Empfehlungen zur Anwendung der GDPdU - DSAG
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Deutschsprachige SAP ® Anwen<strong>der</strong>gruppe<br />
<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong><br />
<strong>DSAG</strong> ARBEITSGRUPPE GDPDU<br />
STAND 25. AUGUST 2008
Seite 2<br />
<strong>DSAG</strong> Arbeitskreis Financials<br />
ERARBEITET IN DER ARBEITSGRUPPE GDPDU<br />
EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU<br />
VERSION 3.0, STAND 25. AUGUST 2008<br />
<strong>DSAG</strong> e. V.<br />
Deutschsprachige SAP-Anwen<strong>der</strong>gruppe<br />
EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER<br />
GRUNDSÄTZE ZUM<br />
DATENZUGRIFF UND ZUR<br />
PRÜFBARKEIT<br />
DIGITALER<br />
UNTERLAGEN
UNSER DANK GILT ALLEN BETEILIGTEN.<br />
Viele Menschen haben zu dieser Dokumentation beigetragen.<br />
Unser herzlicher Dank gilt:<br />
> den Autoren für die <strong>DSAG</strong> e. V., AK Financials, AG <strong>GDPdU</strong>:<br />
Rolf Andres, Rainer Böhle, Henning Burlein, Albert Kraus<br />
> für Hinweise <strong>zur</strong> Textfassung Dr. Christian Recknagel<br />
> von Seiten <strong>der</strong> SAP Deutschland AG & Co.KG:<br />
Lars Gartenschläger<br />
> allen an<strong>der</strong>en Personen, die im Hintergrund ihren Beitrag zum Gelingen dieser<br />
Dokumentation geleistet haben.<br />
Arbeitsgruppe <strong>GDPdU</strong><br />
des AK Financials<br />
Rainer Böhle<br />
Redaktionsschluss: 11.08.2008<br />
DISCLAIMER<br />
Die vorliegende Publikation ist urheberrechtlich geschützt (Copyright). Alle Rechte liegen, soweit nicht<br />
ausdrücklich an<strong>der</strong>s gekennzeichnet, bei:<br />
Deutschsprachige SAP-Anwen<strong>der</strong>gruppe e. V.<br />
Altrottstraße 34a<br />
69190 Walldorf<br />
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Jedwede unerlaubte Verwendung ist nicht gestattet. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für die Vervielfältigung,<br />
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Microsoft ® , WINDOWS ® , WORD ® und EXCEL ® sind eingetragene Marken <strong>der</strong> Microsoft Corporation.<br />
IDEA ® ist eine eingetragene Marke <strong>der</strong> CaseWare International Inc, Toronto, Kanada.<br />
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XML ist eine Marke o<strong>der</strong> eingetragene Marke des W3C ® , World Wide Web Consortium, Massachusetts<br />
Institute of Technology.<br />
SAP, R/2, R/3 und ERP 5.0 / 6.0 und weitere im Text erwähnte SAP-Produkte und -Dienstleistungen sind<br />
Marken o<strong>der</strong> eingetragene Marken <strong>der</strong> SAP AG in Deutschland und an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n weltweit.<br />
Alle an<strong>der</strong>en Namen von Produkten und Dienstleistungen sind Marken <strong>der</strong> jeweiligen Firmen.<br />
Die von SAP AG o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Vertriebsfirmen angebotenen Softwareprodukte können Softwarekomponenten<br />
auch an<strong>der</strong>er Softwarehersteller enthalten.<br />
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Glie<strong>der</strong>ung<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Abkürzungsverzeichnis 7<br />
Tabellenverzeichnis 7<br />
Abbildungsverzeichnis 7<br />
1 VORWORT 9<br />
2 EINLEITUNG 12<br />
3 RECHTLICHER RAHMEN 14<br />
3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Verwaltungsauffassung 14<br />
3.1.1 Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 14<br />
3.1.2 BMF-Schreiben vom 16.07.2001 15<br />
3.1.3 BMF-Fragen- und Antwortenkatalog (BMF-FAQ) und seine ZVEI-Kommentierung 16<br />
3.1.4 Weiterentwicklung <strong>GDPdU</strong> 16<br />
3.2 Zugriff auf steuerlich relevante Daten 17<br />
3.2.1 Der Begriff „steuerrelevante Daten“ 17<br />
3.2.2 Gültigkeit des Datenzugriffs und Geltungsbereich 18<br />
3.2.3 Außenprüfungen i.S.d. §147 AO 19<br />
3.2.4 Unmittelbarer Zugriff (Z1-Zugriff) 20<br />
3.2.5 Mittelbarer Zugriff (Z2-Zugriff) 21<br />
3.2.6 Datenüberlassung (Z3-Zugriff) 21<br />
3.2.7 Datenbeschreibungsstandard 22<br />
3.2.8 kumulativer Zugriff 22<br />
3.2.9 Maschinelle Auswertbarkeit 22<br />
4 HERAUSFORDERUNGEN DER GDPDU-UMSETZUNG 24<br />
4.1 Interdisziplinäre Arbeitsgruppe 24<br />
4.2 Unbestimmte Rechtsbegriffe 24<br />
4.3 Identifizierung steuerrelevanter Systeme und Daten 25<br />
4.3.1 Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Identifizierung von Systemen 27<br />
4.3.2 Son<strong>der</strong>fall E-Mails 29<br />
4.3.2.1 Steuerrelevanz von E-Mails 29<br />
4.3.2.2 Maschinelle Auswertbarkeit 31<br />
4.3.3 Son<strong>der</strong>fall Tabellenkalkulationsdateien 31<br />
4.3.3.1 Steuerrelevanz <strong>der</strong> Tabellenkalkulationsdatei 31<br />
4.3.3.2 Maschinelle Auswertbarkeit <strong>der</strong> Tabellenkalkulationsdatei 32<br />
4.3.4 Son<strong>der</strong>fall Textverarbeitungsdateien 32<br />
4.3.4.1 Steuerrelevanz <strong>der</strong> Textverarbeitungsdatei 32<br />
4.3.4.2 Maschinelle Auswertbarkeit <strong>der</strong> Textverarbeitungsdatei 32<br />
4.3.5 Datenbanken außerhalb SAP 32<br />
4.3.6 Elektronische Unterlagen 32<br />
4.3.6.1 Handelsbriefe und Buchführungsunterlagen 32<br />
4.3.6.2 Steuerrelevanz 33<br />
4.3.6.3 Aufbewahrungspflichtig nur EDI-Datei o<strong>der</strong> nur IDOC bzw. beide? 33<br />
4.4 Fragestellungen / Anmerkungen zu den Zugriffsarten Z1-Z3 33<br />
4.4.1 Wahlfreie Nutzung <strong>der</strong> Zugriffsarten Z1-Z3 33
4.4.2 Unmittelbarer Zugriff (Z1) 34<br />
4.4.3 Mittelbarer Zugriff (Z2) 35<br />
4.4.4 Datenträgerüberlassung (Z3) 35<br />
4.5 Son<strong>der</strong>themen im Rahmen des Datenzugriffs 36<br />
4.5.1 Zugriff auf Archive 36<br />
4.5.1.1 Indizierung / Attributierung <strong>der</strong> abgelegten Daten / Dokumente 36<br />
4.5.1.2 Steuerrelevanz 37<br />
4.5.1.3 Zugriff auf steuerrelevante Daten in elektronischen Archiven (Z1 / Z2) 37<br />
4.5.2 Systemwechsel und Systemstilllegungen 37<br />
4.5.2.1 Systematisierung von Systemwechseln und Systemstilllegungen 38<br />
4.5.2.2 Buchführungserleichterungen nach §148 AO 39<br />
4.6 Steuerliche Außenprüfung 40<br />
4.6.1 Prüferarbeitsplatz 40<br />
4.6.2 Organisatorische Anfor<strong>der</strong>ungen 41<br />
4.6.3 Datenschutz für Datenträger 41<br />
5 TECHNISCHE UMSETZUNG IN SAP-SYSTEMEN 44<br />
5.1 SAP-Systeme 44<br />
5.2 Funktionserweiterungen von Drittanbietern 44<br />
5.3 Feldkatalog steuerrelevanter Daten 44<br />
5.4 Technischer Z1- / Z2-Zugriff 45<br />
5.4.1 Muster-Berechtigungsrollen für Außenprüfer 46<br />
5.4.2 DART-Zugriff für Außenprüfer 49<br />
5.4.3 Unternehmensindividuelle Prüferrollen 51<br />
5.4.4 Anpassungen von Prüferrollen aufgrund Eigenentwicklungen 54<br />
5.4.5 Prüferrolle schützen 55<br />
5.4.6 Zeitraumprüfung (Prüfungszeitraum) 56<br />
5.4.6.1 Beschränkung des Zugriffsrechts auf einen Zeitraum 56<br />
5.4.6.2 Tabellen TPCUSER / TPCUSERN (Transaktion TPC2) 56<br />
5.4.6.3 Tabelle TPCPROGS 56<br />
5.4.6.4 Tabelle TPCPROG (Transaktion TPC4) 57<br />
5.4.6.5 Tabelle TPCDATEN (Transaktion TPC6) 58<br />
5.4.7 Prüferaktivitäten aufzeichnen (Action Log) 59<br />
5.4.7.1 Action Log als neue Funktionalität 59<br />
5.4.7.2 Auswertung des Action Logs (Transaktion SLG1) 60<br />
5.4.7.3 Protokollübersicht anzeigen (mit Report CA_TAXLOG) 62<br />
5.4.7.4 Protokollinformationen löschen (Transaktion SLG2) 63<br />
5.5 Technischer Z3-Zugriff 63<br />
5.5.1 Werkzeug DART Data Retention Tool 63<br />
5.5.2 Auslieferung <strong>der</strong> DART-Versionen 65<br />
5.5.3 Systemseitige Dokumentation / Hilfe zu DART 66<br />
5.5.4 DART-Transaktionen und -Reports 67<br />
5.5.5 DART-Modulübersicht 68<br />
5.5.6 DART-Segment- / Feldkatalog (Transaktionen FTWCS / FTWCF) 70<br />
5.5.7 Feldkatalogerweiterungen für kundeneigene Datenfel<strong>der</strong> 73<br />
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Seite 6<br />
Glie<strong>der</strong>ung<br />
5.5.8 DART-Berechtigungen 74<br />
5.5.8.1 Gesamtübersicht <strong>der</strong> DART-Berechtigungsprüfung 74<br />
5.5.8.2 DART-Berechtigungsobjekte 74<br />
5.5.9 DART-Releasepflege 76<br />
5.5.10 Ablauf DART-Extrakterstellung 76<br />
5.5.10.1 Abgrenzung einbezogener Daten 76<br />
5.5.10.2 Periodische Extraktbildung 79<br />
5.5.10.3 Namenskonventionen für DART-Extrakte 80<br />
5.5.10.4 Definition <strong>der</strong> Sprache für den DART-Extrakt 81<br />
5.5.10.5 DART-Extrakt – Performanceoptimierung 81<br />
5.5.10.6 DART-Protokoll für Abstimmzwecke 82<br />
5.5.11 DART-Browser (Transaktion FTWF) 83<br />
5.5.12 Abstimmung und Kontrolle von Extraktionen 84<br />
5.5.12.1 Datenprüfsummen prüfen (Transaktionen FTWE / FTWE1) 84<br />
5.5.12.2 Prüfsummen des Datenextrakts prüfen (Transaktion FTWD) 86<br />
5.5.13 Aufbewahrung von DART-Extraktdateien 86<br />
5.5.14 Viewbildung 87<br />
5.5.14.1 Allgemein 87<br />
5.5.14.2 Namenskonventionen für Views 87<br />
5.5.14.3 Views definieren (Transaktion FTWY) 87<br />
5.5.14.4 View-Dateien erzeugen (Transaktion FTWH) 88<br />
5.5.14.5 Namenskonventionen für View-Dateien 89<br />
5.5.14.6 Performance bei <strong>der</strong> Viewausführung 89<br />
5.5.14.7 Übergabe von durch Export-Views erzeugten Daten 90<br />
5.5.14.8 View-Inhalte anzeigen (Transaktion FTWN) 90<br />
5.5.15 Automatisierung <strong>der</strong> Extrakterstellung – Ausblick 90<br />
5.5.16 Zusammenfassung DART 92<br />
5.6 SAP Human Capital Management 93<br />
5.6.1 Unmittelbarer Zugriff (Z1-Zugriff) 93<br />
5.6.2 Datenüberlassung (Z3-Zugriff) 93<br />
5.7 Reisekostenabrechnung (FI-TV) 94<br />
5.7.1 Z1-Zugriff auf Daten <strong>der</strong> Reisekostenabrechnung 94<br />
5.7.2 Datenüberlassung (Z3-Zugriff) 94<br />
6 ANDERE TECHNISCHE UMSETZUNGSSZENARIEN 96<br />
6.1 Auswertesystem für Massenkontokorrent 96<br />
6.2 DART-Erweiterungen für Branchenlösungen 96<br />
6.3 kundenindividuelle Lösungsansätze 96<br />
7 AUSBLICK 97<br />
8 ANHANG 99<br />
8.1 Literaturliste 99<br />
8.2 SAP-Hinweise 100<br />
8.3 Links 101<br />
8.4 BMF-Schreiben und -Erlasse, OFD-Verfügungen und Finanzgerichtsentscheidungen 103<br />
8.5 Glossar 105<br />
8.6 Stichwortverzeichnis 111
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />
Siehe 8.5 Glossar<br />
TABELLENVERZEICHNIS<br />
Tabelle 1: Übersicht über Gesetzesän<strong>der</strong>ungen durch Steuersenkungsgesetz 2000 14<br />
Tabelle 2: Beispiele für <strong>der</strong> Betriebsprüfung vorgelegte Unterlagen<br />
(bisher) und Daten (neu) 28<br />
Tabelle 3: Fallglie<strong>der</strong>ung für Systemabschaltungs- / Systemstilllegungsfälle 39<br />
Tabelle 4: denkbare Prüferrechte für DART 50<br />
Tabelle 5: Transaktions- / Reportumfang <strong>der</strong> Prüferrolle zu DART 50<br />
Tabelle 6: Übersicht kundenspezifische Namenskonvention Prüferrollen 52<br />
Tabelle 7: Vorschlag Namenskonvention Prüferrollen – Kundenerweiterung 55<br />
Tabelle 8: Transaktion TPC6: kontextabhängige Organisationseinheit 59<br />
Tabelle 9: Segmentumfang DART-Datenkatalog – Stand DART-Version 2.6 63<br />
Tabelle 10: Zuordnung DART-Auslieferung zu SAP-System 65<br />
Tabelle 11: Liste <strong>der</strong> DART-Transaktionen (Stand DART 2.6) 67<br />
Tabelle 12: DART-Modulübersicht (Stand DART 2.6) 68<br />
Tabelle 13: DART-Berechtigungsobjekte 75<br />
Tabelle 14: Namenskonvention für einen Datenextrakt 80<br />
Tabelle 15: Regel für Namensvergabe von View-Definitionen 87<br />
Tabelle 16: Regel für Namensvergabe View-Dateien 89<br />
Tabelle 17 Übersicht zu Vorteilen und Nachteilen von DART 92<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abbildung 1: Schaubild <strong>zur</strong> Systemwelt eines Unternehmens 26<br />
Abbildung 2: Beispiel einer Betroffenheitsanalyse 29<br />
Abbildung 3: Systematisierung E-Mail-Inhalte nach Steuerrelevanz 30<br />
Abbildung 4: Systematisierung für Systemabschaltungs- / Systemstilllegungsfälle 38<br />
Abbildung 5: Übersicht <strong>der</strong> Musterrollen für Steuerprüfer SAP_AUDITOR_TAX_* 46<br />
Abbildung 6: Aufriss <strong>der</strong> Muster-Prüferrolle Finanzwesen 47<br />
Abbildung 7: Menü <strong>der</strong> Musterrolle SAP_AUDITOR_TAX_FI 48<br />
Abbildung 8: Partieller Aufriss des Menüs SAP_AUDITOR_TAX_FI 48<br />
Abbildung 9: Untermenü DART im Aufriss 49<br />
Abbildung 10: Maximalumfang des SAP-Muster-Prüfermenüs, Stand Juli 2008 51<br />
Abbildung 11: Einstiegsbild des Reports RSUSR050 52<br />
Abbildung 12: Einstieg <strong>der</strong> Funktion PFCG mit Rollenvergleich 53<br />
Abbildung 13: Auswahl <strong>der</strong> Vergleichsrolle 53<br />
Abbildung 14: Ergebnisliste des Rollenvergleichs 54<br />
Abbildung 15: Pflegedialog <strong>der</strong> Tabelle TPCUSERN, Transaktion TPC2 56<br />
Abbildung 16: Ausschnitt aus Tabelle TPCPROGS 57<br />
Abbildung 17: Ausschnitt aus Tabelle TPCPROG 57<br />
Abbildung 18: Ausschnitt aus Tabelle TPCDATEN 58<br />
Abbildung 19: Selektionsbild <strong>der</strong> Transaktion SLG1 60<br />
Abbildung 20: Ergebnisanzeige Transaktion SLG1 Prüferzugriffe 61<br />
Abbildung 21: Anzeige <strong>der</strong> Details zu Prüferzugriffen (Transaktion SLG1) 61<br />
Abbildung 22: Selektionsbild des Reports CA_TAXLOG (Transaktion SA38) 62<br />
Seite 7 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 8<br />
Glie<strong>der</strong>ung<br />
Abbildung 23: Anzeige <strong>der</strong> Details zu Prüferzugriffen des Reports CA_TAXLOG 62<br />
Abbildung 24: Anzeige Customizing <strong>der</strong> Tabelle TXW_C_BUKRS (Transaktion SM31) 64<br />
Abbildung 25: Aufruf <strong>der</strong> Hilfe <strong>zur</strong> DART-Datensegmentkonfiguration (Transaktion FTWQ) 66<br />
Abbildung 26: Anzeige <strong>der</strong> Hilfe <strong>zur</strong> DART-Datensegmentkonfiguration (Transaktion FTWQ) 66<br />
Abbildung 27: Beispiel <strong>zur</strong> Anzeige Segmentkatalog: Fel<strong>der</strong> für alle Län<strong>der</strong>versionen 70<br />
Abbildung 28: Beispiel <strong>zur</strong> Anzeige Segmentkatalog: Fel<strong>der</strong> nur Län<strong>der</strong>version „DE“. 71<br />
Abbildung 29: Ausschnitt für ein DART-Segment mit dem jeweiligen Feldkatalog 71<br />
Abbildung 30: Ausschnitt aus dem DART-Feldkatalog (hier Segmente TXW_FI_*) 72<br />
Abbildung 31: Auszug <strong>der</strong> Daten einer Segment-Tabelle 72<br />
Abbildung 32: Auszug <strong>der</strong> Daten einer Referenztabelle 73<br />
Abbildung 33: Ausschnitt aus <strong>der</strong> Ergebnisliste <strong>zur</strong> Transaktion SU22 74<br />
Abbildung 34: Extrakterstellung ohne Stammdaten 77<br />
Abbildung 35: Erstellung reiner Stammdatenextrakt 78<br />
Abbildung 36: Definition <strong>der</strong> Extraktionssprache 81<br />
Abbildung 37: Drei Ausschnitte aus dem Extraktprotokoll 83<br />
Abbildung 38: Ausschnitt aus dem Extrakt-Browser (Transaktion FTWF) 83<br />
Abbildung 39: DART Kontrollsummen für FI-Belege 85<br />
Abbildung 40: Datenprüfsumme prüfen (Transaktion FTWD) 86<br />
Abbildung 41: Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung Transaktion FTWD 86<br />
Abbildung 42: mögliche Prozesskette für die DART-Extraktion mittels Schedule-Manager 91
1 Vorwort<br />
Die <strong>DSAG</strong>-Arbeitsgruppe <strong>GDPdU</strong> 1 im Arbeitskreis Financials konstituierte sich im September 2001, um in<br />
enger Zusammenarbeit mit den Entwicklungsabteilungen <strong>der</strong> SAP AG Lösungen <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Vorschriften zum Datenzugriff zu erarbeiten. Nachdem wir im Mai 2002 erstmals <strong>Empfehlungen</strong><br />
zu diesem Thema veröffentlicht haben und im Mai 2006 die zweite Fassung herausgegeben wurde 2 , legt die<br />
Arbeitsgruppe nun die 3. Version <strong>der</strong> <strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> vor. Auch diesmal entstand<br />
das Werk als Ergebnis aus Analysen von Experten aus Mitgliedsfirmen <strong>der</strong> Bereiche IT, Steuern, Finanzen<br />
und Revision namhafter Unternehmen. Gegenüber <strong>der</strong> 2. Version haben wir die Darstellung wesentlich<br />
ausgedehnt. Der zwischenzeitlich deutlich erweiterte SAP-Funktionsumfang wird kommentiert und für die<br />
praktische <strong>Anwendung</strong> erläutert. Viele Anregungen aus den <strong>DSAG</strong>-Mitgliedsfirmen und an<strong>der</strong>en SAP-<br />
<strong>Anwendung</strong>sunternehmen sind eingeflossen. Auch aus den Reihen <strong>der</strong> Finanzverwaltung erhielten wir<br />
Hinweise, die in das Lösungskonzept eingearbeitet wurden. Praktische Erfahrungen mit Außenprüfungen<br />
mit digitalem Zugriff liegen <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> aus mehreren Bundeslän<strong>der</strong>n vor.<br />
Ziel unserer Dokumentation ist es, Ratschläge „von Mitglie<strong>der</strong>n für Mitglie<strong>der</strong>“ zu bieten, wie die Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />
des digitalen Datenzugriffs praxisgerecht gemeistert werden können. Die AG <strong>GDPdU</strong> möchte alle<br />
SAP-Anwen<strong>der</strong> im Allgemeinen und ihre Mitglie<strong>der</strong> im Beson<strong>der</strong>en für die Thematik des Datenzugriffs<br />
nochmals sensibilisieren. Allen Lesern mögen die Ausführungen <strong>der</strong> Kontrolle ihrer individuellen<br />
betriebliche Umsetzung in SAP- und in ggf. vor- und / o<strong>der</strong> nachgelagerten Systemen dienen. Nachdem ein<br />
<strong>GDPdU</strong>-Einführungsprojekt vielleicht vor einigen Jahren durchgeführt wurde, ergeben sich im Alltag neue<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen rund um den Datenzugriff, sodass die Materie nicht ad acta zu legen ist. Die <strong>Anwendung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> bringt fortlaufende Aktualisierungen mit sich, wenn sich Organigramme / Geschäftsprozesse<br />
und IT-Systeme än<strong>der</strong>n. SAP bietet einen zweitägigen Workshop (Kursbezeichnung: WDE680) an, <strong>der</strong> sich<br />
an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen und den Steuerabteilungen sowie<br />
Systemadministratoren richtet, die im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen mit dem Datenzugriff <strong>der</strong><br />
Finanzverwaltung in ihren Unternehmen konfrontiert bzw. befasst sind.<br />
Unsere <strong>Empfehlungen</strong> beruhen im Wesentlichen auf Erfahrungen mit dem Standard-Funktionsumfang <strong>der</strong><br />
SAP-Systeme. SAP-Branchenlösungen und Erweiterungsmodule APO, SEM, CRM, SCM, BI, PLM etc. sind<br />
grundsätzlich nicht in diese <strong>Empfehlungen</strong> einbezogen. Viele SAP-Systeme sind in <strong>der</strong> Praxis modifiziert<br />
und mit zusätzlichen Funktionen durch Drittanbieter o<strong>der</strong> vom Unternehmen selbst entwickelten Problemlösungen<br />
aufgerüstet worden. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Berechtigungskonzept für<br />
Prüferzugriffe und für die technische Lösung <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung sind ebenfalls nicht Gegenstand<br />
unserer Dokumentation. Wir beschränken uns auf Hinweise, welche Optionen im SAP-Standard für DART<br />
bereitstehen, um auch unternehmensspezifische Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Datenbasis in die Datenträgerüberlassung<br />
einzubeziehen.<br />
Diese <strong>Empfehlungen</strong> wurden von <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> sorgfältig recherchiert und erarbeitet. Dennoch übernehmen<br />
we<strong>der</strong> die <strong>DSAG</strong> e. V. noch die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong>, die an <strong>der</strong> Erstellung mitgewirkt haben,<br />
irgendeine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit o<strong>der</strong> für die Akzeptanz <strong>der</strong> <strong>Empfehlungen</strong> bzw. Vorschläge<br />
seitens <strong>der</strong> Finanzverwaltung. Eine Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen,<br />
dass diese <strong>Empfehlungen</strong> keine Steuerberatung im Einzelfall darstellen, son<strong>der</strong>n Denkanstöße und<br />
Lösungsansätze bieten. Jedes Unternehmen muss ggf. die notwendige steuerliche Beratung entwe<strong>der</strong><br />
intern o<strong>der</strong> extern sicherstellen.<br />
1 Im Folgenden kurz als „AG <strong>GDPdU</strong>“ bezeichnet.<br />
2 <strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen vom<br />
31.05.2006, Version 2.0;<br />
http://www.dsag.de/fileadmin/media/downloads/<strong>DSAG</strong>_<strong>GDPdU</strong>_<strong>Empfehlungen</strong>_V2_final_060531.pdf<br />
Seite 9 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 10<br />
1 Vorwort<br />
Wann immer Sie in diesem Kontext Verbesserungen für notwendig halten o<strong>der</strong> über praktische Erfahrungen<br />
bei Außenprüfungen – im positiven wie auch negativen Sinne – berichten können, lassen Sie uns dies<br />
bitte wissen. Kontaktadresse: siehe Angaben zum Sprecher und zum Stellvertreter <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> auf <strong>der</strong><br />
Internetseite www.dsag.de 3 .<br />
Wir werden die <strong>DSAG</strong>-<strong>Empfehlungen</strong> zu gegebener Zeit erneut überarbeiten, um einerseits die in dieser<br />
Fassung noch nicht beschriebenen Gesichtspunkte aufzunehmen und an<strong>der</strong>erseits uns zugehende<br />
Hinweise und Anregungen zu berücksichtigen.<br />
Rainer Böhle<br />
Sprecher <strong>der</strong> Arbeitsgruppe <strong>GDPdU</strong> des AK Financials<br />
3 www.dsag.de/ag/gdpdu<br />
Siehe www.dsag.de → Arbeitskreise Übersicht → Prozesse → AG <strong>GDPdU</strong>.
Seite 11 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 12<br />
2 Einleitung<br />
Seit dem 01.01.2002 hat die Finanzverwaltung gem. §147 Abs. 6 AO 4 das Recht, im Rahmen steuerlicher<br />
Außenprüfungen 5 auf das DV-System des Steuerpflichtigen zuzugreifen, um die mit Hilfe des DV-Systems<br />
erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen elektronisch zu prüfen. Die hinsichtlich des Datenzugriffs sehr<br />
weit und für DV-technische Abgrenzungen nicht immer präzise genug gefassten Befugnisse <strong>der</strong> Finanzbehörden<br />
sind in einem – für sie bindenden – BMF-Schreiben „Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong><br />
Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (<strong>GDPdU</strong>) 6 “ dargelegt.<br />
Die Realisierung des Datenzugriffs, <strong>der</strong> nach freier Wahl <strong>der</strong> Außenprüfer in Form<br />
> des unmittelbaren Zugriffs (Z1 7 )<br />
> des mittelbaren Zugriffs (Z2)<br />
> <strong>der</strong> Datenüberlassung auf maschinell auswertbaren Datenträgern (Z3)<br />
erfolgen kann, ist mit einer Reihe von kritischen betriebstechnischen Fragestellungen verbunden, die mit<br />
einem erheblichen Aufwand in den Unternehmen gelöst werden müssen.<br />
Der Datenzugriff umfasst die Verpflichtung für den Steuerpflichtigen, mit entsprechen<strong>der</strong> Hard- und Software<br />
die originär digital erzeugten steuerlich relevanten Daten unverzüglich lesbar und in maschinell<br />
auswertbarer Form vorzuhalten. 8 Dabei ist wie bisher grundsätzlich die 6- bzw. 10-jährige Aufbewahrungspflicht<br />
gem. § 257 Abs. 1 HGB und §147 Abs. 1und 3 AO unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Revisionssicherheit<br />
zu beachten. Es dürfte die Steuerpflichtigen vor allem mit Blick auf Hard- und Software-Wechsel in <strong>der</strong><br />
betrieblichen Praxis vor große Probleme stellen, die originär digital erzeugten steuerlich relevanten Daten<br />
in maschinell auswertbarer Form aufzubewahren und je<strong>der</strong>zeit lesbar zu machen.<br />
Das Datenzugriffsrecht <strong>der</strong> Finanzverwaltung ist zwischenzeitlich durch einige finanzgerichtliche Entscheidungen<br />
präzisiert worden. 9 Als Beispiel sei <strong>der</strong> BFH-Beschluss vom 26.09.2007 genannt, in dem die<br />
Richter Stellung <strong>zur</strong> Steuerrelevanz <strong>der</strong> kompletten Finanzbuchhaltung 10 und zum Zugriff auf eingescannte<br />
originäre Buchungsbelege genommen haben, die ursprünglich in Papierform vorlagen.<br />
Nach nunmehr mehr als sieben Jahren rechtsverbindlicher Gesetzgebung macht die Finanzverwaltung<br />
vom Datenzugriff regen Gebrauch. Die Außenprüfer setzen nach unserem Kenntnisstand immer mehr die<br />
Prüfsoftware IDEA ® ein. Es bleibt festzuhalten, dass die Außenprüfer von den Unternehmen in <strong>der</strong> Regel die<br />
digitale Bereitstellung <strong>der</strong> Daten für Zugriffsarten Z1, Z2 und / o<strong>der</strong> Z3 for<strong>der</strong>n. Die Vorgehensweise <strong>der</strong><br />
Finanzverwaltungen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Finanzverwaltung hat erkannt,<br />
dass neben <strong>der</strong> Schulung <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> Prüfsoftware auch eine intensive Schulung <strong>der</strong> Außenprüfer<br />
in Bezug auf die SAP-Software und ihre Funktionen einhergehen muss.<br />
Einige Län<strong>der</strong> haben <strong>zur</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Außenprüfer Planstellen für spezielle EDV-Fachprüfer eingerichtet<br />
bzw. sind dabei, diese ein<strong>zur</strong>ichten, während an<strong>der</strong>e Bundeslän<strong>der</strong> die Zielsetzung verfolgen, dass<br />
<strong>der</strong> Außenprüfer selbst den Datenzugriff beherrschen muss.<br />
4 Vgl. Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000, Artikel 7 und 8, BGBl. I S. 1433.<br />
5 Vgl. §193 ff. AO; <strong>zur</strong> Erläuterung siehe Abschnitt 3.2.3.<br />
6 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Az.: IV D 2 – S 0316 136 / 01, BStBl I S. 415,<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/<br />
abgabenordnung/006.html.<br />
7 „Z“ steht für Zugriffsart.<br />
8 Vgl. §147 Abs. 6 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 AO.<br />
9 Vgl. Übersicht <strong>der</strong> Beschlüsse / Urteile in Abschnitt 8.4.<br />
10 Vgl. Abschnitt 4.3.
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3 Rechtlicher Rahmen<br />
3.1 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND VERWALTUNGSAUFFASSUNG<br />
3.1.1 STEUERSENKUNGSGESETZ VOM 23.10.2000<br />
Durch das Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 11 wurde mit Wirkung ab 01.01.2002 die Abgabenordnung<br />
sowie das Umsatzsteuergesetz geän<strong>der</strong>t. Die folgende Tabelle zeigt die Gesetzesän<strong>der</strong>ungen in Stichworten:<br />
GESETZESGRUNDLAGE STICHWORT<br />
§146 Abs. 5 Satz 2 und 3 AO Innerhalb <strong>der</strong> Aufbewahrungsfrist je<strong>der</strong>zeit über Daten verfügen<br />
können und sie unverzüglich lesbar zu machen<br />
§147 Abs. 2 Nr. 2 AO Innerhalb <strong>der</strong> Aufbewahrungsfrist je<strong>der</strong>zeit über die Daten zu<br />
verfügen, sie unverzüglich lesbar zu machen und sie maschinell<br />
auswerten zu können.<br />
§147 Abs. 5 AO Hilfsmittel zu stellen, um Unterlagen auf Bildträgern lesbar zu<br />
machen.<br />
§147 Abs. 6 AO Datenzugriffsrecht<br />
§ 200 Abs. 1 Satz 2 AO Mitwirkungspflicht beim Datenzugriff des Außenprüfers nach §147<br />
Abs. 6 AO.<br />
§14 Abs. 4 UStG Eine elektronische Abrechnung mit einer digitalen Signatur nach<br />
dem Signaturgesetz vom 22. Juli 1997 (BGBl. I, S. 1870, 1872) wird<br />
als Rechnung anerkannt.<br />
Tabelle 1: Übersicht über Gesetzesän<strong>der</strong>ungen durch Steuersenkungsgesetz 2000<br />
Die Finanzverwaltung führt als Begründung für die Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> AO den zunehmend beleglos durchgeführten<br />
Geschäftsverkehr, den verstärkten Einsatz von DV in den Unternehmen und die Einführung <strong>der</strong><br />
qualifizierten elektronischen Signatur in den Unternehmen (umsatzsteuerlich zulässig nach §14 Abs. 4 Satz<br />
2 UStG) an. Sie leitet vor allem aus dem letzten Punkt ihren Anspruch ab, die auf elektronischem Wege<br />
erstellten Rechnungen auf gleichem Weg – elektronisch – prüfen zu müssen.<br />
Aus den Än<strong>der</strong>ungen des §147 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 6 AO ergibt sich die Verpflichtung für den Steuerpflichtigen,<br />
digital erzeugte steuerrelevante Daten bzw. Unterlagen unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar<br />
je<strong>der</strong>zeit verfügbar vorzuhalten, sowie das Recht des Außenprüfers, bei einer Außenprüfung in diese<br />
gespeicherten Daten Einsicht zu nehmen bzw. Daten auf maschinell lesbaren Datenträgern <strong>zur</strong> Auswertung<br />
zu erhalten (Datenträgerüberlassung).<br />
11 a.a.O.
