichnung HR (Human Resources) verwendet.<br />

Zum Themenkomplex <strong>GDPdU</strong> innerhalb <strong>der</strong> SAP-Welt nimmt das Personalabrechnungssystem HCM eine<br />

Son<strong>der</strong>stellung ein. Für diese Applikation steht die Interface-Toolbox (Transaktion PU12) <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

HCM wurde aus Gründen des Datenschutzes und wegen <strong>der</strong> i.d.R. nicht großen Datenmengen nicht in das<br />

Werkzeug DART einbezogen und war deshalb auch nicht Gegenstand <strong>der</strong> Beratungen innerhalb <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong>.<br />

Vor <strong>der</strong> technischen Betrachtung ist <strong>der</strong> Hinweis angebracht, dass die Prüfungshandlungen bei Lohnsteuerprüfungen<br />

immer auch außerhalb <strong>der</strong> Lohn- und Gehaltsabrechnung ansetzen. So wird die Finanzverwaltung<br />

in <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung gezielt Sachverhalte prüfen, die in <strong>der</strong> Lohn- und Gehaltsabrechnung als<br />

geldwerter Vorteil zu berücksichtigen sind, z. B. Firmenwagennutzung, Geschenke an Mitarbeiter oberhalb<br />

<strong>der</strong> Wertgrenzen, Mitarbeiterrabatte usw.<br />

5.6.1 UNMITTELBARER ZUGRIFF (Z1-ZUGRIFF)<br />

Auch für HCM steht eine Prüferrolle SAP_AUDITOR_TAX_HR entsprechend wie bei FI, MM, SD usw. <strong>zur</strong><br />

Verfügung. Die in <strong>der</strong> Rolle enthaltenen Transaktionen unterstützen auch die geschäftsjahresabhängige<br />

Zeitraumbegrenzung135 <strong>der</strong> Prüferberechtigung136 und das Action Log. 137 Bitte beachten Sie auch ergänzende<br />

Hinweise <strong>zur</strong> Berechtigungsrolle des Außenprüfers auf HCM-Daten. 138<br />

Im SAP-Service-Marktplatz service.sap.com sind für HCM relevante Hinweise neben <strong>der</strong> Komponente<br />

wCA-GTF-GDP unter <strong>der</strong> Komponente PY-DE-NT-TX zu finden.<br />

5.6.2 DATENÜBERLASSUNG (Z3-ZUGRIFF)<br />

In SAP HCM gab es schon lange ein flexibles Extraktionswerkzeug, die Interface Toolbox (Transaktion PU12).<br />

Diese Transaktion war bis <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Anfor<strong>der</strong>ungen in SAP in Deutschland allerdings<br />

kaum bekannt.<br />

Von <strong>der</strong> SAP-HCM-Entwicklung wurde ein Beispiel-Interfaceformat (DAO0) ausgeliefert. Nach erstem Feedback<br />

aus Lohnsteuerprüfungen sind in <strong>der</strong> Praxis meist Anpassungen des Beispielformats notwendig.<br />

Die Interface Toolbox kann Daten mit Hilfe des XML-Beschreibungsstandards exportieren. 139 Beachten Sie bitte<br />

auch die Hinweise zum Download im Batch-Betrieb 140 und <strong>zur</strong> Ausgabe von Texttabellen neben <strong>der</strong> XML-Datei. 141<br />

V.<br />

e. <strong>DSAG</strong> © 25.08.2008, STAND GDPDU, DER ANWENDUNG ZUR<br />

135 Vgl: Abschnitt 5.2.3.<br />

136 Vgl. SAP-Hinweis 445148.<br />

137 Vgl. SAP-Hinweise 529251 und 677249.<br />

138 Vgl. SAP-Hinweise 662805 und 776038.<br />

139 Vgl. SAP-Hinweis 594048 XML-Datenbeschreibung für Datenüberlassung.<br />

93EMPFEHLUNGEN<br />

140 Vgl. SAP-Hinweis 673829.<br />

141 Vgl. SAP-Hinweis 673235. Seite


Seite 94<br />

5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />

5.7 REISEKOSTENABRECHNUNG (FI-TV)<br />

Die Reisekostenabrechnung nimmt in <strong>der</strong> SAP-Welt quasi eine Zwitterstellung zwischen FI und HCM ein.<br />

Ehemals gehörte sie zum HCM (damals noch HR), seit SAP R/3 Release 4.0 ist sie dem Modul FI zugeordnet<br />

(FI-TV). Technisch nutzt FI-TV aber weiterhin viele Bestandteile des HCM.<br />

Wenn Lohn- und Gehaltsabrechnung und Finanzwesen auf separaten Systemen betrieben werden, was bei<br />

<strong>der</strong> weit überwiegenden Zahl von SAP-Installationen <strong>der</strong> Fall ist, kann die Reisekostenabrechnung<br />

entwe<strong>der</strong> auf dem HCM-System o<strong>der</strong> auf dem FI / CO-System installiert werden.<br />

Der Betrieb auf dem HCM-System bietet sich an, wenn die Mitarbeiter ihre Reisekosten im Regelfall auf ihre<br />

Stammkostenstelle kontieren. Sofern jedoch Reisekosten auf unterschiedliche CO-Objekte (z. B. Kostenstellen,<br />

Aufträge, PSP-Elemente) erfasst werden müssen (typisches Szenario bei Dienstleistungsunternehmen),<br />

wird die Reisekostenabrechnung meist auf dem SAP FI- / CO-System mit betrieben und ein Teil des<br />

Personalstamms aus dem davon getrennten SAP HCM repliziert.<br />

5.7.1 Z1-ZUGRIFF AUF DATEN DER REISEKOSTENABRECHNUNG<br />

Je nach <strong>der</strong> Entscheidung, auf welchem System FI-TV installiert wurde, müssen für den Zugriff des<br />

Außenprüfers auf diesem System die Berechtigungen zum Z1-Zugriff eingerichtet und die Zeitraumprüfung<br />

aktiviert werden.<br />

5.7.2 DATENÜBERLASSUNG (Z3-ZUGRIFF)<br />

Für die Datenextraktion und <strong>zur</strong> Erstellung <strong>der</strong> DART-Extraktdateien wurde das Werkzeug DART zum<br />

Release 2.2 für die Reisekostenabrechnung erweitert. 142<br />

142 Vgl. SAP-Hinweise 668943 (Auslieferung DART 2.2) und 692071 (Ergänzung FI-TV zu DART 2.2).


Seite 95 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 96<br />

6 An<strong>der</strong>e technische Umsetzungsszenarien<br />

6.1 AUSWERTESYSTEM FÜR MASSENKONTOKORRENT<br />

Der von <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> präferierte Lösungsansatz bezieht sich nur auf die Standard-, nicht aber<br />

Branchenlösungen <strong>der</strong> SAP (wie z. B. IS-U für die Energiewirtschaft). U. a. für das in den Branchenlösungen<br />

