Begründung - Gemeinde Seddiner See
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>: <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan „Lindenring“ 34<br />
(sog. Rostbraunerden und Podsole) gebildet, die ein geringes Wasserhaltevermögen<br />
aufweisen. Aufgrund der früheren Nutzung und nachfolgender Beräumung<br />
sind die Böden außerhalb der Forstflächen mehr oder weniger stark gestört,<br />
es liegen dort keine natürlichen Bodenverhältnisse mehr vor. Das Grundwasser<br />
liegt tiefer als 10 m unter der Erdoberfläche und ist gegenüber Verunreinigungen<br />
relativ geschützt. Die Grundwasserneubildung und das Rückhaltevermögen<br />
für Niederschläge sind als gut zu beurteilen. Das Plangebiet gilt als altlastenfrei.<br />
Die klimatischen Bedingungen sind derzeit aufgrund des hohen Anteils an<br />
Offenlandflächen (Kaltluftentstehung) und Waldbiotopen (Luftfilter) als positiv<br />
einzustufen. Lufthygienische und Lärmemissionen treten im Plangebiet nicht auf.<br />
Das Plangebiet wird im inneren Bereich von artenreichen ruderalen Halbtrockenrasen<br />
mit Landreitgrasfluren geprägt, die sich auf den aufgelassenen Flächen<br />
spontan entwickelt haben. Auf offenen Sandflächen haben sich Pionierarten der<br />
Sandtrockenrasen eingefunden. Im Verlauf der natürlichen Sukzession sind Kiefern<br />
und diverse Laubgehölze (Eichen, Pappeln usw.) aufgewachsen, die zwischenzeitlich<br />
immer wieder zurückgedrängt werden. Der Randbereich wird meist<br />
von monotonen Kiefernforsten im Stangenholz- bis mittlerem Baumholzalter eingenommen,<br />
die kaum Strauch- und Krautvegetation und insgesamt eine mäßige<br />
Bedeutung als Lebensraum für wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen<br />
aufweisen.<br />
Das Landschaftsbild wird durch mehr oder weniger lückige Offenlandflächen und<br />
umgebende Kiefernforste bestimmt. Der überwiegende Teil der Offenlandflächen<br />
zeigt den Charakter gestörter Rodungsflächen. Durch die mosaikartige Rodung<br />
von Kiefernforstflächen, die bewegte Topographie als Relikt von Bau- und Rodungsmaßnahmen,<br />
die Erschließungsstraße und Fernwärmetrasse sowie Aufschüttungen<br />
und Abtragungen entsteht ein ungeordneter Eindruck.<br />
Im Plangebiet finden derzeit keine erkennbaren Nutzungen statt. Im Hinblick auf<br />
die Entwicklung als Gewerbegebiet wurde die zentrale Erschließungsstraße, der<br />
Lindenring, einschließlich einseitigem Gehweg bereits gebaut.<br />
Umweltauswirkungen der geplanten Vorhaben<br />
Die Umweltauswirkungen der Bauvorhaben, die der Bebauungsplan Lindenring<br />
rechtlich ermöglicht, sind für die Schutzgüter Wasser, Klima, Landschaftsbild und<br />
Kultur- und Sachgüter als nicht relevant oder nicht erheblich einzuschätzen. Für<br />
das Schutzgut Boden findet aufgrund der gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan<br />
geringeren Versiegelung eine Entlastung des Naturhaushaltes statt.<br />
Für das Schutzgut Biotope sind vor allem die Verluste der Waldbiotope relevant.<br />
Die ruderalen Halbtrockenrasen einschließlich der Landreitgrasbestände gehen<br />
auch bei der Realisierung des rechtskräftigen Bebauungsplans verloren. Die Belastungen<br />
durch den Fahrzeugverkehr für das Schutzgut Mensch werden zwar zu<br />
Luft- und Lärmemissionen führen, im Vergleich zu den Werten, die der rechtskräftige<br />
Bebauungsplan ermöglicht, werden sie geringer.<br />
Im Vergleich zur Situation des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1a findet<br />
durch die Umwidmung als Wohngebiet überwiegend eine Entlastung des Naturhaushalts<br />
statt. Nur die Lebensraumverluste durch Inanspruchnahme der Kiefernforste<br />
sind als zusätzliche Umweltauswirkung negativ zu werten.<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
Gem. § 1a Abs.3 Satz 5 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die<br />
Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig wa-