3.1.2 BMF-SCHREIBEN VOM 16.07.2001<br />
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 16.07.2001 12 die „Grundsätze zum Datenzugriff<br />
und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (<strong>GDPdU</strong>)“ veröffentlicht. Darin werden die Befugnisse konkretisiert,<br />
die <strong>der</strong> Finanzverwaltung durch die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> AO – vor allem in §147 Abs. 6 AO – eingeräumt werden.<br />
Der Datenzugriff <strong>der</strong> Außenprüfer während einer steuerlichen Außenprüfung wird aus Sicht <strong>der</strong> Finanzverwaltung<br />
im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 13 näher erläutert. Der Außenprüfer kann auf alle originär digital<br />
erzeugten steuerlich relevanten Daten eines Unternehmens zugreifen. Dafür stehen ihm drei Zugriffsarten<br />
(Z1, Z2 bzw. Z3) 14 <strong>zur</strong> Verfügung. Er kann auch kumulativ mehrere <strong>der</strong> Möglichkeiten in Anspruch nehmen.<br />
Dabei hat er jedoch immer das Gebot <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit zu beachten. Das bedeutet, er darf nichts<br />
Unmögliches verlangen, hat den Zugriffsweg und den Umfang des Zugriffs so zu wählen, sodass <strong>der</strong><br />
Steuerpflichtige am wenigsten belastet wird. 15<br />
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzverwaltung bei einer Außenprüfung nach<br />
wie vor verlangen kann, dass ihr die steuerlich relevanten Daten wie bisher z. B. in Papierform o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
jeweiligen Aufbewahrungsform vorgelegt werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts obliegt allein dem<br />
freien Ermessen des Außenprüfers. Es ist davon auszugehen, dass von dieser Alternative in absehbarer<br />
Zukunft immer weniger Gebrauch gemacht wird. Je<strong>der</strong> Steuerpflichtige muss für sich selbst entscheiden,<br />
wie er mit dem Datenzugriff umgeht, ob er z. B. frühzeitig mit seinem Finanzamt bzw. seinem steuerlichen<br />
Berater Kontakt aufnimmt, um Missverständnisse über die Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />
Außenprüfung zu vermeiden und um diese, soweit möglich, mit dem Außenprüfer selbst abzustimmen.<br />
Das BMF-Schreiben vom 16.07.2001 stellt eine allein die Finanzverwaltung bindende Konkretisierung bzw.<br />
Auslegung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelung zum Datenzugriff dar. Inwieweit die Auslegung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Normen durch die Finanzverwaltung und die darauf gestützten Maßnahmen im Einzelfall erfüllbar und<br />
gesetzeskonform sind, kann verbindlich nur von <strong>der</strong> Finanzgerichtsbarkeit 16 entschieden werden. Jedes<br />
Unternehmen muss für sich selbst entscheiden, ob es den von <strong>der</strong> Finanzverwaltung gefor<strong>der</strong>ten Grundsätzen<br />
nachzukommen bereit ist o<strong>der</strong> eine abschließende Klärung durch die Finanzgerichte anstrebt.<br />
Des Weiteren wird in diesem Schreiben zu <strong>der</strong> digitalen Überprüfbarkeit von elektronischen Abrechnungen<br />
(qualifizierte elektronische Signatur) i.S.d. §14 Abs. 4 Satz 2 UStG Stellung genommen. Die elektronische<br />
Signatur ist ein weiteres Element für einen uneingeschränkten Vorsteuerabzug bei Eingangsrechnungen.<br />
Diese neue Form <strong>der</strong> Übermittlung und Kontrolle von Rechnungen, <strong>der</strong>en Revisionssicherheit durch die<br />
qualifizierte Signatur sichergestellt werden soll, war nicht Gegenstand unserer Beratungen innerhalb <strong>der</strong><br />
AG <strong>GDPdU</strong>.<br />
12 a.a.O.<br />
13 a.a.O.<br />
14 Vgl. Abschnitt 3.2.4 ff.<br />
15 Vgl. § 5 AO, BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt III 3, a.a.O.<br />
16 Einige Gerichtsurteile haben das Zugriffsrecht präzisiert, vgl. Abschnitt 8.4.<br />
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3 Rechtlicher Rahmen<br />
3.1.3 BMF-FRAGEN- UND ANTWORTENKATALOG (BMF-FAQ) UND SEINE ZVEI-<br />
KOMMENTIERUNG<br />
Die Finanzverwaltung hat im Internet einen Fragen- und Antwortenkatalog (BMF-FAQ) zu Fragen in<br />
Zusammenhang mit dem Datenzugriffsrecht veröffentlicht. 17 Die aktuelle Fassung datiert vom 23.01.2008,<br />
davor wurden Fassungen mit Datum 15.01.2007, 01.02.2005, 06.03.2003 und 22.08.2002 ins Netz gestellt. 18<br />
Er soll aus Sicht <strong>der</strong> Finanzverwaltung eine Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung des Datenzugriffsrechts<br />
bieten. Hinzuweisen ist auf die rechtliche Unverbindlichkeit des BMF-FAQ. Es handelt sich<br />
lediglich um eine „Orientierungshilfe“. Dem Katalog, so <strong>der</strong> BMF in einem Schreiben vom 24.06.2003 an den<br />
ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V., Frankfurt, kommt somit nicht die Rechtsqualität<br />
einer Verwaltungsanweisung zu. Es bleibt sowohl <strong>der</strong> Finanzverwaltung als auch <strong>der</strong> Wirtschaft<br />
überlassen, sich danach zu richten. Inzwischen nehmen einzelne Gerichtsurteile Bezug auf den BMF-FAQ,<br />
<strong>der</strong> deswegen jedoch in <strong>der</strong> Rangfolge <strong>der</strong> Rechtsqualität nicht aufsteigt.<br />
Der ZVEI hat in Zusammenarbeit mit seinen Mitglie<strong>der</strong>n eine Kommentierung <strong>zur</strong> Fassung des BMF-FAQ<br />
vom 15.01.2007 aus Sicht <strong>der</strong> Unternehmen auf seiner Homepage im Internet veröffentlicht. 19 Sie soll aus<br />
Sicht des ZVEI den Unternehmen als Argumentationshilfe dienen. Die wesentlichen Aussagen <strong>der</strong> Kommentierung<br />
sind auch auf den aktuellen Stand des BMF-FAQ vom 23.01.2008 anwendbar.<br />
Im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 wird weiterhin ausgeführt, dass die Regelungen <strong>der</strong> GoBS 20 im Übrigen<br />
unberührt bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die <strong>GDPdU</strong>, die aus Sicht des BMF als Ergänzung<br />
zu den GoBS gesehen werden, teilweise im Wi<strong>der</strong>spruch zu diesen stehen. Im Zweifelsfall gehen die<br />
<strong>GDPdU</strong> den GoBS vor, so die Meinung <strong>der</strong> Finanzverwaltung (vgl. BMF-FAQ, Abschnitt III, Antwort <strong>zur</strong> Frage<br />
5 und 7) 21 . Diese Meinung wird auch in Kommentierungen zum §146 AO vertreten 22 , während <strong>der</strong> ZVEI<br />
konträrer Auffassung ist. 23<br />
3.1.4 WEITERENTWICKLUNG GDPDU<br />
Vom BMF wird die Auffassung vertreten, substanzielle Än<strong>der</strong>ungswünsche zum Datenzugriffsrecht –<br />
sowohl von Seiten <strong>der</strong> Finanzverwaltung als auch von Seiten <strong>der</strong> Unternehmen bzw. <strong>der</strong> Wirtschaftsverbände<br />
– erst zu gegebener Zeit, insbeson<strong>der</strong>e nach Vorliegen repräsentativer praktischer Erfahrungen, aufgreifen<br />
und auf den Prüfstand stellen zu wollen. Zum Stand <strong>der</strong> Ausarbeitung dieser Empfehlung<br />
(Redaktionsschluss: 11.08.2008) war uns keine offizielle Initiative <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> bekannt, außer<br />
<strong>der</strong> Initiative zum Bürokratieabbau 24 , siehe Abschlussbericht <strong>der</strong> AWV Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche<br />
Verwaltung e. V., Eschborn, an das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Technologie 25 . Es<br />
bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Diskussionen um neue Tax-Compliance-Modelle innerhalb <strong>der</strong><br />
Finanzverwaltung (Stichwort: jährliche Betriebsprüfung) fortentwickeln. Hier ergäbe sich die Gelegenheit,<br />
den Unternehmen seitens <strong>der</strong> Finanzverwaltung mit klaren Definitionen und Festlegungen i.S.d. <strong>GDPdU</strong><br />
eine wünschenswerte Entlastungen zukommen zu lassen.<br />
Die AG <strong>GDPdU</strong> wird den vor Jahren begonnenen Dialog mit <strong>der</strong> Finanzverwaltung <strong>zur</strong> Klärung von<br />
Zweifelsfragen im Rahmen von SAP-<strong>Anwendung</strong>en weiterführen. 26<br />
17 BMF-FAQ, aktueller Stand: 23.01.2008, Fundstelle:<br />
www.bundesfinanzministerium.de. Wirtschaft und Verwaltung → Steuern → Veröffentlichungen zu Steuerarten → Betriebsprüfung →<br />
Datenzugriff (<strong>GDPdU</strong>),<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_308/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf.<br />
18 Alle Versionen des BMF-FAQ sind abrufbar unter: http://www.elektronische-steuerpruefung.de/faqs/faqsbmf.htm.<br />
19 www.zvei.de, Suchbegriff „<strong>GDPdU</strong>“.<br />
20 BMF-Schreiben vom 07.11.1995 Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme, Az.: IV A 8 – S 0316 – 52 / 95, BStBl. I, S. 738.<br />
21 a.a.O.<br />
22 Vgl. Tipke / Kruse, Kommentar <strong>zur</strong> AO und FGO, Kommentierung zu §§146, 147 AO.<br />
23 ZVEI-Kommentierung, Abschnitt III, <strong>zur</strong> Frage 7. a.a.O.<br />
24 Vgl. KMU-Projekt <strong>der</strong> AWV im Auftrag des BMWA <strong>zur</strong> Optimierung <strong>der</strong> Aufbewahrungspflichten,<br />
http://www.awv-net.de/cms/front_content.php?idcat=17&idart=173.<br />
25 Fundstelle: http://www.elektronische-steuerpruefung.de/faqs/buerokratieabbau_aufbewahrungspflichten.pdf.<br />
26 Vgl. Stand <strong>der</strong> Gespräche mit <strong>der</strong> Finanzverwaltung: http://www.dsag.de/index.php?id=79&dsag%5Bakag%5D=103&cHash=96caeedb6f.15
3.2 ZUGRIFF AUF STEUERLICH RELEVANTE DATEN<br />
3.2.1 DER BEGRIFF „STEUERRELEVANTE DATEN“<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Regelung zum Datenzugriff ist <strong>der</strong> Begriff „steuerrelevante Daten“ nicht<br />
definiert bzw. nicht präzisiert worden. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht und <strong>der</strong> Datenzugriff betreffen<br />
die in §147 Abs. 1 AO genannten Unterlagen:<br />
> Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die<br />
zu ihrem Verständnis erfor<strong>der</strong>lichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen<br />
> die empfangenen Handels- o<strong>der</strong> Geschäftsbriefe<br />
> Wie<strong>der</strong>gaben <strong>der</strong> abgesandten Handels- o<strong>der</strong> Geschäftsbriefe<br />
> Buchungsbelege<br />
> Unterlagen, die einer Zollanmeldung beizufügen sind, die mit Mitteln <strong>der</strong> Datenverarbeitung nach<br />
Artikel 77 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 62 Abs. 2 Zollkodex abgegeben wurden, sofern die Zollbehör-<br />
den nach Artikel 77 Abs. 2 Satz 1 Zollkodex auf Vorlage von Originale verzichtet o<strong>der</strong> Originale nach<br />
erfolgter Vorlage <strong>zur</strong>ückgegeben hat<br />
> sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.<br />
Nach §147 Abs. 1 Nr. 5 AO müssen sonstige Unterlagen aufbewahrt werden, soweit sie für die Besteuerung<br />
von Bedeutung sind. Dies gilt auch für originär digital erzeugte Daten. Im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 27<br />
vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass die Daten <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung, <strong>der</strong> Anlagenbuchhaltung<br />
sowie <strong>der</strong> Lohnbuchhaltung unter diese Regelung fallen und somit vollumfänglich steuerrelevant sind.<br />
Dies hat <strong>der</strong> BFH in seinem Beschluss vom 26.09.2007 28 betreffend die Daten <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung bestätigt.<br />
Der Steuerpflichtige wollte den Zugriff auf die Konten für Drohverlustrückstellungen, für handelsrechtliche<br />
Steuerumlagen und für nichtabziehbare Betriebsausgaben nicht einräumen. Der BFH hat dies mit <strong>der</strong><br />
Begründung abgelehnt, dass die Konten <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung „Bücher“ i.S.d. §147 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO<br />
sind und die handelsrechtliche Buchführung in ihrer Gesamtheit <strong>zur</strong> Feststellung <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong><br />
Besteuerungsgrundlagen geeignet ist. Damit ist die Buchführung in ihrer Gesamtheit gem. §140 AO für die<br />
Besteuerung von Bedeutung 29 . Die Steuerrelevanz darf lt. BFH nicht mit <strong>der</strong> „steuerlichen Auswirkung“<br />
gleichgesetzt werden.<br />
Soweit sich in an<strong>der</strong>en Bereichen <strong>der</strong> Datenverarbeitungssysteme originär digital erzeugte steuerrelevante<br />
Daten befinden, hat <strong>der</strong> Steuerpflichtige nach Meinung <strong>der</strong> Finanzverwaltung diese nach Maßgabe seiner<br />
steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu qualifizieren und für den Datenzugriff in<br />
geeigneter Weise vorzuhalten. Auf die Steuerpflichtigen kommt aus Sicht <strong>der</strong> Finanzverwaltung die Pflicht<br />
zu, ihre Verfahrenslandschaft auf die Steuerrelevanz <strong>der</strong> Daten im Einzelnen zu überprüfen. Dies wird im<br />
Grundsatz auch im rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.06.2006 30 bejaht.<br />
Demnach sind Daten von Kostenstellen steuerrelevant, soweit sie sich auf die Bewertung z. B. von Beteiligungen,<br />
Vermögensgegenständen o<strong>der</strong> Rückstellungen beziehen. Darüber hinaus aber hat das Finanzgericht<br />
für den weiteren Zugriff auf an<strong>der</strong>e Kostenstellen hohe Anfor<strong>der</strong>ungen vorgegeben, in denen die<br />
Außenprüfer steuerrelevante Daten vermuten. Sollten sich die von den Außenprüfern gefor<strong>der</strong>ten Daten<br />
nicht nur in <strong>der</strong> Kostenstellenrechnung befinden, son<strong>der</strong>n – wie im Urteilsfall – auch vollständig in <strong>der</strong><br />
Finanzbuchhaltung enthalten sein, so müssen die Außenprüfer nach Meinung <strong>der</strong> Richter erst die ihnen<br />
<strong>zur</strong> Verfügung stehenden Möglichkeiten im Rahmen <strong>der</strong> Zugriffsarten Z1 und Z3 <strong>zur</strong> Überprüfung <strong>der</strong><br />
Finanzbuchhaltung nutzen.<br />
27 Abschnitt I 1, Absatz 2, a.a.O.<br />
28 BFH-Beschluss vom 26.09.2007, I B 53 54 / 07, BFH / NV 2008, Seite 133.<br />
29 Vgl. Abschnitt 4.3.<br />
30 FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2006, Az. 1-K-1743 / 05, rechtskräftig, EFG 2006, Seite 1634.<br />
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3 Rechtlicher Rahmen<br />
Erst danach dürfen sie gezielt auf weitere Daten <strong>der</strong> Kostenstellenrechnung zugreifen (Stichwort Konkretisierung<br />
<strong>der</strong> Prüferanfrage). 31<br />
Der BMF-Erlass vom 28.11.2007 32 dehnt die Anfor<strong>der</strong>ungen auf Unterlagen für Zollzwecke aus.<br />
3.2.2 GÜLTIGKEIT DES DATENZUGRIFFS UND GELTUNGSBEREICH<br />
Die deutsche Finanzverwaltung hat grundsätzlich das Recht, für nach dem 31.12.2001 beginnende Prüfungen<br />
auf Daten des Steuerpflichtigen elektronisch zuzugreifen. Dieses Recht umfasst auch den Zugriff auf<br />
Daten vorangegangener Wirtschaftsjahre im Rahmen <strong>der</strong> Aufbewahrungspflicht nach §147 AO, soweit sich<br />
diese zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Außenprüfungen noch im Produktivsystem befunden haben. Das bedeutet, dass<br />
dem Außenprüfer <strong>der</strong> Zugriff auch auf Daten zu gewähren ist, die ein Unternehmen aus Wirtschaftsjahren<br />
vor 2002 nach dem 31.12.2001 archiviert und reorganisiert hat. 33<br />
Dagegen brauchen bei Archivierungen vor dem 01.01.2002 die Daten nicht wie<strong>der</strong> in das Produktivsystem<br />
<strong>zur</strong>ückgeladen zu werden, wenn dies mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für das Unternehmen verbunden<br />
ist. 34 Hierbei ist aber zu beachten, dass für die von <strong>der</strong> Finanzverwaltung benutzten Begriffe<br />
„Archivierung“, „Rückladen“ und „Reorganisation“ auch in <strong>der</strong> IT-Praxis kein einheitliches Verständnis<br />
vorliegt. 35<br />
Die neuen Regelungen zum Datenzugriff gem. §§146, 147 und 200 AO sind nur für inländische Unternehmen<br />
und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen im Geltungsbereich <strong>der</strong> deutschen Abgabenordnung zu<br />
berücksichtigen.<br />
Die Buchhaltungsdaten müssen im Geltungsbereich <strong>der</strong> Abgabenordnung (Deutschland) verbleiben. 36 Diese<br />
gesetzliche Regelung entspricht nach unserer Auffassung nicht mehr den heutigen betriebswirtschaftlichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Unternehmen, die im Rahmen <strong>der</strong> Globalisierung län<strong>der</strong>grenzenüberschreitende<br />
Unternehmens- / Konzernprozesse einführen, z. B. Shared Service Center. Zwar hat <strong>der</strong> BMF in seinem<br />
Schreiben vom 29.01.2004 37 <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EU-Rechnungs-Richtlinie in das deutsche Umsatzsteuerrecht<br />
die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen mit digitaler qualifizierter Signatur im EU-Ausland<br />
zugelassen, soweit ein elektronischer Zugriff durch die Finanzverwaltung auf diese im EU-Ausland liegenden<br />
Daten gewährleistet werden kann. 38 Dies gilt aber nur für die Umsatzsteuer. Ertragsteuerlich müssen<br />
die Daten weiterhin in Deutschland aufbewahrt werden. 39<br />
Den Datenzugriff durch die Finanzverwaltung gibt es auch in unterschiedlichen Ausprägungen in an<strong>der</strong>en<br />
Län<strong>der</strong>n (z. B. Österreich, Frankreich, Schweiz, Portugal und USA). Zu den Regelungen in den an<strong>der</strong>en<br />
Län<strong>der</strong>n wird in diesen <strong>Empfehlungen</strong> nicht Stellung genommen.<br />
31 Vgl. BMF-FAQ, Abschnitt I. Frage 7, a.a.O., und ZVEI-Kommentierung, a.a.O.<br />
32 BMF-Erlass vom 28.11.2007, Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong><br />
Zollverwaltung (<strong>GDPdU</strong>Z), Az.: III A 3 – S 1445 / 06 / 0029, http://www.elektronische-steuerpruefung.de/rechtsgrund/gdpduz.pdf.<br />
33 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt 3 b, a.a.O.<br />
34 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt 3 a, a.a.O.<br />
35 Vgl. auch Abschnitt 4.5.1.<br />
36 Vgl. §146 Abs. 2 Satz 1 AO sowie gleichlautende OFD-Verfügungen München / Nürnberg vom 23.12.2002, Az. München: S-0315 – 17 St 312, Az.<br />
Nürnberg: S-0315 – 8 St 24.<br />
37 BMF-Schreiben vom 29.01.2004, Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie 2001 / 115 / EG (Rechnungsrichtlinie) und <strong>der</strong> Rechtsprechung des EuGH und des BFH<br />
zum unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis durch das Zweite Gesetz <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung steuerlicher Vorschriften, Az. IV B 7 – S 7280 –<br />
19 / 04, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu_<br />
Steuerarten/umsatzsteuer/024.html.<br />
38 Rz. 74, a.a.O.<br />
39 Rz. 77, a.a.O.
3.2.3 AUSSENPRÜFUNGEN I.S.D. §147 AO<br />
Außenprüfungen, für die die Regelungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> gelten, beziehen sich im Wesentlichen auf folgende<br />
Steuerbereiche:<br />
> ALLGEMEINE BETRIEBSPRÜFUNG (BZW. ERTRAGSTEUERPRÜFUNG)<br />
Sie umfasst die Steuerarten Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer, Gewerbesteuer,<br />
Solidaritätszuschlag und Umsatzsteuer. Im Mittelpunkt stehen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />
(GuV), Nachweise zu einzelnen Bilanz- und GuV-Positionen, Konten <strong>der</strong> Hauptbuchhaltung,<br />
Personenkonten <strong>der</strong> Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Daten <strong>der</strong> Anlagenbuchhaltung, Wertpapiere<br />
(Bestandsübersichten, Bestandsentwicklungsübersichten, Zugangs- / Abgangslisten, Depotfinanzströme),<br />
Bestands- und Schadenabwicklungen <strong>der</strong> Versicherungsbuchhaltung.<br />
Auch erwartet die Finanzverwaltung eine bessere Überprüfung <strong>der</strong> Verrechnungspreise mit Hilfe des<br />
elektronischen Datenzugriffs. Einerseits geht das BMF40 davon aus, dass im Rahmen <strong>der</strong> Verschärfung<br />
<strong>der</strong> Verrechnungspreisdokumentation §147 Abs. 6 AO anwendbar ist. An<strong>der</strong>erseits handelt es sich bei<br />
den Gewinnabgrenzungsaufzeichnungen i.S.d. § 90 Abs. 3 AO um eine Angemessenheitsdokumentation,<br />
während §147 Abs. 6 AO die Sachverhaltsdokumentation betrifft. Das Verhältnis dieser beiden Vorschriften<br />
zueinan<strong>der</strong> ist noch ungeklärt.<br />
> VERSICHERUNGSTEUER- / FEUERSCHUTZSTEUER-BETRIEBSPRÜFUNG<br />
Sie hat u. a. Bilanz / GuV, Konten <strong>der</strong> Hauptbuchhaltung, Buchungsjournale (insbeson<strong>der</strong>e bzgl. Beitragseinnahmen)<br />
sowie u. a. Nachweise zu einzelnen Bilanz- und GuV-Positionen zum Gegenstand, die z. B.<br />
auf einzelnen EDV-Auswertungen basieren könnten.<br />
> LOHNSTEUERAUSSENPRÜFUNG<br />
Sie bezieht sich auf Lohnkonten, Gehalts- und Reisekostenabrechnungen, Bilanz und GuV, Konten <strong>der</strong><br />
Hauptbuchhaltung etc. sowie u. a. Nachweise zu einzelnen GuV-Positionen wie Betriebsveranstaltungen,<br />
Bewirtungskosten, freiwillige soziale Leistungen und Geschenke.<br />
> UMSATZSTEUERSONDERPRÜFUNG<br />
Sie umfasst vor allem die Überprüfung aller Umsatz-, USt- und Vorsteuerkonten sowie <strong>der</strong> sonstigen<br />
betrieblichen Ertragskonten, soweit sie für die Umsatzsteuerverprobung von Bedeutung sind.<br />
> ZOLLPRÜFUNG<br />
Sie umfasst nach Bekanntgabe des BMF-Erlasses vom 28.11.200741 V.<br />
e. <strong>DSAG</strong> © 25.08.2008, STAND GDPDU, DER ANWENDUNG ZUR<br />
i.S.d. §193 AO, § 33 Gesetz <strong>zur</strong><br />
Durchführung <strong>der</strong> Gemeinsamen Marktorganisation und §12 Marktordnungsgesetz in erster Linie<br />
Zollprüfungen <strong>der</strong> Einfuhrabgaben für Beschaffungen aus Drittlän<strong>der</strong>n, zollamtliche Überwachung,<br />
Marktordnungsprüfungen o<strong>der</strong> Prüfungen nach § 44 Außenwirtschaftsgesetz.<br />
> WEITERE PRÜFUNGEN<br />
Auch für Prüfungen im Zusammenhang mit Verbrauchssteuern (Strom-, Mineralöl-, Bier-, Brandweinsteuer<br />
etc.) gilt <strong>der</strong> digitale Datenzugriff.<br />
Die Umsatzsteuernachschau (§ 27 b UStG) ist keine Außenprüfung i.S.d. §193 AO. Sie fällt nicht unter den<br />
Geltungsbereich <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>. Nach § 27 b Absatz 3 UStG kann sie jedoch in eine Außenprüfung übergehen.<br />
40 Vgl. BMF-Schreiben vom 12.04.2005, Grundsätze für die Prüfung <strong>der</strong> Einkunftsabgrenzung zwischen<br />
nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungsund<br />
Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren<br />
(Verwaltungsgrundsätze-Verfahren), Az.: IV B 4 – S 1341 – 1 / 05, Tz. 3.4.3, http://www.bundesfinanz<br />
ministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__<br />
Steuerarten/internationales__steuerrecht/001.html.28<br />
19EMPFEHLUNGEN<br />
BFH-Beschluss vom 26.09.2007, I B 53 54 / 07, BFH / NV 2008, Seite 133.<br />
41 a.a.O. Seite
Seite 20<br />
3 Rechtlicher Rahmen<br />
3.2.4 UNMITTELBARER ZUGRIFF (Z1-ZUGRIFF)<br />
Der Außenprüfer hat das Recht, unter Benutzung einer für ihn eingerichteten Benutzerrolle selbstständig<br />
auf Datenverarbeitungssysteme des Steuerpflichtigen zuzugreifen, die steuerlich relevante Daten enthalten.<br />
Der Steuerpflichtigen muss die Hard- und Software bereitstellen, damit <strong>der</strong> Außenprüfer Einblick in die<br />
Daten nehmen und diese maschinell auswerten kann. Der unmittelbare Datenzugriff beinhaltet den Nur-<br />
Lese-Zugriff inklusive einer Sortier- und Filterfunktion auf diesen DV-Systemen des Steuerpflichtigen durch<br />
den Außenprüfer <strong>zur</strong> Prüfung von<br />
> Bewegungsdaten (z. B. Buchungsbelege <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung)<br />
> Stammdaten (z. B. Kreditorenstamm) und<br />
> Verknüpfungen (beispielsweise zwischen den Tabellen einer relationalen Datenbank,<br />
z. B. zwischen Belegkopf und Belegzeile des Finanzbuchhaltungsbelegs).<br />
Dem Zugriffsrecht unterliegen die im System vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten. Mit „vorhandenen<br />
Auswertungsmöglichkeiten“ können nur die im DV-System tatsächlich vom Unternehmen genutzten Auswertungsprogramme<br />
und -arten gemeint sein. Darunter sind auch Eigenentwicklungen <strong>der</strong> Unternehmen<br />
<strong>zur</strong> Auswertung steuerlicher Daten zu verstehen, die dem Außenprüfer zugänglich zu machen sind.<br />
Hinzuweisen ist u. a. auf kundeneigen entwickelte Auswertungen, in <strong>der</strong>en Programmcode fest vorgegeben<br />
ist, dass sie nur für einen bestimmten Buchungskreis lauffähig sind. Im BMF-FAQ, Abschnitt II, Frage 1<br />
i.V.m. Abschnitt III, Frage 13, wird <strong>der</strong> Terminus „vorhandene Auswertungsmöglichkeiten“ sehr weit ausgelegt.<br />
42 Danach sollen vom Steuerpflichtigen auch standardisierte Auswertungsprogramme <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellt werden, die nicht auf dem DV-System installiert, aber im Funktionsumfang <strong>der</strong> Software enthalten<br />
sind. Es kann sicherlich den Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung des Grundsatzes <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit<br />
<strong>der</strong> Mittel nicht zugemutet werden, lediglich für Zwecke <strong>der</strong> Außenprüfung Auswertungsmöglichkeiten<br />
installieren bzw. aktivieren zu müssen, welche vom ihm selbst we<strong>der</strong> genutzt werden noch für den<br />
produktiven Einsatz freigegeben sind. Bei <strong>der</strong> Prüfung des Grundsatzes <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit sind auch<br />
die technische Realisierung und <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche personelle Aufwand zu berücksichtigen.<br />
Darüber hinaus legt die Finanzverwaltung den Begriff „vorhandene Auswertungsmöglichkeiten“ dahingehend<br />
aus, dass dazu auch <strong>Anwendung</strong>sprogramme gehören, die zwar im Unternehmen vorhanden sind,<br />
aber vom Steuerpflichtigen selbst nicht genutzt werden. Im BMF-FAQ wird hierzu <strong>der</strong> Begriff „Standardsoftware“<br />
verwendet und als Beispiel „Tabellenkalkulationsprogramm“ genannt. 43 Der ZVEI hat seine<br />
Kommentierung zum BMF-FAQ hierzu auf die Systemwelt abgestellt, die die Steuerpflichtigen tatsächlich<br />
nutzen. 44<br />
Die Finanzverwaltung hat schon vor dem Beschluss des BFH vom 26.09.2007 45 die „Nutzung <strong>der</strong> vorhandenen<br />
Auswertungsmöglichkeiten“ sehr weit interpretiert. Soweit Buchungen über eine Verknüpfung zu<br />
einem Dokument in elektronischer Form verfügen, umfasste nach ihrer Auffassung das Datenzugriffsrecht<br />
die Freigabe dieser verknüpften Unterlagen.<br />
Der BFH hat sich mit <strong>der</strong> Frage, ob das Recht <strong>zur</strong> Einsichtnahme auf solche verknüpften Unterlagen in<br />
elektronischer Form aus den <strong>GDPdU</strong> folgt, nicht beschäftigt (obwohl das Finanzgericht 46 dies umfangreich<br />
zu begründen versuchte). Der BFH hat die Vorlagepflicht in elektronischer Form bereits aus §145 Abs. 5 AO<br />
abgeleitet, <strong>der</strong> die Lesbarmachung von aufzubewahrenden und vorzulegenden Unterlagen (z. B. Handelsbriefe,<br />
Rechnungen etc.) regelt. Der Außenprüfer muss sich danach nicht mit einem Ausdruck begnügen,<br />
42 a.a.O.; vgl. auch ZVEI-Kommentierung, Abschnitt I. Frage 2 i.V.m. III., Frage 12 (BMF-FAQ 15.01.2007), a.a.O.<br />
43 Abschnitt III, Frage 12, a.a.O.<br />
44 Vgl. ZVEI-Kommentierung, Abschnitt III, Frage 12 (BMF-FAQ 15.01.2007), a.a.O.; zum Prüferarbeitsplatz siehe auch Abschnitt 4.6.1.<br />
45 a.a.O.<br />
46 Vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2007, 16 V 3454 / 06, nicht rechtskräftig, EFG 2007, Seite 892.
son<strong>der</strong>n kann vom Steuerpflichtigen die Vorrichtungen für eine elektronische Anzeige verlangen. Der BFH<br />
hat jedoch keinen bestimmten Weg vorgeschrieben.<br />
Hieraus ergeben sich folgende praktische Auswirkungen:<br />
> Verlangt <strong>der</strong> Betriebsprüfer eine „elektronische“ Vorlage solcher Unterlagen, muss <strong>der</strong> Steuerpflichtige<br />
den Prüferzugriff um diese Berechtigung erweitern.<br />
> Es ist jedoch jede an<strong>der</strong>e Form <strong>der</strong> „elektronischen“ Vorlage (z. B. als elektronisches Dokument auf<br />
konkrete Nachfrage o<strong>der</strong> durch die Einrichtung einer an<strong>der</strong>en Leseberechtigung auf archivierte<br />
Unterlagen) denkbar.<br />
Nach dem BFH-Beschluss vom 26.09.2007 sind die Unternehmen verpflichtet, diese Zugriffsmöglichkeiten<br />
zu prüfen und auf Verlangen auch ein<strong>zur</strong>ichten.<br />
Eine Fernabfrage <strong>der</strong> Finanzverwaltung beim Steuerpflichtigen (Online-Zugriff) ist gemäß BMF-Schreiben<br />
vom 16.07.2001 47 ausgeschlossen.<br />
3.2.5 MITTELBARER ZUGRIFF (Z2-ZUGRIFF)<br />
Bei dieser Zugriffsart wertet <strong>der</strong> Außenprüfer im Unterschied zu Z1 die Daten nicht selbst aus, son<strong>der</strong>n<br />
verlangt, dass <strong>der</strong> Steuerpflichtige o<strong>der</strong> ein beauftragter Dritter die Daten nach seinen Vorgaben durch<br />
einen Nur-Lese-Zugriff maschinell auswertet. Die Steuerpflichtigen sind <strong>zur</strong> Unterstützung des Außenprüfers<br />
verpflichtet, 48 indem sie Personen <strong>zur</strong> Verfügung stellen, die mit dem DV-System vertraut sind<br />
(siehe auch Ausführungen zum unmittelbaren Zugriff Z1 49 ).<br />
3.2.6 DATENÜBERLASSUNG (Z3-ZUGRIFF)<br />
Ferner hat <strong>der</strong> Außenprüfer das Recht, dass <strong>der</strong> Steuerpflichtige ihm die steuerlich relevanten Daten auf<br />
Datenträger <strong>zur</strong> maschinellen Auswertung überlässt. Dies gilt auch dann, wenn sich die Daten außerhalb<br />
<strong>der</strong> Einrichtungen des Steuerpflichtigen bei einem mit <strong>der</strong> Buchhaltung beauftragten Unternehmen (z. B.<br />
einem Steuerberater) o<strong>der</strong> auf einem System eines Rechenzentrumbetreibers befinden.<br />
Die Finanzverwaltung setzt bei dieser Form des Datenzugriffs bundeseinheitlich die Prüfsoftware IDEA ® mit<br />
<strong>der</strong> Schnittstelle SmartX ein, und zwar ausschließlich auf den Systemen <strong>der</strong> Finanzverwaltung / den<br />
Rechnern <strong>der</strong> Außenprüfer. Ergeben sich aufgrund <strong>der</strong> Analyse des auf Datenträgern überlassenen<br />
Datenmaterials beispielsweise Anhaltspunkte, die eine vertiefte Überprüfung angezeigt erscheinen lassen,<br />
o<strong>der</strong> reichen die auf dem Datenträger <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Daten <strong>zur</strong> steuerlichen Beurteilung nicht<br />
aus, ist <strong>der</strong> Außenprüfer zum zusätzlichen unmittelbaren und mittelbaren Datenzugriff (Z1 / Z2) berechtigt.<br />
Er kann aber auch neue Datenträger mit weiteren bislang nicht bereitgestellten steuerlich relevanten Daten<br />
verlangen.<br />
Überlassene Datenträger muss <strong>der</strong> Außenprüfer spätestens nach Abschluss <strong>der</strong> Prüfung und Eintritt <strong>der</strong><br />
Bestandskraft <strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> Außenprüfung erlassenen Bescheide <strong>zur</strong>ückgeben. Daten auf den Prüfer-<br />
Rechnern werden gelöscht. 50 Der Rücklauf <strong>der</strong> Datenträger sollte überwacht werden, insbeson<strong>der</strong>e dann,<br />
wenn im Rahmen <strong>der</strong> Außenprüfung sich eine Vielzahl von Anfragen nach Datenträgerüberlassung ergeben. 51<br />
47 Vgl. Abschnitt I 1 a, a.a.O.<br />
48 Vgl. Mitwirkungspflichten gem. § 200 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. §147 Abs. 5 und Abs. 6 Satz 3 AO.<br />
49 Vgl. Abschnitt 5.4 Technischer Z1- / Z2-Zugriff.<br />
50 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 1 c, a.a.O.; BMF-FAQ, Abschnitt II, Frage 5, a.a.O.<br />
51 Vgl. Abschnitt 4.6.2.<br />
Seite 21 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 22<br />
3 Rechtlicher Rahmen<br />
3.2.7 DATENBESCHREIBUNGSSTANDARD<br />
Im Gesetz gibt es keine verbindlichen Aussagen zum Datenträgermedium und zu den Datenformaten. Auch<br />
das BMF-Schreiben vom 16.07.2001 52 sagt dazu nichts. Der BMF-FAQ 53 nennt einige Datenformate, darunter<br />
„SAP / AIS“. Gemeint ist das SAP-Audit-Format.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung müssen dem Außenprüfer die <strong>zur</strong> Auswertung notwendigen<br />
Informationen wie beispielsweise Formatangaben, Dateistruktur, Datenfelddefinitionen sowie interne und<br />
externe Verknüpfungen <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden, die sogenannte Datensatzbeschreibung. 54<br />
Das SAP-Audit-Format erfüllt diese Voraussetzungen. Die Verknüpfungsinformation sind Bestandteil eines<br />
DART-Extraktes und können dem Prüfer hieraus <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden. Das SAP-Audit-Format<br />
kann von Prüfersoftware wie IDEA ® o<strong>der</strong> ACL 55 interpretiert werden.<br />
Das BMF propagiert für die Datensatzbeschreibung im Rahmen <strong>der</strong> Automatisierung <strong>der</strong> IDEA ® -Schnittstelle<br />
das speziell entwickelte XML-Format. 56<br />
Das proprieretäre XML-Format für die Datensatzbeschreibung ist für die Steuerpflichtigen nicht bindend.<br />
Jedes im BMF-FAQ genannte Datenformat erfüllt den Zweck. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die<br />
Datendatei selbst im XML-Format von <strong>der</strong> Prüfsoftware IDEA nicht gelesen werden kann. Dieses Format ist<br />
als Datenformat im BMF-FAQ auch nicht genannt.<br />
3.2.8 KUMULATIVER ZUGRIFF<br />
Nach freier Entscheidung des Außenprüfers kann er von den Zugriffsarten Z1 bis Z3 nebeneinan<strong>der</strong>, nacheinan<strong>der</strong><br />
o<strong>der</strong> wahlfrei Gebrauch machen. 57<br />
3.2.9 MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT<br />
Im Gesetz ist nicht geregelt, was unter dem Begriff „maschinelle Auswertbarkeit“ zu verstehen ist. Im<br />
BMF-Schreiben vom 16.07.2001 58 wird dazu ausgeführt, dass <strong>der</strong> Nur-Lese-Zugriff das Lesen, Filtern und<br />
Sortieren <strong>der</strong> steuerrelevanten Daten unter Nutzung <strong>der</strong> im Datenverarbeitungssystem vorhandenen<br />
Auswertungsmöglichkeiten umfasst, wobei hier u. E. mit „vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten“ nur<br />
diejenigen gemeint sind, die tatsächlich durch den Steuerpflichtigen genutzt werden. 59<br />
Zum Beispiel erfüllt eine Kontenschreibung exklusiv auf Mikrofilm o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en nicht auswertbaren<br />
Formaten (z. B. pdf o<strong>der</strong> tiff) bzw. eine Listenarchivierung in Papierform o<strong>der</strong> auf COM-Film nicht mehr<br />
die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>, da aus diesem Material keine Sortierung und Filterung von Datensätzen<br />
möglich ist.<br />
52 a.a.O.<br />
53 Abschnitt II, Fragen 2. u. 3., a.a.O.<br />
54 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 2 C, a.a.O., BMF-Information zum Beschreibungsstandard vom 15.08.2002, Az.: IV D 2,<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/010,property=publicationFile.pdf.<br />
55 IDEA ® eingesetzt von deutscher Finanzverwaltung, ACL ® z. B. eingesetzt von österreichischer Finanzverwaltung.<br />
56 ACL ® kann dieses Format nicht lesen.<br />
57 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 1, Absatz 5, a.a.O.<br />