Energieversorgung (IS-U) und Telekommunikation (IS-T) verwendete Massenkontokorrent (FI-<br />

CA) entwickelte SAP einen eigenen Lösungsansatz ergänzend zu DART: ein spezielles SAP-Extraktionsverfahren,<br />

das es ab IS-U / IS-T-Release 4.71 auch erlaubt, Teilmengen aus den Daten dem Prüfer<br />

zugänglich zu machen, ähnlich <strong>der</strong> Viewerstellung bei DART.<br />

Auswertung Massenkontokorrent (FI-CA) verwendet in:<br />

> IS-T Telekommunikation<br />

> IS-U Versorger<br />

> FS-CD Versicherungen: Inkasso / Exkasso<br />

> IS-M Media (FI-CA optional bei IS-M / SD)<br />

> IS-PS Public Sector (FI-CA optional).<br />

6.2 DART-ERWEITERUNGEN FÜR BRANCHENLÖSUNGEN<br />

Für wenige Branchen stehen Erweiterungen des DART-Datenkatalogs <strong>zur</strong> Verfügung:<br />

> IS-M-AM Medien – Werbemanagement<br />

> IS-M-SD Medien – Vertrieb.<br />

6.3 KUNDENINDIVIDUELLE LÖSUNGSANSÄTZE<br />

Sicherlich gibt es in Verbindung mit an<strong>der</strong>en Werkzeugen weitere Lösungsansätze über DART hinaus.<br />

Deren Einsatz kann aber nur in firmenindividueller Projektarbeit bewerkstelligt werden.<br />

Sollte aus betriebswirtschaftlicher Sicht aber die Notwendigkeit bestehen, beispielsweise mehrmalige<br />

unterjährige Datenauslagerung aus SAP zwingend vornehmen zu müssen, könnten solche Systeme ggf.<br />

in das <strong>GDPdU</strong>-Lösungskonzept integriert werden. Zur Umsetzung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Anfor<strong>der</strong>ungen sind diese<br />

kostenpflichtigen Zusatzsysteme / -verfahren aber nicht zwingend anzuschaffen.


7 Ausblick<br />

Auch nach sieben Jahren <strong>der</strong> Diskussion im Schrifttum, mit <strong>der</strong> Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen<br />

sind weitere wichtige Fragen noch nicht endgültig geklärt. Die Vielzahl <strong>der</strong> ERP-Systeme mit ihren<br />

zum Teil mächtigen Funktionsumfängen sind und bleiben immer noch eine große Herausfor<strong>der</strong>ung für<br />

die Außenprüfer, die Finanzverwaltung im Allgemeinen und die Steuerpflichtigen. Je nach Blickwinkel<br />

eines Außenprüfers o<strong>der</strong> eines Steuerpflichtigen werden pragmatische, auf die jeweilige betriebliche<br />

Situation bezogene Lösungskonzepte immer wie<strong>der</strong> neu Diskussionsstoff liefern.<br />

Aus den bisherigen Prüfungserfahrungen haben wir erkannt, dass ERP-Systeme mit mächtigem<br />

Funktionsumfang wie ein SAP-System in komplexen Prozessen Daten erzeugt werden, <strong>der</strong>en Behandlung<br />

in den Systemen nicht o<strong>der</strong> nicht primär am Datenzugriff auf steuerlich relevante Daten ausgerichtet<br />

ist. Wenn Daten über temporäre Zwischendatenbestände als Download außerhalb <strong>der</strong> ERP-Systeme<br />

überführt werden und zeitlich versetzt zum Zeitpunkt einer Außenprüfung wie<strong>der</strong> zu einem einheitlichen<br />

Bild zusammengesetzt werden, ergibt sich eine große Zahl von Interdependenzen und Abhängigkeiten.<br />

Diese Komplexität des Zusammenspiels von Daten aus unterschiedlichen Quellen muss vom Steuerpflichtigen<br />

und vom Außenprüfer beherrscht werden, um in <strong>der</strong> Prüfungssituation schnell zu konsistenten<br />

Ergebnissen zu kommen. Immer wie<strong>der</strong> stoßen Außenprüfer und Steuerpflichtige an die systembedingten<br />

Grenzen, wenn es gilt, Datenkonstellationen <strong>der</strong> Vergangenheit bis in alle historischen Verästellungen<br />

nachzuvollziehen.<br />

Nicht nur <strong>der</strong> Funktionsumfang <strong>der</strong> ERP-Systeme wächst, auch <strong>der</strong> Erkenntnisprozess auf Seiten <strong>der</strong><br />

Finanzverwaltung und <strong>der</strong> Steuerpflichtigen über die letztendlich endlichen Möglichkeiten <strong>der</strong> IT. Die<br />

Frage <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen stellte sich bisher immer wie<strong>der</strong> und wird auch weiter<br />

vielfach ein zentrales Thema sein.<br />

Die schon heute sehr umfangreichen SAP-Funktionen werden weiterentwickelt werden. Immer wie<strong>der</strong><br />

aufs Neue treten Problemstellungen zutage, die bisher nicht bekannt waren und die mit aktuell vorhandenen<br />

Funktionen nicht optimal gelöst sind. Die AG <strong>GDPdU</strong> ist sich <strong>der</strong> Herausfor<strong>der</strong>ung bewusst,<br />

weshalb sie auch weiterhin den Fortschritt <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Lösungen aktiv mitgestaltet. Wir hoffen, dass die<br />

in <strong>der</strong> Prüfungspraxis gewonnenen Erkenntnisse Impulse setzen, dass letztendlich <strong>der</strong> Gesetzgeber und<br />

die Finanzverwaltung Aussagen und Anweisungen für eine DV-gestützte Prüfung im Sinne von pragmatischen<br />

Praxislösungen modifizieren.<br />

Immer wie<strong>der</strong> weisen Vertreter <strong>der</strong> Finanzverwaltung darauf hin, dass sie <strong>der</strong> Dokumentation <strong>der</strong> beim<br />

Steuerpflichtigen eingesetzten Verfahren und Prozesse großen Stellenwert für die Vorbereitung und<br />

Durchführung einer Prüfung mit Datenzugriff einräumen. Es existieren in den Bundeslän<strong>der</strong>n unterschiedliche<br />

Fragebogen zu eingesetzten Verfahren und <strong>der</strong> dazu vorhandenen Dokumentationen, die mit<br />

<strong>der</strong> Prüfungsanordnung dem steuerpflichtigen Unternehmen übersandt werden. In <strong>der</strong> Praxis zeigt es<br />

sich immer wie<strong>der</strong>, dass in den Unternehmen solche Dokumentationen nicht vorhanden o<strong>der</strong> mangelhaft<br />

und / o<strong>der</strong> nicht aktuell sind. Eindringlich weisen wir darauf hin, dass die Dokumentation <strong>der</strong> Verfahren<br />

und Prozesse durch die GoBS seit 1995 bindend vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sind in den letzten<br />

