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Empfehlungen zur Anwendung der GDPdU - DSAG

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Seite 16<br />

3 Rechtlicher Rahmen<br />

3.1.3 BMF-FRAGEN- UND ANTWORTENKATALOG (BMF-FAQ) UND SEINE ZVEI-<br />

KOMMENTIERUNG<br />

Die Finanzverwaltung hat im Internet einen Fragen- und Antwortenkatalog (BMF-FAQ) zu Fragen in<br />

Zusammenhang mit dem Datenzugriffsrecht veröffentlicht. 17 Die aktuelle Fassung datiert vom 23.01.2008,<br />

davor wurden Fassungen mit Datum 15.01.2007, 01.02.2005, 06.03.2003 und 22.08.2002 ins Netz gestellt. 18<br />

Er soll aus Sicht <strong>der</strong> Finanzverwaltung eine Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung des Datenzugriffsrechts<br />

bieten. Hinzuweisen ist auf die rechtliche Unverbindlichkeit des BMF-FAQ. Es handelt sich<br />

lediglich um eine „Orientierungshilfe“. Dem Katalog, so <strong>der</strong> BMF in einem Schreiben vom 24.06.2003 an den<br />

ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V., Frankfurt, kommt somit nicht die Rechtsqualität<br />

einer Verwaltungsanweisung zu. Es bleibt sowohl <strong>der</strong> Finanzverwaltung als auch <strong>der</strong> Wirtschaft<br />

überlassen, sich danach zu richten. Inzwischen nehmen einzelne Gerichtsurteile Bezug auf den BMF-FAQ,<br />

<strong>der</strong> deswegen jedoch in <strong>der</strong> Rangfolge <strong>der</strong> Rechtsqualität nicht aufsteigt.<br />

Der ZVEI hat in Zusammenarbeit mit seinen Mitglie<strong>der</strong>n eine Kommentierung <strong>zur</strong> Fassung des BMF-FAQ<br />

vom 15.01.2007 aus Sicht <strong>der</strong> Unternehmen auf seiner Homepage im Internet veröffentlicht. 19 Sie soll aus<br />

Sicht des ZVEI den Unternehmen als Argumentationshilfe dienen. Die wesentlichen Aussagen <strong>der</strong> Kommentierung<br />

sind auch auf den aktuellen Stand des BMF-FAQ vom 23.01.2008 anwendbar.<br />

Im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 wird weiterhin ausgeführt, dass die Regelungen <strong>der</strong> GoBS 20 im Übrigen<br />

unberührt bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die <strong>GDPdU</strong>, die aus Sicht des BMF als Ergänzung<br />

zu den GoBS gesehen werden, teilweise im Wi<strong>der</strong>spruch zu diesen stehen. Im Zweifelsfall gehen die<br />

<strong>GDPdU</strong> den GoBS vor, so die Meinung <strong>der</strong> Finanzverwaltung (vgl. BMF-FAQ, Abschnitt III, Antwort <strong>zur</strong> Frage<br />

5 und 7) 21 . Diese Meinung wird auch in Kommentierungen zum §146 AO vertreten 22 , während <strong>der</strong> ZVEI<br />

konträrer Auffassung ist. 23<br />

3.1.4 WEITERENTWICKLUNG GDPDU<br />

Vom BMF wird die Auffassung vertreten, substanzielle Än<strong>der</strong>ungswünsche zum Datenzugriffsrecht –<br />

sowohl von Seiten <strong>der</strong> Finanzverwaltung als auch von Seiten <strong>der</strong> Unternehmen bzw. <strong>der</strong> Wirtschaftsverbände<br />

– erst zu gegebener Zeit, insbeson<strong>der</strong>e nach Vorliegen repräsentativer praktischer Erfahrungen, aufgreifen<br />

und auf den Prüfstand stellen zu wollen. Zum Stand <strong>der</strong> Ausarbeitung dieser Empfehlung<br />

(Redaktionsschluss: 11.08.2008) war uns keine offizielle Initiative <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>GDPdU</strong> bekannt, außer<br />

<strong>der</strong> Initiative zum Bürokratieabbau 24 , siehe Abschlussbericht <strong>der</strong> AWV Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche<br />

Verwaltung e. V., Eschborn, an das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Technologie 25 . Es<br />

bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Diskussionen um neue Tax-Compliance-Modelle innerhalb <strong>der</strong><br />

Finanzverwaltung (Stichwort: jährliche Betriebsprüfung) fortentwickeln. Hier ergäbe sich die Gelegenheit,<br />

den Unternehmen seitens <strong>der</strong> Finanzverwaltung mit klaren Definitionen und Festlegungen i.S.d. <strong>GDPdU</strong><br />

eine wünschenswerte Entlastungen zukommen zu lassen.<br />

Die AG <strong>GDPdU</strong> wird den vor Jahren begonnenen Dialog mit <strong>der</strong> Finanzverwaltung <strong>zur</strong> Klärung von<br />

Zweifelsfragen im Rahmen von SAP-<strong>Anwendung</strong>en weiterführen. 26<br />

17 BMF-FAQ, aktueller Stand: 23.01.2008, Fundstelle:<br />

www.bundesfinanzministerium.de. Wirtschaft und Verwaltung → Steuern → Veröffentlichungen zu Steuerarten → Betriebsprüfung →<br />

Datenzugriff (<strong>GDPdU</strong>),<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_308/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf.<br />

18 Alle Versionen des BMF-FAQ sind abrufbar unter: http://www.elektronische-steuerpruefung.de/faqs/faqsbmf.htm.<br />

19 www.zvei.de, Suchbegriff „<strong>GDPdU</strong>“.<br />

20 BMF-Schreiben vom 07.11.1995 Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme, Az.: IV A 8 – S 0316 – 52 / 95, BStBl. I, S. 738.<br />

21 a.a.O.<br />

22 Vgl. Tipke / Kruse, Kommentar <strong>zur</strong> AO und FGO, Kommentierung zu §§146, 147 AO.<br />

23 ZVEI-Kommentierung, Abschnitt III, <strong>zur</strong> Frage 7. a.a.O.<br />

24 Vgl. KMU-Projekt <strong>der</strong> AWV im Auftrag des BMWA <strong>zur</strong> Optimierung <strong>der</strong> Aufbewahrungspflichten,<br />

http://www.awv-net.de/cms/front_content.php?idcat=17&idart=173.<br />

25 Fundstelle: http://www.elektronische-steuerpruefung.de/faqs/buerokratieabbau_aufbewahrungspflichten.pdf.<br />

26 Vgl. Stand <strong>der</strong> Gespräche mit <strong>der</strong> Finanzverwaltung: http://www.dsag.de/index.php?id=79&dsag%5Bakag%5D=103&cHash=96caeedb6f.15

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