58 Vgl. Abschnitt I 1 a, a.a.O.<br />
59 Vgl. Abschnitt 3.2.4.
Werden originär digital erzeugte und steuerlich relevante Daten i.S.d. §§146 und 147 Abs. 1 AO auf<br />
maschinell ausverwertbaren Datenträgern aufbewahrt, ist darauf zu achten, dass das angewandte<br />
Verfahren <strong>zur</strong> Erstellung <strong>der</strong> Datenträger und zu ihrer Aufbewahrung den GOB 60 / GoBS 61 entspricht. Es<br />
muss sicherstellen, dass während <strong>der</strong> Aufbewahrungsfrist je<strong>der</strong>zeit Verfügbarkeit, Lesbarkeit und<br />
maschinelle Auswertbarkeit gewährleistet sind.<br />
Um diese maschinelle Auswertbarkeit im Rahmen des Datenträgeraustausches zu gewährleisten, hat <strong>der</strong><br />
Steuerpflichtige, wie unter Abschnitt 3.2.7 dargestellt, eine Datensatzbeschreibung in auswertbarer Form<br />
mitzuliefern, damit das Prüfprogramm IDEA ® , das <strong>der</strong> Außenprüfer auf seinem eigenen Rechner nutzt,<br />
beim Import <strong>der</strong> Daten die Informationen über die Bedeutung <strong>der</strong> Fel<strong>der</strong> maschinell auswerten kann.<br />
60 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung; vgl. zum Begriff und zu weiteren Nachweisen: Küting /<br />
Weber, Handbuch <strong>zur</strong> Rechnungslegung, Kommentar <strong>zur</strong> Bilanzierung und Prüfung, 4., grundlegend<br />
überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Stuttgart 1995, Band 1a, I. Kapitel, Seite 135 ff., Tz. 238 ff.<br />
61 BMF-Schreiben vom 07.11.1995, a.a.O.<br />
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Seite 24<br />
4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />
4.1 INTERDISZIPLINÄRE ARBEITSGRUPPE<br />
Die Umsetzung und Anpassung von organisatorischen Maßnahmen aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben<br />
<strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> ist ein interdisziplinäres Thema und kann deshalb we<strong>der</strong> allein von <strong>der</strong> IT, dem Finanz-,<br />
Rechnungs- o<strong>der</strong> Steuerwesen bearbeitet werden. Aus Sicht <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> müssen zumindest die nachfolgenden<br />
Fachbereiche /Abteilungen in den Unternehmen bzw. externe Dienstleister bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />
<strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Anfor<strong>der</strong>ungen zusammenwirken:<br />
> Steuerabteilung<br />
> IT<br />
> Finanz- und Rechnungswesen<br />
> Interne Revision<br />
> Datenschutzbeauftragter<br />
4.2 UNBESTIMMTE RECHTSBEGRIFFE<br />
Die Umsetzung <strong>der</strong> Gesetzesvorgaben zum digitalen Datenzugriff wird durch die im Gesetzestext 62 , im<br />
BMF-Schreiben vom 16.07.2001 63 und im BMF-FAQ 62 verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe, wie z. B.<br />
> steuerlich relevante Daten<br />
> maschinelle Auswertbarkeit<br />
> wahlfreier Zugriff<br />
> Verwendung <strong>der</strong> vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten<br />
> selbsttragendes Archiv<br />
> Datenverknüpfungen (interne und externe)<br />
erheblich erschwert und führt deshalb in <strong>der</strong> praktischen <strong>Anwendung</strong> zu Rechtsunsicherheit. Diese<br />
Rechtsunsicherheit hat sich durch zunehmende Außenprüfungen mit <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> Zugriffsarten Z1 bis<br />
Z3 aufgrund <strong>der</strong> Erfahrungen auf <strong>der</strong> Praxisebene auf Seiten <strong>der</strong> Außenprüfer und <strong>der</strong> Steuerpflichtigen<br />
sowie aufgrund ergangener Rechtsprechungen 65 in einigen Punkten verringert bzw. relativiert. Trotzdem<br />
wird es eine „wasserdichte“ Lösung für alle Zweifelsfragen nicht geben. Eine gewisse Rechtsunsicherheit<br />
besteht fort bzw. wird fortbestehen.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Dokumentieren Sie grundsätzlich zeitnah und nachvollziehbar, warum Sie einen bestimmten Lösungsansatz<br />
<strong>zur</strong> praktischen Umsetzung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> gewählt haben. 66<br />
Somit stehen Ihnen bei Prüferanfragen, die u. U. erst Jahre später nach Ihrer Sachentscheidung gestellt<br />
werden, die entsprechenden Begründungen und Nachweise zu diesem Zeitpunkt auch noch <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
62 Vgl. Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000, a.a.O.<br />
63 a.a.O.<br />
64 a.a.O.<br />
65 Vgl. Abschnitt 8.4 Stichwort „Finanzgerichtliche Rechtsprechung“.<br />
66 Vgl. ZVEI-Kommentierung, Abschnitt I, Frage 6, a.a.O.
4.3 IDENTIFIZIERUNG STEUERRELEVANTER SYSTEME UND DATEN<br />
We<strong>der</strong> im Gesetz noch in den Verwaltungsverlautbarungen wird abschließend definiert, welche originär<br />
digital erzeugten Daten steuerrelevant sind. Lediglich die Daten <strong>der</strong><br />
> Finanzbuchhaltung (Hauptbuchung und Kontokorrente)<br />
> Lohn- und Gehaltsbuchhaltung<br />
> Anlagenbuchhaltung<br />
werden im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 67 eindeutig als steuerrelevant bezeichnet. In <strong>der</strong> Praxis ergeben<br />
sich aber auch hier Zweifelsfragen bezüglich <strong>der</strong> Steuerrelevanz aller Daten in diesen Buchhaltungen (z. B.<br />
Daten aus paralleler Rechnungslegung US-GAAP und IFRS).<br />
Soweit sich auch in an<strong>der</strong>en Bereichen des Datenverarbeitungssystems steuerlich relevante Daten befinden,<br />
sind sie durch den Steuerpflichtigen zu qualifizieren. Dabei ist zu beachten, dass als steuerlich<br />
relevante Daten nur diejenigen anzusehen sind, die für die Besteuerung von Bedeutung sind.<br />
Nach herrschen<strong>der</strong> Meinung fallen darunter die klassischen branchenübergreifenden SAP-Standard-<br />
<strong>Anwendung</strong>en aus<br />
> Einkauf, Bestandsführung, Auftragsabwicklung<br />
> Fakturen- und Gutschriftsabwicklung<br />
> Zoll- und Außenhandelsabwicklung<br />
> Kosten- und Leistungsrechnung,<br />
die auf ihre Steuerrelevanz zu überprüfen sind. Diese Daten finden sich primär in den SAP-Kernapplikationen<br />
MM, SD und CO. Unternehmens- bzw. branchenspezifisch kann es hiervon erhebliche Abweichungen<br />
geben. Vor- o<strong>der</strong> nachgelagerte Verfahren und Systeme sind damit grundsätzlich in die Betrachtung eingeschlossen.<br />
Es obliegt dem Unternehmen einerseits, den Umfang <strong>der</strong> bei ihm steuerlich relevanten Daten abzustecken,<br />
und an<strong>der</strong>seits darauf abgestimmt sicherzustellen, dass <strong>der</strong> Außenprüfer nur auf die originär digital<br />
erzeugten steuerrelevanten Daten zugreifen kann. Damit steht das Unternehmen als Steuerpflichtiger in <strong>der</strong><br />
Verantwortung, die originär steuerrelevanten von den nicht steuerrelevanten Daten zu trennen, soweit sie<br />
im Datenverarbeitungssystem originär digital erzeugt wurden. 70 Hierbei muss es wissen, hinter welchem<br />
Feld o<strong>der</strong> welcher Tabelle sich das steuerrelevante Datum verbirgt. Dies ist die eigentliche Herausfor<strong>der</strong>ung<br />
bei <strong>der</strong> Identifizierung <strong>der</strong> steuerrelevanten Daten bzw. bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Anfor<strong>der</strong>ungen in<br />
den betroffenen Verfahren und Systemen. Für das SAP-Datenmodell liegt <strong>der</strong> von <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> erarbeitete<br />
Datenkatalog für DART 71 vor, <strong>der</strong> einen Anhaltspunkt für die Identifizierung steuerlich relevanter Daten<br />
bietet.<br />
Neben einem in SAP geführten Buchhaltungssystem können weitere steuerrelevante Daten in vielen<br />
<strong>Anwendung</strong>sbereichen in den Unternehmen vorliegen, wie folgende Grafik zeigt:<br />
67 Abschnitt I 1, Absatz 2, a.a.O.<br />
68 BMF-Schreiben 16.07.2001, Abschnitt. I 1, Absatz 3, a.a.O.<br />
69 Vgl. §147 Abs. 1 Nr. 5 AO, ZVEI-Kommentierung, Abschnitt I, Frage 6, a.a.O.<br />
70 FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2005, 4 K-2167/04, rechtskräftig, EFG 2005, Seite 667.<br />
71 Vgl. zum Umfang des Datenkatalogs: SAP-Hinweis 582583 mit hinterlegten EXCEL ® -Tabellen mit den Segment- und Feldkatalogen je DART-Release.<br />
Seite 25 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 26<br />
4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />
Elektronische<br />
Kassensysteme<br />
Kassensysteme<br />
Fakturen,<br />
Gutschriften<br />
Mails<br />
Frakturiersysteme<br />
Abbildung 1: Schaubild <strong>zur</strong> Systemwelt eines Unternehmens<br />
Lizenzen, Garantieabwicklung,<br />
an<strong>der</strong>e Buchhaltungssysteme,<br />
Ablagesysteme<br />
STEUER-<br />
RELEVANZ<br />
EDIFACT, IDOCs<br />
An<strong>der</strong>e<br />
Subsysteme<br />
Reisekosten,<br />
Provisionen,Bonivergütungen,Zeiterfassung<br />
Office-<br />
<strong>Anwendung</strong>en<br />
Textverarbeitung,<br />
Tabellenkalkulation<br />
EDI
4.3.1 VORGEHENSWEISE BEI DER IDENTIFIZIERUNG VON SYSTEMEN<br />
Bei <strong>der</strong> Identifizierung <strong>der</strong> steuerrelevanten Daten in DV-Systemen des Steuerpflichtigen gibt es mehrere<br />
Möglichkeiten <strong>der</strong> Vorgehensweise:<br />
> Retrograde Prüfungsmethode<br />
> Progressive Prüfungsmethode<br />
> Qualifizierung über Handelsbriefdefinition<br />
> Qualifizierung über die dem Außenprüfer in vorhergehenden Außenprüfungszeiträumen<br />
vorgelegten Unterlagen<br />
RETROGRADE PRÜFUNGSMETHODE<br />
Nach GoBS 72 beginnt die retrograde Prüfung bei <strong>der</strong> Bilanz o<strong>der</strong> GuV bzw. Steueranmeldung / Steuererklärung,<br />
geht über die Konten und schließlich zum Beleg. In <strong>der</strong> Praxis bedeutet dies, dass technische Schnittstellen<br />
von vorgelagerten Verfahren zu im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 73 als steuerrelevant definierten<br />
Finanz-, Anlagen- und Lohn- / Gehaltsbuchhaltungen ein Indiz auf steuerrelevante Daten in diesen vorgelagerten<br />
Verfahren darstellen können. Gleiches gilt, wenn das Finanzbuchhaltungsmodul in einem ERP-<br />
System zu den an<strong>der</strong>en Modulen in diesem System eine direkte Verbindung bietet, wie z. B. im SAP R/3:<br />
Drill-Down-Funktion ausgehend vom FI-Beleg zu Rechnungsbelegen im Modul MM bzw. zu Kostenrechnungsbelegen<br />
im Modul CO.<br />
PROGRESSIVE PRÜFUNGSMETHODE<br />
Die progressive Prüfung stellt auf einen direkten Prüfungssachverhalt ab und sucht dessen Spuren in<br />
den DV-Systemen. Z. B. führt ein Kauf eines Wirtschaftsgutes ausgehend vom Vertrag zu Än<strong>der</strong>ungen von<br />
aktivierten Anlagen o<strong>der</strong> des Vorratsvermögens, ggf. auch verbunden mit Auswirkungen in einem Warenwirtschaftssystem.<br />
QUALIFIZIERUNG ÜBER HANDELSBRIEFDEFINITION<br />
Ausgehend von <strong>der</strong> Definition des Begriffes „Handelsbrief“ und seinen zwingenden Komponenten kann<br />
geprüft werden, welche Datenfel<strong>der</strong> stets zu einem Handelsbrief gehören und somit steuerrelevant sind.<br />
Handelsbriefe sind Unterlagen, die ein Handelsgeschäft betreffen, d. h. alle ein- und ausgehenden Unterlagen,<br />
welche die Vorbereitung, den Abschluss, die Durchführung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Rückgängigmachung<br />
eines Handelsgeschäftes betreffen. Als Handels- und Geschäftsbriefe werden z. B. bezeichnet:<br />
> Rechnungen<br />
> Angebote (soweit diese zu Aufträgen führen)<br />
> Bestellungen /Aufträge<br />
> Auftragsbestätigungen<br />
> Akkreditive<br />
> Mahnungen<br />
> Saldenbestätigungen<br />
> Kontoauszüge<br />
Dabei ist zu beachten, dass diese steuerlich relevanten Beispiele alle als originär digital erzeugte<br />
Unterlagen bzw. <strong>der</strong>en Inhalt als originär digital erzeugte Daten vorliegen können.<br />
Nicht zu den Handelsbriefen gehört jener Teil <strong>der</strong> Unterlagen, <strong>der</strong> nicht zum Abschluss eines Handelsgeschäfts<br />
geführt hat. Es mag unproduktiv sein, den Ausgang eines Angebots o<strong>der</strong> einer Anfrage abzuwarten,<br />
72 Vgl. BMF-Schreiben vom 07.11.1995, a.a.O.<br />
73 Abschnitt I 1, Absatz 2, a.a.O.<br />
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Seite 28<br />
4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />
um dann entscheiden zu können, ob aufbewahrungspflichtige Korrespondenz entstanden ist. Es ist davon<br />
auszugehen, dass die betriebliche Praxis Grundsatzregeln aufstellt, wonach dieser Teil eines bestimmten<br />
Beschaffungs- o<strong>der</strong> Verkaufsvorganges ohne Rücksicht auf ein späteres Ergebnis aufbewahrt werden soll.<br />
QUALIFIZIERUNG ÜBER DIE DEM AUSSENPRÜFER IN VORHERGEHENDEN AUSSENPRÜFUNGS-ZEITRÄUMEN<br />
VORGELEGTEN UNTERLAGEN<br />
Ein Großteil <strong>der</strong> bisher vorgelegten Unterlagen basiert auf ausgedruckten Auswertungen aus den DV-<br />
Systemen. Somit müsste in <strong>der</strong> Praxis ein Rückschluss auf das entsprechende Verfahren grundsätzlich<br />
möglich sein.<br />
BEISPIELE FÜR DER BETRIEBSPRÜFUNG VORGELEGTE UNTERLAGEN / DATEN<br />
BISHER:<br />
UNTERLAGEN VORGELEGT<br />
NEU:<br />
DATEN VORGELEGT<br />
(enthalten ggf. zusätzliche Informationen)<br />
Ausgangsrechnung in Papierform Daten, die <strong>zur</strong> Ausgangsrechnung verwendet wurden:<br />
> Kundendaten<br />
> Artikel- / Materialdaten<br />
> Preisdaten<br />
> Auftragsdaten<br />
Offene-Posten-Liste z. B. für Debitoren zum Stichtag<br />
TTMMJJJJ 74<br />
Debitoren-OP: Daten für Ausgangsrechnungen<br />
und an<strong>der</strong>e Debitorenbelege, die zum Stichtag<br />
TTMMJJJJ keinen Ausgleich erfahren haben<br />
= offene Posten<br />
Anlagenspiegel 75 als Liste Bewegungen je Inventar in Dateiform:<br />
> Zugänge<br />
> Abgänge<br />
> Umbuchungen<br />
> Abschreibungen<br />
> Zuschreibungen<br />
Tabelle 2: beispielhafte Übersicht für <strong>der</strong> Betriebsprüfung vorgelegte Unterlagen (bisher) und Daten (neu)<br />
Von diesen vier Möglichkeiten, um steuerlich relevante Daten aufzuspüren, hat sich in <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> retrograde<br />
Ansatz bewährt, d. h. ausgehend von <strong>der</strong> Bilanz o<strong>der</strong> GuV zu den Datenquellen in den DV-Systemen.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Stellen Sie in Matrixform die markanten Bilanz- und GuV-Positionen den Systemen und Verfahren<br />
gegenüber. Damit ergibt sich für alle Beteiligten, selbst bei heterogenen Systemlandschaften, recht<br />
schnell eine Antwort, welche DV-Systeme und -Verfahren betroffen sind.<br />
74 Die Buchstabenfolge TTMMJJJJ ist Platzhalter für die Angabe zu Tag, Monat, Jahr.<br />
75 Vgl. <strong>zur</strong> Definition des Anlagespiegels als Bestandteil des Jahresabschlusses § 268 Ab-satz 2 HGB.
Beispiel einer Betroffenheitsanalyse:<br />
BILANZ<br />
Sachanlagen<br />
Immat. Anlagen<br />
Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe<br />
Kasse<br />
Banken<br />
For<strong>der</strong>ungen<br />
Rückstellungen<br />
Verbindlichkeiten<br />
GUV<br />
Umsatzerlöse<br />
Aufw. f. RHB<br />
Erträge aus Beteiligungen<br />
Zinserträge<br />
Erträge aus Herabsetzung<br />
PWB zu For<strong>der</strong>ungen<br />
Löhne / Gehälter<br />
Aufwendungen<br />
f. Altersversorgung<br />
Afa<br />
usw.<br />
Bemerkungen:<br />
(1) Verbrauchsmeldungen per Mail mit CSV-File<br />
Eigenanwendung in SAP<br />
(2) Wöchentliche Eingangsrechnung per Papier und als ASCII-File für BTCI-Verarbeitung<br />
Abbildung 2: Beispiel einer Betroffenheitsanalyse<br />
4.3.2 SONDERFALL E-MAILS<br />
4.3.2.1 STEUERRELEVANZ VON E-MAILS<br />
In <strong>der</strong> Praxis übernehmen E-Mails mittlerweile immer mehr inhaltlich die Beleg- und Nachweisfunktion i.S.d.<br />
GoBS77 ein. Dabei kann es sich z. B. um Handelsbriefe 78 o<strong>der</strong> Buchungsanweisungen (z. B. Anweisung <strong>zur</strong> Auflösung<br />
einer Rückstellung mit Begründung) handeln, die steuerrelevant sind.<br />
77 Vgl. BMF-Schreiben vom 07.11.1995, a.a.O.<br />
78 Vgl. Definition unter Abschnitt 4.3.1<br />
SAP 4.70<br />
Enterprise<br />
Kunden-<br />
Konsignations-<br />
Abwicklung<br />
DATEV<br />
SFinm32<br />
BAnking SW<br />
EXCEL-RüSt-<br />
Spiegel<br />
Acces-DB<br />
Garantien<br />
Excel-Kalk.<br />
PWB<br />
GV-Kassen-<br />
System<br />
Assist-<br />
Import / Export<br />
Abwicklung<br />
trimondo<br />
Web-Portal<br />
X X<br />
X<br />
X X<br />
X X<br />
X X<br />
X X(1) X X<br />
X X X<br />
X X X(2)<br />
X X(1) X X<br />
X X X(2)<br />
X<br />
X<br />
X X<br />
X X<br />
X X<br />
X<br />
Seite 29 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 30<br />
4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />
Daneben ist zu beachten, dass E-Mails in <strong>der</strong> Praxis auch als reiner Briefumschlag für Anhänge genutzt<br />
werden (= Transportmittel). Als Beispiel ist im BMF-FAQ 78 eine Reisekostenabrechnung in einem Tabellenkalkulationsformat<br />
genannt. In diesem Fall muss je<strong>der</strong> Steuerpflichtige selbst entscheiden, ob er den<br />
„Briefumschlag“ als steuerrelevant betrachtet o<strong>der</strong> nicht.<br />
Sonstiger Inhalt,<br />
z. B. Werbung,<br />
Vertragsgestaltungsvarianten<br />
79 Abschnitt III, Frage 9, a.a.O.<br />
Außenverhältnis Innenverhältnis<br />
ohne Buchungsanweisung,<br />
z. B.<br />
Bestellung, Angebot<br />
Handelsbrief<br />
Abbildung 3: Systematisierung E-Mail-Inhalte nach Steuerrelevanz<br />
E-MAIL<br />
Inhaltsprüfung<br />
mit Buchungsanweisung,<br />
z. B.<br />
Rechnung, Kontoauszug<br />
STEUERRELEVANTE E-MAILS<br />
Buchungsanweisung,<br />
z. B.<br />
Buchung einer<br />
Rückstellung<br />
Sonstiger Inhalt,<br />
z. B. Vertragsgestaltungsvarianten
4.3.2.2 MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT<br />
Die maschinelle Auswertbarkeit lässt sich anhand <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> Belegfunktion im Sinne <strong>der</strong> GoBS 80<br />
ableiten:<br />
a) Original-Papierbelege<br />
b) gescannte Original-Papierbelege, abgelegt in optischen Archiven in einem unverän<strong>der</strong>baren<br />
Format (z. B. pdf- o<strong>der</strong> tiff-Format)<br />
c) originär digital erzeugte Beleginhalte in maschinell lesbarer, aber nicht auswertbarer Form<br />
d) originär digital erzeugte Beleginhalte in maschinell lesbarer und auswertbarer Form<br />
Die maschinelle Auswertbarkeit kommt grundsätzlich bei E-Mails nur bei den Buchstaben c) o<strong>der</strong> d) infrage.<br />
Dabei hängt es davon ab, ob eine E-Mail, die z. B. Handelsbriefcharakter besitzt, mit einer qualifizierten<br />
digitalen Signatur versehen ist o<strong>der</strong> nicht. Soweit eine digitale Signatur fehlt, gilt Punkt c), da es sich bei diesen<br />
E-Mail-Inhalten um reinen Fließtext handelt, <strong>der</strong> nicht <strong>zur</strong> maschinellen Weiterverarbeitung geeignet ist. In<br />
diesem Fall kann die E-Mail in einem Bildformat (z. B. pdf o<strong>der</strong> tiff) aufbewahrt werden. Bei einer E-Mail mit<br />
qualifizierter digitaler Signatur, z. B. Rechnungen i.S.d. §14 UStG, gilt Punkt d). In diesem Fall bezieht sich die<br />
maschinelle Auswertbarkeit allein auf die Signatur und das Prüfungsergebnis. Hier hat die Aufbewahrung<br />
inkl. des Signaturschlüssels und des Prüfungsergebnisses <strong>der</strong> Gültigkeit des Signaturschlüssels im Originalformat<br />
zu erfolgen, um die Prüfung <strong>der</strong> Absen<strong>der</strong>authentizität zu ermöglichen.<br />
4.3.3 SONDERFALL TABELLENKALKULATIONSDATEIEN<br />
4.3.3.1 STEUERRELEVANZ DER TABELLENKALKULATIONSDATEI<br />
Bei Tabellenkalkulationsdateien (z. B. MS-EXCEL ® ) kann eine Steuerrelevanz vorliegen, wie unter Abschnitt<br />
4.3.2.1 dargestellt. Als Beispiel für steuerrelevante Dateien aus Tabellenkalkulationsprogrammen sind<br />
Berechnungen zu Rückstellungshöhe, Zins- und Amortisationsberechnungen zu nennen.<br />
Daneben ist aber auch eine Tabellenkalkulationsdatei als reine Datendatei (ohne Berechnungsschritte) in <strong>der</strong><br />
Praxis anzutreffen, z. B. ein Download von Daten aus SAP R/3 bzw. SAP ERP 5.0 / 6.0 nach MS-EXCEL ® zwecks<br />
Transport (Upload) in ein NON-SAP-System o<strong>der</strong> umgekehrt. Je<strong>der</strong> Steuerpflichtige muss für sich selbst<br />
entscheiden, ob er solche Datendateien aufbewahrt o<strong>der</strong> durch eine Verfahrens- bzw. Prozessdokumentation<br />
die Kongruenz zwischen Quell- und Zielsystem nachweist.<br />
Bei aufzubewahrenden steuerrelevanten Tabellenkalkulationsdateien ist die Revisionssicherheit i.S.d. GoBS<br />
nicht gegeben. Das bedeutet, dass z. B. eine EXCEL ® -Datei än<strong>der</strong>bar ist, ohne dass eine Än<strong>der</strong>ungshistorie<br />
gespeichert wird, die die Än<strong>der</strong>ungen im Zeitablauf nachvollziehbar macht. Es obliegt jedem Unternehmen,<br />
selbst durch geeignete organisatorische Maßnahmen die Revisionssicherheit zu erfüllen, z. B. indem neben<br />
dem Originalformat auch eine Bilddatei mit Zeitangaben (z. B. im pdf- o<strong>der</strong> tiff-Format) aufbewahrt wird, damit<br />
ein Prüfer das Abbild <strong>der</strong> Datei mit <strong>der</strong> Datei selbst vergleichen kann.<br />
4.3.3.2 MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT DER TABELLENKALKULATIONSDATEI<br />
Die maschinelle Auswertbarkeit von Dateien aus Tabellenkalkulationsprogrammen ist nur bedingt möglich.<br />
Eine Überprüfung durch den Außenprüfer kann sich in <strong>der</strong> Originaldatei nur auf die sichtbare Formel für die<br />
Berechnung von Zellinhalten beziehen. Eine Auswertbarkeit i.S.d. <strong>GDPdU</strong> ist in diesem Fall nicht gegeben, da<br />
die Datei mit <strong>der</strong> Formel selbst nicht <strong>zur</strong> maschinellen Weiterverarbeitung in einem DV-System geeignet ist.<br />
80 Vgl. BMF-Schreiben vom 07.11.1995, a.a.O.<br />
Seite 31 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 32<br />
4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />
4.3.4 SONDERFALL TEXTVERARBEITUNGSDATEIEN<br />
4.3.4.1 STEUERRELEVANZ DER TEXTVERARBEITUNGSDATEI<br />
Wird das Textverarbeitungssystem wie eine Schreibmaschine benutzt und die erzeugte Datei zwecks Übermittlung<br />
ausgedruckt, so ist die Textverarbeitungsdatei im Originalformat (z. B. MS-WORD ® ) nicht aufbewahrungspflichtig,<br />
selbst dann nicht, wenn sie einen steuerlichen Inhalt hat. Die Aufbewahrungspflicht bezieht<br />
sich dann auf das ausgedruckte steuerrelevante Dokument bzw. auf die bildliche Speicherung, z. B. WORD ® -<br />
Dokument umgewandelt in ein Bildformat wie z. B. pdf o<strong>der</strong> als gescanntes Bilddokument.<br />
Etwas an<strong>der</strong>es kann gelten, wenn diese Textverarbeitungsdatei mit einer qualifizierten digitalen Signatur<br />
versehen ist. Hier sind zwecks maschineller Auswertung <strong>der</strong> Signatur und des Prüfungsergebnisses <strong>der</strong><br />
Signatur die gleichen Vorgaben wie bei <strong>der</strong> maschinellen Auswertbarkeit von E-Mail mit qualifizierter digitaler<br />
Signatur zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt 4.3.2.2).<br />
4.3.4.2 MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT DER TEXTVERARBEITUNGSDATEI<br />
Grundsätzlich ist die maschinelle Auswertbarkeit bis auf den unter Abschnitt 4.3.4.1 genannten Fall <strong>der</strong><br />
qualifizierten digitalen Signatur nicht gegeben. 81<br />
4.3.5 DATENBANKEN AUSSERHALB SAP<br />
Die folgenden Ausführungen betreffen ausschließlich relationale Datenbanksysteme. Mit Office-Werkzeugen<br />
wie z. B. MS-Access sind oftmals komplexe Büroanwendungen im Einsatz, die auch einer Prüfung auf Steuerrelevanz<br />
unterzogen werden müssen. Meist übersteigt das Datenvolumen Grenzen, die mit einem Tabellenkalkulationsprogramm<br />
nicht mehr bearbeitet werden können.<br />
Bilden Ergebnisse aus einem solchen Datenbanksystem Input für die Buchhaltung (z. B. Provisions-, Boni-<br />
Abrechnung, Garantieabwicklungen mit Grundlagen für Rückstellungsberechnungen etc.), dann sind die Daten<br />
des Datenbanksystems steuerlich relevant und unterliegen dem Datenzugriffsrecht des Außenprüfers.<br />
Im Allgemeinen findet man in diesen Systemen we<strong>der</strong> eine Än<strong>der</strong>ungshistorie, noch kann <strong>der</strong> reine Lesezugriff<br />
mit Schreibschutz gewährleistet und eine Zeitraumsbegrenzung eingerichtet werden. Um einen<br />
Z1-Zugriff auf <strong>der</strong>artige Datenbanken ein<strong>zur</strong>ichten, bedarf es umfangreicher Programmierkenntnisse.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Durch periodisches „Einfrieren“ eines Dateistandes und seine revisionssichere Ablage im File- o<strong>der</strong><br />
einem Dokumenten-Management-System (DMS) kann eine Grundlage für die Datenträgerüberlassung<br />
(Z3) von historischen Daten geschaffen werden.<br />
4.3.6 ELEKTRONISCHE UNTERLAGEN<br />
4.3.6.1 HANDELSBRIEFE UND BUCHFÜHRUNGSUNTERLAGEN<br />
Die elektronische Übermittlung von Handelsbriefen bzw. Buchungsbelegen gab es auch schon vor <strong>der</strong> Einführung<br />
<strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> und <strong>der</strong> qualifizierten Signatur. Viele Unternehmen nehmen diese Übermittlung per EDI<br />
(Electronic Data Interchange) vor. In den meisten Fällen werden die empfangenen EDI-Dateien an ein ERP-<br />
81 Vgl. BMF-FAQ, Abschnitt III, Frage 4, a.a.O. und dazu die ZVEI-Kommentierung a.a.O.
System zwecks maschineller Weiterverarbeitung weitergeleitet. Dabei muss grundsätzlich die EDI-Datei in<br />
ein vom ERP-System vorgegebenes sogenanntes Inhouse-Format umgewandelt werden. Bei SAP wird das<br />
Inhouse-Format mit IDOC (Intermediate Document) bezeichnet.<br />
Es stellt sich die Frage, welche <strong>der</strong> so übermittelten elektronischen Unterlagen steuerrelevant sind und ob ggf.<br />
beide Formate – EDI und IDOC – aufbewahrt werden müssen.<br />
4.3.6.2 STEUERRELEVANZ<br />
Eine EDI-Datei / IDOC ist steuerrelevant, wenn es sich inhaltlich um einen elektronischen Handelsbrief (z. B.<br />
eingehende / ausgehende Rechnung, Lieferschein, Auftrag, Auftragsbestätigung, Angebot, das zum Auftrag<br />
wurde) handelt. Des Weiteren ist eine EDI-Datei / IDOC steuerrelevant, wenn ihr Inhalt eine Beleg- / Nachweisfunktion<br />
i.S.d. GoB besitzt (keine Buchung ohne Beleg – hier ist nicht <strong>der</strong> SAP-Buchungsbeleg gemeint). Es<br />
gibt eine Vielzahl von EDI-Dateien / IDOCs, die ohne den elektronischen Weg als Buchungsanweisungen in<br />
Papierform existieren würden (z. B. eine Reisekostenabrechnung, die ein externer Dienstleister für den<br />
Arbeitgeber des Mitarbeiters durchführt und den an den Mitarbeiter zu zahlenden Betrag an den Arbeitgeber<br />
mittels EDI / IDOC übermittelt).<br />
4.3.6.3 AUFBEWAHRUNGSPFLICHTIG NUR EDI-DATEI ODER NUR IDOC BZW. BEIDE?<br />
Ist die elektronische Unterlage als steuerrelevant anzusehen, so stellt sich die Frage, was mit <strong>der</strong> EDI-Datei<br />
am EDI-Konverter und dem daraus gewonnenen IDOC hinsichtlich <strong>der</strong> Aufbewahrungspflicht zu geschehen<br />
hat, soweit die Kommunikation nicht direkt zwischen zwei SAP-Systemen ohne EDI erfolgt. Hier geht das Institut<br />
<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) davon aus, dass beide Formate i.S.d. <strong>der</strong> GoB / GoBS<br />
aufzuheben sind 82 (vgl. auch BMF-FAQ 83 ). Dagegen vertritt <strong>der</strong> ZVEI in seiner Kommentierung des BMF-FAQ die<br />
Auffassung, dass dies zu einer doppelten Datenaufbewahrung führt und nicht in Einklang mit dem Grundsatz<br />
<strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit steht. Es sei von daher abzulehnen. 84 Letztendlich liegt die Entscheidung bei jedem<br />
Steuerpflichtigen.<br />
4.4 FRAGESTELLUNGEN / ANMERKUNGEN ZU DEN ZUGRIFFSARTEN Z1–Z3<br />
4.4.1 WAHLFREIE NUTZUNG DER ZUGRIFFSARTEN Z1–Z3<br />
Der Außenprüfer kann die Zugriffsrechte Z1/ Z2 und Z3 nach freier Wahl nutzen. Diese Zugriffe können<br />
abwechselnd o<strong>der</strong> parallel angewendet werden.<br />
Bei den Zugriffsarten Z1/ Z2 und Z3 ist nach <strong>der</strong> Qualifizierung <strong>der</strong> Daten nach ihrer Steuerrelevanz eine<br />
technische Umsetzung <strong>der</strong> Trennung von steuerrelevanten zu nicht steuerrelevanten Daten vorzunehmen.<br />
Die Trennung <strong>der</strong> Daten bzw. das Einrichten des Zugriffs auf sie stellt einen erheblichen Zeit- und Kostenfaktor<br />
dar, den <strong>der</strong> Steuerpflichtige aufgrund seiner Mitwirkungspflichten gem. § 200 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. §147 Abs. 5<br />
und Abs. 6 Satz 3 AO selbst zu tragen hat.<br />
Es bleibt festzuhalten, dass sich <strong>der</strong> sachliche Prüfungsumfang i.S.d. §194 AO durch die drei Zugriffsarten<br />
nicht erweitert hat. 85 Jedoch wird sich die Prüfungsintensität durch die nun mögliche Prüfung des Gesamtdatenbestands<br />
(früher i.d.R. nur Stichproben) und <strong>der</strong> vom Außenprüfer genutzten Auswertungsmöglichkeiten<br />
auf dem DV-System des Steuerpflichtigen (Z1/ Z2) deutlich erhöhen. Gleiches gilt für den Einsatz <strong>der</strong> Prüfsoftware<br />
IDEA ® im Rahmen <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung (Z3). Der Außenprüfer verfügt nun über die technischen<br />
82 Vgl. IDW RS FAIT 2, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Electronic Commerce,<br />
Kapitel 5.5 Aufbewahrung beim Einsatz von EDI, Rz. 46 ff WPg 2003, S. 1258 ff.<br />
83 Abschnitt III, Frage 7, a.a.O.<br />
84 ZVEI-Kommentierung, Abschnitt III, Frage 6, a.a.O.<br />
85 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I, Satz 4, a.a.O.<br />
Seite 33 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 34<br />
4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />
Möglichkeiten, große Datenmengen innerhalb kurzer Zeit zu analysieren, die bisher bei <strong>der</strong> papiergestützten<br />
Prüfung nur mit erheblichem Zeitaufwand auszuwerten waren. Es bleibt zu hoffen, dass mittelfristig die Dauer<br />
von Außenprüfungen für den einzelnen Steuerpflichtigen deutlich verkürzt wird.<br />
4.4.2 UNMITTELBARER ZUGRIFF (Z1)<br />
Der Steuerpflichtige muss für die Zugriffsart Z1 ein Berechtigungskonzept 86 für den Nur-Lese-Zugriff<br />
entwickeln und Benutzerrollen für die Außenprüfer in den Produktivsystemen einrichten. Sollte <strong>der</strong><br />
Außenprüfer aufgrund nicht eingeschränkter Berechtigungen auf nicht steuerrelevante Daten o<strong>der</strong><br />
Transaktionen im Produktivsystem zugreifen können, kann sich <strong>der</strong> Steuerpflichtige nicht auf ein Verwertungsverbot<br />
<strong>der</strong> dabei gewonnenen Erkenntnisse berufen.<br />
Hinsichtlich des unmittelbaren Zugriffs ist abzuklären:<br />
> Wie sind die Benutzerrollen ein<strong>zur</strong>ichten bzw. auszustatten?<br />
(Berechtigungskonzept)<br />
> Wie können steuerlich nicht relevante Daten vor dem Zugriff durch den Außenprüfer abgegrenzt werden<br />
(inkl. Abgrenzung Buchungskreis = rechtliche Einheit)?<br />
> Wie kann sichergestellt werden, dass <strong>der</strong> Außenprüfer Daten auf dem Produktivsystem nicht än<strong>der</strong>t?<br />
(Nur-Lese-Zugriff)<br />
> Wie kann <strong>der</strong> Datenzugriff für den Prüfungszeitraum in den DV-Systemen / Verfahren beschränkt werden?<br />
(Zeitraumbegrenzung)<br />
> Wie kann <strong>der</strong> Prüferzugriff protokolliert werden (Aufzeichnung <strong>der</strong> Prüferzugriffe)?<br />
Die Antworten zu den Fragen werden im Rahmen <strong>der</strong> technischen Umsetzung in SAP-Systemen im Kapitel 5<br />
gegeben.<br />
Der Steuerpflichtige muss den Außenprüfer einweisen. 87 Diese Einweisung soll dem Außenprüfer die Zusammenhänge<br />
und Strukturen <strong>der</strong> DV-Systeme des Steuerpflichtigen verdeutlichen. Ob eine <strong>Anwendung</strong>sschulung<br />
des Systems erfor<strong>der</strong>lich ist, hängt im Einzelfall vom Kenntnisstand des Außenprüfers ab. Eine<br />
umfassende Schulung des Außenprüfers in die Bedienung eines SAP- o<strong>der</strong> Datev-Systems muss nicht<br />
erfolgen, da die Finanzverwaltung Inhouse-Schulungen durchgeführt hat.<br />
Dem Außenprüfer sollen Hinweise auf das Belegvolumen gegeben werden, das ihm für den Prüfungszeitraum<br />
im Rahmen des Datenzugriffs <strong>zur</strong> Verfügung steht. Eine Verschiebung von umfassenden Auswertungen auf<br />
lastarme Tages- o<strong>der</strong> Nachtzeiten sollte im Hinblick auf den in <strong>der</strong> AO 88 gefor<strong>der</strong>ten unverzüglichen Datenzugriff<br />
zulässig sein. Damit können Störungen im Ablauf des Tagesgeschäfts vermieden werden.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> zeitlichen Beschränkung auf den Prüfungszeitraum stellt sich die Umsetzung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen als ausgesprochen problematisch dar, weil dies grundsätzlich in den eingesetzten Softwaresystemen<br />
nicht vorgesehen ist. Üblich ist, dass Mitarbeiter im System einen wahlfreien Zugriff auf die im<br />
System vorhandenen Daten auszuführen haben, unabhängig davon, welcher Periode die Daten angehören.<br />
Nur wenige Systeme lassen eine zeitliche Beschränkung des Datenzugriffs zu – entwe<strong>der</strong> durch technische<br />
Umsetzung (z. B. in SAP-Systemen R/3 o<strong>der</strong> ERP 5.0 / 6.0) o<strong>der</strong> durch administrative Regelungen, indem zu<br />
prüfende Daten in ein Auswertesystem ausgelagert werden (z. B. Erstellung von Jahresscheiben an steuerlich<br />
relevanten Daten) und <strong>der</strong> Außenprüfer Zugriffsrechte auf diesen ausgelagerten Datenbestand erhält.<br />
86 Vgl. <strong>Empfehlungen</strong> zum Berechtigungsumfang in Abschnitt 4.4.3, wenn ein Mitarbeiter des Steuerpflichtigen die Auswertung<br />
für den Außenprüfer vornimmt.<br />
87 Vgl. zu Mitwirkungspflichten: BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 2 a, a.a.O.<br />
88 Vgl. §146 Absatz 5 AO in <strong>der</strong> Neufassung durch das Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000, a.a.O.