Jahren mit KonTraG, Basel II, Sarbanes-Oxley-Act und IKS neue Regeln hinzugetreten, die GoBS-<br />

Dokumentationen ähnlich sind. Je<strong>der</strong> Steuerpflichtige muss damit rechnen, dass bei Außenprüfungen<br />

i. S. d. §193 AO zukünftig verstärkt nach GoBS-Dokumentationen gefragt werden wird.<br />

Seite 97 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 98<br />

8 Anhang<br />

8.1 LITERATURLISTE<br />

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />

MICHAEL BAUM<br />

Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (<strong>GDPdU</strong>),<br />

NWB 2002, Seite 7641–7648.<br />

BITKOM<br />

Leitfaden zum elektronischen Datenzugriff <strong>der</strong> Finanzverwaltung<br />

Steuerrechtliche Anfor<strong>der</strong>ungen und Technologien <strong>zur</strong> Datenaufbewahrung,<br />

Stand: Juni 2003.<br />

PRÄSIDIUM DER BUNDESSTEUERBERATERKAMMER<br />

<strong>Empfehlungen</strong> <strong>der</strong> Bundessteuerberaterkammer zum Verhalten bei <strong>der</strong> EDV-gestützten<br />

Betriebsprüfung,<br />

DStR 2002, Beihefter zu Heft 3 vom 18.01.2002.<br />

CLAUS DALINGHAUS<br />

Digitale Betriebsprüfung bei SAP ® und R/3 ® -Buchführungssystemen,<br />

StB 2003, Heft 4, Seite 141–149.<br />

DR. XAVER DITZ<br />

Reichweite des digitalen Datenzugriffs <strong>der</strong> Finanzverwaltung im nationalen und internationalen Konzern,<br />

DStR 2004, Seite 2038–2042.<br />

STEFAN GROSS, DR. ULRICH KAMPFFMEYER, PHILIPP MATHEIS<br />

Die Vorbereitung auf die digitale Außenprüfung – Lösungsansatz,<br />

BB 2004, Seite 1083–1087.<br />

STEFAN GROSS, PHILIPP MATHEIS, BERNHARD LINDGENS<br />

Rückstellung für Kosten des Datenzugriffs <strong>der</strong> Finanzverwaltung,<br />

DStR 2003, Seite 921–927.<br />

STEFAN GROSS<br />

Die Anpassung <strong>der</strong> Unternehmens-EDV an die Vorgaben zum Datenzugriff<strong>der</strong> Finanzverwaltung,<br />

DStR 2002, Seite 1121–1125.<br />

ANDREAS HAGENKÖTTER, DIRK-MICHAEL MÜLOT<br />

Die Digitale Steuerprüfung<br />

Neue Formen des Datenzugriffs <strong>der</strong> Finanzverwaltung ab dem 1. Januar 2002,<br />

DIHK Berlin, September 2002.<br />

BERND HENTSCHEL (HRSG.)<br />

Digitale Betriebsprüfung,<br />

Datenzugriff <strong>der</strong> Finanzverwaltung,


1. Auflage 2002,<br />

2. überarbeitete Auflage 2004,<br />

DATAKONTEXT Fachverlag, Frechen.<br />

JENS INTEMANN, THILO CÖSTER<br />

Rechte und Pflichten bei <strong>der</strong> digitalen Außenprüfung – Zugleich Besprechung des sogenannten<br />

Frage-Antwort-Katalogs des BMF,<br />

DStR, 2004, Seite 1981−1985.<br />

JENS INTEMANN<br />

Die Außenprüfung im digitalen Zeitalter; Die neuen Rechte <strong>der</strong> Finanzverwaltung auf digitalen<br />

Datenzugriff,<br />

NWB, Fach 17, Seite 2007–2018.<br />

DR. ULRICH KAMPFFMEYER, BERNHARD ZÖLLER<br />

Die <strong>GDPdU</strong> und ihre Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> elektronischen Archivierung,<br />

Gemeinsame Stellungnahme,<br />

Hamburg / Sulzbach i.Ts., April 2003.<br />

DIETER KEMPF<br />

Digitale Außenprüfung: Die Vogel-Strauß-Politik hilft nicht weiter,<br />

BB, 58. Jg., Heft 12, 19.03.2003, Seite I.<br />

CHRISTOPH KROMER<br />

StSenkG: Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> AO zum Datenzugriff <strong>der</strong> Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen,<br />

DB 2001, Seite 67–69.<br />

CHRISTOPH KROMER<br />

Datenzugriff <strong>der</strong> Finanzverwaltung auf die IT-Systeme des Unternehmens ab 2002:<br />

Umfang und Lösungsansätze,<br />

DStR 2001, Seite 1017 ff.<br />

DR. OTTO-FERDINAND GRAF KERSSENBROCK, OLAF RIEDEL, DR. GÜNTHER STRUNK<br />

Zur Verfassungsmäßigkeit des Datenzugriffs <strong>der</strong> Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen<br />

nach §147 Abs. 6 AO,<br />

BB 2002, Beilage Nr. 9, Heft 49.<br />

RAINER KUHSEL, DR. CHRISTIAN KAESER<br />

Bemerkungen zum BMF-Schreiben betreffend den Datenzugriff <strong>der</strong> Finanzverwaltung ab 1.1.2002,<br />

DB 2001, Seite 1583–1585.<br />

DR. HARALD SCHAUMBURG<br />

Der Datenzugriff und an<strong>der</strong>e Kontrollmöglichkeiten <strong>der</strong> Finanzverwaltung,<br />

DStR 2002, Seite 829–838.<br />

Seite 99 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 100<br />

8 Anhang<br />

DR. JENS SCHMITTMANN<br />

„Der gläserne Steuerpflichtige?“ – Anmerkungen zu den Grundsätzen des BMF zum Datenzugriff<br />

und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen,<br />

WPg 2001, Seite 1050–1057.<br />

SCHMITZ, STEPHAN<br />

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Zugriffsrecht <strong>der</strong> Finanzverwaltung auf DV-gestützte<br />

Buchführungssysteme,<br />

STBP 2002, Teil I: Heft 7, Teil II: Heft 8, Teil III: Heft 9.<br />

DR. TOBIAS TAETZNER, THOMAS BÜSSOW<br />

Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen – Quo vadis?<br />

BB 2002, Seite 69–73.<br />

VERBAND ORGANISATIONS- UND INFORMATIONSSYSTEME E. V. (VOI) (HRSG.)<br />

Leitfaden für die Durchführung eines Projektes <strong>zur</strong> Abdeckung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Grundsätze zum<br />

Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen<br />

Version 1.0 vom November 2003,<br />

http://www.elektronische-steuerpruefung.de/checklist/voi_leitf.pdf.<br />

8.2 SAP – HINWEISE<br />

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />

Nachstehend einige markante SAP-Hinweise zum <strong>GDPdU</strong>-Kontext mit in den Hinweisen angeführten<br />

weiteren Querverweisen.<br />

ALLGEMEINES:<br />

582583 Aktualisierung <strong>GDPdU</strong> – <strong>DSAG</strong>-Antragsverfahren<br />

BERECHTIGUNGEN:<br />

115224 SAP Audit Log<br />

451960 Berechtigungsrollen für Wirtschaftsprüfer<br />

445148 Erweiterte Zeitraumsprüfung<br />

788313 Einbaubeschreibung <strong>der</strong> geschäftsjahresabhängigen Berechtigungen in<br />

kundeneigene Entwicklungen<br />

798565 Programme mit Geschäftsjahresprüfung<br />

830736 Update Prüferrolle<br />

925217 <strong>GDPdU</strong>: Zugriff auf RFUMSV00 durch Steuerprüfer<br />

935189 Erweiterungen Berechtigungsrollen SAP_AUDITOR_TAX.<br />

1058866 DART-Berechtigungen auf Extrakte<br />

DART-VERSIONEN:<br />

622095 Upgrade von DART 2.0 auf DART 2.1<br />

688943 Upgrade von DART 2.1 auf DART 2.2<br />

702511 Upgrade von DART 2.2 auf DART 2.3 (= 5.00)<br />

763867 Upgrade von DART 2.2 auf DART 2.3 (


810014 Upgrade von DART 2.3 auf DART 2.4<br />

1050841, 1093942 Upgrade von DART 2.4 auf DART 2.5<br />

1173540 Upgrade von DART 2.5 auf DART 2.6<br />

DATENEXTRAKTION:<br />

483425,879680 DART und Materialbewertung<br />

1015284, 1039600 Materialbewertung: Selektion eingrenzen auf Periode<br />

1029630, 1092942 FTWE / FTWE1: Minuszeichen falsch angezeigt<br />

896894, 992803,<br />

1012235, 1225592 Performanceoptimierung<br />

VIEW-BILDUNG:<br />

663077 SAP Audit Format<br />

921487, 926048, View-Dateien wegen Formatfehler nicht<br />

1045695, 1070572 in IDEA ® importierbar<br />

945615 DART-Standard-Views<br />

1045695 DART-Datumskonvertierung im View-Export<br />

1056005 Berechtigungsgruppe für Viewdateien<br />

1070572 Spalte Farbeinstellung nicht exportieren<br />

1141016 Join-Bedingungen immer „outer join“<br />

INTERNATIONALER KONTEXT:<br />

450166, 546853 Internationale Ausrichtung (Österreich)<br />

1082823, 1173730 Internationale Ausrichtung (Portugal)<br />

SONSTIGES:<br />

1012531 <strong>GDPdU</strong> in SAP Business One<br />

Auf dem Service-Marktplatz <strong>der</strong> SAP AG (service.sap.com/notes) sind unter den Suchbegriffen <strong>der</strong><br />

Komponenten<br />

> DART: CA-GTF-DRT<br />

> Berechtigungen <strong>GDPdU</strong>: CA-GTF-GDP und<br />

> Berechtigungen HCM <strong>GDPdU</strong>: PY-DE-NT-TX<br />

weitere Informationen verfügbar.<br />

8.3 LINKS<br />

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />

SAP AG<br />

www.sap.de<br />

Seite 101 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 102<br />

8 Anhang<br />

SAP-SERVICE-MARKTPLATZ<br />

<strong>GDPdU</strong>-Informationen mit weiteren Hinweisen<br />

> http://service.sap.com<br />

> http://service.sap.com/dart Data Retention Tool<br />

> http://service.sap.com/gdpdu Steuersenkungsgesetz<br />

> http://service.sap.com/ais Audit Information System<br />

> http://service.sap.com/ilm Information Lifecycle Management; u. a. SAP Datenarchivierung<br />

GDPDU – DEUTSCHE SAP-ANWENDERGRUPPE E. V. (<strong>DSAG</strong>)<br />

...u. a. Ergebnisse einer Arbeitsgruppe <strong>der</strong> <strong>DSAG</strong>, die sich mit den Auswirkungen des Gesetzes auf die<br />

SAP-Verfahren beschäftigt.<br />

http://www.dsag.de/<br />

Direktzugang zu Seiten <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong>:<br />

http://www.dsag.de/ag/gdpdu<br />

SAMMLUNG VIELFÄLTIGER INFORMATIONEN ZUR GDPDU<br />

Umfangreiche Quellensammlung und Basis für weitere Informationen für<br />

Lösungen und Dienstleistungen <strong>zur</strong> elektronischen Steuerprüfung nach den <strong>GDPdU</strong><br />

http://www.elektronische-steuerpruefung.de<br />

BMF: BMF-Schreiben: Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (<strong>GDPdU</strong>)<br />

BMF-Schreiben vom 16.07.01 − IV D 2 – S 0316 – 0136 / 01 −<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/<br />

Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/006.html<br />

BMF: FRAGEN UND ANTWORTENKATALOG,<br />

jeweils aktueller Stand, <strong>der</strong>zeit Stand 01.02.2005<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__<br />

IV/009,property=publicationFile.pdf<br />

BMF-INFORMATION ZUM BESCHREIBUNGSSTANDARD<br />

Mitteilung vom 15.08.2002, Az.: IV D 2,<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__<br />

IV/010,property=publicationFile.pdf<br />

GDPDU PORTAL | STARTSEITE | DAS PORTAL FÜR DIE DIGITALE ...<br />

... elektronischen Steuerprüfung nach den Vorschriften <strong>der</strong> Finanzverwaltung zum digitalen Datenzugriff<br />

auf die steuerlich relevanten Daten <strong>der</strong> Unternehmen <strong>GDPdU</strong>. ...<br />

www.gdpdu-portal.com<br />

GDPDU-INFORMATIONEN VON AUDICON<br />

www.audicon.net<br />

www.gdpdu.com


GDPDU – AKTUELLER STAND DER ÄNDERUNG DER ABGABENORDNUNG<br />

<strong>GDPdU</strong> – aktueller Stand <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abgabenordnung, Informationen zu verschiedenen<br />

Fachthemen, AWV Effizienz in <strong>der</strong> Administration von Wirtschaft und ...<br />

www.awv-net.de, Stichwort: <strong>GDPdU</strong>.<br />

GDPDU – ZVEI-KOMMENTIERUNG DES BMF-FAQ VOM 15.01.2007<br />

http://www.zvei.de/index.php?id=1452&0=<br />

INFORMATIONEN ZU ZOLLPRÜFUNGEN<br />

http://www.zoll.de/index.html, Stichwort: Außenprüfung.<br />

8.4 BMF-SCHREIBEN UND -ERLASSE, OFD-VERFÜGUNGEN UND<br />

FINANZGERICHTS-ENTSCHEIDUNGEN<br />

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />

BUNDESMINISTER DER FINANZEN (BMF)<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)<br />

