Begründung - Gemeinde Seddiner See
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>: <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan „Lindenring“ 26<br />
Überbauung und Versiegelung 30 % der Baugebietsfläche bzw. 1,5 ha sowie<br />
80 % der Gewerbegebietsfläche bzw. 0,7 ha. In diesen Bereichen wird der Boden<br />
keinerlei Bodenfunktionen mehr übernehmen können.<br />
Die geplanten öffentlichen Verkehrsflächen weisen eine Gesamtgröße von 1,4 ha<br />
auf. Der Anteil der versiegelten Flächen für Fahrgasse und Gehwege beträgt<br />
1,0 ha. Für Grünstreifen und Versickerungsmulde sind 0,4 ha vorgesehen. Da<br />
der Lindenring mit 0,4 ha bereits realisiert wurde, werden 0,6 ha zusätzlich für<br />
Erschließungsstraßen versiegelt.<br />
Im Vergleich zu dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1a reduziert sich die<br />
Überbauung und Versiegelung jedoch aufgrund der Nutzungsänderung von Gewerbe-<br />
zu Wohnbaufläche deutlich um 0,9 ha.<br />
Potenzielle Verunreinigungen des Bodens sind bei einer sach- und ordnungsgemäßen<br />
Nutzung nicht zu erwarten. Im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan<br />
sind potenzielle Verunreinigungen durch die geplante Wohngebietsnutzung<br />
deutlich geringer.<br />
Auswirkungen auf das Grundwasser<br />
Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers ist gering bis mittel, da<br />
das Grundwasser vor Verunreinigungen aufgrund des Geschiebelehms in tieferen<br />
Bodenschichten gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen relativ<br />
geschützt ist.<br />
Verschmutzungen des Grundwassers sind bei einer ordnungsgemäßen Nutzung<br />
nicht zu erwarten, da das Grundwasser mehr als 10 m unter Flur steht und relativ<br />
geschützt ist. Grundsätzlich kann bei der Verwendung von luft- und wasserdurchlässigen<br />
Belägen für Wege und Stellplätze eine Verunreinigung nicht gänzlich<br />
ausgeschlossen werden. Da der Brunnen sehr tief und unter Geschiebemergel<br />
liegt, ist eine Verschmutzung eigentlich nur bei grober Fahrlässigkeit möglich. Die<br />
wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung wurde deswegen auch ohne Restriktionen<br />
erteilt. Unabhängig davon dienen der Ausschluss der Verwendung von Heizöl<br />
und Erdwärme zur Erzeugung von Heizenergie innerhalb des 50 m-Radius als<br />
vorsorgende Maßnahme dem Trinkwasserschutz. Im Vergleich zum rechtskräftigen<br />
Bebauungsplan sind potenzielle Verunreinigungen durch die geplante<br />
Wohngebietsnutzung deutlich geringer.<br />
Die Grundwasserneubildung im Plangebiet wird sich aufgrund der Versiegelung<br />
nicht negativ verändern. Wenn die Niederschläge versiegelter Flächen unmittelbar<br />
in den Boden eingeleitet werden, ist die Grundwasserneubildung höher, da<br />
keine Verluste durch die Verdunstung der Pflanzen entstehen. Durch die Versickerung<br />
der Niederschlagswasser im Plangebiet wird auch das Rückhaltevermögen<br />
von Niederschlägen erhalten bleiben.<br />
Auswirkungen auf das Klima und die Lufthygiene<br />
Das Plangebiet liegt in einem Bereich, der gegenüber Nutzungsintensivierungen<br />
nur bedingt empfindlich ist.<br />
Durch die zulässige Überbauung gehen einerseits Vegetationsflächen verloren,<br />
die zur Frischluftbildung beitragen und ausgleichend wirken (Forst- und Offenlandflächen),<br />
andererseits werden Flächen überbaut und versiegelt (maximal bis<br />
zu 30 % in den Wohngebieten und 80 % in den Gewerbegebieten), was zu einer<br />
geringen Erhöhung der Lufttemperatur führen kann. Bezüglich der Wind- und