Es erscheint dringend geboten, dass die Unternehmen sich frühzeitig mit <strong>der</strong> Planung und Umsetzung von<br />
Berechtigungen für Außenprüfer befassen.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Nach <strong>der</strong> Formulierung <strong>der</strong> Prüferrollen prüfen Sie unbedingt diese Rollen im Produktionssystem o<strong>der</strong><br />
in einem Qualitätssicherungssystem mit produktionsnahem Datenbestand:<br />
> Welche Zugriffe erlauben die Berechtigungen?<br />
> Funktioniert das Zusammenspiel <strong>der</strong> einzelnen Berechtigungen mit <strong>der</strong> Zeitraumprüfung, z. B. beim<br />
Verzweigen aus einer Transaktion heraus in eine an<strong>der</strong>e?<br />
4.4.3 MITTELBARER ZUGRIFF (Z2)<br />
Beim Z2-Zugriff wird eine Mitarbeiterin o<strong>der</strong> ein Mitarbeiter des Steuerpflichtigen die Auswertung <strong>der</strong> Daten<br />
nach Vorgaben des Außenprüfers durchführen.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Der Mitarbeiter des Steuerpflichtigen verfügt über einen zweiten Benutzerstamm im Produktivsystem<br />
mit dem gleichen Berechtigungsumfang wie <strong>der</strong> Außenprüfer. Mit seiner Systemkenntnis gewährt er<br />
dem Außenprüfer einen Einblick in das ERP- / Buchhaltungssystem.<br />
Da <strong>der</strong> Mitarbeiter mit dem gleichen Berechtigungsumfang wie ein Außenprüfer arbeitet, ist sichergestellt,<br />
dass die Lösungen zu den unter Abschnitt 4.4.2 genannten Fragen auch im Rahmen des Z2-<br />
Zugriffs berücksichtigt werden.<br />
Es ist aber auch denkbar und in Einzelfällen <strong>zur</strong> Beantwortung von Anfragen des Außenprüfers sinnvoll, dass<br />
aufgrund von Beschränkungen des Nur-Lese-Zugriffs des Außenprüfers ein Systembetreuer dem Außenprüfer<br />
Einsicht in Systemdaten gewährt, die nur mit den Zugriffsrechten des Systembetreuers sichtbar sind (Z2).<br />
4.4.4 DATENTRÄGERÜBERLASSUNG (Z3)<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung ist zu klären:<br />
> Wie kann man den Umfang <strong>der</strong> zu überlassenden steuerrelevanten Daten gemeinsam mit dem Außenprüfer<br />
definieren, damit die gestellte Prüferanfrage gezielt beantwortet werden kann?<br />
> Wie kann man feststellen, ob das Datenformat des Systems von <strong>der</strong> Prüfsoftware IDEA ® verarbeitet<br />
werden kann?<br />
> Wie kann die Vollständigkeit / Abstimmbarkeit <strong>der</strong> zu überlassenden Daten gewährleistet werden?<br />
Die Lösung <strong>der</strong> ersten Fragestellung bedarf des Gesprächs mit dem Außenprüfer, um anhand seiner beabsichtigten<br />
Prüfungshandlung den dazu erfor<strong>der</strong>lichen Datenumfang und den Detaillierungsgrad genau zu definieren.<br />
Damit soll unter an<strong>der</strong>em beim Steuerpflichtigen unnötige Ressourcenbindung vermieden werden, die<br />
entstünde, wenn ein unpräziser Außenprüferwunsch eine mehrfache Datenauswertung bzw. Datenträgererstellung<br />
auslöst, bis das Ergebnis als Beantwortung <strong>der</strong> Prüferanfrage akzeptiert wird.<br />
Die Antworten zu <strong>der</strong> zweiten und dritten Frage werden im Rahmen <strong>der</strong> technischen Umsetzung für SAP-<br />
Systeme im Kapitel 5 gegeben.<br />
Seite 35 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 36<br />
4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />
PRAXISTIPP:<br />
In <strong>der</strong> Praxis sind Prüfungsfälle bekannt, bei denen <strong>der</strong> Außenprüfer alle Finanzbuchhaltungsdaten im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung angefor<strong>der</strong>te, ohne eine spezifizierte Prüferanfrage gestellt zu<br />
haben.<br />
Es ist daher ratsam, mit dem Außenprüfer gemeinsam festzulegen, zu welcher Sachverhaltsprüfung er<br />
welche steuerrelevanten Daten benötigt.<br />
Erstellen Sie vor <strong>der</strong> Weitergabe von Datenträgern an den Außenprüfer eine Kopie für Ihre Unterlagen.<br />
Anhand dieser Kopie fällt es leichter, bei Prüfungsfeststellungen die Datenauswertung des Außenprüfers<br />
nachzuvollziehen. Ggf. kann die Datenbasis auch von Ihnen selbst ausgewertet werden.<br />
Vielfach steht die Praxis in den Unternehmen vor unlösbaren Aufgaben, einem Außenprüfer über die Aufbewahrungsfrist<br />
von 10 Jahren die Zugriffsarten Z1 bis Z3 auf alle steuerrelevanten Daten ein<strong>zur</strong>äumen. Dies hängt<br />
im Wesentlichen von den Archivierungszyklen sowie zeitlichen Restrukturierungsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
Produktivdatenbank zusammen.<br />
4.5 SONDERTHEMEN IM RAHMEN DES DATENZUGRIFFS<br />
4.5.1 ZUGRIFF AUF ARCHIVE<br />
4.5.1.1 INDIZIERUNG / ATTRIBUTIERUNG DER ABGELEGTEN DATEN / DOKUMENTE<br />
In vielen Unternehmen werden neben den ERP-Systemen elektronische Archive (z. B. optische Archive bzw.<br />
DMS) eingesetzt, um Daten, elektronische Unterlagen und eingescannte Unterlagen elektronisch abzulegen,<br />
die im Zusammenhang mit dem Buchungsstoff im ERP-System stehen.<br />
Je nach Unternehmen sind diese Systeme an ein ERP-System angeschlossen o<strong>der</strong> werden Stand-alone betrieben.<br />
Grundsätzlich findet die Indizierung bzw. Attributierung <strong>der</strong> Daten / Unterlagen in den Archivierungssystemen<br />
selbst statt. 89 Sollte es an einem ERP-System (z. B. SAP) angeschlossen sein, erfolgt die Indizierung / Attributierung<br />
über dieses ERP-System.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Auch bei einem an das ERP-System angeschlossenen elektronischen Archiv soll eine Attributierung <strong>der</strong><br />
Daten und Unterlagen in diesem Archiv selbst vorgenommen werden, selbst dann, wenn diese über<br />
das ERP-System bereits mit Suchbegriffen belegt sind. Das System gewährleistet die Revisionssicherheit<br />
dadurch, dass Daten in den optischen Archiven unverän<strong>der</strong>t aufbewahrt und mit Suchindex wie<strong>der</strong><br />
auffindbar sind.<br />
Sollte später die Verbindung zwischen ERP-System und optischen Archiven aufgelöst werden (z. B. Stilllegung<br />
/ Abschaltung des ERP-Systems), dann sind die Daten und Unterlagen durch Suchmöglichkeiten<br />
im optischen Archiv wie<strong>der</strong> aufzufinden.<br />
89 Sogenanntes selbsttragendes Archiv, vgl. BMF-FAQ, Abschnitt III, Frage 3, a.a.O.
4.5.1.2 STEUERRELEVANZ<br />
Die aufbewahrungspflichtigen steuerrelevanten Unterlagen ergeben sich aus §147 Abs. 1 AO (z. B. empfangene<br />
Handelsbriefe wie Rechnungen, Aufträge usw. und originäre Buchungsbelege). Der Zugriff auf diese<br />
Unterlagen ist gem. §147 Abs. 5 AO in elektronischer Form zu gewähren, wenn sie in <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>gabe<br />
auf Bildträger bzw. auf einem an<strong>der</strong>en Datenträger (z. B. DVD, Festplatte usw.) aufbewahrt werden. 90 Dabei<br />
sind dem Außenprüfer auf Kosten des Steuerpflichtigen diejenigen Hilfsmittel <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen, die<br />
erfor<strong>der</strong>lich sind, um diese Unterlagen lesbar zu machen. 91 Im BFH-Beschluss vom 26.09.2007 wird unter dem<br />
Begriff „diejenigen Hilfsmittel“ verstanden, dass dem Außenprüfer <strong>der</strong> Zugriff auf die Daten im elektronischen<br />
Archiv mit im System vorhandenen technischen Einrichtungen des Steuerpflichtigen ermöglicht wird. Der BFH<br />
weist darauf hin, dass sich das Recht auf elektronische Einsichtnahme nicht erst aus <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des §147<br />
AO aufgrund <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> ergibt, son<strong>der</strong>n schon durch den Gesetzeswortlaut des § 200 Abs. 1<br />
Satz 2 i.V.m. 147 Abs. 5 Halbsatz 1 AO bestand.<br />
4.5.1.3 ZUGRIFF AUF STEUERRELEVANTE DATEN IN ELEKTRONISCHEN ARCHIVEN (Z1/ Z2)<br />
Es gelten hier die gleichen Bedingungen wie beim Z1-Zugriff auf das Buchhaltungssystem bzw. ERP-System 92 .<br />
Insbeson<strong>der</strong>e muss auch hier eine Lösung <strong>zur</strong> Begrenzung des Zugriffs nur auf die Wirtschaftsjahre des<br />
Prüfungszeitraums gem. Prüfungsanordnung gefunden werden.<br />
Sollte <strong>der</strong> Zugriff über ein ERP-System erfolgen, das eine Zeitraumsbegrenzung bereits kennt (z. B. SAP), dann<br />
ist die Thematik grundsätzlich gelöst.<br />
Sollte <strong>der</strong> Zugriff dagegen direkt im optischen Archiv vorzunehmen sein, so müsste dort eine Zeitraumsbegrenzung<br />
des Zugriffs erfolgen – soweit technisch machbar. In beiden Fällen gilt, dass <strong>der</strong> Prüfer ein Nur-<br />
Lese-Zugriffsrecht <strong>zur</strong> Verfügung gestellt bekommen muss. Der Zugriff auf das optische Archiv ist so ein<strong>zur</strong>ichten,<br />
dass <strong>der</strong> Außenprüfer vor allem beim direkten Zugriff auf das optische Archiv (Z1-Zugriff in einem<br />
selbsttragenden Archiv) nur auf die steuerrelevanten Unterlagen zugreifen kann, die in Zusammenhang mit<br />
dem Buchungsstoff im ERP-System stehen. Die nicht steuerrelevanten Unterlagen – vor allem wenn es sich<br />
um personenbezogene Unterlagen handelt, z. B. Unterlagen <strong>der</strong> elektronischen Personalakte wie Zeugnisse<br />
etc. – sind vor einem Zugriff entsprechend zu schützen. Dies bedeutet, dass die Klassifizierung durch den<br />
Steuerpflichtigen bereits beim Einstellen <strong>der</strong> jeweiligen Unterlagen in das optische Archiv zu treffen ist, um<br />
über das Berechtigungskonzept die Zugriffsrechte steuern zu können.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Achten Sie darauf, wenn weitere Unterlagen über Rechnungen hinaus gescannt und dem Buchungs-<br />
beleg zugeordnet (verlinkt) werden:<br />
Differenzierte Dokumentenarten einrichten und gescannte Schriftstücke entsprechend zuordnen.<br />
4.5.2 SYSTEMWECHSEL UND SYSTEMSTILLLEGUNGEN<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Themen „Systemwechsel“ und „Systemstilllegung“ gibt es unabhängig von <strong>der</strong> rechtlichen<br />
Diskussion bereits technische Lösungsansätze.<br />
90 So auch Auffassung im BFH-Beschluss vom 26.09.2007, vgl. zu Finanzgerichtsentscheidungen<br />
Kapitel 8.4.<br />
91 Vgl. §147 Abs. 6 letzter Satz AO.<br />
92 Vgl. auch Abschnitt 3.2.4 / 3.2.5 und 4.4.2 / 4.4.3.<br />
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Erläuterung <strong>zur</strong> Übersicht <strong>der</strong> Systemabschaltungs- / Systemstilllegungsfälle:<br />
FALL BESCHREIBUNG<br />
(1) Die Daten des abzuschaltenden ERP-Systems werden an kein(e) Nachfolgersystem(e)<br />
abgegeben, da <strong>der</strong> Betrieb eingestellt wird:<br />
(freiwillige) Betriebsstilllegung /-aufgabe o<strong>der</strong> Insolvenz<br />
(2) Wenn alle Daten eines abzuschaltenden Systems übernommen werden und unter <strong>der</strong> Voraussetzung<br />
<strong>der</strong> Auswertbarkeit mit funktionsgleichem Umfang wie beim abgeschalteten System,<br />
ist es nicht nötig, die Daten aus Altsystemen für den Außenprüfer aufzubewahren. Die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des Außenprüfers nach Datenzugriff kann auch durch das System befriedigt werden, das<br />
die Daten übernommen hat. 93<br />
(3) Aus NON-SAP-Systemen ist <strong>der</strong> Zugriff auf SAP-Datenextrakte des Quellsystems nicht möglich.<br />
Entwe<strong>der</strong> wird noch ein SAP-System für Auswertung <strong>der</strong> Datenextrakte vorgehalten, o<strong>der</strong> mittels<br />
Extrakt-Splitters müssen vor <strong>der</strong> Abschaltung des SAP-Systems die in den Extrakten vorhandenen<br />
Daten für eine spätere Auswertung durch ein Auswertetool <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden.<br />
(4) Es wird unterstellt, dass auf einem <strong>der</strong> im Unternehmensverbund vorhandenen SAP-Systeme<br />
die Auswertung <strong>der</strong> Datenextrakte zwecks Datenträgerüberlassung (Viewbildung) möglich ist,<br />
unabhängig davon, welches Unternehmen (juristische Einheit) im Einzelfall das System betreibt.<br />
Dieses Auswerterecht soll vertraglich abgesichert werden.<br />
(5)<br />
Dieser Fall deckt den Verkauf von Unternehmen ab, <strong>der</strong>en Erwerber ebenfalls über ein SAP-<br />
System verfügt. In diesem Fall kann zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart werden, die<br />
Datenextrakte mit an den Erwerber zu übergeben, <strong>der</strong> in seinem eigenen SAP-System diese<br />
Extrakte für Prüfungszwecke auswerten kann.<br />
Tabelle 3: Fallglie<strong>der</strong>ung für Systemabschaltungs-/ Systemstilllegungsfälle<br />
4.5.2.2 BUCHFÜHRUNGSERLEICHTERUNGEN NACH §148 AO<br />
Es kann nicht generell beurteilt werden, ob einer Anfrage an das Finanzamt nach §148 AO Erfolg beschieden<br />
sein wird, Buchführungserleichterung <strong>der</strong>gestalt zu gewähren, dass in Fällen <strong>der</strong> Systemabschaltung bzw.<br />
Datenmigration nur ein Ausschnitt an Daten archiviert bzw. migriert werden muss. Es kommt wie häufig auf<br />
den Einzelfall an.<br />
Wenn die sachlichen Gründe schwer wiegen (z. B. hohe Kosten <strong>der</strong> Vorhaltung überflüssiger Altsysteme;<br />
technisch nicht bzw. nur unter hohem Aufwand zu realisierende Datenextraktion in ein Auswertesystem nur<br />
für Prüfungszwecke), mögen die Erfolgsaussichten gut sein. Lei<strong>der</strong> sind uns keine definitiven Gründe<br />
bzw. Entscheidungskriterien und Grenzwerte bekannt, ab <strong>der</strong>en Erfüllung eine Erleichterung von den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> an die vorzuhaltenden Daten zwingend erteilt wird. Bei schriftlichen Anfragen<br />
steht jedoch die Gefahr im Raum, dass <strong>der</strong> Antrag abgewiesen und damit <strong>der</strong> unternehmerische Entscheidungsspielraum<br />
eingeengt wird.<br />
93 Vgl. BMF-FAQ, Abschnitt III, Frage 13, a.a.O., sowie ZVEI-Kommentierung zu BMF-FAQ Stand 15.01.2007,<br />
Abschnitt III, Frage 12, a.a.O.,<br />
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Seite 40<br />
4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />
PRAXISTIPP:<br />
Je nach dem Einzelfall kann es ggf. sinnvoll sein, dass Sie den Außenprüfer Ihres zuständigen Finanzamtes<br />
bereits in früher Phase eines Projekts zwecks Systemwechsels bzw. -stilllegung einbeziehen.<br />
Sprechen Sie mit ihm über die Sachzwänge und versuchen Sie, eine Einigung zu erzielen, welche Daten<br />
rückwirkend für den Datenzugriff noch <strong>zur</strong> Verfügung stehen müssen. Dies muss aber je<strong>der</strong> Steuerpflichtige<br />
für sich selbst entscheiden.<br />
Es wird keine förmliche schriftliche Zustimmung zu diesem o<strong>der</strong> jenem Vorhaben geben. Aber mit<br />
einem „Nicken“ des Außenprüfers könnte die Situation ggf. in diesem Einzelfall für Sie entschärft sein.<br />
4.6 STEUERLICHE AUSSENPRÜFUNG<br />
4.6.1 PRÜFERARBEITSPLATZ<br />
Der PC-Arbeitsplatz für einen Außenprüfer besitzt eine an<strong>der</strong>e Qualität als für einen Mitarbeiter. Ein<br />
Mitarbeiter benötigt gemäß seiner Aufgabenbeschreibung Zugriffsrechte auf <strong>Anwendung</strong>sprogramme,<br />
Dateien, Netzwerkverzeichnisse etc., die über die Zwecke <strong>der</strong> Außenprüfung hinausgehen.<br />
Deshalb bedarf die Einrichtung des Prüferarbeitsplatzes bezüglich Ausstattung von Hard- und Software<br />
einer gründlichen Planung.<br />
HARDWARE-ANFORDERUNGEN:<br />
> Kein Internetzugang<br />
> Keine offene USB-Schnittstelle<br />
> Keine CD- / DVD- bzw. Disketten-Laufwerke<br />
Diese Beschränkungen sollen verhin<strong>der</strong>n, dass unbemerkt Daten aus dem System des Steuerpflichtigen außer<br />
Haus gebracht werden. Jeglicher Wunsch nach Datenüberlassung ist auf dem im Unternehmen offiziell<br />
festgelegten und an den Außenprüfer und an die Mitarbeiter kommunizierten Weg abzuwickeln. Umgekehrt<br />
soll verhin<strong>der</strong>t werden, dass ein Außenprüfer Dateien in das Netzwerk des Steuerpflichtigen überträgt. Im<br />
BMF-Schreiben vom 16.07.2001 ist ein Upload vom Prüferrechner ins Netzwerk ausgeschlossen. 94<br />
SOFTWARE-ANFORDERUNGEN:<br />
> Zwingend erfor<strong>der</strong>lich, soweit SAP im Einsatz: SAP-GUI<br />
> Möglicherweise erfor<strong>der</strong>lich:<br />
> Zugang zu weiteren Programmen mit steuerlich relevanten Daten in vor- bzw. nachgelagerten<br />
Systemen (z. B. NON-SAP-Systeme)<br />
> Office-Software (z. B. Tabellenkalkulation, Textverarbeitung) 95<br />
In <strong>der</strong> Praxis ist zu beobachten, dass mit Textverarbeitung o<strong>der</strong> Tabellenkalkulation erstellte<br />
Buchungsbelege <strong>der</strong> Einfachheit halber mit dem Buchungsbeleg im ERP-System verbunden<br />
(verlinkt) wurden.<br />
Dem Außenprüfer sollen in diesen Fällen die <strong>Anwendung</strong>sprogramme <strong>der</strong> Textverarbeitung bzw.<br />
<strong>der</strong> Tabellenkalkulation z. B. als Viewer <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden, damit er die Dokumente<br />
lesen kann.<br />
> Kein Intranet-Zugang.<br />
94 Vgl. Abschnitt I 2, a.a.O.<br />
95 Vgl. Abschnitt 3.2.4.
4.6.2 ORGANISATORISCHE ANFORDERUNGEN<br />
Wir empfehlen, Arbeitsrichtlinien zu definieren, in denen folgende Themen verbindlich geregelt werden:<br />
> Eindeutige Festlegung des Ansprechpartners bzw. <strong>der</strong> Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für<br />
den Außenprüfer. Nur diese Person / Personen ist / sind befugt, Auskünfte mündlich und schriftlich zu<br />
erteilen bzw. Datenträger für den Außenprüfer zu erstellen bzw. die Erstellung zu beauftragen.<br />
Verbunden damit ist die Auffor<strong>der</strong>ung an die Mitarbeiter des Steuerpflichtigen, bei direkt an sie<br />
adressierten Prüferanfragen an die bestellte(n) Auskunftsperson(en) zu verweisen.<br />
> Handling <strong>der</strong> Aushändigung von Daten im Rahmen <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung (Z3):<br />
> Wie viele Stück des Datenträgers werden erzeugt mit den identischen Dateien <strong>zur</strong> Beantwortung einer<br />
Prüferanfrage?<br />
Beispiel: 1 x Außenprüfer, 1 x Rechnungswesen / Steuerabteilung. 96<br />
> Verschlüsselung (wird empfohlen, siehe Abschnitt 4.6.3)<br />
> Ausgabe <strong>der</strong> Datenträger an den Außenprüfer (Formular)<br />
> Rückgabe <strong>der</strong> Datenträger überwachen<br />
PRAXISTIPP:<br />
Vor Beginn <strong>der</strong> Prüfung<br />
> die internen Zuständigkeiten <strong>zur</strong> Betreuung des Außenprüfers fachlich / steuerlich<br />
und IT-technisch klären<br />
> die Berechtigungen testen: Wie weit reicht <strong>der</strong> Z1-Zugriff?<br />
> den organisatorischen Ablauf einer Datenträgererstellung (Z3-Zugriff) testen<br />
Wenn bei Außenprüfungen eine Vielzahl von Datenträgern auf Wunsch des Außenprüfers entstehen, empfiehlt<br />
es sich, ein Register anzulegen, welcher Datenträger mit welchem Inhalt wann dem Außenprüfer überlassen<br />
wurde. Anhand dieses Registers kann einerseits das Datenmaterial überblickt werden, das <strong>der</strong> Außenprüfung<br />
<strong>zur</strong> Verfügung steht, an<strong>der</strong>erseits die Rückgabe des einzelnen Datenträgers überwacht werden.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Alle Datenträger sollen von Ihnen <strong>zur</strong>ückgefor<strong>der</strong>t werden, damit das Risiko verringert wird, dass diese<br />
Datenträger in unberechtigte Hände gelangen.<br />
4.6.3 DATENSCHUTZ FÜR DATENTRÄGER<br />
Ein für den Außenprüfer erzeugter Datenträger kann hochsensible Betriebsdaten enthalten, die <strong>der</strong> Steuerpflichtige<br />
möglichst gut sichern möchte. Wenn die Daten auf dem eigenen Rechner des Außenprüfers eingespielt<br />
sind, sind sie in <strong>der</strong> Regel durch die kryptografische Verschlüsselung <strong>der</strong> Festplatte des Rechners<br />
vor unberechtigten Zugriffen gut geschützt. Der Datenträger als solcher stellt einen Schwachpunkt für die<br />
Datensicherheit dar. Er ist leicht beweglich, kann verloren gehen o<strong>der</strong> entwendet werden, entwe<strong>der</strong> im<br />
Unternehmen auf dem Weg von <strong>der</strong> Erstellung bis <strong>zur</strong> Aushändigung an den Außenprüfer o<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Einflusssphäre des Außenprüfers.<br />
96 Vgl. Abschnitt 4.4.4.<br />
Seite 41 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 42<br />
4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />
Der Außenprüfer darf nach Auffassung <strong>der</strong> Finanzverwaltung und des Finanzgerichts Thüringen empfangene<br />
Datenträger aus den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen entfernen, z. B. um sie im Amt weiter auszuwerten.<br />
Auf diesem Weg können dem Außenprüfer ausgehändigte Datenträger verloren gehen.<br />
Es empfiehlt sich, die Datenträger zu verschlüsseln. Dem Außenprüfer muss die Entschlüsselung ermöglicht<br />
werden. Da auf seinem Prüferrechner keine Software des Steuerpflichtigen installiert werden darf, bleibt<br />
nur <strong>der</strong> Weg, das Programm <strong>zur</strong> Entschlüsselung zusammen mit den überlassenen Daten auf dem Datenträger<br />
dem Außenprüfer auszuhändigen. Das Programm muss es erlauben, dass es auf dem Datenträger<br />
direkt ausgeführt werden kann, da es z. B. aus lizenzrechtlichen Gründen nicht auf dem eigenen Rechner des<br />
Außenprüfers installiert werden darf. Die übergebenen Dateien sind mit Kennwort zu schützen. Das Kennwort<br />
wird dem Außenprüfer separat übermittelt.<br />
Beispiele für Verschlüsselungsprogramme:<br />
> TrueCrypt (OpenSource)<br />
siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/TrueCrypt<br />
> SafeGuard private crypto<br />
siehe: http://www.utimaco.de/C12570CF0030C00A/CurrentBaseLink/W26K9K78427OBELDE<br />
PRAXISTIPP:<br />
Für den Fall, dass erkennbar ist, dass <strong>der</strong> Außenprüfer steuerlich relevante Daten auf maschinell auswertbaren<br />
Datenträgern verlangen wird (Zugriffsart Z3), sprechen Sie bereits im Vorfeld einer Außenprüfung,<br />
nachdem Sie die Prüfungsanordnung erhalten haben, mit dem Prüfer das Proce<strong>der</strong>e ab, wie Daten<br />
mit Verschlüsselung übergeben werden sollen.<br />
Das Zeitfenster zwischen dem Gesprächstermin bis zum Beginn <strong>der</strong> Prüfung kann genutzt werden, um<br />
die technischen und organisatorischen Hürden für eine reibungslose Datenträgerüberlassung ab Prüfungsbeginn<br />
zu überwinden.<br />
Neben <strong>der</strong> Verschlüsselung des Datenträgers könnte auch ein weiterer Lösungsansatz angesprochen<br />
werden, <strong>der</strong> darin besteht, dass die Daten des Datenträgers in den Räumen des zu prüfenden Unternehmens<br />
vom Prüfer sofort eingespielt werden und <strong>der</strong> Datenträger unmittelbar <strong>zur</strong>ückgegeben wird,<br />
wobei er beim Unternehmen für Rückfragen weiterhin vorgehalten werden sollte. Insoweit wäre eine<br />
Verschlüsselung nicht vonnöten.<br />
97 Vgl. FG Thüringen, Urteil vom 20.04.2005, Az.: III 46 / 05 V, EFG 2005, Seite 1406.
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Seite 44<br />
5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
5.1 SAP-SYSTEME<br />
SAP lieferte die DART-Funktionalität aus für Systeme<br />
> R/2 Release 6.0<br />
> R/3 ab Release 3.1 bis 4.7<br />
> ERP 5.0 (ECC 5.0) und ERP 6.0 (ECC 6.0)<br />
Darüber hinaus steht eine Lösung auf Basis von Querys für SAP Business One <strong>zur</strong> Verfügung. 98<br />
5.2 FUNKTIONSERWEITERUNGEN VON DRITTANBIETERN<br />
Ein endgültig ausgereiftes <strong>GDPdU</strong>-Werkzeug wird es aufgrund des komplexen Umfangs nicht geben können.<br />
Alles in allem sind die auf dem Markt befindlichen Lösungen für <strong>GDPdU</strong>-Funktionen innerhalb des<br />
SAP-Systems o<strong>der</strong> außerhalb allesamt als Lösungskonzepte zu verstehen, <strong>der</strong>en hauptsächliche Existenzberechtigung<br />
auf einen Datenzugriff betriebswirtschaftlich sinnvoller Weise abzielen. Meist handelt es sich<br />
dabei um Anbieter von Ablagesystemen, welche mit Funktionalitäten aus den <strong>GDPdU</strong>-Anfor<strong>der</strong>ungen aufgerüstet<br />
wurden und nur einen Baustein im gesamten <strong>GDPdU</strong>-Lösungskonzept darstellen.<br />
Welches Werkzeug o<strong>der</strong> Lösungskonzept gut / besser o<strong>der</strong> funktional / weniger funktional ist, hängt u. a. ab von<br />
> Kosten<br />
> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Branche<br />
> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> Betriebsgröße und<br />
> Anfor<strong>der</strong>ungen aus (gewachsenen) Systemlandschaften.<br />
Die Entscheidung liegt im Ermessen des jeweiligen Steuerpflichtigen.<br />
5.3 FELDKATALOG STEUERRELEVANTER DATEN<br />
In SAP-Systemen, aber ohne Modul HCM 99 (Human Capital Management), ab Releasestand R/2 6.0 und R/3<br />
3.1I ist ein Katalog von Tabellen / Tabellenfel<strong>der</strong>n (Feldkatalog 100 ) hinterlegt, <strong>der</strong> die von <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> als<br />
steuerrelevant qualifizierten Fel<strong>der</strong> zeigt. Dieser Katalog bildet die Ausgangsbasis für die unternehmensindividuelle<br />
Prüfung, welche Daten in den SAP-Systemen des Unternehmens steuerlich relevant sein mögen.<br />
Wir verweisen an dieser Stelle darauf, dass je<strong>der</strong> Steuerpflichtige den <strong>DSAG</strong>-Feldkatalog an seine<br />
Unternehmensspezifika bzw. Branchenspezifika anpassen muss. 101<br />
Der von <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> zusammengestellte Feldkatalog bildet einen Datenbestand, über dessen Prüfungsrelevanz<br />
es zwischen <strong>der</strong> Finanzverwaltung und den Unternehmen keinen Diskussionsbedarf mehr geben<br />
sollte. Es war und ist die Intention <strong>der</strong> AG GDPDU, für SAP eine einheitliche Definition <strong>der</strong> steuerlich relevanten<br />
Datenfel<strong>der</strong> als Ausgangsbasis festzulegen. Diese Katalogsammlung sollte im gesamten Geltungsbereich<br />
<strong>der</strong> deutschen Steuergesetzgebung ohne Unterschiede angewandt werden können.<br />
Der Datenumfang wird auf Initiative <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> auf Basis von Rückmeldungen aus praktischen<br />
Erkenntnissen von Anwen<strong>der</strong>unternehmen und Kontakten <strong>zur</strong> Finanzverwaltung fortlaufend aktualisiert. 102<br />
Wir pflegen einen intensiven Kontakt zu SAP, um die Aktualisierung des Datenkatalogs in den SAP-<br />
Systemen durch SAP zügig umzusetzen.<br />
98 Vgl. siehe SAP Hinweis 1012531.<br />
99 Vgl. zu HCM Abschnitt 5.6.<br />
100 Siehe SAP-Transaktion FTWCS, Abschnitt 5.5.6.<br />
101 Vgl. Abschnitt 5.5.7.<br />
102 Vgl. SAP-Hinweis 582583.
5.4 TECHNISCHER Z1- / Z2-ZUGRIFF<br />
Obwohl es in vielen NON-SAP- Systemen nicht möglich ist, einen „Read-Only-User“ zu konfigurieren, stellt<br />
dies den Steuerpflichtigen im Rahmen des SAP-Standards vor keine größeren Probleme.<br />
Bei einer heterogenen Systemlandschaft mit SAP- und NON-SAP-Systemen kann dies aber unter Umständen<br />
teilweise überhaupt nicht o<strong>der</strong> nur mit großem Kostenaufwand realisiert werden. Ein Erfor<strong>der</strong>nis<br />
für die intensive Beschäftigung mit den Themen des Datenzugriffs ergibt sich allein schon aus <strong>der</strong> Tatsache,<br />
dass ein bewusst o<strong>der</strong> unbewusst gewährter Zugriff des Außenprüfers auf nicht steuerrelevante Daten zu<br />
keinem Verwertungsverbot <strong>der</strong> daraus gewonnenen Erkenntnisse führt. Sind datenverän<strong>der</strong>nde Zugriffe von<br />
Lesezugriffen o<strong>der</strong> steuerrelevante von nicht steuerrelevanten Vorgängen nicht zu trennen (z. B. Datenschutz<br />
berufsständischer Informationen wie Krankenakte des Mediziners zu trennen von <strong>der</strong> Honorarabrechnung),<br />
so darf <strong>der</strong> Außenprüfer diese Berechtigung nicht erhalten. Dem Außenprüfer müssen<br />
an<strong>der</strong>erseits die steuerlich relevanten Daten auf dem einen o<strong>der</strong> dem an<strong>der</strong>en Weg zugänglich gemacht<br />
werden. 103<br />
Natürlich gibt es Fragenstellungen des Außenprüfers, denen mit unterschiedlichsten Lösungsansätzen<br />
(Transaktionen, Programme) begegnet werden kann. Im Ergebnis führen alle zum gleichen Ziel, lediglich<br />
auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Anzeige <strong>der</strong> Ergebnisse können Unterschiede auftreten, wenn weitere Daten auf dem<br />
einen o<strong>der</strong> dem an<strong>der</strong>en Weg zusätzlich angezeigt werden. Unter Berücksichtigung dieser Ansätze und<br />
Betrachtung sind die Prüferrollen für SAP-Systeme entstanden.<br />
Die AG <strong>GDPdU</strong> hat entschieden, dass diejenige Funktionalität Vorrang erhält, welche die steuerrelevante<br />
Abgrenzung und den reinen Lesezugriff mit wirksamer Zeitraumprüfung vorsieht. Damit sind beispielsweise<br />
aus unserer Sicht die kritischen Transaktionen<br />
SE16 / SE16N und<br />
SE16-Derivate Data Browser (Anzeige <strong>der</strong> Tabelleninhalte)<br />
SE17 Allgemeine Tabellenanzeige<br />
SA38 ABAP / 4 Reporting (Direktaufruf von Programmen / Reports)<br />
nicht für den Außenprüfer anwendbar. Mit den Transaktionen SE16, SE16N und SE16-Derivate sowie SE17<br />
sind Tabellenauswertungen möglich, die die Klassifizierung hinsichtlich Steuerrelevanz durch den Steuerpflichtigen<br />
gegenstandslos machen. Z. B. könnte <strong>der</strong> Außenprüfer alle buchungskreisabhängigen Daten<br />
<strong>der</strong> Tabelle xxxx sehen, ohne dass die in seiner Benutzerrolle enthaltene Beschränkung auf Buchungskreis<br />
nnnn wirksam würde. Somit wäre <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Prüfungsanordnung festgelegte Prüfungsumfang überschritten.<br />
Die Transaktion SA38 zeigt die Menge <strong>der</strong> im System vorhandenen Programme und Reports und bietet<br />
die Option <strong>zur</strong> Ausführung ohne Unterschied an, ob Programme / Reports aktiv o<strong>der</strong> deaktiviert sind,<br />
ihnen steuerliche Relevanz zukommt o<strong>der</strong> nicht bzw. ob sie eine Update- o<strong>der</strong> Nur-Anzeige-Funktion<br />
ermöglichen.<br />
Für den Z1-Zugriff können Zugriffswünsche von Außenprüfern unter Verwendung <strong>der</strong> oben genannten<br />
kritischen Transaktionen nicht gewährt werden.<br />
103 Vgl. zu dieser Thematik FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2005, z.: 4 K 2167 / 04, EFG 2005, S. 667.<br />
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Seite 46<br />
5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
5.4.1 MUSTER-BERECHTIGUNGSROLLEN FÜR AUSSENPRÜFER<br />
Der von <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> erarbeitete Berechtigungsumfang wurde in Berechtigungsrollen umgesetzt, die auf<br />
den Umfang des Datenkatalogs 104 abgestimmt sind. Mit Transaktion PFCG finden Sie im SAP R/3 bzw. SAP<br />
ERP 5.0 / 6.0 unter dem generischen Namen SAP_AUDITOR_TAX* alle definierten Muster-Prüferrollen. Diese<br />
Muster-Prüferrollen sind als Vorschläge für die unternehmensindividuelle Ausgestaltung <strong>der</strong> Berechtigungen<br />
zu betrachten und sollen deshalb nicht ohne kritische Prüfung des Inhalts und nicht ohne Ausprägung auf<br />
den konkreten <strong>Anwendung</strong>sbereich zum Einsatz kommen.<br />
Aktuell sind im August 2008 und nach Einbau <strong>der</strong> SAP-Hinweise 830736 und 925217 die nachfolgenden<br />
Rollen im SAP-Standard enthalten.<br />
Abbildung 5: Übersicht <strong>der</strong> Musterrollen für Steuerprüfer SAP_AUDITOR_TAX_*<br />