BMF-Schreiben vom 7. November 1995, Az.: IV A 8 – S 0316 – 52 / 95,<br />

BStBl. 1995, Teil I, Seite 738 ff.<br />

Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (<strong>GDPdU</strong>)<br />

BMF-Schreiben vom 16.07.2001 – IV D 2 – S 0316 – 0136 / 01,<br />

BStBl. I 2001, Seite 415 ff,<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/<br />

Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/006.html<br />

Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den<br />

Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Zollverwaltung (<strong>GDPdU</strong>Z)<br />

BMF-Erlass vom 28.11.2007, Az.: III A 3 – S 1445 / 06 / 0029, http://www.elektronische-steuerpruefung.de/<br />

rechtsgrund/gdpduz.pdf.<br />

FINANZVERWALTUNGSANWEISUNGEN<br />

Buchführungs- und Archivierungssysteme<br />

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 22.02.2002, Az.: S-0316 – St 421,<br />

DB 2002, Seite 610.<br />

Ausdruck und Aufbewahrung eines elektronischen Kontoauszugs im Onlinebanking-Verfahren<br />

OFD München, Verfügung vom 06.08.2004, Az.: S-0317 – 34 St 324,<br />

BB 2004, Seite 2349.<br />

Buchhaltungsdaten im Geltungsbereich <strong>der</strong> Abgabenordnung verfügbar gleichlautende<br />

OFD-Verfügungen München / Nürnberg vom 23.12.2002,<br />

Az. München: S-0315 – 17 St 312, Az.: Nürnberg: S-0315 – 8 St 24.<br />

Seite 103 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 104<br />

8 Anhang<br />

FINANZGERICHTLICHE RECHTSPRECHUNG − BUNDESFINANZHOF (BFH) UND FINANZGERICHT (FG)<br />

Bildung einer Rückstellung für aufbewahrungspflichtige Unterlagen<br />

BFH-Urteil vom 19.08.2002,<br />

BStBl. 2003, Teil II, Seite 131; DStR 2002, Seite 2030 ff.<br />

Zugriff des Finanzamtes auf datenverarbeitungsgestützte Buchführung<br />

BFH-Beschluss vom 26.09.2007, I B 53,54 / 07.<br />

BFH / NV 2008, Seite 133<br />

Vorinstanz FG Düsseldorf:<br />

Von <strong>der</strong> Buchung zum Beleg (Direkter Zugriff auf an die Buchhaltung angeschlossene Archive –<br />

DMS, optische Archive)<br />

Beschluss vom 05.02.2007, 16 V 3454 / 06, nicht rechtskräftig,<br />

EFG 2007, Seite 892.<br />

Zur Steuerrelevanz vs. Steuerauswirkung<br />

Beschluss vom 05.02.2007, 16 V 3457 / 06 A, nicht rechtskräftig,<br />

EFG 2007, Seite 890.<br />

Zur Vorlage von Kostenstellenrechnung und Kostenstellenverzeichnissen<br />

FG Münster, Urteil vom 22.08.2000, 6 K 2712 / 00 AO, rechtskräftig,<br />

EFG 2001, Seite 4.<br />

Wi<strong>der</strong>legung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Kassenführung durch Chi-Test<br />

FG Münster, Beschluss vom 10.11.2003, AZ: 6 V 4562 / 03 E,U, rechtskräftig, Datev Lexinform DokNr.<br />

0816472.<br />

Zum Datenzugriff gem. §147 Abs. 6 AO (Anordnung des Datenzugriffs in Form <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung)<br />

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2005, 4 K 2167 / 04, rechtskräftig,<br />

EFG 2005, Seite 667.<br />

Zur Rechtsmäßigkeit einer Auffor<strong>der</strong>ung <strong>zur</strong> Datenträgerüberlassung sowie zum Anspruch des<br />

Steuerpflichtigen auf Unterzeichnung einer Bestätigung des Betriebsprüfers (Sorgfaltsbestätigung)<br />

FG Thüringen, Beschluss vom 20.04.2005, 3-46 / 05, rechtskräftig,<br />

EFG 2005, Seite 1406.<br />

Zur Steuerrelevanz von Kostenstellen<br />

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2006, 1 K 1743 / 05, rechtskräftig,<br />

EFG 2006, Seite1634.<br />

Zu freiwilligen Aufzeichnungen sowie Verlassen des Datenträgers dem Schutzbereich des<br />

Steuerpflichtigen<br />

FG Hamburg, Urteil vom 13.11.2006, 2 K 198 / 05, nicht rechtskräftig,<br />

Datev Lexinform DokNr. 5003811.


Zum Datenzugriff auf sogenannte Vorverfahren <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung (elektronische Registrierkasse)<br />

FG Sachsen, Beschluss vom 24.11.2006, rechtskräftig<br />

Zur Herausgabe von Unterlagen <strong>zur</strong> Umsatzsteuerson<strong>der</strong>prüfung beim Mandanten<br />

(Verhältnis Mandant / Steuerberater i.R.d. Datenzugriffs)<br />

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.04.2007, 6 K 2012 / 06 B, nicht rechtskräftig,<br />

Datev-Lexinform, DokNr. 5005222.<br />

Pflicht <strong>zur</strong> Vorlage einer Lohn-Archiv-CD im Rahmen <strong>der</strong> Lohnsteueraußenprüfung<br />

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2007, 9 K 178 / 06, rechtskräftig,<br />

Anordnung <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung im Rahmen <strong>der</strong> Lohnsteueraußenprüfung<br />

FG Münster, Urteil vom 16.05.2008, 6 K 879 / 07, rechtskräftig.<br />

8.5 GLOSSAR<br />

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />

BEGRIFF BEDEUTUNG<br />

ABAP Programmiersprache für SAP R/3 bzw. SAP ERP 5.0 / 6.0<br />

ACL Auswertungsprogramm; Funktionsumfang vergleichbar mit dem<br />

Prüfprogramm IDEA; Einsatz z. B. bei <strong>der</strong> Finanzverwaltung in<br />

