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Empfehlungen zur Anwendung der GDPdU - DSAG

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Seite 24<br />

4 Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Umsetzung<br />

4.1 INTERDISZIPLINÄRE ARBEITSGRUPPE<br />

Die Umsetzung und Anpassung von organisatorischen Maßnahmen aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben<br />

<strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> ist ein interdisziplinäres Thema und kann deshalb we<strong>der</strong> allein von <strong>der</strong> IT, dem Finanz-,<br />

Rechnungs- o<strong>der</strong> Steuerwesen bearbeitet werden. Aus Sicht <strong>der</strong> AG <strong>GDPdU</strong> müssen zumindest die nachfolgenden<br />

Fachbereiche /Abteilungen in den Unternehmen bzw. externe Dienstleister bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong>-Anfor<strong>der</strong>ungen zusammenwirken:<br />

> Steuerabteilung<br />

> IT<br />

> Finanz- und Rechnungswesen<br />

> Interne Revision<br />

> Datenschutzbeauftragter<br />

4.2 UNBESTIMMTE RECHTSBEGRIFFE<br />

Die Umsetzung <strong>der</strong> Gesetzesvorgaben zum digitalen Datenzugriff wird durch die im Gesetzestext 62 , im<br />

BMF-Schreiben vom 16.07.2001 63 und im BMF-FAQ 62 verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe, wie z. B.<br />

> steuerlich relevante Daten<br />

> maschinelle Auswertbarkeit<br />

> wahlfreier Zugriff<br />

> Verwendung <strong>der</strong> vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten<br />

> selbsttragendes Archiv<br />

> Datenverknüpfungen (interne und externe)<br />

erheblich erschwert und führt deshalb in <strong>der</strong> praktischen <strong>Anwendung</strong> zu Rechtsunsicherheit. Diese<br />

Rechtsunsicherheit hat sich durch zunehmende Außenprüfungen mit <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> Zugriffsarten Z1 bis<br />

Z3 aufgrund <strong>der</strong> Erfahrungen auf <strong>der</strong> Praxisebene auf Seiten <strong>der</strong> Außenprüfer und <strong>der</strong> Steuerpflichtigen<br />

sowie aufgrund ergangener Rechtsprechungen 65 in einigen Punkten verringert bzw. relativiert. Trotzdem<br />

wird es eine „wasserdichte“ Lösung für alle Zweifelsfragen nicht geben. Eine gewisse Rechtsunsicherheit<br />

besteht fort bzw. wird fortbestehen.<br />

PRAXISTIPP:<br />

Dokumentieren Sie grundsätzlich zeitnah und nachvollziehbar, warum Sie einen bestimmten Lösungsansatz<br />

<strong>zur</strong> praktischen Umsetzung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> gewählt haben. 66<br />

Somit stehen Ihnen bei Prüferanfragen, die u. U. erst Jahre später nach Ihrer Sachentscheidung gestellt<br />

werden, die entsprechenden Begründungen und Nachweise zu diesem Zeitpunkt auch noch <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

62 Vgl. Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000, a.a.O.<br />

63 a.a.O.<br />

64 a.a.O.<br />

65 Vgl. Abschnitt 8.4 Stichwort „Finanzgerichtliche Rechtsprechung“.<br />

66 Vgl. ZVEI-Kommentierung, Abschnitt I, Frage 6, a.a.O.

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