104 Vgl. Abschnitt 5.5.6.
Hinweise <strong>zur</strong> Rolle für die Finanzbuchhaltung (FI):<br />
> ZUGRIFFSRECHTE FÜR DAS KASSENBUCH<br />
Sie sind nicht in <strong>der</strong> Menü- bzw. in <strong>der</strong> Berechtigungsrolle enthalten. Nach unserer Auffassung ist die<br />
Kassenbuchhaltung ein Nebenbuch des Sachkontos „Kasse“. Das System bucht 1:1 alle Kassenvorgänge,<br />
die im Kassenbuch erfasst werden, als Beleg auf dem Kasse-Konto in <strong>der</strong> Hauptbuchhaltung. Dem<br />
Außenprüfer sind über den Zugang zu den Daten <strong>der</strong> Hauptbuchhaltung alle Informationen zu Kassen-<br />
bewegungen sichtbar.<br />
> ZUGRIFFSRECHTE AUF DATEN DER SPECIAL LEDGER<br />
Nicht in jedem System sind Special Ledger im Einsatz. Sie werden aktiviert als zweites Hauptbuch, wenn<br />
es gilt, beson<strong>der</strong>e Informationspflichten zu erfüllen. Die in Special Ledger gesammelten Daten sind nicht<br />
zwingend steuerlich relevant.<br />
Da die Systemeinrichtung eines Special Ledger stets individuell den Bedürfnissen des Steuerpflichtigen<br />
genügt, kann es keine allgemeingültige Vorlage einer Musterrolle geben. Fallweise kann <strong>der</strong> Steuer-<br />
pflichtige die Auskunftsrechte für Außenprüfer auf Special Ledger nach seinen Verhältnissen erstellen<br />
und in einer kundenindividuellen Prüferrolle 105 bündeln.<br />
Nachstehende Abbildung zeigt das Rollenmenü <strong>der</strong> Musterrolle SAP_AUDITOR_TAX_FI für das Modul FI auf<br />
oberster Menüebene.<br />
Abbildung 6: Aufriss <strong>der</strong> Muster-Prüferrolle Finanzwesen<br />
105 Vgl. Abschnitt 5.4.3.<br />
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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
Abbildung 7: Menü <strong>der</strong> Musterrolle SAP_AUDITOR_TAX_FI<br />
Beispielhaft wurden für die Menüpunkte Stammdaten → Debitoren und Stammdaten → Kreditoren die<br />
Untermenüs aufgeblendet.<br />
Abbildung 8: Partieller Aufriss des Menüs SAP_AUDITOR_TAX_FI
5.4.2 DART-ZUGRIFF FÜR AUSSENPRÜFER<br />
Die AG <strong>GDPdU</strong> befasst sich bereits mit Weiterentwicklungen hinsichtlich eines Z1-Zugriffs durch den<br />
Außenprüfer auf Datenextrakte, die mit dem Werkzeug Data Retention Tool (DART) erzeugt wurden, ohne<br />
damit den Zugriff auf Online-Datenbestände einschränken zu wollen. Ein erster Ansatz ist bereits im Prüfermenü<br />
ersichtlich. 106 Es sind zwei Einzelrollen entstanden, die einerseits Auskunftsfunktionen aus dem<br />
DART-Menü und an<strong>der</strong>erseits die Transaktions- und Reportberechtigungen aus dem Werkzeug DART<br />
aufnehmen:<br />
SAP_AUDITOR_TAX_DART AIS-Steuerpruefung DART<br />
= Benutzermenü ohne Berechtigungen<br />
SAP_AUDITOR_TAX_DART_A AIS-Steuerpruefung DART (Authorization)<br />
= Berechtigungen ohne Benutzermenü<br />
Die nun folgende Abbildung zeigt das Rollenmenü <strong>der</strong> Musterrolle SAP_AUDITOR_TAX_DART im Aufriss.<br />
Abbildung 9: Untermenü DART im Aufriss<br />
Die in <strong>der</strong> Musterrolle SAP_AUDITOR_TAX_DART enthalten Funktionen zielen auf das Leserecht von DART-<br />
Datenextrakten ab. Ihr Einsatz erfor<strong>der</strong>t eine genaue Ausprägung <strong>der</strong> Berechtigungsrollen, um die Zugriffe<br />
des Außenprüfers zielgerichtet zu leiten.<br />
Es obliegt dem Steuerpflichtigen zu entscheiden, ob und wenn ja, wie weit einem Außenprüfer DART-<br />
Berechtigungen gewährt werden. Je nach Einschätzung des Steuerpflichtigen und dem Ausbildungsstand<br />
des Außenprüfers könnten die DART-Zugriffsrechte eines Außenprüfers differenziert gestaltet werden. Als<br />
Beispiel für eine denkbare Aufgabenverteilung zwischen Steuerpflichtigem und Außenprüfer mag folgende<br />
Übersicht dienen:<br />
106 Siehe hierzu: SAP-Hinweis 935189 <strong>GDPdU</strong>: Erweiterungen in <strong>der</strong> Sammelrolle SAP_AUDITOR_TAX.<br />
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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
AUFGABE AUFGABENZUORDNUNG ZU …<br />
AUSSENPRÜFER STEUERPFLICHTIGEN<br />
DART-Extrakte erzeugen nein Vorbehaltsaufgabe<br />
DART-Extrakte anzeigen (DART-Browser) möglich ja<br />
View-Definition anlegen möglich ja<br />
View-Dateien erzeugen nein Vorbehaltsaufgabe<br />
View-Dateien anzeigen<br />
(View-Protokollanzeigen mit Durchgriff<br />
auf die View-Daten)<br />
Tabelle 4: denkbare Prüferrechte für DART<br />
möglich ja<br />
Die Rolle SAP_AUDITOR_TAX_DART_A AIS-Steuerprüfung DART (Authorisation) beinhaltet folgende<br />
Transaktionen und Reports für den Zugriff auf DART-Extrakte:<br />
TRANSAKTION BEZEICHNUNG<br />
FTWF Datenextrakt-Browser<br />
FTWH Datenextrakt-Views<br />
FTWCS Segmentkatalog<br />
FTWCF Feldkatalog<br />
FTWN View-Protokoll anzeigen<br />
FTWD Datenprüfsumme prüfen<br />
FTWY Datenextraktviews definieren<br />
S_P6D_40000026 Detektor für zugehörige Daten<br />
Tabelle 5: Transaktions- / Reportumfang <strong>der</strong> Prüferrolle zu DART
Im Folgenden <strong>der</strong> Überblick über die aktuelle Prüferrollen (Stand: August 2008):<br />
Abbildung 10: Maximalumfang des SAP-Muster-Prüfermenüs, Stand Juli 2008<br />
5.4.3 UNTERNEHMENSINDIVIDUELLE PRÜFERROLLEN<br />
Zur Definition <strong>der</strong> individuellen Prüferrollen schlagen wir vor, die SAP-Muster-Prüferrollen in den eigenen<br />
Namensbereich zu kopieren und um die firmenindividuellen Ausprägungen <strong>der</strong> Berechtigungen für Transaktionen<br />
und Reports zu erweitern und um Berechtigungen für Organisationseinheiten, Kontengruppen für<br />
Kunden- / Lieferanten- / Sachkonten, Kontenpläne etc. zu ergänzen. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Muster-Prüferrollen<br />
über den Import von SAP-Hinweisen / Support Packages schlagen damit nicht umgehend auf die Prüferrechte<br />
im System des Steuerpflichtigen durch.<br />
Um kundenindividuelle Transaktionen und Reports aufzunehmen, sollte eine eigene Rolle erstellt werden,<br />
siehe dazu die Ausführungen unter 5.4.4.<br />
Im nachfolgenden Beispiel wurden die Vorschlagsrollen<br />
von SAP_AUDITOR_TAX*<br />
nach Z_AUDITOR_TAX*<br />
kopiert. „Z“ steht für eine durch den Steuerpflichtigen frei wählbare Bezeichnung im Bereich <strong>der</strong> Kundennamensräume.<br />
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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
TRANSAKTIONSROLLEN<br />
(MODULSPEZIFISCHE MENÜS)<br />
SAMMELROLLEN<br />
Z_AUDITOR_TAX<br />
BERECHTIGUNGSROLLEN<br />
(MODULSPEZIFISCHE<br />
BERECHTIGUNGEN OHNE<br />
MENÜS)<br />
Z_AUDITOR_TAX_A<br />
Z _AUDITOR_TAX_FI Z _AUDITOR_TAX_FI_A<br />
Z _AUDITOR_TAX_MM Z _AUDITOR_TAX_MM_A<br />
SONSTIGE<br />
BEMERKUNGEN<br />
Zentrale Berechtigungen für<br />
Geräte, Spooler etc.<br />
usw. usw. Vorschlagsrollen weitere Module<br />
Z _AUDITOR_TAX_FI_Z Z _AUDITOR_TAX_FI_Z_A<br />
usw. usw.<br />
Tabelle 6: Übersicht kundenspezifischen Namenskonvention Prüferrollen<br />
Rollen für firmeneigene Erweiterungen,<br />
siehe Abschnitt 5.4.4<br />
Weitere firmeneigene Rollen für<br />
an<strong>der</strong>e Module<br />
Wenn Support Packages eingespielt wurden, empfiehlt sich ein Abgleich <strong>der</strong> SAP-Vorschlagsrollen mit den<br />
unternehmensspezifischen Rollen, um Än<strong>der</strong>ungen als Ausgangspunkt für die Pflege <strong>der</strong> kundenindividuellen<br />
Außenprüferrollen festzustellen. SAP bietet dazu die Funktion des Rollenvergleichs in zwei Ausprägungen<br />
zum Vergleich von Rollen lt. SAP- / <strong>DSAG</strong>-Standard versus Firmenausprägung an.<br />
> Im Benutzerinfosystem (Transaktion SUIM) steht hierzu Report RSUSR050 (Transaktion S_BCE_68001777)<br />
<strong>zur</strong> Verfügung. Die beiden zu vergleichenden Rollen werden in die Eingabefel<strong>der</strong> für „Rolle A“ und<br />
„Rolle B“ eingetragen.<br />
Abbildung 11: Einstiegsbild des Reports RSUSR050
Die Transaktion PFCG Rollenpflege bietet ein Werkzeug zum Rollenvergleich an. Alternativ kann die<br />
Transaktion ROLE_CMP direkt aufgerufen werden.<br />
Ausgehend von einer Rolle wird die an<strong>der</strong>e Rolle zum Vergleich benannt.<br />
Einsteig in den Rollenvergleich über den Menüpfad in <strong>der</strong> Transaktion PFCG:<br />
Hilfsmittel → Rollen-Vergleichstool.<br />
Abbildung 12: Einstieg <strong>der</strong> Funktion PFCG mit Rollenvergleich<br />
Auswahl <strong>der</strong> Vergleichsrolle.<br />
Abbildung 13: Auswahl <strong>der</strong> Vergleichsrolle<br />
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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
Ergebnisliste des Rollenvergleichs:<br />
Abbildung 14: Ergebnisliste des Rollenvergleichs<br />
Aktuelle SAP-Hinweise sind ggf. manuell in die Firmenrollen einzuarbeiten.<br />
5.4.4 ANPASSUNGEN VON PRÜFERROLLEN AUFGRUND EIGENENTWICKLUNGEN<br />
SAP-Muster-Prüfermenüs und SAP-Muster-Prüfertransaktionsrollen sollten nicht geän<strong>der</strong>t werden, da die<br />
Gefahr besteht, dass kundenindividuelle Än<strong>der</strong>ungen beim Einspielen von SAP-Hinweisen bzw. Support<br />
Packages überschrieben werden. 107 Für Eigenentwicklungen empfehlen wir modulspezifisch eigene<br />
Ergänzungsrollen zu definieren.<br />
Beispielhaft können in firmenindividuellen Ergänzungsrollen eigene Report- o<strong>der</strong> Transaktionsberechtigungen<br />
(z. B. Berechtigung für Download von SAP-Auswertungen in ein eigenes Netzwerkverzeichnis für den<br />
Außenprüfer) aufgenommen werden.<br />
Dem Außenprüfer sollen gemäß dem BMF-Schreiben vom 16.07.2001 alle „im System vorhandenen<br />
Auswertungsmöglichkeiten“ <strong>zur</strong> Nutzung <strong>zur</strong> Verfügung stehen. 108 Aus unserer Sicht beschränkt sich <strong>der</strong><br />
Zugriff auf tatsächlich lauffähige und vom Steuerpflichtigen genutzte Auskunftsreports, 109 da <strong>der</strong> Steuerpflichtige<br />
je<strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Lage sein muss, die dem Außenprüfer gewährten Auskunftsrechte beurteilen zu<br />
können. Bei nicht genutzten Funktionen <strong>der</strong> Software kann <strong>der</strong> Steuerpflichtige diese Beurteilung nicht leisten.<br />
107 Vgl. Abschnitt 5.4.3.<br />
108 Vgl. BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 2a, a.a.O., und BMF FAQ, Stand 23.01.2008, Abschnitt III, Frage 12 a.a.O.<br />
109 Vgl. ZVEI-Kommentierung zu BMF FAQ, Stand 15.01.2007, Abschnitt III, Frage 12 a.a.O.; vgl. auch Abschnitt 3.2.4.<br />
101 Vgl. Abschnitt 5.5.7.<br />
102 Vgl. SAP-Hinweis 582583.
Dem Außenprüfer zugänglich zu machen sind auch Eigenentwicklungen von Auskunfts-Transaktionen<br />
und -Reports. Diese Individualauswertungen sind möglicherweise den Standardreports an Funktionalität<br />
überlegen und können dem Außenprüfer von Nutzen sein. Greifen diese Eigenentwicklungen auf ausgewählte<br />
logische Datenbanken wie z. B. DDF für Debitoren, KDF für Kreditoren, SDF für Sachkonten usw. 110<br />
zu, so zieht die Zeitraumprüfung auch für diese Transaktionen und Reports. Eigene <strong>Anwendung</strong>en müssen<br />
individuell um die Zeitraumabgrenzung erweitert werden, wenn <strong>der</strong>en Datenbeschaffung nicht über<br />
logische Datenbanken realisiert wurde, die den Funktionsbaustein <strong>zur</strong> Zeitraumprüfung enthalten. 111<br />
Die folgende Tabelle zeigt einen Vorschlag, wie die Namenskonvention für eigene Berechtigungsrollen für<br />
kundenspezifische Erweiterungen ausgestaltet werden kann.<br />
TRANSAKTIONSROLLEN<br />
(MODULSPEZIFISCHE MENÜS)<br />
110 Vgl. Abschnitt 5.4.6.4.<br />
111 Vgl. SAP-Hinweis 798565.<br />
SAMMELROLLEN Z_AUDITOR_TAX<br />
BERECHTIGUNGSROLLEN<br />
(MODULSPEZIFISCHE<br />
BERECHTIGUNGEN OHNE<br />
MENÜS)<br />
Z _AUDITOR_TAX_FI_Z Z_AUDITOR_TAX_FI_Z_A<br />
Z_AUDITOR_TAX_MM_Z Z_AUDITOR_TAX_MM_Z_A<br />
usw. usw.<br />
Tabelle 7: Vorschlag Namenskonvention Prüferrollen – Kundenerweiterung<br />
SONSTIGE<br />
BEMERKUNGEN<br />
Firmeneigene Erweiterungsrolle<br />
für Modul FI<br />
Firmeneigene Erweiterungsrolle<br />
für Modul MM<br />
5.4.5 PRÜFERROLLE SCHÜTZEN<br />
Die Außenprüfer sollen nur das Menü benutzen, das <strong>der</strong> Steuerpflichtige für sie ausgeprägt hat. Um zu<br />
verhin<strong>der</strong>n, dass <strong>der</strong> Außenprüfer vom Prüfer- auf das SAP-Standardmenü umschaltet, besteht ab R/3<br />
Release 4.7 die Option, in <strong>der</strong> Tabelle<br />
USERS_SSM Erlaubte Menüs für den Session Manager<br />
einen Eintrag mit dem Benutzernamen des Prüfers zu pflegen und den Schalter für das Benutzermenü zu<br />
setzen. Das System lässt danach für diesen Benutzer nicht mehr zu, auf das Standardmenü umzuschalten.<br />
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Seite 56<br />
5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
5.4.6 ZEITRAUMPRÜFUNG (PRÜFUNGSZEITRAUM)<br />
5.4.6.1 BESCHRÄNKUNG DES ZUGRIFFSRECHTS AUF EINEN ZEITRAUM<br />
Bevor ein SAP-System mit <strong>GDPdU</strong>-Funktionen erweitert wurde, war es nicht möglich, die Zugriffsberechtigung<br />
eines Benutzers auf einen bestimmten Zeitraum zu beschränken. Die unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Vorgaben parallel zu DART-Version 2.0 o<strong>der</strong> höher eingeführte Funktion erlaubt es nun, für den<br />
Außenprüfer einen Zugriffszeitraum für Bewegungsdaten zu definieren. Für Stammdaten kann <strong>der</strong> Zugriff<br />
nicht auf Datensätze beschränkt werden, die im Prüfungszeitraum aktiv, d. h., nicht gesperrt waren.<br />
In größeren SAP-Systemen mit mehreren Buchungskreisen können zeitgleich mehrere Außenprüfer für<br />
z. B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Ertragssteuern bei unterschiedlichen Buchungskreisen tätig sein.<br />
Die Funktion <strong>der</strong> Zeitraumprüfung wurde so flexibel definiert, dass bei zeitgleich stattfindenden Außenprüfungen<br />
jedem Außenprüfer unterschiedliche Zugriffszeiträume zugewiesen werden können.<br />
Als zu prüfen<strong>der</strong> Zeitraum wird die Zeitspanne laut Prüfungsanordnung im SAP-System hinterlegt.<br />
Die Funktion <strong>der</strong> Zeitraumprüfung wird über mehrere zusammenwirkende Tabellen gesteuert, die mittels<br />
dreier Transaktionen gepflegt werden. Diese Transaktionen werden im Folgenden vorgestellt.<br />
5.4.6.2 TABELLEN TPCUSER / TPCUSERN (TRANSAKTION TPC2)<br />
Mit <strong>der</strong> Transaktion TPC2 werden Benutzer, in diesem Fall Außenprüfer, DART-Benutzergruppen zugeordnet.<br />
Abbildung 15: Pflegedialog <strong>der</strong> Tabelle TPCUSERN, Transaktion TPC2<br />
PRAXISTIPP:<br />
Die Benutzergruppe ist in DART frei definierbar und kann eine Organisationseinheit o<strong>der</strong> Prüfungsart,<br />
z. B. Ertragssteuer-, Zoll- o<strong>der</strong> USt-Prüfung, repräsentieren.<br />
5.4.6.3 TABELLE TPCPROGS<br />
In <strong>der</strong> Tabelle<br />
TPCPROGS Prüftabelle für die Programme <strong>der</strong> Berechtigungsprüfung<br />
werden Programme eingetragen, die für die zeitraumabhängige Prüfung vorgesehen sind. Hier müssen<br />
auch kundeneigene Programme aufgenommen werden.
Ein spezieller Pflegedialog ist nicht vorhanden. Die Pflege erfolgt mit <strong>der</strong> Transaktion SM31.<br />
Die folgende Abbildung zeigt einen Ausschnitt <strong>der</strong> Tabelle TPCPROGS.<br />
Abbildung 16: Ausschnitt aus Tabelle TPCPROGS<br />
5.4.6.4 TABELLE TPCPROG (TRANSAKTION TPC4)<br />
Mit <strong>der</strong> Transaktion TPC4 werden Programme / Reports bzw. logische Datenbanken in die Tabelle TPCPROG<br />
eingetragen und damit <strong>der</strong> erweiterten Prüfung auf erlaubte Zeiträume unterworfen. Diese Tabelle enthält<br />
diejenigen Programme / Reports und logischen Datenbanken, die <strong>der</strong> Außenprüfer beim Z1-Zugriff nutzt.<br />
Der Tabellenumfang stellt eine Untermenge <strong>der</strong> im Unternehmen im Einsatz befindlichen Programme /<br />
Reports auf Basis <strong>der</strong> Tabelle TPCPROGS dar.<br />
Abbildung 17: Ausschnitt aus Tabelle TPCPROG<br />
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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
5.4.6.5 TABELLE TPCDATEN (TRANSAKTION TPC6)<br />
Die Transaktion TPC6 prägt die Tabelle<br />
TPCDATEN Zeiträume für Berechtigungsprüfung<br />
mit den für den Zugriff durch Außenprüfer erlaubten Zeiträumen aus. Sie greift die Benutzergruppe auf<br />
(siehe Abschnitt 5.4.6.2) und weist ihr eine Applikation (z. B. FI-FI = Hauptbuch), eine Organisationseinheit<br />
(z. B. für FI: Buchungskreis) und die erlaubten Zeiträume (Intervall von Datum bis Datum) zu.<br />
Abbildung 18: Ausschnitt aus Tabelle TPCDATEN<br />
Die Organisationseinheit ist dabei kontextabhängig einzutragen. Die folgende Übersicht zeigt für die<br />
Applikation die jeweils mögliche Organisationseinheitsklasse.<br />
APPLIKATION BEZEICHNUNG TABELLE TPCDATEN:<br />
ORGANISATIONSEINHEITENKLASSE<br />
FI-FI Finanzbuchhaltung Buchungskreis<br />
CO Kostenrechnung Kostenrechnungskreis<br />
SD Vertrieb Verkaufsorganisation<br />
EA-TRV Reisekostenabrechnung Buchungskreis<br />
FI-AA Anlagenbuchhaltung Buchungskreis<br />
FI-CA Vertragskontokorrent Buchungskreis
APPLIKATION BEZEICHNUNG<br />
112 Vgl. SAP-Hinweis 115224.<br />
TABELLE TPCDATEN:<br />
ORGANISATIONSEINHEITENKLASSE<br />
HR Personalwesen <br />
IM-RE Immobilien Buchungskreis<br />
LO-MD Logistik Materialstamm <br />
MM-FT Außenhandel Importabwicklung Buchungskreis<br />
SD-FT Außenhandel Exportabwicklung Verkaufsorganisation<br />
TR-LO Treasury Darlehen Buchungskreis<br />
TR-TM Treasury Transaktions-Management Buchungskreis<br />
Tabelle 8: Transaktion TPC6: kontextabhängige Organisationseinheit<br />
Nur in <strong>der</strong> Tabelle TPCPROGS zugeordneten Applikationen dürfen hier verwendet werden (siehe Abschnitt<br />
5.4.6.3).<br />
Hinweis: MM (Logistik) wird nicht speziell in <strong>der</strong> Tabelle behandelt, son<strong>der</strong>n über die Applikation FI-FI berechtigt.<br />
5.4.7 PRÜFERAKTIVITÄTEN AUFZEICHNEN (ACTION LOG)<br />
5.4.7.1 ACTION LOG ALS NEUE FUNKTIONALITÄT<br />
Die vor den <strong>GDPdU</strong> in SAP-Systemen vorhandenen Protokollierungswerkzeuge wie z. B. Transaktionen<br />
SM19 und SM20 (Security Audit Logs) o<strong>der</strong> das SQL Audit Log112 sind rein technisch orientiert, für Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter <strong>der</strong> Fachabteilungen (z. B. Steuerfachleute) schwer lesbar und enthalten nicht die<br />
gewünschten Detailinformationen zu den ausgeführten Prüferaktivitäten im System.<br />
SAP hat auf Drängen <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> für R/3-Releases ab 4.6B ein neues Protokollverfahren entwickelt,<br />
das auch für Personen aus Fachabteilungen verständliche Informationen bietet. Diese neuen Form <strong>der</strong><br />
Aufzeichnung protokolliert alle Aufrufparameter von Transaktionen und Reports und stellt sie im Überblick<br />
über die Prüferaktivitäten dar. Der SAP-Begriff für diese Protokollierung lautet Action Log. Die Protokolldaten<br />
werden unter dem neuen Datenobjekt ATAX gespeichert.<br />
Je nach Intensität <strong>der</strong> Prüferzugriffe ergeben sich u. U. umfangreiche Datensammlungen. Werden sie nicht<br />
kontinuierlich gesichtet, fehlen zeitnah Informationen über den Umfang des Zugriffs und die Datenobjekte,<br />
die sich <strong>der</strong> Außenprüfer angesehen hat.<br />
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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
PRAXISTIPP:<br />
Vereinbaren Sie mit Fachabteilung und IT die Auswertung des Action Logs in kurzfristigen Intervallen. Es<br />
macht wenig Sinn, erst kurz vor <strong>der</strong> Abschlussbesprechung Protokolldaten zu sichten.<br />
Auf diese Weise erhalten Sie zeitnahe Informationen über die Prüfungshandlungen des Außenprüfers<br />
und seine Prüfungsschwerpunkte.<br />
Lei<strong>der</strong> steht die Aufzeichnungsfunktion für Prüferzugriffe <strong>der</strong>zeit nur für die Applikationen FI, FI-AA, MM<br />
und HCM <strong>zur</strong> Verfügung. Entwicklungsanträge sind bei SAP gestellt, um zukünftig auch Prüferzugriffe auf<br />
Daten <strong>der</strong> Module SD und CO zu erfassen. Wenn hier aus Sicht <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> dringen<strong>der</strong> Handlungsbedarf<br />
besteht, bitten wir um Feedback an die AG <strong>GDPdU</strong>.<br />
Zur Kontaktadresse siehe www.dsag.de → Arbeitskreise → Übersicht → Prozesse → AG <strong>GDPdU</strong>.<br />
5.4.7.2 AUSWERTUNG DES ACTION LOGS (TRANSAKTION SLG1)<br />
Unter Objekt ATAX werden alle Zugriffe <strong>der</strong> Außenprüfer protokolliert. Die Auswertung, die mittels<br />
Transaktion SLG1 gestartet wird, erlaubt, selektiv auf die Log-Daten zuzugreifen.<br />
Die folgende Abbildung zeigt das Selektionsbild <strong>zur</strong> Transaktion SLG1.<br />
Abbildung 19: Selektionsbild <strong>der</strong> Transaktion SLG1
Wichtige Abgrenzungskriterien sind<br />
> das Erfassungsdatum und die Uhrzeit <strong>der</strong> Prüferzugriffe<br />
> <strong>der</strong> Benutzername (Trennung <strong>der</strong> Auswertung nach Außenprüfer)<br />
> <strong>der</strong> Transaktionscode o<strong>der</strong> das durch den Außenprüfer aufgerufene Programm<br />
Entsprechend <strong>der</strong> ausgewählten Selektionsparameter (im Beispiel: Transaktion AW01N und Eingabedatum<br />
vom 01.08.2008 bis 01.08.2008) erfolgt die Listausgabe am Bildschirm:<br />
Abbildung 20: Ergebnisanzeige Transaktion SLG1 Prüferzugriffe<br />
Durch „Aufreißen“ <strong>der</strong> einzelnen Zeilen mittels Mausklick auf das Dreieck am Zeilenanfang werden weitere<br />
Detail-Angaben zum Zugriff gezeigt. Hier im Beispiel wurde die erste Zeile (siehe Markierung in Abbildung<br />
20) abgefragt:<br />
Abbildung 21: Anzeige <strong>der</strong> Details zu Prüferzugriffen (Transaktion SLG1)<br />
Ergebnis <strong>der</strong> Abfrage:<br />
Buchungskreis: 1000<br />
Anlage-Nr.: 1137-0000<br />
Anlagenbezeichnung: Erweiterung Produktionshalle<br />
Geschäftsjahr: 2004<br />
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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
5.4.7.3 PROTOKOLLÜBERSICHT ANZEIGEN (MIT REPORT CA_TAXLOG)<br />
Sollen die Protokolle ausgedruckt und als Druckliste archiviert werden, steht hierfür <strong>der</strong> Report CA_TAXLOG<br />
<strong>zur</strong> Verfügung. Er zeigt den identischen Inhalt wie bei Transaktion SLG1, jedoch in an<strong>der</strong>er Darstellung.<br />
Abbildung 22: Selektionsbild des Reports CA_TAXLOG (Transaktion SA38)<br />
Bei gleichen Selektionskriterien wie bei <strong>der</strong> Transaktion SLG1 sieht das Ergebnis wie folgt aus:<br />
Abbildung 23: Anzeige <strong>der</strong> Details zu Prüferzugriffen des Reports CA_TAXLOG<br />
Nach Expansion <strong>der</strong> kompletten Liste kann man sich mit dieser Darstellung einen schnelleren Überblick als<br />
mit <strong>der</strong> Transaktion SLG1 verschaffen, aber auch eine Suche nach relevanten Begriffen durchführen.
5.4.7.4 PROTOKOLLINFORMATIONEN LÖSCHEN (TRANSAKTION SLG2)<br />
Das Action Log (Daten des Objekts ATAX) kann nach Abschluss <strong>der</strong> Außenprüfung mit Transaktion SLG2<br />
gelöscht werden.<br />
Eine vorherige Archivierung mittels Archivierungsobjekt BC_SBAL ist ebenfalls möglich.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Sollten sich größere Datenmengen durch die Protokollierung ergeben (mehrere Außenprüfer sind über<br />
einen langen Zeitraum tätig), empfiehlt sich die Archivierung und Reorganisation, um einerseits die<br />
Online-Datenbank zu entlasten, an<strong>der</strong>erseits aber den gesamten Prüfungsprozess im Blick zu behalten.<br />
5.5 TECHNISCHER Z3-ZUGRIFF<br />
5.5.1 WERKZEUG DART DATA RETENTION TOOL<br />
SAP stellt im Rahmen des Standards das Werkzeug<br />
DATA RETENTION TOOL (DART)<br />
<strong>zur</strong> Verfügung. DART wurde ursprünglich für den Datenzugriff durch die Finanzverwaltung in den<br />
Vereinigten Staaten von Amerika (USA) entwickelt. Die Klassifizierung <strong>der</strong> in den USA steuerrelevanten<br />
Daten (Tabellenvorrat „US“) ist <strong>der</strong> Initiative <strong>der</strong> Americas’ SAP Users’ Group (ASUG) zu verdanken.<br />
Aufbauend auf dieser Basis hat die AG <strong>GDPdU</strong> die Vorgaben <strong>der</strong> deutschen Gesetzgebung in kontinuierlicher<br />
Arbeit ab 2001 in das Werkzeug übernommen und einen eigenen Datenkatalog mit steuerlich relevanten<br />
Daten aufgebaut. Mittlerweile bildet <strong>der</strong> Tabellenvorrat „DE“ einerseits den Kern des Datenumfangs<br />
„US“ zum überwiegenden Teil ab und besitzt an<strong>der</strong>erseits weitere Datenfel<strong>der</strong> mit spezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> deutschen Finanzverwaltung, wie z. B. Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStId).<br />
Bezogen auf DART-Version 2.6 zeigt die folgende Tabelle die Verhältnisse zwischen den Tabellenvorräten<br />
zwischen den Län<strong>der</strong>versionen US und DE.<br />
DATENUMFANG DATENSEGMENTE FELDER<br />
Gesamt 446 5.829<br />
Davon entfallen auf:<br />
US (exklusiv) 5 138<br />
DE (exklusiv) 270 3.559<br />
US und DE gemeinsam 171 2.132<br />
Tabelle 9: Segmentumfang DART-Datenkatalog – Stand DART-Version 2.6<br />
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Seite 64<br />
5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
Da mittlerweile auch in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n, insbeson<strong>der</strong>e EU-Län<strong>der</strong>n, <strong>der</strong> Ruf nach Datenträgerüberlassung<br />
stärker wurde und gesetzliche Regeln erlassen sind, wie z. B.<br />
Schweiz: Verordnung des EFD über elektronisch übermittelte Daten und<br />
Informationen (ElDI-V) vom 30. Januar 2002<br />
Österreich: §§131, 132 Bundesabgabenordnung (BAO)<br />
Frankreich: Contrôle Fiscal des Comptabilités Informatisées (CFCI)<br />
Portugal Portaria nº 321-A / 2007,<br />
ergaben sich Auswirkungen auf Konzeption und Konfiguration von relevanten Datentabellen.<br />
Einzelne Buchungskreise können bereits heute auf Län<strong>der</strong>versionen konfiguriert werden. Innerhalb des<br />
Customizings ist es möglich, eine Version „US“ o<strong>der</strong> „DE“ zu wählen. Heute ist nur noch eine geringe Anzahl<br />
von Datentabellen (z. B. Sales / Use Tax etc.) rein amerikanisch. Für deutsche US-Tochterfirmen ist es ab<br />
Release 2.4 auch möglich, alle steuerrelevanten Daten (DE und US) in einem Verarbeitungsgang („ALL“) zu<br />
extrahieren, um damit lokale und internationale Gesetzesvorgaben befriedigen zu können.<br />
Hierzu ist mit <strong>der</strong> Transaktion SM31 die Tabellen TXW_C_BUKRS zu pflegen:<br />
Abbildung 24: Anzeige Customizing <strong>der</strong> Tabelle TXW_C_BUKRS (Transaktion SM31)<br />
DART erzeugt Datenextrakte als „steuerliche Datenkonserve“. Der DART-Extrakt ist ein Satz von Dateien, die<br />
als Snap Shot den Zustand <strong>der</strong> SAP-Datenbank zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Extraktion abbilden. Damit lassen sich<br />
bei Kontenplanän<strong>der</strong>ungen 113 die Daten(zu)stände aus Mergers- und Akquisitions-Szenarien im ursprünglichen<br />
Zustand „einfrieren“.<br />
Für die Auswertung <strong>der</strong> DART-Extrakte wird „ein“ SAP R/3-System benötigt, das nicht notwendigerweise<br />
identisch mit dem Quell-System sein muss, auf dem die Datenextrakte einst erzeugt wurden. Dieses<br />
„Auswerte“-System bedarf jedoch eines Releasestandes, <strong>der</strong> gleich o<strong>der</strong> höher gegenüber dem Releasestand<br />
des erzeugenden Systems ist. In größeren Unternehmen mit unterschiedlichen SAP-Systemen bzw.<br />
Releaseständen ist es denkbar, dezentral DART-Datenextrakte zu erzeugen und diese auf einem zentralen<br />
System auszuwerten.<br />
113 Kontenplanän<strong>der</strong>ungen im Zuge von Unternehmenszusammenschlüssel aus Mergers & Akquisitions.
Als Alternative für den Fall, dass später <strong>zur</strong> DART-Extraktauswertung kein SAP-System mehr <strong>zur</strong><br />
Verfügung stünde (z. B. Migrationen von einem SAP- auf ein NON-SAP-System, siehe Abschnitt 4.5.2), gibt<br />
es ab <strong>der</strong> DART-Version 2.4 den Extraktsplitter. Mit dieser Funktion ist es möglich, Extraktdateien in die<br />
einzelnen Segmente zu atomisieren und je Segment jeweils eine einzelnen Datei im AIS-Format (mit<br />
beschreibenden Kopfzeilen) zu erzeugen. Diese einzelnen Dateien können in ein Auswertetool eingelesen<br />
und ausgewertet werden.<br />
5.5.2 AUSLIEFERUNG DER DART-VERSIONEN<br />
Die einzelnen DART-Versionen, beginnend mit DART-Version 2.0, wurden und werden mit SAP-Hinweisen<br />
ausgeliefert, die in <strong>der</strong> Regel über Support Packages in die Systeme importiert werden.<br />
Die folgende Tabelle zeigt die Nummer des Support Packages, mit <strong>der</strong> die jeweilige DART-Version ausgeliefert<br />
wurde.<br />
DART-<br />
VERSION<br />
SAP-HINWEIS /<br />
DATUM DER VER-<br />
ÖFFENTLICHUNG<br />
SAP<br />
R/3<br />
3.1<br />
SAP<br />
R/3<br />
4.0<br />
SAP<br />
R/3<br />
4.5B<br />
SAP-SYSTEM<br />
SAP<br />
R/3<br />
4.6B<br />
SAP<br />
R/3<br />
4.6C<br />
SAP<br />
R/3<br />
4.7<br />
SAP<br />
ERP<br />
2004<br />
2.0 491141 / 05.02.2002 B1 80 58 47 37 06 - -<br />
2.1 622095 / 13.05.2003 B2 82 60 55 46<br />
2.2 668943 / 20.01.2004 B4 83 61 56 47<br />
2.3 702511 / 30.01.2004 - - - - - -<br />
12 +<br />
13<br />
18 +<br />
19<br />
SAP<br />
ERP<br />
6.0<br />
- -<br />
- -<br />
02 +<br />
03<br />
763867 / 27.12.2004 B5 85 63 58 49 23 - -<br />
2.4 810014 / 29.06.2005 - - - - 51 25<br />
2.5 1050841 / 26.04.2007 - - - - 55 29 17 10<br />
2.6 1173540 / 11.08.2008 - - - - 58 31 20 14<br />
Tabelle 10: Zuordnung DART-Auslieferung zu SAP-System<br />
08 +<br />
10<br />
-<br />
-<br />
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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
5.5.3 SYSTEMSEITIGE DOKUMENTATION / HILFE ZU DART<br />
Aus einer beliebigen Transaktion heraus stellt das System über den Menüpfad<br />
HILFE → HILFE ZUR ANWENDUNG<br />
nähere Erläuterungen und Tipps zu dieser Transaktion <strong>zur</strong> Verfügung. Für Transaktionen zu DART wird<br />
kontextbezogen die entsprechende Passage aus <strong>der</strong> DART-Online-Dokumentation herangezogen.<br />
Hier im Beispiel: Transaktion FTWQ DART-Datensegmente konfigurieren.<br />
Abbildung 25: Aufruf <strong>der</strong> Hilfe <strong>zur</strong> DART-Datensegmentkonfiguration (Transaktion FTWQ)<br />
Der Aufruf <strong>der</strong> Hilfe führt zum Abschnitt Datensegmentkonfiguration:<br />
Abbildung 26: Anzeige <strong>der</strong> Hilfe <strong>zur</strong> DART-Datensegmentkonfiguration (Transaktion FTWQ)
5.5.4 DART-TRANSAKTIONEN UND -REPORTS<br />
Bevor auf einzelne Transaktionen und Reports vertieft in den weiteren Abschnitten eingegangen wird, zeigt<br />
die folgende Tabelle den Gesamtumfang <strong>der</strong> zum Werkzeug DART gehörenden Transaktionen und Reports.<br />
TRANS-<br />
AKTIONS-<br />
CODE<br />
KURZBESCHREIBUNG DER TRANSAKTION VERBUNDEN<br />
MIT PROGRAMM<br />
FTW0 Bereichsmenü DART -<br />
FTW1A Extraktdaten RTXWCF02<br />
FTWB Archivierte Daten abrufen RTXWCF10<br />
FTWC Extrakte mischen RTXWMG01<br />
FTWCF Feldkatalog anzeigen RTXWCATF<br />
FTWCS Segmentkatalog anzeigen RTXWCATS<br />
FTWD Datenextraktkontrollsummen prüfen RTXWCHK2<br />
FTWE Kontrollsummen prüfen (FI-Belege) RTXWCHK11<br />
FTWE1 Alle FI-Kontrollsummen prüfen RTXWCHK4<br />
FTWF Datenextrakt-Browser RTXWQU01<br />
FTWH Daten-View-Abfragen RTXWQU03<br />
FTWI Hintergrundjob erzeugen RTXWBTCH<br />
FTWJ Aus Archiven abgerufene Daten löschen RTXWDROP<br />
FTWK Extrakte löschen RTXWDELF<br />
FTWL Extraktprotokoll anzeigen RTXWLOG2<br />
FTWM Datenextrakt neu erstellen RTXWCF05<br />
FTWN View-Abfrageprotokoll anzeigen RTXWVWL2<br />
FTWP Einstellungen für Datenextraktion SAPMTXWC<br />
FTWQ Datensegmente für Datendatei konfigurieren RTXWSEGS<br />
FTWR Dateigröße Arbeitsblatt RTXWSIZE<br />
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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
TRANS-<br />
AKTIONS-<br />
CODE<br />
KURZBESCHREIBUNG DER TRANSAKTION VERBUNDEN<br />
MIT PROGRAMM<br />
FTWS Konfiguration und Protokolle transportieren RTXWTASK<br />
FTWW Segmentinformationen auflisten RTXWLS01<br />
FTWX<br />
Berechtigungsgruppen für View-Dateien: Aufruf <strong>der</strong> Transaktion<br />
SM30 Tabellenpflege; View-Name: V_TXW_TBRG<br />
SAPLTXWA<br />
FTWY Viewdefinition pflegen SAPMTXWV<br />
FTWYR Segmentbeziehungen pflegen RTXWSM3X<br />
FTWQTD Pflege Nummernbereich Bewegungsdaten-Segmente 114 -<br />
FTWQMD Pflege Nummernbereich Stammdaten-Segmente 114 -<br />
S_P6B_1200272 Datenextrakt-Splitter RTXWQU05<br />
S_P6B_1200273 Assoziierter Datendetektor RTXWQU06<br />
S_P6B_1200274 Extrakt-Splitter-Protokoll anzeigen RTXWQU05<br />
Tabelle 11: Liste <strong>der</strong> DART-Transaktionen (Stand DART 2.6)<br />
5.5.5 DART-MODULÜBERSICHT<br />
Mittels DART können Daten aus verschiedenen Modulen von SAP für die Außenprüfung extrahiert werden.<br />
Dies setzt voraus, dass die SAP-Datenarchivierung für den Extraktionszeitraum noch nicht durchgeführt<br />
worden ist.<br />
Nachstehend eine Übersicht des Extraktumfangs mit den zugeordneten Archivierungsobjekten.<br />
MODUL BEZEICHNUNG EXTRAKTUMFANG ARCHIVIERUNGSOBJEKTE 115<br />
FI Financials<br />
JV Joint-Venture-Buchhaltung<br />
> Finanzbelege<br />
> Offene Postenliste<br />
> Abstimmung FI / CO<br />
> Än<strong>der</strong>ungsbelege<br />
> Steuerdaten<br />
> Stammdaten Joint-<br />
Venture-Buchhaltung<br />
> FI_ACCOUNT<br />
> FI_ACCPAYB<br />
> FI_ACCRECV<br />
> FI_BANKS<br />
> FI_DOCUMNT<br />
> FI_MONTHLY<br />
> CHANGEDOCU<br />
Nicht vorhanden<br />
114 Vgl. SAP-Hinweis 1234641.<br />
115 Vgl. service.sap.com/ilm → Kasten News → Datei „Reports and Transactions for Accessing Archived Data“, Version 2.7, Stand Nov. 2007.
