Empfehlungen zur Anwendung der GDPdU - DSAG
Empfehlungen zur Anwendung der GDPdU - DSAG
Empfehlungen zur Anwendung der GDPdU - DSAG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Hinweise <strong>zur</strong> Rolle für die Finanzbuchhaltung (FI):<br />
> ZUGRIFFSRECHTE FÜR DAS KASSENBUCH<br />
Sie sind nicht in <strong>der</strong> Menü- bzw. in <strong>der</strong> Berechtigungsrolle enthalten. Nach unserer Auffassung ist die<br />
Kassenbuchhaltung ein Nebenbuch des Sachkontos „Kasse“. Das System bucht 1:1 alle Kassenvorgänge,<br />
die im Kassenbuch erfasst werden, als Beleg auf dem Kasse-Konto in <strong>der</strong> Hauptbuchhaltung. Dem<br />
Außenprüfer sind über den Zugang zu den Daten <strong>der</strong> Hauptbuchhaltung alle Informationen zu Kassen-<br />
bewegungen sichtbar.<br />
> ZUGRIFFSRECHTE AUF DATEN DER SPECIAL LEDGER<br />
Nicht in jedem System sind Special Ledger im Einsatz. Sie werden aktiviert als zweites Hauptbuch, wenn<br />
es gilt, beson<strong>der</strong>e Informationspflichten zu erfüllen. Die in Special Ledger gesammelten Daten sind nicht<br />
zwingend steuerlich relevant.<br />
Da die Systemeinrichtung eines Special Ledger stets individuell den Bedürfnissen des Steuerpflichtigen<br />
genügt, kann es keine allgemeingültige Vorlage einer Musterrolle geben. Fallweise kann <strong>der</strong> Steuer-<br />
pflichtige die Auskunftsrechte für Außenprüfer auf Special Ledger nach seinen Verhältnissen erstellen<br />
und in einer kundenindividuellen Prüferrolle 105 bündeln.<br />
Nachstehende Abbildung zeigt das Rollenmenü <strong>der</strong> Musterrolle SAP_AUDITOR_TAX_FI für das Modul FI auf<br />
oberster Menüebene.<br />
Abbildung 6: Aufriss <strong>der</strong> Muster-Prüferrolle Finanzwesen<br />
105 Vgl. Abschnitt 5.4.3.<br />
Seite 47 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.