Empfehlungen zur Anwendung der GDPdU - DSAG
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4.3.1 VORGEHENSWEISE BEI DER IDENTIFIZIERUNG VON SYSTEMEN<br />
Bei <strong>der</strong> Identifizierung <strong>der</strong> steuerrelevanten Daten in DV-Systemen des Steuerpflichtigen gibt es mehrere<br />
Möglichkeiten <strong>der</strong> Vorgehensweise:<br />
> Retrograde Prüfungsmethode<br />
> Progressive Prüfungsmethode<br />
> Qualifizierung über Handelsbriefdefinition<br />
> Qualifizierung über die dem Außenprüfer in vorhergehenden Außenprüfungszeiträumen<br />
vorgelegten Unterlagen<br />
RETROGRADE PRÜFUNGSMETHODE<br />
Nach GoBS 72 beginnt die retrograde Prüfung bei <strong>der</strong> Bilanz o<strong>der</strong> GuV bzw. Steueranmeldung / Steuererklärung,<br />
geht über die Konten und schließlich zum Beleg. In <strong>der</strong> Praxis bedeutet dies, dass technische Schnittstellen<br />
von vorgelagerten Verfahren zu im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 73 als steuerrelevant definierten<br />
Finanz-, Anlagen- und Lohn- / Gehaltsbuchhaltungen ein Indiz auf steuerrelevante Daten in diesen vorgelagerten<br />
Verfahren darstellen können. Gleiches gilt, wenn das Finanzbuchhaltungsmodul in einem ERP-<br />
System zu den an<strong>der</strong>en Modulen in diesem System eine direkte Verbindung bietet, wie z. B. im SAP R/3:<br />
Drill-Down-Funktion ausgehend vom FI-Beleg zu Rechnungsbelegen im Modul MM bzw. zu Kostenrechnungsbelegen<br />
im Modul CO.<br />
PROGRESSIVE PRÜFUNGSMETHODE<br />
Die progressive Prüfung stellt auf einen direkten Prüfungssachverhalt ab und sucht dessen Spuren in<br />
den DV-Systemen. Z. B. führt ein Kauf eines Wirtschaftsgutes ausgehend vom Vertrag zu Än<strong>der</strong>ungen von<br />
aktivierten Anlagen o<strong>der</strong> des Vorratsvermögens, ggf. auch verbunden mit Auswirkungen in einem Warenwirtschaftssystem.<br />
QUALIFIZIERUNG ÜBER HANDELSBRIEFDEFINITION<br />
Ausgehend von <strong>der</strong> Definition des Begriffes „Handelsbrief“ und seinen zwingenden Komponenten kann<br />
geprüft werden, welche Datenfel<strong>der</strong> stets zu einem Handelsbrief gehören und somit steuerrelevant sind.<br />
Handelsbriefe sind Unterlagen, die ein Handelsgeschäft betreffen, d. h. alle ein- und ausgehenden Unterlagen,<br />
welche die Vorbereitung, den Abschluss, die Durchführung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Rückgängigmachung<br />
eines Handelsgeschäftes betreffen. Als Handels- und Geschäftsbriefe werden z. B. bezeichnet:<br />
> Rechnungen<br />
> Angebote (soweit diese zu Aufträgen führen)<br />
> Bestellungen /Aufträge<br />
> Auftragsbestätigungen<br />
> Akkreditive<br />
> Mahnungen<br />
> Saldenbestätigungen<br />
> Kontoauszüge<br />
Dabei ist zu beachten, dass diese steuerlich relevanten Beispiele alle als originär digital erzeugte<br />
Unterlagen bzw. <strong>der</strong>en Inhalt als originär digital erzeugte Daten vorliegen können.<br />
Nicht zu den Handelsbriefen gehört jener Teil <strong>der</strong> Unterlagen, <strong>der</strong> nicht zum Abschluss eines Handelsgeschäfts<br />
geführt hat. Es mag unproduktiv sein, den Ausgang eines Angebots o<strong>der</strong> einer Anfrage abzuwarten,<br />
72 Vgl. BMF-Schreiben vom 07.11.1995, a.a.O.<br />
73 Abschnitt I 1, Absatz 2, a.a.O.<br />
Seite 27 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.