MODUL BEZEICHNUNG EXTRAKTUMFANG ARCHIVIERUNGSOBJEKTE<br />
AA Anlagenbuchhaltung<br />
CO Controlling<br />
MM Materialwirtschaft<br />
SD Vertrieb<br />
TR<br />
(CFM)<br />
BP<br />
Corp.Finance<br />
Mgmt.(Treasury)<br />
> Anlagenbelege<br />
> Än<strong>der</strong>ungsbelege<br />
> Kostenrechnungsbelege<br />
> Abstimmung FI / CO<br />
> Statistische CO-<br />
Belegpositionen<br />
> Kostenstellen-Hierachien<br />
> Profit-Center-Hierachien<br />
> CO-Primärbuchungen<br />
> CO-Sekundärbuchungen<br />
> Materialbelege<br />
> Bestellungen<br />
> Än<strong>der</strong>ungsbelege<br />
> Verkaufsbelege<br />
> Lieferbelege<br />
> Fakturabelege<br />
> Preiskonditionen<br />
Fakturabeleg<br />
> CFM-Belege<br />
> Historische Bewegungsdaten<br />
> AM_ASSET<br />
> CHANGEDOCU<br />
> COPA2_xxxx<br />
> CO_ALEITEM<br />
> CO_ALLO_ST<br />
> CO_CCMAST<br />
> CO_CCTR_EP<br />
> CO_CCTR_ID<br />
> CO_CCTR_PL<br />
> CO_CEL_RCL<br />
> CO_COSTCTR<br />
> CO_ITEM<br />
> CO_KSTRG<br />
> CO_ORDER<br />
> CO_PROCESS<br />
> CO_TOTAL<br />
> PM_ORDER<br />
> PP_BKFLUSH<br />
> PP_ORDER<br />
> PR_ORDER<br />
> PS_PROJECT<br />
> QM_CONTROL<br />
> MM_EKKO<br />
> MM_MATBEL<br />
> MM_MATNR<br />
> MM_PREF<br />
> MM_REBEL<br />
> MM_SPSTOCK<br />
> CHANGEDOCU<br />
> FT_VEIAV<br />
> FT_VEXAV<br />
> RV_LIKP<br />
> SD_VBAK<br />
> SD_VBKA<br />
> SD_VBRK<br />
> TRTM_FTR<br />
CL Consumer Mortage and Loans > CML-Belege > CMLDOCUMNT<br />
Seite 69 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
MODUL BEZEICHNUNG EXTRAKTUMFANG ARCHIVIERUNGSOBJEKTE 115<br />
RE Immobilienverwaltung > Immobilienbelege<br />
> RE_BUILDNG<br />
> RE_BUSN_EN<br />
> RE_MGT_CNT<br />
> RE_PROPERTY<br />
> RE_RNTL_AG<br />
> RE_RNTL_UN<br />
> RE_STLM_UN<br />
TV Reisemanagement > Reisebelege > PA_TRAVEL<br />
XX Kundenerweiterungen > Special Ledger > FI_SL_DATA (*)<br />
Tabelle 12: DART-Modulübersicht (Stand DART 2.6)<br />
(*) Ist z. B. das Umsatzkostenverfahren (Basis FI-SL) im Einsatz, muss dieses kundenseitig in den DART-<br />
Umfang aufgenommen werden.<br />
5.5.6 DART-SEGMENT- / FELDKATALOG (TRANSAKTIONEN FTWCS / FTWCF)<br />
Die Transaktion FTWCS zeigt DART-Datensegmente, die angeben, aus welcher <strong>Anwendung</strong> und Referenztabelle<br />
<strong>der</strong> Produktionsdatenbank Stamm-, Bewegungs- und erläuternde Daten in die DART-Segmente<br />
eingeflossen sind.<br />
Abbildung 27: Beispiel <strong>zur</strong> Anzeige Segmentkatalog: Fel<strong>der</strong> für alle Län<strong>der</strong>versionen<br />
MD = Master Data (Stammdaten) GEN = General (allen Län<strong>der</strong>versionen)<br />
TD = Transaction Data (Bewegungsdaten) DE = nur in Län<strong>der</strong>version DE<br />
US = nur in Län<strong>der</strong>version US
Abbildung 28: Beispiel <strong>zur</strong> Anzeige Segmentkatalog: Fel<strong>der</strong> nur Län<strong>der</strong>version „DE“.<br />
MD = Master Data (Stammdaten) GEN = General (allen Län<strong>der</strong>versionen)<br />
TD = Transaction Data (Bewegungsdaten) DE = nur in Län<strong>der</strong>version DE<br />
US = nur in Län<strong>der</strong>version US<br />
Die Transaktion FTWCF bietet den Blick auf die im Einzelnen je Segment enthaltenen Datenfel<strong>der</strong> (den<br />
Feldkatalog).<br />
Abbildung 29: Ausschnitt für ein DART-Segment mit dem jeweiligen Feldkatalog<br />
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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
Abbildung 30: Ausschnitt aus dem DART-Feldkatalog (hier Segmente TXW_FI_*)<br />
Ein Drill-Down auf Einträge des Feldkatalogs ist in den Zellen <strong>der</strong> Spalten „Segmentname“ und „Referenztabelle“<br />
möglich und liefert weitere Informationen.<br />
Einerseits werden die Fel<strong>der</strong> des Segments angezeigt (= Zieltabelle für die Extraktdaten), siehe folgende Abbildung,<br />
Abbildung 31: Auszug <strong>der</strong> Daten einer Segment-Tabelle
an<strong>der</strong>erseits die Fel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Referenztabelle (=Quelltabelle für die Extraktdaten), siehe folgende Abbildung.<br />
Abbildung 32: Auszug <strong>der</strong> Daten einer Referenztabelle<br />
5.5.7 FELDKATALOGERWEITERUNGEN FÜR KUNDENEIGENE DATENFELDER<br />
Sind unternehmensindividuell Erweiterungen o<strong>der</strong> Modifikationen in den SAP-Systemen eingebaut worden,<br />
die steuerlich relevante Daten generieren und die nicht über Standardabfragen dem Außenprüfer <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehen, muss <strong>der</strong> Umfang des Datenkatalogs erweitert werden. Dies ist im Rahmen <strong>der</strong> Möglichkeiten <strong>der</strong><br />
kundenindividuellen Anpassung Aufgabe des Steuerpflichtigen. 116 Je<strong>der</strong> Steuerpflichtige bleibt selbst verpflichtet,<br />
den DART-Daten-Feldkatalog zu prüfen und auf seine Verhältnisse hin anzupassen. 117<br />
DART zeichnet sich gerade dadurch aus, dass aus bestehenden SAP-Datentabellen / -strukturen weitere<br />
Fel<strong>der</strong> aufgenommen o<strong>der</strong> Datentabellen aus kundeneigenen Entwicklungen innerhalb eines SAP-Systems<br />
in den DART-Datenumfang eingeschlossen werden können. Kundenerweiterungen vorhandener Segmentstrukturen<br />
werden als „Customer Includes“ im Feldkatalog gekennzeichnet, eigene Tabellen werden in<br />
eigene DART-Segmentstrukturen überführt und sind deshalb außerhalb des SAP-Namensraumes zu definieren.<br />
Das Verfahren, um kundeneigene Tabellen in den DART-Datenfeldkatalog aufzunehmen, ist beschrieben in<br />
den SAP-Erläuterungen zu DART-Version 2.5, die auf dem Service Marketplace <strong>der</strong> SAP als pdf zum Download<br />
angeboten werden. 118<br />
116 Siehe hierzu auch die <strong>DSAG</strong>-Mitglie<strong>der</strong>empfehlung vom 08.12.2003 „Ergebnisse des Informationsgesprächs<br />
<strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> <strong>DSAG</strong> e. V. und Mitarbeiter <strong>der</strong> SAP AG mit SAP-Experten <strong>der</strong> Finanzverwaltung am 08.12.2003<br />
in Bonn“, http://www.dsag.de/fileadmin/media/downloads/2003-12-08-Mitglie<strong>der</strong>info.pdf.<br />
117 Vgl. Abschnitt 5.5.6.<br />
118 Vgl. <strong>zur</strong> DART-Version 2.5 die Datei „DART_2.5“, http://service.sap.com/dart, Stichwort <strong>GDPdU</strong>,<br />
Media Center (Download); Abschnitt über DART-Kundenerweiterungen, Seite 58-63.<br />
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Seite 74<br />
5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
5.5.8 DART-BERECHTIGUNGEN<br />
5.5.8.1 GESAMTÜBERSICHT DER DART-BERECHTIGUNGSPRÜFUNG<br />
Eine Gesamtübersicht <strong>der</strong> im Zuge des Aufrufes von DART-Transaktionen geprüften Berechtigungen<br />
(einschließlich <strong>der</strong> Basisberechtigungen) bietet die Transaktion SU22 Zuordnung <strong>der</strong> Berechtigungsobjekte<br />
zu Transaktion.<br />
Für DART-Transaktionen FTW* und S_P6D_40000025 / ..26 / ..27 (Paket FTW1) zeigt das System die Menge an<br />
Berechtigungsobjekten, <strong>der</strong>en Prüfung durchlaufen wird. Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft einen<br />
Ausschnitt aus <strong>der</strong> Ergebnisliste.<br />
Abbildung 33: Ausschnitt aus <strong>der</strong> Ergebnisliste <strong>zur</strong> Transaktion SU22<br />
5.5.8.2 DART-BERECHTIGUNGSOBJEKTE<br />
Das Werkzeug DART stützt sich bei <strong>der</strong> Berechtigungsprüfung auf wenige spezifische Berechtigungsobjekte,<br />
die im Folgenden vorgestellt und kurz erläutert werden.<br />
Weitere Informationen bieten die SAP-Erläuterungen zu DART-Version 2.5, die auf dem Service Marketplace<br />
<strong>der</strong> SAP zum Download angeboten werden. 119<br />
119 Vgl. <strong>zur</strong> DART-Version 2.5 die Datei „DART_2.5“, Abschnitt über DART-Berechtigungsobjekte,<br />
Seite 64-67, a.a.O,
BERECHTI-<br />
GUNGS-<br />
OBJEKT<br />
BESCHREIBUNG BERECHTIGUNGSFELDER / ERLÄUTERUNGEN AKTIVITÄTEN<br />
F_TXW_TV View-Abfragen<br />
ausführen, löschen,<br />
archivieren und auf<br />
den lokalen PC<br />
exportieren<br />
F_TXW_RA Archivierte Daten<br />
<strong>zur</strong>ückladen o<strong>der</strong><br />
<strong>zur</strong>ückgeladene<br />
Daten löschen<br />
F_TXW_TF Datenextrakte anlegen,<br />
anzeigen,<br />
löschen, archivieren<br />
F_TXW_TFCF Konfiguration <strong>der</strong><br />
Datenextrakte<br />
F_TXW_TVC2 Konfiguration <strong>der</strong><br />
Datenextrakte<br />
F_TXW_TVCF Konfiguration <strong>der</strong><br />
DART-Datensichten<br />
(Views) än<strong>der</strong>n<br />
Tabelle 13: DART-Berechtigungsobjekte<br />
ACTVT Aktivität<br />
BRGRU Berechtigungsgruppe<br />
BUKRS Buchungskreis<br />
Die Aktivitäten 24 / 25 erlauben das Ablegen /<br />
Abrufen von Views aus einem angeschlossenen<br />
Archivsystem<br />
Die Aktivität 61 (View-Report in Datei exportieren)<br />
unterstützt den Export in das File-System auf<br />
dem Applikationsserver<br />
BUKRS Buchungskreis<br />
ACTVT Aktivität<br />
BUKRS Buchungskreis<br />
03 Anzeigen<br />
06 Löschen<br />
24 Archivieren<br />
25 Zurückladen<br />
61 Exportieren<br />
01 Hinzufügen<br />
03 Anzeigen<br />
06 Löschen<br />
24 Archivieren<br />
25 Zurückladen<br />
ACTVT Aktivität 01 Hinzufügen<br />
03 Anzeigen<br />
06 Löschen<br />
24 Archivieren<br />
25 Zurückladen<br />
ACTVT Aktivität<br />
BEGRU Berechtigungsgruppe<br />
Pflegeschutz für View-Dateien für Benutzergruppen<br />
einrichten. Die Pflege <strong>der</strong> Berechtigungsgruppen<br />
erfolgt mit <strong>der</strong> Transaktion FTWX<br />
Voraussetzung:<br />
Parameter in Tabelle TXW_C_GLO sind gesetzt:<br />
PARM_NAME AUTH_VIEW_DEF<br />
PARM_VALUE AUTHGRP<br />
02 Än<strong>der</strong>n<br />
03 Anzeigen<br />
Hinweis:<br />
In Standardauslieferung ist Parameter nicht gesetzt<br />
ACTVT Aktivität 02 Än<strong>der</strong>n<br />
03 Anzeigen<br />
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Seite 76<br />
5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
5.5.9 DART-RELEASEPFLEGE<br />
DART wird im Rahmen <strong>der</strong> normalen Auslieferungslogistik 120 über SAP-Hinweise aktualisiert, die in Support<br />
Packages eingebunden sind.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> betrieblichen Erfor<strong>der</strong>nisse kann ein Upgrade auf ein neues DART-Release durch den betreffenden<br />
SAP-Hinweis mit anhängendem Son<strong>der</strong>transport in ein SAP-System aufgenommen werden. Inwieweit ein<br />
Roll-Out als Son<strong>der</strong>transport außerhalb von Prozeduren für den Import von Support Packages o<strong>der</strong> als<br />
normales Support-Package-Upgrade unterjährig erfolgen kann, muss in den jeweiligen Unternehmen<br />
selbst entschieden werden.<br />
Es ist davon auszugehen, dass ein DART-Release nach seiner Veröffentlichung durch SAP und Auslieferung<br />
<strong>der</strong> Programmergänzungen mittels SAP-Hinweis über den Service Marketplace mit einer zeitlichen<br />
Verzögerung im System des Steuerpflichtigen implementiert werden wird. Es gilt die im Unternehmen üblichen<br />
Prozeduren <strong>zur</strong> Qualitätssicherung aller Än<strong>der</strong>ungen an den eingerichteten Produktionssystemen zu beachten.<br />
5.5.10 ABLAUF DART-EXTRAKTERSTELLUNG<br />
5.5.10.1 ABGRENZUNG EINBEZOGENER DATEN<br />
Es werden nur diejenigen Daten bei <strong>der</strong> Extraktion ausgelesen, welche tatsächlich im Auswahlzeitraum<br />
entstanden sind (Bewegungsdaten). Alle dazugehörigen Daten wie<br />
> Stammdaten<br />
> Än<strong>der</strong>ungsbelege relevanter Bewegungs- und Stammdaten<br />
> Erklärungsdaten<br />
> abhängige Tabellen<br />
sind, soweit im Segment- o<strong>der</strong> Feldkatalog vorgesehen, automatisch mit enthalten, ohne dass <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong><br />
diese Daten selbst auswählen müsste.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Erstellen Sie DART-Extrakte zeitnah im Rahmen <strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Jahresabschlussarbeiten eines<br />
Geschäftsjahres (Testat des Wirtschaftsprüfers).<br />
I.d.R werden Extrakte einmal im Jahr erzeugt. Sollte es die anfallende Datenmenge erfor<strong>der</strong>n, unterjährig<br />
Extrakte für einen Teilzeitraum zu erstellen, dann sind Stammdaten bis einschl. DART 2.3 in allen diesen<br />
Extrakten enthalten, die jeweils die zum Extraktionszeitpunkt bestehende Merkmalsausprägung aufweisen.<br />
Bei <strong>der</strong> Viewbildung über mehrere Extrakte fließen die Stammdaten mehrfach ein. Eigentlich bildet <strong>der</strong> letzte<br />
Extrakt für das Geschäftsjahr den aussagefähigsten Bestand, da er den letzten erreichten Stand dokumentiert.<br />
Alternativ eröffnet DART ab <strong>der</strong> Version 2.4 die Option, im Zuge <strong>der</strong> Datenextraktion die Stammdaten für die<br />
Monatsextrakte auszuschließen und einen reinen Stammdatenextrakt nach <strong>der</strong> Extraktion <strong>der</strong> letzten<br />
Periode separat zu erstellen. Der neue Viewer seit DART 2.4 bietet die Möglichkeit, Bewegungs- und Stammdatenextrakte<br />
gemeinsam auszuwerten und die Daten in einer gemeinsamen View darzustellen.<br />
Sollen unterjährig Extrakte ohne Stammdaten erzeugt werden, ist es erfor<strong>der</strong>lich, im DART-Customizing<br />
(Transaktion FTWP) die Stammdatenauswahl zu aktivieren. Bei <strong>der</strong> Definition des Umfanges für den<br />
120 Vgl. SAP-Hinweis 582583.
einzelnen Extraktlauf wird nach <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Bewegungsdatensegmente die Stammdatenauswahl<br />
aufgerufen und die vorhandene Markierung für alle Stammdatensegmente abgewählt. Die nachfolgende<br />
Abbildung zeigt ein Beispiel hierzu:<br />
Abbildung 34: Extrakterstellung ohne Stammdaten<br />
Für die Erstellung des reinen Stammdatenextraktes am Ende des Geschäftsjahres muss dann die Auswahl<br />
entsprechend angepasst werden. Dies bedeutet, keine Bewegungsdaten, stattdessen aber alle Stammdaten<br />
auswählen.<br />
Besteht bei <strong>der</strong> parallelen Extraktion von Bewegungs- und Stammdaten noch die Möglichkeit, die Stammdaten<br />
auf die in den Bewegungsdaten verwendeten Stammdaten einzuschränken, so ist diese Option bei<br />
reinen Stammdatenextrakten nicht gegeben. Dies resultiert daraus, dass mangels verfügbarer Bewegungsdaten<br />
in diesem Extrakt keine Abhängigkeiten zwischen Bewegungsdaten und Stammdaten während <strong>der</strong><br />
Extraktion aufgebaut werden können. Dieser Nachteil vergrößert zwar die Menge <strong>der</strong> extrahierten Daten,<br />
führt aber in <strong>der</strong> Praxis nur zu unwesentlich mehr Datenvolumen und reduziert gegenüber <strong>der</strong> monatlichen<br />
Stammdatenextraktion das Datenvolumen immer noch in erheblichem Umfang. Die folgende Abbildung zeigt<br />
die Einstellung für die reine Stammdatenextraktion.<br />
Seite 77 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
Abbildung 35: Erstellung reiner Stammdatenextrakt<br />
Wenn einzelne Module nicht genutzt werden und demnach auch keine Bewegungsdaten in den Monatsextrakten<br />
herausgeschrieben wurden, brauchen die korrespondierenden Stammdatensegmente nicht<br />
extrahiert zu werden. Sie können über die oben gezeigte Funktion manuell abgewählt werden.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Wählen Sie anlässlich <strong>der</strong> Viewbildung über mehrere Extrakte für ein Geschäftsjahr die Stammdaten<br />
allein aus dem letzten Extrakt aus, und mischen Sie diese zu den Bewegungsdaten.<br />
So vermeiden Sie, dass Stammdaten <strong>der</strong> gleichen Kontonummer mehrfach enthalten sind.<br />
Wenn den Prüfer die Entwicklung <strong>der</strong> Inhalte <strong>der</strong> Stammdaten interessiert, können Sie ihm Stammdatenän<strong>der</strong>ungsbelege<br />
<strong>zur</strong> Verfügung stellen, die bei <strong>der</strong> Extrakterstellung automatisch maschinell mit<br />
extrahiert wurden.<br />
Obgleich die Datenextrakte die extrahierten Daten im Textformat enthalten, sind diese nicht für das direkte<br />
Lesen mit einem Text-Editor o<strong>der</strong> Tabellenkalkulationsprogramm geeignet. Wir empfehlen Ihnen, das<br />
Extrakt-Browser-Werkzeug zu verwenden, um die Daten im Extrakt anzusehen.<br />
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Buchungskreise in einem Extrakt zusammenzufassen. Es sollte<br />
jedoch ein Extrakt je Buchungskreis erzeugt werden, soweit <strong>der</strong> zu prüfende Steuerpflichtige nicht über die<br />
Zusammenfassung von mehreren Buchungskreisen abgebildet wird. In diesem Son<strong>der</strong>fall wäre ein Extrakt<br />
mit mehreren Buchungskreisen denkbar. In Hinblick auf einen zukünftigen Z1-Zugriff des Außenprüfers auf
Datenextrakte 121 wäre dadurch gewährleistet, dass <strong>der</strong> Außenprüfer nur auf Buchungskreise des in <strong>der</strong><br />
Prüfungsanordnung genannten Steuerpflichtigen zugreifen darf. Der Zugriff auf Extraktinhalte kann nur auf<br />
Buchungskreisebene geprüft werden. Eine Prüfung auf Organisationseinheiten weiterer im Extrakt vorhandener<br />
Daten aus an<strong>der</strong>en Modulen erfolgt nicht.<br />
5.5.10.2 PERIODISCHE EXTRAKTBILDUNG<br />
Im Regelfall umfasst ein Datenextrakt alle Buchungsperioden eines Buchungskreises für das komplette<br />
Wirtschaftsjahr (maximal 16 Buchungsperioden). Ein Datenextrakt darf technisch maximal 100 Daten-Files<br />
à 2 GB umfassen. In Abhängigkeit vom Datenvolumen und damit von den Laufzeiten <strong>der</strong> Extraktion kann es<br />
erfor<strong>der</strong>lich sein, unterjährig Datenextrakte zu erstellen. Für einen Buchungskreis und bei monatlicher Extraktion<br />
fallen somit max. 14 ASCII-File Sets (je Buchungsperiode 1 Set mit n Files (ohne Stammdaten), ein Set für<br />
die Abschlussperioden 13–16 (soweit genutzt) sowie 1 Set mit n Files für Stammdaten (abhängig vom Datenvolumen<br />
und Vorgaben im Customizing) an.<br />
Für die Entscheidung <strong>zur</strong> Bestimmung <strong>der</strong> periodischen Extraktfolge sollen folgende Anhaltspunkte dienen:<br />
> nach Monats- o<strong>der</strong> Quartalsabschluss, aber erst nach Sperre <strong>der</strong> erlaubten Buchungsperiode (Tabelle T001B)<br />
> nach Abgabe <strong>der</strong> Umsatzsteuer-Voranmeldung (Buchungen letzter USt-Korrekturen und <strong>der</strong><br />
USt-Zahllast sind eingeflossen).<br />
Anlässe für nicht-periodische Extraktionen können sein:<br />
> Datenauslagerungen vor Stilllegung von SAP-Systemen<br />
> Aushändigung von Datenbeständen an den Rechtsnachfolger bei Unternehmensverkäufen.<br />
Der Erwerber übernimmt die Datenaufbewahrung und ist Ansprechpartner <strong>der</strong> Außenprüfer.<br />
> Än<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Organisationsstruktur: Kontenplanumstellungen, Zusammenführung von einzelnen<br />
Buchungskreisen zu einem einzigen Buchungskreis bzw. Spaltung eines Buchungskreises in mehrere<br />
neue Buchungskreise im Wege <strong>der</strong> Verschmelzung / Spaltung von Daten auf <strong>der</strong> Datenbank.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Bei periodischer Extrakterstellung für ein Geschäftsjahr ist darauf zu achten, dass diese nur mit einer<br />
DART Version erfolgt, da ansonsten bei einer späteren Auswertung ggf. kein einheitlicher View über das<br />
ganze Geschäftsjahr erstellt werden kann. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Datenfel<strong>der</strong>, die durch eine neue<br />
DART-Version hinzugekommen sind und damit erst für Extrakte ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Implementierung<br />
<strong>der</strong> neuen DART-Version <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
121 Vgl. Abschnitt 5.4.2.<br />
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5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
5.5.10.3 NAMENSKONVENTIONEN FÜR DART-EXTRAKTE<br />
Es ist zu empfehlen, eine einheitliche Notation <strong>der</strong> Extraktdateien vorzunehmen. Die folgende Tabelle zeigt,<br />
welche Mindestangaben sich im Dateinamen wie<strong>der</strong>finden sollten und wie eine Namenskonvention<br />
gestaltet werden kann.<br />
STELLE INHALT (BEISPIEL) BEZEICHNUNG<br />
1–3 PA6 System<br />
4 _ Trennzeichen<br />
5–7 100 Mandantennummer (*)<br />
8 _ Trennzeichen<br />
9–12 0001 Buchungskreisnummer<br />
13 _ Trennzeichen<br />
14–17 2008 Geschäftsjahr<br />
18 _ Trennzeichen<br />
19–20 02 Periode von; bei Monats- o<strong>der</strong> Jahresextrakten<br />
00 = Jahr<br />
01–16 = Monat<br />
Q1–Q4 = Quartal<br />
21 _ Trennzeichen<br />
22–23 02 Periode bis; bei Monats- o<strong>der</strong> Jahresextrakten<br />
00 = Jahr<br />
01–16 = Monat<br />
Q1–Q4 = Quartal<br />
24 _ Trennzeichen<br />
25 B Datenart: (*)<br />
Bei unterjährigen Extrakten mit Datenteilung:<br />
B = Bewegungsdaten<br />
S = Stammdaten<br />
26 _ Trennzeichen<br />
27 P Kennzeichen für Test- o<strong>der</strong> produktiver Extrakt:<br />
T = Test<br />
P = Produktiv<br />
28 _ Trennzeichen<br />
29–30 01 Laufende Nummer<br />
Tabelle 14: Namenskonvention für einen Datenextrakt<br />
(*) Bestandteile können entfallen, sofern es z. B. nur einen produktiven Mandaten und vollständige Extrakte gibt.
Entsprechend dieser Namenskonvention könnte ein Datenextrakt diesen Namen erhalten:<br />
PA6_800_1000_2007_01_03_B_P_01<br />
Das SAP-System wird maschinell mehrere Extraktdateien anlegen und diese durchnummerieren, wenn die<br />
im Customizing vorgegebene Größe einer Extraktdatei (Empfehlung 100 MB) überschritten ist. Sollte mit<br />
dieser Vorgabe <strong>der</strong> Gesamtumfang eines Extraktes (100 Dateien) überschritten werden, sollte <strong>der</strong> Wert schrittweise<br />
nach oben angepasst werden. Diese Funktion sichert ab, dass nur Dateien erstellt werden, <strong>der</strong>en<br />
Umfang noch für eine Auswertung handhabbar bleibt.<br />
5.5.10.4 DEFINITION DER SPRACHE FÜR DEN DART-EXTRAKT<br />
Sobald ein Programm in SAP für die Bearbeitung im Hintergrund (Batchausführung) eingeplant wird, erfolgt<br />
die Job-Einplanung standardmäßig in <strong>der</strong> Sprache des angemeldeten Anwen<strong>der</strong>s. Im Einzelfall müsste im<br />
Jobstep die Sprache angepasst werden, was zusätzlichen Aufwand und eine zusätzliche Fehlerquelle im<br />
Handling bedeutet.<br />
Da Außenprüfungen im Allgemeinen jeweils in <strong>der</strong> lokalen Amtssprache stattfinden, kann das vorgehend<br />
beschriebene Verhalten des SAP-Systems zu Erläuterungstexten in einer an<strong>der</strong>en Sprache als <strong>der</strong> lokalen<br />
Amtssprache im Extrakt führen. Dies gerade dann, wenn die Extrakterstellung zentral im Unternehmen und<br />
nicht lokal durchgeführt wird.<br />
Um hier einen definierten Zustand zu erhalten, kann ab DART 2.6 122 bei <strong>der</strong> Extraktsausführung die Sprache<br />
auf dem Selektionsbild zusätzlich gewählt werden. Als Standardwert ist die Anmeldesprache des Users<br />
vorbelegt.<br />
Um hier einen definierten Zustand zu erhalten, kann ab DART 2.6 bei <strong>der</strong> Extraktsausführung die Sprache auf<br />
dem Selektionsbild zusätzlich gewählt werden. Als Standardwert ist die Anmeldesprache des Users vorbelegt.<br />
Abbildung 36: Definition <strong>der</strong> Extraktionssprache<br />
5.5.10.5 DART-EXTRAKT – PERFORMANCEOPTIMIERUNG<br />
Es hat sich bei <strong>der</strong> Extrakterstellung in <strong>der</strong> Vergangenheit gezeigt, dass es immer wie<strong>der</strong> Konstellationen<br />
gibt, bei denen die Extraktion einzelner Segmente übermäßig lange dauert.<br />
Klassische Bereiche sind die Offenen Posten (speziell bei Sachkonten), CO-Sekundärbuchungen, die CO-<br />
Gesamtkosten und die Än<strong>der</strong>ungsbelege. Hierzu hat SAP inzwischen einige SAP-Hinweise 123 veröffentlicht,<br />
mit denen durch Optimierungen <strong>der</strong> Selektionslogik o<strong>der</strong> zusätzliche Datenbankindices hier Abhilfe<br />
geschaffen werden kann.<br />
122 Vgl. SAP-Hinweis 1173540 – Upgrade von DART 2.5 auf DART 2.6.<br />
123 Vgl. u. a. SAP-Hinweise 896894, 992803, 1012235, 1225592.<br />
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Seite 82<br />
5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
5.5.10.6 DART-PROTOKOLL FÜR ABSTIMMZWECKE<br />
Mit den Extraktdateien werden zugleich Verwaltungsdaten (Protokolle) zum Nachweis <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit<br />
erzeugt und in <strong>der</strong> Extraktdatei abgelegt. Damit ist es möglich:<br />
> sofort nach Extrakterstellung eventuelle Differenzen zwischen SAP-Datentabellen<br />
und Extraktsummen / Abstimmdaten festzustellen<br />
> bei zukünftigen Zugriffen festzustellen, ob Manipulationen an <strong>der</strong> Extraktdatei stattgefunden haben.<br />
Das folgende Bild zeigt in drei Teilen einen Auszug aus einem Extrakt-Protokoll (Transaktion FTW1A):
Abbildung 37: Drei Ausschnitte aus dem Extraktprotokoll<br />
PRAXISTIPP:<br />
Bitte stellen Sie sicher, dass bei <strong>der</strong> Extraktion <strong>der</strong> Schalter „Datenprüfsumme berechnen“ stets gesetzt ist.<br />
Diese Prüfsumme ist Voraussetzung, um später einen Extrakt auf Verän<strong>der</strong>ungen zu prüfen, auch wenn<br />
nach <strong>der</strong> Extrakterstellung die SAP-Datenarchivierung durchgeführt wurde.<br />
5.5.11 DART-BROWSER (TRANSAKTION FTWF)<br />
Der DART-Browser zeigt in ALV-Technik (Advanced List Viewer) eine Übersicht über den Inhalt eines<br />
Datenextraktes, siehe die folgende Abbildung.<br />
Abbildung 38: Ausschnitt aus dem Extrakt-Browser (Transaktion FTWF)<br />
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Seite 84<br />
5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
Mit DART-Release 2.4 wurden die gesamten Bildschirmlayouts überarbeitet. Die neu eingeführte Präsentation<br />
<strong>der</strong> Daten mit <strong>der</strong> ALV-Technik erleichtert im Gegensatz zu früheren Releaseständen die Navigation durch<br />
die DART-Datenbestände.<br />
Im SAP Standard fehlt ein Berechtigungsobjekt, um Benutzerzugriffe auf Ebene <strong>der</strong> Extrakte zu steuern.<br />
Wenn einem Benutzer das Recht <strong>der</strong> Transaktion FTWF eingeräumt ist, dann stehen ihm alle vorhandenen<br />
Extrakte <strong>zur</strong> Anzeige in <strong>der</strong> Übersicht <strong>zur</strong> Verfügung. Die Prüfung auf den Buchungskreis des Extraktes<br />
erfolgt nur für die Segmente, die eine Organisationseinheit enthalten, die sich aus dem Buchungskreis<br />
ableiten lässt. Für alle Segmente ohne Organisationseinheit besteht kein Berechtigungsschutz.<br />
PRAXISTIPP: 124<br />
Wenn <strong>der</strong> Wunsch besteht, den Extraktzugriff auf bestimmte Extrakte zu beschränken, muss ein Umweg<br />
eingeschlagen werden.<br />
Achten Sie beim Erstellen des Extrakts darauf, dass <strong>der</strong> Name des Extrakts auf die ihm zugrunde liegenden<br />
Selektionskriterien rückschließen lässt, z. B. eine Buchungskreisnummer enthält.<br />
Legen Sie dann für jeden Extrakt, für den Sie einen Anwen<strong>der</strong> berechtigen möchten, eine kundeneigene<br />
Transaktion an.<br />
Beispiel:<br />
Sie legen die Transaktion Z_0001_FTWF an. Diese führt die Transaktion FTWF mit dem Extrakt für den<br />
Buchungskreis 0001 in <strong>der</strong> Verzeichnisgruppe nnnn aus.<br />
Dem Anwen<strong>der</strong> erteilen Sie allein die Berechtigung für die neue Transaktion Z_0001_FTWF, nicht<br />
dagegen für FTWF allgemein.<br />
So können Sie den Zugriff auf die Extrakte limitieren.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Bis einschließlich Version 2.3 brauchte DART eigene Indices für die Viewerstellung. Seit DART-Version<br />
2.4 werden diese nicht mehr benötigt.<br />
Die Indices lassen sich mit Report RTXWDELI löschen, <strong>der</strong> Bestandteil <strong>der</strong> Auslieferung von DART 2.5 125<br />
ist. Hiermit können Extrakte um bis zu 30 % in <strong>der</strong> Größe reduziert werden.<br />
5.5.12 ABSTIMMUNG UND KONTROLLE VON EXTRAKTIONEN<br />
5.5.12.1 DATENPRÜFSUMMEN PRÜFEN (TRANSAKTIONEN FTWE / FTWE1)<br />
Die Kontrollen auf Datenprüfsummen mit den Transaktionen<br />
> Transaktion FTWE: DART-Kontrollsummen für FI-Belege prüfen<br />
> Transaktion FTWE1: alle Kontrollsummen des Datenextraktes prüfen (wenn in einem Extrakt Daten aus<br />
mehr als einem Buchungskreis enthalten sind)<br />
können solange vorgenommen werden, wie die Ursprungsdaten nicht archiviert sind.<br />
124 Vgl. SAP-Hinweis 1058866 DART-Berechtigungen auf Extraktebene.<br />
125 Vgl. SAP-Hinweis 1050841
Die folgende Abbildung zeigt das Bild <strong>der</strong> Transaktion FTWE1.<br />
Abbildung 39: DART Kontrollsummen für FI-Belege<br />
DART Extrakt Datenbank<br />
PRAXISTIPP:<br />
Die Extrakte sind sofort nach Erstellung von den Fachabteilungen zu prüfen.<br />
DART Extrakt vs. Datenbank<br />
Die Buchungssummen des Belegkompaktjournals RFBELJ00 müssen bei gleichen Selektionszeiträumen<br />
im Vergleich mit den Extraktsummen aus Transaktion FTWE / FTWE1 zu identischen Ergebnissen führen.<br />
Sind Nachbuchungen in eine an sich abgeschlossene Buchungsperiode erfor<strong>der</strong>lich, bedarf es genauer<br />
organisatorischer Regelungen, um die bereits erzeugten Extrakte ab <strong>der</strong> wie<strong>der</strong> geöffneten Buchungsperiode<br />
zu verwerfen und den / die Extrakt(e) neu zu erstellen.<br />
Muss in abgeschlossenen Buchungsperioden nachträglich gebucht werden, muss organisatorisch<br />
sichergestellt werden, dass eine Kette an Aktionen konsistent abläuft:<br />
> Öffnen <strong>der</strong> Buchungsperiode<br />
> Buchen <strong>der</strong> Belege<br />
> Schließen <strong>der</strong> Buchungsperiode<br />
> Abstimmen, ob tatsächlich nur die beabsichtigten Belege und unerkannt keine weiteren Buchungen<br />
in die Periode eingeflossen sind<br />
> Neue Extrakterstellung anstoßen; Dateiname unter Hinweis auf „neuen“ Extrakt (Laufnummer).<br />
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Seite 86<br />
5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
5.5.12.2 PRÜFSUMMEN DES DATENEXTRAKTS PRÜFEN (TRANSAKTION FTWD)<br />
Bei <strong>der</strong> Erstellung von Datenextrakten können zusammen mit den Daten Prüfsummen abgespeichert werden,<br />
vorausgesetzt, dass <strong>der</strong> entsprechende Schalter bei <strong>der</strong> Extrakterstellung gesetzt wurde.<br />
Mit diesem Werkzeug werden die Kontrollsummen anhand <strong>der</strong> Extraktdatei(en) nochmals errechnet. Damit<br />
wird die revisionssichere Aufbewahrung unter Beweis gestellt und die Identität mit dem Zustand im Augenblick<br />
<strong>der</strong> Extraktion nachgewiesen.<br />
Die folgende Abbildung zeigt einen Auszug des gesamten Bildschirmbildes.<br />
Abbildung 40: Datenprüfsumme prüfen (Transaktion FTWD)<br />
Abbildung 41: Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung Transaktion FTWD<br />
5.5.13 AUFBEWAHRUNG VON DART-EXTRAKTDATEIEN<br />
Der DART-Extrakt (eine ASCII-Datei) befindet sich in <strong>der</strong> SAP-Systemumgebung und kann mit SAP-<br />
Werkzeugen angezeigt werden. Steht ein Dokumentenmanagement- o<strong>der</strong> Ablagesystem <strong>zur</strong> Verfügung, das<br />
die Ablage von Extrakten via ArchiveLink ermöglicht (und möglichst SAP zertifiziert sein soll und als GoBSkonformes<br />
Verfahren implementiert ist), so können die DART-Extraktdateien dort abgelegt werden.<br />
Ansonsten ist eine an<strong>der</strong>weitige revisionssichere Datenspeicherung bzw. Dateiablage zu organisieren.