Österreich<br />

ALV Advanced List Viewer<br />

Anlagenspiegel Entwicklung des Anlagevermögens in <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Entwicklung<br />

im Wirtschaftsjahr: Bestand zu Beginn; Verän<strong>der</strong>ungen aus<br />

Zugang, Abgang etc; Bestand zum Ende<br />

AO Abgabenordnung<br />

Archivierungssysteme Datenspeichersysteme, keine Buchhaltungssysteme,<br />

Ablagesysteme.<br />

Wenn Daten im Quellsystem nicht mehr ausgewertet werden<br />

können → Steuerrelevanz<br />

ASUG Americas’ SAP Users’ Group; SAP-Kundenvereinigung in den USA<br />

Außenprüfung Zusammenfassende Bezeichnung für Lohnsteueraußenprüfung,<br />

Umsatzsteuerson<strong>der</strong>prüfung, Betriebsprüfung (Ertragssteuern)<br />

und Zollprüfung<br />

AWV Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V., Eschborn<br />

BB Zeitschrift: Betriebsberater<br />

BDI Bundesverband <strong>der</strong> Deutschen Industrie e. V.<br />

Seite 105 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 106<br />

8 Anhang<br />

BEGRIFF BEDEUTUNG<br />

BDSG Bundesdatenschutzgesetz<br />

Beleg Nachweis, Grundlage für eine Buchung in Papierform. Gleichwohl<br />

kann es sich aber auch um elektronisch erzeugte Buchungsvorgänge<br />

(Belege / Zeilen) handeln<br />

BGBl. Bundesgesetzblatt<br />

BMF Bundesministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />

BMF-FAQ Frage- und Antwortkatalog des BMF unter www.bundesfinanz<br />

ministerium.de, Suchbegriff „<strong>GDPdU</strong>“<br />

Business Data Warehouse Siehe Data Warehouse<br />

Byte<br />

Maßeinheit für die Kapazität eines Datenspeichers<br />

Megabyte/<br />

MB:1.048.576 Byte<br />

Gigabyte/<br />

GB: 1.024 Megabyte<br />

Terabyte<br />

TB: eine Billion Byte o<strong>der</strong> 1.024 GB<br />

CO SAP-Modul Controlling<br />

Kostenrechnung mittels Kostenarten, Kostenstellen und<br />

Aufträgen als Kostensammler; Profit-Center-Rechnung u. a.<br />

COM Computer Output on Microfiche<br />

Data Warehouse Strukturierte Sammlung von geschäftsrelevanten Daten zum<br />

Auswerten mit speziellen Auswertungsmöglichkeiten<br />

Datenkonserve Datei, die zu einem definierten Zeitpunkt erstellt wurde und nicht<br />

weiter bearbeitet / verän<strong>der</strong>t wird<br />

Datenüberlassung (Z3) Dem Endnutzer werden Daten auf einem Datenträger <strong>zur</strong><br />

Verfügung gestellt<br />

Download Herunterladen von Daten o<strong>der</strong> Programmen von einem System auf<br />

ein an<strong>der</strong>es Medium<br />

DART Data Retention Tool<br />

Lösung <strong>der</strong> SAP AG für den Z3-Zugriff<br />

Datenkomprimierung Verdichtung von Daten ohne Verlust von Dateninhalten zum Zwecke<br />

<strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Dateigröße<br />

Datenverdichtung Zusammenfassung von Einzeldaten zu einem neuen Datum, aus<br />

dem die Einzeldaten nicht mehr ersichtlich sind<br />

DB Zeitschrift: Der Betrieb<br />

Digital erzeugte Daten entstehen durch einen maschinellen Vorgang in einem DV-System,<br />

gelangen automatisch von einem DV-System in eine an<strong>der</strong>es DV-<br />

System<br />

DMS Dokumenten-Management-System


BEGRIFF BEDEUTUNG<br />

<strong>DSAG</strong> Deutschsprachige SAP Anwen<strong>der</strong>gruppe e. V., Walldorf,<br />

Benutzergruppe <strong>der</strong> SAP, gegründet im Jahr 1995<br />

DSB Datenschutzbeauftragter<br />

DStR Zeitschrift: Deutsches Steuerrecht<br />

DV Datenverarbeitung (Synonym: EDV)<br />

EDI Electronic Data Interchange, Datenaustausch von strukturierten<br />

Daten, die eine maschinelle Weiterverarbeitung bei den<br />

Empfängern ermöglichen<br />

EDV elektronische Datenverarbeitung (Synonym: DV)<br />

ERP-System Enterprise Ressource Planning, elektronisches Management <strong>der</strong><br />

Warenwirtschaft, Produktionsplanung und Produktionssteuerung<br />

sowie <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung eines Unternehmens mit dem Ziel<br />

einer möglichst effizienten betrieblichen Ablaufplanung durch<br />

komplexe Software<br />

FAQ Frequently asked questions: Fragen- und Antwortkatalog für häufig<br />

aufgetretene Fragen<br />

Fernabfrage Datenzugriff auf fremde Systeme an unterschiedlichen Standorten<br />

FI SAP-Modul Finance<br />

Finanzbuchhaltung einschließlich <strong>der</strong> Nebenbücher Debitoren /<br />

Kreditoren und Anlagenwirtschaft sowie Reisekostenabrechnung<br />

FI-AA Asset Management, SAP-Modul <strong>zur</strong> Anlagenbuchhaltung<br />

FiBu Finanzbuchhaltung<br />

Flatfile Eindimensionale (meist sequenzielle) Datei<br />

FTP File-Transfer-Protokoll<br />

<strong>GDPdU</strong> Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler<br />

Unterlagen:<br />

BMF-Schreiben vom 16.07.2001<br />

Geschäftsbrief Umfasst alle nicht mündlichen Mitteilungen des Kaufmanns über<br />

geschäftliche Angelegenheiten nach außen<br />

GG Grundgesetz<br />

GOB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />

GoBS Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme<br />

G & V Gewinn- und Verlustrechnung; synonym: GuV, VuG<br />

Handelsbrief Schriftstück, das ein Handelsgeschäft betrifft<br />

Seite 107 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 108<br />

8 Anhang<br />

BEGRIFF BEDEUTUNG<br />

HCM Human Capital Management, Personalwirtschaft;<br />

bis <strong>zur</strong> Umbenennung als Modul HR bezeichnet.<br />

HOST Großrechner<br />

HR Human Resources, Personalwirtschaft;<br />

neue Bezeichnung: Human Capital Management (HCM)<br />

IAS / IFRS Ehemals: International Accounting Standards, Neu: International<br />

Financial Reporting Standards<br />

Bilanzierungsgrundsätze nach „true and fair“ (Sharehol<strong>der</strong>-<br />

Prinzip)<br />

IDEA Von <strong>der</strong> Finanzverwaltung eingesetztes Auswertungsprogramm,<br />

Vertrieb durch Firma Audicon GmbH, Düsseldorf / Stuttgart<br />

IDOC Abkürzung für Intermediate Document;<br />

proprietäres SAP-Standardformat zum Datenaustausch zwischen<br />

Systemen / Verfahren<br />

IDW Institut <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.<br />

IKS Internes Kontrollsystem<br />

Gesamtheit aller aufeinan<strong>der</strong> abgestimmter und miteinan<strong>der</strong><br />

verbundener Kontrollmaßnahmen und Regelungen <strong>zur</strong> Vermögenssicherung,<br />

<strong>der</strong> Sicherung korrekter Aufzeichnungen und <strong>der</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Geschäftspolitik<br />

„inner join“ Form <strong>der</strong> Verknüpfung von Datentabellen.<br />

Als Ergebnis werden nur die Datensätze geliefert, bei denen alle<br />

Verknüpfungsbedingungen <strong>der</strong> beteiligten Tabellen erfüllt sind<br />

