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Empfehlungen zur Anwendung der GDPdU - DSAG

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4.3.1 VORGEHENSWEISE BEI DER IDENTIFIZIERUNG VON SYSTEMEN<br />

Bei <strong>der</strong> Identifizierung <strong>der</strong> steuerrelevanten Daten in DV-Systemen des Steuerpflichtigen gibt es mehrere<br />

Möglichkeiten <strong>der</strong> Vorgehensweise:<br />

> Retrograde Prüfungsmethode<br />

> Progressive Prüfungsmethode<br />

> Qualifizierung über Handelsbriefdefinition<br />

> Qualifizierung über die dem Außenprüfer in vorhergehenden Außenprüfungszeiträumen<br />

vorgelegten Unterlagen<br />

RETROGRADE PRÜFUNGSMETHODE<br />

Nach GoBS 72 beginnt die retrograde Prüfung bei <strong>der</strong> Bilanz o<strong>der</strong> GuV bzw. Steueranmeldung / Steuererklärung,<br />

geht über die Konten und schließlich zum Beleg. In <strong>der</strong> Praxis bedeutet dies, dass technische Schnittstellen<br />

von vorgelagerten Verfahren zu im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 73 als steuerrelevant definierten<br />

Finanz-, Anlagen- und Lohn- / Gehaltsbuchhaltungen ein Indiz auf steuerrelevante Daten in diesen vorgelagerten<br />

Verfahren darstellen können. Gleiches gilt, wenn das Finanzbuchhaltungsmodul in einem ERP-<br />

System zu den an<strong>der</strong>en Modulen in diesem System eine direkte Verbindung bietet, wie z. B. im SAP R/3:<br />

Drill-Down-Funktion ausgehend vom FI-Beleg zu Rechnungsbelegen im Modul MM bzw. zu Kostenrechnungsbelegen<br />

im Modul CO.<br />

PROGRESSIVE PRÜFUNGSMETHODE<br />

Die progressive Prüfung stellt auf einen direkten Prüfungssachverhalt ab und sucht dessen Spuren in<br />

den DV-Systemen. Z. B. führt ein Kauf eines Wirtschaftsgutes ausgehend vom Vertrag zu Än<strong>der</strong>ungen von<br />

aktivierten Anlagen o<strong>der</strong> des Vorratsvermögens, ggf. auch verbunden mit Auswirkungen in einem Warenwirtschaftssystem.<br />

QUALIFIZIERUNG ÜBER HANDELSBRIEFDEFINITION<br />

Ausgehend von <strong>der</strong> Definition des Begriffes „Handelsbrief“ und seinen zwingenden Komponenten kann<br />

geprüft werden, welche Datenfel<strong>der</strong> stets zu einem Handelsbrief gehören und somit steuerrelevant sind.<br />

Handelsbriefe sind Unterlagen, die ein Handelsgeschäft betreffen, d. h. alle ein- und ausgehenden Unterlagen,<br />

welche die Vorbereitung, den Abschluss, die Durchführung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Rückgängigmachung<br />

eines Handelsgeschäftes betreffen. Als Handels- und Geschäftsbriefe werden z. B. bezeichnet:<br />

> Rechnungen<br />

> Angebote (soweit diese zu Aufträgen führen)<br />

> Bestellungen /Aufträge<br />

> Auftragsbestätigungen<br />

> Akkreditive<br />

> Mahnungen<br />

> Saldenbestätigungen<br />

> Kontoauszüge<br />

Dabei ist zu beachten, dass diese steuerlich relevanten Beispiele alle als originär digital erzeugte<br />

Unterlagen bzw. <strong>der</strong>en Inhalt als originär digital erzeugte Daten vorliegen können.<br />

Nicht zu den Handelsbriefen gehört jener Teil <strong>der</strong> Unterlagen, <strong>der</strong> nicht zum Abschluss eines Handelsgeschäfts<br />

geführt hat. Es mag unproduktiv sein, den Ausgang eines Angebots o<strong>der</strong> einer Anfrage abzuwarten,<br />

72 Vgl. BMF-Schreiben vom 07.11.1995, a.a.O.<br />

73 Abschnitt I 1, Absatz 2, a.a.O.<br />

Seite 27 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.

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