5.5.14 VIEWBILDUNG<br />
5.5.14.1 ALLGEMEIN<br />
DART-Extrakte umfassen einen in sich konsistenten „Snap Shot“ von steuerrelevanten Daten, <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Vergangenheit im Vorgriff auf zukünftige Prüfungen erstellt wurde. Dieser Datenbestand dient als Grundlage<br />
für die Beantwortung <strong>der</strong> Prüferanfragen in digitaler Form.<br />
Eine schriftliche Prüferanfrage wird in eine technische Sicht (View) auf die dem Zeitraum entsprechenden DART-<br />
Extraktdateien umgesetzt. Views erlauben es, gezielt Fel<strong>der</strong> aus verschiedenen Datensegmenten (z. B. Belegkopf,<br />
Belegzeile, Stammdaten) auszuwählen und die Ergebnisse in eine Ausgabedatei zu schreiben.<br />
Ergebnisse können in eine neue View-Datei geschrieben o<strong>der</strong> an eine bestehende View-Datei angehängt werden.<br />
Ab DART-Release 2.3 steht eine Tabelle mit dem „Beziehungswissen“ <strong>zur</strong> Verfügung. Das Beziehungswissen<br />
erklärt dem Außenprüfer die Tabellenverknüpfungen und enthält Angaben, wie Segmenttabellen untereinan<strong>der</strong><br />
verbunden sind. Seit DART 2.5 kann es mittels Transaktion FTWYR kundenseitig ergänzt werden.<br />
Der von <strong>der</strong> Finanzverwaltung empfohlene Beschreibungsstandard 126 ist für DART-Views nicht notwendig.<br />
5.5.14.2 NAMENSKONVENTIONEN FÜR VIEWS<br />
Für die Anlage <strong>der</strong> Views hat sich herausgestellt, dass eine sprechende Namensgebung in <strong>der</strong> Praxis<br />
schnell an die Grenzen des sinnvoll Machbaren stößt. Nachfolgend beschriebene Namenskonvention bietet<br />
die Möglichkeit, <strong>der</strong> Zuordnung <strong>der</strong> Views zu einer Applikation. Die eigentliche Funktion <strong>der</strong> Views wird<br />
nicht im Namen <strong>der</strong> Viewdefinition, son<strong>der</strong>n im Beschreibungstext abgebildet.<br />
STELLE EMPFEHLUNG BEZEICHNUNG<br />
1 Z Zeichen für Kundennamensraum<br />
2 _ Trennzeichen<br />
3–4 FI Modulkennzeichen, hier Financials<br />
5 _ Trennzeichen<br />
6 0001 lfd. Nummer<br />
Tabelle 15: Regel für Namensvergabe von View-Definitionen<br />
5.5.14.3 VIEWS DEFINIEREN (TRANSAKTION FTWY)<br />
Die Erstellung von Sichten auf Datenextrakte (SAP bezeichnet sie als „Views“) unterscheidet sich sehr stark<br />
vom jeweiligen DART-Releasestand (kleiner o<strong>der</strong> gleich DART 2.3 und ab DART 2.4). Eine umfassende<br />
Beschreibung würde den Rahmen an dieser Stelle sprengen. Für geübte Applikationsbetreuer, SAP-User<br />
mit Kenntnissen von SAP-Query o<strong>der</strong> ABAP-Programmierer dürfte die Einarbeitung relativ einfach sein.<br />
Eine Einarbeitung in diese Thematik ist dennoch rechtzeitig vor Beginn einer Außenprüfung zu empfehlen.<br />
Der SAP-Workshop WDE680 bietet eine vertiefte Einführung in die View-Bildung.<br />
126 BMF-Information zum Beschreibungsstandard, a.a.O.<br />
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Seite 88<br />
5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
Hinzuweisen ist auf die Bedeutung <strong>der</strong> Join-Bedingung, also <strong>der</strong> Art, wie die Datensegmente <strong>der</strong> View-<br />
Definition verbunden werden sollen.<br />
In einem relationalen Datenbanksystem ist ein Join eine Kombination von Datensätzen aus zwei o<strong>der</strong> mehr<br />
Tabellen. Auf ähnliche Weise bedeutet ein Join in DART die Kombination von Datensätzen aus zwei o<strong>der</strong><br />
mehr Segmenten in einem Extrakt.<br />
Die Join-Bedingung kann wie folgt eingesetzt werden:<br />
> Um nur Datenelemente zu selektieren, die in allen verknüpften Datensegmenten vorhanden sind,<br />
muss <strong>der</strong> „inner join“ 127 aktiviert werden.<br />
> Um alle Datenelemente zu selektieren, die zu den Selektionen aus den verknüpften Datensegmenten<br />
passen, muss <strong>der</strong> „outer join“ 128 aktivieren werden.<br />
Im SAP-Standard sind einige View-Vorschläge vorhanden. Die AG <strong>GDPdU</strong> und SAP nehmen die Erweiterung<br />
<strong>der</strong> View-Vorschläge anhand praktischer Erkenntnisse aus dem Prüfungsalltag kontinuierlich vor.<br />
Als erster Schritt sind Standard-Views für das Modul FI (1SAP_FInn und 1SAP_XXnn; nn = laufende Nummer<br />
<strong>zur</strong> Differenzierung) von <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> 129 vorbereitet und von SAP zwischenzeitlich ausgeliefert 130 worden.<br />
Weitere Entwicklungsanträge für Views <strong>der</strong> Module MM und SD hat die AG <strong>GDPdU</strong> bei SAP <strong>zur</strong> Umsetzung<br />
eingereicht. Ein Auslieferungstermin stand zum Redaktionsschluss 11.08.2008 lei<strong>der</strong> noch nicht fest.<br />
Um einen einfacheren Umgang mit diesen neuen Standard-Views zu erreichen, enthalten die View-Vorschläge jetzt<br />
> alle Fel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Datensegmente<br />
> die Auswahl aller (sinnvollen) Fel<strong>der</strong> als Selektionsfel<strong>der</strong><br />
> Fel<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Reihenfolge, wie sie bei <strong>der</strong> Belegerfassung angeordnet sind.<br />
Für den Anwen<strong>der</strong> ergeben sich die folgenden Arbeitsschritte, um eine eigene Views auf Basis <strong>der</strong> neuen<br />
Standard-View-Vorschläge zu erstellen:<br />
> den Vorschlag einer Standard-View in den Kundennamensraum Z* kopieren<br />
> die Auswahl <strong>der</strong> relevanten Fel<strong>der</strong> gemäß Prüferwunsch treffen<br />
> alle nicht benötigten Datenfel<strong>der</strong> löschen<br />
> alle nicht benötigten Selektionsfel<strong>der</strong> löschen.<br />
Da jetzt in den neuen FI-Standard-Views die maximal (sinnvoll) möglichen Fel<strong>der</strong> eines Segments<br />
vorliegen, muss <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> immer nur die Feldanzahl und die Selektionsbedingungen auf den<br />
benötigten Umfang reduzieren. Unnötige Fel<strong>der</strong> und Selektionsbedingungen führen zu längeren Verarbeitungszeiten<br />
bei <strong>der</strong> View-Dateierzeugung.<br />
5.5.14.4 VIEW-DATEIEN ERZEUGEN (TRANSAKTION FTWH)<br />
Alle Auswertungen von DART-Extraktdateien erfolgen über den Abruf von Views <strong>zur</strong> Anzeige o<strong>der</strong> sofortige<br />
Erstellung eines Extrakt-Views.<br />
Wird die Auswertung zuerst als Online-Display abgerufen und dann als EXCEL ® -Download überlassen, so<br />
ist die in EXCEL ® maximal mögliche Zeilenanzahl (von EXCEL ® -Version abhängig) pro Arbeitsblatt zu beachten.<br />
127 Zur Erläuterung des Join-Begriffes siehe Abschnitt 8.5.<br />
128 Zur Erläuterung des Join-Begriffes siehe Abschnitt 8.5.<br />
129 Hier: Untergruppe <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> <strong>zur</strong> Definition von Standard-Views.<br />
130 Vgl. SAP-Hinweise 945615 und 953869.
Ein Online-Display ist systembedingt auf ca. 100.000 Zeilen begrenzt (technische Begrenzung des ALV),<br />
unabhängig davon, welche Werte beim Ausführen <strong>der</strong> View angegeben werden.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Die <strong>DSAG</strong> empfiehlt ausschließlich einen Download im SAP Audit-Format, vorzunehmen, da nur hier die<br />
beschreibenden Kopfzeilen enthalten sind und die die Bedeutung <strong>der</strong> einzelnen Spalten in einer Form<br />
abbilden, welche IDEA ® maschinell interpretieren kann.<br />
5.5.14.5 NAMENSKONVENTIONEN FÜR VIEW-DATEIEN<br />
Es bietet sich an, auch den Dateinamen für View-Dateien so sprechend wie möglich abzufassen.<br />
Als Beispiel möge folgende Regel für den Namensaufbau dienen:<br />
STELLE EMPFEHLUNG BEZEICHNUNG<br />
1 Z Zeichen für Kundennamensraum<br />
2 _ Trennzeichen<br />
3–4 FI Modulkennzeichen, hier Financials<br />
5 _ Trennzeichen<br />
6–9 0001 Buchungskreis<br />
10 _ Trennzeichen<br />
11–13 001 lfd. Nummer<br />
14 _ Trennzeichen<br />
15–30 Ggf. ergänzen<strong>der</strong> Text<br />
Tabelle 16: Regel für Namensvergabe View-Dateien<br />
Im Beschreibungstext (Länge 40 Zeichen) finden ergänzende Informationen Platz.<br />
5.5.14.6 PERFORMANCE BEI DER VIEW-AUSFÜHRUNG<br />
In Systemen mit großem Datenumfang in einzelnen Segmenten o<strong>der</strong> sehr komplexen Views hat es sich<br />
herausgestellt, dass <strong>der</strong> mit DART 2.4 ausgelieferte Viewer auf ALV-Basis an die technischen Grenzen<br />
hinsichtlich des erfor<strong>der</strong>lichen temporären Speicherverbrauches stößt und daraufhin die Erstellung <strong>der</strong><br />
View-Datei abbricht.<br />
Bis <strong>zur</strong> allgemeinen Verfügbarkeit von DART 2.6 steht in diesem Fall noch die View-Logik von vor DART 2.4<br />
<strong>zur</strong> Verfügung. Wie diese zu aktivieren ist, wird im Auslieferungshinweis zu DART 2.4 131 , Punkt 7 beschrieben.<br />
Mit DART 2.6 132 wird eine überarbeitete View-Logik ausgeliefert, die nicht mehr den temporären Speicher<br />
eines SAP-Prozesses in <strong>der</strong> bisherigen Form belastet. Mit dieser optimierten Version <strong>der</strong> View-Logik sind<br />
auch große Datenumfänge o<strong>der</strong> hochkomplexe Views wie<strong>der</strong> möglich.<br />
131 Zur Erläuterung des Join-Begriffes siehe Abschnitt 8.5.<br />
132 Zur Erläuterung des Join-Begriffes siehe Abschnitt 8.5.<br />
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Seite 90<br />
5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
5.5.14.7 ÜBERGABE VON DURCH EXPORT-VIEWS ERZEUGTE DATEN<br />
Der DART-Extrakt ist technisch nicht für den Import in das Prüfprogramm IDEA ® geeignet. Nur ein Export-<br />
View im SAP Audit-Format kann von IDEA ® direkt importiert und gelesen werden, da nur das SAP-Audit-<br />
Datenformat eine Feldbeschreibung in den ersten acht Kopfzeilen <strong>der</strong> Datei bietet.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Bitte achten Sie auf die Systemwege, welche die View-Datei von <strong>der</strong> Datenerstellung bis <strong>zur</strong> Erzeugung<br />
des Datenträgers (z. B. CD brennen) <strong>zur</strong>ücklegt. Sollten dabei unterschiedliche Betriebssystemwelten<br />
genutzt werden (z. B. UNIX ® und Microsoft ® Windows ® ), ist darauf zu achten, dass <strong>der</strong> Transfer <strong>der</strong> View-<br />
Datei mittels FTP erfolgt. Sonst besteht die Gefahr, dass <strong>der</strong> Hexadezimal-Code für das Zeilenende eines<br />
Datensatzes zerstört und die Datei für IDEA ® nicht lesbar ist.<br />
Ebenso kann ein initiales (leeres) Datumsfeld o<strong>der</strong> das Zeichen Punkt o<strong>der</strong> Komma für Dezimaltrennung<br />
und Tausen<strong>der</strong>-Trennung Abstimmungsbedarf bei <strong>der</strong> Weiterverarbeitung in Folgesystemen wie IDEA ®<br />
etc. hervorrufen.<br />
5.5.14.8 VIEW-INHALTE ANZEIGEN (TRANSAKTION FTWN)<br />
Die Transaktion FTWN stellt die Anzeige des View-Protokolls mit näheren Angaben zum Erzeugungsdatum<br />
und Ablageort <strong>der</strong> View-Datei <strong>zur</strong> Verfügung und bietet den Zugriff auf den View-Inhalt in ALV-Technik.<br />
View-Dateien, die mit DART-Version 2.3 und jünger erstellt wurden, können lei<strong>der</strong> nicht im ALV-Format<br />
angezeigt werden. 133<br />
5.5.15 AUTOMATISIERUNG DER EXTRAKTERSTELLUNG – AUSBLICK<br />
Sofern im Unternehmen eine große Anzahl von Buchungskreisen vorhanden ist und eine unterjährige<br />
Extrakterstellung gewählt wurde, kann es sein, das ein nicht unerheblicher Aufwand notwendig ist, um den<br />
Extraktionsprozess ordnungsgemäß abzuwickeln.<br />
Um dies zu vereinfachen, wird mit DART 2.6 eine Anbindung an den SAP Schedule Manager (Transaktion<br />
SCMA) ausgeliefert. Mit dem SAP Schedule Manager ist es auf Basis des SAP Workflows möglich,<br />
Prozessketten im Extraktionsprozess zu definieren.<br />
Hierbei können variable Eingabeparameter wie Buchungskreis, Geschäftsjahr, Extraktionsperiode, Name<br />
des Extraktes etc. dynamisch übergeben werden. In vorab fest zu definierenden Programmvarianten<br />
werden <strong>der</strong> Extraktionsumfang (mittels <strong>der</strong> Selektionskennzeichen auf dem Startbild <strong>der</strong> Transaktion<br />
FTW1A) und die Selektionsvariablen für die vorgenannten dynamischen Parameter festgelegt.<br />
133 Vgl. SAP-Hinweis 810014 − Upgrade von DART 2.3 auf DART 2.4.
Mit diesen Vorbereitungen können jetzt im Schedule Manager Prozessketten für DART definiert werden.<br />
Eine solche Prozesskette könnte wie folgt aussehen:<br />
Workflow<br />
gestartet<br />
DART:<br />
Prüfsummen<br />
testen (v)<br />
DART:<br />
Extrakt<br />
archivieren<br />
DART:<br />
Prüfsummen<br />
testen (N)<br />
Workflow<br />
beendet<br />
Abbildung 42: mögliche Prozesskette für die DART-Extraktion mittels Schedule Manager<br />
Im Schedule Manager kann weiterhin definiert werden, dass im Fehlerfall eine definierte Person per<br />
Expressnachricht informiert wird, dass für diesen Extrakt Handlungsbedarf besteht.<br />
So definierte Prozessketten können dann im Schedule Manager zu definierten Zeitpunkten o<strong>der</strong> zyklisch<br />
eingeplant werden.<br />
Weitere Informationen sind im SAP-Hinweis zu DART 2.6 134 und unter <strong>der</strong> Komponente des SAP Schedule<br />
Managers CA-GTF-SCM-A auf dem SAP Service Marketplace (http://service.sap.com/notes) zu finden.<br />
134 Vgl. SAP-Hinweis 1173540 − Upgrade von DART 2.5 auf DART 2.6.<br />
DART:<br />
Extrakt<br />
erstellen<br />
DART:<br />
Kontollsummen<br />
prüfen (vorher)<br />
DART:<br />
Extrakt<br />
reimport<br />
DART:<br />
Lokale<br />
Files löschen<br />
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Seite 92<br />
5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
5.5.16 ZUSAMMENFASSUNG DART<br />
VORTEILE NACHTEILE<br />
Customizing (Ersteinstellung) erfor<strong>der</strong>t nur wenig Aufwand. Hoher Pflegeaufwand durch lfd.<br />
Überwachung <strong>der</strong> SAP-Hinweise.<br />
Kostenlos im Rahmen des Standards für alle in Wartung befindlichen<br />
Releasestände<br />
DART-Extrakte sind in einem SAP-R/3- o<strong>der</strong> ERP 5.0 / 6.0-System<br />
auswertbar, das nicht notwendigerweise identisch mit dem Quell-<br />
SAP-System sein muss,<br />
Auswertung durch ein System mit gleichem o<strong>der</strong> höherem<br />
Releasestand gegenüber dem erzeugenden System möglich.<br />
DART-Extrakte sind in einem SAP-R/3- o<strong>der</strong> ERP 5.0 / 6.0-System<br />
auswertbar, das nicht notwendigerweise identisch mit dem Quell-<br />
SAP-System sein muss,<br />
Auswertung durch ein System mit gleichem o<strong>der</strong> höherem<br />
Releasestand gegenüber dem erzeugenden System möglich.<br />
Datenumfang wird aufgrund neuerer Erkenntnisse fortlaufend<br />
aktualisiert.<br />
Einheitlicher Ausgangsstand für alle SAP-Anwen<strong>der</strong>.<br />
Bei Stilllegungskonzepten können mit DART-Daten „eingefroren“<br />
werden. Quellsystem muss nicht dem Auswertesystem entsprechen.<br />
Mergers- o<strong>der</strong> Akquisitions-Szenarien sind abbildbar.<br />
Bei Kontenplanän<strong>der</strong>ung bleiben alle historisch relevanten Daten in<br />
ursprünglicher Definition in bereits vorhandenen DART-Extrakten<br />
auswertbar.<br />
Erweiterung des Datenkatalogs um SAP-Standardfel<strong>der</strong> aufgrund<br />
eigener Entwicklungen möglich.<br />
Erweiterungen des Datenkatalogs um kundeneigene steuerrelevante<br />
Datentabellen möglich; betrifft Tabellen, die nicht aus dem SAP-<br />
Namensraum entstammen.<br />
Ab DART-Release 2.4 Extraktsplitter <strong>zur</strong> Aufspaltung von Extrakten<br />
in einzelne Ursprungsegmente im SAP-AIS-Format<br />
Ab DART-Release 2.4 technische Erleichterung bei Stilllegung<br />
(DART = an<strong>der</strong>es System).<br />
Tabelle 17 Übersicht zu Vorteilen und Nachteilen von DART<br />
<strong>Anwendung</strong> nur für SAP-Systeme;<br />
für Non-SAP-Systeme muss eine<br />
an<strong>der</strong>e Lösung gefunden werden.<br />
Einspielung von Son<strong>der</strong>transporten<br />
ist mit Aufwand verbunden.<br />
Extrakt muss vor Auslagerung<br />
(SAP-Datenarchivierung) erfolgen;<br />
spätere Aktualisierung ist sehr<br />
aufwendig bzw. nicht möglich.
5.6 SAP HUMAN CAPITAL MANAGEMENT<br />
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt in SAP im Modul Human Capital Management (HCM). Oftmals<br />
wird noch die alte Bezeichnung HR (Human Resources) verwendet.<br />
Zum Themenkomplex <strong>GDPdU</strong> innerhalb <strong>der</strong> SAP-Welt nimmt das Personalabrechnungssystem HCM eine<br />
Son<strong>der</strong>stellung ein. Für diese Applikation steht die Interface-Toolbox (Transaktion PU12) <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
HCM wurde aus Gründen des Datenschutzes und wegen <strong>der</strong> i.d.R. nicht großen Datenmengen nicht in das<br />
Werkzeug DART einbezogen und war deshalb auch nicht Gegenstand <strong>der</strong> Beratungen innerhalb <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong>.<br />
Vor <strong>der</strong> technischen Betrachtung ist <strong>der</strong> Hinweis angebracht, dass die Prüfungshandlungen bei Lohnsteuerprüfungen<br />
immer auch außerhalb <strong>der</strong> Lohn- und Gehaltsabrechnung ansetzen. So wird die Finanzverwaltung<br />
in <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung gezielt Sachverhalte prüfen, die in <strong>der</strong> Lohn- und Gehaltsabrechnung als<br />
geldwerter Vorteil zu berücksichtigen sind, z. B. Firmenwagennutzung, Geschenke an Mitarbeiter oberhalb<br />
<strong>der</strong> Wertgrenzen, Mitarbeiterrabatte usw.<br />
5.6.1 UNMITTELBARER ZUGRIFF (Z1-ZUGRIFF)<br />
Auch für HCM steht eine Prüferrolle SAP_AUDITOR_TAX_HR entsprechend wie bei FI, MM, SD usw. <strong>zur</strong><br />
Verfügung. Die in <strong>der</strong> Rolle enthaltenen Transaktionen unterstützen auch die geschäftsjahresabhängige<br />
Zeitraumbegrenzung135 <strong>der</strong> Prüferberechtigung136 und das Action Log. 137 Bitte beachten Sie auch ergänzende<br />
Hinweise <strong>zur</strong> Berechtigungsrolle des Außenprüfers auf HCM-Daten. 138<br />
Im SAP-Service-Marktplatz service.sap.com sind für HCM relevante Hinweise neben <strong>der</strong> Komponente<br />
wCA-GTF-GDP unter <strong>der</strong> Komponente PY-DE-NT-TX zu finden.<br />
5.6.2 DATENÜBERLASSUNG (Z3-ZUGRIFF)<br />
In SAP HCM gab es schon lange ein flexibles Extraktionswerkzeug, die Interface Toolbox (Transaktion PU12).<br />
Diese Transaktion war bis <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Anfor<strong>der</strong>ungen in SAP in Deutschland allerdings<br />
kaum bekannt.<br />
Von <strong>der</strong> SAP-HCM-Entwicklung wurde ein Beispiel-Interfaceformat (DAO0) ausgeliefert. Nach erstem Feedback<br />
aus Lohnsteuerprüfungen sind in <strong>der</strong> Praxis meist Anpassungen des Beispielformats notwendig.<br />
Die Interface Toolbox kann Daten mit Hilfe des XML-Beschreibungsstandards exportieren. 139 Beachten Sie bitte<br />
auch die Hinweise zum Download im Batch-Betrieb 140 und <strong>zur</strong> Ausgabe von Texttabellen neben <strong>der</strong> XML-Datei. 141<br />
V.<br />
e. <strong>DSAG</strong> © 25.08.2008, STAND GDPDU, DER ANWENDUNG ZUR<br />
135 Vgl: Abschnitt 5.2.3.<br />
136 Vgl. SAP-Hinweis 445148.<br />
137 Vgl. SAP-Hinweise 529251 und 677249.<br />
138 Vgl. SAP-Hinweise 662805 und 776038.<br />
139 Vgl. SAP-Hinweis 594048 XML-Datenbeschreibung für Datenüberlassung.<br />
93EMPFEHLUNGEN<br />
140 Vgl. SAP-Hinweis 673829.<br />
141 Vgl. SAP-Hinweis 673235. Seite
Seite 94<br />
5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen<br />
5.7 REISEKOSTENABRECHNUNG (FI-TV)<br />
Die Reisekostenabrechnung nimmt in <strong>der</strong> SAP-Welt quasi eine Zwitterstellung zwischen FI und HCM ein.<br />
Ehemals gehörte sie zum HCM (damals noch HR), seit SAP R/3 Release 4.0 ist sie dem Modul FI zugeordnet<br />
(FI-TV). Technisch nutzt FI-TV aber weiterhin viele Bestandteile des HCM.<br />
Wenn Lohn- und Gehaltsabrechnung und Finanzwesen auf separaten Systemen betrieben werden, was bei<br />
<strong>der</strong> weit überwiegenden Zahl von SAP-Installationen <strong>der</strong> Fall ist, kann die Reisekostenabrechnung<br />
entwe<strong>der</strong> auf dem HCM-System o<strong>der</strong> auf dem FI / CO-System installiert werden.<br />
Der Betrieb auf dem HCM-System bietet sich an, wenn die Mitarbeiter ihre Reisekosten im Regelfall auf ihre<br />
Stammkostenstelle kontieren. Sofern jedoch Reisekosten auf unterschiedliche CO-Objekte (z. B. Kostenstellen,<br />
Aufträge, PSP-Elemente) erfasst werden müssen (typisches Szenario bei Dienstleistungsunternehmen),<br />
wird die Reisekostenabrechnung meist auf dem SAP FI- / CO-System mit betrieben und ein Teil des<br />
Personalstamms aus dem davon getrennten SAP HCM repliziert.<br />
5.7.1 Z1-ZUGRIFF AUF DATEN DER REISEKOSTENABRECHNUNG<br />
Je nach <strong>der</strong> Entscheidung, auf welchem System FI-TV installiert wurde, müssen für den Zugriff des<br />
Außenprüfers auf diesem System die Berechtigungen zum Z1-Zugriff eingerichtet und die Zeitraumprüfung<br />
aktiviert werden.<br />
5.7.2 DATENÜBERLASSUNG (Z3-ZUGRIFF)<br />
Für die Datenextraktion und <strong>zur</strong> Erstellung <strong>der</strong> DART-Extraktdateien wurde das Werkzeug DART zum<br />
Release 2.2 für die Reisekostenabrechnung erweitert. 142<br />
142 Vgl. SAP-Hinweise 668943 (Auslieferung DART 2.2) und 692071 (Ergänzung FI-TV zu DART 2.2).
Seite 95 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 96<br />
6 An<strong>der</strong>e technische Umsetzungsszenarien<br />
6.1 AUSWERTESYSTEM FÜR MASSENKONTOKORRENT<br />
Der von <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> präferierte Lösungsansatz bezieht sich nur auf die Standard-, nicht aber<br />
Branchenlösungen <strong>der</strong> SAP (wie z. B. IS-U für die Energiewirtschaft). U. a. für das in den Branchenlösungen<br />
Energieversorgung (IS-U) und Telekommunikation (IS-T) verwendete Massenkontokorrent (FI-<br />
CA) entwickelte SAP einen eigenen Lösungsansatz ergänzend zu DART: ein spezielles SAP-Extraktionsverfahren,<br />
das es ab IS-U / IS-T-Release 4.71 auch erlaubt, Teilmengen aus den Daten dem Prüfer<br />
zugänglich zu machen, ähnlich <strong>der</strong> Viewerstellung bei DART.<br />
Auswertung Massenkontokorrent (FI-CA) verwendet in:<br />
> IS-T Telekommunikation<br />
> IS-U Versorger<br />
> FS-CD Versicherungen: Inkasso / Exkasso<br />
> IS-M Media (FI-CA optional bei IS-M / SD)<br />
> IS-PS Public Sector (FI-CA optional).<br />
6.2 DART-ERWEITERUNGEN FÜR BRANCHENLÖSUNGEN<br />
Für wenige Branchen stehen Erweiterungen des DART-Datenkatalogs <strong>zur</strong> Verfügung:<br />
> IS-M-AM Medien – Werbemanagement<br />
> IS-M-SD Medien – Vertrieb.<br />
6.3 KUNDENINDIVIDUELLE LÖSUNGSANSÄTZE<br />
Sicherlich gibt es in Verbindung mit an<strong>der</strong>en Werkzeugen weitere Lösungsansätze über DART hinaus.<br />
Deren Einsatz kann aber nur in firmenindividueller Projektarbeit bewerkstelligt werden.<br />
Sollte aus betriebswirtschaftlicher Sicht aber die Notwendigkeit bestehen, beispielsweise mehrmalige<br />
unterjährige Datenauslagerung aus SAP zwingend vornehmen zu müssen, könnten solche Systeme ggf.<br />
in das <strong>GDPdU</strong>-Lösungskonzept integriert werden. Zur Umsetzung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Anfor<strong>der</strong>ungen sind diese<br />
kostenpflichtigen Zusatzsysteme / -verfahren aber nicht zwingend anzuschaffen.
