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Begründung - Gemeinde Seddiner See

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>: <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan „Lindenring“ 13<br />

2.4.5 Verkehrsflächen<br />

Die Anbindung des geplanten Wohngebietes an den Ortsteil Neuseddin erfolgt<br />

vorrangig über die Planstraße B, die mit dem vorhandenen Lärchenweg verbunden<br />

ist. Ein Verzicht auf diese Anbindung würde die Attraktivität und damit die<br />

Vermarktungschancen verringern. Der Lindenring wird in seinem Bestand erhalten.<br />

Die Planstraße A erhält eine Breite von 11,5 m und die Planstraße B von<br />

12,0 m, die Fahrbahnen dieser Straßen werden jeweils 5,5 m breit sein. Die<br />

Planstraße B verengt sich zum Lärchenweg hin, da südlich der Geltungsbereichsgrenze<br />

der Gehweg unabhängig von der Straße weiter geführt werden soll.<br />

Die Wohnstraßen werden als Mischverkehrsflächen mit einer Breite von 5,5 m<br />

ausgebildet. Die Wendehämmer sind für ein dreiachsiges Müllfahrzeug (LKW bis<br />

10, m Länge und 22,0 t) bemessen.<br />

Alle Straßen erhalten Grünstreifen mit Versickerungsflächen.<br />

In Verlängerung der Planstraßen D, E, F und G sind Wege zur besseren fußläufigen<br />

Durchquerung des Gebiets geplant.<br />

Abwägung von Erschließungskonflikten<br />

Die Anbindung des Plangebiets an die Ortslage Neuseddin wird dazu führen,<br />

dass auf dem Teilstück des Lärchenwegs zwischen Planstraße B und Kunersdorfer<br />

Straße der Verkehr zunimmt. Zukünftig wird er einen Teil des Ziel- und Quellverkehrs<br />

des neuen Wohngebiets sowie sicher auch innerörtlichen Ziel- und<br />

Quellverkehr aufnehmen. Der Straßenabschnitt zwischen Lärchenweg und Planstraße<br />

B im Bereich des querenden Fußgängerwegs erhält lediglich eine Breite<br />

von 3,50 m und wird aufgepflastert. Das heißt Begegnungsverkehr ist nicht möglich.<br />

Außerdem wird es möglich sein, im Straßenraum der Planstraße B zu parken,<br />

d.h. auch hier muss entgegenkommendem Verkehr ausgewichen werden<br />

und deshalb langsam gefahren werden. Während der Bauphase soll der Baustellenverkehr<br />

über den vorhandenen Lindenring erfolgen, der Lärchenweg wird nicht<br />

benutzt. Mit der Fertigstellung der Planstraße B (2. Ausbaustufe) soll der Lärchenweg<br />

in seiner bestehenden Breite ausgebaut werden. Eine Benutzung des<br />

Lärchenweges/Planstraße B als Schleichweg zwischen Kunersdorfer Straße und<br />

B2 ist nicht sehr wahrscheinlich, da dieser Schleichweg aufgrund seiner Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

und seiner Gestaltung wesentlich länger dauern<br />

würde, als die Benutzung der außerorts gelegenen Route von Kreis- und Bundesstraße.<br />

Für den Bau der Planstraße B und des Anschlussstückes zum Lärchenweg wird<br />

eine tägliche Verkehrsmenge (24 h) von unter 500 KFZ zugrunde gelegt. Bei der<br />

Lärmabschätzung wurde der „worst case“ Fall zugrunde gelegt, d.h. es wurde<br />

angenommen, dass zukünftig 500 Fahrzeuge über den Lärchenweg fahren, davon<br />

ca. 10 Prozent nachts. Für den Bau der Verlängerung des Lärchenweges<br />

sind für die Ermittlung des zukünftigen Verkehrslärms die Orientierungswerte der<br />

DIN 18005 als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen. Im Allgemeinen Wohngebiet<br />

liegen die Orientierungswerte bei 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts. Diese<br />

Orientierungswerte können eingehalten werden. Die Zunahme des Verkehrs<br />

wird für die Anwohner deutlich wahrnehmbar sein, es können jedoch die allgemeinen<br />

Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt werden.<br />

2.4.6 Öffentliche und private Grünflächen<br />

Im Plangebiet werden öffentliche und private Grünflächen festgesetzt, die der<br />

Gebietsgliederung und der Abschirmung zum Gewerbegebiet hin dienen. Die<br />

Gliederung des Baugebiets erfolgt durch einen 12,0 m breiten zentralen Grünzug

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