Empfehlungen zur Anwendung der GDPdU - DSAG
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Seite 24<br />
4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />
4.1 INTERDISZIPLINÄRE ARBEITSGRUPPE<br />
Die Umsetzung und Anpassung von organisatorischen Maßnahmen aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben<br />
<strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> ist ein interdisziplinäres Thema und kann deshalb we<strong>der</strong> allein von <strong>der</strong> IT, dem Finanz-,<br />
Rechnungs- o<strong>der</strong> Steuerwesen bearbeitet werden. Aus Sicht <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> müssen zumindest die nachfolgenden<br />
Fachbereiche /Abteilungen in den Unternehmen bzw. externe Dienstleister bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />
<strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Anfor<strong>der</strong>ungen zusammenwirken:<br />
> Steuerabteilung<br />
> IT<br />
> Finanz- und Rechnungswesen<br />
> Interne Revision<br />
> Datenschutzbeauftragter<br />
4.2 UNBESTIMMTE RECHTSBEGRIFFE<br />
Die Umsetzung <strong>der</strong> Gesetzesvorgaben zum digitalen Datenzugriff wird durch die im Gesetzestext 62 , im<br />
BMF-Schreiben vom 16.07.2001 63 und im BMF-FAQ 62 verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe, wie z. B.<br />
> steuerlich relevante Daten<br />
> maschinelle Auswertbarkeit<br />
> wahlfreier Zugriff<br />
> Verwendung <strong>der</strong> vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten<br />
> selbsttragendes Archiv<br />
> Datenverknüpfungen (interne und externe)<br />
erheblich erschwert und führt deshalb in <strong>der</strong> praktischen <strong>Anwendung</strong> zu Rechtsunsicherheit. Diese<br />
Rechtsunsicherheit hat sich durch zunehmende Außenprüfungen mit <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> Zugriffsarten Z1 bis<br />
Z3 aufgrund <strong>der</strong> Erfahrungen auf <strong>der</strong> Praxisebene auf Seiten <strong>der</strong> Außenprüfer und <strong>der</strong> Steuerpflichtigen<br />
sowie aufgrund ergangener Rechtsprechungen 65 in einigen Punkten verringert bzw. relativiert. Trotzdem<br />
wird es eine „wasserdichte“ Lösung für alle Zweifelsfragen nicht geben. Eine gewisse Rechtsunsicherheit<br />
besteht fort bzw. wird fortbestehen.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Dokumentieren Sie grundsätzlich zeitnah und nachvollziehbar, warum Sie einen bestimmten Lösungsansatz<br />
<strong>zur</strong> praktischen Umsetzung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> gewählt haben. 66<br />
Somit stehen Ihnen bei Prüferanfragen, die u. U. erst Jahre später nach Ihrer Sachentscheidung gestellt<br />
werden, die entsprechenden Begründungen und Nachweise zu diesem Zeitpunkt auch noch <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
62 Vgl. Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000, a.a.O.<br />
63 a.a.O.<br />
64 a.a.O.<br />
65 Vgl. Abschnitt 8.4 Stichwort „Finanzgerichtliche Rechtsprechung“.<br />
66 Vgl. ZVEI-Kommentierung, Abschnitt I, Frage 6, a.a.O.