7 Ausblick<br />
Auch nach sieben Jahren <strong>der</strong> Diskussion im Schrifttum, mit <strong>der</strong> Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen<br />
sind weitere wichtige Fragen noch nicht endgültig geklärt. Die Vielzahl <strong>der</strong> ERP-Systeme mit ihren<br />
zum Teil mächtigen Funktionsumfängen sind und bleiben immer noch eine große Herausfor<strong>der</strong>ung für<br />
die Außenprüfer, die Finanzverwaltung im Allgemeinen und die Steuerpflichtigen. Je nach Blickwinkel<br />
eines Außenprüfers o<strong>der</strong> eines Steuerpflichtigen werden pragmatische, auf die jeweilige betriebliche<br />
Situation bezogene Lösungskonzepte immer wie<strong>der</strong> neu Diskussionsstoff liefern.<br />
Aus den bisherigen Prüfungserfahrungen haben wir erkannt, dass ERP-Systeme mit mächtigem<br />
Funktionsumfang wie ein SAP-System in komplexen Prozessen Daten erzeugt werden, <strong>der</strong>en Behandlung<br />
in den Systemen nicht o<strong>der</strong> nicht primär am Datenzugriff auf steuerlich relevante Daten ausgerichtet<br />
ist. Wenn Daten über temporäre Zwischendatenbestände als Download außerhalb <strong>der</strong> ERP-Systeme<br />
überführt werden und zeitlich versetzt zum Zeitpunkt einer Außenprüfung wie<strong>der</strong> zu einem einheitlichen<br />
Bild zusammengesetzt werden, ergibt sich eine große Zahl von Interdependenzen und Abhängigkeiten.<br />
Diese Komplexität des Zusammenspiels von Daten aus unterschiedlichen Quellen muss vom Steuerpflichtigen<br />
und vom Außenprüfer beherrscht werden, um in <strong>der</strong> Prüfungssituation schnell zu konsistenten<br />
Ergebnissen zu kommen. Immer wie<strong>der</strong> stoßen Außenprüfer und Steuerpflichtige an die systembedingten<br />
Grenzen, wenn es gilt, Datenkonstellationen <strong>der</strong> Vergangenheit bis in alle historischen Verästellungen<br />
nachzuvollziehen.<br />
Nicht nur <strong>der</strong> Funktionsumfang <strong>der</strong> ERP-Systeme wächst, auch <strong>der</strong> Erkenntnisprozess auf Seiten <strong>der</strong><br />
Finanzverwaltung und <strong>der</strong> Steuerpflichtigen über die letztendlich endlichen Möglichkeiten <strong>der</strong> IT. Die<br />
Frage <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen stellte sich bisher immer wie<strong>der</strong> und wird auch weiter<br />
vielfach ein zentrales Thema sein.<br />
Die schon heute sehr umfangreichen SAP-Funktionen werden weiterentwickelt werden. Immer wie<strong>der</strong><br />
aufs Neue treten Problemstellungen zutage, die bisher nicht bekannt waren und die mit aktuell vorhandenen<br />
Funktionen nicht optimal gelöst sind. Die AG <strong>GDPdU</strong> ist sich <strong>der</strong> Herausfor<strong>der</strong>ung bewusst,<br />
weshalb sie auch weiterhin den Fortschritt <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Lösungen aktiv mitgestaltet. Wir hoffen, dass die<br />
in <strong>der</strong> Prüfungspraxis gewonnenen Erkenntnisse Impulse setzen, dass letztendlich <strong>der</strong> Gesetzgeber und<br />
die Finanzverwaltung Aussagen und Anweisungen für eine DV-gestützte Prüfung im Sinne von pragmatischen<br />
Praxislösungen modifizieren.<br />
Immer wie<strong>der</strong> weisen Vertreter <strong>der</strong> Finanzverwaltung darauf hin, dass sie <strong>der</strong> Dokumentation <strong>der</strong> beim<br />
Steuerpflichtigen eingesetzten Verfahren und Prozesse großen Stellenwert für die Vorbereitung und<br />
Durchführung einer Prüfung mit Datenzugriff einräumen. Es existieren in den Bundeslän<strong>der</strong>n unterschiedliche<br />
Fragebogen zu eingesetzten Verfahren und <strong>der</strong> dazu vorhandenen Dokumentationen, die mit<br />
<strong>der</strong> Prüfungsanordnung dem steuerpflichtigen Unternehmen übersandt werden. In <strong>der</strong> Praxis zeigt es<br />
sich immer wie<strong>der</strong>, dass in den Unternehmen solche Dokumentationen nicht vorhanden o<strong>der</strong> mangelhaft<br />
und / o<strong>der</strong> nicht aktuell sind. Eindringlich weisen wir darauf hin, dass die Dokumentation <strong>der</strong> Verfahren<br />
und Prozesse durch die GoBS seit 1995 bindend vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sind in den letzten<br />
Jahren mit KonTraG, Basel II, Sarbanes-Oxley-Act und IKS neue Regeln hinzugetreten, die GoBS-<br />
Dokumentationen ähnlich sind. Je<strong>der</strong> Steuerpflichtige muss damit rechnen, dass bei Außenprüfungen<br />
i. S. d. §193 AO zukünftig verstärkt nach GoBS-Dokumentationen gefragt werden wird.<br />
Seite 97 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 98<br />
8 Anhang<br />
8.1 LITERATURLISTE<br />
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />
MICHAEL BAUM<br />
Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (<strong>GDPdU</strong>),<br />
NWB 2002, Seite 7641–7648.<br />
BITKOM<br />
Leitfaden zum elektronischen Datenzugriff <strong>der</strong> Finanzverwaltung<br />
Steuerrechtliche Anfor<strong>der</strong>ungen und Technologien <strong>zur</strong> Datenaufbewahrung,<br />
Stand: Juni 2003.<br />
PRÄSIDIUM DER BUNDESSTEUERBERATERKAMMER<br />
<strong>Empfehlungen</strong> <strong>der</strong> Bundessteuerberaterkammer zum Verhalten bei <strong>der</strong> EDV-gestützten<br />
Betriebsprüfung,<br />
DStR 2002, Beihefter zu Heft 3 vom 18.01.2002.<br />
CLAUS DALINGHAUS<br />
Digitale Betriebsprüfung bei SAP ® und R/3 ® -Buchführungssystemen,<br />
StB 2003, Heft 4, Seite 141–149.<br />
DR. XAVER DITZ<br />
Reichweite des digitalen Datenzugriffs <strong>der</strong> Finanzverwaltung im nationalen und internationalen Konzern,<br />
DStR 2004, Seite 2038–2042.<br />
STEFAN GROSS, DR. ULRICH KAMPFFMEYER, PHILIPP MATHEIS<br />
Die Vorbereitung auf die digitale Außenprüfung – Lösungsansatz,<br />
BB 2004, Seite 1083–1087.<br />
STEFAN GROSS, PHILIPP MATHEIS, BERNHARD LINDGENS<br />
Rückstellung für Kosten des Datenzugriffs <strong>der</strong> Finanzverwaltung,<br />
DStR 2003, Seite 921–927.<br />
STEFAN GROSS<br />
Die Anpassung <strong>der</strong> Unternehmens-EDV an die Vorgaben zum Datenzugriff<strong>der</strong> Finanzverwaltung,<br />
DStR 2002, Seite 1121–1125.<br />
ANDREAS HAGENKÖTTER, DIRK-MICHAEL MÜLOT<br />
Die Digitale Steuerprüfung<br />
Neue Formen des Datenzugriffs <strong>der</strong> Finanzverwaltung ab dem 1. Januar 2002,<br />
DIHK Berlin, September 2002.<br />
BERND HENTSCHEL (HRSG.)<br />
Digitale Betriebsprüfung,<br />
Datenzugriff <strong>der</strong> Finanzverwaltung,
1. Auflage 2002,<br />
2. überarbeitete Auflage 2004,<br />
DATAKONTEXT Fachverlag, Frechen.<br />
JENS INTEMANN, THILO CÖSTER<br />
Rechte und Pflichten bei <strong>der</strong> digitalen Außenprüfung – Zugleich Besprechung des sogenannten<br />
Frage-Antwort-Katalogs des BMF,<br />
DStR, 2004, Seite 1981−1985.<br />
JENS INTEMANN<br />
Die Außenprüfung im digitalen Zeitalter; Die neuen Rechte <strong>der</strong> Finanzverwaltung auf digitalen<br />
Datenzugriff,<br />
NWB, Fach 17, Seite 2007–2018.<br />
DR. ULRICH KAMPFFMEYER, BERNHARD ZÖLLER<br />
Die <strong>GDPdU</strong> und ihre Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> elektronischen Archivierung,<br />
Gemeinsame Stellungnahme,<br />
Hamburg / Sulzbach i.Ts., April 2003.<br />
DIETER KEMPF<br />
Digitale Außenprüfung: Die Vogel-Strauß-Politik hilft nicht weiter,<br />
BB, 58. Jg., Heft 12, 19.03.2003, Seite I.<br />
CHRISTOPH KROMER<br />
StSenkG: Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> AO zum Datenzugriff <strong>der</strong> Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen,<br />
DB 2001, Seite 67–69.<br />
CHRISTOPH KROMER<br />
Datenzugriff <strong>der</strong> Finanzverwaltung auf die IT-Systeme des Unternehmens ab 2002:<br />
Umfang und Lösungsansätze,<br />
DStR 2001, Seite 1017 ff.<br />
DR. OTTO-FERDINAND GRAF KERSSENBROCK, OLAF RIEDEL, DR. GÜNTHER STRUNK<br />
Zur Verfassungsmäßigkeit des Datenzugriffs <strong>der</strong> Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen<br />
nach §147 Abs. 6 AO,<br />
BB 2002, Beilage Nr. 9, Heft 49.<br />
RAINER KUHSEL, DR. CHRISTIAN KAESER<br />
Bemerkungen zum BMF-Schreiben betreffend den Datenzugriff <strong>der</strong> Finanzverwaltung ab 1.1.2002,<br />
DB 2001, Seite 1583–1585.<br />
DR. HARALD SCHAUMBURG<br />
Der Datenzugriff und an<strong>der</strong>e Kontrollmöglichkeiten <strong>der</strong> Finanzverwaltung,<br />
DStR 2002, Seite 829–838.<br />
Seite 99 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 100<br />
8 Anhang<br />
DR. JENS SCHMITTMANN<br />
„Der gläserne Steuerpflichtige?“ – Anmerkungen zu den Grundsätzen des BMF zum Datenzugriff<br />
und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen,<br />
WPg 2001, Seite 1050–1057.<br />
SCHMITZ, STEPHAN<br />
Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Zugriffsrecht <strong>der</strong> Finanzverwaltung auf DV-gestützte<br />
Buchführungssysteme,<br />
STBP 2002, Teil I: Heft 7, Teil II: Heft 8, Teil III: Heft 9.<br />
DR. TOBIAS TAETZNER, THOMAS BÜSSOW<br />
Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen – Quo vadis?<br />
BB 2002, Seite 69–73.<br />
VERBAND ORGANISATIONS- UND INFORMATIONSSYSTEME E. V. (VOI) (HRSG.)<br />
Leitfaden für die Durchführung eines Projektes <strong>zur</strong> Abdeckung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Grundsätze zum<br />
Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen<br />
Version 1.0 vom November 2003,<br />
http://www.elektronische-steuerpruefung.de/checklist/voi_leitf.pdf.<br />
8.2 SAP – HINWEISE<br />
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />
Nachstehend einige markante SAP-Hinweise zum <strong>GDPdU</strong>-Kontext mit in den Hinweisen angeführten<br />
weiteren Querverweisen.<br />
ALLGEMEINES:<br />
582583 Aktualisierung <strong>GDPdU</strong> – <strong>DSAG</strong>-Antragsverfahren<br />
BERECHTIGUNGEN:<br />
115224 SAP Audit Log<br />
451960 Berechtigungsrollen für Wirtschaftsprüfer<br />
445148 Erweiterte Zeitraumsprüfung<br />
788313 Einbaubeschreibung <strong>der</strong> geschäftsjahresabhängigen Berechtigungen in<br />
kundeneigene Entwicklungen<br />
798565 Programme mit Geschäftsjahresprüfung<br />
830736 Update Prüferrolle<br />
925217 <strong>GDPdU</strong>: Zugriff auf RFUMSV00 durch Steuerprüfer<br />
935189 Erweiterungen Berechtigungsrollen SAP_AUDITOR_TAX.<br />
1058866 DART-Berechtigungen auf Extrakte<br />
DART-VERSIONEN:<br />
622095 Upgrade von DART 2.0 auf DART 2.1<br />
688943 Upgrade von DART 2.1 auf DART 2.2<br />
702511 Upgrade von DART 2.2 auf DART 2.3 (= 5.00)<br />
763867 Upgrade von DART 2.2 auf DART 2.3 (
810014 Upgrade von DART 2.3 auf DART 2.4<br />
1050841, 1093942 Upgrade von DART 2.4 auf DART 2.5<br />
1173540 Upgrade von DART 2.5 auf DART 2.6<br />
DATENEXTRAKTION:<br />
483425,879680 DART und Materialbewertung<br />
1015284, 1039600 Materialbewertung: Selektion eingrenzen auf Periode<br />
1029630, 1092942 FTWE / FTWE1: Minuszeichen falsch angezeigt<br />
896894, 992803,<br />
1012235, 1225592 Performanceoptimierung<br />
VIEW-BILDUNG:<br />
663077 SAP Audit Format<br />
921487, 926048, View-Dateien wegen Formatfehler nicht<br />
1045695, 1070572 in IDEA ® importierbar<br />
945615 DART-Standard-Views<br />
1045695 DART-Datumskonvertierung im View-Export<br />
1056005 Berechtigungsgruppe für Viewdateien<br />
1070572 Spalte Farbeinstellung nicht exportieren<br />
1141016 Join-Bedingungen immer „outer join“<br />
INTERNATIONALER KONTEXT:<br />
450166, 546853 Internationale Ausrichtung (Österreich)<br />
1082823, 1173730 Internationale Ausrichtung (Portugal)<br />
SONSTIGES:<br />
1012531 <strong>GDPdU</strong> in SAP Business One<br />
Auf dem Service-Marktplatz <strong>der</strong> SAP AG (service.sap.com/notes) sind unter den Suchbegriffen <strong>der</strong><br />
Komponenten<br />
> DART: CA-GTF-DRT<br />
> Berechtigungen <strong>GDPdU</strong>: CA-GTF-GDP und<br />
> Berechtigungen HCM <strong>GDPdU</strong>: PY-DE-NT-TX<br />
weitere Informationen verfügbar.<br />
8.3 LINKS<br />
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />
SAP AG<br />
www.sap.de<br />
Seite 101 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 102<br />
8 Anhang<br />
SAP-SERVICE-MARKTPLATZ<br />
<strong>GDPdU</strong>-Informationen mit weiteren Hinweisen<br />
> http://service.sap.com<br />
> http://service.sap.com/dart Data Retention Tool<br />
> http://service.sap.com/gdpdu Steuersenkungsgesetz<br />
> http://service.sap.com/ais Audit Information System<br />
> http://service.sap.com/ilm Information Lifecycle Management; u. a. SAP Datenarchivierung<br />
GDPDU – DEUTSCHE SAP-ANWENDERGRUPPE E. V. (<strong>DSAG</strong>)<br />
...u. a. Ergebnisse einer Arbeitsgruppe <strong>der</strong> <strong>DSAG</strong>, die sich mit den Auswirkungen des Gesetzes auf die<br />
SAP-Verfahren beschäftigt.<br />
http://www.dsag.de/<br />
Direktzugang zu Seiten <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong>:<br />
http://www.dsag.de/ag/gdpdu<br />
SAMMLUNG VIELFÄLTIGER INFORMATIONEN ZUR GDPDU<br />
Umfangreiche Quellensammlung und Basis für weitere Informationen für<br />
Lösungen und Dienstleistungen <strong>zur</strong> elektronischen Steuerprüfung nach den <strong>GDPdU</strong><br />
http://www.elektronische-steuerpruefung.de<br />
BMF: BMF-Schreiben: Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (<strong>GDPdU</strong>)<br />
BMF-Schreiben vom 16.07.01 − IV D 2 – S 0316 – 0136 / 01 −<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/<br />
Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/006.html<br />
BMF: FRAGEN UND ANTWORTENKATALOG,<br />
jeweils aktueller Stand, <strong>der</strong>zeit Stand 01.02.2005<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__<br />
IV/009,property=publicationFile.pdf<br />
BMF-INFORMATION ZUM BESCHREIBUNGSSTANDARD<br />
Mitteilung vom 15.08.2002, Az.: IV D 2,<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__<br />
IV/010,property=publicationFile.pdf<br />
GDPDU PORTAL | STARTSEITE | DAS PORTAL FÜR DIE DIGITALE ...<br />
... elektronischen Steuerprüfung nach den Vorschriften <strong>der</strong> Finanzverwaltung zum digitalen Datenzugriff<br />
auf die steuerlich relevanten Daten <strong>der</strong> Unternehmen <strong>GDPdU</strong>. ...<br />
www.gdpdu-portal.com<br />
GDPDU-INFORMATIONEN VON AUDICON<br />
www.audicon.net<br />
www.gdpdu.com
GDPDU – AKTUELLER STAND DER ÄNDERUNG DER ABGABENORDNUNG<br />
<strong>GDPdU</strong> – aktueller Stand <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abgabenordnung, Informationen zu verschiedenen<br />
Fachthemen, AWV Effizienz in <strong>der</strong> Administration von Wirtschaft und ...<br />
www.awv-net.de, Stichwort: <strong>GDPdU</strong>.<br />
GDPDU – ZVEI-KOMMENTIERUNG DES BMF-FAQ VOM 15.01.2007<br />
http://www.zvei.de/index.php?id=1452&0=<br />
INFORMATIONEN ZU ZOLLPRÜFUNGEN<br />
http://www.zoll.de/index.html, Stichwort: Außenprüfung.<br />
8.4 BMF-SCHREIBEN UND -ERLASSE, OFD-VERFÜGUNGEN UND<br />
FINANZGERICHTS-ENTSCHEIDUNGEN<br />
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />
BUNDESMINISTER DER FINANZEN (BMF)<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)<br />
BMF-Schreiben vom 7. November 1995, Az.: IV A 8 – S 0316 – 52 / 95,<br />
BStBl. 1995, Teil I, Seite 738 ff.<br />
Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (<strong>GDPdU</strong>)<br />
BMF-Schreiben vom 16.07.2001 – IV D 2 – S 0316 – 0136 / 01,<br />
BStBl. I 2001, Seite 415 ff,<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/<br />
Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/006.html<br />
Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den<br />
Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Zollverwaltung (<strong>GDPdU</strong>Z)<br />
BMF-Erlass vom 28.11.2007, Az.: III A 3 – S 1445 / 06 / 0029, http://www.elektronische-steuerpruefung.de/<br />
rechtsgrund/gdpduz.pdf.<br />
FINANZVERWALTUNGSANWEISUNGEN<br />
Buchführungs- und Archivierungssysteme<br />
OFD Düsseldorf, Verfügung vom 22.02.2002, Az.: S-0316 – St 421,<br />
DB 2002, Seite 610.<br />
Ausdruck und Aufbewahrung eines elektronischen Kontoauszugs im Onlinebanking-Verfahren<br />
OFD München, Verfügung vom 06.08.2004, Az.: S-0317 – 34 St 324,<br />
BB 2004, Seite 2349.<br />
Buchhaltungsdaten im Geltungsbereich <strong>der</strong> Abgabenordnung verfügbar gleichlautende<br />
OFD-Verfügungen München / Nürnberg vom 23.12.2002,<br />
Az. München: S-0315 – 17 St 312, Az.: Nürnberg: S-0315 – 8 St 24.<br />
Seite 103 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 104<br />
8 Anhang<br />
FINANZGERICHTLICHE RECHTSPRECHUNG − BUNDESFINANZHOF (BFH) UND FINANZGERICHT (FG)<br />
Bildung einer Rückstellung für aufbewahrungspflichtige Unterlagen<br />
BFH-Urteil vom 19.08.2002,<br />
BStBl. 2003, Teil II, Seite 131; DStR 2002, Seite 2030 ff.<br />
Zugriff des Finanzamtes auf datenverarbeitungsgestützte Buchführung<br />
BFH-Beschluss vom 26.09.2007, I B 53,54 / 07.<br />
BFH / NV 2008, Seite 133<br />
Vorinstanz FG Düsseldorf:<br />
Von <strong>der</strong> Buchung zum Beleg (Direkter Zugriff auf an die Buchhaltung angeschlossene Archive –<br />
DMS, optische Archive)<br />
Beschluss vom 05.02.2007, 16 V 3454 / 06, nicht rechtskräftig,<br />
EFG 2007, Seite 892.<br />
Zur Steuerrelevanz vs. Steuerauswirkung<br />
Beschluss vom 05.02.2007, 16 V 3457 / 06 A, nicht rechtskräftig,<br />
EFG 2007, Seite 890.<br />
Zur Vorlage von Kostenstellenrechnung und Kostenstellenverzeichnissen<br />
FG Münster, Urteil vom 22.08.2000, 6 K 2712 / 00 AO, rechtskräftig,<br />
EFG 2001, Seite 4.<br />
Wi<strong>der</strong>legung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Kassenführung durch Chi-Test<br />
FG Münster, Beschluss vom 10.11.2003, AZ: 6 V 4562 / 03 E,U, rechtskräftig, Datev Lexinform DokNr.<br />
0816472.<br />
Zum Datenzugriff gem. §147 Abs. 6 AO (Anordnung des Datenzugriffs in Form <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung)<br />
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2005, 4 K 2167 / 04, rechtskräftig,<br />
EFG 2005, Seite 667.<br />
Zur Rechtsmäßigkeit einer Auffor<strong>der</strong>ung <strong>zur</strong> Datenträgerüberlassung sowie zum Anspruch des<br />
Steuerpflichtigen auf Unterzeichnung einer Bestätigung des Betriebsprüfers (Sorgfaltsbestätigung)<br />
FG Thüringen, Beschluss vom 20.04.2005, 3-46 / 05, rechtskräftig,<br />
EFG 2005, Seite 1406.<br />
Zur Steuerrelevanz von Kostenstellen<br />
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2006, 1 K 1743 / 05, rechtskräftig,<br />
EFG 2006, Seite1634.<br />
Zu freiwilligen Aufzeichnungen sowie Verlassen des Datenträgers dem Schutzbereich des<br />
Steuerpflichtigen<br />
FG Hamburg, Urteil vom 13.11.2006, 2 K 198 / 05, nicht rechtskräftig,<br />
Datev Lexinform DokNr. 5003811.
Zum Datenzugriff auf sogenannte Vorverfahren <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung (elektronische Registrierkasse)<br />
FG Sachsen, Beschluss vom 24.11.2006, rechtskräftig<br />
Zur Herausgabe von Unterlagen <strong>zur</strong> Umsatzsteuerson<strong>der</strong>prüfung beim Mandanten<br />
(Verhältnis Mandant / Steuerberater i.R.d. Datenzugriffs)<br />
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.04.2007, 6 K 2012 / 06 B, nicht rechtskräftig,<br />
Datev-Lexinform, DokNr. 5005222.<br />
Pflicht <strong>zur</strong> Vorlage einer Lohn-Archiv-CD im Rahmen <strong>der</strong> Lohnsteueraußenprüfung<br />
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2007, 9 K 178 / 06, rechtskräftig,<br />
Anordnung <strong>der</strong> Datenträgerüberlassung im Rahmen <strong>der</strong> Lohnsteueraußenprüfung<br />
FG Münster, Urteil vom 16.05.2008, 6 K 879 / 07, rechtskräftig.<br />
8.5 GLOSSAR<br />
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />
BEGRIFF BEDEUTUNG<br />
ABAP Programmiersprache für SAP R/3 bzw. SAP ERP 5.0 / 6.0<br />
ACL Auswertungsprogramm; Funktionsumfang vergleichbar mit dem<br />
Prüfprogramm IDEA; Einsatz z. B. bei <strong>der</strong> Finanzverwaltung in<br />
Österreich<br />
ALV Advanced List Viewer<br />
Anlagenspiegel Entwicklung des Anlagevermögens in <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Entwicklung<br />
im Wirtschaftsjahr: Bestand zu Beginn; Verän<strong>der</strong>ungen aus<br />
Zugang, Abgang etc; Bestand zum Ende<br />
AO Abgabenordnung<br />
Archivierungssysteme Datenspeichersysteme, keine Buchhaltungssysteme,<br />
Ablagesysteme.<br />
Wenn Daten im Quellsystem nicht mehr ausgewertet werden<br />
können → Steuerrelevanz<br />
ASUG Americas’ SAP Users’ Group; SAP-Kundenvereinigung in den USA<br />
Außenprüfung Zusammenfassende Bezeichnung für Lohnsteueraußenprüfung,<br />
Umsatzsteuerson<strong>der</strong>prüfung, Betriebsprüfung (Ertragssteuern)<br />
und Zollprüfung<br />
AWV Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V., Eschborn<br />
BB Zeitschrift: Betriebsberater<br />
BDI Bundesverband <strong>der</strong> Deutschen Industrie e. V.<br />
Seite 105 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 106<br />
8 Anhang<br />
BEGRIFF BEDEUTUNG<br />
BDSG Bundesdatenschutzgesetz<br />
Beleg Nachweis, Grundlage für eine Buchung in Papierform. Gleichwohl<br />
kann es sich aber auch um elektronisch erzeugte Buchungsvorgänge<br />
(Belege / Zeilen) handeln<br />
BGBl. Bundesgesetzblatt<br />
BMF Bundesministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />
BMF-FAQ Frage- und Antwortkatalog des BMF unter www.bundesfinanz<br />
ministerium.de, Suchbegriff „<strong>GDPdU</strong>“<br />
Business Data Warehouse Siehe Data Warehouse<br />
Byte<br />
Maßeinheit für die Kapazität eines Datenspeichers<br />
Megabyte/<br />
MB:1.048.576 Byte<br />
Gigabyte/<br />
GB: 1.024 Megabyte<br />
Terabyte<br />
TB: eine Billion Byte o<strong>der</strong> 1.024 GB<br />
CO SAP-Modul Controlling<br />
Kostenrechnung mittels Kostenarten, Kostenstellen und<br />
Aufträgen als Kostensammler; Profit-Center-Rechnung u. a.<br />
COM Computer Output on Microfiche<br />
Data Warehouse Strukturierte Sammlung von geschäftsrelevanten Daten zum<br />
Auswerten mit speziellen Auswertungsmöglichkeiten<br />
Datenkonserve Datei, die zu einem definierten Zeitpunkt erstellt wurde und nicht<br />
weiter bearbeitet / verän<strong>der</strong>t wird<br />
Datenüberlassung (Z3) Dem Endnutzer werden Daten auf einem Datenträger <strong>zur</strong><br />
Verfügung gestellt<br />
Download Herunterladen von Daten o<strong>der</strong> Programmen von einem System auf<br />
ein an<strong>der</strong>es Medium<br />
DART Data Retention Tool<br />
Lösung <strong>der</strong> SAP AG für den Z3-Zugriff<br />
Datenkomprimierung Verdichtung von Daten ohne Verlust von Dateninhalten zum Zwecke<br />
<strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Dateigröße<br />
Datenverdichtung Zusammenfassung von Einzeldaten zu einem neuen Datum, aus<br />
dem die Einzeldaten nicht mehr ersichtlich sind<br />
DB Zeitschrift: Der Betrieb<br />
Digital erzeugte Daten entstehen durch einen maschinellen Vorgang in einem DV-System,<br />
gelangen automatisch von einem DV-System in eine an<strong>der</strong>es DV-<br />
System<br />
DMS Dokumenten-Management-System
BEGRIFF BEDEUTUNG<br />
<strong>DSAG</strong> Deutschsprachige SAP Anwen<strong>der</strong>gruppe e. V., Walldorf,<br />
Benutzergruppe <strong>der</strong> SAP, gegründet im Jahr 1995<br />
DSB Datenschutzbeauftragter<br />
DStR Zeitschrift: Deutsches Steuerrecht<br />
DV Datenverarbeitung (Synonym: EDV)<br />
EDI Electronic Data Interchange, Datenaustausch von strukturierten<br />
Daten, die eine maschinelle Weiterverarbeitung bei den<br />
Empfängern ermöglichen<br />
EDV elektronische Datenverarbeitung (Synonym: DV)<br />
ERP-System Enterprise Ressource Planning, elektronisches Management <strong>der</strong><br />
Warenwirtschaft, Produktionsplanung und Produktionssteuerung<br />
sowie <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung eines Unternehmens mit dem Ziel<br />
einer möglichst effizienten betrieblichen Ablaufplanung durch<br />
komplexe Software<br />
FAQ Frequently asked questions: Fragen- und Antwortkatalog für häufig<br />
aufgetretene Fragen<br />
Fernabfrage Datenzugriff auf fremde Systeme an unterschiedlichen Standorten<br />
FI SAP-Modul Finance<br />
Finanzbuchhaltung einschließlich <strong>der</strong> Nebenbücher Debitoren /<br />
Kreditoren und Anlagenwirtschaft sowie Reisekostenabrechnung<br />
FI-AA Asset Management, SAP-Modul <strong>zur</strong> Anlagenbuchhaltung<br />
FiBu Finanzbuchhaltung<br />
Flatfile Eindimensionale (meist sequenzielle) Datei<br />
FTP File-Transfer-Protokoll<br />
<strong>GDPdU</strong> Grundsätze zum Datenzugriff und <strong>zur</strong> Prüfbarkeit digitaler<br />
Unterlagen:<br />
BMF-Schreiben vom 16.07.2001<br />
Geschäftsbrief Umfasst alle nicht mündlichen Mitteilungen des Kaufmanns über<br />
geschäftliche Angelegenheiten nach außen<br />
GG Grundgesetz<br />
GOB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />
GoBS Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme<br />
G & V Gewinn- und Verlustrechnung; synonym: GuV, VuG<br />
Handelsbrief Schriftstück, das ein Handelsgeschäft betrifft<br />
Seite 107 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 108<br />
8 Anhang<br />
BEGRIFF BEDEUTUNG<br />
HCM Human Capital Management, Personalwirtschaft;<br />
bis <strong>zur</strong> Umbenennung als Modul HR bezeichnet.<br />
HOST Großrechner<br />
HR Human Resources, Personalwirtschaft;<br />
neue Bezeichnung: Human Capital Management (HCM)<br />
IAS / IFRS Ehemals: International Accounting Standards, Neu: International<br />
Financial Reporting Standards<br />
Bilanzierungsgrundsätze nach „true and fair“ (Sharehol<strong>der</strong>-<br />
Prinzip)<br />
IDEA Von <strong>der</strong> Finanzverwaltung eingesetztes Auswertungsprogramm,<br />
Vertrieb durch Firma Audicon GmbH, Düsseldorf / Stuttgart<br />
IDOC Abkürzung für Intermediate Document;<br />
proprietäres SAP-Standardformat zum Datenaustausch zwischen<br />
Systemen / Verfahren<br />
IDW Institut <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.<br />
IKS Internes Kontrollsystem<br />
Gesamtheit aller aufeinan<strong>der</strong> abgestimmter und miteinan<strong>der</strong><br />
verbundener Kontrollmaßnahmen und Regelungen <strong>zur</strong> Vermögenssicherung,<br />
<strong>der</strong> Sicherung korrekter Aufzeichnungen und <strong>der</strong><br />
Umsetzung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Geschäftspolitik<br />
„inner join“ Form <strong>der</strong> Verknüpfung von Datentabellen.<br />
Als Ergebnis werden nur die Datensätze geliefert, bei denen alle<br />
Verknüpfungsbedingungen <strong>der</strong> beteiligten Tabellen erfüllt sind<br />
IT Informationstechnologie, vielfach auch als Abteilungsbezeichnung<br />
genutzt, Synonym: Datenverarbeitung<br />
Migration Daten eines Systems auf ein Nachfolgesystem übertragen. Tools<br />
für die Übertragung und Umsetzung werden meist vom Software-<br />
Lieferanten gestellt. Siehe auch Stilllegungskonzept<br />
Mittelbarer Datenzugriff (Z2) Auswertung von Daten nicht durch den Außenprüfer selbst,<br />
son<strong>der</strong>n nach seinen Vorgaben durch eine Mitarbeiterin o<strong>der</strong> einen<br />
Mitarbeiter des Steuerpflichtigen<br />
MM SAP-Modul Material Management<br />
Abwicklung aller Materialwirtschafts-Prozesse<br />
MS-Access Datenbankprogramm des Herstellers Microsoft<br />
MS-EXCEL ® Tabellenkalkulationsprogramm des Herstellers Microsoft<br />
MS-WORD ® Textverarbeitungsprogramm des Herstellers Microsoft
BEGRIFF BEDEUTUNG<br />
Outer-Join Form <strong>der</strong> Verknüpfung von Datentabellen.<br />
Als Ergebnis werden nur alle Datensätze geliefert, bei denen<br />
Verknüpfungsbedingungen in einer <strong>der</strong> beteiligten Tabellen vorkommen<br />
pdf Portable Document Format; Dateiformat des Software-Herstellers<br />
Adobe kann von kosten- und lizenzlosen Programmen gelesen,<br />
aber nur mit Adobe-Vollversionen verarbeitet werden<br />
Query Begriff aus dem Bereich <strong>der</strong> Datenbankabfragen<br />
Relationale Datenbank Logische Datenbank; verwaltet Daten in Form von verknüpften<br />
Tabellen für optimierte Zugriffe<br />
Reorganisation Neuordnung, Neuorganisation durch Auslagerung von Daten aus<br />
<strong>der</strong> Datenbank <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Performance <strong>der</strong> Datenbank<br />
bzw. des Systems<br />
Progressive Prüfung Beginnt beim Beleg, geht über Grundaufzeichnungen zu den Konten<br />
und schließlich <strong>zur</strong> Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung bzw. <strong>zur</strong><br />
Steueranmeldung / Steuererklärung<br />
Retrograde Prüfung Ablauf umgekehrt wie bei <strong>der</strong> progressiven Prüfung (siehe dort)<br />
Report Synonym für Bericht, Auswertung von Daten<br />
SAP Softwarehersteller SAP AG, Walldorf;<br />
u. a. Lieferant <strong>der</strong> Produkte SAP R/3, SAP ERP<br />
Schnittstelle Datenübergabe zwischen zwei Systemen<br />
SD SAP-Modul Sales und Distribution<br />
Abwicklung aller Fragestellungen im Vertrieb<br />
Spooldatei Druckliste in Dateiform, die bei einem Druckauftrag automatisch<br />
erzeugt wird<br />
Stand Alone Ein DV-System ohne maschinelle Schnittstellen zu an<strong>der</strong>en<br />
Verarbeitungssystemen<br />
STBP Zeitschrift: Die steuerliche Betriebsprüfung<br />
Stilllegungskonzept Definition einer Handlungsweise <strong>zur</strong> Deaktivierung von DV-<br />
Systemen<br />
Support Package Programmpaket <strong>zur</strong> Erweiterung eines vorhandenen Programmsystems,<br />
wird meistens turnusmäßig <strong>zur</strong> Bereinigung von Fehlern<br />
bereitgestellt<br />
System Trace Auflistung / Nachverfolgung von Verarbeitungsschritten o<strong>der</strong><br />
Benutzereingaben (z. B. Abfragen / Buchungen) in einem DV-<br />
System. Kann <strong>zur</strong> Fehleranalyse o<strong>der</strong> zum Protokollieren<br />
eingesetzt werden<br />
Seite 109 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 110<br />
8 Anhang<br />
BEGRIFF BEDEUTUNG<br />
Taskforce Schnelle Eingreiftruppe für beson<strong>der</strong>e Fälle<br />
Transaktionscode Kürzel zum Aufruf einer Verarbeitungsfolge (Programm, Report ...)<br />
in einem DV-System, abhängig von Benutzerrechten<br />
Unmittelbarer Datenzugriff (Z1) Direkter Zugriff auf Daten durch den Benutzer durch Online-<br />
Eingaben<br />
USB-Port Universal Serial Bus, von INTEL / Microsoft entwickeltes serielles<br />
Bussystem zum Verbinden von Peripheriegeräten wie z. B. Drucker,<br />
Brenner, Mouse, Digitalkamera, externen Datenspeichern usw.<br />
USt Umsatzsteuer<br />
UStId Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
Verknüpfungen Verbindung zwischen Datenfel<strong>der</strong>n aus einer o<strong>der</strong> mehreren<br />
Tabellen über Prozessstrukturen bzw. von Daten über mehrere<br />
Softwareanwendungen hinweg<br />
View (Vordefinierte) Sicht auf eine Datenbank / Tabelle;<br />
im Rahmen des SAP-Werkzeugs DART: Datei als Ergebnis <strong>der</strong><br />
Auswertung von Datenextrakten<br />
Verfahren / DV-Verfahren Zusammenfassung von maschinell durchgeführten Verarbeitungsschritten;<br />
XBRL Extended Business Relationship Language<br />
XML Extensible Markup Language: Beschreibungssprache in einem<br />
einfachen, sehr flexiblen Textformat, die weitgehend Geräteunabhängig<br />
ist.<br />
Z1: Unmittelbarer Datenzugriff Zugriffsweg 1: Direkter Zugriff auf Daten durch den Benutzer durch<br />
Online-Eingaben<br />
Z2: Mittelbarer Datenzugriff Zugriffsweg 2:<br />
Zugriff auf Daten durch einen vom Endnutzer Beauftragten<br />
Z3: Datenüberlassung Zugriffsweg 3:<br />
Dem Endnutzer werden Daten auf einem Datenträger <strong>zur</strong><br />
Verfügung gestellt<br />
ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.,<br />
Frankfurt
8.6 STICHWORTVERZEICHNIS<br />
A<br />
Abgabenordnung<br />
Geltungsbereich 18<br />
Steuersenkungsgesetz 14<br />
Action Log 59, 60, 63, 93<br />
Anlagenbuchhaltung 17<br />
Aufbewahrungspflicht 17<br />
Auswertungsmöglichkeiten 20<br />
Auswertungsmöglichkeiten, unternehmenseigene 33<br />
AWV 16<br />
B<br />
Belegvolumen 34<br />
Bewegungsdaten 20, 56, 68, 76, 77, 78, 80<br />
Beziehungswissen 87<br />
BMF-Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 23.01.2008 16<br />
BMF-Schreiben 12<br />
Branchenlösungen 96<br />
Buchführungserleichterung 34<br />
Bürokratieabbau 16<br />
D<br />
DART Version 2.0 56, 65<br />
DART Version 2.1 65 , 100<br />
DART Version 2.2 65, 94, 100<br />
DART Version 2.3 65, 76, 84, 87, 90, 100<br />
DART Version 2.4 65, 76, 84, 87, 89. 101<br />
DART Version 2.5 65, 73, 74, 84, 87, 101<br />
DART Version 2.6 63, 65, 81, 89, 90, 91, 101<br />
DART-Datenkatalog 25, 44, 46, 63, 70, 73<br />
Datenformat 22<br />
Datenträger 22, 23<br />
Datenträgerüberlassung 14, 21, 22, 42<br />
Datenverknüpfungen 22, 24<br />
Datenzugriff 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21<br />
Datenzugriff, unmittelbarer 20, 21<br />
Dokumentenmanagementsystem 86<br />
E<br />
EDV-Fachprüfer 12<br />
Eigenentwicklungen 20, 54, 55<br />
E-Mails 29, 30<br />
Ermittlung steuerlich relevanter Daten,<br />
methodisches Vorgehen 25<br />
Ertragssteuerprüfung 19, 56, 105<br />
Extraktsplitter 65, 92<br />
F<br />
Fernabfrage 21, 107<br />
Feuerschutzsteuer-Prüfung 19<br />
Finanzbuchhaltung 12, 17, 25, 36, 47, 58, 93<br />
G<br />
<strong>GDPdU</strong> 12<br />
Globalisierung 18<br />
H<br />
Handelsbriefe 27, 32, 37<br />
I<br />
inner join 88<br />
Interface Toolbox 93<br />
Internetzugang 40<br />
L<br />
Lohnbuchhaltung 17<br />
Lohnsteueraußenprüfung 19, 105<br />
M<br />
maschinelle Auswertbarkeit 22<br />
N<br />
Non-SAP-Systeme 39, 40, 45, 92<br />
Nur-Lese-Zugriff 22, 34<br />
O<br />
outer join 88<br />
P<br />
Prüferberechtigungen 46, 54, 93<br />
Prüfprogramm IDEA ® 22, 89<br />
R<br />
Rechnung<br />
digitale Signatur 14, 15, 31, 32<br />
Rechtsunsicherheit 24<br />
Reisekostenabrechnung 58, 94<br />
Report CA_TAXLOG 62<br />
Report RFBELJ00 85<br />
Report RSUSR050 52<br />
Report RTXWDELI 84<br />
Revisionssicherheit 12<br />
Seite 111 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 112<br />
8 Anhang<br />
S<br />
SAP-Audit-Format 22<br />
SAP-Branchenlösungen 9<br />
SAP Business One 44, 101<br />
SAP-GUI 40<br />
Shared Service Center 18<br />
Stammdaten 20, 48, 56, 68, 70, 76, 77, 78. 79<br />
steuerrelevante Daten 14, 17, 25, 27, 34, 37, 42, 92<br />
Aufbewahrungsform 15<br />
Steuersenkungsgesetz 14<br />
Stilllegung 79, 92<br />
Systemstilllegung 37, 38, 39<br />
Systemwechsel 37, 38, 40<br />
T<br />
Tabelle T001B 79<br />
Tabelle TPCDATEN 58<br />
Tabelle TPCPROG 57<br />
Tabelle TPCPROGS 56, 59<br />
Tabelle TXW_C_BUKRS 64<br />
Tabelle TXW_C_GLO 75<br />
Tabelle USERS_SSM 55<br />
Transaktion AW01N 61<br />
Transaktion FTW0 67<br />
Transaktion FTW1A 67, 82, 90<br />
Transaktion FTW1E 101<br />
Transaktion FTWB 67<br />
Transaktion FTWC 67<br />
Transaktion FTWCF 50, 67, 70<br />
Transaktion FTWCS 50, 67, 70<br />
Transaktion FTWD 50, 67, 86<br />
Transaktion FTWE 101<br />
Transaktion FTWE1 67, 84, 85<br />
Transaktion FTWF 50, 67, 83, 84<br />
Transaktion FTWH 50, 67, 88<br />
Transaktion FTWI 67<br />
Transaktion FTWJ 67<br />
Transaktion FTWK 67<br />
Transaktion FTWL 67<br />
Transaktion FTWM 67<br />
Transaktion FTWN 50, 67, 90<br />
Transaktion FTWP 67, 76<br />
Transaktion FTWQ 66, 67<br />
Transaktion FTWQMD 68<br />
Transaktion FTWQTD 68<br />
Transaktion FTWR 67<br />
Transaktion FTWS 68<br />
Transaktion FTWW 68<br />
Transaktion FTWX 75<br />
Transaktion FTWY 50, 68, 87<br />
Transaktion FTWYR 68, 87<br />
Transaktion PFCG 46, 53<br />
Transaktion PU12 93<br />
Transaktion ROLE_CMP 53<br />
Transaktion S_BCE_68001777 52<br />
Transaktion S_P6B_1200272 68<br />
Transaktion S_P6B_1200274 68<br />
Transaktion S_P6D_40000026 50<br />
Transaktion SA38 45, 62<br />
Transaktion SCMA 90<br />
Transaktion SE16 45<br />
Transaktion SE16-Derivate* 45<br />
Transaktion SE16N 45<br />
Transaktion SE17 45<br />
Transaktion SLG1 60, 61, 62<br />
Transaktion SLG2 63<br />
Transaktion SM19 59<br />
Transaktion SM20 59<br />
Transaktion SM31 57, 67<br />
Transaktion SU22 74<br />
Transaktion TPC2 56<br />
Transaktion TPC4 57<br />
Transaktion TPC6 58<br />
U<br />
Umsatzsteuernachschau 19<br />
Umsatzsteuerson<strong>der</strong>prüfung 19, 105<br />
USB-Schnittstelle 40<br />
V<br />
Verbrauchssteuer-Prüfungen 19<br />
Verhältnismäßigkeit 20<br />
Verrechnungspreisdokumentation 19<br />
Verschwiegenheitspflicht 24<br />
Versicherungssteuer-Prüfung 20<br />
Verwertungsverbot 45<br />
vorhandene Auswertungsmöglichkeiten 20, 22, 24<br />
Dokumentverknüpfung 22<br />
Tabellenkalkulationsprogramme 22<br />
Vorsteuerabzug 15<br />
Z<br />
Z1-Zugriff 20, 40, 49, 70, 94, 109, 110<br />
Z2-Zugriff 21, 35, 109, 110<br />
Z3-Zugriff 21, 35, 94, 106, 110<br />
Zeitraumberechtigung 45, 64, 65, 56, 93, 100<br />
Zollprüfung 19<br />
ZVEI e. V. 16
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