IT Informationstechnologie, vielfach auch als Abteilungsbezeichnung<br />

genutzt, Synonym: Datenverarbeitung<br />

Migration Daten eines Systems auf ein Nachfolgesystem übertragen. Tools<br />

für die Übertragung und Umsetzung werden meist vom Software-<br />

Lieferanten gestellt. Siehe auch Stilllegungskonzept<br />

Mittelbarer Datenzugriff (Z2) Auswertung von Daten nicht durch den Außenprüfer selbst,<br />

son<strong>der</strong>n nach seinen Vorgaben durch eine Mitarbeiterin o<strong>der</strong> einen<br />

Mitarbeiter des Steuerpflichtigen<br />

MM SAP-Modul Material Management<br />

Abwicklung aller Materialwirtschafts-Prozesse<br />

MS-Access Datenbankprogramm des Herstellers Microsoft<br />

MS-EXCEL ® Tabellenkalkulationsprogramm des Herstellers Microsoft<br />

MS-WORD ® Textverarbeitungsprogramm des Herstellers Microsoft


BEGRIFF BEDEUTUNG<br />

Outer-Join Form <strong>der</strong> Verknüpfung von Datentabellen.<br />

Als Ergebnis werden nur alle Datensätze geliefert, bei denen<br />

Verknüpfungsbedingungen in einer <strong>der</strong> beteiligten Tabellen vorkommen<br />

pdf Portable Document Format; Dateiformat des Software-Herstellers<br />

Adobe kann von kosten- und lizenzlosen Programmen gelesen,<br />

aber nur mit Adobe-Vollversionen verarbeitet werden<br />

Query Begriff aus dem Bereich <strong>der</strong> Datenbankabfragen<br />

Relationale Datenbank Logische Datenbank; verwaltet Daten in Form von verknüpften<br />

Tabellen für optimierte Zugriffe<br />

Reorganisation Neuordnung, Neuorganisation durch Auslagerung von Daten aus<br />

<strong>der</strong> Datenbank <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Performance <strong>der</strong> Datenbank<br />

bzw. des Systems<br />

Progressive Prüfung Beginnt beim Beleg, geht über Grundaufzeichnungen zu den Konten<br />

und schließlich <strong>zur</strong> Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung bzw. <strong>zur</strong><br />

Steueranmeldung / Steuererklärung<br />

Retrograde Prüfung Ablauf umgekehrt wie bei <strong>der</strong> progressiven Prüfung (siehe dort)<br />

Report Synonym für Bericht, Auswertung von Daten<br />

SAP Softwarehersteller SAP AG, Walldorf;<br />

u. a. Lieferant <strong>der</strong> Produkte SAP R/3, SAP ERP<br />

Schnittstelle Datenübergabe zwischen zwei Systemen<br />

SD SAP-Modul Sales und Distribution<br />

Abwicklung aller Fragestellungen im Vertrieb<br />

Spooldatei Druckliste in Dateiform, die bei einem Druckauftrag automatisch<br />

erzeugt wird<br />

Stand Alone Ein DV-System ohne maschinelle Schnittstellen zu an<strong>der</strong>en<br />

Verarbeitungssystemen<br />

STBP Zeitschrift: Die steuerliche Betriebsprüfung<br />

Stilllegungskonzept Definition einer Handlungsweise <strong>zur</strong> Deaktivierung von DV-<br />

Systemen<br />

Support Package Programmpaket <strong>zur</strong> Erweiterung eines vorhandenen Programmsystems,<br />

wird meistens turnusmäßig <strong>zur</strong> Bereinigung von Fehlern<br />

bereitgestellt<br />

System Trace Auflistung / Nachverfolgung von Verarbeitungsschritten o<strong>der</strong><br />

Benutzereingaben (z. B. Abfragen / Buchungen) in einem DV-<br />

System. Kann <strong>zur</strong> Fehleranalyse o<strong>der</strong> zum Protokollieren<br />

eingesetzt werden<br />

Seite 109 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 110<br />

8 Anhang<br />

BEGRIFF BEDEUTUNG<br />

Taskforce Schnelle Eingreiftruppe für beson<strong>der</strong>e Fälle<br />

Transaktionscode Kürzel zum Aufruf einer Verarbeitungsfolge (Programm, Report ...)<br />

in einem DV-System, abhängig von Benutzerrechten<br />

Unmittelbarer Datenzugriff (Z1) Direkter Zugriff auf Daten durch den Benutzer durch Online-<br />

Eingaben<br />

USB-Port Universal Serial Bus, von INTEL / Microsoft entwickeltes serielles<br />

Bussystem zum Verbinden von Peripheriegeräten wie z. B. Drucker,<br />

Brenner, Mouse, Digitalkamera, externen Datenspeichern usw.<br />

USt Umsatzsteuer<br />

UStId Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

Verknüpfungen Verbindung zwischen Datenfel<strong>der</strong>n aus einer o<strong>der</strong> mehreren<br />

Tabellen über Prozessstrukturen bzw. von Daten über mehrere<br />

Softwareanwendungen hinweg<br />

View (Vordefinierte) Sicht auf eine Datenbank / Tabelle;<br />

im Rahmen des SAP-Werkzeugs DART: Datei als Ergebnis <strong>der</strong><br />

Auswertung von Datenextrakten<br />

Verfahren / DV-Verfahren Zusammenfassung von maschinell durchgeführten Verarbeitungsschritten;<br />

XBRL Extended Business Relationship Language<br />

XML Extensible Markup Language: Beschreibungssprache in einem<br />

einfachen, sehr flexiblen Textformat, die weitgehend Geräteunabhängig<br />

ist.<br />

Z1: Unmittelbarer Datenzugriff Zugriffsweg 1: Direkter Zugriff auf Daten durch den Benutzer durch<br />

