Empfehlungen zur Anwendung der GDPdU - DSAG
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Erläuterung <strong>zur</strong> Übersicht <strong>der</strong> Systemabschaltungs- / Systemstilllegungsfälle:<br />
FALL BESCHREIBUNG<br />
(1) Die Daten des abzuschaltenden ERP-Systems werden an kein(e) Nachfolgersystem(e)<br />
abgegeben, da <strong>der</strong> Betrieb eingestellt wird:<br />
(freiwillige) Betriebsstilllegung /-aufgabe o<strong>der</strong> Insolvenz<br />
(2) Wenn alle Daten eines abzuschaltenden Systems übernommen werden und unter <strong>der</strong> Voraussetzung<br />
<strong>der</strong> Auswertbarkeit mit funktionsgleichem Umfang wie beim abgeschalteten System,<br />
ist es nicht nötig, die Daten aus Altsystemen für den Außenprüfer aufzubewahren. Die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des Außenprüfers nach Datenzugriff kann auch durch das System befriedigt werden, das<br />
die Daten übernommen hat. 93<br />
(3) Aus NON-SAP-Systemen ist <strong>der</strong> Zugriff auf SAP-Datenextrakte des Quellsystems nicht möglich.<br />
Entwe<strong>der</strong> wird noch ein SAP-System für Auswertung <strong>der</strong> Datenextrakte vorgehalten, o<strong>der</strong> mittels<br />
Extrakt-Splitters müssen vor <strong>der</strong> Abschaltung des SAP-Systems die in den Extrakten vorhandenen<br />
Daten für eine spätere Auswertung durch ein Auswertetool <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden.<br />
(4) Es wird unterstellt, dass auf einem <strong>der</strong> im Unternehmensverbund vorhandenen SAP-Systeme<br />
die Auswertung <strong>der</strong> Datenextrakte zwecks Datenträgerüberlassung (Viewbildung) möglich ist,<br />
unabhängig davon, welches Unternehmen (juristische Einheit) im Einzelfall das System betreibt.<br />
Dieses Auswerterecht soll vertraglich abgesichert werden.<br />
(5)<br />
Dieser Fall deckt den Verkauf von Unternehmen ab, <strong>der</strong>en Erwerber ebenfalls über ein SAP-<br />
System verfügt. In diesem Fall kann zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart werden, die<br />
Datenextrakte mit an den Erwerber zu übergeben, <strong>der</strong> in seinem eigenen SAP-System diese<br />
Extrakte für Prüfungszwecke auswerten kann.<br />
Tabelle 3: Fallglie<strong>der</strong>ung für Systemabschaltungs-/ Systemstilllegungsfälle<br />
4.5.2.2 BUCHFÜHRUNGSERLEICHTERUNGEN NACH §148 AO<br />
Es kann nicht generell beurteilt werden, ob einer Anfrage an das Finanzamt nach §148 AO Erfolg beschieden<br />
sein wird, Buchführungserleichterung <strong>der</strong>gestalt zu gewähren, dass in Fällen <strong>der</strong> Systemabschaltung bzw.<br />
Datenmigration nur ein Ausschnitt an Daten archiviert bzw. migriert werden muss. Es kommt wie häufig auf<br />
den Einzelfall an.<br />
Wenn die sachlichen Gründe schwer wiegen (z. B. hohe Kosten <strong>der</strong> Vorhaltung überflüssiger Altsysteme;<br />
technisch nicht bzw. nur unter hohem Aufwand zu realisierende Datenextraktion in ein Auswertesystem nur<br />
für Prüfungszwecke), mögen die Erfolgsaussichten gut sein. Lei<strong>der</strong> sind uns keine definitiven Gründe<br />
bzw. Entscheidungskriterien und Grenzwerte bekannt, ab <strong>der</strong>en Erfüllung eine Erleichterung von den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> an die vorzuhaltenden Daten zwingend erteilt wird. Bei schriftlichen Anfragen<br />
steht jedoch die Gefahr im Raum, dass <strong>der</strong> Antrag abgewiesen und damit <strong>der</strong> unternehmerische Entscheidungsspielraum<br />
eingeengt wird.<br />
93 Vgl. BMF-FAQ, Abschnitt III, Frage 13, a.a.O., sowie ZVEI-Kommentierung zu BMF-FAQ Stand 15.01.2007,<br />
Abschnitt III, Frage 12, a.a.O.,<br />
Seite 39 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.