Online-Eingaben<br />

Z2: Mittelbarer Datenzugriff Zugriffsweg 2:<br />

Zugriff auf Daten durch einen vom Endnutzer Beauftragten<br />

Z3: Datenüberlassung Zugriffsweg 3:<br />

Dem Endnutzer werden Daten auf einem Datenträger <strong>zur</strong><br />

Verfügung gestellt<br />

ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.,<br />

Frankfurt


8.6 STICHWORTVERZEICHNIS<br />

A<br />

Abgabenordnung<br />

Geltungsbereich 18<br />

Steuersenkungsgesetz 14<br />

Action Log 59, 60, 63, 93<br />

Anlagenbuchhaltung 17<br />

Aufbewahrungspflicht 17<br />

Auswertungsmöglichkeiten 20<br />

Auswertungsmöglichkeiten, unternehmenseigene 33<br />

AWV 16<br />

B<br />

Belegvolumen 34<br />

Bewegungsdaten 20, 56, 68, 76, 77, 78, 80<br />

Beziehungswissen 87<br />

BMF-Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 23.01.2008 16<br />

BMF-Schreiben 12<br />

Branchenlösungen 96<br />

Buchführungserleichterung 34<br />

Bürokratieabbau 16<br />

D<br />

DART Version 2.0 56, 65<br />

DART Version 2.1 65 , 100<br />

DART Version 2.2 65, 94, 100<br />

DART Version 2.3 65, 76, 84, 87, 90, 100<br />

DART Version 2.4 65, 76, 84, 87, 89. 101<br />

DART Version 2.5 65, 73, 74, 84, 87, 101<br />

DART Version 2.6 63, 65, 81, 89, 90, 91, 101<br />

DART-Datenkatalog 25, 44, 46, 63, 70, 73<br />

Datenformat 22<br />

Datenträger 22, 23<br />

Datenträgerüberlassung 14, 21, 22, 42<br />

Datenverknüpfungen 22, 24<br />

Datenzugriff 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21<br />

Datenzugriff, unmittelbarer 20, 21<br />

Dokumentenmanagementsystem 86<br />

E<br />

EDV-Fachprüfer 12<br />

Eigenentwicklungen 20, 54, 55<br />

E-Mails 29, 30<br />

Ermittlung steuerlich relevanter Daten,<br />

methodisches Vorgehen 25<br />

Ertragssteuerprüfung 19, 56, 105<br />

Extraktsplitter 65, 92<br />

F<br />

Fernabfrage 21, 107<br />

Feuerschutzsteuer-Prüfung 19<br />

Finanzbuchhaltung 12, 17, 25, 36, 47, 58, 93<br />

G<br />

<strong>GDPdU</strong> 12<br />

Globalisierung 18<br />

H<br />

Handelsbriefe 27, 32, 37<br />

I<br />

inner join 88<br />

Interface Toolbox 93<br />

Internetzugang 40<br />

L<br />

Lohnbuchhaltung 17<br />

Lohnsteueraußenprüfung 19, 105<br />

M<br />

maschinelle Auswertbarkeit 22<br />

N<br />

Non-SAP-Systeme 39, 40, 45, 92<br />

Nur-Lese-Zugriff 22, 34<br />

O<br />

outer join 88<br />

P<br />

Prüferberechtigungen 46, 54, 93<br />

Prüfprogramm IDEA ® 22, 89<br />

R<br />

Rechnung<br />

digitale Signatur 14, 15, 31, 32<br />

Rechtsunsicherheit 24<br />

Reisekostenabrechnung 58, 94<br />

Report CA_TAXLOG 62<br />

Report RFBELJ00 85<br />

Report RSUSR050 52<br />

Report RTXWDELI 84<br />

Revisionssicherheit 12<br />

Seite 111 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.


Seite 112<br />

8 Anhang<br />

S<br />

SAP-Audit-Format 22<br />

SAP-Branchenlösungen 9<br />

SAP Business One 44, 101<br />

SAP-GUI 40<br />

Shared Service Center 18<br />

Stammdaten 20, 48, 56, 68, 70, 76, 77, 78. 79<br />

steuerrelevante Daten 14, 17, 25, 27, 34, 37, 42, 92<br />

Aufbewahrungsform 15<br />

Steuersenkungsgesetz 14<br />

Stilllegung 79, 92<br />

Systemstilllegung 37, 38, 39<br />

Systemwechsel 37, 38, 40<br />

T<br />

Tabelle T001B 79<br />

Tabelle TPCDATEN 58<br />

Tabelle TPCPROG 57<br />

Tabelle TPCPROGS 56, 59<br />

Tabelle TXW_C_BUKRS 64<br />

Tabelle TXW_C_GLO 75<br />

Tabelle USERS_SSM 55<br />

Transaktion AW01N 61<br />

Transaktion FTW0 67<br />

Transaktion FTW1A 67, 82, 90<br />

Transaktion FTW1E 101<br />

Transaktion FTWB 67<br />

Transaktion FTWC 67<br />

Transaktion FTWCF 50, 67, 70<br />

Transaktion FTWCS 50, 67, 70<br />

Transaktion FTWD 50, 67, 86<br />

Transaktion FTWE 101<br />

Transaktion FTWE1 67, 84, 85<br />

Transaktion FTWF 50, 67, 83, 84<br />

Transaktion FTWH 50, 67, 88<br />

Transaktion FTWI 67<br />

Transaktion FTWJ 67<br />

Transaktion FTWK 67<br />

Transaktion FTWL 67<br />

Transaktion FTWM 67<br />

Transaktion FTWN 50, 67, 90<br />

Transaktion FTWP 67, 76<br />

Transaktion FTWQ 66, 67<br />

Transaktion FTWQMD 68<br />

Transaktion FTWQTD 68<br />

Transaktion FTWR 67<br />

Transaktion FTWS 68<br />

Transaktion FTWW 68<br />

Transaktion FTWX 75<br />

Transaktion FTWY 50, 68, 87<br />

Transaktion FTWYR 68, 87<br />

Transaktion PFCG 46, 53<br />

Transaktion PU12 93<br />

Transaktion ROLE_CMP 53<br />

Transaktion S_BCE_68001777 52<br />

Transaktion S_P6B_1200272 68<br />

Transaktion S_P6B_1200274 68<br />

Transaktion S_P6D_40000026 50<br />

Transaktion SA38 45, 62<br />

Transaktion SCMA 90<br />

Transaktion SE16 45<br />

Transaktion SE16-Derivate* 45<br />

Transaktion SE16N 45<br />

Transaktion SE17 45<br />

Transaktion SLG1 60, 61, 62<br />

Transaktion SLG2 63<br />

Transaktion SM19 59<br />

Transaktion SM20 59<br />

Transaktion SM31 57, 67<br />

Transaktion SU22 74<br />

Transaktion TPC2 56<br />

Transaktion TPC4 57<br />

Transaktion TPC6 58<br />

U<br />

Umsatzsteuernachschau 19<br />

Umsatzsteuerson<strong>der</strong>prüfung 19, 105<br />

USB-Schnittstelle 40<br />

V<br />

Verbrauchssteuer-Prüfungen 19<br />

Verhältnismäßigkeit 20<br />

Verrechnungspreisdokumentation 19<br />

Verschwiegenheitspflicht 24<br />

Versicherungssteuer-Prüfung 20<br />

Verwertungsverbot 45<br />

vorhandene Auswertungsmöglichkeiten 20, 22, 24<br />

Dokumentverknüpfung 22<br />

Tabellenkalkulationsprogramme 22<br />

Vorsteuerabzug 15<br />

Z<br />

Z1-Zugriff 20, 40, 49, 70, 94, 109, 110<br />

Z2-Zugriff 21, 35, 109, 110<br />

Z3-Zugriff 21, 35, 94, 106, 110<br />

Zeitraumberechtigung 45, 64, 65, 56, 93, 100<br />

Zollprüfung 19<br />

ZVEI e. V. 16


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